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2309/2022

Belastungen des städtischen Haushaltes im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 26.08.2022

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1672 Zeichen

Dezernat Erträge Aufwendungen
01 Amt der 
Oberbürgermeisterin
0101 Politische Gremien, Verwaltungsführung 
und internationale Angelegenheiten 0 53.896
13 Amt für Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit
0111 Sonstige Innere Verwaltung 0 2.411
16 Amt für Integration und 
Vielfalt
0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 0 88.399
1000 Zentrale Dienste 0106 Zentrale Dienstleistungen 0 59.212
11 Personal- und 
Verwaltungsmanagement
0103 Personal- und Organisationsmanagement
-49 32.030
33 Ausländeramt 0209 Ausländerangelegenheiten 0 328.438
40 Amt für Schulentwicklung 0301 Schulträgeraufgaben 0 970
403 Rheinische Musikschule 0415 Rheinische Musikschule 0 6.191
42 Amt für Weiterbildung 0414 Volkshochschule -4.933 6.052
51 Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
0603 Kindertagesbetreuung 0 3.313
0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien 0 488.002
5111 Kinder- u. Jugendpädagog. 
Einrichtung d. Stadt Köln
0601 Kinder- und jugendpädagogische 
Einrichtung -140 23.815
50 Amt für Soziales und 
Senioren
0503 Weitere soziale Pflichtleistungen 0 13.197.152
53 Gesundheitsamt 0701 Gesundheitsdienste 0 564.084
1003 Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung 
und -pflege, Hilfen für Wohnungssuchende 0 499
1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum -17.129.933 26.093.260
Dez. VII 43 Stadtbibliothek 0418 Stadtbibliothek 0 2.494
12 Amt für 
Informationsverarbeitung
0104 IT- und Kommunikationsdienste 0 18.846
15 Amt für Stadtentwicklung 
und Statistik
0210 Statistik und Informationsmanagement 0 86.557
-17.135.055 41.055.621
Ist
30.06.
Amt für Wohnungswesen
Dez. OB
Dez. I
Dez. IV
Dez. V
Detailansicht
(Angaben in Euro)
Summe
56
Dez. IX
Amt Produktgruppe
Anlage 1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

12242 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/20/202/1 
 
Vorlagen-Nummer  26.08.2022 
 2309/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 05.09.2022 
Rat 08.09.2022 
 
Belastungen des städtischen Haushaltes im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme 
und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen 
hier: Bericht auf der Grundlage des Buchungsstandes 30.06.2022 
Die im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden anlässlich des 
Krieges in der Ukraine anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlun-
gen wurden aus Transparenzgründen auf einschlägigen Positionen erfasst (Kontierung). Diese Bu-
chungen wurden zum Stichtag 30.06.2022 ausgewertet und zusammengefasst. Über diese Be- und 
Entlastungen des städtischen Haushaltes wird der Rat hiermit gemäß § 6 Abs. 1 Verordnung zur An-
wendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Un-
terbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im 
Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenauf-
nahme) unterrichtet. In einem weiteren Schritt wird auch der Bezirksregierung gemäß § 6 Abs. 2 
KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme berichtet. 
Dieser Bericht behandelt entsprechend der oben genannten rechtlichen Vorgaben nur die in diesem 
Zusammenhang stehenden und gebuchten Be- und Entlastungen des städtischen Haushaltes zum 
Buchungsstand 30.06.2022. Es ist möglich, dass einzelne Belastungen des ersten Halbjahres noch 
nicht ergebniswirksam geworden sind (z. B. weil eine Rechnungsstellung und in der Folge die Bu-
chung fehlt) und somit erst mit dem nächsten Bericht ausgewiesen werden. Endgültig belastbare 
Summen der im Jahresverlauf angefallenen Belastungen werden erst mit dem Jahresabschluss 2022 
dargestellt werden können. Aus diesem Grund wurde der Bericht auch um entsprechend kurze Aus-
führungen zu den voraussichtlichen diesbezüglichen Belastungen zum Jahresende (Prognosen) er-
gänzt und es wurde erläutert, wenn sich Abweichungen zum jüngsten unterjährigen Controlling erge-
ben haben. 
1. Ergebnisrechnung 
1.1 Übersicht 
Der aktuelle Stand der im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchen-
den entstanden Belastungen (Buchungen) in der konsumtiven Ergebnisrechnung lässt sich wie folgt 
zusammenfassen:  
Ist
30.06.
-17.135.055
41.055.621
23.920.566
Summe ordentliche Erträge
Summe ordentliche Aufwendungen
Ordentliches Ergebnis
Zusammenfassung
(Angaben in Euro)

