V/0570/2010
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL an den Rat Nr. A-R/0056/2010 "Coermühle an Wochenenden sperren"
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Berichtsvorlage
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V/0570/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL an den Rat Nr. A-R/0056/2010 "Coermühle an Wochenenden sperren" Beratungsfolge 23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: In den vergangenen Jahren ist die Verwaltung auf die Konflikte in der wärmeren Jahreszeit zwi- schen den Radfahrern, Fußgängern und Kfz auf der Straße Coermühle hingewiesen worden. Verbesserungsmöglichkeiten wurden bereits erörtert. Die Straße Coermühle verläuft durch das EU-Vogelschutzgebiet Rieselfelder und liegt etwa 6 km nördlich des Stadtzentrums von Münster. Dieses Feuchtgebiet auf den ehemaligen Verriese- lungsflächen der Stadt hat als bedeutender Rast- und Mauserplatz für Zugvögel eine wichtige Verbindungs- und Trittsteinfunktion für europaweit bedrohte Vogelarten. Die Fahrbahnbreite der Straße beträgt zwischen 4,60 m und 5,00 m. Die Markierung eines Schutzstreifens oder die Verringerung der Fahrbahnbreite zugunsten eines einseitigen Geh- und Radweges im Zweirichtungsverkehr ist daher nicht möglich. Die Coermühle ist eine untergeordnete Str aßenverbindung mit einer kleinräumigen Bedeutung und übernimmt die Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke und verbindet die Stadtteile Gittrup und Gelmer mit Kinderhaus und Coerde. Aktuelle Zählungen belegen, dass die Coermühle an Werktagen von sehr wenigen Kraftfahrzeugen (< 200 Kfz/Spitzenstunde) genutzt wird. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 50 km/h. Zur Einhaltung der Geschwindigkeit wurde an vier Stellen der Asphalt unterbrochen und Pflaster eingebaut. Der Be- reich Coermühle vom Messingweg bis zum Hessenweg ist unfallunauffällig. Bei einem Verkehrsaufkommen < 400 Kfz/Spitzenstunde und einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h ist nach der ERA 2009 die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn grundsätz- lich geeignet. Eine (auch temporäre) Sperrung der Straße C oermühle ist nach der Straßenverkehrsordnung aus verschiedenen Gründen u. a. des Arten- oder Biotopschutzes, des Lärmschutzes und in Er- holungsgebieten möglich. Im Dezember 1998 wurde vom Rat der Stadt Münster die Sperrung der Straßen Coermühle (zwi- schen Hessenweg und Messingweg) und Hessenweg (nördlich Coermühle) beschlossen, um das Europareservat Rieselfelder zu schützen. Die direkte Folge der Sperrung am 08.03.1999 war die Verschlechterung der verkehrlichen Anbindung des Stadtteils Gelmer. Daraufhin wurde bei der Vorlagen-Nr.: V/0570/2010 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 24.08.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0570/2010 Verwaltung eine Vielzahl von Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befah- ren der gesperrten Straßen gestellt. Sehr viele Ausnahmegenehmigungen waren nach Abwä- gung der privaten gegen die öffentlichen Belange zu erteilen. Schon bei der vor der Sperrung durchgeführten Bürgerversammlung am 14.05.1998 sprach sich die überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger gegen eine Sperrung der Rieselfelder aus. Nach der dennoch durchgeführten Sperrung blieb es bei der überwiegenden Kritik der Bürger- schaft. Deshalb hatten die betroffenen Bezirksvertretungen Münster-Ost und Münster-Nord den Rat der Stadt Münster gebeten, die Sperrung des Hessenweges und der Coermühle wieder auf- zuheben. Von der Fachverwaltung wurde daraufhin eine Beschlussvorlage an den Rat (2/2000) erstellt. Darin wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Aufhebung der Sperrung bei Wertung der verkehrlichen Belange - Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs - im Rahmen der