0239/2024
231. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches
356 Zeichen
Anlage 1 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. 231. Änderung des Flächennutzungsplanes Östlich Reitweg in Köln-Deutz - Lage des Änderungsbereiches - ¯ Änderungsbereich 1:7.500M.:
Anlage 3 beabsichtigte Darstellung
856 Zeichen
a 1 Die Oberbürgermeisterin 3 de Ka Et Köln Anna. 231. Änderung des Flächennutzungsplanes Östlich Reitweg in Köln-Deutz - beabsichtigte Darstellung - IN = ) Legende zu om, 1 1 Änderungsbereich a mm Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Mischgebiet Kerngebiet Sondergebiet | Technische Hochschule + | studentisches Wohnen, Gastronomie + nicht großfl. Einzelhandel, hochschulnahe | Dienstleistungen + sonstige wissenschaftl. Einrichtungen Gewerbegebiet | H Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Kindereinrichtung, I T: ‚Standort unbestimmt Spielplatz, Standort unbestimmt Bad Fernheizwerk Umspannwerk Jugendeinrichtung Kindereinrichtung Kirche Schule Verwaltung Parkanlage Spielplatz ‚Sporthalle Sportplatz Altlastensymbol ME 1:5.000 9 u —& Al £ e& Oo oa mm :® un Q =o Es [+ [4 | Lo) [ke2 je x 0
Anlage 2 bisherige Darstellung FNP
702 Zeichen
W M W W W W MK GE GE M SO FH W Anlage 2 - bisherige Darstellung - 231. Änderung des Flächennutzungsplanes Östlich Reitweg in Köln-Deutz 0 100 20050 Meter 1:5.000M.: Legende Änderungsbereich Reitw_FNP_vorher_U... Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Mischgebiet Kerngebiet Gemeinbedarfsfläche Grünfläche Fläche für Hauptverkehrszüge Fläche für Bahnanlagen Kindereinrichtung, Standort unbestimmt Spielplatz, Standort unbestimmt Bad Fernheizwerk Jugendeinrichtung Kindereinrichtung Kirche Parkanlage Schule Spielplatz Sporthalle Sportplatz Umspannwerk Verwaltung W M MI MK SondergebietSO Gewerbegebiet FachhochschuleFH GE
Mitteilung Ausschuss
6223 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/611/1 Vorlagen-Nummer 15.02.2024 0239/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 231. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 1, Köln-Innenstadt Arbeitstitel: "Östlich Reitweg (Campus der TH)" in Köln-Deutz Hier: Mitteilung über die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Anlass und Ziele der Planung Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, den Campus Deutz der Techni- schen Hochschule Köln (TH) stufenweise neu zu entwickeln. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat daher 2012 in Abstimmung mit der Stadt Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der erstplatzierte Entwurf des Büros Kis- ter, Scheithauer, Gross (ksg) aus Köln bildete die Grundlage des Masterplans „Teilneubau Fachhochschule Deutz und Umgebung“, der am 14.10.2013 der Öffentlichkeit in einer Infor- mationsveranstaltung vorgestellt wurde. Gemeinsam mit dem Atelier Loidl Landschaftsarchi- tekten aus Berlin und dem Aachener Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Baier GmbH (BSV) entwickelte der TH-Masterplan die städtebaulichen Qualitäten des Wettbewerbsentwurfes in detaillierter Form fort. Auf der Grundlage des vorgenannten städtebaulichen Planungskonzeptes wird das Verfahren der 231. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren mit dem Bebau- ungsplan Nr. 69449/05, „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln-Deutz durch- geführt. Für das Plangebiet sollen die Darstellungen des FNP im Wesentlichen von derzeit Sonstiges Sondergebiet „Fachhochschule“ (im Folgenden SO „FH“ genannt) gemäß §°11 Baunutzungs- verordnung (BauNVO) in Sonstiges Sondergebiet „Technische Hochschule und studentisches Wohnen, Gastronomie und nicht großflächiger Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen“ (im Folgenden SO „TH“ genannt) geändert werden. In den Campus einbezogen werden Flächen südlich der Gießener Straße, die derzeit noch als Wohnbaufläche mit den ergänzenden Signets für Feuerwehr, Kindereinrichtung und Spielplatz bzw. Grünfläche im FNP dargestellt sind. Hier waren ein Betriebshof der AWB, eine Feuerwache und eine Kindertagesstätte ansässig. Die vorgenannten Einrichtungen wurden inzwischen verlagert. Im Westen des heutigen Hochschulgeländes ist ein gemischt genutztes Quartier geplant. Hierzu wird eine Darstellung als gemischte Baufläche (M) - ergänzt um Signets für noch unbe- stimmte Standorte für eine Kindereinrichtung und einen Spielplatz - anstelle der heutigen Dar- stellung als SO „FH“ notwendig. 2 Verlauf des Änderungsverfahrens Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am 03.04.2014 auf der Grundlage des erstplat- zierten Entwurfes aus dem städtebaulichen Wettbewerb für den Campus Deutz, den Bebau- ungsplan unter dem damaligen Arbeitstitel „Östlich Reitweg (IWZ der FH Köln)“ in Köln-Deutz aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die öffentliche Bekanntmachung der Einleitung des Bauleitplanverfahrens erfolgte am 30.04.2014 in Amts- blatt Nr. 18. Auf Grundlage des nachfolgend erstellten städtebaulichen Konzeptes “Östlich Reitweg (Camus Deutz der TH Köln)“ wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 26.04.2017 in Amtsblatt Nr. 18 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 und Aushang im Bezirksrathaus In- nenstadt (Kundenzentrum) in der Zeit vom 02. bis 16. Mai 2017 einschließlich durchgeführt. Schriftliche Anregungen konnten bis zum 16. Mai 2017 einschließlich an den Bezirksbürger- meister des Stadtbezirkes Innenstadt gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind drei Stellungnahmen eingegangen. Auf die Ergebnisse wird für die 231. FNP-Änderung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu- rückgegriffen; Die Unterrichtung und Erörterung zur FNP-Änderung sind auf dieser Grundlage erfolgt. Über die Ergebnisse der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und die daraus resultieren- den Vorgaben für die weitere Ausarbeitung der Bauleitpläne wurde nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt am 12.09.2019 im Stadtentwicklungsausschuss am 19.09.2019 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §°4 Absatz 1 BauGB wurde erstmals im Zuge der Erarbeitung des Masterplans vom 31.03. bis zum 07.05.2014 durchgeführt. Die Beteiligung wurde mit dem finalen städtebaulichen Pla- nungskonzept vom 10.03. bis 11.04.2017 wiederholt. Auf die Ergebnisse der vorgenannten Verfahrensschritte zum städtebaulichen Planungskon- zept „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ wird sowohl im Verfahren der 231. Ände- rung des Flächennutzungsplans als auch im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren aufgebaut. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 16.05.2023 bis 16.06.2023. Auch die hierbei gewonnenen Er- kenntnisse sind in das Abwägungsmaterial zur 231. FNP-Änderung eingeflossen. Im Zuge der weiteren Ausarbeitung der Planung auf Ebene des Bebauungsplans wurden der Planung zugrundeliegende Gutachten aktualisiert und präzisiert. Änderungen von grundlegen- den Aussagen in Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans sind hieraus nicht entstanden. Bisherige politische Beratungen und Beschlüsse Beschluss über die Vorgaben für die weitere Ausarbeitung 2494/2019 12.09.2019 Bezirksvertretung 1, TOP 3.5 19.09.2019 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 9.1 Mitteilung über Ergebnisse der Wettbewerbe 0283/2019 07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 17.10 21.03.2019 Bezirksvertretung 1, TOP 9.2 Einleitung Bauleitplanverfahren und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 4287/2013 20.02.2014 Bezirksvertretung 1, TOP 7.4 03.04.2014 Stadtentwicklungsausschuss, TOP 10.9 3 Anlagen Anlage 1 Lage des Änderungsbereiches im Stadtgebiet Anlage 2 bisherige Darstellung des Flächennutzungsplans Anlage 3 beabsichtigte Darstellung des Flächennutzungsplans Anlage 4 Begründung mit Umweltbericht Gez. Greitemann
Anlage 4 Begründung
154910 Zeichen
A N L A G E 4 2024-01-22_231_B32_ANL4.docx Begründung nach § 2a Baugesetzbuch (BauGB) zur 231. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 1, Köln - Innenstadt Arbeitstitel: "Östlich Reitweg (Campus der TH)“ in Köln-Deutz hier: Änderung der Darstellung von Sondergebiet FH (Fachhochschule), Wohnbaufläche mit ergänzenden Signets für Feuerwehr, Kindereinrichtung und Spielplatz, sowie Grünfläche, in Sonstiges Sondergebiet TH (Technische Hochschule und studentisches Wohnen, Gastronomie und nicht großflächiger Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen), sowie gemischte Baufläche mit ergänzenden Signets für noch unbestimmte Standorte für eine Kindereinrichtung und einen Spielplatz Stand: Entwurf, 25.01.2024 Inhalt 1. Beschreibung des Änderungsbereiches ............................................................................. 4 1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches ..................................... 4 1.2 Vorhandene Strukturen ................................................................................................... 4 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung .................................................................................. 5 2.1 Anlass der Planung ......................................................................................................... 5 2.2 Ziel und Zweck der Änderung ......................................................................................... 6 3. Verlauf des Änderungsverfahrens ...................................................................................... 6 4. Planungsvorgaben .............................................................................................................. 7 4.1 Landesplanerische Vorgaben ......................................................................................... 7 4.2 Regionalplan.................................................................................................................... 8 4.3 Landschaftsplan .............................................................................................................. 9 4.4 Bebauungsplan.............................................................................................................. 10 4.5 Fluchtlinienpläne............................................................................................................ 10 4.6 Wasser- und Hochwasserschutz................................................................................... 11 4.7 Denkmalschutz .............................................................................................................. 12 4.8 Altlasten ......................................................................................................................... 13 4.9 Informelle Planungen .................................................................................................... 14 5. Verkehr und technische Infrastruktur................................................................................ 16 5.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ............................................................................ 16 5.2 Öffentlicher Personen - Nahverkehr (ÖPNV)................................................................ 17 5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser, Energieversorgung ...................................................... 18 6. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungsplan (FNP).............................................. 19 6.1 Bestehende Nutzungen ................................................................................................. 19 6.2 Bisherige Darstellung .................................................................................................... 19 - 2 - 6.3 Beabsichtigte Darstellung.............................................................................................. 19 6.4 Standortwahl der Bebauung.......................................................................................... 20 7. Auswirkungen der Planänderung...................................................................................... 20 8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 BauGB ..................... 21 9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB................................... 22 9.1 Darstellung des Inhaltes und wichtigster Ziele der FNP-Änderung .......................... 22 9.2 Bedarf an Grund und Boden ..................................................................................... 22 9.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen fest gelegten planungsrelevanten Ziele des Umweltschutzes........................................................ 23 9.4 Grundlagen ................................................................................................................ 28 9.4.1 Methodische Hinweise zur Umweltprüfung........................................................ 28 9.4.2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario)...................... 28 9.4.3 Beschreibung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) ...................................................................................................... 29 9.4.4 Beschreibung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung ................. 29 9.5 Prognose der Auswirkungen auf die Umweltbelange ............................................... 30 9.5.1 Tiere .................................................................................................................... 30 9.5.2 Pflanzen .............................................................................................................. 32 9.5.3 Fläche ................................................................................................................. 33 9.5.4 Boden.................................................................................................................. 34 9.5.5 Wasser................................................................................................................ 34 9.5.6 Luft ...................................................................................................................... 36 9.5.7 Klima ................................................................................................................... 38 9.5.8 Wirkungsgefüge.................................................................................................. 40 9.5.9 Landschaft (Ortsbild) .......................................................................................... 40 9.5.10 Biologische Vielfalt ............................................................................................. 41 9.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete ............................ 42 9.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung .................................................................... 42 9.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter .......................................................................... 47 9.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern ........................ 48 9.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie ............................................................................................................... 48 9.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes ................................................. 49 9.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der EG festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden....................... 50 9.5.18 Wechselwirkungen ............................................................................................. 50 9.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes ............................................................................ 51 9.5.20 Eingriffsregelung................................................................................................. 51 9.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Gebiete ...... 52 - 3 - 9.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken ..................................................................... 52 9.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten........................... 52 9.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwierigkeiten 53 9.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen............... 53 9.8 Zusammenfassung .................................................................................................... 53 9.9 Referenzliste der Quellen .......................................................................................... 57 - 4 - 1. Beschreibung des Änderungsbereiches 1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches Der circa 14,54 ha große Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt im Stadtbezirk Innenstadt, Stadtteil Deutz. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt: durch den Reitweg im Westen die Deutz-Kalker-Straße und die Gießener Straße im Norden, den Deutzer Ring (B55) im Südosten, sowie die Betzdorfer Straße bzw. die Sportanlagen im Südwesten. 1.2 Vorhandene Strukturen Der Änderungsbereich befindet sich an der östlichen Grenze des Stadtteils Deutz zu den Stadtteilen Kalk und Humboldt-Gremberg. Er ist überwiegend durch die TH Köln bebaut und genutzt. Die Bestandsgebäude der Technischen Hochschule bestehen aus dem „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrum“ (IWZ), sowie den Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik und der Bibliothek. Im Norden und Süden des Gebiets steht jeweils ein dem Kölner Studierendenwerk zugehöriger „Wohnturm“, westlich des Gebäudes der Fakultäten für Bauwesen und Umwelttechnik an der Deutz- Kalker-Straße/ Reitweg befindet sich ein weiteres Gebäude studentisches Wohnen. Östlich der TH an der Gießener Straße bef anden sich eine stillgelegte Feuerwache, ein ebenfalls stillgelegter Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) und eine Sozialstation mit Kindertage sstätte. Alle vorgenannten Flächen wurden für die Erweiterung des Hochschulcampus durch das Land erworben. Die baulichen Anlagen wurden inzwischen überwiegend bereits abgebrochen. Der Änderungsbereich ist umgeben von Wohnbebauung, die punktuell mit nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben wie einer KFZ - Werkstatt und Dienstleistungen durchmischt ist. Westlich des Campus befinden sich am Reitweg die Werner-von-Siemens-Schule, ein Berufskolleg für Elektrotechnik/ Berufliches Gymnasium. Unmittelbar südlich grenzt die städtische Bezirkssportanlage Reitweg an den Campus. Hier befinden sich unter anderem ein Fußballplatz und Leichtathletikanlagen. Die Anlage wird für den Vereinssport intensiv genutzt. Nördlich der Technischen Hochschule liegt eine öffentliche Grünfläche, der Pyramidenpark. Nordwestlich des Plangebiets befindet sich an der Gummersbacher Straße/ Deutz - Kalker Straße die Veranstaltungs- und Sporthalle „Lanxess Arena“. Der Änderungsbereich ist durch Straßen - und Schienenverkehrslärm sow ie in geringerem Ausmaß auch durch Sportlärmimmissionen vorbelastet. Die Thematik Schallimmissionen wird im Umweltbericht im Kapitel 9.5.12.1 näher betrachtet. Der Änderungsbereich befindet sich nicht im Einflussbereich von Störfallbetrieben oder -anlagen im Sinne des § 50 BImSchG. - 5 - Soziale Infrastruktur Die Hochschulnutzung im Campus Deutz löst keinen Bedarf an städtischen Einrichtungen und Anlagen der sozialen Infrastruktur wie zum Beispiel Spielplätzen, Kindergärten oder Schulen aus. Ggfs. aus dem Betr ieb der Hochschule heraus notwendige Anlagen wie zum Beispiel Kinderbetreuungsplätze für die Kinder von Studierenden und Mitarbeitenden liegen im eigenen Verantwortungsbereich der TH Köln. Das Studierendenwohnen auf dem Campus soll nicht erweitert werden, sodass hieraus keine zusätzlichen Bedarfe zu erwarten sind. Das Kreativquartier am Reitweg ist kein Bestandteil des Campus Deutz der TH Köln und wird daher auch nicht durch das Land Nordrhein -Westfalen errichtet. Die Grundstücksflächen sollen in einem gee igneten Verfahren an Investoren vergeben werden. Das Kreativquartier ist daher auch nicht in den Geltungsbereich des Bebauungsplans 69449/05 einbezogen, der im Parallelverfahren mit der 231. FNP - Änderung aufgestellt wird. Im Rahmen der Planung des Kreat ivquartiers am Reitweg sollen in einem späteren Bebauungsplanverfahren die konkret entstehenden Bedarfe geprüft werden. Soweit dies im Kooperativen Baulandmodell vorgesehen ist , erfolgen dann vertragliche Vereinbarungen zur Realisierung der erforderlichen Einrichtungen. Versorgung Der nächstgelegene Zentrumsbereich in Kalk ist von der Mitte des Änderungsbereichs aus in ca. 800 m Fußweg - oder Fahrradentfernung erreichbar. Dort ist ein großes Angebot an Waren und Dienstleistungen des täglichen sowie periodischen Bedarfs verfügbar. Grün- und Freiraum Innerhalb des Campus soll die Freiraumversorgung durch die Schaffung begrünter Platzräume mit multifunktionaler Nutzbarkeit gesichert werden. Für die geplanten Wohnnutzungen im Kreativquartier ist der nächste erreichbare Grünraum der ca. 4 ha große Pyramidenpark/ Alter Deutzer Friedhof auf der gegenübergelegenen Seite der Deutz -Kalker-Straße. Für das Kreativquartiers am Reitweg werden in einem eigenen Bebauungsplanverfahren die entstehenden Bedarfe geprüft. Gemäß dem Kooperativen Baulandmodell sind Grünflächen zu schaffen oder es sind Ablösezahlungen vorzusehen. 