Mandari Insight

1217/2021

Erschließung von alternativen Spielstätten: Umsetzung Konzept zur Förderung des Open-Air-Angebots sowie Corona-Zwischennutzungfonds 2021

Beschlussvorlage Ausschuss 22.04.2021

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Anlage 1 Tabelle Open-Air-Standorte

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Zwischennutzungsfonds-Konzept

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Anlage 1 Tabelle Open-Air-Standorte

1632 Zeichen

Anlage 1 zur DE 1217/2021 Konzept zur Förderung des Open-Air-Angebots sowie Corona Zwischennutzungsfonds 2021
07.04.2021 17:11
Kategorien:
Kategorisierung Fläche / Location Adresse Ansprechpartner potenzielle Veranstaltungstermine / Hinweise
Hinweis: Anzahl der freien Termine kann sich jederzeit durch Buchungen verändern 
1 Tanzbrunnen Rheinparkweg 1
50679 Köln
Till Stolpe 
(Tanzbrunnen)
46 freie Termine (Mai - Anfang Oktober)
1 Odonien Hornstr. 85
50825 Köln
Odo Rumpf / Anke Dieterle
(Odonien)
65 freie Termine (Mai - Anfang Oktober)
1 Bürgerzentrum Porz (Engelshof) Oberstraße 96
51149 Köln
Annette Ciura
(Engelshof)
62 freie Termine (Mai - Anfang Oktober)
1 Rheinenergie-Stadion Aachener Str. 999, 50933 
Köln
Wird nachgereicht Einzeltermine auf Anfrage
2 Galopprennbahn Köln-
Weidenpesch
Rennbahnstraße 152
50737 Köln
Philipp Hein
(Kölner Renn-Verein e.V.)
Kontingente weitestgehend ausgeschöpft; Einzeltermine auf Anfrage
3 An der Schanz An der Schanz
50735 Köln
Stabsstelle Events ca. 18 Veranstaltungstage (voraussichtlich Juni/Juli  oder Juli/August)
Hinweis: Weitere Spielstätten der Kategorie 2 sind noch in der Beantragung (insbesondere Bauaufsichtsamt) und werden kommuniziert, sobald die Genehmigungen vorliegen.
Übersicht Veranstaltungsflächen
1: etablierte Open-Air-Spielstätten (Standorte), die 2021 Kontingente für Veranstalter*innen der freien Szene zur Verfügung stellen
2: temporär befristete Open-Air-Spielstätten, die ausschließlich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie durch Dritte errichtet werden
3: von der Stadt erschlossene Open-Air-Spielstätte (mietfrei für geförderte Veranstalter*innen)
Stand:

Beschlussvorlage Ausschuss

21249 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 1217/2021 
Freigabedatum 
 22.04.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erschließung von alternativen Spielstätten: Umsetzung Konzept zur Förderung des Open-Air-
Angebots sowie Corona-Zwischennutzungfonds 2021 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgestellten Konzepts zur 
Förderung des Open-Air-Angebots ab Mai bis September 2021 und gibt dafür Mittel in Höhe 
von 440.000 Euro gemäß folgender Aufteilung frei: 
300.000 Euro – Aufstockung des Projektkostenzuschuss-Budgets des Kulturamtes für unter-
jährige Projektförderung (Veranstaltungsförderung) sowie Infrastrukturförderung (Open-Air-
Bühnen) 
140.000 Euro – Erschließung, Installation und Betrieb/Bespielung einer städtischen Open-Air-
Spielstätte 
 
2. Der Ausschuss beschließt das vorgelegte Konzept zum Corona-Zwischennutzungsfonds (sie-
he Anlage 2). Eine Umsetzung soll erfolgen, sobald absehbar ist, dass die Coronaschutzver-
ordnung NRW eine Bespielung von Spielstätten unter begrenzenden Vorgaben zulässt.  
Für die Umsetzung wird ein Budget von 100.000 Euro freigegeben. 
 
