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1048/2025

Mittelfreigabe für den Fonds Kulturelle Bildung in Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Beschlussvorlage Ausschuss 19.05.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 20.05.2025, TOP 4.6

Anlage 3 - Richtlinie Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 2 - Beschluss Finanzausschuss

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Ansehen

Anlage 1 - Auszug Haushaltsplan 25/26

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Anlage 4 - Projekte Fonds KuBiK 22-24

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Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

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Anlage 3 - Richtlinie Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung

9921 Zeichen

1 
 
Förderrichtlinie „Kommunaler Fonds Kulturelle Bildung“ 
1. Einleitung 
Mit Beschluss des Ausschusses Kunst und Kultur vom 03.05.2022 wurde die 
Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung (KuBiK) aufgefordert, ein Konzept zur Einrichtung der 
neuen Förderschiene vorzulegen. Der Fonds Kulturelle Bildung schließt eine große Lücke in 
der städtischen Förderstruktur. So können innovative Projekte und längerfristige Programme 
Kultureller Bildung realisiert werden. Eine eigene Förderschiene bedeutet zudem, die 
unterschiedlichen Aspekte Kultureller Bildung abbilden zu können und das Thema als 
lebenslangen Prozess zu initiieren. 
2. Förderziele 
Neue Projektformen und neue Zugänge zu Kunst und Kultur stehen im Fokus des geplanten 
Fonds Kulturelle Bildung. 
Gefördert werden Projekte, die innovativ und spartenüberwindend über singuläre Events 
hinausgehen und sich von einer Fokussierung auf Kunstproduktion oder Rezeption oder 
Kunstvermittlung lösen, um neue Ideen zu entwickeln und sich mit aktuellen 
gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen.  
Die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Senior*innen an Kunst und 
Kultur und eine Kunstvermittlung mit hohem ästhetischem Anspruch sollen in vernetzten 
Strukturen innovativ und spartenübergreifend erreicht werden. 
Ein weiteres Ziel des Fonds Kulturelle Bildung ist es, möglichst nachhaltige Vernetzungen 
von Bildungseinrichtungen, Künstler*innen und Einrichtungen der freien Szene und ggf. 
weiteren Institutionen zu schaffen. 
3. Förderkriterien 
Gefördert werden ausschließlich Kooperationsprojekte. Mindestens eine Partie muss dem 
Bereich Kunst und Kultur angehören und mindestens eine Partie dem Bereich Bildung, 
Jugend, Familie und Senior*innen zuzuordnen sein.  
Antragsberechtigt sind Künstler*innen oder Einrichtungen der freien Szene und 
Bildungseinrichtungen gemeinsam.  
Schulen sind selbst antragsberechtigt, wenn sie ein Projekt im Bündnis mit mehreren 
Kooperationspartnern planen. Ansonsten gilt, dass Schulen als Kooperationspartner für 
Künstler*innen, Einrichtungen der freien Szene und Kultureinrichtungen möglich sind, jedoch 
nicht als Antragsteller (aber Fördervereine, OGTs oder Familiengrundschulzentren im 
Bündnis mit Künstler*innen, Einrichtungen der freien Szene und Kultureinrichtungen). 
Die kulturpädagogischen Einrichtungen der AG 78 (§ 78 SGB VIII) werden z.T. von 
Kunstschaffenden organisiert und beschäftigen teilweise auch Künstler*innen. Diese Träger 
sind antragsberechtigt, wenn sie Kooperationsprojekte mit einer reinen Bildungseinrichtung 
oder weiteren Kunstschaffenden anderer Sparten bzw. Einrichtungen der freien Szene 
einreichen. 
Gemeinnützige Vereine kommen als Kooperationspartner von Künstler*innen und 
Einrichtungen der freien Szene in Betracht, wenn sie auch kulturell ausgerichtet sind. Unter 
diesem Gesichtspunkt sind auch Sportvereine oder die SpoHo antragsberechtigt (siehe

