1217/2021
Erschließung von alternativen Spielstätten: Umsetzung Konzept zur Förderung des Open-Air-Angebots sowie Corona-Zwischennutzungfonds 2021
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Anlage 1 Tabelle Open-Air-Standorte
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Anlage 1 zur DE 1217/2021 Konzept zur Förderung des Open-Air-Angebots sowie Corona Zwischennutzungsfonds 2021 07.04.2021 17:11 Kategorien: Kategorisierung Fläche / Location Adresse Ansprechpartner potenzielle Veranstaltungstermine / Hinweise Hinweis: Anzahl der freien Termine kann sich jederzeit durch Buchungen verändern 1 Tanzbrunnen Rheinparkweg 1 50679 Köln Till Stolpe (Tanzbrunnen) 46 freie Termine (Mai - Anfang Oktober) 1 Odonien Hornstr. 85 50825 Köln Odo Rumpf / Anke Dieterle (Odonien) 65 freie Termine (Mai - Anfang Oktober) 1 Bürgerzentrum Porz (Engelshof) Oberstraße 96 51149 Köln Annette Ciura (Engelshof) 62 freie Termine (Mai - Anfang Oktober) 1 Rheinenergie-Stadion Aachener Str. 999, 50933 Köln Wird nachgereicht Einzeltermine auf Anfrage 2 Galopprennbahn Köln- Weidenpesch Rennbahnstraße 152 50737 Köln Philipp Hein (Kölner Renn-Verein e.V.) Kontingente weitestgehend ausgeschöpft; Einzeltermine auf Anfrage 3 An der Schanz An der Schanz 50735 Köln Stabsstelle Events ca. 18 Veranstaltungstage (voraussichtlich Juni/Juli oder Juli/August) Hinweis: Weitere Spielstätten der Kategorie 2 sind noch in der Beantragung (insbesondere Bauaufsichtsamt) und werden kommuniziert, sobald die Genehmigungen vorliegen. Übersicht Veranstaltungsflächen 1: etablierte Open-Air-Spielstätten (Standorte), die 2021 Kontingente für Veranstalter*innen der freien Szene zur Verfügung stellen 2: temporär befristete Open-Air-Spielstätten, die ausschließlich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie durch Dritte errichtet werden 3: von der Stadt erschlossene Open-Air-Spielstätte (mietfrei für geförderte Veranstalter*innen) Stand:
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 1217/2021 Freigabedatum 22.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erschließung von alternativen Spielstätten: Umsetzung Konzept zur Förderung des Open-Air- Angebots sowie Corona-Zwischennutzungfonds 2021 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgestellten Konzepts zur Förderung des Open-Air-Angebots ab Mai bis September 2021 und gibt dafür Mittel in Höhe von 440.000 Euro gemäß folgender Aufteilung frei: 300.000 Euro – Aufstockung des Projektkostenzuschuss-Budgets des Kulturamtes für unter- jährige Projektförderung (Veranstaltungsförderung) sowie Infrastrukturförderung (Open-Air- Bühnen) 140.000 Euro – Erschließung, Installation und Betrieb/Bespielung einer städtischen Open-Air- Spielstätte 2. Der Ausschuss beschließt das vorgelegte Konzept zum Corona-Zwischennutzungsfonds (sie- he Anlage 2). Eine Umsetzung soll erfolgen, sobald absehbar ist, dass die Coronaschutzver- ordnung NRW eine Bespielung von Spielstätten unter begrenzenden Vorgaben zulässt. Für die Umsetzung wird ein Budget von 100.000 Euro freigegeben. Die Mittel werden anteilig aus den per Ratsbeschluss vom 04.02.2021 (BV 3270/2020) zur Verfügung gestellten Mitteln für Corona-Sondermaßnahmen Kultur zur Erschließung von alternativen Spielstät- ten (400.000 Euro) aus Teilplan 0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen sowie aus vorhandenen Mitteln der Stabsstelle Events (140.000 Euro) Teilplan 0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten in Teilplanzeile 13 – Transferauf- wendungen finanziert. Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 Ausschuss Kunst und Kultur 27.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln wird sich für die Umsetzung der Maßnahme Erschließung alternativer Spielstätten aus den vom Rat am 04.02.2021 beschlossenen Corona-Sondermaßnahmen 2021 (BV 3270/2020) aufgrund des aktuell weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens zunächst auf die Förderung und Schaffung von Open-Air-Bühnenangeboten konzentrieren. Der Corona-Zwischennutzungsfonds als weitere Maßnahme wird zunächst zurückgestellt (weitere Erläuterung unter zu Pkt. 2). Zu Pkt 1: Konzept zur Förderung des Open-Air-Angebots ab Mai bis September 2021 2021 wird sich die Stadt Köln bei ihrem Open-Air-Angebot auf die Unterstützung nicht-städtischer Veranstalter*innen und Kulturakteur*innen konzentrieren, die im Frühjahr und Sommer pandemiebe- dingt mit ihren Veranstaltungen in den öffentlichen Raum ausweichen wollen, um dort Open-Air- Spielstätten zu bespielen oder eigene Open-Air-Formate zu veranstalten. Hierbei soll der Fokus auf Open-Air-Spielstätten gelegt werden, die nach drei Kategorien zu unter- scheiden sind: Kategorie 1: etablierte Open-Air-Spielstätten (wie Tanzbrunnen, Odonien, Bürgerhäuser, etc.), die 2021 Kontingente für Veranstalter*innen der freien Szene zur Verfügung stellen Kategorie 2: temporär befristete Open-Air-Spielstätten, die ausschließlich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie durch Dritte errichtet werden Kategorie 3: von der Stadt erschlossene Open-Air-Spielstätte (mietfrei) Die Ausrichtung der städtischen Unterstützungsmaßnahmen auf diese drei Kategorien von Spielstät- ten resultiert aus dem Umstand, dass mit der Erschließung zusätzlicher temporärer Open Air- Spielstätten dem zu erwartenden Bedarf innerhalb der Kölner Kulturszene voraussichtlich nicht allein entsprochen werden kann. Die baurechtlichen Vorprüfungen der diversen Vorschläge zur Errichtung von Open-Air-Spielstätten, die über mehrere Monate bespielt werden sollen, haben gezeigt, dass die von den Antragsstel- ler*innen zu erfüllenden Auflagen zu derart hohen Kosten führen, dass trotz der bereitstehenden För- dermittel kaum vertretbaren Kosten-Nutzen-Relationen zu erreichen sind. Zudem lassen weitere rechtliche Rahmenbedingungen (z.B. Landesimmissionsschutzgesetz NRW, Freizeitlärmerlass) nur eine begrenzte Nutzung der Spielstätten zu, sei es mit Blick auf die zu beachtenden Lärmgrenzen, sei es mit Blick auf die zulässigen Veranstaltungstage. Dem entsprechend hat sich die Zahl der Anträge Dritter für eine mehrmonatige Bespielung von Open-Air-Spielstätten lediglich auf einige wenige Anbie- ter beschränkt. Um den nicht städtischen Veranstalter*innen und Kulturschaffenden dennoch ein umfangreicheres Angebot von Open-Air-Spielstätten anzubieten, wurden sowohl etablierte Spielstätten (Kategorie 1), temporärer Spielstätten Dritter (Kategorie 2) als auch eine durch die Stadt zu erschließende Spielstät- te (Kategorie 3) mit in den Handlungsrahmen der Förderaktivitäten einbezogen. Die Verteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Kategorien orientiert sich an der Bedarfslage, die sich aus den Förderanträgen ableiten lässt. Die schlussendliche Festlegung der einzelnen För- derbudgets (Veranstaltungsförderung, Infrastrukturförderung, Honorarzahlungen) folgt