V/0264/2021
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
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Berichtsvorlage
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V/0264/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
Beratungsfolge
29.04.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies be-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (z. B. nachträg-
lich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Wartezeit gel-
ten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung gestellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat November 2020 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stel-
len zu können, werden die Daten für die Monate Dezember 2020 bis Februar 2021 - sofern mög-
lich - entsprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturda-
ten und Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) w erden ohne Wartezeit veröffentlicht.
Aktueller Datenstand ist hier der Monat Februar 2021.
Einleitung
Der vorliegende Bericht umfasst in Teil A die Daten zum Jahresabschluss 2020. Insbesondere wird
die Erreichung der für 2020 mit dem Land NRW vereinbar ten Ziele zu den Kennzahlen gem. Para-
graph 48a SGB 2 dargestellt. Teil B beinhaltet den aktuell abrufbaren Stand des laufenden Jahres.
Jobcenter
15.04.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
- 2 -
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Durch die Corona -Krise hat sich die Lage am Arbeitsmarkt grundlegend verändert. Die wirtschaftli-
chen Auswirkungen durchz iehen sowohl die Angebots - wie auch die Nachfrageseite. Aufgrund der
dritten Welle und der Verlängerung des aktuellen Lockdowns ist die erhoffte Belebung im ersten
Quartal 2021 ausgeblieben. Die Aussicht auf eine breitere Verfügbarkeit der Impfstoffe hellt aber zu-
mindest die Konjunkturerwartungen auf. Dies zeigt sich auch am Geschäftsklimaindex, der im März
2021 wieder deutlich gestiegen ist. 1 Dennoch bleibt das weitere Pandemiegeschehen ungewiss, vor-
erst verharren die Infektionszahlen auf einem hohen Nivea u. Die kontroversen Diskussionen über
Lockerungen auf der einen und einen harten Lockdown auf der anderen Seite schaffen zudem Ver-
unsicherung.
Welche Auswirkungen die Pandemie im weiteren Verlauf des Jahres 2021 auf die Wirtschaft und den
Arbeitsmarkt haben wird und wie sich dies auf die Zielerreichung des Jobcenters auswirkt, lässt sich
derzeit nicht prognostizieren.
A. Jahresabschlussbericht 2020
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Im Berichtsmonat Dezember 2020 erhielten 20.693 Personen in 10.265 Bedarfsgemeinschaften Leis-
tungen nach dem SGB 2 (siehe Abbildung 1). Das sind 74 Bedarfsgemeinschaften mehr als zum Jah-
resende 2019. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten belief sich im Dezember 2020 auf
13.783 Personen, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Zuwachs um 59 erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte, beziehungsweise um 0,4 Prozent. Bei der Zahl der Leistungsberechtigten in der Zielgruppe
der 15 bis 24 -Jährigen ist hingegen ei n Rückgang um -1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu ver-
zeichnen. Auffällig ist der Rückgang bei den erwerbstätigen Leistungsberechtigten mit -10,4 Prozent
im Vergleich zum Vorjahresmonat. Von den erwerbstätigen Leistungsberechtigten übt rund die Hälfte
der Personen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus, circa 10 Prozent aller erwerbstä-
tigen Leistungsbeziehenden arbeitet in Vollzeit (abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäfti-
gung – ohne Auszubildende). Insgesamt bleibt festzuhalten, da ss der Anstieg der Fallzahlen, anders
als zu Beginn der ersten Pandemiewelle befürchtet, relativ moderat verlaufen ist. Nach einem deutli-
chen Zuwachs der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von Februar zu Juni 2020 um rund 1.000
Personen, konnten ab Augus t wieder sinkende Fallzahlen beobachtet werden. Der Bestand der er-
werbsfähigen Leistungsberechtigten lag somit am Jahresende 2020 nur geringfügig über dem Be-
stand im Dezember 2019.
1 Der vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung der Universität München e. V. (ifo) ermittelte Geschäftsklima -
index ist im März auf 96,6 Punkte gestiegen, nach 92,7 Punkten im Februar 2021. Das ist der höchste Wert seit
Juni 2019.
