1816/2017
Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf dem Schiefersburger Weg - Nippes
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/320/3 Vorlagen-Nummer 1816/2017 Freigabedatum 16.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf dem Schiefersburger Weg - Nippes (Bilderstöckchen) Beschlussorgan Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales b e- schließt: 1. Der Bedarf in Höhe von 166.600 EUR (brutto) für eine Geschwindigkeitsüberw a- chungsanlage in Lasertechnik wird anerkannt. 2. Die investive Auszahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus Teilfinanzplan 0205 - Ver- kehrsüberwachung - Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der F i- nanzstelle 3200-0205-5-2300 – Schiefersburger Weg in Höhe von 166.600 EUR. Alternative: Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zur Bekämpfung der Raserszene und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Köln wird nicht umgesetzt. Verkehrsausschuss 27.06.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.06.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 03.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 166.600 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 16.660 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: I. Messungen mit dem Seitenradar Aufgrund von Beschwerden der Bürgerschaft hat der Ver kehrsdienst intensiv den Schiefersburger Weg mit Seitenradarmessgeräten kontrolliert. Mit diesen Messungen kann das Geschwindigkeitsprofil festgestellt werden. Bei Seitenradarmessgeräten ha n- delt es sich um ein fest installiertes Gerät, das neben der Straße platziert wird. Dieses misst die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, die in die Richtung des Radars fahren. Somit können die Geschwindigkeitsdaten der Fahrzeuge, die sich auf einer bestimmten Str e- cke bewegen, leicht erfasst und aufgezeichnet werden, ohne das d er Autofahrer hie r- von Kenntnis erlangt. Diese Messungen liefern ein authentisches Bild des realen G e- schwindigkeitsniveaus aller Verkehrsteilnehmer. Eine Bilddokumentation und Ahndung ist mit diesen Geräten nicht möglich. Die Messungen ergaben folgende Ergebnisse: Erläuterung: V85: 85% der Fahrzeuge fuhren diese Geschwindigkeit Verstoßquote: Geschwindigkeitsüberschreitung ab 1km/h in Prozent Schiefersburger Weg Hier fanden die Messungen in Höhe der Hausnr. 26 statt. Hier gilt Tempo 30 in be ide Fahrtrichtungen 3 Fahrtrichtung Escher Str.: Höchstgeschwindigkeit: 84 km/h V85: 48 km/h Verstoßquote: 95,6 % Fahrtrichtung Longericher Str.: Höchstgeschwindigkeit: 79km/h V85: 41 km/h Verstoßquote: 74,2 % II. Mobile Geschwindigkeitsüberwachungen Aufgrund immer wiederkehrender Beschwerden aus der Bezirksvertretung Nippes hi n- sichtlich zu schnell fahrender Fahrzeuge im Schiefersburger Weg in Köln Nippes, hat der Verkehrsdienst der Stadt Köln Messstellen zur mobilen Geschwindigkeitsko ntrollen eingerichtet. Die Durch führung der Geschwindigkeitskontrollen gestaltet sich hier j e- doch schwierig, weil die Standorte sehr häufig zugeparkt sind. III. Weitere Vorgehensweise Die Verwaltung befürwortet den Aufbau einer stationären Geschwindigkeitsüber - wachungsanlage, da das gemessene Geschwindigkeitsniveau sehr hoch ist und durch die parkraumbedingt eingeschränkten mobilen Geschwindigkeitskontrollen die Ve r- kehrssicherheit nicht sichergestellt werden kann. In der Sitzung vom 02.02.2017 (TOP 8.2.1 AN/0203/2017) wurde von SPD, Grünen und CDU ein gemeinsamer Dringlichkeitsantrag bezugnehmend auf die Verwaltungsvorlage 3185/2015 eingereicht. Hier spricht sich die Bezirksvertr etung Nippes für die Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf dem Schiefersburger Weg in Höhe Frankenthaler Str. (Zebrastreifen) aus. Die Kontrollen sollen in beide Fahrtric h- tungen erfolgen. IV. Derzeit