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0239/2024

231. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt

Mitteilung Ausschuss 15.02.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 14.03.2024, TOP 17.2

Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches

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Ansehen

Anlage 3 beabsichtigte Darstellung

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Ansehen

Anlage 2 bisherige Darstellung FNP

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

Anlage 4 Begründung

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Ansehen

Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches

356 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
231. Änderung des Flächennutzungsplanes
Östlich Reitweg in Köln-Deutz
- Lage des Änderungsbereiches -
¯
Änderungsbereich
1:7.500M.:

Anlage 3 beabsichtigte Darstellung

856 Zeichen

a 1

Die Oberbürgermeisterin 3 de Ka

Et Köln

Anna.
231. Änderung des Flächennutzungsplanes
Östlich Reitweg in Köln-Deutz

- beabsichtigte Darstellung -

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) Legende

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Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Mischgebiet
Kerngebiet

Sondergebiet |
Technische Hochschule + |
studentisches Wohnen,
Gastronomie + nicht großfl.
Einzelhandel, hochschulnahe |
Dienstleistungen + sonstige
wissenschaftl. Einrichtungen
Gewerbegebiet | H
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche

Fläche für
Hauptverkehrszüge

Fläche für
Bahnanlagen

Kindereinrichtung, I T:
‚Standort unbestimmt

Spielplatz, Standort
unbestimmt

Bad

Fernheizwerk
Umspannwerk
Jugendeinrichtung
Kindereinrichtung
Kirche

Schule
Verwaltung
Parkanlage
Spielplatz
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Sportplatz
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Anlage 2 bisherige Darstellung FNP

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Anlage 2
- bisherige Darstellung -
231. Änderung des Flächennutzungsplanes
Östlich Reitweg in Köln-Deutz
0 100 20050
Meter
1:5.000M.:
Legende
Änderungsbereich
Reitw_FNP_vorher_U...
Wohnbaufläche
Gemischte Baufläche
Mischgebiet
Kerngebiet
Gemeinbedarfsfläche
Grünfläche
Fläche für
Hauptverkehrszüge
Fläche für
Bahnanlagen
Kindereinrichtung,
Standort unbestimmt
Spielplatz, Standort
unbestimmt
Bad
Fernheizwerk
Jugendeinrichtung
Kindereinrichtung
Kirche
Parkanlage
Schule
Spielplatz
Sporthalle
Sportplatz
Umspannwerk
Verwaltung
W
M
MI
MK
SondergebietSO
Gewerbegebiet
FachhochschuleFH
GE

Mitteilung Ausschuss

6223 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/1 
 
Vorlagen-Nummer  15.02.2024 
 0239/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 
 
231. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt 
Arbeitstitel: "Östlich Reitweg (Campus der TH)" in Köln-Deutz 
Hier: Mitteilung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 
 
Anlass und Ziele der Planung 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, den Campus Deutz der Techni-
schen Hochschule Köln (TH) stufenweise neu zu entwickeln. 
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat daher 2012 in Abstimmung mit der Stadt 
Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der erstplatzierte Entwurf des Büros Kis-
ter, Scheithauer, Gross (ksg) aus Köln bildete die Grundlage des Masterplans „Teilneubau 
Fachhochschule Deutz und Umgebung“, der am 14.10.2013 der Öffentlichkeit in einer Infor-
mationsveranstaltung vorgestellt wurde. Gemeinsam mit dem Atelier Loidl Landschaftsarchi-
tekten aus Berlin und dem Aachener Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Baier GmbH (BSV) 
entwickelte der TH-Masterplan die städtebaulichen Qualitäten des Wettbewerbsentwurfes in 
detaillierter Form fort. 
Auf der Grundlage des vorgenannten städtebaulichen Planungskonzeptes wird das Verfahren 
der 231. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren mit dem Bebau-
ungsplan Nr. 69449/05, „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln-Deutz durch-
geführt. 
 
Für das Plangebiet sollen die Darstellungen des FNP im Wesentlichen von derzeit Sonstiges 
Sondergebiet „Fachhochschule“ (im Folgenden SO „FH“ genannt) gemäß §°11 Baunutzungs-
verordnung (BauNVO) in Sonstiges Sondergebiet „Technische Hochschule und studentisches 
Wohnen, Gastronomie und nicht großflächiger Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen 
und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen“ (im Folgenden SO „TH“ genannt) geändert 
werden. In den Campus einbezogen werden Flächen südlich der Gießener Straße, die derzeit 
noch als Wohnbaufläche mit den ergänzenden Signets für Feuerwehr, Kindereinrichtung und 
Spielplatz bzw. Grünfläche im FNP dargestellt sind. Hier waren ein Betriebshof der AWB, eine 
Feuerwache und eine Kindertagesstätte ansässig. Die vorgenannten Einrichtungen wurden 
inzwischen verlagert. 
Im Westen des heutigen Hochschulgeländes ist ein gemischt genutztes Quartier geplant. 
Hierzu wird eine Darstellung als gemischte Baufläche (M) - ergänzt um Signets für noch unbe-
stimmte Standorte für eine Kindereinrichtung und einen Spielplatz - anstelle der heutigen Dar-
stellung als SO „FH“ notwendig.

2 
 
Verlauf des Änderungsverfahrens 
Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am 03.04.2014 auf der Grundlage des erstplat-
zierten Entwurfes aus dem städtebaulichen Wettbewerb für den Campus Deutz, den Bebau-
ungsplan unter dem damaligen Arbeitstitel „Östlich Reitweg (IWZ der FH Köln)“ in Köln-Deutz 
aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die öffentliche 
Bekanntmachung der Einleitung des Bauleitplanverfahrens erfolgte am 30.04.2014 in Amts-
blatt Nr. 18. 
 
Auf Grundlage des nachfolgend erstellten städtebaulichen Konzeptes “Östlich Reitweg 
(Camus Deutz der TH Köln)“ wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 26.04.2017 in 
Amtsblatt Nr. 18 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch 
(BauGB) durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 und Aushang im Bezirksrathaus In-
nenstadt (Kundenzentrum) in der Zeit vom 02. bis 16. Mai 2017 einschließlich durchgeführt. 
Schriftliche Anregungen konnten bis zum 16. Mai 2017 einschließlich an den Bezirksbürger-
meister des Stadtbezirkes Innenstadt gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind 
drei Stellungnahmen eingegangen. 
Auf die Ergebnisse wird für die 231. FNP-Änderung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu-
rückgegriffen; Die Unterrichtung und Erörterung zur FNP-Änderung sind auf dieser Grundlage 
erfolgt. 
 
Über die Ergebnisse der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die daraus resultieren-
den Vorgaben für die weitere Ausarbeitung der Bauleitpläne wurde nach Vorberatung in der 
Bezirksvertretung Innenstadt am 12.09.2019 im Stadtentwicklungsausschuss am 19.09.2019 
beschlossen. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 
§°4 Absatz 1 BauGB wurde erstmals im Zuge der Erarbeitung des Masterplans vom 31.03. bis 
zum 07.05.2014 durchgeführt. Die Beteiligung wurde mit dem finalen städtebaulichen Pla-
nungskonzept vom 10.03. bis 11.04.2017 wiederholt. 
 
Auf die Ergebnisse der vorgenannten Verfahrensschritte zum städtebaulichen Planungskon-
zept „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ wird sowohl im Verfahren der 231. Ände-
rung des Flächennutzungsplans als auch im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren 
aufgebaut. 
 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 
BauGB erfolgte in der Zeit vom 16.05.2023 bis 16.06.2023. Auch die hierbei gewonnenen Er-
kenntnisse sind in das Abwägungsmaterial zur 231. FNP-Änderung eingeflossen. 
Im Zuge der weiteren Ausarbeitung der Planung auf Ebene des Bebauungsplans wurden der 
Planung zugrundeliegende Gutachten aktualisiert und präzisiert. Änderungen von grundlegen-
den Aussagen in Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans 
sind hieraus nicht entstanden. 
 
Bisherige politische Beratungen und Beschlüsse 
Beschluss über die Vorgaben für die weitere Ausarbeitung 
2494/2019 
12.09.2019 Bezirksvertretung 1, TOP 3.5 
19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 9.1 
 
Mitteilung über Ergebnisse der Wettbewerbe 
0283/2019 
07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 17.10 
21.03.2019 Bezirksvertretung 1, TOP 9.2 
 
Einleitung Bauleitplanverfahren und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
4287/2013 
20.02.2014 Bezirksvertretung 1, TOP 7.4 
03.04.2014 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 10.9

3 
 
Anlagen 
Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches im Stadtgebiet 
Anlage 2 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans 
Anlage 3 beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans 
Anlage 4 Begründung mit Umweltbericht 
 
 
Gez. Greitemann

Anlage 4 Begründung

154910 Zeichen

A N L A G E  4  
2024-01-22_231_B32_ANL4.docx  
 
Begründung nach § 2a Baugesetzbuch (BauGB)  
zur 231. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 1, Köln -
Innenstadt 
Arbeitstitel: "Östlich Reitweg (Campus der TH)“ in Köln-Deutz 
hier:  Änderung der Darstellung von Sondergebiet FH (Fachhochschule), 
Wohnbaufläche mit ergänzenden Signets für Feuerwehr, Kindereinrichtung und 
Spielplatz, sowie Grünfläche, in Sonstiges Sondergebiet TH (Technische 
Hochschule und studentisches Wohnen, Gastronomie und nicht großflächiger 
Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen und sonstige wissenschaftliche 
Einrichtungen), sowie gemischte Baufläche mit ergänzenden Signets für noch 
unbestimmte Standorte für eine Kindereinrichtung und einen Spielplatz 
 
Stand: Entwurf, 25.01.2024 
 
Inhalt 
1. Beschreibung des Änderungsbereiches ............................................................................. 4 
1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches ..................................... 4 
1.2 Vorhandene Strukturen ................................................................................................... 4 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung .................................................................................. 5 
2.1 Anlass der Planung ......................................................................................................... 5 
2.2 Ziel und Zweck der Änderung ......................................................................................... 6 
3. Verlauf des Änderungsverfahrens ...................................................................................... 6 
4. Planungsvorgaben .............................................................................................................. 7 
4.1 Landesplanerische Vorgaben ......................................................................................... 7 
4.2 Regionalplan.................................................................................................................... 8 
4.3 Landschaftsplan .............................................................................................................. 9 
4.4 Bebauungsplan.............................................................................................................. 10 
4.5 Fluchtlinienpläne............................................................................................................ 10 
4.6 Wasser- und Hochwasserschutz................................................................................... 11 
4.7 Denkmalschutz .............................................................................................................. 12 
4.8 Altlasten ......................................................................................................................... 13 
4.9 Informelle Planungen .................................................................................................... 14 
5. Verkehr und technische Infrastruktur................................................................................ 16 
5.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ............................................................................ 16 
5.2 Öffentlicher Personen - Nahverkehr (ÖPNV)................................................................ 17 
5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser, Energieversorgung ...................................................... 18 
6. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungsplan (FNP).............................................. 19 
6.1 Bestehende Nutzungen ................................................................................................. 19 
6.2 Bisherige Darstellung .................................................................................................... 19

- 2 - 
 
6.3 Beabsichtigte Darstellung.............................................................................................. 19 
6.4 Standortwahl der Bebauung.......................................................................................... 20 
7. Auswirkungen der Planänderung...................................................................................... 20 
8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 BauGB ..................... 21 
9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB................................... 22 
9.1 Darstellung des Inhaltes und wichtigster Ziele der FNP-Änderung .......................... 22 
9.2 Bedarf an Grund und Boden ..................................................................................... 22 
9.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen fest gelegten 
planungsrelevanten Ziele des Umweltschutzes........................................................ 23 
9.4 Grundlagen ................................................................................................................ 28 
9.4.1 Methodische Hinweise zur Umweltprüfung........................................................ 28 
9.4.2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario)...................... 28 
9.4.3 Beschreibung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung  
(Nullvariante) ...................................................................................................... 29 
9.4.4 Beschreibung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung ................. 29 
9.5 Prognose der Auswirkungen auf die Umweltbelange ............................................... 30 
9.5.1 Tiere .................................................................................................................... 30 
9.5.2 Pflanzen .............................................................................................................. 32 
9.5.3 Fläche ................................................................................................................. 33 
9.5.4 Boden.................................................................................................................. 34 
9.5.5 Wasser................................................................................................................ 34 
9.5.6 Luft ...................................................................................................................... 36 
9.5.7 Klima ................................................................................................................... 38 
9.5.8 Wirkungsgefüge.................................................................................................. 40 
9.5.9 Landschaft (Ortsbild) .......................................................................................... 40 
9.5.10 Biologische Vielfalt ............................................................................................. 41 
9.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete ............................ 42 
9.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung .................................................................... 42 
9.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................................... 47 
9.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung,  
Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ........................ 48 
9.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von  
Energie ............................................................................................................... 48 
9.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes ................................................. 49 
9.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch 
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der EG  
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden....................... 50 
9.5.18 Wechselwirkungen ............................................................................................. 50 
9.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf  die 
Belange des Umweltschutzes ............................................................................ 51 
9.5.20 Eingriffsregelung................................................................................................. 51 
9.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Gebiete ...... 52

- 3 - 
 
9.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken ..................................................................... 52 
9.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten........................... 52 
9.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwierigkeiten 53 
9.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen............... 53 
9.8 Zusammenfassung .................................................................................................... 53 
9.9 Referenzliste der Quellen .......................................................................................... 57

- 4 - 
 
1. Beschreibung des Änderungsbereiches  
1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches 
Der circa 14,54 ha große Änderungsbereich  des Flächennutzungsplans liegt im 
Stadtbezirk Innenstadt, Stadtteil Deutz. 
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt: 
 durch den Reitweg im Westen 
 die Deutz-Kalker-Straße und die Gießener Straße im Norden,  
 den Deutzer Ring (B55) im Südosten,  
 sowie die Betzdorfer Straße bzw. die Sportanlagen im Südwesten. 
 
1.2 Vorhandene Strukturen 
Der Änderungsbereich befindet sich an der östlichen Grenze des Stadtteils Deutz zu 
den Stadtteilen Kalk und Humboldt-Gremberg. Er ist überwiegend durch die TH Köln 
bebaut und genutzt. Die Bestandsgebäude der Technischen Hochschule bestehen aus 
dem „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrum“ (IWZ), sowie den Fakultäten Architektur, 
Bauingenieurwesen und Umwelttechnik und der Bibliothek. Im Norden und Süden des 
Gebiets steht jeweils ein dem Kölner Studierendenwerk zugehöriger „Wohnturm“, 
westlich des Gebäudes der Fakultäten für Bauwesen und Umwelttechnik an der Deutz-
Kalker-Straße/ Reitweg befindet sich ein weiteres Gebäude studentisches Wohnen. 
 
Östlich der TH an der Gießener Straße bef anden sich eine stillgelegte Feuerwache, 
ein ebenfalls stillgelegter Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) und eine 
Sozialstation mit Kindertage sstätte. Alle vorgenannten Flächen wurden für die 
Erweiterung des Hochschulcampus durch das Land erworben. Die baulichen Anlagen 
wurden inzwischen überwiegend bereits abgebrochen. 
  
Der Änderungsbereich ist umgeben von Wohnbebauung, die punktuell mit nicht  
wesentlich störenden Gewerbebetrieben wie einer KFZ - Werkstatt und 
Dienstleistungen durchmischt ist.  
 
Westlich des Campus befinden sich am Reitweg die Werner-von-Siemens-Schule, ein 
Berufskolleg für Elektrotechnik/ Berufliches Gymnasium.  
 
Unmittelbar südlich grenzt die städtische Bezirkssportanlage Reitweg an den Campus. 
Hier befinden sich unter anderem ein Fußballplatz und Leichtathletikanlagen. Die 
Anlage wird für den Vereinssport intensiv genutzt. 
 
Nördlich der Technischen Hochschule liegt eine öffentliche Grünfläche, der 
Pyramidenpark. 
Nordwestlich des Plangebiets befindet sich an der Gummersbacher Straße/ Deutz -
Kalker Straße die Veranstaltungs- und Sporthalle „Lanxess Arena“. 
 
Der Änderungsbereich ist durch Straßen - und Schienenverkehrslärm sow ie in 
geringerem Ausmaß auch durch Sportlärmimmissionen vorbelastet. Die Thematik 
Schallimmissionen wird im Umweltbericht im Kapitel 9.5.12.1 näher betrachtet. 
 
Der Änderungsbereich befindet sich nicht im Einflussbereich von Störfallbetrieben oder 
-anlagen im Sinne des § 50 BImSchG.

- 5 - 
 
 
Soziale Infrastruktur 
Die Hochschulnutzung im Campus Deutz löst keinen Bedarf an städtischen 
Einrichtungen und Anlagen der sozialen Infrastruktur wie zum Beispiel Spielplätzen, 
Kindergärten oder Schulen aus. Ggfs. aus dem Betr ieb der Hochschule heraus 
notwendige Anlagen wie zum Beispiel Kinderbetreuungsplätze für die Kinder von 
Studierenden und Mitarbeitenden liegen im eigenen Verantwortungsbereich der TH 
Köln. Das Studierendenwohnen auf dem Campus soll nicht erweitert werden, sodass 
hieraus keine zusätzlichen Bedarfe zu erwarten sind. 
 
Das Kreativquartier am Reitweg ist kein Bestandteil des Campus Deutz der TH Köln 
und wird daher auch nicht durch das Land Nordrhein -Westfalen errichtet. Die 
Grundstücksflächen sollen in einem gee igneten Verfahren an Investoren vergeben 
werden. Das Kreativquartier ist daher auch nicht in den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans 69449/05 einbezogen, der im Parallelverfahren mit der 231. FNP -
Änderung aufgestellt wird.  
  
Im Rahmen der Planung des Kreat ivquartiers am Reitweg sollen in einem späteren 
Bebauungsplanverfahren die konkret entstehenden Bedarfe geprüft  werden. Soweit 
dies im Kooperativen Baulandmodell vorgesehen ist , erfolgen dann vertragliche 
Vereinbarungen zur Realisierung der erforderlichen Einrichtungen. 
 
Versorgung 
Der nächstgelegene Zentrumsbereich in Kalk ist von der Mitte des Änderungsbereichs 
aus in ca. 800 m Fußweg - oder Fahrradentfernung erreichbar. Dort ist ein großes 
Angebot an Waren und Dienstleistungen des täglichen sowie periodischen Bedarfs 
verfügbar.  
 
Grün- und Freiraum 
Innerhalb des Campus soll die Freiraumversorgung durch die Schaffung begrünter 
Platzräume mit multifunktionaler Nutzbarkeit gesichert werden.  
Für die geplanten Wohnnutzungen im Kreativquartier ist der nächste erreichbare 
Grünraum der ca. 4 ha große Pyramidenpark/ Alter Deutzer Friedhof auf der 
gegenübergelegenen Seite der Deutz -Kalker-Straße. Für das Kreativquartiers am 
Reitweg werden in einem eigenen Bebauungsplanverfahren die entstehenden Bedarfe 
geprüft. Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell sind Grünflächen zu schaffen oder 
es sind Ablösezahlungen vorzusehen.  
 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung  
2.1 Anlass der Planung 
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, den Campus Deutz der 
Technischen Hochschule Köln (TH) stufenweise neu zu entwickeln. Dabei werden die 
Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik sowie die 
Bibliothek als Bestand weiter genutzt. Die vorgenannten Fakultätsgebäude wurden 
überwiegend bereits saniert. Alle übrigen Bestandsgebäude  sollen schrittweise 
abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. 
 
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat 2012 in Abstimmung mit der Stadt 
Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der erstplatzierte Entwurf des

- 6 - 
 
Büros Kister, Scheithauer , Gross (ksg) aus Köln bildete die Grundlage des 
Masterplans „Teilneubau Fachhochschule Deutz und Umgebung“, der am 14.10.2013 
der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung vorgestellt wurde. Gemeinsam mit 
dem Atelier Loidl Landschaftsarchitekten aus Berlin und dem Aachener Büro für Stadt- 
und Verkehrsplanung Baier GmbH (BSV) entwickelte der TH -Masterplan die 
städtebaulichen Qualitäten des Wettbewerbsentwurfes in detaillierter Form fort und 
berücksichtigte insbesondere die Bedingungen der stufenweis en Realisierung des 
Gesamtvorhabens und die Erweiterung des Campus auf die angrenzenden 
Grundstücksflächen der Feuerwache, der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln und der 
Sozialstation Gießener Straße. 
 
Auf der Grundlage des vorgenannten städtebaulichen Planung skonzeptes wird d as 
Verfahren der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Parallelverfahren 
mit dem Bebauungsplan Nr. 69449/05, „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ 
in Köln-Deutz durchgeführt.  
 
2.2 Ziel und Zweck der Änderung  
Für das Plangeb iet sollen die Darstellungen des FNP im Wesentlichen von derzeit 
Sonstiges Sondergebiet „Fachhochschule“ (im Folgenden SO „FH“ genannt)  gemäß 
§°11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Sonstiges Sondergebiet „Technische 
Hochschule und studentisches Wohnen , Gastronomie und nicht großflächiger 
Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen und sonstige wissenschaftliche 
Einrichtungen“ (im Folgenden SO „TH“ genannt)  geändert werden. In den Campus 
einbezogen werden Flächen südlich der Gießener Straße, die derzeit noch als 
Wohnbaufläche mit den ergänzenden Signets für Feuerwehr, Kindereinrichtung und 
Spielplatz bzw. Grünfläche im FNP dargestellt sind. Hier waren ein Betriebshof der 
AWB, eine Feuerwache und eine Kindertagesstätte ansässig. Die vorgenannten 
Einrichtungen wurden inzwischen verlagert. 
Im Westen des heutigen Hochschulgeländes ist ein gemischt genutztes Quartier 
geplant. Hierzu wird eine Darstellung gemäß § 1 BauNVO als Gemischte Baufläche - 
ergänzt um Signets für noch unbestimmte Standorte für eine Kinder einrichtung und 
einen Spielplatz - anstelle der heutigen Darstellung als SO „FH“ notwendig. 
 
