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2709/2018

Bericht des Jobcenter Köln

Mitteilung Ausschuss 24.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 06.09.2018, TOP 8.2

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1 zum Bericht des JC Ergebnismonitoring Juni 2018

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TOP 8.2 Bericht des Jobcenter Köln

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Mitteilung Ausschuss

443 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 24.08.2018 
 2709/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
 
Bericht des Jobcenter Köln 
 
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren – auf Wunsch des Jobcenter Köln – 
den folgenden Bericht vor. 
 
 
Anlagen: 
Bericht des Jobcenter Köln 
Anlage: Ergebnismonitoring 06/2018 
 
 
Gez. Dr. Klein

Anlage 1 zum Bericht des JC Ergebnismonitoring Juni 2018

12506 Zeichen

Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 06.09.2018
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010
Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2018
Ergebnismonitoring
Juni 2018
N:\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2018\07_Monitoring\2018-06\2018-06 Monitoring.xlsx

ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR -                163.731       157.800       -5.931 -3,6%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 27.399,2        54.968,7        82.585,9        110.072,1      137.322,0      163.730,7      191.278,9      218.904,9      246.146,2      273.235,0      300.349,2      327.344,2      
Ist 2018 26.513,4        53.049,4        79.650,4        106.130,4      132.336,4      157.799,9      -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2017 26.447,1        53.058,6        79.716,2        106.310,9      132.876,6      159.458,4      186.053,8      212.557,5      238.928,7      265.078,4      291.133,4      317.032,1      
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Juni 2018
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 2

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Integrationsquote 0,0% 10,1% 10,1% -0,03%-Pkte -0,3%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 1,6% 3,3% 5,2% 7,2% 9,0% 10,1% 12,3% 14,9% 17,8% 20,2% 22,3% 24,2%
Ist 2018 1,7% 3,6% 5,6% 7,4% 9,0% 10,1%
Ist 2017 1,6% 3,3% 5,3% 7,4% 9,5% 11,4% 13,6% 16,4% 19,3% 21,5% 23,4% 25,0%
Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert)
Ist 2018 1.433              3.014              4.652              6.173              7.495              8.344              -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2017 1.343              2.804              4.419              6.231              8.035              9.647              11.524            13.882            16.332            18.185            19.844            21.178            
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Juni 2018
0,0%
5,0%
10,0%
15,0%
20,0%
25,0%
30,0%
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integrationsquote
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 3

ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern -                59.341         57.276 -2.065 -3,5%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 59.359           59.423           59.415           59.440           59.436           59.341           59.385           59.378           59.293           59.223           59.167           59.116           
Ist 2018 57.101           57.177           57.207           57.241           57.307           57.276           -                 -                 -                 -                 -                 -                 
Ist 2017 57.763           57.809           57.866           57.873           57.897           57.909           57.921           57.935           57.905           57.847           57.784           57.721           
Juni 2018Zielmonitoring Jobcenter  Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
 55.500
 56.000
 56.500
 57.000
 57.500
 58.000
 58.500
 59.000
 59.500
 60.000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit
Seite 4

Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in %
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 173.043,31     173.623,30 580,0            0,3%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 28.500,7         56.858,9         85.661,4         114.547,4       144.305,7       173.043,3       203.020,9       233.054,0       262.019,3       291.137,9       320.320,1       350.000,0       
Ist 2018 28.346,5         56.458,3         85.464,0         114.819,6       143.952,2       173.623,3       -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2017 27.571,7         55.005,5         82.869,2         110.813,5       139.601,8       167.402,7       196.403,1       225.457,2       253.478,4       281.647,7       309.878,7       338.591,2       
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Kosten der Unterkunft Juni 2018
 -
 50.000,0
 100.000,0
 150.000,0
 200.000,0
 250.000,0
 300.000,0
 350.000,0
 400.000,0
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR)
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: ERP
Seite 5

Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Ist 2018 161                 355                 554                 770                 960                 1.130              -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2017 153                 314                 507                 762                 986                 1.163              1.389              1.594              1.859              2.098              2.322              2.500              
Zielmonitoring Jobcenter  Köln JOB-Offensive KÖLN Juni 2018
 -
 500
 1.000
 1.500
 2.000
 2.500
 3.000
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN 
Ist 2018
 Ist 2017
Datenquelle: eigene Auswertung
Seite 6

Erwartungswert Soll akt. Monat Ist akt. Monat Diff. abs. (Soll) Diff % (Soll)
Integration Schwerbehinderte 169                 157                 -12 -7,0%
81596
Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Soll 2018 25                   48                   71                   101                 132                 169                 211                 238                 268                 299                 325                 354                 
Ist 2018 18                   41                   69                   101                 136                 157                 -                  -                  -                  -                  -                  -                  
Ist 2017 25                   48                   71                   100                 131                 168                 210                 237                 267                 298                 323                 352                 
Zielmonitoring Jobcenter  Köln Integration Schwerbehinderte Juni 2018
 -
 50
 100
 150
 200
 250
 300
 350
 400
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Integration Schwerbehinderte
Ist 2018
 Ist 2017
 Soll 2018
Datenquelle: eigene Auswertung
Seite 7

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung
Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2018 60.977         60.941            60.967         60.946         61.001           61.042              
Ist 2017 61.763         62.073            62.234         62.395         62.337           62.407              62.322           62.160           61.764           61.490           61.213             61.015             
Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2018 120.697       120.780          120.820       
Ist 2017 121.149       121.835          122.099       122.588       122.547         122.899            122.862         122.584         121.845         121.845         120.945           120.622           
Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2018 116.771       116.819          116.909       116.869       116.986         117.135            
Ist 2017 116.888       117.589          117.901       118.450       118.372         118.839            118.871         118.505         117.906         117.467         116.917           116.638           
Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit
Ist 2018 83.287         83.303            83.456         83.420         83.508           83.544              
Ist 2017 84.105         84.651            84.892         85.164         85.124           85.329              85.296           84.942           84.389           83.936           83.481             83.217             
Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport,  Daten mit Wartezeit von 3 Monaten
Ist 2018 13,1% 13,1% 13,1%
Ist 2017 13,3% 13,4% 13,4% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,2% 13,2% 13,1% 13,1%
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport
Ist 2018 34.786         34.552            34.092         34.119         33.738           33.382              
Ist 2017 35.238         35.052            35.351         35.973         36.180           36.130              35.980           35.887           35.361           34.878           34.683             34.304             
Kosten der Unterkunft
Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum kumulierten Vorjahreswert Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln 
Ist 2018 28.346,52      56.458,31         85.464,04      114.819,58    143.952,16      173.623,30         -                   -                   -                   -                   -                     -                     
Ist 2017 27.571,70      55.005,51         82.869,15      110.813,49    139.601,80      167.402,67         196.403,07      225.457,24      253.478,37      281.647,73      309.878,70        338.591,16        
Ist / Ist-Vergleich 2,8% 2,6% 3,1% 3,6% 3,1% 3,7% - - - - - -
Juni 2018Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
* Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = 
Bevölkerung unter 65 Jahre
Seite 8

