2709/2018
Bericht des Jobcenter Köln
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 24.08.2018 2709/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Bericht des Jobcenter Köln Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales und Senioren – auf Wunsch des Jobcenter Köln – den folgenden Bericht vor. Anlagen: Bericht des Jobcenter Köln Anlage: Ergebnismonitoring 06/2018 Gez. Dr. Klein
Anlage 1 zum Bericht des JC Ergebnismonitoring Juni 2018
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Anlage 1 zum Bericht des Jobcenter Köln zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 06.09.2018 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2010 Zielvereinbarung Jobcenter Köln 2018 Ergebnismonitoring Juni 2018 N:\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2018\07_Monitoring\2018-06\2018-06 Monitoring.xlsx ErwartungswertPrognose Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt in Tausend EUR - 163.731 157.800 -5.931 -3,6% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 27.399,2 54.968,7 82.585,9 110.072,1 137.322,0 163.730,7 191.278,9 218.904,9 246.146,2 273.235,0 300.349,2 327.344,2 Ist 2018 26.513,4 53.049,4 79.650,4 106.130,4 132.336,4 157.799,9 - - - - - - Ist 2017 26.447,1 53.058,6 79.716,2 106.310,9 132.876,6 159.458,4 186.053,8 212.557,5 238.928,7 265.078,4 291.133,4 317.032,1 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verringerung der Hilfebedürftigkeit Juni 2018 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH ) in T EUR Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 2 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Integrationsquote 0,0% 10,1% 10,1% -0,03%-Pkte -0,3% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 1,6% 3,3% 5,2% 7,2% 9,0% 10,1% 12,3% 14,9% 17,8% 20,2% 22,3% 24,2% Ist 2018 1,7% 3,6% 5,6% 7,4% 9,0% 10,1% Ist 2017 1,6% 3,3% 5,3% 7,4% 9,5% 11,4% 13,6% 16,4% 19,3% 21,5% 23,4% 25,0% Anzahl der Integrationen (Jahresfortschrittswert) Ist 2018 1.433 3.014 4.652 6.173 7.495 8.344 - - - - - - Ist 2017 1.343 2.804 4.419 6.231 8.035 9.647 11.524 13.882 16.332 18.185 19.844 21.178 Zielmonitoring Jobcenter Köln Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Juni 2018 0,0% 5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0% Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationsquote Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 3 ErwartungswertSoll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - 59.341 57.276 -2.065 -3,5% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 59.359 59.423 59.415 59.440 59.436 59.341 59.385 59.378 59.293 59.223 59.167 59.116 Ist 2018 57.101 57.177 57.207 57.241 57.307 57.276 - - - - - - Ist 2017 57.763 57.809 57.866 57.873 57.897 57.909 57.921 57.935 57.905 57.847 57.784 57.721 Juni 2018Zielmonitoring Jobcenter Köln Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 55.500 56.000 56.500 57.000 57.500 58.000 58.500 59.000 59.500 60.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Bestand an Langzeitleistungsbeziehern - JDW Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: Controllingbericht SGB II, S2S-Cockpit Seite 4 Erwartungswert Soll Berichtsmonat Ist Berichtsmonat Differenz absolut Differenz in % Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) 173.043,31 173.623,30 580,0 0,3% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 28.500,7 56.858,9 85.661,4 114.547,4 144.305,7 173.043,3 203.020,9 233.054,0 262.019,3 291.137,9 320.320,1 350.000,0 Ist 2018 28.346,5 56.458,3 85.464,0 114.819,6 143.952,2 173.623,3 - - - - - - Ist 2017 27.571,7 55.005,5 82.869,2 110.813,5 139.601,8 167.402,7 196.403,1 225.457,2 253.478,4 281.647,7 309.878,7 338.591,2 Zielmonitoring Jobcenter Köln Kosten der Unterkunft Juni 2018 - 50.000,0 100.000,0 150.000,0 200.000,0 250.000,0 300.000,0 350.000,0 400.000,0 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Kosten der Unterkunft (kumuliert, in Tausend EUR) Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: ERP Seite 5 Mitteilung zur Sitzung des Sozialausschusses am 26.01.2017 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ist 2018 161 355 554 770 960 1.130 - - - - - - Ist 2017 153 314 507 762 986 1.163 1.389 1.594 1.859 2.098 2.322 2.500 Zielmonitoring Jobcenter Köln JOB-Offensive KÖLN Juni 2018 - 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integrationen (Jahresfortschrittswert) der JOB-Offensive KÖLN Ist 2018 Ist 2017 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 6 Erwartungswert Soll akt. Monat Ist akt. Monat Diff. abs. (Soll) Diff % (Soll) Integration Schwerbehinderte 169 157 -12 -7,0% 81596 Daten Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Soll 2018 25 48 71 101 132 169 211 238 268 299 325 354 Ist 2018 18 41 69 101 136 157 - - - - - - Ist 2017 25 48 71 100 131 168 210 237 267 298 323 352 Zielmonitoring Jobcenter Köln Integration Schwerbehinderte Juni 2018 - 50 100 150 200 250 300 350 400 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Integration Schwerbehinderte Ist 2018 Ist 2017 Soll 2018 Datenquelle: eigene Auswertung Seite 7 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Hochrechnung Anzahl Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2018 60.977 60.941 60.967 60.946 61.001 61.042 Ist 2017 61.763 62.073 62.234 62.395 62.337 62.407 62.322 62.160 61.764 61.490 61.213 61.015 Anzahl Personen in Bedarfsgemeinschaften zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2018 120.697 120.780 120.820 Ist 2017 121.149 121.835 122.099 122.588 122.547 122.899 122.862 122.584 121.845 121.845 120.945 120.622 Anzahl Regelleistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2018 116.771 116.819 116.909 116.869 116.986 117.135 Ist 2017 116.888 117.589 