1712/2025
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Stadtautobahn (B55a) zwischen Auffahrt Buchforst und Anschlussstelle Höhenberg,
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/32/324/1 Vorlagen-Nummer 10.06.2025 1712/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 23.06.2025 Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Stadtautobahn (B55a) zwischen Auffahrt Buchforst und Anschlussstelle Höhenberg, Fahrtrichtung Kreuz Köln-Ost Im Bereich der Stadtautobahn (B55a) zwischen der Auffahrt Buchforst und der An- schlussstelle Höhenberg, Fahrtrichtung Kreuz Köln-Ost, befindet sich eine Unfallhäu- fungsstelle. Im Jahr 2024 fanden dort mehrere qualifizierte Unfälle mit 1 Schwerver- letztem und 7 Leichtverletzten statt. Der Streckenabschnitt ist wegen der verkehrsbe- dingten Auffahrunfälle auffällig und wurde deshalb in der Unfallkommission Köln (Poli- zei Köln, Bezirksregierung Köln, Straßen NRW sowie verschiedene Ämter der Stadt- verwaltung) in der Sitzung vom 19.02.2025 besprochen. Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum Ordnungsbehördengesetz (§ 48 VV OBG NW) darf die Verwaltung auf autobahnähnlichen Strecken nur mit stationären Messanlagen Geschwindigkeitskontrollen vornehmen. Zum Zeitpunkt des Beschlus- ses am 19.02.2025 verfügte die Verwaltung über kein laserbasiertes und feststromun- abhängiges Messsystem, welches den Anforderungen der VV OBG NW entsprach. Die geplante Messstelle befindet sich auf einem Grünstreifen neben der Stadtauto- bahn und verfügt über keinen Stromanschluss. Daher wurde die Polizei Köln durch die Unfallkommission Köln am 19.02.2025 mit der Durchführung von mobilen Messungen beauftragt. Für die Polizei gelten die Ein- schränkungen hinsichtlich der Messgerätschaften nicht. Zwischenzeitlich hat ein neuer Anbieter ein stationäres laserbasiertes und mittels Brennstoffzelle betriebenes Geschwindigkeitsmesssystem, welches auf einer Beton- platte montiert ist, im Portfolio, Dieses System verfügt seit dem 10.03.2025 über die notwendige Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB). Die PTB ist eine wissenschaftlich-technische Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bun- desministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Ohne eine PTB-Zulassung dürfen Messsysteme in Deutschland nicht betrieben werden. Das System erfüllt die Bestimmungen der VV OBG NW zu § 48. Im Vorfeld hat die Verwaltung am besagten Standort Seitenradarmessungen über ei- nen Zeitraum von 14 Tagen (29.04. – 13.05.2025) durchgeführt. 2 Das SDR-Seitenradarmesssystem (Side Detecting Radar) ist ein berührungslos mes- sendes Verkehrsdatenerfassungssystem und dient der Verkehrserhebung. Das SDR erfasst Daten ohne Bilddokumentation zu Geschwindigkeiten, Verkehrsaufkommen, Anzahl der Fahrzeuge auf den gewählten Fahrspuren und den Anteil der jeweiligen Fahrzeugklassen. Im Ergebnis waren bei 323.904 Messungen insgesamt 85.374 Fahrzeuge schneller als 90 km/h unterwegs. Der Spitzenreiter wurde mit 181 km/h bei erlaubten 80 gemes- sen. Die Strecke Stadtautobahn Fahrtrichtung Osten – zwischen der Auffahrt Buchforst und AS Höhenberg (Kalk) wurde in der Besprechung der Unfallkommission am 21.05.2025 erneut besprochen. Da die Verwaltung nun die Möglichkeit hat, mit einer stationären Anlage die Einhal- tung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu kontrollieren, beschloss die Unfallkom- mission, dass eine entsprechende Anlage in diesem Bereich zu installieren ist. Bis zum Aufbau der Anlage kontrolliert die Polizei weiterhin die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Leitplanken werden in dem Bereich angepasst, um ein Befahren zu gewährleisten. Ebenfalls wird die Beschilderung entsprechend den Vor- gaben der VV OBG NW angepasst. Die Anlage soll über einen Zeitraum von 36 Monaten gemietet werden. In dem Miet- zins sind alle anfallenden Kosten sowie Reparaturen inkludiert. Das geschätzte Auf- tragsvolumen beläuft sich für die 36 Monate auf rund 260.000 EUR brutto. Nach Ab- lauf der Mietzeit kann die Verwaltung die Messsysteme zurückgeben, weiter mieten oder zum Restkaufwert erwerben. Die Umsetzung der Maßnahme ist für das III. Quartal 2025 terminiert. Gez. Blome
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1712/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.06.2025
- Erstellt
- 28.05.2025 10:45