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Juni 2018Zielmonitoring Jobcenter  Köln Indikatoren
Seite 9

Monat:
Träger und TV ja, aber
Ziele Datenlieferung durch Termin 10. dM 16. dM nicht in SoSe und Beirat
Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LfU) S2S-Cockpit bis 16. d. Folgemonats
Controlling
Integrationsquote gesamt S2S-Cockpit bis 16. d. Folgemonats
Controlling
S2S-Cockpit bis 16. d. Folgemonats
Controlling
Kosten der Unterkunft (in T EUR) 50 / Herr Olpen bis 10.d. Folgemonats
Jugendarbeitslosigkeit op. Schwerpunkte bis 16. d. Folgemonats
\\DST.BAINTERN.DE\DFS\357\Ablagen\D35702-Jobcenter-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2017\10_operative Schwerpunkte\2017 Ergebnisnachhaltung.xlsx
Integrationen SB op. Schwerpunkte bis 16. d. Folgemonats
\\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2018\10_Ziele und Monitoring kommunal\2018 Ergebnisnachhaltung.xlsx
JOB-Offensive KÖLN JOB-Offensive KÖLN bis 16. d. Folgemonats
Herr Nebel
Fehlbuchungen UVG (Quartalswert) ERP_Koordinator sobald Wert vorliegt
Herr Lohmar
EGT und Maßnahmen
EGT Krämer bis 10.d. Folgemonats
Eintrittscontrolling Nowainski bis 10.d. Folgemonats
Indikatoren
Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote Controlling bis 10.d. Folgemonats
Anzahl BG SGB II
Anzahl Personen SGB II gesamt
Anzahl eHB SGB II gesamt
SGB II - Quote
Anzahl Arbeitslose im Rechtskreis SGB II gesamt Controlling bis 10.d. Folgemonats
Personal Moetting / Coimbra bis 10.d. Folgemonats
Fortbildung Fortbildung bis 10.d. Folgemonats
Zielmonitoring Jobcenter Köln - Datenlieferungen
27.04.2017
Bestand LZB
Controlling bis 10.d. Folgemonats
N:\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2018\07_Monitoring\2018-06\2018-06 Monitoring.xlsx

TOP 8.2 Bericht des Jobcenter Köln

38460 Zeichen

1 
 
 
 
 
  
Bericht des Jobcenter Köln 
 
 
 
1. Aktueller Sachstand zum Bundesprogramm „MitArbeit“ – EGT-Mittelvergabe 
und -einsatz; Vorbereitungen im Jobcenter Köln 
 
1. Ausgangssituation: 
Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und der rückläufigen 
Arbeitslosenzahl in den vergangenen Jahren gibt es nach wie vor eine zahlenmäßig 
bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit langem 
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten 
Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und ohne Unterstützung absehbar keine 
realistische Chance auf Aufnahme einer Beschäftigung haben. Ziel ist es, auch dieser 
Personengruppe wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. 
 
2. Gesetzesänderung: 
Hierzu wird ein neues Regelinstrument im SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ 
geschaffen (§ 16i SGB II). Das Instrument soll zum 01.01.2019 in Kraft treten. 
Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten 
Personen, die seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II 
beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz erwerbstätig waren. Der 
Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten 24 Monaten des Arbeitsverhältnisses 100 
Prozent des geltenden Mindestlohns, sinkt dann um 10 Prozentpunkte und nach 
Ablauf von jeweils zwölf Monaten um jeweils 10 Prozentpunkte. Die Förderdauer 
beträgt bis zu fünf Jahre. 
 
Um mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen mit einer 
längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu 
ermöglichen und zu unterstützen, wird des Weiteren § 16e SGB II neu gefasst und 
eine Rechtsgrundlage für einen weiteren neuen Lohnkostenzuschuss geschaffen. 
Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die seit mindestens zwei 
Jahren arbeitslos sind. Anders als der in § 88 Drittes Buch Sozialgesetzbuch 
geregelte Eingliederungszuschuss und der Zuschuss nach § 16e SGB II (in der 
geltenden Fassung), differenziert der neue Lohnkostenzuschuss nicht nach 
Merkmalen wie Minderleistung oder Vermittlungshemmnissen. Er beträgt pauschal im 
ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des 
zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Es findet ebenfalls eine 
beschäftigungsbegleitende Betreuung statt. 
 
3. Vorbereitung und Ausblick: 
Mit der Implementierung des „Sozialen Arbeitsmarktes“ i. S. d. des künftigen § 16i 
SGB II stellt die aktuelle Bundesregierung den Jobcentern noch in 2018 bis zu 300 
Mio. Euro für vorbereitende Maßnahmen zur Verfügung. Hiervon wurden allein dem 
Anlage zur Mitteilung „Bericht des 
Jobcenter Köln“ zur Sitzung des 
Ausschusses für Soziales und 
Senioren am 06.09.2018

2 
 
Jobcenter Köln 6 Mio. Euro am 23.07.2018 nach Beendigung der vorläufigen 
Haushaltsführung zugeteilt. 
 
Mit diesem Umstand im Juni 2018 konfrontiert, sieht sich das Jobcenter Köln der 
enormen Herausforderung gegenüberstehend, sowohl wirksame Maßnahmen zur 
sachgerechten Bedarfsanalyse zu konzipieren, als auch ihre zeitnahe und 
mittelwirksame Umsetzung noch in 2018 zu realisieren. Ungeachtet aller 
Konzeptionen machen es die unumgänglichen Zeiträume für Vergabeverfahren 
besonders schwer, die zusätzlichen Haushaltsmittel noch in diesem Jahr 
gewinnbringend für unsere Kundinnen und Kunden einzusetzen Angesichts der durch 
die Konzipierung und Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen nunmehr 
gebundenen personellen Kapazitäten könnten sich auch Schwierigkeiten im 
„Tagesgeschäft“ ergeben, die sich an anderer Stelle auswirken könnten. 
 
