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1918/2017

Ausleuchtung der linken Fahrbahn im Baustellenbereich der Stadtautobahn 55a in Köln-Kalk, Einfahrt zum Tunnel von der Zoobrücke aus kommend in Fahrtrichtung Ost zur A 4 fahrend; Anfrage zu der Sitzung am 22.06.2017, TOP 9.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.06.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 22.06.2017

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1945 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1918/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.06.2017 
 
Ausleuchtung der linken Fahrbahn im Baustellenbereich der Stadtautobahn 55a in Köln-Kalk, 
Einfahrt zum Tunnel von der Zoobrücke aus kommend in Fahrtrichtung Ost zur A 4 fahrend; 
Anfrage der AfD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 22.06.2017, TOP 9.2.1 
Anfragentext: 
 
„Die Einfahrtsbeleuchtung (Ausleuchtung) der linken Fahrspur, von der Zoobrücke kommend, in 
Fahrtrichtung Osten zur A 4 ist nicht genügend ausgeleuchtet. Mit dem Kraftfahrzeug fährt man in ein 
dunkles Loch. Die vorhandene Beleuchtung ist zu gering bemessen. Bei hellen Witterungsverhältnis-
sen, insbesondere bei Sonnenstrahlung, kann sich das Augenlicht nicht so schnell auf eine dunkle 
Einfahrt einstellen. Zur beobachten war vielfach schon, dass PKW-Fahrer im Tunnelanfang stark ab-
bremsen. So sind Auffahrunfälle kaum zu vermeiden. Hier ist schnellstmöglich zu handeln. Die Aus-
fahrt ist gut beleuchtet, jedoch fehlt eine stärkere Beleuchtung in der Einfahrt.  
 
Daher stellen sich mir folgende Fragen:  
 
1. Ist eine stärkere Beleuchtung (Ausleuchtung) der Einfahrt bereits geplant?  
2. Wann werden zusätzliche Leuchten eingebaut?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1 und 2: 
 
Hierbei handelt es sich um die provisorische Zufahrt durch die obere fertiggestellte Tunnelröhre 
stadtauswärts. Eine provisorische Beleuchtung ist in diesem Abschnitt nicht möglich. Aus diesem 
Grunde wurde die zulässige Geschwindigkeit auf 60 km/h reduziert. Diese Maßnahme ist solange 
angedacht, bis die untere Tunnelröhre wieder komplett befahrbar ist. Da sich die Fertigstellung der 
Röhre verzögert, wird derzeit geprüft, ob die zulässige Geschwindigkeit weiter reduziert werden sollte, 
um Gefahrenbremsungen zu verhindern.

Beratungsverlauf (1)

22.06.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Stadtautobahn 55a
  • Zoobrücke

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Details

Aktenzeichen
1918/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27