1048/2025
Mittelfreigabe für den Fonds Kulturelle Bildung in Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
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Anlage 3 - Richtlinie Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung
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1 Förderrichtlinie „Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung“ 1. Einleitung Mit Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur vom 03.05.2022 wurde die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (KuBiK) aufgefordert, ein Konzept zur Einrichtung der neuen Förderschiene vorzulegen. Der Fonds Kulturelle Bildung schließt eine große Lücke in der städtischen Förderstruktur. So können innovative Projekte und längerfristige Programme Kultureller Bildung realisiert werden. Eine eigene Förderschiene bedeutet zudem, die unterschiedlichen Aspekte Kultureller Bildung abbilden zu können und das Thema als lebenslangen Prozess zu initiieren. 2. Förderziele Neue Projektformen und neue Zugänge zu Kunst und Kultur stehen im Fokus des geplanten Fonds Kulturelle Bildung. Gefördert werden Projekte, die innovativ und spartenüberwindend über singuläre Events hinausgehen und sich von einer Fokussierung auf Kunstproduktion oder Rezeption oder Kunstvermittlung lösen, um neue Ideen zu entwickeln und sich mit aktuellen gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen. Die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senior*innen an Kunst und Kultur und eine Kunstvermittlung mit hohem ästhetischem Anspruch sollen in vernetzten Strukturen innovativ und spartenübergreifend erreicht werden. Ein weiteres Ziel des Fonds Kulturelle Bildung ist es, möglichst nachhaltige Vernetzungen von Bildungseinrichtungen, Künstler*innen und Einrichtungen der freien Szene und ggf. weiteren Institutionen zu schaffen. 3. Förderkriterien Gefördert werden ausschließlich Kooperationsprojekte. Mindestens eine Partie muss dem Bereich Kunst und Kultur angehören und mindestens eine Partie dem Bereich Bildung, Jugend, Familie und Senior*innen zuzuordnen sein. Antragsberechtigt sind Künstler*innen oder Einrichtungen der freien Szene und Bildungseinrichtungen gemeinsam. Schulen sind selbst antragsberechtigt, wenn sie ein Projekt im Bündnis mit mehreren Kooperationspartnern planen. Ansonsten gilt, dass Schulen als Kooperationspartner für Künstler*innen, Einrichtungen der freien Szene und Kultureinrichtungen möglich sind, jedoch nicht als Antragsteller (aber Fördervereine, OGTs oder Familiengrundschulzentren im Bündnis mit Künstler*innen, Einrichtungen der freien Szene und Kultureinrichtungen). Die kulturpädagogischen Einrichtungen der AG 78 (§ 78 SGB VIII) werden z.T. von Kunstschaffenden organisiert und beschäftigen teilweise auch Künstler*innen. Diese Träger sind antragsberechtigt, wenn sie Kooperationsprojekte mit einer reinen Bildungseinrichtung oder weiteren Kunstschaffenden anderer Sparten bzw. Einrichtungen der freien Szene einreichen. Gemeinnützige Vereine kommen als Kooperationspartner von Künstler*innen und Einrichtungen der freien Szene in Betracht, wenn sie auch kulturell ausgerichtet sind. Unter diesem Gesichtspunkt sind auch Sportvereine oder die SpoHo antragsberechtigt (siehe 2 North Brigade e.V. Skaterpark, Abenteuerhalle Kalk, Kicken und Lesen). Der pädagogische Aspekt erfordert evtl. einen weiteren Partner. Städtische Institutionen wie z.B. der Museumsdienst Köln, die VHS, Stadtbibliothek oder Rheinische Musikschule sind als Bündnispartner von Bildungseinrichtungen und Kunstschaffenden wie auch Einrichtungen der freien Szene ebenfalls denkbar und antragsberechtigt. Allerdings werden lediglich max. 20% des gesamten Fördervolumens für städtische Vorhaben zugelassen. Neue Akteure und Kooperationspartner*innen sind ausdrücklich erwünscht. Vorrangig werden als Kooperationspartner*innen der Kunstschaffenden Institutionen, Vereine und Kulturbetriebe unterstützt, die als gemeinnützig anerkannt sind. Die Projekte sollten aktive, kreative und künstlerische Begegnungsformen und einen Anteil rezeptiver Teilhabe