3. Verlauf des Änderungsverfahrens  
Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am 03.04.2014 auf der Grundlage des 
erstplatzierten Entwurfes aus dem städtebaulichen Wettbewerb für den Campus Deutz 
(s. dazu unter Abschnitt 1.1), den Bebauungsplan „Östlich Reitweg (Campus D eutz 
der TH Köln)“ in Köln -Deutz aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der 
Öffentlichkeit durchzuführen. Die öffentliche Bekanntmachung der Einlei tung des 
Bauleitplanverfahrens erfolgte am 30.04.2014 in Amtsblatt Nr. 18. 
 
Auf Grundlage des nachfolgend erstellten städtebaulichen Konzeptes für den Campus 
Deutz der TH Köln wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 26.04.2017 in 
Amtsblatt Nr. 18 die frü hzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz  1 
Baugesetzbuch (BauGB) durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 und Aushang 
im Bezirksrathaus Innenstadt (Kundenzentrum) in der Zeit vom 02. bis 16. Mai 2017 
einschließlich durchgeführt. Schriftliche Anregungen konnten bis zum 16. Mai 2017 
einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt gerichtet 
werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind drei Stellungnahmen eingegangen.

- 7 - 
 
 
Auf die Ergebnisse wird für die 231. FNP -Änderung gemäß §  3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 
BauGB zurückgegriffen; Die Unterrichtung und Erörterung zur FNP-Änderung sind auf 
dieser Grundlage erfolgt. 
 
Über die Ergebnisse der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und d ie daraus 
resultierenden Vorgaben für die weitere Ausarbeitung der Bauleitpläne wurde nach 
Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt am 12.09.2019 im 
Stadtentwicklungsausschuss am 19.09.2019 beschlossen. 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde erstmals im Zuge der Erarbeitung des Masterplans 
vom 31.03. bis zum 07.05.2014 durchgeführt. Die Beteiligung wurde mit dem finalen 
städtebaulichen Planungskonzept vom 10.03. bis 11.04.2017 wiederholt. 
 
Auf die Ergebnisse der vorgenannten Verfahrensschritte zum städtebaulichen 
Planungskonzept „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ wird sowohl im 
Verfahren der 231. Änderung des Flächennutzungsplans als auch im parallel 
verlaufenden Bebauungsplanverfahren aufgebaut. 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 
Absatz 2 BauGB zur 231. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte in der Zeit 
vom 16.05.2023 bis 16.06.2023. Auch die hierbei gewonnen Erkenntnisse sind in das 
Abwägungsmaterial zur 231. FNP-Änderung eingeflossen. 
Im Zuge der weiteren Ausarbeitung der Planung auf Ebene des Bebauungsplans 
wurden der Planung zugrundeliegende Gutachten aktualisiert und präzisiert. 
Änderungen von grundle genden Aussagen in Begründung und Umweltbericht zur 
Änderung des Flächennutzungsplans sind hieraus nicht entstanden. 
 
4. Planungsvorgaben 
4.1 Landesplanerische Vorgaben 
Die im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW formulierten Ziele und Grundsätze 
sind gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 ROG zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die nachfolgend 
benannten Ziele und Grundsätze sind für die FNP-Änderung relevant. 
 
6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung  
„Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und  bedarfsgerecht an der 
Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen 
Infrastrukturen sowie den natur -räumlichen und kulturlandschaftlichen 
Entwicklungspotentialen auszurichten. […]."  
 
6.1-5 Grundsatz Leitbild „nachhaltige europäische Stadt"  
„Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der „nachhaltigen europäischen Stadt" 
kompakt gestaltet werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional - und 
Bauleitplanung sollen durch eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und 
siedlungsstrukturell optimierte Zuordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur 
Verbesserung der Lebensqualität und zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens 
beitragen. […]."  
 
6.1-6 Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung

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„Planungen und Maßnahmen der Innenentwicklung haben Vorrang vor der 
Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich. Die gezielte Erhaltung und 
Neuschaffung von Freiflächen im Innenbereich aus städtebaulichen Gründen ist 
hiervon unbenommen." 
 
Mit der Weiterentwicklung des Hochschulstandortes in der rechtsrheinischen 
Innenstadt, einer räumlich verdichteten Anordnung von Hochschulnutzungen sowie 
ergänzenden Strukturen (Studentisches Wohnen im gesamten Plangebiet sowie 
weiteren hochschulaffinen Nu tzungen im Bereich des geplan ten Mischgebietes im 
sogenannten Kreativquartier) und der Beschränkung auf den bestehenden Standort 
sowie unmittelbar angrenzende Bereiche, entspricht die Planung diesen 
landesplanerischen Vorgaben. 
 
4.2 Regionalplan 
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt für 
den Änderungsbereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 
 
In den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sollen Wohnungen, 
Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freifläc hen, zentralörtliche Einrichtungen 
und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise 
zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren 
Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind. Innerhalb der AS B sollen 
entsprechend dem Bedarf in der Bauleitplanung dargestellt bzw. festgesetzt werden: 
- Flächen für den Wohnungsbau und die damit verbundenen Folgeeinrichtungen, 
- Flächen für die zentralörtlichen Einrichtungen, 
- Flächen für die sonstigen privaten und öff entlichen Einrichtungen der Bildung 
und Kultur sowie der sozialen und medizinischen Betreuung, 
- gewerbliche Bauflächen für die Bestandssicherung und Erweiterung 
vorhandener Gewerbebetriebe und für die Ansiedlung neuer, überwiegend nicht 
erheblich belästigender Gewerbebetriebe, 
- wohnungsnahe Sport-, Freizeit-, Erholungs- und sonstige Grünflächen. 
Die vorliegende Planung befindet sich daher mit den Zielen der Regionalplanung im 
Einklang. 
 
Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 29.08.2023 gem. § 34 Abs.  5 
Landesplanungsgesetz NRW bestätigt, dass die Planung  an die Ziele der 
Raumordnung angepasst ist.

- 9 - 
 
 
Abb. 1: Auszug aus dem Regionalplan  
 
4.3 Landschaftsplan 
Der rechtsverbindliche Landschaftsplan der Stadt Köln sieht für den Änderungsbereich 
keine geschützten Teile von Natur und Landschaft vor. Überdies stellt der  
Landschaftsplan das Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des 
Immissionsschutzes oder zu Verbesserung des Klimas“ dar. 
Die geplante Blockrandbebauung gemäß dem Masterplan für den Campus mit 
abgestuften Gebäudehöhen, breiten durchgehenden Wegetrassen und dem zentralen 
Campusplatz, dürfte eine höhere Winddurchlässigkeit und damit bessere Durchlüftung 
als bisher ermöglichen. Der für die übergeordnete Belüftung der Deutzer Innenstadt 
relevante „Rheintalwind“ wird nicht beeinträchtigt. Das Maß der Überbauung 
(einschließlich ihrer zulässigen Überschreitung) wird künftig im Bebauungsplan a uf 
85 % des Sondergebiets beschränkt. Im alten B -Plan, der keine GRZ festsetzt, ist 
außerhalb der Grünfläche und Schutz pflanzung eine vollständige Versiegelung 
möglich. Trotz der geringeren Dichte der neuen Bebauung und überwiegend offener 
Innenhöfe ist fü r den Campus Deutz, aufgrund des nach wie vor hohen 
Versiegelungsgrades, nicht von einer wesentlichen Abschwächung der für den Status 
quo (s.o.) prognostizierten Wärmebelastung auszugehen.  
Die Realisierung von Dach - und Fassadenbegrünungen, Baumanpflanzun gen und 
weiteren Grünelementen wird durch Kühlungseffekte zu einer Minderung der 
klimatischen Belastung beitragen. Es wird davon ausgegangen, dass durch die 
Verwendung reflektierender Mate rialien und heller Farben eine Erhöhung der 
Rückstrahlwirkung von Dächern, Fassaden und Flächenbefestigungen im Rahmen der 
weiteren Detailplanung erreicht werden kann.

- 10 - 
 
 
Abb. 2: Auszug aus dem Landschaftsplan 
 
4.4 Bebauungsplan 
Für den Änderungsbereich gilt derzeitig der Bebauungsplan 69449/03 , 1. Änderung  
von 197 6. Dieser Bebauungsplan setzt Flächen für den Gemeinbedarf mit den 
Zweckbestimmungen „Staatliche Ingenieurschule", „Feuerwehr und Fuhrpark" und 
„Sozialeinrichtungen" fest. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren 
Grundstücksflächen sind nicht festgesetzt. Es handelt sich somit um einen einfachen 
Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 und 3 BauGB. Die Beurteilung des Maßes 
der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksflächen, die überbaut werden können 
richtet sich gemäß § 34 BauGB nach der Eigenart der nähe ren Umgebung. Der 
Bebauungsplan für diesen Bereich wird parallel zum Verfahren der 
Flächennutzungsplanänderung neu aufgestellt. 
 
4.5 Fluchtlinienpläne 
Für den Änderungsbereich existieren keine Fluchtlinienpläne.

- 11 - 
 
4.6 Wasser- und Hochwasserschutz  
Wasserschutz 
Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Es ist für diesen Bereich auch 
kein Wasserschutzgebiet geplant. 
 
Hochwassergefährdung, Hochwasserrisiko 
Das Änderungsbiet gehört zum Teileinzugsgebiet Rheingraben -Nord. Es weist zum 
Rhein einen minimalen  Abstand von ca. 1,2 km auf und ist laut den 
Hochwassergefahrenkarten (STADT KÖLN o.  J. d.) durch die bestehenden 
Hochwasserschutzeinrichtungen am Rhein geschützt. Sollten die Einrichtungen 
versagen, wäre der Nordosten bei einem im Mittel alle 100 Jahre au ftretenden (HQ 
100) und weitere Flächen bei einem seltenen, alle 200 Jahre vorkommenden 
Hochwasserereignis (HQ 200) betroffen. Bei einem statistisch deutlich seltener als alle 
100 Jahre auftretenden, extremen Ereignis (HQ extrem) würde es zu einer Über -
strömung der Schutzanlagen und, mit Ausnahme eines flachen Hügels im Nordwesten, 
zu einer Überflutung des Plangebiets, überwiegend mit Überflutungshöhen zwischen 
1 und 2 m, kommen.  
Das Hochwasserrisikogebiet wird im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt sowie in 
der untenstehenden Abbildung. 
Das Änderungsgebiet befindet sich auf Blatt 091 der Hochwasserrisikokarten (MULNV 
2021c). Bei den o.g. Überflutungsszenarien wären, als „Flächen mit besonderer 
funktionaler Prägung“, die Hochschulnutzungen betroffen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 3  extreme Hochw asserereignisse

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Starkregengefährdung 
Die aus Modellrechnungen abgeleiteten Starkregengefahrenkarten (STADT KÖLN o.  
J. d.) bilden nicht ein reales Ereignis ab, sondern zeigen die Gefahren durch 
Sturzfluten und Starkregen auf, die bei verschiedenen Starkregenereignissen 
auftreten können. Dabei wird unterschieden, wie groß das Ausmaß der Überflutung für 
ein mittleres (statisti sch 30 -jährlich), ein intensives (statistisch 50 -jährlich), ein 
außergewöhnliches (statistisch 100-jährlich) und ein extremes (statistisch 200-jährlich) 
Starkregenereignis ist.  
Die Starkregengefahrenkarte zeigt für alle o.g. Ereignisse für den Ist-Zustand nur sehr 
klein-räumige Unterschiede. Weite Teile des Änderungsbereiches weisen eine geringe 
Starkregengefährdung auf. Eine überwiegend mäßig ausgeprägte Gefährdung 
beschränkt sich auf partielle Bereiche angrenzender Straßen, plangebietsinterne 
Wege und di e ehemaligen Betriebshöfe von Feuerwehr und 
Abfallwirtschaftsbetrieben. 
 
4.7 Denkmalschutz 
Im Änderungsbereich befinden sich ein Baudenkmal und ein Bodendenkmal. Das als 
Baudenkmal geschützte Gebäude der Architekturfakultät , Reitweg 2 liegt im 
Nordwesten des Ä nderungsbereichs. Südlich davon ist in den Freianlagen ein 
transloziertes Teilstück eines römischen Abwasserkanals aufgestellt. Hierbei handelt 
es sich um ein Bodendenkmal. 
Das Ingenieurwissenschaftliche Zentrum IWZ wurde Anfang 2013 unter 
Denkmalschutz gestellt.  
Laut § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch  (BauGB) sollen „Denkmalgeschützte Mehrheiten“ 
(nach § 2 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) „Denkmalbereiche“) in 
den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden. Solche sind für das 
Stadtgebiet Kölns nicht durch Satzung i. S. d. § 10 DSchG NRW definiert. „Da es sich 
hier um Einzeldenkmäler und nicht um denkmalgeschützte Mehrheiten ( bzw. 
Denkmalbereiche im Sinne des DSchG NRW) handelt, erfolgt im FNP keine 
nachrichtliche Übernahme dieser Denkmäler in die Plandarstellung nach § 5 Absatz 4 
BauGB.“ 
Zudem hat d ie Bezirksregierung Köln noch im Jahr der Unterschutzstellung  des 
IWZ − basierend au f der Fest stellung eines überwiegenden öffentlichen 
Interesses − eine unbefristete denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis für das IWZ erteilt. 
Wesentliche Grundlage dieser Erteilung stellt eine umfassende Stellungnahme des 
Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW dar, die vor allem die 
Anforderungen an einen zeitg emäßen Studienbetrieb in dem be stehenden Gebäude 
nicht mehr als erfüllt ansieht. Daher hat die Bezirksregierung an dieser Stelle die 
Belange von Wissenschaft und Bildung gegenüber dem Interesse der Denkmalpflege 
höher eingestuft.

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4.8 Altlasten 
Im Bereich der stillgelegten Feuerwache befindet sich eine Fläche, die im Kataster der 
Altlasten und altlastverdächtigen Flächen (gem. § 2 BBodSchG) unter der Nr. 105 163 
und der Bezeichnung "Gießener Str. 4-6" als Altstandort registriert ist. 
Es handelt sich um eine ehemalige Betriebstankstelle. Die Fläche ist als 
"nutzungsorientiert saniert/ gesichert" gelistet, zum Nachweis durchgeführter 
Maßnahmen liegt hier eine Sanierungsdokumentation von 1997 vor. 
Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG wurde im April 2013 vom Bau - und 
Liegenschaftsbetrieb NRW beauftragt, eine orientierende Altlastuntersuchung auf dem 
Grundstück “Gießener Straße 6“ in 50679 Köln durchzuführen.  
Aufgrund des vorliegenden generellen Altlastenverdachtes hinsichtlich der zu 
erwartenden Auffüllungen unterhalb der Oberflächenversiegelungen sind auf dem 
AWB- Betriebsgrundstück im Rahmen einer orientierenden Altlastenerkundung im 
Bereich des Grundstücks 12 Rammkernsondierungen mit Endteufen  von 3 m 
flächendeckend festgelegt worden. 
Wesentliches Ergebnis ist, dass die chemischen Untersuchungsergebnisse in der 
Größenordnung der Vorsorgewerte der BBodSchV (1999) und deutlich unterhalb der 
Prüfwerte BBodSchV – Kinderspielfläche liegen. Hier sind für die jetzige und auch für 
eine zukünftig sensiblere Nutzung nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine 
Gefährdungen über die verschiedenen relevanten Wirkungspfade, wie Boden - 
Mensch “direkter Kontakt“ und Boden – Sickerwasser – Grundwasser, ableitbar.  
Inzwischen erfolgten in diesem Bereich Abrissarbeiten. Nach Auskunft der 
zuständigen Fachbehörde wird die Fläche hinsichtlich im Boden verbliebener Bauteile 
saniert. Mit dem Abschluss der Arbeiten ist demnach im Laufe  des Jahres 2024 zu 
rechnen. Auf  eine K ennzeichnung des Altstandortes wird daher im 
Flächennutzungsplanverfahren verzichtet. 
Im Süden des Plangebiets befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln 
die Altablagerung Nr. 10515 sowie die Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier 
ist de rzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener 
Sanierungsbedarf gegeben. D ie Altablagerung wird gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB 
gekennzeichnet.

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Abb. 4  Altlasten 
 
4.9 Informelle Planungen 
Kooperatives Baulandmodell 
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) ist Teil des Stadtentwicklungskonzepts 
Wohnen. Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der 
Stadt Köln am 17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit 
Bekanntmachung im Amtsblatt am 24. Februar 2014 in K öln eingeführt. Mit 
Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das Modell weiterentwickelt und 
fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 in 
Kraft getreten. 
Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und  das 
preiswerte Wohnungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines 
Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel 
Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze, etc.) zu beteiligen. Das Modell ist 
bei allen Vorha ben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung 
Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die 
Schaffung von Baurecht für Wohnzwecke zum Ziel haben. 
Für den Bereich der geplanten gemischten Baufläche (M) wird im Zuge der Umsetzung 
der Planung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung das kooperative 
Baulandmodell Köln (KoopBLM) zur Anwendung kommen.  
Welche Verpflichtungen sich hieraus für Vorhabenträger ergeben und welche 
Anforderungen an die konkrete Ausgestaltung des gemischten Quartiers ergeben, ist 
zu Beginn verbindlicher Planungen mit der Geschäftsstelle Kooperatives 
Baulandmodell abzustimmen.

- 15 - 
 
Köln-Katalog 
Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ 
ist vom Rat am 23.03.2023 beschlossen worden. Als städtebauliches 
Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) wird der Köln -Katalog bei 
bebauungsplanrelevanten Vorhaben berücksichtigt, dies erfolgt unter dem Aspekt der 
Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Abs . 7 BauGB). So entfaltet der 
Köln-Katalog eine steuernde Wirkung innerhalb und außerhalb der Verwaltung.  Der 
Köln-Katalog widmet sich einer der wesentlichen Herausforderungen der Stadt Köln: 
der nachhaltigen Siedlungsflächenentwicklung. 
 
Die Auswirkungen d es Stadtwachstums stellen den Kölner Wohnungsmarkt trotz 
rückläufiger Bevölkerungszahlen jetzt und auch in den nächsten Jahrzehnten vor 
große Aufgaben. Die hohe Nachfrage nach Wohnraum ist ungebrochen und kann im 
Bestand nicht gedeckt werden. Gleichzeitig verfügt Köln nur noch über wenige 
Flächenpotenziale für den Wohnungsbau. Daher gilt es, mit den vorhandenen 
Flächenpotenzialen sparsam umzugehen, flächensparende Wohnformen zu 
realisieren und nachhaltig zu wachsen. Der Köln-Katalog zeigt wie kompakte und somit 
flächensparende Quartiere, die sozial und funktional durchmischt sind, das Prinzip 
der kurzen Wege verfolgen, ausreichend Grünflächen aufweisen und nachhaltig sind, 
in Köln entwickelt werden können. Als Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner 
Perspektiven 2030+“ vertieft und konkretisiert der Köln -Katalog deren Leitsätze und 
Ziele. Er entwickelt anschauliche und flächensparende Quartierstypologien für die 
Zieldichten, die in der Stadtstrategie für neue Quartiere vorgesehen sind. Der Köln -
Katalog em pfiehlt dabei bestimmte, auf die unterschiedlichen Lagequalitäten der 
Innenstadt, inneren und äußeren Stadt bezogene Dichtetypologien für künftige 
Wohnbauentwicklungen. 
 
Der Bebauungsplan für den Campus Deutz beinhaltet keine Wohnungsbauplanung 
und kann da her nicht unmittelbar auf eine der Dichtetypologien Bezug nehmen. Ein 
typologischer Abgleich ist dennoch hilfreich, denn eine flächensparende Entwicklung 
des Campus kann dabei unterstützen, Flächenpotenziale für den Wohnungsbau 
freizumachen. Der zugrundeli egende Masterplan für den Campus folgt mit seinen 
kompakten Baublöcken der im Köln-Katalog beschriebenen Strategie der horizontalen 
Dichte, und mit seinen Hochpunkten teils auch der Strategie der vertikalen Dichte. Zur 
Bewertung angemessener Dichtewerte bei neuen Quartiersentwicklungen bedient sich 
der Katalog des Begriffs der Quartiersdichte, mit der das Verhältnis von 
Geschossfläche zur gesamten Quartiersfläche einschließlich der öffentlichen Flächen 
gemeint ist. Dabei wird für die Innenstadt, in der der Campus verortet wird, eine 
Quartiersdichte von 1,5 als Mindestwert angegeben. Der Bebauungsplan erreicht mit 
der festgesetzten GFZ von 2,0 einen Wert von ca. 1,7 und bewegt sich damit im 
Zielwertkorridor.  
 
Masterplan Stadtgrün 
Der Masterplan Stadtgrün ist  vom Rat ebenso wie der Köln -Katalog am 23.03.2023 
beschlossen worden. Als Fachplanung wird er künftig ebenfalls in die Abwägung im 
Bauleitplanverfahren Eingang finden. Der Rat der Stadt Köln hatte in seiner Sitzung 
am 23.03.2021 die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan Grün Köln aufzustellen.  
 
Die Verwaltung hat auf Basis dieses Ratsbeschlusses in einem ersten Schritt eine 
gesamtstädtische Analyse der vielfältigen Funktionen des Stadtgrüns durchgeführt. 
Analysiert wurden die fünf Funktionsgruppen: Erho lung, Stadtnatur, Umwelt, Klima

- 16 - 
 
sowie Produktion. Umso mehr Funktionen einer Fläche zugeordnet werden, umso 
größer ist die Bedeutung dieser Fläche für die grüne Infrastruktur.  
 