117.901 118.450 118.372 118.839 118.871 118.505 117.906 117.467 116.917 116.638 Anzahl erwerbsfähige Leistungsberechtigte zweites Sozialgesetzbuch Datenquelle: Arbeitsmarktreport, Hochrechnung: Statistik Bundesagentur für Arbeit Ist 2018 83.287 83.303 83.456 83.420 83.508 83.544 Ist 2017 84.105 84.651 84.892 85.164 85.124 85.329 85.296 84.942 84.389 83.936 83.481 83.217 Quote der Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch* Datenquelle: Kreisreport, Daten mit Wartezeit von 3 Monaten Ist 2018 13,1% 13,1% 13,1% Ist 2017 13,3% 13,4% 13,4% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,5% 13,2% 13,2% 13,1% 13,1% Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Anzahl Arbeitslose nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gesamt Datenquelle: Arbeitsmarktreport Ist 2018 34.786 34.552 34.092 34.119 33.738 33.382 Ist 2017 35.238 35.052 35.351 35.973 36.180 36.130 35.980 35.887 35.361 34.878 34.683 34.304 Kosten der Unterkunft Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote zum kumulierten Vorjahreswert Datenquelle: Finanzen Jobcenter Köln Ist 2018 28.346,52 56.458,31 85.464,04 114.819,58 143.952,16 173.623,30 - - - - - - Ist 2017 27.571,70 55.005,51 82.869,15 110.813,49 139.601,80 167.402,67 196.403,07 225.457,24 253.478,37 281.647,73 309.878,70 338.591,16 Ist / Ist-Vergleich 2,8% 2,6% 3,1% 3,6% 3,1% 3,7% - - - - - - Juni 2018Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren * Zähler = Leistungsberechtigte nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (erwerbsfähigeLeistungsberechtigte, nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, sonstige Leistungsberechtigte [z.B. Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II]) / Nenner = Bevölkerung unter 65 Jahre Seite 8 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Juni 2018Zielmonitoring Jobcenter Köln Indikatoren Seite 9 Monat: Träger und TV ja, aber Ziele Datenlieferung durch Termin 10. dM 16. dM nicht in SoSe und Beirat Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LfU) S2S-Cockpit bis 16. d. Folgemonats Controlling Integrationsquote gesamt S2S-Cockpit bis 16. d. Folgemonats Controlling S2S-Cockpit bis 16. d. Folgemonats Controlling Kosten der Unterkunft (in T EUR) 50 / Herr Olpen bis 10.d. Folgemonats Jugendarbeitslosigkeit op. Schwerpunkte bis 16. d. Folgemonats \\DST.BAINTERN.DE\DFS\357\Ablagen\D35702-Jobcenter-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2017\10_operative Schwerpunkte\2017 Ergebnisnachhaltung.xlsx Integrationen SB op. Schwerpunkte bis 16. d. Folgemonats \\Dst.baintern.de\dfs\357\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2018\10_Ziele und Monitoring kommunal\2018 Ergebnisnachhaltung.xlsx JOB-Offensive KÖLN JOB-Offensive KÖLN bis 16. d. Folgemonats Herr Nebel Fehlbuchungen UVG (Quartalswert) ERP_Koordinator sobald Wert vorliegt Herr Lohmar EGT und Maßnahmen EGT Krämer bis 10.d. Folgemonats Eintrittscontrolling Nowainski bis 10.d. Folgemonats Indikatoren Kosten der Unterkunft - Veränderungsquote Controlling bis 10.d. Folgemonats Anzahl BG SGB II Anzahl Personen SGB II gesamt Anzahl eHB SGB II gesamt SGB II - Quote Anzahl Arbeitslose im Rechtskreis SGB II gesamt Controlling bis 10.d. Folgemonats Personal Moetting / Coimbra bis 10.d. Folgemonats Fortbildung Fortbildung bis 10.d. Folgemonats Zielmonitoring Jobcenter Köln - Datenlieferungen 27.04.2017 Bestand LZB Controlling bis 10.d. Folgemonats N:\Ablagen\D35702-JC-Koeln-F-C\Controlling\00_Controlling JC\2018\07_Monitoring\2018-06\2018-06 Monitoring.xlsx
TOP 8.2 Bericht des Jobcenter Köln
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1 Bericht des Jobcenter Köln 1. Aktueller Sachstand zum Bundesprogramm „MitArbeit“ – EGT-Mittelvergabe und -einsatz; Vorbereitungen im Jobcenter Köln 1. Ausgangssituation: Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und der rückläufigen Arbeitslosenzahl in den vergangenen Jahren gibt es nach wie vor eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit langem Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen und ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Beschäftigung haben. Ziel ist es, auch dieser Personengruppe wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. 2. Gesetzesänderung: Hierzu wird ein neues Regelinstrument im SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ geschaffen (§ 16i SGB II). Das Instrument soll zum 01.01.2019 in Kraft treten. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die seit mindestens sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz erwerbstätig waren. Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten 24 Monaten des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent des geltenden Mindestlohns, sinkt dann um 10 Prozentpunkte und nach Ablauf von jeweils zwölf Monaten um jeweils 10 Prozentpunkte. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Um mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu unterstützen, wird des Weiteren § 16e SGB II neu gefasst und eine Rechtsgrundlage für einen weiteren neuen Lohnkostenzuschuss geschaffen. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Anders als der in § 88 Drittes Buch Sozialgesetzbuch geregelte Eingliederungszuschuss und der Zuschuss nach § 16e SGB II (in der geltenden Fassung), differenziert der neue Lohnkostenzuschuss nicht nach Merkmalen wie Minderleistung oder Vermittlungshemmnissen. Er beträgt pauschal im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Es findet ebenfalls eine beschäftigungsbegleitende Betreuung statt. 