BV8/192/2025
Installation einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der Ampelanlage Gerresheimer Landstraße an der Kreuzung Dellestraße / Brorsstraße
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Informationsvorlage BV
2926 Zeichen
BV8/192/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Installation einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der Ampelanlage Gerresheimer Landstraße an der Kreuzung Dellestraße / Brorsstraße Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 8 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 25.09.2025 Kenntnisnahme Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 16.06.2025 teilt die Verwaltung zu der Thematik „Installation einer Rotlicht - und Geschwindigkeitsüber- wachungsanlage der Ampelanlage Gerresheimer Landstraße an der Kreuzung Dellestraße / Brorsstraße“ mit: Frage 1: Ist die Installation einer fest installierten Rotlicht - und Geschwindigkeits - überwachungsanlage an der Ampelanlage Gerresheimer Landstraße an der Kreuzung Dellestraße / Brorsstraße möglich? Antwort zu Frage 1: Stationäre Messanlagen werden ausschließlich auf Beschluss der Unfallkommiss ion eingesetzt. Der Knotenpunkt Dellestraße / Brorsstraße ist aktuell nicht als Unfall - häufungsstelle gelistet. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer stationären Rotlicht-/ oder Geschwindigkeitsmessanlage nicht indiziert. Sollte der Knoten gemäß den V orgaben des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums des Inneren (414 -61.05.04) und des Ministeriums für Verkehr (III B 3 58.91.16) als Unfallhäufungsstelle in Erscheinung treten, werden verbessernde und vorbeugende Maßnahmen selbstverständlich geprüft. Frage 2: Kann dabei zusätzlich der Übergang von der Rotphase für Autofahrer zu der Grünphase für Fußgänger verlängert werden? Antwort zu Frage 2: Eine Verlängerung der Sicherheitszeiten zwischen Kraftfahrzeug - und Fußgängersignalen führt nach unserer Erf ahrung nicht zu einem Zugewinn an Sicherheit. Die Festlegung dieser Zeitspanne – also der Zeitraum zwischen dem Seite 2 Beginn der Rotphase für den Kfz -Verkehr und dem Beginn der Grünphase für den Fußgängerverkehr – erfolgt gemäß den geltenden technischen Regelwerken. Frage 3: Kann darüber hinaus eine weitere Installation einer Ampelanlage an der Einmündung Dellestraße errichtet werden, um den von der Dellestraße kommenden Autos und Linienbussen der Rheinbahn das Abbiegen zu erleichtern? Antwort zu Frage 3: Die Dellestraße ist bereits zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses des Einbiegeverkehrs auf die Gerresheimer Landstraße an die bestehende Lichtsignalanlage angebunden. Zur bedarfsgerechten Ansteuerung der Signalanlage ist in der unterg eordneten Dellestraße eine Induktionsschleife installiert. Diese Schleife erkennt wartende Fahrzeuge und meldet deren Anwesenheit an die Steuerung der vorhandenen Lichtsignalanlage. Bei erkannten Bedarf wird eine Rotphase für den Hauptverkehr angefordert, sodass der Kfz-Verkehr aus der Dellestraße sicher und mit kurzen Wartezeiten in die Gerresheimer Landstraße einbiegen kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/192/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 01.08.2025
- Erstellt
- 01.08.2025 10:00