Aufgegliedert in drei Gruppen wurden die Flächen mit der höchsten Funktionsdic hte 
als Immergrün bezeichnet. Hier wurden zudem bereits vorhandene Grünanlagen, 
hochwertige Schutzgebiete, wie geschützte Landschaftsbestandteile und 
Naturschutzgebiete sowie geschützte Biotope und Ausgleichflächen, grundsätzlich 
dem Immergrün zugeordnet. Das Zukunftsgrün stellen Flächen mit einem großen 
Potential für die Stärkung der grünen Infrastruktur dar. Das Potentialgrün weist die 
geringste Funktionsdichte auf, da es sich zumeist um landwirtschaftliche Flächen 
handelt, die aber neben der lokalen Nahr ungsmittelproduktion sehr wichtig für die 
Kaltluftbildung sind und somit einen großen Wert für das Stadtklima aufweisen. 
 
Die vorliegende Untersuchung wird fortgeschrieben. Bis 2027 werden nacheinander in 
allen Stadtbezirken Maßnahmen zur gerechteren Verte ilung des Stadtgrüns und zur 
konkreten Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanlagen in den Veedeln 
erarbeitet. Dieses Vorgehen wird begleitet durch eine umfangr eiche Bürger*innen -
Beteiligung. 
 
Auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Masterplans Stad tgrün kann für den 
Bebauungsplan 69449/05 sowie für die FNP -Änderung festgehalten werden, dass  
keinerlei ausgewiesene Potenzialflächen oder Flächen des Zukunftsgrüns überplant  
werden. Handlungsempfehlungen aus dem Masterplan werden durch den 
Bebauungsplan beachtet:  
- es wird ein Grünordnungsplan erstellt (Handlungsempfehlungen, Teil b) 
- Freiflächen werden als öffentlich zugängliche Flächen wo immer möglich 
naturnah gestaltet (Handlungsempfehlungen, Teil c): Öffentliche Grün - und 
Freiflächen anlegen, qualifizieren und weiterentwickeln 
- Es werden zu den Handlungsempfehlungen des Teils c): Stadtgrün 
klimaresilient ausgestalten insbesondere die Versickerungs - und 
Auffangmöglichkeiten für Starkregenereignisse in Grün - und Freiflächen 
geschaffen, der Straßenraum wird  durch Versickerungsmöglichkeiten und 
Bepflanzung aufgewertet, es werden klimaangepasste nachhaltige Pflanz- und 
Pflegekonzepte entwickelt 
 
5. Verkehr und technische Infrastruktur  
5.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Der Änderungsbereich ist durch die Östliche Zubringerstraße (L124) und den Deutzer 
Ring (B55) an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz angebunden. 
 
Der Campus Deutz wird im Norden von der Deutz -Kalker Straße als städtische 
Hauptverkehrsstraße über die Hauptsammelstraße Gießener Straße und den Reitweg 
erschlossen. Im Süden umschließt der Deutzer Ring (B55) als regionale 
Hauptverkehrsstraße den Bereich. Die Betzdorfer Straße verbindet aktuell den 
internen Verkehr des Plangebietes über eine Ringstraße.

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Sammelparkplätze sind im Norden des Campus an der Betzdorfer Straße/ Gießener 
Straße, im Osten an der Bibliothek, sowie im Westen entlang der Ringstraße 
vorhanden. 
 
Der neue Campus Deutz wird weitgehend autofrei gestaltet. Der MIV wird auf direkten 
Wegen zu den Stellplätzen bzw. Parkhäusern geführt  
 
Die verkehrliche Anbindung des Campus erfolgt über drei Zu - und Ausfahrten von 
denen zwei das Gelände über die Gießener Straße, aus dem Norden, erschließen und 
eine vom Deutzer Ring aus dem Süden. 
 
Die östliche Zu- und Ausfahrt von der Gießener Straße führt direkt zu dem Parkhaus 
P2/ Nord mit geplanten 250 Stellplätzen.  
 
Die Planung sieht vor, dass auch in Zukunft die Haupterschließung für die 
Studierenden über den Deutzer Ring erfolgen soll. Dies resultiert aus der  Tatsache, 
dass der Großteil der geplanten Stellplätze auf dem Campus Deutz – insbesondere 
die 350 Stellplätze in dem (Haupt -)Parkhaus P1/ Süd und weitere 50 oberirdische 
Stellplätze über den Deutzer Ring erschlossen werden sollen.  
 
Das Kreativquartier wird vom Reitweg aus erschlossen und soll in seinem Inneren, wie 
auch der Campus der TH, autofrei gehalten werden. Die Unterbringung der 
notwendigen Stellplätze ist in einer oder mehreren Tiefgaragen vorgesehen. 
 
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung wird die innere Erschließung der Baugebiete 
nicht dargestellt. 
 
5.2 Öffentlicher Personen - Nahverkehr (ÖPNV) 
Die U -Bahn-Haltestelle „Deutz Technische Hochschule“ sowie die Bushaltestelle 
„Betzdorfer Straße“ sind die nächstliegenden Verbindungen zum ÖPNV und innerhalb 
von circa fünf Minuten fußläufig zu erreichen.  
An der U-Bahn-Haltestelle „Deutz Technische Hochschule“ erschlossen. Hier 
verkehren die Stadtbahnlinien 1 und 9. Die Linie 1 verkehrt in der Haupt verkehrszeit 
in einem annäherndem 5-Minuten-Takt. 
 
Die S -Bahnhaltestelle „Trimbornstraße“ kann innerhalb von circa zehn Gehminuten 
vom Campus Deutz erreicht werden. Weiterhin befinden sich mehrere Bushaltestellen 
im Erreichbarkeitsradius von circa zehn Minuten. 
 
Die ÖPNV-Erschließung des Änderungsbereiches ist in sehr guter Qualität vorhanden 
und bedarf keiner grundlegenden Ergänzungen oder Verbesserungen durch die 
Anlage neuer Linienverbindungen oder Haltestellen. Weiterhin erhält bereits heute 
jeder Studi erende der TH Köln durch Zahlung des Semesterbeitrags ein 
Semesterticket, das den gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein -
Westfalen umfasst. Zudem macht die Einführung des Deutschland-Tickets die ÖPNV-
Nutzung attraktiver. 
 
Langfristig ist für  den Bereich ÖPNV die Realisierung der neuen S -Bahn-Linie 16 
geplant. Diese neue S -Bahn-Linie 16 von Leverkusen nach Au (Sieg), deren 
Realisierung der NVR, unterstützt von der Stadt Köln, plant, wird zur weiteren

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Verbesserung der künftigen Verkehrsverhältn isse und der besseren Erreichbarkeit 
innerstädtischer Ziele, u.a. auch für den Campus Deutz beitragen. Die neue S -Bahn-
Linie 16 soll die größeren Haltepunkte Köln -Mülheim, Köln Messe/ Deutz, Köln Hbf., 
Köln Süd, Köln/Bonn Flughafen und Troisdorf beinhalten  und es sollen die neuen S -
Bahn-Haltepunkte Köln Bonner Wall, Köln-Poll und Köln-Humboldt/Gremberg errichtet 
werden. Der innerstädtische Abschnitt soll in einem 20 -Minuten-Takt bedient werden. 
Die Linie ist ein Teilprojekt des NVR -Nahverkehrsplankonzepts 2 030+. Durch die 
geplante S-Bahn-Station „Köln-Humboldt / Gremberg” ergeben sich für den Campus 
Deutz langfristig neue Verknüpfungsmöglichkeiten. 
 
5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser, Energieversorgung 
Wasserversorgung 
Das Trinkwasser wird derzeitig im westlichen Bereich des Campus in den bestehenden 
Medienkanal eingespeist. Nach Angaben der RheinEnergie AG ist die Menge 
ausreichend, die physikalische-chemische und mikrobiologische Beschaffenheit des 
Trinkwassers liegt innerhalb der festgelegten Grenzwerte. Der techn ische und 
bauliche Zustand der Wasserversorgungsanlage ist auf dem aktuellen Stand der 
Technik. Die Versorgungsleitungen werden im Medienkanal zu den einzelnen 
Gebäuden geführt. An das Trinkwassernetz ist ein Löschwassernetz, welches sich 
ringförmig um den Gebäudekomplex zieht, angeschlossen. Das Löschwassernetz ist 
derzeit nicht vom Trinkwassernetz getrennt, sodass das Wasser stagniert und 
negativen Einfluss auf die Trinkwasserqualität nimmt. Ein Betriebswassernetz ist auf 
dem Campus Deutz nicht vorhanden. Das Gebäude im nordwestlichen Bereich, der 
sogenannte Altbau, ist direkt an das Versorgungsnetz der RheinEnergie AG 
angeschlossen. Dies soll auch künftig so beibehalten werden. Im Neubau erfolgt eine 
Trennung von Trinkwasser- und Löschwassernetz.  
 
Abwasser 
Schmutz- und Oberflächenwasser werden über ein campusinternes Kanalnetz in die 
städtische Mischwasserkanalisation eingeleitet. Ein Hauptsammler befindet sich in der 
Gießener Straße bzw. unter der Fläche des künftigen Entreeplatzes. 
 
Elektroenergie 
Die derzeitige Versorgung des Campus wird über zwei Mittelspannungseinspeisungen 
direkt aus dem Umspannwerk 110/10 kV „UW Rolshoven“ sichergestellt. Hierzu sind 
zwei Mittelspannungskabel vom Typ NKBA 3 x 240 mm² bis zur zentralen 
Mittelspannungsschaltanlage im Zentralbau-Ost in Erde verlegt. In der normalen Netz-
Fahrweise wird nur eine Zuleitung genutzt. Die zweite Zuleitung ist als Reserve/ 
Redundanz vorhanden.

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6. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungs-
plan (FNP) 
6.1 Bestehende Nutzungen  
Der Änderungsbereich ist überwiegend durch die TH Köln bebaut und genutzt. Die 
Bestandsgebäude der Technischen Hochschule bestehen aus dem 
„Ingenieurwissenschaftlichen Zentrum“ (IWZ), sowie den Fakultäten Architektur, 
Bauingenieurwesen und Umwelttechnik und der Bibliothek. Der Campus sieht für diese 
Gebäude oberirdische Parkmöglichkeiten vor.  
 
Im Norden und Süden des Gebiets steht jeweils ein dem Kölner Studierendenwerk 
zugehöriger „Wohnturm“, westlich des Gebäudes der Fakultäten für Bauwesen und 
Umwelttechnik an der Deutz -Kalker-Straße/ Reitweg befindet sich ein weiteres 
Gebäude studentisches Wohnen. 
 
Östlich der TH an der Gießener Straße bef anden sich eine stillgelegte Feuerwache, 
ein ebenfalls stillgelegter Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB)  inkl. großer 
Parkfläche und eine Sozialstation mit Kindertagesstätte. Die Gebäude wurden 
größtenteils bereits abgebrochen. 
 
6.2 Bisherige Darstellung 
Der Änderungsbereich ist zum größten Teil als Sonstiges Sondergebiet  mit der 
Zweckbestimmung „Fachhochschule“ (SO „FH“) dargestellt. Diese Darstellung 
erstreckt sich auf ein Gebiet, das im Westen durch den Reitweg, im Norden durch die 
Deutz-Kalker Straße sowie durch die unten beschriebene Wohnbaufläche, und im 
Osten durch den Deutzer Ring begrenzt ist. Die Darstel lung entspricht unter 
Einbeziehung der angrenzenden Verkehrsflächen des Reitwegs, der Deutz -Kalker 
Straße und der Betzdorfer Straße der heutigen Ausdehnung des Campus Deutz der 
TH Köln. 
 
Die Flächen südlich der Gießener Straße sind, den bisherigen Nutzunge n 
entsprechend, als Wohnbauflächen (W) mit ergänzenden Signets für 
Kindereinrichtungen, Feuerwehr und Kinderspielplatz dargestellt. Darüber hinaus stellt 
der FNP am Deutzer Ring und zwischen den beiden vorgenannten Bauflächen eine 
kleine Grünfläche dar. 
 
6.3 Beabsichtigte Darstellung 
Es ist beabsichtigt, den künftigen Flächenzuschnitt des Campus Deutz der TH Köln, 
wie er sich aus dem in Kapitel 4.1 beschriebenen städtebaulichen Konzept ergibt, als 
Sonstiges Sondergebiet „Technische Hochschule und studentisches Wohnen, 
Gastronomie und nicht großflächiger Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen 
und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen“ (SO „TH“) darzustellen. Dazu werden 
die Wohnbaufläche und die Grünfläche, die bisher südlich der Gießener Straße 
dargestellt sind, in das Sondergebiet einbezogen. Ein wesentlicher Bestandteil des 
Entwicklungskonzepts für den Campus Deutz ist die Einbeziehung dieser bis vor 
kurzem durch die Feuerwehr, die Abfallwirtschaft sowie durch die Sozialstation mit 
Kindertagesstätte (e inschließlich der angrenzenden Grünfläche) genutzten 
Grundstücke südlich der Gießener Straße in die Hochschulnutzung.

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Zur Umsetzung des TH-Masterplans gehört die Entwicklung eines gemischt genutzten 
Quartiers am Reitweg, das Wohnungen, nicht störendes Ge werbe und eine 
Kindertageseinrichtung sowie einen Spielplatz aufnehmen soll. 
  
Im Flächennutzungsplan bildet diese Fläche derzeit eine Teilfläche des SO „FH“. Im 
Rahmen der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung des Quartiers als 
Gemischte Baufläc he (M) beabsichtigt. Ergänzend sollen die Signets für einen 
Spielplatz und eine Kindereinrichtung, jeweils mit unbestimmtem Standort eingetragen 
werden. Dies ist mit dem Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen und Spielplatzflächen 
begründet, der sich aus der ge planten Quartiersentwicklung voraussichtlich ergeben 
wird. 
 
6.4 Standortwahl der Bebauung 
Alternativstandorte für die geplante Neugestaltung des Campus Deutz der TH Köln 
sind in gleicher Größe und Lagequalität in der näheren Umgebung nicht verfügbar.   
 
 
 
7. Auswirkungen der Planänderung  
Mit der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Möglichkeit eröffnet, den 
Campus der Technischen Hochschule Köln sowie ein künftiges Quartier mit 
Wohnnutzung inkl. Kinderspielplatz zu entwickeln. Die Planung leistet einen Beitrag 
zur Modernisierung des Hochschulstandortes bei gleichzeitiger Beschränkung  der 
Flächeninanspruchnahme auf im Wesentlichen bebaute und stark versiegelte 
Bereiche.  
 
Geringe Beeinträchtigungen sind für die Umweltbelange Tiere und Pflanzen zu erwar-
ten. Eine Gefährdung für Vögel und Fledermäuse wird durch Bauzeitenbeschränkun-
gen vermieden. Das Anbringen von Brutkästen für den Haussperling sichert das 
Brutangebot für die auf der regionalen Liste vermerkten Art. 
Die Entwicklung des Standortes geht, m it Ausnahme einiger vereinzelter Baumbe-
stände mit einem fast vollständigen Vegetationsverlust einher. Hierunter fällt beson-
ders der Gehölzbestand am Deutzer Ring. Im Plangebiet erfolgen Ersatzpflanzungen. 
Ein weiterer Anteil muss auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung extern ausgegli-
chen werden. Ebenso erfolgt ein Waldausgleich für die Inanspruchnahme der definier-
ten Waldflächen der vorhandenen Randeingrünung des Deutzer Rings. Durch die ge-
plante Dach- und Fassadenbegrünung kann eine kompensatorische Funktion im Hin-
blick auf klimatische Folgen des Neubaus erreicht werden. 
 
Für die übrigen Umweltbelange sind keine bzw. keine zusätzlichen Umweltbelastun-
gen, sondern überwiegend Verbesserungen zu erwarten.

- 21 - 
 
8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach §  1a 
Absatz 2 BauGB 
Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Vorrang der 
Innenentwicklung (§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB): 
Bei der Planung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, weil der 
bestehende Hochschulcampus, sowie weitere bestehende Bauflächen neu überplant 
werden. Eine zusätzliche Inanspruchnahme einer bisher im FNP dargestellten 
Grünfläche beschränkt sich auf den ehemaligen Spielplatz der Sozialstation am 
Deutzer Ring. Hier soll aus städtebaulich -gestalterischen Gründen auf der 
Planungsebene des Bebauungsplans eine Raumkante in Form einer 
straßenbegleitenden Bebauung entstehen. Die damit verbundene 
Flächeninanspruchnahme ist von untergeordneter Größe und steht daher nicht im 
Widerspruch zu dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie zu 
dem Vorrang der Innenentwicklung.  
 
Begrenzung von Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß (§ 1a Abs. 2 Satz 1 
BauGB): 
Bodenversiegelungen werden auf der Planungsebene des FNP nicht betrachtet. Im 
Bebauungsplan-Entwurf Nr. N r. 69449/05, „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH 
Köln)“ in Köln-Deutz, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, auf max. 85% der 
Baugebietsfläche des Campus Deutz begrenzt. Gegenüber dem heute bestehenden 
Versiegelungsgrad von ca. 90% entsteht eine Verbesserung. 
 
Vermeidung bzw. Begrenzung einer Umnutzung von landwirtschaftlich, als Wald oder 
für Wohnzwecke genutzten Flächen: 
Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen sowie für Wohnzwecke genutzte 
Flächen sind durch die 231. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt.

- 22 - 
 
9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 
BauGB 
A  Einleitung 
 
Das Land Nordrhein -Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, das 
„Ingenieurwissenschaftliche Zentrum“ (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am 
Standort Deutz zu belassen, aber stufen weise neu zu entwickeln, da der 
Gebäudebestand nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen 
Studienbetrieb entspricht. Aus der FH Köln wurde 2015 die Technische Hoch schule 
(TH) Köln. Die Fakultäten und Einricht ungen des IWZ werden seitdem als „Campus 
Deutz“ bezeichnet. 
 
Der Hochschulstandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans (B -Plan) 
69449/03, 1. Änderung  von 197 6. Sowohl die Darstellungen des 
Flächennutzungsplans (FNP) als auch die Festsetzungen des B -Plans 69449/03 , 1. 
Änderung stehen in Teilbereichen der vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung 
entgegen. Als rechtsverbindliche bauleitplanerische Grundlage stellt die Stadt Köln 
daher den B -Plan 69449/05 „Östlich Reitweg (Campus D eutz der TH Köln)“ in Köln-
Deutz auf. Da der B-Plan aus den Darstellungen des FNPs zu entwickeln ist, wird die 
231. FNP -Änderung erforder lich, die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 
Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen soll.  
 
Im FNP -Änderungsverfahren ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des 
Umweltschutzes nach §  1 Abs. 6 Nr.  7 und §  1a BauGB eine Umweltprüfung 
durchzuführen. In dieser Prüfung werden die voraussichtlichen (erheblichen) 
Umweltauswirkungen ermittelt sowie im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die 
relevanten Umweltaspekte der Planänderung müssen für eine ordnungsgemäße und 
sachgerechte Abwägung so aufbereitet werden, damit die Kommune sie mit dem ihnen 
nach der Rechtsordnung zukommenden Gewicht in die Abwägung einstellen kann. 
 
9.1 Darstellung des Inhaltes und wichtigster Ziele der FNP-Änderung 
Ziel der FNP -Änderung ist die Anpassung des Änderungsgebietes an die aktuellen 
städtebaulichen Entwicklungstendenzen und Anforderungen. Ein wesentlicher Grund 
für die Änderung ist die Einbeziehung eines ca. 2,9  ha gr oßen, bisher als 
„Wohnbaufläche“ dargestellten Bereichs in die Hochschulnutzung. Der Bereich soll im 
B-Plan als „Sondergebiet Hochschule“ festgesetzt werden, was eine entsprechende 
Darstellung als Sondergebiet im FNP erfordert (SO „TH“). Weiterhin ist im Westen des 
heutigen Hochschulgeländes ein ca. 3,4  ha großes, gemischt genutztes Quartier an 
der Straße „Reitweg“ geplant. Für dieses sogenannte „Kreativquartier“ wird eine 
Darstellung als Gemischte Baufläche (M), anstatt der bisherigen Darstellung SO „FH“ 
notwendig. Dieses Quartier ist nicht Bestandteil des geplanten Geltungsbereichs des 
B-Plans 69449/05. 
 
9.2 Bedarf an Grund und Boden 
Tab. 1 Gegenüberstellung bisherige und beabsichtigte FNP-Darstellungen im 
Änderungsgebiet

- 23 - 
 
Art der Darstel-
lung 
Bisherige FNP-Dar-
stellung 
Beabsichtigte FNP-Dar-
stellung 
Ände-
rung 
ha % ha % ha 
Wohnbaufläche 1) 2,97 20 0,0 0 - 2,97 
Sonst. 
Sondergebiet  
11,42 79 11,14 77 - 0,28 
Gemischte 
Baufläche 2) 
0,0 0 3,40 23 + 3,40 
Grünfläche 3) 0,15 1 0,0 0 - 0,15 
Summen 
(gerundet) 
14,54 100 14,544 100  
1) mit ergänzenden Signets für „Feuerwehr“ und „Spielplatz“  
2) mit ergänzenden Signets für „Kindereinrichtung“ und „Spielplatz“ (jeweils Standort   
   unbestimmt) 
3) mit ergänzendem Signet für „Spielplatz“ 
 
 
9.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen fest -
 gelegten planungsrelevanten Ziele des Umweltschutzes  
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, 
Rechtsverordnungen, Er lasse, Verwaltungsvorschriften und „Technischen 
Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Umweltbelange in Bauleitplan -
Verfahren anzuwenden sind. Die EU -Schutzziele finden sich im Wesentlichen 
umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, 
Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) u nd seinen Verordnungen, dem Bundesna -
turschutzgesetz (BNatschG  – Arten-, Landschafts - und Biotopschutz), dem 
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit 
schädlichen Boden veränderungen) und seiner Verordnung, dem 
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf 
Landesebene greifen weitere Regelungen das Landeswasser gesetz Nordrhein -
Westfalen (LWG NRW  – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen 
auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutz zonen-Verordnungen und der 
Luftreinhalteplan. Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der 
Landschaftsplan der Stadt Köln berücksichtigt. 
 