dem Ziel, eine 3 möglichst hohe Zahl der Anträge zu berücksichtigen, wobei in jedem Einzelfall eine vertretbare Kos- ten-Nutzen-Relation zu beachten ist. Mit welchem Ziel fördert die Stadt Köln das Open-Air-Angebot? Das Ziel der Stadt Köln ist, mit der Förderung des Open-Air-Angebots unter den oben genannten drei Kategorien 2021 trotz der Corona-Beschränkungen, kulturelle Veranstaltungsformate unter Beach- tung der aktuellen Hygienevorschriften wieder möglich zu machen. Die Bühnen sollen als alternative Spielstätte vorrangig der hiesigen Kulturszene angeboten werden, welche ihre Indoor- Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen nicht mehr wirtschaftlich oder gar nicht durchführen kann. Auf diesem Wege soll zahlreichen in der Stadt und der Region lebenden Kulturschaffenden, die Möglichkeit eröffnet werden, wieder vor Publikum aufzutreten und die coronabedingten Ausfälle und deren Auswirkungen etwas abfedern zu können. Da für die Umsetzung des Open-Air-Angebots keine zusätzlichen städtischen Haushaltsmittel und Personalressourcen zur Verfügung stehen, muss die Umsetzung eines Konzeptes zur Förderung des Open-Air-Angebots möglichst ressourcensparend erfolgen und darf wenig zulasten anderer zentraler Aufgaben der beteiligten Dienststellen (Kulturamt, Stabsstelle Events, Ordnungsamt, Gesundheits- amt, Bauaufsichtsamt) der Stadtverwaltung erfolgen. Dieses Spannungsverhältnis gilt es in der Um- setzung zu berücksichtigen. Für welche Zeiträume sind die Open-Air-Angebote geplant? Das Konzept zur Förderung des Open-Air-Angebots sieht einen generellen Umsetzungszeitraum von Mai bis September 2021 vor. Hierbei ist jedoch der unterschiedliche Bespielungszeitraum jeder ein- zelnen Open-Air-Spielstätte in den drei Kategorien zu beachten (siehe Anlage 1, Tabelle Open-Air- Standorte). Welche Bühnen/Veranstaltungsflächen sollen bespielt und erschlossen werden? Siehe Anlage 1, Tabelle Open-Air-Standorte Mit welchen städtischen Leistungen sollen die Open-Air-Spielstätten der Szene zur Verfügung gestellt werden? Die Unterstützung und Förderung der Stadt Köln für das Open-Air-Angebot sieht pro Kategorie unter- schiedliche Leistungen vor: Kategorie 1: etablierte Open-Air-Spielstätten (wie Tanzbrunnen, Odonien, Bürgerhäuser, etc.), die 2021 Kontingente für Veranstalter*innen der freien Szene zur Verfügung stellen Unterstützungsleistung der Stadt: Die Stabsstelle Events hat im Rahmen der Konzepterstellung Kon- takt mit etablierten Open-Air-Standorten aufgenommen, die aufgrund ihrer Lage, Bühnengröße und technischen Ausstattung attraktiv für freie Kulturveranstaltungen sind, und deren Bereitschaft abge- fragt, unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere Lärmschutz) Zeitkontin- gente für freie Veranstalter*innen frei zu halten. Die Namen, Standorte und (Miet-)Konditionen dieser Open-Air-Spielstätten werden – in Absprache mit den jeweiligen Betreiber*innen – der freien Kultur- veranstalterszene kommuniziert und als Auftrittsmöglichkeit angeboten. Es können sich bei Interesse jederzeit weitere etablierte Spielstätten melden, welche geeignete Open-Air-Bühnen zur Verfügung stellen möchten. Die Kontaktaufnahme sowie der Abschluss der jeweiligen Mietverträge erfolgt selbstständig zwischen der Spielstätte und der Veranstalterszene. Die Kulturveranstalter*innen können grundsätzlich für Produktion und Präsentation beim Kulturamt