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V/0570/2010

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL an den Rat Nr. A-R/0056/2010 "Coermühle an Wochenenden sperren"

Vorlagen 29.07.2010

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 23.09.2010, TOP 7.4

Berichtsvorlage

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Anlage 1

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Berichtsvorlage

9056 Zeichen

V/0570/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL an den Rat Nr. A-R/0056/2010 "Coermühle an 
Wochenenden sperren" 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
In den vergangenen Jahren ist die Verwaltung auf die Konflikte in der wärmeren Jahreszeit zwi-
schen den Radfahrern, Fußgängern und Kfz auf der Straße Coermühle hingewiesen worden. 
Verbesserungsmöglichkeiten wurden bereits erörtert. 
 
Die Straße Coermühle verläuft durch das EU-Vogelschutzgebiet Rieselfelder und liegt etwa 6 km 
nördlich des Stadtzentrums von Münster. Dieses Feuchtgebiet auf den ehemaligen Verriese-
lungsflächen der Stadt hat als bedeutender Rast- und Mauserplatz für Zugvögel eine wichtige 
Verbindungs- und Trittsteinfunktion für europaweit bedrohte Vogelarten. 
 
Die Fahrbahnbreite der Straße beträgt zwischen 4,60 m und 5,00 m. Die Markierung eines 
Schutzstreifens oder die Verringerung der Fahrbahnbreite zugunsten eines einseitigen Geh- und 
Radweges im Zweirichtungsverkehr ist daher nicht möglich.  
Die Coermühle ist eine untergeordnete Str aßenverbindung mit einer kleinräumigen Bedeutung 
und übernimmt die Erschließungsfunktion für die angrenzenden Grundstücke und verbindet die 
Stadtteile Gittrup und Gelmer mit Kinderhaus und Coerde. Aktuelle Zählungen belegen, dass die 
Coermühle an Werktagen von sehr wenigen Kraftfahrzeugen (< 200 Kfz/Spitzenstunde) genutzt 
wird. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich beträgt 50 km/h. Zur Einhaltung der 
Geschwindigkeit wurde an vier Stellen der Asphalt unterbrochen und Pflaster eingebaut. Der Be-
reich Coermühle vom Messingweg bis zum Hessenweg ist unfallunauffällig. 
Bei einem Verkehrsaufkommen < 400 Kfz/Spitzenstunde und einer zulässigen Geschwindigkeit 
von 50 km/h ist nach der ERA 2009 die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn grundsätz-
lich geeignet. 
 
Eine (auch temporäre) Sperrung der Straße C oermühle ist nach der Straßenverkehrsordnung 
aus verschiedenen Gründen u. a. des Arten- oder Biotopschutzes, des Lärmschutzes und in Er-
holungsgebieten möglich.  
Im Dezember 1998 wurde vom Rat der Stadt Münster die Sperrung der Straßen Coermühle (zwi-
schen Hessenweg und Messingweg) und Hessenweg (nördlich Coermühle) beschlossen, um das 
Europareservat Rieselfelder zu schützen. Die direkte Folge der Sperrung am 08.03.1999 war die 
Verschlechterung der verkehrlichen Anbindung des Stadtteils Gelmer. Daraufhin wurde bei der 
Vorlagen-Nr.: 
V/0570/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.08.2010 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0570/2010 
 