Tab. 2 Ziele des Umw eltschutzes 
Umweltbelang Fachgesetz / 
Vorschrift 
Ziel des Umweltschutzes 
Gebiete von 
gemeinschaftlicher 
Bedeutung / europäische 
Vogelschutzgebiete 
BNatSchG, 
FFH-RL 
Schutz prioritärer Arten, 
Beachtung der Schutzziele

- 24 - 
 
Umweltbelang Fachgesetz / 
Vorschrift 
Ziel des Umweltschutzes 
Landschaft 
Landschaftsplan 
BauGB, 
BNatSchG, 
DSchG; 
LNatSchG 
NRW  
Schutzziele der LP-Schutzausweisung, 
Entwicklungsziele umsetzen; 
Schutz, Pflege und Entwicklung der 
Vielfalt, Eigenart, Schönheit und 
Erholungswert von Natur und 
Landschaft 
Pflanzen BNatSchG, 
LNatSchG 
NRW 
Baumschutz-
satzung Stadt 
Köln 
Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung 
geschützter Biotope und 
Naturbestände, Vermeidung von 
Eingriffen;  
Tiere BauGB, 
BNatSchG, 
FFH-RL, 
VRL, 
LNatSchG 
NRW 
Vermeidung Verschlechterung 
Erhaltungszustand; Schutz wild-
lebender Tiere und 
Lebensgemeinschaften, Vermeidung 
Tötung (Tötungsverbot)  
Biologische Vielfalt BauGB, 
BNatSchG, 
FFH-RL, 
VRL, 
LNatSchG 
NRW 
Erhalt wildlebender Tier- und 
Pflanzenarten, Erhalt von 
Lebensräumen, Stärkung der 
Biotopvernetzung, Entwicklung und 
Wiederherstellung der Tier- und 
Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen; Schutz 
der natürlichen Lebensgrundlagen 
Eingriff/Ausgleich Baugesetz-
buch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in den 
Naturhaushalt; Ausgleich bzw. 
Ersatzmaßnahmen nachhaltig und 
standortgerecht 
Landschaft/Ortsbild Baugesetz-
buch, 
LNatSchG 
Ausgleich von Eingriffen in das 
Landschaftsbild; Wahrung und 
Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, 
Schönheit und dem Erholungswert von 
Landschaft- und Ortsbild; Wahrung des 
Charakters der Kulturlandschaft 
Boden BauGB; 
BBoSchG, 
BBoSchV, 
LBoSchG 
NRW 
sparsamer Umgang mit Grund und 
Boden, Innenentwicklung; 
Entsiegelung; Sicherung und 
Entwicklung von Bodenfunktionen, 
Abwendung schädlicher 
Bodenveränderungen und Einträge, 
Oberflächenwasser WHG, 
Wasserrahm
naturnahe Gestaltung von 
Fließgewässern; Reinhaltung, Schutz 
und Pflege von Gewässern; Deckung

- 25 - 
 
Umweltbelang Fachgesetz / 
Vorschrift 
Ziel des Umweltschutzes 
enrichtlinie, 
HWRM-RL 
Wasserbedarf; Vermeidung negativer 
Veränderungen; Sanierung; naturnaher 
Aus- bzw. Rückbau 
Grundwasser WHG, 
Landes-
wassergesetz 
NW, Wasser -
schutzzonen-
Verordnung 
Versickerung von 
Niederschlagswasser, 
Berücksichtigung der Ge- und Verbote; 
Vermeidung von Einträgen; 
Grundwasserneubildung erhalten und 
verbessern 
Klima, Kaltluft/Ventilation Klimaschutz-
gesetz NRW, 
Klimaschutz-
konzept Köln 
BNatSchG, 
LNatSchG, 
BWaldG, 
LFoG NRW 
Vermeidung bioklimatisch belasteter 
Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer 
Entlastungsbereiche und Bereiche mit 
Kaltluftentstehung; Erhalt und Planung 
von Frischluftzufuhr durch 
Grünflächen; Verbesserung des 
Mikroklimas durch Baumpflanzungen 
und Grünflächen; Maßnahmen zur 
Klimawandelanpassung 
Luftschadstoffe – 
Emissionen/Immissionen 
Bundesim-
missions-
schutzgesetz; 
BauGB, 39. 
BImSchV, TA 
Luft; 
Zielwerte der 
LAI 
Schaffung und Erhalt gesunder Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden 
von Emissionen und Konflikten; Erhalt 
und Verbesserung der Luftgüte; 
Einhaltung Grenzwerte der 39. 
BImSchV 
Erhaltung der 
bestmöglichen 
Luftqualität in Gebieten, 
in denen die durch 
Rechtsverordnung zur 
Er-füllung von bindenden 
Beschlüssen der 
Europäischen 
Gemeinschaft 
festgelegten 
Immissionsgrenzwerte 
nicht überschritten 
werden 
BauGB; 
Bundesimmis
sionsschutz-
gesetz; -
Luftreinhaltep
lan Köln 2021 
Einhaltung Grenzwerte der 39. 
BImSchV 
Vermeidung von 
Emissionen (nicht 
Lärm/Luft, insbesondere 
Licht, Gerüche), 
sachgerechter Umgang 
mit Abfällen und 
Abwässern 
Bundesimmis
sionsschutz-
gesetz; 
Lichterlass 
NW; LAI 
Hinweise; 
LWG NRW;  
Vermeidung von Emissionen; 
Konfliktbewältigung; Sicherstellung der 
sach- und fachgerechten Entsorgung

- 26 - 
 
Umweltbelang Fachgesetz / 
Vorschrift 
Ziel des Umweltschutzes 
Erneuerbare 
Energien/Energieeffizien
z 
BauGB; 
Beschluss 
Stadtent-
wicklungsaus
schuss zur 
solaren 
Optimierung; 
GEG, DIN 
5034; 
Beschluss 
des Rates 
der Stadt 
Köln zur 
Klimaneutra-
lität bis 2035 
(06/2021), 
Leitlinien 
Klimaschutz 
der Stadt 
Köln 
Energieeffizient Planen, Verringerung / 
Vermeidung von Klimagas-
Emissionen, energetisch optimierte 
Baustandards 
Lärm Bundesim-
missions-
schutzgesetz; 
TA Lärm; DIN 
4109; DIN 
18005; DIN 
45691; 16. 
BImSchV; 
Freizeitlärm-
erlass; 18. 
BImSchV, 
BauGB; 
Lärmaktions-
plan Stufe III 
Einhaltung der Orientierungs-, Richt- 
und Grenzwerte; Konfliktvermeidung 
durch Planung; Trennungsgrundsatz;  
Einhalt und Sicherung gesunder 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse 
Altlasten BauGB; 
BBoSchG, 
BBoSchV, 
LBoSchG 
NRW, LAWA-
Richtlinie, 
LAGA- 
Anforderun-
gen 
Vermeidung von Gefährdung durch die 
Wirkpfade Boden-Mensch, Boden-Luft, 
Boden-Grundwasser; Sanierung;  
Erschütterungen Bundesim-
missions-
schutzgesetz; 
Abstands-
Einhaltung der Werte der DIN 4150 
Teil 2; Konfliktvermeidung

- 27 - 
 
Umweltbelang Fachgesetz / 
Vorschrift 
Ziel des Umweltschutzes 
erlass; DIN 
4150 Teil 1 
und 2 
Gefahrenschutz: 
Hochwasserschutz 
 
 
 
 
Störfallrecht 
 
 
 
 
 
Magnetfeldbelastung 
 
 
 
Starkregenvorsorge 
 
 
WHG, LWG 
NRW, 
HWRW-RL; 
Hochwasser-
schutzG II 
 
Seveso-III-
Richtlinie; 
KAS-18, 
BImSchG; 
12. BImSchV 
 
Bundesimmis
sionsschutz-
gesetz, 
Abstands-
erlass NW, 
städtischer 
Vorsorgewert 
WHG 
 
Hochwassersichere Baugebiete, 
Hinweis auf Hochwasserrisikogebiete; 
Hochwasserrisikoprophylaxe 
 
 
 
Einhaltung von Achtungs- und 
angemessenen Sicherheitsabständen 
 
 
 
Einhaltung ausreichender Abstände zu 
sensiblen Nutzungen 
 
 
Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; 
Ableitung von Niederschlagswasser; 
Verhindern von Starkregengefahren 
Besonnung / Belichtung Positions-
papier 
„Versorgung 
mit Tages-
licht / 
Besonnung“ 
im Stadtpla-
nungsamt 
Köln, 10/2021 
Sicherung gesunder Wohnverhältnisse 
Kultur- und sonstige 
Sachgüter 
BauGB, 
Denkmal-
schutzgesetz; 
BNatSchG 
Vermeidung der Beeinträchtigung von 
Bau,- Klein und Bodendenkmälern; 
Naturdenkmalen, Resten historischer 
Kulturlandschaften oder deren 
Bestandteilen

- 28 - 
 
B Beschreibung und Bewertung der erheblichen 
Umweltauswirkungen 
9.4 Grundlagen 
9.4.1 Methodische Hinweise zur Umweltprüfung 
„Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und 
allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des 
Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann.“ (BauGB § 2 Abs. 4 Satz 3). 
Für die Umweltprü fung zur FNP -Änderung wird auch auf Umweltun tersuchungen 
zurückgegriffen, die im Rah men der Umweltprüfung zum parallel in Aufstellung 
befindenden B-Plan 69449/05 „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln-
Deutz erstellt wurden.  
 
9.4.2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) 
Großform- und Punktbebauung der Technischen Hochschule sowie versiegelte 
Verkehrsflächen stellen die dominierenden Strukturen dar. Die Endpunkte des 
Campusgeländes werden im Norden bzw. Süden durch jeweils ein als 
Studierendenwohnheim genutztes Hoch haus markiert. Ein weiteres Wohngebäude 
des Studierendenwerkes Köln befindet sich am nordwestlichen Rand, an das sich der 
Altteil der Hochschule anschließt. Die reale Nutzung entspricht hier der Darstellung als 
SO „FH“ des geltenden Flächennutzungsplanes. 
 
Außerhalb des Campusgeländes im Nordosten des Änderungsgebietes, prägen ein 
nicht mehr genutztes Areal der Feuerwehr und der A bfallwirtschaftsbetriebe das 
Erscheinungsbild. Weitere Nutzungen in Form einer Kindertagesstätte mit 
Familienzentrum und Jugendeinrichtung sowie ein Mehrfamilienhaus östlich des zuvor 
genannten Areals wurden ebenfalls aufgegeben. Für diesen Bereich stellt der FNP  
Wohnen und die Einzelsignaturen Feuerwehr, Kindereinrichtung und Spielplatz dar.  
 
Etwa 90  % (13  ha) des circa 14,5 ha großen Änderungsgebietes sind gegenwärtig 
überbaut bzw. versiegelt. Entsprechend gering fällt der Grünanteil aus. Einzelbäume, 
Baumreihen und -gruppen sowie Scherrasenflächen und Zierstrauchrabatten bilden 
die wesentlichen Grünelemente innerhalb de r ansonsten versiegelten Freianlagen. 
Zwei große Stellplatzanlagen werden von einem Baumraster bzw. schmalen 
Gehölzstreifen gegliedert. Parallel zum stark befahrenen Deutzer Ring erstreckt sich 
die größte zusammenhängende Grünfläche, ein breiter Gehölzstre ifen, der im 
Nordosten des Änderungsgebietes von einem Siedungsgehölz ergänzt wird. Integriert 
in diese Struktur ist die im Flächennutzungsplan dargestellt Grünfläche.  
 
Das angrenzende Umfeld setzt sich aus punktuell mit nicht wesentlich störenden 
Gewerbebetrieben durchmischter Wohnbebauung, einem Berufskolleg  / Beruflichen 
Gymnasium, einer Gewerbefläche (Autohandel), der Bezirkssportanlage „Reitweg“ 
und dem „Pyramidenpark“ zusammen. 
 
Für den Änderungsbereich gilt derzeitig der Bebauungsplan 69449/03 , 1. Änderung. 
Dieser setzt Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Staatliche 
Ingenieurschule", „Feuerwehr und Fuhrpark" und „Sozialeinrichtungen" , Grünfläche 
und Schutzpflanzung entlang des Deutzer Ringes fest. fest. Das Maß der baulichen

- 29 - 
 
Nutzung sowie die über baubaren Grundstücksflächen sind nicht festgesetzt. Es han-
delt sich somit um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 und 3 
BauGB. 
 
 
9.4.3 Beschreibung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung 
 (Nullvariante) 
Die Nullvariante (Prognosenullfall) dient der Prognose über die Entwicklung des 
Änderungsbereichs bei Nichtdurchführung der Planung unter Berücksichtigung der 
Flächennutzungsplandarstellung, wie sie im Kapitel 9.4. beschrieben wird sowie des 
geltenden Planu ngsrechts des B -Plans 69449/03 , 1. Änderung . Es sind alle 
städtebaulichen Entwicklungen und Infrastruktur maßnahmen im Umfeld des 
Änderungsgebietes zu berücksichtigen, deren Umsetzung bis zum Prognosehorizont 
(hier 2030) zum jetzigen Zeitpunkt als gesichert bzw. sehr wahrscheinlich angesehen 
werden kann  insbesondere dann, wenn die sich auf den Flächennutzungsplan 
auswirken. Die Nullvariante dient als Vergleichsmaßstab hinsichtlich der prog -
nostizierten Auswirkungen. Insbesondere ist zu bewerten, ob  – im Vergleich zur 
Nullvariante – nachteilige Umweltauswirkungen bzw. Verschlechterungen durch die 
Umsetzung der FNP -Änderung zu erwarten sind und welche Faktoren auf die 
beabsichtigten Darstellungen aus der Umgebung erheblich einwirken können.  
 
Sowohl die Ho chschulnutzungen als auch die sonstigen Nutzungen (Feuerwache, 
Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe, Mehrfamilienhaus, soziale Einrichtungen, 
Spielfläche) würden voraussichtlich fortgesetzt werden. Aufgrund der 
planungsrechtlichen Situation sind keine grundsätzlich andersartigen städtebaulichen 
Entwicklungen möglich. Eventuell müssten denkmalgerechte Umbau - und 
Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden der Hochschule durchgeführt 
werden. Eingriffe in Natur und Landschaft wären ohne die Planung nicht zu erwarten, 
wobei der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan selbst nicht unmittelbar 
einen Eingriff in Natur und Landschaft bedingt.  Insgesamt dürfte der Umweltzustand 
der Nullvariante, bezogen auf das Änderungsgebiet, im Wesentlichen den akt uell 
bestehenden (bzw. bereits aufgegebenen) Nutzungen und Qualitäten entsprechen. 
 
9.4.4 Beschreibung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung 
Die Planung sieht eine Nutzungsfortsetzung der überwiegend bereits sanierten 
Gebäude der Fakultäten Archi tektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik (Altteil 
des Hochschulkomplexes) sowie der Bibliothek vor. Alle übrigen Bestandsgebäude 
sollen sukzessiv abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Grundgedanke 
des Bebauungskonzeptes für den neuen Campus D eutz ist, statt der vorhandenen 
massiven Bebauung, eine durchlässige Bauweise aus Baublöcken mit großen 
Innenhöfen. Ein neuer zentraler Campusplatz soll von einem neuen Hörsaalzentrum 
und fünf angrenzenden Baublöcken (u.a. Mensa und Fakultäten) eingefasst werden.  
Aufgrund der Neukonzeption der Hochschule wird das SO „TH“ nach Nordosten 
erweitert und überplant die hier dargestellte Wohnbaufläche mit ihren 
Einzelsignaturen. 
 
Das neue Freiraumkonzept sieht ein die Gebäude verbindendendes Gerüst aus 
begrünten Plätzen und Wegen vor. Ziel ist die Öffnung des Campus als urbanes 
Stadtquartier mit multifunktional nutzbaren Flächen. Der Campus wird weitgehend 
autofrei gestaltet. Der motorisierte Individualverkehr wird auf direkten Wegen zu den 
Stellplätzen bzw. Parkhäusern geführt.

- 30 - 
 
Die geplante Mischnutzung („Kreativquartier“) im Westen des Änderungsbereiches 
wird vom Reitweg erschlossen. Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze ist in 
einer oder mehreren Tiefgaragen vorgesehen. 
In diesem Bereich wird das SO „TH“ im Flächennutzungsplan zurückgenommen 
zugunsten einer Mischgebietsdarstellung mit den Einzelsig naturen Spielplatz und 
Kindereinrichtung. 
Die Umstrukturierung des Campus soll innerhalb eines 15- bis 20-jährigen Zeitraumes 
in drei Bauphasen erfolgen. Nach dem Abschluss der Hochschulneuordnung ist die 
Entwicklung des „Kreativquartiers“ östlich des Reitweges geplant. In drei Baublöcken 
sollen sowohl Wohnungen als auch Räume für Büros und vor allem solche 
gewerblichen Nutzungen angeboten werden, die einen inhaltlichen Bezug zur TH Köln 
aufweisen. Ferner ist eine Kindertagesstätte vorgesehen. Für das Planvorhaben wird 
zur gegebenen Zeit ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt.  
 
 
9.5 Prognose der Auswirkungen auf die Umweltbelange 
9.5.1 Tiere 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Bewertung des Änderungsbereiches des 
Flächennutzungsplanes (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2022) wurden aus der jüngeren 
Vergangenheit stammende faunistische Erfassungsdaten (GALUNDER 2013a, b, 2016; 
GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2019) der Artengruppen Fleder mäuse und Vögel 
herangezogen. Ferner wurde im Wirkungsbereich des Änderungsgebiets eine 
überschlägige örtliche Erfassung der Habitatstrukturen durchgeführt und diese 
hinsichtlich ihres Leben sraumpotenzials für planungsrelevante Arten analysiert. Der 
hohe Anteil naturferner Strukturen, die zentrale Lage innerhalb einer Großstadt und 
das hohe Maß an Störein wirkungen stellen limitierende Faktoren für die Ansiedlung 
spezialisierter Arten dar. Daher überrascht es nicht, dass fast ausschließlich ubiquitäre 
Arten nachgewiesen wurden. Ein breiter Gehölzstreifen am östlichen Rand des 
Änderungsgebiets begleitet den Deutzer Ring. Im Nordosten befindet sich e ine ca. 
1.500 m2 große, im rechtswirksamen FNP als „Grünfläche“ dargestellte, 
gehölzdominierte Grünflächenbrache. Spezielle Habitatfunktionen sind weder für den 
Gehölzstreifen noch die Grünflächenbrache bekannt.  
Im Änderungsgebiet wurden 15 weit verbreitete und ungefährdete Brutvog elarten 
registriert. Für zwei weitere Arten, den Buntspecht und den Eichelhäher, besteht 
Brutverdacht. Als Gast vogelarten wurden Halsbandsittich und Stieglitz registriert. 
Nachweise von regional gefährdeten und/oder in Kolonien brütenden Arten liegen für  
den Hausperling und die Türkentaube (beides Brutvögel) sowie den Mauersegler 
(Nahrungsgast) vor. 
 
Planungsrelevante Vogelarten:  Mehlschwalbe und Mauersegler wurde als 
Nahrungsgäste, die Arten Graureiher, Star und Turmfalke wurden als Durchzügler 
beobachtet. Ein gelegentliches Aufsuchen des Änderungsgebiets zur Nahrungssuche 
kann für die Arten Mäusebussard, Star sowie Turm - und Wanderfalke nicht gänzlich 
ausgeschlossen werden. Nachweise fehlen hierfür jedoch ebenso wie für Bruten 
planungsrelevanter Arten. 
Die Einzelnachweise der vorgefundenen Arten können dem Tabellenanhang zu 
diesem Umweltbericht entnommen werden.

- 31 - 
 
Säugetiere/Fledermäuse: Die gebäudebewohnenden Arten Zwergfledermaus und 
Breitflügelfledermaus wurden jagend erfasst, letztere nur unregelmäßig. Hinweise auf 
größere Quartier ansammlungen (Wochenstuben, Sommer - und Winterquartiere) 
liegen nicht vor. Einzelquartiere, insbesondere der Zwergfledermaus, können jedoch 
nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Ferner wurde die Rauhautfledermaus, 
allerdings nur vereinzelt und sehr unregel mäßig, entlang des Gehölzstreifens am 
Deutzer Ring nachgewiesen.  
 
Sonstige Tiergruppen : In Ermangelung geeigneter Habitatstrukturen kann ein 
Vorkommen pla nungsrelevanter Reptilien -, Amphibien -, Libellen - und 
Schmetterlingsarten ausgeschlossen werden. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Da von einer weitgehenden Beibehaltung der Lebensraumverhältnisse auszugehen 
ist, sind auch bezüglich des Artenspektrums keine wesentlichen Veränderungen zu 
erwarten.  
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Im Rahmen der geänderten Flächennutzungsplandarstellung fällt die Grünfläche weg. 
Diese steht in einem räumlichen Zusammenhang mit dem im Flächennutzungsplan 
nicht dargestellten Gehölzstreife n entlang des Deutz Ringes. Dieser entfällt im 
Rahmen der Planung zum Bebauungsplan. Insofern handelt es sich um die 
Reduzierung von potentiellem Lebensraum für die dort nachgewiesenen Arten. Es 
handelt sich hier um verschiedene Vogelarten.  
Aufgrund ihrer  geringen Spezi alisierung und der bestehenden Grünflächen im 
Änderungsgebietsumfeld und im Rahmen einer guten Freiraumplanung innerhalb des 
SO „FH“  kann davon ausgegangen werden, dass Ausweichmöglichkeiten in 
ausreichender Größe und Qualität zur Verfü gung stehen. Mit der Planänderung sind 
weitgehend Lebensraumstrukturen zu erwarten, die sich wenig vom heutigen Bestand 
unterscheiden. 
Ein Konflikt mit Verbotstatbeständen, die sich im Rahmen der nachgeordneten 
Planungen und Genehmigungen nicht lösen lassen, ist nicht zuwarten.  
Das Eintreten des auch für nicht planungsrelevante europäische Vogelarten geltenden 
Tötungsverbotes wird durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen verhindert.  
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Zur Vermeidung artenschutzrelevanter Verbotstatbestände beschreibt der 
artenschutzrechtliche Fachbeitrag geeignete Maßnahmen, die sich im Wesentl ichen 
auf den Bebauungsplan und die Umsetzungsphase beziehen. Dazu gehören 
Bauzeitenbeschränkungen (Durchführung von Gehölz - und sonstigen 
Vegetationsbeseitigungen außerhalb der Brut - und Aufzuchtzeit wildlebender Vogel -
arten, Durchführung von Abrissmaßnahmen außerhalb der Brut - und Aufzuchtzeiten 
wildlebender Vogelarten und außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse). Ferner 
werden − zur Sicherung des Brutangebotes für den Haussperling, einer nicht 
planungsrelevanten, aber in der regionalen Rote Liste a uf der Vorwarnliste stehende 
Art − an umliegenden, nicht vom Rückbau betroffenen Gebäuden Höhlenbrüterkästen 
installiert. 
 
