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V/1040/2006

Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Leitprinzipien und Handlungsempfehlungen

Vorlage 15.01.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.03.2007, TOP 20

Beschlussvorlage

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Anlage: Der Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Leitprinzipien und Handlungsempfehlungen

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Beschlussvorlage

8452 Zeichen

V/1040/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Leitprinzipien und 
Handlungsempfehlungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Einbringung 
20.02.2007 Ausländerbeirat Anhörung 
01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 
2009 zur Kenntnis. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Kapitel fünf formulierten Handlungsempfehlungen 
mit den freien Trägern der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugend-
verbandsarbeit umzusetzen. 
3. Die finanziellen Auswirkungen und die aus dem kommunalen Kinder- und Jugendförderplan 
resultierenden Standards für die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit mit Auswir-
kungen auf die Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern werden in einer gesonder-
ten Vorlage dargestellt und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt (V/1041/2006). 
4. Der Bericht über die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit und die damit verbundene 
Fortschreibung des Förderplanes im Handlungsfeld „Kinder- und Jugendarbeit“ erfolgt im 
Jahr 2008. 
5. Weitergehende Aussagen und Handlungsempfehlungen zu den Handlungsfeldern „Ju-
gendsozialarbeit“ und „Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ werden dem Rat im IV. 
Quartal des Jahres 2007 zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1040/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Fuchs 
Ruf: 
492 58 94 
E-Mail: 
FuchsT@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1040/2006 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Gemäß Vorlage V/1041/2006 an den Rat der Stadt Münster (siehe auch Beschlussvorschlage 3.) 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
Mit Beschluss des Kinder- und Jugendfördergesetzes durch den Landtag NRW im Oktober 2004 
wurden Land und Kommunen verpflichtet, einen Kinder- und Jugendförderplan für die Dauer der 
jeweiligen Wahlperiode aufzustellen. Darin sollen die erforderlichen Rahmenbedingungen für die 
Handlungsfelder Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischem Kinder- und 
Jugendschutz festgelegt werden. Mit dem vorliegenden Münsteraner Kinder- und Jugendförder-
plan 2007 – 2009 erfüllt die Verwaltung den gesetzlichen Auftrag für das Handlungsfeld „Kinder- 
und Jugendarbeit“. Für die Handlungsfelder „Jugendsozialarbeit“ und „erzieherischer Kinder- und 
Jugendschutz“ wird eine Fortschreibung des Planes bis Ende des Jahres 2007 vorgenommen. 
Dafür werden entsprechende Gremien zur Erarbeitung eingerichtet, in denen die wichtigen Koope-
rationspartner (z.B. Amt für Schule und Weiterbildung, Agentur für Arbeit, Ordnungsbehörden etc.) 
mit eingebunden sind. 
 
Mit den im vorliegenden Plan formulierten Leitprinzipien werden die im Jugendfördergesetz be-
nannten Querschnittsthemen aufgegriffen. Diese Prinzipien gelten für alle drei Handlungsfelder 
und dienen als übergreifender Orientierungsrahmen. Die zu allen Themen formulierten Fragen sind 
zukünftig bei allen Konzeptionsfortschreibungen und – entwicklungen, sowie bei der Weiterent-
wicklung von Angeboten zu berücksichtigen. 
 
Für das Handlungsfeld „Kinder- und Jugendarbeit“ sind für die beiden Bereiche der offenen und 
mobilen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit strategische Ziele entwickelt und 
mit den beteiligten Einrichtungen, Trägern und Verbänden abgestimmt worden. Von diesen Zielen 
sind unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen inkl. der Bevölkerungsentwicklungsprognose, 
ausgewählter Sozialraumfaktoren, der bestehenden Angebote und der Einschätzung der Fachkräf-
te Handlungsempfehlungen formuliert worden. Diese sind für den Bereich der Jugendverbandsar-
beit stadtweit, für den Bereich der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit sowohl stadtweit 
als auch bezirksbezogen formuliert worden. 
 
 
Zentrale Aussagen des Kinder- und Jugendförderplanes
 
• Der Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan gibt den im Handlungsfeld Kinder- und Ju-
gendarbeit aktiven Einrichtungen, Trägern und Vereinen eine Planungssicherheit bis zum Jahr 
2009. Die Weiterentwicklung ist an Zielen und fachlichen Leitlinien ausgerichtet.  
• Sowohl die inhaltlichen Vereinbarungen, als auch die daraus resultierenden vertraglichen Ver-
einbarungen sind mit allen Beteiligten abgestimmt und so auf eine konsensuale Basis gestellt 
worden. 
• Die neuen Herausforderungen, denen sich die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit 
stellen muss und der präventive Charakter der Angebote, erfordern eine Absicherung der be-
stehenden Einrichtungen und eine Überprüfung der derzeitigen Finanzierung. 
• Die im Rahmen der Leitprinzipien zu den Themen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, 
Abbau von Benachteiligungen, Gender, allgemeine Kinder- und Jugendbildung, interkulturelle 
Bildung und Vernetzung formulierten Leitfragen sind bei Angebotsentwicklung und Konzept-
fortschreibung zu berücksichtigen. Dadurch wird eine nachprüfbare Verankerung der Quer-
schnittsthemen in die Handlungsfelder erreicht. 
• Mit den strategischen Zielen für die offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit „Wohnortnah“, 
„Öffnungszeit/Erreichbarkeit“, „Offenheit des Angebotes“, „Vielfalt des Angebotes“ und „Ver-
antwortung für den Sozialraum“ ist dieser Bereich neu ausgerichtet und konkretisiert worden. 
• Neben den  genannten Zielsetzungen sind Trägerpluralität und Sozialraumorientierung not-
wendige Indikatoren für eine qualitative Kinder- und Jugendarbeit

- 3 - 
V/1040/2006 
• Die Verteilung der vertraglich vereinbarten Angebotsstunden in Relation zur Bevölkerung und 
unter Berücksichtigung von Sozialstrukturdaten verbunden mit einer Einschätzung der Fach-
kräfte erfordert eine Prüfung der wohnortnahen Versorgung in Sprakel und Gelmer. Eine be-
zirksbezogene Bewertung der Differenzen bei der Angebotsverteilung ist in die Handlungsemp-
fehlungen eingeflossen. 
• Eine Anpassung der Differenzen erfolgt unmittelbar durch die Absicherung von Projekten in 
einigen Sozialräumen. Grundlegende Anpassungen in der Angebotsstundenverteilung zwi-
schen den Bezirken werden bei Veränderung innerhalb der Trägerlandschaft unter Berücksich-
tigung der Sozialraumfaktoren vorgenommen. 
• In allen Stadtteilen sollen durch die Einrichtungen kinderpädagogische Angebote und Angebo-
te der Jugendarbeit vorgehalten werden. Eine aktive Beteiligung an der Umsetzung und Beglei-
tung des Jugendrates, sowie die Weiterentwicklung der Felder „Ganztagsbetreuung in den Fe-
rien“, „Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte“ und „ge-
schlechtsspezifische Angebote“ stellen weitere Handlungsempfehlungen dar. 
• Zur Erreichung des Ziels „Verantwortung für den Sozialraum“ wird durch die Etablierung der 
aufsuchenden Arbeit in allen Sozialräumen und eine Weiterentwicklung der Standards der mo-
bilen Angebote beigetragen. Des Weiteren werden die Strukturen der Arbeitskreise optimiert, 
so dass ein Frühwarnsystem bei Gefährdungshinweisen für jugendliche Cliquen weiter syste-
matisiert wird. 
• Die strategischen Ziele und die Bestandserhebung für die Jugendverbandsarbeit verbunden 
mit einer Abstimmung mit den aktiven Vereinen und Verbänden ermöglichen erstmalig die 
Formulierung von Handlungsempfehlungen. Schwerpunkt stellen hier die Absicherung der 
„Richtlinien zur Förderung der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in 
Münster“, die Qualifizierung der Ehrenamtlichen und die Anerkennung der Arbeit dar. 
 
Die Verwaltung wird über die Umsetzung des Kinder- und Jugendförderplanes jährlich berichten. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Der Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Leitprinzipien und Hand-
lungsempfehlungen 
Handlungsfeld „Kinder- und Jugendarbeit“

Anlage: Der Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2007 bis 2009 - Leitprinzipien und Handlungsempfehlungen

158383 Zeichen

KINDER- UND 
JUGENDFÖRDERPLAN 
der Stadt Münster 
 
Leitprinzipien und 
Handlungsempfehlungen 
 
Handlungsfeld 
»Kinder- und Jugendarbeit« 
2007 - 2009

Inhaltsverzeichnis  
 
1.  Einleitung ......................................................................................................................... 3 
 1.1  Allgemeines ................................................................................................................. 3 
 1.2  Auswirkungen für Münster ......................................................................................... 3 
 1.3  „Wegbeschreibung“ des Kinder- und Jugendförde rplans der Stadt Münster ...... 4 
 
2.  Die Ziele des KJFöG / der Stadt Münster ...................................................................... 6 
 2.1  Präambel ...................................................................................................................... 6 
 2.2  Wesentliche Ziele des KJFöG .................................................................................... 6 
 2.3  Strategische Ziele für Münster ................................................................................... 6 
 
3.  Die Leitprinzipien (Eckpunkte der Konzeptentwic klung) ............................................. 8 
 3.1  Einführung ................................................................................................................... 8 
 3.2  Abbau von Benachteiligungen (§ 3) .......................................................................... 8 
 3.3  Gender (§ 4) ............................................................................................................... 10  
 3.4  Interkulturelle Bildung (§ 5) ...................................................................................... 12   
 3.5  Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 6 ) ................................................... 13 
 3.6  Vernetzung / Kooperation ........................................................................................ 15 
 3.7  Kinder- und Jugendbildung ..................................................................................... 17 
 
4.  Die Handlungsfelder ..................................................................................................... 19 
 4.1  Kinder- und Jugendarbeit ........................................................................................ 19 
  4.1.1 offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit ... ....................................................................19 
  4.1.2 Jugendverbandsarbeit......................... .................................................................................21 
 4.2  Jugendsozialarbeit .................................................................................................... 22 
  4.2.1 Allgemeines (§ 2 Abs. 2)................... ...................................................................................22 
  4.2.2 Münsteraner Angebotsfelder / Schwerpunkte u nd ihre Definitionen ....................................22 
 4.3  Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz ............................................................. 25 
 4.3.1 Allgemeines (§ 2 Abs. 3).................... .......................................................................................25 
 4.3.2 Schwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes .............................................25  
 
5.  Analyse und Handlungsempfehlungen ....................................................................... 27 
 5.1  Allgemeines ............................................................................................................... 27  
 5.2  Stadt Münster gesamt ............................................................................................... 28  
  5.2.1 Daten und Fakten........................... ......................................................................................28 
  5.2.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit..........................2 9

5.2.3 Die Bestandsdaten in der Jugendverbandsarbe it ................................................................32 
5.2.4.  Die Finanzdaten der offenen und mobilen Kin der- und Jugendarbeit und  
   Jugendverbandsarbeit............................ ..............................................................................33 
  5.2.5  Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für d ie Stadt Münster gesamt ............................34 
  
 5.3  Bezirk Mitte ................................................................................................................ 39 
  5.3.1 Daten und Fakten............................. ....................................................................................39 
 5.3.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit..........................4 0 
5.3.3  Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für den  Bezirk Mitte ...........................................41 
  
5.4  Bezirk West ................................................................................................................ 45 
  5.4.1 Daten und Fakten............................. ....................................................................................45 
 5.4.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit..........................4 6 
5.4.3  Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für den  Bezirk West...........................................48 
  
5.5  Bezirk Nord ................................................................................................................ 51 
  5.5.1 Daten und Fakten............................. ....................................................................................51 
 5.5.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit..........................5 2 
5.5.3  Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für den  Bezirk Nord ...........................................54 
  
5.6  Bezirk Ost .................................................................................................................. 57 
  5.6.1 Daten und Fakten............................. ....................................................................................57 
 5.6.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit..........................5 8 
5.6.3  Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für den  Bezirk Ost .............................................59 
 
5.7  Bezirk Südost ............................................................................................................ 61 
  5.7.1 Daten und Fakten............................. ....................................................................................61 
 5.7.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit..........................6 2 
5.7.3  Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für den  Bezirk Südost........................................63 
   
5.8  Bezirk Hiltrup ............................................................................................................. 65 
  5.8.1 Daten und Fakten............................. ....................................................................................65 
 5.8.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit..........................6 6 
  5.8.3  Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für d en Bezirk Hiltrup.........................................67 
  
6.  Anhang 
6.1  Auflistung der Sozialräume 
6.2  Übersicht Bevölkerung

3 
1. Einleitung 
 
1.1 Allgemeines 
 
 Am 06. Oktober 2004 hat der Landtag NRW das Kinder - und Jugendförderungsge- 
setz (KJFöG) verabschiedet. Mit diesem dritten Gese tz zur Ausführung des Kinder- 
und Jugendhilfegesetzes (KJHG), welches zum 01.01.2 005 in Kraft trat, sollen die 
erforderlichen Rahmenbedingungen für die inhaltlich e und finanzielle Ausgestaltung 
der Handlungsfelder „Kinder- und Jugendarbeit“, „Jugendsozialarbeit“ und „erziehe- 
rischer Kinder- und Jugendschutz“ geschaffen und da mit insgesamt der Förderung 
von Kindern und Jugendlichen ab dem Jahr 2006 mehr Planungssicherheit und 
Kontinuität verliehen werden.  
 
 Land und Kommunen sind ab dem Jahr 2006 dazu verpf lichtet, einen Kinder- und 
Jugendförderplan zu beschließen, der für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode 
festgeschrieben wird. Der Kinder- und Jugendförderp lan des Landes NRW ist im 
Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Nr. 19 veröffentlicht worden. 
 
 
1.2  Auswirkungen für Münster 
 
 Das Handlungsfeld „Kinder- und Jugendarbeit“  umfasst viele sehr unterschiedli- 
che Strukturen und Angebotsfelder. Im Sinne einer W eiterentwicklung der „offenen 
und mobilen Kinder- und Jugendarbeit“  ist es umso wichtiger, gerade für diesen 
Bereich die Begriffe „Qualitätsentwicklung“ und „Qu alitätssicherung“ mit Leben zu 
füllen. Bereits seit einigen Jahren befindet sich d ie Stadt Münster mit den freien und 
dem öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendarbei t auf diesem Weg. So wurde 
mit dem Jahresbericht 2002 der Fachstelle „Jugendförderung“ die Grundlage für ein 
kontinuierliches und detailliertes Berichtswesen ge schaffen. Mit ihm wurden die 
Struktur- und Angebotsdaten der Kinder- und Jugenda rbeit freier Träger als auch 
des öffentlichen Trägers bezirksbezogen abgebildet.  Parallel zu diesem ersten Ent- 
wicklungsschritt wurden die Angebotsfelder der Kinder- und Jugendarbeit überarbei- 
tet und durch Definitionen stärker strukturiert und  voneinander abgegrenzt. Entstan- 
den ist hieraus ein sowohl verwaltungsintern als au ch in der Arbeitsgemeinschaft 
nach § 78 SGB VIII „Jugendarbeit“ mit allen Akteuren abgestimmter Katalog von 15 
Angebotsfeldern der Kinder- und Jugendarbeit, die b ereits die Grundlage für die 
Jahresberichte 2003 und 2004 gebildet haben. Mittle rweile umfasst der Bericht ne- 
ben den Daten zu den konkreten Angeboten auf der Ba sis der Angebotsfelder auch 
Informationen zur Bevölkerungsentwicklung, zur Träg er- und Personalstruktur sowie 
zu den Besucherströmen. Darüber hinaus sind inzwisc hen flächendeckend Vorjah- 
resvergleiche vorhanden und ermöglichen damit  Auss agen zu Tendenzen und Ver- 
änderungen. 
 
 Im Rahmen der „Jugendverbandsarbeit“  und der weiteren „Kinder- und Ju- 
gendgruppenarbeit“ lag bislang weder eine Bestandsaufnahme vor, noch k onnte 
eine Abstimmung mit den Verbänden und Trägern über Ziele und Rahmenbedin- 
gungen stattfinden. Dies ist bei der Erstellung des  kommunalen Jugendförderplanes 
nachgeholt worden. Dadurch kann auch dieses für die  Kinder- und Jugendarbeit be- 
deutende Feld abgebildet und mit einbezogen werden.  
 
Im Jahr 2005 wurde das Handlungsfeld „Jugendsozialarbeit“  einer genaueren Be- 
trachtung unterzogen, um auch hier die bisher beste henden Angebotsfelder zu ü- 
berarbeiten, stärker zu strukturieren sowie voneina nder abzugrenzen. Die vorlie- 
genden Ergebnisse wurden sowohl verwaltungsintern a ls auch in der Arbeitsge- 
meinschaft nach § 78, SGB VIII „Jugendsozialarbeit“ mit allen Akteuren abgestimmt.

4 
Das Berichtswesen für dieses Handlungsfeld wird zuk ünftig auf diese Struktur um- 
gestellt. Darüber hinaus werden d ie besonderen schulrelevanten Schnittstellen zwisch en 
der Jugendhilfe und der Schule in einem zweiten Schritt abgestimmt. 
 
 
 Bereits im Jahr 2001 konnte im Rahmen einer Gesamt betrachtung des Handlungs- 
feldes „Kinder- und Jugendschutz“  festgehalten werden, dass die erforderlichen 
Angebote in der Stadt Münster angemessen und ausdif ferenziert vorhanden sind 
(siehe Vorlage 1261/2001). Im Amt für Kinder, Jugen dliche und Familien der Stadt 
Münster als öffentlichem Träger der Jugendhilfe lie gen die besonderen Schwer- 
punkte in der Gesamt- und Planungsverantwortung, de r Gewährung von Hilfen zur 
Erziehung und der Wahrnehmung des Wächteramtes als den ureigenen Aufgaben 
der öffentlichen Jugendhilfe; ein weiterer Schwerpu nkt ist seit jeher die Aufgabe des 
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes . Die hervorgehobene Stellung des 
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im KJFöG bietet perspektivisch sowohl 
die Notwendigkeit als auch die Chance einer klaren Positionierung und Profilbildung. 
 
 Das verabschiedete Kinder- und Jugendförderungsges etz hat bereits in 2004 weite- 
re Dynamik in die Weiterentwicklung der Jugendhilfe  in Münster gebracht. Mit der 
aus ihm resultierenden Verpflichtung, einen kommuna len Kinder- und Jugendför- 
derplan zu erstellen, betritt die Stadt Münster - w ie alle anderen Kommunen in NRW 
- ein neues Terrain. Andererseits hat Münster - wie  beschrieben - bereits heute gute 
und bewährte Steuerungsinstrumente vorzuweisen, die  es gilt, mit dem Ziel einer 
möglichst bedarfsgerechten Angebotsstruktur in alle n Handlungsfeldern einzubrin- 
gen und weiter zu entwickeln. 
 
 
1.3  „Wegbeschreibung“ des Kinder- und Jugendförder planes der Stadt Münster 
 
Mit der Vorlage 334/2005 „Kinder- und Jugendförderp lan der Stadt Münster 2006 - 
2009 - Konzeption“ wurde dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien be- 
reits die Grundkonzeption des kommunalen Jugendförd erplanes vorgestellt. Sowohl 
der Zeitrahmen als auch in Teilen die inhaltliche A usgestaltung hat sich aufgrund 
der Vorgaben des Landes und aufgrund intensiver Ber atungen auf kommunaler E- 
bene mit den Trägern verändert. Die grundsätzliche Ausrichtung unter Berücksichti- 
gung der Zielvorgaben des Gesetzes hat weiterhin Be stand. So ist der vorliegende 
Plan als Grundgerüst zu verstehen, der im Laufe der  folgenden Jahre fortgeschrie- 
ben wird. Dadurch wird es möglich, die weiteren Han dlungsfelder aufzunehmen und 
bestehende Handlungsempfehlungen laufend zu überarbeiten und anzupassen. 
 
Im ersten Schritt wird das Handlungsfeld „Kinder- u nd Jugendarbeit“ detailliert ana- 
lysiert und entsprechende Handlungsempfehlungen for muliert. Im laufenden Jahr 
werden die Handlungsfelder „Jugendsozialarbeit“ und  „Erzieherischer Kinder- und 
Jugendschutz“ aufgegriffen. Hier wird es die vorran gige Aufgabe sein, auf der 
Grundlage der vorhandenen Strukturen eine grundlege nde Datenaufbereitung und -
analyse vorzunehmen. 
 
Die in Kapitel 3 formulierten Leitprinzipien greife n die im Jugendförderungsgesetz 
benannten Querschnittsaufgaben auf. Die Leitprinzip ien sind für alle Handlungsfel- 
der bindend und bei jeder Konzeptfortschreibung und  Angebotsentwicklung mit ein- 
zubeziehen. Der jeweils formulierte Fragenkatalog s oll als Checkliste für Träger und 
Anbieter dienen, um die Querschnittsthemen entsprec hend bewusst in die tägliche 
Arbeit einfließen zu lassen.