3. Vorbereitung und Ausblick: Mit der Implementierung des „Sozialen Arbeitsmarktes“ i. S. d. des künftigen § 16i SGB II stellt die aktuelle Bundesregierung den Jobcentern noch in 2018 bis zu 300 Mio. Euro für vorbereitende Maßnahmen zur Verfügung. Hiervon wurden allein dem Anlage zur Mitteilung „Bericht des Jobcenter Köln“ zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 06.09.2018 2 Jobcenter Köln 6 Mio. Euro am 23.07.2018 nach Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung zugeteilt. Mit diesem Umstand im Juni 2018 konfrontiert, sieht sich das Jobcenter Köln der enormen Herausforderung gegenüberstehend, sowohl wirksame Maßnahmen zur sachgerechten Bedarfsanalyse zu konzipieren, als auch ihre zeitnahe und mittelwirksame Umsetzung noch in 2018 zu realisieren. Ungeachtet aller Konzeptionen machen es die unumgänglichen Zeiträume für Vergabeverfahren besonders schwer, die zusätzlichen Haushaltsmittel noch in diesem Jahr gewinnbringend für unsere Kundinnen und Kunden einzusetzen Angesichts der durch die Konzipierung und Umsetzung der vorbereitenden Maßnahmen nunmehr gebundenen personellen Kapazitäten könnten sich auch Schwierigkeiten im „Tagesgeschäft“ ergeben, die sich an anderer Stelle auswirken könnten. Im Wissen der Möglichkeiten und des Nutzens für die Kölner Kundinnen und Kunden, richtete das Jobcenter Köln mit Bekanntwerden des ersten Referentenentwurfs eine Projektgruppe ein. Unter Einfluss dieser erschwerten Rahmenbedingungen wurden folgende Aktivitäten erarbeitet: a. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens ist zum 15.09.2018 der Start einer vorbereitenden Maßnahme nach § 45 SGB III beabsichtigt. Schwerpunkte sind die Aktivierung, berufliche Orientierung und ein individuelles Coaching mit dem Ziel der Beschäftigungsaufnahme. b. Zum 15.12.2018 wird eine Coaching Maßnahme nach § 45 SGB III hinzukommen. Hintergrund hierfür ist, dass Förderungen nach § 16e und §16i ein beschäftigungsbegleitendes Coaching vorsehen. c. Über die Kölner Träger der Arbeitsgelegenheiten (AGH) wird eine Diagnostik mit AGH-Teilnehmenden im Hinblick auf ein Beschäftigungsverhältnis nach §16i SGB II initiiert. Hierbei stehen Erkenntnisse über die erforderliche Beschaffenheit des „Sozialen Arbeitsmarktes“ in Köln im Vordergrund. d. Sämtliche bestehende Maßnahmen, die bereits jetzt die Zielgruppe des §16i SGB II ansprechen, werden ausgeweitet, um den Personenkreis frühzeitig näher an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Bereits jetzt hat das Jobcenter Köln ein „agiles Team“ von insgesamt 12 Integrationsfachkräften eingerichtet. Freigestellt vom Tagesgeschäft nehmen diese Mitarbeitenden eine konzentrierte Ansprache von ca. 26.000 Kundinnen und Kunden vor. Ziel ist das Angebot eines individuellen Coachings im Rahmen eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein als geeignete Vorbereitung auf den (Sozialen) Arbeitsmarkt. Darüber hinaus beginnt das Jobcenter Köln im vierten Quartal 2018 die spezifische Arbeitgeberakquise zur Gewinnung geeigneter Arbeitsplätze i. S. d. § 16i SGB II. Für 2019 plant das Jobcenter die Förderung von 600 – 700 Vollzeit-Arbeitsplätzen nach § 16i SGB II. 3 2. Bericht über den Besuch des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Laumann, am 17.07.2018 Am 17.07.2018 fand in der Zentrale des Jobcenter Köln ein Besuch des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Karl-Josef Laumann, statt. Als weitere Gäste konnten unter anderem auch der Beigeordnete des Dezernates für Soziales, Integration und Umwelt der Stadt Köln, Herr Dr. Harald Rau, sowie der Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Köln, Herr Sebastian Lohr, begrüßt werden. Im Mittelpunkt des Austauschs stand die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit. Besonderes Schwerpunktthema waren dabei die besonders kundennahen Beratungsansätze des Jobcenter Köln in einigen Kölner Veedeln, mit denen besonders Kundinnen und Kunden mit einer großen Distanz zum Arbeitsmarkt unterstützt werden sollen. Minister Laumann konnten einige der innovativen und erfolgreichen Projekte vorgestellt werden, mit denen das Jobcenter Köln neue Ansätze zur sozialen Teilhabe und Arbeitsvermittlung in die Praxis umgesetzt hat. Dem Gast wurden u.a. die im Rahmen von „Jobcenter im Veedel“ angebotenen Sprechstunden in Gemeinderäumen oder sozialen Einrichtungen vorgestellt. Auch über die Arbeit der Talentscouts, die vielfach die Menschen vor Ort zu Terminen begleiten oder mit ihnen Betriebe besichtigen, wurde Minister Laumann ausführlich informiert. Als besondere Vorteile der Veedelsorientierung des Jobcenter Köln konnten der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen Berater/in und Kunde/in sowie die Nutzung bestehender Netzwerke in den Sozialräumen dargelegt werden. Kontakte in das vertraute Umfeld der Menschen hinein, auch zu den Familien, spielen eine große Rolle bei der individuellen Förderung. Auch über das geplante 4-Mrd.-Programm der Bundesregierung („MitArbeit“) für langzeitarbeitslose Menschen wurde gesprochen. Sobald der Startschuss dafür gefallen ist, will das Jobcenter Köln Menschen mit passgenauen Angeboten auf dem Arbeitsmarkt Chancen eröffnen. Manche Menschen müssen erst aus ihrer Isolation geholt werden. Für diesen Personenkreis sollen mit den zusätzlichen Geldern neue Angebote geschaffen werden, die Tagesstruktur bieten. Wenn die Menschen stabilisiert sind, sollen dann gemeinsam die nächsten Schritte in Richtung Arbeit gegangen werden. 