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AN/2024/2023

Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Mobilität für und in Porz sicherstellen"

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 16.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.11.2023, TOP 8.9

Sachstandsbericht BV

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Antrag CDU Grüne - Mobilität

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Sachstandsbericht BV

28998 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/622 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2024/2023
Stand: 03.09.2024 
Sachstandsbericht  
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Mobilität für und in Porz 
sicherstellen" 
Änderungsantrag der Fraktionen CDU, SPD und Grüne "Mobilität für und in Porz 
sicherstellen AN/2024/2023" 
AN/2146/2023 
Die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben sich auf einen gemein-
samen Änderungsantrag AN/2146/2023 geeinigt, welcher von Frau Bezirksbürger-
meisterin Stiller zur Abstimmung aufgerufen wird. 
Beschluss:  
1) Für den Radverkehr sind folgende Dinge voranzutreiben: 
a) Schaffung einer Tangentialverbindung (Ringstrecke) im rechtsrheinischen mit Ver-
bindung über den Rhein und deren Fortsetzung. Qualifizierte Einbindung der neuen 
Stadtbahnbrücke über den Rhein in die RadPendlerRoute. 
b) Erweiterung der RadPendlerRoute über den Flughafen Köln/Bonn weiter nach Rös-
rath. 
c) Die provisorische Führung der RadPendlerRoute in Westhoven ist schnellstmöglich 
mit der Errichtung einer Querung über die BAB 4 weiterzuentwickeln. 
d) Die Planung der Trennung von Fuß- und Radweg auf dem vielgenutzten Porzer 
Leinpfad und die längst beschlossene Verbreiterung - da wo möglich - umzusetzen. 
2) Für die Stadtbahn sind folgende Projekte voranzutreiben: 
a) Verlängerung der Linie 7 in den Rhein-Sieg-Kreis bis zur Verknüpfung mit der Linie 
17 zwischen Langel und Lülsdorf. Zusätzlich muss an der Verbindung der beiden Li-
nien ein entsprechender Mobilityhub für Fahrrad und Autos entstehen. 
b) Bau der neuen Linie 17 von Bonn über Niederkassel, Langel und Godorf nach Köln. 
c) Einführung einer Porzer Stadtbahnverbindung von Ensen über Gremberghoven, 
Finkenberg, Eil, Urbach, Grengel, Wahn und weiter nach Zündorf. 
d) Taktverdichtung der Linie 7- wie im Mobilitätskonzept zum Deutzer Hafen beschrie-
ben. 
e) Führung einer weiteren Linie von Porz über Deutz bis nach Mülheim 
(rechtsrheinische Stadtbahn). Dabei ist eine Verbindung entweder über Deutzer Frei-
heit und Auenweg oder über die Rampe Severinsbrücke und Gotenring zu prüfen. 
f) Fortsetzung der Planung einer Stadtbahnverbindung von Mülheim über die Frank-
furter Straße bis nach Eil 
g) Schließung Gürtelverbindung über Bayenthal, HGK-Hafenbahntrasse, Vingst und 
Anschluss an die Stadtbahnverbindung über die Frankfurter Straße 
h) Entsprechende Wagenbestellungen für die Netzausweitungen bei der KVB AG

2 
 
3) Mit dem SPNV-Aufgabenträger go.Rheinland und der DB Netz AG sind 
folgende Projekte voranzutreiben: 
a) Schaffung von S-Bahnverbindungen über die Südbrücke und entsprechender 
Fortführung der S-Bahnlinie in Richtung Flughafen (S16) 
b) Fortführung der am Flughafen endenden Züge des RE6 bis zum Bahnhof Porz-
Wahn 
c) Reduktion der Lärmbelastung durch Errichtung von Lärmschutzwänden nach dem 
Lärmaktionsplans des Bundes 
d) Vergrößerung P&R-Anlage am Bahnhof Porz-Wahn. 
e) Einrichtung von weiteren Radabstellanlagen entlang aller Stationen des 
SPNVs. 
4) Für den Busverkehr sind folgende Projekte voranzutreiben: 
a) Entwicklung Schnellbusnetz über Rodenkirchener Brücke nach Rodenkirchen, nach 
Kalk und nach Rösrath. Dabei sind Verknüpfungspunkte mit dem ÖPNV und dem 
SPNV besonders zu berücksichtigen 
b) verbesserte Anbindung von Gut Leidenhausen 
c) Busverbindung von Ensen über Gremberghoven, Eil und Grengel bis nach Wahn 
d) Einführung einer Bedarf-Buslinie im Ringverkehr Porz-Mitte – Steinstraße/ S-Bahn 
– Lise-Meitner-Gesamtschule – Humboldt-Straße zur Deckung des erhöhten Bedarfs 
morgens / nachmittags. 
e) Umsetzung des bereits beschlossenen Nachtverkehrs 
5) Mit der Autobahn GmbH sind über folgende Bauvorhaben dringliche Gespräche zu 
führen: 
a) Erstellung eines externen Gutachtens zur Sanierungsfähigkeit der Rodenkirchener 
Brücke 
b) Beschleunigung des Neubaus der Autobahnüberführung Rather Straße in Grem-
berghoven 
6) Das Pilotprojekt Wasserbus mit einer Anlegestelle in Porz ist mit den Planungen 
zum Rheinboulevard Porz abzustimmen 
7) Für die seit Jahrzehnten zugesagte Ortsumgehung Zündorf ist eine aktualisierte 
Planung inkl. Anschluss an die A59 wie mit der Variante 6n beschlossen einschließlich 
Finanzierung vorzulegen. 
8) Für den Stadtbezirk Porz ist ein Gesamtverkehrskonzept vorzulegen, welches das 
zusätzliche Verkehrsaufkommen des Deutzer Hafens, die Ansprüche eines Radver-
kehrskonzeptes als auch eines MIV-Grundnetzes berücksichtigt 
9) Sämtliche Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz, die nicht Bestandteil dieses 
Antrags sind, behalten weiterhin Gültigkeit. 
Die Beschlüsse der Bezirksvertretung Porz sind dem Verkehrsausschuss vorzulegen 
und im nachhaltigen städtischen Mobilitätsplan für Köln zu berücksichtigen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
Hinweis:  
Damit hat sich der Ursprungsantrag AN/2024/2023  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:

3 
 
Zu 1a: 
Die Verwaltung arbeitet aktuell daran, die Tangentialverbindung im rechtsrheinischen bezirks-
übergreifend zu verbessern bzw. herzustellen.  
Eine neue Rheinquerung für die Verlängerung der Stadtbahnlinie 17 wird in den nächsten 
Jahren auf Machbarkeit geprüft. Ob und in welcher Form (Brücke/Tunnel) eine Rheinquerung 
zukünftig möglich wäre, ebenso wie die Frage nach einer Ergänzung der Trasse durch Rad-
verkehrsanlagen ist in diesem Zuge zu untersuchen. Derzeit ist die Planung und der Bau einer 
neuen Stadtbahnbrücke jedoch nicht absehbar.  
 
Zu 1b: 
Die Gemeinde Rösrath wird über die RadPendlerRoute 3 mit Köln verbunden. Die beschlos-
senen RadPendlerRouten nach Rösrath bzw. Troisdorf / Niederkassel führen aktuell nicht 
über den Flughafen bzw. am Flughafen vorbei. Eine Anpassung dieser Routen ist aktuell nicht 
beschlossen bzw. vorgesehen. Im Rahmen des RadPendlerRouten-Netz Köln gibt es die Ver-
bindung Nr. 19 (siehe Vorlage-Nr. 2810/2023), welche über die Frankfurter Straße eine Anbin-
dung an den Flughafen schafft.  
 
Zu 1c: 
Die Führung der RadPendlerRoute über die BAB 4 ist nicht die provisorische Führung. Dabei 
handelt es sich um die Vorzugstrasse. Die provisorische Führung verläuft westlich der Trasse 
der Machbarkeitsstudie. Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung zur nördlichen Al-
ternative der RadPendlerRoute 4 (siehe Vorlage-Nr. 1206/2024)   
Zu 1d: 
Der Ausbau des Leinpfads stellt aufgrund von planungsrechtlichen Auflagen (z.B. Land-
schaftsschutz, Hochwasserschutz) und bautechnischen Herausforderungen (z.B. schwierige 
Topographie, begrenzter Platz, erschwerte Baustellenandienung) einen hohen Planungs- und 
Arbeitsaufwand dar und kann somit nicht kurzfristig umgesetzt werden. Die Verwaltung wird 
diesen Punkt im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr aufrufen.    
Zu 2a: 
Siehe 2b) 
 
Zu 2b: 
Das derzeit durch den Rhein-Sieg-Kreis, der Städte Bonn und Köln in Bearbeitung befindliche 
Projekt „Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln“ beinhaltet die Stadtbahnverlängerung der Linie 
17 von Köln Sürth/Godorf mit einer Rheinquerung nach Langel über Niederkassel bis Bonn 
sowie die Verlängerung der Linie 7 von Zündorf bis zum Verknüpfungspunkt mit der Linie 17 
(siehe Vorlage-Nr. 0054/2022). Die genaue Lage des Verknüpfungspunktes steht derzeit noch 
nicht fest, da dieser von der Lage der Rheinquerung der Linie 17 abhängt.  
Weitere Informationen können darüber hinaus dem Sachstandsbericht zum Beschluss 
AN/0830/2023 entnommen werden. 
 
Zu 2c: 
Nach einer ersten Prüfung ist festzustellen, dass die im Beschluss benannten Stadtteile ent-
weder über einen direkten Schienenanschluss (SPNV, Stadtbahn) oder mindestens über eine 
Buslinie verfügen, die an einen SPNV-Haltepunkt oder eine Stadtbahnhaltestelle anbindet. 
Zudem scheint ausschließlich eine straßenbündige (plangleiche) Führung im Bereich des 
Möglichen zu liegen. Auf der Rather Straße unterhalb des Rangierbahnhofs Gremberg (Grem-
berghoven) ist diese jedoch aufgrund des vorhandenen Querschnitts kritisch zu sehen. Eine 
neu herzustellende planfreie Querung würde hohe Investitionskosten verursachen, welche 
vermutlich höher als der zu erwartende Nutzen liegen. Eine Förderfähigkeit des Projekts wäre 
dann nicht mehr gegeben. 
Aktuell werden die Projekte der „ÖPNV-Netzentwicklung“ abgearbeitet. Eine vertiefende Un-
tersuchung der von der Bezirksvertretung gewünschten Stadtbahnverbindung bedarf freier 
Personalkapazitäten und grundsätzlich eines zustimmenden Beschlusses des Verkehrsaus-
schusses. Voraussetzung dafür ist u. a., dass eine Stadtbahnverbindung ein gewisses Nut-
zenpotential aufzeigt.