Die Mittel werden anteilig aus den per Ratsbeschluss vom 04.02.2021 (BV 3270/2020) zur Verfügung 
gestellten Mitteln für Corona-Sondermaßnahmen Kultur zur Erschließung von alternativen Spielstät-
ten (400.000 Euro) aus Teilplan 0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen 
sowie aus vorhandenen Mitteln der Stabsstelle Events (140.000 Euro) Teilplan 0101 - Politische 
Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten in Teilplanzeile 13 – Transferauf-
wendungen finanziert. 
 
 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 
Ausschuss Kunst und Kultur 27.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln wird sich für die Umsetzung der Maßnahme Erschließung alternativer Spielstätten 
aus den vom Rat am 04.02.2021 beschlossenen Corona-Sondermaßnahmen 2021 (BV 3270/2020) 
aufgrund des aktuell weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens zunächst auf die Förderung und 
Schaffung von Open-Air-Bühnenangeboten konzentrieren. Der Corona-Zwischennutzungsfonds als 
weitere Maßnahme wird zunächst zurückgestellt (weitere Erläuterung unter zu Pkt. 2). 
 
Zu Pkt 1: Konzept zur Förderung des Open-Air-Angebots ab Mai bis September 2021  
2021 wird sich die Stadt Köln bei ihrem Open-Air-Angebot auf die Unterstützung nicht-städtischer 
Veranstalter*innen und Kulturakteur*innen konzentrieren, die im Frühjahr und Sommer pandemiebe-
dingt mit ihren Veranstaltungen in den öffentlichen Raum ausweichen wollen, um dort Open-Air-
Spielstätten zu bespielen oder eigene Open-Air-Formate zu veranstalten. 
Hierbei soll der Fokus auf Open-Air-Spielstätten gelegt werden, die nach drei Kategorien zu unter-
scheiden sind: 
Kategorie 1: etablierte Open-Air-Spielstätten (wie Tanzbrunnen, Odonien, Bürgerhäuser, etc.), die 
2021 Kontingente für Veranstalter*innen der freien Szene zur Verfügung stellen 
Kategorie 2: temporär befristete Open-Air-Spielstätten, die ausschließlich vor dem Hintergrund der 
Corona-Pandemie durch Dritte errichtet werden 
Kategorie 3: von der Stadt erschlossene Open-Air-Spielstätte (mietfrei) 
Die Ausrichtung der städtischen Unterstützungsmaßnahmen auf diese drei Kategorien von Spielstät-
ten resultiert aus dem Umstand, dass mit der Erschließung zusätzlicher temporärer Open Air-
Spielstätten dem zu erwartenden Bedarf innerhalb der Kölner Kulturszene voraussichtlich nicht allein 
entsprochen werden kann. 
Die baurechtlichen Vorprüfungen der diversen Vorschläge zur Errichtung von Open-Air-Spielstätten, 
die über mehrere Monate bespielt werden sollen, haben gezeigt, dass die von den Antragsstel-
ler*innen zu erfüllenden Auflagen zu derart hohen Kosten führen, dass trotz der bereitstehenden För-
dermittel kaum vertretbaren Kosten-Nutzen-Relationen zu erreichen sind. Zudem lassen weitere 
rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. Landesimmissionsschutzgesetz NRW, Freizeitlärmerlass) nur 
eine begrenzte Nutzung der Spielstätten zu, sei es mit Blick auf die zu beachtenden Lärmgrenzen, sei 
es mit Blick auf die zulässigen Veranstaltungstage. Dem entsprechend hat sich die Zahl der Anträge 
Dritter für eine mehrmonatige Bespielung von Open-Air-Spielstätten lediglich auf einige wenige Anbie-
ter beschränkt. 
Um den nicht städtischen Veranstalter*innen und Kulturschaffenden dennoch ein umfangreicheres 
Angebot von Open-Air-Spielstätten anzubieten, wurden sowohl etablierte Spielstätten (Kategorie 1), 
temporärer Spielstätten Dritter (Kategorie 2) als auch eine durch die Stadt zu erschließende Spielstät-
te (Kategorie 3) mit in den Handlungsrahmen der Förderaktivitäten einbezogen. 
Die Verteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Kategorien orientiert sich an der Bedarfslage, 
die sich aus den Förderanträgen ableiten lässt. Die schlussendliche Festlegung der einzelnen För-
derbudgets (Veranstaltungsförderung, Infrastrukturförderung, Honorarzahlungen) folgt dem Ziel, eine

3 
möglichst hohe Zahl der Anträge zu berücksichtigen, wobei in jedem Einzelfall eine vertretbare Kos-
ten-Nutzen-Relation zu beachten ist. 
 
