2084/2020
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 59570/06 Arbeitstitel: Further Straße / Gilleshof in Köln-Roggendorf/Thenhoven
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Anlage 6 - Planausschnitt
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Gemarkung Worringen Flur 41 (aus Katasterkarte übernommen) 16 164 166 170 172a 172 174 178a 178 180 182 51 51a 167 165 163 1 Gemarkung Worringen Flur 41 Brunnen I II II G G I I Fl. G II II IIFl G G II I P I I I I P Schp I Fl. I Fl. I Fl. I I I I I I TG -I Schp Schp I I I I I G II Flur 95 R5,0 R 5,0 M1 Fuß- und Radweg ö P1M1 M2 F+R R5,0 P1 GR 350m² GH max. 52,5m ü. NHN GR 1800m² GH max. 54,5m ü. NHN Landw. Hofstelle Lagerhalle Betriebs- wohnhaus GR 190m² GH max. 56,0m ü. NHN SD 35°- 42° P2 P2 M3 M4 P3 M5 8,0 45,0 13,0 42,0 10,5 73,0 29,5 5,0 6,5 5,0 18,0 29,5 6,0 3,04,0 3,0 2,0 9,0 14,0 5,0 7,0 3,0 14,0 5,0 3,0 3,0 3,0 3,0 3,0 2,0 9,0 14,0 5,0 7,0 3,0 14,0 3,0 13,5 15,0 10,5 5,0 14,53,0 3,0 2,0 2,0 6,0 14,0 14,0 9,518,0 16,0 22,0 5,0 WA II 0,4 E 0,8 TH max. 52,5 m über NHN ؙ6,5 m FH max. 57,0 m über NHN ؙ11,0 m SD 35° - 42° WA II 0,4 E 0,8 TH max. 52,5 m über NHN ؙ6,5 m FH max. 57,0 m über NHN ؙ11,0 m SD 35° - 42° N
Anlage 01 - Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 01 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 59570/06 Further Straße/Gilleshof in Köln-Roggendorf/Thenhoven 0 10050 200 300 Meter
Anlage 2 - Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 + § 4 Abs. 2 BauGB
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 5957/06 –Arbeitstitel: "Further Straße/ Gilleshof" in Köln- Roggendorf/Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- lange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 22.08.2014 bis zum 02.10.2014 durch- geführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 4 Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellun gnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die je weilige erste Stellun g- nahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Kampfmittelräumdienst Es wird auf die Stellungnahme 22.5-3-5315000 vom 12.06.2012 verwiesen: Auszug aus der o.g. Stellungnahme: Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor. Außerdem existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili- täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgräben, Schüt- zenlöcher). Ich empfehle die geophysikalische Untersu- chung der Verdachte sowie die Überprüfung der zu über- baueneden Fläche. Ja Es wurde inzwischen eine Untersuchung durch den Kampfmittel- räumdienst vor Ort durchgeführt. Es wurden keine Kampfmittel gefunden. 2 Landesbetrieb Straßen NRW 2.1 Keine Bedenken. Es wird darauf hingewiesen, dass ev. erforderliche Schall- schutzmaßnahmen durch die Stadt in Eigenverantwortung durchzuführen sind. Ja Kenntnisnahme 2.2 Unter Hinweis auf § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bitte ich im Bebauungsplan festzusetzen, dass bei der Errichtung von baulichen Anlagen aufgrund von Verkehrslärm der klassi- fizierten Straßen passive Maßnahmen gegen Lärmemi s- Nein Aus dem Lärmschutzgutachten geht hervor, dass passive Lärm- schutzmaßnahmen zu treffen sind. Diese wurden daher in dem Bebauungsplanentwurf festgesetzt. Eine weitergehende Festset- zung ist nicht erforderlich. Anlage 2 - 2 - / 3 Stand 27.05.2020 sionen zu treffen sind. 3 Polizeipräsidium Köln Keine Bedenken Auf das Beratungsangebot zu kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten wird hingewiesen. Ja Kenntnisnahme 4 Deutsche Telekom AG Keine Bedenken Es wird auf Folgendes hingewiesen: Zur Versorgung des Gebietes mit Anschlüssen ist die Ver- legung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforder- lich. Falls notwendig müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Für die Koordinierung mit dem Straßenbau ist es notwen- dig, dass uns Beginn und Ablauf der Erschließungsmaß- nahmen im Bebauungsplangebiet so früh wie möglich an- gezeigt werden. Ja Kenntnisnahme Es wurde bereits ein Erschließungsplaner beauftragt, der die Ab- stimmung mit den Leitungsträgern koordiniert. - 3 - / 4 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 5957/06 –Arbeitstitel: "Further Straße/ Gilleshof" in Köln- Roggendorf/Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be- lange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 07.06. bis zum 07.07.2019 durchgeführt Im Zeitraum der Beteiligung sind …… (Zahl )Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren darge stellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellun g- nahme der Verwaltung verwiesen. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 1.1 Gegen das im Betreff g enannte Planungskonzept beste- hen aus entwässerungstechnischer Sicht keine Bedenken Ja Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 1.2 Hinsichtlich der Starkregenvorsorge sind allerdings fo l- gende Anmerkungen zu beachten. Das Plangebiet weist im Süden na ch einem mittleren Starkregenereignis Fl ä- chen mit einer erhöhten Überflutungsgefahr auf (siehe Anhang). Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass geeigne- te Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Baulei t- planung berücksichtigt werden müssen. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte d a- zu, das Wasser bei außergewöhnlichen Niederschlagser- eignissen möglichst schadlos zwischen zu speichern, ab- zuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Di ese Ma ß- nahmen umfassen beispielsweise: Wahl der Straßenführung gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregene- reignissen über Grünflächen Rückhaltung von Niederschlagswasser Notüberläufe Ja Im Bereich der auf der angegebenen Starkregengefahrenkarte angegebenen möglichen Überschwemmungsbereiche sind keine überbaubaren Grundstücksflächen geplant. Dennoch wird ein Hinweis zum Schutz vor Starkregenereignissen in den Bebauungsplan aufgenommen, um die Bauherren ausrei- chend zu informieren. - 4 - / 5 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Was- ser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten Objektschutz besonders gefährdeter Grundst ü- cke/Gebäude Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im "Leitfaden für eine wassersensible Stadt - und Freiraumgestaltung in Köln", in der Broschüre "Wassersensibel planen und bau- en in Köln " sowie in der Arbeitshilfe "M URIEL M ultifunkti- onale Retentionsflächen". Zur Planung sollte die Starkr e- gengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen we r- den. Alle Dokumente sowie den Kartendienst sind auf www.steb-koeln.de/starkregen abrufbar. Ein besonder es Augenmerk ist auf die Tiefgarageneinfahrten und Hau s- eingänge zu legen. Es wird empfohlen darauf zu achten, dass zwischen dem Straßentiefpunkt und der Höhenkote der Tiefgaragenei n- fahrt möglichst viele Zentimeter Höhenunterschied unte r- gebracht werden. 2 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland 2.1 Denkmalpflegerische Belange sind nach wie vor betroffen, daher verweisen wir noch einmal auf unsere erste Stel- lungnahme vom 17.7.2019, in der wir unsere Bedenken ausführlich dargestellt und erläutert haben. Diese Beden- ken haben bis jetzt keine Berücksichtigung in den Planun- terlagen gefunden. Ja Die Stellungnahme vom 17.07.2019 wird wie unten beschrieben berücksichtigt. 2.2 Die gesamte vierseitig geschlossene Hofanlage Gilleshof in der Further Str. 51 in Roggendorf/ Thenhoven ist ein Baudenkmal gemäß § 3 DSchG NRW, nicht nur die stra- ßenseitige Fassade. Zum Schutzumfang zählt zudem auch die Lage des Denkmals am Dorfrand mit Anschluss Ja Die Begründung wird hinsichtlich der Beschreibung und Würdi- gung des Umfangs des Denkmals angepasst. Das Denkmal wird gemäß PlanZVO im Bebauungsplan entsprechend gekennzeich- net. - 5 - / 6 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung an landwirtschaftliche Flächen. Dies wurde bisher nicht in den Planunterlagen textlich festgehalten und der gesamte denkmalgeschützte Umfang der Hofanlage wurde nicht gemäß PlanZV im Plan gekennzeichnet, trotz des fortge- schrittenen Planungsstandes der Offenlage. Das Denkmal ist im Text zu nennen, zu beschreiben und zu würdigen. Zum Schutz des Baudenkmals ist die gesamte Außenfas- sade mit einer roten Baulinie zu umfahren. Flächen zur geordneten Erweiterung können wie bisher mit einer blau- en Baugrenze gesichert werden. 2.3 Die landwirtschaftliche Einbindung der Hofanlage ist ein wesentlicher Aspekt der städteba ulichen Gründe für die Eintragung des Baudenkmals. Bedenken gegen die E r- richtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle können zu- rückgestellt werden, da hier eine funktionale Notwendi g- keit für den Hof besteht. Bedenken bestehen allerdings gegen das Betriebs leiterwohnhaus auf dem Grundstück des Denkmals, dieses sollte im nordöstlich neu entst e- henden Wohngebiet in unmittelbarer Nachbarschaft vo r- gesehen werden. Die Freiflächen um den Gilleshof sind im Sinne des städtebaulichen Denkmalschutzes zu erhal- ten. Nein Der Gilleshof besteht in den rückwärtigen Bereichen aus Schup- pen und Gerätehäusern sowie einem Tierunterstand. Da das Ge- lände ansteigt, sind diese Nebengebäude sind in den Hang g e- schoben worden. Die Nebengebäude wurden vor ca. 50 Jahren neu errichtet und e ntsprechen nicht mehr dem ursprünglichen Zustand. Der in der beigefügten Karte gekennzeichnete Den k- malbereich wird dennoch nachrichtlich in der Bebauungspla n- zeichnung als Denkmal eingetragen. Es bestehen außerhalb der von der unteren Denkmalbehörde angegebenen Kontur des Vier- kanthofes genehmigte Anbauten, die in der Planzeichnung a u- ßerhalb der Denkmallinie liegen und mit einer Baugrenze zur Be- standssicherung umfahren wurden. Die Bedenken werden nicht geteilt, da das Wohnhaus von der Further Straße aus gese hen hinter der Hofanlage geplant ist und sich die Hofanlage hier in das Gelände "duckt". Hinzu kommt, dass auf der Nordostseite des Hofes (Seite des geplanten B e- triebshauses) ein Unterstand für Tiere angebaut wurde. Auf der Nordwestseite befinden sich darü berhinaus die privaten Garten- flächen des Landwirts, die mit hohen Fichten und Obstbäumen umsäumt sind, so dass von der Nordseite aus keine Sicht auf die - 6 - / 7 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Hofanlage besteht. Eine Beeinträchtigung durch das geplante Wohnhaus nördlich des Hofes ist daher nicht erkennbar. 