2 
 
North Brigade e.V. Skaterpark, Abenteuerhalle Kalk, Kicken und Lesen). Der pädagogische 
Aspekt erfordert evtl. einen weiteren Partner.  
Städtische Institutionen wie z.B. der Museumsdienst Köln, die VHS, Stadtbibliothek oder 
Rheinische Musikschule sind als Bündnispartner von Bildungseinrichtungen und 
Kunstschaffenden wie auch Einrichtungen der freien Szene ebenfalls denkbar und 
antragsberechtigt.  
Allerdings werden lediglich max. 20% des gesamten Fördervolumens für städtische 
Vorhaben zugelassen. 
Neue Akteure und Kooperationspartner*innen sind ausdrücklich erwünscht. Vorrangig 
werden als Kooperationspartner*innen der Kunstschaffenden Institutionen, Vereine und 
Kulturbetriebe unterstützt, die als gemeinnützig anerkannt sind.  
Die Projekte sollten aktive, kreative und künstlerische Begegnungsformen und einen Anteil 
rezeptiver Teilhabe kombinieren. 
Die Ausrichtung des Fonds Kulturelle Bildung ist intergenerativ, interkulturell, inklusiv und 
integrativ. 
Die Zielgruppe wird altersoffen verstanden. Die Altersspanne reicht von Kindern und 
Jugendlichen bis zu Senior*innen. Senior*innen können sowohl Nutzer*innen als auch 
Antragsteller*innen sein. 
Konzepte sollten „als Plan B“ eine Corona-Anpassung mitdenken und möglichst Online-
Szenarien einbeziehen.  
Es besteht keine Innovationspflicht. Bewährte, in das Konzept des Fonds Kulturelle Bildung 
passende Kooperationsprojekte, die eine Anschlussfinanzierung suchen, sind ausdrücklich 
willkommen. 
Gefördert werden professionelle Kunst- und Kulturprojekte, die nicht vorrangig profitorientiert 
oder kommerziell ausgerichtet sind. Die Zulassung von Künstler*innen ist nicht auf 
akademische Lebensläufe beschränkt. Die Professionalität der antragstellenden 
Künstler*innen ergibt sich aus ihrer Biographie und wird durch die Jury geprüft.  
3.1. Kooperationen 
Kooperationen bestehen mindestens zu einem Teil aus dem Bereich Kunst und Kultur und 
mindestens zu einem Teil aus dem Bereich Bildung, Jugend, Familie, Senior*innen. Dazu 
zählen:  
 Künstler*innen, Initiativen, Einrichtungen der freien Szene 
 Bildungseinrichtungen 
 Träger der freien Jugendhilfe 
 kulturpädagogische Einrichtungen 
 gemeinnützige Vereine mit kultureller Ausrichtung 
 interkulturelle Zentren 
 städtische Institutionen  
 Bildungseinrichtungen 
Antragstellende Künstlergruppen, freie Institutionen und Initiativen müssen in der Regel 
mehrjährige Förderungen von Stiftungen, einer Kommune, Land oder Bund nachweisen.

3 
 
Der Wohn – bzw. Geschäftssitz der Antragstellenden muss sich im PLZ-Gebiet Köln 
befinden.

4 
 
 
3.2. Projekte 
Die Konzepte beinhalten aktive, kreative und künstlerische Begegnungsformen oder Module, 
die - ergänzt um rezeptive Teilhabe - neue Zugangswege zu Kunst und Kultur ermöglichen. 
Eigene künstlerische Ideen sollten den Diskurs gesellschaftlicher Fragestellungen aufgreifen 
und thematisieren. 
Die Förderungen sollen insbesondere im sozialräumlichen Kontext stattfinden. Außerhalb der 
15 definierten Sozialräume des Programms „Lebenswerte Veedel“ müssen Projekte inhaltlich 
und strukturell einen niederschwelligen Zugang mit sozialräumlichem Bezug gewährleisten 
Die Jury kann thematische Fokussierungen und Sonderthemen für die jeweiligen 
Bewerbungsrunden festlegen. 
3.3. Formale Kriterien  
Gefördert werden ausschließlich Kooperationsprojekte. Die Dauer einer Projektförderung 
beträgt maximal 3 Jahre.  
Für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis 
erforderlich, das regelmäßig aktualisiert werden muss.  
Ein Projekt wird in der Regel mit 5.000 bis max. 10.000 € unterstützt. Projektauswahl und 
Entscheidung über die Höhe der Fördersumme trifft die Jury, die sich aus den Mitgliedern 
des Steuerungskreises KuBiK zusammensetzt. Die Förderempfehlungen der Jury werden 
den Ausschüssen Jugendhilfe, Schule und Weiterbildung sowie Kunst und Kultur zur 
Bestätigung vorgelegt. 
Im Jahr sind 2 Förderrunden (Frühling und Herbst) geplant.  
4. Zuwendungsverfahren 
Der Eigenanteil der Antragsteller*innen gilt mit der Eigenleistung der Künstler*innen und 
Kooperationspartner*innen als erfüllt. 
Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks 
verwendet werden. Sie ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 
4.1. Antrag 
Eine Kooperationsvereinbarung zwischen den antragstellenden Künstler*innen und den 
Bildungseinrichtungen ist Voraussetzung für eine Förderung.  
Im Antrag müssen dargelegt werden: 
 Inhalt des Projektes, Projektbeschreibung 
 Zielgruppe und Erreichbarkeit der Zielgruppe 
 Zielsetzung und Zielerreichung 
 Planung einzelner Projektschritte 
 Wirksamkeit des Vorhabens 
 möglicher Modellcharakter und Innovation des Projektes 
 Perspektive möglicher Nachhaltigkeit der Kooperation 
 Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan

5 
 
Sofern das Projekt für eine Förderung ausgewählt wurde, erhalten die Antragsteller*innen 
einen Bewilligungsbescheid. 
4.2. Berichte und Nachweise 
Spätestens 3 Monate nach Projektende muss ein Verwendungsnachweis eingereicht 
werden. Der Abgabetermin findet sich im Bewilligungsbescheid. Mit dem 
Verwendungsnachweis wird dokumentiert, ob das Projekt inhaltlich erfolgreich war und die 
Mittel zweckgebunden verwendet wurden.  
Er besteht aus  
 einem zahlenmäßigen Nachweis der Projektkosten sowie der 
Gesamteinnahmen,  
 einer Aufstellung der Sachkosten 
 einem ausführlichen Sachbericht und 
 weiteren Anlagen (z.B. Pressetexte, Programmhefte, Werbeplakate o.ä.). 
Der Verwendungsnachweis kann grundsätzlich zunächst ohne Belege eingereicht werden. 
Die Koordinierungsstelle Kulturelle Bildung prüft den Verwendungsnachweis auf Plausibilität. 
Sollte im Einzelfall weitergehender Klärungsbedarf bestehen, können zusätzlich Belege 
angefordert werden. 
Die Buchführung und die Belege sind 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises 
aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere 
Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. 
Sind die nachgewiesenen Kosten geringer, als die mit dem Bewilligungsbescheid 
anerkannten Kosten, reduziert sich die Zuwendung entsprechend. Ebenso besteht eine 
Rückzahlungspflicht von Fördermitteln z.B. bei Abbruch des Projektes oder zweckfremder 
Verwendung der Förderung. 
Mehrjährige Projekte 
Die bewilligte Fördersumme wird in Raten ausgezahlt. Vor den Auszahlungsterminen sind 
Zwischenberichte in schriftlicher Form (per Mail) über den Sachstand und Projektfortgang 
einzureichen. Nach Abschluss des Projektes ist ein Gesamtverwendungsnachweis 
notwendig. 
Öffentlichkeitsarbeit 
Die Zuwendungsempfänger*innen sind für die Öffentlichkeitsarbeit selbst verantwortlich. Auf 
allen Ankündigungen (Plakate, Programme, Broschüren, Presseveröffentlichungen, 
Internetpräsentationen etc.) sowie Katalogen ist mit dem Logo der Stadt Köln an deutlich 
sichtbarer Stelle auf die Förderung hinzuweisen. Das Logo wird auf Anfrage zur Verfügung 
gestellt. 
(Februar 2023)

Beschlussvorlage Ausschuss

7511 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/404 
 
Vorlagen-Nummer 
 1048/2025 
Freigabedatum 
19.05.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mittelfreigabe für den Fonds Kulturelle Bildung in Köln für die Haushaltsjahre 2025 und 
2026  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beauftragt das Büro KuBiK mit der unterjährigen Vergabe der 
Mittel des Fonds KuBiK entsprechend der beschlossenen Förderempfehlungen der amtsüber-
greifenden Fachjury 2022-2024 und auf Grundlage der Richtlinie des Kommunalen Fonds Ku-
BiK (Liste der umgesetzten Projekte 22-24 in der Anlage). Im Haushaltsplan 2025/2026 sind 
pro Jahr Mittel in der Höhe von 100.000,- € für den Fonds KuBiK vorgesehen. Der Ausschuss 
Kunst und Kultur beschließt die Freigabe der Haushaltsmittel für den Fonds KuBiK in Höhe 
von je 100.000 € für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 im Teilergebnisplan des Amtes für 
Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 15.  
 
Ausschuss Kunst und Kultur 20.05.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   
Für das Haushaltsjahr 2025 100.000____________________ _€ 
Für das Haushaltsjahr 2026 100.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2025 auf Grundlage eines politischen 
VN (Beschlussnummer AN/0062/2025) beschlossen, dass eine Freigabe der Mittel von 
100.000,- € pro Haushaltsjahr 2025 und 2026 für den kommunalen Fonds für Kulturelle Bil-
dung in Köln (Fonds KuBiK) durch den Fachausschuss zu erfolgen hat. Diese konsumtive Mit-
telfreigabe soll nunmehr durch den Ausschuss Kunst und Kultur erteilt werden. 
 
Der kommunale Fonds KuBiK bezuschusst seit 2022 sowohl innovative Projekte als auch län-
gerfristige Programme der Kulturellen Bildung altersunabhängig. Dabei wird insbesondere an-
gestrebt, Vernetzungen zu fördern, die nachhaltig darauf angelegt sind, Projekte Kultureller 
Bildung gemeinsam mit freien Künstlerinnen und Künstlern und Institutionen der freien Szene 
zu entwickeln und zu begleiten. 
 