5 
Die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen im Handlu ngsfeld der offenen und 
mobilen Kinder- und Jugendarbeit basiert auf folgen den Überlegungen und Ein- 
schätzungen: 
 
• Verteilung der geförderten Angebotsstunden in Bezu g auf die Bevölkerung im Al- 
ter von 6 - 20 Jahren und die ausländische Bevölker ung im Alter von 6 bis 20 
Jahren in den statistischen Bezirken 
• Sozialstrukturdaten 
• Berücksichtigung des bestehenden Angebotes 
• Einschätzung der Fachkräfte der offenen und mobile n Kinder- und Jugendarbeit 
und der Jugendverbandsarbeit 
• Erreichung der strategischen Ziele für die offene und mobile Kinder- und Ju- 
gendarbeit und die Jugendverbandsarbeit 
 
Als relevante Sozialstrukturdaten sind neben den al lgemeinen Bevölkerungszahlen 
die Parameter „Anzahl der Fälle Jugendgerichtshilfe“, „Anzahl der Kinder von 0 - 18 
Jahren, die bei allein Erziehenden leben“, „Arbeitslose unter 25 Jahren“ und Daten 
aus der Schuleingangsuntersuchung betrachtet worden. 
 
Die Erarbeitung des vorliegenden Planes ist eng abg estimmt mit den in den Hand- 
lungsfeldern aktiven freien Trägern und den Fachabt eilungen des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien. Neben der Abstimmung inne rhalb einer amtsinternen Ar- 
beitsgruppe haben folgende Abstimmungsprozesse stattgefunden: 
 
• regelmäßige Abstimmung innerhalb der Begleitgruppe  bestehend aus den Spre- 
cherinnen und Sprechern der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII „Kinder- 
freundlichkeit, Kinderbeteiligung“, „Kinder- und Ju gendarbeit“, „Jugendsozialar- 
beit“ und „Mädchen“ sowie Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien 
• intensive Abstimmung der Leitprinzipien und des Ha ndlungsfeldes „Kinder- und 
Jugendarbeit“ mit den Sprechern der Arbeitsgemeinsc haft nach § 78 SGB VIII 
„Kinder- und Jugendarbeit“ und vier Vertreterinnen und Vertreter aus Einrichtun- 
gen (Unter-Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft) 
• Erarbeitung von Handlungsempfehlungen im Rahmen de s Qualitätszirkels der of- 
fenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit 
• Information und Abstimmung mit den Trägern der off enen und mobilen Kinder- 
und Jugendarbeit 
• Information und Abstimmung mit den in Münster akti ven Jugendverbänden und 
Vertreterinnen und Vertretern der weiterer Kinder- und Jugendgruppenarbeit 
• Abstimmung der Angebotsfelder der Jugendsozialarbe it mit der Arbeitsgemein- 
schaft nach § 78 SGB VIII „Jugendsozialarbeit“ 
 
Darüber hinaus hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien am Beratungs- 
prozess des Landesjugendamtes zur Aufstellung der k ommunalen Jugendförderplä- 
ne teilgenommen. 
 
Eine systematische Abstimmung mit Kindern und Jugen dlichen ist im Rahmen des 
Jugendrates der Stadt Münster vorgesehen. 
 
 
Mit den Schulen und dem Amt für Schule und Weiterbildung hat unabhängig von der 
Erstellung der Jugendförderplanes in den Bereichen „Offene Ganztagsgrundschule“, 
„Stöbertag“, „Girls Day / Jungentag“ und „Werkstattgespräch Schule Jugendhilfe“ 
eine Abstimmung stattgefunden. Die Ergebnisse diese r Abstimmung sind zum Teil 
in die Handlungsempfehlungen mit eingeflossen.

6 
2. Die Ziele des KJFöG / der Stadt Münster 
 
2.1 Präambel 
 
 Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung sei ner Entwicklung und auf Erzie- 
hung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaf tsfähigen Persönlichkeit (§ 1 
Abs. 1 SGB VIII). Ziel der Kinder- und Jugendhilfe ist daher entsprechend § 1 Abs. 3 
SGB VIII die Förderung junger Menschen in ihrer ind ividuellen und sozialen Ent- 
wicklung, die Vermeidung oder der Abbau von Benacht eiligungen sowie deren 
Schutz vor Gefahren für ihr Wohl. Die Kinder- und J ugendhilfe soll darüber hinaus 
dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für jung e Menschen und eine kinder- 
und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen. 
 
 
2.2 Wesentliche Ziele des KJFöG  
 
 Mit der Verpflichtung für die örtlichen Träger der  Jugendhilfe, einen Kinder- und Ju- 
gendförderplan aufzustellen, der für jeweils eine W ahlperiode der Vertretungskör- 
perschaft festgeschrieben wird, sollen im Wesentlic hen folgende Ziele verfolgt wer- 
den: 
 
 • die Schaffung einer Planungssicherheit und Verbind lichkeit für einen längeren 
Zeitraum. Damit kann insbesondere eine personelle K ontinuität in der Kinder- 
und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit erreicht werd en. Der Jugendförderplan, 
mit einer Laufzeit angelehnt an die entsprechende L egislaturperiode soll dabei 
nicht statisch festgeschrieben sein. Vielmehr solle n aktuelle Entwicklungen und 
Bedarfe dynamisch aufgegriffen werden (vgl. §§ 1, 16 KJFöG) 
• die Entwicklung eines Steuerungsinstruments für ei ne gezielte jährliche Bedarfs- 
und Maßnahmenplanung als Grundlage für konkrete Zie lvereinbarungen, was mit 
Blick auf das Aufgreifen aktueller Entwicklungen un d Bedarfen besonders be- 
deutsam ist 
• die stärkere Berücksichtigung der Querschnittsaufg aben (vgl. §§ 3 - 6 KJFöG) 
• die stärkere Zusammenarbeit von Jugendhilfe/Amt fü r Kinder, Jugendliche und 
Familien und Schule/Amt für Schule und Weiterbildun g (vgl. § 7 KJFöG, § 5 
SchulG) 
• die sozialräumliche Orientierung 
• die besondere Berücksichtigung der Belange und Int eressen von Kindern und 
Jugendlichen in anderen kommunalen Handlungsfeldern , wie z.B. Stadtentwick- 
lung, Verkehrspolitik, Bildungs- und Schulpolitik (vgl. § 6 KJFöG). 
 
 
2.3 Strategische Ziele für Münster 
 
 Die Verpflichtung, einen Kinder- und Jugendförderp lan aufzustellen, stellt alle Kom- 
munen und die in den einzelnen Handlungsfeldern tät igen Akteure vor eine große 
Herausforderung. So sind erhebliche Anstrengungen z u unternehmen, um dem An- 
spruch, ein fortschreibungsfähiges und nachvollzieh bares Steuerungsinstrument auf 
den drei Ebenen „Bestandserhebung“, „Bedarfsermittlung“ und „Maßnahmeplanung“ 
für alle Handlungsfelder zu entwickeln, gerecht zu werden. Gleichwohl gilt es, neben 
der Ermittlung dieser handlungsfeldspezifischen Notwendigkeiten und Bedarfe, auch 
die  - speziell für die Stadt Münster geltenden - s trategischen Ziele zu definieren. 
Schließlich ist es das Ziel des KJFöG, die Kinder- und Jugendförderung dauerhaft 
auf eine verlässliche Grundlage zu stellen. Für Mün ster lassen sich dabei folgende, 
auf einander aufbauende Ziele benennen:

7 
• Absicherung der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendso zialarbeit und des erziehe- 
rischen Kinder- und Jugendschutzes in Münster als dauerhaftes Angebot 
• Absicherung der bestehenden Trägerangebote 
• Gewährung einer Planungssicherheit für die handeln den Akteure 
• Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit 
• Weiterentwicklung der Handlungsfelder „Jugendsozia larbeit“ und „erzieherischer 
Kinder- und Jugendschutz“ analog zur Kinder- und Jugendarbeit 
• Weiterentwicklung der strukturellen Zusammenarbeit  von Jugendhilfe und Schule 
• Aufbau einer systematischen Beteiligung der Jugend foren und des Jugendrates 
der Stadt Münster 
• Zusammenarbeit zwischen kommunalem Träger und frei en Trägern

8 
 
3. Die Leitprinzipien (Eckpunkte der Konzeptentwick lung) 
 
3.1 Einführung 
 
 Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz hat in sein en §§ 3 – 6 die Querschnitts- 
themen „Abbau von Benachteiligungen“  (§ 3), „Gender Mainstreaming“ (§ 4), 
„Interkulturelle Bildung“  (§ 5) und „Beteiligung von Kindern und Jugendli- 
chen“  (§ 6) zu einer Leitorientierung für die gesamte Ju gendhilfe und Jugendpolitik 
erklärt. „Vernetzung / Kooperation“  zieht sich als Leitprinzip durch das gesamte 
Gesetz und dokumentiert sich u.a. in dem Auftrag ei ner integrierten Jugendhilfe- 
und Schulentwicklungsplanung (§ 7) sowie in einer e ngen Zusammenwirkung ins- 
besondere mit Schule, Polizei sowie den Ordnungsbeh örden im Rahmen des erzie- 
herischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14). Darübe r hinaus hat das Land NRW 
die „Kinder- und Jugendbildung“  besonders hervorgehoben und gerade für die 
Kinder- und Jugendarbeit die Notwendigkeit einer Pr äzisierung und konzeptionell 
kontinuierlichen Weiterentwicklung ihres Bildungsauftrages betont. 
 
 Für sämtliche Leitprinzipien bleibt festzuhalten, dass auf kommunaler Ebene sowohl 
der konkrete Bedarf an entsprechenden Angeboten zu ermitteln ist (dem entspre- 
chend sind diese Querschnittsthemen auch als konkre te Schwerpunkte / Angebots- 
felder der Kinder- und Jugendarbeit enthalten), als  auch alle pädagogischen Ange- 
bote dahingehend zu überprüfen sind, ob sie die bes chriebenen Leitlinien angemes- 
sen berücksichtigen. Dies ist in allen drei Handlungsfeldern umzusetzen. 
 
 Wichtig ist es daher, bereits an dieser Stelle auf  folgendes hinzuweisen: Häufig sind 
Angebote in den Handlungsfeldern mit verschiedenen Handlungszielen verbunden. 
So kann zum Beispiel ein Computerkurs für Mädchen e inen geschlechtsspezifi- 
schen, einen medienpädagogischen und einen bildungs bezogenen Aspekt haben. 
Das Berichtswesen in der Kinder- und Jugendarbeit, und damit die Einordnung von 
einzelnen Angeboten kann jedoch zur Vermeidung von Datendoppelungen nur mit 
der Vorgabe erfolgreich sein, dass Angebote eindeut ig und ausschließlich einem 
Handlungsfeld zuzuordnen sind. Bestimmend hierfür i st immer das zentrale / über- 
wiegende  Handlungsziel (Mit welcher Intention ist dieses An gebot installiert wor- 
den?). 
 
 Gerade hieraus ergibt sich für die oben genannten Querschnittsthemen zwangsläu- 
fig, dass diese zwar bei der Planung vieler Angebot e berücksichtigt werden, jedoch 
nicht unbedingt das zentrale Handlungsziel darstell en und somit die Zuordnung des 
konkreten Angebotes zu einem anderen Angebotsfeld e rfolgt. Insofern kann das 
vorliegende Zahlenwerk bezüglich der Querschnittsth emen nicht in Gänze aussage- 
kräftig sein. 
 
 
3.2 Abbau von Benachteiligungen (§ 3) 
 
3.2.1 Ausgangslage 
 
 Kurzbeschreibung / Gesetzliche Grundlagen: 
 
 Zentrale Anknüpfungspunkte für das Leitprinzip „Ab bau von Benachteiligungen“ sind 
die §§ 13 SGB VIII und 3 Abs. 2 Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG).  
 Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen,  die zum Ausgleich sozialer 
Benachteiligungen oder zur Überwindung individuelle r Beeinträchtigungen in erhöh- 
tem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahm en der Jugendhilfe sozial-

9 
pädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schu lische und berufliche Ausbil- 
dung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.  
 Gemäß § 3 Abs. 2 KJFöG sind bei Angeboten und Maßn ahmen in den Handlungs- 
feldern „Kinder- und Jugendarbeit“, „Jugendsozialarbeit“ und „erzieherischer Kinder- 
und Jugendschutz“ die besonderen Belange von Kinder n und Jugendlichen in be- 
nachteiligten Lebenswelten und von jungen Menschen mit Migrationshintergrund zu 
berücksichtigen. Darüber hinaus sollen die Angebote  und Maßnahmen dazu beitra- 
gen, Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, G ewalt und sexuellem Miss- 
brauch zu schützen und jungen Menschen mit Behinder ungen den Zugang zur Ju- 
gendarbeit zu ermöglichen. 
 
 Das Leitprinzip erhält damit nicht nur durch die B erücksichtigung unterschiedlichster 
Zielgruppen sondern auch durch den verschriftlichte n Präventionsauftrag eine sehr 
breite und ambitionierte Facette. 
 
 Amtsziel: 
 
 Die Stadt Münster hat sich darüber hinaus bereits im Jahr 2000 mit der Frage nach 
ihren Visionen, Leitbildern und Zielen befasst. Die  Ergebnisse sind in zehn Zielen 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien doku mentiert. Das Leitprinzip „Ab- 
bau von Benachteiligungen“ findet hier ebenfalls in  folgenden Punkten seine Be- 
rücksichtigung.  
 
• Amtsziel 3  
Prävention 
 Wir gehen frühzeitig auf Kinder, Jugendliche 
und Familien zu, um ihnen unsere Unterstüt- 
zung anzubieten. Wir wollen Prävention statt 
Reaktion. 
 
• Amtsziel 4  
Schutz von Kindern und Ju- 
gendlichen: 
 Wir wollen den Schutz von Kindern und Ju- 
gendlichen gewährleisten und sie künftig noch 
stärker vor schädlichen Einwirkungen bewah- 
ren. 
 
• Amtsziel 6 
Chancengleichheit 
 Wir setzen uns dafür ein, dass alle Familien 
gleiche Chancen haben. Wir wollen die Integ- 
ration von benachteiligten Kindern und Ju- 
gendlichen fördern. 
  
 Standortbestimmung für Münster:
 
Das Leitprinzip „Abbau von Benachteiligungen“ findet sich in allen Handlungsfeldern 
in Münster wieder. Die Ausprägung ist jedoch sehr u nterschiedlich. Im Handlungs- 
feld „Jugendsozialarbeit“ ist der Abbau von Benacht eiligungen analog zu den ge- 
setzlichen Grundlagen das Kerngeschäft der Einrichtungen. Es gibt Maßnahmen zur 
beruflichen Integration junger Menschen, niedrigsch wellige Angebote für wohnungs- 
lose junge Menschen, Angebote für Flüchtlingskinder  als auch Angebote für Ju- 
gendliche mit Migrationsvorgeschichte. Im Bereich „ Jugendsozialarbeit“ z. B. im 
Rahmen der Jugendberufshilfe gibt es wiederum Teilp rojekte mit geschlechtspezifi- 
schem Inhalt um auch hier Benachteiligungen abzubau en. In den Bereichen „Offene 
Kinder- und Jugendarbeit“ als auch „Erzieherischer Jugendschutz“ wird das Leit- 
prinzip bei der Planung von Angeboten grundsätzlich  berücksichtigt. Darüber hinaus 
werden auch in diesen Bereichen gezielte Projekte z um Abbau von Benachteiligun- 
gen durchgeführt. Diese zielen darauf ab, jungen Me nschen Kompetenzen in der 
praktischen Lebensführung zu vermitteln als auch Zu gänge für die Adressaten zu 
öffnen (z.B. sprachlich, barrierefrei, finanziell).  Darüber hinaus wird nach dem 
Grundsatz der Inklusion ein gleichberechtigtes Zusa mmenleben von Menschen mit 
und ohne Behinderung angestrebt. Hier wird deutlich , dass die Leitprinzipien z. T in- 
einander greifen und sowohl Schwerpunkt als auch Grundsatz sind.

10  
 
3.2.2 Perspektive 
 
 Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz gibt den So ll-Zustand und damit die Per- 
spektive für das Leitprinzip „Abbau von Benachteili gung“ vor. Diese gilt es im Fol- 
genden zu operationalisieren, das heißt, gewünschte  Wirkungen, Ergebnisse und 
erforderliche Maßnahmen zu beschreiben und messbar zu machen. 
 
Die konzeptionelle Weiterentwicklung des Leitprinzi ps orientiert sich an den folgen- 
den Leitfragen 
1: 
• Wer wird an der Definition und Bewertung von „Bena chteiligungen“ beteiligt? 
• Wie wird der Abbau von Benachteiligungen bereits f orciert? 
• Wie lässt sich die Attraktivität der Kinder- und J ugendarbeit für junge Men- 
schen mit Behinderungen verbessern? 
• Wie können Hemmnisse bei der Nutzung der Angebote durch behinderte 
Kinder und Jugendliche abgebaut werden? 
• Welche geeigneten Maßnahmen zur Öffnung der Einric htungen (sowohl 
räumlich / gebäudetechnisch als auch auf dem person ellen Sektor – Schu- 
lung, Sensibilisierung, Konzeption) gilt es zu entwickeln? 
• Welche niedrigschwelligen Hilfezugänge (z.B. frühz eitige Aufklärung und Hil- 
feangebote, Elternarbeit / Stärkung von Elternkompe tenz) müssen konzipiert 
werden? 
• Wie lassen sich gezielte fachliche Beratung und Be gleitung sowie finanzielle 
Unterstützung von Trägern sicherstellen? 
• Welche Öffentlichkeitsarbeit müssen die Einrichtun gen leisten, um Angebote 
bekannt zu machen? 
• Wo sind Angebote zu installieren, um frühzeitig auf  die Bedürfnisse des Ad- 
ressatenkreises einzugehen?  
• Wie kann das Selbstwertgefühl, -bewusstsein und di e Selbständigkeit von 
Kindern und Jugendlichen gestärkt werden? 
• Wie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendhilfe qualifi- 
ziert werden?  
 
 
3.3 Gender (§ 4) 
 
3.3.1 Ausgangslage 
 
 Kurzbeschreibung / Gesetzliche Grundlagen 
 
Gender Mainstreaming („durchgängige Gleichstellungsorientierung") ist eine kinder- 
und jugendpolitische Strategie, die die jeweiligen Anliegen und Erfahrungen von 
Mädchen und Jungen in die Planung, Durchführung, Üb erwachung und Auswertung 
von Maßnahmen selbstverständlich einbezieht. Ausgeh end davon, soll sie im Hin- 
blick auf geschlechterbezogene Sichtweisen bestehen de Werthaltungen und Vorge- 
hensweisen hinterfragen, diese diskutieren, mit dem  Ziel strukturelle Benachteili- 
gung abzubauen, so dass sich Jungen und Mädchen dur ch das andere Geschlecht 
in ihren Lebenswelten und im sozialen Miteinander r espektiert und angenommen 
fühlen.  
 
 Bei der Ausgestaltung ihrer Angebote und Arbeitspr inzipien haben die Träger der 
öffentlichen und freien Jugendhilfe die Gleichstell ung von Mädchen und Jungen als 
durchgängiges Leitprinzip zu beachten. 
 
                                                      
1 Die im Kap. 3. aufgeführten Leitfragen haben keinen Vollständigkeitsanspruch sondern lediglich Orientierungsfunktion

11  
In den Richtlinien des Kinder- und Jugendplanes des  Bundes, im Kinder- und Ju- 
gendhilfegesetz (§ 9 SGB VIII) und im Jugendförderu ngsgesetzes NRW (§ 4, 10 
KJFöG) wird explizit ausgeführt, dass die geschlech tsspezifischen Belange von 
Mädchen und Jungen zu berücksichtigen sind, die Trä ger der Jugendhilfe zur Ver- 
besserung der Lebenslagen und zum Abbau geschlechts spezifischer Benachteili- 
gung und Rollenzuschreibung beizutragen haben. 
 
Amtsziel 
 
In den Zielen des Amtes für Kinder, Jugendliche und  Familien wird der Bereich 
“Geschlechtsspezifik“ wie folgt aufgeführt: „Wir stärken Mädchen und Jungen in ih- 
ren unterschiedlichen Interessen und gehen durch di fferenzierte Angebote in unse- 
rer Arbeit darauf ein.“ 
 
Standortbestimmung für Münster  
Gender Mainstreaming verlangt von den Umsetzungsver antwortlichen und Ent- 
scheidungsträgern Kreativität, spezielle Methoden u nd Instrumente zu entwickeln 
und zu erproben. Münster kann dabei auf bereits erf olgreich entwickelte und diffe- 
renzierte Instrumente und Grundlagen zurückgreifen,  die gleichermaßen für die drei 
Handlungsfelder „Kinder- und Jugendarbeit“, „Jugend sozialarbeit“ und „erzieheri- 
scher Kinder- und Jugendschutz“ gelten, hierbei jedoch in Abhängigkeit zum jeweili- 
gen Handlungsfeld eine unterschiedliche Ausprägung aufweisen. 
 
Besonders hervorzuheben sind die verschiedenen Lenk ungs- und Steuerungsgrup- 
pen, die themen- und geschlechtsspezifisch sowohl s tadtweit als auch sozialraum- 
orientiert institutionalisiert sind, Projekte und F achtagungen realisieren und Orientie- 
rungs- und Arbeitshilfen für die Mädchen- bzw. Jungenarbeit entwickeln. 
 
 Insbesondere in der koedukativen Praxis der Kinder - und Jugendarbeit stellen dar- 
über hinaus gezielt eingesetzte Methoden, Arbeitsfo rmen und spezielle Angebote 
für die spezifischen Belange von Mädchen und Jungen ein wichtiges Instrument dar, 
um den unterschiedlichen Lebenslagen gerecht werden zu können. 
 