2 
 
Im Bereich der Erträge wurden stadtweit Mehrerträge in Höhe von rd. 17,1 Mio. Euro gebucht. Diesen 
Erträgen stehen Mehraufwendungen in Höhe von 41,1 Mio. Euro gegenüber, sodass sich insgesamt 
eine Netto-Belastung von rd. 23,9 Mio. Euro für die Aufnahme und Unterbringung der ukrainischen 
Flüchtlinge im ersten Halbjahr des Haushaltsjahres ergibt. 
Die Summe der Mehrerträge in Höhe von 17,1 Mio. Euro ist auf die Zuweisung des Bundes zur Betei-
ligung an den Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von 
Flüchtlingen entstanden sind, zurückzuführen. 
Die Mehraufwendungen von rd. 41,1 Mio. Euro resultieren überwiegend aus Mehraufwendungen im 
Bereich der Transferleistungen, die an die Geflüchteten gezahlt wurden, und aus Mehraufwendungen 
für die Unterbringung der Geflüchteten in Mietunterkünften und Beherbergungsbetrieben. 
 
1.2 Erträge und Aufwendungen im Detail 
Die Gesamtbelastung von insgesamt rd. 23,9 Mio. Euro entsteht im Wesentlichen in drei Ämtern, wie 
die nachstehende Tabelle verdeutlicht: 
 
Dezernat Amt Erträge Aufwendungen Saldo
50 - Amt für Soziales und Senioren 0 13.197.152 13.197.152
56 - Amt für Wohnungswesen -17.129.933 26.093.759 8.963.826
53 - Gesundheitsamt 0 564.084 564.084
-17.129.933 39.854.996 22.725.063
-5.122 1.200.625 1.195.503
-17.135.055 41.055.621 23.920.566
Summe restliche Ämter
Gesamtsumme
Ämtersummen
(Angaben in Euro)
Ist
30.06.
DEZ-V
Summe Dezernat V
 
Eine detaillierte Übersicht der gesamtstädtischen Auswirkungen ist mit der Anlage 1 beigefügt. 
Die größten Belastungen für die Aufnahme und Unterbringung der anlässlich des Krieges in der Ukra-
ine eingereisten Personen sind im „Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen“ entstanden und 
dort insbesondere bei den Ämtern 50, 53 und 56.  
 
50 – Amt für Soziales und Senioren 
Seit Beginn des Krieges und bis zum Stichtag 30.06. sind ca. 12,5 Mio. Euro an Transferleistungen 
gemäß Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für geflüchtete Personen aus der Ukraine gezahlt 
worden. Soweit Unterstützung auf Grundlage des AsylbLG gewährt wird, kann die Stadt Köln pro 
Kopf und Monat eine pauschale Kostenerstattung vom Land nach § 3 und § 4 Flüchtlingsaufnahme-
gesetz (FlüAG) in Höhe von 1.125 Euro für die bisherigen AsylbLG-Leistungen abrufen. Auch im Zu-
sammenhang mit dem errichteten Welcome Center am Kölner Hauptbahnhof sind Mehraufwendun-
gen entstanden, die bereits in Höhe von 0,7 Mio. Euro abgerechnet worden sind. Teilweise kommt es 
jedoch zu Verzögerungen bei der Rechnungserstellung, beispielsweise für die Bewachungskosten, so 
dass die Aufstellung der Aufwendungen zum Stichtag 30.06.2022 daher zwangsläufig noch unvoll-
ständig ist. 
Prognose: 
Mit dem durch die Bundesregierung beschlossenen Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter 
zum 01.06.2022 in den Leistungsbezug gemäß SGB II bzw. SGB XII ist für das zweite Halbjahr 2022 
mit einer Nettobelastung des Haushaltes von ca. 19,8 Mio. Euro für Transferleistungen zu rechnen. 
Unabhängig von der Rechtsgrundlage setzen sich diese Leistungen im Wesentlichen aus drei Kom-
ponenten zusammen: Laufende Leistungen nach Regelsätzen zur Sicherung des notwendigen Le-
bensunterhaltes, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen zur notwendigen Kranken-
behandlung.