3 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst KBD 3.1 Luftbilder aus den Jahren 1939- 1945 und andere histori- sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Boden- kampfhandlungen. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben und Schützenloch). Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte sowie der konkreten Verdachte. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer lnternetseite1 . Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be- lastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbau- arbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsde- tektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internet- seite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Ja Der Hinweis auf Kampfmittel wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der archäologischen Voruntersuchung wurden be- reits einige Bereiche auf Kampfmittel überprüft. Hier wurden kei- ne Funde festgestellt. Es wird dennoch ein Hinweis auf das Vorhandensein möglicher Kampfmittel in den Bebauungsplan aufgenommen. - 7 - / 8 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 3.2 Ja Kenntnisnahme - 8 - / 9 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 4 Bezirksregierung Köln Dezernat 54 -Wasserwirtschaft, Gewässerschutz Die Belange des das Plangebiet berührenden Pletschb a- ches (Gewässerentwicklung, Überschwemmungsgebiet und Hochwasserschutz) sind bei diesem Gewässer sons- tiger Ordnung durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Köln zu vertreten. Eine Beteiligung der StEB Köln AöR kann sinnvoll sein. Ansonsten erkenne ich keine Betroffenheit in den Zustän- digkeiten von Dezernat 54 der Bezirksregierung Köln (Obere Wasserbehörde). Ja Kenntnisnahme Die STEB wurden beteiligt. 5 Stadtwerke Köln GmbH Namens und im Auftrag unserer Konzerngesellschaften, der RheinEnergie AG in Verbindung mit der Rheinischen NETZGesellschaft mbH, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG sowie der Häfen und Güterverkehr Köln AG teilen wir Ihnen mit, dass gegen den o.g. Bebauungsplan keine Be- denken bestehen. RheinEnergie AG I Rheinsehe NETZGesellschaft mbH: Die Energie- und Wasserversorgung der geplanten Be- bauung kann über Netzerweiterung bestehender Anlagen aus der Gottfried-Mock-Straße sichergestellt werden. Ja Kenntnisnahme 6 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp- kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksich- tigung des § 10 , Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsat- Ja Kenntnisnahme. Für die Hofanlage wird die Müllentsorgung unverändert bleiben. Die geplanten Wohneinheiten innerhalb des Allgemeinen Wohn- gebietes werden an die Gottfried-Mock-Straße im Norden ange- - 9 - / 10 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung zung der Stadt Köln gebeten. Bemerkungen: Die Further Straße befindet sich in einem sogenannten Teilservicegebiet. Dies bedeutet, dass Müll- tonnen bis zu einem Volumen von 240 ltr, am jeweiligen Abfuhrtag an einen Ort zu verbringen sind, der für das Müllsammelfahrzeug erreichbar ist. Müllbehälter ab einem Volumen von 500ltr sind jedoch durch die AWB im Vollservice zu bedienen schlossen. Durch die Wendeanlage ist das Wenden des Müll- fahrzeugs an dieser Stelle sicher gestellt. 7 Polizei Köln Direktion Kriminalität Kriminalprävention / Opferschutz Städtebauliche Kriminalprävention 7.1 Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das im Betreff genannte Verfahren keine Bedenken. Die Polizei empfiehlt grundsätzlich die folgenden techn i- schen Mindeststandards: - Privathaushalte EFH u nd MFH (Mind. RC2 gem. DIN 1627-1630 empfohlen) - Gewerbeeinheiten (Mind. RC3 gern. DIN 1627 -1630 empfohlen) Ja Kenntnisnahme Auf die Standards zur Kriminalprävention wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens hingewiesen. 7.2 Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales Beratungsangebot zur Städtebaulichen Kriminalprävention sowie kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrich- tungen (Mechanik/ Überfall - und Einbruchmeldetechnik, Beleuchtung etc.) an. Ich bitte Sie, die Vorhabenträger, Bauherren oder Investo- ren, frühzeitig auf dieses·Beratungsangebot hinzuweisen. Beratungen dieser Art werden unter Berücksichtigung von Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstattung und Ja Kenntnisnahme, Hinweis im Rahmen der Baugenehmigung - 10 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer durch- geführt. Stand 27.05.2020
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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A N L A G E 0 Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan- Entwurf 59579/06 Arbeitstitel: "Further Straße/Gilleshof" in Köln-Roggendorf/Thenhoven Vorlage 2084/2020 hier: Begründung der Dringlichkeit für die Behandlung der Beschlussvorlage in der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 20.08.2020 und anschließend im Stadtentwicklungsausschuss am 03.09.2020. Aufgrund umfangreicher Abstimmungen zur Erstellung der Beschlussvorlage 2084/2020 in den vergangenen Wochen konnte diese nicht früher vorgelegt werden. Die Beschlussvorlage sollte allerdings noch in dieser Legislaturperiode beraten werden, um das nun mehr als neun Jahre andauernde Planverfahren ohne weitere Verzögerung abschließen zu können.