kombinieren. Die Ausrichtung des Fonds Kulturelle Bildung ist intergenerativ, interkulturell, inklusiv und integrativ. Die Zielgruppe wird altersoffen verstanden. Die Altersspanne reicht von Kindern und Jugendlichen bis zu Senior*innen. Senior*innen können sowohl Nutzer*innen als auch Antragsteller*innen sein. Konzepte sollten „als Plan B“ eine Corona-Anpassung mitdenken und möglichst Online- Szenarien einbeziehen. Es besteht keine Innovationspflicht. Bewährte, in das Konzept des Fonds Kulturelle Bildung passende Kooperationsprojekte, die eine Anschlussfinanzierung suchen, sind ausdrücklich willkommen. Gefördert werden professionelle Kunst- und Kulturprojekte, die nicht vorrangig profitorientiert oder kommerziell ausgerichtet sind. Die Zulassung von Künstler*innen ist nicht auf akademische Lebensläufe beschränkt. Die Professionalität der antragstellenden Künstler*innen ergibt sich aus ihrer Biographie und wird durch die Jury geprüft. 3.1. Kooperationen Kooperationen bestehen mindestens zu einem Teil aus dem Bereich Kunst und Kultur und mindestens zu einem Teil aus dem Bereich Bildung, Jugend, Familie, Senior*innen. Dazu zählen: Künstler*innen, Initiativen, Einrichtungen der freien Szene Bildungseinrichtungen Träger der freien Jugendhilfe kulturpädagogische Einrichtungen gemeinnützige Vereine mit kultureller Ausrichtung interkulturelle Zentren städtische Institutionen Bildungseinrichtungen Antragstellende Künstlergruppen, freie Institutionen und Initiativen müssen in der Regel mehrjährige Förderungen von Stiftungen, einer Kommune, Land oder Bund nachweisen. 3 Der Wohn – bzw. Geschäftssitz der Antragstellenden muss sich im PLZ-Gebiet Köln befinden. 4 3.2. Projekte Die Konzepte beinhalten aktive, kreative und künstlerische Begegnungsformen oder Module, die - ergänzt um rezeptive Teilhabe - neue Zugangswege zu Kunst und Kultur ermöglichen. Eigene künstlerische Ideen sollten den Diskurs gesellschaftlicher Fragestellungen aufgreifen und thematisieren. Die Förderungen sollen insbesondere im sozialräumlichen Kontext stattfinden. Außerhalb der 15 definierten Sozialräume des Programms „Lebenswerte Veedel“ müssen Projekte inhaltlich und strukturell einen niederschwelligen Zugang mit sozialräumlichem Bezug gewährleisten Die Jury kann thematische Fokussierungen und Sonderthemen für die jeweiligen Bewerbungsrunden festlegen. 3.3. Formale Kriterien Gefördert werden ausschließlich Kooperationsprojekte. Die Dauer einer Projektförderung beträgt maximal 3 Jahre. Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich, das regelmäßig aktualisiert werden muss. Ein Projekt wird in der Regel mit 5.000 bis max. 10.000 € unterstützt. Projektauswahl und Entscheidung über die Höhe der Fördersumme trifft die Jury, die sich aus den Mitgliedern des Steuerungskreises KuBiK zusammensetzt. Die Förderempfehlungen der Jury werden den Ausschüssen Jugendhilfe, Schule und Weiterbildung sowie Kunst und Kultur zur Bestätigung vorgelegt. Im Jahr sind 2 Förderrunden (Frühling und Herbst) geplant. 4. Zuwendungsverfahren Der Eigenanteil der Antragsteller*innen gilt mit der Eigenleistung der Künstler*innen und Kooperationspartner*innen als erfüllt. Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Sie ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 4.1. Antrag Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den antragstellenden Künstler*innen und den Bildungseinrichtungen ist Voraussetzung für eine Förderung. Im Antrag müssen dargelegt werden: Inhalt des Projektes, Projektbeschreibung Zielgruppe und Erreichbarkeit der Zielgruppe Zielsetzung und Zielerreichung Planung einzelner Projektschritte Wirksamkeit des Vorhabens möglicher Modellcharakter und Innovation des Projektes Perspektive möglicher Nachhaltigkeit der Kooperation Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan 5 Sofern das Projekt für eine Förderung ausgewählt wurde, erhalten die Antragsteller*innen einen Bewilligungsbescheid. 