3497/2023
Antwort der Verwaltung vom 16.01.2023 (Beantwortung der Anfrage AN 2025/2022) Schulformwechsel in Köln und seine Folgen 4177/2022
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2660 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 08.11.2023 3497/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 Antwort der Verwaltung vom 16.01.2023 (Beantwortung der Anfrage AN 2025/2022) Schulformwechsel in Köln und seine Folgen 4177/2022 Antwort der Verwaltung vom 16.01.2023; Beantwortung der Anfrage AN 2025/2022 „Schulformwechsel in Köln und seine Folgen“ (4177/2022) Heiner Kockerbeck (DIE LINKE) stellt folgende Fragen: Frage 1: In Tabelle 1 ist bei den Hauptschulen für die dargestellten Jahre 2017 – 2021 zu be- obachten, dass die Zahl der Schüler*innen im 10. Schuljahr höher ist als im 5. Schul- jahr. Umgekehrt ist die Zahl der Schüler*innen an Gymnasien in jedem berichteten Jahr im 10. Schuljahr deutlich geringer als im 5. Schuljahr. Dies ist offenbar eine Folge des Abschulens an den Gymnasien. Erhalten die Hauptschulen wegen der Aufnahme abgeschulter (und anderer) Schü- ler*innen jeweils in einem Schuljahr mit größerer Schülerzahl eines Jahrgangs mehr Personalstellen für Lehrer*innen zugewiesen, als sie beim Start dieses Jahrgangs im 5. Schuljahr erhielten, und verlieren im Gegenzug die Gymnasien die beim Start eines Jahrgangs im 5. Schuljahr bei größerer Schülerzahl erhaltenen Lehrerstellen wieder im Verlauf der Sekundarstufe I oder bleibt die Zahl der Lehrenden im 5. Schuljahr bis ins 10. Schuljahr jeweils gleich, berechnet nach den Bedingungen des Starts eines Jahrgangs im 5. Schuljahr? Frage 2: In den Jahren 2018/19 wurden an Gymnasien 440 Schüler*innen abgeschult, 2019/20 waren es 477, also mehr als 10 Prozent eines durchschnittlichen Jahrgangs dort. 2020/21 wurden erfreulicherweise nur noch 153 abgeschult und ein Jahr später 250 Schüler*innen. Hat die Schulverwaltung eine Erklärung für diese erfreuliche, deutlich stärkere Beach- tung der offiziell von der Landesregierung gewünschte „Kultur des Behaltens“ in den beiden Schuljahren ab 2021 und für den Wiederanstieg 2021/22? Antwort der Verwaltung: Beide Fragen betreffen Themen der inneren Schulangelegenheiten (§ 86 Absatz 3 SchulG NRW) und fallen in die Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen; dies 2 sind im Einzelnen: Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit Personaleinsatz und –entwicklung Lehreraus- und Fortbildung Die Verwaltung kann die Fragen daher leider nicht beantworten und hat sie zuständig- keitshalber an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet und um Beantwortung gebe- ten. Über die Rückmeldung wird die Verwaltung gerne informieren. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3497/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 08.11.2023
- Erstellt
- 30.10.2023 14:50