3.3.2 Perspektive 
 
Künftig gilt es, in einrichtungs- und trägerinterne n Qualitätsdialogen Indikatoren für 
eine gute „Gender-Praxis“ zu bilden und diese zu überprüfen. Für die in den rechtli- 
chen Grundlagen beschriebenen Ziele ergeben sich fü r die Evaluation der prakti- 
schen Arbeit folgende Leitfragen: 
  
• Beziehen wir die Interessen, Bedürfnisse und Wünsc he von Mädchen und 
Jungen in die Entwicklung und in die Umsetzung unse rer Angebote regel- 
mäßig mit ein? 
• Berücksichtigen wir bei der Bedarfsermittlung meth odisch unterschiedliche 
Zugangswege für Mädchen und Jungen? 
• Prüfen wir bei allen Beschlüssen die Auswirkungen auf die Lebenswelt von 
Mädchen und Jungen? 
• Sind die vorhandenen Räumlichkeiten und didaktisch en Materialien für Mäd- 
chen wie Jungen gleichermaßen ansprechend? 
• Stehen spezifische Räume für Mädchen und Jungen zu r Verfügung oder 
werden Nutzungszeiten oder spezifische Angebote eingerichtet? 
• Wie werden Mädchen und Jungen in der Gestaltung vo n Programm- und Ar- 
beitsabläufen berücksichtigt und beteiligt? 
• Mit welchen Methoden beraten und unterstützen wir die Mädchen und Jun- 
gen? 
• Wie hinterfragen, diskutieren und verändern wir be stehende Werthaltungen 
und Vorgehensweisen?

12  
• Wie unterstützen wir die vorhandenen Fähigkeiten u nd Potenziale von Mäd- 
chen und Jungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? 
• Mit welchen Arbeitsformen und Methoden können wir einseitiger Geschlech- 
terrollenzuschreibung entgegenwirken? 
• Haben wir die Wirkungs- und Handlungsziele unserer  Arbeit geschlechtsbe- 
wusst in Berichten und Konzeptionen formuliert?  
• Wie überprüfen wir unsere Maßnahmen und Programme auf ihre potentielle 
Wirkung für beide Geschlechter?  
• Welche Methoden sind für Mädchen und Jungen geeign et zum Erlernen von 
gewaltfreier Kommunikation und zur Selbstbehauptung? 
• Nehmen wir in unseren Berichten und Konzeptionen e ine regelmäßige und 
differenzierte Bestandsaufnahme unserer Zielgruppen  vor (nach Geschlecht, 
Alter, ethnische Herkunft, Bildungshintergrund)? 
  
Der Ausbau von verbindlicher Datenerfassung, Statis tiken und von geschlechterdif- 
ferenzierten Konzepten sollte schrittweise weiter entwickelt und umgesetzt werden. 
 
 
3.4 Interkulturelle Bildung (§ 5) 
 
3.4.1 Ausgangslage 
 
Kurzbeschreibung / Gesetzliche Grundlagen 
 
Interkulturelle Bildung beinhaltet die Vermittlung interkultureller Kompetenz, also die 
Vermittlung der Fähigkeit, eigene kulturelle Kompet enz zu reflektieren und dadurch 
das bestehende System von Regeln und Normen, von Fä higkeiten und Symbolen 
zu entschlüsseln und zu analysieren. Dies macht den  Vergleich mit anderen Orien- 
tierungssystemen möglich und fremde Kulturen werden  wahrnehmbar und versteh- 
bar. 
 
Interkulturelle Bildung beinhaltet immer die dialog ische Sichtweise mindestens 
zweier verschiedener kultureller Hintergründe. Dami t werden mit interkultureller Bil- 
dung immer alle Beteiligten angesprochen. Wichtig i st die interkulturelle Öffnung der 
Institutionen, um die Wahrnehmung von Unterschieden  möglich zu machen und so 
kulturelle Vielfalt als Normalität anzuerkennen. Du rch interkulturelle Bildung soll die 
Fähigkeit junger Menschen zur Akzeptanz anderer Kul turen und zu gegenseitiger 
Achtung gefördert werden. 
 
Der gesetzlicher Auftrag findet sich im § 5, 3. AG - KJHG – KJFöG „Interkulturelle 
Bildung“ 
 
Standortbestimmung für Münster 
 
Die Vermittlung interkultureller Bildung ist in all en drei Handlungsfeldern in Münster 
festzustellen. Die Ausprägung hat sich jedoch handl ungsfeldspezifisch unterschied- 
lich entwickelt.  
 
In der Kinder- und Jugendarbeit findet interkulture lle Bildung täglich statt. Die päda- 
gogischen Fachkräfte agieren in der alltäglichen Arbeit mit Kinder und Jugendlichen, 
die durch eine Vielzahl unterschiedlicher kulturell er Hintergründe geprägt sind. Eine 
konzeptionelle Verankerung ist jedoch nur in Einzel fällen festzustellen. Schulungen 
von Fachkräften in interkultureller Kompetenz und d er bewusste Einsatz von Fach- 
kräften mit Migrationsvorgeschichte sind in den let zten Jahren stärker berücksichtigt 
worden.

13  
Im Rahmen der Angebote der Jugendsozialarbeit finde t insbesondere in den Berei- 
chen der Jugendberufshilfe interkulturelle Bildung statt, in denen Benachteiligungen 
aufgrund von Migration abgebaut werden.  
 
Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschu tzes gibt es vor allem ein- 
zelfallbezogene interkulturelle Bildungsaspekte 
. 
 
3.4.2 Perspektive 
 
Bei allen konzeptionellen Planungen in Bezug auf Ma ßnahmen, Angebote, inhaltli- 
che Neuausrichtung etc. ist zu prüfen, inwieweit de r Aspekt der interkulturellen Bil- 
dung umsetzbar ist. Ziel ist es, den überwiegenden Teil der Angebote in allen Hand- 
lungsfeldern für Zielgruppen mit verschiedenen kult urellen Hintergründen zu öffnen 
und die Voraussetzungen zu schaffen, interkulturell e Bildung zu ermöglichen (Um- 
setzung interkultureller Öffnung). 
 
Folgende Leitfragen können bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Leitprin- 
zips hilfreich sein: 
 
• Wer mit welchem kulturellen Hintergrund nutzt die Angebote bzw. soll diese 
nutzen? 
• Welche Rahmenbedingungen sind vorhanden (Fachkräft e mit Migrationsvor- 
geschichte, Informationen in verschiedenen Sprachen , mehrsprachige Mitar- 
beitende etc.)? 
• Wird eine Nutzung der Angebote durch Kinder und Ju gendliche mit unter- 
schiedlichem kulturellen Hintergrund ermöglicht? 
• Wenn ja, wie wird der Austausch der unterschiedlic hen Kulturen miteinander 
umgesetzt? 
• Werden Angebote der internationalen Begegnung / de s internationalen Aus- 
tauschs durchgeführt? 
• Wird den Fachkräften Schulungsmöglichkeit zum Them a „Interkulturelle Bil- 
dung / Interkulturelle Öffnung“ angeboten, um u. a.  die Eigenmotivation und 
–reflektion der Fachkräfte zur Auseinandersetzung m it dem Thema zu för- 
dern? 
• Gibt es bereits konzeptionelle Aussagen zu diesem Thema beim Träger der 
Einrichtung? 
 
 
3.5 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 6) 
 
3.5.1 Ausgangslage 
 
Kurzbeschreibung Gesetzliche Grundlagen 
 
Die Beteiligung / Partizipation von Kindern und Jug endlichen ist eine handlungswei- 
sende Leitorientierung für die gesamte Jugendhilfe und Jugendpolitik. Sie ist Be- 
standteil insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit . Die Angebote sollen an den 
Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet 
werden. 
 
Neun „Handlungsmaxime zur Beteiligung von Kindern u nd Jugendlichen“ sind für 
Münster bereits von der  Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII ”Kinderbeteiligung 
/ Kinderfreundlichkeit” definiert worden: Kinderfre undliche Grundhaltung, kindge- 
rechte Form, persönlicher Bezug, Ergebnisorientieru ng, zeitliche Nähe, prozesshaf- 
ter Charakter, Kontext der Beteiligung, sozialräumliche Nähe und Zielgerichtetheit. 
 
Rechtliche Grundlagen finden sich in:

14  
• UN-Kinderrechtskonvention über die Rechte des Kind es, Artikel 12 
• Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) 
§ 8   Beteiligung von Kindern u. Jugendlichen,  
§ 11 Jugendarbeit,  
§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung  und Scheidung (ange- 
messene Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen) 
       § 36 Mitwirkung, Hilfeplan 
§ 80 Jugendhilfeplanung  
• Schulgesetz NRW, § 62 ff (Grundsätze der Mitwirkun g, Schulkonferenz, Schü- 
lervertretung ) 
• Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW, 3. AG-KJHG  - § 6 
 
Amtsziel 
 
Im 5. Amtsziel des Amtes für Kinder, Jugendliche un d Familien heißt es: „Wir möch- 
ten mit Familien gemeinsame Wege beschreiten, um sie stärker mit ihren Wünschen 
und Interessen in die Ausgestaltung von Hilfeprogra mmen oder Projekten einzubin- 
den.“ 
 
Standortbestimmung für Münster 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat vo r dem Hintergrund politischer 
Anträge ein umfangreiches Beteiligungskonzept für M ünster entwickelt, welches 
Kinder und Jugendlichen eine kontinuierliche und in stitutionalisierte Mitbestimmung 
ermöglichen soll. Die Beschlussvorlage „Bildung ein es Jugendrates in der Stadt 
Münster“, wurde durch den Rat der Stadt Münster am 27. September 2006 verab- 
schiedet. Die erste Wahl hat am 24. Januar 2007 stattgefunden. 
 
Für die drei Handlungsfelder „Kinder- und  Jugendar beit“, „Jugendsozialarbeit“ und 
„erzieherischer Kinder- und Jugendschutz“ gelten in  unterschiedlicher Ausprägung 
folgende mögliche Partizipationsformen: 
 
• Repräsentative Partizipationsformen in Form von Ki nder- und Jugendbeiräten  
• Offene Beteiligungsformen wie Versammlungen / Grem ien und Jugendkonfe- 
renzen 
• Vertretung in Erwachsenengremien, d.h. Beteiligung  innerhalb bestehender 
Planungsgruppen von Erwachsenen (Stadtteilarbeitskreise, Runder Tisch etc.) 
• Kontakte mit Politikerinnen und Politikern wie off ene Sprechstunden und Besu- 
che der Stadtteile  
• Projektorientierte Partizipationsformen in Form vo n Kinderbeteiligung bei Spiel- 
platzplanung (Sanierungen und Neuanlagen) 
• Sozialraumorientierte Beteiligungsformen: bei Infr astrukturplanungen wie z.B. 
Fragebogenaktionen über Wünsche, Angebote etc., Bet eiligung am Planungs- 
prozess durch Workshops, Baubesichtigungen 
• Einrichtungsbezogene Beteiligungen d.h. die regelm äßige Ermittlung der Bedar- 
fe für die Programm- und Angebotsplanung 
• Arbeitshilfen für die Beteiligung 
 
3.5.2 Perspektive 
 
Zur Umsetzung des § 6 KJFöG „Beteiligung von Kinder n und Jugendlichen“ ist ein 
dreiteiliges Konzept zu entwickeln: 
- Benennung sozialräumlicher Ansprechpersonen 
- Beteiligung an kommunalen Planungs- und Entscheid ungsverfahren 
- Beteiligungskonzepte in Einrichtungen / bei Angeb oten 
 
Folgende Leitfragen können bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Leitprin- 
zips hilfreich sein:

15  
 
• Gibt es für Kinder und Jugendliche sozialräumliche  Ansprechpartner? 
• Sind die Ansprechpartner allen Kindern und Jugendl ichen bekannt? 
• Was sind die wichtigsten Themen und Anlässe? 
• Wie wird die Erreichbarkeit gewährleistet? 
• Wie kann eine Qualifizierung und Vernetzung erfolg en? 
• Wie werden die Kinder und Jugendlichen an kommunal en Planungs- und Ent- 
scheidungsverfahren in Münster beteiligt? 
• Haben die Kinder und Jugendlichen Veränderungsvors chläge zum Wohnumfeld / 
zur Einrichtung gemacht? 
• Wurde eine Spielfläche / Einrichtung unter Berücks ichtigung der Vorschläge um- 
bzw. neu gestaltet? 
• Nutzen die Kinder und Jugendlichen die Spielfläche n / Einrichtungen regelmä- 
ßig? 
• Welche Beteiligungsformen gibt es in den Einrichtu ngen und Angeboten? 
• Wie können diese qualitativ weiterentwickelt werde n? 
• Ist Partizipation als Ziel oder Arbeitsprinzip in der Konzeption bereits festge- 
schrieben? 
• Werden die Kinder und Jugendlichen mit angemessene n Methoden und Instru- 
menten an der Konzept- und Angebotsentwicklung beteiligt? 
 
 
3.6 Vernetzung / Kooperation 
 
3.6.1 Ausgangslage 
 
Kurzbeschreibung / Gesetzliche Grundlagen 
 
„Vernetzung und Kooperation“ beinhaltet die gegense itige Information und Abstim- 
mung über und die gemeinsame Entwicklung von Maßnah men und Angeboten. Da- 
bei sind die aktuellen Entwicklungen in den Handlungsfeldern und bei den jeweiligen 
Vernetzungs- und Kooperationspartnern genauso Grundlage, wie die verschiedenen 
aus Gesetzen und Konzepten resultierenden Aufträge und Zielsetzungen.  
 
Ziel von Vernetzung und Kooperation ist das Sichern  des Erfolges der Arbeit. Um 
dies zu erreichen, werden bei der Lösung von Proble men und bei der Entwicklung 
von Maßnahmen und Angeboten Experten aus angrenzend en Bereichen hinzuge- 
zogen, um im Sinne einer multiprofessionellen Zusam menarbeit eine ganzheitliche 
Betrachtung von Herausforderungen und Problemen vornehmen zu können. Dies ist 
auch vor dem Hintergrund der Verringerung finanziel ler Ressourcen und der not- 
wendigen Nutzung von Synergieeffekten handlungsleitend. 
 
Weiterhin wird durch Kooperation und Vernetzung ein e Qualifizierung der Arbeit er- 
reicht. Die Klärung von Zuständigkeiten, Festlegung  von Arbeitsteilung und die 
Feststellung und Schärfung von unterschiedlichen Pr ofilen von Einrichtungen / Insti- 
tutionen sind Grundlage für die Weiterentwicklung der Arbeit. 
 
Rechtliche Grundlagen für Kooperation und Vernetzun g sind § 81 SGB VIII und be- 
zogen auf die intensive Zusammenarbeit zwischen Jug endhilfe und Schule § 7 
KJFöG. Die Zusammenarbeit der freien mit der öffent lichen Jugendhilfe ist in § 4 
KJHG geregelt. 
 
Amtsziel 
 
 In den Zielen des Amtes für Kinder, Jugendliche und  Familien wird zum Thema 
„Vernetzung als Erfolgsfaktor“ folgendes ausgeführt: „Wir sichern den Erfolg unserer 
Arbeit durch verstärkte Kooperation und verbindlich e Absprachen mit unseren Part-

16  
nern. Dabei sind die freien Träger und die Arbeitsg emeinschaften nach § 78 SGB 
VIII von besonderer Bedeutung.“ 
 
Standortbestimmung für Münster 
 
Die Ausgestaltung und Intensität der Vernetzung und  Kooperation ist in den Hand- 
lungsfeldern unterschiedlich. Gemeinsam ist diesen jedoch die Kooperation zum ei- 
nen auf der (sozial-)räumlichen Ebene, zum anderen die Kooperation auf der inhalt- 
lichen Ebene zu bestimmten Schwerpunktthemen und Zielgruppen. 
 
In der Kinder- und Jugendarbeit  wird die sozialräumliche Vernetzung traditionell 
gepflegt. Durch die Teilnahme an entsprechenden sta dtweiten Arbeitskreisen (AG 
nach § 78 SGB VIII „Kinder- und Jugendarbeit“) und Stadtteilarbeitskreisen sind Ab- 
sprachen mit anderen Institutionen möglich. Stadtte ilarbeitskreise sind mittlerweile 
im gesamten Stadtgebiet installiert. Neben der Vern etzung bezüglich der Angebots- 
gestaltung (Absprachen, Entwicklung gemeinsamer Veranstaltungen etc.) findet ver- 
mehrt eine Vernetzung zum Austausch über die Zielgr uppe bzw. einzelne Gruppie- 
rungen der Zielgruppe und die Weiterentwicklung der  Arbeit im Rahmen von kon- 
zeptionellen Überlegungen und  Angebotsplanung statt. 
 
 In der Jugendsozialarbeit  ist die Vernetzung mit unterschiedlichen Partnern auf- 
grund der Zielsetzung in den Handlungsfeldern stark  ausgeprägt. Die häufig festzu- 
stellenden Multi-Problemlagen der Zielgruppen mache n eine Kooperation und Ver- 
netzung vor allem in der Unterstützung und Beratung  einzelner Jugendlicher und 
junger Erwachsener notwendig. Während stadtweit ein e Vernetzung in der AG nach 
§ 78 SGB VIII gewährleistet ist, ist die flächendeckende Kooperation / Vernetzung in 
den Stadtteilen und Sozialräumen weniger ausgeprägt . Dies ist auf die überwiegend 
zentralen Angebote der Jugendsozialarbeit zurückzuführen. 
 
Im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz  ist die Vernetzung aufgrund der 
Zielsetzung vor allem mit anderen in diesem Bereich  tätigen Fachkräften gegeben. 
Der Koordinierungskreis (Vertreter von Polizei, Amt  für Kinder, Jugendliche und 
Familien, Ordnungsdienst) stimmt Handlungsprogramme  und Kampagnen ab. Die 
Vielfalt der Themen macht eine themenbezogene Koope ration / Vernetzung not- 
wendig. Die sozialräumliche oder einzelfallbezogene  Zusammenarbeit steht nicht im 
Vordergrund. 
   
3.6.2 Perspektive 
 
Münster ist in diesem Leitprinzip bereits gut aufge stellt. Es gilt hier, den vorhande- 
nen Standard beizubehalten bzw. weiter zu entwickel n. Das bedeutet, dass auch in 
Zukunft bei allen konzeptionellen Planungen in Bezu g auf Maßnahmen, Angebote, 
inhaltliche Neuausrichtungen etc. die Möglichkeit u nd Notwendigkeit von Vernet- 
zung und Kooperation zu prüfen und gegebenenfalls u mzusetzen ist. Hiermit ver- 
bunden ist das Ziel, Angebotsstrukturen transparent  zu machen, unnötige Doppel- 
strukturen zu vermeiden und eine für die Zielgruppe n optimale Gestaltung mit der 
Nutzung aller dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen gewährleisten zu können.  
 
An folgenden Leitfragen orientiert sich die konzeptionelle Weiterentwicklung: 
  
 • Wer ist in dem Arbeitsfeld tätig? 
• Wer ist in dem Sozialraum tätig? 
• Wer kennt die Zielgruppe und kann ggf. weitere Inf ormationen geben? 
• Mit wem ist die Maßnahme / das Angebot abzustimmen ? 
• Durch welche Kooperationspartner können Synergieef fekte erzielt werden (in 
Bezug auf Rahmenbedingungen, inhaltliche Ausgestaltung etc.)? 
• Welche Vereinbarungen sind bzgl. der Vernetzung / Kooperation zu treffen?

17  
• Zu welchen Angeboten bestehen Übergänge und wie kö nnen diese mit den 
jeweiligen Anbietern abgestimmt werden? 
• Wer hat die Federführung, welche Zuständigkeiten b estehen? 
• In welchen Strukturen (Arbeitskreise, bilaterale G espräche etc.) sind welche 
für die Angebots- oder Maßnahmegestaltung notwendig en Informationen zu 
bekommen? 
• Wer ist wie über das Angebotsspektrum zu informier en? 
• Gibt es bereits konzeptionelle Aussagen zu diesem Thema beim Träger der 
Einrichtung? 
 
 
3.7 Kinder- und Jugendbildung 
 
3.7.1 Ausgangslage 
 
Kurzbeschreibung / Gesetzliche Grundlagen
 
Bildung ist der umfassende Prozess der Entwicklung und Entfaltung derjenigen Fä- 
higkeiten, die Menschen in die Lage versetzen zu le rnen, Leistungspotenziale zu 
entwickeln, zu handeln, Probleme zu lösen und Bezie hungen zu gestalten. Unter- 
schieden werden kann zwischen formeller, nicht-formeller und informeller Bildung. 
 
Kinder- und Jugendbildung in der Jugendhilfe umfass t überwiegend nicht-formelle 
Bildungsprozesse, während formelle Bildungsprozesse  vor allem Institutionen der 
Jugendsozialarbeit zugeordnet werden. Ungeplante un d nicht intendierte Bildungs- 
prozesse, die sich im Alltag von Familie, Nachbarsc haft, Arbeit und Freizeit ergeben 
(informelle Prozesse) sind Voraussetzung für nicht- formelle und formelle Bildungs- 
prozesse. Aus diesem Grund ist es eine unverzichtba re Aufgabe der Kinder- und 
Jugendhilfe, nichtformelle Bildungsprozesse und die  dafür notwendigen Ressourcen 
anzuregen, zu stärken und zu unterstützen. Bildung in diesem Sinn ist immer auch 
gesellschaftliche Bildung, die das Erreichen des ge sellschaftspolitischen Ziels der 
Sicherung der Zukunftsfähigkeit fördern soll.  
 