2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 2.1 Anlass der Planung Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, den Campus Deutz der Technischen Hochschule Köln (TH) stufenweise neu zu entwickeln. Dabei werden die Gebäude der Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik sowie die Bibliothek als Bestand weiter genutzt. Die vorgenannten Fakultätsgebäude wurden überwiegend bereits saniert. Alle übrigen Bestandsgebäude sollen schrittweise abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW hat 2012 in Abstimmung mit der Stadt Köln einen städtebaulichen Wettbewerb ausgelobt. Der erstplatzierte Entwurf des - 6 - Büros Kister, Scheithauer , Gross (ksg) aus Köln bildete die Grundlage des Masterplans „Teilneubau Fachhochschule Deutz und Umgebung“, der am 14.10.2013 der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung vorgestellt wurde. Gemeinsam mit dem Atelier Loidl Landschaftsarchitekten aus Berlin und dem Aachener Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Baier GmbH (BSV) entwickelte der TH -Masterplan die städtebaulichen Qualitäten des Wettbewerbsentwurfes in detaillierter Form fort und berücksichtigte insbesondere die Bedingungen der stufenweis en Realisierung des Gesamtvorhabens und die Erweiterung des Campus auf die angrenzenden Grundstücksflächen der Feuerwache, der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln und der Sozialstation Gießener Straße. Auf der Grundlage des vorgenannten städtebaulichen Planung skonzeptes wird d as Verfahren der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 69449/05, „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln-Deutz durchgeführt. 2.2 Ziel und Zweck der Änderung Für das Plangeb iet sollen die Darstellungen des FNP im Wesentlichen von derzeit Sonstiges Sondergebiet „Fachhochschule“ (im Folgenden SO „FH“ genannt) gemäß §°11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Sonstiges Sondergebiet „Technische Hochschule und studentisches Wohnen , Gastronomie und nicht großflächiger Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen“ (im Folgenden SO „TH“ genannt) geändert werden. In den Campus einbezogen werden Flächen südlich der Gießener Straße, die derzeit noch als Wohnbaufläche mit den ergänzenden Signets für Feuerwehr, Kindereinrichtung und Spielplatz bzw. Grünfläche im FNP dargestellt sind. Hier waren ein Betriebshof der AWB, eine Feuerwache und eine Kindertagesstätte ansässig. Die vorgenannten Einrichtungen wurden inzwischen verlagert. Im Westen des heutigen Hochschulgeländes ist ein gemischt genutztes Quartier geplant. Hierzu wird eine Darstellung gemäß § 1 BauNVO als Gemischte Baufläche - ergänzt um Signets für noch unbestimmte Standorte für eine Kinder einrichtung und einen Spielplatz - anstelle der heutigen Darstellung als SO „FH“ notwendig. 3. Verlauf des Änderungsverfahrens Der Stadtentwicklungsausschuss beschloss am 03.04.2014 auf der Grundlage des erstplatzierten Entwurfes aus dem städtebaulichen Wettbewerb für den Campus Deutz (s. dazu unter Abschnitt 1.1), den Bebauungsplan „Östlich Reitweg (Campus D eutz der TH Köln)“ in Köln -Deutz aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die öffentliche Bekanntmachung der Einlei tung des Bauleitplanverfahrens erfolgte am 30.04.2014 in Amtsblatt Nr. 18. Auf Grundlage des nachfolgend erstellten städtebaulichen Konzeptes für den Campus Deutz der TH Köln wurde nach öffentlicher Bekanntmachung am 26.04.2017 in Amtsblatt Nr. 18 die frü hzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch eine Abendveranstaltung am 02.05.2017 und Aushang im Bezirksrathaus Innenstadt (Kundenzentrum) in der Zeit vom 02. bis 16. Mai 2017 einschließlich durchgeführt. Schriftliche Anregungen konnten bis zum 16. Mai 2017 einschließlich an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Innenstadt gerichtet werden. Im Rahmen dieser Beteiligung sind drei Stellungnahmen eingegangen. - 7 - Auf die Ergebnisse wird für die 231. FNP -Änderung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zurückgegriffen; Die Unterrichtung und Erörterung zur FNP-Änderung sind auf dieser Grundlage erfolgt. Über die Ergebnisse der Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und d ie daraus resultierenden Vorgaben für die weitere Ausarbeitung der Bauleitpläne wurde nach Vorberatung in der Bezirksvertretung Innenstadt am 12.09.2019 im Stadtentwicklungsausschuss am 19.09.2019 beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde erstmals im Zuge der Erarbeitung des Masterplans vom 31.03. bis zum 07.05.2014 durchgeführt. Die Beteiligung wurde mit dem finalen städtebaulichen Planungskonzept vom 10.03. bis 11.04.2017 wiederholt. Auf die Ergebnisse der vorgenannten Verfahrensschritte zum städtebaulichen Planungskonzept „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ wird sowohl im Verfahren der 231. Änderung des Flächennutzungsplans als auch im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren aufgebaut. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB zur 231. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte in der Zeit vom 16.05.2023 bis 16.06.2023. Auch die hierbei gewonnen Erkenntnisse sind in das Abwägungsmaterial zur 231. FNP-Änderung eingeflossen. Im Zuge der weiteren Ausarbeitung der Planung auf Ebene des Bebauungsplans wurden der Planung zugrundeliegende Gutachten aktualisiert und präzisiert. Änderungen von grundle genden Aussagen in Begründung und Umweltbericht zur Änderung des Flächennutzungsplans sind hieraus nicht entstanden. 4. Planungsvorgaben 4.1 Landesplanerische Vorgaben Die im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW formulierten Ziele und Grundsätze sind gem. § 4 Abs. 1 Nr. 1 ROG zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die nachfolgend benannten Ziele und Grundsätze sind für die FNP-Änderung relevant. 6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung „Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölkerungsentwicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den natur -räumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotentialen auszurichten. […]." 6.1-5 Grundsatz Leitbild „nachhaltige europäische Stadt" „Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der „nachhaltigen europäischen Stadt" kompakt gestaltet werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional - und Bauleitplanung sollen durch eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und siedlungsstrukturell optimierte Zuordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. […]." 6.1-6 Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung - 8 - „Planungen und Maßnahmen der Innenentwicklung haben Vorrang vor der Inanspruchnahme von Flächen im Außenbereich. Die gezielte Erhaltung und Neuschaffung von Freiflächen im Innenbereich aus städtebaulichen Gründen ist hiervon unbenommen." Mit der Weiterentwicklung des Hochschulstandortes in der rechtsrheinischen Innenstadt, einer räumlich verdichteten Anordnung von Hochschulnutzungen sowie ergänzenden Strukturen (Studentisches Wohnen im gesamten Plangebiet sowie weiteren hochschulaffinen Nu tzungen im Bereich des geplan ten Mischgebietes im sogenannten Kreativquartier) und der Beschränkung auf den bestehenden Standort sowie unmittelbar angrenzende Bereiche, entspricht die Planung diesen landesplanerischen Vorgaben. 4.2 Regionalplan Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln stellt für den Änderungsbereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. In den Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) sollen Wohnungen, Wohnfolgeeinrichtungen, wohnungsnahe Freifläc hen, zentralörtliche Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen sowie gewerbliche Arbeitsstätten in der Weise zusammengefasst werden, dass sie nach Möglichkeit unmittelbar, d.h. ohne größeren Verkehrsaufwand untereinander erreichbar sind. Innerhalb der AS B sollen entsprechend dem Bedarf in der Bauleitplanung dargestellt bzw. festgesetzt werden: - Flächen für den Wohnungsbau und die damit verbundenen Folgeeinrichtungen, - Flächen für die zentralörtlichen Einrichtungen, - Flächen für die sonstigen privaten und öff entlichen Einrichtungen der Bildung und Kultur sowie der sozialen und medizinischen Betreuung, - gewerbliche Bauflächen für die Bestandssicherung und Erweiterung vorhandener Gewerbebetriebe und für die Ansiedlung neuer, überwiegend nicht erheblich belästigender Gewerbebetriebe, - wohnungsnahe Sport-, Freizeit-, Erholungs- und sonstige Grünflächen. Die vorliegende Planung befindet sich daher mit den Zielen der Regionalplanung im Einklang. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 29.08.2023 gem. § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz NRW bestätigt, dass die Planung an die Ziele der Raumordnung angepasst ist. - 9 - Abb. 1: Auszug aus dem Regionalplan 4.3 Landschaftsplan Der rechtsverbindliche Landschaftsplan der Stadt Köln sieht für den Änderungsbereich keine geschützten Teile von Natur und Landschaft vor. Überdies stellt der Landschaftsplan das Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zu Verbesserung des Klimas“ dar. Die geplante Blockrandbebauung gemäß dem Masterplan für den Campus mit abgestuften Gebäudehöhen, breiten durchgehenden Wegetrassen und dem zentralen Campusplatz, dürfte eine höhere Winddurchlässigkeit und damit bessere Durchlüftung als bisher ermöglichen. Der für die übergeordnete Belüftung der Deutzer Innenstadt relevante „Rheintalwind“ wird nicht beeinträchtigt. Das Maß der Überbauung (einschließlich ihrer zulässigen Überschreitung) wird künftig im Bebauungsplan a uf 85 % des Sondergebiets beschränkt. Im alten B -Plan, der keine GRZ festsetzt, ist außerhalb der Grünfläche und Schutz pflanzung eine vollständige Versiegelung möglich. Trotz der geringeren Dichte der neuen Bebauung und überwiegend offener Innenhöfe ist fü r den Campus Deutz, aufgrund des nach wie vor hohen Versiegelungsgrades, nicht von einer wesentlichen Abschwächung der für den Status quo (s.o.) prognostizierten Wärmebelastung auszugehen. Die Realisierung von Dach - und Fassadenbegrünungen, Baumanpflanzun gen und weiteren Grünelementen wird durch Kühlungseffekte zu einer Minderung der klimatischen Belastung beitragen. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Verwendung reflektierender Mate rialien und heller Farben eine Erhöhung der Rückstrahlwirkung von Dächern, Fassaden und Flächenbefestigungen im Rahmen der weiteren Detailplanung erreicht werden kann. - 10 - Abb. 2: Auszug aus dem Landschaftsplan 4.4 Bebauungsplan Für den Änderungsbereich gilt derzeitig der Bebauungsplan 69449/03 , 1. Änderung von 197 6. Dieser Bebauungsplan setzt Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Staatliche Ingenieurschule", „Feuerwehr und Fuhrpark" und „Sozialeinrichtungen" fest. Das Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubaren Grundstücksflächen sind nicht festgesetzt. Es handelt sich somit um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 und 3 BauGB. Die Beurteilung des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksflächen, die überbaut werden können richtet sich gemäß § 34 BauGB nach der Eigenart der nähe ren Umgebung. Der Bebauungsplan für diesen Bereich wird parallel zum Verfahren der Flächennutzungsplanänderung neu aufgestellt. 4.5 Fluchtlinienpläne Für den Änderungsbereich existieren keine Fluchtlinienpläne. - 11 - 4.6 Wasser- und Hochwasserschutz Wasserschutz Das Plangebiet liegt nicht in einem Wasserschutzgebiet. Es ist für diesen Bereich auch kein Wasserschutzgebiet geplant. Hochwassergefährdung, Hochwasserrisiko Das Änderungsbiet gehört zum Teileinzugsgebiet Rheingraben -Nord. Es weist zum Rhein einen minimalen Abstand von ca. 1,2 km auf und ist laut den Hochwassergefahrenkarten (STADT KÖLN o. J. d.) durch die bestehenden Hochwasserschutzeinrichtungen am Rhein geschützt. Sollten die Einrichtungen versagen, wäre der Nordosten bei einem im Mittel alle 100 Jahre au ftretenden (HQ 100) und weitere Flächen bei einem seltenen, alle 200 Jahre vorkommenden Hochwasserereignis (HQ 200) betroffen. Bei einem statistisch deutlich seltener als alle 100 Jahre auftretenden, extremen Ereignis (HQ extrem) würde es zu einer Über - strömung der Schutzanlagen und, mit Ausnahme eines flachen Hügels im Nordwesten, zu einer Überflutung des Plangebiets, überwiegend mit Überflutungshöhen zwischen 1 und 2 m, kommen. Das Hochwasserrisikogebiet wird im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt sowie in der untenstehenden Abbildung. Das Änderungsgebiet befindet sich auf Blatt 091 der Hochwasserrisikokarten (MULNV 2021c). Bei den o.g. Überflutungsszenarien wären, als „Flächen mit besonderer funktionaler Prägung“, die Hochschulnutzungen betroffen. Abb. 3 extreme Hochw asserereignisse - 12 - Starkregengefährdung Die aus Modellrechnungen abgeleiteten Starkregengefahrenkarten (STADT KÖLN o. J. d.) bilden nicht ein reales Ereignis ab, sondern zeigen die Gefahren durch Sturzfluten und Starkregen auf, die bei verschiedenen Starkregenereignissen auftreten können. Dabei wird unterschieden, wie groß das Ausmaß der Überflutung für ein mittleres (statisti sch 30 -jährlich), ein intensives (statistisch 50 -jährlich), ein außergewöhnliches (statistisch 100-jährlich) und ein extremes (statistisch 200-jährlich) Starkregenereignis ist. Die Starkregengefahrenkarte zeigt für alle o.g. Ereignisse für den Ist-Zustand nur sehr klein-räumige Unterschiede. Weite Teile des Änderungsbereiches weisen eine geringe Starkregengefährdung auf. Eine überwiegend mäßig ausgeprägte Gefährdung beschränkt sich auf partielle Bereiche angrenzender Straßen, plangebietsinterne Wege und di e ehemaligen Betriebshöfe von Feuerwehr und Abfallwirtschaftsbetrieben. 4.7 Denkmalschutz Im Änderungsbereich befinden sich ein Baudenkmal und ein Bodendenkmal. Das als Baudenkmal geschützte Gebäude der Architekturfakultät , Reitweg 2 liegt im Nordwesten des Ä nderungsbereichs. Südlich davon ist in den Freianlagen ein transloziertes Teilstück eines römischen Abwasserkanals aufgestellt. Hierbei handelt es sich um ein Bodendenkmal. Das Ingenieurwissenschaftliche Zentrum IWZ wurde Anfang 2013 unter Denkmalschutz gestellt. Laut § 5 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) sollen „Denkmalgeschützte Mehrheiten“ (nach § 2 Absatz 3 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) „Denkmalbereiche“) in den Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen werden. Solche sind für das Stadtgebiet Kölns nicht durch Satzung i. S. d. § 10 DSchG NRW definiert. „Da es sich hier um Einzeldenkmäler und nicht um denkmalgeschützte Mehrheiten ( bzw. Denkmalbereiche im Sinne des DSchG NRW) handelt, erfolgt im FNP keine nachrichtliche Übernahme dieser Denkmäler in die Plandarstellung nach § 5 Absatz 4 BauGB.“ Zudem hat d ie Bezirksregierung Köln noch im Jahr der Unterschutzstellung des IWZ − basierend au f der Fest stellung eines überwiegenden öffentlichen Interesses − eine unbefristete denkmalrechtliche Abbrucherlaubnis für das IWZ erteilt. Wesentliche Grundlage dieser Erteilung stellt eine umfassende Stellungnahme des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW dar, die vor allem die Anforderungen an einen zeitg emäßen Studienbetrieb in dem be stehenden Gebäude nicht mehr als erfüllt ansieht. Daher hat die Bezirksregierung an dieser Stelle die Belange von Wissenschaft und Bildung gegenüber dem Interesse der Denkmalpflege höher eingestuft. - 13 - 4.8 Altlasten Im Bereich der stillgelegten Feuerwache befindet sich eine Fläche, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen (gem. § 2 BBodSchG) unter der Nr. 105 163 und der Bezeichnung "Gießener Str. 4-6" als Altstandort registriert ist. Es handelt sich um eine ehemalige Betriebstankstelle. Die Fläche ist als "nutzungsorientiert saniert/ gesichert" gelistet, zum Nachweis durchgeführter Maßnahmen liegt hier eine Sanierungsdokumentation von 1997 vor. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG wurde im April 2013 vom Bau - und Liegenschaftsbetrieb NRW beauftragt, eine orientierende Altlastuntersuchung auf dem Grundstück “Gießener Straße 6“ in 50679 Köln durchzuführen. Aufgrund des vorliegenden generellen Altlastenverdachtes hinsichtlich der zu erwartenden Auffüllungen unterhalb der Oberflächenversiegelungen sind auf dem AWB- Betriebsgrundstück im Rahmen einer orientierenden Altlastenerkundung im Bereich des Grundstücks 12 Rammkernsondierungen mit Endteufen von 3 m flächendeckend festgelegt worden. Wesentliches Ergebnis ist, dass die chemischen Untersuchungsergebnisse in der Größenordnung der Vorsorgewerte der BBodSchV (1999) und deutlich unterhalb der Prüfwerte BBodSchV – Kinderspielfläche liegen. Hier sind für die jetzige und auch für eine zukünftig sensiblere Nutzung nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine Gefährdungen über die verschiedenen relevanten Wirkungspfade, wie Boden - Mensch “direkter Kontakt“ und Boden – Sickerwasser – Grundwasser, ableitbar. Inzwischen erfolgten in diesem Bereich Abrissarbeiten. Nach Auskunft der zuständigen Fachbehörde wird die Fläche hinsichtlich im Boden verbliebener Bauteile saniert. Mit dem Abschluss der Arbeiten ist demnach im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Auf eine K ennzeichnung des Altstandortes wird daher im Flächennutzungsplanverfahren verzichtet. Im Süden des Plangebiets befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln die Altablagerung Nr. 10515 sowie die Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier ist de rzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener Sanierungsbedarf gegeben. D ie Altablagerung wird gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. - 14 - Abb. 4 Altlasten 4.9 Informelle Planungen Kooperatives Baulandmodell Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) ist Teil des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen. Zur Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus wurde vom Rat der Stadt Köln am 17.12.2013 das Kooperative Baulandmodell beschlossen und mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 24. Februar 2014 in K öln eingeführt. Mit Ratsbeschluss vom 04.04.2017 wurde das Modell weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fassung ist mit Bekanntmachung vom 10.05.2017 in Kraft getreten. Ziel des Modells ist es, sowohl den öffentlich geförderten Wohnungsbau und das preiswerte Wohnungsmarktsegment zu stärken, als auch die Vorhabenträger eines Bebauungsplanverfahrens an den planbedingten Folgekosten (zum Beispiel Kindertageseinrichtungen, öffentliche Spielplätze, etc.) zu beteiligen. Das Modell ist bei allen Vorha ben anzuwenden, für die eine verbindliche Bauleitplanung Voraussetzung für die Schaffung von Planungsrecht ist und die (unter anderem) die Schaffung von Baurecht für Wohnzwecke zum Ziel haben. Für den Bereich der geplanten gemischten Baufläche (M) wird im Zuge der Umsetzung der Planung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung das kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) zur Anwendung kommen. Welche Verpflichtungen sich hieraus für Vorhabenträger ergeben und welche Anforderungen an die konkrete Ausgestaltung des gemischten Quartiers ergeben, ist zu Beginn verbindlicher Planungen mit der Geschäftsstelle Kooperatives Baulandmodell abzustimmen. - 15 - Köln-Katalog Der „Köln-Katalog: Typologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere“ ist vom Rat am 23.03.2023 beschlossen worden. Als städtebauliches Entwicklungskonzept (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB) wird der Köln -Katalog bei bebauungsplanrelevanten Vorhaben berücksichtigt, dies erfolgt unter dem Aspekt der Abwägung im Abgleich mit anderen Belangen (§ 1 Abs . 