Mandari Insight

0854/2017

Bauvorhaben Weinsbergstr./Eisen- bzw. Ölstr.

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.03.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 20.03.2017, TOP 6.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

4811 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/632/04 
632/2 
Vorlagen-Nummer 
 0854/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 
 
Bauvorhaben Weinsbergstr./Eisen- bzw. Ölstr. 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Anfrage AN/0107/2017 im Zusammenhang mit dem Bau-
vorhaben an der Weinsbergstraße angrenzend an Eisen- bzw. Ölstraße gestellt. 
 
 
Frage 1: 
 
Die Verwaltung teilte mit, dass zwischenzeitlich ein veränderter Bauantrag vorliegt. Was wurde  
geändert und soll immer noch ein Studentenwohnheim errichtet werden?  
 
Antwort 1: 
 
Der vorliegende Bauantrag (AZ.: 63/B34/1294/2015) sieht weiterhin die Errichtung eines 
Wohngebäudes für Studierende vor. Zu diesem Vorhaben wurden wiederholt geänderte 
Unterlagen eingereicht. Durch die zuletzt vorgelegte Planung hat sich u.a. die Anzahl der  
Wohneinheiten/Zimmer geringfügig geändert. Es sind jetzt 44 Wohneinheiten mit 151  
Zimmern vorgesehen. Die Planung muss hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nochmals  
modifiziert werden. Der Bauherr wurde entsprechend angehört. Daher kann zum jetzigen  
Zeitpunkt noch keine Baugenehmigung erteilt werden, da sowohl die Prüfung als auch das 
Beteiligungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnten. 
 
 
Frage 2: 
 
Wann wird die Brücke über die Weinsbergstraße errichtet?  
 
Antwort 2: 
 
Ein konkreter Bautermin liegt noch nicht vor. Der Baubeginn ist abhängig von der  
Finanzierung, insbesondere von noch laufenden Anträgen auf Fördermittel. Genehmigung und 
Grundstücksankäufe sind frühestens ab 2019 denkbar. 
 
 
Frage 3: 
 
Wie ist der Stand beim Projekt „Low Line Linear Park“?  
 
Antwort 3: 
 
Das u.a. im Bereich Weinsbergstraße/Eisenstraße/Ölstraße (ehem. Güterbahnhof Melaten) geplante 
Netz von begrünten Fuß- und Radwegeverbindungen auf ehemaligen Gleistrassen geht auf die im

2 
 
Juli 2004 vom Rat beschlossene Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/ Ehrenfeld (hier Maßnah-
me 5.7) zurück. Diese Planung war auch in Teilen Bestandteil einer späteren Projektskizze des 'De-
signquartier Ehrenfeld (DQE)' von 2012 mit dem Namen 'Low-Line-Linear-Park', dessen Schwerpunkt 
allerdings vorrangig im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und Netzwerkarbeit/Partizipation 
lag. 
Die in dem Bereich des Bauvorhabens Weinsbergstraße/Ölstraße/Eisenstraße liegenden Abschnitte 
des geplanten Fuß- und Radwegenetzes beinhalten eine Verbindung von dem Südkopf der geplanten 
Fuß- und Radwegebrücke über die Weinsbergstraße (als Ersatz für die Anfang 2014 abgebrochene 
Bahnbrücke der Häfen und Güterverkehr Köln AG) zur Ölstraße sowie zur Oskar-Jäger-Straße. Die 
Sicherung der beiden Wegeverbindungen erfolgt über die Eintragung einer entsprechenden Baulast 
und Grunddienstbarkeit im Rahmen des laufenden Baugenehmigungsverfahrens für das beantragte 
Projekt für studentisches Wohnen. Dabei ist für den Weg zur Ölstraße eine Breite von 5,0 m vorgese-
hen, für den Abschnitt zur Oskar-Jäger-Straße eine Breite von 3,0 m. Eine Realisierung ist im Zu-
sammenhang mit den Hochbaumaßnahmen vorgesehen. 
 
 
Frage 4: 
 
Warum und in wessen Auftrag wurden auf dem Gelände Ende Dezember 2016 Gehölze entfernt, ob-
wohl keine Baugenehmigung vorlag und wie wird dies geahndet?  
Antwort 4: 
 
Zu dem Bauvorhaben Ölstr. o. Nr. (Az.: 63/B34/1294/2015) wurde bei der Unteren  
Naturschutzbehörde ein Fällantrag zur Entfernung von 5 geschützten Bäumen eingereicht. Dieser  
Fällantrag wird parallel zum Bauantrag auf der Grundlage der genehmigungsfähigen baulichen  
Nutzung geprüft. Bis zum 20.02.2017 wurde die Genehmigung zur Entfernung der beantragten  
Bäume nicht erteilt. Eine solche Genehmigung würde zeitgleich zur Baugenehmigung durch diese  
Gültigkeit erlangen. Die Untere Naturschutzbehörde hat am 20.02.2017 vor Ort festgestellt, dass  
keine Bäume entfernt wurden. Es liegt daher keine Ordnungswidrigkeit vor. 
 
 
Frage 5: 
 
Wie soll sichergestellt werden, dass die durch die Fällungen bereits dezimierte Spatzenkolonie erhal-
ten bleibt?  
Antwort 5: 
Zur Sitzung der BV 4 am 07.11.2016 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass eine  
Artenschutzprüfung durchgeführt wurde. Ergebnis der Artenschutzprüfung war, dass der  
Haussperling in den umgebenden Gebäuden des Vorhabenbereichs Fortpflanzungs- und  
Ruhestätten besitzt, nicht jedoch in den Strauchbeständen des potentiellen Baugrundstücks; diese  
werden von den Sperlingen als Nahrungshabitat und als Schlafplatz genutzt. 
Insoweit sich die Individuen-Zahl der Spatzenkolonie vor Ort verringert haben sollte, was der  
Verwaltung nicht bekannt ist, müsste die Kausalität zwischen der Entfernung des  
Strauchbestandes und dem Rückgang der Individuen nachgewiesen werden um  
ordnungsbehördlich einzuschreiten.

Beratungsverlauf (1)

20.03.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0854/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.03.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27