Anlage 5 - Textliche Festsetzungen
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1 A N L A G E 5 Fedd090720Sa1Sb FurtherStr -Gilleshof 59570-06 I. Textliche Festsetzungen 1. Ausschluss von Nutzungen Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Allgemeinen Wohngebieten vorgesehe- nen Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 2. Höhen baulicher Anlagen Gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO w ird für die festgesetzten Höhen baulicher Anlagen in dem Allgemeinen Wohngebiet der untere Bezugspunkt wie folgt bestimmt: 46,00 m über NHN 3. Überbaubare Grundstücksfläche Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 BauNVO dürfen die rückwärtigen Baugrenzen in dem Allgemeinen Wohngebiet durch Terrassen sowie durch Balkone bis zu einer Tiefe von jeweils 4,00 m überschritten werden. 4. Zahl der Wohnungen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB sind pro Wohngebäude in dem Allgemeinen Wohn- gebiet höchstens zwei Wohnungen zulässig. 5. Flächen für Garagen, Carports und Stellplätze Die Zufahrten zwischen der vorderen Grundstücksgrenze und den Garagen oder Carports in dem Allgemeinen Wohngebiet müssen mindestens 6,00 m tief sein. 6. Flächen für Nebenanlagen In Vorgärten (Definitions siehe II Punkt x) sind Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 und 2 BauNVO mit Ausnahme von Abstellplätzen für Müllbehälter und Fahrräder unzuläs- sig. 2 7. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 7.1 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen an den A u- ßenbauteilen von Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hoc h- bau/Ausgabe November 1989) festgesetzt. Als Mindestanforderung gilt für das g e- samte Plangebiet Lärmpegelbereich III gemäß DIN 4109. Die Außenbauteile müssen abhängig vom jeweiligen Lärmpegelbereich mind estens die folgenden resultierenden Schalldämmmaße aufweisen: Erforderliche Schalldämmmaße R’w,res gemäß DIN 4109, Tab. 8 Lärmpegel- bereich Maßgeblicher Au- ßenlärmpegel dB(A) Erforderliches Schalldämmmaß R’w,res in dB für Wohngebäude für Büroräume u.ä. I bis 55 30 - II 56 bis 60 30 30 III 61 bis 65 35 30 7.2 Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist ausnahmsweise zuläs- sig, wenn im Baugenehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersu- chung nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen. 8. Ausgleichsmaßnahmen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB werden folgende Ausgleichsmaßnahmen festge- setzt: 8.1 Maßnahmenfläche 1 (M1) EA31 / LW41112 Anlage einer extensiven Fettwiese BF31 / GH741 Pflanzung von 6 standortgerechten heimischen Laubbäumen als Hochstamm in einem Abstand von ca. 10 - 12 m. 8.2 Maßnahmenfläche 2 (M2) HH7 / BR132 Anlage von Grasfluren an den Wegrändern entlang der westli- chen Plangebietsgrenze. 8.3 Maßnahme (M3) Die bestehenden 2 Blutbuchen und 1 Walnussbaum nordwestlich des Gilleshofes sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen, außerdem sind folgende Neupflanzungen innerhalb der landwirtschaftlichen Fläche vorzunehmen: BF32 / GH731 Pflanzung von 11 standortgerechten heimischen Obstbäu- men/Laubbäumen als Hochstamm innerhalb der landwirtschaftli- chen Fläche im Bereich der privaten Gartenfläche. 3 BF32 / GH731 Pflanzung von 5 Obstbäumen als Hochstamm innerhalb der land- wirtschaftlichen Fläche im Bereich der Weidefläche. Pflanzliste für Obstbäume Äpfel "Rheinischer Bohnapfel" "Rheinischer Winterrambour" "Rote Sternrenette" Birnen "Gellerts Butterbirne" "Köstliche von Charneux" "Gräfin von Paris" Süßkirschen "Heldelfinger Riesenkirsche" "Kassins Frühe" Sauerkirschen "Heimanns Rubinwechsel" Zwetschgen, Pflaumen, Mirabellen "Hauszwetschge" "Königin Viktoria" "Mirabelle von Nancy 8.4 Maßnahme (M4) BD3 / GH412 Anlage einer 2 m breiten Hecke als Abgrenzung zwischen Wohn- gebiet und landwirtschaftlicher Fläche. Die Hecke ist mit einheimi- schen und standortgerechten Heckenpflanzen anzulegen. Pflanzliste für Hecken: Acer campestre (Feldahorn) Carpinus betulus (Hainbuche) Cornus mas (Kornelkirsche) Cornus sanguinea (Roter Hartriegel) Corylus avellana (Hasel) Crataegus monogyna (Weißdorn) Ligustrum vulgare (Liguster) Taxus baccata (Eibe) 8.5 Maßnahme (M5) BF32 / GH731 Pflanzung von 4 standortgerechten heimischen Obstbä u- men/Laubbäumen als Hochstamm innerhalb der landwirtschaft- lichen Fläche zur Eingrünung der landwirtschaftlich genutzten Halle. HM51 / PA13 Begrünung der landwirtschaftlichen Lagerhalle mit Bodend e- ckern und Stauden. 8.6 Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen: Die Maßnahmen M 1 bis M4 werden dem Eingriff durch die geplante Wohnbebauung zuge- ordnet. Die Maßnahme M5 wird dem Eingriff „Bebauung mit landwirtschaftlicher Halle und Betriebsleiterwohnhaus“ zugeordnet. 