1643/2018
Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung
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Anlage 3 BV 5 Zusammenfassung
2562 Zeichen
Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2019 Stadt Anlieger Stadt Anlieger alt: Dionysstr. von Longericher Hauptstr. bis Militärringstr. A 1 1 Verbindungsstraße x x neu: Dionysstr. von Longericher Hauptstr. bis Militärringstr. A 1 1 Verbindungsstraße zur Heimersdorfer Str. A 1 1 8, 6, 7 A nlieger reinigen nicht/unzureichend alt: Longericher Str. von Parkgürtel bis Am Bilderstöckchen H 2 2 von Am Bilderstöckchen bis Robert-Perthel-Str. H 1 x von Robert-Pertel-Str. bis Etzelstr. H 1 1 von Etzelstr. bis Militärringstr. H 1 x Unterführung zur Etzelstr. H 1 1 Wohnwege x Zufahrt zu Nr. 175 x x Sackgasse bis Nr. 239 (bebaute Seite) x x Stichstraße zu Nr. 223-235 x x neu: Longericher Str. von Parkgürtel bis Am Bilderstöckchen H 2 2 von Am Bilderstöckchen bis Robert-Perthel-Str. H 1 x von Robert-Pertel-Str. bis Etzelstr. H 1 1 von Etzelstr. bis Militärringstr. H 1 x Unterführung zur Etzelstr. H 1 1 Wohnwege x Zufahrt zu Nr. 175 x x Sackgasse bis Nr. 239 A 1 1 6, 7 Anlieger reinigen nicht/unzureichend Stichstraße zu Nr. 223-235 A 1 1 6, 7 Anlieger reinigen nicht/unzureichend Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg Bezirk: Nippes, Satzungsänderungen zum 01.01.2019 Stadt Anlieger Stadt Anlieger Straße Straßen- art Art der Änderung Bemerkung Reinigungszuständigkeit/ Reinigungshäufigkeit Fahrbahn Gehweg alt: Mauenheimer Gürtel H 2 2 Verbindungsstraßen zur Kempener Str. H 2 x höhergelegene Fußwege zur S-Bahn von Longericher Str./Geldernstr. bis Kempener Str. G 2 neu: Mauenheimer Gürtel H 2 2 Verbindungsstraßen zur Kempener Str. H 3 x 4 Zunahme Ver schmutzung, Übertragung Reinigung: Vorschlag BV höhergelegene Fußwege zur S-Bahn von Longericher Str./Geldernstr. bis Kempener Str. G 3 5 Zunahme Verschmutzung, Übertragung Reinigung: Vorschlag BV alt: Niehler Kirchweg von Mauenheimer Str. bis Neusser Str. H 1 x Parkplatz gegenüber Hausnr. 39 A 1 von Neusser Str. bis Nordseite Stadtbahnunterführung H 1 1 von Nordseite Stadtbahnunterführung bis Friedrich-Karl-Str. H 1 1 von Friedrich-Karl-Str. bis Niehler Str. H 1 1 neu: Niehler Kirchweg von Mauenheimer Str. bis Neusser Str. H 1 x Parkplatz gegenüber Hausnr. 39 A 1 von Neusser Str. bis Nordseite Stadtbahnunterführung H 2 2 4, 5 Zunahme Verschmutzung von Nordseite Stadtbahnunterführung bis Friedrich-Karl-Str. H 2 2 4, 5 Zunahme Verschmutzung von Friedrich-Karl-Str. bis Niehler Str. H 1 1 alt: Trifelsstr. x x neu: Trifelsstr. A 1 1 6, 7 Anlieger reinigen nicht/unzureichend
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
2267 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1643/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung hier: Ausübung des Anhörungsrechtes gemäß § 19 (4) der Hauptsatzung Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes empfiehlt dem Betriebsausschuss des Abfallwirtschaftsbetriebes der Stadt Köln und dem Rat, die Änderung des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 30.05.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln ist darüber informiert, dass die Verwaltung den Entwurf der Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses zum 01.01.2019 den Bezirksvertretungen vorab zur Anhörung gem. § 19 Abs. 4 der Hauptsatzung zuleitet. Die Fortschreibung ist erforderlich, da inzwischen dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straßen mit Festlegung der Reinigungsverpflichtung in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Andere Änderungen beruhen auf sonstigen fachlichen oder rechtlichen Tatbeständen (z.B. Einziehungen und Umbenennungen von Straßen, Begrenzung der Reinigungspflicht außerhalb ge- schlossener Ortslagen, Änderungen der Straßenart). Aufgrund von Überprüfungen, Anregungen von Bezirksvertretungen, Bürgerämtern, Bürgern, Woh- nungsgenossenschaften u.a. beabsichtigt die Verwaltung außerdem, Reinigungshäufigkeiten und Reinigungsverpflichtungen neu festzusetzen. Ein Teil der Änderungen sind ausschließlich redaktioneller Art und dienen der Klarstellung (Kennziffer 8). Diese haben daher keine Auswirkungen auf die Reinigungszuständigkeit oder –häufigkeit. Der Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat beschlossen, dass die Straßenreinigungssatzung bereits in der Novembersitzung dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Daher ist es zwingend erforderlich, dass die Bezirksvertretungen bereits vor der Sommerpause über die Fortschreibung des Straßenreinigungsverzeichnisses entscheiden. Anlagen
Anlage 2 BV 5 Legende
560 Zeichen
L E G E N D E Zusammenstellung der Änderungen im Stadtbezirk 5 Straßenreinigung Kennziffer A Aus widmungstechnischen Gründen 1. Zusetzungen 2. Streichungen B Aus anderen rechtlichen Gründen 3. Änderung der Kategorie C Aus sachlichen Gründen 4. Änderung der Reinigungshäufigkeit für die Fahrbah n 5. Änderung der Reinigungshäufigkeit für den Gehweg 6. Änderung der Zuständigkeit für die Fahrbahnreinig ung (Reinigungspflicht) 7. Änderung der Zuständigkeit für die Gehwegreinigun g D Aus redaktionellen Gründen 8. Berichtigungen und Präzisierungen
Anlage 1 BV 5 Vorblatt
24 Zeichen
S T A D T B E Z I R K 5
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (20)
- Dionysstraße
- Longericher Hauptstraße
- Militärringstraße
- Heimersdorfer Straße
- Longericher Straße
- Robert-Perthel-Straße
- Etzelstraße
- Kempener Straße
- Mauenheimer Straße
- Neusser Straße
- Friedrich-Karl-Straße
- Niehler Straße
- Trifelsstraße
- Niehler Kirchweg
- Am Bilderstöckchen
- Mauenheimer Gürtel
- Geldernstraße
- Parkgürtel
- Straße A 1
- Straße G 2
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Details
- Aktenzeichen
- 1643/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.05.2018
- Erstellt
- 16.05.2018 12:20