Mit welchem Ziel fördert die Stadt Köln das Open-Air-Angebot? 
Das Ziel der Stadt Köln ist, mit der Förderung des Open-Air-Angebots unter den oben genannten drei 
Kategorien 2021 trotz der Corona-Beschränkungen, kulturelle Veranstaltungsformate unter Beach-
tung der aktuellen Hygienevorschriften wieder möglich zu machen. Die Bühnen sollen als alternative 
Spielstätte vorrangig der hiesigen Kulturszene angeboten werden, welche ihre Indoor-
Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen nicht mehr wirtschaftlich oder gar nicht durchführen 
kann. Auf diesem Wege soll zahlreichen in der Stadt und der Region lebenden Kulturschaffenden, die 
Möglichkeit eröffnet werden, wieder vor Publikum aufzutreten und die coronabedingten Ausfälle und 
deren Auswirkungen etwas abfedern zu können. 
Da für die Umsetzung des Open-Air-Angebots keine zusätzlichen städtischen Haushaltsmittel und 
Personalressourcen zur Verfügung stehen, muss die Umsetzung eines Konzeptes zur Förderung des 
Open-Air-Angebots möglichst ressourcensparend erfolgen und darf wenig zulasten anderer zentraler 
Aufgaben der beteiligten Dienststellen (Kulturamt, Stabsstelle Events, Ordnungsamt, Gesundheits-
amt, Bauaufsichtsamt) der Stadtverwaltung erfolgen. Dieses Spannungsverhältnis gilt es in der Um-
setzung zu berücksichtigen. 
 
Für welche Zeiträume sind die Open-Air-Angebote geplant? 
Das Konzept zur Förderung des Open-Air-Angebots sieht einen generellen Umsetzungszeitraum von 
Mai bis September 2021 vor. Hierbei ist jedoch der unterschiedliche Bespielungszeitraum jeder ein-
zelnen Open-Air-Spielstätte in den drei Kategorien zu beachten (siehe Anlage 1, Tabelle Open-Air-
Standorte). 
 
Welche Bühnen/Veranstaltungsflächen sollen bespielt und erschlossen werden? 
Siehe Anlage 1, Tabelle Open-Air-Standorte 
 
Mit welchen städtischen Leistungen sollen die Open-Air-Spielstätten der Szene zur Verfügung 
gestellt werden? 
Die Unterstützung und Förderung der Stadt Köln für das Open-Air-Angebot sieht pro Kategorie unter-
schiedliche Leistungen vor: 
Kategorie 1: etablierte Open-Air-Spielstätten (wie Tanzbrunnen, Odonien, Bürgerhäuser, etc.), die 
2021 Kontingente für Veranstalter*innen der freien Szene zur Verfügung stellen 
Unterstützungsleistung der Stadt: Die Stabsstelle Events hat im Rahmen der Konzepterstellung Kon-
takt mit etablierten Open-Air-Standorten aufgenommen, die aufgrund ihrer Lage, Bühnengröße und 
technischen Ausstattung attraktiv für freie Kulturveranstaltungen sind, und deren Bereitschaft abge-
fragt, unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Lärmschutz) Zeitkontin-
gente für freie Veranstalter*innen frei zu halten. Die Namen, Standorte und (Miet-)Konditionen dieser 
Open-Air-Spielstätten werden – in Absprache mit den jeweiligen Betreiber*innen – der freien Kultur-
veranstalterszene kommuniziert und als Auftrittsmöglichkeit angeboten. Es können sich bei Interesse 
jederzeit weitere etablierte Spielstätten melden, welche geeignete Open-Air-Bühnen zur Verfügung 
stellen möchten. 
Die Kontaktaufnahme sowie der Abschluss der jeweiligen Mietverträge erfolgt selbstständig zwischen 
der Spielstätte und der Veranstalterszene. 
Die Kulturveranstalter*innen können grundsätzlich für Produktion und Präsentation beim Kulturamt 
einen unterjährigen Projektkostenzuschuss inkl. eines ggf. erforderlichen Mietzuschusses beantra-
gen. Es gelten hier die regulären Förderbedingungen des Kulturamtes. Das Kulturamt berät über die-
se Projektförderung. 
 