Grundlegend für nicht-formelle Bildungsprozesse ist , dass der Autonomiespielraum 
für Kinder und Jugendliche vergrößert wird, um Selb stbestimmung zu erreichen. Die 
besonderen Eigenschaften der Einzelnen müssen anerk annt und wertgeschätzt und 
an den in den Bezugsgruppen vorhandenen Werten und Normen angeknüpft wer- 
den. Bildungsanlässe in der Kinder- und Jugendhilfe  sind die Interessen der Kinder 
und Jugendlichen und Konflikte, da in diesen die un terschiedlichen Interessen klar 
formuliert werden. 
 
Der gesetzlicher Auftrag findet sich u. a. in den § § 1, 11, 12, und 13, SGB VIII; §§ 2, 
10, AG-KJHG – KJFöG 
 
Standortbestimmung für Münster 
 
Nicht-formelle und formelle Bildung findet in Münst er im Rahmen der Angebote der 
offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverband sarbeit, der Jugendsozialar- 
beit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschut zes statt. Dabei überwiegt der 
Anteil der nicht-formellen Bildung vor allem in der  Kinder- und Jugendarbeit. Hier 
werden in den Angebotsfeldern soziale Kompetenzen u nd Schlüsselqualifikationen 
vermittelt, die jedoch nicht durch Leistungsnachweise o.ä. nachprüfbar sind. Formel- 
le Bildung findet lediglich in einzelnen Angeboten statt. 
 
In den Maßnahmen der Jugendsozialarbeit finden dage gen auch formelle Bildungs- 
prozesse statt. Durch Kurse zur Qualifikation oder Förderungen in ausgewählten 
Bereichen (Sprache, Lernen etc.) werden Kinder und Jugendliche gebildet. Die

18  
nicht-formellen Bildungsprozesse finden ihren Niede rschlag in den niedrigschwelli- 
gen Angeboten, die den Rahmen für die Vermittlung v on nicht unmittelbar nachprüf- 
baren Kompetenzen bieten.  
 
Formelle Bildungsprozesse finden im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu 
einzelnen Themenbereichen statt. 
 
 In allen Handlungsfeldern ist jedoch die Darstellu ng dieser Prozesse und der Nach- 
weis von Bildungsaspekten nicht angemessen entwickelt. 
 
3.7.2 Perspektive 
 
Bei allen konzeptionellen Planungen in Bezug auf Ma ßnahmen, Angebote, inhaltli- 
che Neuausrichtung etc. ist der Bildungsaspekt zu b eachten. Dabei ist zu prüfen, 
wie Kindern und Jugendlichen entsprechende Rahmenbe dingungen zu bieten sind, 
die formelle, vor allem aber auch nicht-formelle Bi ldungsprozesse ermöglichen. Die 
Rolle der Fachkräfte in allen Handlungsfeldern (Hau ptberufliche, Nebenberufliche 
und auch Ehrenamtliche) ist dabei insbesondere immer wieder zu reflektieren. 
 
Folgende Leitfragen können bei der konzeptionellen Weiterentwicklung des Leitprin- 
zips hilfreich sein: 
• Finden formelle Bildungsprozesse statt? 
• Welche Rahmenbedingungen existieren für die formel len Bildungsprozesse? 
• Welche Zielsetzungen werden damit verfolgt? 
• Gibt es für die Zielgruppe Freiräume für nicht-for melle Bildungsprozesse 
(Entwicklung von Selbstständigkeit etc.)? 
• Welche Anlässe bestehen für nicht-formelle Bildung sprozesse bzw. welche 
Anlässe werden dafür geschaffen? 
• Werden diese begleitet oder forciert? 
• Welche Kompetenzen benötigen die zuständigen Fachk räfte, um nicht-
formelle Bildungsprozesse zu ermöglichen? 
• Bestehen Fortbildungs- und / oder Weiterbildungsmö glichkeiten in diesem 
Bereich für die Fachkräfte? 
• Werden die Bildungsprozesse dokumentiert? 
• Gibt es bereits konzeptionelle Aussagen zu diesem Thema beim Träger der 
Einrichtung?

19  
4. Die Handlungsfelder 
 
4.1 Kinder- und Jugendarbeit  
 
4.1.1 Offene und mobile Kinder- und Jugendarbeit 
 
4.1.1.1 Allgemeines (§ 2 Abs. 1 KJFöG) 
 
Gemäß § 2 Abs. 1 KJFöG soll Kinder- und Jugendarbei t durch geeignete Angebote 
die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklun g junger Menschen unter Berück- 
sichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse fördern. Sie soll dazu beitragen:  
 
 Kindern und Jugendlichen die Fähigkeit zu solidari schem Miteinander,  
 zu selbst bestimmter Lebensführung,  
 zu ökologischem Bewusstsein, 
 zu nachhaltigem umweltbewusstem Handeln zu vermitt eln.  
 
 Darüber hinaus soll sie zu  
 
 eigenverantwortlichem Handeln,  
 zu gesellschaftlicher Mitwirkung,  
 zu demokratischer Teilhabe,  
 zur Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln und   
 zu Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauung en, Kulturen und Le- 
bensformen befähigen. 
 
 Die Angebotsstruktur der offenen und mobilen Kinde r- und Jugendarbeit in der Stadt 
Münster muss sich an dieser grundsätzlichen Zieldef inition des Kinder- und Jugend- 
förderungsgesetzes messen lassen. Wie bereits unter  Punkt 1.2 dargestellt, hat die 
Stadt Münster bereits vor geraumer Zeit einen Katal og von 15 Angebotsfeldern der 
Kinder- und Jugendarbeit erarbeitet, der bereits di e Grundlage für das Berichtswe- 
sen seit dem Jahr 2003 bildet. Sie werden anstelle der im § 10 KJFöG beispielhaft 
und nicht abschließend genannten Schwerpunkte der K inder- und Jugendarbeit 
auch für den münsteraner Kinder- und Jugendförderpl an die Basis im Bereich Kin- 
der- und Jugendarbeit bilden (siehe 4.1.1.3). 
 
 Das Vertretungs- und Abstimmungsgremium für den Be reich der hier beschriebenen 
offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit ist in  Münster die Arbeitsgemein- 
schaft nach § 78 SGB VIII „Kinder- und Jugendarbeit (AG 2)“. 
 
 
 
4.1.1.2 Ziele für die offene und mobile Kinder- und  Jugendarbeit 
  
 
Die nachfolgend aufgeführten Ziele sind als strateg ische Ziele oder auch globale 
Ziele zu verstehen, an denen sich die Angebote und ihre Weiterentwicklung auszu- 
richten haben. 
 
  Wohnortnah 
 Angebote der offenen und mobilen Kinder- und Jugen darbeit werden in jedem Sozi- 
alraum 
2 in Münster vorgehalten. 
 
 
 
                                                      
2 Benennung der Sozialräume in Anlage 1

20  
  Öffnungszeiten / Erreichbarkeit 
 Angebote der offenen und mobilen Kinder- und Jugen darbeit sind in Münster zeitlich 
breit vorhanden. Dies bezieht sich auf ganzjährige Öffnung, Öffnung an den Wo- 
chenenden und Angebote zu Tages- und Abendzeiten. 
 
  Offenheit der Angebote 
 Zentrale Aufgabe in den Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und Ju- 
gendarbeit ist das Angebotsfeld Kommunikation und B egegnung. Durch dieses An- 
gebotsfeld werden Kindern und Jugendlichen die Räum e zur Verfügung gestellt, die 
für die Entwicklung und Bildung von Kindern und Jug endlichen im Rahmen der Kin- 
der- und Jugendarbeit grundlegend sind. 
 
  Vielfalt des Angebotes 
Die Kernaufgaben (siehe 4.1.1.3) der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit 
werden in jedem Sozialraum angeboten. Der Umfang de r einzelnen Kernaufgaben 
wird nach den Erfordernissen der potentiellen Zielg ruppe ausgerichtet. Dies schließt 
eine mögliche Profilierung / Spezialisierung von Ei nrichtungen nicht aus. Ziel ist es, 
unterschiedlichen Zielgruppen unterschiedliche Schw erpunkte anzubieten und da- 
durch die Möglichkeit zu schaffen, mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen. 
 
 Befindet sich lediglich eine Einrichtung in einem Sozialraum ist ein möglichst breites 
Angebot der Kernaufgaben anzustreben. Ziel ist, neb en dem Angebotsfeld „Begeg- 
nung und Kommunikation“ mindestens fünf der neun we iteren Kernaufgaben im 
Jahresverlauf abzudecken. 
 
  Verantwortung für den Sozialraum 
 Im Rahmen der sozialraum- und einrichtungsspezifis chen Angebote nehmen die 
Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- und J ugendarbeit Mitverantwortung 
für den jeweiligen Sozialraum wahr. Spezielle Zielg ruppen bzw. spezielle Erforder- 
nisse von Zielgruppen erfordern besondere Angebote.  Diese werden in den Sozial- 
räumen mit den einzelnen Einrichtungen und in Abspr ache der Einrichtungen und 
Institutionen vor Ort in Ausprägung und Umfang abge stimmt. Dabei werden the- 
menabhängig stadtweit tätige Träger als Kooperationspartner einbezogen. 
 
 
4.1.1.3 Die Münsteraner Angebotsfelder / Schwerpunk te und ihre Definitionen 
 
 Im Rahmen des Entwicklungsprozesses sind die vorha ndenen 15 Angebotsfelder 
der Kinder- und Jugendarbeit in die Bereiche „Kernaufgaben“  sowie „einrich- 
tungs- und sozialraumspezifische Angebote“  untergliedert worden. 
 
 Unter Kernaufgaben  sind dabei diejenigen Aufgaben zu fassen, die eine  so ge- 
nannte Grundversorgung darstellen und somit überall  vorzuhalten sind. Dem ge- 
genüber ergibt sich aus der sozialraumbezogenen Bet rachtung bestimmter Sozial- 
strukturdaten sowie aus der Einschätzung der Fachkr äfte die Notwendigkeit, ein- 
richtungs- und sozialraumspezifische Angebote vorzuhalten. Die genaue Zuord- 
nung der einzelnen Angebotsfelder kann der nachfolg enden Grafik entnommen 
werden.

21  
  
  
 
 Bezüglich der Definitionen der einzelnen Angebotsf elder wird an dieser Stelle auf 
den Jahresbericht 2005 - Zahlen, Daten, Fakten zur Kinder- und Jugendarbeit ver- 
wiesen. 
 
 
4.1.2 Jugendverbandsarbeit  
 
4.1.2.1 Allgemeines (§ 11 Abs. 1 KJFöG) 
 
Jugendverbände haben eine zentrale Bedeutung für di e Kinder- und Jugendarbeit. 
Sowohl im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII),  als auch im Kinder- und Ju- 
gendförderungsgesetz des Landes NRW ist dies durch eigene gesetzliche Grundla- 
gen dokumentiert. Die Jugendverbände stellen Orte d er Selbstorganisation von Kin- 
dern und Jugendlichen dar, in denen die Arbeit geme inschaftlich gestaltet und ver- 
antwortet wird. Damit tragen die Verbände wesentlic h zur Identitätsbildung junger 
Menschen bei. 
 
Grundprinzipien der Jugendverbandsarbeit sind dabei  Freiwilligkeit und Ehrenamt- 
lichkeit, Selbstorganisation und Mitbestimmung, jug endpolitisches Mandat und 
Wertgebundenheit, sowie Arbeit in Gruppen und Anleh nung an Organisationsstruk- 
turen von Vereinen und Verbänden. 
 
Das Vertretungs- und Abstimmungsgremium für den Bereich der hier beschriebenen 
Jugendverbandsarbeit ist die Arbeitsgemeinschaft na ch § 78 SGB VIII „Kinder- und 
Jugendarbeit (AG 2)“.  
 
 
4.1.2.2  Ziele für die Jugendverbandsarbeit 
 
  Selbstorganisation 
Die Jugendverbände in Münster und deren Mitglieder sind selbst für die inhaltliche 
Schwerpunktsetzung ihrer Arbeit verantwortlich. Dad urch werden Kinder und Ju- 
gendliche in den Jugendverbänden befähigt, Verantwo rtung zu übernehmen und 
Entscheidungen zu treffen.

22  
Vielfalt 
In der Stadt Münster gibt es eine Vielzahl von Juge ndverbänden unterschiedlicher 
inhaltlicher Ausprägung, die einer großen Anzahl vo n Kindern und Jugendlichen zur 
Verfügung stehen. 
 
  Unterstützung des Ehrenamtes und Anerkennung 
In den Jugendverbänden tätige Ehrenamtliche werden in ihrer Tätigkeit unterstützt 
und erfahren Anerkennung für ihr Engagement. Die Jugendverbände werden in ihrer 
Arbeit mit Ehrenamtlichen, in der Qualifizierung di eser und bei deren Anerkennung 
gefördert. 
 
  Mitbestimmung 
 Die Jugendverbände und ihre Mitglieder tragen dazu  bei, dass eine demokratische 
Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Münster durch vielfältige Lern- 
und Erfahrungsräume möglich ist. Die Jugendverbände  werden in die Mitbestim- 
mungsstrukturen in der Stadt Münster eingebunden. 
 
 
4.1.2.3 Schwerpunkte der Jugendverbandsarbeit 
 
 Gemäß den benannten Grundprinzipien der Jugendverb andsarbeit ist der Schwer- 
punkt der Angebote in den regelmäßig stattfindenden  Gruppen mit fester Teilneh- 
mer- und Teilnehmerinnenstruktur zu sehen. Darüber hinaus finden vielfältige Quali- 
fizierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarb eiter, Ferienfreizeiten und 
themenbezogene Projekte statt. 
 
 Die Aktivitäten beziehen sich im Allgemeinen auf p olitische und soziale Bildungsar- 
beit, kulturelle Jugendarbeit, arbeitsweltbezogene Jugendarbeit, sportliche Jugend- 
arbeit, Angebote für Gesellschaft, Sport und Spiel,  Jugenderholung, Jugendbera- 
tung und internationale Jugendarbeit. Die inhaltlic he Ausrichtung orientiert sich an 
den Themenschwerpunkten des jeweiligen Verbandes.    
 
  
4.2 Jugendsozialarbeit 
 
4.2.1 Allgemeines (§ 2 Abs. 2 KJFöG) 
 
Jugendsozialarbeit trägt insbesondere dazu bei, ind ividuelle und gesellschaftliche 
Benachteiligungen durch besondere sozialpädagogisch e Maßnahmen auszuglei- 
chen. Sie bietet jungen Menschen vor allem durch Hi lfen in der Schule und in der 
Übergangsphase von der Schule zum Beruf spezifische  Förderangebote, sowie prä- 
ventive Angebote zur Stärkung der Persönlichkeitsen twicklung und zur Berufsfähig- 
keit. Mit dieser Definition schließt § 2 Abs. 2 KJF öG nahtlos an den in § 13 KJHG 
beschriebenen Auftrag der Jugendsozialarbeit an. 
 
 Die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Jugend sozialarbeit (AG 3)“ ist das 
Vertretungs- und Abstimmungsgremium für den Bereich  der hier beschriebenen Ju- 
gendsozialarbeit. 
 
 
4.2.2 Die Münsteraner Angebotsfelder / Schwerpunkte  und ihre Definitionen 
 
 Eine Übersicht über die bisher definierten Angebot sfelder gibt das nachfolgende 
Schaubild:

23  
 
 
4.2.2.1 Allgemeine Beratung 
 
4.2.2.1.1 Beratung / Information 
 
Unter „Beratung / Information“ werden sowohl Einzel - als auch Gruppengespräche 
verstanden, bei denen Jugendliche eine erste Hilfes tellung zu unterschiedlichen 
Problemen erhalten können. Dem entsprechend sind di e Beratungsthemen vielfältig 
und umfassen folgende Bereiche: 
 
- Arbeit, Ausbildung, Beruf 
- Wohnen 
- Schule 
- finanzielle Situation 
- psychosoziale Versorgung 
- Familie, Partnerschaft 
- Gesundheit 
- Freizeit 
- Freunde, Nachbarschaft 
- Delinquenz 
- Gewalt 
- Behörden 
 
Beratungsgespräche haben einen unverbindlichen Char akter und münden damit 
nicht zwangsläufig in eine konkrete Hilfe. Auf der anderen Seite ist ein intensives 
Beratungsgespräch zur Abklärung der persönlichen Si tuation jedoch unabdingbare 
Voraussetzung für die Entscheidung über die Gewähru ng der richtigen individuellen 
Hilfe. 
 
 
4.2.2.2 Gewährung individueller Hilfen 
 
4.2.2.2.1 Jugendberufshilfe 
 Unter dem Begriff „Jugendberufshilfe" sind sozialp ädagogische Maßnahmen und 
Projekte zusammengefasst, die zur Überwindung von S chwierigkeiten bei der beruf- 
lichen Integration junger Menschen von der Schule i n die Ausbildung und in den Be- 
ruf beitragen. 
 
4.2.2.2.2 Integrations- / Migrationshilfe 
Integrations- / Migrationshilfen sind Hilfen zur Eingliederung junger Menschen unter-
schiedlicher nationaler und kultureller Herkunft. 
	






 





 


	










	
  
   

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Stand: 18.11.2005 
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24  
4.2.2.2.3 Wohnhilfen 
 Wohnhilfen sind sozialpädagogisch begleitete Wohnf ormen für junge Menschen, die 
sich in Schulausbildung, Berufsvorbereitung, -ausbi ldung oder beruflicher Eingliede- 
rung befinden. Darüber hinaus gehört zu diesem Hand lungsfeld die Akquise bzw.  
Schaffung von Wohnraum für spezifische Zielgruppen (wohnungslose junge Men- 
schen). 
 
4.2.2.2.4 Schulbezogene Angebote 
Die schulbezogene Sozialarbeit ist eine Aktivität d er Jugendhilfe unmittelbar an der 
Schule. Neben der Unterstützung und Beratung von Sc hülerinnen und Schülern, El- 
tern und Lehrkräften in Konfliktsituationen, engagiert sich Jugendhilfe im Vorfeld des 
Übergangs von der Schule in den Beruf und des Beruf sfindungsprozesses. Schul- 
bezogene Sozialarbeit ist nicht unmittelbar Bestand teil des Schulbetriebes und or- 
ganisatorisch nicht der Schulverwaltung angebunden. 
 
4.2.2.2.5 Lernhilfen 
 Lernhilfen sind individuelle Leistungen für Kinder  und Jugendliche zur Förderung 
und Unterstützung. Ziel der individuellen Förderang ebote ist eine Stabilisierung im 
Rahmen schulischer Leistungen und die Verbesserung von Fähigkeiten im Rahmen 
der Motorik und der Wahrnehmungsfähigkeit. Erreicht werden individuell beeinträch- 
tigte und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche. 
 
4.2.2.2.6 lebenspraktische Hilfen 
 Unter dem Begriff „lebenspraktische Hilfen“ werden  diejenigen Angebote verstan- 
den, die den Jugendlichen in seiner Perspektiventwi cklung unterstützen und dazu 
befähigen sollen, den Alltag mit all seinen Problemlagen selbst zu bewältigen. 
 
4.2.2.2.7 Vermittlung weiterer Hilfen 
 Der Bereich „Vermittlung weiterer Hilfen“ stellt d ie Schnittstelle zu anderen / angren- 
zenden Bereichen dar. Sofern die speziellen Hilfen der Jugendsozialarbeit in Einzel- 
fällen nicht (mehr) greifen, kann eine Vermittlung von Hilfen innerhalb der Jugendhil- 
fe (Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit, Drogenhilfe , o.ä.) bzw. außerhalb der Ju- 
gendhilfe in Betracht kommen. 
 
 
4.2.2.3 Allgemeine Angebote 
 
4.2.2.3.1 Zielgruppenspezifische Begegnung und Komm unikation 
Abhängig von der Nutzergruppe werden jungen Mensche n Räume zu bestimmten 
Zeiten und Regeln zur Verfügung gestellt, die sie m itverwalten und mitgestalten 
können. Es handelt sich um einen Ort, der eine unte rschiedlich intensive pädagogi- 
sche Betreuung erfordern kann. 
Gleichzeitig stellen diese Angebote jedoch auch ein  wichtiges "Kontaktfeld" für die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar, um einzelne J ugendliche und Cliquen kennen 
zu lernen, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, Beratu ng und Hilfen anzubieten und 
"einzuleiten". 
 Dieses Angebotsfeld ist eine wichtige Schnittstell e zu den anderen Angebotsfeldern. 
 
4.2.2.3.2 offene „freizeitpädagogische“ Angebote 
Unter freizeitpädagogischen Angeboten werden offene  Angebote verstanden, die 
folgendes zum Ziel haben: 
 
- Beziehungsaufbau 
-  Erwerb sozialer Kompetenz 
-  Förderung positiver Gruppenstrukturen

25  
4.3 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 
 
4.3.1 Allgemeines (§ 2 Abs. 3 KJFöG) 
 
Auf der Grundlage des § 14 SGB VIII ist der erziehe rische, präventive Kinder- und 
Jugendschutz neben dem ordnungsrechtlichen und stru kturellen Kinder- und Ju- 
gendschutz ein zentrales Aufgabenfeld. In einer von  vielen Veränderungen gepräg- 
ten Umwelt sind vielfältige potentielle Gefährdunge n und Beeinträchtigungen zu be- 
obachten. Rechtliche Regelungen sind nicht durchgän gig vorhanden bzw. durchzu- 
setzen. 
 
