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2084/2020

Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-Entwurf 59570/06 Arbeitstitel: Further Straße / Gilleshof in Köln-Roggendorf/Thenhoven

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 12.3

Anlage 6 - Planausschnitt

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Ansehen

Anlage 01 - Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 - Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 + § 4 Abs. 2 BauGB

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 - Textliche Festsetzungen

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 - Begründung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 - Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

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Ansehen

Anlage 3 - Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Planausschnitt

930 Zeichen

Gemarkung Worringen
Flur 41
(aus Katasterkarte übernommen)
16
164
166
170
172a
172
174
178a
178
180
182
51
51a
167
165
163
1
Gemarkung Worringen
Flur 41
Brunnen
I
II
II
G
G
I
I Fl.
G
II
II
IIFl
G
G
II
I P
I
I
I
I P
Schp
I Fl.
I Fl.
I Fl.
I
I
I
I
I
I
TG -I
Schp
Schp
I
I
I
I
I
G
II
Flur 95
R5,0
R 5,0
M1
Fuß- und Radweg
ö
P1M1
M2
F+R
R5,0
P1
GR 350m²
GH max. 52,5m ü. NHN
GR 1800m²
GH max. 54,5m ü. NHN
Landw. Hofstelle
Lagerhalle
Betriebs-
wohnhaus
GR 190m²
GH max. 56,0m ü. NHN
SD 35°- 42°
P2
P2
M3
M4
P3
M5
8,0
45,0
13,0
42,0
10,5
73,0
29,5
5,0
6,5
5,0
18,0
29,5
6,0
3,04,0
3,0
2,0
9,0
14,0
5,0
7,0
3,0
14,0
5,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
2,0
9,0
14,0
5,0
7,0
3,0
14,0
3,0 13,5
15,0
10,5
5,0
14,53,0
3,0
2,0
2,0
6,0
14,0
14,0
9,518,0
16,0
22,0
5,0
WA II
0,4
E
0,8
TH max. 52,5 m über NHN ؙ6,5 m
FH max. 57,0 m über NHN ؙ11,0 m
SD  35° - 42°
WA II
0,4
E
0,8
TH max. 52,5 m über NHN ؙ6,5 m
FH max. 57,0 m über NHN ؙ11,0 m
SD  35° - 42°
N

Anlage 01 - Geltungsbereich

389 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 01
Maßstab  1 : 5 000
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 59570/06
Further Straße/Gilleshof
in Köln-Roggendorf/Thenhoven
0 10050 200 300 Meter

Anlage 2 - Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 + § 4 Abs. 2 BauGB

15034 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 5957/06 –Arbeitstitel: "Further Straße/ Gilleshof" in Köln-
Roggendorf/Thenhoven  – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-
lange 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 22.08.2014 bis zum 02.10.2014 durch-
geführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind 4 Stellungnahmen eingegangen. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellun gnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die je weilige erste Stellun g-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Kampfmittelräumdienst   
 Es wird auf die Stellungnahme 22.5-3-5315000 vom 
12.06.2012 verwiesen: 
Auszug aus der o.g. Stellungnahme: 
Es liegt ein diffuser Kampfmittelverdacht vor. Außerdem 
existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Mili-
täreinrichtungen des 2. Weltkrieges (Laufgräben, Schüt-
zenlöcher). Ich empfehle die geophysikalische Untersu-
chung der Verdachte sowie die Überprüfung der zu über-
baueneden Fläche. 
Ja Es wurde inzwischen eine Untersuchung durch den Kampfmittel-
räumdienst vor Ort durchgeführt. Es wurden keine Kampfmittel 
gefunden. 
2 Landesbetrieb Straßen NRW   
2.1 Keine Bedenken. 
Es wird darauf hingewiesen, dass ev. erforderliche Schall-
schutzmaßnahmen durch die Stadt in Eigenverantwortung 
durchzuführen sind. 
 
Ja Kenntnisnahme 
2.2 Unter Hinweis auf § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB bitte ich im 
Bebauungsplan festzusetzen, dass bei der Errichtung von 
baulichen Anlagen aufgrund von Verkehrslärm der klassi-
fizierten Straßen passive Maßnahmen gegen Lärmemi s-
Nein Aus dem Lärmschutzgutachten geht hervor, dass passive Lärm-
schutzmaßnahmen zu treffen sind. Diese wurden daher in dem 
Bebauungsplanentwurf festgesetzt. Eine weitergehende Festset-
zung ist nicht erforderlich. 
Anlage 2

- 2 - 
 
/ 3 
 
Stand 27.05.2020 
 
 
sionen zu treffen sind. 
3 Polizeipräsidium Köln   
 Keine Bedenken 
Auf das Beratungsangebot zu kriminalpräventiv wirkenden 
Ausstattungen von Bauobjekten wird hingewiesen. 
Ja Kenntnisnahme 
4 Deutsche Telekom AG   
 
 
Keine Bedenken 
Es wird auf Folgendes hingewiesen: 
Zur Versorgung des Gebietes mit Anschlüssen ist die Ver-
legung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforder-
lich. Falls notwendig müssen hierfür bereits ausgebaute 
Straßen wieder aufgebrochen werden. 
Für die Koordinierung mit dem Straßenbau ist es notwen-
dig, dass uns Beginn und Ablauf der Erschließungsmaß-
nahmen im Bebauungsplangebiet so früh wie möglich an-
gezeigt werden. 
Ja Kenntnisnahme  
Es wurde bereits ein Erschließungsplaner beauftragt, der die Ab-
stimmung mit den Leitungsträgern koordiniert.