3. Bericht über die Informationsveranstaltungen in der Mülheimer Stadthalle Das Jobcenter Köln führt seit der 31. Kalenderwoche Informationsveranstaltungen in der Mülheimer Stadthalle durch. Mit dem neuen Format möchte das Jobcenter Köln über Aktivierungs- und Fördermöglichkeiten informieren und in die Integration seiner Kundinnen und Kunden investieren. Auch im Hinblick auf die angestrebte Gesetzesänderung zum sozialen Arbeitsmarkt – der Gesetzentwurf wurde vom Kabinett im Juli beschlossen – soll dieses Konzept neue Möglichkeiten für Betroffene eröffnen und langzeitarbeitslosen Menschen den Wiedereinstieg in das 4 Berufsleben erleichtern. Angebote des Jobcenter zur Vorbereitung auf den sozialen wie aber auch den allgemeinen Arbeitsmarkt bilden mithin einen Schwerpunkt der dortigen Angebotspalette. Im Zeitraum vom 30.07.2018 bis zum 31.08.2018 finden insgesamt 60 Veranstaltungen statt, zu denen das Jobcenter Kundinnen und Kunden in die Stadthalle Mülheim einlädt, auf unverbindlicher und freiwilliger Basis. Dort werden die Angebote und Maßnahmen vorgestellt, mit Hilfe derer die spezifische Perspektivenplanung und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt werden können. Angebote für ein individuelles und zielgerichtetes Coaching spielen dabei eine besondere Rolle. Das Jobcenter Köln möchte mit den Informationsveranstaltungen Kundinnen und Kunden etwas anderes als die übliche Beratungssituation anbieten. Die Veranstaltungen sollen den attraktiven Charakter einer Messe oder eines Events haben, in der sich interessierte Menschen im Rahmen einer vielfältigen und umfangreichen Angebotsauswahl informieren, in der Gesellschaft anderer Interessierter – und das einmal nicht im Büro der Integrationsfachkraft. Bereits nach der ersten Woche konnte eine überaus positive Zwischenbilanz gezogen werden: An den vier Veranstaltungen nahmen ca. 2.500 Kundinnen und Kunden teil. Mehr als 600 Besucherinnen und Besucher haben sich direkt vor Ort für ein konkretes Angebot entschieden. Zwei weitere Terminwochen im Rahmen der Veranstaltung stehen noch aus. 4. Bericht über die Talentscouts U25 und Ü25 Talentscouts U25 Die Berufsorientierung stellt für viele junge Erwachsene eine enorme Herausforderung dar. Für junge Erwachsene mit Fluchterfahrung gilt dies umso mehr, da sich diese im ersten Schritt im System Deutschland zurechtfinden müssen. Neues Land, neue Sprache, neue Kultur, und dazu teils traumatische Erfahrungen in ihren Heimatländern bzw. auf dem Weg nach Deutschland. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, beschäftigt das Jobcenter Köln seit Ende 2015 zwei „Talentscouts U25“. Mit Spezialistenwissen ausgestattet, betreuen und begleiten die Talentscouts die jungen ausbildungs- und arbeitsuchenden Erwachsenen (Alter 15-25 Jahre) mit Fluchterfahrung engmaschig. Die intensive Betreuung hat für die jungen Menschen einen prägenden Einfluss bei ihren ersten Berührungen mit dem deutschen Sozialsystem. Unter Einbeziehung der kulturellen, familiären und biografischen Rahmenbedingungen werden gemeinsam Motivation und Stärken herausgearbeitet, um diese zum Erreichen der individuellen Integrationsziele zu nutzen (z.B. Spracherwerb, Ausbildung, Arbeit, Studium). Neben der individuellen Beratung o unterstützen die „Talentscouts U25“ die Bewerberakquise bei Arbeitgeberanfragen (z.B. KVB, Ford) 5 o nutzen innovative Beratungsformate wie WDRforyou (Live-Chat via Facebook) o führen themenbezogene Informations- und Gruppenveranstaltungen für Kundinnen und Kunden mit Fluchterfahrung durch o evaluieren Methoden zur Kompetenzbilanzierung o bauen ein Netzwerk mit relevanten Partnern/Partnerinnen in der Region auf (HWK / IHK, Ehrenamtsorganisationen etc.) o organisieren Betriebsbesichtigungen für ihre Zielgruppe o usw. Die „Talentscouts U25“ verbinden somit die Integration in Arbeit bzw. Ausbildung mit der Verbesserung der individuellen Rahmenbedingungen und fördern so die gesellschaftliche Integration. Talentscouts Ü25 Im Juli 2016 wurde das erfolgreiche Angebot der Talentscouts auf den Bereich Ü25 ausgeweitet. Anfang 2018 wurden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zentral an das Team 793 angebunden und das Konzept um die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Geschäftsbereichen ergänzt. Die nunmehr vier Kollegen und Kolleginnen betreuen Kunden und Kundinnen aus dem Integration Point und den Geschäftsbereichen. Einmal im Monat beraten sie Kunden und Kundinnen vor Ort in den jeweiligen Geschäftsbereichen und stehen dort auch für die Integrationsfachkräfte mit dem Schwerpunkt Geflüchtete für Fragen und zum Austausch zur Verfügung. Eine besondere Herangehensweise ist die Elternarbeit. Ziel ist es, Eltern von Kindern zu erklären, wie das Betreuungs- Schul- und Ausbildungssystem in Deutschland funktioniert. Hierzu werden regelmäßig Gruppeninformationen durchgeführt. Von den bisher 120 i.d.R weiblichen Teilnehmenden konnten bereits für 50 Vormerkungen für Kindergartenplätze oder Kindertagestagespflege initiiert werden. 20 Eltern haben diesen Platz inzwischen erhalten. Weitere 12 Plätze an Schulen oder in der Ganztagsbetreuung konnten sichergestellt werden. Einige Eltern wurden zur Anmeldung im Kindergarten begleitet. Erst mit der Sicherstellung der Kinderbetreuung kann eine Teilnahme an einem Sprachkurs angegangen und damit die erste Hürde auf dem Weg zur Integration in den Arbeitsmarkt genommen werden. Von Februar bis Juni 2018 wurden 24 Integrationen erzielt. (Aufgrund der Neustrukturierung wurden Zahlen erst ab Februar erhoben) Zudem wurden 156 Kunden und Kundinnen Maßnahme-Angebote unterbreitet, im Schwerpunkt waren dies Sprachangebote. Weiteren 76 Kunden und Kundinnen konnten Angebote zur Anerkennung oder im Rahmen von Bewerbertagen unterbreitet werden. Im ersten Halbjahr fanden erfolgreiche Gruppeninformationen statt. Als Beispiel sei hier die Maßnahme Devugees benannt. Diese Maßnahme wurde 15 vorab ausgewählten Kunden und Kundinnen vorgestellt. 9 Geflüchtete hatten Interesse und sind in die Qualifizierung im IT Bereich/Programmierung eingemündet. 