7 BauGB). So entfaltet der Köln-Katalog eine steuernde Wirkung innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Der Köln-Katalog widmet sich einer der wesentlichen Herausforderungen der Stadt Köln: der nachhaltigen Siedlungsflächenentwicklung. Die Auswirkungen d es Stadtwachstums stellen den Kölner Wohnungsmarkt trotz rückläufiger Bevölkerungszahlen jetzt und auch in den nächsten Jahrzehnten vor große Aufgaben. Die hohe Nachfrage nach Wohnraum ist ungebrochen und kann im Bestand nicht gedeckt werden. Gleichzeitig verfügt Köln nur noch über wenige Flächenpotenziale für den Wohnungsbau. Daher gilt es, mit den vorhandenen Flächenpotenzialen sparsam umzugehen, flächensparende Wohnformen zu realisieren und nachhaltig zu wachsen. Der Köln-Katalog zeigt wie kompakte und somit flächensparende Quartiere, die sozial und funktional durchmischt sind, das Prinzip der kurzen Wege verfolgen, ausreichend Grünflächen aufweisen und nachhaltig sind, in Köln entwickelt werden können. Als Schlüsselprojekt der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vertieft und konkretisiert der Köln -Katalog deren Leitsätze und Ziele. Er entwickelt anschauliche und flächensparende Quartierstypologien für die Zieldichten, die in der Stadtstrategie für neue Quartiere vorgesehen sind. Der Köln - Katalog em pfiehlt dabei bestimmte, auf die unterschiedlichen Lagequalitäten der Innenstadt, inneren und äußeren Stadt bezogene Dichtetypologien für künftige Wohnbauentwicklungen. Der Bebauungsplan für den Campus Deutz beinhaltet keine Wohnungsbauplanung und kann da her nicht unmittelbar auf eine der Dichtetypologien Bezug nehmen. Ein typologischer Abgleich ist dennoch hilfreich, denn eine flächensparende Entwicklung des Campus kann dabei unterstützen, Flächenpotenziale für den Wohnungsbau freizumachen. Der zugrundeli egende Masterplan für den Campus folgt mit seinen kompakten Baublöcken der im Köln-Katalog beschriebenen Strategie der horizontalen Dichte, und mit seinen Hochpunkten teils auch der Strategie der vertikalen Dichte. Zur Bewertung angemessener Dichtewerte bei neuen Quartiersentwicklungen bedient sich der Katalog des Begriffs der Quartiersdichte, mit der das Verhältnis von Geschossfläche zur gesamten Quartiersfläche einschließlich der öffentlichen Flächen gemeint ist. Dabei wird für die Innenstadt, in der der Campus verortet wird, eine Quartiersdichte von 1,5 als Mindestwert angegeben. Der Bebauungsplan erreicht mit der festgesetzten GFZ von 2,0 einen Wert von ca. 1,7 und bewegt sich damit im Zielwertkorridor. Masterplan Stadtgrün Der Masterplan Stadtgrün ist vom Rat ebenso wie der Köln -Katalog am 23.03.2023 beschlossen worden. Als Fachplanung wird er künftig ebenfalls in die Abwägung im Bauleitplanverfahren Eingang finden. Der Rat der Stadt Köln hatte in seiner Sitzung am 23.03.2021 die Verwaltung beauftragt, einen Masterplan Grün Köln aufzustellen. Die Verwaltung hat auf Basis dieses Ratsbeschlusses in einem ersten Schritt eine gesamtstädtische Analyse der vielfältigen Funktionen des Stadtgrüns durchgeführt. Analysiert wurden die fünf Funktionsgruppen: Erho lung, Stadtnatur, Umwelt, Klima - 16 - sowie Produktion. Umso mehr Funktionen einer Fläche zugeordnet werden, umso größer ist die Bedeutung dieser Fläche für die grüne Infrastruktur. Aufgegliedert in drei Gruppen wurden die Flächen mit der höchsten Funktionsdic hte als Immergrün bezeichnet. Hier wurden zudem bereits vorhandene Grünanlagen, hochwertige Schutzgebiete, wie geschützte Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiete sowie geschützte Biotope und Ausgleichflächen, grundsätzlich dem Immergrün zugeordnet. Das Zukunftsgrün stellen Flächen mit einem großen Potential für die Stärkung der grünen Infrastruktur dar. Das Potentialgrün weist die geringste Funktionsdichte auf, da es sich zumeist um landwirtschaftliche Flächen handelt, die aber neben der lokalen Nahr ungsmittelproduktion sehr wichtig für die Kaltluftbildung sind und somit einen großen Wert für das Stadtklima aufweisen. Die vorliegende Untersuchung wird fortgeschrieben. Bis 2027 werden nacheinander in allen Stadtbezirken Maßnahmen zur gerechteren Verte ilung des Stadtgrüns und zur konkreten Weiterentwicklung der vorhandenen Grünanlagen in den Veedeln erarbeitet. Dieses Vorgehen wird begleitet durch eine umfangr eiche Bürger*innen - Beteiligung. Auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Masterplans Stad tgrün kann für den Bebauungsplan 69449/05 sowie für die FNP -Änderung festgehalten werden, dass keinerlei ausgewiesene Potenzialflächen oder Flächen des Zukunftsgrüns überplant werden. Handlungsempfehlungen aus dem Masterplan werden durch den Bebauungsplan beachtet: - es wird ein Grünordnungsplan erstellt (Handlungsempfehlungen, Teil b) - Freiflächen werden als öffentlich zugängliche Flächen wo immer möglich naturnah gestaltet (Handlungsempfehlungen, Teil c): Öffentliche Grün - und Freiflächen anlegen, qualifizieren und weiterentwickeln - Es werden zu den Handlungsempfehlungen des Teils c): Stadtgrün klimaresilient ausgestalten insbesondere die Versickerungs - und Auffangmöglichkeiten für Starkregenereignisse in Grün - und Freiflächen geschaffen, der Straßenraum wird durch Versickerungsmöglichkeiten und Bepflanzung aufgewertet, es werden klimaangepasste nachhaltige Pflanz- und Pflegekonzepte entwickelt 5. Verkehr und technische Infrastruktur 5.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Der Änderungsbereich ist durch die Östliche Zubringerstraße (L124) und den Deutzer Ring (B55) an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz angebunden. Der Campus Deutz wird im Norden von der Deutz -Kalker Straße als städtische Hauptverkehrsstraße über die Hauptsammelstraße Gießener Straße und den Reitweg erschlossen. Im Süden umschließt der Deutzer Ring (B55) als regionale Hauptverkehrsstraße den Bereich. Die Betzdorfer Straße verbindet aktuell den internen Verkehr des Plangebietes über eine Ringstraße. - 17 - Sammelparkplätze sind im Norden des Campus an der Betzdorfer Straße/ Gießener Straße, im Osten an der Bibliothek, sowie im Westen entlang der Ringstraße vorhanden. Der neue Campus Deutz wird weitgehend autofrei gestaltet. Der MIV wird auf direkten Wegen zu den Stellplätzen bzw. Parkhäusern geführt Die verkehrliche Anbindung des Campus erfolgt über drei Zu - und Ausfahrten von denen zwei das Gelände über die Gießener Straße, aus dem Norden, erschließen und eine vom Deutzer Ring aus dem Süden. Die östliche Zu- und Ausfahrt von der Gießener Straße führt direkt zu dem Parkhaus P2/ Nord mit geplanten 250 Stellplätzen. Die Planung sieht vor, dass auch in Zukunft die Haupterschließung für die Studierenden über den Deutzer Ring erfolgen soll. Dies resultiert aus der Tatsache, dass der Großteil der geplanten Stellplätze auf dem Campus Deutz – insbesondere die 350 Stellplätze in dem (Haupt -)Parkhaus P1/ Süd und weitere 50 oberirdische Stellplätze über den Deutzer Ring erschlossen werden sollen. Das Kreativquartier wird vom Reitweg aus erschlossen und soll in seinem Inneren, wie auch der Campus der TH, autofrei gehalten werden. Die Unterbringung der notwendigen Stellplätze ist in einer oder mehreren Tiefgaragen vorgesehen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung wird die innere Erschließung der Baugebiete nicht dargestellt. 5.2 Öffentlicher Personen - Nahverkehr (ÖPNV) Die U -Bahn-Haltestelle „Deutz Technische Hochschule“ sowie die Bushaltestelle „Betzdorfer Straße“ sind die nächstliegenden Verbindungen zum ÖPNV und innerhalb von circa fünf Minuten fußläufig zu erreichen. An der U-Bahn-Haltestelle „Deutz Technische Hochschule“ erschlossen. Hier verkehren die Stadtbahnlinien 1 und 9. Die Linie 1 verkehrt in der Haupt verkehrszeit in einem annäherndem 5-Minuten-Takt. Die S -Bahnhaltestelle „Trimbornstraße“ kann innerhalb von circa zehn Gehminuten vom Campus Deutz erreicht werden. Weiterhin befinden sich mehrere Bushaltestellen im Erreichbarkeitsradius von circa zehn Minuten. Die ÖPNV-Erschließung des Änderungsbereiches ist in sehr guter Qualität vorhanden und bedarf keiner grundlegenden Ergänzungen oder Verbesserungen durch die Anlage neuer Linienverbindungen oder Haltestellen. Weiterhin erhält bereits heute jeder Studi erende der TH Köln durch Zahlung des Semesterbeitrags ein Semesterticket, das den gesamten öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein - Westfalen umfasst. Zudem macht die Einführung des Deutschland-Tickets die ÖPNV- Nutzung attraktiver. Langfristig ist für den Bereich ÖPNV die Realisierung der neuen S -Bahn-Linie 16 geplant. Diese neue S -Bahn-Linie 16 von Leverkusen nach Au (Sieg), deren Realisierung der NVR, unterstützt von der Stadt Köln, plant, wird zur weiteren - 18 - Verbesserung der künftigen Verkehrsverhältn isse und der besseren Erreichbarkeit innerstädtischer Ziele, u.a. auch für den Campus Deutz beitragen. Die neue S -Bahn- Linie 16 soll die größeren Haltepunkte Köln -Mülheim, Köln Messe/ Deutz, Köln Hbf., Köln Süd, Köln/Bonn Flughafen und Troisdorf beinhalten und es sollen die neuen S - Bahn-Haltepunkte Köln Bonner Wall, Köln-Poll und Köln-Humboldt/Gremberg errichtet werden. Der innerstädtische Abschnitt soll in einem 20 -Minuten-Takt bedient werden. Die Linie ist ein Teilprojekt des NVR -Nahverkehrsplankonzepts 2 030+. Durch die geplante S-Bahn-Station „Köln-Humboldt / Gremberg” ergeben sich für den Campus Deutz langfristig neue Verknüpfungsmöglichkeiten. 5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser, Energieversorgung Wasserversorgung Das Trinkwasser wird derzeitig im westlichen Bereich des Campus in den bestehenden Medienkanal eingespeist. Nach Angaben der RheinEnergie AG ist die Menge ausreichend, die physikalische-chemische und mikrobiologische Beschaffenheit des Trinkwassers liegt innerhalb der festgelegten Grenzwerte. Der techn ische und bauliche Zustand der Wasserversorgungsanlage ist auf dem aktuellen Stand der Technik. Die Versorgungsleitungen werden im Medienkanal zu den einzelnen Gebäuden geführt. An das Trinkwassernetz ist ein Löschwassernetz, welches sich ringförmig um den Gebäudekomplex zieht, angeschlossen. Das Löschwassernetz ist derzeit nicht vom Trinkwassernetz getrennt, sodass das Wasser stagniert und negativen Einfluss auf die Trinkwasserqualität nimmt. Ein Betriebswassernetz ist auf dem Campus Deutz nicht vorhanden. Das Gebäude im nordwestlichen Bereich, der sogenannte Altbau, ist direkt an das Versorgungsnetz der RheinEnergie AG angeschlossen. Dies soll auch künftig so beibehalten werden. Im Neubau erfolgt eine Trennung von Trinkwasser- und Löschwassernetz. Abwasser Schmutz- und Oberflächenwasser werden über ein campusinternes Kanalnetz in die städtische Mischwasserkanalisation eingeleitet. Ein Hauptsammler befindet sich in der Gießener Straße bzw. unter der Fläche des künftigen Entreeplatzes. Elektroenergie Die derzeitige Versorgung des Campus wird über zwei Mittelspannungseinspeisungen direkt aus dem Umspannwerk 110/10 kV „UW Rolshoven“ sichergestellt. Hierzu sind zwei Mittelspannungskabel vom Typ NKBA 3 x 240 mm² bis zur zentralen Mittelspannungsschaltanlage im Zentralbau-Ost in Erde verlegt. In der normalen Netz- Fahrweise wird nur eine Zuleitung genutzt. Die zweite Zuleitung ist als Reserve/ Redundanz vorhanden. - 19 - 6. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungs- plan (FNP) 6.1 Bestehende Nutzungen Der Änderungsbereich ist überwiegend durch die TH Köln bebaut und genutzt. Die Bestandsgebäude der Technischen Hochschule bestehen aus dem „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrum“ (IWZ), sowie den Fakultäten Architektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik und der Bibliothek. Der Campus sieht für diese Gebäude oberirdische Parkmöglichkeiten vor. Im Norden und Süden des Gebiets steht jeweils ein dem Kölner Studierendenwerk zugehöriger „Wohnturm“, westlich des Gebäudes der Fakultäten für Bauwesen und Umwelttechnik an der Deutz -Kalker-Straße/ Reitweg befindet sich ein weiteres Gebäude studentisches Wohnen. Östlich der TH an der Gießener Straße bef anden sich eine stillgelegte Feuerwache, ein ebenfalls stillgelegter Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) inkl. großer Parkfläche und eine Sozialstation mit Kindertagesstätte. Die Gebäude wurden größtenteils bereits abgebrochen. 6.2 Bisherige Darstellung Der Änderungsbereich ist zum größten Teil als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fachhochschule“ (SO „FH“) dargestellt. Diese Darstellung erstreckt sich auf ein Gebiet, das im Westen durch den Reitweg, im Norden durch die Deutz-Kalker Straße sowie durch die unten beschriebene Wohnbaufläche, und im Osten durch den Deutzer Ring begrenzt ist. Die Darstel lung entspricht unter Einbeziehung der angrenzenden Verkehrsflächen des Reitwegs, der Deutz -Kalker Straße und der Betzdorfer Straße der heutigen Ausdehnung des Campus Deutz der TH Köln. Die Flächen südlich der Gießener Straße sind, den bisherigen Nutzunge n entsprechend, als Wohnbauflächen (W) mit ergänzenden Signets für Kindereinrichtungen, Feuerwehr und Kinderspielplatz dargestellt. Darüber hinaus stellt der FNP am Deutzer Ring und zwischen den beiden vorgenannten Bauflächen eine kleine Grünfläche dar. 6.3 Beabsichtigte Darstellung Es ist beabsichtigt, den künftigen Flächenzuschnitt des Campus Deutz der TH Köln, wie er sich aus dem in Kapitel 4.1 beschriebenen städtebaulichen Konzept ergibt, als Sonstiges Sondergebiet „Technische Hochschule und studentisches Wohnen, Gastronomie und nicht großflächiger Einzelhandel, hochschulnahe Dienstleistungen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen“ (SO „TH“) darzustellen. Dazu werden die Wohnbaufläche und die Grünfläche, die bisher südlich der Gießener Straße dargestellt sind, in das Sondergebiet einbezogen. Ein wesentlicher Bestandteil des Entwicklungskonzepts für den Campus Deutz ist die Einbeziehung dieser bis vor kurzem durch die Feuerwehr, die Abfallwirtschaft sowie durch die Sozialstation mit Kindertagesstätte (e inschließlich der angrenzenden Grünfläche) genutzten Grundstücke südlich der Gießener Straße in die Hochschulnutzung. - 20 - Zur Umsetzung des TH-Masterplans gehört die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers am Reitweg, das Wohnungen, nicht störendes Ge werbe und eine Kindertageseinrichtung sowie einen Spielplatz aufnehmen soll. Im Flächennutzungsplan bildet diese Fläche derzeit eine Teilfläche des SO „FH“. Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung ist die Darstellung des Quartiers als Gemischte Baufläc he (M) beabsichtigt. Ergänzend sollen die Signets für einen Spielplatz und eine Kindereinrichtung, jeweils mit unbestimmtem Standort eingetragen werden. Dies ist mit dem Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen und Spielplatzflächen begründet, der sich aus der ge planten Quartiersentwicklung voraussichtlich ergeben wird. 6.4 Standortwahl der Bebauung Alternativstandorte für die geplante Neugestaltung des Campus Deutz der TH Köln sind in gleicher Größe und Lagequalität in der näheren Umgebung nicht verfügbar. 7. Auswirkungen der Planänderung Mit der 231. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Möglichkeit eröffnet, den Campus der Technischen Hochschule Köln sowie ein künftiges Quartier mit Wohnnutzung inkl. Kinderspielplatz zu entwickeln. Die Planung leistet einen Beitrag zur Modernisierung des Hochschulstandortes bei gleichzeitiger Beschränkung der Flächeninanspruchnahme auf im Wesentlichen bebaute und stark versiegelte Bereiche. Geringe Beeinträchtigungen sind für die Umweltbelange Tiere und Pflanzen zu erwar- ten. Eine Gefährdung für Vögel und Fledermäuse wird durch Bauzeitenbeschränkun- gen vermieden. Das Anbringen von Brutkästen für den Haussperling sichert das Brutangebot für die auf der regionalen Liste vermerkten Art. Die Entwicklung des Standortes geht, m it Ausnahme einiger vereinzelter Baumbe- stände mit einem fast vollständigen Vegetationsverlust einher. Hierunter fällt beson- ders der Gehölzbestand am Deutzer Ring. Im Plangebiet erfolgen Ersatzpflanzungen. Ein weiterer Anteil muss auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung extern ausgegli- chen werden. Ebenso erfolgt ein Waldausgleich für die Inanspruchnahme der definier- ten Waldflächen der vorhandenen Randeingrünung des Deutzer Rings. Durch die ge- plante Dach- und Fassadenbegrünung kann eine kompensatorische Funktion im Hin- blick auf klimatische Folgen des Neubaus erreicht werden. Für die übrigen Umweltbelange sind keine bzw. keine zusätzlichen Umweltbelastun- gen, sondern überwiegend Verbesserungen zu erwarten. - 21 - 8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 BauGB Sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden, Vorrang der Innenentwicklung (§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB): Bei der Planung handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, weil der bestehende Hochschulcampus, sowie weitere bestehende Bauflächen neu überplant werden. Eine zusätzliche Inanspruchnahme einer bisher im FNP dargestellten Grünfläche beschränkt sich auf den ehemaligen Spielplatz der Sozialstation am Deutzer Ring. Hier soll aus städtebaulich -gestalterischen Gründen auf der Planungsebene des Bebauungsplans eine Raumkante in Form einer straßenbegleitenden Bebauung entstehen. Die damit verbundene Flächeninanspruchnahme ist von untergeordneter Größe und steht daher nicht im Widerspruch zu dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden sowie zu dem Vorrang der Innenentwicklung. Begrenzung von Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß (§ 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB): Bodenversiegelungen werden auf der Planungsebene des FNP nicht betrachtet. Im Bebauungsplan-Entwurf Nr. N r. 69449/05, „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln-Deutz, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, auf max. 85% der Baugebietsfläche des Campus Deutz begrenzt. Gegenüber dem heute bestehenden Versiegelungsgrad von ca. 90% entsteht eine Verbesserung. Vermeidung bzw. Begrenzung einer Umnutzung von landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Flächen: Landwirtschaftlich oder als Wald genutzte Flächen sowie für Wohnzwecke genutzte Flächen sind durch die 231. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht berührt. - 22 - 9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB A Einleitung Das Land Nordrhein -Westfalen hat im Jahr 2011 entschieden, das „Ingenieurwissenschaftliche Zentrum“ (IWZ) der Fachhochschule (FH) Köln am Standort Deutz zu belassen, aber stufen weise neu zu entwickeln, da der Gebäudebestand nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Studienbetrieb entspricht. Aus der FH Köln wurde 2015 die Technische Hoch schule (TH) Köln. Die Fakultäten und Einricht ungen des IWZ werden seitdem als „Campus Deutz“ bezeichnet. Der Hochschulstandort liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans (B -Plan) 69449/03, 1. Änderung von 197 6. Sowohl die Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) als auch die Festsetzungen des B -Plans 69449/03 , 1. Änderung stehen in Teilbereichen der vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung entgegen. Als rechtsverbindliche bauleitplanerische Grundlage stellt die Stadt Köln daher den B -Plan 69449/05 „Östlich Reitweg (Campus D eutz der TH Köln)“ in Köln- Deutz auf. Da der B-Plan aus den Darstellungen des FNPs zu entwickeln ist, wird die 231. FNP -Änderung erforder lich, die im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen soll. Im FNP -Änderungsverfahren ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen. In dieser Prüfung werden die voraussichtlichen (erheblichen) Umweltauswirkungen ermittelt sowie im Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die relevanten Umweltaspekte der Planänderung müssen für eine ordnungsgemäße und sachgerechte Abwägung so aufbereitet werden, damit die Kommune sie mit dem ihnen nach der Rechtsordnung zukommenden Gewicht in die Abwägung einstellen kann. 9.1 Darstellung des Inhaltes und wichtigster Ziele der FNP-Änderung Ziel der FNP -Änderung ist die Anpassung des Änderungsgebietes an die aktuellen städtebaulichen Entwicklungstendenzen und Anforderungen. Ein wesentlicher Grund für die Änderung ist die Einbeziehung eines ca. 2,9 ha gr oßen, bisher als „Wohnbaufläche“ dargestellten Bereichs in die Hochschulnutzung. Der Bereich soll im B-Plan als „Sondergebiet Hochschule“ festgesetzt werden, was eine entsprechende Darstellung als Sondergebiet im FNP erfordert (SO „TH“). Weiterhin ist im Westen des heutigen Hochschulgeländes ein ca. 3,4 ha großes, gemischt genutztes Quartier an der Straße „Reitweg“ geplant. Für dieses sogenannte „Kreativquartier“ wird eine Darstellung als Gemischte Baufläche (M), anstatt der bisherigen Darstellung SO „FH“ notwendig. Dieses Quartier ist nicht Bestandteil des geplanten Geltungsbereichs des B-Plans 69449/05. 9.2 Bedarf an Grund und Boden Tab. 1 Gegenüberstellung bisherige und beabsichtigte FNP-Darstellungen im Änderungsgebiet - 23 - Art der Darstel- lung Bisherige FNP-Dar- stellung Beabsichtigte FNP-Dar- stellung Ände- rung ha % ha % ha Wohnbaufläche 1) 2,97 20 0,0 0 - 2,97 Sonst. Sondergebiet 11,42 79 11,14 77 - 0,28 Gemischte Baufläche 2) 0,0 0 3,40 23 + 3,40 Grünfläche 3) 0,15 1 0,0 0 - 0,15 Summen (gerundet) 14,54 100 14,544 100 1) mit ergänzenden Signets für „Feuerwehr“ und „Spielplatz“ 2) mit ergänzenden Signets für „Kindereinrichtung“ und „Spielplatz“ (jeweils Standort unbestimmt) 3) mit ergänzendem Signet für „Spielplatz“ 9.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen fest - gelegten planungsrelevanten Ziele des Umweltschutzes Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er lasse, Verwaltungsvorschriften und „Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Umweltbelange in Bauleitplan - Verfahren anzuwenden sind. Die EU -Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) u nd seinen Verordnungen, dem Bundesna - turschutzgesetz (BNatschG – Arten-, Landschafts - und Biotopschutz), dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Boden veränderungen) und seiner Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auf Landesebene greifen weitere Regelungen das Landeswasser gesetz Nordrhein - Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutz zonen-Verordnungen und der Luftreinhalteplan. Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln berücksichtigt. Tab. 2 Ziele des Umw eltschutzes Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete BNatSchG, FFH-RL Schutz prioritärer Arten, Beachtung der Schutzziele - 24 - Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Landschaft Landschaftsplan BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW Schutzziele der LP-Schutzausweisung, Entwicklungsziele umsetzen; Schutz, Pflege und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Erholungswert von Natur und Landschaft Pflanzen BNatSchG, LNatSchG NRW Baumschutz- satzung Stadt Köln Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung geschützter Biotope und Naturbestände, Vermeidung von Eingriffen; Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, LNatSchG NRW Vermeidung Verschlechterung Erhaltungszustand; Schutz wild- lebender Tiere und Lebensgemeinschaften, Vermeidung Tötung (Tötungsverbot) Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, LNatSchG NRW Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenarten, Erhalt von Lebensräumen, Stärkung der Biotopvernetzung, Entwicklung und Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt z.B. bei Eingriffen; Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Eingriff/Ausgleich Baugesetz- buch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in den Naturhaushalt; Ausgleich bzw. Ersatzmaßnahmen nachhaltig und standortgerecht Landschaft/Ortsbild Baugesetz- buch, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das Landschaftsbild; Wahrung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und dem Erholungswert von Landschaft- und Ortsbild; Wahrung des Charakters der Kulturlandschaft Boden BauGB; BBoSchG, BBoSchV, LBoSchG NRW sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Innenentwicklung; Entsiegelung; Sicherung und Entwicklung von Bodenfunktionen, Abwendung schädlicher Bodenveränderungen und Einträge, Oberflächenwasser WHG, Wasserrahm naturnahe Gestaltung von Fließgewässern; Reinhaltung, Schutz und Pflege von Gewässern; Deckung - 25 - Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes enrichtlinie, HWRM-RL Wasserbedarf; Vermeidung negativer Veränderungen; Sanierung; naturnaher Aus- bzw. Rückbau Grundwasser WHG, Landes- wassergesetz NW, Wasser - schutzzonen- Verordnung Versickerung von Niederschlagswasser, Berücksichtigung der Ge- und Verbote; Vermeidung von Einträgen; Grundwasserneubildung erhalten und verbessern Klima, Kaltluft/Ventilation Klimaschutz- gesetz NRW, Klimaschutz- konzept Köln BNatSchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW Vermeidung bioklimatisch belasteter Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer Entlastungsbereiche und Bereiche mit Kaltluftentstehung; Erhalt und Planung von Frischluftzufuhr durch Grünflächen; Verbesserung des Mikroklimas durch Baumpflanzungen und Grünflächen; Maßnahmen zur Klimawandelanpassung Luftschadstoffe – Emissionen/Immissionen Bundesim- missions- schutzgesetz; BauGB, 39. BImSchV, TA Luft; Zielwerte der LAI Schaffung und Erhalt gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden von Emissionen und Konflikten; Erhalt und Verbesserung der Luftgüte; Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Er-füllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden BauGB; Bundesimmis sionsschutz- gesetz; - Luftreinhaltep lan Köln 2021 Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Vermeidung von Emissionen (nicht Lärm/Luft, insbesondere Licht, Gerüche), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Bundesimmis sionsschutz- gesetz; Lichterlass NW; LAI Hinweise; LWG NRW; Vermeidung von Emissionen; Konfliktbewältigung; Sicherstellung der sach- und fachgerechten Entsorgung - 26 - Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Erneuerbare Energien/Energieeffizien z BauGB; Beschluss Stadtent- wicklungsaus schuss zur solaren Optimierung; GEG, DIN 5034; Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Klimaneutra- lität bis 2035 (06/2021), Leitlinien Klimaschutz der Stadt Köln Energieeffizient Planen, Verringerung / Vermeidung von Klimagas- Emissionen, energetisch optimierte Baustandards Lärm Bundesim- missions- schutzgesetz; TA Lärm; DIN 4109; DIN 18005; DIN 45691; 16. BImSchV; Freizeitlärm- erlass; 18. BImSchV, BauGB; Lärmaktions- plan Stufe III Einhaltung der Orientierungs-, Richt- und Grenzwerte; Konfliktvermeidung durch Planung; Trennungsgrundsatz; Einhalt und Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Altlasten BauGB; BBoSchG, BBoSchV, LBoSchG NRW, LAWA- Richtlinie, LAGA- Anforderun- gen Vermeidung von Gefährdung durch die Wirkpfade Boden-Mensch, Boden-Luft, Boden-Grundwasser; Sanierung; Erschütterungen Bundesim- missions- schutzgesetz; Abstands- Einhaltung der Werte der DIN 4150 Teil 2; Konfliktvermeidung - 27 - Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes erlass; DIN 4150 Teil 1 und 2 Gefahrenschutz: Hochwasserschutz Störfallrecht Magnetfeldbelastung Starkregenvorsorge WHG, LWG NRW, HWRW-RL; Hochwasser- schutzG II Seveso-III- Richtlinie; KAS-18, BImSchG; 12. BImSchV Bundesimmis sionsschutz- gesetz, Abstands- erlass NW, städtischer Vorsorgewert WHG Hochwassersichere Baugebiete, Hinweis auf Hochwasserrisikogebiete; Hochwasserrisikoprophylaxe Einhaltung von Achtungs- und angemessenen Sicherheitsabständen Einhaltung ausreichender Abstände zu sensiblen Nutzungen Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; Ableitung von Niederschlagswasser; Verhindern von Starkregengefahren Besonnung / Belichtung Positions- papier „Versorgung mit Tages- licht / Besonnung“ im Stadtpla- nungsamt Köln, 10/2021 Sicherung gesunder Wohnverhältnisse Kultur- und sonstige Sachgüter BauGB, Denkmal- schutzgesetz; BNatSchG Vermeidung der Beeinträchtigung von Bau,- Klein und Bodendenkmälern; Naturdenkmalen, Resten historischer Kulturlandschaften oder deren Bestandteilen - 28 - B Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen 9.4 Grundlagen 9.4.1 Methodische Hinweise zur Umweltprüfung „Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann.“ (BauGB § 2 Abs. 4 Satz 3). Für die Umweltprü fung zur FNP -Änderung wird auch auf Umweltun tersuchungen zurückgegriffen, die im Rah men der Umweltprüfung zum parallel in Aufstellung befindenden B-Plan 69449/05 „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln)“ in Köln- Deutz erstellt wurden. 9.4.2 Beschreibung des derzeitigen Umweltzustands (Basisszenario) Großform- und Punktbebauung der Technischen Hochschule sowie versiegelte Verkehrsflächen stellen die dominierenden Strukturen dar. Die Endpunkte des Campusgeländes werden im Norden bzw. Süden durch jeweils ein als Studierendenwohnheim genutztes Hoch haus markiert. Ein weiteres Wohngebäude des Studierendenwerkes Köln befindet sich am nordwestlichen Rand, an das sich der Altteil der Hochschule anschließt. Die reale Nutzung entspricht hier der Darstellung als SO „FH“ des geltenden Flächennutzungsplanes. Außerhalb des Campusgeländes im Nordosten des Änderungsgebietes, prägen ein nicht mehr genutztes Areal der Feuerwehr und der A bfallwirtschaftsbetriebe das Erscheinungsbild. Weitere Nutzungen in Form einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum und Jugendeinrichtung sowie ein Mehrfamilienhaus östlich des zuvor genannten Areals wurden ebenfalls aufgegeben. Für diesen Bereich stellt der FNP Wohnen und die Einzelsignaturen Feuerwehr, Kindereinrichtung und Spielplatz dar. Etwa 90 % (13 ha) des circa 14,5 ha großen Änderungsgebietes sind gegenwärtig überbaut bzw. versiegelt. Entsprechend gering fällt der Grünanteil aus. Einzelbäume, Baumreihen und -gruppen sowie Scherrasenflächen und Zierstrauchrabatten bilden die wesentlichen Grünelemente innerhalb de r ansonsten versiegelten Freianlagen. Zwei große Stellplatzanlagen werden von einem Baumraster bzw. schmalen Gehölzstreifen gegliedert. Parallel zum stark befahrenen Deutzer Ring erstreckt sich die größte zusammenhängende Grünfläche, ein breiter Gehölzstre ifen, der im Nordosten des Änderungsgebietes von einem Siedungsgehölz ergänzt wird. Integriert in diese Struktur ist die im Flächennutzungsplan dargestellt Grünfläche. Das angrenzende Umfeld setzt sich aus punktuell mit nicht wesentlich störenden Gewerbebetrieben durchmischter Wohnbebauung, einem Berufskolleg / Beruflichen Gymnasium, einer Gewerbefläche (Autohandel), der Bezirkssportanlage „Reitweg“ und dem „Pyramidenpark“ zusammen. Für den Änderungsbereich gilt derzeitig der Bebauungsplan 69449/03 , 1. Änderung. Dieser setzt Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Staatliche Ingenieurschule", „Feuerwehr und Fuhrpark" und „Sozialeinrichtungen" , Grünfläche und Schutzpflanzung entlang des Deutzer Ringes fest. fest. Das Maß der baulichen - 29 - Nutzung sowie die über baubaren Grundstücksflächen sind nicht festgesetzt. Es han- delt sich somit um einen einfachen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 und 3 BauGB. 9.4.3 Beschreibung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die Nullvariante (Prognosenullfall) dient der Prognose über die Entwicklung des Änderungsbereichs bei Nichtdurchführung der Planung unter Berücksichtigung der Flächennutzungsplandarstellung, wie sie im Kapitel 9.4. beschrieben wird sowie des geltenden Planu ngsrechts des B -Plans 69449/03 , 1. Änderung . Es sind alle städtebaulichen Entwicklungen und Infrastruktur maßnahmen im Umfeld des Änderungsgebietes zu berücksichtigen, deren Umsetzung bis zum Prognosehorizont (hier 2030) zum jetzigen Zeitpunkt als gesichert bzw. sehr wahrscheinlich angesehen werden kann insbesondere dann, wenn die sich auf den Flächennutzungsplan auswirken. Die Nullvariante dient als Vergleichsmaßstab hinsichtlich der prog - nostizierten Auswirkungen. Insbesondere ist zu bewerten, ob – im Vergleich zur Nullvariante – nachteilige Umweltauswirkungen bzw. Verschlechterungen durch die Umsetzung der FNP -Änderung zu erwarten sind und welche Faktoren auf die beabsichtigten Darstellungen aus der Umgebung erheblich einwirken können. Sowohl die Ho chschulnutzungen als auch die sonstigen Nutzungen (Feuerwache, Betriebshof der Abfallwirtschaftsbetriebe, Mehrfamilienhaus, soziale Einrichtungen, Spielfläche) würden voraussichtlich fortgesetzt werden. Aufgrund der planungsrechtlichen Situation sind keine grundsätzlich andersartigen städtebaulichen Entwicklungen möglich. Eventuell müssten denkmalgerechte Umbau - und Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden der Hochschule durchgeführt werden. Eingriffe in Natur und Landschaft wären ohne die Planung nicht zu erwarten, wobei der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan selbst nicht unmittelbar einen Eingriff in Natur und Landschaft bedingt. Insgesamt dürfte der Umweltzustand der Nullvariante, bezogen auf das Änderungsgebiet, im Wesentlichen den akt uell bestehenden (bzw. bereits aufgegebenen) Nutzungen und Qualitäten entsprechen. 9.4.4 Beschreibung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung Die Planung sieht eine Nutzungsfortsetzung der überwiegend bereits sanierten Gebäude der Fakultäten Archi tektur, Bauingenieurwesen und Umwelttechnik (Altteil des Hochschulkomplexes) sowie der Bibliothek vor. Alle übrigen Bestandsgebäude sollen sukzessiv abgebrochen und durch Neubauten ersetzt werden. Grundgedanke des Bebauungskonzeptes für den neuen Campus D eutz ist, statt der vorhandenen massiven Bebauung, eine durchlässige Bauweise aus Baublöcken mit großen Innenhöfen. Ein neuer zentraler Campusplatz soll von einem neuen Hörsaalzentrum und fünf angrenzenden Baublöcken (u.a. Mensa und Fakultäten) eingefasst werden. Aufgrund der Neukonzeption der Hochschule wird das SO „TH“ nach Nordosten erweitert und überplant die hier dargestellte Wohnbaufläche mit ihren Einzelsignaturen. Das neue Freiraumkonzept sieht ein die Gebäude verbindendendes Gerüst aus begrünten Plätzen und Wegen vor. Ziel ist die Öffnung des Campus als urbanes Stadtquartier mit multifunktional nutzbaren Flächen. Der Campus wird weitgehend autofrei gestaltet. Der motorisierte Individualverkehr wird auf direkten Wegen zu den Stellplätzen bzw. Parkhäusern geführt. - 30 - Die geplante Mischnutzung („Kreativquartier“) im Westen des Änderungsbereiches wird vom Reitweg erschlossen. Die Unterbringung der erforderlichen Stellplätze ist in einer oder mehreren Tiefgaragen vorgesehen. In diesem Bereich wird das SO „TH“ im Flächennutzungsplan zurückgenommen zugunsten einer Mischgebietsdarstellung mit den Einzelsig naturen Spielplatz und Kindereinrichtung. Die Umstrukturierung des Campus soll innerhalb eines 15- bis 20-jährigen Zeitraumes in drei Bauphasen erfolgen. Nach dem Abschluss der Hochschulneuordnung ist die Entwicklung des „Kreativquartiers“ östlich des Reitweges geplant. In drei Baublöcken sollen sowohl Wohnungen als auch Räume für Büros und vor allem solche gewerblichen Nutzungen angeboten werden, die einen inhaltlichen Bezug zur TH Köln aufweisen. Ferner ist eine Kindertagesstätte vorgesehen. Für das Planvorhaben wird zur gegebenen Zeit ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt. 9.5 Prognose der Auswirkungen auf die Umweltbelange 9.5.1 Tiere (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Bewertung des Änderungsbereiches des Flächennutzungsplanes (KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK 2022) wurden aus der jüngeren Vergangenheit stammende faunistische Erfassungsdaten (GALUNDER 2013a, b, 2016; GINSTER LANDSCHAFT + UMWELT 2019) der Artengruppen Fleder mäuse und Vögel herangezogen. Ferner wurde im Wirkungsbereich des Änderungsgebiets eine überschlägige örtliche Erfassung der Habitatstrukturen durchgeführt und diese hinsichtlich ihres Leben sraumpotenzials für planungsrelevante Arten analysiert. Der hohe Anteil naturferner Strukturen, die zentrale Lage innerhalb einer Großstadt und das hohe Maß an Störein wirkungen stellen limitierende Faktoren für die Ansiedlung spezialisierter Arten dar. Daher überrascht es nicht, dass fast ausschließlich ubiquitäre Arten nachgewiesen wurden. Ein breiter Gehölzstreifen am östlichen Rand des Änderungsgebiets begleitet den Deutzer Ring. Im Nordosten befindet sich e ine ca. 1.500 m2 große, im rechtswirksamen FNP als „Grünfläche“ dargestellte, gehölzdominierte Grünflächenbrache. Spezielle Habitatfunktionen sind weder für den Gehölzstreifen noch die Grünflächenbrache bekannt. Im Änderungsgebiet wurden 15 weit verbreitete und ungefährdete Brutvog elarten registriert. Für zwei weitere Arten, den Buntspecht und den Eichelhäher, besteht Brutverdacht. Als Gast vogelarten wurden Halsbandsittich und Stieglitz registriert. Nachweise von regional gefährdeten und/oder in Kolonien brütenden Arten liegen für den Hausperling und die Türkentaube (beides Brutvögel) sowie den Mauersegler (Nahrungsgast) vor. Planungsrelevante Vogelarten: Mehlschwalbe und Mauersegler wurde als Nahrungsgäste, die Arten Graureiher, Star und Turmfalke wurden als Durchzügler beobachtet. Ein gelegentliches Aufsuchen des Änderungsgebiets zur Nahrungssuche kann für die Arten Mäusebussard, Star sowie Turm - und Wanderfalke nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Nachweise fehlen hierfür jedoch ebenso wie für Bruten planungsrelevanter Arten. Die Einzelnachweise der vorgefundenen Arten können dem Tabellenanhang zu diesem Umweltbericht entnommen werden. - 31 - Säugetiere/Fledermäuse: Die gebäudebewohnenden Arten Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus wurden jagend erfasst, letztere nur unregelmäßig. Hinweise auf größere Quartier ansammlungen (Wochenstuben, Sommer - und Winterquartiere) liegen nicht vor. Einzelquartiere, insbesondere der Zwergfledermaus, können jedoch nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Ferner wurde die Rauhautfledermaus, allerdings nur vereinzelt und sehr unregel mäßig, entlang des Gehölzstreifens am Deutzer Ring nachgewiesen. Sonstige Tiergruppen : In Ermangelung geeigneter Habitatstrukturen kann ein Vorkommen pla nungsrelevanter Reptilien -, Amphibien -, Libellen - und Schmetterlingsarten ausgeschlossen werden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Da von einer weitgehenden Beibehaltung der Lebensraumverhältnisse auszugehen ist, sind auch bezüglich des Artenspektrums keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Im Rahmen der geänderten Flächennutzungsplandarstellung fällt die Grünfläche weg. Diese steht in einem räumlichen Zusammenhang mit dem im Flächennutzungsplan nicht dargestellten Gehölzstreife n entlang des Deutz Ringes. Dieser entfällt im Rahmen der Planung zum Bebauungsplan. Insofern handelt es sich um die Reduzierung von potentiellem Lebensraum für die dort nachgewiesenen Arten. Es handelt sich hier um verschiedene Vogelarten. Aufgrund ihrer geringen Spezi alisierung und der bestehenden Grünflächen im Änderungsgebietsumfeld und im Rahmen einer guten Freiraumplanung innerhalb des SO „FH“ kann davon ausgegangen werden, dass Ausweichmöglichkeiten in ausreichender Größe und Qualität zur Verfü gung stehen. Mit der Planänderung sind weitgehend Lebensraumstrukturen zu erwarten, die sich wenig vom heutigen Bestand unterscheiden. Ein Konflikt mit Verbotstatbeständen, die sich im Rahmen der nachgeordneten Planungen und Genehmigungen nicht lösen lassen, ist nicht zuwarten. Das Eintreten des auch für nicht planungsrelevante europäische Vogelarten geltenden Tötungsverbotes wird durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen verhindert. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Zur Vermeidung artenschutzrelevanter Verbotstatbestände beschreibt der artenschutzrechtliche Fachbeitrag geeignete Maßnahmen, die sich im Wesentl ichen auf den Bebauungsplan und die Umsetzungsphase beziehen. Dazu gehören Bauzeitenbeschränkungen (Durchführung von Gehölz - und sonstigen Vegetationsbeseitigungen außerhalb der Brut - und Aufzuchtzeit wildlebender Vogel - arten, Durchführung von Abrissmaßnahmen außerhalb der Brut - und Aufzuchtzeiten wildlebender Vogelarten und außerhalb der Aktivitätszeit der Fledermäuse). Ferner werden − zur Sicherung des Brutangebotes für den Haussperling, einer nicht planungsrelevanten, aber in der regionalen Rote Liste a uf der Vorwarnliste stehende Art − an umliegenden, nicht vom Rückbau betroffenen Gebäuden Höhlenbrüterkästen installiert. Mit den zum Bebauungsplan vorgesehenen Begrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden allgemeine Habitatfunktionen gefördert und Lebensraumverluste kompensiert. - 32 - Bewertung Ein Vergleich der überplanten mit den beabsichtigten Nutzungskategorien zeigt hinsichtlich ihrer Lebensraumpotentiale keine signifikanten Unterschiede . Die Darstellung Grünfläche mit dem vergleichsweise höchsten Habitatp otenzial entfällt allerdings. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bedeutung und Ausgleichbarkeit der betroffenen Strukturen entsteht kein substanzieller Widerspruch zu den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege laut Bundesnaturschutzgesetz für den besiedelten Freiraum und den Schutz von Bäumen und Gehölzen. Die Auswirkungen auf weit verbreitete Arten stellt eine mäßige Beeinträchtigung des Umweltbelanges „Tiere“ dar. Unter Berücksichtigung der Vermeidungsmöglichkeiten sind keine Vorhabenwirkungen erken nbar, die Verbotstatbestände im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG und ein entspre chendes Konfliktpotenzial auf den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsebenen erwarten lassen. 9.5.2 Pflanzen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Die Darstellung als SO „FH“ lässt auf eine eher geringe Biotopausstattung schließen. Aufgrund der hohen baulichen Dichte und Flächenversiegelung weist das Gebiet einen geringen Grünanteil auf. Einzelbäume, Baumreihen und Baumgruppen, Scherrasenflächen und mit Ziers träuchern bepflanzte Rabatten sind als typische Grünelemente stark verdichteter, großstädtischer Quartiere anzutreffen. Zwei große Stellplatzanlagen werden von einem Baum raster (Einzelbäume in mit Ziersträuchern bepflanzten Baumbeeten) oder schmalen Gehöl zstreifen gegliedert. Parallel des Deutzer Rings erstreckt sich ein ca. 15 bis 20 m breiter und von Bäumen dominierter Gehölzstreifen, der ebenso wie ein teils von Gehölzen eingefasster Rasenplatz am Haupteingang des Campus im Nordwesten des Änderungsgebiets, Bestandteil der im FNP dargestellten Bauflächen ist. Ein im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellter Bereich befindet sich im Nordosten des Änderungsgebiets. Dabei handelt es sich um eine brachgefallene gehölzdominierte Grünanlage (Siedlungsge hölz). Die Randeingrünung des Deutzer Rings wird in Teilen vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW als Wald eingestuft und ist anteilig entsprechend auch durch einen Waldausgleich zu kompensieren. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Eine Veränderung der im FNP dargestellten Grünfläche und der sonstigen Grünstrukturen wäre nicht zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Für die „Grünfläche“ (neu: SO „TH“) ist, aufgrund des auf der B-Planebene zulässigen Überbauungs- bzw. Versiegelungsgrades, ein weitgehender Verlust der Vegetation anzunehmen. Im Bereich der bisherige Wohnbaufläche (W) wird durch die neue Darstellung SO „TH“ eine Verdichtung der Bebauung und ein abnehmender Grünanteil vorbereitet. Die beabsichtigte Darstellung Gemischte Baufläche (M, bisher: SO „FH“) im Westen des Änderungsgebiets lässt dagegen einen etwas geringeren Versiegelungsgrad und damit eine etwas stärkere Durchgrünung erwarten. - 33 - Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Für den Verlust der Grünfläche n erfolgt, da es sich um einen ausgleichpflichtigen Eingriffsbereich im Rahmen der Bauleitplanung handelt eine entsprechende Kompensation des Biotopwerts sowie zusätzlich der als Wald eingestuften Fläche. Bewertung Basierend auf einem Vergleich der bestehenden und beabsichtigten Nutzungskategorien und den daraus ableitbaren Versiegelungsgraden (zulässige GRZ auf B -Planebene) ergibt sich aus der beabsichtigten FNP-Darstellung ein etwas geringerer Vegetationsanteil. Konfliktmindernd wirken sich die allgemeine Bedeutung der betroffenen Strukturen aus, die sich überwiegend vor Ort wiederherstellen lassen, sodass insgesamt eine mäßige Beeinträchtigung des Umweltbelangs „Pflanzen“ zu erwarten ist. 9.5.3 Fläche (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Die im Änderungsgebiet darstellten baulichen Nutzungen sowie die „Grünfläche“ sind allesamt der Kategorie „Siedlungs - und Verkehrsfläche“ (SuV ) zuzuordnen. Die Wohnbaufläche wurde nur untergeordnet als solche genutzt. Vielmehr diente der größte Teil der Wohnbaufläche faktisch dem Gemeindarf (Feuerwehr, Abfallwirtschaftsbetriebe). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Sowohl die bestehenden als auch die bereits aufgegebenen Nutzungen würden voraussichtlich fortgesetzt werden. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die geplanten Nutzungen ( SO „TH“, M ) sind ebenfalls vollständig der Kategorie „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ (SuV) zuzuordnen. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Nicht erforderlich Bewertung Ein „Flächenverbrauch“ im Sinne einer Zunahme von Siedlungs - und Verkehrsfläche zu Ungunsten von Freiraumfläche ist mit der FNP-Änderung nicht verbunden. Als eine Maßnahme der Innentwicklung folgt die Planung dem Gebot des Baugesetzbuchs, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Insgesamt ergeben sich für den Umweltbelang „Fläche“ keine nachteiligen Auswirkungen. - 34 - 9.5.4 Boden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Ausgangsmaterial der ursprünglich im Änderungsgebiet anstehenden Böden waren lehmig-sandige Hochflutsedimente auf der Niederterrasse des Rheins. Laut Bodenkarte ( BEZIRKSREGIERUNG KÖLN o.J.) haben sich im Südwesten a ls Bodentyp eine Parabraunerde mit sandigem Lehm und im zentralen Abschnitt Braunerden mit schwach lehmigem Sand bis stark sandigem Lehm entwickelt. Der Norden des Änderungsgebiets ist als Stadtboden klassifiziert. Die Böden sind staunässefrei und weisen keinen Kontakt zum Grundwasser auf. Im ehemals landwirtschaftlich genutzten Änderungsgebiet wurden die natürlichen Bodenverhältnisse infolge von Bauaktivitäten vollständig überformt. Oberflächennah stehen in den bisher geotechnisch er kundeten Freiflächen Anschüttungen aus umgelagerten Böden (mit mineralischen Fremd - beimengungen) in unterschiedlicher Mächtigkeit an ( ICG DÜSSELDORF GMBH 2020, 2019). Die Anschüttungen sind bis auf einen geringen Flächenanteil versiegelt. Der 3. Auflage der „Karte der schutz würdigen Böden in NRW“ liegt nicht mehr wie bisher eine dreistufige Schutzwürdigkeitsbewertung zugrunde, sondern das Maß der Funktionserfüllung. Demnach gelten Böden mit hoher bis sehr hoher Funktions - erfüllung als schutzwürdig. Die Schutzwürdigkeit von Böden, die − wie im vorliegenden Fall − eine mittlere oder geringere Funktionserfüllung aufweisen, wurde seitens des Geologischen Dienstes NRW nicht bewertet. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Für die beschriebenen Bodenverhältnisse wären keine Veränderungen zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die im rechtswirksamen FNP dargestellte Grünfläche wird im Zuge der FNP-Änderung als SO „TH“ überplant. Bei den übrigen Darstellungen handelt es sich wie bisher um Bauflächen. Zwischen den bisherigen und den beabsichtigten Darstellungen sind, mit Ausnahme der entfallenden Grünfläche, bezüglich des Umweltfaktors Boden keine signifikanten qualitativen Unterschiede ableitbar. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine Bewertung Betroffen sind überformte und daher weniger schutzwürdige Stadtböden. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht die FNP -Änderung den Zielen der einschlägigen Fachgesetze zur Minderung von Bodenbeeinträchtigungen. F ür den Umweltbelang „Boden“ sind keine Verschlechterungen zu erwarten. 9.5.5 Wasser (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Das Änderungsgebiet ist innerhalb des hydrogeologischen Raums Niederrheinische Tieflandsbucht“ dem Teilraum „Terrassenebenen des Rheins und der Maas“ zugeordnet. Der Untergrund ist Bestandteil des Grundwasserkörpers (GWK) 27_25 „Niederungen des Rheins“, einem sehr ergiebigen Poren -Grundwasserleiter aus Kiesen und Sanden mit hoher Durchlässigkeit, der im Änderungsgebiet von Tonen und - 35 - Sanden der Köln -Schichten mit deutlich geringerer Durchlässigkeit unterlagert wird. Der chemische Zustand des Grundwasserkörpers ist, bedingt durch Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln sowie Trichlorethen und Perchlorat, schlecht. Der mengenmäßige Zustand des Grundwasserkörpers wird als gut beurteilt (MULNV o.J.a). Die generellen hydrogeologischen Verhältnisse werden durch den ca. 1,2 km entfernten Rhein geprägt, der die Grundwasserstände und die Grundwasserfließrichtung maßgeblic h be einflusst. „Unter regulären Verhältnissen bildet sich ein Grundwasserfluss aus, der im betrach teten Bereich nach Südwesten auf den Rhein gerichtet ist.“ (ICG DÜSSELDORF GMBH 2019). Die Aufzeichnungen der im Jahr 2019 errichteten Grundwassermessstellen korrespondieren erwartungsgemäß gut mit dem generellen Verlauf des Rheinwasserstands am Kölner Pegel. Bezogen auf die niedrigste Höhe im Änderungsgebiet beträgt der Grundwasserflurabstand mindestens 7 m (ICG DÜSSELDORF 2020, 2019). Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades kann nur wenig Regenwasser zur Versickerung gelangen und zur Grundwasserneubildung beitragen. Der Änderungsbereich enthält keine Oberflächengewässer. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Für die beschriebenen hy drogeologischen Verhältnisse wären keine Veränderungen zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Im Vergleich der bestehenden zu den beabsichtigten Nutzungskategorien unter Berücksichtigung der aus diesen ableitbaren Versiegelungsgraden (zulässige GRZ auf B-Planebene) ergibt sich für die geplante Änderung ein etwa identisches Versiegelungspotential. Bezüglich der qualitativen Auswirkungen auf das Grundwasser ist kein wesentlicher Unterschied zwischen den bisherigen und den be absichtigten Darstellungen des FNP und den daraus ableitbaren Versiegelungsgraden erkennbar. Tatsächlich wird jedoch mehr Regenwas ser als bisher zur Versickerung gelangen, da gemäß des Entwässerungskonzeptes zum neuen B -Plan 69449/05 Teilflächen des Änderungsbereiches vom Mischwasserkanalnetz abgekop pelt werden sollen und das Regenwasser über unterirdische Versickerungsanlagen dem Grundwasserkörper zugeführt werden soll. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Das zum Bebauungsplan im Parallelverfahren erstellte Entwässerungskonzept enthält u.a. Maßnahmen zur örtlichen Versickerung für einen Teil des anfallenden Oberflächenwassers. Bewertung Die Zielvorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes werden nicht beeinträchtigt (Vermeidung einer Verschlechterung des mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers). Aufgrund des etwas geringeren Versiegelungsgrads und der örtlichen Versickerung einer Teil menge des Niederschlagswassers, ist eine tendenzielle Verbesserung des mengenmäßigen Zus tands des Grundwasserkörpers zu erwarten. - 36 - 9.5.6 Luft (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) 9.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase Bestand Luftverunreinigende Stoffe treten als Partikel (z.B. Staub), Gase (z.B. Stickstoffdioxid) oder Gerüche auf. Unabhängig von der großräumigen, durch gebietsexterne Emissionsquellen verursachten Hintergrundbelastung, kommt es insbesondere in urbanen Räumen du rch lokale Emittenten (Verkehr, Industrie, Gewerbe, Wohnen, Kleinfeuerungsanlagen) zu einer Erhöhung der Grundbelastung. Als lokale, plangebietsinterne, u.a. das Treibhausgas Kohlendioxid (CO 2) emittierende Quellen, sind der Kfz-Verkehr sowie die Wärmeversorgung sowie Kühlung von Gebäuden auf der Basis fossiler Energieträger zu nennen. Weitergehende der TH -Nutzung zuzuordnende Emissionsquellen sind nicht bekannt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Ob Modernisierungsmaßnahmen im jetzigen Gebäudebestand hinsichtlich einer emissionsärmeren Wärmeversorgung durchgeführt werden würden, kann nicht beurteilt werden. Eine zunehmende Nutzung umwelt - und klimaverträglicher Verkehrsmittel würde im Vergleich zum Ist-Zustand zu einer Verringerung des lokalen Emissionsaufkommens führen. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Auch nach der Planrealisierung werden der Kfz -Verkehr und die Wärmeversorgung der Hochschulbauten als lokale Emissionsquellen vorliegen. Laut Verkehrsgutachten (BSV GMBH 2022) sind, gemäß einer Prognose der TH Köln, keine größeren Zu - oder Abnahmen der Studierendenzahlen und der TH Köln - Angestellten zu erwarten, da keine neuen Nutzungen (z.B. neue Fakultäten) vorgesehen sind, sodass von einer etwa gleic hbleibenden Verkehrsbelastung und verkehrsbedingten Emissionsmenge ausgegangen werden kann. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass die verkehrsbedingten Emissionen durch eine verbesserte Abgasreinigung und eine Zunahme der Elektromobilität sinken werden. Ferner ist davon auszugehen, dass aufgrund der erhöhten Anforderungen an einen energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden und eine energiesparende Anlagentechnik die Emissionsmenge sinken wird. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Ziel des zur Neu- und Umgestaltung des Campus Deutz erstellten Mobilitätskonzeptes (RK GMBH 2023) ist primär die Bereitstellung einer ausgewogenen Angebotsstruktur umweltverträglicher Verkehrsmittel (öffentlicher Nahverkehr, Rad - und Fußgängerverkehr). Hierfür ge eignete Maßnahmen werden im Rahmen des weitgehend autofreien Erschließungskonzepts für den Campus berücksichtigt. Darüber hinaus formuliert das zum neuen B -Plan 69449/05 erstellte Konzept zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz (BLB NRW 2023) als wesentliche Zielgröße einen minimalen Primärenergiebedarf und Anfall an C0 2-Emissionen bei gleich zeitiger Gewährleistung des Behaglichkeitsstandards in den Gebäuden. Dies soll durch bau - liche und technische Maßnahmen sichergestellt werden. 2022 wurde mit der Neuausrichtung die Energieerzeugung auf Wärmepumpen und die Nutzung von Brunnenwasser (Geothermie) umgestellt. - 37 - Bewertung Für die bei der Wärmeerzeugung anfallenden Emissionsmenge (vor allem CO2) ist, im Vergleich zum Prognosenullfall, aufgrund der im Energiekonzept zum Bebauungsplan vorgesehenen Nutzung erneuerbarer Energien, insbeso ndere der Geothermie von einer erheblichen Verringerung auszugehen. Auch für die verkehrsbedingten Emissionen ist aufgrund einer insgesamt stagnierenden Verkehrsbelastung und einer wahrscheinlichen Zunahme klimafreundlicher Mobilität ein Rückgang anzunehmen. Die Planänderung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen des Luftreinhalteplans (LRP) Köln. 9.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen Bestand Hinsichtlich lufthygienischer Belastungen sind in Ballungsräumen und Großstädten, so auch in Köln, die überwiegend durch den Kfz -Verkehr emittierten Komponenten Feinstaub PM 10 und PM 2,5 (Partikelförmige Luftverunreinigungen mit einem Durchmesser von maximal 10 bzw. 2,5 Mikrogramm) und Stickstoffdioxid (NO2) in den Fokus geraten. Der Straßenverkehr ist – neben dem regionalen Hintergrund – Hauptverursacher von NO2-Belastungen im Kölner Stadtgebiet. Im Jahr 2020 wurden, begünstigt durch die Maßnahmen gegen die Covid -19- Pandemie ( Lockdown), an allen Mess standorten in NRW der Grenzwert der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätss tandards und Emissionshöchstmen ge – 39. BImSchV) für die Jahresmittelwerte für die Luftschadstoffe NO2 und PM10 eingehalten (LANUV 2021a, b). Hingegen wurde im Jahr 2019 der Grenzwert von 40 µg/m³ für das Jahresmittel an 16 Probenahmestellen überschritten, davon zwei Stationen in Köln ( Clevischer Ring (44 µg/m³) Justinianstraße (43 µg/m³). Der Jahre smittelwert für PM 10 wurde eingehalten (LANUV 2020). Unter Zugrundelegung der bestehenden Gebietskategorien s ind Immissionskonflikte am ehesten für die an den stark belasteten Deutzer Ring grenzende Wohnbaufläche im nordöstlichen Änderungsbereich zu erwarten. Der Gehölzstreifen entlang des Deutzer Rings und die übrigen Bäume im Änderungsgebiet nehmen lufthygienische Funktionen wahr (Staubminderung, Bindung von CO2 und Freisetzung von Sauerstoff). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Zur Beurteilung der zu erwartenden Luftqualität bezüglich der insbesondere verkehrsbedingten Schadstoffkomponenten NO 2 sowie Feinstaub PM 10 und PM 2,5, wurden im Rahmen einer Luftschadstoffuntersuchung ( PEUTZ CONSULT 2023) die Werte für den Prognosenullfall (Nichtdurchführung des Vorhabens, Verkehrsmengen für das Jahr 2030) und den Planfall (Umsetzung des Planvorhabens, Verkehrsmengen für das Jahr 2030) ermittelt und verglichen. Als Prognosehorizont bezogen auf die Eingangsdaten für die Emissions berechnung ist das Jahr 2028 zugrunde gelegt worden. „Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen zeigen, dass i m Prognosenullfall die Grenzwerte der 39. BImSchV ( Jahresmittelwerte NO2, PM 10 und PM 2,5, Kurzzeitgrenzwerte PM 10 und NO 2) im gesamten Untersu chungsgebiet eingehalten - 38 - und deutlich unterschritten werden. Die höchsten Schadstoffbelastungen treten hierbei aufgrund der hohen Verkehrsbelast ung und der durch dichte Randbe bauung verminderten Belüftung entlang der Gießener Straße östlich der Kreuzung Deutzer Ring sowie entlang der Ostseite des Deutzer Rings auf.“ ( PEUTZ CONSULT 2023). Für den Immissionsort Gießener Straße wird mit 21,3/m3 die höchste NO2-Konzentration prognostiziert (Grenzwert für NO2: 40 µg/m3 als Jahresmittelwert). Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Laut Verkehrsgutachten (BSV GMBH 2022) resultieren Veränderungen der Kfz - Belastungen an den Campus Deutz grenzender Straßen gegenüber dem Prognosenullfall nicht durch ein für 2030 zusätzlich anzusetzendes Verkehrsaufkommen, sondern ausschließlich durch die neue Erschließungssituation. „Im Vergleich zum Prognosenullfall ändern sich im Planfall die Verkehrsmengen [im Sinne einer veränderten räumlichen Vertei lung] und hiermit auch die frei gesetzten Luftschadstoff-Emissionsmengen. Des Weiteren verändern sich durch die Plange - bäude die Belüftungsverhältnisse. Durch diese Veränderunge n steigen die Luftschadstoffkonzentrationen entlang des Deutzer Rings im Umfeld der Plangebäude leicht an. Es kommt jedoch nicht zu einer Übers chreitung der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV. Die höchste Luftschadstoffkonzentration wird an der Gießener Straße mit 20,9µg/m3 für NO2 prognostiziert. Da keine Wohnbaufläche mehr dargestellt wird, ergibt sich im Bereich der hochbelasteten Kreuzung nur noch ein vermindertes Konfliktpotential für die zukünftige geplante Nutzung durch die Darstellung als SO „TH“. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die im Rahmen des Mob ilitäts- und Energiekonzepts zum neuen Bebauungsplan vorgesehenen emissionseinsparenden Maßnahmen führen zu einer Verr ingerung der Immissionsbelastung. Die veränderte Darstellung im Bereich der Kreuzung Gießener Str./Deutzer Ring vermindert den Immissionskonflikt durch die weniger schutzwürdige Nutzung. Bewertung Aus der Änderung des FNP kann keine Verschlechterung der Immissionssituation abgeleitet werden. Die Untersuchungen zum neuen B-Plan zeigen, dass die in der 39. BImSchV verankerten Grenzwerte ( Jahresmittelwerte NO2, PM 10 und PM 2,5, Kurzzeitgrenzwerte PM 10 und NO2) unterschritten, also eingehalten werden. Aufgrund der im Mobilitäts- und Energiekonzept zum neunen B -Plan vorgesehenen emissionseinsparenden Maßnahmen ist insgesamt − im Vergleich zum Prognosenullfall − von einer Immissionsver ringerung auszugehen. Durch die Änderung der Wohnbaufläche in ein SO „TH“ vermindert sich das Konfliktpotential zwischen Luftschadstoffbelastung und schutzwürdiger Nutzung. 9.5.7 Klima (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Die Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ (LANUV NRW - (Hrsg.) 2013) stellt für das Kölner Stadtgebiet Planungshinweiskarte zukünftige Wärm ebelastung stellt Gebiete mit ähnlichen mikroklimatischen Eigenschaften dar und unterscheidet zwischen Siedlungs- und Freiflächen (klimaaktiver Flächen) bei einer zu erwartenden Wärmebelastung (Periode 2021 bis 2050) dar. Die Siedlungsflächen sind in drei - 39 - Klassen unterteilt (Klasse 3 belastete Siedlungsflächen, Klasse 2 hochbelastete Siedlungsflächen. Die in den Sommermonaten thermisch am stärksten belasteten Gebiete sind der Klasse 1 sehr hoch belastete Siedlungsflächen zugeordnet, so auch der gesamte nördliche Bereich des Änderungsgebietes. Kennzeichen dieses Lastraums sind, im Vergleich zum Freil and, starke Veränderungen aller Klimaelemente, Windfeldstörungen, inten sive Wärmeinseln, Störungen lokaler Windsysteme und eine Minderung der Frischluftzirkulation. Im südlichen Bereich des Änderungsgebietes geht die Darstellung in die Klasse 2 und 3 über in Richtung de r Sportplätze und der abnehmenden intensiven Bebauung Die langjährigen übergeordneten Windverhältnisse in Köln entsprechen der Windrichtungsverteilung der Kölner Bucht mit – bedingt durch die Ausrichtung d es Rheintals – dominierenden Windrichtungen aus Südosten. „Ein sekundäres Windrichtungsmaximum entfällt auf Anströmungen aus Richtung West“ ( PEUTZ CONSULT 2022). Einen entscheidenden Einfluss auf die Belüftung der Innenstadt hat der sogenannte „Rheintalwind“. In austauscharmen Strahlungsnächten setzt sich die nächtlich entstehende Kaltluft dem Relief der Kölner Bucht folgend aus Richtung Süden hangabwärts in Bewegung. Beim Erreichen einer bestimmten Mächtigkeit strömt sie als „Rheintalwind“ weiter talabwärts und überlage rt dabei die lokalen Kaltluftabflüsse. Trotz der dichten Bebauung wird die Kaltluft in der zweiten Nachthälfte bis an den Rhein transportiert. Dieses regionale Windsystem (Bergwind) gewährleistet aufgrund seiner starken Ausprägung nicht nur in austauscharmen somme rlichen Hochdruckwetterlagen, sondern auch in winterlichen Strahlungsnächten eine Belüftung der Deutzer Innenstadt (STADT KÖLN 2003, STADT KÖLN o.J.b). Die Waldfunktionskarte (MULNV o.J.b) weist dem Gehölzstreifen an der Deutzer Straße einschließlich des Siedlungsgehölzes eine lokale Klimaschutzfunktion zu. Eine ausgleichende Wirkung (Beschattung, Abkühlung durch Verdunstung) auf Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsextreme weisen auch die übrigen Baumbestände auf. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Infolge des Klimawandels werden bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts Hitzebelastungen und Starkniederschlagsereignisse deutlich zunehmen. Laut Planungshinweiskarte (LANUV 2013) sind der nördliche und mittlere Abschnitt des Änderungsgeb ietes, mit Ausnahme einiger Randzonen, den Flächen der Klasse 1 und damit den „sehr hoch belasteten Siedlungsflächen“ zugeordnet. So ist hier, im Vergleich zu klimaaktiven Freiflächen, beispielsweise mit einer um 40 bis 80 % höheren Anzahl von Tagen mit starker Wärmebelastung (≥ 32 °C) zu rechnen. Richtung Süden und am östlichen Rand schließen sich „hoch belastete Siedlungsflächen“ (Klasse 2) an. Die südliche Spitze ist als „belastete Siedlungsfläche“ (Klasse 3) gekennzeichnet. Das Areal würde überwiegend weiterhin in den Sommermonaten zu den thermisch am stärksten belasteten Stadtgebieten gehören. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Der für die übergeordnete Belüftung der Deutzer Innenstadt relevante „Rheintalwind“ wird nicht beeinträchtigt. - 40 - Die Anordnung von Baukörpern und Freiflächen auf der Basis des städtebaulichen Planungs- und Freiraumkonzepts deutet auf eine höhere Winddurchläs sigkeit und damit bessere Durchlüftung als bislang hin. Dennoch ist für den Bereich des geplanten SO „ TH“ aufgrund des nach wie vor hohen Versiegelungsgrades, nicht von einer signifikanten Abschwächung sommerlicher thermischer Belastungen auszugehen. Im Bereich der Gemischten Baufläche (M) ist die Ausprägung eines thermisch geringer belastenden Siedlungskl imatops möglich, da der bauplanungsrechtlich zu lässige Versieglungsgrad hier in der Regel geringer ausfällt als bei einem Sondergebiet . Für beide Areale ist, wie bereits für die Nullvariante beschrieben, mit häufigeren klimawandelbedingten Hitzebelastungen zu rechnen. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die Realisierung der zum städtebaulichen Standard geh örenden Dach - und Fassadenbegrünungen, Baumanpflanzungen und weiteren Grünelementen wird zu einer Minderung der klimatischen Belastung beitragen. Bewertung Die thermischen Belastungen in den Sommermonaten werden sich im neuen Campus Deutz, voraussichtlich nicht wesentlich abschwächen. Für das Kreativquartier und die hier ange strebte stärkere Begrenzung der Überbauung und Versiegelung ist nicht auszuschließen, dass sich ein klimatisch weniger belastendes Siedlungsklimatop ausprägt. 9.5.8 Wirkungsgefüge (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bei den Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima ist das Wirkungsgefüge zwische n den genannten Landschaftsfakto ren zu berücksichtigen. Dazu ge hören auch Stoffkreisläufe und Energieströme im Naturhaushalt. Die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen und innerhalb der abiotischen und biotischen Funktionselemente der jeweiligen Lan dschaftsfaktoren werden im Rahmen der Auswirkungsprognose mittelbar berücksichtigt, da die betroffenen Elemente im Sinne des Indikatorprinzips bereits Informatio nen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Faktoren beinhalten. 9.5.9 Landschaft (Ortsbild) (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Großform- und Punktbebauung des „Ingenieurwissenschaftlichen Zentrums“ (IWZ) bestimmen die bauliche Struktur im Bereich des „SO „FH“. Den Bereich der Wohnbaufläche präg ten nicht mehr genutzte Gebäude und Betriebsflächen, die inzwischen größtenteils abgebrochen wurden. Damit entspricht die Bebauungsstruktur weitgehend nicht der Ausprägung eines innerstädtischen Wohnquartiers wie es der FNP vorgibt. Aufgrund der hohen baulichen Dichte und Flächenversiegelung sowie fehlender Dach- und Fassadenbegrünung, weist das Gebiet einen geringen Grünanteil auf. Von Bedeutung für das Ortsbild sind vor allem die Bäume und der Gehölzstreifen. - 41 - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Grundlegende Veränderungen des optischen Beziehungsgefüges wären nicht zu erwarten. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Vor dem Hintergrund der bestehenden und geplanten Gebietsk ategorien sind die größten visu ellen Veränderungen für di e bisherige Wohnbaufläche zu erwarten. Allerdings weist bzw. wies die reale Ausprägung der Baufläche nur sehr untergeordnet Wohnnutzungen auf. Für die geplante Gemischte Baufläche (M) kann, im Vergleich zur bisherigen Darstellung SO „FH“, von einer etwas kleinteiligeren Bebauung mit eine m etwas höheren Freiflächenanteil ausgegangen werden. Zwischen dem bestehenden SO „FH“ und dem geplanten SO „TH“ sind keine Unterschiede des Umweltzustandes ableitbar. Unter Einbeziehung der real bestehenden und beabsichti gten Bebauungs - und Freiflächenstruktur ist allerdings auch für d as bisherige SO „FH“ von einer deutlichen optischen Veränderung auszugehen. Laut des städtebaulichen Planungs - und Freiraumkonzepts ist hier, anstatt der bestehenden massiven großformatigen Bebauung, eine dezentrale, durchlässige Bauweise mit Einzelgebäuden vorgesehen, die individuell an die Raumnutzungen der Institute angepasst ist und sich in die umgebende Stadtstruktur einfügt. Eine Nord -Süd-Achse begrenzt den Kernbereich des Campus nach Westen und stellt zugleich den Übergang zur gemischten Baufläche („Kreativquartier“) dar. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Keine Maßnahmen auf der Ebene des FNP. Bewertung Die auf der Basis des städtebaulichen Planungs - und Frei raumkonzepts verfolgte kleinteiligere, sich zu den Rändern öffnende Bebauung, wird sich besser in die Umgebung einfügen als der bestehende kompakte Komplex. Insgesamt ist von ein er Steigerung der visuellen Qualität des Areals auszugehen. 9.5.10 Biologische Vielfalt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB) Bestand Die biologische Vielfalt umfasst gemäß § 7 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG „[...] die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten einschließlich der innerartlichen Vielfalt sowie die Vielfalt an Formen von Lebensgemeinschaften und Biotope n.“ Eine gebietsbezogene Einschätzung der biologischen Vielfalt ist daher an dieser Stelle nur anhand des Biotoptypen- und des bekannten Tier - und Pflanzenartenspektrums möglich. Die Vielfalt ist als gering einzustufen. Verantwortlich hierfür sind insbeson dere der hohe Anteil an Gebäuden und versie gelten Flächen, artenarme Scher rasen- und Zierstrauchrabatten sowie die innerstädtische Lage mit intensiven Störeinflüssen eines typischen Campusstandortes. Auch die überwiegend als Gemeindarf genutzte und überwiegend versiegelte Wohnbaufläche weist ebenso eine geringe biologische Vielfalt auf. - 42 - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Eine geringe biologische Vielfalt wäre für den Campus Deutz auch bei einer Fortsetzung des Status quo anzunehmen. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die bestehenden und geplanten Nutzungskategorien lassen bezüglich ihrer biologischen Vielfalt keine wesentlichen Unterschiede erkennen. Entscheidend für die biologische Vielfalt wird die Ausgestaltung der Flächen sein. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Begrünungsmaßnahmen und Bindungen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern, Baumpflanzungen und Dach - und Fassadenbegrünungen werden in den Bebauungsplänen festgesetzt. Bewertung Durch die Änderungen der Darstellung des FNP ist eine Änderung der biol ogischen Vielfalt im Änderungsbereich nicht zu erwarten. 9.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (§ 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB) Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind ca. 4 km (FFH-Gebiet DE -4405-301 „Rhein-Fischzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef“) und 7,3 km (Vogelschutz- und FFH -Gebiet DE -4405-401/302 „Königsforst“) entfernt (LANUV o.J.). Eine Betroffenheit der Erhaltungsziele kann aufgrund der A rt der FNP -Änderung und der genannten Distanzen zum Änderungsbereich ausgeschlossen werden. 9.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB) 9.5.12.1 Lärm Im Rahmen des schalltechnischen Prognosegutachtens ( GRANER + PARTNER INGENIEURE 2022) zum B -Plan 69449/05 wurde geprüft, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die Entwicklung das Bebauungsplangebiets im Einklang mit den Anforderungen an den Schall immissionsschutz erfolgen kann. Hierzu wurden schalltechnische Prognoseberech nungen durchgeführt und die einwirkenden Geräuschimmissionen – getrennt nach den jeweiligen Geräuschemittenten (z.B. Straßenverkehr) also auch als Gesamtverkehr – auf das B -Plangebiet prognostiziert. Der Einfluss des planbedingten Mehrverkehrs, der geplanten Park häuser auf die Nachbarschaft als auch der Sportlärm der südlich angrenzenden Sportanlagen wurde betrachtet und nach den einschlägigen Normen bewertet. Bestand Straßenverkehrsgeräusche werden im Änderungsgebiet beispielweise durch das Aufsuchen der Stellplatzanlagen verursacht, wirken aber in deutlich s tärkerem Maße von den angrenzenden Straßen in das Gebiet ein. Zu nennen sind hier insbesondere der Deutzer Ring und die östliche Zubringerstraße (L 124). Eine weitere, als Vorbelastung zu berücksichtig ende Ge räuschquelle stellt der Schienenverkehr im näheren Umfeld des Änderungsgebietes dar. Süd westlich, in unmittelbarer Nachbarschaft des Hochschulareals, befinden sich zwei Sportplätze als zu - 43 - berücksichtigende Geräuschvorbelastung. Relevante gewerbliche Lärmquellen sind nicht vorhanden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Im Vergleich zum Ist -Zustand sind keine höheren Verkehrsmengen und damit auch keine wesentliche Veränderung der Geräuschvorbelastung zu erw arten. Im Prognosenullfall (Verkehrsmengen für das Jahr 2030) sind für den Deutzer Ring (je nach Abschnitt zwischen 19.400 und 28.400 Kfz/24h), die östliche Zubringerstraße (25.439 Kfz/24h) und den östlichen Abschnitt der Gießener Straße (10.000 Kfz/24h) die höchste n durch schnittlichen Verkehrsbe lastungen anzunehmen. Für den Schienenverkehr liegen Angabe n der DB AG zur Zugfrequen tierung für den Planungshorizont 2030 vor. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Straßen- und Schienenverkehr: Die höchsten Verk ehrsgeräuscheinwirkungen in d as SO „TH“sind im nahen Umfeld der stärker frequentierten Straßen zu erwarten. Die maximalen Belastungen sind dabei im Bereich des Deutzer Rings im östlichen Änderungsgebiet anzunehmen. Die für das „Sondergebiet Hochschule“ im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung heranzuziehenden Orientierungswerte gemäß der DIN 18005 (60/50 dB(A) tags/nachts) für Straßenverkehrsgeräusche werden teilweise deutlich überschritten. Aufgrund der Schallabschirmung durch die geplanten Gebäude reduzieren sich die Verkehrsgeräuscheinwirkungen im Kernbereich des Plangebietes deutlich. Hier verbleiben große Bereiche, in denen die Orientierungswerte tags/nachts eingehalten werden. Die Werte gemäß DIN 18005 für Schienenverkehrsgeräusche werden während des Tageszeitraumes im nordöstlichen und südöstlichen Änderungsgebiet überschritten, in allen anderen Bereichen jedoch im Wesentlichen erfüllt. Während des Nachtzeitraumes ergeben sich im Bereich der äußeren Änderungsgebietsgrenzen ebenfalls Überschreitungen der Orientierungswerte, im Kernbereich werden die Werte in großen Teilen eingehalten. Verkehr innerhalb des SO „TH“: Für die vorgesehenen ebenerdigen Parkplätze und die Parkhäuser wurden zum Bebauungsplan im Parallelverfahren orientierende Berechnungen durchgeführt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass sowohl die gemäß TA Lärm zulässigen Immissionsrichtwerte als auch die Orientierungswerte der DIN 18005 im Bereich der Wohnnachbarschaft (angrenzende Wohnbauflächen) während des Tageszeitraumes unterschritten, also eingehalten werden. Planungsbedingte Verkehrszunahme auf öffentlichen Straßen: Der durch das Planvorhaben neu induzierte Verkehr auf den öffentlichen Straßen führt in den meisten Bereichen der vor handenen schutzbedürftigen Nachbarschaft zu keiner relevanten Erhöhung der bestehenden Verkehrslärmbelastung. In einigen Bereichen werden sogar z ukünftig geringere Verkehrslärm belastungen prognostiziert. Die höchst en Änderungen der vorhandenen Verkehrsgeräusche sind im Bereich des Reitweges zu erwarten. - 44 - Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Im Rahmen des jeweiligen Baugenehmigungsverfahrens i st die Eignung der gewählten Ge bäudekonstruktionen und Auß enbauteile hinsichtlich eines ausreichenden passiven Schallschutzes nachzuweisen. Bewertung Die Hochschulnutzung soll in einem insbesondere durch den Verkehr angrenzender Straßen, aber auch durch Schienenverkehrsgeräusche erheblich lärmvorbelasteten Bereich fortgesetzt werden. Da sich die Orientierungswerte in vorbelasteten Bereichen, insbesondere in der Nähe von Verkehrswegen, oft nicht einhalten lassen, kann gemäß der DIN 18005 im Rahmen der Abwägung im Bebauungsplanverfahren von den Werten abgewich en werden. Voraussetzung hierfür sind eine plausible Begründung und der Ausschluss einer Gesundheitsgefährdung. Ferner sind im B-Plan 69449/05 bauliche Schallschutzmaßnahmen planungsrechtlich abzu sichern. 9.5.12.2 Altlasten Bestand Eine den ehemaligen Hof der Abfallwirtschaftsbetriebe umfassende Fläche ist im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen unter der Nr. 10 5163 und der Bezeichnung „Gieße ner Str. 4 -6“ als Altstandort (ehemalige Betriebstankstelle) registriert. Die Fläche ist als „nutzungsorientiert saniert/gesichert“ gelistet. Im Rahmen einer orientierenden Bodenuntersuchung ( NRW.URBAN GMBH 2014) wurde weder für die damalige Nutzung (Abfallwirtschaftsbetriebe) noch die geplante Hochschulnutzung eine Gefährdung üb er die verschiedenen relevanten Wirkungspfade wie Boden – Mensch „direkter Kon takt“ oder Boden – Sickerwasser – Grundwasser festgestellt. Im Süden des Plangebiets befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln die Altablagerung Nr. 10515 sowie d ie Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier ist derzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener Sanierungsbedarf gegeben. Die Altablagerung wird gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB im Bebauungsplan sowie im FNP gekennzeichnet. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Eine Änderung der jetzigen Situation wäre aufgrund ei nes nicht bestehenden Handlungsbedarfs bzw. Gefährdungspotenzials unwahrscheinlich. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Eine Gefährdung de s geplanten SO „TH“ sowie die darin integrierte Nutzung - studentisches Wohnen - ist nicht erkennbar. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Nicht erforderlich Bewertung Von dem sanierten Altstandort Nr. 105163 geht keine Gesundheitsgefährdung aus. - 45 - 9.5.12.3 Besonnung / Belichtung Zur Vermeidung einer zu starken Beschattung bzw. zur Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung auf den sonnenexponierten Fassaden sind ausr eichend dimensionierte Abstands flächen zwischen den Gebäuden zu berücksichtigen. Die Prüfung dieses Aspekts ist erst im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung möglich. 