- 3 -
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Strukturdaten
- Prognose Oktober
2020
November
2020
Dezember
2020
Veränderung
Okt 20 zu
Dez 20
Dezember
2019
Veränderung
Dez 19 zu
Dez 20
Durchschnitt
2019
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.361 10.318 10.265 -0,9% 10.191 0,7% 10.532
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.942 20.799 20.693 -1,2% 20.827 -0,6% 21.385
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.903 5.872 5.842 -1,0% 6.072 -3,8% 6.184
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 13.935 13.854 13.783 -1,1% 13.724 0,4% 14.196
Männer 7.060 7.025 6.974 -1,2% 6.913 0,9% 7.163
Frauen 6.872 6.826 6.806 -1,0% 6.807 0,0% 7.031
15 bis 24 Jahre 2.619 2.575 2.552 -2,6% 2.595 -1,7% 2.741
25 bis 54 Jahre 8.886 8.848 8.802 -0,9% 8.802 0,0% 9.113
55 Jahre und älter 2.430 2.431 2.430 0,0% 2.327 4,4% 2.341
Deutsche 8.798 8.731 8.718 -0,9% 8.622 1,1% 8.938
Ausländer 5.086 5.071 5.014 -1,4% 5.043 -0,6% 5.198
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.827 3.821 3.757 -1,8% 4.192 -10,4% 4.228
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Auf insgesamt 52,06 Millionen Euro beläuft sich die Ausgabensumme für die Leistungen zum Le-
bensunterhalt im Jahr 2020, gegenüber dem Vorjahr ist dies ein Zuwachs um 1,4 Prozent (siehe Ab-
bildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung sind die Ausgabe n um 2,0 Prozent auf
56,26 Millionen Euro angestiegen. Diese Entwicklungen verlaufen parallel zu der Erhöhung der Zah-
len der Bedarfsgemeinschaften und Hilfeempfänger/ -innen sowie im Einklang mit den Reg elungen
zum erleichterten Zugang (Sozialschutzpakete) 2 zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende.
Kennzahlen
- Prognose Oktober
2020
November
2020
Dezember
2020
Veränderung
Okt 20 zu
Dez 20
Dezember
2019
Veränderung
Dez 19 zu
Dez 20
Durchschnitt
2019
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,28 4,23 4,22 -1,6% 4,08 3,4% 4,28
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 43,62 47,85 52,06 51,32 1,4%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,66 4,60 4,57 -1,8% 4,42 3,5% 4,59
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 47,09 51,69 56,26 55,14 2,0%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Rechtskreisübergreifend lag für Münster im Berichtsmonat Dezember 2020 eine Arbeitslosenquote
von 5,0 Prozent vor, das ist gegenüber dem Vor monat ein leichter Rückgang um 0,1 Prozentpunkte
(siehe Abbildung 3). Im Vergleich zum Dezember 2019 ist die Arbeitslosenquote hingegen um 0,6
Prozentpunkte gestiegen. Die Arbeitslosenquote (SGB 2) von Bund und Land lagen mit 3,4 Prozent
(Bund) bzw. 4,8 Prozent (Nordrhein-Westfalen - NRW) deutlich darüber. Insgesamt 5.232 arbeitslose
Personen haben im Dezember Leistungen nach dem SGB 2 bezogen, das sind 7,7 Prozent mehr als
im Vorjahresmonat. Insbesondere Frauen waren überdurchschnittlich stark von dem Anst ieg der Ar-
2 In den Sozialschutzpaketen 1 – 3 ist für Anträge auf Arbeitslosengeld 2 unter anderem geregelt, dass bei den
Kosten der Unterkunft für die Dauer von 6 Monaten die tatsächlichen Aufwendungen als angemessen ge lten. Im
- 4 -
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beitslosigkeit betroffen. Die Anzahl der Langzeitarbeitslosen im SGB 2 ist von Dezember 2019 zu
Dezember 2020 um 18,1 Prozent gestiegen. Aufgrund des geschwächten Arbeitsmarktes, der in ei-
nem Rückgang offener Stellen resultiert, sind die Möglichkeiten, diese Menschen in Arbeit zu integrie-
ren, derzeit reduziert. Einen umfassenden Überblick über die arbeitsmarktlichen Strategien und Maß-
nahmen des Jobcenters bietet die Vorlage V/0012/2021 (Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm
2021).