Im Wissen der Möglichkeiten und des Nutzens für die Kölner Kundinnen und Kunden, 
richtete das Jobcenter Köln mit Bekanntwerden des ersten Referentenentwurfs eine 
Projektgruppe ein. Unter Einfluss dieser erschwerten Rahmenbedingungen wurden 
folgende Aktivitäten erarbeitet:     
 
a. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist zum 15.09.2018 der Start einer 
vorbereitenden Maßnahme nach § 45 SGB III beabsichtigt. Schwerpunkte sind 
die Aktivierung, berufliche Orientierung und ein individuelles Coaching mit dem 
Ziel der Beschäftigungsaufnahme.  
 
b. Zum 15.12.2018 wird eine Coaching Maßnahme nach § 45 SGB III 
hinzukommen. Hintergrund hierfür ist, dass Förderungen nach § 16e und §16i 
ein beschäftigungsbegleitendes Coaching vorsehen. 
 
c. Über die Kölner Träger der Arbeitsgelegenheiten (AGH) wird eine Diagnostik 
mit AGH-Teilnehmenden im Hinblick auf ein Beschäftigungsverhältnis nach §16i 
SGB II initiiert. Hierbei stehen Erkenntnisse über die erforderliche 
Beschaffenheit des „Sozialen Arbeitsmarktes“ in Köln im Vordergrund. 
 
d. Sämtliche bestehende Maßnahmen, die bereits jetzt die Zielgruppe des §16i 
SGB II ansprechen, werden ausgeweitet, um den Personenkreis frühzeitig 
näher an den Arbeitsmarkt heranzuführen. 
 
Bereits jetzt hat das Jobcenter Köln ein „agiles Team“ von insgesamt 12 
Integrationsfachkräften eingerichtet. Freigestellt vom Tagesgeschäft nehmen diese 
Mitarbeitenden eine konzentrierte Ansprache von ca. 26.000 Kundinnen und 
Kunden vor. Ziel ist das Angebot eines individuellen Coachings im Rahmen eines 
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein als geeignete Vorbereitung auf den 
(Sozialen) Arbeitsmarkt. 
 
Darüber hinaus beginnt das Jobcenter Köln im vierten Quartal 2018 die spezifische 
Arbeitgeberakquise zur Gewinnung geeigneter Arbeitsplätze i. S. d. § 16i SGB II.  
 
Für 2019 plant das Jobcenter die Förderung von 600 – 700 Vollzeit-Arbeitsplätzen 
nach § 16i SGB II.

3 
 
2. Bericht über den Besuch des Ministers für Arbeit, Gesundheit und 
Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Laumann, 
am 17.07.2018 
 
Am 17.07.2018 fand in der Zentrale des Jobcenter Köln ein Besuch des Ministers für 
Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn 
Karl-Josef Laumann, statt. Als weitere Gäste konnten unter anderem auch der 
Beigeordnete des Dezernates für Soziales, Integration und Umwelt der Stadt Köln, 
Herr Dr. Harald Rau, sowie der Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Köln, 
Herr Sebastian Lohr, begrüßt werden. 
 
Im Mittelpunkt des Austauschs stand die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. 
Besonderes Schwerpunktthema waren dabei die besonders kundennahen 
Beratungsansätze des Jobcenter Köln in einigen Kölner Veedeln, mit denen 
besonders Kundinnen und Kunden mit einer großen Distanz zum Arbeitsmarkt 
unterstützt werden sollen. Minister Laumann konnten einige der innovativen und 
erfolgreichen Projekte vorgestellt werden, mit denen das Jobcenter Köln neue 
Ansätze zur sozialen Teilhabe und Arbeitsvermittlung in die Praxis umgesetzt hat. 
 
Dem Gast wurden u.a. die im Rahmen von „Jobcenter im Veedel“ angebotenen 
Sprechstunden in Gemeinderäumen oder sozialen Einrichtungen vorgestellt. Auch 
über die Arbeit der Talentscouts, die vielfach die Menschen vor Ort zu Terminen 
begleiten oder mit ihnen Betriebe besichtigen, wurde Minister Laumann ausführlich 
informiert. 
 
Als besondere Vorteile der Veedelsorientierung des Jobcenter Köln konnten der 
Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Berater/in und Kunde/in sowie die 
Nutzung bestehender Netzwerke in den Sozialräumen dargelegt werden. Kontakte 
in das vertraute Umfeld der Menschen hinein, auch zu den Familien, spielen eine 
große Rolle bei der individuellen Förderung. 
 
Auch über das geplante 4-Mrd.-Programm der Bundesregierung („MitArbeit“) für 
langzeitarbeitslose Menschen wurde gesprochen. Sobald der Startschuss dafür 
gefallen ist, will das Jobcenter Köln Menschen mit passgenauen Angeboten auf dem 
Arbeitsmarkt Chancen eröffnen. Manche Menschen müssen erst aus ihrer Isolation 
geholt werden. Für diesen Personenkreis sollen mit den zusätzlichen Geldern neue 
Angebote geschaffen werden, die Tagesstruktur bieten. Wenn die Menschen 
stabilisiert sind, sollen dann gemeinsam die nächsten Schritte in Richtung Arbeit 
gegangen werden. 
 
 
 
3. Bericht über die Informationsveranstaltungen in der Mülheimer Stadthalle 
Das Jobcenter Köln führt seit der 31. Kalenderwoche Informationsveranstaltungen in 
der Mülheimer Stadthalle durch. Mit dem neuen Format möchte das Jobcenter Köln 
über Aktivierungs- und Fördermöglichkeiten informieren und in die Integration seiner 
Kundinnen und Kunden investieren. Auch im Hinblick auf die angestrebte 
Gesetzesänderung zum sozialen Arbeitsmarkt – der Gesetzentwurf wurde vom 
Kabinett im Juli beschlossen – soll dieses Konzept neue Möglichkeiten für 
Betroffene eröffnen und langzeitarbeitslosen Menschen den Wiedereinstieg in das

4 
 
Berufsleben erleichtern. Angebote des Jobcenter zur Vorbereitung auf den sozialen 
wie aber auch den allgemeinen Arbeitsmarkt bilden mithin einen Schwerpunkt der 
dortigen Angebotspalette. 
Im Zeitraum vom 30.07.2018 bis zum 31.08.2018 finden insgesamt 60 
Veranstaltungen statt, zu denen das Jobcenter Kundinnen und Kunden in die 
Stadthalle Mülheim einlädt, auf unverbindlicher und freiwilliger Basis. Dort werden 
die Angebote und Maßnahmen vorgestellt, mit Hilfe derer die spezifische 
Perspektivenplanung und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine 
Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt werden können. Angebote für ein 
individuelles und zielgerichtetes Coaching spielen dabei eine besondere Rolle. 
Das Jobcenter Köln möchte mit den Informationsveranstaltungen Kundinnen und 
Kunden etwas anderes als die übliche Beratungssituation anbieten. Die 
Veranstaltungen sollen den attraktiven Charakter einer Messe oder eines Events 
haben, in der sich interessierte Menschen im Rahmen einer vielfältigen und 
umfangreichen Angebotsauswahl informieren, in der Gesellschaft anderer 
Interessierter – und das einmal nicht im Büro der Integrationsfachkraft. 
Bereits nach der ersten Woche konnte eine überaus positive Zwischenbilanz 
gezogen werden: An den vier Veranstaltungen nahmen ca. 2.500 Kundinnen und 
Kunden teil. Mehr als 600 Besucherinnen und Besucher haben sich direkt vor Ort für 
ein konkretes Angebot entschieden. 
Zwei weitere Terminwochen im Rahmen der Veranstaltung stehen noch aus. 
 