4.2. Berichte und Nachweise Spätestens 3 Monate nach Projektende muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Der Abgabetermin findet sich im Bewilligungsbescheid. Mit dem Verwendungsnachweis wird dokumentiert, ob das Projekt inhaltlich erfolgreich war und die Mittel zweckgebunden verwendet wurden. Er besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis der Projektkosten sowie der Gesamteinnahmen, einer Aufstellung der Sachkosten einem ausführlichen Sachbericht und weiteren Anlagen (z.B. Pressetexte, Programmhefte, Werbeplakate o.ä.). Der Verwendungsnachweis kann grundsätzlich zunächst ohne Belege eingereicht werden. Die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung prüft den Verwendungsnachweis auf Plausibilität. Sollte im Einzelfall weitergehender Klärungsbedarf bestehen, können zusätzlich Belege angefordert werden. Die Buchführung und die Belege sind 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. Sind die nachgewiesenen Kosten geringer, als die mit dem Bewilligungsbescheid anerkannten Kosten, reduziert sich die Zuwendung entsprechend. Ebenso besteht eine Rückzahlungspflicht von Fördermitteln z.B. bei Abbruch des Projektes oder zweckfremder Verwendung der Förderung. Mehrjährige Projekte Die bewilligte Fördersumme wird in Raten ausgezahlt. Vor den Auszahlungsterminen sind Zwischenberichte in schriftlicher Form (per Mail) über den Sachstand und Projektfortgang einzureichen. Nach Abschluss des Projektes ist ein Gesamtverwendungsnachweis notwendig. Öffentlichkeitsarbeit Die Zuwendungsempfänger*innen sind für die Öffentlichkeitsarbeit selbst verantwortlich. Auf allen Ankündigungen (Plakate, Programme, Broschüren, Presseveröffentlichungen, Internetpräsentationen etc.) sowie Katalogen ist mit dem Logo der Stadt Köln an deutlich sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen. Das Logo wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt. (Februar 2023)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/40/404 Vorlagen-Nummer 1048/2025 Freigabedatum 19.05.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mittelfreigabe für den Fonds Kulturelle Bildung in Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt das Büro KuBiK mit der unterjährigen Vergabe der Mittel des Fonds KuBiK entsprechend der beschlossenen Förderempfehlungen der amtsüber- greifenden Fachjury 2022-2024 und auf Grundlage der Richtlinie des Kommunalen Fonds Ku- BiK (Liste der umgesetzten Projekte 22-24 in der Anlage). Im Haushaltsplan 2025/2026 sind pro Jahr Mittel in der Höhe von 100.000,- € für den Fonds KuBiK vorgesehen. Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel für den Fonds KuBiK in Höhe von je 100.000 € für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 15. Ausschuss Kunst und Kultur 20.05.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme Für das Haushaltsjahr 2025 100.000____________________ _€ Für das Haushaltsjahr 2026 100.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2025 auf Grundlage eines politischen VN (Beschlussnummer AN/0062/2025) beschlossen, dass eine Freigabe der Mittel von 100.000,- € pro Haushaltsjahr 2025 und 2026 für den kommunalen Fonds für Kulturelle Bil- dung in Köln (Fonds KuBiK) durch den Fachausschuss zu erfolgen hat. Diese konsumtive Mit- telfreigabe soll nunmehr durch den Ausschuss Kunst und Kultur erteilt werden. Der kommunale Fonds KuBiK bezuschusst seit 2022 sowohl innovative Projekte als auch län- gerfristige Programme der Kulturellen Bildung altersunabhängig. Dabei wird insbesondere an- gestrebt, Vernetzungen zu fördern, die nachhaltig darauf angelegt sind, Projekte Kultureller Bildung gemeinsam mit freien Künstlerinnen und Künstlern und Institutionen der freien Szene zu entwickeln und zu begleiten. Antragsschluss für das laufende Förderjahr ist – unter dem oben genannten Freigabevorbe- 3 halt - der 15. Mai 2025. Die Entscheidungen der Jury und die Berichte zu den Projekten wer- den dem Ausschuss Kunst und Kultur anschließend zum Beschluss vorgelegt sowie dem Ju- gendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung nachfolgend als Mittei- lung. Zusammensetzung Jury Die Richtlinie betrachtet den gesamten Steuerungskreis Kulturelle Bildung in Köln als