 
Kategorie 2: temporär befristete Open-Air-Spielstätten, die ausschließlich vor dem Hintergrund der 
Corona-Pandemie durch Dritte errichtet werden

4 
Unterstützungsleistung der Stadt: Bereits 2020 sind unterschiedliche Veranstalter*innen aus der 
freien Szene mit Konzepten für neue Open-Air-Standorte an die Stadt (Stabsstelle Events, Kulturamt, 
Wirtschaftsförderung) herangetreten. Diese Standorte haben größtenteils bereits 2020 bewiesen, 
dass sie als Spielstätten für die freie Kulturveranstalterszene unter den Hygienevorgaben der Stadt 
funktionieren können und auch genehmigungsrechtlich umsetzbar sind. Sie wurden z. T. 2020 mit 
Projektzuschüssen des Kulturamtes sowie einer Förderung durch die Wirtschaftsförderung unter-
stützt. Die Betreiber*innen dieser Standorte sind auch für 2021 wieder auf die Stadt zugekommen. 
Zurzeit wird die Genehmigungsfähigkeit für temporäre Bespielungen einiger dieser Standorte durch 
die zuständigen Fachämter geprüft. Das Kulturamt plant die Spielstätten und ihre Infrastruktur 2021 
aus dem Budget der Corona-Sonderförderung, Maßnahme b, im Zuge einer Infrastrukturförderung 
(als Projektkostenzuschuss) zu fördern. Eine Förderung richtet sich nach folgenden Kriterien: 
 die Spielstätte muss ordnungsbehördlich, bau- und immissionsrechtlich für jede Veranstaltung 
genehmigt sein 
 der Zugang für Akteur*innen der freien Szene muss gegeben sein 
- Vergabe von durchschnittlich zwei Terminen pro Woche an Akteure der freien Szene/vom 
Kulturamt geförderte Veranstaltungen/vom Kulturamt empfohlene Veranstaltungen 
 Mindestlaufzeit des Programms/Betriebs der Open-Air-Spielstätte sind 3 Wochen 
 Vorlage einer beispielhaften Finanzplanung für eine Woche unter Angabe aller möglichen Ein-
nahmen aus Vermietungen, Gastronomie, etc. 
(Bei längerer Laufzeit als 3 Wochen und somit mehr Slots für die Freie Szene kann sich der Zuschuss 
dementsprechend erhöhen) 
 eine Basisausstattung von Technik und Infrastruktur muss gewährleistet sein 
 Existenz eines schlüssigen aktuellen Hygienekonzeptes 
 kurzes Konzept über geplante Inhalte, Umfang und Konditionen der Nutzung 
 schlüssiger Finanzierungsplan über die geplanten Kosten und die zu erwartenden Einnahmen 
(gefördert werden können konsumptive Ausgaben für die Errichtung/Einrichtung einer Spiel-
stätte wie Technik- oder Bühnenmieten, Personal- oder Honorarkosten sowie Werbekosten, 
investive Ausgaben können in Ausnahmefällen geltend gemacht werden) 
Beantragt werden kann ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 70.000 Euro, die Höhe kann in begründe-
ten Einzelfällen auch überschritten werden. Die Anträge werden nach Eingang geprüft und bewilligt. 
 