4 9. Sonstige Pflanzmaßnahmen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB werden folgende Pflanzmaßnahmen festgesetzt: 9.1 Heckenpflanzung Allgemeines Wohngebiet (P1) BD3 / GH412 Die Grundstücksgrenzen, die an die Maßnahmenflächen (M1) grenzen, sind mit einheimischen und standortgerechten Hecken in 2 m Breite zu bepflanzen. Pflanzliste für Hecken: Acer campestre (Feldahorn) Carpinus betulus (Hainbuche) Cornus mas (Kornelkirsche) Cornus sanguinea (Roter Hartriegel) Corylus avellana (Hasel) Crataegus monogyna ( Weißdorn) Ligustrum vulgare (Liguster) Taxus baccata (Eibe) 9.2 Planstraße (P2) BF42 / GH732 Pflanzung von 2 standortgerechten Laubbäumen als Hochstamm im Bereich der Planstraße. Die in der Planzeichnung festgesetzten Straßenbäume können aus verkehrstechn i- schen sowie aus ver- und entsorgungstechnischen Gründen verschoben werden. 9.3 Bepflanzung der Böschung innerhalb der privaten Verkehrsfläche (P3) HM51 / PA13 Begrünung der Böschung am Zufahrtsbereich der landwirtschaftli- chen Lagerhalle mit Bodendeckern un d Stauden mit einer Größe von rund 275 m². 9.4 Dachbegrünung von Carports und Garagen DC 3/DC 1 Flachdächer von oberirdischen Garagen und Carports sind mit ei- ner extensiven Dachbegrünung zu versehen. Die Vegetationstrag- schicht ist mit einer Stärke von min destens 2 cm zuzüglich Fi lter- und Drainschicht herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Das Dachbegrünungssubstrat ist entsprechend der jeweils bei Eingang des Bauantrages als Richtlinie eingeführten Fassung der FLL - Richtlinie vorzusehen. 9.5 Zuordnung von Pflanzmaßnahmen Die Pflanzmaßnahme P1 wird dem Eingriff durch die geplante Wohnbebauung zugeordnet. Die Pflanzmaßnahme P2 (Pflanzung von Straße nbäumen) wird dem Bau der öffentlichen Erschließungsstraße und dem öffentlichen Fußweg zugeordnet. Die Pflanzma ßnahme P3 wird dem Eingriff „private Erschließung“ zugeordnet. 5 II. Gestalterische Festsetzungen Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 Abs. 1 Ziffer 1 und 5 BauO NRW werden fol- gende gestalterische Festsetzungen für das Allgemeine Wohngebiet und für das Be- triebswohnhaus innerhalb der landwirtschaftlichen Fläche getroffen: 1. Dachaufbauten 1.1 Zwerchhäuser sind dadurch definiert, dass die Giebelwand des Zwerchhauses in der Flucht der darunterliegenden Außenwand liegt und sich konstruktiv auf die darunter- liegende Wand stützt. Gauben springen dagegen gegenüber der Außenfassade z u- rück. Für Gauben, Zwerchgiebel und Dacheinschnitte gelten folgende Festsetzungen: Die Gesamtlänge von Gauben, Dacheinschnitten und Zwerchhäusern darf ein Drittel der Gesamtbreite des D aches einschließlich des seitlichen Dachüberstandes nicht überschreiten. Mehrere Gauben und Einschnitte in einer Dachfläche sind mit ihren Ober- und Unterkanten in gleicher Höhe anzuordnen. In allen Fällen muss der Abstand zum First mindestens 1,50 m betra gen, gemessen in der Dachschräge. 1.2 Sonnenkollektoren und Solarzellen sind bei Satteldächern mit gleicher Neigung in die Dachflächen einzufügen oder unmittelbar auf die Dachflächen zu installieren. 2. Gebäudefassaden / Dacheindeckung 2.1 Gebäudefassaden dürfen nur in Form von Ziegeln in rotbraunen Farbtönen ausgebil- det werden. Als untergeordnetes Material (bis maximal 10 %) können Holz, Zink und verputzte Flächen mit einem Anstrich in hellen Farbtönen (RAL – Farben 1013, 1015, 7032, 9001, 9002, 9003, 9010 , 9016, 9018) oder in rotbraunen, warmen Farbtönen (RAL – Farben 3004, 3005, 3009, 3013, 8002, 8004) verwendet werden. 2.2 Als Dacheindeckung sind nur nicht glänzende Dachpfannen und sonstige Dacheinde- ckungen in der Farbskala schwarzgrau bis anthrazit sow ie Zinkeindeckungen zuläs- sig. 3. Vorgärten Vorgärten werden definiert als der der öffentlichen Erschließungsstraße mit der Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ zugewandte private Grundstücksbe- reich. Vorgärten sind gärtnerisch mit standortheimischen Pflanzen zu gestalten. 4. Grundstückseinfriedungen BD3 / GH412 Grundstückseinfriedungen entlang der Vorgärten sind nur als standortheimische Hecken sowie als Draht - oder Stabgitterzäune mit hinterpflanzten standortheimischen Hecken bis zu einer Höhe von jeweils 1,00 m zulässig. Einfriedungen , die der Abschirmung von Müllboxen dienen, dürfen eine Höhe von 1,20 m besitzen. BD3 / GH412 Sonstige Grundstückseinfriedungen sind nur als standortheim i- sche Hecken sowie als Draht - oder Stabgitterzäune mit hinte r- pflanzten Hecken bis zu einer Höhe von jeweils 2,00 m zulässig. 