eingesetzte Technik In der Vergangenheit wurden stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen ausschließlich mit im Fahrbahnbelag eingelassenen Messsensor en beschafft. Diese Technik hat j e- doch Nachteile, auf die im Folgenden eingegangen wird: Nachteile sensorgesteuerter Geschwindigkeitsmessanlagen (derzeitiges Messsystem) Die derzeitigen stationären Messanlagen bedienen sich zur Messung der Geschwindi g- keit der Piezotechnik. Bei dieser Technik werden zwei Sensoren bzw. Kabel, in einem Abstand von 1,5 Meter in die Fahrbahn verlegt. Durchfährt ein Fahrzeug die Straße bzw. die Sensoren, werden die von den Sensoren ermittelten Informationen jeweils an den Rechner weitergeleitet. Dieser rechnet die Geschwindigkeit in km/h im Rahmen e i- ner Weg-Zeit-Analyse aus. Es werden zwei Messungen ermittelt, die unabhängig vo n- einander sind. Wenn die gemessenen Werte miteinander übereinsti mmen, schießt das Gerät ein Foto. Damit d ie Messungen fehlerfrei verlaufen, muss der Fahrbahnbelag im Umkreis des Messbereichs makellos sein. Schlaglöcher, Risse oder sonstige Unebenheiten kö nnen die Messung verfälschen, da die Piezo -Kristalle dann möglicherweise ungenaue elek t- 4 ronische Impulse weitergeben könnten, und ein Fahrzeug fehlerhaft als zu schnell ei n- geordnet wird. Aufgrund der Vorgaben der Physikalisch -Technischen Bundesanstalt (PTB) müssen piezogesteuerte Geschwindigkeitsmessanlagen alle 6 Monate durch eine zertifizierte Fachfirma (Hersteller) gewartet werden. Diese Wartung ist kostenpflichtig und die H öhe der Kosten richtet sich nach der Anzahl der Fahrspuren. Werden dabei Unregelmäßi g- keiten festgestellt, darf die Messanlage bis zur Fehlerbehebung nicht weiter betrieben werden und ist u nverzüglich stillzulegen. Bei den Wartungen werden häufig Probleme mit dem Fahrbahnbelag bzw. mit den Sensoren erkannt. Damit die Anlagen weiter b e- trieben werden können, ist es bei den Wartungen sehr häufig erforderlich, sowohl die Messsensoren als auch de n Asphalt zu erneuern. Je nach Standort (ein -, zwei, oder dreispurig) können Kosten in Höhe von bis zu 30.000 EUR anfallen. Da die Standorte bis zur endgültigen Reparatur auch nicht weiterbetrieben werden dürfen und damit ke i- ne verkehrserzieherische Wirkung mehr entfalten, entstehen neben den Reparaturko s- ten auch nicht unerhebliche Einnahmeverluste bei Verwarnungs - und Bußgeldern. N e- ben den eigentlichen Reparaturkosten sind bei Neuasphaltierungen bzw. Sensorerne u- erungen auch Eichgebühren zu zahlen, da still gelegte Anlagen und reparierte Anlagen für den Betrieb wieder zu eichen sind. Ohne Eichung dürfen Anlagen nicht betrieben werden. Des Weiteren hemmen Asphaltierungsarbeiten und/oder der Einbau von Messsensoren im Fahrbahnbelag den Verkehrsfluss und führen nicht selten zu langen Staus mit den daraus resultierenden Nachteilen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die sensorgestützten Geschwindigkeits - messanlagen aufgrund der halbjährlichen Wartung sowie der regelmäßig anfallen A s- phaltierungsarbeiten und der regelmäßig erforderlichen Sensorenerneuerung (im Schnitt alle 1 ½ Jahre) im Betrieb sehr zeit - und kostenintensiv sind. Folgende Zahlen sollen als Beispiel dienen: a) Austausch von Piezosensoren pro Fahrbahn ohne Asphaltierungsarbeiten Die Kosten für den Austausch von Messsensoren in einer Fahrbahn liegen bei rund 5.500,- EUR b) Asphaltierungsarbeiten Die Kosten für eine Neuasphaltierung liegen bei rund 7.000,- EUR pro Fahrspur, die Nachtzuschläge sind hierbei berücksichtigt. V. Alternativen Seit wenigen Jahren sind Alternativsysteme auf dem Markt, die ohne Messsensoren im Fahrbahnbelag auskommen. Folgende stationäre Alternativsysteme sind auf dem Markt verfügbar: Lasermesstechnik: Bei stationären Anlagen überwachen fächerförmige Laserstrahlen den gesamten