9.5.12.5 Sonstige Gesundheitsrisiken (Hochwasser, Starkregen) Bestand Hochw assergefährdung, Hochw asserrisiko Das Änderungsbiet gehört zum Teileinzugsgebiet Rheingraben -Nord. Es weist zum Rhein einen minimalen Abstand von ca. 1,2 km auf und ist laut den Hochwassergefahrenkarten (STADT KÖLN o. J. d.) durch die bestehenden Hochwasserschutzeinrichtungen am Rhe in ge schützt. Sollten die Einrichtungen versagen, wäre der Nordosten bei einem im Mittel alle 100 Jahre auftretenden (HQ 100) und weitere Flächen bei ei nem seltenen, alle 200 Jahre vor kommenden Hochwasserereignis (HQ 200) betroffen. Bei einem statistisch deutlich seltener als alle 100 Jahre auftretenden, extremen Ereignis (HQ extrem) würde es zu einer Über - strömung der Schutzanlagen und, mit Ausnahme eines flachen Hügels im Nordwesten, zu einer Überflutung des Plangebiets, überwiegend mit Überflutungshöhen zwischen 1 und 2 m, kommen. Das Änderungsgebiet befindet sich auf Blatt 091 der Hochwasserrisikokarten (MULNV 2021c). Bei den o.g. Überflutungsszenari en wären, als „Flächen mit besonderer funktionaler Prägung“, die Hochschulnutzungen betroffen. Es kann in diesem Bereich auch zu hohen Grundwasserständen in Abhängigkeit von hohen und langandauernden Hochwasserständen kommen. Starkregengefährdung Die aus Modellrechnungen abgeleiteten Starkregengefahrenkarten (STADT KÖLN o. J. d.) bilden nicht ein reales Ereignis ab, sondern zeigen die Gefahren durch Sturzfluten und Starkregen auf, die bei verschiedenen Starkregenereignissen auftrete n können. Dabei wird un terschieden, wie groß das Ausmaß der Überflutung für ein mittleres (statistisch 30-jährlich), ein intensives (statistisch 50 -jährlich), ein außergewöhnliches (statistisch 100-jährlich) und ein extremes (statistisch 200-jährlich) Starkregenereignis ist. Die Starkregengefahrenkarte zeigt für alle o.g. Ereignisse für den Ist-Zustand nur sehr kleiräumige Unterschiede. Weite Teile des Änderungsbereiches weisen eine geringe Starkregengefährdung auf. Eine überwiegend mäßig ausgeprägte Gef ährdung beschränkt si ch auf par tielle Bereiche angrenzender Straßen, plangebietsint erne Wege und die ehemaligen Be triebshöfe von Feuerwehr und Abfallwirtschaftsbetrieben. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die geringe Hochwassergefährdung und die f ür weite Teile des Änderungsbereichs geltende geringe Starkregengefährdung würde auch bei einer Nichtrealisierung der Planung weiterhin Bestand haben. - 46 - Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung), Schutz -, Verminde - rungsmaßnahmen sowie Bewertung Starkregengefährdung Eine Änderung der Starkregengefährdung durch die FNP -Änderung ist nicht zu erwarten. Der unter Bestand beschriebene status quo bleibt unverändert. Hochw assergefährdung Für das Änderungsgebiet besteht sowohl derzeit als auch zukünftig bei einer ordnungsgemäßen Funktion der Hochwasserschutzanlagen am Rhein keine Hochwassergefährdung. Bei Extremhochwasser und insbesondere Grundhochwasser bleibt die Gefährdungslage gegenüber der Nullvariante unverändert. 9.5.12.6 Erholung Bestand Eine gewisse Aufenthaltsfunktion weist die von Gehölzen eingerahmte Rasenfläche im Nord westen des Änderungsgebiets auf. Die im FNP dargestellte Grünfläche (Siedlungsgehölz) und der angrenzende brachgefallene Spielplatz besitzen kein e Erholungsfunktion. Der Gehölzstreifen ist nicht zuletzt aufgrund seiner Lage am stark frequentierten Deutzer Ring für eine Erholungsnutzung nicht geeignet. Die Freiflächen im Bereich des Campus dienen vor allem der Erschließung und dem ruhenden Verkehr (Stellplatzanlagen). Den Grünstrukturen kommt primär eine gestalterische Funktion, dem Gehölzsteifen am Deutzer Ring darüber hinaus eine Schutzfunktion zu. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Wegen der Bebauungsstruktur des Campus Deutz und des damit e inhergehenden geringen Potenzials an Freiräumen mit Aufenthaltsqualität wäre von einer Fortsetzung der bestehenden Situation auszugehen. Die Wohnbaufläche mit dem im FNP hier verorteten Spielplatz besitzt ein mäßiges Potenzial für Erholungsnutzungen, das b ei einer Umnutzung beispielsweise zu einem Wohngebiet gefördert werden könnte. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung Die im FNP dargestellte Grünfläche entfällt und wird, ebenso wie die Wohnbaufläche, als SO „TH“ festgelegt. Für die Darstellung Gemischte Baufläche (M) ist im Vergleich zur bisherigen Darstellung SO „FH“ von einem höheren Freiflächenanteil mit potenzieller Erholungsfunktion auszugehen. Das Freimraumkonzept für den Campus Deutz sieht überwiegend mul tfunktional nutzbare Freianlagen in Form von Plätzen und breiten Wegen vor. Diese Anlagen werden durch große, lärmgeschützte Innenhöfe ergänzt, in denen ebenfalls Freiräume bereitgestellt werden sollen. Ferner ist im Kreativquartier ein Kinderspielplatz geplant. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine Bewertung Planerisch wird auf der FNP -Ebene für die entfallende Grünfläche kein Ersatz geschaffen. Allerdings ist für das Änderungsgebiet auf der Grundlage des Freiraumkonzepts eine Erhöhung des Freiflächenanteils mit hoher Aufenthaltsqualität ableitbar. - 47 - 9.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 Abs. 6 Nr. 7d BauGB) Bestand Das „Ingenieurwissenschaftliche Zentrum“ (IWZ) wurde in der Zeit von 1977 bis 1979, basierend auf einer neuartigen Pla nungs- und Konstruktionsmethode, errichtet und wegen seines Denkmalwertes Anfang 2013 unter der Denkmalnummer 8762 in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Den baulichen Schwerpunkt der Anlage bildet ein mehrgeschossiger Kreuzbau. Das Gebäude der Fakultäten Architektur und Bauingenieurwesen (sogenannter „Altbau“ der TH) wurde im August 2022 mit zugehörigen Freianlagen in die Denkmalliste eingetragen. Im Nordosten des Änderungsbereichs, südlich des dortigen Studierendenwohnheims, befindet sich ein B odendenkmal. Dabei handelt es sich um den Abschnitt eines zu Tage geförderten römischen Abwasserkanals. Im Süden des Änderungsgebiets befindet sich das Kunst-am-Bau-Objekt „Sonnenuhr“. Die Waldfunktionskarte (MULNV o.J.b) weist dem Gehölzstr eifen an der Deutzer Straße ein schließlich des Siedlungsgehölzes eine Lärmschutz - und lok ale Klimaschutzfunktion zu. Aufgrund dieser spezifischen Funktionen kann die rund 0,9 ha große Gehölzfläche als sonstiges Sachgut betrachtet werden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Ohne die Realisierung der Planung würde es zu keinen wesentlichen Veränderungen des IWZ und damit nicht zu einer Betroffenheit denkmalpflegerischer Belange kommen. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die Bezirksregierung Köln hat noch im Jahr der Unterschutzstellung des IWZ − basierend auf der Feststellung eines überwiegenden öffentlichen Interesses − eine unbefristete denkmal rechtliche Abbrucherlaubnis erteilt. Wesentliche Grundlage dieser Erteilung s tellt eine umfassende Stellungnahme des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW dar, die vor allem die Anforderungen an einen zeitg emäßen Studienbetrieb in dem be stehenden Gebäude nicht mehr als erfüllt ansieht. Daher hat die Bezirksreg ierung die Belange von Wissenschaft und Bildung gegenüber dem Interesse der Denkmalpflege höher eingestuft. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Maßnahmen zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Baudenkmals (sog. „Altbau“), des Bodendenkmals sowie des Kunstob jektes werden im Bebauungsplanverfahren bzw. im Rahmen der jeweiligen Baugenehmigung getroffen. Bewertung Die Realisierung des Planungsziels bedingt einen Verlust des IWZ, dessen Unterschutz-stellung als Baudenkmal seitens der Bezirksre gierung Köln allerdings zeitlich befristet wurde. - 48 - 9.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern (§ 1 Abs. 6 Nr. 7e BauGB) Vermeidung betriebsbedingter Lichtemissionen Die Art und Anordnung sowie der Betrieb der Außenbeleuchtung wird auf den nachfolgenden Planungs - und Genehmigungsebene geregelt. Ziel ist ei ne energiesparende und insekten freundliche Beleuchtung sowie die Vermeidung unnötiger Streuwirkungen. Gerüche, Strahlung Mit den geplanten Gebietsnutzungen sind, zumindest außerhalb von Laboren oder Werkstätten, keine Geruchsemissionen oder Strahlungen verbunden. Sachgerechter Umgang mit Abfällen Die Verwertung / Entsorgung von bei Erd - und Aushubarbeiten anfallenden Bodenmaterials ist auf der Grundlage der einschlägigen gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen (Bun des-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Richtlinien der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) vorzunehmen. Ziel beim Rückbau von Gebäuden und Flächenbef estigungen ist die Erreichung einer hohen Verwertungsquote mittels einer sortenreinen Trennung. Betriebsbedingt infolge der Hochschulnutzung anfallende, mit aus privaten Haushalten vergleichbare Abfälle, werden – unter Berücksichtigung eine r getrennten Sammlung von Werts toffen und Abfällen – im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung entsorgt. Sachgerechter Umgang mit Abwässern Schmutzw asser: Das Abwassernetz wird innerhalb der Campuswege und -plätze als qualifiziertes Mischsystem neu errichtet und an d as bestehende städtische Mischwasserkanalnetz angeschlossen. Das in den Gebäuden anfallende Schmutzwasser wird über Gebäudean schlussleitungen gefasst und über die geplanten Mischwassersammelkanäle dem öffentlichen Kanalnetz der Stadt Köln zugeführt. Oberflächenw asser: Die künftige Oberflächenentwässerung e rfolgt zum einen über das Mischwasserkanalnetz, zum anderen über neu geplante Versickerungsanlagen. Im Bereich des Campusplatzes ist eine zentrale, unterirdische Versickerungsanlage vorgesehen. Weitere Ve rsickerungsanlagen werden dezentral im Bereich des Entréeplatzes angeordnet. Ziel ist eine maximal mögliche Abkoppelung zu entwässernder Flächen vom Mischwasserkanalnetz. 9.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie (§ 1 Abs. 6 Nr. 7f BauGB) Bestand Eine Nutzung erneuerbarer Energien findet nicht statt. Der Wärmeschutz der Gebäude erfolgte vermutlich nach dem zur damaligen Zeit üblichen Standard. - 49 - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Eine Veränderung gegenüber dem Status quo ist nicht erkennbar , gleichwohl würde jeder Neubau unter die Klimaleitlinie der Stadt Köln fallen und zu einer vermutlich höheren Energieeffizienz und einem höheren Anteil erneuerbarer Energienutzung führen. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Die Anforderungen an eine sparsame und effiziente Energienutzung werden durch die gesetzlichen Vorgaben bestimmt und durch die Anwendung der Klimaleitlinie der Stadt Köln ergänzt, die für die weitere Planung u nd Ausführung umzusetzen sind . Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) über energiesparen den Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden werden bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch eines Gebäudes vorgeschrieben. Die Planung löst dies durch die weitgehende Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere der Geothermie. Insofern ist für das Planvorhaben von einer Energieeffizienz auszugehen, die den gesetzlichen und städtischen Anforderungen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes Rechnung trägt bzw. über diese hinausgeht. Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine Bewertung Aufgrund höherer gesetzlicher Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden und die Energieeffizienz technischer Anlagen sowie den Klimaleitlinien der Stadt Köln einerseits sowie eine stärkere Förderung klimafreundlicher Mobilität andererseits ist im Vergleich zum Ist -Zustand/zur Nullvariante von einer erheblichen Minderung des lokalen CO2-Emissionsaufkommens mit weitgehender Nutzung erneuerbarer Energien im Betrieb auszugehen. 9.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechtes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7g BauGB) Bestand Das Änderungsgebiet liegt außerhalb des Geltungsbe reichs des Landschaftsplans. Dessen ungeachtet liegt das Gebiet in einem Raum, für den der LP das Entwicklungsziel 6 „Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder Verbesserung des Klimas“ darstellt. Festsetzungen des Landschaftsplans s ind nicht betroffen. Pläne des Wasser- und Abfallrechts werden von der Planung nicht berührt. Der Stadtteil Deutz und somit auch das Änderungsgebiet liegen innerhalb der Umweltzone und da mit im Wirkungsbereich des Luft reinhalteplans. Weder der Luftreinhalte- noch der Lärmaktionsplan führen konkrete standortbezogene Ziele und Einzelmaßnahmen für das Änderungsgebiet auf. Bewertung Durch die Planänderung werden weder Festsetzungen de s Landschaftsplans noch Darstellungen wasser- und abfallrechtlicher Pläne berührt. Konkrete Maßnahmen und - 50 - Zielvorgaben immissionsschutzrechtlicher Pläne liegen für den Änderungsbereich nicht vor. 9.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Bes chlüssen der EG festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 7h BauGB) Bestand s. Abschnitt 9.5.6.2 Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) s. Abschnitt 9.5.6.2 Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) s. Abschnitt 9.5.6.2 Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Die in den Abschnitten 9.5.6.1 und 9.5.6.2 des Umweltberichts genannten Maßnahmen zur Emissions- und Immissionsreduzierung unterstützen die Vorgabe der 39. BImSchV zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität unterhalb der Grenzwerte. Bewertung Mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmenge – 39. BImSchV) wurden ver schiedene Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates in nationales Recht zur Luftreinhaltung umgesetzt. Die zuständigen Behörden haben sich nach § 26 BImSchV zu be mühen, in Gebieten und Ballungsräumen, wo die Immissionsgrenzwerte (u.a. für Parti kel PM 10, PM2 ,5 und Stickstoffdioxid) und Zielwerte unterschritten werden, die bestmögliche Luftqualität unterhalb dieser Werte, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrecht zu erhalten und dies bei allen relevanten Planungen zu berücksichtigen. Weder die Nullvariante noch die Planänderung stehen nicht im Widerspruch zu diesem Ziel. 9.5.18 Wechselwirkungen (§ 1 Abs. 6 Nr. 7i BauGB) Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe i BauGB sind die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a bis d zu berücksichtigen. Darunter werden an dieser Stelle die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen menschlichen Nutzungen und beispielsweise dem Boden oder der Vegetation verstanden. Wechse lwirkungen werden im Sinne funktionaler und struktureller Beziehungen zwischen und innerhalb der Umweltschutzbelange zunächst im Rahmen der Bestandsdarstellung berück sichtigt, da die hier zugrunde gelegten Erfassungskriterien im Sinne des Indikatorprinzips bereits Informationen über die funktionalen Beziehungen zu anderen Umweltbelangen bein halten. Besondere Wechselwirkungen zwischen den Umweltauswirkungen, die ggf. auch zu einer gegenseitigen Verstärkung verschiedener Auswirkungen führen könnten, sind nicht zu erwarten. - 51 - 9.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Belange des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7j BauGB) Störfall-Risiken (Seveso III-Betriebsbereiche) Im Umfeld des Plangebiets sind keine Betriebe oder Betr iebsbereiche im Sinne des Störfallrechts bekannt, deren Sicherheitsabstände laut kartografischer Abbildung von Betriebsbereichen und Anlagen nach Störfallverordnung - KABAS - durch die Planung unterschritten werden könnten. Erdbebengefährdung Laut dem No rmen-Handbuch Eurocode (Erdbeben) und der geologischen Karte der Untergrundklassen für NRW liegt das Änderungsgebiet in der Erb ebenzone 1 und ist in die Untergrundklasse T einzuordnen (ICG INGENIEURE GMBH 2020). In dieser Zone können leichte Erd beben mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden auftreten. Die geplanten Gebäude werden unter Beachtung DIN EN 1998-1/NA: 2021- 07 (Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben - Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten) errichtet. Gefährdung durch Kampfmittel Im Zuge der Luftbildauswertung des Kampfmittelbeseitigu ngsdienstes (KDB) der Bezirksregierung Düsseldorf vom 01.07.2014 haben sich Verdachtspunkte auf Kampfmittelbelastung (Bombenblindgänger) im Änderungsgebiet ergeben. Eine Kampfmittelsondierung (ggf. Kampf mittelräumung) wird vor Beginn der Baumaßnahmen durchgeführt. Anfälligkeit gegenüber Bränden Mit der Planänderung ist keine erhöhte Anfälligkeit für Brände festzustellen. In einem zur je weiligen Baugenehmigung vorzulegenden B randschutzkonzept werden alle erforderlichen baulichen, technischen sowie organisat orischen Maßnahmen, die den Ausbruch von Bränden und ihre Ausbreitung verhindern sowie die Rettung von Personen im Brandfall (Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte, Rettungswege) ermöglichen, dargelegt. 9.5.20 Eingriffsregelung (§ 1a Abs. 3 BauGB) Bestand Die Eingriffsregelung findet im Verfahren zur Änderung des FNP keine Anwendung. Bei der Überplanung bestehenden Bauplanungsrechts ist im Bebauungsplanverfahren zu prüfen, ob ein Eingriff im Sinne der Eingriffsregelung vorliegt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Es ergeben sich keine Veränderungen gegenüber dem Bestand. Prognose (Umweltzustand nach Durchführung der Planung) Auf der Bebauungsplanebene wird im Rahmen des Grünordnungsplans geprüft, ob zu kompensierende Biotopwer tverluste durch die Überplanung von rechtswirksamen Festlegungen des B-Plans 69449/03, 1. Änderung entstehen. - 52 - Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Für mögliche Biotopwertverluste sind im Bebauungsplanverfahren Maßnahmen zum Ausgleich vorau ssichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des L andschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts festzusetzen. Ferner muss ein Waldausgleich für den Eingriff in die definierte Waldfläche erfolgen. Bewertung Durch die Überplanung der im FNP dargestellten Grünfläche wird ein möglicher Eingriff vorbereitet. Es erfolgen im Rahmen der FNP -Änderung keine alternativen Darstellungen von Grünflächen, die der Kompensation dienen könnten. 9.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Gebiete (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) Unter kumulierenden Wirkungen kann das Zusammenwirke n von Belastungen des Planvorhabens mit einem oder mehreren Vorhaben (im Sinne eines baulichen Projektes) aus benachbarten Planänderungsgebieten verstanden werden, die für sich genommen ggf. irrelevant sein können, zusammengenommen aber möglicherweise erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen auslösen. Derartige Planänderungen, die aufgrund eines engen räumlichen Zusam menhanges un d sich überschneidender Einwirkungsbereiche zu kumulierenden Auswir kungen mit der beabsichtigten FNP - Änderung führen könnten, sind nicht bekannt. 9.5.22 Eingesetzte Stoffe und Techniken (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) Bezüglich der vorgesehenen Baustoffe und -materialien sowie des Einsatzes ggf. spezieller Techniken im Hinblick auf das Abbruchverfahren, wird im Rahmen der jeweiligen Abbruch- und Baugenehmigung geregelt. 9.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Anlage 1 zum BauGB, 2. d) Anderweitige zentrale Standorte oder dezentrale Lösungen wurden bereits vor der Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für die Neuordnung des Campus Deutz verworfen. Bei einer kompletten räumlichen Verlagerung des Campus hätten Synergieeffekte durch die vorhandenen infrastrukturellen Bedingungen nicht genut zt werden können. Dezentrale Lösungen schieden aufgrund der ineffizienten räumlichen Struktur und den damit einhergehenden höheren Aufwendungen aus. - 53 - C Zusätzliche Angaben 9.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung bzw. Hinweise auf Schwie- rigkeiten Auf fehlenden Kenntnissen oder auf technischen Lücken beruhende Schwierigkeiten sind bei der Zusammenstellung der Angaben des Umweltberichts nicht aufgetreten. Es werden in de n unter Punkt 6.9 des Umweltberichts aufgeführten Gutachten die gängigen und fachlich einschlägigen Untersuchungsverfahren für die Prognoseerstellung berücksichtigt. 