1045/2022
Verkehrliche Maßnahmen zur Schulwegerschließung am Schulstandort Wasseramselweg in Köln-Vogelsang
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Anlage 1 - Lageplan
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Lageplan Gesamtschule Wasseramselweg Anlage 1
Anlage 2 - Maßnahmenpläne
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1. Schritt: Maßnahmen, die bis zur Schulinbetriebnahme fertigzustellen sind Anlage 2 Kreisverkehr Umweltstraße Teichrohrsängerweg Fußgängerüberweg Ausbau Am Wassermann Wegeverbindung nach Vogelsang Umbau Einmündung Seite 1 2. Schritt: Maßnahmen, die erst mit Inbetriebnahme der Anschlussstelle Stolberger Straße an die Militärringstraße umgesetzt werden können Anlage 2 Kreisverkehr Umweltstraße Teichrohrsängerweg Fußgängerüberweg Ausbau Am Wassermann Wegeverbindung nach Vogelsang Umbau Einmündung Einbahnstraße FR Norden Umbau Einmündung inkl. Signalisierung Anpassung Signalisierung Seite 2
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 1045/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verkehrliche Maßnahmen zur Schulwegerschließung am Schulstandort Wasseramselweg in Köln-Vogelsang Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, folgende verkehrlichen Maßnahmen, die im Rahmen des Verkehrsgutachtens „Gesamtschule Wasseramselweg in Köln Vogelsang“ durch das Büro verkehrskonzept gbr (Stand 29.04.2020) für eine sichere Schulerschließung erarbeitet wurden, zu planen: 1. Kreisverkehr im Knotenpunkt Wasseramselweg/Teichrohrsängerweg/Am Wassermann; 2. Straße Teichrohrsängerweg im Anschluss an die Straße Am Wassermann bis zur Vitalisstraße und Umbau der Einmündung Vitalisstraße/Teichrohrsängerweg; 3. Ausbau der Straße Am Wassermann und Haltezonen für den Bring- und Abholverkehr; 4. Fußgängerüberweg am Knotenpunkt Girlitzweg/Am Wassermann; 5. Optimierung der Wegverbindung für den Fuß- und Radverkehr nach Vogelsang; 6. Einrichtung einer Einbahnstraße im Tunnel Girlitzweg in Richtung Norden; 7. Umbau inkl. Signalisierung des Knotenpunktes Vitalisstraße/Girlitzweg und 8. Anpassung der Signalisierung im Knotenpunkt Widdersdorfer Straße/Vitalisstraße/Josef- Lammerting-Allee. Die stufenweise Umsetzung (zwei Stufen) hat eine sichere Schulerschließung sicherzustellen. Die Bezirksvertretung ist im weiteren Planungsprozess entsprechend zu beteiligen. Die konkrete Zeit- und Maßnahmenplanung für die Erarbeitung der Ausführungsplanung und der Fertigstellung der verkehrli- chen Anlagen wird der Bezirksvertretung Anfang 2023 mitgeteilt. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 08.06.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.05.2022 Rahmenplanungsbeirat Braunsfeld / Müngersdorf / Ehrenfeld 07.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach einer Bedarfs- und Standortdiskussion hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung mit Be- schluss vom 09.03.2015 die Verwaltung beauftragt, eine Gesamtschule im Bereich Wasseramsel- weg/Girlitzweg vorzusehen. Zum Schuljahr 2018/2019 wurde die Gesamtschule Wasseramselweg an dem geplanten endgültigen Standort zunächst in Containerbauweise mit einem Schuljahr für eine einjährige Übergangszeit in Betrieb genommen. Mit jedem neuen Schuljahr erhöht sich die Schülerzahl sukzessiv, sodass mit Fertigstellung des Snake-Gebäudes der Umzug der Schule interimsweise in dieses zum Schuljahr 2019/2020 erfolgte. Die voraussichtliche Inbetriebnahme des Schulgebäudes am endgültigen Standort auf dem Grund- stück an der Straße Wasseramselweg ist zum Schuljahresbeginn 2024/2025 vorgesehen. Dort ent- steht eine Gesamtschule für 6 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II, so- dass im Endzustand ca. 1.200 Schüler*innen aufgenommen werden können. Die 1-fach- und 3-fach- Turnhalle befinden sich bereits im Ausbau. Der Standort ist aufgrund seiner Lage aus verkehrlichen Gründen nur bedingt als Schulstandort ge- eignet. Grundsätzlich muss die Erreichbarkeit für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und zum Teil auch für ÖV-Nutzer*innen deutlich verbessert werden. In einem gemeinsamen Verkehrsgutachten