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3724/2024

Beantwortung einer Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretung der Fraktion Bündnis90 DIE GRÜNEN Herrn Guido Rupsch vom 12.09.2024 AN1242/2024 betreffend „überladene Müllcontainer Escher Straße/Äußere Kanalstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 06.02.2025

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1978 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/3 
AN1242/2024 
Vorlagen-Nummer 
 3724/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 06.02.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretung der Fraktion Bündnis90 DIE GRÜNEN Herrn Guido Rupsch vom 
12.09.2024 AN1242/2024 betreffend „überladene Müllcontainer Escher Straße/Äußere 
Kanalstraße 
Es befinden sich Müllcontainer im öffentlichen Straßenland auf der Escher Straße /Äußere Ka-
nalstraße, die regelmäßig überladen sind. Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu 
beantworten: 
 
 
1. Warum sind diese Container im öffentlichen Straßenland aufgestellt? 
2. Sind sie legal aufgestellt?  
3. Wenn ja, welche Möglichkeit gibt es, das regelmäßige Überladen abzustellen und die Auf-
stellzeiten zu befristen? 
4. Wenn nein, wann können diese Container weggeschafft werden? 
 
 
Die Verwaltung berichtet wie folgt: 
 
Zu Frage 1 + 2: 
Bei den in Rede stehenden Containern handelt es sich um ungenehmigte Aufstellungen. 
 
Zu Frage 3: 
Mitarbeitende des Ordnungsamtes versuchen vor Ort Hinweise auf die Eigentümer*innen zu 
eruieren, um diese mit Fristsetzung zum Abzug der Container aufzufordern. Sind keine Eigen-
tümer*innendaten den Containern zu entnehmen, werden diese mit einem Aufkleber verse-
hen, welcher die Eigentümer*innen auffordert, ihre Container umgehend abzuziehen. Wenn 
die Aufsteller*innen nicht ermittelt werden konnten, werden die Container mit einem weiteren 
sogenannten Fristenaufkleber versehen. Verstreicht die vorgegebene Frist, beauftragt das 
Ordnungsamt die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH mit dem Abzug dieser Container. 
 
Zu Frage 4: 
Siehe Antwort 3. Eine permanente Bestreifung rund um die Uhr ist laut Dienstanweisung der 
Stadt Köln nicht durchführbar. Um ordnungsbehördlich eingreifen zu können, müssen Ak-
teur*innen in Tateinheit angetroffen werden.

Beratungsverlauf (1)

06.02.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Escher Straße
  • Äußere Kanalstraße

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Details

Aktenzeichen
3724/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.12.2024
Erstellt
21.11.2024 11:01