Antragsschluss für das laufende Förderjahr ist – unter dem oben genannten Freigabevorbe-

3 
halt - der 15. Mai 2025. Die Entscheidungen der Jury und die Berichte zu den Projekten wer-
den dem Ausschuss Kunst und Kultur anschließend zum Beschluss vorgelegt sowie dem Ju-
gendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung nachfolgend als Mittei-
lung. 
 
Zusammensetzung Jury 
Die Richtlinie betrachtet den gesamten Steuerungskreis Kulturelle Bildung in Köln als Verteiler 
für die eingesandten Förderanträge, die Jury für die Projektrunde setzt sich analog zu 2024 
aus diesen Fachstellen zusammen: 
 
• 404/5 (Amt f. Schulentwicklung, KuBiK) 
• 41 (Kulturamt, kulturelle Teilhabe) 
• 4522 (Museumsdienst, Leitung Schulprogramme) 
• 42/2 (VHS, politische und kulturelle Bildung) 
• 512/2 (Kinderinteressen u. Jugendförderung) 
 
Finanzierung: 
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2025 auf Grundlage eines politischen 
VNs (Beschlussnummer AN/0062/2025) Haushaltsmittel für den Fonds KuBiK in Höhe von je 
100.000 € für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 beschlossen im Teilergebnisplan des Amtes 
für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 15 (siehe An-
lage). 
 
Die Vorgaben aus der Bewirtschaftungsverfügung v. 23.4.2025 hinsichtlich der vorgegebenen 
prozentualen Einsparungen umfassen nicht Teilplanzeile 15-Transferaufwendungen. Da es 
sich bei der Zuwendung an den Fonds KuBiK um eine freiwillige Leistung handelt, wird diese 
gem. der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung i. V. m. den Auflagen der Bezirksregierung zur 
Haushaltsbewirtschaftung 2025/2026 künftig einer gesonderten Prüfung unterliegen. 
 
Die aktuelle Prüfung der Vorgaben aus der Bewirtschaftungsverfügung II/20 vom 23.04.2025 
nach den Auflagen der Bezirksregierung hat ergeben, dass die vorliegende Projektförderung 
aus folgenden Gründen nicht aufgegeben werden kann:  
 
Kulturelle Bildung in öffentlicher Verantwortung ist den Zielen der Chancengerechtigkeit und 
der Teilhabe besonders verpflichtet. Deshalb sind gezielte Maßnahmen für mehr Bildungsge-
rechtigkeit erforderlich. Alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen müssen von Anfang an 
und lebensbegleitend Zugang zu Bildung und kulturell-künstlerischer Entfaltung erhalten. Kul-
turelle Bildung braucht mit Blick auf die Adressaten neue Anspracheformen jenseits klassi-
scher Angebote der Institutionen.  (vergl. Positionspapier des Deutschen Städtetages zur kul-
turellen Bildung, S. 4 f) 
 
Beim vorliegenden Förderfonds handelt es sich um das einzige Förderinstrument im Bereich 
kultureller Bildung in der Hand der Stadt. Nur durch dieses qualitätsvolles Angebot für die Bür-
ger*innen unserer Stadt, kann gezielte Steuerung der Kulturellen Bildung in der Stadtgesell-
schaft stattfinden. 
Ihr wesentlicher Beitrag zur kulturellen Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen ist 
unverzichtbar. Insbesondere eröffnet es niedrigschwellige Zugänge zu Kunst und Kultur auch 
jenen Personenkreisen, die bislang nur unzureichend erreicht wurden.  
Zudem besteht bei Aufgabe der Förderung die Gefahr, dass dies zu einer nicht gewollten 
(Teil-)Zerstörung gewachsener Strukturen, zum Verlust von Drittmitteln und Benachteiligung 
von zahlreichen Kölnerinnen und Kölnern führen sollte, die das fehlende Angebot zu spüren 
bekommen. Eine Kontinuität und zeitliche Notwendigkeit ist daher gegeben. 
 
Die Förderung kommunaler Kulturellen Bildung trägt wesentlich zur Erreichung der SDG 11 
(Nachhaltige Städte und Gemeinden) bei, indem sie soziale Integration, gesellschaftlichen Zu-
sammenhalt und kulturelle Vielfalt stärkt – unabdingbar für eine lebenswerte und nachhaltige 
Stadt. Eine Standardsenkung an dieser Stelle birgt unwägbare Risiken. Mit dem aktuellen Um-
fang des Förderfonds kann die Nachfrage nach Förderung von Projekten nach derzeitigem

