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Zwischenbericht der Gebäudewirtschaft zum 30.09.2017

Mitteilung Ausschuss 2805/2017 vom 27.11.2017

Stand: Am 11.12.2017 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 21.11.2017 2805/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.11.2017 Zwischenbericht der Gebäudewirtschaft zum 30.09.2017 Der Zwischenbericht der Gebäudewirtschaft zum 30.09.2017 ist fertiggestellt und wird dem Betriebs- ausschuss hiermit zur Kenntnis gebracht. Anlage: Zwischenbericht der Gebäudewirtschaft mit Stand 30.09.2017 Gez. i.V. für Dez. VI BG Blome
  • Zwischenbericht der Gebäudewirtschaft mit Stand 30.09.2017

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    Gebäudewirtschaft der Stadt Köln / / Bericht zum 30. September 2017 Rechtsgrundlagen & 15 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln & 20 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Inhalt Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen laut vorläufiger Gewinn- und Verlust- rechnung mit den zeitanteiligen Vergleichswerten des Erfolgsplans 2017. Entwicklung der Vermögenslage per 30.09.2017 Erläuterungen zum Bericht per 30.09.2017 Zwischenbericht per 30.09.2017 Gewinn- und Erläute- Verlustrech- Erfolgsplan Abweichung rungen nung 2017 ergebnisbezogen per 30.09.2017 zeitanteilig Pos. vorläufig * TE TE . Umsatzerlöse r a) aus der Hausbewirtschaftung 199.782 184.352 b) aus Betreuungstätigkeit 22.130 44.715 c) aus anderen Lieferungen und Leistungen 1.773 3.992 Umsatzerlöse gesamt 233.059 . Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen 7.293 . andere aktivierte Eigenleistungen 2.774 . sonstige betriebliche Erträge 8.569 . Aufwendungen für bezogene Lieferungen und Leistungen a) Aufwendungen für Hausbewirtschaftung 126.685 138.462 b) Aufwendungen für Betreuungsleistungen . 24.356 40.635 und andere Lieferungen und Leistungen . Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung Personalaufwand gesamt . Abschreibungen auf immaterielle Ver- mögensgegenstände des Anlagever- vermögens und Sachanlagen sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebsergebnis 28.756 15.364 13.393 . Erträge aus Finanzanlagen . sonstige Zinsen und ähnliche Erträge . Abschreibung aus Finanzanlagen . Zinsen und ähnliche Aufwendungen . Steueraufwand / -erstattung Finanzergebnis . Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit für das |. - Ill. Quartal 2017 . Modifizierter vorläufiger Ergebnisausgleich (Erlöskorrektur) . Ergebnis nach Ergebnisausgleich für das I. - Ill. Quartal 2017 * Sachstand Oktober 2017. Quartalsbericht Ill 2017 Bericht 30.09.2017 Entwicklung der Vermögenslage per 30.09.2017 vorläufig ‚per 30.09.2017 Veränderung kurzfristig [Te | Te Vermögen TE - Immaterielle Anlagen 0 - Grundstücke mit Geschäfts- und ande- ren Bauten/Anlagen im Bau/Bauvorbe- reitungskosten 0 - Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter / Grundstücke ohne Bauten/Bauten auf fremden Grundstücken 0 - Übrige Sachanlagen 0 - Finanzanlagen 0 ‚Anlagevermögen - Vorräte - Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände - Liquide Mittel - Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) 44; 52 Umlaufvermögen/RAP [201] asaral Honmoo| 62e| Taszol -sessel ss] Kapital - Stammkapital 1.000) 0,06] - Übriges Eigenkapital (ohne Jahresüberschuss) 189.716) 11,74 - Ergebnis nach Ergebnisausgleich / Jahresüberschuss Eigenkapital i.e.S. - Sonderposten für Investitionszuschüsse Eigenkapital i.w.S. - Rückstellungen - Verbindlichkeiten gegenüber Kredilinsti- tuten und der Stadt Köln aus Darlehen - Verbindlichkeiten aus der Baubetreuung - Erhaltene Anzahlungen - übrige Verbindlichkeiten / passive RAP Fremdkapital {v} 76.801 [1.516.609] 100,00] 216.154] 1.628.401] 100,00| 309.136] 11882] 0.73] " aufgestellter, noch nicht geprüfter / testierter Jahresabschluss Quartalsbericht III 2017 Vermögensvergleich Erläuterungen zum Bericht per 30.09.2017 Vorläufige Gewinn- und Verlustrechnung / Erfolgsplan Im Interesse der Aussagefähigkeit der Berichterstattung (periodengerechter Ausweis von Aufwendungen und Erträgen) wurden in folgenden Bereichen Abgrenzungen und Um- gliederungen vorgenommen: « Unfertige Leistungen / Bestandsveränderung « Andere aktivierte Eigenleistungen « Sonstige betriebliche Erträge « Personalaufwand « Sonstige betriebliche Aufwendungen « Erträge aus anderen Finanzanlagen 1. Die gegenüber dem (zeitanteiligen) Erfolgsplan um rund EUR 15,4 Mio. höheren Um- satzerlöse aus der Hausbewirtschaftung betreffen im Wesentlichen Mehrerlöse aus der Abrechnung von Nebenkosten (EUR 11,5 Mio.) sowie überplanmäßige Mieterlöse (EUR 3,9 Mio.). Den Mehrerlösen aus der Abrechnung von Nebenkosten steht eine korrespondierende Abweichung bei der Bestandsveränderung (EUR -10,8 Mio.; vgl. 3.) gegenüber. 2. Die rund EUR 22,6 Mio. unter Plan liegenden Erlöse aus Betreuungstätigkeit betreffen mit einem Mindererlös in Höhe von EUR 21,1 Mio. den Bereich der Baubetreuung so- wie EUR 1,5 Mio. den Bereich der Energiebetreuung. Den Mindererlösen stehen rd. EUR 14,5 Mio. geringere Aufwendungen sowie eine überplanmäßige Bestandserhöhung aus abzurechnenden Betreuungsleistungen (vgl. 3) von EUR 2,9 Mio. gegenüber. Die unter Plan liegenden Werte im Bereich der Baubetreuung sind insbesondere auf interne Personalverschiebungen zu Gunsten der Abwicklung von Baumaßnahmen im Sondervermögen zurückzuführen. Im Saldo ergibt sich im Bereich der Betreuung gegenüber der zeitanteiligen Planung ein Minderergebnis von EUR 5,2 Mio. 3. Entwicklung der Bestandsveränderung: GuV 30.09.2017 EUR Mio. -3,5 2,9 Abweichung Erfolgsplan zeitanteilig EUR Mio. EUR Mio. | Nebenkosten Betreuung Die Tabelle zeigt, dass die Abweichung zwischen der geplanten Bestandsveränderung und der Bestandsminderung It. vorläufiger Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 30.09.2017 überwiegend aus der überplanmäßigen Abrechnung im Bereich der Nebenkosten resultiert (vgl. auch 1.). Insgesamt ergibt sich bei den Nebenkosten bei überplanmäßigen Erlösen (EUR 11,5 Mio.; vgl. 1) und überplanmäßigen Aufwendungen (EUR 2,4 Mio.; vgl. 5), unter Berücksichtigung der dargestellten Abweichung bei der Bestandsveränderung (EUR -10,8 Mio.), ein Minderergebnis von EUR 1,7 Mio. 4. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen zeitanteilig insgesamt rd. EUR 5,4 Mio. un- ter Plan. Die Abweichung ist unter anderem auf geplante, aber nicht realisierte Grund- stücksverkäufe zurückzuführen. 5. Die Aufwendungen für Hausbewirtschaftung liegen insgesamt rd. EUR 11,8 Mio. unter Plan. Die Abweichung setzt sich hauptsächlich aus Minderausgaben im Bereich In- standhaltung (EUR 14,3 Mio.) sowie aus Mehrausgaben bei den Nebenkosten (EUR 1,2 Mio.) und Pachten (EUR 1,3 Mio.) zusammen. 6. Die Minderausgaben bei den Personalaufwendungen (EUR 6,4 Mio.) sind in erster Linie auf die verzögerte oder Nicht-Besetzung von (vakanten) Stellen zurückzuführen. 