 
 
4. Bericht über die Talentscouts U25 und Ü25 
 
Talentscouts U25 
 
Die Berufsorientierung stellt für viele junge Erwachsene eine enorme 
Herausforderung dar. Für junge Erwachsene mit Fluchterfahrung gilt dies umso 
mehr, da sich diese im ersten Schritt im System Deutschland zurechtfinden müssen. 
Neues Land, neue Sprache, neue Kultur, und dazu teils traumatische Erfahrungen 
in ihren Heimatländern bzw. auf dem Weg nach Deutschland. Um diesen 
Herausforderungen gerecht zu werden, beschäftigt das Jobcenter Köln seit Ende 
2015 zwei „Talentscouts U25“. 
 
Mit Spezialistenwissen ausgestattet, betreuen und begleiten die Talentscouts die 
jungen ausbildungs- und arbeitsuchenden Erwachsenen (Alter 15-25 Jahre) mit 
Fluchterfahrung engmaschig. Die intensive Betreuung hat für die jungen Menschen 
einen prägenden Einfluss bei ihren ersten Berührungen mit dem deutschen 
Sozialsystem. Unter Einbeziehung der kulturellen, familiären und biografischen 
Rahmenbedingungen werden gemeinsam Motivation und Stärken herausgearbeitet, 
um diese zum Erreichen der individuellen Integrationsziele zu nutzen (z.B. 
Spracherwerb, Ausbildung, Arbeit, Studium). 
 
Neben der individuellen Beratung  
o unterstützen die „Talentscouts U25“ die Bewerberakquise bei 
Arbeitgeberanfragen (z.B. KVB, Ford)

5 
 
o nutzen innovative Beratungsformate wie  WDRforyou (Live-Chat via 
Facebook) 
o führen themenbezogene Informations- und Gruppenveranstaltungen für 
Kundinnen und Kunden mit Fluchterfahrung durch 
o evaluieren Methoden zur Kompetenzbilanzierung 
o bauen ein Netzwerk mit relevanten Partnern/Partnerinnen in der Region auf 
(HWK / IHK, Ehrenamtsorganisationen etc.) 
o organisieren Betriebsbesichtigungen für ihre Zielgruppe 
o usw. 
 
Die „Talentscouts U25“ verbinden somit die Integration in Arbeit bzw. Ausbildung mit 
der Verbesserung der individuellen Rahmenbedingungen und fördern so die 
gesellschaftliche Integration. 
 
Talentscouts Ü25 
 
Im Juli 2016 wurde das erfolgreiche Angebot der Talentscouts auf den Bereich Ü25 
ausgeweitet. Anfang 2018 wurden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zentral an 
das Team 793 angebunden und das Konzept um die Weiterentwicklung der 
Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen ergänzt. Die nunmehr vier Kollegen 
und Kolleginnen betreuen Kunden und Kundinnen aus dem Integration Point und 
den Geschäftsbereichen. Einmal im Monat beraten sie Kunden und Kundinnen vor 
Ort in den jeweiligen Geschäftsbereichen und stehen dort auch für die 
Integrationsfachkräfte mit dem Schwerpunkt Geflüchtete für Fragen und zum 
Austausch zur Verfügung. 
  
Eine besondere Herangehensweise ist die Elternarbeit. Ziel ist es, Eltern von 
Kindern zu erklären, wie das Betreuungs- Schul- und Ausbildungssystem in 
Deutschland funktioniert. Hierzu werden regelmäßig Gruppeninformationen 
durchgeführt. Von den bisher 120 i.d.R weiblichen Teilnehmenden konnten bereits 
für 50 Vormerkungen für Kindergartenplätze oder Kindertagestagespflege initiiert 
werden. 20 Eltern haben diesen Platz inzwischen erhalten. Weitere 12 Plätze an 
Schulen oder in der Ganztagsbetreuung konnten sichergestellt werden. Einige 
Eltern wurden zur Anmeldung im Kindergarten begleitet. Erst mit der Sicherstellung 
der Kinderbetreuung kann eine Teilnahme an einem Sprachkurs angegangen und 
damit die erste Hürde auf dem Weg zur Integration in den Arbeitsmarkt genommen 
werden.  
 
Von Februar bis Juni 2018 wurden 24 Integrationen erzielt. (Aufgrund der 
Neustrukturierung wurden Zahlen erst ab Februar erhoben) 
Zudem wurden 156 Kunden und Kundinnen Maßnahme-Angebote unterbreitet, im 
Schwerpunkt waren dies Sprachangebote. Weiteren 76 Kunden und Kundinnen 
konnten Angebote zur Anerkennung oder im Rahmen von Bewerbertagen 
unterbreitet werden. Im ersten Halbjahr fanden erfolgreiche Gruppeninformationen 
statt. Als Beispiel sei hier die Maßnahme Devugees benannt. Diese Maßnahme 
wurde 15 vorab ausgewählten Kunden und Kundinnen vorgestellt. 9 Geflüchtete 
hatten Interesse und sind in die Qualifizierung im IT Bereich/Programmierung 
eingemündet.

6 
 
5. Aktueller Sachstand Integration Point 
 
Der Integration Point des Jobcenter Köln betreut derzeit 4.629 Kundinnen und 
Kunden (Stand Juli 2018).  
Nachdem die Anzahl der neuantragsstellenden Bedarfsgemeinschaften in den 
letzten Monaten kontinuierlich gesunken ist, konnte im Juli 2018 wieder ein leichter 
Anstieg verzeichnet werden. Im Juli 2018 stellten 36 Bedarfsgemeinschaften einen 
Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Im Juni 
2018 waren es noch 23 Bedarfsgemeinschaften.  
Im Rahmen des Familiennachzuges sind 9 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 
die Zuständigkeit des Integration Point des Jobcenter übergegangen.  
Die Verteilung der Kundinnen und Kunden im Integration Point des Jobcenter stellt 
sich im Einzelnen ist wie folgt dar: 
 
Bestand Juli 2018 SGB II  Anteil an 
gesamt in % 
   
Anzahl Gesamt  4.629   
Geschlecht 
männlich 2.620 57% 
Geschlecht weiblich 2.009 43% 
Insgesamt (U25) 920 20% 
Insgesamt (Ü25) 3.709 80% 
Tabelle 1: Stand Juli 2018 (Jahresfortschrittswert) 
 
Insgesamt betreut der gemeinsame Integration Point aktuell 5769 Kundinnen und 
Kunden. 
  