6 5. Standorte für Müllbehälter BD3 / GH412 Abstellplätze von Müllbehältern im Vorgartenbereich oder in der Grundstückszufahrt sind mit standortheimischen Hecken zu um- pflanzen. III. Nachrichtliche Übernahmen Teile des Plangebietes im Bereich der denkmalgeschützten Hofanlage liegen inner- halb eines Hochwasserrisikogebietes nach § 78b WHG. Diese Gebiete können bei einem extremen Hochwasserereignis sowie bei Versagen der Hochwasserschutzan- lagen auch bereits bei einem häufigen oder mittleren Hochwasser überflutet werden. Die Hofanlage „Gilleshof“ ist als Baudenkmal Nr. 6596 gemäß § 3 DSchG NRW in die Liste der Baudenkmäler der Stadt Köln eingetragen. IV. Hinweise 1. Schutz der Landschaft Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen erfolgt gemäß den Grundsätzen zur ge- stalterischen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in der Anlage zur Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 a bis 135 c BauGB festgelegt sind. Die betreffenden Grundsätze (Qualitätsmerkmale) sind als Kürzel mit der Festsetzung gekennzeichnet. Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen erfolgt darüber hinaus nach Maßgabe des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags. 2. Artenschutz: Baumaßnahmen an der bestehenden Gerätehalle des Gilleshofes sind zum Schutz der Brutplätze des Haussperlings auf die Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar des Folgejahres zu beschränken. Die Rodung von Gehölzen innerhalb des Plangebietes ist auf die Zeit vom 01. Okto- ber bis zum 28. Februar des Folgejahres beschränkt; außerhalb dieses Zeitraums ist Rodung von Gehölzen nur nach vorheriger naturschutzfachlicher Kontrolle auf Nist - und Brutstätten und nur, sofern keine Nist- und Brutstätten festgestellt wurden, zuläs- sig. Die Untere Landschaftsbehörde ist im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen 3. Bodenfunde / Kampfmittel Im Falle archäologischer Bodenfunde und Befunde ist gemäß§§ 15, 16 Denkma l- schutzgesetz (DSchG) NW das Römisch-Germanische Museum/ Archäologische Bo- dendenkmalpflege der Stadt Köln, Tel. 0221/221 -22304, Fax. 0221/221-24030, un- verzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle in unverändertem Zustand zu b e- lassen. Innerhalb des Plangebietes wurden keine Hinweise auf die Existenz von Kampfmi t- teln gefunden. Dennoch kann die Existenz von Kampfmitteln nicht in Gänze ausg e- schlossen werden. Erdarbeiten sind daher mit entsprechender Vorsicht (z.B. schicht- weiser Abtrag) auszuführen, wobei der Boden ständig zu beobachten ist (Metallteile, Verfärbungen, Geruch, Hindernisse, Widerstä nde usw.) Generell sind Bauarbeiten sofort einzustellen, wenn Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die z u- 7 ständige Ordnungsbehörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst oder die nächste Po- lizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Verbauarbeiten, Pfahlgründungen, Rüttel- und hydraulischen Einpressarbeiten etc. ist grundsätzlich eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Die weitere Vorgehensweise ist dem „Merkblatt für Baugrundeingriffe“ des Kampfmittelbeseitigungsdienstes NRW- Rheinland zu entnehmen. 4. Versickerung von Regenwasser Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) i.V.m. § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen vor Ort zu versickern. Be- züglich der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde bei der Stadt Köln einzuschalten. Es wird empfohlen, das auf den privaten Grundstücken anfallen- de Niederschlagswasser mittels Rigolen in den unterlagernden schwach kiesi gen Sanden und den dann folgenden sandigen Kiesen in einer Tiefe von >2 m unter jetzi- gem Geländeniveau zu versickern. Der Schutz der Keller vor eindringendem Wasser ist in diesem Zusammenhang zu beachten. Für die Einleitung des Regenwassers der landwirtsc haftlichen Flächen in den Pletschbach ist die Erweiterung der vorhandenen wasserrechtlichen Erlaubnis oder ein Neuantrag erforderlich. 5. Überflutungsschutz Aus Gründen der Starkregenvorsorge wird empfohlen, bei der Grundstücksgestaltung zu beachten, dass Ha useingänge oberhalb der Rückstauebene angeordnet werden. Unter der Rückstauebene liegende Räume und Entwässerungsgegenstände müssen nach der DIN -EN-Norm 12056-4:2000 gegen Rückstau gesichert werden. Die Höhe der Rückstauebene muss mindestens H0 (OK Straßenhöhe an der Anschlussebene) +0,2 m betragen. Die von den Stadtentwässerungsbetrieben der Stadt Köln (STEB) erarbeiteten Infor- mationen zum Schutz vor Starkregen können auf der Internetseite der Steb (www.steb-koeln.de) abgerufen werden. 6 Externer Ausgleich Die Eingriffs - Ausgleichs-Bilanzierung ergibt ein rechnerisches Defizit von 35.327 BWP. Die erforderliche Kompensation ist über die externe Ausgleichsfläche EA1 (siehe externe Darstellung auf dieser Planzeichnung) zu erbringen. 7. Vorschriften und Regelwerke DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festse t- zungen des Bebauungsplanes verwiesen w ird, sind beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, Plankammer, Zimmer 06. E 05, Stadthaus, Willy -Brandt- Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszeiten einsehbar. Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 8 Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bek anntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057) Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen -Landesbauordnung- (BauO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000; (GV NRW S. 256), zuletzt geän- dert durch Gesetz vom 15.12.2016 (GV NRW S. 1162); Es gilt das Landeswassergesetz (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995; (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 08.07.2016 (GV. NRW. S. 559). Es gilt das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBl. I S 2542), zu- letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S 3434). Es gilt die jeweils bei Erlass der Satzung geltende Fassung. IV Externe Kompensation Maßnahme EA1: Extensive Weide (Damwild) mit Feldgehölz, Strauchhecke, Baum- hain und Einzel bäumen gemäß Landschaftspflegerischem B e- gleitplan Zielbiotop GH411/BB1: Strauchhecke mit überwiegend standorttypischen Gehölzen (4%) Zielbiotop GH631/BA11: Feldgehölz mit jungem Baumholz mit überwiegend bodenständigen Arten (5%), Zielbiotop GH731/BF32: Baumhain / Wäldchen (14 %) Zielbiotop GH731/BF32: Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen mit mittlerem Baumholz, standorttypisch (0,5%) Zielbiotop LW421111/EB11: Fettweide, mäßig trocken bis frisch, schwach gedüngt mit Damwildnutzung max. 5 adulte Tiere pro Hektar (76,5%). Auf dem außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegendem Flurstück 46 (teilweise) der Gemarkung Worringen, Flur 41, das sich in privatem Eigentum befindet.
Anlage 3 - Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
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/ 2 Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 59570/06 –Arbeitstitel: "Further Straße/ Gilleshof" in Köln- Roggendorf/Thenhoven – eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage Die Offenlage wurde gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 28.0 8.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und im Stadtplanungsamt (Stad t- haus Deutz) vom 05.09. bis zum 04.10. durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind drei Stellungnahmen eingegangen. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlau fend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste S tellung- nahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bez irksvertretung, des Stadtentwic k- lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übers icht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 1.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept b este- hen aus entwässerungstechnischer Sicht keine Bedenken Ja Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 1.2 Hinsichtlich der Starkregenvorsorge sind allerdings fo l- gende Anmerkungen zu beachten. Das Plangebiet weist im Süden nach einem mittleren Starkregenereignis Fl ä- chen mit einer erhöhten Überflutungsgefahr auf (siehe Anhang). Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass geeigne- te Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Baulei t- planung berücksichtigt werden müssen. Da Kanalnetze nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte d a- zu, das Wasser bei außergewöhnlichen Niederschlagser- eignissen möglichst schadlos zwischen zu speichern, ab- zuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Diese Ma ß- nahmen umfassen beispielsweise: Wahl der Straßenführung gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregene- reignissen über Grünflächen Rückhaltung von Niederschlagswasser Ja Im Bereich der auf der angegebenen Starkregengefahrenkarte angegebenen möglichen Überschwemmungsbereiche sind keine überbaubaren Grundstücksflächen geplant. Dennoch wird ein Hinweis zum Schutz vor Starkregenereignissen in den Bebauungsplan aufgenommen, um die Bauherren ausrei- chend zu informieren. Anlage 3 - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Notüberläufe Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Was- ser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten Objektschutz besonders gef ährdeter Grundst ü- cke/Gebäude Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im "Leitfaden für eine wassersensible Stadt - und Freiraumgestaltung in Köln", in der Broschüre "Wassersensibel planen und bau- en in Köln " sowie in der Arbeitshilfe "M URIEL M ultifunkti- onale Retentionsflächen". Zur Planung sollte die Starkr e- gengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen we r- den. Alle Dokumente sowie den Kartendienst sind auf www.steb-koeln.de/starkregen abrufbar. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Tiefgarageneinfahrten und Hau s- eingänge zu legen. Es wird empfohlen darauf zu achten, dass zwischen dem Straßentiefpunkt und der Höhenkote der Tiefgaragenei n- fahrt möglichst viele Zentimeter Höhenunterschied unte r- gebracht werden. 