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Begrenzung der Silvester-Feuerwerke
Anfrage nach § 4 BV5 (SPD) AN/0124/2025 vom 23.01.2025
Stand: Am 27.03.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (SPD BV5)
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Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 23.01.2025 AN/0124/2025 Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begrenzung der Silvester-Feuerwerke - Anfrage der SPD-zur Sitzung am 06.02.2025 - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, auch beim letzten Jahreswechsel waren die privat abgebrannten Feuerwerke teilweise sehr exzessiv, auch in den Stunden und Tagen vor und nach dem Jahreswechsel. Dies wird von vielen Menschen zunehmend kritisch gesehen, selbst wenn sie prinzipiell nichts gegen Feuerwerke haben. Für viele Tiere sind die Silvester-Feuerwerke eine extreme Belastung. Gleichzeitig sieht sich die Stadt Köln, nicht zuletzt aufgrund der gesetzlichen Rahmen- bedingungen, nur sehr eingeschränkt in der Lage, durch kommunale Rechtsetzung Be- grenzungen anzuordnen. Ein Böllerverbot lediglich in der Innenstadt und ein vollständiges Verbot rund um den Dom nutzen den Menschen in den anderen Stadtteilen und Stadtbezirken nichts. - 2 - Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 1. Welche Gestaltungs- bzw. Einflussmöglichkeiten hat die Stadt Köln generell? Konkret: 2. Welche zeitlichen Begrenzungen könnten innerhalb der gesetzlichen Rahmenbe- dingungen derzeit schon durch die Stadt Köln angeordnet werden? 3. Unter welchen Voraussetzungen sind derzeit schon örtliche Begrenzungen mög- lich, in unserem Stadtbezirk beispielsweise rund um den Zoo oder um die Renn- bahn mit einem Abstand von 200 Metern? 4. Welche bundes- oder landesgesetzlichen Regelungen stehen einer weitergehen- den Begrenzung durch ein kommunal beschlossenes Böller- oder Feuerwerks- verbot im Wege? Wir bitten um eine so frühzeitige Beantwortung, dass die politischen Gremien eine eventuelle Begrenzung noch rechtzeitig vor dem nächsten Jahreswechsel beschließen können und die Verwaltung diese dann auch umsetzen kann. gez. Ulrich Müller
Beratungsverlauf
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