0854/2017
Bauvorhaben Weinsbergstr./Eisen- bzw. Ölstr.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
4811 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/632/04 632/2 Vorlagen-Nummer 0854/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 20.03.2017 Bauvorhaben Weinsbergstr./Eisen- bzw. Ölstr. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Anfrage AN/0107/2017 im Zusammenhang mit dem Bau- vorhaben an der Weinsbergstraße angrenzend an Eisen- bzw. Ölstraße gestellt. Frage 1: Die Verwaltung teilte mit, dass zwischenzeitlich ein veränderter Bauantrag vorliegt. Was wurde geändert und soll immer noch ein Studentenwohnheim errichtet werden? Antwort 1: Der vorliegende Bauantrag (AZ.: 63/B34/1294/2015) sieht weiterhin die Errichtung eines Wohngebäudes für Studierende vor. Zu diesem Vorhaben wurden wiederholt geänderte Unterlagen eingereicht. Durch die zuletzt vorgelegte Planung hat sich u.a. die Anzahl der Wohneinheiten/Zimmer geringfügig geändert. Es sind jetzt 44 Wohneinheiten mit 151 Zimmern vorgesehen. Die Planung muss hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nochmals modifiziert werden. Der Bauherr wurde entsprechend angehört. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Baugenehmigung erteilt werden, da sowohl die Prüfung als auch das Beteiligungsverfahren noch nicht abgeschlossen werden konnten. Frage 2: Wann wird die Brücke über die Weinsbergstraße errichtet? Antwort 2: Ein konkreter Bautermin liegt noch nicht vor. Der Baubeginn ist abhängig von der Finanzierung, insbesondere von noch laufenden Anträgen auf Fördermittel. Genehmigung und Grundstücksankäufe sind frühestens ab 2019 denkbar. Frage 3: Wie ist der Stand beim Projekt „Low Line Linear Park“? Antwort 3: Das u.a. im Bereich Weinsbergstraße/Eisenstraße/Ölstraße (ehem. Güterbahnhof Melaten) geplante Netz von begrünten Fuß- und Radwegeverbindungen auf ehemaligen Gleistrassen geht auf die im 2 Juli 2004 vom Rat beschlossene Rahmenplanung Braunsfeld/Müngersdorf/ Ehrenfeld (hier Maßnah- me 5.7) zurück. Diese Planung war auch in Teilen Bestandteil einer späteren Projektskizze des 'De- signquartier Ehrenfeld (DQE)' von 2012 mit dem Namen 'Low-Line-Linear-Park', dessen Schwerpunkt allerdings vorrangig im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und Netzwerkarbeit/Partizipation lag. Die in dem Bereich des Bauvorhabens Weinsbergstraße/Ölstraße/Eisenstraße liegenden Abschnitte des geplanten Fuß- und Radwegenetzes beinhalten eine Verbindung von dem Südkopf der geplanten Fuß- und Radwegebrücke über die Weinsbergstraße (als Ersatz für die Anfang 2014 abgebrochene Bahnbrücke der Häfen und Güterverkehr Köln AG) zur Ölstraße sowie zur Oskar-Jäger-Straße. Die Sicherung der beiden Wegeverbindungen erfolgt über die Eintragung einer entsprechenden Baulast und Grunddienstbarkeit im Rahmen des laufenden Baugenehmigungsverfahrens für das beantragte Projekt für studentisches Wohnen. Dabei ist für den Weg zur Ölstraße eine Breite von 5,0 m vorgese- hen, für den Abschnitt zur Oskar-Jäger-Straße eine Breite von 3,0 m. Eine Realisierung ist im Zu- sammenhang mit den Hochbaumaßnahmen vorgesehen. Frage 4: Warum und in wessen Auftrag wurden auf dem Gelände Ende Dezember 2016 Gehölze entfernt, ob- wohl keine Baugenehmigung vorlag und wie wird dies geahndet? Antwort 4: Zu dem Bauvorhaben Ölstr. o. Nr. (Az.: 63/B34/1294/2015) wurde bei der Unteren Naturschutzbehörde ein Fällantrag zur Entfernung von 5 geschützten Bäumen eingereicht. Dieser Fällantrag wird parallel zum Bauantrag auf der Grundlage der genehmigungsfähigen baulichen Nutzung geprüft. Bis zum 20.02.2017 wurde die Genehmigung zur Entfernung der beantragten Bäume nicht erteilt. Eine solche Genehmigung würde zeitgleich zur Baugenehmigung durch diese Gültigkeit erlangen. Die Untere Naturschutzbehörde hat am 20.02.2017 vor Ort festgestellt, dass keine Bäume entfernt wurden. Es liegt daher keine Ordnungswidrigkeit vor. Frage 5: Wie soll sichergestellt werden, dass die durch die Fällungen bereits dezimierte Spatzenkolonie erhal- ten bleibt? Antwort 5: Zur Sitzung der BV 4 am 07.11.2016 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass eine Artenschutzprüfung durchgeführt wurde. Ergebnis der Artenschutzprüfung war, dass der Haussperling in den umgebenden Gebäuden des Vorhabenbereichs Fortpflanzungs- und Ruhestätten besitzt, nicht jedoch in den Strauchbeständen des potentiellen Baugrundstücks; diese werden von den Sperlingen als Nahrungshabitat und als Schlafplatz genutzt. Insoweit sich die Individuen-Zahl der Spatzenkolonie vor Ort verringert haben sollte, was der Verwaltung nicht bekannt ist, müsste die Kausalität zwischen der Entfernung des Strauchbestandes und dem Rückgang der Individuen nachgewiesen werden um ordnungsbehördlich einzuschreiten.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0854/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.03.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27