Verwaltung eine Vielzahl von Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befah-
ren der gesperrten Straßen gestellt. Sehr viele Ausnahmegenehmigungen waren nach Abwä-
gung der privaten gegen die öffentlichen Belange zu erteilen. 
Schon bei der vor der Sperrung durchgeführten Bürgerversammlung am 14.05.1998 sprach sich 
die überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger gegen eine Sperrung der Rieselfelder aus. 
Nach der dennoch durchgeführten Sperrung blieb es bei der überwiegenden Kritik der Bürger-
schaft. Deshalb hatten die betroffenen Bezirksvertretungen Münster-Ost und Münster-Nord den 
Rat der Stadt Münster gebeten, die Sperrung des Hessenweges und der Coermühle wieder auf-
zuheben. Von der Fachverwaltung wurde daraufhin eine Beschlussvorlage an den Rat (2/2000) 
erstellt. Darin wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Aufhebung der Sperrung bei Wertung der 
verkehrlichen Belange - Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs - im Rahmen der Vor-
schriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) vertretbar sei. Da auch keine Beeinträchtigung der 
Entwicklung als Naturschutzgebiet (Europareservat) in erheblichem Umfang gesehen wurde, hat 
der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung vom 09.02.2000 die Aufhebung der Sperrung der 
genannten Straßen beschlossen. Die Entscheidung ist für die Verwaltung bindend. 
Aufgrund dieses Ratsbeschlusses wäre die von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL an 
den Rat beantragte Sperrung der Rieselfelder für den Autoverkehr nur durch einen neuen Rats-
beschluss möglich.  
Zu beachten ist, dass bei einer erneuten Sperrung der Straße Coermühle zwischen der Gaststät-
te "Heidekrug" und der Biologischen Station Rieselfelder jedoch den Anwohnern die Benutzung 
der Straße gestattet und das Verkehrszeichen "Anlieger frei" (Z 1020-30) aufgestellt werden 
muss. Eine Kontrolle und Ahndung der Verkehrsteilnehmer, die die Straße daraufhin widerrecht-
lich befahren, ist durch die Polizei kaum realisierbar. Erfahrungsgemäß lässt sich der Durch-
gangsverkehr durch diese Maßnahme zwar deutlich reduzieren, aber nicht verhindern. Dies zeig-
ten auch die von der Biologischen Station Rieselfelder durchgeführten Verkehrszählungen wäh-
rend der Sperrung der Coermühle im April 1999. Es kam zwar zu einem Rückgang der Verkehrs-
stärke von 40 bis 60 Prozent (je nach Fahrtrichtung) gegenüber 1998, aber Durchgangsverkehr 
war weiterhin vorhanden. 
 
Um die Verkehrssicherheit für die Radfahrer und Fußgänger auf der Fahrbahn zu erhöhen, kön-
nen Fahrradstraßen eingerichtet werden.  
Fahrradstraßen sind Anliegerstraßen, bei denen der Radverkehr Vorrang vor jeder anderen Ver-
kehrsart hat. Sie können auf Hauptverbindungen des Radverkehrs eingerichtet werden und müs-
sen den Radverkehr mehrerer Achsen bündeln.  Fahrradstraßen sollen mehrere Radwegeverbin-
dungen verknüpfen oder an eine Hauptverbindung des Radverkehrs angeschlossen werden. Zu-
dem können sie im Zuge von Fahrradrouten, wenn der  Radverkehr vorherrschend ist, ausgewie-
sen werden. Der Kfz-Verkehr kann im Bedarfsfall ausgeschlossen werden. Die Kfz dürfen die 
Fahrradstraße nach der StVO mit 30 km/h befahren.  
Auf der Straße Coermühle ist der Radverkehr aber nur an den Wochenenden der wärmeren Jah-
reszeit dominant. An den anderen Tagen des Jahres wird die Straße von wenigen Radfahrern 
genutzt. Zudem liegt die Coermühle im Außenbereich, ist keine Hauptverbindung im Radver-
kehrsnetz der Stadt Münster und bündelt nicht mehrere Radverkehrsachsen.  
Die Straße Coermühle kann zwischen der Gaststätte "Heidekrug" und der Biologischen Station 
Rieselfelder daher aus Sicht der Verwaltung nicht als Fahrradstraße im Außenbereich ausgewie-
sen werden. 
 
Die Verwaltung ist dennoch bemüht, Verbesserungen für die Radfahrer und Fußgänger auf der 
Coermühle herbeizuführen, soweit dies möglich ist. Deshalb wird durch die Verwaltung der Bau 
eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges zwischen der Gaststätte "Heidekrug" und der 
Biologischen Station Rieselfelder auf einer Länge von 1,8 km und mit einer Breite von mindes-
tens 2,50 m gegenwärtig geprüft. Schwierigkeiten bei der Umsetzung ergeben sich u. a. durch 
• die vorhandenen Bodenverhältnisse, wodurch keine ausreichende Standsicherheit des 
Radweges gegeben ist, 
• die notwendigen Verbreiterungen am vorhandenen Brückenbauwerk des Wöstebachs und 
der Bau weiterer Bauwerke bzw. Verbreiterungen an vorhandenen Bauwerken zur Über-
brückung der kreuzenden Gewässer,