- 3 - 
 
/ 4 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 5957/06 –Arbeitstitel: "Further Straße/ Gilleshof" in Köln-
Roggendorf/Thenhoven  – eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Be-
lange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange  gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 07.06. bis zum 07.07.2019 durchgeführt 
Im Zeitraum der Beteiligung sind …… (Zahl )Stellungnahmen eingegangen.  
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren darge stellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellun g-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR   
1.1 Gegen das im Betreff g enannte Planungskonzept beste-
hen aus entwässerungstechnischer Sicht keine Bedenken 
 
Ja 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
1.2 Hinsichtlich der Starkregenvorsorge sind allerdings fo l-
gende Anmerkungen zu beachten. Das Plangebiet weist 
im Süden na ch einem mittleren Starkregenereignis Fl ä-
chen mit einer erhöhten Überflutungsgefahr auf (siehe 
Anhang). Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass geeigne-
te Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Baulei t-
planung berücksichtigt werden müssen. Da Kanalnetze 
nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen 
dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte d a-
zu, das Wasser bei außergewöhnlichen Niederschlagser-
eignissen möglichst schadlos zwischen zu speichern, ab-
zuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Di ese Ma ß-
nahmen umfassen beispielsweise:  
 Wahl der Straßenführung  
 gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregene-
reignissen über Grünflächen 
 Rückhaltung von Niederschlagswasser  
 Notüberläufe 
Ja Im Bereich der auf der angegebenen Starkregengefahrenkarte 
angegebenen möglichen Überschwemmungsbereiche sind keine 
überbaubaren Grundstücksflächen geplant.  
 
Dennoch wird ein Hinweis zum Schutz vor Starkregenereignissen 
in den Bebauungsplan aufgenommen, um die Bauherren ausrei-
chend zu informieren.

- 4 - 
 
/ 5 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Was-
ser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten  
 Objektschutz besonders gefährdeter Grundst ü-
cke/Gebäude 
Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im "Leitfaden für 
eine wassersensible Stadt - und Freiraumgestaltung in 
Köln", in der Broschüre "Wassersensibel planen und bau-
en in Köln " sowie in der Arbeitshilfe "M URIEL M ultifunkti-
onale Retentionsflächen". Zur Planung sollte die Starkr e-
gengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen we r-
den. Alle Dokumente sowie den Kartendienst sind auf 
www.steb-koeln.de/starkregen abrufbar. Ein besonder es 
Augenmerk ist auf die Tiefgarageneinfahrten und Hau s-
eingänge zu legen. 
Es wird empfohlen darauf zu achten, dass zwischen dem 
Straßentiefpunkt und der Höhenkote der Tiefgaragenei n-
fahrt möglichst viele Zentimeter Höhenunterschied unte r-
gebracht werden. 
 
2 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland   
2.1 Denkmalpflegerische Belange sind nach wie vor betroffen, 
daher verweisen wir noch einmal auf unsere erste Stel-
lungnahme vom 17.7.2019, in der wir unsere Bedenken 
ausführlich dargestellt und erläutert haben. Diese Beden-
ken haben bis jetzt keine Berücksichtigung in den Planun-
terlagen gefunden. 
 
Ja Die Stellungnahme vom 17.07.2019 wird wie unten beschrieben 
berücksichtigt. 
 
2.2 Die gesamte vierseitig geschlossene Hofanlage Gilleshof 
in der Further Str. 51 in Roggendorf/ Thenhoven ist ein 
Baudenkmal gemäß § 3 DSchG NRW, nicht nur die stra-
ßenseitige Fassade. Zum Schutzumfang zählt zudem 
auch die Lage des Denkmals am Dorfrand mit Anschluss 
Ja Die Begründung wird hinsichtlich der Beschreibung und Würdi-
gung des Umfangs des Denkmals angepasst. Das Denkmal wird 
gemäß PlanZVO im Bebauungsplan entsprechend gekennzeich-
net.

- 5 - 
 
/ 6 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
an landwirtschaftliche Flächen. Dies wurde bisher nicht in 
den Planunterlagen textlich festgehalten und der gesamte 
denkmalgeschützte Umfang der Hofanlage wurde nicht 
gemäß PlanZV im Plan gekennzeichnet, trotz des fortge-
schrittenen Planungsstandes der Offenlage. Das Denkmal 
ist im Text zu nennen, zu beschreiben und zu würdigen. 
 
Zum Schutz des Baudenkmals ist die gesamte Außenfas-
sade mit einer roten Baulinie zu umfahren. Flächen zur 
geordneten Erweiterung können wie bisher mit einer blau-
en Baugrenze gesichert werden. 
 
2.3 Die landwirtschaftliche Einbindung der Hofanlage ist ein 
wesentlicher Aspekt der städteba ulichen Gründe für die 
Eintragung des Baudenkmals. Bedenken gegen die E r-
richtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle können zu-
rückgestellt werden, da hier eine funktionale Notwendi g-
keit für den Hof besteht. Bedenken bestehen allerdings 
gegen das Betriebs leiterwohnhaus auf dem Grundstück 
des Denkmals, dieses sollte im nordöstlich neu entst e-
henden Wohngebiet in unmittelbarer Nachbarschaft vo r-
gesehen werden. Die Freiflächen um den Gilleshof sind 
im Sinne des städtebaulichen Denkmalschutzes zu erhal-
ten. 
Nein Der Gilleshof besteht in den rückwärtigen Bereichen aus Schup-
pen und Gerätehäusern sowie einem Tierunterstand. Da das Ge-
lände ansteigt, sind diese Nebengebäude sind in den Hang g e-
schoben worden. Die Nebengebäude wurden vor ca. 50 Jahren 
neu errichtet und e ntsprechen nicht mehr dem ursprünglichen 
Zustand. Der in der beigefügten Karte gekennzeichnete Den k-
malbereich wird dennoch nachrichtlich in der Bebauungspla n-
zeichnung als Denkmal eingetragen. Es bestehen außerhalb der 
von der unteren Denkmalbehörde angegebenen Kontur des Vier-
kanthofes genehmigte Anbauten, die in der Planzeichnung a u-
ßerhalb der Denkmallinie liegen und mit einer Baugrenze zur Be-
standssicherung umfahren wurden. 
 