 
Kategorie 3: von der Stadt erschlossene Open-Air-Spielstätte (mietfrei) 
In Ergänzung zu den unter der Kategorie 1 und 2 subsumierten Spielstätten wird als zusätzliche 
Spielstätte eine Veranstaltungsfläche „An der Schanz“ in Köln-Riehl am Rheinufer geprüft, die unter 
Beachtung der ordnungs-, bau- und immissionsrechtlichen Vorgaben über mehrere Wochen bespielt 
und den Kölner Veranstalter*innen und Kulturschaffenden zur Bespielung angeboten werden soll. 
Dabei ist zu beachten, dass die Veranstaltungen möglichst eintrittsfrei durchgeführt werden sollen. 
Kulturschaffende, die sich für die Bespielung der von der Stadt erschlossenen Spielstätte interessie-
ren, können für die Bespielung beim Kulturamt einen Antrag auf Projektförderung stellen. Es gelten 
hierfür die regulären Antragskriterien des Kulturamtes. 
Die Stabsstelle Events wird als Betreiberin der Spielstätte fungieren. 
 
Die Spielstätten der Kategorie 2 und 3 werden, soweit erforderlich, vorab durch ein Lärmschutzgut-
achten für die jeweils angedachten Veranstaltungsarten immissionsrechtlich abgesichert. 
 
 
Welche städtischen Budgets sind für welche Unterstützungsleistungen vorgesehen? 
Die Stadt Köln geht zurzeit von folgendem Förderbedarf für die unterschiedlichen Kategorien aus. Die 
Bedarfe werden gedeckt durch die im Ratsbeschluss (BV 3270/2020) beschlossenen Mittel für 
Corona-Sondermaßnahmen Kultur (davon 300.000 Euro) sowie durch Mittel der Stabsstelle Events 
(140.000 Euro): 
- 300.000 Euro – Aufstockung des Projektkostenzuschuss-Budgets des Kulturamtes für unter-
jährige Projektförderung (Veranstaltungsförderung) an Kategorie 1 und 3 sowie Infrastruktur-
förderung an Kategorie 2

5 
- 140.000 Euro Erschließung, Installation und Betrieb/Bespielung der seitens der Stadt errichte-
ten Spielstätte  
 
Für welche Veranstaltende-Zielgruppen sind die unterschiedlichen Standorte geeignet? 
Veranstaltende-Zielgruppen hängen von den Bespielbedingungen der einzelnen Standorte ab. 
Grundsätzlich sind folgende Zielgruppen geplant: 
Kategorie 1: Einzelkünstler*innen, Gruppen und Veranstalter*innen aller Sparten 
Kategorie 2: Einzelkünstler*innen, Gruppen und Veranstalter*innen aller Sparten 
Kategorie 3: Gruppen/Künstler*innen der Sparten Tanz, Theater, Literatur und artverwandte Sparten 
 
Wie funktioniert die Programmierung der unterschiedlichen Open-Air-Spielstätten? 
Wer betreut die Open-Air-Veranstaltungen? 
Das Unterstützungsangebot der Stadt hat zum Ziel, die Bedingungen der freien Kulturveranstal-
ter*innen im Corona-Jahr 2021 für einen baldigen Veranstaltungsstart zu bereiten, d. h. ein Schwer-
punkt der städtischen Aufgaben liegt in der Koordinierung und Abklärung der Bedingungen, die Open-
Air-Veranstaltungen in der Stadt 2021 erleichtern und möglichst finanzierbar machen. Es ist das Ziel 
der Stadt Köln die Kulturschaffenden und Veranstalter*innen zu stärken. Die Stadt tritt somit in Kate-
gorie 1 und 2 nicht als Veranstalterin auf. 
In Kategorie 3 tritt die Stadt Köln als Betreiberin der Spielstätte auf. 
 
Wie wird eine transparente Kommunikation des Open-Air-Angebots an die Szene gewährleis-
tet? 
Für eine transparente Kommunikation des oben beschriebenen Verfahrens und Angebots an Open-
Air-Standorten an potentielle Veranstaltende und Kulturschaffende wird derzeit eine Webseite im 
Rahmen der städtischen Internetpräsenz des Kulturamtes eingerichtet. Ebenso werden Rundmails 
über den Newsletter der Kultur Info-Stelle Corona und Pressemitteilungen als Kommunikationsmittel 
dienen. 
 