2 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland 2.1 Denkmalpflegerische Belange sind nach wie vor betroffen, daher verweisen wir noch einmal auf unsere erste Stel- lungnahme vom 17.7.2019, in der wir unsere Bedenken ausführlich dargestellt und erläutert haben. Diese Beden- ken haben bis jetzt keine Berücksichtigung in den Planun- terlagen gefunden. Ja Die Stellungnahme vom 17.07.2019 wird wie unten beschrieben berücksichtigt. 2.2 Die gesamte vierseitig geschlossene Hofanlage Gilleshof in der Further Str. 51 in Roggendorf/ Thenhoven ist ein Baudenkmal gemäß § 3 DSchG NRW, nicht nur die stra- Ja Die Begründung wird hinsichtlich der Beschreibung und Würdi- gung des Umfangs des Denkmals angepasst. Das Denkmal wird gemäß PlanZVO im Bebauungsplan entsprechend gekennzeich- - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung ßenseitige Fassade. Zum Schutzumfang zählt zudem auch die Lage des Denkmals am Dorfrand mit Anschluss an landwirtschaftliche Flächen. Dies wurde bisher nicht in den Planunterlagen textlich festgehalten und der gesamte denkmalgeschützte Umfang der Hofanlage wurde nicht gemäß PlanZV im Plan gekennzeichnet, trotz des fortge- schrittenen Planungsstandes der Offenlage. Das Denkmal ist im Text zu nennen, zu beschreiben und zu würdigen. Zum Schutz des Baudenkmals ist die gesamte Außenfas- sade mit einer roten Baulinie zu umfahren. Flächen zur geordneten Erweiterung können wie bisher mit einer blau- en Baugrenze gesichert werden. net. 2.3 Die landwirtschaftliche Einbindung der Hofanlage ist ein wesentlicher Aspekt der städtebaulichen Gründe für die Eintragung des Baudenkmals. Bed enken gegen die E r- richtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle können zu- rückgestellt werden, da hier eine funktionale Notwendi g- keit für den Hof besteht. Bedenken bestehen allerdings gegen das Betriebsleiterwohnhaus auf dem Grundstück des Denkmals, dieses sollte im nordöstlich neu entst e- henden Wohngebiet in unmittelbarer Nachbarschaft vo r- gesehen werden. Die Freiflächen um den Gilleshof sind im Sinne des städtebaulichen Denkmalschutzes zu erhal- ten. Nein Der Gilleshof besteht in den rückwärtigen Bereichen aus Schup- pen und Gerätehäusern sowie einem Tierunterstand. Da das Ge- lände ansteigt, sind diese Nebengebäude sind in den Hang g e- schoben worden. Die Nebengebäude wurden vor ca. 50 Jahren neu errichtet und entsprechen nicht mehr dem ursprünglichen Zustand. Der in der beigefügten Karte gekennzeichnete Den k- malbereich wird dennoch nachrichtlich in der Bebauungspla n- zeichnung als Denkmal eingetragen. Es bestehen außerhalb der von der unteren Denkmalbehörde angegebenen Kontur des Vier- kanthofes genehmigte Anbauten, die in der Planzeichnung a u- ßerhalb der Denkmallinie liegen und mit einer Baugrenze zur Be- standssicherung umfahren wurden. Die Bedenken werden nicht geteilt, da das Wohnhaus von der Further Straße aus gesehen hinter der Hofanlage geplant ist und sich die Hofa nlage hier in das Gelände "duckt". Hinzu kommt, dass auf der Nordostseite des Hofes (Seite des geplanten B e- triebshauses) ein Unterstand für Tiere angebaut wurde. Auf der Nordwestseite befinden sich darüberhinaus die privaten Garte n- - 4 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung flächen des Landwirts, di e mit hohen Fichten und Obstbäumen umsäumt sind, so dass von der Nordseite aus keine Sicht auf die Hofanlage besteht. Eine Beeinträchtigung durch das geplante Wohnhaus nördlich des Hofes ist daher nicht erkennbar. 3 Bezirksregierung Düsseldorf Kampfmittelbeseitigungsdienst KBD 3.1 Luftbilder aus den Jahren 1939- 1945 und andere histori- sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Boden- kampfhandlungen. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgraben und Schützenloch). Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten Karte sowie der konkreten Verdachte. Die Beauftragung der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung auf unserer lnternetseite1 . Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be- lastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbau- arbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsde- tektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internet- seite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Ja Der Hinweis auf Kampfmittel wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der archäologischen Voruntersuchung wurden be- reits einige Bereiche auf Kampfmittel überprüft. Hier wurden kei- ne Funde festgestellt. Es wird dennoch ein Hinweis auf das Vorhandensein möglicher Kampfmittel in den Bebauungsplan aufgenommen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2084/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.08.2020
- Erstellt
- 09.07.2020 10:36