7. Das vorläufige Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zum 30.09 2017 beträgt vor Ergebnisausgleich EUR + 12,4 Mio. Ergebnisausgleich Zum 01.01.2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem neu ge- ordnet. In diesem Zusammenhang wurde die objektbezogene, kalkulatorische Kos- tenmiete durch einen Spartenverrechnungspreis ersetzt. Mit der Neuordnung geht zu- dem der Wegfall der Abführung an den städtischen Haushalt und die Einführung eines Ergebnisausgleiches zwischen Kernverwaltung und eigenbetriebsähnlicher Einrich- tung am Geschäftsjahresende einher. Der Ergebnisausgleich umfasst die beiden Segmente „Vermietung“ und „Service“ der Gebäudewirtschaft und bedeutet, dass Spartenmehrergebnisse unmittelbar der Kern- verwaltung zustehen, während Spartendefizite — ebenfalls erfolgswirksam — noch mit Wirkung für das Geschäftsjahr durch die Kernverwaltung auszugleichen sind. Modifikation Konzeptionell bedingt erfahren Instandhaltungsaufwendungen sowie Erträge aus Grundstücksveräußerungen bei der Ermittlung des Ergebnisausgleiches eine beson- dere Behandlung: Eingeplante, aber tatsächlich nicht aufgewandte Instandhaltungs- mittel sollen der Finanzierung von künftigen Instandhaltungsaufwendungen dienen und bleiben aus diesem Grund bei der Ermittlung der Spartenergebnisse unberück- sichtigt. Gleiches gilt für erziele Buchgewinne der Gebäudewirtschaft aus der Veräu- Rerung von Grundstücken. Daher setzt sich das Jahresergebnis (nach Ergebnisausgleich) aus diesen beiden Komponenten zusammen. Es obliegt dem Rat der Stadt Köln im Rahmen der Be- schlussfassung über den Jahresabschluss zu entscheiden, ob und inwieweit das Jah- resergebnis zur Stärkung des Eigenkapitals der Gebäudewirtschaft verwandt oder an den städtischen Haushalt abgeführt werden soll. ® Das (zeitanteilige) Instandhaltungsbudget der GW für das 1. bis 3. Quartal 2017 beträgt It. Wirtschaftsplan insgesamt rd. EUR 49,0 Mio. Diesen Planzahlen ste- hen tatsächliche Instandhaltungsaufwendungen i. H. v. EUR 34,7 Mio. gegen- über. «e Inden ersten drei Quartalen 2017 wurde kein Grundstück veräußert. Hieraus ergibt sich folgender vorläufiger Ergebnisausgleich zum 30.09.2017: GuV 30.09.2017 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (vor Ergebnisausgleich) Ergebnisausgleich mit der Kernverwaltung Ausgleichsanspruch der Kernverwaltung modifiziert / bereinigt um « Nicht verausgabte Instandhaltungsmittel « Erträge aus Grundstücksveräußerungen Ausgleichsanspruch der GW gegenüber der Kernver- waltung (Saldo) Ergebnis nach (modifiziertem) Ergebnisausgleich Im Rahmen des Jahresabschlusses und des Wirtschaftsplanes sind die der Kernver- waltung zustehenden bzw. von ihr auszugleichenden Spartenergebnisse als Korrektur der Umsatzerlöse (aus Vermietung bzw. Betreuung) darzustellen. Bei der unterjähri- gen Zwischenberichterstattung liegen die hierfür notwendigen Sparteninformationen allerdings nicht vor, so dass der voraussichtliche und der planmäßige Verrechnungs- betrag mit der Kämmerei in einer Summe unter Position 15. Modifizierter vorläufiger Ergebnisausgleich ausgewiesen werden. Entwicklung der Vermögenslage / Eigenkapitalausstattung Die vorläufige Bilanzsumme zum 30.09.2017 beträgt EUR 1,6 Mrd. Bezogen auf die um die passivierten Investitionskostenzuschüsse gekürzte Bilanzsumme ergibt sich eine be- reinigte Eigenkapitalquote von 14,86 %. Der nach der Kommentierung zur Eigenbetriebsverordnung empfohlene Eigenkapitalan- teil von 30 % wird unterschritten. Durch den skizzierten Ergebnisausgleich wird die bilan- zielle Eigenkapitalausstattung konzeptionell weitgehend festgeschrieben.

Beratungsverlauf

  1. 11.12.2017

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 7.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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