6 5. Aktueller Sachstand Integration Point Der Integration Point des Jobcenter Köln betreut derzeit 4.629 Kundinnen und Kunden (Stand Juli 2018). Nachdem die Anzahl der neuantragsstellenden Bedarfsgemeinschaften in den letzten Monaten kontinuierlich gesunken ist, konnte im Juli 2018 wieder ein leichter Anstieg verzeichnet werden. Im Juli 2018 stellten 36 Bedarfsgemeinschaften einen Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Im Juni 2018 waren es noch 23 Bedarfsgemeinschaften. Im Rahmen des Familiennachzuges sind 9 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in die Zuständigkeit des Integration Point des Jobcenter übergegangen. Die Verteilung der Kundinnen und Kunden im Integration Point des Jobcenter stellt sich im Einzelnen ist wie folgt dar: Bestand Juli 2018 SGB II Anteil an gesamt in % Anzahl Gesamt 4.629 Geschlecht männlich 2.620 57% Geschlecht weiblich 2.009 43% Insgesamt (U25) 920 20% Insgesamt (Ü25) 3.709 80% Tabelle 1: Stand Juli 2018 (Jahresfortschrittswert) Insgesamt betreut der gemeinsame Integration Point aktuell 5769 Kundinnen und Kunden. Maßnahme Besetzung und Integration Eine Zielgruppe im Fokus des Handelns des Jobcenter Köln ist die Gruppe der geflüchteten Frauen. Diese Zielgruppe ist sehr heterogen in Bezug auf Herkunft, Bildung, Sprache, familiäre Situation, Erwerbserfahrung, etc. Die eine Strategie zur Integration gibt es daher nicht. Wichtig ist, ein möglichst flexibles Angebot vorzuhalten, das die Frauen in ihren jeweiligen Lebenssituationen unterstützt. In Köln hat sich ein umfassendes Netzwerk zur Unterstützung zugewanderter Frauen entwickelt. Diese Angebote stehen auch geflüchteten Frauen zur Verfügung, insbesondere hinsichtlich: Soziale Betreuung Spracherwerb Individuelle Stabilisierung und erste berufliche Orientierung Vorbereitung und (Wieder-) Einstieg in den Beruf Als Beispiele sind hier zu nennen: 7 Die Sprachcafés (z.B. Agisra, Frauen gegen Erwerbslosigkeit, Fliehkraft, BFMF, etc.) „Der Wendepunkt“ (für Frauen, die Gewalt erlebt haben) Die Tages- und Abendschule mit Vorkursen ausschließlich für geflüchtete Frauen Chance +; Mentorinnenprojekt „Von Frauen für Frauen“ Vom BAMF geförderte Frauenintegrationskurse Diese Aufzählung ist natürlich nicht abschließend. Ein umfassender Überblick ist auf der Seite der Landesinitiative Netzwerk W (http://www.netzwerkw- koeln.de/projects/gefluechtete-frauen-arbeitsmarkt/ ) zu finden. Auch das Jobcenter Köln bietet diesbezüglich ein umfassendes Angebot, welches für alle Frauen zugänglich ist, z.B. Kölner Erziehende im Aufbruch: Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt NAVI - Nachhaltige Aktivierung, Vermittlung und Integration für Erziehende Strickleiter I und II – psychosoziale Unterstützung Xenia (Frauen gegen Erwerbslosigkeit) – (Allein-)Erziehendenprojekt für Migrantinnen, insbesondere psychosoziale Stabilisierung und Unterstützung, insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf M.I.M.I.K (Vingster Treff) psychosoziale Stabilisierung und Unterstützung, insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Die Aufzählungen sind selbstverständlich nicht abschließend. Für dieses Jahr plant das Jobcenter Köln noch die Umsetzung weiterer Angebote. Ab Herbst 2018 werden starten: „Work – First für geflüchtete Frauen“ „Lebensart“ – ein Theaterprojekt für Migrantinnen und geflüchtete Frauen Zusätzlich bieten die Beauftrage für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, die Talentscouts und die Fachexpertin für Menschen mit Fluchterfahrung Beratung vor Ort in Sprachcafés sowie Elterncafés an. Hierbei geht es insbesondere um Themenfelder wie Wohnen, Gesundheit, Schule, Kinderbetreuung, Angebote des Jobcenters etc. Der nächste Beratungstermin (Jobcenter vor Ort) wird in Porz in einer arabischen Frauengruppe stattfinden. Das Bundesprojekt „Stark im Beruf- Mütter mit Migrationshintergrund“ wird 2019 in die 2. Förderphase eintreten. Die Zielgruppe sind zugewanderte Frauen. Das bisherige Projekt in der aktuellen Förderphase läuft in Köln sehr erfolgreich. Zu betonen ist, dass sämtliche Angebote des Jobcenter Köln natürlich auch für geflüchtete Frauen offen sind. Hierbei kommt es auf den jeweiligen Stand, z.B. Sprachstand, an. Nach den Sommerferien wird an 2 Berufskollegs (Porz und das Erzbischöfliche Berufskolleg) das neue Angebot „Fit für mehr mit Abschluss“ starten. Köln ist einer der Pilotstandorte für das Angebot. Es richtet sich an junge Geflüchtete im Alter von 18 bis 25 Jahren. Die jungen Geflüchteten werden 2 Jahre beschult. Ziel ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses. Alle Plätze konnten besetzt werden. Die Berufsberatung im Integration Point war hieran maßgeblich beteiligt. 8 Am 08.08.2018 wird für gründungswillige Geflüchtete eine Informationsveranstaltung im Berufsinformationszentrum (BIZ) angeboten. Dies geschieht in Kooperation mit der IHK, dem Amt für Wirtschaftsförderung, einer Migrantenhilfsorganisation sowie ActNow!. Bei ActNow! handelt es sich um ein Angebot des IQ-Netzwerks (Integration durch Qualifikation) für gründungswillige Menschen mit Fluchterfahrung. Die Kundinnen und Kunden haben hier die Möglichkeit, an ihren Gründungsideen zu arbeiten und Businesspläne zu erstellen. Dabei werden sie umfassend beraten. Hierbei werden auch weitere Aspekte, wie z.B. die Wohn- oder Familiensituation oder auch aufenthaltsrechtliche Bestimmungen berücksichtigt. Das Thema gründungswillige Geflüchtete wird ebenfalls im nächsten Fachausschuss „Menschen mit Fluchterfahrung“ Schwerpunktthema sein. Ein Vertreter des Amtes für Wirtschaftsförderung sowie eine Vertreterin von ActNow! sind als Gäste eingeladen um Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und über Beratungsansätze zu diskutieren. Dauer