Verteiler für die eingesandten Förderanträge, die Jury für die Projektrunde setzt sich analog zu 2024 aus diesen Fachstellen zusammen: • 404/5 (Amt f. Schulentwicklung, KuBiK) • 41 (Kulturamt, kulturelle Teilhabe) • 4522 (Museumsdienst, Leitung Schulprogramme) • 42/2 (VHS, politische und kulturelle Bildung) • 512/2 (Kinderinteressen u. Jugendförderung) Finanzierung: Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2025 auf Grundlage eines politischen VNs (Beschlussnummer AN/0062/2025) Haushaltsmittel für den Fonds KuBiK in Höhe von je 100.000 € für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 15 (siehe An- lage). Die Vorgaben aus der Bewirtschaftungsverfügung v. 23.4.2025 hinsichtlich der vorgegebenen prozentualen Einsparungen umfassen nicht Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen. Da es sich bei der Zuwendung an den Fonds KuBiK um eine freiwillige Leistung handelt, wird diese gem. der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung i. V. m. den Auflagen der Bezirksregierung zur Haushaltsbewirtschaftung 2025/2026 künftig einer gesonderten Prüfung unterliegen. Die aktuelle Prüfung der Vorgaben aus der Bewirtschaftungsverfügung II/20 vom 23.04.2025 nach den Auflagen der Bezirksregierung hat ergeben, dass die vorliegende Projektförderung aus folgenden Gründen nicht aufgegeben werden kann: Kulturelle Bildung in öffentlicher Verantwortung ist den Zielen der Chancengerechtigkeit und der Teilhabe besonders verpflichtet. Deshalb sind gezielte Maßnahmen für mehr Bildungsge- rechtigkeit erforderlich. Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen müssen von Anfang an und lebensbegleitend Zugang zu Bildung und kulturell-künstlerischer Entfaltung erhalten. Kul- turelle Bildung braucht mit Blick auf die Adressaten neue Anspracheformen jenseits klassi- scher Angebote der Institutionen. (vergl. Positionspapier des Deutschen Städtetages zur kul- turellen Bildung, S. 4 f) Beim vorliegenden Förderfonds handelt es sich um das einzige Förderinstrument im Bereich kultureller Bildung in der Hand der Stadt. Nur durch dieses qualitätsvolles Angebot für die Bür- ger*innen unserer Stadt, kann gezielte Steuerung der Kulturellen Bildung in der Stadtgesell- schaft stattfinden. Ihr wesentlicher Beitrag zur kulturellen Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen ist unverzichtbar. Insbesondere eröffnet es niedrigschwellige Zugänge zu Kunst und Kultur auch jenen Personenkreisen, die bislang nur unzureichend erreicht wurden. Zudem besteht bei Aufgabe der Förderung die Gefahr, dass dies zu einer nicht gewollten (Teil-)Zerstörung gewachsener Strukturen, zum Verlust von Drittmitteln und Benachteiligung von zahlreichen Kölnerinnen und Kölnern führen sollte, die das fehlende Angebot zu spüren bekommen. Eine Kontinuität und zeitliche Notwendigkeit ist daher gegeben. Die Förderung kommunaler Kulturellen Bildung trägt wesentlich zur Erreichung der SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden) bei, indem sie soziale Integration, gesellschaftlichen Zu- sammenhalt und kulturelle Vielfalt stärkt – unabdingbar für eine lebenswerte und nachhaltige Stadt. Eine Standardsenkung an dieser Stelle birgt unwägbare Risiken. Mit dem aktuellen Um- fang des Förderfonds kann die Nachfrage nach Förderung von Projekten nach derzeitigem 4 Stand kaum abgedeckt werden. Das Vorhaben besitzt über die Projektlaufzeit hinaus struktu- relle Relevanz für die regionale Kultur- und Bildungslandschaft. Es stärkt bestehende Netz- werke, initiiert neue Kooperationen und wirkt als Impulsgeber für zukünftige Kulturentwick- lungsprozesse. Der Förderfonds Kulturellen Bildung mit seiner innovativen Ausrichtung stärkt zivilgesellschaft- liche Strukturen, indem es Räume für Dialog, Beteiligung und gemeinsames Handeln eröffnet. Es aktiviert durch kulturellen Angebote bürgerschaftliches Engagement und trägt zur Entwick- lung demokratischer Handlungskompetenzen bei. Mit dem kommunalen Fonds KUBIK wird auf ein politisch gewünschtes und wichtiges Ziel eingezahlt und die Leitlinien für ein soziales Miteinander unterstützt.