Arbeitsmarkt
- keine Prognose Oktober
2020
November
2020
Dezember
2020
Veränderung
Okt 20 zu
Dez 20
Dezember
2019
Veränderung
Dez 19 zu
Dez 20
Durchschnitt
2019
Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,3 5,1 5,0 -5,7% 4,4 13,6% 5,0
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 2,2 2,0 2,0 -9,1% 1,6 25,0% 1,6
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,1 3,0 3,0 -3,2% 2,8 7,1% 3,4
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,0 2,0 2,0 0,0% 1,9 5,3% 2,4
Bestand Arbeitslose SGB II 5.349 5.290 5.232 -2,2% 4.857 7,7% 5.641
Männer 2.974 2.928 2.892 -2,8% 2.729 6,0% 3.186
Frauen 2.375 2.362 2.340 -1,5% 2.128 10,0% 2.454
15 bis 24 Jahre 482 480 478 -0,8% 444 7,7% 520
25 bis 54 Jahre 3.966 3.896 3.852 -2,9% 3.575 7,7% 4.240
55 Jahre und älter 901 914 902 0,1% 838 7,6% 881
Deutsche 3.495 3.474 3.452 -1,2% 3.169 8,9% 3.811
Ausländer 1.854 1.816 1.780 -4,0% 1.688 5,5% 1.830
Langzeitarbeitslose 3.036 3.039 3.017 -0,6% 2.554 18,1% 3.007
Abbildung 3: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im Berichtsmonat November 2020 wurden 21 Sanktionen wirksam (siehe Abbildung 4). Die Sankti-
onsquote hat sich beim Jobcenter der Stadt Münster gegenüber dem Vorjahr von 1,7 Prozent auf 0,1
Prozent verringert, dies ist ein Rückgang um 1,6 Prozentpunkte. In NRW und im Bund ist der Rück-
gang mit 2,2 Prozentpunkten beziehungsweise 2,4 Prozentpunkten noch ausgeprägter. Der starke
Rückgang der - in Münster ohnehin sehr niedrigen - Sanktionsquote - lässt sich darauf zurückführen,
dass sich pandemiebedingt deutlich weniger Sachverhalte für Sanktionstatbestände (insbesondere
Meldeversäumnisse bei Einladungen zu persönlichen Terminen im Jobcenter sowie Zuweisungen zu
Fördermaßnahmen) ergeben haben.
Hinblick auf die Anrechnung von Vermögen wurde der Freibetrag erhöht. Beide Regelungen gelten für Anträge
bis zum 31.12.2021.
- 5 -
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Abbildung 4: Sanktionen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im vierten Quartal 2020 wurden insgesamt 110 Verfahren zwecks Prüfung einer Ordnungswidrigkeit
eingeleitet (siehe Abbildung 5). Insgesamt 21 Bußgeldbescheide wurden im Quartal rechtskräftig.
Bußgeldbescheide wurden sowohl gegen Arbeitgebende als auch gegen Arbeitnehmende erlassen.
Ursächlich hierfür waren auf Seite der Arbeitgebenden nicht erstellte Einkommensbescheinigungen.
Zu den Gründen auf Seiten der Arbeitnehmenden zählten unter anderem verspätet oder ni cht mitge-
teilte Arbeitsaufnahmen, Heizkostenänderungen und Ortsabwesenheiten.
Ordnungswidrigkeiten
Oktober 20 November 20 Dezember 20 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 47 48 15 110
Anzahl neu erlassene Bußgeldbescheide 3 11 1 15
Anzahl rechtskräftige Bußgeldbescheide 9 7 5 21
0,00 € bis 200,00 € 3 2 3 8
200,00 € bis 500,00 € 4 2 - 6
500,00 € bis 1.000,00 € 2 3 2 7
Eingegangene Einsprüche 1 - 1 2
Abbildung 5: Ordnungswidrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
Die nachfolgende Abbildung zeigt sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen in Angebo-
ten des Perspe ktivzentrums von Januar bis Oktober 2020. In diesem Zeitraum sind insgesamt 161
erfolgreiche Eintritte in die verschiedenen Module des Angebots „Impulse für Erwerbsarbeit“ des Per-
spektivzentrums erfolgt (siehe Abbildung 6). Schwerpunkte bildeten weiterhin die Module „Einstiegs-
beratung“ und „Standortbestimmung“. Insgesamt haben 211 Personen bis einschließlich Oktober
2020 an den Angeboten des Perspektivzentrums teilgenommen.
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Abbildung 6: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
Zum 01.11.2020 wurde n die Beratungsleistungen des Perspektivzentrums neu strukturiert. Das An-
gebot konzentriert sich nun auf die beiden Maßnahmen „Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! –
Impulse für Alleinerziehende“. Die alten Maßnahmen laufen nach und nach aus. In den Monaten No-
vember und Dezember 2020 sind 41 Personen in eine der beiden neuen Maßnahmen eingemündet
(siehe Abbildung 7).3
Abbildung 7: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
3 Das Perspektivzentrum bietet grundsätzlich allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrig -
schwellige i ndividuelle Beratungsangebote, überwiegend im Einzelcoaching: Zum einen wurde das aus dem
vormals modular aufgebauten Angebot des Perspektivzentrums hervorgegangene „Impulse für Erwerbsarbeit“
für alle Zielgruppen entwickelt. Zum anderen wurde ein Angebot speziell für Alleinerziehende installiert. „Jetzt
ich!- Impulse für Alleinerziehende“ berücksichtigt in besonderem Maße die komplexen Herausforderungen der
Zielgruppe im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Themen Familie und Beruf.