Die Bedenken werden nicht geteilt, da das Wohnhaus von der 
Further Straße aus gese hen hinter der Hofanlage geplant ist und 
sich die Hofanlage hier in das Gelände "duckt". Hinzu kommt, 
dass auf der Nordostseite des Hofes (Seite des geplanten B e-
triebshauses) ein Unterstand für Tiere angebaut wurde. Auf der 
Nordwestseite befinden sich darü berhinaus die privaten Garten-
flächen des Landwirts, die mit hohen Fichten und Obstbäumen 
umsäumt sind, so dass von der Nordseite aus keine Sicht auf die

- 6 - 
 
/ 7 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Hofanlage besteht. Eine Beeinträchtigung durch das geplante 
Wohnhaus nördlich des Hofes ist daher nicht erkennbar. 
3 
 
Bezirksregierung Düsseldorf 
Kampfmittelbeseitigungsdienst KBD 
  
3.1 Luftbilder aus den Jahren 1939- 1945 und andere histori-
sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Boden-
kampfhandlungen. Insbesondere existiert ein konkreter 
Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. 
Weltkrieges (Laufgraben und Schützenloch). Ich empfehle 
eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf 
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten 
Karte sowie der konkreten Verdachte. Die Beauftragung 
der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf 
Kampfmitteluntersuchung auf unserer lnternetseite1 . 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind 
diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. 
Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der 
weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für 
einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls 
das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. 
 
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be-
lastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbau-
arbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsde-
tektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internet-
seite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. 
 
Ja Der Hinweis auf Kampfmittel wird zur Kenntnis genommen. 
 
Im Rahmen der archäologischen Voruntersuchung wurden be-
reits einige Bereiche auf Kampfmittel überprüft. Hier wurden kei-
ne Funde festgestellt. 
 
Es wird dennoch ein Hinweis auf das Vorhandensein möglicher 
Kampfmittel in den Bebauungsplan aufgenommen.

- 7 - 
 
/ 8 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
3.2 
 
 
Ja Kenntnisnahme

- 8 - 
 
/ 9 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
4 Bezirksregierung Köln 
Dezernat 54 -Wasserwirtschaft, Gewässerschutz 
 
  
 Die Belange des das Plangebiet berührenden Pletschb a-
ches (Gewässerentwicklung, Überschwemmungsgebiet 
und Hochwasserschutz) sind bei diesem Gewässer sons-
tiger Ordnung durch die Untere Wasserbehörde der Stadt 
Köln zu vertreten. Eine Beteiligung der StEB Köln AöR 
kann sinnvoll sein. 
 
Ansonsten erkenne ich keine Betroffenheit in den Zustän-
digkeiten von Dezernat 54 der Bezirksregierung Köln 
(Obere Wasserbehörde). 
Ja Kenntnisnahme  
Die STEB wurden beteiligt. 
5 Stadtwerke Köln GmbH   
 Namens und im Auftrag unserer Konzerngesellschaften, 
der RheinEnergie AG in Verbindung mit der Rheinischen 
NETZGesellschaft mbH, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
sowie der Häfen und Güterverkehr Köln AG teilen wir 
Ihnen mit, dass gegen den o.g. Bebauungsplan keine Be-
denken bestehen.  
RheinEnergie AG I Rheinsehe NETZGesellschaft mbH: 
Die Energie- und Wasserversorgung der geplanten Be-
bauung kann über Netzerweiterung bestehender Anlagen 
aus der Gottfried-Mock-Straße sichergestellt werden. 
Ja Kenntnisnahme 
6 AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln   
 Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie der Schlepp-
kurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der 
RASt 06 hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksich-
tigung des § 10 , Standplätze für Abfallbehälter, Abfallsat-
Ja Kenntnisnahme. 
Für die Hofanlage wird die Müllentsorgung unverändert bleiben. 
Die geplanten Wohneinheiten innerhalb des Allgemeinen Wohn-
gebietes werden an die Gottfried-Mock-Straße im Norden ange-

- 9 - 
 
/ 10 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
zung der Stadt Köln gebeten. 
Bemerkungen: Die Further Straße befindet sich in einem 
sogenannten Teilservicegebiet. Dies bedeutet, dass Müll-
tonnen bis zu einem Volumen von 240 ltr, am jeweiligen 
Abfuhrtag an einen Ort zu verbringen sind, der für das 
Müllsammelfahrzeug erreichbar ist. Müllbehälter ab einem 
Volumen von 500ltr sind jedoch durch die AWB im 
Vollservice zu bedienen 
schlossen. Durch die Wendeanlage ist das Wenden des Müll-
fahrzeugs an dieser Stelle sicher gestellt. 
7 Polizei Köln 
Direktion Kriminalität Kriminalprävention / Opferschutz 
Städtebauliche Kriminalprävention 
  
7.1 Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das im Betreff 
genannte Verfahren keine Bedenken. 
Die Polizei empfiehlt grundsätzlich die folgenden techn i-
schen Mindeststandards: 
- Privathaushalte EFH u nd MFH (Mind. RC2 gem. DIN 
1627-1630 
empfohlen) 
- Gewerbeeinheiten (Mind. RC3 gern. DIN 1627 -1630 
empfohlen) 
Ja Kenntnisnahme 
 
 
Auf die Standards zur Kriminalprävention wird im Rahmen des 
Baugenehmigungsverfahrens hingewiesen. 
7.2 Die Polizei Köln bietet ein kostenfreies und neutrales 
Beratungsangebot zur Städtebaulichen Kriminalprävention 
sowie kriminalpräventiv wirkenden Ausstattungen von 
Bauobjekten mit einbruchhemmenden Sicherungseinrich-
tungen (Mechanik/ Überfall - und Einbruchmeldetechnik, 
Beleuchtung etc.) an. 
Ich bitte Sie, die Vorhabenträger, Bauherren oder Investo-
ren, frühzeitig auf dieses·Beratungsangebot hinzuweisen. 
Beratungen dieser Art werden unter Berücksichtigung von 
Lage, Gebäudekonzeption, Nutzung, Ausstattung und 
Ja Kenntnisnahme, Hinweis im Rahmen der Baugenehmigung