des Anerkennungsverfahrens von Schulabschlüssen und Berufsabschlüssen 1. Schulabschlüsse Für die Anerkennung mittlerer Schulabschlüsse ist die Bezirksregierung Köln zuständig. Zur Bearbeitungsdauer findet sich auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln (www.bezreg-koeln.nrw.de) folgende Information (abgerufen am 13.07.2018): „Die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung erfolgt grundsätzlich so schnell wie möglich. Die Bearbeitungszeit dauert in der Regel mehrere Wochen, auch wenn die Unterlagen vollständig eingereicht werden. In Einzelfällen, insbesondere bei gutachterlichen Anfragen, kann die Bearbeitung auch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. Sie können zur Verkürzung der Bearbeitungszeit beitragen, indem Sie die genannten Unterlagen vollständig einreichen und unser Antragsformular verwenden sowie eine aktuelle und regelmäßig genutzte E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme angeben. Wir möchten Sie bitten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand nach Antragstellung möglichst abzusehen, da jede Anfrage zum Sachstand die eigentliche Antragsbearbeitung verzögert.“ Nachfragen bei den Beratern und Beraterinnen im Jobcenter Köln sowie beim IQ Netzwerk erbrachten, dass eine Bearbeitungsdauer von bis zu 9 Monaten vielfach zu beobachten ist. Die Zuständigkeit für die Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Vorbildungsnachweise mit der deutschen Hochschulreife liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Zur Bearbeitungsdauer informiert die Bezirksregierung Düsseldorf auf ihrer Internetseite (www.brd.nrw.de) wie folgt (abgerufen am 13.07.2018): „Die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung erfolgt grundsätzlich so schnell wie möglich. Vollständig eingereichte Anträge können je nach Arbeitssituation eine kürzere oder längere Bearbeitungszeit erfordern. Die aktuelle Bearbeitungszeit 9 beträgt aufgrund des hohen Antragsaufkommens mindestens sechs Monate ab Antragseingang. In Einzelfällen, insbesondere bei gutachterlichen Anfragen, kann die Bearbeitung auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet. Sie können zur Verkürzung der Bearbeitungszeit beitragen, indem Sie die unter „D. Antragsunterlagen“ genannten Unterlagen vollständig einreichen und unser Antragsformular verwenden sowie eine aktuelle und regelmäßig genutzte E-Mail- Adresse zur Kontaktaufnahme angeben! Wir möchten Sie bitten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand in der genannten Bearbeitungszeit nach Antragstellung möglichst abzusehen, da jede Anfrage zum Sachstand die eigentliche Antragsbearbeitung verzögert. Werden uns Nachweise für einen besonderen Termindruck (über die bekannten Bewerbungsfristen der Hochschulen hinaus) vorgelegt, so bemühen wir uns um eine termingerechte Bearbeitung.“ 2. Berufsabschlüsse In Köln ist die Handwerkskammer zu Köln die anerkennende Stelle für Handwerksberufe des dualen Systems. Für IHK-Berufe ist die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) in Nürnberg zentral für ganz Deutschland zuständig. Die Verfahren zur beruflichen Anerkennung für Ausbildungsberufe unterliegen dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) oder den Anerkennungsgesetzen der Länder. Daher sind rechtliche Fristen für die Antragsbearbeitung einzuhalten, die in § 6 Abs. 3 Nr. 3 BQFG genannt sind: „Die zuständige Stelle muss innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.“ 6. Aktueller Sachstand zur Abschaffung der Kassenautomaten im Jobcenter Köln Zum Jahresende 2018 erfolgt der Abbau der veralteten Geldausgabeautomaten der BA in den Agenturen und Jobcentern (gE). Künftig wird Bargeld bei bundesweit 8500 Akzeptanzstellen bei Vorlage eines Zahlscheins ausgezahlt. Diese Zahlscheine können in Agenturen und Jobcentern, ohne Veröffentlichung personenbezogener Daten auf dem Ausdruck, ausgestellt werden. Die Buchung erfolgt mithilfe eines Barcodes. Der Gegenwert des Zahlscheins ist auf maximal 990,-€ begrenzt und kann von Kunden/innen innerhalb von fünf Kalendertagen an den Kassen der teilnehmenden Akzeptanzstellen eingelöst werden: Rewe Gruppe Real,- SB-Warenhaus GmbH Dirk Rossmann GmbH 10 Penny Markt GmbH Unternehmensgruppe Dr. Eckert GmbH dm-drogerie markt GmbH & Co. KG Der Kunde / die Kundin muss sich an der Kasse nicht legitimieren oder ausweisen. Ein Verlust des Zahlscheins kommt einem Verlust von Bargeld gleich. Eine Stornierung bei Verlust ist nur vor Einlösung möglich. Bei der Ausgabe des Zahlscheins ist eine Empfangsbestätigung mit Belehrung zur Handhabung und zum Gefahrenübergang zu unterschreiben. Diese wird durch die BA in 16 verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt. Bislang gibt es in den Agenturen und Jobcentern in Notsituationen zwei Wege zum Erhalt finanzieller Ressourcen. Neben den Geldausgabeautomaten (dazu werden Kassenkarten in den Leistungsbereichen ausgestellt) ist die Aushändigung von ZzV- Bar (Zahlungsanweisungen zur Verrechnung) zur Einlösung bei der Postbank möglich. Die ZzV-Bar zur Einlösung bei der Postbank steht auch zukünftig zur Verfügung, so dass es weiterhin zwei Alternativen für Härtefälle gibt. Aktuell findet in einigen Agenturen und Jobcenter eine Pilotierung statt, geplant bis Ende August 2018. Das Jobcenter Köln ist nicht daran beteiligt. Darüber hinausgehende Informationen zum Zeitplan der Einführung liegen bislang nicht vor. Zu den weiteren Planungen wird der Ausschuss unterrichtet. 