Mit den zum Bebauungsplan vorgesehenen Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
werden allgemeine Habitatfunktionen gefördert und Lebensraumverluste kompensiert.

- 32 - 
 
Bewertung 
Ein Vergleich der überplanten mit den beabsichtigten Nutzungskategorien zeigt 
hinsichtlich ihrer Lebensraumpotentiale keine signifikanten Unterschiede . Die 
Darstellung Grünfläche mit dem vergleichsweise höchsten Habitatp otenzial entfällt 
allerdings. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bedeutung und Ausgleichbarkeit der 
betroffenen Strukturen entsteht kein substanzieller Widerspruch zu den Zielen des 
Naturschutzes und der Landschaftspflege laut Bundesnaturschutzgesetz für den 
besiedelten Freiraum und den Schutz von Bäumen und Gehölzen. Die Auswirkungen 
auf weit verbreitete Arten stellt eine mäßige Beeinträchtigung des Umweltbelanges 
„Tiere“ dar.  
 
Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmöglichkeiten sind keine 
Vorhabenwirkungen erken nbar, die Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 
1-3 BNatSchG und ein entspre chendes Konfliktpotenzial auf den nachfolgenden 
Planungs- und Genehmigungsebenen erwarten lassen. 
 
9.5.2 Pflanzen 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Die Darstellung als SO „FH“ lässt auf eine eher geringe Biotopausstattung schließen. 
Aufgrund der hohen baulichen Dichte und Flächenversiegelung weist das Gebiet einen 
geringen Grünanteil auf. Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen, 
Scherrasenflächen und mit Ziers träuchern bepflanzte Rabatten sind als typische 
Grünelemente stark verdichteter, großstädtischer Quartiere anzutreffen. Zwei große 
Stellplatzanlagen werden von einem Baum raster (Einzelbäume in mit Ziersträuchern 
bepflanzten Baumbeeten) oder schmalen Gehöl zstreifen gegliedert.  Parallel des 
Deutzer Rings erstreckt sich ein ca. 15 bis 20  m breiter und von Bäumen dominierter 
Gehölzstreifen, der ebenso wie ein teils von Gehölzen eingefasster Rasenplatz am 
Haupteingang des Campus im Nordwesten des Änderungsgebiets, Bestandteil der im 
FNP dargestellten Bauflächen ist. Ein im Flächennutzungsplan als Grünfläche 
dargestellter Bereich befindet sich im Nordosten des Änderungsgebiets. Dabei handelt 
es sich um eine brachgefallene gehölzdominierte Grünanlage (Siedlungsge hölz).  
 Die Randeingrünung des Deutzer Rings wird in Teilen vom Landesbetrieb Wald und 
Holz NRW als Wald eingestuft und ist anteilig entsprechend auch durch einen 
Waldausgleich zu kompensieren. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Eine Veränderung der im FNP dargestellten Grünfläche und der sonstigen 
Grünstrukturen wäre nicht zu erwarten. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Für die „Grünfläche“ (neu: SO „TH“) ist, aufgrund des auf der B-Planebene zulässigen 
Überbauungs- bzw. Versiegelungsgrades, ein weitgehender Verlust der Vegetation 
anzunehmen. Im Bereich der bisherige Wohnbaufläche  (W) wird durch die neue 
Darstellung SO „TH“ eine Verdichtung der Bebauung und ein abnehmender Grünanteil 
vorbereitet. Die beabsichtigte Darstellung Gemischte Baufläche  (M, bisher: SO „FH“) 
im Westen des Änderungsgebiets lässt dagegen einen etwas geringeren 
Versiegelungsgrad und damit eine etwas stärkere Durchgrünung erwarten.

- 33 - 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Für den Verlust der Grünfläche n erfolgt, da es sich um einen ausgleichpflichtigen 
Eingriffsbereich im Rahmen der Bauleitplanung handelt eine entsprechende 
Kompensation des Biotopwerts sowie zusätzlich der als Wald eingestuften Fläche. 
 
Bewertung 
Basierend auf einem Vergleich der bestehenden und beabsichtigten 
Nutzungskategorien und den daraus ableitbaren Versiegelungsgraden (zulässige GRZ 
auf B -Planebene) ergibt sich aus der  beabsichtigten FNP-Darstellung ein etwas 
geringerer Vegetationsanteil. Konfliktmindernd wirken sich die allgemeine Bedeutung 
der betroffenen Strukturen aus, die sich überwiegend vor Ort wiederherstellen lassen, 
sodass insgesamt eine mäßige Beeinträchtigung des Umweltbelangs „Pflanzen“ zu 
erwarten ist. 
 
9.5.3 Fläche 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Die im Änderungsgebiet darstellten baulichen Nutzungen sowie die „Grünfläche“ sind 
allesamt der Kategorie „Siedlungs - und Verkehrsfläche“ (SuV ) zuzuordnen. Die 
Wohnbaufläche wurde nur untergeordnet als solche genutzt. Vielmehr diente der 
größte Teil der Wohnbaufläche faktisch dem Gemeindarf (Feuerwehr, 
Abfallwirtschaftsbetriebe). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Sowohl die bestehenden als auch die bereits aufgegebenen Nutzungen würden 
voraussichtlich fortgesetzt werden. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Die geplanten Nutzungen ( SO „TH“, M ) sind ebenfalls vollständig der Kategorie 
„Siedlungs- und Verkehrsfläche“ (SuV) zuzuordnen.  
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Nicht erforderlich 
 
Bewertung 
Ein „Flächenverbrauch“ im Sinne einer Zunahme von Siedlungs - und Verkehrsfläche 
zu Ungunsten von Freiraumfläche ist mit der FNP-Änderung nicht verbunden. Als eine 
Maßnahme der Innentwicklung folgt die Planung dem Gebot des Baugesetzbuchs, mit 
Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Insgesamt ergeben sich für 
den Umweltbelang „Fläche“ keine nachteiligen Auswirkungen.

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9.5.4 Boden 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Ausgangsmaterial der ursprünglich im Änderungsgebiet anstehenden Böden waren 
lehmig-sandige Hochflutsedimente auf der Niederterrasse des Rheins. Laut 
Bodenkarte ( BEZIRKSREGIERUNG KÖLN o.J.) haben sich im Südwesten a ls Bodentyp 
eine Parabraunerde mit sandigem Lehm und im zentralen Abschnitt Braunerden mit 
schwach lehmigem Sand bis stark  sandigem Lehm entwickelt. Der Norden des 
Änderungsgebiets ist als Stadtboden klassifiziert. Die Böden sind staunässefrei und 
weisen keinen Kontakt zum Grundwasser auf. Im ehemals landwirtschaftlich genutzten 
Änderungsgebiet wurden die natürlichen Bodenverhältnisse infolge von Bauaktivitäten 
vollständig überformt. Oberflächennah stehen in den bisher geotechnisch er kundeten 
Freiflächen Anschüttungen aus umgelagerten Böden (mit mineralischen Fremd -
beimengungen) in unterschiedlicher Mächtigkeit an ( ICG DÜSSELDORF GMBH 2020, 
2019). Die Anschüttungen sind bis auf einen geringen Flächenanteil versiegelt.  
 
Der 3. Auflage der „Karte der schutz würdigen Böden in NRW“ liegt nicht mehr wie 
bisher eine dreistufige Schutzwürdigkeitsbewertung zugrunde, sondern das Maß der 
Funktionserfüllung. Demnach gelten Böden mit hoher bis sehr hoher Funktions -
erfüllung als schutzwürdig. Die Schutzwürdigkeit von Böden, die − wie im vorliegenden 
Fall − eine mittlere oder geringere Funktionserfüllung aufweisen, wurde seitens des 
Geologischen Dienstes NRW nicht bewertet. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Für die beschriebenen Bodenverhältnisse wären keine Veränderungen zu erwarten. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Die im rechtswirksamen FNP dargestellte Grünfläche wird im Zuge der FNP-Änderung 
als SO „TH“  überplant. Bei den übrigen Darstellungen handelt es sich wie bisher um 
Bauflächen. Zwischen den bisherigen und den beabsichtigten Darstellungen sind, mit 
Ausnahme der entfallenden Grünfläche, bezüglich des Umweltfaktors Boden keine 
signifikanten qualitativen Unterschiede ableitbar. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
keine 
 
Bewertung 
Betroffen sind überformte und daher weniger schutzwürdige Stadtböden. Als eine 
Maßnahme der Innenentwicklung entspricht die FNP -Änderung den Zielen der 
einschlägigen Fachgesetze zur Minderung von Bodenbeeinträchtigungen. F ür den 
Umweltbelang „Boden“ sind keine Verschlechterungen zu erwarten. 
 
9.5.5 Wasser 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Das Änderungsgebiet ist innerhalb des hydrogeologischen Raums Niederrheinische 
Tieflandsbucht“ dem Teilraum  „Terrassenebenen des Rheins und der Maas“ 
zugeordnet. Der Untergrund ist Bestandteil des Grundwasserkörpers (GWK) 27_25 
„Niederungen des Rheins“, einem sehr ergiebigen Poren -Grundwasserleiter aus 
Kiesen und Sanden mit hoher Durchlässigkeit, der im Änderungsgebiet von Tonen und

- 35 - 
 
Sanden der Köln -Schichten mit deutlich geringerer Durchlässigkeit unterlagert wird. 
Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers ist, bedingt durch Belastungen mit 
Pflanzenschutzmitteln sowie Trichlorethen und Perchlorat, schlecht.  Der 
mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers wird als gut beurteilt (MULNV 
o.J.a). 
 
Die generellen hydrogeologischen Verhältnisse werden durch den ca.  1,2 km 
entfernten Rhein geprägt, der die Grundwasserstände und die 
Grundwasserfließrichtung maßgeblic h be einflusst. „Unter regulären Verhältnissen 
bildet sich ein Grundwasserfluss aus, der im betrach teten Bereich nach Südwesten 
auf den Rhein gerichtet ist.“ (ICG DÜSSELDORF GMBH 2019). Die Aufzeichnungen der 
im Jahr 2019 errichteten Grundwassermessstellen korrespondieren erwartungsgemäß 
gut mit dem generellen Verlauf des Rheinwasserstands am Kölner Pegel. Bezogen auf 
die niedrigste Höhe im Änderungsgebiet beträgt der Grundwasserflurabstand 
mindestens 7  m (ICG DÜSSELDORF 2020, 2019). Aufgrund des hohen 
Versiegelungsgrades kann nur wenig Regenwasser zur Versickerung gelangen und 
zur Grundwasserneubildung beitragen. 
 
Der Änderungsbereich enthält keine Oberflächengewässer. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Für die beschriebenen hy drogeologischen Verhältnisse wären keine Veränderungen 
zu erwarten. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Im Vergleich der bestehenden zu den beabsichtigten Nutzungskategorien unter 
Berücksichtigung der aus diesen ableitbaren Versiegelungsgraden (zulässige GRZ auf 
B-Planebene) ergibt sich für die geplante Änderung ein  etwa identisches 
Versiegelungspotential.  
 
Bezüglich der qualitativen Auswirkungen auf das Grundwasser ist kein wesentlicher 
Unterschied zwischen den bisherigen und den be absichtigten Darstellungen des FNP 
und den daraus ableitbaren Versiegelungsgraden erkennbar. Tatsächlich wird jedoch 
mehr Regenwas ser als bisher zur Versickerung gelangen, da gemäß des 
Entwässerungskonzeptes zum neuen B -Plan 69449/05 Teilflächen des 
Änderungsbereiches vom Mischwasserkanalnetz abgekop pelt werden sollen und das 
Regenwasser über unterirdische Versickerungsanlagen dem Grundwasserkörper 
zugeführt werden soll. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Das zum Bebauungsplan im Parallelverfahren erstellte Entwässerungskonzept enthält 
u.a. Maßnahmen zur örtlichen Versickerung für einen Teil des anfallenden 
Oberflächenwassers. 
 
Bewertung 
Die Zielvorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes werden nicht beeinträchtigt 
(Vermeidung einer Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Zustands 
des Grundwassers). Aufgrund des etwas geringeren Versiegelungsgrads und der 
örtlichen Versickerung einer Teil menge des Niederschlagswassers, ist eine 
tendenzielle Verbesserung des mengenmäßigen Zus tands des Grundwasserkörpers 
zu erwarten.

- 36 - 
 
9.5.6 Luft 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
9.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 
Bestand 
Luftverunreinigende Stoffe treten als Partikel (z.B. Staub), Gase (z.B. Stickstoffdioxid) 
oder Gerüche auf. Unabhängig von der großräumigen, durch gebietsexterne 
Emissionsquellen verursachten Hintergrundbelastung, kommt es insbesondere in 
urbanen Räumen du rch lokale Emittenten (Verkehr, Industrie, Gewerbe, Wohnen, 
Kleinfeuerungsanlagen) zu einer Erhöhung der Grundbelastung. Als lokale, 
plangebietsinterne, u.a. das Treibhausgas Kohlendioxid (CO 2) emittierende Quellen, 
sind der Kfz-Verkehr sowie die Wärmeversorgung sowie Kühlung von Gebäuden auf 
der Basis fossiler Energieträger zu nennen. Weitergehende der TH -Nutzung 
zuzuordnende Emissionsquellen sind nicht bekannt.  
 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Ob Modernisierungsmaßnahmen im jetzigen Gebäudebestand hinsichtlich einer 
emissionsärmeren Wärmeversorgung durchgeführt werden würden, kann nicht 
beurteilt werden. Eine zunehmende Nutzung umwelt - und klimaverträglicher 
Verkehrsmittel würde im Vergleich zum Ist-Zustand zu einer Verringerung des lokalen 
Emissionsaufkommens führen. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Auch nach der Planrealisierung werden der Kfz -Verkehr und die Wärmeversorgung 
der Hochschulbauten als lokale Emissionsquellen vorliegen. 
 
Laut Verkehrsgutachten (BSV GMBH 2022) sind, gemäß einer Prognose der TH Köln, 
keine größeren Zu - oder Abnahmen der Studierendenzahlen und der TH Köln -
Angestellten zu erwarten, da keine neuen Nutzungen (z.B. neue Fakultäten) 
vorgesehen sind, sodass von einer etwa gleic hbleibenden Verkehrsbelastung und 
verkehrsbedingten Emissionsmenge ausgegangen werden kann. Es ist jedoch 
wahrscheinlich, dass die verkehrsbedingten Emissionen durch eine verbesserte 
Abgasreinigung und eine Zunahme der Elektromobilität sinken werden. 
Ferner ist davon auszugehen, dass aufgrund der erhöhten Anforderungen an einen 
energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden und eine energiesparende 
Anlagentechnik die Emissionsmenge sinken wird.  
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Ziel des zur Neu- und Umgestaltung des Campus Deutz erstellten Mobilitätskonzeptes 
(RK GMBH 2023) ist primär die Bereitstellung einer ausgewogenen Angebotsstruktur 
umweltverträglicher Verkehrsmittel (öffentlicher Nahverkehr, Rad - und 
Fußgängerverkehr). Hierfür ge eignete Maßnahmen werden im Rahmen des 
weitgehend autofreien Erschließungskonzepts für den Campus berücksichtigt. 
Darüber hinaus formuliert das zum neuen B -Plan 69449/05 erstellte Konzept zur 
Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz (BLB NRW 2023) als wesentliche Zielgröße einen 
minimalen Primärenergiebedarf und Anfall an C0 2-Emissionen bei gleich zeitiger 
Gewährleistung des Behaglichkeitsstandards in den Gebäuden. Dies soll durch bau -
liche und technische Maßnahmen sichergestellt werden.  2022 wurde mit der 
Neuausrichtung die Energieerzeugung auf Wärmepumpen und die Nutzung von 
Brunnenwasser (Geothermie) umgestellt.

- 37 - 
 
Bewertung 
Für die bei der Wärmeerzeugung anfallenden Emissionsmenge (vor allem CO2) ist, im 
Vergleich zum Prognosenullfall, aufgrund der im Energiekonzept zum Bebauungsplan 
vorgesehenen Nutzung erneuerbarer Energien, insbeso ndere der Geothermie von 
einer erheblichen Verringerung auszugehen. Auch für die verkehrsbedingten 
Emissionen ist aufgrund einer insgesamt stagnierenden Verkehrsbelastung und einer 
wahrscheinlichen Zunahme klimafreundlicher Mobilität ein Rückgang anzunehmen. 
Die Planänderung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen des 
Luftreinhalteplans (LRP) Köln. 
 
9.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen 
Bestand 
Hinsichtlich lufthygienischer Belastungen sind in Ballungsräumen und Großstädten, so 
auch in Köln, die überwiegend durch den Kfz -Verkehr emittierten Komponenten 
Feinstaub PM 10 und PM 2,5 (Partikelförmige Luftverunreinigungen mit einem 
Durchmesser von maximal 10 bzw. 2,5 Mikrogramm) und Stickstoffdioxid (NO2) in den 
Fokus geraten. 
 
Der Straßenverkehr ist – neben dem regionalen Hintergrund – Hauptverursacher von 
NO2-Belastungen im Kölner Stadtgebiet. 
 
Im Jahr 2020 wurden, begünstigt durch die Maßnahmen gegen die Covid -19-
Pandemie ( Lockdown), an allen Mess standorten in NRW der Grenzwert der 39. 
Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung 
über Luftqualitätss tandards und Emissionshöchstmen ge – 39. BImSchV)  für die 
Jahresmittelwerte für die Luftschadstoffe NO2 und PM10 eingehalten (LANUV 2021a, 
b).  
Hingegen wurde im Jahr 2019 der Grenzwert von 40 µg/m³ für das Jahresmittel an 16 
Probenahmestellen überschritten, davon zwei Stationen in Köln ( Clevischer Ring (44 
µg/m³) Justinianstraße (43 µg/m³). Der Jahre smittelwert für PM 10 wurde eingehalten 
(LANUV 2020).  
 
Unter Zugrundelegung der bestehenden Gebietskategorien s ind Immissionskonflikte 
am ehesten für die an den stark belasteten Deutzer Ring grenzende Wohnbaufläche 
im nordöstlichen Änderungsbereich zu erwarten. Der Gehölzstreifen entlang des 
Deutzer Rings und die übrigen Bäume im Änderungsgebiet nehmen lufthygienische 
Funktionen wahr (Staubminderung, Bindung von CO2 und Freisetzung von Sauerstoff). 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Zur Beurteilung der zu erwartenden Luftqualität bezüglich der insbesondere 
verkehrsbedingten Schadstoffkomponenten NO 2 sowie Feinstaub PM 10 und PM 2,5, 
wurden im Rahmen einer Luftschadstoffuntersuchung ( PEUTZ CONSULT 2023) die 
Werte für den Prognosenullfall (Nichtdurchführung des Vorhabens, Verkehrsmengen 
für das Jahr 2030) und den Planfall (Umsetzung des Planvorhabens, Verkehrsmengen 
für das Jahr 2030) ermittelt und verglichen. Als Prognosehorizont bezogen auf die 
Eingangsdaten für die Emissions berechnung ist das Jahr 2028 zugrunde gelegt 
worden.  
 
„Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen zeigen, dass i m Prognosenullfall die 
Grenzwerte der 39. BImSchV ( Jahresmittelwerte NO2, PM 10 und PM 2,5, 
Kurzzeitgrenzwerte PM 10 und NO 2) im gesamten Untersu chungsgebiet eingehalten

- 38 - 
 
und deutlich unterschritten werden. Die höchsten Schadstoffbelastungen treten hierbei 
aufgrund der hohen Verkehrsbelast ung und der durch dichte Randbe bauung 
verminderten Belüftung entlang der Gießener Straße östlich der Kreuzung Deutzer 
Ring sowie entlang der Ostseite des Deutzer Rings auf.“ ( PEUTZ CONSULT 2023). Für 
den Immissionsort Gießener Straße wird mit  21,3/m3 die höchste NO2-Konzentration 
prognostiziert (Grenzwert für NO2: 40 µg/m3 als Jahresmittelwert).  
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Laut Verkehrsgutachten (BSV GMBH 2022) resultieren Veränderungen der Kfz -
Belastungen an den Campus Deutz grenzender Straßen gegenüber dem 
Prognosenullfall nicht durch ein für 2030 zusätzlich anzusetzendes 
Verkehrsaufkommen, sondern ausschließlich durch die neue Erschließungssituation. 
„Im Vergleich zum Prognosenullfall ändern sich im Planfall die Verkehrsmengen [im 
Sinne einer veränderten räumlichen Vertei lung] und hiermit auch die frei gesetzten 
Luftschadstoff-Emissionsmengen. Des Weiteren verändern sich durch die Plange -
bäude die Belüftungsverhältnisse. Durch diese Veränderunge n steigen die 
Luftschadstoffkonzentrationen entlang des Deutzer Rings im Umfeld der Plangebäude 
leicht an. Es kommt jedoch nicht zu einer Übers chreitung der Immissionsgrenzwerte 
der 39. BImSchV.  Die höchste Luftschadstoffkonzentration wird an der Gießener 
Straße mit 20,9µg/m3 für NO2 prognostiziert. Da keine Wohnbaufläche mehr dargestellt 
wird, ergibt sich im Bereich der hochbelasteten Kreuzung nur noch ein vermindertes 
Konfliktpotential für die zukünftige geplante Nutzung durch die Darstellung als SO 
„TH“. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Die im Rahmen des Mob ilitäts- und Energiekonzepts zum  neuen Bebauungsplan 
vorgesehenen emissionseinsparenden Maßnahmen führen zu einer Verr ingerung der 
Immissionsbelastung.  
Die veränderte Darstellung im Bereich der Kreuzung Gießener Str./Deutzer Ring 
vermindert den Immissionskonflikt durch die weniger schutzwürdige Nutzung.  
 