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2. Zielerreichung
a) Integrationen
Die Aufgabe, Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren, ist in Zeiten
einer weltweiten Pandemie ein sehr anspruchsvolles Vorhaben. Der angespannte Arbeitsmarkt, die
Forderung nach Kontaktreduzierung (Vermeidung/Verringerung von Präsenzberatungen) und der
Schutz der Mitarbeitenden sind dabei große H erausforderungen, die zwangsläufig auch Ergebnis -
auswirkungen mit sich bringen. Für die Monate Januar bis Dezember 2020 werden insgesamt 2.882
Integrationen registriert. Mit Blick auf den vereinbarten Zielwert in Höhe von 3.189 Integrationen ergibt
sich daraus eine Zielabweichung von 306 Integrationen (siehe Abbildung 8). Die nachfolgende Grafik
zeigt, wie das Jobcenter der Stadt Münster mit zunächst positiver Entwicklung ins Jahr 2020 gestartet
ist. Durch die Corona -Pandemie und die daraus resultierenden A uswirkungen auf den Arbeitsmarkt
sind die Integrationszahlen ab März 2020 mit Beginn des ersten Lockdowns rückläufig. Nach kurzer
Erholung während der Sommermonate führte die zweite Pandemiewelle zu einem weiteren Anstieg
der Zielabweichung. An der Kurve (Abbildung 8) lässt sich sehr gut der Pandemieverlauf ausmachen.
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- beziehungsweise Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit
T0 überprüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Dezember: Datenstand T-0 (=Daten ohne Wartezeit)
November: Datenstand T-1 (=Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (=Daten mit zwei Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (=Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sind damit festgeschrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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Abbildung 8: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Integrationen beim Jobcenter der Stadt Münster damit um
knapp 13 Prozent zurückgegange n. Stellt man die Entwicklung auf Bundes - und Landesebene ge-
genüber, ist dies für Münster noch ein vergleichsweise gutes Ergebnis, da die Integrationszahlen
bundesweit um durchschnittlich 20 Prozent und in NRW um rund 19 Prozent eingebrochen sind.
Die für Dezember 2020 prognostizierte Integrationsquote beläuft sich auf 20,4 Prozent (siehe Abbil-
dung 9). Zur Zielerreichung fehlen 2,1 Prozentpunkte.
Abbildung 9: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktint egration von Frauen und Männern ist im Jahr
2020 besonders in den Fokus gerückt. Die mit dem Land vereinbarte Zielvereinbarung wurde deswe-
gen um eine weitere Kennzahl ergänzt: die Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen. Hier wur-
de vereinbart, dass das Ziel erreicht ist, wenn die Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen in
2020 um 1,1 Prozent gegenüber 2019 steigt (siehe Abbildung 10).
- 9 -
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Abbildung 10: Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen im Jahresfortschritt
Die für Dezember prog nostizierte Integrationsquote der alleinerziehenden Frauen beträgt 15,1 Pro-
zent und ist somit um 3,4 Prozentpunkte niedriger ausgefallen als der Sollwert von 18,5 Prozent. Ein
nicht unerheblicher Grund für die Abweichung dürfte in der notwendigen Kindesbetreuung in der Pan-
demiezeit liegen (Ausfall von Kita und Schule beziehungsweise Home Schooling), die auch aktuell
noch im Wesentlichen durch Frauen wahrgenommen wird. Diese stehen dann nachvollziehbarer-
weise für Integrationsbemühungen nicht zur Verfügung.
b) Langzeitleistungsbezug
Der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden liegt für den Berichtsmonat
Dezember hochgerechnet bei 9.405 Personen (siehe Abbildung 11). Mit dem Land NRW wurde ein
um mindestens 1,2 Prozent geringerer Bestand im Jahresdurchschnitt 2020 gegenüber dem Vorjahr
vereinbart, woraus sich ein Zielwert von 9.630 Langzeitleistungsbeziehenden errechnet. Der Sollwert
wurde um 225 Langzeitleistungsbeziehende unterschritten. Das Ziel wurde demnach erreicht.
Abbildung 11: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
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Anders als in den Vorjahren ist im Jahr 2020 nicht mehr die Integrationsquote der Langzeitleistungs-
beziehenden Bestandteil der Zielvereinbarung, sondern die absolute Zahl der Integrationen der Lang-
zeitleistungsbeziehenden. Es wurde vereinbart, dass das Ziel als erreicht gilt, wenn die absolute Zahl
der Integrationen in 2020 gegenüber dem Vorjahr um 0,6 Prozent gesteigert wird, daraus ergibt sich
für das Jahr 2020 ein Zielwert von insgesamt 1.726 Integrationen (siehe Abbildung 12).