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V/0570/2010 
 
• die nicht abgesicherte Finanzierung der Maßnahme aufgrund des Haushaltes der Stadt 
Münster. 
Aufgrund der Erfahrungen zum vorhandenen Geh- und Radweg südlich der Biologischen Station 
Rieselfelder ergeben sich jedoch Bedenken bei der Unterhaltung des in wassergebundener De-
cke ausgebildeten Geh- und Radweges. Denn die Oberfläche ist nach wenigen Regenfällen wel-
lig und erfordert einen höheren Unterhaltungsaufwand als eine bituminöse Decke, die zunächst 
höhere Baukosten verursacht. Wenn die Oberfläche aufgeweicht ist, verursacht ferner der höhere 
Rollwiderstand eine höhere Kraftanstrengung und benachteiligt die Rad- und Rollstuhlfahrer. 
Diese weichen daher meist auf die Straße aus.  
Durch den Bau des Geh- und Radweges ist zwar auf dem besucherträchtigsten Abschnitt der 
Coermühle ein Geh- und Radweg vorhanden, aber di e Radfahrer werden von der Gaststätte Hei-
dekrug bzw. der Biologischen Station Rieselfelder zu den nächstgelegenen Radwegen weiterhin 
im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. In Richtung Norden müssen bis zum Radweg Gittrup - 
Gelmer ca. 1,1 km und in Richtung Innenstadt bis zum Radweg Kinderhaus - Coerde ca. 2,3 km 
zurückgelegt werden. 
 
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile bei den einzelnen Verbesserungsmöglichkeiten für die 
Radfahrer und Fußgänger auf der Coermühle ist die Verwaltung der Auffassung, dass es bei der 
vorhandenen Verkehrsbelastung vertretbar ist, weiterhin den Fußgänger- und Radverkehr im 
Mischverkehr auf der Fahrbahn zu führen. Eine Sperrung der Straße Coermühle erfordert einen 
neuen Ratsbeschluss und ist aufgrund der Erfahrungen aus der Sperrung Ende der 90er Jahre 
voraussichtlich auf Dauer nicht durchsetzbar.  
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: 
1 Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2010

Anlage 1

2041 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0056/2010 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig einen Umsetzungsvorschlag mit 
dem Ziel zu erarbeiten, die Straße „Coermühle“ in den Rieselfeldern 
zwischen dem Heidekrug und der biologischen Station an Wochenenden 
für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zu sperren. Alternativ sollte 
geprüft werden, ob die Coermühle temporär als „Fahrradstraße“ im 
Außenbereich ausgezeichnet werden kann.  
Um eine Umsetzung noch zur Hauptfahrradsaison 2010 zu ermöglichen, 
wird die Verwaltung gebeten, den zuständigen Gremien zeitnah einen 
Beschlussvorschlag vorzulegen.  
Begründung: 
Insbesondere an Wochenenden ist das Europareservat Rieselfelder das Ziel vieler 
naturbegeisterter Menschen. Das hohe motorisierte Verkehrsaufkommen inmitten der 
Rieselfelder (auf der Coermühle) steht jedoch im Widerspruch zu den Zielen eines 
Europäischen Vogelschutzgebietes, welches einen wichtigen Baustein des 
Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 zur Erhaltung des europäischen Naturerbes darstellt.  
An Wochenenden wird die Coermühle zudem von vielen Radfahrern befahren. Dabei ist 
das Radverkehrsaufkommen teilweise so hoch, dass es zu zahlreichen Gefährdungs- und 
Konfliktsituationen mit PKWs kommt.  
Aus diesen Gründen sollte zumindest an diesen verkehrsreichen  Tagen der Kernbereich 
der Rieselfelder vom MIV freigehalten werden. Im Fall einer „Anlieger frei“-Regelung sollte 
diese so begrenzt werden (z.B. „frei bis Hs-Nr. XY“), dass kein Durchgangsverkehr vom 
Hessenweg in Richtung „Zum Heidehof“ oder umgekehrt entstehen kann. Daher sollte die 
Sperrung bereits im weiteren Umfeld ausgewiesen werden, um PKW-Fahrern rechtzeitig 
ein Umfahren der Coermühle zu ermöglichen. 
 
gez. Jörn Möltgen 
und Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag  
„Coermühle an Wochenenden 
sperren “ 
 
31.05.2010

Beratungsverlauf (1)

23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Windthorststraße 7
  • Hessenweg
  • Messingweg
  • Zum Heidehof
  • Coermühle
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0570/2010
Typ
Vorlagen
Datum
29.07.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37