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Beantwortung einer Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung der Fraktion Bündnis90 DIE GRÜNEN Herrn Guido Rupsch vom 12.09.2024 AN1242/2024 betreffend „überladene Müllcontainer Escher Straße/Äußere Kanalstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3724/2024 vom 17.12.2024

Stand: Am 06.02.2025 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 AN1242/2024 Vorlagen-Nummer 3724/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 Beantwortung einer Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung der Fraktion Bündnis90 DIE GRÜNEN Herrn Guido Rupsch vom 12.09.2024 AN1242/2024 betreffend „überladene Müllcontainer Escher Straße/Äußere Kanalstraße Es befinden sich Müllcontainer im öffentlichen Straßenland auf der Escher Straße /Äußere Ka- nalstraße, die regelmäßig überladen sind. Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum sind diese Container im öffentlichen Straßenland aufgestellt? 2. Sind sie legal aufgestellt? 3. Wenn ja, welche Möglichkeit gibt es, das regelmäßige Überladen abzustellen und die Auf- stellzeiten zu befristen? 4. Wenn nein, wann können diese Container weggeschafft werden? Die Verwaltung berichtet wie folgt: Zu Frage 1 + 2: Bei den in Rede stehenden Containern handelt es sich um ungenehmigte Aufstellungen. Zu Frage 3: Mitarbeitende des Ordnungsamtes versuchen vor Ort Hinweise auf die Eigentümer*innen zu eruieren, um diese mit Fristsetzung zum Abzug der Container aufzufordern. Sind keine Eigen- tümer*innendaten den Containern zu entnehmen, werden diese mit einem Aufkleber verse- hen, welcher die Eigentümer*innen auffordert, ihre Container umgehend abzuziehen. Wenn die Aufsteller*innen nicht ermittelt werden konnten, werden die Container mit einem weiteren sogenannten Fristenaufkleber versehen. Verstreicht die vorgegebene Frist, beauftragt das Ordnungsamt die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH mit dem Abzug dieser Container. Zu Frage 4: Siehe Antwort 3. Eine permanente Bestreifung rund um die Uhr ist laut Dienstanweisung der Stadt Köln nicht durchführbar. Um ordnungsbehördlich eingreifen zu können, müssen Ak- teur*innen in Tateinheit angetroffen werden.

Beratungsverlauf

  1. 06.02.2025

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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