Anlage 2 - Beschluss Finanzausschuss
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TP Dez. Gegenstand 2025 2026 Bemerkungen/HH-Vermerke 0416 VII Akademie der Künste der Welt 380.400 € 0 € Abänderung des Beschluss AN/1020/2012 0418 VII Erhalt der Busbliothek 150.000 € 150.000 € gem. Änderungsantrag und Beschluss im Finanzausschuss vom 18.06.2012 0418 VII Samstagsöffnungen für Stadtteilbibliotheken 28 0.000 € 280.000 € gem. Änderungsantrag und Beschluss im Finanzausschuss vom 18.06.2012 0418 VII Medienetat der Stadtbibliothek 0 € 0 € Einmalige Abänderung des Beschluss AN/2020/2012 1301 VIII Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramm (z entral) 350.000 € 350.000 € 1301 VIII Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramm in den Bezirken 1.350.000 € 1.350.000 € 0108 VIII Sanierung städtischer Liegenschaften 150.000 € 150.000 € Freigabe durch Fachausschuss 0108 VIII Zusätzliche Öffentliche Toiletten 500.000 € 500.000 € 0408 VII Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals m bH 100.000 € 100.000 € 0408 VII Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e. V. 50.000 € 75.000 € 0416 VII Fonds Festivals 250.000 € 300.000 € teilw. Zweckbindung: Sommerblut 20.000 €, Shalom 50.000 € in 2025 und 100.000 € in 2026, Orbit 100.000 €, Africologne 30.000 €, Impulse 20.000 €, Kleinstfestivals, etc. Freigabe durch Fachausschuss 0416 VII Sonderförderung Open-Air (Kulturraummanageme nt) 100.000 € 100.000 € Freigabe durch Fachausschuss 0416 VII Concerto Köln 100.000 € 100.000 € 0416 VII Jazzfestival 50.000 € 50.000 € 0416 VII Fonds Kulturelle Bildung inkl. Offene Jazzhaussch ule 200.000 € 200.000 € Teilw. Zweckbindung: Offene Jazzhausschule 100.000 € Freigabe durch Fachausschuss 0416 VII Jazzstadt 250.000 € 250.000 € 0416 VII Projektkostenzuschuss Reallabor (Haus am Maarweg) 2 00.000 € 200.000 € Freigabe durch Fachausschuss 0416 VII Kölner Kulturrat 30.000 € 30.000 € 0416 VII Darstellende Kunst (inkl. Tanz) - Freie Szene 250.000 € 250.000 € Zweckbindung: 100.000 € für Comedia Theater Freigabe durch Fachausschuss 0416 VII Internationale Photoszene gUG (Institutionelle Förderung bildende Kunst, Photoszene) 0 € 40.000 € Freigabe durch Fachausschuss 0416 VII Projektförderung Filmkultur 24.000 € 43.000 € Anlage Haushalt 2025/2026: Kulturförderabgabe - Verwendungszwecke- Seite 1 von 2 TP Dez. Gegenstand 2025 2026 Bemerkungen/HH-Vermerke Anlage Haushalt 2025/2026: Kulturförderabgabe - Verwendungszwecke- 0416 VII Böll-Preis 10.000 € 0 € 0416 VII Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- und Jugendtheater 180.000 € 220.000 € 0416 VII ON-Netzwerk für Neue Musik e.V., Studio für elektronische Musik 70.000 € 70.000 € 0416 VII Kulturförderung Dezernat Kunst und Kultur 50.0 00 € 50.000 € 0801 IV Sportvorbilder 100.000 € 100.000 € 1002 VII Bauliche Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von Denkmälern inklusive geerbter Denkmäler 500.000 € 500.000 € Zweckbindung: Ratsschiff, Torburgen und Stadtmauer (Eigelsteintorburg, Hahnentorburg, Sachsenturm); Freigabe durch Fachausschuss 1301 VIII Zusätzliche Reinigungsleistungen (Open Air) 500. 000 € 500.000 € Freigabe durch Fachausschuss 1401 VIII Trinkbrunnen 60.000 € 140.000 € 1501 IX Einzelhandelsförderung 400.000 € 400.000 € Freigabe durch Fachausschuss 1501 IX Gamescom Festival 60.669 € 66.045 € 1501 IX Förderung Projekte Kreativwirtschaft 300.000 € 300.000 € Zweckbindung: Klubkomm-Projektgelder 60.000 €, c/o pop Convention 50.000 €, Tincon 30.000 € in 2025 und 50.000 € in 2026, Filmbüro 25.000 €, Edimotion 25.000 €, Soundtrack cologne 25.000 €, Televisor Troika 40.000 € Freigabe durch Fachausschuss SUMME 6.995.069 € 6.864.045 € Seite 2 von 2