Bewertung 
Aus der Änderung des FNP kann keine Verschlechterung der Immissionssituation 
abgeleitet werden. Die Untersuchungen zum neuen B-Plan zeigen, dass die in der 39. 
BImSchV verankerten Grenzwerte ( Jahresmittelwerte NO2, PM 10 und PM 2,5, 
Kurzzeitgrenzwerte PM 10 und NO2) unterschritten, also eingehalten werden. Aufgrund 
der im Mobilitäts- und Energiekonzept zum neunen B -Plan vorgesehenen 
emissionseinsparenden Maßnahmen ist insgesamt  − im Vergleich zum 
Prognosenullfall − von einer Immissionsver ringerung auszugehen.  Durch die 
Änderung der Wohnbaufläche in ein  SO „TH“ vermindert sich das Konfliktpotential 
zwischen Luftschadstoffbelastung und schutzwürdiger Nutzung.  
 
9.5.7 Klima 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Die Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ (LANUV NRW - (Hrsg.) 2013) 
stellt für das Kölner Stadtgebiet Planungshinweiskarte zukünftige Wärm ebelastung 
stellt Gebiete mit ähnlichen mikroklimatischen Eigenschaften dar und unterscheidet 
zwischen Siedlungs- und Freiflächen (klimaaktiver Flächen) bei einer zu erwartenden 
Wärmebelastung (Periode 2021 bis 2050) dar.  Die Siedlungsflächen sind in drei

- 39 - 
 
Klassen unterteilt  (Klasse 3 belastete Siedlungsflächen, Klasse 2 hochbelastete 
Siedlungsflächen. Die in den Sommermonaten thermisch am stärksten belasteten 
Gebiete sind der Klasse 1 sehr hoch belastete Siedlungsflächen zugeordnet, so auch 
der gesamte nördliche Bereich des Änderungsgebietes. Kennzeichen dieses 
Lastraums sind, im Vergleich zum Freil and, starke Veränderungen aller 
Klimaelemente, Windfeldstörungen, inten sive Wärmeinseln, Störungen lokaler 
Windsysteme und eine Minderung der Frischluftzirkulation. Im südlichen Bereich des 
Änderungsgebietes geht die Darstellung in die Klasse 2 und 3 über in Richtung de r 
Sportplätze und der abnehmenden intensiven Bebauung 
 
Die langjährigen übergeordneten Windverhältnisse in Köln entsprechen der 
Windrichtungsverteilung der Kölner Bucht mit  – bedingt durch die Ausrichtung d es 
Rheintals – dominierenden Windrichtungen aus Südosten. „Ein sekundäres 
Windrichtungsmaximum entfällt auf Anströmungen aus Richtung West“ ( PEUTZ 
CONSULT 2022). Einen entscheidenden Einfluss auf die Belüftung der Innenstadt hat 
der sogenannte „Rheintalwind“. In austauscharmen Strahlungsnächten setzt sich die 
nächtlich entstehende Kaltluft dem Relief der Kölner Bucht folgend aus Richtung 
Süden hangabwärts in Bewegung. Beim Erreichen einer bestimmten Mächtigkeit 
strömt sie als „Rheintalwind“ weiter talabwärts und überlage rt dabei  die lokalen 
Kaltluftabflüsse. Trotz der dichten Bebauung wird die Kaltluft in der zweiten Nachthälfte 
bis an den Rhein transportiert. Dieses regionale Windsystem (Bergwind) gewährleistet 
aufgrund seiner starken Ausprägung nicht nur in austauscharmen somme rlichen 
Hochdruckwetterlagen, sondern auch in winterlichen Strahlungsnächten eine 
Belüftung der Deutzer Innenstadt (STADT KÖLN 2003, STADT KÖLN o.J.b).  
 
Die Waldfunktionskarte (MULNV  o.J.b) weist dem Gehölzstreifen an der Deutzer 
Straße einschließlich des Siedlungsgehölzes eine lokale Klimaschutzfunktion zu. Eine 
ausgleichende Wirkung (Beschattung, Abkühlung durch Verdunstung) auf 
Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsextreme weisen auch die übrigen Baumbestände 
auf.  
 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Infolge des Klimawandels werden bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts Hitzebelastungen 
und Starkniederschlagsereignisse deutlich zunehmen. Laut Planungshinweiskarte 
(LANUV 2013) sind der nördliche und mittlere Abschnitt des Änderungsgeb ietes, mit 
Ausnahme einiger Randzonen, den Flächen der Klasse 1 und damit den „sehr hoch 
belasteten Siedlungsflächen“ zugeordnet. So ist hier, im Vergleich zu klimaaktiven 
Freiflächen, beispielsweise mit einer um 40 bis 80  % höheren Anzahl von Tagen mit 
starker Wärmebelastung (≥ 32  °C) zu rechnen. Richtung Süden und am östlichen 
Rand schließen sich „hoch belastete Siedlungsflächen“ (Klasse 2) an. Die südliche 
Spitze ist als „belastete Siedlungsfläche“ (Klasse 3) gekennzeichnet. 
 
Das Areal würde überwiegend weiterhin in den Sommermonaten zu den thermisch am 
stärksten belasteten Stadtgebieten gehören. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Der für die übergeordnete Belüftung der Deutzer Innenstadt relevante „Rheintalwind“ 
wird nicht beeinträchtigt.

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Die Anordnung von Baukörpern und Freiflächen auf der Basis des städtebaulichen 
Planungs- und Freiraumkonzepts deutet auf eine höhere Winddurchläs sigkeit und 
damit bessere Durchlüftung als bislang hin. Dennoch ist für den Bereich des geplanten 
SO „ TH“ aufgrund des nach wie vor hohen Versiegelungsgrades, nicht von einer 
signifikanten Abschwächung sommerlicher thermischer Belastungen auszugehen. Im 
Bereich der Gemischten Baufläche (M) ist die Ausprägung eines thermisch geringer 
belastenden Siedlungskl imatops möglich, da der bauplanungsrechtlich zu lässige 
Versieglungsgrad hier in der Regel geringer ausfällt als bei einem Sondergebiet . Für 
beide Areale ist, wie bereits für die Nullvariante beschrieben, mit häufigeren 
klimawandelbedingten Hitzebelastungen zu rechnen. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Die Realisierung der zum städtebaulichen Standard geh örenden Dach - und 
Fassadenbegrünungen, Baumanpflanzungen und weiteren Grünelementen wird zu 
einer Minderung der klimatischen Belastung beitragen. 
 
Bewertung 
Die thermischen Belastungen in den Sommermonaten werden sich im neuen Campus 
Deutz, voraussichtlich nicht wesentlich abschwächen. Für das Kreativquartier und die 
hier ange strebte stärkere Begrenzung der Überbauung und Versiegelung ist  nicht 
auszuschließen, dass sich ein klimatisch weniger belastendes Siedlungsklimatop 
ausprägt.  
 
9.5.8 Wirkungsgefüge 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bei den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima ist 
das Wirkungsgefüge zwische n den genannten Landschaftsfakto ren zu 
berücksichtigen. Dazu ge hören auch Stoffkreisläufe und Energieströme im 
Naturhaushalt. Die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen und innerhalb der 
abiotischen und biotischen Funktionselemente der jeweiligen Lan dschaftsfaktoren 
werden im Rahmen der Auswirkungsprognose mittelbar berücksichtigt, da die 
betroffenen Elemente im Sinne des Indikatorprinzips bereits Informatio nen über die 
funktionalen Beziehungen zu anderen Faktoren beinhalten.  
 
9.5.9 Landschaft (Ortsbild) 
  (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Großform- und Punktbebauung des „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums“ (IWZ)  
bestimmen die bauliche Struktur im Bereich des „SO „FH“.  
 
Den Bereich der Wohnbaufläche präg ten nicht mehr genutzte Gebäude und 
Betriebsflächen, die inzwischen größtenteils abgebrochen wurden. Damit entspricht 
die Bebauungsstruktur weitgehend nicht der Ausprägung eines innerstädtischen 
Wohnquartiers wie es der FNP vorgibt. 
 
Aufgrund der hohen baulichen Dichte und Flächenversiegelung sowie fehlender Dach- 
und Fassadenbegrünung, weist das Gebiet einen geringen Grünanteil auf. Von 
Bedeutung für das Ortsbild sind vor allem die Bäume und der Gehölzstreifen.

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Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Grundlegende Veränderungen des optischen Beziehungsgefüges wären nicht zu 
erwarten. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Vor dem Hintergrund der bestehenden und geplanten Gebietsk ategorien sind die 
größten visu ellen Veränderungen für di e bisherige Wohnbaufläche zu erwarten. 
Allerdings weist bzw. wies die reale Ausprägung der Baufläche nur sehr untergeordnet 
Wohnnutzungen auf.  
Für die geplante Gemischte Baufläche (M) kann, im Vergleich zur bisherigen 
Darstellung SO „FH“,  von einer etwas kleinteiligeren Bebauung mit eine m etwas 
höheren Freiflächenanteil ausgegangen werden. Zwischen dem bestehenden SO „FH“ 
und dem geplanten SO „TH“  sind keine Unterschiede des Umweltzustandes ableitbar. 
Unter Einbeziehung der real bestehenden und beabsichti gten Bebauungs - und 
Freiflächenstruktur ist allerdings auch für d as bisherige SO „FH“ von einer deutlichen 
optischen Veränderung auszugehen. Laut des städtebaulichen Planungs - und 
Freiraumkonzepts ist hier, anstatt der bestehenden massiven großformatigen 
Bebauung, eine dezentrale, durchlässige Bauweise mit Einzelgebäuden vorgesehen, 
die individuell an die Raumnutzungen der Institute angepasst ist und sich in die 
umgebende Stadtstruktur einfügt. Eine Nord -Süd-Achse begrenzt den Kernbereich 
des Campus nach Westen und stellt zugleich den Übergang zur gemischten Baufläche 
(„Kreativquartier“) dar.  
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Keine Maßnahmen auf der Ebene des FNP. 
 
Bewertung 
Die auf der Basis des städtebaulichen Planungs - und Frei raumkonzepts verfolgte 
kleinteiligere, sich zu den Rändern öffnende Bebauung, wird sich besser in die 
Umgebung einfügen als der bestehende kompakte Komplex. Insgesamt ist von ein er 
Steigerung der visuellen Qualität des Areals auszugehen. 
 
9.5.10 Biologische Vielfalt 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 
Bestand 
Die biologische Vielfalt umfasst gemäß § 7 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG „[...] die Vielfalt der 
Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an 
Formen von Lebensgemeinschaften und Biotope n.“ Eine gebietsbezogene 
Einschätzung der biologischen Vielfalt ist daher an dieser Stelle nur anhand des 
Biotoptypen- und des bekannten Tier - und Pflanzenartenspektrums möglich. Die 
Vielfalt ist als gering einzustufen. Verantwortlich hierfür sind insbeson dere der hohe 
Anteil an Gebäuden und versie gelten Flächen, artenarme Scher rasen- und 
Zierstrauchrabatten sowie die innerstädtische Lage mit intensiven Störeinflüssen eines 
typischen Campusstandortes. Auch die überwiegend als Gemeindarf genutzte und 
überwiegend versiegelte Wohnbaufläche weist ebenso eine geringe biologische 
Vielfalt auf.

- 42 - 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Eine geringe biologische Vielfalt wäre für den Campus Deutz auch bei einer 
Fortsetzung des Status quo anzunehmen. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Die bestehenden und geplanten Nutzungskategorien lassen bezüglich ihrer 
biologischen Vielfalt keine wesentlichen Unterschiede erkennen. Entscheidend für die 
biologische Vielfalt wird die Ausgestaltung der Flächen sein. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Begrünungsmaßnahmen und Bindungen für die Erhaltung von Bäumen und 
Sträuchern, Baumpflanzungen und Dach - und Fassadenbegrünungen werden in den 
Bebauungsplänen festgesetzt. 
 
Bewertung 
Durch die Änderungen der Darstellung des FNP ist eine Änderung der biol ogischen 
Vielfalt im Änderungsbereich nicht zu erwarten.  
 
9.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) 
Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind ca. 4  km (FFH-Gebiet DE -4405-301 
„Rhein-Fischzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“) und 7,3  km (Vogelschutz- 
und FFH -Gebiet DE -4405-401/302 „Königsforst“) entfernt (LANUV o.J.). Eine 
Betroffenheit der Erhaltungsziele kann aufgrund der A rt der FNP -Änderung und der 
genannten Distanzen zum Änderungsbereich ausgeschlossen werden.  
 
9.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB) 
9.5.12.1 Lärm 
Im Rahmen des schalltechnischen Prognosegutachtens ( GRANER + PARTNER 
INGENIEURE 2022) zum B -Plan 69449/05 wurde geprüft, ob und ggf. unter welchen 
Voraussetzungen die Entwicklung das Bebauungsplangebiets im Einklang mit den 
Anforderungen an den Schall immissionsschutz erfolgen kann. Hierzu wurden 
schalltechnische Prognoseberech nungen durchgeführt und die einwirkenden 
Geräuschimmissionen – getrennt nach den jeweiligen Geräuschemittenten (z.B. 
Straßenverkehr) also auch als Gesamtverkehr – auf das B -Plangebiet prognostiziert. 
Der Einfluss des planbedingten Mehrverkehrs, der geplanten Park häuser auf die 
Nachbarschaft als auch der Sportlärm der südlich angrenzenden Sportanlagen wurde 
betrachtet und nach den einschlägigen Normen bewertet. 
 
 
Bestand 
Straßenverkehrsgeräusche werden im Änderungsgebiet beispielweise durch das 
Aufsuchen der Stellplatzanlagen verursacht, wirken aber in deutlich s tärkerem Maße 
von den angrenzenden Straßen in das Gebiet ein. Zu nennen sind hier insbesondere 
der Deutzer Ring und die östliche Zubringerstraße (L  124). Eine weitere, als 
Vorbelastung zu berücksichtig ende Ge räuschquelle stellt der Schienenverkehr im 
näheren Umfeld des Änderungsgebietes  dar. Süd westlich, in unmittelbarer 
Nachbarschaft des Hochschulareals, befinden sich zwei Sportplätze als zu

- 43 - 
 
berücksichtigende Geräuschvorbelastung. Relevante gewerbliche  Lärmquellen sind 
nicht vorhanden.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Im Vergleich zum Ist -Zustand sind keine höheren Verkehrsmengen und damit auch 
keine wesentliche Veränderung der Geräuschvorbelastung zu erw arten. Im 
Prognosenullfall (Verkehrsmengen für das Jahr 2030) sind für den Deutzer Ring (je 
nach Abschnitt zwischen 19.400 und 28.400  Kfz/24h), die östliche Zubringerstraße 
(25.439 Kfz/24h) und den östlichen Abschnitt der Gießener Straße (10.000 Kfz/24h) 
die höchste n durch schnittlichen Verkehrsbe lastungen anzunehmen. Für den 
Schienenverkehr liegen Angabe n der DB AG zur Zugfrequen tierung für den 
Planungshorizont 2030 vor.  
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Straßen- und Schienenverkehr: Die höchsten Verk ehrsgeräuscheinwirkungen in d as 
SO „TH“sind im nahen Umfeld der stärker frequentierten Straßen zu erwarten. Die 
maximalen Belastungen sind dabei im Bereich des Deutzer  Rings im östlichen 
Änderungsgebiet anzunehmen. Die für das „Sondergebiet Hochschule“ im Rahmen 
der verbindlichen Bauleitplanung heranzuziehenden Orientierungswerte gemäß der 
DIN 18005 (60/50 dB(A) tags/nachts) für Straßenverkehrsgeräusche werden teilweise 
deutlich überschritten. Aufgrund der Schallabschirmung durch die geplanten Gebäude 
reduzieren sich die Verkehrsgeräuscheinwirkungen im Kernbereich des Plangebietes 
deutlich. Hier verbleiben große Bereiche, in denen die Orientierungswerte tags/nachts 
eingehalten werden. 
 
Die Werte gemäß DIN  18005 für Schienenverkehrsgeräusche werden während des 
Tageszeitraumes im nordöstlichen und südöstlichen Änderungsgebiet überschritten, 
in allen anderen Bereichen jedoch im Wesentlichen erfüllt. Während des 
Nachtzeitraumes ergeben sich im Bereich der äußeren Änderungsgebietsgrenzen 
ebenfalls Überschreitungen der Orientierungswerte, im Kernbereich werden die Werte 
in großen Teilen eingehalten. 
 
Verkehr innerhalb des SO „TH“: 
 Für die vorgesehenen ebenerdigen Parkplätze und  die Parkhäuser wurden zum 
Bebauungsplan im Parallelverfahren orientierende Berechnungen durchgeführt. Die 
Berechnungsergebnisse zeigen, dass sowohl die gemäß TA  Lärm zulässigen 
Immissionsrichtwerte als auch die Orientierungswerte der DIN  18005 im Bereich der 
Wohnnachbarschaft (angrenzende Wohnbauflächen) während  des Tageszeitraumes 
unterschritten, also eingehalten werden.  
 
Planungsbedingte Verkehrszunahme auf öffentlichen Straßen: Der durch das 
Planvorhaben neu induzierte Verkehr auf den öffentlichen Straßen führt in den meisten 
Bereichen der vor handenen schutzbedürftigen Nachbarschaft zu keiner relevanten 
Erhöhung der bestehenden Verkehrslärmbelastung. In einigen Bereichen werden 
sogar z ukünftig geringere Verkehrslärm belastungen prognostiziert. Die höchst en 
Änderungen der vorhandenen Verkehrsgeräusche sind im Bereich des Reitweges zu 
erwarten.

- 44 - 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Im Rahmen des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens i st die Eignung der 
gewählten Ge bäudekonstruktionen und Auß enbauteile hinsichtlich eines 
ausreichenden passiven Schallschutzes nachzuweisen. 
 
Bewertung 
Die Hochschulnutzung soll in einem insbesondere durch den Verkehr angrenzender 
Straßen, aber auch durch Schienenverkehrsgeräusche erheblich lärmvorbelasteten 
Bereich fortgesetzt werden. Da sich die Orientierungswerte in vorbelasteten 
Bereichen, insbesondere in der Nähe von Verkehrswegen, oft nicht einhalten lassen, 
kann gemäß der DIN 18005 im Rahmen der Abwägung im Bebauungsplanverfahren 
von den Werten abgewich en werden. Voraussetzung hierfür sind eine plausible 
Begründung und der Ausschluss einer Gesundheitsgefährdung. Ferner sind im B-Plan 
69449/05 bauliche Schallschutzmaßnahmen planungsrechtlich abzu sichern. 
 
9.5.12.2 Altlasten 
Bestand 
Eine den ehemaligen Hof der Abfallwirtschaftsbetriebe umfassende Fläche ist im 
Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen unter der Nr. 10 5163 und der 
Bezeichnung „Gieße ner Str. 4 -6“ als Altstandort (ehemalige Betriebstankstelle) 
registriert. Die Fläche ist als „nutzungsorientiert saniert/gesichert“ gelistet. Im Rahmen 
einer orientierenden Bodenuntersuchung ( NRW.URBAN GMBH 2014) wurde weder für 
die damalige Nutzung (Abfallwirtschaftsbetriebe) noch die geplante Hochschulnutzung 
eine Gefährdung üb er die verschiedenen relevanten Wirkungspfade wie 
Boden – Mensch „direkter Kon takt“ oder Boden  – Sickerwasser – Grundwasser 
festgestellt. 
 
Im Süden des Plangebiets befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln 
die Altablagerung Nr. 10515 sowie d ie Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier 
ist derzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener 
Sanierungsbedarf gegeben. Die Altablagerung wird gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB im 
Bebauungsplan sowie im FNP gekennzeichnet. 
 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Eine Änderung der jetzigen Situation wäre aufgrund ei nes nicht bestehenden 
Handlungsbedarfs bzw. Gefährdungspotenzials unwahrscheinlich. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Eine Gefährdung de s geplanten SO „TH“  
 sowie die darin integrierte Nutzung - studentisches Wohnen - ist nicht erkennbar. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Nicht erforderlich 
 
Bewertung 
Von dem sanierten Altstandort Nr. 105163 geht keine Gesundheitsgefährdung aus.

- 45 - 
 
9.5.12.3 Besonnung / Belichtung 
Zur Vermeidung einer zu starken Beschattung bzw. zur Gewährleistung einer 
ausreichenden Belichtung auf den sonnenexponierten Fassaden sind ausr eichend 
dimensionierte Abstands flächen zwischen den Gebäuden  zu berücksichtigen. Die 
Prüfung dieses Aspekts ist erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung möglich. 
 