- 10 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
dem persönlichen Sicherheitsbedürfnis der Nutzer durch-
geführt. 
Stand 27.05.2020

Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit

759 Zeichen

A N L A G E  0
Beschluss über Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss betreffend den Bebauungsplan-
Entwurf 59579/06 
Arbeitstitel: "Further Straße/Gilleshof" in Köln-Roggendorf/Thenhoven 
Vorlage  2084/2020 
hier: Begründung der Dringlichkeit für die Behandlung der Beschlussvorlage in der 
Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 20.08.2020 und anschließend 
im Stadtentwicklungsausschuss am 03.09.2020.  
Aufgrund umfangreicher Abstimmungen zur Erstellung der Beschlussvorlage 2084/2020 in 
den vergangenen Wochen konnte diese nicht früher vorgelegt werden.  
Die Beschlussvorlage sollte allerdings noch in dieser Legislaturperiode beraten werden, um 
das nun mehr als neun Jahre andauernde Planverfahren ohne weitere Verzögerung 
abschließen zu können.

Anlage 5 - Textliche Festsetzungen

16481 Zeichen

1 
A N L A G E  5  
Fedd090720Sa1Sb FurtherStr -Gilleshof 59570-06 
 
I. Textliche Festsetzungen 
1. Ausschluss von Nutzungen 
 Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die in Allgemeinen Wohngebieten vorgesehe-
nen Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 
2. Höhen baulicher Anlagen 
 Gemäß § 18 Abs. 1 BauNVO w ird für die festgesetzten Höhen baulicher Anlagen in 
dem Allgemeinen Wohngebiet der untere Bezugspunkt wie folgt bestimmt: 
46,00 m über NHN 
3. Überbaubare Grundstücksfläche 
Gemäß § 23 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 3 BauNVO dürfen die rückwärtigen 
Baugrenzen in dem Allgemeinen Wohngebiet durch Terrassen sowie durch Balkone 
bis zu einer Tiefe von jeweils 4,00 m überschritten werden. 
4. Zahl der Wohnungen 
 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB sind pro Wohngebäude in dem Allgemeinen Wohn-
gebiet höchstens zwei Wohnungen zulässig.  
5. Flächen für Garagen, Carports und Stellplätze 
 Die Zufahrten zwischen der vorderen Grundstücksgrenze und den Garagen  oder 
Carports in dem Allgemeinen Wohngebiet müssen mindestens 6,00 m tief sein. 
6. Flächen für Nebenanlagen 
 In Vorgärten (Definitions siehe II Punkt x) sind Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 und 
2 BauNVO mit Ausnahme von Abstellplätzen für Müllbehälter und Fahrräder unzuläs-
sig.

2 
 
7.  Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 
24 BauGB) 
 
7.1 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen an den A u-
ßenbauteilen von Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 (Schallschutz im Hoc h-
bau/Ausgabe November 1989) festgesetzt. Als Mindestanforderung gilt für das g e-
samte Plangebiet Lärmpegelbereich III gemäß DIN 4109.  
 
 Die Außenbauteile müssen abhängig vom jeweiligen Lärmpegelbereich mind estens 
die folgenden resultierenden Schalldämmmaße aufweisen:  
 
Erforderliche Schalldämmmaße R’w,res gemäß DIN 4109, Tab. 8 
 
 
 
Lärmpegel-
bereich 
Maßgeblicher Au-
ßenlärmpegel 
dB(A) 
Erforderliches Schalldämmmaß R’w,res 
in dB 
für Wohngebäude für Büroräume 
u.ä. 
I bis 55 30 - 
II 56 bis 60 30 30 
III 61 bis 65 35 30 
 
7.2 Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist ausnahmsweise zuläs-
sig, wenn im Baugenehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersu-
chung nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen.  
 
 
8. Ausgleichsmaßnahmen 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB werden folgende Ausgleichsmaßnahmen festge-
setzt: 
8.1 Maßnahmenfläche 1 (M1)  
EA31 / LW41112  Anlage einer extensiven Fettwiese  
BF31 / GH741 Pflanzung von 6 standortgerechten heimischen Laubbäumen 
als Hochstamm in einem Abstand von ca. 10 - 12 m. 
8.2 Maßnahmenfläche 2 (M2)   
HH7 / BR132 Anlage von Grasfluren an den Wegrändern entlang der westli-
chen Plangebietsgrenze. 
 
8.3 Maßnahme (M3) 
Die bestehenden 2 Blutbuchen und 1 Walnussbaum nordwestlich des Gilleshofes 
sind dauerhaft zu erhalten und zu pflegen, außerdem sind folgende Neupflanzungen 
innerhalb der landwirtschaftlichen Fläche vorzunehmen: 
 
BF32 / GH731 Pflanzung von 11 standortgerechten heimischen Obstbäu-
men/Laubbäumen als Hochstamm innerhalb der landwirtschaftli-
chen Fläche im Bereich der privaten Gartenfläche.

3 
BF32 / GH731 Pflanzung von 5 Obstbäumen als Hochstamm innerhalb der land-
wirtschaftlichen Fläche im Bereich der Weidefläche. 
 
Pflanzliste für Obstbäume 
Äpfel 
"Rheinischer Bohnapfel" 
"Rheinischer Winterrambour" 
"Rote Sternrenette" 
Birnen 
"Gellerts Butterbirne" 
"Köstliche von Charneux" 
"Gräfin von Paris" 
Süßkirschen 
"Heldelfinger Riesenkirsche" 
"Kassins Frühe" 
Sauerkirschen 
"Heimanns Rubinwechsel" 
Zwetschgen, Pflaumen, Mirabellen 
"Hauszwetschge" 
"Königin Viktoria" 
"Mirabelle von Nancy 
 
8.4 Maßnahme (M4) 
BD3 / GH412 Anlage einer 2 m breiten Hecke als Abgrenzung zwischen Wohn-
gebiet und landwirtschaftlicher Fläche. Die Hecke ist mit einheimi-
schen und standortgerechten Heckenpflanzen anzulegen. 
 