3 
 
Neben den Sozialleistungen werden weiterhin ebenfalls ca. 2,0 Mio. Euro Sachkosten für die Errich-
tung und den Betrieb des Welcome Centers am Kölner Hauptbahnhof anfallen. Aufwandstreiber sind 
vor allem die Bewachung und Unterhaltung. 
Insgesamt wird also eine Belastung des Haushaltes im zweiten Halbjahr des Jahres 2022 in Höhe 
von rd. 21,8 Mio. Euro und damit insgesamt für das gesamte Jahr eine Belastung in Höhe von 35,0 
Mio. Euro prognostiziert. Diese waren im regulären unterjährigen Berichtswesen zum 30.04.2022 
(Vorlage 1960/2022) noch nicht enthalten. Somit wird sich die Prognose der ordentlichen Aufwendun-
gen für das Jahr 2022 zusätzlich um die in diesem Bericht prognostizierte Nettobelastung von 35,0 
Mio. Euro verschlechtern. 
 
56 – Amt für Wohnungswesen 
Im Amt 56 betreffen die Auswirkungen nahezu ausschließlich die Produktgruppe „1004 – Bereitstel-
lung und Bewirtschaftung von Wohnraum“.  
Auf der Aufwandsseite sind insbesondere Mietaufwendungen für die Unterbringung in Unterkünften 
(ca. 8,2 Mio. Euro, davon ca. 5,7 Mio. Euro für die Erstunterbringung in der KölnMesse), Aufwendun-
gen für die Unterbringung in Beherbergungsbetrieben (ca. 9,9 Mio. Euro) sowie Aufwendungen für 
Bewachungsleistungen (ca. 2,7 Mio. Euro) entstanden.  
Demgegenüber stehen Erträge für Benutzungsgebühren in Höhe von ca. 0,1 Mio. Euro sowie die 
erste Tranche der Zuweisung zur Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der 
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine in Höhe von ca. 17,1 Mio. 
Euro. Die Aufstellung der Erträge zum Stichtag 30.06.2022 sind in diesem Bereich jedoch noch un-
vollständig. Die Erstellung der Bescheide für die Nutzungsgebühren verzögert sich bis zur vollständi-
gen Realisierung der bereits bewilligten Personalzusetzungen, sodass sich die entsprechenden Er-
träge voraussichtlich erst im Laufe der kommenden Buchungsstände auswirken. 
Insgesamt sind derzeit Mehraufwendungen in Höhe von rd. 26,1 Mio. Euro und Mehrerträge in Höhe 
von rd. 17,1 Mio. Euro gebucht worden, wobei ca. 4.000 ukrainische Flüchtlinge untergebracht sind.  
Prognose: 
Mit Blick auf das zweite Halbjahr 2022 werden alleine im Zusammenhang mit der Unterbringung der 
Geflüchteten Mehraufwendungen in Höhe von weiteren 79,5 Mio. Euro und damit bezogen auf das 
gesamte Jahr in Höhe von rd. 105,6 Mio. Euro für 2022 prognostiziert. Ertragsseitig werden demge-
genüber in Kürze rd. 7,8 Mio. Euro als zweite Tranche der Bundeszuweisung erwartet. Die zu erwar-
tende starke Belastung des Haushaltes durch Mehraufwendungen im Rahmen der Unterbringung der 
Flüchtlinge wurde in gleicher Höhe bereits zum Berichtswesen 30.04. prognostiziert. 
 