Maßnahme Besetzung und Integration 
 
Eine Zielgruppe im Fokus des Handelns des Jobcenter Köln ist die Gruppe der 
geflüchteten Frauen. Diese Zielgruppe ist sehr heterogen in Bezug auf Herkunft, 
Bildung, Sprache, familiäre Situation, Erwerbserfahrung, etc. Die eine Strategie zur 
Integration gibt es daher nicht. Wichtig ist, ein möglichst flexibles Angebot 
vorzuhalten, das die Frauen in ihren jeweiligen Lebenssituationen unterstützt. 
 
In Köln hat sich ein umfassendes Netzwerk zur Unterstützung zugewanderter 
Frauen entwickelt. Diese Angebote stehen auch geflüchteten Frauen zur Verfügung, 
insbesondere hinsichtlich: 
 Soziale Betreuung 
 Spracherwerb 
 Individuelle Stabilisierung und erste berufliche Orientierung 
 Vorbereitung und (Wieder-) Einstieg in den Beruf 
Als Beispiele sind hier zu nennen:

7 
 
 Die Sprachcafés (z.B. Agisra, Frauen gegen Erwerbslosigkeit, Fliehkraft, 
BFMF, etc.)  
 „Der Wendepunkt“ (für Frauen, die Gewalt erlebt haben)  
 Die Tages- und Abendschule mit Vorkursen ausschließlich für geflüchtete 
Frauen 
 Chance +; Mentorinnenprojekt „Von Frauen für Frauen“ 
 Vom BAMF geförderte Frauenintegrationskurse 
Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend. Ein umfassender Überblick ist auf 
der Seite der Landesinitiative Netzwerk W (http://www.netzwerkw-
koeln.de/projects/gefluechtete-frauen-arbeitsmarkt/ ) zu finden. 
 
Auch das Jobcenter Köln bietet diesbezüglich ein umfassendes Angebot, welches 
für alle Frauen zugänglich ist, z.B. 
 Kölner Erziehende im Aufbruch: Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt 
 NAVI - Nachhaltige Aktivierung, Vermittlung und Integration für Erziehende 
 Strickleiter I und II – psychosoziale Unterstützung  
 Xenia (Frauen gegen Erwerbslosigkeit) – (Allein-)Erziehendenprojekt für 
Migrantinnen, insbesondere psychosoziale Stabilisierung und Unterstützung, 
insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
 M.I.M.I.K (Vingster Treff) psychosoziale Stabilisierung und Unterstützung, 
insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
Die Aufzählungen sind selbstverständlich nicht abschließend. 
 
Für dieses Jahr plant das Jobcenter Köln noch die Umsetzung weiterer Angebote. 
Ab Herbst 2018 werden starten: 
 „Work – First für geflüchtete Frauen“ 
 „Lebensart“ – ein Theaterprojekt für Migrantinnen und geflüchtete Frauen 
 
Zusätzlich bieten die Beauftrage für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die 
Talentscouts und die Fachexpertin für Menschen mit Fluchterfahrung Beratung vor 
Ort in Sprachcafés sowie Elterncafés an. Hierbei geht es insbesondere um 
Themenfelder wie Wohnen, Gesundheit, Schule, Kinderbetreuung, Angebote des 
Jobcenters etc. Der nächste Beratungstermin (Jobcenter vor Ort) wird in Porz in 
einer arabischen Frauengruppe stattfinden. 
 
Das Bundesprojekt „Stark im Beruf- Mütter mit Migrationshintergrund“ wird 2019 in 
die 2. Förderphase eintreten. Die Zielgruppe sind zugewanderte Frauen. Das 
bisherige Projekt in der aktuellen Förderphase läuft in Köln sehr erfolgreich. 
Zu betonen ist, dass sämtliche Angebote des Jobcenter Köln natürlich auch für 
geflüchtete Frauen offen sind. Hierbei kommt es auf den jeweiligen Stand, z.B. 
Sprachstand, an. 
 
Nach den Sommerferien wird an 2 Berufskollegs (Porz und das Erzbischöfliche 
Berufskolleg) das neue Angebot „Fit für mehr mit Abschluss“ starten. Köln ist einer 
der Pilotstandorte für das Angebot.  
Es richtet sich an junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 25 Jahren. Die jungen 
Geflüchteten werden 2 Jahre beschult. Ziel ist der Erwerb des 
Hauptschulabschlusses. Alle Plätze konnten besetzt werden. Die Berufsberatung im 
Integration Point war hieran maßgeblich beteiligt.

8 
 
Am 08.08.2018 wird für gründungswillige Geflüchtete eine 
Informationsveranstaltung im Berufsinformationszentrum (BIZ) angeboten. Dies 
geschieht in Kooperation mit der IHK, dem Amt für Wirtschaftsförderung, einer 
Migrantenhilfsorganisation sowie ActNow!. Bei ActNow! handelt es sich um ein 
Angebot des IQ-Netzwerks (Integration durch Qualifikation) für gründungswillige 
Menschen mit Fluchterfahrung. Die Kundinnen und Kunden haben hier die 
Möglichkeit, an ihren Gründungsideen zu arbeiten und Businesspläne zu erstellen. 
Dabei werden sie umfassend beraten. Hierbei werden auch weitere Aspekte, wie 
z.B. die Wohn- oder Familiensituation oder auch aufenthaltsrechtliche 
Bestimmungen berücksichtigt.  
Das Thema gründungswillige Geflüchtete wird ebenfalls im nächsten 
Fachausschuss „Menschen mit Fluchterfahrung“ Schwerpunktthema sein. Ein 
Vertreter des Amtes für Wirtschaftsförderung sowie eine Vertreterin von ActNow! 
sind als Gäste eingeladen um Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und über 
Beratungsansätze zu diskutieren. 
 