Ve r- kehr auf bis zu drei Fahrspuren. Sobald ein Fahrzeug in den erfassten Bereich, der zi r- ka 75 Meter vor der Lasersäule beginnt, einfährt, erhält es vom System eine Identifik a- 5 tionsnummer. Der Wagen wird dann quasi von den Laserimpulsen verfolgt, auch bei Spurwechseln und dichtem Verkehr. Wird bei einem Fahrzeug eine zu hohe Geschwindigkeit festgestellt, erfolgt eine fot o- grafische Dokumentation. In Lasersäulen sind mehrere Kameras installiert, so dass die elektronische Steuerung den Fotobefehl an die jeweils ideal a uf das zu schnelle Fah r- zeug gerichtete Kamera aktivieren kann. Das Lasersystem erfasst die Geschwindigkeiten aller Fahrzeuge, ohne dass dafür Ei n- bauten in den Fahrbahnbelag wie Induktionsschleifen oder Piezosensoren nötig sind. Das spart teure Erdarbeiten und Fahrbahnsperrungen. Des Weiteren kann ein Lasersystem uneingeschränkt auch in Kurven, an unübersichtl i- chen Straßen und in Tunneln eingesetzt werden. Unterscheidungen von PKW und LKW sind ebenso technisch möglich wie das Einstellen von fahrstreifenbezog enen, unte r- schiedlichen Foto -auslösegrenzwerten für diese Fahrzeugklassen (z.B. Tempo 30 für LKW und Tempo 50 für PKW). Radartechnik: Um die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Autos zu ermitteln, senden die Geräte elektromagnetische Wellen aus (Primärsig nale), die dann von den Fahrzeugen refle k- tiert und als sogenannte Sekundärsignale wieder beim Sensor des Radargeräts a n- kommen. Dass sich daraus die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs e r- rechnen lässt, liegt am Doppler-Effekt, der die zeitliche Stauchung oder Dehnung eines Signals beschreibt, während sich der Abstand zwischen Sender und Empfänger verä n- dert. Sobald das Radargerät eine Geschwindigkeit des herannahenden Autos ermittelt hat, die oberhalb eines zuvor festgelegten Toleranzbereichs liegt, w ird der Fotoblitz ausg e- löst und ein Bild vom vorbeifahrenden Auto erstellt. Das Radarsystem erfasst die Geschwindigkeiten aller Fahrzeuge, ohne dass dafür Ei n- bauten in den Fahrbahnbelag wie Induktionsschleifen oder Piezosensoren nötig sind. Das spart teure Erdarbeiten und Fahrbahnsperrungen. Radartechnik lässt sich jedoch aufgrund der Messtechnik (elektromagnetische Wellen) nicht im Kurvenbereich und an unübersichtlichen Straßenverläufen installieren. Stationäre Anlagen mit Radartechnik liefern nur dann kor rekte Ergebnisse, wenn sie in einem bestimmten Winkel zur Fah r- bahn aufgestellt wurden, der überwachte Wagen die Fahrtrichtung beibehält (also nicht die Spur wechselt) und keine Knickstrahlenreflektionen auftreten (etwa durch Verkehr s- schilder). Unterscheidungen von PKW und LKW sind ebenso machbar wie das Einstellen von fahrstreifenbezogenen, unterschiedlichen Fotoauslösegrenzwerten für diese Fahrzeu g- klassen. PTB-Zulassung: Beide Verfahren (Laser- als auch Radarmessungen) verfügen über eine innerstaatl iche Bauartzulassung der zuständigen Physikalisch -Technischen Bundesanstalt (PTB) und 6 können somit in Deutschland zur gerichtsfesten Geschwindigkeitsmessung ei ngesetzt werden. Aufgrund der vorgenannten Nachteile bisher eingesetzter Geschwindigkeitsmessanl a- gen (m it Piezotechnik) sollen neue Anlagen grundsätzlich nur noch in non -invasiver Technik (sensorlos) ausgeschrieben und in Betrieb genommen. VI. Vergleich der Alternativen: Aufgrund der örtlichen Platzverhältnisse kann nur ein Gehäuse mit zwei Messeinric h- tungen (1 Messsystem für jede Fahrtrichtung) im Bereich des Zebrastreifens aufg estellt werden. Eine Marktsondierung ergab, dass der Einsatz von Radartechnik ausscheidet, da der Hersteller der Radartechnik kein Gehäuse anbietet, dass zur Aufnahme von zwei R a- dar- Messeinrichtungen von der PTB zugelassen ist. Somit kommt in diesem spezie llen Fall nur der Einsatz von Lasermesssystemen