4 
 
Zu 2d: 
Für eine Taktverdichtung auf der Linie 7 ist zunächst die Ertüchtigung der Ost-West-Achse er-
forderlich, um dafür notwendige Trassenkapazitäten zu schaffen. 
Zu 2e: 
Zur Untersuchung dieser Stadtbahnverbindung gibt es bereits einen Ratsbeschluss (vgl. Vor-
lagen-Nr. AN/0777/2020). Ein erneuter Beschluss ist somit nicht erforderlich. Die Verwaltung 
hat zuletzt in der Beantwortung einer Anfrage im Verkehrsausschuss einen aktuellen Sach-
stand mitgeteilt (vgl. Vorlagen-Nr. 3690/2023). 
Die mögliche Variante über die Haltestelle „Deutzer Freiheit“ und durch den Auenweg wird im 
Rahmen der Untersuchung berücksichtigt.  
Die mögliche Variante über die Rampe Severinsbrücke und Gotenring ist aus Sicht der Ver-
waltung aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll. Zum einen wird das Niederflursystem mit 
dem Hochflursystem verbunden, sodass im Rahmen der vollständigen Barrierefreiheit die Hal-
testellen „Suevenstraße“ und „Bf Deutz / Lanxess Arena“ für beide Systeme umgebaut werden 
müssten. Dies ist aufgrund des vorhandenen Straßenquerschnitts nicht bzw. nicht ohne gra-
vierende Einschränkungen der übrigen Verkehre möglich. Zum anderen ist die Rampe für den 
Individualverkehr nur in Richtung des Gotenrings zu befahren. Eine Befahrung durch Stadt-
bahnen würde aufgrund der Breite der Rampe somit u. a. bedeuten, dass der vorhandene 
Radfahrstreifen entfernt und damit der Radverkehr, der MIV und die Stadtbahnen im Misch-
verkehr geführt werden müssten. Dies könnte sich auf negativ die Zuverlässigkeit der Stadt-
bahnen auswirken. 
Zu 2f: 
Die Planung ist zurückgestellt (Vgl. Vorlagen-Nr. 2016/2023). 
Zu 2g: 
Die linksrheinische Gürtelstrecke soll von Klettenberg bis nach Bayenthal zum Rheinufer ver-
längert werden. Perspektivisch ist eine Fortführung mittels einer Rheinquerung ins Rechtsrhei-
nische über Vingst bis nach Mülheim denkbar. So könnte ein Ringschluss der Stadtbahnlinie 
13 erreicht werden. 
Diese Überlegungen wurden in der Machbarkeitsstudie untersucht, die im Jahr 2023 erstellt 
worden ist. Hierbei wurden in einer ersten Bearbeitungsphase geeignete Trassenvarianten er-
mittelt. In der zweiten Bearbeitungsphase wurden für drei Vorzugsvarianten bis zum Rheinufer 
die technischen und verkehrlichen Machbarkeiten sowie die verkehrlichen Wirkungen näher 
untersucht. 
Zu 2h: 
Im Laufe eines Stadtbahnprojekts wird die entsprechende Anzahl an benötigten Fahrzeugen 
und benötigten Fahrpersonalen ermittelt, welche wiederum von der KVB bestellt und akquiriert 
werden müssen. Da es sich also um eine fortlaufende Aufgabe handelt, ist dieser Beschluss-
punkt aus Sicht der Verwaltung erledigt. 
Zu 3a: 
Die Verwaltung treibt die Planungen zur „Kölner Südbahn S16“ zusammen mit der go.Rhein-
land GmbH weiter voran. Die Schaffung einer S-Bahnverbindung zwischen dem rechts- und 
linksrheinischen Kölner Süden, stellt auch für die Verwaltung ein bedeutendes Ziel dar, nicht 
zuletzt auch als direkte ÖPNV-Anbindung der geplanten Entwicklungsgebiete „Deutzer Hafen“ 
und „Parkstadt Süd“. 
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses am 19.09.2023 hat die Verwaltung zusammen mit 
der go.Rheinland GmbH eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geschlossen und die 
Überarbeitung der Machbarkeitsstudie (1. Arbeitspaket) in Auftrag gegeben (siehe Vorlage-Nr. 
2556/2023). Diese befindet sich derzeit in der Bearbeitung. 
Zu 3b: 
Die Verwaltung hat hierzu auf Anfrage bei der go.Rheinland GmbH folgende Stellungnahme 
erhalten: 
Eine Verlängerung des RE 6 (RRX) von Köln/Bonn Flughafen nach Porz-Wahn ist infrastruk-
turell nicht umsetzbar, da im Bahnhof Porz-Wahn kein Gleis zur Wende des Zuges zur Verfü-