einen unterjährigen Projektkostenzuschuss inkl. eines ggf. erforderlichen Mietzuschusses beantra- gen. Es gelten hier die regulären Förderbedingungen des Kulturamtes. Das Kulturamt berät über die- se Projektförderung. Kategorie 2: temporär befristete Open-Air-Spielstätten, die ausschließlich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie durch Dritte errichtet werden 4 Unterstützungsleistung der Stadt: Bereits 2020 sind unterschiedliche Veranstalter*innen aus der freien Szene mit Konzepten für neue Open-Air-Standorte an die Stadt (Stabsstelle Events, Kulturamt, Wirtschaftsförderung) herangetreten. Diese Standorte haben größtenteils bereits 2020 bewiesen, dass sie als Spielstätten für die freie Kulturveranstalterszene unter den Hygienevorgaben der Stadt funktionieren können und auch genehmigungsrechtlich umsetzbar sind. Sie wurden z. T. 2020 mit Projektzuschüssen des Kulturamtes sowie einer Förderung durch die Wirtschaftsförderung unter- stützt. Die Betreiber*innen dieser Standorte sind auch für 2021 wieder auf die Stadt zugekommen. Zurzeit wird die Genehmigungsfähigkeit für temporäre Bespielungen einiger dieser Standorte durch die zuständigen Fachämter geprüft. Das Kulturamt plant die Spielstätten und ihre Infrastruktur 2021 aus dem Budget der Corona-Sonderförderung, Maßnahme b, im Zuge einer Infrastrukturförderung (als Projektkostenzuschuss) zu fördern. Eine Förderung richtet sich nach folgenden Kriterien: die Spielstätte muss ordnungsbehördlich, bau- und immissionsrechtlich für jede Veranstaltung genehmigt sein der Zugang für Akteur*innen der freien Szene muss gegeben sein - Vergabe von durchschnittlich zwei Terminen pro Woche an Akteure der freien Szene/vom Kulturamt geförderte Veranstaltungen/vom Kulturamt empfohlene Veranstaltungen Mindestlaufzeit des Programms/Betriebs der Open-Air-Spielstätte sind 3 Wochen Vorlage einer beispielhaften Finanzplanung für eine Woche unter Angabe aller möglichen Ein- nahmen aus Vermietungen, Gastronomie, etc. (Bei längerer Laufzeit als 3 Wochen und somit mehr Slots für die Freie Szene kann sich der Zuschuss dementsprechend erhöhen) eine Basisausstattung von Technik und Infrastruktur muss gewährleistet sein Existenz eines schlüssigen aktuellen Hygienekonzeptes kurzes Konzept über geplante Inhalte, Umfang und Konditionen der Nutzung schlüssiger Finanzierungsplan über die geplanten Kosten und die zu erwartenden Einnahmen (gefördert werden können konsumptive Ausgaben für die Errichtung/Einrichtung einer Spiel- stätte wie Technik- oder Bühnenmieten, Personal- oder Honorarkosten sowie Werbekosten, investive Ausgaben können in Ausnahmefällen geltend gemacht werden) Beantragt werden kann ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 70.000 Euro, die Höhe kann in begründe- ten Einzelfällen auch überschritten werden. Die Anträge werden nach Eingang geprüft und bewilligt. Kategorie 3: von der Stadt erschlossene Open-Air-Spielstätte (mietfrei) In Ergänzung zu den unter der Kategorie 1 und 2 subsumierten Spielstätten wird als zusätzliche Spielstätte eine Veranstaltungsfläche „An der Schanz“ in Köln-Riehl am Rheinufer geprüft, die unter Beachtung der ordnungs-, bau- und immissionsrechtlichen Vorgaben über mehrere Wochen bespielt und den Kölner Veranstalter*innen und Kulturschaffenden zur Bespielung angeboten werden soll. Dabei ist zu beachten, dass die Veranstaltungen möglichst eintrittsfrei durchgeführt