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2642/2018

Umgestaltung des Knotenpunktes Neusser Landstraße/Oranjehofstraße in einen Kreisverkehr, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen,

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 10.6

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

6711 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2642/2018 
Freigabedatum  18.09.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung des Knotenpunktes Neusser Landstraße/Oranjehofstraße in einen Kreisverkehr, 
hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gem. § 24 Abs. 2 GemHVO in Verbindung mit § 8 
Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln im Teilplan 1201 - Straßen, Wege, Plätze - bei der 
Finanzstelle 6601-1201-0-6600, Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat nimmt eine Kostenerhöhung bei der Realisierung der Maßnahme „Umgestaltung des Kno-
tenpunktes Neusser Landstraße/Oranjehofstraße in einen Kreisverkehr“ über insgesamt 345.565,30 € 
zur Kenntnis. Die Gesamtkosten betragen nunmehr 976.565,30 € statt bisher 631.000 €. 
 
 
Verkehrsausschuss 13.11.2018 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.11.2018 
Finanzausschuss 19.11.2018 
Rat 22.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   662.954,43 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  313.610,87 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   13.259,09 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.09.2016 die Verwaltung beauftragt, die Umge-
staltung des Knotenpunktes Neusser Landstraße/Oranjehofstraße in einen Kreisverkehr mit Gesamt-
kosten in Höhe von 631.000 € zu realisieren (s. Vorlagen-Nr.: 2522/2016). Die Summe setzt sich aus 
investiven Baunebenkosten (Begrünungsarbeiten, Beschilderung, Baugrunduntersuchung und Ver-
kehrssicherung) in Höhe von 116.000 € sowie aus investiven Straßenbaukosten in Höhe von 302.200 
€ und aus konsumtiven Aufwendungen für die Sanierung der an den Kreisverkehr angrenzenden 
Fahrbahnen der Neusser Landstraße und der Oranjehofstraße in Höhe von 212.800 € zusammen. 
Bei den Aufträgen der Baugrunduntersuchungen und Verkehrssicherungen waren die Auftragssum-
men gegenüber den Kostenanschlägen konstant. Z.Zt. wird davon ausgegangen, dass sich die Preis-
entwicklungen bei Begrünungsarbeiten und Beschilderung ebenfalls im vorgegebenen Rahmen be-
wegen.  
Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen wurde am 20.09.2017 in Höhe von 710.565,30 € 
erteilt (davon 484.954,43 € investiv und 225.610,87 € konsumtiv) und überschreitet damit die im Jahr 
2016 ermittelten investiven Straßenbaukosten in Höhe von 302.200 € um 182.754,43 sowie die be-
schlossenen konsumtiven Straßenbaukosten in Höhe von 212.800 € um 12.810,87 €. 
Die Abweichungen sind darauf zurückzuführen, dass sich aufgrund der regen Bautätigkeit die gesam-
te Marktsituation für die Stadt Köln als Auftraggeber negativ entwickelt hat und deutliche Preissteige-
rungen bei der Angebotsabgabe zu verzeichnen sind. 
Folgende unvorhersehbare Maßnahmen führen zu einer weiteren Kostensteigerung in Höhe von rd. 
150.000 € (rd. 62.000 € investiv und rd. 88.000 € konsumtiv) und stehen unter dem Vorbehalt einer 
Korrektur nach dem Ergebnis der Nachtragsverhandlungen durch das städtische Vergabeamt. 
1) Im Zuge der Aufbrucharbeiten wurden kohlenteerhaltige Bitumengemische vorgefunden, die zu-

3 
nächst zwischengelagert, und - nach erfolgter chemischer Analyse - ordnungsgemäß entsorgt 
worden sind. Hierdurch sind investive Mehrkosten in Höhe von rd. 16.000 € entstanden.  
2) Zur Umsetzung des Umbaus des Knotenpunktes unter Aufrechterhaltung des Verkehrs war zu-
nächst geplant, diesen über die Geh- und Radwege zu leiten. Aufgrund des Baubeginns der neuen 
Rheinbrücke bei Leverkusen wurde die Strecke jedoch als Umleitungsstrecke für den Schwerlast-
verkehr ausgewiesen, so dass diverse provisorische Überfahrten für den PKW- und Schwerlast-
verkehr sowie für Radfahrende und zu Fuß Gehende erforderlich wurden. Die Kosten für diese un-
vorhersehbaren Arbeiten belaufen sich auf rd. 29.000 € (davon rd. 20.000 € investiv und rd. 9.000 
€ konsumtiv). 
3) Zur Sicherstellung der Straßenentwässerung war eine Anpassung der Deckenhöhe des Kreisver-
kehrs erforderlich. Hierdurch wurden Mehrkosten für nicht vorhersehbare Vermessungsleistungen 
und Schachtanpassungen sowie für die Erneuerung von Mauerwerksschächten in Höhe von rd. 
14.600 € verursacht (davon rd. 9.000 € investiv und rd. 5.600 € konsumtiv). 
4) Im Zuge der Arbeiten entlang des vorhandenen Geh- und Radweges wurde festgestellt, dass die-
ser aufgrund erheblicher Schäden des Wegeaufbaus, die während notwendiger Kanalanschluss-
arbeiten zur Straßenentwässerung entstanden sind, nicht erhalten werden konnte. Zur Wiederer-
langung der Verkehrssicherheit wurde daher eine Asphaltschicht eingebracht; die konsumtiven 
Mehrkosten dafür betragen rd. 63.400 €.  
5) Im Zuge der Bauausführung notwendige Anpassungsarbeiten an Bestandsbauten (Schächte, Rin-
nen, Fahrbahn, etc.) und Anpassungen der Vegetationsflächen für die vorgesehene Bepflanzung 
(Oberbodenaustausch) haben weitere Kosten in Höhe von rd. 27.000 € (davon rd. 17.000 € inves-
tiv und rd. 10.000 € konsumtiv) verursacht. 
Insgesamt ergibt sich somit eine Erhöhung der Investitionsauszahlungen von 418.200 € um 
244.754,43 € auf 662.954,43 € sowie der konsumtiven Aufwendungen von 212.800 € um 100.810,87 
€ auf 313.610,87 €. 
Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 976.565,30 € (= 662.954,43 € investiv + 
313.610,87 € konsumtiv) wurde bis 31.08.2018 ein Betrag von 705.447,76 € verausgabt. Die Diffe-
renz der beiden Beträge ergibt einen noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 271.117,54 €. 
Im Hpl. 2018 steht im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6600, 
Umbau von signalisierten Verkehrsknotenpunkten, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnah-
men im Haushaltsjahr 2018 ein Ansatz in Höhe von 1.500.000 € zur Verfügung. Im gleichen Teiler-
gebnisplan stehen in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Mittel in 
ausreichender Höhe zur Finanzierung der konsumtiven Anteile zur Verfügung. 
Des Weiteren steht im Teilergebnisplan 1201 ab 2019 ff. ein entsprechender Ansatz in der Teilplan-
zeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen – für die anfallenden Abschreibungen in Höhe von jährlich 
13.259,09 € bereit.

Beratungsverlauf (4)

13.11.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
15.11.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.11.2018 Finanzausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
22.11.2018 Rat
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2642/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.09.2018
Erstellt
08.08.2018 16:24