7. Bericht über die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jobcenter Köln Am 25.05.2018 trat die DSGVO inkl. DSAnpUG-EU in Kraft und mit ihr auch die E- Privacy-VO, inkl. BDSG-neu sowie Spezialgesetze wie SGB I, II, X. Die DSGVO schreibt im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien fort und entwickelt sie weiter; bisher bekannte Grundsätze im Datenschutz bleiben folglich erhalten. Bedeutung für das Jobcenter: 1. Hinweis- und Informationspflichten Art. 13 und 14 DSGVO: Die Pflicht gilt gegenüber betroffenen Personen, deren Daten erhoben werden (Art. 13 DSGVO). Die Informationspflicht bei Dritterhebung ist in Art. 14 DSGVO geregelt. Die Transparenz der Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person sind in Art. 12 i.V.m. Art. 13, 14, 15-22, 34 DSGVO geregelt. Die Informationspflicht besteht proaktiv. Die betroffenen Personen werden durch Aushänge in den Wartebereichen in den Standorten und auf der Internetseite des Jobcenter Köln über ihre Rechte proaktiv informiert. Zudem händigt jede/r Mitarbeiter/in auf Nachfrage ein Informationsblatt hierüber aus. 2. Betroffenenrechte a) Auskunft Jedermann hat das Recht, vom Jobcenter Köln eine Bestätigung zu verlangen, ob 11 personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden. b) Berichtigung/Vervollständigung Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Jobcenter Köln verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt. c) Löschung Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zu Speicherdauer) zu berücksichtigen sind. d) Widerruf der Einwilligung Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. 3. E-Mailverschlüsselung Datensicherheit als zentrales Prinzip des Datenschutzes wird im Zeitalter der Digitalisierung zunehmend wichtiger. Um personenbezogene Sozialdaten auch beim E-Mail Verkehr bestmöglich zu schützen erfolgt der elektronische Sozialdatenaustausch verschlüsselt. Das Jobcenter Köln hat sich dazu entschlossen, das erprobte Verfahren der Bundesagentur für Arbeit zu übernehmen. Alle Mitarbeiter/Innen im Jobcenter sind mit einer digitalen Dienstkarte ausgestattet und können verschlüsselte E-Mails versenden bzw. empfangen. 4. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Art. 30 DSGVO sowie § 70 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (n.F.) Die elektronische Datenverarbeitung bietet enorme Chancen zur Effizienzsteigerung und wird darum auch für das Jobcenter Köln stetig wichtiger. In dem Maße, in dem vermehrt Kundendaten und andere Sozialdaten und Mitarbeiterdaten elektronisch gespeichert, übermittelt oder sonstiger Gegenstand von Maßnahmen sind, ist zwingend Transparenz zu schaffen für die Betroffenen (Kunde/in, Mitarbeitender etc.), die Öffentlichkeit, die Datenschutzbeauftragte des Jobcenter Köln sowie für die Aufsichtsbehörden. Die Vorbezeichneten müssen eine grobe Übersicht erhalten, wo und wie welche Daten gespeichert, übermittelt etc. („verarbeitet“) werden, in Form eines Verzeichnisses. Durch das Jobcenter Köln wurde ein solches Verfahrensverzeichnis erstellt. 5. Meldepflicht bei Datenpannen Jede Datenpanne muss nach Art. 33 DSGVO binnen 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Hierbei erfolgt keine Beschränkung auf 12 besondere Daten (vgl. § 83 a SGB X). Das Jobcenter Köln hat zu diesem Meldeverfahren eine Geschäftsanweisung erlassen. 6. Datenschutzfolgenabschätzung Art. 35 DSGVO: Sie ist ein Instrument für Beschreibung, Bewertung und Eindämmung von Risiken. Sie ist zu verwenden, wenn die Form der Verarbeitung, insbesondere bei der Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko zur Folge hat. Das Jobcenter Köln führt diese Datenschutzfolgeabschätzung durch. 7. Auftragsverarbeitung, Art. 28 DSGVO Art. 28 DSGVO i.V.m. § 80 SGB X: Art. 28 DSGVO i.V.m. § 80 SGB X erlaubt dem Jobcenter Köln unter engen Voraussetzungen die sogenannte „Auftragsverarbeitung“. Sie findet in den Fällen Anwendung, in denen das Jobcenter Köln („der Verantwortliche“) Dritte mit Teilen seiner Aufgaben betraut und diese Tätigkeit die Verarbeitung von Sozialdaten beinhaltet. 8. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) im Jobcenter Köln Im Juli 2018 jährte sich erstmalig die eigene „Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) des Jobcenter Köln“. Ein wichtiges Jobcenter- eigenes Instrument im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM), da sie für beide Beschäftigtengruppen der Dienstherren Bundesagentur für Arbeit (BA) und Stadt Köln ein einheitliches Verfahren vorgibt. Zwei qualifizierte Gesundheitsberaterinnen führen diese BEM-Gespräche durch und entwickeln gemeinsam mit den Mitarbeitenden Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der betrieblichen Gesundheit. Ein eigener „Arbeitskreis Gesundheit“ wurde gegründet und hatte im März 2018 seine konstituierende Sitzung. Zukünftig werden hier Schwerpunktthemen mit den Akteuren des Gesundheitsschutzes gemeinsam festgelegt, um die betriebliche Gesundheit der Mitarbeitenden zu fördern. Am Fitness-Tag im November 2017 wurde der Schwerpunkt auf die weitere Bekanntmachung des Betriebssportangebotes der Betriebssportgemeinschaft (BSG) der Stadt Köln e.V. gelegt, da dieses Angebot für alle Beschäftigten des Jobcenter Köln angeboten wird. In 2018 werden ein Sport-vor-Ort-Angebot sowie die Mobile Massage etabliert. 1 bis 3-minütige Bewegungsvideos wurden von und für Mitarbeitende gedreht und dienen als niederschwelliges Angebot. 