werden sollen. Kulturschaffende, die sich für die Bespielung der von der Stadt erschlossenen Spielstätte interessie- ren, können für die Bespielung beim Kulturamt einen Antrag auf Projektförderung stellen. Es gelten hierfür die regulären Antragskriterien des Kulturamtes. Die Stabsstelle Events wird als Betreiberin der Spielstätte fungieren. Die Spielstätten der Kategorie 2 und 3 werden, soweit erforderlich, vorab durch ein Lärmschutzgut- achten für die jeweils angedachten Veranstaltungsarten immissionsrechtlich abgesichert. Welche städtischen Budgets sind für welche Unterstützungsleistungen vorgesehen? Die Stadt Köln geht zurzeit von folgendem Förderbedarf für die unterschiedlichen Kategorien aus. Die Bedarfe werden gedeckt durch die im Ratsbeschluss (BV 3270/2020) beschlossenen Mittel für Corona-Sondermaßnahmen Kultur (davon 300.000 Euro) sowie durch Mittel der Stabsstelle Events (140.000 Euro): - 300.000 Euro – Aufstockung des Projektkostenzuschuss-Budgets des Kulturamtes für unter- jährige Projektförderung (Veranstaltungsförderung) an Kategorie 1 und 3 sowie Infrastruktur- förderung an Kategorie 2 5 - 140.000 Euro Erschließung, Installation und Betrieb/Bespielung der seitens der Stadt errichte- ten Spielstätte Für welche Veranstaltende-Zielgruppen sind die unterschiedlichen Standorte geeignet? Veranstaltende-Zielgruppen hängen von den Bespielbedingungen der einzelnen Standorte ab. Grundsätzlich sind folgende Zielgruppen geplant: Kategorie 1: Einzelkünstler*innen, Gruppen und Veranstalter*innen aller Sparten Kategorie 2: Einzelkünstler*innen, Gruppen und Veranstalter*innen aller Sparten Kategorie 3: Gruppen/Künstler*innen der Sparten Tanz, Theater, Literatur und artverwandte Sparten Wie funktioniert die Programmierung der unterschiedlichen Open-Air-Spielstätten? Wer betreut die Open-Air-Veranstaltungen? Das Unterstützungsangebot der Stadt hat zum Ziel, die Bedingungen der freien Kulturveranstal- ter*innen im Corona-Jahr 2021 für einen baldigen Veranstaltungsstart zu bereiten, d. h. ein Schwer- punkt der städtischen Aufgaben liegt in der Koordinierung und Abklärung der Bedingungen, die Open- Air-Veranstaltungen in der Stadt 2021 erleichtern und möglichst finanzierbar machen. Es ist das Ziel der Stadt Köln die Kulturschaffenden und Veranstalter*innen zu stärken. Die Stadt tritt somit in Kate- gorie 1 und 2 nicht als Veranstalterin auf. In Kategorie 3 tritt die Stadt Köln als Betreiberin der Spielstätte auf. Wie wird eine transparente Kommunikation des Open-Air-Angebots an die Szene gewährleis- tet? Für eine transparente Kommunikation des oben beschriebenen Verfahrens und Angebots an Open- Air-Standorten an potentielle Veranstaltende und Kulturschaffende wird derzeit eine Webseite im Rahmen der städtischen Internetpräsenz des Kulturamtes eingerichtet. Ebenso werden Rundmails über den Newsletter der Kultur Info-Stelle Corona und Pressemitteilungen als Kommunikationsmittel dienen. Wie sehen die Regelungen zu einem Genehmigungsverfahren von Open-Air-Spielstätten aus? Angesichts des derzeitigen weiterhin dynamischen Corona-Infektionsgeschehens kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden, ab wann genau und unter welchen Maßgaben der Coronaschutzverordnung NRW Open-Air-Formate möglich sein werden. Dennoch wird die Kommuni- kation über die in dieser Vorlage erläuterten Angebote und Unterstützungen der Stadt zeitnah begin- nen, um die