Abbildung 12: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
Die Grafik zeigt, dass die Langzeitleistungsbeziehenden mit einer Jahressumme von 1.348 Integrati-
onen überproportional stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind. Im Vergleich zum
Vorjahr hat sich in Münster die Zahl der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden um rund 21
Prozent verringert. Deutlich höher noch fällt der Rückgang mit 29 Prozent i m bundesweiten und mit
24 Prozent im landesweiten Durchschnitt aus.
Zu beachten ist, dass auch im Jahr 2020 die ressourcenintensive Umsetzung des Teilhabechancen-
gesetzes (Paragraph 16i und Paragraph 16e SGB 2) weiter forciert wurde. Im Jobcenter Münster
konnten im Jahr 2020 trotz der pandemischen Entwicklung neben den oben angeführten Integratio-
nen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zudem 85 geförderte Beschäftigungsverhält-
nisse nach Paragraph 16i SGB 2 auf den Weg gebracht werden. Der Eintritt einer oder eines Lang-
zeitleistungsbeziehenden in ein solches Arbeitsverhältnis wird statistisch jedoch nicht als Integration
erfasst.
3. Integration in Ausbildung
Ein wesentliches Kernziel der Arbeit im Jobcenter Münster ist, jungen Menschen Perspektiven für die
Zukunft zu ermöglichen. Integration in Ausbildung ist daher ein elementarer Bestandteil der Jobcen-
terarbeit. Zwar wurde mit dem Land NRW dazu kein Zielwert festgelegt, da es sich hier aber um einen
wesentlichen Baustein in Bezug auf nachhaltige Vermeidung von Leistungsbezug handelt, wird nach-
stehend die Entwicklung der Integrationen in Ausbildung kurz dargestellt (siehe Abbildung 13). Erfreu-
lich ist, dass im Jahr 2020 bei den Integrationen in Ausbildung ein weniger starker Rückgang erfo lgt
ist (-7 Prozent) als bei den Integrationen in Arbeit ( -13 Prozent). Mit insgesamt 487 begonnenen Aus-
bildungsverhältnissen liegt das Ergebnis deutlich über den Zahlen der Ausbildungsjahre 2015/2016
und 2016/2017.
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Abbildung 13: Summe der Integrationen in Ausbildung
Fazit:
Im Gesamtjahr 2020 ist die Wirtschaftsleistung auf Bundesebene pandemiebedingt um über 5 Pro-
zent zurückgegangen. Bereits zu Beginn des Jahres 2020 wirkte die schwächere Konjunktur einer
weiteren positiven Entwicklung bei der Arbe itslosigkeit entgegen, die die Vorjahre geprägt hatte. Ab
März 2020 haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung als Folge der Maßnahmen zur Bekämp-
fung der Corona -Pandemie zugenommen. Nach den Lockerungen der Maßnahmen erholte sich der
Arbeitsmarkt im wei teren Jahresverlauf zwar, dennoch erhöhte sich die Arbeitslosenzahl im Jahres-
durchschnitt 2020 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 429.000 auf 2.695.000.
Mit dem Beginn des Lockdowns im März 2020 stieg die Kurzarbeit binnen kürzester Zeit auf ein histo-
risches Niveau. Der bisherige Höchststand wurde im April mit knapp 6 Millionen Personen in Kurzar-
beit erreicht, das entspricht 18 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In der Finanz -
und Wirtschaftskrise 2008/09 lag der Höchststand bei 1,4 Millionen.
Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA -X), ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeits-
kräften in Deutschland, stagnierte zum Jahresende 2020 bei einem Stand von 99 Punkten und lag
damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich im Minus (-18 Punkte). Der Personalbedarf ist in Folge der im
November erneut in Kraft getretenen wirtschaftlichen Einschränkungen in vielen Bereichen verhalten.
Deshalb wurden im Dezember, so wie im Vormonat, weniger Stellen zur Besetzung gemeldet als üb-
lich. Außerdem wechseln in der momentan wirtschaftlich angespannten Lage Beschäftigte seltener
ihren Arbeitsplatz. Diese niedrigere Fluktuation trägt wiederum dazu bei, dass weniger Stellen zu be-
setzen sind.
Im Jobcenter der Stadt Münster führten die insbeson dere in den Frühlingsmonaten stark gestiegenen
Neuantragszahlen in Kombination mit einem wenig aufnahmefähigen Arbeitsmarkt zu einem Anstieg
der Fallzahlen. Der Höchststand bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurde im Juni 2020
mit 14.680 Personen erreicht. Zudem verzeichneten die Integrationszahlen im Vergleich zu den Vor-
jahren einen deutlichen Rückgang. Im Verhältnis zu den Ergebnissen des Bundes beziehungsweise
des Landes NRW kann das Jobcenter Münster dennoch überdurchschnittlich gute Integrati onszahlen
vorweisen.
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Im Rahmen der Umsetzung des zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Teilhabechancengesetzes wur-
den im Jahr 2020 durch das Jobcenter Münster weitere 85 Beschäftigungsverhältnisse nach Para-
graph 16i SGB 2 initiiert. Weitere 6 Beschäftigungen konnten aus kommunalen Mitteln in Anlehnung
an Paragraph 16i SGB 2 gefördert werden.