5 
 
gung steht. Die vorhandenen Gleise werden durch S 12, S 19, RE 8, RE 9 und RB 27 in dich-
ter Zugfolge genutzt und haben für eine Wende keine ausreichenden Kapazitäten. Zudem 
sind die Bahnsteige für den RE 6 (RRX) zu kurz und es fehlen Weichen und Signale, um ohne 
Beeinträchtigung des Gegenverkehrs wenden zu können. 
Zu 3c: 
Die Verwaltung hat hierzu auf Anfrage bei der DB InfraGO AG folgende Stellungnahme erhal-
ten: 
„Bitte erlauben Sie uns, bevor wir Ihre Frage beantworten, noch einen Hinweis zum Lärmakti-
onsplan und zur Lärmkartierung vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA). 
Die Lärmkartierung existiert unabhängig von der Lärmsanierung und hat keinerlei Einfluss auf 
die Umsetzung der Lärmsanierungsmaßnahmen. Hierzu ein Auszug aus der Vorstellung der 
Lärmaktionsplanung des EBA: 
Der Lärmaktionsplan in Verbindung mit der Lärmkartierung ist laut EBA „ein umweltpo-
litisches Planungsinstrument mit dem Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm lang-
fristig zu senken. Das EBA ermittelt die Lärmsituation an den Haupteisenbahnstrecken 
des Bundes und wirkt an den Lärmaktionsplanungen der Ballungsräume mit. Die ge-
setzlichen Grundlagen für die Lärmaktionsplanung sind im Bundes-Immissionsschutz-
gesetz (BImSchG §§ 47 a-f) in Verbindung mit der europäischen Umgebungslärmricht-
linie (Richtlinie 2002/49/EG) geregelt. […]  
Bitte beachten Sie, dass sich an die Ergebnisse der Lärmkartierung keine unmittelba-
ren Rechtsfolgen knüpfen. Eine Vergleichbarkeit der Lärmindizes der Lärmkartierung 
mit den Grenzwerten der nationalen Vorschrift (16. BImSchV) ist nicht gegeben […].“ ¹  
(¹vgl. EBA - Lärmaktionsplanung, EBA - Lärmkartierung, zuletzt besucht 11.12.2023 ) 
Die oben getroffene Aussage gilt auch für die Auslösewerte des Lärmsanierungsprogramms 
des Bundes. Die Lärmsanierung ist als freiwilliges Förderprogramm ins Leben gerufen gewor-
den, um die Anwohner:innen in Gebäuden an bereits bestehenden Schienenwegen des Bun-
des zu schützen. Ein Rechtsanspruch auf Schallschutz existiert hier nicht. Förderfähig sind 
dabei alle Gebäude, die bereits vor der letzten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgeset-
zes (BImSchG) im Jahr 2015 gebaut wurden oder Teil eines bereits verabschiedeten Bebau-
ungsplans waren (Stichtag 01.01.2015).  
In diesem Zusammenhang ist die Lärmsanierung auch von der Lärmvorsorge zu unterschei-
den. Während die Lärmsanierung ein freiwilliges Programm des Bundes entlang der beste-
henden Schienenwege ist, handelt es sich bei der Lärmvorsorge um gesetzlich vorgeschrie-
bene Lärmschutzmaßnahmen auf Basis der Vorgaben des BImSchG bei einer wesentlichen 
baulichen Veränderung (Ausbau) oder dem Neubau eines Schienenweges. Lärmschutzmaß-
nahmen der Deutschen Bahn finden entweder im Rahmen der Lärmvorsorge oder der Lärm-
sanierung statt. 
Bei Lärmschutz an Bahnstrecken unterscheidet man zwischen aktiven und passiven Maßnah-
men. Aktive Maßnahmen bewirken, z. B. durch den Bau von Lärmschutzwänden, eine Lärm-
minderung dort, wo der Schall entsteht, also an den Bahnschienen. Demgegenüber reduzie-
ren passive Maßnahmen (u. a. Schallschutzfenster oder schalldämmende Raumlüfter) die 
Lärmbelastung direkt am Gebäude selbst. 
Folgende Lärmschutzmaßnahmen wurden im Stadtbezirk Köln-Porz bereits umgesetzt: 
Im Rahmen des Großprojekts Ausbau/Neubau Schnellfahrstrecke Köln - Rhein-Main wurden 
Lärmvorsorgemaßnahmen entlang der Ausbaustrecke von Köln-Lind bis Köln-Gremberghoven 
und entlang der Neubaustrecke Flughafenschleife zwischen Köln-Wahn und Köln-Gremberg-
hoven auf Basis der damaligen Vorgaben des BImSchG bis zum Jahr 2004 durchgeführt. 
Im Rahmen des Lärmsanierungsprojekts „Gremberg Gbf“ wurden ebenfalls bis 2004 im Stadt-
teil Gremberghoven entlang der Güterzugstrecke im Bereich des Güterbahnhofs Maßnahmen 
des passiven Schallschutzes umgesetzt.“ 
Zu 3d: 
Eine Vergrößerung ist derzeit nicht geplant. Die Anlage verfügt über ausreichende Kapazitä-
ten. Zwei Zählungen im Jahr 2023 ergaben eine Auslastung von 52 % bzw. 14 %. 
Zu 3e:

6 
 
Kein neuer Sachstand. 
Zu 4a: 
In seiner Sitzung am 05.10.2021 hat der Verkehrsausschuss den Bedarf für die externe Be-
auftragung zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für ein Expressbus-Netz in Köln festge-
stellt und die Verwaltung mit der Einleitung des Vergabeverfahrens beauftragt (vgl. Beschluss 
zur Vorlage mit der Nummer 3735/2020). Es erfolgt somit eine Potenzialanalyse im gesamt-
städtischen Kontext. Das Vergabeverfahren konnte Mitte vergangenen Jahres erfolgreich ab-
geschlossen werden. Das beauftragte Konsortium hat anschließend seine Arbeit aufgenom-
men. 
Zu 4b: 
Der aktuelle Sachstand wurde dem Verkehrsausschuss am 21.11.2023 im Rahmen einer Stel-
lungnahme zu einem Antrag mit der Vorlagennummer 3562/2023 zur Kenntnis gegeben. 
Zu 4c: 
Der Kölner Stadtrat hat im Jahr 2022 eine Vorlage zur verbesserten ÖPNV-Anbindung des 
Gewerbegebiets Porz-Eil durch eine Verlängerung der Buslinie 161 in Richtung Norden zu-
nächst abgelehnt (vgl. Vorlagen-Nummer 4246/2021). 
Zu 4d: 
Die Anbindung des Porzer Ortsteils Finkenberg an die S-Bahn-Station Steinstraße sowie an 
die gleichnamige Stadtbahnstation wird durch die Linie 154 (Mo-Fr tagsüber im 20-Minuten-
Takt) sichergestellt. Zusätzlich besteht durch die Buslinien 151 und 152 ein dichtes Fahrplana-
ngebot zwischen dem Porzer Zentrum und Finkenberg. 
Zu 4e: 
Die Umsetzung der Maßnahmen ist zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 erfolgt. 
Zu 5a und 5b: 
Die Stadt Köln nimmt regelmäßig an Gesprächsrunden der Autobahn GmbH Teil in denen 
diese Themen besprochen werden. Es handelt sich um das Dialogforum A4Plus und um das 
Informationsforum Rheinbrücken Süd. Bei der nächsten Sitzung wird die Stadt Köln die The-
men platzieren.  
 
Zu 6: 
Im Zuge der Planerstellung für den Rheinboulevard Porz wurde die Thematik Wasserbus be-
rücksichtigt. 
Zu 7: 
Vor der politischen Beratung der Machbarkeitsstudie zur Umgehungsstraße L 82n wurden die 
Ergebnisse 2021 mit Autobahn GmbH und Straßen NRW besprochen. Dazu konnte bezüglich 
der Genehmigungsfähigkeit einer neuen Autobahnanschlussstelle „A59/Zündorf“ kein Kon-
sens erreicht werden. Hauptdiskussionspunkt war, dass für die verschiedenen Planungen im 
südlichen Kölner Raum (A 59, L 82n, A 553) unterschiedliche Verkehrsprognosen vorliegen, 
die jeweils abweichende Rahmenbedingungen aufweisen. Die großräumige Verkehrsuntersu-
chung zur Rheinspange A 553 (im Auftrag Autobahn GmbH / Straßen NRW) legt den Fokus 
auf den überregionalen Verkehr. In dieser Verkehrsuntersuchung finden die L 82n sowie die 
geplanten Nutzungsentwicklungen im Kölner Süden keine vollumfängliche Berücksichtigung. 
Die L 82n ist z.B. nur im Bauabschnitt zwischen A 59 und B 8 berücksichtigt. Auch die Ansied-
lungen der Flächenpotenziale Zündorf-Süd und Wahn-West sind nicht Bestandteil der groß-
räumigen Verkehrsuntersuchung zur A 553. 
Die Machbarkeitsstudie Umgehungstraße L 82n beinhaltet eine wesentlich detailliertere Ausle-
gung auf den lokalen, kleinräumigen Verkehr durch Berücksichtigung weiterer geplanten Nut-
zungsentwicklungen (u.a. Zündorf-Süd, Wahn-West). Die L 82n ist, entsprechend FNP Köln, 
im gesamten Streckenverlauf berücksichtigt. 
Weitere Gespräche mit Ministerium für Verkehr NRW haben zum Ergebnis geführt, dass die 
Stadt Köln, eine Detailuntersuchung beauftragt, welche sämtliche Flächenpotenziale und Inf-
rastrukturentwicklungen im südlichen Kölner Raum berücksichtigt. Diese Untersuchung soll zu