Dauer des Anerkennungsverfahrens von Schulabschlüssen und 
Berufsabschlüssen  
1. Schulabschlüsse 
 
Für die Anerkennung mittlerer Schulabschlüsse ist die Bezirksregierung Köln 
zuständig. Zur Bearbeitungsdauer findet sich auf der Internetseite der 
Bezirksregierung Köln (www.bezreg-koeln.nrw.de) folgende Information (abgerufen 
am 13.07.2018): 
 
„Die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung erfolgt grundsätzlich so schnell wie 
möglich. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel mehrere Wochen, auch wenn die 
Unterlagen vollständig eingereicht werden. In Einzelfällen, insbesondere bei 
gutachterlichen Anfragen, kann die Bearbeitung auch mehrere Monate in Anspruch 
nehmen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. 
Sie können zur Verkürzung der Bearbeitungszeit beitragen, indem Sie die 
genannten Unterlagen vollständig einreichen und unser Antragsformular verwenden 
sowie eine aktuelle und regelmäßig genutzte E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme 
angeben. 
Wir möchten Sie bitten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand nach Antragstellung 
möglichst abzusehen, da jede Anfrage zum Sachstand die eigentliche 
Antragsbearbeitung verzögert.“ 
 
Nachfragen bei den Beratern und Beraterinnen im Jobcenter Köln sowie beim IQ 
Netzwerk erbrachten, dass eine Bearbeitungsdauer von bis zu 9 Monaten vielfach 
zu beobachten ist. 
 
Die Zuständigkeit für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer 
Vorbildungsnachweise mit der deutschen Hochschulreife liegt bei der 
Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Bearbeitungsdauer informiert die Bezirksregierung 
Düsseldorf auf ihrer Internetseite (www.brd.nrw.de) wie folgt (abgerufen am 
13.07.2018): 
 
„Die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung erfolgt grundsätzlich so schnell wie 
möglich. Vollständig eingereichte Anträge können je nach Arbeitssituation eine 
kürzere oder längere Bearbeitungszeit erfordern. Die aktuelle Bearbeitungszeit

9 
 
beträgt aufgrund des hohen Antragsaufkommens mindestens sechs Monate ab 
Antragseingang. In Einzelfällen, insbesondere bei gutachterlichen Anfragen, kann 
die Bearbeitung auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Anträge werden in der 
Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet.  
Sie können zur Verkürzung der Bearbeitungszeit beitragen, indem Sie die unter „D. 
Antragsunterlagen“ genannten Unterlagen vollständig einreichen und unser 
Antragsformular verwenden sowie eine aktuelle und regelmäßig genutzte E-Mail-
Adresse zur Kontaktaufnahme angeben!  
Wir möchten Sie bitten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand in der genannten 
Bearbeitungszeit nach Antragstellung möglichst abzusehen, da jede Anfrage zum 
Sachstand die eigentliche Antragsbearbeitung verzögert. 
Werden uns Nachweise für einen besonderen Termindruck (über die bekannten 
Bewerbungsfristen der Hochschulen hinaus) vorgelegt, so bemühen wir uns um eine 
termingerechte Bearbeitung.“ 
 
2. Berufsabschlüsse 
 
In Köln ist die Handwerkskammer zu Köln die anerkennende Stelle für 
Handwerksberufe des dualen Systems. Für IHK-Berufe ist die IHK Foreign Skills 
Approval (IHK FOSA) in Nürnberg zentral für ganz Deutschland zuständig. 
 
Die Verfahren zur beruflichen Anerkennung für Ausbildungsberufe unterliegen dem 
Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen 
(Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) oder den Anerkennungsgesetzen 
der Länder. Daher sind rechtliche Fristen für die Antragsbearbeitung einzuhalten, 
die in § 6 Abs. 3 Nr. 3 BQFG genannt sind: 
 
„Die zuständige Stelle muss innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit 
entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann 
einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der 
Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und 
rechtzeitig mitzuteilen.“ 
 
 
 
 
6. Aktueller Sachstand zur Abschaffung der Kassenautomaten im Jobcenter 
Köln 
 
Zum Jahresende 2018 erfolgt der Abbau der veralteten Geldausgabeautomaten der 
BA in den Agenturen und Jobcentern (gE). Künftig wird Bargeld bei bundesweit 
8500 Akzeptanzstellen bei Vorlage eines Zahlscheins ausgezahlt.  
 
Diese Zahlscheine können in Agenturen und Jobcentern, ohne Veröffentlichung 
personenbezogener Daten auf dem Ausdruck, ausgestellt werden. Die Buchung 
erfolgt mithilfe eines Barcodes. Der Gegenwert des Zahlscheins ist auf maximal 
990,-€ begrenzt und kann von Kunden/innen innerhalb von fünf Kalendertagen an 
den Kassen der teilnehmenden Akzeptanzstellen eingelöst werden: 
 Rewe Gruppe 
 Real,- SB-Warenhaus GmbH 
 Dirk Rossmann GmbH

10 
 
 Penny Markt GmbH 
 Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH 
 dm-drogerie markt GmbH & Co. KG 
 
Der Kunde / die Kundin muss sich an der Kasse nicht legitimieren oder ausweisen. 
Ein Verlust des Zahlscheins kommt einem Verlust von Bargeld gleich. Eine 
Stornierung bei Verlust ist nur vor Einlösung möglich. Bei der Ausgabe des 
Zahlscheins ist eine Empfangsbestätigung mit Belehrung zur Handhabung und zum 
Gefahrenübergang zu unterschreiben. Diese wird durch die BA in 16 verschiedenen 
Sprachen zur Verfügung gestellt. 
 
Bislang gibt es in den Agenturen und Jobcentern in Notsituationen zwei Wege zum 
Erhalt finanzieller Ressourcen. Neben den Geldausgabeautomaten (dazu werden 
Kassenkarten in den Leistungsbereichen ausgestellt) ist die Aushändigung von ZzV-
Bar (Zahlungsanweisungen zur Verrechnung) zur Einlösung bei der Postbank 
möglich. Die ZzV-Bar zur Einlösung bei der Postbank steht auch zukünftig zur 
Verfügung, so dass es weiterhin zwei Alternativen für Härtefälle gibt.  
 
Aktuell findet in einigen Agenturen und Jobcenter eine Pilotierung statt, geplant bis 
Ende August 2018. Das Jobcenter Köln ist nicht daran beteiligt. Darüber 
hinausgehende Informationen zum Zeitplan der Einführung liegen bislang nicht vor. 
Zu den weiteren Planungen wird der Ausschuss unterrichtet. 
 
 
 
7. Bericht über die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im 
Jobcenter Köln 
 
Am 25.05.2018 trat die DSGVO inkl. DSAnpUG-EU in Kraft und mit ihr auch die E-
Privacy-VO, inkl. BDSG-neu sowie Spezialgesetze wie SGB I, II, X. Die DSGVO 
schreibt im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fort 
und entwickelt sie weiter; bisher bekannte Grundsätze im Datenschutz bleiben 
folglich erhalten. 
 
