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1712/2025

Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Stadtautobahn (B55a) zwischen Auffahrt Buchforst und Anschlussstelle Höhenberg,

Mitteilung Ausschuss 10.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 23.06.2025, TOP 4.4

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4116 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/324/1 
 
Vorlagen-Nummer 10.06.2025 
 1712/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 23.06.2025 
 
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Stadtautobahn (B55a) zwischen Auffahrt 
Buchforst und Anschlussstelle Höhenberg, Fahrtrichtung Kreuz Köln-Ost 
 
Im Bereich der Stadtautobahn (B55a) zwischen der Auffahrt Buchforst und der An-
schlussstelle Höhenberg, Fahrtrichtung Kreuz Köln-Ost, befindet sich eine Unfallhäu-
fungsstelle. Im Jahr 2024 fanden dort mehrere qualifizierte Unfälle mit 1 Schwerver-
letztem und 7 Leichtverletzten statt. Der Streckenabschnitt ist wegen der verkehrsbe-
dingten Auffahrunfälle auffällig und wurde deshalb in der Unfallkommission Köln (Poli-
zei Köln, Bezirksregierung Köln, Straßen NRW sowie verschiedene Ämter der Stadt-
verwaltung) in der Sitzung vom 19.02.2025 besprochen. 
 
Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum Ordnungsbehördengesetz (§ 48 VV 
OBG NW) darf die Verwaltung auf autobahnähnlichen Strecken nur mit stationären 
Messanlagen Geschwindigkeitskontrollen vornehmen. Zum Zeitpunkt des Beschlus-
ses am 19.02.2025 verfügte die Verwaltung über kein laserbasiertes und feststromun-
abhängiges Messsystem, welches den Anforderungen der VV OBG NW entsprach. 
Die geplante Messstelle befindet sich auf einem Grünstreifen neben der Stadtauto-
bahn und verfügt über keinen Stromanschluss. 
Daher wurde die Polizei Köln durch die Unfallkommission Köln am 19.02.2025 mit der 
Durchführung von mobilen Messungen beauftragt. Für die Polizei gelten die Ein-
schränkungen hinsichtlich der Messgerätschaften nicht. 
 
Zwischenzeitlich hat ein neuer Anbieter ein stationäres laserbasiertes und mittels 
Brennstoffzelle betriebenes Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf einer Beton-
platte montiert ist, im Portfolio, Dieses System verfügt seit dem 10.03.2025 über die 
notwendige Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die PTB 
ist eine wissenschaftlich-technische Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bun-
desministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Ohne eine PTB-Zulassung dürfen 
Messsysteme in Deutschland nicht betrieben werden. 
 
Das System erfüllt die Bestimmungen der VV OBG NW zu § 48.  
 
Im Vorfeld hat die Verwaltung am besagten Standort Seitenradarmessungen über ei-
nen Zeitraum von 14 Tagen (29.04. – 13.05.2025) durchgeführt.

2 
 
Das SDR-Seitenradarmesssystem (Side Detecting Radar) ist ein berührungslos mes-
sendes Verkehrsdatenerfassungssystem und dient der Verkehrserhebung. Das SDR 
erfasst Daten ohne Bilddokumentation zu Geschwindigkeiten, Verkehrsaufkommen, 
Anzahl der Fahrzeuge auf den gewählten Fahrspuren und den Anteil der jeweiligen 
Fahrzeugklassen. 
 
Im Ergebnis waren bei 323.904 Messungen insgesamt 85.374 Fahrzeuge schneller 
als 90 km/h unterwegs. Der Spitzenreiter wurde mit 181 km/h bei erlaubten 80 gemes-
sen.  
 
Die Strecke Stadtautobahn Fahrtrichtung Osten – zwischen der Auffahrt Buchforst und 
AS Höhenberg (Kalk) wurde in der Besprechung der Unfallkommission am 21.05.2025 
erneut besprochen.  
 
Da die Verwaltung nun die Möglichkeit hat, mit einer stationären Anlage die Einhal-
tung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu kontrollieren, beschloss die Unfallkom-
mission, dass eine entsprechende Anlage in diesem Bereich zu installieren ist. Bis 
zum Aufbau der Anlage kontrolliert die Polizei weiterhin die Einhaltung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit. Die Leitplanken werden in dem Bereich angepasst, um ein 
Befahren zu gewährleisten. Ebenfalls wird die Beschilderung entsprechend den Vor-
gaben der VV OBG NW angepasst.  
 
Die Anlage soll über einen Zeitraum von 36 Monaten gemietet werden. In dem Miet-
zins sind alle anfallenden Kosten sowie Reparaturen inkludiert. Das geschätzte Auf-
tragsvolumen beläuft sich für die 36 Monate auf rund 260.000 EUR brutto. Nach Ab-
lauf der Mietzeit kann die Verwaltung die Messsysteme zurückgeben, weiter mieten 
oder zum Restkaufwert erwerben. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme ist für das III. Quartal 2025 terminiert. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

23.06.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1712/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.06.2025
Erstellt
28.05.2025 10:45