53 - Gesundheitsamt 
Beim Gesundheitsamt fallen durch den Krieg in der Ukraine einige Mehraufwendungen an. Im We-
sentlichen handelt es sich hierbei um Aufwendungen für den Betrieb einer Corona-Teststelle, für den 
Personaleinsatz von Sanitäter*innen im Welcome Center und für die Bereitstellung von medizini-
schem Fachpersonal in den Notunterkünften. 
Zum 30.06.2022 sind bisher Aufwendungen in Höhe von rd. 0,6 Mio. Euro gebucht worden. 
Prognose: 
Die Gesamtaufwendungen bis zum 31.12.2022 werden aller Voraussicht nach rund 1,2 Mio. Euro be-
tragen. Diese Mehraufwendungen wurden in gleicher Höhe bereits zum Berichtswesen 30.04. prog-
nostiziert.

4 
 
2. Investive Finanzrechnung 
Die städtischen Regelungen zur Operationalisierung der Verordnung sehen vor, dass für Investitionen 
explizit im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden eigene Fi-
nanzstellen eingerichtet werden und sie damit als separate Maßnahmen im Haushalt geführt werden. 
Zum Buchungsstand 30.06.2022 wurden keine Auszahlungen geleistet oder Einzahlungen erhalten, 
die derartige Maßnahmen betreffen.  
Bisher notwendige Investitionen finden – falls erforderlich – im Regelbetrieb statt. Das für die Aufga-
benerfüllung erforderliche Anlagevermögen ist entweder bereits vorhanden oder lässt sich nicht expli-
zit der Unterbringung und Versorgung aus der Ukraine geflüchteter Menschen zuschreiben. 
Eine Ausnahme stellt die geplante Beschaffung einer Containeranlage zur Unterbringung von 80 Per-
sonen des Amtes für Wohnungswesen dar. Es wird eine Auszahlung von 1,3 Mio. Euro prognostiziert. 
Weitere Investitionen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant. 
3. Bewertung 
Die derzeitigen Buchungen zum Stichtag 30.06.2022 zeigen eine Nettobelastung von rd. 24 Mio. Euro 
für die Unterbringung Schutzsuchender in Folge des Ukraine-Krieges. Die derzeitigen Prognosen aus 
den betreffenden Fachbereichen zeigen, dass die bis Jahresende erwarteten Belastungen deutlich 
darüber hinausgehen. Im regulären Berichtswesen auf der Grundlage des Buchungsstandes 
30.04.2022 (Vorlage 1960/2022) wurde für das ordentliche Jahresergebnis – also ohne Isolierung des 
Corona-bedingten Schadens – ein Fehlbetrag von rd. 231,3 Mio. Euro prognostiziert. Unter Berück-
sichtigung der oben genannten, in der Prognose auf Basis des Buchungsstandes 30.04. noch nicht 
berücksichtigten Nettobelastung in Höhe von 35,0 Mio. Euro erhöht sich das erwartete ordentliche 
Jahresergebnis auf rd. -266,3 Mio. Euro. 
Im Hinblick auf die finanziellen Belastungen durch den Ukraine-Konflikt können die zu erwartenden 
finanzwirtschaftlichen Auswirkungen nur mit Hilfe von Erstattungen von Bund und Land (in Teilen) 
kompensiert werden. Über die bis zum jetzigen Zeitpunkt bereits feststehenden und eingegangenen 
Erstattungen für Regelaufgaben im Bereich der Kosten der Unterkunft im SGB II sowie für Leistungen 
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz hinaus werden weitere Erstattungen insbesondere im Bereich 
der Unterbringung der Flüchtlinge dringend benötigt. 
 
Nicht umfasst von der KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme 
sind die mittelbaren finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf den Haushalt, zum Beispiel 
durch den Anstieg der Energie-, Lebensmittel- und Kraftstoffpreise. Auch diese Auswirkungen werden 
den Haushalt jedoch im Laufe dieses Jahres sowie in den Folgejahren ebenso wie die Aufwendungen 
für die Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden belasten. Das Ausmaß dieser Belastun-
gen ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht in voller Höhe abschätzbar. 
 
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

05.09.2022 Finanzausschuss
TOP 6.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.09.2022 Rat
TOP 7.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2309/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
26.08.2022
Erstellt
20.07.2022 14:55