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BV8/192/2025

Installation einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der Ampelanlage Gerresheimer Landstraße an der Kreuzung Dellestraße / Brorsstraße

Bezirksvertretung Informationsvorlage 01.08.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 25.09.2025, TOP 51

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2926 Zeichen

BV8/192/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Installation einer Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage der 
Ampelanlage Gerresheimer Landstraße an der Kreuzung Dellestraße / Brorsstraße 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 8 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 8 25.09.2025 Kenntnisnahme 
 
Im Nachgang zur Sitzung der Bezirksvertretung 8 am 16.06.2025 teilt die 
Verwaltung zu der Thematik „Installation einer Rotlicht - und Geschwindigkeitsüber-
wachungsanlage der Ampelanlage Gerresheimer Landstraße an der Kreuzung 
Dellestraße / Brorsstraße“ mit: 
 
Frage 1: 
Ist die Installation einer fest installierten Rotlicht - und Geschwindigkeits -
überwachungsanlage an der Ampelanlage Gerresheimer Landstraße an der Kreuzung 
Dellestraße / Brorsstraße möglich? 
 
Antwort zu Frage 1:  
Stationäre Messanlagen werden ausschließlich auf Beschluss der Unfallkommiss ion 
eingesetzt. Der Knotenpunkt Dellestraße / Brorsstraße ist aktuell nicht als Unfall -
häufungsstelle gelistet. Aus diesem Grund ist die Errichtung einer stationären 
Rotlicht-/ oder Geschwindigkeitsmessanlage nicht indiziert.  
Sollte der Knoten gemäß den V orgaben des gemeinsamen Runderlasses des 
Ministeriums des Inneren (414 -61.05.04) und des Ministeriums für Verkehr (III B 3 
58.91.16) als Unfallhäufungsstelle in Erscheinung treten, werden verbessernde und 
vorbeugende Maßnahmen selbstverständlich geprüft.  
 
Frage 2: 
Kann dabei zusätzlich der Übergang von der Rotphase für Autofahrer zu der 
Grünphase für Fußgänger verlängert werden? 
 
Antwort zu Frage 2: 
Eine Verlängerung der Sicherheitszeiten zwischen Kraftfahrzeug - und 
Fußgängersignalen führt nach unserer Erf ahrung nicht zu einem Zugewinn an 
Sicherheit. Die Festlegung dieser Zeitspanne – also der Zeitraum zwischen dem

Seite 2 
Beginn der Rotphase für den Kfz -Verkehr und dem Beginn der Grünphase für den 
Fußgängerverkehr – erfolgt gemäß den geltenden technischen Regelwerken. 
 
Frage 3: 
Kann darüber hinaus eine weitere Installation einer Ampelanlage an der Einmündung 
Dellestraße errichtet werden, um den von der Dellestraße kommenden Autos und 
Linienbussen der Rheinbahn das Abbiegen zu erleichtern? 
 
Antwort zu Frage 3:  
Die Dellestraße ist bereits zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und des 
Verkehrsflusses des Einbiegeverkehrs auf die Gerresheimer Landstraße an die 
bestehende Lichtsignalanlage angebunden. Zur bedarfsgerechten Ansteuerung der 
Signalanlage ist in der unterg eordneten Dellestraße eine Induktionsschleife 
installiert. Diese Schleife erkennt wartende Fahrzeuge und meldet deren 
Anwesenheit an die Steuerung der vorhandenen Lichtsignalanlage. Bei erkannten 
Bedarf wird eine Rotphase für den Hauptverkehr angefordert, sodass der Kfz-Verkehr 
aus der Dellestraße sicher und mit kurzen Wartezeiten in die Gerresheimer 
Landstraße einbiegen kann.

Beratungsverlauf (1)

25.09.2025 Bezirksvertretung 8
TOP 51 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV8/192/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
01.08.2025
Erstellt
01.08.2025 10:00