Wie sehen die Regelungen zu einem Genehmigungsverfahren von Open-Air-Spielstätten aus? 
Angesichts des derzeitigen weiterhin dynamischen Corona-Infektionsgeschehens kann zum jetzigen 
Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden, ab wann genau und unter welchen Maßgaben der 
Coronaschutzverordnung NRW Open-Air-Formate möglich sein werden. Dennoch wird die Kommuni-
kation über die in dieser Vorlage erläuterten Angebote und Unterstützungen der Stadt zeitnah begin-
nen, um die notwendigen Planungen für einen Open-Air-Start auf den Weg zu bringen. 
Die in Anlage 1 aufgelisteten Standorte werden von den Fachämtern (Ordnungsamt, Bauaufsichts-
amt, Umweltamt, Grünflächenamt und Gesundheitsamt) als Open-Air-Standorte geprüft. Vor Start der 
Open-Air-Saison ist geklärt, welche Veranstaltungsformate unter welchen Voraussetzungen an jedem 
Standort durchführbar sind. Für die Spielstätten der Kategorie 1 und 2 werden die regulären geneh-
migungsrechtlichen Bedingungen gelten, die jede/r Veranstalter*in in Köln nach geltendem Verfahren 
einzureichen hat. 
Grundsätzlich gilt weiterhin das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW sowie der Freizeitlärmerlass. 
 
Welche Öffnungsperspektive gibt es für Open-Air-Veranstaltungen? 
s.o. zurzeit noch keine Prognose möglich 
 
Welche Dienststellen in der Stadtverwaltung setzen das Konzept in der Stadt Köln um? 
Das Konzept wird in Zusammenarbeit von Kulturamt und Stabsstelle Events sowie durch die oben 
genannten für Genehmigungen zuständigen Fachämter realisiert.

6 
Das Kulturamt besitzt seiner städtischen Aufgabe nach bei der Umsetzung des Open-Air-Konzeptes 
die Rolle, Fördermittel für die Kulturveranstaltende-Szene bereitzustellen und auszuzahlen. Kultur-
veranstalter*innen der freien Szene, die Open-Air-Spielstätten nutzen wollen und dafür eine finanziel-
le Unterstützung der Stadt Köln benötigen, werden vom Kulturamt bei ihrer Antragstellung beraten. 
Projektförderungen werden geprüft und bewilligt. Die Kultur-Info-Stelle Corona berät Kulturschaffende 
zudem bei Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus oder zur Sicherung ihrer kulturellen 
Existenz. Sie berät über Hilfsangebote wie die städtische Corona-Sonderförderungen, Corona-
Aufstockungsfonds, Lärmschutzfonds oder weitere Unterstützungsleistungen und informiert über För-
derangebote des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes. 
Die Stabsstelle Events unterstützt das Kulturamt bei der Recherche potentieller Standorte deren 
grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit als Open-Air-Spielstätten durch die Fachämter (i.d.R. Bauauf-
sichtsamt und Ordnungsamt) geprüft wird. Die Stabstelle Events eruiert die Verfügbarkeit der etablier-
ten Open-Air-Flächen der Kategorie 1 und 2. Darüber hinaus kommuniziert und organisiert die Stabs-
stelle Events eigenverantwortlich die unter Kategorie 3 genannte Spielstätte und fungiert hier als Be-
treiberin. 
 
 
Zu Pkt 2: Konzept zum Corona-Zwischennutzungsfonds (Anlage 2) 
Angesichts der derzeitigen überaus dynamischen Infektionslage und den damit einhergehenden Un-
gewissheiten hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Nutzung von Indoor-Spielstätten, sind die 
entsprechenden Planungen mit großen Unsicherheiten behaftet. So lassen sich weder der Beginn 
des Spielbetriebs noch die diversen Auflagen hinsichtlich Besucherkapazitäten und der vorzuhalten-
den Schutz- und Hygienemaßnahmen konkret vorhersehen. Daher wird die Umsetzung und Aus-
schreibung eines Corona-Zwischennutzungsfonds (gemäß Anlage 2) als zweite Maßnahme zur Er-
schließung temporärer alternativer Spielstätten 2021 zunächst auf einen späteren Zeitpunkt verscho-
ben. Dennoch reserviert die Verwaltung für die Umsetzung des Corona-Zwischennutzungsfonds ein 
Budget in Höhe von 100.000 Euro. Eine Umsetzung und Ausschreibung ist – wenn es die Corona-
schutzverordnung zulässt – für Spätsommer oder Frühherbst 2021 geplant. Damit die Verwaltung die 
Maßnahme beim Vorliegen der oben beschriebenen Bedingungen kurzfristig umsetzen kann, soll mit 
dieser Vorlage bereits jetzt dazu ein Beschluss erfolgen. 
 