Pflanzliste für Hecken: 
Acer campestre   (Feldahorn) 
Carpinus betulus   (Hainbuche) 
Cornus mas    (Kornelkirsche) 
Cornus sanguinea   (Roter Hartriegel) 
Corylus avellana   (Hasel) 
Crataegus monogyna  (Weißdorn) 
Ligustrum vulgare   (Liguster) 
Taxus baccata   (Eibe) 
 
 
8.5 Maßnahme (M5) 
BF32 / GH731 Pflanzung von  4 standortgerechten heimischen Obstbä u-
men/Laubbäumen als Hochstamm innerhalb der landwirtschaft-
lichen Fläche zur Eingrünung der landwirtschaftlich genutzten 
Halle. 
HM51 / PA13 Begrünung der landwirtschaftlichen Lagerhalle mit Bodend e-
ckern und Stauden. 
 
8.6  Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen: 
 
Die Maßnahmen M 1 bis M4 werden dem Eingriff durch die geplante Wohnbebauung zuge-
ordnet. Die Maßnahme M5 wird dem Eingriff „Bebauung mit landwirtschaftlicher Halle und 
Betriebsleiterwohnhaus“ zugeordnet.

4 
 
9. Sonstige Pflanzmaßnahmen 
Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB werden folgende Pflanzmaßnahmen festgesetzt: 
9.1 Heckenpflanzung Allgemeines Wohngebiet (P1) 
BD3 / GH412 Die Grundstücksgrenzen, die an die Maßnahmenflächen (M1) 
grenzen, sind mit einheimischen und standortgerechten Hecken in 
2 m Breite zu bepflanzen. 
 
Pflanzliste für Hecken: 
Acer campestre   (Feldahorn) 
Carpinus betulus   (Hainbuche) 
Cornus mas    (Kornelkirsche) 
Cornus sanguinea   (Roter Hartriegel) 
Corylus avellana   (Hasel) 
Crataegus monogyna ( Weißdorn) 
Ligustrum vulgare   (Liguster) 
Taxus baccata   (Eibe) 
 
 
9.2 Planstraße (P2)  
BF42 / GH732 Pflanzung von 2 standortgerechten Laubbäumen als Hochstamm 
im Bereich der Planstraße. 
 
 Die in der Planzeichnung festgesetzten Straßenbäume können aus verkehrstechn i-
schen sowie aus ver- und entsorgungstechnischen Gründen verschoben werden. 
9.3 Bepflanzung der Böschung innerhalb der privaten Verkehrsfläche (P3)  
 HM51 / PA13 Begrünung der Böschung am Zufahrtsbereich der landwirtschaftli-
chen Lagerhalle mit Bodendeckern un d Stauden mit einer Größe 
von rund 275 m². 
9.4 Dachbegrünung von Carports und Garagen 
DC 3/DC 1  Flachdächer von oberirdischen Garagen und Carports sind mit ei-
ner extensiven Dachbegrünung zu versehen. Die Vegetationstrag-
schicht ist mit einer Stärke von min destens 2 cm zuzüglich Fi lter- 
und Drainschicht herzustellen und dauerhaft zu erhalten.  Das 
Dachbegrünungssubstrat ist entsprechend der jeweils bei Eingang 
des Bauantrages als Richtlinie eingeführten Fassung der FLL -
Richtlinie vorzusehen. 
9.5  Zuordnung von Pflanzmaßnahmen 
Die Pflanzmaßnahme P1 wird dem Eingriff durch die geplante Wohnbebauung zugeordnet. 
Die Pflanzmaßnahme P2 (Pflanzung von Straße nbäumen) wird dem Bau der öffentlichen 
Erschließungsstraße und dem öffentlichen Fußweg zugeordnet. Die Pflanzma ßnahme P3 
wird dem Eingriff „private Erschließung“ zugeordnet.

5 
II. Gestalterische Festsetzungen 
Gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 89 Abs. 1 Ziffer 1 und 5 BauO NRW werden fol-
gende gestalterische Festsetzungen für das Allgemeine Wohngebiet und für das Be-
triebswohnhaus innerhalb der landwirtschaftlichen Fläche getroffen: 
1. Dachaufbauten 
1.1 Zwerchhäuser sind dadurch definiert, dass die Giebelwand des Zwerchhauses in der 
Flucht der darunterliegenden Außenwand liegt und sich konstruktiv auf die darunter-
liegende Wand stützt. Gauben springen dagegen gegenüber der Außenfassade z u-
rück. Für Gauben, Zwerchgiebel und Dacheinschnitte gelten folgende Festsetzungen: 
Die Gesamtlänge von Gauben, Dacheinschnitten und Zwerchhäusern darf ein Drittel 
der Gesamtbreite des D aches einschließlich des seitlichen Dachüberstandes nicht 
überschreiten. Mehrere Gauben und Einschnitte in einer Dachfläche sind mit ihren 
Ober- und Unterkanten in gleicher Höhe anzuordnen. 
In allen Fällen muss der Abstand zum First mindestens 1,50 m betra gen, gemessen 
in der Dachschräge. 
1.2 Sonnenkollektoren und Solarzellen sind bei Satteldächern mit gleicher Neigung in die 
Dachflächen einzufügen oder unmittelbar auf die Dachflächen zu installieren. 
2. Gebäudefassaden / Dacheindeckung 
2.1 Gebäudefassaden dürfen nur in Form von Ziegeln in rotbraunen Farbtönen ausgebil-
det werden. Als untergeordnetes Material (bis maximal 10 %) können Holz, Zink und 
verputzte Flächen mit einem Anstrich in hellen Farbtönen (RAL – Farben 1013, 1015, 
7032, 9001, 9002, 9003, 9010 , 9016, 9018) oder in rotbraunen, warmen Farbtönen 
(RAL – Farben 3004, 3005, 3009, 3013, 8002, 8004) verwendet werden.  
2.2 Als Dacheindeckung sind nur nicht glänzende Dachpfannen und sonstige Dacheinde-
ckungen in der Farbskala schwarzgrau bis anthrazit sow ie Zinkeindeckungen zuläs-
sig. 
3. Vorgärten 
 Vorgärten werden definiert als der der öffentlichen Erschließungsstraße mit der 
Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ zugewandte private Grundstücksbe-
reich.  
Vorgärten sind gärtnerisch mit standortheimischen Pflanzen zu gestalten.  
4. Grundstückseinfriedungen 
BD3 / GH412 Grundstückseinfriedungen entlang der Vorgärten sind nur als 
standortheimische Hecken sowie als Draht - oder Stabgitterzäune 
mit hinterpflanzten standortheimischen Hecken bis zu einer Höhe 
von jeweils 1,00 m zulässig. Einfriedungen , die der Abschirmung 
von Müllboxen dienen, dürfen eine Höhe von 1,20 m besitzen. 
BD3 / GH412 Sonstige Grundstückseinfriedungen sind nur als standortheim i-
sche Hecken sowie als Draht - oder Stabgitterzäune mit hinte r-
pflanzten Hecken bis zu einer Höhe von jeweils 2,00 m zulässig.