 Durch Angebote des erzieherischen Kinder- und Juge ndschutzes sollen Eltern und 
Multiplikatoren aus Jugendhilfe und Schule befähigt  werden, Kinder und Jugendli- 
che vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und ihnen Grundlagen für eine eigene 
Kritikfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit zu verm itteln. Der erzieherische Kinder- 
und Jugendschutz befasst sich dabei überwiegend mit  den Themen „Medien“, „Ge- 
walt“, „Sucht“, „Okkultismus“, „Freizeit“ und „Konsum“. 
  
 Dies beinhaltet  
 Information über die gesetzlichen Jugendschutzbest immungen (§ 14 SGB 
VIII), über das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und das  Jugendarbeits- 
schutzgesetz  (JArbSchG) 
 Förderung der Elternkompetenz in Erziehungsfragen 
 Anregung von Multiplikatoren zur Weiterentwicklung  ihrer fachlichen Kon- 
zepte 
 Information der Öffentlichkeit über aktuelle Jugen dschutzthemen und 
 Flankierung und Ergänzung des kontrollierend-eingr eifenden Kinder- und 
Jugendschutzes. 
 
 
4.3.2 Schwerpunkte des erzieherischen Kinder- und J ugendschutzes 
   
Überwiegend werden folgende Angebote durch die Orga nisation von Fachtagungen 
und Projekten, Beratung von Eltern und Multiplikato ren im Einzelfall, Referate und 
Erstellung von Stellungnahmen umgesetzt: 
 
 Information und Beratung von Kindern, Jugendlichen  und Familien sowie 
Multiplikatoren aus Schule und Jugendhilfe zu o. g.  Themen und ggf. Wei- 
tervermittlung an Fachdienste 
 Bereitstellung und Versand von Materialien zum Jug endschutz, Jugendme- 
dienschutz und Jugendarbeitsschutz 
 Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen zur Ju gendgefährdung aus 
der Bevölkerung, ggf. Weiterleitung an das städtisc he Ordnungsamt, staatli- 
che Amt für Arbeitsschutz oder die Polizei 
 Stellungnahmen bei Veranstaltungen, Theateraufführ ungen mit A 
uftritten  von 
Kindern 
 Antragstellung zur Indizierung von Schriften, Ton-  und Bildträger, Abbildun- 
gen und anderen Darstellungen bei der Bundesprüfste lle für jugendgefähr- 
dende Schriften 
 Fachliche Begleitung freier und öffentlicher Träge r bei Konzeptentwicklun- 
gen zum Kinder- und Jugendschutz in den verschiedenen Themenbereichen 
 Fachliche und ggf. finanzielle Unterstützung von f reien und öffentlichen Trä- 
gern der Jugendhilfe bei der Durchführung von präve ntiven Maßnahmen 
zum Kinder- und Jugendschutz

26  
 Bedarfsorientiertes Aufgreifen von aktuellen Präve ntionsangeboten und Ak- 
tionen der verschiedenen Handlungsfelder 
 Elternbriefversand 
 
Um die benannten Themenfelder umfassend bearbeiten zu können, ist eine Koope- 
ration mit weiteren in diesem Feld tätigen Institutionen notwendig.

27  
 
5. Analyse und Handlungsempfehlungen für das Handlu ngsfeld 
„Kinder- und Jugendarbeit“ 
 
5.1 Allgemeines 
 
Wesentliche Zielsetzung des Kinder- und Jugendförde rungsgesetzes ist es, Steue- 
rungsinstrumente zu entwickeln, die eine gezielte j ährliche Bedarfs- und Maßnah- 
menplanung ermöglichen und Grundlage für konkrete Z ielvereinbarungen sind. Im 
Vergleich zu den bisherigen Jahresberichten, die si ch überwiegend auf die Darstel- 
lung von bestehenden Angeboten konzentrierten, für eine tiefer gehende Analyse 
aber nicht die erforderlichen Instrumente zur Verfü gung hatten, ist gerade in diesem 
Punkt das wesentliche Merkmal einer Weiterentwicklu ng der bisherigen Berichter- 
stattung zu sehen.  
 
Gerade aus den Merkmalen „Steuerungsinstrument“ und  „Bedarfsplanung“ ergibt 
sich jedoch auch die Notwendigkeit einer umfassende ren Betrachtungsweise des 
Handlungsfeldes „Kinder- und Jugendarbeit“. Im Wese ntlichen basiert die Analyse 
auf den drei Bausteinen „Strategie (Ziele der Kinde r- und Jugendarbeit)“, „Planung 
(Handlungsempfehlungen)“ und „Umsetzung (tatsächliche Angebotsstunden)“. 
 
Wichtig in diesem Zusammenhang sind ferner nähere E rläuterungen zu dem Punkt 
„tatsächliche Angebotsstunden“. Fakt ist, dass Münster über ein breites Angebot im 
Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit verfügt. 
 
Zu unterscheiden ist dabei zwischen  
 
• Angebotsstunden, die im Rahmen der Leistungsverein barung zu erbringen 
sind,   
• Angeboten im Rahmen der aufsuchenden Arbeit (mobil e Angebote)  
• Angeboten, die über Projektmittel / Handlungstöpfe  finanziert werden  
• Eigenfinanzierte Angeboten (z.B. Cafébetriebe) 
 
Mit der Vorlage 797/99 wurde vom Rat eine neue Form  der Förderung von Einrich- 
tungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendar beit freier Träger beschlos- 
sen. Diese sieht vor, an die Förderung von Personal kosten, Betriebskosten, des all- 
gemeinen offenen Programms und inhaltlicher Schwerp unkte bestimmte Leistungen 
in Form von Mindeststandards zu knüpfen und dies in  einzelne Leistungsvereinba- 
rungen aufzunehmen. 
 
Die in der Förderstruktur befindlichen Einrichtunge n sind demnach verpflichtet, ein 
bestimmtes Maß an Wochenöffnungsstunden, Wochenange botsstunden und Jah- 
resöffnungswochen zu erbringen. Der genaue Umfang i st dabei abhängig von der 
Zahl der durch die Stadt Münster überwiegend finanz ierten Stellen hauptamtlichen 
Personals (siehe nachfolgende Tabelle). 
 
 
Personal 
Umfang der Stellen 
Öffnungsstunden  
pro Woche 
Angebotsstunden 
pro Woche 
Öffnungswochen  
pro Jahr 
0 6 9 40 
½ 10 15 44 
1 15 22,5 44 
1 ½ 20 30 44 
2 25 37,5 44 
3 35 52,5 48

28  
 
Im Ergebnis handelt es sich hier um eine „steuerbare Angebotspalette“ , weil sie 
überwiegend über städtische Haushaltsmittel finanzi ert wird und somit Einfluss so- 
wohl auf den Angebotsumfang als auch auf die Angebo tsstruktur genommen wer- 
den kann. Gleiches gilt für die Angebote, die über städtische Projektmittel bzw. 
Handlungstöpfe finanziert werden. 
 
Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den eigenfina nzierten Angeboten ihrem 
Wortlaut entsprechend um Angebote, die vom Träger /  der Einrichtung selbst finan- 
ziert werden und für die entsprechend weiteres Pers onal (i.d.R. nicht-
hauptamtliches Personal, Ehrenamtliche, Praktikante n, Cafébetriebe) gewonnen 
werden muss. Diese Angebote gelten somit als „nicht steuerbar“ . 
 
Für die in der Förderstruktur als „Mobile Angebote“ bezeichneten Leistungen ist eine 
Festlegung der Angebotsstunden noch nicht erfolgt. Diese wird gemeinsam mit den 
Trägern dieser Angebote im Jahr 2007 vereinbart. Au s diesem Grund sind diese 
Angebote auch nicht in den bei den Handlungsempfehl ungen ab Kapitel 5.2.8 auf- 
geführten Tabellen „Bevölkerung – Angebotsstunden n ach Leistungsvereinbarung“ 
eingeflossen und werden nachträglich ergänzt. 
 
 
5.2 Stadt Münster gesamt 
 
 Im Folgenden sind relevante Angaben zu Bevölkerung,  Sozialstrukturen und Ange- 
bots- und Besuchsdaten aufgeführt, die neben der Ei nschätzung der Fachkräfte die 
Grundlage für die Erarbeitung der Handlungsempfehlungen darstellen. 
 
5.2.1 Daten und Fakten 
 
Bevölkerung  
insgesamt 
6-20 Jährige  
insgesamt 
6-20 Jährige  
männlich 
6-20 Jährige  
weiblich 
6-20 Jährige  
ausländisch 
6-20 Jährige 
Prognose 2015 
41.114 20.129 20.985 3.499 40.069 278.925 14,74% 48,96 % 51,04% 8,51 % -2,54 % 
 Stand: 31.12.2005  
 
• Bezieht man die Gruppe der 21- bis 26-Jährigen (+ 34.482) mit in die Betrach- 
tung ein, so erhöht sich der Anteil der jungen Mens chen im Alter von 6 bis 26 
Jahren auf rund 27 %. 
 
Die Gruppe der 6-20-Jährigen nach Altersstufen 
6-13 Jahre 
48% 
14-17 Jahre 
25% 
18-20 Jahre 
27%

29  
• Der Anteil der 6- bis 13-Jährigen an der Gruppe de r 6- bis 20-Jährigen liegt bei 
nahezu 50 % (siehe Diagramm 3).  
 
• Laut der aktuellen Bevölkerungsentwicklungsprognos e für das Jahr 2015 wer- 
den die Bevölkerungszahlen insgesamt in Münster stabil bleiben (+ 0,2 %). 
 
• Der Rückgang bei den 6- bis 20-Jährigen (- 2,54 %)  betrifft vor allem die Bezir- 
ke Mitte (- 1.423) und Nord (- 538), denen auch ein  allgemeiner Bevölkerungs- 
rückgang prognostiziert wird. 
 
• Der Rückgang in Bezug auf die Kinder und Jugendlic hen betrifft dabei eher die 
jüngeren Altersgruppen. In der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen wird der 
Rückgang mit insgesamt 14 % (- 1.401) am stärksten prognostiziert. 
 
• Die Altersgruppe der 10- bis 16-Jährigen wird dage gen um rund 1 % und die 
der 18- bis 21-Jährigen um rund 6 % steigen. 
 
 Eine detaillierte Übersicht inklusive der Verteilu ng auf die einzelnen Stadt- bzw. sta- 
tistischen Bezirke ist als Anlage 2 beigefügt. 
 
 
5.2.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit  
 
5.2.2.1 Angebotsdaten 
 
5.2.2.1.1 Angebotsstunden nach Leistungsvereinbarun g 
 
 Auf der Grundlage der aktuell gültigen Leistungsve reinbarungen werden von den 
geförderten Einrichtungen insgesamt 42.138 Angebots stunden erbracht. Die Vertei- 
lung auf die einzelnen Stadtbezirke kann der nachfo lgenden Tabelle entnommen 
werden: 
 
Stadtbezirk Angebotsstunden nach LV 4 
  abs. in % 
Mitte 11.730,00  27,84%  
West 9.090,00  21,57%  
Nord 8.058,00 19,12%  
Ost 2.670,00  6,34%  
Südost 3.795,00  9,01%  
Hiltrup 6.795,00  16,13%  
stadtweit 42.138,00  100,00%  
 
 
5.2.2.1.2 Tatsächlich geleistete Angebotsstunden 
   
Im Jahr 2005 belief sich die Gesamtzahl aller Angeb otsstunden - verteilt auf insge- 
samt 36 Einrichtungen -  auf insgesamt 108.722,02 S tunden. Unter Berücksichti- 
gung der unter 5.2.2.1.1 genannten Angebotsstunden nach Leistungsvereinbarung 
                                                      
3 Die Diagrammabstufung erfolgt nach dem Zuschnitt der Angebote. Für die Gruppe 6 – 13-Jährigen werden kinderpä- 
dagogische Angebote vorgehalten. Die 14- bis 17-Jährigen sind traditionell die Hauptzielgruppe der Jugendarbeit  
4 Ohne mobile Angebote in den Bezirken Mitte, Nord, Südost und Hiltrup (siehe Seite 29)

30  
(42.138) entfallen damit auf den Bereich der eigenf inanzierten Angebote insgesamt 
66.584,02 Stunden. 
 
 
Angebotsstunden Absolut In % 
Nach LV 42.138,00  38,76  
Eigenfinanziert 5 66.584,02  61,24  
Insgesamt 108.722,02  100,00  
 
 
Der überwiegende Angebotsschwerpunkt lag dabei auf den folgenden fünf Ange- 
botsfeldern: 
 
• Begegnung und Kommunikation 33,96 % (36.926,75 Stu nden) 
• Medienpädagogische Angebote 11,01 % (11.968,70 Stu nden) 
• Angebote in den Schulferien / in der Freizeit 9,34  % (10.151,25 Stunden) 
• Kreative Angebote                                             8,98 %  (  9.764,00 Stunden)  
• Angebote in Sport und Spiel                              4,97 %  (  5.408,00 Stunden) 
 
Wie das folgende Kreisdiagramm darlegt, liegt der S chwerpunkt der Angebote mit 
ca. 34 % im Bezirk Mitte, gefolgt von Nord mit rund 24 %  und an der dritten Stelle 
Hiltrup und West mit jeweils knapp 15 % .  
 
Neben dem Kerngeschäft der offenen Angebote ist in den letzten Jahren ein deut- 
lich erweitertes Angebotsspektrum entwickelt worden . So ist die Ferienbetreuung 
und die aufsuchende Arbeit in vielen Stadtteilen we iterentwickelt worden und gehört 
zum Standardrepertoire der Einrichtungen.  
 
Die Qualitätsprozesse wie z.B. Konzeptentwicklung d er Einrichtungen, Durchfüh- 
rung von Qualitätszirkeln, Aufbau von Stadtteilarbe itskreisen, Aufbau eines syste- 
matischen Berichtswesens konnten in den letzten Jah ren deutlich weiter entwickelt 
werden. 
                                                      
5 Die finanziell unabhängigen Cafébetriebe der städtischen Einrichtungen sind hierin nicht enthalten.  
Mitte; 33,83% 
Nord; 23,76% 
West; 14,64% Hiltrup; 14,78% 
Südost; 8,71% 
Ost; 4,26%

31  
Zu den Herausforderungen in der Kinder- und Jugenda rbeit gehören insbesondere 
die weitere Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und  Mitarbeiter im Kinderschutz, die 
stärkere Vernetzung / Verantwortung für den Sozialr aum inklusiv der aufsuchenden 
Arbeit, die Weiterentwicklung geschlechtsdifferenzi erter Angebote und die intensive 
Weiterentwicklung der Kooperationsstrukturen mit den Schulen.  
 
 Weitergehende Details können dem Jahresbericht 200 5 - Zahlen, Daten, Fakten zur 
Kinder- und Jugendarbeit entnommen werden. 
  
 
5.2.2.2 Besuchsdaten 
 
Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit werden st adtweit von regelmäßig und 
unregelmäßig erscheinenden Besucherinnen und Besuch ern genutzt. Besucherin- 
nen und Besucher, die den Normalbetrieb in Häusern und Abenteuerspielplätzen 
regelmäßig nutzen, werden dabei als Stammbesucher-innen und Stammbesu- 
cher  bezeichnet. Diese Gruppe ist den Fachkräften der E inrichtungen gut bekannt, 
so dass von diesen nicht nur die Anzahl angegeben, sondern auch eine Kategorisie- 
rung nach Alter und Geschlecht vorgenommen werden k ann. Andererseits nutzen 
den „Normalbetrieb“ von Häusern und Abenteuerspielp lätzen auch unregelmäßig 
erscheinende Besucherinnen und Besucher , die den Mitarbeitenden in den Ein- 
richtungen in der Regel nicht näher bekannt sind, d eren Anzahl im Berichtsjahr sich 
allerdings bestimmen lässt. 
 
Im Jahr 2005 lag die Anzahl der Stammbesucherinnen und Stammbesucher bei ins- 
gesamt 5.075 Personen. Damit konnten ca. 12 % aller  6- bis 20-jährigen Münstera- 
ner erreicht werden. 
 
Betrachtet man die einzelnen Altersstufen, so fällt  auf, dass gerade die Zahl der 
jungen Volljährigen im Alter von 18 bis 20 Jahren b esonders abfällt (siehe nachfol- 
gendes Diagramm). 
  
 
0
200 
400 
600 
800 
1.000 
1.200 
1.400 
1.600 
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
insgesamt 
weiblich 
männlich 
insgesamt 1.408 1.280 1.447 940 
weiblich 674 627 634 520 
männlich 734 653 813 420 
06 – 11 Jahre 12 – 14 Jahre 15 – 17 Jahre 18 – 20 Jahr e

32  
Für weitergehende Details sei auch hier auf den Jah resbericht 2005 - Zahlen, Da- 
ten, Fakten zur Kinder- und Jugendarbeit verwiesen. 
 
 
5.2.3 Die Bestandsdaten in der Jugendverbandsarbeit  und der „Kinder- und Ju- 
gendgruppenarbeit“ 6 
  
 Jugendverbandsarbeit wird in Münster durch die im Folgenden aufgelisteten Ju- 
gendverbände geleistet, die Kinder- und Jugendgrupp enarbeit ist vor allem in den 
evangelischen und katholischen Kirchengemeinden angesiedelt. 
 
 Arbeiter-Samariter-Jugend (ASJ) 
 Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend / Ev.  Jugendreferat 
 Bund der katholischen Jugend 
 Bund für Umweltschutz und Naturschutz (BUND) 
 Christlicher Verein junger Menschen e.V. (CVJM) 
 Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg (DPSG) 
 Deutscher Gewerkschaftsbund Jugend (DGB-Jugend) 
 Deutsche Marinejugend 
 Johanniterjugend 
 Jugendfeuerwehr 
 Jugendrotkreuz 
 Katholische Landjugendbewegung (KLJB) 
 Katholische junge Gemeinde (KJG) 
 Katholische studierende Jugend (KSJ) 
 Kolpingjugend 
 Malteserjugend 
 Naturschutzjugend 
 Ortsjugendwerke der Arbeiterwohlfahrt 
 Sängerjugend im Sängerbund 
 Sportjugend im Stadtsportbund Münster 
 Stenojugend 
 Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinde r (VCP) 
 Verein für Aquarien- und Terrarienfreunde - Jugend  
 
 Insgesamt werden durch die Jugendverbände 54 Gruppen  regelmäßig durchgeführt 
und damit 581 Mitglieder erreicht.    
 
Mitglieder insg.   männlich weiblich 
581 275 306 
 
44 Mitglieder haben eine Migrationsvorgeschichte. B ei den Jugendverbänden, die 
eine Altersangabe der Teilnehmenden vornehmen konnt en, liegt der Schwerpunkt 
bei den 6- bis 11-Jährigen (220 angegebene Teilnehm erinnen und Teilnehmer) und 
bei den 12- bis 17-jährigen Teilnehmenden (304 ange gebene Teilnehmerinnen und 
Teilnehmer).   
 
Die Leitung der Gruppen wird  durch 143 Ehrenamtliche  geleistet. Alle Gruppen- 
leitungen haben eine Ausbildung zur Gruppenleitung absolviert. Insgesamt sind 466 
Ehrenamtliche in den Jugendverbänden tätig. In drei  Jugendverbänden wird die Ar- 
                                                      
6
 Diese Angaben basieren auf einer Abfrage bei den Juge ndverbänden aus dem Jahr 2006, an der sich ca. 80% aller 
Jugendverbände und Kirchengemeinden beteiligt haben .

33  
beit direkt durch hauptamtliche Fachkräfte unterstü tzt. Diese sind jeweils mit vollen 
Stellen in den Verbänden tätig. 
 
Nicht aufgeführt sind hier die Angebote und Teilnah mestruktur des BDKJ und der 
aej / Ev. Jugendreferat, die als Dachverbände vor a llem Angebote zur Qualifizierung 
und Unterstützung der Ehrenamtlichen vorhalten. Ebe nfalls nicht detailliert aufge- 
führt sind die Angaben der Sportjugend. In der Spor tjugend sind neun Mitarbeitende 
ehrenamtlich im Vorstand aktiv, Angaben der einzeln en Sportvereine sind nicht auf- 
geführt. 
 
Im Rahmen der Kinder- und Jugendgruppenarbeit der Kirchengemeinde n  wer- 
den 66 Gruppen mit 649 Mitgliedern durchgeführt. Di e Mitglieder der Gruppenstun- 
den sind mehrheitlich aus den Altersgruppen der 6- bis 11-Jährigen bzw. der 12– bis 
14-Jährigen.  
 
Darüber hinaus werden 144 Gruppen im Rahmen der christlichen Gruppenarbeit  
(Katechumenen- und Konfirmandenarbeit, Firmvorberei tung, Kommunionvorberei- 
tung und Messdienerarbeit) durchgeführt. Hier werde n ca. 1.800 Kinder und Ju- 
gendliche erreicht. 
 