Bedeutung für das Jobcenter:  
 
1. Hinweis- und Informationspflichten Art. 13 und 14 DSGVO:  
 
Die Pflicht gilt gegenüber betroffenen Personen, deren Daten erhoben werden (Art. 
13 DSGVO). Die Informationspflicht bei Dritterhebung ist in Art. 14 DSGVO geregelt. 
Die Transparenz der Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung 
der Rechte der betroffenen Person sind in Art. 12 i.V.m. Art. 13, 14, 15-22, 34 
DSGVO geregelt. Die Informationspflicht besteht proaktiv. Die betroffenen Personen 
werden durch Aushänge in den Wartebereichen in den Standorten und auf der 
Internetseite des Jobcenter Köln über ihre Rechte proaktiv informiert. Zudem 
händigt jede/r Mitarbeiter/in auf Nachfrage ein Informationsblatt hierüber aus. 
 
2. Betroffenenrechte  
 
a) Auskunft 
Jedermann hat das Recht, vom Jobcenter Köln eine Bestätigung zu verlangen, ob

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personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche 
Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden. 
 
b) Berichtigung/Vervollständigung 
Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Jobcenter Köln verarbeiteten 
personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese 
nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.  
 
c) Löschung 
Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet 
wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt 
auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die 
Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei 
Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu 
Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.  
  
d) Widerruf der Einwilligung 
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, 
kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die 
Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon 
unberührt.  
 
3. E-Mailverschlüsselung 
 
Datensicherheit als zentrales Prinzip des Datenschutzes wird im Zeitalter der 
Digitalisierung zunehmend wichtiger. Um personenbezogene Sozialdaten auch beim 
E-Mail Verkehr bestmöglich zu schützen erfolgt der elektronische 
Sozialdatenaustausch verschlüsselt. Das Jobcenter Köln hat sich dazu 
entschlossen, das erprobte Verfahren der Bundesagentur für Arbeit zu übernehmen.  
Alle Mitarbeiter/Innen im Jobcenter sind mit einer digitalen Dienstkarte ausgestattet 
und können verschlüsselte E-Mails versenden bzw. empfangen. 
 
4. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DSGVO sowie § 70 
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (n.F.) 
 
Die elektronische Datenverarbeitung bietet enorme Chancen zur Effizienzsteigerung 
und wird darum auch für das Jobcenter  Köln stetig wichtiger. In dem Maße, in dem 
vermehrt Kundendaten und andere Sozialdaten und Mitarbeiterdaten elektronisch 
gespeichert, übermittelt oder sonstiger Gegenstand von Maßnahmen sind, ist 
zwingend Transparenz zu schaffen für die Betroffenen (Kunde/in, Mitarbeitender 
etc.), die Öffentlichkeit, die Datenschutzbeauftragte des Jobcenter Köln sowie für 
die Aufsichtsbehörden. Die Vorbezeichneten müssen eine grobe Übersicht erhalten, 
wo und wie welche Daten gespeichert, übermittelt etc. („verarbeitet“) werden, in 
Form eines Verzeichnisses. Durch das Jobcenter Köln wurde ein solches 
Verfahrensverzeichnis erstellt. 
 
5. Meldepflicht bei Datenpannen 
 
Jede Datenpanne muss nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden der zuständigen 
Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Hierbei erfolgt keine Beschränkung auf

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besondere Daten (vgl. § 83 a SGB X). Das Jobcenter Köln hat zu diesem 
Meldeverfahren eine Geschäftsanweisung erlassen.  
 
6. Datenschutzfolgenabschätzung Art. 35 DSGVO:  
 
Sie ist ein Instrument für Beschreibung, Bewertung und Eindämmung von Risiken. 
Sie ist zu verwenden, wenn die Form der Verarbeitung, insbesondere bei der 
Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände 
und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko zur Folge hat. 
Das Jobcenter Köln führt diese Datenschutzfolgeabschätzung durch. 
 
7. Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO Art. 28 DSGVO i.V.m. § 80 SGB X:  
 
Art. 28 DSGVO i.V.m. § 80 SGB X erlaubt dem Jobcenter Köln unter engen 
Voraussetzungen die sogenannte „Auftragsverarbeitung“. Sie findet in den Fällen 
Anwendung, in denen das Jobcenter Köln („der Verantwortliche“) Dritte mit Teilen 
seiner Aufgaben betraut und diese Tätigkeit die Verarbeitung von Sozialdaten 
beinhaltet. 
 
 
 
8. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Jobcenter Köln 
 
Im Juli 2018 jährte sich erstmalig die eigene „Dienstvereinbarung Betriebliches 
Eingliederungsmanagement (BEM) des Jobcenter Köln“. Ein wichtiges Jobcenter-
eigenes Instrument im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM), 
da sie für beide Beschäftigtengruppen der Dienstherren Bundesagentur für Arbeit 
(BA) und Stadt Köln ein einheitliches Verfahren vorgibt. Zwei qualifizierte 
Gesundheitsberaterinnen führen diese BEM-Gespräche durch und entwickeln 
gemeinsam mit den Mitarbeitenden Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der 
betrieblichen Gesundheit.  
 
Ein eigener „Arbeitskreis Gesundheit“ wurde gegründet und hatte im März 2018 
seine konstituierende Sitzung. Zukünftig werden hier Schwerpunktthemen mit den 
Akteuren des Gesundheitsschutzes gemeinsam festgelegt, um die betriebliche 
Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern. 
 
Am Fitness-Tag im November 2017 wurde der Schwerpunkt auf die weitere 
Bekanntmachung des Betriebssportangebotes der Betriebssportgemeinschaft 
(BSG) der Stadt Köln e.V. gelegt, da dieses Angebot für alle Beschäftigten des 
Jobcenter Köln angeboten wird. In 2018 werden ein Sport-vor-Ort-Angebot sowie 
die Mobile Massage etabliert. 1 bis 3-minütige Bewegungsvideos wurden von und 
für Mitarbeitende gedreht und dienen als niederschwelliges Angebot. 9 
unterschiedliche Übungen des Schulter-Nacken-Bereichs sowie der Brust- und 
Lendenwirbelsäule sind jederzeit im Intranet des Jobcenter abrufbar und können 
direkt am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Bewegungs- und 
Teambildungsprogramme wie z. B. der jährliche B2Run-Lauf sowie das 
STADTRADELN werden organisiert bzw. beworben. 
 
Am 14. November 2018 findet der 1. Jobcenter-Gesundheitstag zum Schwerpunkt 
„Resilienz – Stärkung der Widerstandskraft“ statt. Infostände, Vorträge sowie

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Workshops werden unterschiedliche Aspekte der Resilienz aufzeigen und zum Teil 
erlebbar machen. 
 