4 
Stand kaum abgedeckt werden. Das Vorhaben besitzt über die Projektlaufzeit hinaus struktu-
relle Relevanz für die regionale Kultur- und Bildungslandschaft. Es stärkt bestehende Netz-
werke, initiiert neue Kooperationen und wirkt als Impulsgeber für zukünftige Kulturentwick-
lungsprozesse. 
Der Förderfonds Kulturellen Bildung mit seiner innovativen Ausrichtung stärkt zivilgesellschaft-
liche Strukturen, indem es Räume für Dialog, Beteiligung und gemeinsames Handeln eröffnet. 
Es aktiviert durch kulturellen Angebote bürgerschaftliches Engagement und trägt zur Entwick-
lung demokratischer Handlungskompetenzen bei. Mit dem kommunalen Fonds KUBIK wird 
auf ein politisch gewünschtes und wichtiges Ziel eingezahlt und die Leitlinien für ein soziales 
Miteinander unterstützt.

Anlage 2 - Beschluss Finanzausschuss

3583 Zeichen

TP Dez. Gegenstand 2025 2026 Bemerkungen/HH-Vermerke 
0416 VII Akademie der Künste der Welt 380.400 € 0 € Abänderung des Beschluss AN/1020/2012 
0418 VII Erhalt der Busbliothek 150.000 € 150.000 € gem. Änderungsantrag und Beschluss im 
Finanzausschuss vom 18.06.2012 
0418 VII Samstagsöffnungen für Stadtteilbibliotheken 28 0.000 € 280.000 € gem. Änderungsantrag und Beschluss im 
Finanzausschuss vom 18.06.2012 
0418 VII Medienetat der Stadtbibliothek 0 € 0 € Einmalige Abänderung des Beschluss AN/2020/2012 
1301 VIII Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramm (z entral) 350.000 € 350.000 €
1301 VIII Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramm in den 
Bezirken 1.350.000 € 1.350.000 €
0108 VIII Sanierung städtischer Liegenschaften 150.000 € 150.000 € Freigabe durch Fachausschuss 
0108 VIII Zusätzliche Öffentliche Toiletten 500.000 € 500.000 €
0408 VII Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals m bH 100.000 € 100.000 €
0408 VII Freunde und Förderer des Kölnischen Brauchtums e. V. 50.000 € 75.000 €
0416 VII Fonds Festivals 250.000 € 300.000 €
teilw. Zweckbindung: Sommerblut 20.000 €, Shalom 
50.000 
€ in 2025 und 100.000 € in 2026, Orbit 100.000 €, 
Africologne 30.000 €, Impulse 20.000 €, Kleinstfestivals, 
etc. 
Freigabe durch Fachausschuss 
0416 VII Sonderförderung Open-Air (Kulturraummanageme nt) 100.000 € 100.000 € Freigabe durch Fachausschuss 
0416 VII Concerto Köln 100.000 € 100.000 €
0416 VII Jazzfestival 50.000 € 50.000 €
0416 VII Fonds Kulturelle Bildung inkl. Offene Jazzhaussch ule 200.000 € 200.000 € Teilw. Zweckbindung: Offene Jazzhausschule 100.000 €  
Freigabe durch Fachausschuss 
0416 VII Jazzstadt 250.000 € 250.000 €
0416 VII Projektkostenzuschuss Reallabor (Haus am Maarweg) 2 00.000 € 200.000 € Freigabe durch Fachausschuss 
0416 VII Kölner Kulturrat 30.000 € 30.000 €
0416 VII Darstellende Kunst (inkl. Tanz) - Freie Szene 250.000 € 250.000 € Zweckbindung: 100.000 € für Comedia Theater 
Freigabe durch Fachausschuss 
0416 VII Internationale Photoszene gUG (Institutionelle Förderung 
bildende Kunst, Photoszene) 0 € 40.000 € Freigabe durch Fachausschuss 
0416 VII Projektförderung Filmkultur 24.000 € 43.000 €
Anlage Haushalt 2025/2026: Kulturförderabgabe - Verwendungszwecke- 
Seite 1 von 2