Durchgeführt werden die Angebote der Kirchengemeinden durch ca. 400 Ehren- 
amtliche . Als Gruppenleitung sind ca. 230 Ehrenamtliche  aktiv, davon der über- 
wiegende Anteil mit einer Gruppenleitungsausbildung. 
 
 
5.2.4 Die Finanzdaten der offenen und mobilen Kinde r- und Jugendarbeit und Ju- 
gendverbandsarbeit 
 
 Folgende Mittel standen für die Angebote der offen en und mobilen Kinder- und Ju- 
gendarbeit und der Jugendverbandsarbeit im Jahr 200 6 in der Haushaltsplanung 
der Stadt Münster zur Verfügung: 
    
 
 
I. Freie Träger - Förderung der offenen und mobilen  Angebote in Euro 
 
Einnahmen 
Landesförderung 164.689,00  
 
Ausgaben 
Förderung der Einrichtungen der offenen und mobilen Kinder- 
und Jugendarbeit 
1.627.270,00  
Zuschuss Betrieb und Verwaltung von Jugendeinrichtungen 75.670,00  
Investive Förderung von Jugendeinrichtungen 70.000, 00  
Handlungsprogramm Jugend- und Sozialarbeit in Coerde 27.260,00  
Jugendarbeit in Hiltrup 25.720,00  
Insgesamt 1.825.920,00  
  
Ausgaben abzüglich der Einnahmen insgesamt 1.661.231,00

34  
 
II.      Freie Träger – Förderung der Jugendverbandsarbeit in Euro 
 
Offene und mobile Angebote 40.530,00  
Reisen und Begegnungen 215.930,00  
Angebote in den Ferien 27.650,00  
Qualifizierung und Bildung 31.000,00  
Insgesamt 315.110,00  
 
  
 
III. Öffentlicher Träger - Finanzaufwendungen (Verwaltungshaushalt) in Euro  
 
Einnahmen   
Entgelte 424.350,00  
Landesförderung 157.386,00  
Bundesmittel (KEK-Programm) 16.500,00 
Insgesamt 598.236,00  
 
Ausgaben   
Personalkosten (einschl. Beschäftigungsentgelte) 1. 800.360,00  
Programmkosten 312.550,00  
Internationale Jugendbegegnung 7.670,00  
Beschäftigungsentgelte Ferienmaßnahmen 48.000,00  
Betriebskosten 58.070,00  
Unterhalt des beweglichen Vermögens 34.780,00  
Insgesamt 2.261.430,00  
 
Ausgaben abzüglich der Einnahmen insgesamt 1.663.194,00  
 
 
5.2.5 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für die Stadt Münster gesamt 
 
 Die nachfolgende Tabelle basiert im Wesentlichen au f den unter Punkt 5.1 gemach- 
ten Aussagen und hat zum Ziel, den durch die Stadt Münster steuerbaren Bereich 
der Angebotsstunden, die nach Leistungsvereinbarung  von der Einrichtung zu 
erbringen sind, und damit sozusagen die Grundversor gung mit Angeboten darstel- 
len, bedarfsgerecht zu verteilen. Diese Verteilung erfolgt dabei auf der Grundlage 
der beiden Bevölkerungsmerkmale „Anzahl der 6- bis 20-Jährigen“ sowie „Anzahl 
der 6- bis 20-jährigen ausländischen Kinder und Jug endlichen“. Dabei erhält das 
Merkmal „Anzahl der 6- bis 20-Jährigen“ mit einem Anteil von 92,50 % das überwie- 
gende Gewicht.  
 
 Die ermittelten Soll-Werte werden den tatsächlich vereinbarten Angebotsstunden 
nach Leistungsvereinbarung gegenüber gestellt. 
 
 Differenzen werden dann auf der Basis der weiteren  Sozialstrukturdaten („Anzahl 
der Fälle Jugendgerichtshilfe“, „Anzahl der Kinder von 0 bis 18 Jahren, die bei allein 
Erziehenden leben“, „Arbeitslose unter 25 Jahren“ u nd „Daten aus der Schulein- 
gangsuntersuchung“) und der Einschätzung der Fachkräfte der offenen und mobilen 
Kinder- und Jugendarbeit sowie im Lichte der strate gischen Ziele der offenen und 
mobilen Kinder- und Jugendarbeit erläutert und im R ahmen der Handlungsempfeh- 
lungen aufgegriffen.

35  
 Diese Ausführungen haben dabei nicht nur für die s tadtweite sondern auch für die 
bezirksbezogene Betrachtung Gültigkeit.  
 
 
 Bevölkerung 
insgesamt 
6-20 Jährige 6-20 Jährige           
ausländisch 
 
Gewichtung    92,50% 7,50% Gewichtungen  
(1) 
abs. 
(2) 
in % 
(3) 
abs. 
(4) 
in % 
(5) 
gew. 
(6) 
abs. 
(7) 
in % 
(8) 
gew. 
(9) 
insg. 
(10) 
Mitte 113.216  40,59%  12.191  29,65%  27,43%  914  26,12%  1,96%  29,39%  
West 53.377  19,14%  9.322  22,67%  20,97%  719  20,55%  1,54%  22,51%  
Nord 28.481  10,21%  5.294  12,88%  11,91%  834  23,84%  1,79%  13,70%  
Ost 20.146  7,22%  3.222  7,84%  7,25%  183  5,23%  0,39%  7,64%  
Südost 27.131  9,73%  4.906  11,93%  11,04%  288  8,23%  0,62%  11,66%  
Hiltrup 36.574  13,11%  6.179  15,03%  13,90%  561  16,03%  1,20%  15,10%  
stadtweit  278.925  100,00%  41.114  100,00%  92,50%  3.499  100,00%  7,50%  100,00%  
 
 
 
 
Angebotsstunden in 
der Förderstruktur  
Angebotsstunden  
nach Gewichtung  
(Soll) 
Differenz   
        
 
(11) 
abs. 
(12) 
in % 
(13) 
abs. 
(14) 
abs. 
(15)  
Erläuterungen zu den 
berechneten Spalten 
(Sp.)  
Mitte 11.730,00  27,84%  12.383,07  -653,07   
West 9.090,00  21,57%  9.487,03  -397,03   
Nord 8.058,00  19,12%  5.772,20  2.285,80   
Ost 2.670,00  6,34%  3.219,87  -549,87   
Südost 3.795,00  9,01%  4.911,20  -1.116,20   
Hiltrup 6.795,00  16,13%  6.364,63  430,37   
stadtweit 42.138,00  100,00%  42.138,00     
Sp. 6 = Sp. 5 x 92,50% 
Sp. 9 = Sp. 8 x 7,50% 
Sp. 10 = Sp. 6 + Sp. 9 
Sp. 14 = 42.138 x Sp. 10 
Sp. 15 = Sp. 12 - Sp. 14 
  
 
 
Auf Grundlage der Sozialstrukturdaten, Bestandsdate n der Kinder- und Jugendar- 
beit und der Einschätzung der Fachkräfte der Einric htungen der Kinder- und Ju- 
gendarbeit verbunden mit den Zielformulierungen erg eben sich für die Stadt Müns- 
ter folgende Handlungsempfehlungen:

36  
 Offene Kinder- und Jugendarbeit: 
 
 
Bezug 
 
 
Handlungsempfehlung 
Finanzen  
 
1. Der Finanzrahmen für die Angebote der offenen Ki n- 
der- und Jugendarbeit wird wie unter 5.2.4 dargestellt 
weiterhin zur Verfügung gestellt. 
 
2. Geprüft wird, inwieweit die Grundsicherung der E in- 
richtungen der offenen und mobilen Kinder- und Ju- 
gendarbeit im Personalkostenzuschussbereich bei 80 
% (Kirchliche Träger) bzw. 90 % (so genannte Arme 
Träger) einheitlich sichergestellt werden kann, um die 
Gleichbehandlung aller Einrichtungen zu gewährleis-
ten. 
 
Ziel „Wohnortnahe Ver- 
sorgung“ 
 
3. Die Differenz in der Angebotsstundenverteilung i m 
Rahmen der Förderstruktur zwischen den Bezirken 
wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende 
Bewertung wird im Rahmen der Handlungsempfeh- 
lungen für die einzelnen Bezirke vorgenommen. Bei 
Veränderungen in der Trägerlandschaft wird die Ver-
teilung der Angebotstunden unter Berücksichtigung 
der Sozialstrukturdaten entsprechend angepasst. 
 
Ziele „Offenheit und 
Vielfalt der Angebote“ 
4. Kinderpädagogische Angebote sollen in allen Stad ttei- 
len neben den Angeboten der Jugendarbeit aufgebaut 
bzw. weiterhin durchgeführt werden.  
 
5. Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit b etei- 
ligen sich aktiv an der Ausgestaltung des Konzeptes 
„Jugendrat“ und übernehmen in den Bezirken Paten- 
schaften 
 
6. Die Kooperation mit den Grund- und weiterführend en 
Schulen wird in allen Stadtteilen aufgebaut / bzw. wei- 
terentwickelt. Insbesondere die Ganztagsbetreuung 
für Grundschulkinder in den Ferien wird wohnortnah 
durch die Kinder- und Jugendarbeit sichergestellt  
 
7. Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit  
Migrationserfahrung wird insbesondere in den Stadt-
teilen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an 
der Gesamtbevölkerung systematisch weiterentwi- 
ckelt. 
 
8. Geschlechtsdifferenzierte Angebote werden entspr e- 
chend den Bedürfnissen von Mädchen und Jungen 
weiterentwickelt. Dabei werden bestehende Strukture n 
und Aktionen wie z.B. Girl`s Day und Jungentag ge- 
nutzt und unterstützt.

37  
Ziel „Verantwortung für 
den Sozialraum“ 
9. Die aufsuchende Arbeit wird in den Stadtteilen i n den 
kommenden Jahren als kontinuierliches Leistungs- 
segment der offenen Kinder- und Jugendarbeit weiter- 
entwickelt und aufeinander abgestimmt. 
 
10. Die Stadtteilarbeitskreise „Jugend“ werden bis 2009 
optimiert. Insbesondere das Frühwarnsystem bei Ge- 
fährdungshinweisen in jugendlichen Cliquen wird wei- 
ter systematisiert.  
 
Kinderschutzauftrag  11. Für die Erfüllung des erweiterten Schutzauftrag s für 
Kinder werden in allen Einrichtungen der Kinder- un d 
Jugendarbeit, in denen hauptamtliches Personal täti g 
ist, die entsprechenden Rahmenbedingungen ge- 
schaffen. 
 
Qualitätssicherung und - 
entwicklung 
12. Die bestehenden Instrumente (Qualitätssicherung  und 
Berichtswesen) werden weiterentwickelt und durch 
Jahresgespräche zwischen Jugendförderung und Ein- 
richtungen der offenen und mobilen Kinder- und Ju- 
gendarbeit ergänzt. 
 
13. Die Jugendleitercard „Juleica-Münster“ wird aufgewer- 
tet. Die Aufwertung umfasst den Ausbau der Vergüns-
tigungen und die Weiterentwicklung des Qualifizie- 
rungsangebotes. 
 
Stärkung des Ehrenam- 
tes 
14. Die Weiterentwicklung einer Anerkennungskultur für 
ehrenamtlich Tätige wird unterstützt. Dabei werden In- 
strumente wie die „Fetten-Dank-Party“ weiterentwi- 
ckelt und fortgeführt. 
 
 
  
 Jugendverbandsarbeit: 
  
 
Bereich 
 
Handlungsempfehlung 
 
Finanzen 1. Die „Richtlinien zur Förderung der außerschulisc hen 
Kinder- und Jugendarbeit freier Träger in Münster“ in 
der inhaltlichen Form werden beibehalten und Zu- 
schüsse im aktuell bestehenden finanziellen Rahmen 
gewährt. 
 
Qualifikation  2. Die Jugendleitercard „Juleica-Münster“ wird aufg e- 
wertet. Die Aufwertung umfasst den Ausbau der Ver- 
günstigungen und die Weiterentwicklung des Qualifi-
zierungsangebotes. 
 
3. Qualifizierungsangebote werden vernetzt und das 
Angebot von Erste-Hilfe-Kursen geprüft und bei Be- 
darf neu aufgestellt.

38  
Stärkung des Ehrenam- 
tes 
4. Die Weiterentwicklung einer Anerkennungskultur f ür 
ehrenamtlich Tätige wird unterstützt. Dabei werden 
Instrumente wie die „Fetten-Dank-Party“ weiterentwi- 
ckelt und fortgeführt. 
 
Vernetzung 5. Zwischen den Jugendverbänden, den Vertretungen 
der Kinder- und Jugendgruppenarbeit und dem Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien findet ein jährli- 
ches Abstimmungsgespräch statt.

39  
5.3 Bezirk Mitte 
 
5.3.1 Daten und Fakten 
 
Bevölkerung  
insgesamt 
6-20 Jährige  
insgesamt 
6-20 Jährige  
männlich 
6-20 Jährige  
weiblich 
6-20 Jährige  
ausländisch 
6-20 Jährige 
Prognose 2015 
12.191 5.695 6.496 914 10.768 113.216 10,77 % 46,71 % 53,29 % 7,50 % -11,67 % 
 Stand: 31.12.2005  
 
• Der Bezirk Mitte mit den Stadtteilen „Altstadt, In nenstadtring, Mitte-Süd und Mitte 
Nordost“ ist der einwohnerstärkste Bezirk in Münster.  
 
• 29,65 % der 6- bis 20-Jährigen wohnen im Bezirk Mi tte. Dieses ist im Vergleich 
mit den anderen Stadtbezirken der mit Abstand höchste Anteil. 
 
• Die 6- bis 20-Jährigen des Bezirks Mitte sind dabe i am stärksten im Innenstadt- 
ring (34,6%), Mitte-Nordost (33,2 %) und Mitte-Süd (27,2%) vertreten. 
 
• Nach der Bevölkerungsentwicklungsprognose wird sic h die Bevölkerungszahl im 
Bezirk Mitte bis 2015 auf 106.326 reduzieren. Diese s entspricht einem Rückgang 
um 6,1 %. Der Anteil der Kinder und Jugendlichen an  der Gesamtbevölkerung im 
Bezirk Mitte wird sich damit von 29,65 % auf 26,8 % reduzieren. 
$
Ausgewählte Infrastruktur- und Sozialstrukturdaten:
 
Den Bezirk Mitte zeichnet aus, dass er als Innensta dtbereich über eine dichte Infra- 
struktur verfügt. Es gibt eine Vielzahl von Stadtteilen, die jedoch nicht immer eindeu- 
tig voneinander abzugrenzen sind. 
 
• Schulen im Bezirk:  
o 15 Grundschulen (alle offene Ganztagsschulen) 
o Hauptschulen (eine Ganztagsschule, eine Schule mit  
Übermittagsbetreuung) 
o 5 Realschulen 
o 8 Gymnasien 
o 1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen 
o 1 Förderschule für emotionale und soziale Entwickl ung – Primarstufe 
o Berufskollegs 
 
• Jugendgerichtshilfe:  
 Der Bezirk Mitte weist gemessen an dem stadtweit a bsoluten Fallaufkommen von 
insgesamt 720 Fällen im Rahmen der Jugendgerichtshi lfe mit 170 Fällen den 
zweithöchsten Wert nach dem Bezirk West auf. Dieses  entspricht einem Anteil 
von 23,61 %. 
 
• Allein Erziehende: 
 
 3.585 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18  Jahren im Bezirk Mitte wach- 
sen in Haushalten allein Erziehender auf.  Dies ent spricht einem Anteil von 28,3 
%, während er im stadtweiten Durchschnitt bei 23,1 % liegt.  
 
• Anteil der unter 25 jährigen Arbeitslosen: 
 
 30,1 % aller unter 25-jährigen Arbeitslosen (= 386 ) leben im Bezirk Mitte.

40  
• Private entwicklungsfördernde Angebote  
Die Schuleingangsuntersuchungen des Gesundheitsamte s zeigen in Bezug auf 
den ausgewählten Indikator der „Privaten Entwicklun gsfördernden Angebote wie 
Schwimmen, Sport und Musik durch das Elternhaus“, d ass im Bezirk Mitte 17,3 
% der untersuchten Kinder diese Förderung nicht erh alten. Dieses entspricht 113 
von insgesamt untersuchten 655 Kindern. Insgesamt i st die private Förderung im 
Bezirk Mitte positiv zu bewerten, da der Anteil der  Kinder, die keine Förderung 
erhalten mit 17,3 % deutlich unter dem stadtweiten Durchschnitt von 21,8 % liegt. 
  
 
5.3.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit  
 
5.3.2.1 Angebotsdaten 
 
5.3.2.1.1 Angebotsstunden nach Leistungsvereinbarun g 
 
 Wie bereits unter 5.2.2.1.1 dargestellt werden im Bezirk Mitte insgesamt 11.730 
Angebotsstunden auf der Grundlage der gültigen Leistungsvereinbarungen erbracht. 
Nicht aufgeführt sind die mobilen Angebote im Sozia lraum Mitte-Süd (siehe Seite 
29). Die Verteilung auf die einzelnen Sozialräume k ann der nachfolgenden Tabelle 
entnommen werden: 
 
 
Sozialraum Angebotsstunden nach LV  
  abs. in % bezogen auf  
den Bezirk Mitte 
in % bezogen auf  
die gesamte Stadt 
Altstadt  1.710,00  14,58%  4,06%  
Innenstadtring  3.510,00  29,92%  8,33%  
Mitte-Süd  4.170,00  35,55%  9,90%  
Mitte-Nordost  2.340,00  19,95%  5,55%  
Mitte insgesamt 11.730,00  100,00%  27,84%  
 
 
5.3.2.1.2 Tatsächliche Angebotsstunden 
 
 Die Gesamtzahl aller Angebotsstunden im Bezirk Mit te belief sich im Jahr 2005 auf 
insgesamt 36.786,00 Stunden. Dieser Wert entspricht  33,83 % aller im gesamten 
Stadtgebiet vorhandenen Angebote. Auf den Bereich d er eigenfinanzierten Angebo- 
te entfallen insgesamt 25.056,00 Stunden. Es ergibt sich folgende Übersicht: 
 
Angebotsstunden Absolut In % 
Nach LV 11.730,00  31,89  
Eigenfinanziert 25.056,00  68,11  
Insgesamt 36.786,00  100,00  
 
 Der überwiegende Angebotsschwerpunkt lag dabei auf  den folgenden drei Ange- 
botsfeldern: 
 
• Begegnung und Kommunikation 35,49 % (13.056,50 Stu nden) 
• Kreative Angebote 14,27 % (5.248,50 Stunden) 
• Kulturelle Angebote 9,34 % (5.198,00 Stunden)

41  
 Weitergehende Details können dem Jahresbericht 200 5 - Zahlen, Daten, Fakten zur 
Kinder- und Jugendarbeit entnommen werden. 
 
   
5.3.2.2 Besuchsdaten  
 
 Im Jahr 2005 konnten die Einrichtungen im Bezirk M itte insgesamt 1.550 Stammbe- 
sucherinnen und -besucher verzeichnen. Damit wurden  insgesamt knapp 13 % des 
Adressatenkreises der 6- bis 20-Jährigen erreicht. 
 
 Bei Betrachtung der einzelnen Altersstufen fällt a uf, dass im Gegensatz zu den 
stadtweiten Zahlen die Gruppe der 18- bis 20-Jährig en mit einem Anteil von 35,03 
% am stärksten vertreten ist. Darüber hinaus liegt der Anteil der weiblichen Stamm- 
besucher in allen Altersstufen bei bzw. über 50 % (siehe nachfolgendes Diagramm). 
  
 Für weitergehende Details sei auch hier auf den Ja hresbericht 2005 - Zahlen, Da- 
ten, Fakten zur Kinder- und Jugendarbeit verwiesen. 
 
 5.3.3 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für den  Bezirk Mitte 
  
 Bevölkerung 
insgesamt 
6-20 Jährige 6-20 Jährige 
ausländisch 
 
Gewichtung   92,50% 7,50% Gewichtungen 
 
 
(1) 
Abs. 
(2) 
in % 
(3) 
abs. 
(4) 
in % 
(5) 
gew. 
(6) 
abs. 
(7) 
in % 
(8) 
gew. 
(9) 
insg. 
(10) 
 
Altstadt 8.132  2,92%  623  1,52%  1,40%  34  0,97%  0,07%  1,47%  
 
Innenstadtring  46.674  16,73%  4.214  10,25%  9,48%  328  9,37%  0,70%  10,18%  
 
Mitte-Süd 27.437  9,84%  3.311  8,05%  7,45%  277  7,92%  0,59%  8,04%  
 
Mitte-Nordost 30.973  11,10%  4.043  9,83%  9,10%  275  7,86%  0,59%  9,69% 
 
Mitte insg. 113.216  40,59%  12.191  29,65%  27,43%  914  26,12%  1,96%  29,39%  
0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
insgesamt 
weiblich 
männlich 
insgesamt 346 240 421 543 
weiblich 173 123 224 344 
männlich 173 117 197 199 
06 – 11 Jahre 12 – 14 Jahre 15 – 17 Jahre 18 – 20 Jahr e

42  
 
 Angebotsstunden in 
der Förderstruktur  
Angebotsstunden  
nach Gewichtung  
(Soll) 
Differenz   
        
 
(11) 
abs. 
(12) 
in % 
(13) 
abs. 
(14) 
abs. 
(15)  
Erläuterungen zu den 
berechneten Spalten 
(Sp.)  
 