Erfreulich ist, dass der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresverlauf auf einem recht
konstanten Niveau gehalten werden konnte. Jahresdurchschnittlich waren beim Jobcenter Münster
rund 9.400 Langzeitleistungsbeziehende gemeldet. Damit wurde der Sollwert um rund 230 Langzeit-
leistungsbeziehende unterschritten und das Ziel wurde erreicht.
B. Bericht Februar 2021
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Im aktuellen Berichtsmonat Februar 2021 befinden sich insgesamt 20.705 Personen in Bedarfsge-
meinschaften nach dem SGB 2 (siehe Abbildung 14). 13.791 davon sind erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte. Gegenüber Dezember 2020 ist dies ein leichter Anstieg um 0, 1 Prozent. Die Zahl der er-
werbsfähigen Leistungsbeziehenden mit einem Bruttoeinkommen aus abhängiger oder selbständiger
Erwerbstätigkeit verringert sich weiter deutlich um 566 Personen beziehungsweise -13,6 Prozent im
Vergleich zum Vorjahresmonat.
Strukturdaten
- Prognose Dezember
2020
Januar
2021
Februar
2021
Veränderung
Dez 20 zu
Feb 21
Februar
2020
Veränderung
Feb 20 zu
Feb 21
Durchschnitt
2020
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.265 10.307 10.271 0,1% 10.135 1,3% 10.506
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.693 20.777 20.705 0,1% 20.689 0,1% 21.247
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.842 5.866 5.845 0,1% 5.964 -2,0% 6.010
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 13.783 13.840 13.791 0,1% 13.683 0,8% 14.158
Männer 6.974 6.996 6.939 -0,5% 6.900 0,6% 7.167
Frauen 6.806 6.840 6.851 0,7% 6.778 1,1% 6.987
15 bis 24 Jahre 2.552 2.543 2.489 -2,5% 2.593 -4,0% 2.686
25 bis 54 Jahre 8.802 8.832 8.799 0,0% 8.776 0,3% 9.058
55 Jahre und älter 2.430 2.465 2.504 3,0% 2.314 8,2% 2.413
Deutsche 8.718 8.752 8.759 0,5% 8.544 2,5% 8.923
Ausländer 5.014 5.036 4.984 -0,6% 5.081 -1,9% 5.179
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.757 3.683 3.580 -4,7% 4.146 -13,6% 3.954
Abbildung 14: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Die Ausgabensumme für die Leistungen zum Lebensunterhalt ist im Februar 2021 gegenüber dem
Vorjahresmonat um 6,3 Prozent gestiegen und beläuft sich auf 4,44 Millionen Euro (siehe Abbildung
15). Auch die Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung liegen mit einem Plus von 4,4
Prozent deutlich über den Auszahlungen des Vorjahres.
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Kennzahlen
- Prognose Dezember
2020
Januar
2021
Februar
2021
Veränderung
Dez 20 zu
Feb 21
Februar
2020
Veränderung
Feb 20 zu
Feb 21
Durchschnitt
2020
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 4,22 4,40 4,44 5,3% 4,18 6,3% 4,34
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 52,06 4,40 8,84 8,37 5,7%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 4,57 4,67 4,66 1,9% 4,46 4,4% 4,69
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 56,26 4,67 9,33 8,94 4,4%
Abbildung 15: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Der Blick auf die Arbeitslosenquoten zeigt die massiven Auswirkungen der Pandemie auf den regio-
nalen Arbeitsmarkt. Die rechtskreisübergreifende Arbeitslosenquote der Stadt Münster liegt im Febru-
ar bei 5,3 Prozent, dies ist ein Anstieg um 17,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat (siehe Ab-
bildung 16). Im Rech tskreis SGB 3 ist der Anstieg mit 29,4 Prozent deutlich ausgeprägter als im
Rechtskreis SGB 2 (+10,7 Prozent). Beim Jobcenter der Stadt Münster waren im Februar 5.379 Ar-
beitslose gemeldet, ein Zuwachs um 11,6 Prozent innerhalb von 12 Monaten. Mit einem Ans tieg um
14,3 Prozent waren Frauen hier stärker betroffen als Männer.