wurde die verkehrliche Machbarkeit sowohl der Schule als auch der benachbarten Veranstaltungshalle geprüft. Ziel des Verkehrsgutachtens war es, die verkehr- lichen Auswirkungen der beiden Nutzungen sowie Defizite aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Die erarbeiteten Maßnahmen im Rahmen der Veranstaltungshalle werden hier nicht weiter betrachtet. Im Nachgang wurde auf Wunsch des Fachamtes zusätzlich eine Elternbefragung zum Thema Schul- weg und Verkehrsmittelwahl initiiert. Mittels dieser Befragung sollten Erkenntnisse gewonnen werden, um eine bedarfsgerechte verkehrliche Planung des endgültigen Schulstandortes erstellen zu können. Aufgrund einer zu geringen Beteiligung kann die Befragung allerdings nicht als repräsentativ gewertet werden. Dennoch werden die Anregungen und Hinweise nach Möglichkeit in den weiteren Planungs- prozess ggf. einbezogen. Am 30.09.2021 fand ein Fachgespräch mit Mitgliedern der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lin- denthal unter Beteiligung von Vertreter*innen des Bauvorhabenträgers, des Verkehrsgutachterbüros und der Fachämter der Verwaltung zur Vorstellung des Verkehrsgutachtens statt. Die präsentierten Unterlagen wurden im Nachgang den Bezirksvertretungen zur Verfügung gestellt. Das Verkehrsgutachten wurde im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch zur 1. Änderung Gesamtschule Wasseramselweg des Bebauungsplans als Anlage beigelegt. Verkehrliche Maßnahme zur Sicherung der Schulwegerschließung: 3 Das Ergebnis des Verkehrsgutachtens liefert Aussagen zur grundsätzlichen Erschließbarkeit des ge- planten Schulstandortes. Es sind nachfolgende verkehrliche Maßnahmen (s. Anlage 2) erarbeitet worden, die eine sichere, verträgliche und leistungsfähige Anbindung an das übergeordnete Ver- kehrsnetz schaffen. Diese Maßnahmen sind Grundvoraussetzung für eine angemessene Erreichbar- keit des Schulstandortes mit Verkehrsmitteln des Umweltverbundes. 1. Kreisverkehr im Knotenpunkt Wasseramselweg/Teichrohrsängerweg/Am Wassermann: Der Ausbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr ist für die Schulerschließung als verkehrs- sichere und sinnvolle Möglichkeit zu sehen. Dieser dient insbesondere der funktionalen Abwicklung des Bring- und Holverkehrs sowie dem Busverkehr, der an dieser Stelle wenden und so seine Fahrroute ausschließlich über den Teichro- hrsängerweg Richtung Vitalisstraße fortsetzen kann. 2. Straße Teichrohrsängerweg im Anschluss an die Straße Am Wassermann bis zur Vitalisstraße und Umbau der Einmündung Vitalisstraße/Teichrohrsängerweg: Der Bau des Teichrohrsängerweges im Anschluss an den Kreisverkehr Wasseramselweg/Am Wassermann bis zur Vitalisstraße ist für den Fußgänger- und Radverkehr (Verbindungen zur S- Bahnhaltestelle Müngersdorf-Technologiepark und zu den südlichen und nördlichen Stadtteilen) sowie für die Buserschließung erforderlich und wird im Sinne einer Umweltstraße errichtet. Ob und wenn ja in welchem Umfang die Straße auch für Veranstaltungsverkehre genutzt werden kann wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 3. Ausbau der Straße Am Wassermann und Haltezonen für den Bring- und Abholverkehr: In der Straße Am Wassermann werden beidseitig in Höhe des derzeitigen Interims Stellplätze für den Bring- und Holverkehr angelegt. Zudem ist ein weiterer Gehweg auf der Ostseite herzurich- ten. Das Gesamtkonzept zur Abwicklung des Bring- und Holverkehrs sieht weitere Pkw-Stellplätze im Bereich Wasseramselweg nördlich des vorzusehenden Kreisverkehrs (schulseitig) und im Wen- dehammerbereich vor. 4. Fußgängerüberweg am Knotenpunkt Girlitzweg/Am Wassermann: Im Zuge der Inbetriebnahme des Interims wurde westlich des Knotenpunktes Girlitzweg/Am Was- sermann ein Fußgängerüberweg zur sicheren Querung errichtet. Ein weiterer Fußgängerüberweg ist östlich des Knotenpunktes vorgesehen, um auf direktem Wege das Schulgrundstück über den neu ausgebauten Gehweg Am Wassermann zu erreichen. 