TP Dez. Gegenstand 2025 2026 Bemerkungen/HH-Vermerke 
Anlage Haushalt 2025/2026: Kulturförderabgabe - Verwendungszwecke- 
0416 VII Böll-Preis 10.000 € 0 €
0416 VII Förderung von Theaterproduktionen inkl. Kinder- und 
Jugendtheater 180.000 € 220.000 €
0416 VII ON-Netzwerk für Neue Musik e.V., Studio für elektronische 
Musik 70.000 € 70.000 €
0416 VII Kulturförderung Dezernat Kunst und Kultur 50.0 00 € 50.000 €
0801 IV Sportvorbilder 100.000 € 100.000 €
1002 VII Bauliche Maßnahmen für die Sanierung und Erhaltung von 
Denkmälern inklusive geerbter Denkmäler 500.000 € 500.000 €
Zweckbindung: Ratsschiff, Torburgen und Stadtmauer 
(Eigelsteintorburg, Hahnentorburg, Sachsenturm); 
Freigabe durch Fachausschuss 
1301 VIII Zusätzliche Reinigungsleistungen (Open Air) 500. 000 € 500.000 € Freigabe durch Fachausschuss 
1401 VIII Trinkbrunnen 60.000 € 140.000 €
1501 IX Einzelhandelsförderung 400.000 € 400.000 € Freigabe durch Fachausschuss 
1501 IX Gamescom Festival 60.669 € 66.045 €
1501 IX Förderung Projekte Kreativwirtschaft 300.000 € 300.000 €
Zweckbindung: Klubkomm-Projektgelder 60.000 €, c/o 
pop Convention 50.000 €, Tincon 30.000 € in 2025 und 
50.000 
€ in 2026, Filmbüro 25.000 €, Edimotion 25.000 €, 
Soundtrack cologne 25.000 €, Televisor Troika 40.000 €
Freigabe durch Fachausschuss 
SUMME 6.995.069 € 6.864.045 €
Seite 2 von 2

Anlage 1 - Auszug Haushaltsplan 25/26

2071 Zeichen

470 
Haushaltsplan 2025 Erläuterungen 
 
 
Produktbereich: 04 Kultur und Wissenschaft 
Produktgruppe: 0416 Kulturförderung 
 
Die Transferaufwendungen beinhalten darüber hinaus Aufwendungen für die kulturelle Bildung, Offene Jazz Haus Schule, 
bezirksbezogene Kulturfördermittel, bezirksbezogene Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW sowie für den Kölner Karneval (in €): 
Zuschussbezeichnung und Empfänger Ergebnis 
 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 
Kulturelle Bildung* 283.342 180.407 285.776 268.520 
Offene Jazz Haus Schule** 525.967 490.852 524.871 508.476 
Bezirksbezogene Kulturfördermittel 36.778 50.000 46.443 44.651 
Bezirksbezogene Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW 493.313 156.502 180.612 180.612 
Zuschuss Förderung Veedelszöch in den Bezirken*** 87.000 0 90.000 90.000 
  
*             Die Veranschlagung der Mittel in Höhe von jeweils 100.000 € in 2025 und 2026 für die „Kulturelle Bildung“ erfolgt aufgrund 
des Beschlusses (AN/0061/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025. Die Mittel stehen unter dem Freigabevorbehalt des 
Fachausschusses. 
**           Die Veranschlagung der Mittel in Höhe von jeweils 100.000 € in 2025 und 2026 für die „Offene Jazz Haus Schule“ erfolgt 
aufgrund des Beschlusses (AN/0061/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025. Die Mittel stehen unter dem 
Freigabevorbehalt des Fachausschusses.  
***          Die Veranschlagung der Mittel für „Zuschuss Förderung Veedelszöch in den Bezirken“ in Höhe von jeweils 90.000 € in 
2025 und 2026 erfolgt aufgrund des Beschlusses (AN/0061/2025) des Finanzausschusses vom 17.01.2025. 
  
Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) 
In der Teilplanzeile 16 ist der Ansatz für die strategischen und operativen Aufgaben des Kulturraummanagements (KRM) enthalten. 
Dies beinhaltet mit dem umfangreichsten Posten die Mieten und Pachten in 2025 mit rd. 1.036.000 €, in 2026 mit rd. 1.052.000 €, 
in 2027 mit 1.032.000 €, in 2028 mit rd. 1.044.000 € sowie in 2029 mit rd. 1.045.000 €. 
In der Teilplanzeile 16 sind außerdem Mittel für kulturelle Veranstaltungen im öffentlichen Raum eingeplant.

Anlage 4 - Projekte Fonds KuBiK 22-24

5491 Zeichen

Die geringen Mehrausgaben über die Mittel des Fonds hinaus in den Jahren 2022 (367 €), 
2023 (322 €) und 2024 (101,40) wurden aus Rückzahlungen bzw. aus dem Budget Kulturelle 
Bildung gedeckt. Verbleibende Restmittel und Rückzahlungen wurden für 
Nachzüglerprojekte verwendet. 
 