9 unterschiedliche Übungen des Schulter-Nacken-Bereichs sowie der Brust- und Lendenwirbelsäule sind jederzeit im Intranet des Jobcenter abrufbar und können direkt am Arbeitsplatz durchgeführt werden. Bewegungs- und Teambildungsprogramme wie z. B. der jährliche B2Run-Lauf sowie das STADTRADELN werden organisiert bzw. beworben. Am 14. November 2018 findet der 1. Jobcenter-Gesundheitstag zum Schwerpunkt „Resilienz – Stärkung der Widerstandskraft“ statt. Infostände, Vorträge sowie 13 Workshops werden unterschiedliche Aspekte der Resilienz aufzeigen und zum Teil erlebbar machen. Das neue Gesundheits-Portal z. B. mit Informationen zum BEM, zur Gefährdungsbeurteilung, zur Vorsorge bzw. Prävention ergänzt das bereits seit langem bestehende Arbeitsschutz-Portal im Intranet des Jobcenter Köln. Ein ganzheitliches, umfassendes und integriertes Konzept der Betrieblichen Gesundheit, das Prävention, Beratung und Hilfsangebote miteinander verbindet, kann hohen Fehlzeiten, Leistungseinschränkungen und Unzufriedenheit am Arbeitsplatz entgegen wirken. Zudem bringt es der demografische Wandel mit sich, dass für die Gewinnung und Erhaltung der Mitarbeitenden den „weichen Erfolgsfaktoren“ eine immer größere Bedeutung zukommt. Hierzu gehören ein BGM mit der Förderung der Betrieblichen Gesundheit durch entsprechende Maßnahmen. Durch Steigerung der Zufriedenheit im Job und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen wird erst die Voraussetzung für hohe Kundenorientierung und Beratungsqualität geschaffen. 9. Bericht über Angebote in Leichter Sprache Leichte Sprache ist eine Variante des Deutschen, die auf besonders leichte Verständlichkeit abzielt. Im Gegensatz zu lediglich „einfacher“ Sprache verfügt die „Leichte Sprache“ über ein eigenes Regelwerk. Dieses wird von dem seit 2006 bestehenden Netzwerk Leichte Sprache (https://www.leichte-sprache.org/) herausgegeben. Menschen, die über eine geringe Sprachkompetenz verfügen, etwa wegen einer geistigen Behinderung oder einer Lernschwäche, soll durch Leichte Sprache der Zugang zu Informationen und die Teilnahme an Kommunikation, insbesondere im Internet, erleichtert bzw. ermöglicht werden. Aber auch für Menschen mit Migrationshintergrund, die die deutsche Sprache gerade erst erlernen, können Angebote in Leichter Sprache die Teilhabechancen erhöhen. (Für diesen Personenkreis bieten sich aber auch Informationen in der jeweiligen Muttersprache an. Das Jobcenter hat deshalb z.B. auf seiner Internetseite eine Verlinkung mit dem „Bescheiderklärer“ der BA implementiert. Die Videos erläutern den SGB II Bewilligungsbescheid in deutscher, englischer, französischer, arabischer und persischer Sprache und bedienen sich dabei einer anschaulichen und leicht verständlichen Ausdrucksweise.) Die Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahre 2016 sieht vor, dass ab 01.01.2018 Behörden und Sozialversicherungsträger mit Menschen mit einer geistigen oder seelischen Behinderung in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren sollen. Das gilt sowohl für die mündliche als auch für die schriftliche Kommunikation. Neben Bundesbehörden betrifft das Behörden der gesetzlichen Sozialleistungen (wie Arbeitsagenturen) sowie diejenigen, die diese Sozialleistungen ausführen (wie Krankenkassen, Rentenversicherung). Das Jobcenter Köln wird Anfang Oktober Informationen in Leichter Sprache auf seiner Internetseite zur Verfügung stellen. Die Konzeption und Durchführung 14 einschließlich der angestrebten Zertifizierung (Siegel des Netzwerks Leichte Sprache) erfolgt zusammen mit der Kölner Spezialagentur Atelier Leichte Sprache. Die Subsite soll zunächst einen Umfang von ca. 20 Seiten haben, die auf maximal 3 Navigationsebenen die wichtigsten Inhalte (z.B. Infos über das Jobcenter, Antragstellung, Datenschutz u.a.m.) in Leichter Sprache darstellen. Es handelt sich um neue, eigene Seiten, aber auch um verlinkte Übersetzungen vorhandener Inhalte. Zur Anschaulichkeit werden die Texte mit zahlreichen Piktogrammen und anderen bildlichen Darstellungen angereichert sein. Die Expertise der Agentur Leichte Sprache wurde hinzugezogen, weil, wie bereits erläutert, die Einfache Sprache festgefügten Normen folgt und daher regelkonforme und einwandfreie Übersetzungen zu fertigen sind, die den – allgemein anerkannten – Zertifizierungskriterien der Netzwerks Leichte Sprache entsprechen. So sind in Leichter Sprache z.B. Passive, Genetive und Konjunktive sowie auch Fremdwörter schlichtweg nicht vorhanden, was bereits die besondere Herausforderung einer Übersetzung, gerade im Verwaltungsbereich, klar verdeutlicht. Nachfolgend ein Beispiel für einen Text in Leichter Sprache (aus dem Bereich der Kosten der Unterkunft): Miete und Heizung – Infos in Leichter Sprache „(…) Das Amt bezahlt für Sie: die Miete, die Heizung und warmes Wasser. Wenn Sie nicht genug Geld haben. Wenn Sie die Kosten selbst nicht bezahlen können. Dazu müssen Sie vorher einen Antrag stellen. Achtung: Die Kosten müssen angemessen sein. Angemessen heißt: Das darf nicht zu teuer sein. Zum Beispiel: Die Wohnung darf für 1 Person: 50 Quadrat-Meter groß sein. Und 522 Euro kosten. Das ist die Miete ohne Heizung. Dann ist die Miete angemessen. Dazu sagen wir auch: Angemessenheits-Grenze. Die Stadt Köln bestimmt die Angemessenheits-Grenze. Wichtig: Die Miete darf höher sein, wenn mehr Personen in der Wohnung leben. Dazu gibt es Tabellen. Sprechen Sie mit Ihrem Sach-Bearbeiter im Jobcenter. Oder mit Ihrer Sach- Bearbeiter-in. Ihr Sach-Bearbeiter oder Ihre Sach-Bearbeiter-in sagt Ihnen: Ob die Miete angemessen ist. Oder ob Ihre Wohnung zu teuer ist. (…)“ 15 10. Ergebnismonitoring zu den vereinbarten Zielen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundesziele) und der Stadt Köln (Kommunale Ziele) – Stand Juni 2018 Das Jobcenter Köln geht in dem Ergebnismonitoring-Bericht für den Monat Juni 2018 (Anlage 1) auf die Zielerreichung bezüglich der mit dem Bund und mit der Stadt Köln vereinbarten Ziele für das Jahr 2018 ein. gez. Wagner Anlage: 1) Ergebnismonitoring 06/2018
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2709/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 24.08.2018
- Erstellt
- 15.08.2018 12:51