9.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen Gemäß § 4c BauGB über wachen die Gemeinden „[…] die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, um insbesondere unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur Abhi lfe zu ergreifen; […]“. Sie nutzen dabei die im Umweltbericht nach Num mer 3 Buchtstabe b der Anlage 1 zu diesem Gesetzbuch angegebenen Überwachungs maßnahmen und die Informationen der Behörden nach § 4 Abs. 3.“ Erhebliche Umweltauswirkungen sind nach den Ergebnissen des vorliegenden Umweltberichts nicht zu erwarten. Vor diesem Hintergrund si nd auch keine Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Auswirkungen erforderlich. Die Stadt Köl n ist aufgrund der o.g. Informa tionspflicht von den zuständigen Fachbehörden über unvorhergesehene Auswirkungen auf die Umwelt, die von den Fachbehörden erkannt werden, zu informieren. 9.8 Zusammenfassung Im Rahmen des vorliegenden Umweltberichts werden folgende Auswirkungen auf die zu prüfenden Umweltbelange prognostiziert: Tiere: Mit Ausnahme für die im rechtswirksamen FNP dargestellten Grünflächen ergeben sich bei einem Vergleich der überplanten mit den beabsichtigten Nutzungskategorien hinsichtlich der Lebensraumpotentiale keine wesentlichen Unterschiede. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Bedeutung und Ausgleichbarkeit der betroffenen Strukturen entsteht kein substanzieller Widerspruch zu den Zielen des Naturschutzes und de r Landschaftspflege laut Bundes naturschutzgesetz für den besiedelten Freiraum und den Schutz von Bäumen und Gehölzen. Die Auswirkungen auf weit verbreitete Arten stellt eine mäßige Beeinträchtigung des Umwelt belanges „Tiere“ dar. Pflanzen: Basierend auf einem Vergleich der bestehenden und beabsichtigten planungsrechtlichen Nutzungskategorien und den darau s ableitbaren Versiegelungsgraden kann von eine m etwa gleichbleibenden Vegetationsanteil im Änderungsgebiet ausgegangen werden. Konfliktmindernd wirken sich die allgemeine Bedeutung der betroffenen Strukturen aus, die überwiegend vor Ort wiederherstellbar sind, sodass insgesamt eine mäßige Beeinträchtigung des Umweltbelangs „Pflanzen“ zu prognostizieren ist. - 54 - Fläche: Ein „Flächenverbrauch“ im Sinne einer Zunahme von Siedlungs - und Verkehrsfläche zu Ungunsten von Freiraumfläche ist mit der FNP -Änderung nich t verbunden. Als eine Maßnahme der Innentwicklung folgt die Planung dem Gebot des Baugesetzbuches, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. Es ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen. Boden: Betroffen sind infolge vergangener Bauaktivitäten überformte und daher weniger schutzwürdige Stadtböden. Als eine Maßnahme der Innenentwicklung entspricht die FNP -Änderung den Zielen der einschlägigen Fachgesetze zu r Minderung von Bodenbeeinträchtigungen. Für den Umweltbelang „Boden“ sind keine Verschlechterungen zu erwarten. Wasser: Der Änderungsbereich enthält keine Oberflächengewässer. Die Zielvorgaben des Wasserhaushaltsgesetztes hinsichtlich des Grundwassers w erden nicht beeinträchtigt (Ver meidung ei ner Verschlechterung des mengenmäßigen un d chemischen Zustands des Grund wassers). Da auf der Bebauungsplanebene die örtliche Versickerung einer Teilmenge des anfallenden Niederschlagswassers festgelegt werden soll, ist eine tendenzielle Verbesserung des me ngenmäßigen Zustands des Grundwasserkörpers zu erwarten. Luft – Luftschadstoffe (auch Treibhausgase): Die FNP-Änderung bereit im Hinblick auf Luftschadstoffimmissionen keine potentiellen Konflikte vor , sondern mindert diese durch die Herausnahme des Wohngebietes. Da keine grö ßeren Zu- oder Abnahmen der Studierendenzahlen und der TH Köln-Angestellten zu erwarten sind, wird nicht von einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen, sondern – infolge der neuen Erschließungssituation – von einer veränderten räumlichen Verteilung der Verkehrsmengen ausgegangen. Des Weiteren verändern sich durch die geplanten Gebäude die Belüftungs verhältnisse. Durch diese Verän derungen steigen die Luftschadstoffkonzentrationen entlang d es Deutzer Rings im Umfeld der neuen Gebäude leicht an. Die in der 39. Verordnung zur Durchführ ung des Bundes - Immissionsschutzgesetzes verankerten Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub werden deutlich unterschritten, also eingehalten. Klima: Die Innenstadt einschließlich des Änderungsgebiets gehö rt zu dem in den Sommermonaten thermisch am stärksten belasteten Gebieten in Köln. Die thermischen Belastungen in den Sommermonaten werden sich im neuen Campus Deutz voraussichtlich nicht wesentlich abschwächen. Für das Kreativquartier und die hier angest rebte stärkere Begren zung der Überbauung und Versiegelung ist die Ausprägung eines klimatisch weniger belas tenden Siedlungsklimatops wahrscheinlich. Wirkungsgefüge: Die Auswirkungen auf das Wirkungsgefüge zwischen und innerhalb der Landschaftsfaktoren Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasse r, Luft und Klima werden im Rahmen der Umweltprognose für den jeweiligen Faktor beschrieben und bewertet. Landschaft (Ortsbild): Vor dem Hintergrund der bestehen den und g eplanten Gebietskategorien sind die größten Abweichungen zum bisherigen Erschein ungsbild für die bisherige Wohn baufläche (W) zu erwarten. Unter Einbeziehung der bestehenden Bebauungs- und Freiflächenstruktur ist auch für d as bisherige SO „FH“ von einer deutlichen optischen Veränderung auszugehen. Die nunmehr auf der Basis - 55 - des städtebaulichen Planungs- und Freiraumkonzepts zum B-Plan 69449/05 verfolgte kleinteiligere, sic h zu den Rändern öffnende Bebau ung, wird sich besser in die Umgebung einfügen als der bestehende kompakte Komplex. Insgesamt ist von einer Steigerung der visuellen Qualität des Areals auszugehen. Biologische Vielfalt: Die bestehenden und geplanten Nutzungskategorien lassen bezüglich ihrer biologischen Vielfalt keine wesentlichen Unterschiede erkennen. Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000 -Gebiete: Eine Betroffenheit von Natura 2000 -Gebieten (Vogelschutzgebiete, Fauna -Flora-Habitat-Gebiete) kann aufgrund der Art der Planänderung und seiner räumlichen Entfernung zu den N atura 2000-Gebieten ausgeschlossen werden. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung: Lärm: Die Hochschulnutzung soll in einem insbesondere durch den Verkehr angrenzender Straßen, aber auch durch Schienenverkehrsgeräusche erheblich lärmvorbelasteten Bereich fortgesetzt werden. Im Süden wirkt zudem die angrenzende Sportanlage ein. Die Berechnungen des schalltechnischen Prognosegutachtens zum neuen B -Plan 69449/05 zeigen, dass die für das „Sondergebiet Hochschule“ maßgeblichen Orientierungswerte gemäß der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ teilweise deutlich überschritten werden. Im Kernbereich verbleiben große Bereiche, in denen die Orientierungswerte tags/nachts eingehalten werden. Im Randbereich des Änderungsbereiches werden kritische Lärmwerte von 70 dB(A) tags und 60 d B(A) nachts punktuell überschritten. Bezüglich des Nachtwerts betrifft dies auch Te ile der vorhandenen Wohnheime. Die planerische Konfliktbewältigung erfolgt im Bebauungsplan 69449/05. Hierbei wird auch eine Lärmsanierung der bestehenden Wohnheime, soweit sie durch Schallimmissionen oberhalb der Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) nachts betroffen sind, in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart. Für den Lärmkonflikt zwischen Sportanlage und dem zukünftig geltenden Mischgebiet weist das Lärmgutachten nach, dass sich kein Konflikt abzeichnet. Im Bebauungsplanv erfahren werden für das „Sonder gebiet Hochschule“ Schallschutzmaßnahmen, planungsrechtlich abgesichert. In einem späteren und separaten Bebauungsplanverfahren ist für die gemischte Baufläche die Verträglichkeit mit aus der angrenzender Sportplatz - und Straßennutzung einwirkenden Geräuschimmissionen erneut zu prüfen. Altlasten: Von einem sanierten Altstandort (ehemalige Betrie bstankstelle) geht keine Gesundheitsgefährdung aus. Im Süden de s Plangebiets befinden sich gemäß dem Altlastenkataster der Stadt Köln die Altablagerung Nr. 10515 sowie die Altstandorte Nr. 105116 und 105116_01. Hier ist derzeit gemäß den vorliegenden Unterlagen kein nutzungsbezogener Sanierungsbedarf gegeben. Die Alta blagerung wird gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. Gefahrenschutz (Starkregen, Hochwasser): Bei einem statistisch einmal in 30 Jahren auftretenden Starkregenereignis kommt es zu Überflutungen in geringer Höhe auf dem Campusgelände. Eine Gefährdun g von Gebäuden ist durch eine Berücksichtigung entsprechender baulich -technischer Maßnahmen vermeidbar. Für das Änderungsgebiet sowohl derzeit als auch zukünftig bei einer ordnungsgemäßen Funktion der Hochwasserschutzanlagen am Rhein keine Hochwassergefährdung. Bei einem statistisch einmal in 1.000 Jahren auftretenden, extremen Ereignis würde es zu - 56 - einer Überströmung der Schutzanlagen und zu einer weit gehenden Überflutung des Geländes kommen. Erholung: Planerisch wird für eine entfallende Grünfläche (ohne reale Erholungsfunktion) kein Ersatz geschaffen. Allerdings ist für das Änderungsgebiet auf der Grundlage des städtebau lichen und freiraumplanerischen Konzepts zum neuen Bebauungsplan eine Erhöhung des Freiflächenanteils mit hoher Aufenthaltsqualität ableitbar. Kultur- und sonstige Sachgüter: Die Realisierung des Planungsziels bedingt einen Verlust des IWZ, dessen Unterschutzstellung als Baudenkmal seitens der Bezirksregierung Köln zeitlich befristet wurde, da bereits zu diesem Zeitpunkt die Anforderungen an einen zeitgemäßen Studienbetrieb im IWZ nicht mehr als erfüllt angesehen wurden. Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme) sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Mit den geplanten Gebietsnutzungen sind keine Ge ruchsemissionen oder Strahlungen ver bunden. Maßnahme zur Vermeidung von Wärme bzw. Nutzung von Abwärme werden im Rahmen eines Energiekonzeptes auf Bebauungsplanebene konkretisiert. Ziel beim Rückbau von Gebäuden und Flächenbefestigungen wird die Erreichung einer hohen Verwertungsquote sein . Betriebsbedingt anfallende, mit au s privaten Haushalten vergleichbare Abfälle, werden – unter Berücksichtigung einer getrennten Sammlung von Wertstoffen und Abfällen – im Zuge der kommunalen Abfallentsorgung entsorgt. Die Abwasserentsorgung wird auf Bebauungsplanebene im Rahmen eines Entwässerungskonzepts unter Berücksich tigung der fachgesetzlichen Vorgaben behandelt. Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Nutzung von Energie: Dieser Belang wird auf den nachfolgenden Planungs - und Genehmigungsebenen konkretisiert. Eine weitgehende Nutzung erneuerbarer Ene rgien, insbesondere der Geothermie, ist geplant. Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall -, Immissionsschutzrechtes: Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes. Pläne des Wa sser- und Abfallrechts werden nicht berührt. Der Stadtteil Deutz liegt innerhalb der Umweltzone und damit im Wirkungsbereich des Luftreinhalteplans. Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität: Die Immissionsgrenzwerte werden im Änderungsbereich eingehalten. Die Planänderung mindert das Konfliktpotential durch die Herausnahme der Wohnbaufläche in einem verkehrlich belasteten Bereich. Die zuständigen Behörden haben sich gemäß der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu bemühen, in Ge bieten und Ballungsräumen, wo die in der Verordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe unterschritten werden, die bestmögliche Luftqualität unterhalb dieser Werte, die mit einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist, aufrechtzuerhalten und dies bei allen relevanten Planungen zu berücksichtigen. Die FN P-Änderung steht nicht im Widerspruch zu diesem Ziel. - 57 - Wechselwirkungen: Besondere Wechselwirkungen zwischen den Umweltauswirkungen, die ggf. auch zu einer gegenseitigen Verstärkung verschiedener Auswirkungen führen können, sind nicht zu prognostizieren. Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Eine erhöhte Anfälligkeit des Planvorhabens für die Auswirkungen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen (hier Erdbeben), Störfällen oder schweren Unfällen ist nicht erkennbar. Eingriffsregelung: Die Regelung des Ausgleichs für den mi t der Überplanung eingriffsrelevanter Bereiche verbundenen Biotopwertverlust sowie für den Waldausgleich erfolgt im Bebauungsplanverfahren. Resümee Mäßige, nicht erhebliche Beeinträchtigungen sind für die Umweltbelange Tiere und Pflanzen. zu prognostizieren. Für die übrigen Umweltbelange sind in folge der Flächennutzungsplanänderung keine bzw. keine zusätzlichen Umweltbelastun ge n, sondern überwiegend Verbesserungen zu erwarten. 9.9 Referenzliste der Quellen Gutachten BLB NRW - BAU- UND LIEGENSCHAFTSBETRIEB NORDRHEIN-WESTFALEN, REGIONALNIEDERLASSUNG KÖLN (15.11.2023): Nachhaltigkeit und Klimaschutz bei dem Ersatzneubau Technische Hochschule Köln – Campus Deutz. – Energiekonzept, 11 S., Köln. BSV GMBH – BÜRO FÜR STADT- UND VERKEHRSPLANUNG DR. ING. RHEINHOLD BAIER GMBH (13.12.2022): Aktualisierung und Ergänzung der Ver kehrsuntersuchung zum Campus Deutz der Technischen Hochschule Köln. - Verkehrsgutachten für den Bebauungsplan „Östlich Reitweg “ im Auftrag des Bau - und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. FROELICH & SPORBECK (20.11.2023): TH-Köln Ersatzneubau Campus Deutz. - Grünordnungsplan im Auftrag des Bau - und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. GRANER + PARTNER INGENIEURE GMBH (22.12.2022): Schalltechnisches Prognosegutachten Bebau ungsplan „Camus Deutz“ in Köln. - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. ICG DÜSSELDORF GMBH (25.02.2020): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau TH Deutz, 2. Bericht. - Geotechnischer Bericht (Block B - Hörsaalzentrum) im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. ICG DÜSSELDORF GMBH (21.10.2019): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau TH Deutz, 1. Bericht. - Geotechnischer Bericht (Gebäude A und Parkhaus P1) im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. - 58 - ICG DÜSSELDORF GMBH (26.08.2019): Köln-Deutz, Betzdorfer Straße 2: Ersatzneubau TH Deutz, Geotechnische Vorabstellungnahme Infrastrukturmaßnahmen KÖLNER BÜRO FÜR FAUNISTIK (18.03.2022): Bebauungsplan „Östlich Reitweg (Campus Deutz der TH Köln) in Köln -Deutz“. Aktualisierung der artensch utzrechtlichen Bewertung (Artenschutzprüfung Stufe I). - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. NRW.URBAN GMBH & CO. KG (17.02.2014): Orientierende Altlastenuntersuchung auf dem Grundstück Gießener Straße 6 in 50679 Köln. - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegen schaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. PEUTZ CONSULT (15.11.2023): Luftschadstoffuntersuchung zum geplanten Ersatzneubau des Cam pus Deutz der Technischen Hochschule Köln. - Gutachten im Auftrag des Bau - und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. PEUTZ CONSULT (24.06.2022): Mikroskalige Klimauntersuchung für das Vorhaben Ersatzneubau Campus Deutz der Technischen Hochschule Köln - Gutachten im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. RK GMBH - RUDOLF KELLER VERKEHRSINGENIEURE GMBH (14.11.2023): Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für den B -Plan „Östlich Reitweg“ in Köln-Deutz. - Bericht im Auftrag des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW, Niederlassung Köln. Weitere Unterlagen und Quellen: BEZIRKSREGIERUNG KÖLN (Hrsg.) (2021): Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln - dritte Fortschreibung 2021. LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN- WESTFALEN (Hrsg.) (2021): Bericht über die Luftqualität im Jahr 2020. – 26. S., Recklinghausen. LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN- WESTFALEN NRW (Hrsg.) (2013): Klimawandelgerechte Metropole Köln, Abschlussbericht. – LANUV-Fachbericht Nr. 50, Recklinghausen. Auszug aus der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“ (s. i. d. Anlagekarten) LANUV NRW - LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN- WESTFALEN (o. J.): Infosysteme und Datenbanken » Naturschutz » Bio- topschutz » Biotopkataster NRW » Karten » Landschaftsinformationen / >Schutzgebiete >Biotopkataster >Biotopverbund >FFH- und Vogelschutzgebiete >Gesetzlich geschützte Biotope >Alleen - 59 - MULNV NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. a): Fachinformationssystem ELWAS der Wasserwirtschaftsverwaltung NRW. Karte » Grundwasser » Grundwasserkörper: Lage, Zustandsbewertung und Datenblatt zum GWK 27-05. MULNV NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. b): Waldinformation NRW. Themen, Karten: Waldfunktionen MULNV NRW - MINISTERIUM FÜR UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ NORDRHEIN-WESTFALEN (Hrsg.) (o. J. c): Flussgebiete NRW. Gefahren und Risikokarten Rhein. STADT KÖLN (2020): Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“. https://www.stadt- koeln.de/mediaasset/content/pdf15/kp2030/stadtstrategie.pdf [30.11.2021] STADT KÖLN - ABTEILUNG BODEN- UND GRUNDWASSERSCHUTZ (2018): Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten der Stadt Köln. STADT KÖLN (1991a): Landschaftsplan Köln. Stand: Januar 2021. STADT KÖLN, Hochwasserrisikogebiet und gesetzliches Überschwemmungsgebiet des Rheines Hrsg.: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Köln, (s. i. d. Anlagenkarten) STADT KÖLN - STADTENTWÄSSERUNGSBETRIEBE (STEB) (o. J. d): Hochwassergefahrenkarten (Überschwemmungstiefen und Überschwemmungsausbreitungen für verschiedene Wasserstände am Rhein, Starkregenkarten (Überflutungshöhen bei verschiedenen Starkregenereignissen); (s. i. d. Anlagekarten). - 60 - Tabellenanhang zum Umweltbericht zur 231. Änderung des FNP: Tiere und Eingriffsregelung zu Punkt 9.5.1 Tiere Tabelle 1 Kartierte Tierarten: Es bedeuten: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt) und – = besonders geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des Anhangs/ Artikel Vogelschutz-Richtlinie, RL NRW = Rote Liste NRW, Regionalisierung RL NB/ RL TL / RL NRBU, (= Niederrheinische Bucht/ Tiefland bzw. Kölner Bucht und Niederrheinische Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 für Vögel und aus 2010 für alle anderen Klassen): 0 = ausgestorben/ verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = Daten unzureichend. Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. Vogelarten Art Status planungs- relevant VS-RL RL NRW RL NB Amsel Brutvogel - - * * Bachstelze Brutvogel - - * * Blaumeise Brutvogel - - * * Buchfink Brutvogel - - * * Buntspecht Brutverdacht - - * * Eichelhäher Brutverdacht - - * * Elster Brutvogel - - * * Graureiher Durchzügler + - * * Grünling Brutvogel - - * * Halsbandsittich Nahrungsgast - - * * Hausrotschwanz Brutvogel - - * * Haussperling Brutvogel - - * V Heckenbraunelle Brutvogel - - * * Kohlmeise Brutvogel - - * * Mauersegler Nahrungsgast + - * V Mehlschwalbe Nahrungsgast + - 3 2 Ringeltaube Brutvogel - - * * Rotkehlchen Brutvogel - - * * Star Durchzügler + - 3 3 Stieglitz Nahrungsgast - - * * Straßentaube Brutvogel - - * * Schwanzmeise Brutvogel - - * * Türkentaube Brutvogel - - * * Turmfalke Durchzügler + - V 3 Zaunkönig Brutvogel - - * * Zilpzalp Brutvogel - - * * - 61 - Säugetiere Art Status planungs- relevant FFH RL NRW RL TL Zwergfledermaus jagend + FFH Anh. IV * * Breitflügelfledermaus jagend + FFH Anh. IV 2 2 Rauhautfledermaus jagend + FFH Anh. IV * * Die 231. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit dieser Begründung öffentlich ausgelegt. Köln, den Beigeordneter
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0239/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.02.2024
- Erstellt
- 16.01.2024 14:26