Vor- schriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) vertretbar sei. Da auch keine Beeinträchtigung der Entwicklung als Naturschutzgebiet (Europareservat) in erheblichem Umfang gesehen wurde, hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 09.02.2000 die Aufhebung der Sperrung der genannten Straßen beschlossen. Die Entscheidung ist für die Verwaltung bindend. Aufgrund dieses Ratsbeschlusses wäre die von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL an den Rat beantragte Sperrung der Rieselfelder für den Autoverkehr nur durch einen neuen Rats- beschluss möglich. Zu beachten ist, dass bei einer erneuten Sperrung der Straße Coermühle zwischen der Gaststät- te "Heidekrug" und der Biologischen Station Rieselfelder jedoch den Anwohnern die Benutzung der Straße gestattet und das Verkehrszeichen "Anlieger frei" (Z 1020-30) aufgestellt werden muss. Eine Kontrolle und Ahndung der Verkehrsteilnehmer, die die Straße daraufhin widerrecht- lich befahren, ist durch die Polizei kaum realisierbar. Erfahrungsgemäß lässt sich der Durch- gangsverkehr durch diese Maßnahme zwar deutlich reduzieren, aber nicht verhindern. Dies zeig- ten auch die von der Biologischen Station Rieselfelder durchgeführten Verkehrszählungen wäh- rend der Sperrung der Coermühle im April 1999. Es kam zwar zu einem Rückgang der Verkehrs- stärke von 40 bis 60 Prozent (je nach Fahrtrichtung) gegenüber 1998, aber Durchgangsverkehr war weiterhin vorhanden. Um die Verkehrssicherheit für die Radfahrer und Fußgänger auf der Fahrbahn zu erhöhen, kön- nen Fahrradstraßen eingerichtet werden. Fahrradstraßen sind Anliegerstraßen, bei denen der Radverkehr Vorrang vor jeder anderen Ver- kehrsart hat. Sie können auf Hauptverbindungen des Radverkehrs eingerichtet werden und müs- sen den Radverkehr mehrerer Achsen bündeln. Fahrradstraßen sollen mehrere Radwegeverbin- dungen verknüpfen oder an eine Hauptverbindung des Radverkehrs angeschlossen werden. Zu- dem können sie im Zuge von Fahrradrouten, wenn der Radverkehr vorherrschend ist, ausgewie- sen werden. Der Kfz-Verkehr kann im Bedarfsfall ausgeschlossen werden. Die Kfz dürfen die Fahrradstraße nach der StVO mit 30 km/h befahren. Auf der Straße Coermühle ist der Radverkehr aber nur an den Wochenenden der wärmeren Jah- reszeit dominant. An den anderen Tagen des Jahres wird die Straße von wenigen Radfahrern genutzt. Zudem liegt die Coermühle im Außenbereich, ist keine Hauptverbindung im Radver- kehrsnetz der Stadt Münster und bündelt nicht mehrere Radverkehrsachsen. Die Straße Coermühle kann zwischen der Gaststätte "Heidekrug" und der Biologischen Station Rieselfelder daher aus Sicht der Verwaltung nicht als Fahrradstraße im Außenbereich ausgewie- sen werden. Die Verwaltung ist dennoch bemüht, Verbesserungen für die Radfahrer und Fußgänger auf der Coermühle herbeizuführen, soweit dies möglich ist. Deshalb wird durch die Verwaltung der Bau eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges zwischen der Gaststätte "Heidekrug" und der Biologischen Station Rieselfelder auf einer Länge von 1,8 km und mit einer Breite von mindes- tens 2,50 m gegenwärtig geprüft. Schwierigkeiten bei der Umsetzung ergeben sich u. a. durch • die vorhandenen Bodenverhältnisse, wodurch keine ausreichende Standsicherheit des Radweges gegeben ist, • die notwendigen Verbreiterungen am vorhandenen Brückenbauwerk des Wöstebachs und der Bau weiterer Bauwerke bzw. Verbreiterungen an vorhandenen Bauwerken zur Über- brückung der kreuzenden Gewässer, 3 V/0570/2010 • die nicht abgesicherte Finanzierung der Maßnahme aufgrund des Haushaltes der Stadt Münster. Aufgrund der Erfahrungen zum vorhandenen Geh- und Radweg südlich der Biologischen Station Rieselfelder ergeben sich jedoch Bedenken bei der Unterhaltung des in wassergebundener De- cke ausgebildeten Geh- und Radweges. Denn die Oberfläche