Altstadt 1.710,00  4,06%  621,34  1.088,66  
 
 
Innenstadtring 3.510,00  8,33%  4.291,29  -781,29  
 
 
Mitte-Süd 4.170,00 9,90%  3.389,15  780,85  
 
 
Mitte-Nordost 2.340,00  5,55%  4.081,30  -1.741,30  
 
 
Mitte insg. 11.730,00  27,84%  12.383,07  -653,07  
 
Sp. 6 = Sp. 5 x 92,50% 
Sp. 9 = Sp. 8 x 7,50% 
Sp. 10 = Sp. 6 + Sp. 9 
Sp. 14 = 42.138 x Sp. 10 
Sp. 15 = Sp. 12 - Sp. 14 
 
 
 Auf Grundlage der Sozialstrukturdaten, Bestandsdat en der Kinder- und Jugendar- 
beit und der Einschätzung der Fachkräfte der Einric htungen der offenen und mobi- 
len Kinder- und Jugendarbeit verbunden mit den Ziel formulierungen ergeben sich 
für den Bezirk Mitte folgende Handlungsempfehlungen: 
 
 
 
Bezug 
 
 
Handlungsempfehlungen - Mitte 
- Ziel „Wohnortnah“ 
- Abgleich Angebotsdaten - 
Bevölkerung  
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
1. Die bestehende durchgängig vorhandene wohnortnah e 
Versorgung wird gesichert. Dabei werden die beste- 
henden Projekte in Mitte-Nordost (in den Wohnberei-
chen Wiengarten, Thomas-Morus, Schlachthof und Lin-
colnkaserne) optimiert und fortgeführt, um die Diff erenz 
der Angebotsstunden im Vergleich zu den anderen Be-
zirken auszugleichen. 
 
- Ziel „Öffnungszeiten / 
Erreichbarkeit“ 
- Sozialraumdaten „allein 
Erziehende“ 
 
 
2. Die Öffnungszeiten und die Erreichbarkeit der Ei nrich- 
tungen der offenen und mobilen Kinder- und Jugendar - 
beit werden für die Jahre 2007, 2008 und 2009 in de n 
Vernetzungsgremien mit dem Ziel abgestimmt, eine 
bestmögliche Verteilung der Angebotszeiten bezogen 
auf ganzjährige Öffnung, Öffnung an den Wochenen- 
den und Angeboten zu Tages- und Abendzeiten sicher 
zu stellen. Dabei soll das Angebot eng an dem Bedar f 
der Zielgruppe ausgerichtet sein. Ziel ist, die der zeit 
gewährleistete Öffnung von mindestens fünf Einrich-
tungen an regelmäßig mindestens einem Tag des Wo- 
chenendes zu sichern. 
 
- Ziel „Offenheit der Ange- 
bote“ 
3. Die Offenheit der Angebote wird mit dem Ziel ges ichert, 
dass mindestens 20 % der Angebotsstunden dem An- 
gebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ zuzuord- 
nen sind (derzeitiger Stand 35,49 %).

43  
 
- Ziel „Vielfalt des Angebo- 
tes“ 
- Abgleich Angebotsdaten 
– Bevölkerung 
 
4. Die bestehende Vielfalt des Angebotes wird gesic hert. 
Da die Vielfalt vor allem durch die im Bezirk Mitte  spe- 
zialisiert arbeitenden Einrichtungen abgedeckt wird , 
wird die Ungleichverteilung der Angebotsstunden in-
nerhalb des Bezirkes akzeptiert. 
 
- Ziel „Verantwortung für 
den Sozialraum“ 
- Sozialraumdaten „Ju- 
gendgerichtshilfe“ 
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
 
5. Durch die Vernetzung der Einrichtungen wird die Ver- 
antwortung für den in den Sozialräumen auftretenden  
Bedarf und die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlic he 
abgestimmt. Die Vernetzung der Einrichtungen in Mitte-
Ost soll verbessert werden, damit eine Abstimmung 
über Bedarfe und Angebote gelingen kann. In Mitte- 
Süd sollen Räume geschaffen bzw. zur Verfügung ge- 
stellt werden, um weitere Treffpunkte für Jugendlic he 
zu schaffen. Die mobilen Angebote im Sozialraum 
Münster-Süd werden fortgeführt und konzeptionell an  
die weiteren in der Stadt Münster präsenten mobilen  
Angeboten  angepasst. Die Einrichtungen in den weit e- 
ren Sozialräumen nehmen die Verantwortung für den 
Sozialraum durch eine öffentliche Präsenz der jewei li- 
gen Fachkräfte von mindestens 0,5 Stunden in der 
Woche wahr. 
 
- Schwerpunkt „Ganztags- 
betreuung in den Ferien“ 
- Sozialraumdaten „allein 
Erziehende“ 
 
6. Die große Anzahl von Schulen und der Anteil von Kin- 
der und Jugendlichen, die in Haushalten allein Erzi e- 
hender aufwachsen, machen eine Kooperation zwi- 
schen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit un d 
Schulen insbesondere im Rahmen der Absicherung ei- 
ner verbindlichen Betreuung in den Ferien notwendig . 
Ferienbetreuungsmaßnahmen werden deswegen im 
Bezirk flächendeckend und auf die Ferienzeiten vert eilt 
sicher zu stellen. 
 
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
7. Die Übergänge von den kinderpädagogischen Angebo - 
ten zu den Angeboten der Jugendarbeit sollen gesi- 
chert werden, damit eine kontinuierliche Begleitung  der 
Zielgruppe ohne strukturelle Brüche möglich wird.

44

45  
5.4 Bezirk West 
 
5.4.1 Daten und Fakten 
 
Bevölkerung  
insgesamt 
6-20 Jährige  
insgesamt 
6-20 Jährige  
männlich 
6-20 Jährige  
weiblich 
6-20 Jährige  
ausländisch 
6-20 Jährige 
Prognose 2015 
9.322 4.545 4.777 719 9.442 53.377 17,46 % 48,76 % 51,24 % 7,71 % +1,29 % 
  Stand: 31.12.2005 
 
 
 Der Bezirk West besteht aus den sechs Stadtteilen Albachten, Gievenbeck, 
Mecklenbeck, Nienberge, Roxel und Sentrup. 
 
• Der Bezirk West ist der einwohnerstärkste Außenbez irk. 
 
• Nach der Bevölkerungsentwicklungsprognose 2015 wir d die Bevölkerungszahl 
auf 56.505 Personen anwachsen (+ 5,86 %). 
 
• 22,67 % der 6- bis 20-Jährigen in Münster wohnen i m Bezirk West. Dies ist im 
Vergleich mit den anderen Stadtbezirken der zweithö chste Anteil nach dem Be- 
zirk Mitte.$
$
• Von den 6- bis 20-Jährigen im Bezirk West leben 35 ,9 % in Gievenbeck, 18,6 % 
in Mecklenbeck, 12,6 % in Roxel, 11,3 % in Sentrup und jeweils rund 11 % in 
Albachten und Nienberge.$
$
• 51% der 6- bis 20-Jährigen, die eine Migrationsvor geschichte haben, leben in 
Gievenbeck.$
$
• Die Stadtteile Albachten und Roxel werden vom prog nostizierten Bevölkerungs- 
zuwachs profitieren. Dies gilt insgesamt auch für d ie Altersgruppe der 6- bis 20-
Jährigen.$
$
• Nach der Bevölkerungsentwicklungsprognose wird sic h der Anteil der Kinder und 
Jugendlichen, die im Stadtbezirk West leben, an der  Gesamtzahl aller 6- bis 20-
Jährigen von 22,7 % auf 23,5 % erhöhen.$
$
$
Ausgewählte Infrastruktur- und Sozialstrukturdaten:
 
Der Bezirk West besteht aus fünf einzelnen Stadttei len und dem Stadtteil Sentrup, 
der eher der Stadtmitte zuzuordnen ist. Von den fün f einzelnen Stadtteilen verfügen 
alle über eine gute Infrastruktur. Kennzeichnend is t für alle Stadtteile eine klar er- 
kennbare Stadtteil- bzw. Ortsgrenze.   
 
• Schulen im Bezirk:  
o 8 Grundschulen (davon 6 offene Ganztagsschulen und  
eine gebundene) 
o 2 Hauptschulen (zwei Ganztagsschulen) 
o 1 Realschule 
o 1 Gymnasium 
o 1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (G anztagsschule) 
o 1 Gesamtschule

46  
• Jugendgerichtshilfe:  
Der Bezirk West weist gemessen an dem stadtweit abs oluten Fallaufkommen 
von insgesamt 720 Fällen im Rahmen der Jugendgerich tshilfe mit 181 Fällen den 
höchsten Wert auf. Dieses entspricht einem Anteil von 25,14 %. 
 
• Allein Erziehende: 
 
1.662 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren im Bezirk West wach- 
sen in Haushalten allein Erziehender auf. Damit lie gt der Anteil bei 17,2 %, dem 
niedrigsten Niveau stadtweit.  
 
• Anteil der unter 25-jährigen Arbeitslosen: 
 
15,1 % aller unter 25-jährigen Arbeitslosen (= 193) leben im Bezirk West. 
 
• Private entwicklungsfördernde Angebote  
Im Bezirk West haben von insgesamt 538 untersuchten Kindern 103 Kinder keine 
private Förderung im sportlichen und musischen Bere ich durch das Elternhaus 
erhalten. Mit 19,3 % liegt der Bezirk unter dem sta dtweiten Durchschnitt von 21,8 
%. Stadtteile wie Albachten (4,8 %) oder Sentrup (7 ,8 %) weisen in diesem Zu- 
sammenhang auffallend niedrige Werte und eine offen sichtlich hohe Förderung 
durch das Elternhaus auf, während die Stadtteile Gievenbeck (26,9 %) und Roxel 
(24,7 %) über dem Durchschnittswert von 21,8 % liegen. 
 
 
5.4.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit  
 
5.4.2.1 Angebotsdaten 
 
5.4.2.1.1 Angebotsstunden nach Leistungsvereinbarun g 
 
 Im Bezirk West werden insgesamt 9.090 Angebotsstun den auf der Grundlage der 
gültigen Leistungsvereinbarungen erbracht. Die Vert eilung auf die einzelnen Sozial- 
räume kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 
 
 
Sozialraum Angebotsstunden nach LV  
  abs. in % bezogen auf 
den Bezirk West 
in % bezogen auf 
die gesamte Stadt 
Gievenbeck / Sentrup  4.200,00  46,21%  9,97%  
Mecklenbeck  1.590,00  17,49%  3,77%  
Albachten  1.650,00  18,15%  3,92%  
Roxel  990,00  10,89%  2,35%  
Nienberge  660,00  7,26%  1,57%  
West insgesamt 9.090,00  100,00%  21,57% 
 
 
5.4.2.1.2 Tatsächliche Angebotsstunden 
 
 Die Gesamtzahl aller Angebotsstunden im Bezirk Wes t belief sich im Jahr 2005 auf 
insgesamt 15.918,25 Stunden. Dieser Wert entspricht  14,64 % aller im gesamten 
Stadtgebiet vorhandenen Angebote. Auf den Bereich d er eigenfinanzierten Angebo- 
te entfallen insgesamt 6.828,25 Stunden. Es ergibt sich folgende Übersicht:

47  
Angebotsstunden Absolut In % 
Nach LV 9.090,00  57,10  
Eigenfinanziert 6.828,25  42,90  
Insgesamt 15.918,25  100,00  
 
 Der überwiegende Angebotsschwerpunkt lag dabei auf  den folgenden drei Ange- 
botsfeldern: 
 
• Begegnung und Kommunikation 31,72 % (5.048,75 Stun den) 
• Angebote in den Schulferien / in der Freizeit 18,1 6 % (2.890,00 Stunden) 
• Kreative Angebote 7,69 % (1.224,50 Stunden) 
 
 Weitergehende Details können dem Jahresbericht 200 5 - Zahlen, Daten, Fakten zur 
Kinder- und Jugendarbeit entnommen werden. 
 
 
5.4.2.2 Besuchsdaten 
 
 Im Jahr 2005 konnten die Einrichtungen im Bezirk W est insgesamt 763 Stammbe- 
sucherinnen und -besucher verzeichnen. Damit wurden  insgesamt ca. 8 % des Ad- 
ressatenkreises der 6- bis 20-Jährigen erreicht. Be i Betrachtung der einzelnen Al- 
tersstufen fällt besonders das extreme Gefälle zwis chen den einzelnen Altersstufen 
auf. Während der Anteil der 6- bis 11-jährigen Stam mbesucherschaft knapp 46 % 
beträgt, liegt er bei der Gruppe der 18- bis 20-Jäh rigen nur noch bei gut 4 %. Der 
Anteil der weiblichen Stammbesucher bewegt sich übe rwiegend um 50 % und fällt 
lediglich bei den 15- bis 17-Jährigen mit gut 39 % etwas ab. 
 
  
 Für weitergehende Details sei auch hier auf den Ja hresbericht 2005 - Zahlen, Da- 
ten, Fakten zur Kinder- und Jugendarbeit verwiesen. 
 
 
 
0
50 
100 
150 
200 
250 
300 
350 
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
insgesamt 
weiblich 
männlich 
insgesamt 350 221 160 32 
weiblich 171 113 63 16 
männlich 179 108 97 16 
06 – 11 Jahre 12 – 14 Jahre 15 – 17 Jahre 18 – 20 Jahr e

48  
5.4.3 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für den Bezirk West 
 
 
 Bevölkerung 
insgesamt 
6-20 Jährige 6-20 Jährige 
ausländisch 
 
Gewichtung   92,50% 7,50% Gewichtungen  
 
 
(1) 
abs. 
(2) 
in % 
(3) 
abs. 
(4) 
in % 
(5) 
gew. 
(6) 
abs.  
(7) 
in % 
(8) 
gew. 
(9) 
insg. 
(10) 
 
Gievenbeck/Sentrup  24.637  8,83%  4.406  10,72%  9,91%  454  12,98%  0,97%  10,89%  
 
Mecklenbeck 9.365  3,36%  1.737  4,22%  3,91%  90  2,57%  0,19%  4,10%  
 
Albachten 5.126  1,84%  984  2,39%  2,21%  62  1,77%  0,13%  2,35%  
 
Roxel 7.772  2,79%  1.181  2,87%  2,66%  74  2,11%  0,16%  2,82%  
 
Nienberge 6.477  2,32%  1.014  2,47%  2,28%  39  1,11%  0,08%  2,36%  
 
West insg. 53.377  19,14%  9.322  22,67%  20,97%  719  20,55%  1,54%  22,51%  
 
 
 
 
Angebotsstunden in 
der Förderstruktur  
Angebotsstunden  
nach Gewichtung  
(Soll) 
Differenz   
        
 
(11) 
abs. 
(12) 
in % 
(13) 
abs. 
(14) 
abs. 
(15)  
Erläuterungen zu den 
berechneten Spalten 
(Sp.)  
Gievenbeck/Sentrup  
 4.200,00  9,97%  4.587,12  -387,12  
 
Mecklenbeck 
 1.590,00  3,77%  1.728,03  -138,03  
 
Albachten 
 1.650,00  3,92%  988,87  661,13  
 
Roxel 
 990,00  2,35%  1.186,47  -196,47  
 
Nienberge 
 660,00  1,57%  996,54  -336,54  
 
 
West insg. 9.090,00  21,57%  9.487,03  -397,03  
 
Sp. 6 = Sp. 5 x 92,50% 
Sp. 9 = Sp. 8 x 7,50% 
Sp. 10 = Sp. 6 + Sp. 9 
Sp. 14 = 42.138 x Sp. 10 
Sp. 15 = Sp. 12 - Sp. 14 
 
 
Auf Grundlage der Sozialstrukturdaten, Bestandsdate n der Kinder- und Jugendar- 
beit und der Einschätzung der Fachkräfte der Einric htungen der offenen und mobi- 
len Kinder- und Jugendarbeit verbunden mit den Ziel formulierungen ergeben sich 
für den Bezirk West folgende Handlungsempfehlungen: 
 
 
 
Bezug 
 
 
Handlungsempfehlungen - West 
- Ziel „Wohnortnah“ 
- Abgleich Angebotsdaten 
– Bevölkerung 
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
1. Die bestehende wohnortnahe Versorgung wird gesi-
chert. Für die Sozialräume Sentrup und Häger soll d er 
Bedarf von wohnortnahen Angeboten der Kinder- und 
Jugendarbeit geprüft werden.

49  
 
- Ziel „Öffnungszeiten / 
Erreichbarkeit“ 
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
2. Um eine möglichst umfassende Erreichbarkeit sich er- 
zustellen, sollen die Öffnungszeiten in den Stadtte ilen 
noch deutlicher koordiniert und mit den benachbarte n 
Stadtteilen abgestimmt werden.  
 
- Ziel „Offenheit der Ange- 
bote“ 
3. Die Offenheit der Angebote wird mit dem Ziel ges i- 
chert, dass mindestens 20 % der Angebotsstunden 
dem Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 
zuzuordnen sind (derzeitiger Stand 31,72 %). 
 
- Ziel „Vielfalt des Angebo- 
tes“ 
4. Die bestehende Vielfalt des Angebotes wird gesic hert. 
Von allen Einrichtungen sind mindestens fünf der ne un 
Kernaufgabenfelder im Jahresverlauf abzudecken. 
 
- Ziel „Verantwortung für 
den Sozialraum“ 
- Sozialraumdaten „Ju- 
gendgerichtshilfe“ 
 
5. Die Einrichtungen nehmen die Verantwortung für d en 
Sozialraum durch eine öffentliche Präsenz der jewei li- 
gen Fachkräfte von mindestens 0,5 Stunden in der 
Woche wahr.  
- Bevölkerungsentwick- 
lungsprognose 
- Abgleich Angebotsdaten 
– Bevölkerung 
6. Der prognostizierte Bevölkerungszuwachs rechtfer tigt 
die Anzahl der Angebotsstunden in Albachten. Für di e 
anderen Stadtteile ist die Entwicklung zu beobachten. 
- Sozialraumdaten „Ju- 
gendgerichtshilfe“ 
7. Aufgrund des im stadtweiten Vergleich hohen Ante ils 
an Jugendgerichtshilfefällen wird die Abstimmung zw i- 
schen kommunalem Sozialdienst und Fachkräften der 
Kinder- und Jugendarbeit weiter intensiviert. Ziel ist für 
alle Sozialräume, regelmäßige Abstimmungsgesprä- 
che sicher zu stellen. 
 
- Sozialraumdaten „Anteil 
Zielgruppe mit Migrations- 
vorgeschichte“ 
8. Der hohe Anteil ausländischer und spätausgesiede lter 
Kinder und Jugendlicher im Sozialraum Gievenbeck 
erfordert eine Weiterqualifizierung des Angebotsfel des 
„Interkulturelle Angebote“ und der dort tätigen Fac h- 
kräfte.

50

51  
5.5  Bezirk Nord 
 
5.5.1 Daten und Fakten 
 
Bevölkerung  
insgesamt 
6-20 Jährige  
insgesamt 
6-20 Jährige  
männlich 
6-20 Jährige  
weiblich 
6-20 Jährige  
ausländisch 
6-20 Jährige 
Prognose 2015 
5.294 2.674 2.620 834 4.756 28.481 18,59 % 50,51 % 49,49 % 15,75 % -10,16 % 
 Stand: 31.12.2005  
 
  
• Nach der Bevölkerungsentwicklungsprognose 2015 wir d die Bevölkerungszahl 
auf 28.101 Personen sinken (- 1,33 %). 
 
• Bevölkerungsrückgänge wird es in Coerde und Kinder haus geben. Sprakel wird 
aufgrund eines Baugebietes spürbar wachsen (+ 692). 
 
• Der Bezirk Nord ist ein junger Bezirk. Die Altersg ruppe der 6- bis 20-Jährigen 
stellt einen Anteil von 18,6 % der Gesamtbevölkerung. 
 
• 55,7 % der 6- bis 20-Jährigen im Bezirk Nord leben  in Kinderhaus, 35,8 % in 
Coerde und 8,2 % in Sprakel.$
$
• 15,75 % aller Kinder und Jugendlichen im Alter von  6 bis 20 Jahren haben eine 
Migrationsvorgeschichte und leben nahezu ausschließ lich in Coerde und Kinder- 
haus. Dies ist im stadtweiten Vergleich der mit weitem Abstand höchste Anteil. $
$
• Rückgänge in der Altersgruppe der 6- bis 20-Jährig en sind für Kinderhaus und 
Coerde zu erwarten. In Sprakel wird die Anzahl laut  Prognose mit absolut 186 
Kindern und Jugendlichen um 42,7 % steigen.$
$
Ausgewählte Infrastruktur- und Sozialstrukturdaten:
 
Der Bezirk Nord besteht aus den drei voneinander kl ar abgegrenzten Stadtteilen 
Kinderhaus, Coerde und Sprakel. Kinderhaus und Coer de zeichnet eine gute sozia- 
le Infrastruktur aus. Hier sind alle Schulformen ve rtreten. Sprakel ist eher als länd- 
lich zu bezeichnen. In Coerde ist die Stadtteilwerk statt Nord, eine dezentrale Ein- 
richtung der Jugendberufshilfe angesiedelt. 
 