6 
5. Standorte für Müllbehälter 
BD3 / GH412 Abstellplätze von Müllbehältern im Vorgartenbereich oder in der 
Grundstückszufahrt sind mit standortheimischen Hecken zu um-
pflanzen.  
 
III.  Nachrichtliche Übernahmen 
Teile des Plangebietes im Bereich der denkmalgeschützten Hofanlage liegen inner-
halb eines Hochwasserrisikogebietes nach § 78b WHG. Diese Gebiete können bei 
einem extremen Hochwasserereignis sowie bei Versagen der Hochwasserschutzan-
lagen auch bereits bei einem häufigen oder mittleren Hochwasser überflutet werden. 
 
Die Hofanlage „Gilleshof“ ist als Baudenkmal Nr. 6596 gemäß § 3 DSchG NRW in die 
Liste der Baudenkmäler der Stadt Köln eingetragen. 
 
IV.  Hinweise 
1. Schutz der Landschaft 
Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen erfolgt gemäß den Grundsätzen zur ge-
stalterischen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die in der Anlage 
zur Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach § 135 a bis 135 c 
BauGB festgelegt sind. Die betreffenden Grundsätze (Qualitätsmerkmale) sind als 
Kürzel mit der Festsetzung gekennzeichnet.  
Die Umsetzung der Begrünungsmaßnahmen erfolgt darüber hinaus nach Maßgabe 
des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags. 
 
2. Artenschutz:  
 Baumaßnahmen an der bestehenden Gerätehalle des Gilleshofes sind zum Schutz 
der Brutplätze des Haussperlings auf die Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar 
des Folgejahres zu beschränken. 
 
 Die Rodung von Gehölzen innerhalb des Plangebietes ist auf die Zeit vom 01. Okto-
ber bis zum 28. Februar des Folgejahres beschränkt; außerhalb dieses Zeitraums ist 
Rodung von Gehölzen nur nach vorheriger naturschutzfachlicher Kontrolle auf Nist - 
und Brutstätten und nur, sofern keine Nist- und Brutstätten festgestellt wurden, zuläs-
sig. 
 
Die Untere Landschaftsbehörde ist im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen 
 
3. Bodenfunde / Kampfmittel 
 Im Falle archäologischer Bodenfunde und Befunde ist gemäß§§ 15, 16 Denkma l-
schutzgesetz (DSchG) NW das Römisch-Germanische Museum/ Archäologische Bo-
dendenkmalpflege der Stadt Köln, Tel. 0221/221 -22304, Fax. 0221/221-24030, un-
verzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle in unverändertem Zustand zu b e-
lassen. 
 Innerhalb des Plangebietes wurden keine Hinweise auf die Existenz von Kampfmi t-
teln gefunden. Dennoch kann die Existenz von Kampfmitteln nicht in Gänze ausg e-
schlossen werden. Erdarbeiten sind daher mit entsprechender Vorsicht (z.B. schicht-
weiser Abtrag) auszuführen, wobei der Boden ständig zu beobachten ist (Metallteile, 
Verfärbungen, Geruch, Hindernisse, Widerstä nde usw.)  Generell sind Bauarbeiten 
sofort einzustellen, wenn Kampfmittel gefunden werden. In diesem Fall ist die z u-

7 
ständige Ordnungsbehörde, der Kampfmittelbeseitigungsdienst oder die nächste Po-
lizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. 
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, 
Verbauarbeiten, Pfahlgründungen, Rüttel- und hydraulischen Einpressarbeiten etc. ist 
grundsätzlich eine Sicherheitsdetektion durchzuführen. Die weitere Vorgehensweise 
ist dem „Merkblatt für Baugrundeingriffe“ des Kampfmittelbeseitigungsdienstes NRW-
Rheinland zu entnehmen. 
 
4. Versickerung von Regenwasser 
 Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) i.V.m. § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 
ist das anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen vor Ort zu versickern. Be-
züglich der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde bei der Stadt 
Köln einzuschalten. Es wird empfohlen, das auf den privaten Grundstücken anfallen-
de Niederschlagswasser mittels Rigolen in den unterlagernden schwach kiesi gen 
Sanden und den dann folgenden sandigen Kiesen in einer Tiefe von >2 m unter jetzi-
gem Geländeniveau zu versickern. Der Schutz der Keller vor eindringendem Wasser 
ist in diesem Zusammenhang zu beachten. 
 Für die Einleitung des Regenwassers der landwirtsc haftlichen Flächen  in den 
Pletschbach ist die Erweiterung der vorhandenen wasserrechtlichen Erlaubnis oder 
ein Neuantrag erforderlich. 
 
5. Überflutungsschutz 
Aus Gründen der Starkregenvorsorge wird empfohlen, bei der Grundstücksgestaltung 
zu beachten, dass Ha useingänge oberhalb der Rückstauebene angeordnet werden. 
Unter der Rückstauebene liegende Räume und Entwässerungsgegenstände müssen 
nach der DIN -EN-Norm 12056-4:2000 gegen Rückstau gesichert werden. Die Höhe 
der Rückstauebene muss mindestens H0 (OK Straßenhöhe an der Anschlussebene) 
+0,2 m betragen. 
 