Anlage 1 - Auszug Haushaltsplan 25/26
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470 Haushaltsplan 2025 Erläuterungen Produktbereich: 04 Kultur und Wissenschaft Produktgruppe: 0416 Kulturförderung Die Transferaufwendungen beinhalten darüber hinaus Aufwendungen für die kulturelle Bildung, Offene Jazz Haus Schule, bezirksbezogene Kulturfördermittel, bezirksbezogene Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW sowie für den Kölner Karneval (in €): Zuschussbezeichnung und Empfänger Ergebnis 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Kulturelle Bildung* 283.342 180.407 285.776 268.520 Offene Jazz Haus Schule** 525.967 490.852 524.871 508.476 Bezirksbezogene Kulturfördermittel 36.778 50.000 46.443 44.651 Bezirksbezogene Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW 493.313 156.502 180.612 180.612 Zuschuss Förderung Veedelszöch in den Bezirken*** 87.000 0 90.000 90.000 * Die Veranschlagung der Mittel in Höhe von jeweils 100.000 € in 2025 und 2026 für die „Kulturelle Bildung“ erfolgt aufgrund des Beschlusses (AN/0061/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025. Die Mittel stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. ** Die Veranschlagung der Mittel in Höhe von jeweils 100.000 € in 2025 und 2026 für die „Offene Jazz Haus Schule“ erfolgt aufgrund des Beschlusses (AN/0061/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025. Die Mittel stehen unter dem Freigabevorbehalt des Fachausschusses. *** Die Veranschlagung der Mittel für „Zuschuss Förderung Veedelszöch in den Bezirken“ in Höhe von jeweils 90.000 € in 2025 und 2026 erfolgt aufgrund des Beschlusses (AN/0061/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025. Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) In der Teilplanzeile 16 ist der Ansatz für die strategischen und operativen Aufgaben des Kulturraummanagements (KRM) enthalten. Dies beinhaltet mit dem umfangreichsten Posten die Mieten und Pachten in 2025 mit rd. 1.036.000 €, in 2026 mit rd. 1.052.000 €, in 2027 mit 1.032.000 €, in 2028 mit rd. 1.044.000 € sowie in 2029 mit rd. 1.045.000 €. In der Teilplanzeile 16 sind außerdem Mittel für kulturelle Veranstaltungen im öffentlichen Raum eingeplant.
Anlage 4 - Projekte Fonds KuBiK 22-24
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Die geringen Mehrausgaben über die Mittel des Fonds hinaus in den Jahren 2022 (367 €),
2023 (322 €) und 2024 (101,40) wurden aus Rückzahlungen bzw. aus dem Budget Kulturelle
Bildung gedeckt. Verbleibende Restmittel und Rückzahlungen wurden für
Nachzüglerprojekte verwendet.
2022
11 Projekte konnten realisiert werden. Die Projekte 12 und 13 des Filmhauses werden erst Ende
März 2025 dem Verwendungsnachweis abgeschlossen
Nr. Antrag Projekt Durchführung Förderun
g
Kosten Zurück
04 Singpause
e.V
Singpause 01.01.-31.10.23 10.000 10.911,65 € 0 €
06 Contrast
Dance
Company
Generationen-
Tanzprojekt
15.01.-30.06.23 5.000 € 5.017,00 € 0 €
07 Theater Kunst
Köln e.V:
Vielfalt im Sport. 01.12.22-
30.04.24
9.495 € 9.500,64 € 0 €
09 Cassiopeia
Theater
Kunst will mit Dir
sprechen
01.12.22-
06.07.23
10.000 € 10.158,72 € 0 €
10 FK Filmhaus
Köln GmbH
Reality Bites 01.12.22-
06.07.23
10.000 € 11.266,69 € 0 €
11 FK Filmhaus
Köln GmbH
Mini-Filmclub (KiTa
Maria Montessori u.
