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Generalinstandsetzung Dreikönigsgymnasium in Köln-Bilderstöckchen - zu AN/1781/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 4066/2018 vom 10.12.2018

Stand: Am 10.12.2018 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 10.12.2018 4066/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 10.12.2018 Generalinstandsetzung Dreikönigsgymnasium in Köln-Bilderstöckchen - zu AN/1781/2018 Die CDU-Fraktion fragt zum Dreikönigsgymnasium (DKG) in Köln-Bilderstöckchen: Nach neuen Erkenntnissen steht der geplante Interimsstandort für das DKG an der Schmiedegasse in Köln-Mauenheim nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Gibt es bereits neue Interimsstandorte und wenn ja, welche sind dies? 2. Kommt es durch die Suche nach einem neuen Interimsstandort zu zeitlichen Verzögerungen bei der Baumaßnahme? 3. Wann wird unter den geänderten Umständen mit der Generalinstandsetzung und Erweiterung des DKGs begonnen? Die Verwaltung antwortet: Zu 1) Der Standort Schmiedegasse kann aus planungsrechtlichen Gründen nicht als Interimsstandort ge- nutzt werden. Es gibt einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der den Standort dauer- haft als Schulstandort ausweist. Neben dem Bebauungsplan muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Ebenso muss die Regionalplanung berücksichtigt werden, die einen Grünzug fest- setzt. Dies ist abschließend mit der Bezirksregierung besprochen. Die Verwaltung prüft daher derzeit intensiv alternative Standorte auf ihre Eignung als Interimsstand- ort. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Aktuell sind zwei alternative Standorte in der enge- ren Wahl. Bis in das erste Quartal 2019 sind alternative Herstellungs- und Anschaffungsmethoden zu verhandeln, damit ein belastbarer Fertigstellungstermin für den Interimsstandort für das DKG abge- geben werden kann. Zu 2) und 3) Die Prüfung der Standorte wird von der Verwaltung mit hoher Priorität vorangetrieben. Davon unab- hängige Vorbereitungen werden weitergeführt. Ziel der Verwaltung ist es, zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Diese können aufgrund der aktuellen Situation nicht ausgeschlossen werden. 2 Die Fortschreibung des Zeitplanes für die Generalinstandsetzung und Erweiterung des DKGs kann erst nach Abschluss der Prüfung der alternativen Interimsstandorte erfolgen, so dass der Zeitpunkt des Baubeginns belastbar im ersten Quartal 2019 genannt werden kann. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 10.12.2018

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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