7 
 
einem die Leistungsfähigkeit der neuen Autobahnanschlussstelle nachweisen und, zum ande-
ren die Auswirkungen auf das Planfeststellungsverfahren zum 6-streifigen Ausbau der A 59 
aufzeigen. Mit dieser Untersuchung wurde das Büro der „Großräumigen Verkehrsuntersu-
chung Raum Köln-Bonn für BVWP-Maßnahmen inkl. Rheinspange A553“ beauftragt. Der Zwi-
schenbericht der betreffenden Untersuchung liegt seit April 2023 vor. In verwaltungsinternen 
Vorstellung und Abstimmung der Untersuchung wurde entschieden das externe Büro mit wei-
teren Szenario/Planfall zu beauftragen (Dezember 2023). Dieser Planfall soll einen, grund-
sätzlich 2-streifigen Fahrbahnquerschnitt der L82n, und den Zwangspunkt Eisenbahnunterfüh-
rung Poststraße berücksichtigen.   
 
Zu 8: 
Das letzte Gesamtverkehrskonzept wurde im Jahr 1992 beschlossen. Mit dem Strategiepapier 
„Köln mobil“ von 2014 wurde dieses Konzept aktualisiert und angeregt, einen nachhaltigen 
Mobilitätsplan zu erstellen. Der nachhaltige Mobilitätsplan („Besser durch Köln“) baut auf den 
Fundamenten des Gesamtverkehrskonzepts und dessen Weiterentwicklung von "Köln mobil 
2025" auf und wird seit Ende 2022 bearbeitet. Mit dieser Mobilitätsstrategie wurde im ersten 
Schritt im September 2023 ein gesamtstädtisches Leitbild (vgl. Vorlagen-Nr. 2060/2023) be-
schlossen. Derzeit wird die Chancen- und Mängelanalyse fertig gestellt und die Entwicklung 
der Strategie, mit der die gesetzten Ziele aus dem Leitbild erreicht werden sollen, vorbereitet. 
Dabei werden die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Verkehrsmitteln, aber 
auch Wegebeziehungen zwischen allen Stadtbezirken betrachtet. Auch der Stadtbezirk Porz 
wird in dieser integrierten Planung betrachtet. Der Prozess umfasst zudem eine umfassende 
Beteiligung von Fachakteur*innen und der breiten Öffentlichkeit. Um die Lage vor Ort best-
möglich in die Analyse zu integrieren, hat das Team des nachhaltigen Mobilitätsplans im Sep-
tember 2023 eine aufsuchende Beteiligung in allen Stadtbezirken durchgeführt, darunter auch 
in der Porzer Innenstadt. 
 
Nächste Schritte: 
Zu 1a: 
Vergleiche Sachstand. 
Zu 1b: 
Vergleiche Sachstand. 
Zu 1c: 
Vergleiche Sachstand. 
Zu 1d: 
Vergleiche Sachstand. 
Zu 2a: 
Wenn die Planungen zum Verknüpfungspunkt entsprechend weit fortgeschritten sind, wird die 
Anregung zur Einrichtung eines Mobilityhubs mit geprüft. 
Für neue Informationen wird auf den Sachstandsbericht des Projektes verwiesen. 
 
Zu 2b: 
Nach erfolgter Umweltverträglichkeitsstudie und FFH-Verträglichkeitsprüfung wird die finale 
Lage für eine Rheinquerung durch eine Variantenabwägung festgelegt. 
Für neue Informationen wird auf den Sachstandsbericht des Projektes verwiesen. 
 
Zu 2c: 
Zunächst werden die Projekte der ÖPNV-Netzentwicklung bearbeitet. 
Zu 2d: 
Vergleiche Sachstand.

8 
 
Zu 2e: 
Vergleiche Sachstand. 
Zu 2f: 
Vergleiche Sachstand. 
Zu 2g: 
Zu den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie der „Gürtelverlängerung der Linie 13 “ wurde im 
1. Quartal 2024 eine Öffentlichkeitsbeteiligung über die Homepage https://mei-
nungfuer.koeln/ durchgeführt. Im Rahmen der Online-Beteiligung wird die Machbarkeitsstu-
die auf der Homepage veröffentlicht. Im Anschluss wäre ein Planungsbeschluss möglich, um 
mit der konkreten Planung zu beginnen. 
Zu 2h: 
Erledigt. 
Zu 3a: 
Die Verwaltung wird die politischen Gremien mit einer gesonderten Vorlage über die Ergeb-
nisse dieses 1. Arbeitspakets informieren und in dem Zuge zur Beschlussfassung über die Be-
auftragung des 2. Arbeitspakets auffordern. 
 
Zu 3b: 
Die Verwaltung hat hierzu auf Anfrage bei der go.Rheinland GmbH folgende Stellungnahme 
erhalten: 
Zukünftig wird Porz-Wahn aber mit der geplanten S 13 von einer dritten S-Bahn-Linie profitie-
ren, aus der sich erhebliche Angebotsverbesserungen ergeben (9 statt 6 Züge pro Stunde und 
Richtung). Voraussetzung hierfür ist die Fertigstellung der geplanten Infrastrukturprojekte im 
Knoten Köln, insbesondere die Stammstreckenerweiterung und das Überwerfungsbauwerk in 
Troisdorf. 
 