Arbeitsmarkt
- keine Prognose Dezember
2020
Januar
2021
Februar
2021
Veränderung
Dez 20 zu
Feb 21
Februar
2020
Veränderung
Feb 20 zu
Feb 21
Durchschnitt
2020
Arbeitslosenquote Münster (in %) 5,0 5,3 5,3 6,0% 4,5 17,8% 5,1
davon: Rechtskreis SGB III (Arbeitsagentur) 2,0 2,2 2,2 10,0% 1,7 29,4% 2,1
davon: Rechtskreis SGB II (Jobcenter) 3,0 3,1 3,1 3,3% 2,8 10,7% 3,1
Rechtskreis SGB II unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,0 1,9 1,9 -5,0% 1,7 11,8% 2,0
Bestand Arbeitslose SGB II 5.232 5.307 5.379 2,8% 4.822 11,6% 5.334
Männer 2.892 2.923 2.959 2,3% 2.705 9,4% 2.964
Frauen 2.340 2.384 2.420 3,4% 2.117 14,3% 2.370
15 bis 24 Jahre 478 468 462 -3,3% 405 14,1% 477
25 bis 54 Jahre 3.852 3.919 3.975 3,2% 3.590 10,7% 3.963
55 Jahre und älter 902 920 942 4,4% 827 13,9% 894
Deutsche 3.452 3.470 3.507 1,6% 3.189 10,0% 3.487
Ausländer 1.780 1.837 1.872 5,2% 1.633 14,6% 1.847
Langzeitarbeitslose 3.017 3.098 3.174 5,2% 2.595 22,3% 2.869
Abbildung 16: Arbeitsmarkt - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Die Darstellung der Daten zu Sanktionen und Ordnungswidrigkeiten ist bereits in Teil A erfolgt. Aktu-
ellere Zahlen liegen zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht vor.
In den Monaten Januar und Februar 2021 sind 14 Eintritte in die Maßnahmen des Perspektivzent-
rums erfolgt, damit haben im laufenden Jahr insgesamt 55 Personen an den Maßnahmen „Impulse
für Erwerbs arbeit“ oder „Impulse für Alleinerziehende“ teilgenommen (siehe Abbildung 17). Zudem
beraten die Mitarbeitenden des Perspektivzentrums die Teilnehmenden der auslaufenden Maßnah-
men aus dem Jahr 2020.
- 14 -
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Abbildung 17: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
2. Zielerreichung
a) Integrationen
Für die Monate Januar und Februar 2021 werden insgesamt 300 Integrationen prognostiziert (siehe
Abbildung 18). Zum Erreichen des unterjährigen Zielwertes fehlen aktuell 172 Integrationen. Hierbei
gilt es zu berücksichtigen, dass sich die Sollkurve aus dem Vorjahresverlauf ableitet. Zu Beginn des
Jahres 2020 waren die Integrationszahlen auf einem noch sehr hohen Niveau. Diese guten Ergebnis-
se liegen an dieser Stelle für die unterjährige Sollwertberechnung zu Grunde, zusätzlich erhöht um
den ambitionierten Zi elwert von +7,4 Prozent. Eine negative Zielabweichung war für den Jahresan-
fang daher durchaus erwartet worden.
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- beziehungsweise Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit
T0 überprüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Dezember: Datenstand T-0 (=Daten ohne Wartezeit)
November: Datenstand T-1 (=Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (=Daten mit zwei Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (=Daten mit drei Monat en Wartezeit, die Daten
sind damit festgeschrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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Abbildung 18: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Für das Jahr 2021 ist mit dem Land NRW eine Erhöhung der Integrationsquote geg enüber dem Vor-
jahr um 7,8 Prozent vereinbart worden, der Jahreszielwert beläuft sich somit auf 22,0 Prozent (siehe
Abbildung 19). Aktuell beträgt die Quote 2,2 Prozent.
Abbildung 19: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Auch 2021 wird besonderes Gewicht auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration
von Männern und Frauen gelegt. Die Zielvereinbarung zwischen dem Land und dem Jobcenter der
Stadt Münster wurde diesbezüglich für das Jahr 2021 um einen Zielwert ergänzt. Der Abstand zw i-
schen den Integrationsquoten von Frauen und Männern darf sich in 2021 gegenüber dem Vorjahr
nicht vergrößern. Das Ziel ist erreicht, wenn der Abstand am Jahresende weniger als 8,9 Prozent-
punkte beträgt (siehe Abbildung 20). Die für den Februar prognostizi erte Integrationsquote beläuft
sich bei den Frauen auf 1,8 Prozent und bei den Männern auf 2,6 Prozent. Der Abstand beträgt somit
0,8 Prozentpunkte. Der unterjährige Sollwert wird um 1,3 Prozentpunkte unterschritten.
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Abbildung 20: Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Männern im Jahresfortschritt
a) Langzeitleistungsbezug
Der durchschnittliche Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden liegt für den Februar 2021 bei prog-
nostizierten 9.265 Personen (siehe Abbildung 21). Mit dem Land NRW wurde eine Verringerung des
Bestandes im Jahresdurchschnitt 2021 um 0,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr vereinbart, daraus
errechnet sich ein Zielwert von 9.348 Langzeitleistungsbeziehenden. Der Sollwert wird aktuell um 61
Personen unterschritten.
