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4066/2018

Generalinstandsetzung Dreikönigsgymnasium in Köln-Bilderstöckchen - zu AN/1781/2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 10.12.2018

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 10.12.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2438 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 10.12.2018 
 4066/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 10.12.2018 
 
Generalinstandsetzung Dreikönigsgymnasium in Köln-Bilderstöckchen - zu AN/1781/2018 
Die CDU-Fraktion fragt zum Dreikönigsgymnasium (DKG) in Köln-Bilderstöckchen: 
 
Nach neuen Erkenntnissen steht der geplante Interimsstandort für das DKG an der Schmiedegasse in 
Köln-Mauenheim nicht zur Verfügung.  
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Gibt es bereits neue Interimsstandorte und wenn ja, welche sind dies? 
 
2. Kommt es durch die Suche nach einem neuen Interimsstandort zu zeitlichen Verzögerungen bei 
der Baumaßnahme? 
 
3. Wann wird unter den geänderten Umständen mit der Generalinstandsetzung und Erweiterung 
des DKGs begonnen? 
 
 
Die Verwaltung antwortet: 
 
Zu 1) 
 
Der Standort Schmiedegasse kann aus planungsrechtlichen Gründen nicht als Interimsstandort ge-
nutzt werden. Es gibt einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der den Standort dauer-
haft als Schulstandort ausweist. Neben dem Bebauungsplan muss auch der Flächennutzungsplan 
geändert werden. Ebenso muss die Regionalplanung berücksichtigt werden, die einen Grünzug fest-
setzt. Dies ist abschließend mit der Bezirksregierung besprochen.  
 
Die Verwaltung prüft daher derzeit intensiv alternative Standorte auf ihre Eignung als Interimsstand-
ort. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Aktuell sind zwei alternative Standorte in der enge-
ren Wahl. Bis in das erste Quartal 2019 sind alternative Herstellungs- und Anschaffungsmethoden zu 
verhandeln, damit ein belastbarer Fertigstellungstermin für den Interimsstandort für das DKG abge-
geben werden kann.  
 
 
Zu 2) und 3) 
 
Die Prüfung der Standorte wird von der Verwaltung mit hoher Priorität vorangetrieben. Davon unab-
hängige Vorbereitungen werden weitergeführt. Ziel der Verwaltung ist es, zeitliche Verzögerungen zu 
vermeiden. Diese können aufgrund der aktuellen Situation nicht ausgeschlossen werden.

2 
 
 
Die Fortschreibung des Zeitplanes für die Generalinstandsetzung und Erweiterung des DKGs kann 
erst nach Abschluss der Prüfung der alternativen Interimsstandorte erfolgen, so dass der Zeitpunkt 
des Baubeginns belastbar im ersten Quartal 2019 genannt werden kann.  
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

10.12.2018 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4066/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
10.12.2018
Erstellt
05.12.2018 13:26