ist nach wenigen Regenfällen wel- lig und erfordert einen höheren Unterhaltungsaufwand als eine bituminöse Decke, die zunächst höhere Baukosten verursacht. Wenn die Oberfläche aufgeweicht ist, verursacht ferner der höhere Rollwiderstand eine höhere Kraftanstrengung und benachteiligt die Rad- und Rollstuhlfahrer. Diese weichen daher meist auf die Straße aus. Durch den Bau des Geh- und Radweges ist zwar auf dem besucherträchtigsten Abschnitt der Coermühle ein Geh- und Radweg vorhanden, aber di e Radfahrer werden von der Gaststätte Hei- dekrug bzw. der Biologischen Station Rieselfelder zu den nächstgelegenen Radwegen weiterhin im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. In Richtung Norden müssen bis zum Radweg Gittrup - Gelmer ca. 1,1 km und in Richtung Innenstadt bis zum Radweg Kinderhaus - Coerde ca. 2,3 km zurückgelegt werden. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile bei den einzelnen Verbesserungsmöglichkeiten für die Radfahrer und Fußgänger auf der Coermühle ist die Verwaltung der Auffassung, dass es bei der vorhandenen Verkehrsbelastung vertretbar ist, weiterhin den Fußgänger- und Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Eine Sperrung der Straße Coermühle erfordert einen neuen Ratsbeschluss und ist aufgrund der Erfahrungen aus der Sperrung Ende der 90er Jahre voraussichtlich auf Dauer nicht durchsetzbar. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage: 1 Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2010
Anlage 1
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2010 Der Rat der Stadt Münster möge beschließen Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig einen Umsetzungsvorschlag mit dem Ziel zu erarbeiten, die Straße „Coermühle“ in den Rieselfeldern zwischen dem Heidekrug und der biologischen Station an Wochenenden für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu sperren. Alternativ sollte geprüft werden, ob die Coermühle temporär als „Fahrradstraße“ im Außenbereich ausgezeichnet werden kann. Um eine Umsetzung noch zur Hauptfahrradsaison 2010 zu ermöglichen, wird die Verwaltung gebeten, den zuständigen Gremien zeitnah einen Beschlussvorschlag vorzulegen. Begründung: Insbesondere an Wochenenden ist das Europareservat Rieselfelder das Ziel vieler naturbegeisterter Menschen. Das hohe motorisierte Verkehrsaufkommen inmitten der Rieselfelder (auf der Coermühle) steht jedoch im Widerspruch zu den Zielen eines Europäischen Vogelschutzgebietes, welches einen wichtigen Baustein des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 zur Erhaltung des europäischen Naturerbes darstellt. An Wochenenden wird die Coermühle zudem von vielen Radfahrern befahren. Dabei ist das Radverkehrsaufkommen teilweise so hoch, dass es zu zahlreichen Gefährdungs- und Konfliktsituationen mit PKWs kommt. Aus diesen Gründen sollte zumindest an diesen verkehrsreichen Tagen der Kernbereich der Rieselfelder vom MIV freigehalten werden. Im Fall einer „Anlieger frei“-Regelung sollte diese so begrenzt werden (z.B. „frei bis Hs-Nr. XY“), dass kein Durchgangsverkehr vom Hessenweg in Richtung „Zum Heidehof“ oder umgekehrt entstehen kann. Daher sollte die Sperrung bereits im weiteren Umfeld ausgewiesen werden, um PKW-Fahrern rechtzeitig ein Umfahren der Coermühle zu ermöglichen. gez. Jörn Möltgen und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Windthorststr. 7 48147 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 ratsfraktion@ gruene-muenster.de www.gruene-muenster.de Antrag „Coermühle an Wochenenden sperren “ 31.05.2010
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (6)
- Windthorststraße 7
- Hessenweg
- Messingweg
- Zum Heidehof
- Coermühle
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0570/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.07.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37