5. Optimierung der Wegverbindung für den Fuß- und Radverkehr nach Vogelsang: Im Bestand gibt es eine Wegeverbindung, die in das nördlich gelegene Wohngebiet Vogelsang führt. Hierbei handelt es sich um den Gelbspötterweg im äußersten Osten des Betrachtungs- raums. Eine unbeleuchtete Wegeverbindung, die durch das Landschaftsschutzgebiet führt und entlang des Bahndamms verläuft, befindet sich im westlichen Bereich. Um eine sichere Schulrou- te zu erhalten, ist eine Ertüchtigung des Weges erforderlich. Eine attraktive, direkte Wegeverbindung vom Wohngebiet zur Schule besteht derzeit nicht. Dazu wird vom Gutachter eine Verbindung durch das Landschaftsschutzgebiet entlang der Kleingarten- anlage zwischen dem Wohngebiet und der Busschleuse am Teichrohrsängerweg empfohlen. 4 Die weiteren Maßnahmen stehen in Abhängigkeit mit der Anbindung der Stolberger Straße an den Militärring. Der Anschluss Stolberger Straße befindet sich derzeit in der Planfeststellung. Eine zuver- lässige Zeitangabe hinsichtlich der Inbetriebnahme ist aktuell nicht möglich. 6. Einrichtung einer Einbahnstraße im Tunnel Girlitzweg in Richtung Norden: Das gutachterliche Konzept der Schulerschließung für die „Innere Erschließung“ geht für den Endzustand von der Einrichtung eines Einrichtungsverkehrs für den Kfz-Verkehr im Tunnel aus. Diese ist jedoch abhängig von der neuen Anschlussstelle, da erst dadurch die erforderlichen Ent- lastungen auf der Widdersdorfer Straße erreicht werden, die für die „Umlegung“ des stadtauswärts gerichteten Verkehrs benötigt werden. Für einen Einrichtungsverkehr in Fahrtrichtung Norden spricht vor allem, dass diese Fahrtrichtung geringer belastet und weitestgehend konfliktfrei ist. Außerdem wird der Schleichverkehr über den Girlitzweg in Richtung Tunnel hin zur Widdersdorfer Straße unterbunden. Der Nord-Süd-Verkehr von der Vitalisstraße verlagert sich infolgedessen auf den Knoten Vitalisstraße/Widdersdorfer Straße und führt dort zu einem noch erträglichen Belastungsanstieg der nördlichen Zufahrt. Mit Einrichtung einer Einbahnstraße im Tunnelbereich ist eine Verbreiterung zugunsten eines ge- meinsamen Geh- und Radwegs sowie die Schaffung eines Fahrradschutzstreifens auf der Fahr- bahn in Fahrtrichtung Norden möglich. 7. Umbau inkl. Signalisierung des Knotenpunktes Vitalisstraße/Girlitzweg: Im Rahmen des Verkehrsgutachtens wurde eine Mikrosimulation durchgeführt. Die Ergebnisse der Mikrosimulation für den abfließenden Schulverkehr haben gezeigt, dass an dem Knotenpunkt Vitalisstraße/Girlitzweg anstelle des im rechtskräftigen Bebauungsplan dargestellten Kreisver- kehrsplatzes ein signalgeregelter Knotenausbau erforderlich wird. Durch eine verkehrsabhängig gesteuerte Lichtsignalanlage kann gezielt auf die besondere Situa- tion bei Schulbeginn und -ende eingegangen werden, indem man die Ausfahrt aus dem Girlitzweg priorisiert und die Verkehre aus Richtung Norden kommend zurückhält. Außerdem wird der Zu- fluss zur Widdersdorfer Straße geregelt sowie die Gefahr einer Rückstauung im Tunnel Girlitzweg vermieden. 8. Anpassung der Signalisierung im Knotenpunkt Widdersdorfer Straße/Vitalisstraße/Josef- Lammerting-Allee: Durch die Einrichtung einer Einbahnstraße im Tunnel Girlitzweg entfällt der Rechtsabbieger auf die Widdersdorfer Straße. Dieser Verkehrsstrom verlagert sich auf den Rechtsabbieger am Kno- tenpunkt Vitalisstraße/Widdersdorfer Straße/Josef-Lammerting-Allee. Damit die Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt weiterhin gewährleistet werden kann, ist eine signal- technische Anpassung an der Lichtsignalanlage erforderlich. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der zeitlichen Rahmenbedingungen (Schulstart 2024/2025) wird dieses Projekt priorisiert behandelt. Am 30.09.2021 fand ein Fachgespräch mit der BV Ehrenfeld und BV Lindenthal statt, erst danach konnten erforderliche Planänderungen durchgeführt werden, die besonders umfangreicher Abstimmungen bedurften. Um den Planungsprozess nicht weiter zu verzögern, ist eine Entscheidung in der Sitzung im Mai er- forderlich. Anlagen Anlage 1 – Lageplan Anlage 2 – Maßnahmenplan
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1045/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 11.05.2022
- Erstellt
- 25.03.2022 11:21