notwendigen Planungen für einen Open-Air-Start auf den Weg zu bringen. Die in Anlage 1 aufgelisteten Standorte werden von den Fachämtern (Ordnungsamt, Bauaufsichts- amt, Umweltamt, Grünflächenamt und Gesundheitsamt) als Open-Air-Standorte geprüft. Vor Start der Open-Air-Saison ist geklärt, welche Veranstaltungsformate unter welchen Voraussetzungen an jedem Standort durchführbar sind. Für die Spielstätten der Kategorie 1 und 2 werden die regulären geneh- migungsrechtlichen Bedingungen gelten, die jede/r Veranstalter*in in Köln nach geltendem Verfahren einzureichen hat. Grundsätzlich gilt weiterhin das Landes-Immissionsschutzgesetz NRW sowie der Freizeitlärmerlass. Welche Öffnungsperspektive gibt es für Open-Air-Veranstaltungen? s.o. zurzeit noch keine Prognose möglich Welche Dienststellen in der Stadtverwaltung setzen das Konzept in der Stadt Köln um? Das Konzept wird in Zusammenarbeit von Kulturamt und Stabsstelle Events sowie durch die oben genannten für Genehmigungen zuständigen Fachämter realisiert. 6 Das Kulturamt besitzt seiner städtischen Aufgabe nach bei der Umsetzung des Open-Air-Konzeptes die Rolle, Fördermittel für die Kulturveranstaltende-Szene bereitzustellen und auszuzahlen. Kultur- veranstalter*innen der freien Szene, die Open-Air-Spielstätten nutzen wollen und dafür eine finanziel- le Unterstützung der Stadt Köln benötigen, werden vom Kulturamt bei ihrer Antragstellung beraten. Projektförderungen werden geprüft und bewilligt. Die Kultur-Info-Stelle Corona berät Kulturschaffende zudem bei Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus oder zur Sicherung ihrer kulturellen Existenz. Sie berät über Hilfsangebote wie die städtische Corona-Sonderförderungen, Corona- Aufstockungsfonds, Lärmschutzfonds oder weitere Unterstützungsleistungen und informiert über För- derangebote des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes. Die Stabsstelle Events unterstützt das Kulturamt bei der Recherche potentieller Standorte deren grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit als Open-Air-Spielstätten durch die Fachämter (i.d.R. Bauauf- sichtsamt und Ordnungsamt) geprüft wird. Die Stabstelle Events eruiert die Verfügbarkeit der etablier- ten Open-Air-Flächen der Kategorie 1 und 2. Darüber hinaus kommuniziert und organisiert die Stabs- stelle Events eigenverantwortlich die unter Kategorie 3 genannte Spielstätte und fungiert hier als Be- treiberin. Zu Pkt 2: Konzept zum Corona-Zwischennutzungsfonds (Anlage 2) Angesichts der derzeitigen überaus dynamischen Infektionslage und den damit einhergehenden Un- gewissheiten hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Nutzung von Indoor-Spielstätten, sind die entsprechenden Planungen mit großen Unsicherheiten behaftet. So lassen sich weder der Beginn des Spielbetriebs noch die diversen Auflagen hinsichtlich Besucherkapazitäten und der vorzuhalten- den Schutz- und Hygienemaßnahmen konkret vorhersehen. Daher wird die Umsetzung und Aus- schreibung eines Corona-Zwischennutzungsfonds (gemäß Anlage 2) als zweite Maßnahme zur Er- schließung temporärer alternativer Spielstätten 2021 zunächst auf einen späteren Zeitpunkt verscho- ben. Dennoch reserviert die Verwaltung für die Umsetzung des Corona-Zwischennutzungsfonds ein Budget in Höhe von 100.000 Euro. Eine Umsetzung und Ausschreibung ist – wenn es die Corona- schutzverordnung zulässt – für Spätsommer oder Frühherbst 2021 geplant. Damit