Finanzierung  
Der Rat hat am 04.02.2021 die „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021“ des Kulturamtes  ein-
schließlich des Finanzvolumens in Höhe von insgesamt 2,52 Mio Euro beschlossen (BV 3270/2020).  
Für die „Erschließung „alternativer“ Spielstätten sind 400.000 Euro vorgesehen, von denen nun 
300.000 Euro zur Aufstockung des Projektzuschuss-Budgets des Kulturamtes innerhalb des Teilplans 
0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für die unterjährige Projektförde-
rung (Veranstaltungsförderung und Infrastrukturförderung) aufgewendet werden sollen. 100.000 Euro 
verbleiben zur Umsetzung des Corona-Zwischennutzungsfonds für Spielstätten (Huckepack-Fonds). 
140.000 Euro zur Erschließung und Betreibung der Spielstätte in Kategorie 3 werden aus Mitteln des 
Teilplan 0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten in Teil-
planzeile 13 Transferaufwendungen durch die Stabsstelle Events bereitgestellt und bewirtschaftet. 
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen und 
führt nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021.  
 
Bewirtschaftungsverfügung 
Die Vorlage folgt sowohl der oben genannten politischen Beschlusslage als auch dem kulturfachli-
chen Ziel, die freie Szene vor dem Hintergrund wesentlicher, coronabedingter Einschränkungen durch 
eine Erschließung alternativer, Corona konformer Spielstätten strukturell zu stärken bzw. zu erhalten.  
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die Entwicklung der Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Kultur führen zu der Notwendigkeit, die 
städtische Vorgehensweise an die aktuelle Situation anzupassen. Dazu waren und sind umfangreiche 
Abstimmungen notwendig, die einen entsprechenden Zeitbedarf bedeuten. Eine Beschlussfassung ist 
im nächsten Ausschuss Kunst und Kultur dringend geboten, damit die nötige Vorlaufzeit für die Um-

7 
setzung des geplanten Open-Air-Angebots so schnell und früh wie möglich beginnt und Veranstal-
ter*innen verlässlich planen können. 
 
 
 
 
Anlagen

Anlage 2 Zwischennutzungsfonds-Konzept

4467 Zeichen

Anlage 2 zur DE 1217/2021 Erschließung von alternativen Spielstätten: Open-Air-Angebot und 
Zwischennutzung 
Corona-Zwischennutzungsfonds für Spielstätten 
 
Was soll gefördert werden? 
Ziel: Die Erfahrungen aus 2020 haben gezeigt, dass neben Förderfonds ebenso eine 
Bereitstellung von alternativen Spielstätten für das Aufrechterhalten eines Kulturangebots an 
ein diverses Publikum wichtig ist. Dabei muss weiterhin berücksichtigt werden, dass es 
Publikumsgruppen gibt, die trotz ausgefeilter und vom Gesundheitsamt genehmigter 
Hygienekonzepte den Kulturbesuch nur im öffentlichen Raum als wirklich sicher bewerten 
oder bei Zusicherung von größtmöglichen Abständen im Zuschauerbereich. Dies bedeutet, 
dass für Veranstalter*innen auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 die Notwendigkeit 
bestehen wird, alternative Spielstätten sowie die Umnutzung von großen geeigneten 
Spielstätten für kleinere Formate zu erschließen. Die aktive Rolle der Stadt sollte es sein, 
diese Umnutzungen oder Zwischennutzungen aktiv und beratend zu begleiten. 
 