Das neue Gesundheits-Portal z. B. mit Informationen zum BEM, zur 
Gefährdungsbeurteilung, zur Vorsorge bzw. Prävention ergänzt das bereits seit 
langem bestehende Arbeitsschutz-Portal im Intranet des Jobcenter Köln. 
 
Ein ganzheitliches, umfassendes und integriertes Konzept der Betrieblichen 
Gesundheit, das Prävention, Beratung und Hilfsangebote miteinander verbindet, 
kann hohen Fehlzeiten, Leistungseinschränkungen und Unzufriedenheit am 
Arbeitsplatz entgegen wirken. Zudem bringt es der demografische Wandel mit sich, 
dass für die Gewinnung und Erhaltung der Mitarbeitenden den „weichen 
Erfolgsfaktoren“ eine immer größere Bedeutung zukommt. Hierzu gehören ein BGM 
mit der Förderung der Betrieblichen Gesundheit durch entsprechende Maßnahmen. 
Durch Steigerung der Zufriedenheit im Job und gesundheitsförderliche 
Arbeitsbedingungen wird erst die Voraussetzung für hohe Kundenorientierung und 
Beratungsqualität geschaffen. 
 
 
 
9. Bericht über Angebote in Leichter Sprache 
 
Leichte Sprache ist eine Variante des Deutschen, die auf besonders leichte 
Verständlichkeit abzielt. Im Gegensatz zu lediglich „einfacher“ Sprache verfügt die 
„Leichte Sprache“ über ein eigenes Regelwerk. Dieses wird von dem seit 2006 
bestehenden Netzwerk Leichte Sprache (https://www.leichte-sprache.org/) 
herausgegeben. 
  
Menschen, die über eine geringe Sprachkompetenz verfügen, etwa wegen einer 
geistigen Behinderung oder einer Lernschwäche, soll durch Leichte Sprache der 
Zugang zu Informationen und die Teilnahme an Kommunikation, insbesondere im 
Internet, erleichtert bzw. ermöglicht werden. Aber auch für Menschen mit 
Migrationshintergrund, die die deutsche Sprache gerade erst erlernen, können 
Angebote in Leichter Sprache die Teilhabechancen erhöhen. (Für diesen 
Personenkreis bieten sich aber auch Informationen in der jeweiligen Muttersprache 
an. Das Jobcenter hat deshalb z.B. auf seiner Internetseite eine Verlinkung mit dem 
„Bescheiderklärer“ der BA implementiert. Die Videos erläutern den SGB II 
Bewilligungsbescheid in deutscher, englischer, französischer, arabischer und 
persischer Sprache und bedienen sich dabei einer anschaulichen und leicht 
verständlichen Ausdrucksweise.) 
 
Die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahre 2016 sieht vor, 
dass ab 01.01.2018 Behörden und Sozialversicherungsträger mit Menschen mit 
einer geistigen oder seelischen Behinderung in einfacher und verständlicher 
Sprache kommunizieren sollen. Das gilt sowohl für die mündliche als auch für die 
schriftliche Kommunikation. Neben Bundesbehörden betrifft das Behörden der 
gesetzlichen Sozialleistungen (wie Arbeitsagenturen) sowie diejenigen, die diese 
Sozialleistungen ausführen (wie Krankenkassen, Rentenversicherung). 
 
Das Jobcenter Köln wird Anfang Oktober Informationen in Leichter Sprache auf 
seiner Internetseite zur Verfügung stellen. Die Konzeption und Durchführung

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einschließlich der angestrebten Zertifizierung (Siegel des Netzwerks Leichte 
Sprache) erfolgt zusammen mit der Kölner Spezialagentur Atelier Leichte Sprache. 
 
Die Subsite soll zunächst einen Umfang von ca. 20 Seiten haben, die auf maximal 3 
Navigationsebenen die wichtigsten Inhalte (z.B. Infos über das Jobcenter, 
Antragstellung, Datenschutz u.a.m.) in Leichter Sprache darstellen. Es handelt sich 
um neue, eigene Seiten, aber auch um verlinkte Übersetzungen vorhandener 
Inhalte. Zur Anschaulichkeit werden die Texte mit zahlreichen Piktogrammen und 
anderen bildlichen Darstellungen angereichert sein. 
 
Die Expertise der Agentur Leichte Sprache wurde hinzugezogen, weil, wie bereits 
erläutert, die Einfache Sprache festgefügten Normen folgt und daher regelkonforme 
und einwandfreie Übersetzungen zu fertigen sind, die den – allgemein anerkannten 
– Zertifizierungskriterien der Netzwerks Leichte Sprache entsprechen. So sind in 
Leichter Sprache z.B. Passive, Genetive und Konjunktive sowie auch Fremdwörter 
schlichtweg nicht vorhanden, was bereits die besondere Herausforderung einer 
Übersetzung, gerade im Verwaltungsbereich, klar verdeutlicht. 
 
Nachfolgend ein Beispiel für einen Text in Leichter Sprache (aus dem Bereich der 
Kosten der Unterkunft): 
 
Miete und Heizung – Infos in Leichter Sprache 
 
„(…) Das Amt bezahlt für Sie: die Miete, die Heizung und warmes Wasser. Wenn 
Sie nicht genug Geld haben. Wenn Sie die Kosten selbst nicht bezahlen können. 
 
Dazu müssen Sie vorher einen Antrag stellen. Achtung: Die Kosten müssen 
angemessen sein. Angemessen heißt: Das darf nicht zu teuer sein. Zum Beispiel: 
Die Wohnung darf für 1 Person: 50 Quadrat-Meter groß sein. Und 522 Euro kosten. 
Das ist die Miete ohne Heizung. Dann ist die Miete angemessen. Dazu sagen wir 
auch: Angemessenheits-Grenze. 
 
Die Stadt Köln bestimmt die Angemessenheits-Grenze. Wichtig: Die Miete darf 
höher sein, wenn mehr Personen in der Wohnung leben. Dazu gibt es Tabellen. 
Sprechen Sie mit Ihrem Sach-Bearbeiter im Jobcenter. Oder mit Ihrer Sach-
Bearbeiter-in. Ihr Sach-Bearbeiter oder  Ihre Sach-Bearbeiter-in sagt Ihnen: Ob die 
Miete angemessen ist. Oder ob Ihre Wohnung zu teuer ist. (…)“

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10. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium 
für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) – 
Stand Juni 2018 
 
Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat Juni 2018 
(Anlage 1) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln 
vereinbarten Ziele für das Jahr 2018 ein. 
 
 
 
 
 
 
 gez. Wagner 
 
 
 Anlage: 
1) Ergebnismonitoring 06/2018

Beratungsverlauf (1)

06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2709/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.08.2018
Erstellt
15.08.2018 12:51