die Verwaltung die Maßnahme beim Vorliegen der oben beschriebenen Bedingungen kurzfristig umsetzen kann, soll mit dieser Vorlage bereits jetzt dazu ein Beschluss erfolgen. Finanzierung Der Rat hat am 04.02.2021 die „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021“ des Kulturamtes ein- schließlich des Finanzvolumens in Höhe von insgesamt 2,52 Mio Euro beschlossen (BV 3270/2020). Für die „Erschließung „alternativer“ Spielstätten sind 400.000 Euro vorgesehen, von denen nun 300.000 Euro zur Aufstockung des Projektzuschuss-Budgets des Kulturamtes innerhalb des Teilplans 0416 – Kulturförderung in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für die unterjährige Projektförde- rung (Veranstaltungsförderung und Infrastrukturförderung) aufgewendet werden sollen. 100.000 Euro verbleiben zur Umsetzung des Corona-Zwischennutzungsfonds für Spielstätten (Huckepack-Fonds). 140.000 Euro zur Erschließung und Betreibung der Spielstätte in Kategorie 3 werden aus Mitteln des Teilplan 0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten in Teil- planzeile 13 Transferaufwendungen durch die Stabsstelle Events bereitgestellt und bewirtschaftet. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen und führt nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021. Bewirtschaftungsverfügung Die Vorlage folgt sowohl der oben genannten politischen Beschlusslage als auch dem kulturfachli- chen Ziel, die freie Szene vor dem Hintergrund wesentlicher, coronabedingter Einschränkungen durch eine Erschließung alternativer, Corona konformer Spielstätten strukturell zu stärken bzw. zu erhalten. Begründung der Dringlichkeit Die Entwicklung der Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Kultur führen zu der Notwendigkeit, die städtische Vorgehensweise an die aktuelle Situation anzupassen. Dazu waren und sind umfangreiche Abstimmungen notwendig, die einen entsprechenden Zeitbedarf bedeuten. Eine Beschlussfassung ist im nächsten Ausschuss Kunst und Kultur dringend geboten, damit die nötige Vorlaufzeit für die Um- 7 setzung des geplanten Open-Air-Angebots so schnell und früh wie möglich beginnt und Veranstal- ter*innen verlässlich planen können. Anlagen
Anlage 2 Zwischennutzungsfonds-Konzept
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Anlage 2 zur DE 1217/2021 Erschließung von alternativen Spielstätten: Open-Air-Angebot und Zwischennutzung Corona-Zwischennutzungsfonds für Spielstätten Was soll gefördert werden? Ziel: Die Erfahrungen aus 2020 haben gezeigt, dass neben Förderfonds ebenso eine Bereitstellung von alternativen Spielstätten für das Aufrechterhalten eines Kulturangebots an ein diverses Publikum wichtig ist. Dabei muss weiterhin berücksichtigt werden, dass es Publikumsgruppen gibt, die trotz ausgefeilter und vom Gesundheitsamt genehmigter Hygienekonzepte den Kulturbesuch nur im öffentlichen Raum als wirklich sicher bewerten oder bei Zusicherung von größtmöglichen Abständen im Zuschauerbereich. Dies bedeutet, dass für Veranstalter*innen auch in der zweiten Jahreshälfte 2021 die Notwendigkeit bestehen wird, alternative Spielstätten sowie die Umnutzung von großen geeigneten Spielstätten für kleinere Formate zu erschließen. Die aktive Rolle der Stadt sollte es sein, diese Umnutzungen oder Zwischennutzungen aktiv und beratend zu begleiten. Ausschreibung Wer ist antragberechtigt? Ausschreibung an Spielstätten und Mehrzweckhallen, die künstlerischen