Die von den Stadtentwässerungsbetrieben der Stadt Köln (STEB) erarbeiteten Infor-
mationen zum Schutz vor Starkregen können auf der Internetseite der Steb 
(www.steb-koeln.de) abgerufen werden. 
 
6 Externer Ausgleich 
Die Eingriffs - Ausgleichs-Bilanzierung ergibt ein rechnerisches Defizit von 35.327 
BWP. Die erforderliche Kompensation ist über die externe Ausgleichsfläche EA1 
(siehe externe Darstellung auf dieser Planzeichnung) zu erbringen.  
 
 
7. Vorschriften und Regelwerke 
 DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festse t-
zungen des Bebauungsplanes verwiesen w ird, sind beim Amt für Liegenschaften, 
Vermessung und Kataster, Plankammer, Zimmer 06. E 05, Stadthaus, Willy -Brandt-
Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszeiten einsehbar. 
 Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der  Fassung der Bekanntmachung vom 
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)

8 
 Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bek anntmachung 
vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)  
 Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58),  
 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)  
 Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen -Landesbauordnung- (BauO) 
in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000; (GV NRW S. 256), zuletzt geän-
dert durch Gesetz vom 15.12.2016 (GV NRW S. 1162); 
 Es gilt das Landeswassergesetz (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 
25.06.1995; (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 
08.07.2016 (GV. NRW. S. 559). 
 Es gilt das Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - 
BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.07.2009 (BGBl. I S 2542), zu-
letzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S 3434). 
 Es gilt die jeweils bei Erlass der Satzung geltende Fassung. 
 
 
IV Externe Kompensation 
 
Maßnahme EA1:  Extensive Weide (Damwild) mit Feldgehölz, Strauchhecke, Baum-
hain und Einzel bäumen gemäß Landschaftspflegerischem B e-
gleitplan 
 
Zielbiotop GH411/BB1:  
Strauchhecke mit überwiegend standorttypischen Gehölzen (4%) 
Zielbiotop GH631/BA11:  
Feldgehölz mit jungem Baumholz mit überwiegend bodenständigen Arten (5%),  
Zielbiotop GH731/BF32:  
Baumhain / Wäldchen (14 %) 
Zielbiotop GH731/BF32: 
Baumgruppen, Einzelbäume, Baumreihen mit mittlerem Baumholz, standorttypisch (0,5%) 
Zielbiotop LW421111/EB11: 
Fettweide, mäßig trocken bis frisch, schwach gedüngt mit Damwildnutzung max. 5 adulte 
Tiere pro Hektar (76,5%). 
 
Auf dem außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegendem Flurstück 46 
(teilweise) der Gemarkung Worringen, Flur 41, das sich in privatem Eigentum befindet.

Anlage 3 - Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB

8659 Zeichen

/ 2 
 
Darstellung und Bewertung der zum Bebauungsplan Nr. 59570/06 –Arbeitstitel: "Further Straße/ Gilleshof" in Köln-
Roggendorf/Thenhoven  – eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlage 
Die Offenlage wurde gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 28.0 8.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht und im Stadtplanungsamt (Stad t-
haus Deutz) vom 05.09. bis zum 04.10. durchgeführt. Im Zeitraum der Offenlage sind drei Stellungnahmen eingegangen.  
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlau fend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnah men wird auf die jeweilige erste S tellung-
nahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bez irksvertretung, des Stadtentwic k-
lungsausschusses und des Rates wird eine vollständige Übers icht der Absender der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR   
1.1 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept b este-
hen aus entwässerungstechnischer Sicht keine Bedenken 
 
Ja 
 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
1.2 Hinsichtlich der Starkregenvorsorge sind allerdings fo l-
gende Anmerkungen zu beachten. Das Plangebiet weist 
im Süden nach einem mittleren Starkregenereignis Fl ä-
chen mit einer  erhöhten Überflutungsgefahr auf (siehe 
Anhang). Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass geeigne-
te Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Baulei t-
planung berücksichtigt werden müssen. Da Kanalnetze 
nicht für die bei Starkregen anfallenden Wassermengen 
dimensioniert sind, dienen die nachfolgend Konzepte d a-
zu, das Wasser bei außergewöhnlichen Niederschlagser-
eignissen möglichst schadlos zwischen zu speichern, ab-
zuleiten bzw. von Gebäuden fernzuhalten. Diese Ma ß-
nahmen umfassen beispielsweise:  
 Wahl der Straßenführung  
 gezielte bzw. schadlose Ableitung von Starkregene-
reignissen über Grünflächen 
 Rückhaltung von Niederschlagswasser  
Ja Im Bereich der auf der angegebenen Starkregengefahrenkarte 
angegebenen möglichen Überschwemmungsbereiche sind keine 
überbaubaren Grundstücksflächen geplant.  
 
Dennoch wird ein Hinweis zum Schutz vor Starkregenereignissen 
in den Bebauungsplan aufgenommen, um die Bauherren ausrei-
chend zu informieren. 
 
Anlage 3

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
 Notüberläufe 
 Geländeneigung vom Gebäude abfallend, um Was-
ser möglichst schadlos vom Gebäude fernzuhalten  
 Objektschutz besonders gef ährdeter Grundst ü-
cke/Gebäude 
Vorschläge und Tipps sind aufgeführt im "Leitfaden für 
eine wassersensible Stadt - und Freiraumgestaltung in 
Köln", in der Broschüre "Wassersensibel planen und bau-
en in Köln " sowie in der Arbeitshilfe "M URIEL M ultifunkti-
onale Retentionsflächen". Zur Planung sollte die Starkr e-
gengefahrenkarte der StEB Köln zu Rate gezogen we r-
den. Alle Dokumente sowie den Kartendienst sind auf 
www.steb-koeln.de/starkregen abrufbar. Ein besonderes 
Augenmerk ist auf die Tiefgarageneinfahrten und Hau s-
eingänge zu legen. 
Es wird empfohlen darauf zu achten, dass zwischen dem 
Straßentiefpunkt und der Höhenkote der Tiefgaragenei n-
fahrt möglichst viele Zentimeter Höhenunterschied unte r-
gebracht werden. 
 