2022 
11 Projekte konnten realisiert werden. Die Projekte 12 und 13 des Filmhauses werden erst Ende 
März 2025 dem Verwendungsnachweis abgeschlossen 
Nr. Antrag Projekt Durchführung Förderun
g 
Kosten  Zurück  
04 Singpause 
e.V 
Singpause  01.01.-31.10.23 10.000 10.911,65 € 0 €  
06 Contrast 
Dance 
Company 
Generationen- 
Tanzprojekt  
15.01.-30.06.23   5.000 €   5.017,00 € 0 €  
07 Theater Kunst 
Köln e.V: 
Vielfalt im Sport.  01.12.22-
30.04.24 
  9.495 €   9.500,64 € 0 €  
09  Cassiopeia 
Theater  
Kunst will mit Dir 
sprechen 
01.12.22-
06.07.23 
10.000 € 10.158,72 € 0 € 
10 FK Filmhaus 
Köln GmbH 
Reality Bites  01.12.22-
06.07.23 
10.000 € 11.266,69 € 0 € 
11 FK Filmhaus 
Köln GmbH 
Mini-Filmclub (KiTa 
Maria Montessori u. 
Schatzinsel) 
15.10.22-
15.12.23 
10.000 €   9.529,01 € 470,99  
12 FK Filmhaus 
Köln GmbH 
Mini Filmclub (KiTa 
Amaro Kher- Rom 
e.V.) 
bis 31.12.24 10.000 €   
13 FK Filmhaus 
Köln GmbH 
Mini Filmclub (KiTa 
Willi-Suth- Allee) 
bis 31.12.24 10.000 €   
14 Diakonie 
Michaelshove
n 
Zirkus Mania  01.01.-31.12.23 7.720 €   9.077,92 €  0 €  
16 Alevitisches 
Kulturzentrum 
HipHop Folk  01.01.-31.12.23 8.160 €   8.641,00 €  0 € 
18  Un-Label 
Perf. Arts 
Company 
Mondlicht – Poesie u. 
Musikvideo 
01.01.-31.12.23 9.992 €   9.972,80 €  0 € 
    100.367 €  470,99

2023 
Insgesamt konnten 21 Projekte umgesetzt werden. 
Nr. Antrag Projekt Durchführung Förderung Kosten zurück 
01 Sandy Craus/ KiTa 
Sandkastenfeger 
Streifzüge – Stadt 
erobern  
14.04.-22.06.23 4.106 €  4.106 €  0 € 
02 Sandy Craus/ KiTa 
Ludwigsburger 
Straße 
Streifzüge – Stadt 
erobern 
29.03.-21.06..23 3.396 €  3.420 €  0 € 
03 Hölderlin 
Gymnasium/div. 
Partner 
Kreativität leben SJ 23/24 10.000 € 10.000 €  0 € 
04  Museumspädagogisc
he. 
Gesellschaft/Hospizd
ienst West 
Tod, Abschied und 
Erinnern 
16.06.-24.11.23 7.000 €    6.400 € 600 € 
05 Museumsdienst/AW
O -Arnold-Overzier-
Haus 
Mein Köln 68 – Eine 
Zeitreise 
01.04.23-
31.03.24 
4.807 € ..4.419 € 388 € 
06 K. Giannakopulo/ 
Adolph-Kolping-
Schule 
Mensch sein- 
zusammen sind wir 
stark 
01.04.23-
05.07.24 
10.000 € 10.000 € 0 € 
07  Bürgerzentrum 
Ehrenfeld/ Maro 
Drom e.V. 
Klänge des Lebens 02.05.-11.06.23 10.000 € 10.348 € 0 € 
08 Judith Ganz&Peter 
Halves/ Judith 
Förderschulen 
Brehmstr. und Alter 
Mühlenweg  
Größer werden – 
Miteinander Kunst 
erleben  
15.08.-26.09.23 9.700 € 9.700 € 0 € 
09 Comedia 
Theater/Henry Ford 
Realschule 
Theaterkaleidoskop  SJ 23/24 10.000 € 10.000 €  0 € 
14 Jugend-Kunstschule 
Rodenkirchen e.V./ 
Gesamtschule 
Rodenkirchen 
Zukunftsvisionen/Was 
bringt die Zukunft  
SJ 23/24 9.552 €   9.615 € 0 € 
15 JuZe Meschenich 
/Kolumba Museum 
Du kannst Dir Zeit 
nehmen – „tu peux 
prendre ton temps“ 
03. 06.04. u.-
26.04.23 
4.341 €   4.341 € 0 € 
17  Freunde der artothek 
e.V./statements Köln 
Gesprächsforum 
statements Köln 
15.04.-15.06.23 5.000 €   5.000 € 0 € 
18 Intermesh 
Kollektiv/Bunker 
K101 
Instable Lateral 
Position 
23.-25.06.23 3.000 €   3.098 € 0 € 
19 Musikhaus 
Süd/Jobwerk Porz 
gGmbh 
Musikfest 12.08.23 3.920 €   4.087 € 0 € 
20 Ahrens & 
Lukaschenko/ 
Arsenali 
De Libertate – 
Deutsch-Ukrainische 
Freiheit zu Leben 
15.07.-28.08.23 2.500 €   2.500 € 0 € 
21 Junges 
Literaturhaus 
Lesezeichen 31.08.23-
05.07.24 
3.000 €   3.000 € 0 € 
    100.322 €  988 €

2024 
24 Projekte wurden bewilligt. 5 befinden sich noch in der Umsetzung, 19 wurden erfolgreich beendet 
und davon 4 mit dem Verwendungsnachweis abgeschlossen, der i.d.R. 3 Monate später nach 
Projektende vorliegen sollte. 
 