in Frage. VII. Aufwand Für die geplante Anlage in non -invasiver Laser -Technik fallen gemäß durchgeführter Kostenschätzung Einmalkosten in H öhe von rund 140.000, - EUR netto (Brutto rund 166.000,- EUR) an. Weitergehende Kosten fallen nur für Reparaturen und die einmal jährlich anfallende Eichung der Messgerätschaft an. Kosten für die Wartung, für den Austausch von Piezoschleifen, Eichungen von Messschleifen sowie für Asphaltierungs- arbeiten entfallen komplett. VIII. Erträge Da erst gegen Ende des Jahres 2017 mit der Fertigstellung der Geschwindigkeitsübe r- wachungsanlage zu rechnen ist, werden in diesem Jahr mit keinen Erträgen gerechnet. Ab 2018 können die Erfahrungswerte von anderen stationären Geschwindigkeitsmes s- anlagen zugrunde gelegt werden. Hiernach kann mit durchschnittlich rund 4.000 Ve r- stößen je Anlage gerechnet werden, bei zwei Messanlagen ergeben sich somit rund 8.000 Verstöße pro Jahr. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Bu ßgeldbetrag in Höhe von 19,50 EUR entsprechen 8.000 Verstöße einem Ertrag von insgesamt rund 156.000 EUR für alle zwei Anlagen im Haushaltsjahr 2018. Durch die ständige optische Präsenz entfalten die stationären Gesc hwindigkeitsmess- anlagen ihre nachhaltige Wirksamkeit. Damit einhergehend sinken nach den vorliege n- den Erfahrungen mit vorhandenen Anlagen die Erträge wie folgt: 2018: ca. 156.000 EUR 2019: Rückgang um 32% (2.560 Fälle) auf 106.000 EUR 2020: Rückgang um weitere 23% (1.250 Fälle) auf 82.000 EUR In den Folgejahren bleiben nach den Erfahrungen mit den vorhandenen Anlagen die Fallzahlen auf gleichbleibendem Niveau, d.h. für die zwei Anlagen wird dann mit rund 4.200 Fällen pro Jahr gerechnet. 7 Die nachhaltige Wirk samkeit von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen schlägt sich auch in den Erträgen nieder, so dass in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 die Ertr ä- ge sinken werden. Ab 2021 werden konstante Erträge prognostiziert. Aufgrund diverser Reparatur sowie Sanierungsarbeiten werden keine Erträge zusätzlich im Haushalt 2018ff. veranschlagt, da die in dieser Vorlage genannten Erträge zur S i- cherung der bisher veranschlagten Erträge genutzt werden. IX. Finanzierung Die investive Au szahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus Teilfinanzplan 0205 - Ver- kehrsüberwachung - Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanz- stelle 3200-0205-5-2300 – Schiefersburger Weg in Höhe von 166.600 EUR. Ausgehend vom Gesamtauftragsvolumen w ird die Maßnahme national nach VOL/A ausgeschrieben. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bedarf mit Schreiben vom 17.03.2017 (RPA 142/23/41/17) anerkannt (siehe Anlage 1).
Bedarfsanerkennung von -14-
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Jb>0,b ^ 2 i gelet si 14 142/2 ^ € > ■04.2017 Stadt Köln S Eingang 1 2. April 2017 32 Die '"berbürgermeisterin Amt ,ür öffentliche Ordnung Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage auf dem Schie fersburger VVeg in Köln-Bilderstöckchen hier: Bedarfsprüfung Voraussichtliche Auftragssumme: rd. 166.600,00 EUR brutto/140.000,00 EUR netto Sehr geehrte Damen und Herren, gegen das Ergebnis der Bedarfsprüfung vom 28.03.2017 bestehen keine Bedenken (RPA- Nr.: 142/23/49/17). Es ist nachvollziehbar dargestellt, dass auf dem Schiefersburger Weg in Köln- Bilderstöckchen aufgrund der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen die Errich tung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage erforderlich ist. Die aus der Bedarfsfeststellung folgende Vergabe bitte ich mir zur Prüfung vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen \ ov^r'ü
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1816/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 16.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27