Zu 3c: 
Die Verwaltung hat hierzu auf Anfrage bei der DB InfraGO AG folgende Stellungnahme erhal-
ten: 
Folgende Maßnahmen befinden sich im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms in Porz ak-
tuell in Planung: 
Im Stadtteil Poll befinden sich derzeit zwei Lärmschutzwände (LSW) aus hochschallabsorbie-
rendem Aluminium in Planung. Sie sind Bestandteil des LS-Projekts „Köln rechtsrheinisch“, 
das insgesamt sechs LSW umfasst. Die bauliche Umsetzung steht derzeit noch nicht fest. 
Diese ist insbesondere von Sperrpausen - Zeiten, in denen keine Züge die Strecke befahren 
dürfen – abhängig.  
Die geplanten Baumaßnahmen werden bereits in den Fahrplänen berücksichtigt, sodass bau-
bedingte Verspätungen und Zugausfälle größtenteils aufgefangen werden und sich die Bahn-
fahrt für Fahrgäste wesentlich angenehmer gestaltet. Ebenso muss der Güterverkehr national 
und international abgestimmt und umgeleitet werden. Es kommen in den nächsten Jahren 
zahlreiche Sanierungs- und Infrastrukturarbeiten auf das Streckennetz von NRW und Köln zu, 
mit denen die Sperrpausen koordiniert werden müssen. 
Im Anschluss an die Arbeiten für die LSW wird die passive Lärmsanierung starten. Der förder-
fähige Zuschuss für passive Lärmschutzmaßnahmen beträgt maximal 75 Prozent der förderfä-
higen Kosten, die unmittelbar durch die Maßnahme entstanden sind. Es verbleibt somit ein Ei-
genanteil von 25 Prozent. Hier werden die betroffenen Anwohner:innen gesondert informiert.  
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die zukünftige Entwicklung im Lärm-
schutz an Bahnstrecken der Deutschen Bahn im Stadtbezirk Köln-Porz: 
Da die Förderbedingungen im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms in den letzten Jahren 
seitens des Bundes mehrfach für die Anwohner:innen verbessert wurden und einen deutlich 
größeren Maßnahmenumfang ermöglichen, werden auch die bereits lärmsanierten und zum 
Teil auch die bereits mit Lärmvorsorge ausgestatteten Bereiche erneut betrachtet. Damit ist 
sichergestellt, dass alle lärmbelasteten Bereiche nach den gleichen Kriterien saniert werden. 
Im Gesamtkonzept der Lärmsanierung, in dem die Ziele des Programms vorgestellt und die

9 
 
Vorgaben für die Priorisierung der einzelnen Lärmsanierungsabschnitte gemäß der Förder-
richtlinie festgelegt werden, sind daher mehrere Streckenabschnitte innerhalb des Stadtbe-
zirks Köln-Porz in Anlage 3 des Gesamtkonzepts berücksichtigt. In Anlage 3 sind die zukünftig 
noch oder wieder zu sanierenden Streckenabschnitte enthalten.  
Jeder Abschnitt erhält eine Priorisierung, die vom Bundesministerium für Digitales und Ver-
kehr (BMDV) vorgegeben wird. Dabei werden unter anderem die derzeitige und zukünftige 
Lärmbelastung und die geschätzte Anzahl der betroffenen Anwohner:innen berücksichtigt. Die 
im Stadtbezirk Köln-Porz liegenden Streckenabschnitte weisen eine im Vergleich zu anderen 
Abschnitten deutlich geringere Priorisierung auf. Daher können wir aktuell noch nicht abse-
hen, wann wir mit der (erneuten) Bearbeitung dieser Abschnitte beginnen können. 
Jedoch werden im Stadtbezirk Köln-Porz in Zukunft auch Infrastrukturprojekte durchgeführt, 
die Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmvorsorge mit sich bringen. Teilweise über-
schneiden sich die Streckenabschnitte der Lärmvorsorge und der Lärmsanierung und teil-
weise ergänzen sie sich. Die Lärmschutzvorgaben der Vorsorge sind höher als die der Lärm-
sanierung und bedeuten damit in aller Regel auch einen erhöhten Maßnahmenumfang.  
Weitere Informationen zum Lärmsanierungsprogramm an Schienenwegen des Bundes erhal-
ten Sie auf unser Homepage unter www.laermsanierung.deutschebahn.com und zu zukünfti-
gen Infrastrukturprojekten im Bahnknoten Köln unter https://bahnknoten-koeln.deutsche-
bahn.com/. 
 