Abbildung 21: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
Im Hinblick auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde eine Steigerung
des Vorjahreswertes um 10,0 Prozent vereinbart, der Sollwe rt beträgt somit 1.483 Integrationen (sie-
he Abbildung 22). Aktuell fehlen 147 Integrationen zur Zielerreichung. Auch hier gilt es zu beachten,
dass der Sollwert für Februar einen Zielwert bildet, der sich aus den Jahresanfangsergebnissen 2020
errechnet, zuzüglich der Steigerungsquote um 10 Prozent.
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Abbildung 22: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
Fazit und Ausblick:
Die Corona-Pandemie hinterließ 2020 starke Spuren in der deutschen Wirtschaft. Auch der aktu elle
Lockdown führt pro Woche zu Verlusten von 0,4 Prozent des Quartals -Bruttoinlandsprodukts. Die
Wirkungen sind allerdings bislang deutlich begrenzter als im ersten Lockdown und angesichts der
weltweit angelaufenen Impfungen bleibt die Hoffnung, dass die Wirtschaftsleistung im Anschluss wie-
der kräftig anziehen wird. Der Arbeitsmarkt zeigte sich bisher relativ robust. Dennoch beeinträchtigt
die dritte Corona-Welle mit erneut steigenden Fallzahlen und der Angst vor den Virusmutationen ak-
tuell die Erholung.
Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA -X) stagniert von Januar auf Februar unverändert
bei 97 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahr liegt der BA-X weiterhin deutlich im Minus (-18 Punkte).
Der Blick in die Zukunft zeigt für Deutschland aktuell kei ne konkrete Perspektive für eine vollständige
Öffnung des wirtschaftlichen Lebens und dämpft die Erwartungen auf eine schnelle Konjunktur -
erholung. Vor Ende des zweiten Quartals ist mithin nicht mit einer deutlichen Erholung zu rechnen.
Der iwd (Informationsdienst der deutschen Wirtschaft) geht deswegen für das gesamte Jahr 2021 von
einem Anstieg der wirtschaftlichen Leistung in Höhe von nur 3,75 Prozent aus. Für das Jahr 2022
wird laut iwd ein Wirtschaftswachstum von etwa 4 Prozent erwartet.
In Vertretung
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Glossar
Anlage A
1499 Zeichen
Anlage A zur V/0264/2021 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter, die Endergeb- nisse des vergangenen Jahres sowie den aktuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbar- ten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
V_0264_2021_Anlage_Glossar
9040 Zeichen
Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung). Aktivierungsquote der Langzeitleis- tungsbeziehenden (K3E2) Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer Maßnahme der aktiven A r- beitsförderung im Berichtsmon at (Zähler) und der Zahl der La ngzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wi rd die Aktivi e- rungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Jahresdurchschnittswert abgebildet. Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der B e- griff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht arbeit slo- sen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. AUS = Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber keinen Anspruch auf Leistun- gen nach dem SGB II haben. Hierunter fallen u. a. Leistungsberechtigte nach dem Asylbe- werberleistungsgesetz und Personen mit einem Anspruch auf Altersrente. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehe- gatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfs- gemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberech- tigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosen- quote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurch- schnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). KOL = Kind ohne Leistungsanspruch Minderjährige, unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften, die ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können und daher nicht hilfebedürftig sind. LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialge- setzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberech- tigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsbe- rechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushaltsener- gie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwölf Monate nach Aufnahme des Be- schäftigungsverhältnisses sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. NLB = Nicht Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Hierzu gehören vom Leistungsan- spruch ausgeschlossene Personen und Kinder ohne Leistungsanspruch. PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften Personen, die in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren zwischen Leistungsberechtigten und nicht Leistungsberechtigten. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe (Ar- beitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RL-BG = Regelleistungs-Bedarfsgemeinschaft Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört mindestens ein Regelleistungsberechtigter, zusätzlich können auch Personen mit anderem Status dazugehören. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gül- tigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). S-BG = Sonstige Bedarfsgemeinschaften Zu dieser Bedarfsgemeinschaft gehört kein Regelleistungs-Berechtigter, dafür jedoch mindes- tens ein sonstiger Leistungsberechtigter. SLB = Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Anspruch auf Gesamtregelleistungen, die ausschließlich sonstige Leistungen erhalten. Hierzu gehören u. a. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, abweichend zu erbringende Leistungen wie die Erstausstattung der Wohnung, Leistungen für Auszubil- dende und Leistungen zur Bildung und Teilhabe. Veränderungsrate des Bestands der Lang- zeitleistungsbezie- henden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnitts- wert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielverein- barung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Options- kommune) – z. B. Jobcenter Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0264/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.03.2021
- Erstellt
- 25.03.2021 14:24