Ausschreibung 
Wer ist antragberechtigt? 
Ausschreibung an Spielstätten und Mehrzweckhallen, die künstlerischen Produktionen, 
Ensembles oder Veranstaltern für Präsentationen, Konzerte, Aufführungen, Proben oder 
Workshops eine Zwischennutzung ihrer Spielstätte kostenfrei (und spielfertig) zur Verfügung 
stellen (für grundsätzlich mind. 8 Tage/pro Monat) 
 
Was sind sonstige Voraussetzungen einer Bewerbung? 
Mögliche Eintrittseinnahmen können zwischennutzende Veranstaltende vereinnahmen. 
Unter Voraussetzung einer existierenden Veranstaltungsgenehmigung und der 
Berücksichtigung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung NRW. 
 
Für wann/bis wann wird ausgeschrieben? 
Zeitraum für Nutzung der Spielstätte: coronabedingt noch offen 
Bewerbungsfrist: coronabedingt noch offen 
Ausschreibungsfrist: 3 Wochen 
Betrachtungszeitraum für die Zwischennutzung: coronabedingt noch offen 
 
Welche Kosten können geltend gemacht werden? 
Beantragt werden kann ein Zuschuss zu 
Betriebskosten für die Bereitstellung der „spielfertigen“ Spielstätte: 
- Personal- und Honorarkosten (Produktionsleiter, Techniker, Kassenpersonal, 
Sicherungspersonal etc.) 
- Mietkosten und sonstige Betriebskosten wie Ticketing, Technik, Versicherungen, 
Gebühren 
- Nutzungsspezifische Mehrkosten (Technik, Material, ggf. Bestuhlung), die auf Seiten 
der Spielstätte entstehen 
Staffelung nach Nutzungstagen für die Zielgruppen 
Mögliche Zuschusshöhe: 
Ab 08 Tagen/Monat Nutzungstage dann 1/4 der aufgeführten monatlichen Kosten  
Ab 16 Tagen/Monat Nutzungstage dann 2/4 der aufgeführten monatlichen Kosten  
Ab 21 Tagen/Monat Nutzungstage dann 3/4 der aufgeführten monatlichen Kosten  
Ab 28 Tagen/Monat Nutzungstage dann 4/4 der aufgeführten monatlichen Kosten  
 
Förderart: 
- Projektkostenzuschuss 
 
Welche Unterlagen und Angaben müssen eingereicht werden (formlos): 
- Grobkonzept für die Zwischennutzung, das die Zielgruppen der Zwischennutzung 
beschreibt

Anlage 2 zur DE 1217/2021 Erschließung von alternativen Spielstätten: Open-Air-Angebot und 
Zwischennutzung 
- Angaben zu räumlichen und technischen Voraussetzungen der Spielstätte 
- Angaben zur genehmigten (coronaspezifischen) bestuhlten Besucherkapazität 
- Finanzplan mit den geltend gemachten (Betriebs-)Kosten s.o. 
- Belege und Verträge über die geltend zu machenden Betriebskosten 
- Antragssumme (Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl der 
Nutzungstage für die Zielgruppen) 
- Angaben über beantragte Fördermittel für den Betrachtungszeitraum (nachrichtlich) 
 
Förderbedingungen: 
- Spielstätte muss im Stadtbezirk Köln liegen 
- Spielstätten ab einer coronabedingten (bestuhlten) Publikumskapazität ab 300 
Personen 
- Die Bereitstellung der Spielstätten muss unter der jeweils geltenden Coronaschutz-
verordnung zulässig sein 
 
Details zur Kommunikation der unterstützten Zwischennutzungen: 
Geplant ist ein städtischer Webauftritt, der Zwischenanbieter mit ihren Raumkapazitäten und 
Zeitslots sowie ihren Kontaktdaten für interessierte Nutzer und Veranstalter darstellt. 
Die nachfolgende Kommunikation und Nutzungsorganisation zwischen Spielstätte und 
potentiellem Nutzer erfolgt dann selbstständig. 
 
Parallel zur Umsetzungsplanung des Corona-Zwischennutzungsfonds werden bei den 
städtischen Veranstaltungshäusern offene Tageskontingente vom Kulturamt abgefragt. 
Diese würden dann ggf. auf dem städtischen Webauftritt ebenso kommuniziert.

Beratungsverlauf (2)

26.04.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
27.04.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1217/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
22.04.2021
Erstellt
31.03.2021 11:36