9.5.12.5 Sonstige Gesundheitsrisiken (Hochwasser, Starkregen) 
Bestand 
Hochw assergefährdung, Hochw asserrisiko 
Das Änderungsbiet gehört zum Teileinzugsgebiet Rheingraben -Nord. Es weist zum 
Rhein einen minimalen Abstand von ca. 1,2 km auf und ist laut den 
Hochwassergefahrenkarten (STADT KÖLN o. J. d.) durch die bestehenden 
Hochwasserschutzeinrichtungen am Rhe in ge schützt. Sollten die Einrichtungen 
versagen, wäre der Nordosten bei einem im Mittel alle 100 Jahre auftretenden (HQ 
100) und weitere Flächen bei ei nem seltenen, alle 200 Jahre vor kommenden 
Hochwasserereignis (HQ 200) betroffen. Bei einem statistisch deutlich seltener als alle 
100 Jahre auftretenden, extremen Ereignis (HQ extrem) würde es zu einer Über -
strömung der Schutzanlagen und, mit Ausnahme eines flachen Hügels im Nordwesten, 
zu einer Überflutung des Plangebiets, überwiegend mit Überflutungshöhen zwischen 
1 und 2 m, kommen.  
 
Das Änderungsgebiet befindet sich auf Blatt 091 der Hochwasserrisikokarten (MULNV 
2021c). Bei den o.g. Überflutungsszenari en wären, als „Flächen mit besonderer 
funktionaler Prägung“, die Hochschulnutzungen betroffen. Es kann in diesem Bereich 
auch zu hohen Grundwasserständen in Abhängigkeit von hohen und langandauernden 
Hochwasserständen kommen.  
 
Starkregengefährdung 
Die aus Modellrechnungen abgeleiteten Starkregengefahrenkarten (STADT KÖLN o. J. 
d.) bilden nicht ein reales Ereignis ab, sondern zeigen die Gefahren durch Sturzfluten 
und Starkregen auf, die bei verschiedenen Starkregenereignissen auftrete n können. 
Dabei wird un terschieden, wie groß das Ausmaß der Überflutung für ein mittleres 
(statistisch 30-jährlich), ein intensives (statistisch 50 -jährlich), ein außergewöhnliches 
(statistisch 100-jährlich) und ein extremes (statistisch 200-jährlich) Starkregenereignis 
ist.  
 
Die Starkregengefahrenkarte zeigt für alle o.g. Ereignisse für den Ist-Zustand nur sehr 
kleiräumige Unterschiede. Weite Teile des Änderungsbereiches weisen eine geringe 
Starkregengefährdung auf. Eine überwiegend mäßig ausgeprägte Gef ährdung 
beschränkt si ch auf par tielle Bereiche angrenzender Straßen, plangebietsint erne 
Wege und die ehemaligen Be triebshöfe von Feuerwehr und 
Abfallwirtschaftsbetrieben. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Die geringe Hochwassergefährdung und die f ür weite Teile des Änderungsbereichs 
geltende geringe Starkregengefährdung würde auch bei einer Nichtrealisierung der 
Planung weiterhin Bestand haben.

- 46 - 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung), Schutz -, Verminde -
rungsmaßnahmen sowie Bewertung 
Starkregengefährdung 
Eine Änderung der Starkregengefährdung durch die FNP -Änderung ist nicht zu 
erwarten. Der unter Bestand beschriebene status quo bleibt unverändert.  
 
Hochw assergefährdung 
Für das Änderungsgebiet besteht sowohl derzeit als auch  zukünftig bei einer 
ordnungsgemäßen Funktion der Hochwasserschutzanlagen am Rhein keine 
Hochwassergefährdung. Bei Extremhochwasser und insbesondere Grundhochwasser 
bleibt die Gefährdungslage gegenüber der Nullvariante unverändert.  
 
9.5.12.6 Erholung 
Bestand 
Eine gewisse Aufenthaltsfunktion weist die von Gehölzen eingerahmte Rasenfläche 
im Nord westen des Änderungsgebiets auf. Die im FNP dargestellte Grünfläche 
(Siedlungsgehölz) und der angrenzende brachgefallene Spielplatz besitzen kein e 
Erholungsfunktion. Der Gehölzstreifen ist nicht zuletzt aufgrund seiner Lage am stark 
frequentierten Deutzer Ring für eine Erholungsnutzung nicht geeignet. Die Freiflächen 
im Bereich des Campus dienen vor allem der Erschließung und dem ruhenden Verkehr 
(Stellplatzanlagen). Den Grünstrukturen kommt primär eine gestalterische Funktion, 
dem Gehölzsteifen am Deutzer Ring darüber hinaus eine Schutzfunktion zu. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Wegen der Bebauungsstruktur des Campus Deutz und des damit e inhergehenden 
geringen Potenzials an Freiräumen mit Aufenthaltsqualität wäre von einer Fortsetzung 
der bestehenden Situation auszugehen. Die Wohnbaufläche mit dem im FNP hier 
verorteten Spielplatz besitzt ein mäßiges Potenzial für Erholungsnutzungen, das b ei 
einer Umnutzung beispielsweise zu einem Wohngebiet gefördert werden könnte.  
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung 
Die im FNP dargestellte Grünfläche entfällt und wird, ebenso wie die Wohnbaufläche, 
als SO „TH“ festgelegt. Für die Darstellung Gemischte Baufläche (M) ist im Vergleich 
zur bisherigen Darstellung SO „FH“  von einem höheren Freiflächenanteil mit 
potenzieller Erholungsfunktion auszugehen. 
 
Das Freimraumkonzept für den Campus Deutz sieht überwiegend mul tfunktional 
nutzbare Freianlagen in Form von Plätzen und breiten Wegen vor. Diese Anlagen 
werden durch große, lärmgeschützte Innenhöfe ergänzt, in denen ebenfalls Freiräume 
bereitgestellt werden sollen. Ferner ist im Kreativquartier ein Kinderspielplatz geplant. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
keine 
 
Bewertung 
Planerisch wird auf der FNP -Ebene für die entfallende Grünfläche kein Ersatz 
geschaffen. Allerdings ist für das Änderungsgebiet auf der Grundlage des 
Freiraumkonzepts eine Erhöhung des Freiflächenanteils mit hoher Aufenthaltsqualität 
ableitbar.

- 47 - 
 
9.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB) 
Bestand 
Das „Ingenieurwissenschaftliche Zentrum“ (IWZ) wurde in der Zeit von 1977 bis 1979, 
basierend auf einer neuartigen Pla nungs- und Konstruktionsmethode, errichtet und 
wegen seines Denkmalwertes Anfang 2013 unter der Denkmalnummer 8762 in die 
Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Den baulichen Schwerpunkt der Anlage 
bildet ein mehrgeschossiger Kreuzbau.  
Das Gebäude der Fakultäten Architektur und Bauingenieurwesen (sogenannter 
„Altbau“ der TH) wurde im August 2022 mit zugehörigen Freianlagen in die 
Denkmalliste eingetragen. 
Im Nordosten des Änderungsbereichs, südlich des dortigen Studierendenwohnheims, 
befindet sich ein B odendenkmal. Dabei handelt es sich um den Abschnitt eines zu 
Tage geförderten römischen Abwasserkanals. 
 
Im Süden des Änderungsgebiets befindet sich das Kunst-am-Bau-Objekt „Sonnenuhr“.  
 
Die Waldfunktionskarte (MULNV  o.J.b) weist dem Gehölzstr eifen an der  Deutzer 
Straße ein schließlich des Siedlungsgehölzes eine Lärmschutz - und lok ale 
Klimaschutzfunktion zu. Aufgrund dieser spezifischen Funktionen kann die rund 0,9 ha 
große Gehölzfläche als sonstiges Sachgut betrachtet werden. 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Ohne die Realisierung der Planung würde es zu keinen wesentlichen Veränderungen 
des IWZ und damit nicht zu einer Betroffenheit denkmalpflegerischer Belange 
kommen. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Die Bezirksregierung Köln hat noch im Jahr der Unterschutzstellung des 
IWZ − basierend auf der Feststellung eines überwiegenden öffentlichen 
Interesses − eine unbefristete denkmal rechtliche Abbrucherlaubnis erteilt. 
Wesentliche Grundlage dieser Erteilung s tellt eine umfassende Stellungnahme des 
Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW dar, die vor allem die 
Anforderungen an einen zeitg emäßen Studienbetrieb in dem be stehenden Gebäude 
nicht mehr als erfüllt ansieht. Daher hat die Bezirksreg ierung die Belange von 
Wissenschaft und Bildung gegenüber dem Interesse der Denkmalpflege höher 
eingestuft. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Maßnahmen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Baudenkmals (sog. „Altbau“), 
des Bodendenkmals sowie des Kunstob jektes werden im Bebauungsplanverfahren 
bzw. im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigung getroffen. 
 
Bewertung 
Die Realisierung des Planungsziels bedingt einen Verlust des IWZ, dessen 
Unterschutz-stellung als Baudenkmal seitens der Bezirksre gierung Köln allerdings 
zeitlich befristet wurde.

- 48 - 
 
9.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, 
 Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB) 
Vermeidung betriebsbedingter Lichtemissionen  
Die Art und Anordnung sowie der Betrieb der Außenbeleuchtung wird auf den 
nachfolgenden Planungs - und Genehmigungsebene geregelt. Ziel ist ei ne 
energiesparende und insekten freundliche Beleuchtung sowie die Vermeidung 
unnötiger Streuwirkungen. 
 
Gerüche, Strahlung 
Mit den geplanten Gebietsnutzungen sind, zumindest außerhalb von Laboren oder 
Werkstätten, keine Geruchsemissionen oder Strahlungen verbunden. 
 
Sachgerechter Umgang mit Abfällen 
Die Verwertung / Entsorgung von bei Erd - und Aushubarbeiten anfallenden  
Bodenmaterials ist auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen und 
untergesetzlichen Regelungen (Bun des-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, 
Richtlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) vorzunehmen. Ziel beim Rückbau 
von Gebäuden und Flächenbef estigungen ist die Erreichung einer hohen 
Verwertungsquote mittels einer sortenreinen Trennung.  
 
Betriebsbedingt infolge der Hochschulnutzung anfallende, mit aus privaten Haushalten 
vergleichbare Abfälle, werden  – unter Berücksichtigung eine r getrennten Sammlung 
von Werts toffen und Abfällen  – im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung 
entsorgt. 
 
Sachgerechter Umgang mit Abwässern 
Schmutzw asser: Das Abwassernetz wird innerhalb der Campuswege und -plätze als 
qualifiziertes Mischsystem neu errichtet und an d as bestehende städtische 
Mischwasserkanalnetz angeschlossen.  Das in den Gebäuden anfallende 
Schmutzwasser wird über Gebäudean schlussleitungen gefasst und über die 
geplanten Mischwassersammelkanäle dem öffentlichen Kanalnetz der Stadt Köln 
zugeführt. 
 
Oberflächenw asser: Die künftige Oberflächenentwässerung e rfolgt zum einen über 
das Mischwasserkanalnetz, zum anderen über neu geplante Versickerungsanlagen. 
Im Bereich des Campusplatzes ist eine zentrale, unterirdische Versickerungsanlage 
vorgesehen. Weitere Ve rsickerungsanlagen werden dezentral im Bereich des 
Entréeplatzes angeordnet. Ziel ist eine maximal mögliche Abkoppelung zu 
entwässernder Flächen vom Mischwasserkanalnetz. 
 
9.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von 
 Energie 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) 
Bestand 
Eine Nutzung erneuerbarer Energien findet nicht statt. Der Wärmeschutz der Gebäude 
erfolgte vermutlich nach dem zur damaligen Zeit üblichen Standard.

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Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Eine Veränderung gegenüber dem Status quo ist nicht erkennbar , gleichwohl würde 
jeder Neubau unter die Klimaleitlinie der Stadt Köln fallen und zu einer vermutlich 
höheren Energieeffizienz und einem höheren Anteil erneuerbarer Energienutzung 
führen.  
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Die Anforderungen an eine sparsame und effiziente Energienutzung werden durch die 
gesetzlichen Vorgaben bestimmt und durch die Anwendung der Klimaleitlinie der Stadt 
Köln ergänzt, die für die weitere Planung u nd Ausführung umzusetzen sind . Im 
Gebäudeenergiegesetz (GEG) über energiesparen den Wärmeschutz und 
energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden werden bautechnische 
Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch eines Gebäudes 
vorgeschrieben. Die Planung löst dies durch die weitgehende Nutzung erneuerbarer 
Energien, insbesondere der Geothermie. Insofern ist für das Planvorhaben von einer 
Energieeffizienz auszugehen, die den gesetzlichen und städtischen Anforderungen 
zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes Rechnung trägt bzw. über diese hinausgeht. 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
keine 
 
Bewertung 
Aufgrund höherer gesetzlicher Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden 
und die Energieeffizienz technischer Anlagen sowie den Klimaleitlinien der Stadt Köln 
einerseits sowie eine  stärkere Förderung klimafreundlicher Mobilität andererseits ist 
im Vergleich zum Ist -Zustand/zur Nullvariante von einer erheblichen Minderung des 
lokalen CO2-Emissionsaufkommens mit weitgehender Nutzung erneuerbarer Energien 
im Betrieb auszugehen. 
 
9.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere 
des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB) 
Bestand 
Das Änderungsgebiet liegt außerhalb des Geltungsbe reichs des Landschaftsplans. 
Dessen ungeachtet liegt das Gebiet in einem Raum, für den der  LP das 
Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes 
oder Verbesserung des Klimas“ darstellt. Festsetzungen des Landschaftsplans s ind 
nicht betroffen.  
 
Pläne des Wasser- und Abfallrechts werden von der Planung nicht berührt.  
 
Der Stadtteil Deutz und somit auch das Änderungsgebiet liegen innerhalb der 
Umweltzone und da mit im Wirkungsbereich des Luft reinhalteplans. Weder der 
Luftreinhalte- noch der Lärmaktionsplan führen konkrete standortbezogene Ziele und 
Einzelmaßnahmen für das Änderungsgebiet auf. 
 
Bewertung 
Durch die Planänderung werden weder Festsetzungen de s Landschaftsplans noch 
Darstellungen wasser- und abfallrechtlicher Pläne berührt. Konkrete Maßnahmen und

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Zielvorgaben immissionsschutzrechtlicher Pläne liegen für den Änderungsbereich 
nicht vor. 
 
9.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch 
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Bes chlüssen der EG 
 festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7h BauGB) 
Bestand 
s. Abschnitt 9.5.6.2 
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
s. Abschnitt 9.5.6.2 
 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
s. Abschnitt 9.5.6.2 
 
Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Die in den Abschnitten 9.5.6.1 und 9.5.6.2 des Umweltberichts genannten 
Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsreduzierung unterstützen die Vorgabe der 
39. BImSchV zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität unterhalb der Grenzwerte. 
 
Bewertung 
Mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes 
(Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmenge – 39. BImSchV) 
wurden ver schiedene Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates in 
nationales Recht zur Luftreinhaltung umgesetzt. Die zuständigen Behörden haben sich 
nach § 26 BImSchV zu be mühen, in Gebieten und Ballungsräumen, wo die 
Immissionsgrenzwerte (u.a. für Parti kel PM 10, PM2 ,5 und Stickstoffdioxid) und 
Zielwerte unterschritten werden, die bestmögliche Luftqualität unterhalb dieser Werte, 
die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrecht zu erhalten 
und dies bei allen relevanten Planungen  zu berücksichtigen. Weder die Nullvariante 
noch die Planänderung stehen nicht im Widerspruch zu diesem Ziel.  
 
9.5.18 Wechselwirkungen 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB) 
Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe i BauGB sind die Wechselwirkungen zwischen den 
einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a bis d zu 
berücksichtigen. Darunter werden an dieser Stelle die wechselseitigen Abhängigkeiten 
zwischen menschlichen Nutzungen und beispielsweise dem Boden oder der 
Vegetation verstanden. Wechse lwirkungen werden im Sinne funktionaler und 
struktureller Beziehungen zwischen und innerhalb der Umweltschutzbelange zunächst 
im Rahmen der Bestandsdarstellung berück sichtigt, da die hier zugrunde gelegten 
Erfassungskriterien im Sinne des Indikatorprinzips  bereits Informationen über die 
funktionalen Beziehungen  zu anderen Umweltbelangen bein halten. Besondere 
Wechselwirkungen zwischen den Umweltauswirkungen, die ggf. auch zu einer 
gegenseitigen Verstärkung verschiedener Auswirkungen führen könnten, sind nicht zu 
erwarten.

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9.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf 
 die Belange des Umweltschutzes 
 (§ 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB) 
Störfall-Risiken (Seveso III-Betriebsbereiche) 
Im Umfeld des Plangebiets sind keine Betriebe oder Betr iebsbereiche im Sinne des 
Störfallrechts bekannt, deren Sicherheitsabstände laut kartografischer Abbildung von 
Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfallverordnung - KABAS - durch die Planung 
unterschritten werden könnten.  
 
Erdbebengefährdung 
Laut dem No rmen-Handbuch Eurocode (Erdbeben) und der  geologischen Karte der 
Untergrundklassen für NRW liegt das Änderungsgebiet in der Erb ebenzone 1 und ist 
in die Untergrundklasse T einzuordnen (ICG INGENIEURE GMBH 2020). In dieser Zone 
können leichte Erd beben mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden 
auftreten. Die geplanten Gebäude werden unter Beachtung DIN EN 1998-1/NA: 2021-
07 (Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben  - Teil 1: Grundlagen, 
Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten) errichtet. 
 
Gefährdung durch Kampfmittel 
Im Zuge der Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigu ngsdienstes (KDB) der 
Bezirksregierung Düsseldorf vom 01.07.2014 haben sich Verdachtspunkte auf 
Kampfmittelbelastung (Bombenblindgänger) im Änderungsgebiet ergeben. Eine 
Kampfmittelsondierung (ggf. Kampf mittelräumung) wird vor Beginn der 
Baumaßnahmen durchgeführt.  
 
Anfälligkeit gegenüber Bränden 
Mit der Planänderung ist keine erhöhte Anfälligkeit für Brände  festzustellen. In einem 
zur je weiligen Baugenehmigung vorzulegenden B randschutzkonzept werden alle 
erforderlichen baulichen, technischen sowie organisat orischen Maßnahmen, die den 
Ausbruch von Bränden und ihre Ausbreitung verhindern sowie die Rettung von 
Personen im Brandfall (Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte,  
Rettungswege) ermöglichen, dargelegt.  
 
9.5.20 Eingriffsregelung 
 (§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Bestand 
Die Eingriffsregelung findet im Verfahren zur Änderung des FNP keine Anwendung. 
Bei der Überplanung bestehenden Bauplanungsrechts ist im Bebauungsplanverfahren 
zu prüfen, ob ein Eingriff im Sinne der Eingriffsregelung vorliegt.  
 
Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) 
Es ergeben sich keine Veränderungen gegenüber dem Bestand. 
 
Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) 
Auf der Bebauungsplanebene wird im Rahmen des Grünordnungsplans geprüft, ob zu 
kompensierende Biotopwer tverluste durch die Überplanung von rechtswirksamen 
Festlegungen des B-Plans 69449/03, 1. Änderung entstehen.

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Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen 
Für mögliche Biotopwertverluste sind im Bebauungsplanverfahren Maßnahmen zum 
Ausgleich vorau ssichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des L andschaftsbildes 
sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts festzusetzen. Ferner 
muss ein Waldausgleich für den Eingriff in die definierte Waldfläche erfolgen. 
Bewertung 
Durch die Überplanung der im FNP dargestellten Grünfläche wird ein möglicher Eingriff 
vorbereitet. Es erfolgen im Rahmen der FNP -Änderung keine alternativen 
Darstellungen von Grünflächen, die der Kompensation dienen könnten.  
 
9.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Gebiete 
 (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) 
Unter kumulierenden Wirkungen kann das Zusammenwirke n von Belastungen des 
Planvorhabens mit einem oder mehreren Vorhaben (im Sinne eines baulichen 
Projektes) aus benachbarten Planänderungsgebieten verstanden werden, die für sich 
genommen ggf. irrelevant sein können, zusammengenommen aber möglicherweise 
erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen auslösen. Derartige Planänderungen, die 
aufgrund eines engen räumlichen Zusam menhanges un d sich überschneidender 
Einwirkungsbereiche zu kumulierenden Auswir kungen mit der beabsichtigten FNP -
Änderung führen könnten, sind nicht bekannt.  
 
9.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken 
 (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) 
Bezüglich der vorgesehenen Baustoffe  und -materialien sowie des Einsatzes ggf. 
spezieller Techniken im Hinblick auf das Abbruchverfahren, wird im Rahmen der 
jeweiligen Abbruch- und Baugenehmigung geregelt. 
 
9.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 (Anlage 1 zum BauGB, 2. d) 
Anderweitige zentrale Standorte oder dezentrale Lösungen wurden bereits vor der 
Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für die Neuordnung des Campus 
Deutz verworfen. Bei einer kompletten räumlichen Verlagerung des Campus hätten 
Synergieeffekte durch die vorhandenen infrastrukturellen Bedingungen nicht genut zt 
werden können. Dezentrale Lösungen schieden aufgrund der ineffizienten räumlichen 
Struktur und den damit einhergehenden höheren Aufwendungen aus.

- 53 - 
 
C Zusätzliche Angaben 
9.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwie-
rigkeiten 
Auf fehlenden Kenntnissen oder auf technischen Lücken beruhende Schwierigkeiten 
sind bei der Zusammenstellung der Angaben des Umweltberichts nicht aufgetreten. 
 