Schatzinsel)
15.10.22-
15.12.23
10.000 € 9.529,01 € 470,99
12 FK Filmhaus
Köln GmbH
Mini Filmclub (KiTa
Amaro Kher- Rom
e.V.)
bis 31.12.24 10.000 €
13 FK Filmhaus
Köln GmbH
Mini Filmclub (KiTa
Willi-Suth- Allee)
bis 31.12.24 10.000 €
14 Diakonie
Michaelshove
n
Zirkus Mania 01.01.-31.12.23 7.720 € 9.077,92 € 0 €
16 Alevitisches
Kulturzentrum
HipHop Folk 01.01.-31.12.23 8.160 € 8.641,00 € 0 €
18 Un-Label
Perf. Arts
Company
Mondlicht – Poesie u.
Musikvideo
01.01.-31.12.23 9.992 € 9.972,80 € 0 €
100.367 € 470,99
2023
Insgesamt konnten 21 Projekte umgesetzt werden.
Nr. Antrag Projekt Durchführung Förderung Kosten zurück
01 Sandy Craus/ KiTa
Sandkastenfeger
Streifzüge – Stadt
erobern
14.04.-22.06.23 4.106 € 4.106 € 0 €
02 Sandy Craus/ KiTa
Ludwigsburger
Straße
Streifzüge – Stadt
erobern
29.03.-21.06..23 3.396 € 3.420 € 0 €
03 Hölderlin
Gymnasium/div.
Partner
Kreativität leben SJ 23/24 10.000 € 10.000 € 0 €
04 Museumspädagogisc
he.
Gesellschaft/Hospizd
ienst West
Tod, Abschied und
Erinnern
16.06.-24.11.23 7.000 € 6.400 € 600 €
05 Museumsdienst/AW
O -Arnold-Overzier-
Haus
Mein Köln 68 – Eine
Zeitreise
01.04.23-
31.03.24
4.807 € ..4.419 € 388 €
06 K. Giannakopulo/
Adolph-Kolping-
Schule
Mensch sein-
zusammen sind wir
stark
01.04.23-
05.07.24
10.000 € 10.000 € 0 €
07 Bürgerzentrum
Ehrenfeld/ Maro
Drom e.V.
Klänge des Lebens 02.05.-11.06.23 10.000 € 10.348 € 0 €
08 Judith Ganz&Peter
Halves/ Judith
Förderschulen
Brehmstr. und Alter
Mühlenweg
Größer werden –
Miteinander Kunst
erleben
15.08.-26.09.23 9.700 € 9.700 € 0 €
09 Comedia
Theater/Henry Ford
Realschule
Theaterkaleidoskop SJ 23/24 10.000 € 10.000 € 0 €
14 Jugend-Kunstschule
Rodenkirchen e.V./
Gesamtschule
Rodenkirchen
Zukunftsvisionen/Was
bringt die Zukunft
SJ 23/24 9.552 € 9.615 € 0 €
15 JuZe Meschenich
/Kolumba Museum
Du kannst Dir Zeit
nehmen – „tu peux
prendre ton temps“
03. 06.04. u.-
26.04.23
4.341 € 4.341 € 0 €
17 Freunde der artothek
e.V./statements Köln
Gesprächsforum
statements Köln
15.04.-15.06.23 5.000 € 5.000 € 0 €
18 Intermesh
Kollektiv/Bunker
K101
Instable Lateral
Position
23.-25.06.23 3.000 € 3.098 € 0 €
19 Musikhaus
Süd/Jobwerk Porz
gGmbh
Musikfest 12.08.23 3.920 € 4.087 € 0 €
20 Ahrens &
Lukaschenko/
Arsenali
De Libertate –
Deutsch-Ukrainische
Freiheit zu Leben
15.07.-28.08.23 2.500 € 2.500 € 0 €
21 Junges
Literaturhaus
Lesezeichen 31.08.23-
05.07.24
3.000 € 3.000 € 0 €
100.322 € 988 €
2024
24 Projekte wurden bewilligt. 5 befinden sich noch in der Umsetzung, 19 wurden erfolgreich beendet
und davon 4 mit dem Verwendungsnachweis abgeschlossen, der i.d.R. 3 Monate später nach
Projektende vorliegen sollte.