Produktionen, Ensembles oder Veranstaltern für Präsentationen, Konzerte, Aufführungen, Proben oder Workshops eine Zwischennutzung ihrer Spielstätte kostenfrei (und spielfertig) zur Verfügung stellen (für grundsätzlich mind. 8 Tage/pro Monat) Was sind sonstige Voraussetzungen einer Bewerbung? Mögliche Eintrittseinnahmen können zwischennutzende Veranstaltende vereinnahmen. Unter Voraussetzung einer existierenden Veranstaltungsgenehmigung und der Berücksichtigung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung NRW. Für wann/bis wann wird ausgeschrieben? Zeitraum für Nutzung der Spielstätte: coronabedingt noch offen Bewerbungsfrist: coronabedingt noch offen Ausschreibungsfrist: 3 Wochen Betrachtungszeitraum für die Zwischennutzung: coronabedingt noch offen Welche Kosten können geltend gemacht werden? Beantragt werden kann ein Zuschuss zu Betriebskosten für die Bereitstellung der „spielfertigen“ Spielstätte: - Personal- und Honorarkosten (Produktionsleiter, Techniker, Kassenpersonal, Sicherungspersonal etc.) - Mietkosten und sonstige Betriebskosten wie Ticketing, Technik, Versicherungen, Gebühren - Nutzungsspezifische Mehrkosten (Technik, Material, ggf. Bestuhlung), die auf Seiten der Spielstätte entstehen Staffelung nach Nutzungstagen für die Zielgruppen Mögliche Zuschusshöhe: Ab 08 Tagen/Monat Nutzungstage dann 1/4 der aufgeführten monatlichen Kosten Ab 16 Tagen/Monat Nutzungstage dann 2/4 der aufgeführten monatlichen Kosten Ab 21 Tagen/Monat Nutzungstage dann 3/4 der aufgeführten monatlichen Kosten Ab 28 Tagen/Monat Nutzungstage dann 4/4 der aufgeführten monatlichen Kosten Förderart: - Projektkostenzuschuss Welche Unterlagen und Angaben müssen eingereicht werden (formlos): - Grobkonzept für die Zwischennutzung, das die Zielgruppen der Zwischennutzung beschreibt Anlage 2 zur DE 1217/2021 Erschließung von alternativen Spielstätten: Open-Air-Angebot und Zwischennutzung - Angaben zu räumlichen und technischen Voraussetzungen der Spielstätte - Angaben zur genehmigten (coronaspezifischen) bestuhlten Besucherkapazität - Finanzplan mit den geltend gemachten (Betriebs-)Kosten s.o. - Belege und Verträge über die geltend zu machenden Betriebskosten - Antragssumme (Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Anzahl der Nutzungstage für die Zielgruppen) - Angaben über beantragte Fördermittel für den Betrachtungszeitraum (nachrichtlich) Förderbedingungen: - Spielstätte muss im Stadtbezirk Köln liegen - Spielstätten ab einer coronabedingten (bestuhlten) Publikumskapazität ab 300 Personen - Die Bereitstellung der Spielstätten muss unter der jeweils geltenden Coronaschutz- verordnung zulässig sein Details zur Kommunikation der unterstützten Zwischennutzungen: Geplant ist ein städtischer Webauftritt, der Zwischenanbieter mit ihren Raumkapazitäten und Zeitslots sowie ihren Kontaktdaten für interessierte Nutzer und Veranstalter darstellt. Die nachfolgende Kommunikation und Nutzungsorganisation zwischen Spielstätte und potentiellem Nutzer erfolgt dann selbstständig. Parallel zur Umsetzungsplanung des Corona-Zwischennutzungsfonds werden bei den städtischen Veranstaltungshäusern offene Tageskontingente vom Kulturamt abgefragt. Diese würden dann ggf. auf dem städtischen Webauftritt ebenso kommuniziert.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1217/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 22.04.2021
- Erstellt
- 31.03.2021 11:36