V/0257/2026
4. Nahverkehrsplan der Stadt Münster - Sachstand und weitere Informationen zum Erarbeitungsprozess
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Anlage 1 Zeitplanung 4. NVP
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Anlage 1 zu V/0257/2026 Jahr 2028 Phase Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Q2 Q3 Q4 Q1 Grundlagenerarbeitung und Analyse Informelle Akteursbeteiligung Bürger*innenbeteiligung (online) Netzkonzeption (in Varianten) Bürger*innenbeteiligung (in Präsenz) Erstellung Entwurf Endbericht Formelle Beteiligung gem. § 9 ÖPNVG NRW Finalisierung Endbericht Beschluss 4. NVP Stand: 04.20206 2026 2027 Zeitplanung zur Erarbeitung des 4. Nahverkehrsplan der Stadt Münster
Berichtsvorlage
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V/0257/2026 V/0257/2026 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft 4. Nahverkehrsplan der Stadt Münster - Sachstand und weitere Informationen zum Erarbeitungsprozess Beratungsfolge 06.05.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Die Stadt Münster wird in den kommenden zwei Jahren den 4. Nahverkehrsplan erarbeiten. Gemäß § 8 Abs. 1 ÖPNVG NRW stellen „die Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände […] zur Siche- rung und zur Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren und den mittel- bis langfristig angestrebten Anteil des ÖPNV am Gesamtverkehr (modal split) benennen. Bei der Aufstellung sind vorhandene Ver- kehrsstrukturen und die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie das SPNV-Netz nach § 7 Abs. 4 ÖPNVG NRW zu beachten; die Belange des Klima- und Umweltschutzes, des Rad- und Fuß- verkehrs, der Barrierefreiheit im Sinne des § 2 Absatz 8 ÖPNVG NRW , des Städtebaus und der Quartiersentwicklung sowie die Vorgaben des ÖPNV -Bedarfsplans und des ÖPNV - Infrastrukturfinanzierungsplans sind zu berücksichtigen“. Kernziele und Zeitplanung werden nachfolgend dargestellt. Kommunale Grundlage Mit Vorlage V/0164/2024 Masterplan Mobilität Münster 2035+ wurde die Aufstellung des 4. Nahver- kehrsplans der Stadt Münster beschlossen. Der geändert beschlossene Punkt 2 der vorg. Vorlage gibt konkrete Vorgaben zur inhaltlichen Ausrichtung des neuen Nahverkehrsplans wieder und bildet damit die zentrale Grundlage: „2. Auf Basis der strategischen Zielsetzungen im Masterplan Mobilität Münster 2035+ wird die Verwal- tung mit der Erarbeitung des 4. Nahverkehrsplans beauftragt. a. Der Prozess der Erstellung inkl. eines abgestimmten Bürger*innenbeteiligungsverfahrens ist innerhalb von zwei Jahren durchzuführen, abzuschließen und der 4. Nahverkehrsplan den Gre- mien bis 2027 vorzulegen. b. Integriert in die Erstellung des 4. NVP ist ein Infrastrukturarbeitsprogramm Öffentlicher Verkehr (ÖV) aufzulegen. Die Prozesse werden aufeinander abgestimmt. c. Die bisherigen mit zeitlichen Festlegungen getroffenen Beschlüsse aus dem AVM und den Ratssitzungen (zuletzt: 13.12.2023, „Busbeschleunigung umsetzen“) bleiben davon unbenom- men und werden umgesetzt. Amt für Mobilität und Tiefbau 23.04.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Becker Telefon: 492-6624 BeckerMartin@stadt - muenster.de - 2 - V/0257/2026 d. Wesentliche umzusetzende Inhalte des 4. Nahverkehrsplans und des Infrastrukturarbeitspro- gramms ÖV sind den Maßnahmensteckbriefen zu entnehmen (vgl. Anlage 1). Ergänzt werden diese um die Maßnahme: Entlastung des Hauptbahnhofes, Überprüfung der Netzgeometrie, Schaffung größerer Umstiegshal- testellen und Integration des neuen Busbahnhofs am Hauptbahnhof in das Plankonzept“. Bereits im Jahr 2023 wurde mit der Vorlage V/0003/2023 Neugestaltung des ÖPNV-Angebotes der Stadt Münster die anzustrebende, neue Netzhierarchie beschlossen. Diese wird folgende Ebenen enthalten: 1. Ebene: ÖPNV-Hochleistungsachsen (mit Hochleistungslinien, schnelle, direkte Verbindungen) 2. Ebene: ÖPNV-Erschließungsnetz (Erschließungslinien, Quartierserschließung und Zubringer- funktion zu Ebene 1) 3. Ebene: Subnetz (Stadtteilverbindunglinien, Bedarfsverkehre (On Demand), Zubringerfunktion zu Ebene 1 + 2) Besonders hervorzuheben sind für den neuen Nahverkehrsplan darüber hinaus die Themen Stadt- Umland-Verflechtung und Bus-Bahn-Verknüpfung. Zeitplanung Die Verwaltung hat die Leistung zur Erstellung des 4. Nahverkehrsplans im Januar 2026 an ein exter- nes Büro (plan:mobil, Kassel) vergeben. Bei einer avisierten Bearbeitungszeit von 24 Monaten ist mit dem Endbericht zum 4. Nahverkehrsplan im ersten Quartal 2028 zu rechnen. Der Auftakt der Beteiligung am Erarbeitungsprozess des 4. Nahverkehrsplans erfolgte Ende April 2026 mit der Information besonderer Akteure wie bspw. der umliegenden Kreise im Rahmen einer frühzeitigen Bekanntmachung und der Abfrage von Informationen im Kontext der Grundlagenermitt- lung. Ab Anfang Mai erfolgt die breite öffentliche Bekanntmachung mittels einer Kampagne, die u.a. die Bewerbung der Online-Beteiligung an Bushaltestellen, in den Bussen des Stadtverkehrs und wei- teren, auch digitalen Orten vorsieht. Die Grundlagenerfassung und -analyse wird zum Sommer 2026 abgeschlossen sein. Parallel dazu wird eine erste Netzkonzeption in Varianten erfolgen, sodass im dritten Quartal des Jahres 2026 die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen kann. Nach Einarbeitung weiterer Hinweise und der Festle- gung auf eine Variante erfolgt zu Beginn des Jahres 2027 die dritte Phase der Öffentlichkeitsbeteili- gung. Voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2027 wird die förmliche Beteiligung gem. § 9 ÖPNVG NRW auf Basis des Entwurfs des Endberichts erfolgen. Nach Sichtung und Bearbeitung der Stellungnah- men wird der Endbericht voraussichtlich im ersten Quartal 2028 dem Rat der Stadt Münster vorgelegt werden können. Hinweis: Das beauftragte Büro plan:mobil wird in der Sitzung des AVM am 06.05.2026 den Sachstand und den Erarbeitungsprozess darstellen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1 - Zeitplanung zur Erarbeitung des 4. Nahverkehrsplans der Stadt Münster
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0257/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.04.2026
- Erstellt
- 16.04.2026 10:01