2 LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland   
2.1 Denkmalpflegerische Belange sind nach wie vor betroffen, 
daher verweisen wir noch einmal auf unsere erste Stel-
lungnahme vom 17.7.2019, in der wir unsere Bedenken 
ausführlich dargestellt und erläutert haben. Diese Beden-
ken haben bis jetzt keine Berücksichtigung in den Planun-
terlagen gefunden. 
 
Ja Die Stellungnahme vom 17.07.2019 wird wie unten beschrieben 
berücksichtigt. 
 
2.2 Die gesamte vierseitig geschlossene Hofanlage Gilleshof 
in der Further Str. 51 in Roggendorf/ Thenhoven ist ein 
Baudenkmal gemäß § 3 DSchG NRW, nicht nur die stra-
Ja Die Begründung wird hinsichtlich der Beschreibung und Würdi-
gung des Umfangs des Denkmals angepasst. Das Denkmal wird 
gemäß PlanZVO im Bebauungsplan entsprechend gekennzeich-

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
ßenseitige Fassade. Zum Schutzumfang zählt zudem 
auch die Lage des Denkmals am Dorfrand mit Anschluss 
an landwirtschaftliche Flächen. Dies wurde bisher nicht in 
den Planunterlagen textlich festgehalten und der gesamte 
denkmalgeschützte Umfang der Hofanlage wurde nicht 
gemäß PlanZV im Plan gekennzeichnet, trotz des fortge-
schrittenen Planungsstandes der Offenlage. Das Denkmal 
ist im Text zu nennen, zu beschreiben und zu würdigen. 
 
Zum Schutz des Baudenkmals ist die gesamte Außenfas-
sade mit einer roten Baulinie zu umfahren. Flächen zur 
geordneten Erweiterung können wie bisher mit einer blau-
en Baugrenze gesichert werden. 
 
net. 
2.3 Die landwirtschaftliche Einbindung der Hofanlage ist ein 
wesentlicher Aspekt der städtebaulichen Gründe für die 
Eintragung des Baudenkmals. Bed enken gegen die E r-
richtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle können zu-
rückgestellt werden, da hier eine funktionale Notwendi g-
keit für den Hof besteht. Bedenken bestehen allerdings 
gegen das Betriebsleiterwohnhaus auf dem Grundstück 
des Denkmals, dieses  sollte im nordöstlich neu entst e-
henden Wohngebiet in unmittelbarer Nachbarschaft vo r-
gesehen werden. Die Freiflächen um den Gilleshof sind 
im Sinne des städtebaulichen Denkmalschutzes zu erhal-
ten. 
Nein Der Gilleshof besteht in den rückwärtigen Bereichen aus Schup-
pen und Gerätehäusern sowie einem Tierunterstand. Da das Ge-
lände ansteigt, sind diese Nebengebäude sind in den Hang g e-
schoben worden. Die Nebengebäude wurden vor ca. 50 Jahren 
neu errichtet und entsprechen nicht mehr dem ursprünglichen 
Zustand. Der in der beigefügten Karte gekennzeichnete Den k-
malbereich wird dennoch nachrichtlich in der Bebauungspla n-
zeichnung als Denkmal eingetragen. Es bestehen außerhalb der 
von der unteren Denkmalbehörde angegebenen Kontur des Vier-
kanthofes genehmigte Anbauten, die  in der Planzeichnung a u-
ßerhalb der Denkmallinie liegen und mit einer Baugrenze zur Be-
standssicherung umfahren wurden. 
 
Die Bedenken werden nicht geteilt, da das Wohnhaus von der 
Further Straße aus gesehen hinter der Hofanlage geplant ist und 
sich die Hofa nlage hier in das Gelände "duckt". Hinzu kommt, 
dass auf der Nordostseite des Hofes (Seite des geplanten B e-
triebshauses) ein Unterstand für Tiere angebaut wurde. Auf der 
Nordwestseite befinden sich darüberhinaus die privaten Garte n-

- 4 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
flächen des Landwirts, di e mit hohen Fichten und Obstbäumen 
umsäumt sind, so dass von der Nordseite aus keine Sicht auf die 
Hofanlage besteht. Eine Beeinträchtigung durch das geplante 
Wohnhaus nördlich des Hofes ist daher nicht erkennbar. 
3 
 Bezirksregierung Düsseldorf 
Kampfmittelbeseitigungsdienst KBD 
  
3.1 Luftbilder aus den Jahren 1939- 1945 und andere histori-
sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Boden-
kampfhandlungen. Insbesondere existiert ein konkreter 
Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. 
Weltkrieges (Laufgraben und Schützenloch). Ich empfehle 
eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf 
Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich der beigefügten 
Karte sowie der konkreten Verdachte. Die Beauftragung 
der Überprüfung erfolgt über das Formular Antrag auf 
Kampfmitteluntersuchung auf unserer lnternetseite1 . 
 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind 
diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. 
Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der 
weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für 
einen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls 
das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. 
 
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Be-
lastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbau-
arbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsde-
tektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internet-
seite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. 
 
Ja Der Hinweis auf Kampfmittel wird zur Kenntnis genommen. 
 
Im Rahmen der archäologischen Voruntersuchung wurden be-
reits einige Bereiche auf Kampfmittel überprüft. Hier wurden kei-
ne Funde festgestellt. 
 
Es wird dennoch ein Hinweis auf das Vorhandensein möglicher 
Kampfmittel in den Bebauungsplan aufgenommen.

Beratungsverlauf (3)

20.08.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 12.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 12.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2084/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.08.2020
Erstellt
09.07.2020 10:36