2642/2018
Umgestaltung des Knotenpunktes Neusser Landstraße/Oranjehofstraße in einen Kreisverkehr, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen,
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 2642/2018 Freigabedatum 18.09.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung des Knotenpunktes Neusser Landstraße/Oranjehofstraße in einen Kreisverkehr, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt eine Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Umgestaltung des Kno- tenpunktes Neusser Landstraße/Oranjehofstraße in einen Kreisverkehr“ über insgesamt 345.565,30 € zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 976.565,30 € statt bisher 631.000 €. Verkehrsausschuss 13.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 Finanzausschuss 19.11.2018 Rat 22.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 662.954,43 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 313.610,87 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 13.259,09 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.09.2016 die Verwaltung beauftragt, die Umge- staltung des Knotenpunktes Neusser Landstraße/Oranjehofstraße in einen Kreisverkehr mit Gesamt- kosten in Höhe von 631.000 € zu realisieren (s. Vorlagen-Nr.: 2522/2016). Die Summe setzt sich aus investiven Baunebenkosten (Begrünungsarbeiten, Beschilderung, Baugrunduntersuchung und Ver- kehrssicherung) in Höhe von 116.000 € sowie aus investiven Straßenbaukosten in Höhe von 302.200 € und aus konsumtiven Aufwendungen für die Sanierung der an den Kreisverkehr angrenzenden Fahrbahnen der Neusser Landstraße und der Oranjehofstraße in Höhe von 212.800 € zusammen. Bei den Aufträgen der Baugrunduntersuchungen und Verkehrssicherungen waren die Auftragssum- men gegenüber den Kostenanschlägen konstant. Z.Zt. wird davon ausgegangen, dass sich die Preis- entwicklungen bei Begrünungsarbeiten und Beschilderung ebenfalls im vorgegebenen Rahmen be- wegen. Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen wurde am 20.09.2017 in Höhe von 710.565,30 € erteilt (davon 484.954,43 € investiv und 225.610,87 € konsumtiv) und überschreitet damit die im Jahr 2016 ermittelten investiven Straßenbaukosten in Höhe von 302.200 € um 182.754,43 sowie die be- schlossenen konsumtiven Straßenbaukosten in Höhe von 212.800 € um 12.810,87 €. Die Abweichungen sind darauf zurückzuführen, dass sich aufgrund der regen Bautätigkeit die gesam- te Marktsituation für die Stadt Köln als Auftraggeber negativ entwickelt hat und deutliche Preissteige- rungen bei der Angebotsabgabe zu verzeichnen sind. Folgende unvorhersehbare Maßnahmen führen zu einer weiteren Kostensteigerung in Höhe von rd. 150.000 € (rd. 62.000 € investiv und rd. 88.000 € konsumtiv) und stehen unter dem Vorbehalt einer Korrektur nach dem Ergebnis der Nachtragsverhandlungen durch das städtische Vergabeamt. 1) Im Zuge der Aufbrucharbeiten wurden kohlenteerhaltige Bitumengemische vorgefunden, die zu- 3 nächst zwischengelagert, und - nach erfolgter chemischer Analyse - ordnungsgemäß entsorgt worden sind. Hierdurch sind investive Mehrkosten in Höhe von rd. 16.000 € entstanden. 2) Zur Umsetzung des Umbaus des Knotenpunktes unter Aufrechterhaltung des Verkehrs war zu- nächst geplant, diesen über die Geh- und Radwege zu leiten. Aufgrund des Baubeginns der neuen Rheinbrücke bei Leverkusen wurde die Strecke jedoch als Umleitungsstrecke für den Schwerlast- verkehr ausgewiesen, so dass diverse provisorische Überfahrten für den PKW- und Schwerlast- verkehr sowie für Radfahrende und zu Fuß Gehende erforderlich wurden. Die Kosten für diese un- vorhersehbaren Arbeiten belaufen sich auf rd. 29.000 € (davon rd. 20.000 € investiv und rd. 9.000 € konsumtiv). 3) Zur Sicherstellung der Straßenentwässerung war eine Anpassung der Deckenhöhe des Kreisver- kehrs erforderlich. Hierdurch wurden Mehrkosten für nicht vorhersehbare Vermessungsleistungen und Schachtanpassungen sowie für die Erneuerung von Mauerwerksschächten in Höhe von rd. 14.600 € verursacht (davon rd. 9.000 € investiv und rd. 5.600 € konsumtiv). 4) Im Zuge der Arbeiten entlang des vorhandenen Geh- und Radweges wurde festgestellt, dass die- ser aufgrund erheblicher Schäden des Wegeaufbaus, die während notwendiger Kanalanschluss- arbeiten zur Straßenentwässerung entstanden sind, nicht erhalten werden konnte. Zur Wiederer- langung der Verkehrssicherheit wurde daher eine Asphaltschicht eingebracht; die konsumtiven Mehrkosten dafür betragen rd. 63.400 €. 5) Im Zuge der Bauausführung notwendige Anpassungsarbeiten an Bestandsbauten (Schächte, Rin- nen, Fahrbahn, etc.) und Anpassungen der Vegetationsflächen für die vorgesehene Bepflanzung (Oberbodenaustausch) haben weitere Kosten in Höhe von rd. 27.000 € (davon rd. 17.000 € inves- tiv und rd. 10.000 € konsumtiv) verursacht. Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 418.200 € um 244.754,43 € auf 662.954,43 € sowie der konsumtiven Aufwendungen von 212.800 € um 100.810,87 € auf 313.610,87 €. Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 976.565,30 € (= 662.954,43 € investiv + 313.610,87 € konsumtiv) wurde bis 31.08.2018 ein Betrag von 705.447,76 € verausgabt. Die Diffe- renz der beiden Beträge ergibt einen noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 271.117,54 €. Im Hpl. 2018 steht im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnah- men im Haushaltsjahr 2018 ein Ansatz in Höhe von 1.500.000 € zur Verfügung. Im gleichen Teiler- gebnisplan stehen in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Mittel in ausreichender Höhe zur Finanzierung der konsumtiven Anteile zur Verfügung. Des Weiteren steht im Teilergebnisplan 1201 ab 2019 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplan- zeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die anfallenden Abschreibungen in Höhe von jährlich 13.259,09 € bereit.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2642/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.09.2018
- Erstellt
- 08.08.2018 16:24