Es werden in de n unter Punkt 6.9 des Umweltberichts aufgeführten Gutachten die 
gängigen und fachlich einschlägigen Untersuchungsverfahren für die 
Prognoseerstellung berücksichtigt.  
9.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen  
Gemäß § 4c BauGB über wachen die Gemeinden „[…] die erheblichen 
Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um 
insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und 
in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhi lfe zu ergreifen; […]“. Sie nutzen 
dabei die im Umweltbericht nach Num mer 3 Buchtstabe b der Anlage 1 zu diesem 
Gesetzbuch angegebenen Überwachungs maßnahmen und die Informationen der 
Behörden nach § 4 Abs. 3.“ 
 
Erhebliche Umweltauswirkungen sind nach den Ergebnissen des vorliegenden 
Umweltberichts nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund si nd auch keine 
Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen erforderlich. Die Stadt Köl n 
ist aufgrund der o.g. Informa tionspflicht von den zuständigen Fachbehörden  über 
unvorhergesehene Auswirkungen auf die Umwelt, die von den Fachbehörden erkannt 
werden, zu informieren. 
9.8 Zusammenfassung 
Im Rahmen des vorliegenden Umweltberichts werden folgende Auswirkungen auf die 
zu prüfenden Umweltbelange prognostiziert: 
 
Tiere: Mit Ausnahme für die im rechtswirksamen FNP dargestellten Grünflächen 
ergeben sich bei einem Vergleich der überplanten mit den beabsichtigten 
Nutzungskategorien hinsichtlich der Lebensraumpotentiale keine wesentlichen 
Unterschiede. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bedeutung und Ausgleichbarkeit 
der betroffenen Strukturen entsteht kein substanzieller Widerspruch zu den Zielen des 
Naturschutzes und de r Landschaftspflege laut Bundes naturschutzgesetz für den 
besiedelten Freiraum und den Schutz von Bäumen und Gehölzen. Die Auswirkungen 
auf weit verbreitete Arten stellt eine mäßige Beeinträchtigung des Umwelt belanges 
„Tiere“ dar.  
 
Pflanzen: Basierend auf einem Vergleich der bestehenden und beabsichtigten 
planungsrechtlichen Nutzungskategorien und den darau s ableitbaren 
Versiegelungsgraden kann von eine m etwa gleichbleibenden Vegetationsanteil im 
Änderungsgebiet ausgegangen werden. Konfliktmindernd wirken sich die allgemeine 
Bedeutung der betroffenen Strukturen aus, die überwiegend vor Ort wiederherstellbar 
sind, sodass insgesamt eine mäßige Beeinträchtigung des Umweltbelangs „Pflanzen“ 
zu prognostizieren ist.

- 54 - 
 
Fläche: Ein „Flächenverbrauch“ im Sinne einer Zunahme von Siedlungs - und 
Verkehrsfläche zu Ungunsten von Freiraumfläche ist mit der FNP -Änderung nich t 
verbunden. Als eine Maßnahme der Innentwicklung folgt die Planung dem Gebot des 
Baugesetzbuches, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Es 
ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen. 
 
Boden: Betroffen sind infolge vergangener Bauaktivitäten überformte und daher 
weniger schutzwürdige Stadtböden. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung 
entspricht die FNP -Änderung den Zielen der einschlägigen Fachgesetze zu r 
Minderung von Bodenbeeinträchtigungen. Für den Umweltbelang „Boden“ sind keine 
Verschlechterungen zu erwarten. 
 
Wasser: Der Änderungsbereich enthält keine Oberflächengewässer. Die Zielvorgaben 
des Wasserhaushaltsgesetztes hinsichtlich des Grundwassers w erden nicht 
beeinträchtigt (Ver meidung ei ner Verschlechterung des mengenmäßigen un d 
chemischen Zustands des Grund wassers). Da auf der Bebauungsplanebene die 
örtliche Versickerung einer Teilmenge des anfallenden Niederschlagswassers 
festgelegt werden soll, ist eine tendenzielle Verbesserung des me ngenmäßigen 
Zustands des Grundwasserkörpers zu erwarten.  
 
Luft – Luftschadstoffe (auch Treibhausgase): Die FNP-Änderung bereit im Hinblick auf 
Luftschadstoffimmissionen keine potentiellen Konflikte vor , sondern mindert diese 
durch die Herausnahme des Wohngebietes. Da keine grö ßeren Zu- oder Abnahmen 
der Studierendenzahlen und der TH Köln-Angestellten zu erwarten sind, wird nicht von 
einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen, sondern  – infolge der neuen 
Erschließungssituation – von einer veränderten räumlichen Verteilung der 
Verkehrsmengen ausgegangen. Des Weiteren verändern sich durch die geplanten 
Gebäude die Belüftungs verhältnisse. Durch diese Verän derungen steigen die 
Luftschadstoffkonzentrationen entlang d es Deutzer Rings im Umfeld der neuen 
Gebäude leicht an. Die in der 39. Verordnung zur Durchführ ung des Bundes -
Immissionsschutzgesetzes verankerten Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub 
werden deutlich unterschritten, also eingehalten.  
 
Klima: Die Innenstadt einschließlich des Änderungsgebiets gehö rt zu dem in den 
Sommermonaten thermisch am stärksten belasteten Gebieten in Köln. Die 
thermischen Belastungen in den Sommermonaten werden sich im neuen Campus 
Deutz voraussichtlich nicht wesentlich abschwächen. Für das Kreativquartier und die 
hier angest rebte stärkere Begren zung der Überbauung und Versiegelung ist die 
Ausprägung eines klimatisch weniger belas tenden Siedlungsklimatops 
wahrscheinlich.  
 
Wirkungsgefüge: Die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen und innerhalb 
der Landschaftsfaktoren Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasse r, Luft und Klima 
werden im Rahmen der Umweltprognose für den jeweiligen Faktor beschrieben und 
bewertet. 
 
Landschaft (Ortsbild):  Vor dem Hintergrund der bestehen den und g eplanten 
Gebietskategorien sind die größten Abweichungen zum bisherigen Erschein ungsbild 
für die bisherige Wohn baufläche (W) zu erwarten. Unter Einbeziehung der 
bestehenden Bebauungs- und Freiflächenstruktur ist auch für d as bisherige SO „FH“  
von einer deutlichen optischen Veränderung auszugehen. Die nunmehr auf der Basis

- 55 - 
 
des städtebaulichen Planungs- und Freiraumkonzepts zum B-Plan 69449/05 verfolgte 
kleinteiligere, sic h zu den Rändern öffnende Bebau ung, wird sich besser in die 
Umgebung einfügen als der bestehende kompakte Komplex. Insgesamt ist von einer 
Steigerung der visuellen Qualität des Areals auszugehen.  
 
Biologische Vielfalt:  Die bestehenden und geplanten Nutzungskategorien lassen 
bezüglich ihrer biologischen Vielfalt keine wesentlichen Unterschiede erkennen. 
 
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000 -Gebiete: Eine Betroffenheit von 
Natura 2000 -Gebieten (Vogelschutzgebiete, Fauna -Flora-Habitat-Gebiete) kann 
aufgrund der Art der Planänderung und seiner räumlichen Entfernung zu den N atura 
2000-Gebieten ausgeschlossen werden.  
 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: 
Lärm: Die Hochschulnutzung soll in einem insbesondere durch den Verkehr 
angrenzender Straßen, aber auch durch Schienenverkehrsgeräusche erheblich 
lärmvorbelasteten Bereich fortgesetzt werden. Im Süden wirkt zudem die angrenzende 
Sportanlage ein. Die Berechnungen des schalltechnischen Prognosegutachtens zum 
neuen B -Plan 69449/05 zeigen, dass die für das „Sondergebiet Hochschule“ 
maßgeblichen Orientierungswerte gemäß der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ 
teilweise deutlich überschritten werden. Im Kernbereich verbleiben große Bereiche, in 
denen die Orientierungswerte tags/nachts eingehalten werden.  Im Randbereich des 
Änderungsbereiches werden kritische Lärmwerte von 70  dB(A) tags und 60 d B(A) 
nachts punktuell überschritten. Bezüglich des Nachtwerts betrifft dies auch Te ile der 
vorhandenen Wohnheime. Die planerische Konfliktbewältigung erfolgt im 
Bebauungsplan 69449/05. Hierbei wird auch eine Lärmsanierung der bestehenden 
Wohnheime, soweit sie durch Schallimmissionen oberhalb der Schwelle der 
Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) nachts betroffen sind, in einem städtebaulichen 
Vertrag vereinbart. 
Für den Lärmkonflikt zwischen Sportanlage und dem zukünftig geltenden Mischgebiet 
weist das Lärmgutachten nach, dass sich kein Konflikt abzeichnet.  
Im Bebauungsplanv erfahren werden für das „Sonder gebiet Hochschule“ 
Schallschutzmaßnahmen, planungsrechtlich abgesichert. In einem späteren und 
separaten Bebauungsplanverfahren ist für die gemischte Baufläche die Verträglichkeit 
mit aus der angrenzender Sportplatz - und Straßennutzung einwirkenden 
Geräuschimmissionen erneut zu prüfen.  
 
Altlasten: Von einem sanierten Altstandort (ehemalige Betrie bstankstelle) geht keine 
Gesundheitsgefährdung aus.   Im Süden de s Plangebiets befinden sich gemäß dem 
Altlastenkataster der Stadt Köln die Altablagerung Nr. 10515 sowie die Altstandorte 
Nr. 105116 und 105116_01. Hier ist derzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein 
nutzungsbezogener Sanierungsbedarf gegeben. Die Alta blagerung wird gemäß § 5 
Abs. 3 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. 
 
Gefahrenschutz (Starkregen, Hochwasser): Bei einem statistisch einmal in 30 Jahren 
auftretenden Starkregenereignis kommt es zu Überflutungen in geringer Höhe auf dem 
Campusgelände. Eine Gefährdun g von Gebäuden ist durch eine Berücksichtigung 
entsprechender baulich -technischer Maßnahmen vermeidbar. Für das 
Änderungsgebiet sowohl derzeit als auch zukünftig bei einer ordnungsgemäßen 
Funktion der Hochwasserschutzanlagen am Rhein keine Hochwassergefährdung. Bei 
einem statistisch einmal in 1.000 Jahren auftretenden, extremen Ereignis würde es zu

- 56 - 
 
einer Überströmung der Schutzanlagen und zu einer weit gehenden Überflutung des 
Geländes kommen.  
 
Erholung: Planerisch wird für eine entfallende Grünfläche (ohne  reale 
Erholungsfunktion) kein Ersatz geschaffen. Allerdings ist für das Änderungsgebiet auf 
der Grundlage des städtebau lichen und freiraumplanerischen Konzepts zum neuen 
Bebauungsplan eine Erhöhung des Freiflächenanteils mit hoher Aufenthaltsqualität 
ableitbar.  
 
Kultur- und sonstige Sachgüter:  Die Realisierung des Planungsziels bedingt einen 
Verlust des IWZ, dessen Unterschutzstellung als Baudenkmal seitens der 
Bezirksregierung Köln zeitlich befristet wurde, da bereits zu diesem Zeitpunkt die 
Anforderungen an einen zeitgemäßen Studienbetrieb im  IWZ nicht mehr als erfüllt 
angesehen wurden.  
 
Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme) 
sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern:  Mit den geplanten 
Gebietsnutzungen sind keine Ge ruchsemissionen oder Strahlungen ver bunden. 
Maßnahme zur Vermeidung von Wärme bzw. Nutzung von Abwärme werden im 
Rahmen eines Energiekonzeptes auf Bebauungsplanebene konkretisiert.  
 
Ziel beim Rückbau von Gebäuden und Flächenbefestigungen wird die Erreichung 
einer hohen Verwertungsquote sein . Betriebsbedingt anfallende, mit au s privaten 
Haushalten vergleichbare Abfälle, werden  – unter Berücksichtigung einer getrennten 
Sammlung von Wertstoffen und Abfällen – im Zuge der kommunalen Abfallentsorgung 
entsorgt. Die Abwasserentsorgung wird auf Bebauungsplanebene im Rahmen eines 
Entwässerungskonzepts unter Berücksich tigung der fachgesetzlichen Vorgaben 
behandelt.  
 
Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie: Dieser 
Belang wird auf den nachfolgenden Planungs - und Genehmigungsebenen 
konkretisiert. Eine weitgehende Nutzung erneuerbarer Ene rgien, insbesondere der 
Geothermie, ist geplant. 
 
Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des 
Wasser-, Abfall -, Immissionsschutzrechtes:  Das Plangebiet liegt außerhalb des 
Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. Pläne des Wa sser- und Abfallrechts 
werden nicht berührt. Der Stadtteil Deutz liegt innerhalb der Umweltzone und damit im 
Wirkungsbereich des Luftreinhalteplans.  
 
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität:  Die Immissionsgrenzwerte werden im 
Änderungsbereich eingehalten. Die Planänderung mindert das Konfliktpotential durch 
die Herausnahme der Wohnbaufläche in einem verkehrlich belasteten Bereich. Die 
zuständigen Behörden haben sich gemäß der 39. Verordnung zur Durchführung des 
Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu bemühen, in Ge bieten und Ballungsräumen, 
wo die in der Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe 
unterschritten werden, die bestmögliche Luftqualität unterhalb dieser Werte, die mit 
einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrechtzuerhalten und dies 
bei allen relevanten Planungen zu berücksichtigen. Die FN P-Änderung steht nicht im 
Widerspruch zu diesem Ziel.

- 57 - 
 
Wechselwirkungen: Besondere Wechselwirkungen zwischen den 
Umweltauswirkungen, die ggf. auch zu einer gegenseitigen Verstärkung verschiedener 
Auswirkungen führen können, sind nicht zu prognostizieren.  
 
Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen:  
Eine erhöhte Anfälligkeit des Planvorhabens für die Auswirkungen im Zusammenhang 
mit Naturkatastrophen (hier Erdbeben), Störfällen oder schweren Unfällen ist nicht 
erkennbar.  
 
Eingriffsregelung: Die Regelung des Ausgleichs für den mi t der Überplanung 
eingriffsrelevanter Bereiche verbundenen Biotopwertverlust sowie für den 
Waldausgleich erfolgt im Bebauungsplanverfahren. 
 
Resümee 
Mäßige, nicht erhebliche Beeinträchtigungen sind für die Umweltbelange Tiere und 
Pflanzen. zu prognostizieren. Für die übrigen Umweltbelange sind in folge der 
Flächennutzungsplanänderung keine bzw. keine zusätzlichen Umweltbelastun ge n, 
sondern überwiegend Verbesserungen zu erwarten.  
 
9.9 Referenzliste der Quellen 
Gutachten 
 
BLB NRW - BAU- UND LIEGENSCHAFTSBETRIEB NORDRHEIN-WESTFALEN, 
REGIONALNIEDERLASSUNG KÖLN (15.11.2023): Nachhaltigkeit und Klimaschutz 
bei dem Ersatzneubau Technische Hochschule Köln – Campus Deutz. – 
Energiekonzept, 11 S., Köln.  
 
BSV GMBH – BÜRO FÜR STADT- UND VERKEHRSPLANUNG DR. ING. RHEINHOLD BAIER GMBH 
(13.12.2022): Aktualisierung und Ergänzung der Ver kehrsuntersuchung zum 
Campus Deutz der Technischen Hochschule Köln. - Verkehrsgutachten für den 
Bebauungsplan „Östlich Reitweg “ im Auftrag des Bau - und 
Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
FROELICH & SPORBECK (20.11.2023): TH-Köln Ersatzneubau Campus Deutz. - 
Grünordnungsplan im Auftrag des Bau - und Liegenschaftsbetriebes NRW, 
Niederlassung Köln. 
 
GRANER + PARTNER INGENIEURE GMBH (22.12.2022): Schalltechnisches 
Prognosegutachten Bebau ungsplan „Camus Deutz“ in Köln. - Gutachten im 
Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
ICG DÜSSELDORF GMBH (25.02.2020): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau 
TH Deutz, 2. Bericht. - Geotechnischer Bericht (Block B - Hörsaalzentrum) im 
Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
ICG DÜSSELDORF GMBH (21.10.2019): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau 
TH Deutz, 1. Bericht. - Geotechnischer Bericht (Gebäude A und Parkhaus P1) 
im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln.

- 58 - 
 
ICG DÜSSELDORF GMBH (26.08.2019): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau 
TH Deutz, Geotechnische Vorabstellungnahme Infrastrukturmaßnahmen 
KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (18.03.2022): Bebauungsplan „Östlich Reitweg (Campus 
Deutz der TH Köln) in Köln -Deutz“. Aktualisierung der artensch utzrechtlichen 
Bewertung (Artenschutzprüfung Stufe I). - Gutachten im Auftrag des Bau- und 
Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
NRW.URBAN GMBH & CO. KG (17.02.2014): Orientierende Altlastenuntersuchung auf 
dem Grundstück Gießener Straße 6 in 50679 Köln. - Gutachten im Auftrag des 
Bau- und Liegen schaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. Gutachten im 
Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
PEUTZ CONSULT (15.11.2023): Luftschadstoffuntersuchung zum  geplanten 
Ersatzneubau des Cam pus Deutz der Technischen Hochschule Köln. - 
Gutachten im Auftrag des Bau - und Liegenschaftsbetriebes NRW, 
Niederlassung Köln. 
 
PEUTZ CONSULT (24.06.2022): Mikroskalige Klimauntersuchung für das Vorhaben 
Ersatzneubau Campus Deutz der Technischen Hochschule Köln - Gutachten 
im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
RK GMBH - RUDOLF KELLER VERKEHRSINGENIEURE GMBH (14.11.2023): Erstellung eines 
Mobilitätskonzeptes für den B -Plan „Östlich Reitweg“ in Köln-Deutz. - Bericht 
im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. 
 
Weitere Unterlagen und Quellen: 
 
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (Hrsg.) (2021): Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln - 
dritte Fortschreibung 2021.  
 
LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-
WESTFALEN (Hrsg.) (2021): Bericht über die Luftqualität im Jahr 2020. – 26. 
S., Recklinghausen. 
  
LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-
WESTFALEN NRW (Hrsg.) (2013): Klimawandelgerechte Metropole Köln, 
Abschlussbericht. – LANUV-Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen.  
Auszug aus der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“  
(s. i. d. Anlagekarten) 
 
LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-
WESTFALEN (o. J.): Infosysteme und Datenbanken » Naturschutz » Bio-
topschutz » Biotopkataster NRW » Karten » Landschaftsinformationen / 
>Schutzgebiete  
 >Biotopkataster 
 >Biotopverbund 
 >FFH- und Vogelschutzgebiete 
 >Gesetzlich geschützte Biotope  
 >Alleen

- 59 - 
 
MULNV NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND 
VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. a): 
Fachinformationssystem ELWAS der Wasserwirtschaftsverwaltung NRW. 
Karte » Grundwasser » Grundwasserkörper: Lage, Zustandsbewertung und 
Datenblatt zum GWK 27-05. 
  
MULNV NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND 
VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. b): 
Waldinformation NRW. Themen, Karten: Waldfunktionen 
 
MULNV NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND 
VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. c): Flussgebiete 
NRW. Gefahren und Risikokarten Rhein. 
 
STADT KÖLN (2020): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“.  
 https://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf15/kp2030/stadtstrategie.pdf [30.11.2021]  
 
STADT KÖLN - ABTEILUNG BODEN- UND GRUNDWASSERSCHUTZ (2018): Kataster über 
altlastverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Köln.  
 
STADT KÖLN (1991a): Landschaftsplan Köln. Stand: Januar 2021. 
 
STADT KÖLN, Hochwasserrisikogebiet und gesetzliches Überschwemmungsgebiet 
des Rheines Hrsg.: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz 
Nordrhein-Westfalen, Köln, (s. i.  d. Anlagenkarten) 
 
STADT KÖLN - STADTENTWÄSSERUNGSBETRIEBE (STEB) (o. J. d): 
Hochwassergefahrenkarten (Überschwemmungstiefen und 
Überschwemmungsausbreitungen für verschiedene Wasserstände am Rhein, 
Starkregenkarten (Überflutungshöhen bei verschiedenen 
Starkregenereignissen); (s. i. d. Anlagekarten).

- 60 - 
 
Tabellenanhang zum Umweltbericht zur 231. Änderung des FNP:  
Tiere und Eingriffsregelung 
 
zu Punkt 9.5.1   Tiere 
 
Tabelle 1 Kartierte Tierarten: 
Es bedeuten: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt) und – = besonders 
geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des 
Anhangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL NRW = Rote Liste NRW, Regionalisierung RL NB/ 
RL TL / RL NRBU,  (= Niederrheinische Bucht/ Tiefland bzw. Kölner Bucht und 
Niederrheinische Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 für Vögel und aus 2010 für alle anderen 
Klassen): 0 = ausgestorben/ verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 
= gefährdet, R = extrem selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * 
= ungefährdet, D = Daten unzureichend.  
Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW 
des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. 
 
Vogelarten 
Art Status planungs-
relevant VS-RL RL 
NRW 
RL  
NB 
Amsel Brutvogel - - * * 
Bachstelze Brutvogel - - * * 
Blaumeise Brutvogel - - * * 
Buchfink Brutvogel - - * * 
Buntspecht Brutverdacht - - * * 
Eichelhäher Brutverdacht - - * * 
Elster Brutvogel - - * * 
Graureiher Durchzügler + - * * 
Grünling Brutvogel - - * * 
Halsbandsittich Nahrungsgast - - * * 
Hausrotschwanz Brutvogel - - * * 
Haussperling Brutvogel - - * V 
Heckenbraunelle Brutvogel - - * * 
Kohlmeise Brutvogel - - * * 
Mauersegler Nahrungsgast + - * V 
Mehlschwalbe Nahrungsgast + - 3 2 
Ringeltaube Brutvogel - - * * 
Rotkehlchen Brutvogel - - * * 
Star Durchzügler + - 3 3 
Stieglitz Nahrungsgast - - * * 
Straßentaube Brutvogel - - * * 
Schwanzmeise Brutvogel - - * * 
Türkentaube Brutvogel - - * * 
Turmfalke Durchzügler + - V 3 
Zaunkönig Brutvogel - - * * 
Zilpzalp Brutvogel - - * *

- 61 - 
 
Säugetiere 
Art Status planungs-
relevant FFH RL  
NRW 
RL  
TL 
Zwergfledermaus jagend + FFH Anh. IV * * 
Breitflügelfledermaus jagend + FFH Anh. IV 2 2 
Rauhautfledermaus jagend + FFH Anh. IV * * 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die 231. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 Abs. 2 
Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Begründung öffentlich ausgelegt. 
 
Köln, den 
 
 
 
 
Beigeordneter

Beratungsverlauf (2)

07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
14.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0239/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.02.2024
Erstellt
16.01.2024 14:26