Nr. 
Künstler*in/Einrichtung Projekt Zeit Durchführung Förderung 
01 Sandy Craus/ KiTa 
Sandkastenfeger 
Streifzüge – 
Stadt erobern  
08.03.-
26.06.24 
abgeschlossen.   4.490 €  
02 Sandy Craus/ KiTa 
Ludwigsburger Straße 
Streifzüge – 
Stadt erobern 
07.03.-
01.07.24 
abgeschlossen   3.970€  
05 GGS Konrad-Adenauer-
Straße 
(Familiengrundschulzentrum) 
Paramisa - Es 
war, weil es nicht 
war… 
01-12/24 ja   7.200 €  
06  Comedia Theater/Grünberg 
Schule 
Theaterstarter SJ 24/25 ja 10.000 € 
09  FK Filmhaus Köln 
GmbH/Gym. Kreuzgasse 
Film als 7. 
Kunstform 
01.02.24-
30.06.25 
ja 10.000 € 
10 FK Filmhaus Köln GmbH partizipatives 
Open-Air Kino 
Volkhoven 
31.01.-
31.10.24 
abgeschlossen   7.940 € 
13 FK Filmhaus Köln 
GmbH/KiTa 
Mini Filmclub - 
Filmkünstlerische 
Erkundungen 
01.02.-
31.12.24 
ja   6.800 €  
15 Art Asyl e.V/Kultursatellit Das 
Kulturgetriebe 
01.01.-
31.12.24 
ja 10.000 € 
16 Anna Hepp/Tanzhaus NRW 
Düsseldorf 
Mutproben und 
andere Träume 
01.05.-
31.12-24 
ja   5.000 € 
19 jfc medienzentrum Kül! Köln 01.01.-
31.12.24 
ja   9.990 € 
23 Kieselstein /Petry/ 2 
Hospizdienste 
Trauer, Abschied 
und Erinnern 
03/24 -
06/25 
ja   5.000 € 
25 Hölderlin Gymnasium Kultur in Vielfalt 
in Schule und 
Veedel 
SJ 24/25 ja 10.000 € 
27 Bea Forner/Helios Schule  Flagge zeigen  SJ 24/25 ja   4.200 € 
28 Museumspäd. Gesellschaft. 
/Synagogengemeinde 
Begegnungen  03/24-02/25 ja   5.500 € 
29 A.Jakimenko/Arsenali e.V: Workshop 
Europa 
07/-10/24 abgeschlossen   1.400 € 
     100.140 €  
(s.u.) 
 
Nr. 28 Nachzüglerprojekt aus Restmitteln 24 
Nr. 29 Nachzüglerprojekt aus Rückforderungen 22 und 23, daher Gesamtsumme  
101.540./.1.400 = 100.140 €

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

1328 Zeichen

Vorlagen-Nr. 1048/2025  Anlag 0 
Mittelfreigabe für den Fonds Kulturelle Bildung in Köln für die Haushaltsjahre 2025 
und 2026 
hier: Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses: 
 
Vor dem Hintergrund des Auftrags, mit den Mitteln des Fonds Kulturelle Bildung (Fonds 
KUBIK) Projekte der Kulturellen Bildung im Haushaltsjahr 2025 zu fördern, wurde in 
Absprache mit dem Kulturamt die Förderrunde 2025 terminiert.  
Um kulturelle Projekte sinnvoll noch in 2025 umsetzen zu können, ist ein Projektstart 
spätestens mit den Sommerferien Anfang Juli notwendig. Der zeitliche Vorlauf dafür umfasst 
die Antragstellung sowie die Juryarbeit und die inhaltliche Freigabe der Projekte durch den 
Fachausschuss. Diese Freigabe müsste nach der Mittelfreigabe in der nächstmöglichen 
Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur erfolgen. Auf Grund der Kommunalwahlen tritt 
dieser Ausschuss nach der Sommerpause erst spät im Jahr konstituierend zusammen. Eine 
Durchführung von Angeboten in 2025 ist dann nicht mehr möglich.  
Ein Beschluss zur Mittelfreigabe im Juni 2025 wäre für die zu stellenden Projektanfragen zu 
spät. Der Zeitplan könne nicht eingehalten und eine Durchführung der Förderung durch den 
Fonds KUBIK in 2025 nicht gewährleistet werden.  
Daher ist die Eilbedürftigkeit der Vorlage für die Sitzung am 20.05.2025 gegeben.

Beratungsverlauf (1)

20.05.2025 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1048/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
19.05.2025
Erstellt
08.04.2025 12:29