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AN/0124/2025

Begrenzung der Silvester-Feuerwerke

Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) 23.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.03.2025, TOP 7.1.13

Anfrage (SPD BV5)

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Anfrage (SPD BV5)

2091 Zeichen

Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.01.2025 
AN/0124/2025 
Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Begrenzung der Silvester-Feuerwerke 
- Anfrage der SPD-zur Sitzung am 06.02.2025 - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
auch beim letzten Jahreswechsel waren die privat abgebrannten Feuerwerke teilweise 
sehr exzessiv, auch in den Stunden und Tagen vor und nach dem Jahreswechsel. Dies 
wird von vielen Menschen zunehmend kritisch gesehen, selbst wenn sie prinzipiell 
nichts gegen Feuerwerke haben. Für viele Tiere sind die Silvester-Feuerwerke eine  
extreme Belastung. 
 
Gleichzeitig sieht sich die Stadt Köln, nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Rahmen-
bedingungen, nur sehr eingeschränkt in der Lage, durch kommunale Rechtsetzung Be-
grenzungen anzuordnen. 
 
Ein Böllerverbot lediglich in der Innenstadt und ein vollständiges Verbot rund um den 
Dom nutzen den Menschen in den anderen Stadtteilen und Stadtbezirken nichts.

- 2 - 
 
Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 
 
1. Welche Gestaltungs- bzw. Einflussmöglichkeiten hat die Stadt Köln generell? 
 
Konkret: 
 
2. Welche zeitlichen Begrenzungen könnten innerhalb der gesetzlichen Rahmenbe-
dingungen derzeit schon durch die Stadt Köln angeordnet werden? 
3. Unter welchen Voraussetzungen sind derzeit schon örtliche Begrenzungen mög-
lich, in unserem Stadtbezirk beispielsweise rund um den Zoo oder um die Renn-
bahn mit einem Abstand von 200 Metern? 
4. Welche bundes- oder landesgesetzlichen Regelungen stehen einer weitergehen-
den Begrenzung durch ein kommunal beschlossenes Böller- oder Feuerwerks-
verbot im Wege? 
 
Wir bitten um eine so frühzeitige Beantwortung, dass die politischen Gremien eine 
eventuelle Begrenzung noch rechtzeitig vor dem nächsten Jahreswechsel beschließen 
können und die Verwaltung diese dann auch umsetzen kann. 
 
 
 
gez. Ulrich Müller

Beratungsverlauf (1)

27.03.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0124/2025
Typ
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD)
Datum
23.01.2025
Erstellt
23.01.2025 12:02