Zu 3d: 
keine 
Zu 3e: 
siehe Sachstand 
Zu 4a: 
Auf Basis einer umfangreichen Analyse wird durch die beauftragten Planungsbüros aktuell ein 
Vorschlag für ein stadtweites Netz an qualifizierten Buslinien erarbeitet. Mindestens zwei Kor-
ridore dieses Netzes werden für eine vertiefende Betrachtung empfohlen und dem Verkehrs-
ausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Zu 4b: 
Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahme liegt beim Landesbetrieb Straßenbau 
NRW. Die Verwaltung steht mit dem Landesbetrieb in ständigem Austausch. 
Zu 4c: 
Im Rahmen der nächsten turnusgemäßen Busnetzüberarbeitung für den Stadtbezirk Porz wird 
der von der BV hier formulierte Vorschlag erneut aufgegriffen und auf Umsetzbarkeit bewertet. 
Zu 4d: 
Verwaltung und KVB beobachten die Nachfrageentwicklung im Busnetz kontinuierlich. Sollte 
sich ein Bedarf für die Anpassung des Busangebots ergeben, wird die Verwaltung der Be-
zirksvertretung hierzu eine entsprechende Vorlage vorlegen. 
Zu 4e: 
keine; ist erledigt. 
Zu 5a und 5b: 
siehe Sachstand 
Zu 6: 
siehe Sachstand 
Zu 7: 
Die Ergebnisse werden im 1. Quartal 2024 erwartet 
 
Zu 8:

10 
 
Die Strategieentwicklung im Rahmen des nachhaltigen Mobilitätsplans wird bis Ende 2024 an-
dauern. Während sich das Projekt aktuell noch auf einer hohen Flughöhe befindet, folgt ab 
2025 eine zweite Stufe (Dauer: ca. 1,5 Jahre), in der konkrete räumlich verortete Maßnahmen 
festgelegt werden. Diese Maßnahmen werden schließlich priorisiert, zeitlich eingeordnet, fi-
nanziell kalkuliert und es wird ein Evaluationsplan erarbeitet.  
 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Zweites Quartal 2025

Antrag CDU Grüne - Mobilität

3308 Zeichen

in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller          
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Köln-Porz, den 15.11.2023 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 30.11.2023 
 
hier: Mobilität für und in Porz sicherstellen  
 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die nächste Tagesordnung zu setzen:  
 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, die Verwaltung mit der Umsetzung 
der nachfolgenden Punkte zur Sicherstellung der Mobilität in Porz zu beauftragen:  
 
1. Das RadPendlerRouten-Netz Köln ist um eine rechtsrheinische Ringstrecke unter 
Einbeziehung von Porz zu ergänzen 
 
2. Die Planung der Trennung von Fuß- und Radweg auf dem vielgenutzten Porzer Lein-
pfad ist umzusetzen 
 
3. Die Planung der Verlängerung der Linie 7 bis in den Rhein-Sieg-Kreis ist unverzüg-
lich voranzutreiben 
 
4. Die Taktverdichtung auf der Linie 7 zwischen Zündorf und Deutzer Freiheit ist u.a. 
durch Einsatz der nicht mehr benötigten Bahnen von der Linie 1 (neue Langzüge) 
umzusetzen 
 
5. Mittelfristig ist der Deutzer Bahnhof durch Ausbau eines Gleisdreiecks an der Rampe 
zur Deutzer Brücke direkt an die Linie 7 anzubinden 
 
6. Für das rechtsrheinische Köln einschließlich Porz ist ein zuverlässiges Schnellbus-
netz zu entwickeln, welches die wesentlichen Verknüpfungspunkte insbesondere zum 
schienengebundenen ÖPNV herstellt

7. Für die Rodenkirchener Brücke in Poll soll die Verwaltung mit der Autobahn GmbH in 
Gespräche eintreten mit dem Ziel, ein externes Gutachten zur Sanierungsfähigkeit zu 
vergeben  
 
8. Das Pilotprojekt Wasserbus mit einer Anlegestelle in Porz ist mit den Planungen zum 
Rheinboulevard Porz abzustimmen 
 
9. Für die seit Jahrzehnten zugesagte Ortsumgehung Zündorf ist eine aktualisierte Pla-
nung einschließlich Finanzierung vorzulegen  
 
10. Für den Stadtbezirk Porz ist ein Gesamtverkehrskonzept vorzulegen, welches das 
zusätzliche Verkehrsaufkommen des Deutzer Hafens, die Ansprüche eines Radver-
kehrskonzeptes als auch eines MIV-Grundnetzes berücksichtigt 
 
 
 
Begründung: 
Der Stadtbezirk hat individuelle Rahmenbedingungen und abgeleitete Anforderungen, die 
essenziell für die Lebensqualität der Porzer sind und somit nicht ignoriert werden können. 
 
Nach § 38 Abs. 13 der Geschäftsordnung können die Bezirksvertretungen Anregungen direkt 
an den Rat richten. Hiervon macht die BV Porz Gebrauch, da das Verkehrsdezernat die Be-
schlüsse der BV nicht umsetzt und auch die Teilnahme an den BV-Sitzungen verweigert.  
 
Die o.g. genannten Punkte sind teilweise schon seit Jahrzehnten in der Diskussion, mehr-
fach beschlossen und bis heute von einer Realisierung weit entfernt. Neu ist ausschließlich 
der Punkte eins, Ergänzung RadPendlerRouten-Netz, da jüngst mitgeteilt wurde, dass im 
Linksrheinischen eine Gürtelverbindung geplant ist, im Rechtsrheinischen hingegen nicht. 
Dies ist für uns nicht hinnehmbar.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
Stefan Götz     Dieter Redlin 
CDU-Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.9 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2024/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
16.11.2023
Erstellt
16.11.2023 09:06