Nr.
Künstler*in/Einrichtung Projekt Zeit Durchführung Förderung
01 Sandy Craus/ KiTa
Sandkastenfeger
Streifzüge –
Stadt erobern
08.03.-
26.06.24
abgeschlossen. 4.490 €
02 Sandy Craus/ KiTa
Ludwigsburger Straße
Streifzüge –
Stadt erobern
07.03.-
01.07.24
abgeschlossen 3.970€
05 GGS Konrad-Adenauer-
Straße
(Familiengrundschulzentrum)
Paramisa - Es
war, weil es nicht
war…
01-12/24 ja 7.200 €
06 Comedia Theater/Grünberg
Schule
Theaterstarter SJ 24/25 ja 10.000 €
09 FK Filmhaus Köln
GmbH/Gym. Kreuzgasse
Film als 7.
Kunstform
01.02.24-
30.06.25
ja 10.000 €
10 FK Filmhaus Köln GmbH partizipatives
Open-Air Kino
Volkhoven
31.01.-
31.10.24
abgeschlossen 7.940 €
13 FK Filmhaus Köln
GmbH/KiTa
Mini Filmclub -
Filmkünstlerische
Erkundungen
01.02.-
31.12.24
ja 6.800 €
15 Art Asyl e.V/Kultursatellit Das
Kulturgetriebe
01.01.-
31.12.24
ja 10.000 €
16 Anna Hepp/Tanzhaus NRW
Düsseldorf
Mutproben und
andere Träume
01.05.-
31.12-24
ja 5.000 €
19 jfc medienzentrum Kül! Köln 01.01.-
31.12.24
ja 9.990 €
23 Kieselstein /Petry/ 2
Hospizdienste
Trauer, Abschied
und Erinnern
03/24 -
06/25
ja 5.000 €
25 Hölderlin Gymnasium Kultur in Vielfalt
in Schule und
Veedel
SJ 24/25 ja 10.000 €
27 Bea Forner/Helios Schule Flagge zeigen SJ 24/25 ja 4.200 €
28 Museumspäd. Gesellschaft.
/Synagogengemeinde
Begegnungen 03/24-02/25 ja 5.500 €
29 A.Jakimenko/Arsenali e.V: Workshop
Europa
07/-10/24 abgeschlossen 1.400 €
100.140 €
(s.u.)
Nr. 28 Nachzüglerprojekt aus Restmitteln 24
Nr. 29 Nachzüglerprojekt aus Rückforderungen 22 und 23, daher Gesamtsumme
101.540./.1.400 = 100.140 €
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung
1328 Zeichen
Vorlagen-Nr. 1048/2025 Anlag 0 Mittelfreigabe für den Fonds Kulturelle Bildung in Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hier: Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses: Vor dem Hintergrund des Auftrags, mit den Mitteln des Fonds Kulturelle Bildung (Fonds KUBIK) Projekte der Kulturellen Bildung im Haushaltsjahr 2025 zu fördern, wurde in Absprache mit dem Kulturamt die Förderrunde 2025 terminiert. Um kulturelle Projekte sinnvoll noch in 2025 umsetzen zu können, ist ein Projektstart spätestens mit den Sommerferien Anfang Juli notwendig. Der zeitliche Vorlauf dafür umfasst die Antragstellung sowie die Juryarbeit und die inhaltliche Freigabe der Projekte durch den Fachausschuss. Diese Freigabe müsste nach der Mittelfreigabe in der nächstmöglichen Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur erfolgen. Auf Grund der Kommunalwahlen tritt dieser Ausschuss nach der Sommerpause erst spät im Jahr konstituierend zusammen. Eine Durchführung von Angeboten in 2025 ist dann nicht mehr möglich. Ein Beschluss zur Mittelfreigabe im Juni 2025 wäre für die zu stellenden Projektanfragen zu spät. Der Zeitplan könne nicht eingehalten und eine Durchführung der Förderung durch den Fonds KUBIK in 2025 nicht gewährleistet werden. Daher ist die Eilbedürftigkeit der Vorlage für die Sitzung am 20.05.2025 gegeben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1048/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.05.2025
- Erstellt
- 08.04.2025 12:29