• Schulen im Bezirk:  
o 6 Grundschulen (davon 4 offene Ganztagsschulen und  eine gebundene) 
o 2 Hauptschulen (zwei Ganztagsschulen) 
o 1 Realschule 
o 1 Gymnasium 
o 1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen un d für emotionale und 
soziale Entwicklung 
 
• Jugendgerichtshilfe:  
Der Bezirk Nord weist gemessen an dem stadtweit absoluten Fallaufkommen von 
insgesamt 720 Fällen im Rahmen der Jugendgerichtshi lfe 131 Fälle der Jugend- 
gerichtshilfe auf. Das entspricht einem Anteil von 18,19 % (Dritthöchster Wert). 
 
• Allein Erziehende: 
 
1.662 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren im Bezirk Nord wach- 
sen in Haushalten allein Erziehender auf. Der Antei l liegt mit 28 % auf dem glei- 
chen überdurchschnittlichen Niveau wie im Bezirk Mitte.

52  
• Anteil der unter 25-jährigen Arbeitslosen:  
22,6 % (= 289 Personen) aller unter 25-jährigen Arb eitslosen in Münster leben im 
Bezirk Nord. Im Vergleich mit den anderen Stadtbezi rken ist dieses der zweit- 
höchste Wert. Fast die Hälfte der im Bezirk Nord Ar beitslosen lebt in Coerde 
(48,8 %). 
 
• Private entwicklungsfördernde Angebote  
Kinder im Bezirk Nord erhalten stadtweit die gering ste private Förderung durch 
das Elternhaus. Die Schuleingangsuntersuchung zeigt , dass von insgesamt 320 
untersuchten Kindern 150 (46,9 %) Kinder keine vors chulische Förderung durch 
die Eltern erhalten haben. Betrachtet man die einze lnen Stadtteile, so fällt auf, 
dass der Anteil in Coerde sogar bei 60 % liegt. 
 
 
5.5.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit  
 
5.5.2.1 Angebotsdaten 
 
5.5.2.1.1 Angebotsstunden nach Leistungsvereinbarun g  
 
 Im Bezirk Nord werden insgesamt 8.058 Angebotsstun den auf der Grundlage der 
gültigen Leistungsvereinbarungen erbracht. Nicht au fgeführt sind die mobilen Ange- 
bote im Sozialraum Coerde (siehe Seite 29). Die Ver teilung auf die einzelnen Sozi- 
alräume kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 
 
 
Sozialraum Angebotsstunden nach LV  
  abs. in % bezogen auf 
den Bezirk Nord 
in % bezogen auf 
die gesamte Stadt 
Coerde  3.708,00  46,02%  8,80%  
Kinderhaus  4.350,00  53,98%  10,32%  
Sprakel  0,00  0,00%  0,00%  
Nord insgesamt 8.058,00  100,00%  19,12% 
 
 
5.5.2.1.2 Tatsächliche Angebotsstunden 
 
 Die Gesamtzahl aller Angebotsstunden im Bezirk Nor d belief sich im Jahr 2005 auf 
insgesamt 25.837,77 Stunden. Dieser Wert entspricht  23,76 % aller im gesamten 
Stadtgebiet vorhandenen Angebote. Auf den Bereich d er eigenfinanzierten Angebo- 
te entfallen insgesamt 17.779,77 Stunden. Es ergibt sich folgende Übersicht: 
 
 
Angebotsstunden Absolut In % 
Nach LV 8.058,00  31,19  
Eigenfinanziert 17.779,77  68,81  
Insgesamt 25.837,77  100,00

53  
Der überwiegende Angebotsschwerpunkt lag dabei auf den folgenden drei Ange- 
botsfeldern: 
 
• Begegnung und Kommunikation 32,04 % (8.278,00 Stun den) 
• Angebote in den Schulferien / in der Freizeit 16,4 2 % (4.243,25 Stunden) 
• Medienpädagogische Angebote 12,72 % (3.285,70 Stun den) 
 
 Weitergehende Details können dem Jahresbericht 200 5 - Zahlen, Daten, Fakten zur 
Kinder- und Jugendarbeit entnommen werden. 
 
 
5.5.2.2 Besuchsdaten 
 
 Im Jahr 2005 besuchten die Einrichtungen im Bezirk  Nord insgesamt 1.527 Stamm- 
besucherinnen und -besucher. Damit wurden insgesamt  knapp 29 % des Adressa- 
tenkreises der 6- bis 20-Jährigen erreicht. 
 
 Betrachtet man die einzelnen Altersstufen, so fäll t auf, dass gerade die Zahl der 
jungen Volljährigen im Alter von 18 bis 20 Jahren b esonders abfällt. Der Anteil der 
weiblichen Stammbesucher bewegt sich durchgehend un ter 50 % und fällt bei den 
15- bis 17-Jährigen mit gut 34 % besonders ab. 
  
  
 
 Für weitergehende Details sei auch hier auf den Ja hresbericht 2005 - Zahlen, Da- 
ten, Fakten zur Kinder- und Jugendarbeit verwiesen. 
 
 
0
50 
100 
150 
200 
250 
300 
350 
400 
450 
500 
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
insgesamt 
weiblich 
männlich 
insgesamt 379 481 445 222 
weiblich 173 213 152 96 
männlich 206 268 293 126 
06 – 11 Jahre 12 – 14 Jahre 15 – 17 Jahre 18 – 20 Jahr e

54  
5.5.3 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für den Bezirk Nord 
 
 
 Bevölkerung 
Insgesamt 
6-20 Jährige 6-20 Jährige  
ausländisch 
 
Gewichtung   92,50% 7,50%  
 
 
(1) 
abs. 
(2) 
in % 
(3) 
abs. 
(4) 
in % 
(5) 
gew. 
(6) 
abs.  
(7) 
in % 
(8) 
gew. 
(9) 
Gewichtungen  
insg. 
(10) 
 
Coerde 9.888  3,55%  1.900  4,62%  4,27%  368  10,52%  0,79%  5,06%  
 
Kinderhaus 15.877  5,69%  2.958  7,19%  6,66%  456  13,03%  0,98%  7,63%  
 
Sprakel 2.716  0,97%  436  1,06%  0,98%  10  0,29%  0,02%  1,00%  
 
Nord insg. 28.481  10,21%  5.294  12,88%  11,91%  834  23,84%  1,79%  13,70%  
  
 
 
 
Angebotsstunden in 
der Förderstruktur  
Angebotsstunden  
nach Gewichtung  
(Soll) 
Differenz   
        
 
(11) 
abs. 
(12) 
in % 
(13) 
abs. 
(14) 
abs. 
(15)  
Erläuterungen zu den 
berechneten Spalten 
(Sp.)  
 
Coerde 3.708,00  8,80%  2.133,66  1.574,34  
 
 
Kinderhaus 4.350,00  10,32%  3.216,16 1.133,84  
 
 
Sprakel 0,00  0,00%  422,38  -422,38  
 
 
Nord insg. 8.058,00  19,12%  5.772,20  2.285,80  
 
Sp. 6 = Sp. 5 x 92,50% 
Sp. 9 = Sp. 8 x 7,50% 
Sp. 10 = Sp. 6 + Sp. 9 
Sp. 14 = 42.138 x Sp. 10 
Sp. 15 = Sp. 12 - Sp. 14 
 
 
Auf Grundlage der Sozialstrukturdaten, Bestandsdate n der Kinder- und Jugendar- 
beit und der Einschätzung der Fachkräfte der Einric htungen der offenen und mobi- 
len Kinder- und Jugendarbeit verbunden mit den Ziel formulierungen ergeben sich 
für den Bezirk Nord folgende Handlungsempfehlungen: 
 
 
 
Bezug 
 
 
Handlungsempfehlungen - Nord 
- Ziel „Wohnortnah“ 
- Abgleich Angebotsdaten 
– Bevölkerung 
 
1. Die bestehende wohnortnahe Versorgung wird gesi-
chert. Für den Sozialraum Sprakel soll der Bedarf von 
wohnortnahen Angeboten der Kinder- und Jugendar- 
beit geprüft werden und ggfls. zunächst ein mobiles  
Angebot durch die bestehenden Einrichtungen im 
Bezirk installiert werden. 
- Ziel „Öffnungszeiten / 
Erreichbarkeit“ 
- Sozialraumdaten „allein 
Erziehende“ 
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
2. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen werden be- 
darfsgerecht mit dem Ziel abgestimmt, eine Flexibil i- 
tät für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Dies gi lt 
aufgrund der Anzahl der Einrichtungen vor allem für  
den Sozialraum Kinderhaus.

55  
- Ziel „Offenheit der Ange- 
bote“ 
3. Die Offenheit der Angebote wird mit dem Ziel ges i- 
chert, dass mindestens 20 % der Angebotsstunden 
dem Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 
zuzuordnen sind (derzeitiger Stand 32,04 %). 
 
- Ziel „Vielfalt des Angebo- 
tes“ 
- Sozialraumdaten gesamt 
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
 
4. Die bestehende Vielfalt des Angebotes wird gesi-
chert. Dabei wird für die Sozialräume Kinderhaus un d 
Coerde die Profilierung der Einrichtungen durch das  
Besetzen bestimmter Angebotsfelder unterstützt, so-
weit in der Gesamtheit alle Angebotsfelder abgedeck t 
sind. Damit wird auch den besonderen Bedarfen in 
diesen Sozialräumen begegnet. 
 
- Ziel „Verantwortung für 
den Sozialraum“ 
5. Die mobilen Angebote im Sozialraum Coerde werden  
fortgeführt und konzeptionell an die weiteren in de r 
Stadt Münster präsenten mobilen Angeboten  ange- 
passt. Die Einrichtungen im Sozialraum Kinderhaus 
nehmen die Verantwortung für den Sozialraum durch 
eine öffentliche Präsenz der jeweiligen Fachkräfte 
von mindestens 0,5 Stunden in der Woche wahr. 
 
- Abgleich Angebotsdaten 
– Bevölkerung 
- Sozialraumdaten gesamt 
6. Die Anzahl der Angebotsstunden wird durch die be - 
nannten Besonderheiten im Sozialraum grundsätzlich 
gerechtfertigt. Hier ist vor allem auf die fehlende n pri- 
vaten entwicklungsfördernden Angebote, den hohen 
Anteil der Kinder und Jugendlichen mit Migrations- 
vorgeschichte und den hohen Anteil arbeitsloser Ju-
gendlicher zu reagieren. 
 
- Sozialraumdaten gesamt 
- Bevölkerungsentwick- 
lungsprognose 
7. Der prognostizierte Bevölkerungsrückgang für den  
Bezirk Nord erfordert mittelfristig eine Prüfung de s 
Angebotsumfanges bzw. eine weitere Spezialisierung 
auf besondere Bedarfe.

56

57  
5.6 Bezirk Ost 
 
5.6.1 Daten und Fakten 
 
 
Bevölkerung  
insgesamt 
6-20 Jährige  
insgesamt 
6-20 Jährige  
männlich 
6-20 Jährige  
weiblich 
6-20 Jährige  
ausländisch 
6-20 Jährige 
Prognose 2015 
3.222 1.641 1.581 183 3.434 20.164 15,99 % 50,93 % 49,07 % 5,68 % +6,58 % 
 Stand: 31.12.2005  
  
 
• Der Bezirk Ost ist der kleinste Bezirk Münsters. 
 
• Nach der Bevölkerungsentwicklungsprognose 2015 wir d die Bevölkerungszahl 
auf 20.954 Personen anwachsen (+ 3,92 %). 
 
• Der Bevölkerungszuwachs wird sich vor allem in Han dorf (+ 470) und Gelmer-
Dyckburg (+ 280) auswirken. 
 
• Die 6- bis 20-Jährigen sind mit jeweils 41,1 % gle ichermaßen auf Mauritz-Ost 
und Handorf verteilt. $
$
• Im Stadtbezirk Ost haben 5,68 % aller 6- bis 20-Jä hrigen eine Migrationsvorge- 
schichte. Im Vergleich mit den anderen Stadtbezirke n ist dieses der niedrigste 
Wert. $
 
 
Ausgewählte Infrastruktur- und Sozialstrukturdaten:
 
Der Bezirk Ost besteht aus den drei statistischen B ezirken Mauritz - Ost, Handorf 
und Gelmer - Dyckburg. Während Mauritz-Ost eher der  Stadtmitte zuzuordnen ist, 
sind Handorf und Gelmer - Dyckburg als eigene Stadt teile klar abgegrenzt. Der Be- 
zirk Ost stellt bei relativ geringer Einwohnerzahl einen großen Flächenbezirk dar. 
 
• Schulen im Bezirk:  
o 5 Grundschulen (davon 4 offene Ganztagsschulen) 
o 1 Gymnasium 
 
• Jugendgerichtshilfe:  
Der Bezirk Ost weist gemessen an dem stadtweit abso luten Fallaufkommen von 
insgesamt 720 Fällen im Rahmen der Jugendgerichtshi lfe mit 53 Fällen den ge- 
ringsten Wert auf. Dies entspricht einem Anteil von 7,36 %. 
 
• Allein Erziehende: 
 
696 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Ja hren im Bezirk Ost wachsen 
in Haushalten allein Erziehender auf. Der Anteil li egt mit 19,3 % auf einem niedri- 
gen Niveau im stadtweiten Vergleich. 
 
• Anteil der unter 25-jährigen Arbeitslosen: 
 
4,5 % aller unter 25-jährigen Arbeitslosen (= 58 Pe rsonen) leben im Bezirk Ost. 
Im Vergleich mit den anderen Stadtbezirken ist dies der niedrigste Wert.  
 
• Private entwicklungsfördernde Angebote  
Kinder im Bezirk Ost erhalten im stadtweiten Vergle ich eine gute bis leicht über- 
durchschnittliche private Förderung durch die Elter n. Von insgesamt 195 unter- 
suchten Kindern haben im Bezirk Ost insgesamt 36 Ki nder (18,3 %) keine private

58  
vorschulische Förderung erfahren. Dabei liegt der A nteil der Kinder in Gelmer-
Dyckburg mit 27,8 % vergleichsweise hoch. 
 
 
5.6.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit  
 
5.6.2.1 Angebotsdaten 
 
5.6.2.1.1 Angebotsstunden nach Leistungsvereinbarun g 
 
 Im Bezirk Ost werden insgesamt 2.670 Angebotsstund en auf der Grundlage der 
gültigen Leistungsvereinbarungen erbracht. Die Vert eilung auf die einzelnen Sozial- 
räume kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 
 
 
Sozialraum Angebotsstunden nach LV  
  abs. in % bezogen auf 
den Bezirk Ost 
in % bezogen auf 
die gesamte Stadt 
Mauritz-Ost  1.650,00  61,80%  3,92%  
Gelmer-Dyckburg  0,00  0,00%  0,00%  
Handorf  1.020,00  38,20%  2,42%  
Ost insgesamt 2.670,00  100,00%  6,34% 
 
 
5.6.2.1.2 Tatsächliche Angebotsstunden 
 
 Die Gesamtzahl aller Angebotsstunden im Bezirk Ost  belief sich im Jahr 2005 auf 
insgesamt 4.630,00 Stunden. Dieser Wert entspricht 4,26 % aller im gesamten 
Stadtgebiet vorhandenen Angebote. Auf den Bereich d er eigenfinanzierten Angebo- 
te entfallen insgesamt 1.960,00 Stunden. 
 
 
Angebotsstunden Absolut In % 
Nach LV 2.670,00  57,67  
Eigenfinanziert 1.960,00  42,33  
Insgesamt 4.630,00  100,00  
 
 Der überwiegende Angebotsschwerpunkt lag dabei auf  den folgenden drei Ange- 
botsfeldern: 
  
• Begegnung und Kommunikation 45,24 % (2.094,50 Stun den) 
• Schulbezogene Angebote 14,15 % (655,00 Stunden) 
• Kreative Angebote 7,28 % (337,00 Stunden) 
 
 
 Weitergehende Details können dem Jahresbericht 200 5 - Zahlen, Daten, Fakten zur 
Kinder- und Jugendarbeit entnommen werden.

59  
5.6.2.2 Besuchsdaten 
 
 Im Jahr 2005 konnten die Einrichtungen im Bezirk O st insgesamt 338 Stammbesu- 
cherinnen und Stammbesucher verzeichnen. Damit wurden insgesamt gut 10 % des 
Adressatenkreises der 6- bis 20-Jährigen erreicht. 
 
 Betrachtet man die einzelnen Altersstufen, so fäll t auch im Bezirk Ost auf, dass ge- 
rade die Zahl der jungen Volljährigen im Alter von 18 bis 20 Jahren besonders ab- 
fällt. Der Anteil der weiblichen Stammbesucher bewe gt sich durchgehend unter 50 
% und fällt bei den 15- bis 17-Jährigen mit knapp 26 % besonders ab. 
 
  
 Weitergehende Details können aus dem Jahresbericht  2005 - Zahlen, Daten, Fakten 
zur Kinder- und Jugendarbeit entnommen werden. 
 
 
5.6.3 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für den Bezirk Ost 
 
 
 Bevölkerung 
insgesamt 
6-20 Jährige 6-20 Jährige  
ausländisch 
 
Gewichtung   92,50% 7,50%  
 
 
(1) 
abs. 
(2) 
in % 
(3) 
abs. 
(4) 
in % 
(5) 
gew. 
(6) 
abs.  
(7) 
in % 
(8) 
gew. 
(9) 
Gewichtungen  
insg. 
(10) 
 
Mauritz-Ost 9.601 
 3,44%  1.324  3,22%  2,98%  89  2,54%  0,19%  3,17%  
 
Gelmer-Dyckburg 3.342 
 1,20%  578  1,41%  1,30%  40  1,14%  0,09%  1,39%  
 
Handorf 7.203 
 2,58%  1.320  3,21%  2,97%  54  1,54%  0,12%  3,09%  
 
Ost insg. 20.146  7,22%  3.222  7,84%  7,25%  183  5,23%  0,39%  7,64%  
  
 
0
20 
40 
60 
80 
100 
120 
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
insgesamt 
weiblich 
männlich 
insgesamt 118 95 93 32 
weiblich 47 44 24 15 
männlich 71 51 69 17 
06 – 11 Jahre 12 – 14 Jahre 15 – 17 Jahre 18 – 20 Jahr e

60  
 Angebotsstunden in 
der Förderstruktur  
Angebotsstunden  
nach Gewichtung  
(Soll) 
Differenz   
        
 
(11) 
abs. 
(12) 
in % 
(13) 
abs. 
(14) 
abs. 
(15)  
Erläuterungen zu den 
berechneten Spalten 
(Sp.)  
 
Mauritz-Ost  1.650,00  3,92%  1.335,59  314,41  
 
 
Gelmer-Dyckburg  0,00  0,00%  584,09  -584,09  
 
 
Handorf 1.020,00  2,42%  1.300,18  -280,18  
 
 
Ost insg. 2.670,00  6,34%  3.219,87  -549,87  
 
Sp. 6 = Sp. 5 x 92,50% 
Sp. 9 = Sp. 8 x 7,50% 
Sp. 10 = Sp. 6 + Sp. 9 
Sp. 14 = 42.138 x Sp. 10 
Sp. 15 = Sp. 12 - Sp. 14 
 
 
Auf Grundlage der Sozialstrukturdaten, Bestandsdate n der Kinder- und Jugendar- 
beit und der Einschätzung der Fachkräfte der Einric htungen der offenen und mobi- 
len Kinder- und Jugendarbeit verbunden mit den Ziel formulierungen ergeben sich 
für den Bezirk Ost folgende Handlungsempfehlungen: 
 
 
Bezug 
 
 
Handlungsempfehlungen Ost 
- Ziel „Wohnortnah“ 
- Abgleich Angebotsdaten 
– Bevölkerung 
1. Die bestehende wohnortnahe Versorgung wird gesi-
chert. Für den Sozialraum Gelmer soll der Bedarf vo n 
wohnortnahen Angeboten der Kinder- und Jugendar- 
beit gemeinsam mit der ansässigen katholischen Kir-
chengemeinde geprüft werden. Für Handorf ist mit 
dem Errichtungsbeschluss zur „Kombi-Einrichtung“ die 
offenen Kinder- und Jugendarbeit auf eine verlässli che 
Basis gestellt. 
- Ziel „Öffnungszeiten / 
Erreichbarkeit“ 
 
2. Um eine möglichst umfassende Erreichbarkeit sich er- 
zustellen, sollen die Öffnungszeiten in den Stadtte ilen 
koordiniert und mit den benachbarten Stadtteilen ab - 
gestimmt werden. Für die Aufstellung von Jahrespla-
nungen sollen bestehende Arbeitskreise genutzt wer-
den. 
- Ziel „Offenheit der Ange- 
bote“ 
3. Die Offenheit der Angebote wird mit dem Ziel ges i- 
chert, dass mindestens 20 % der Angebotsstunden 
dem Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 
zuzuordnen sind (derzeitiger Stand 45,2 %). 
- Ziel „Vielfalt des Angebo- 
tes“ 
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
4. Die bestehende Vielfalt des Angebotes wird gesic hert. 
In Handorf werden mindestens fünf der neun Kernauf-
gaben abgedeckt. Dabei ist auch die Umsetzung kin- 
derpädagogischer Angebote zu berücksichtigen. 
- Ziel „Verantwortung für 
den Sozialraum“ 
5. Die Einrichtungen nehmen die Verantwortung für d en 
Sozialraum durch eine öffentliche Präsenz der jewei li- 
gen Fachkräfte von mindestens 0,5 Stunden in der 
Woche wahr. 
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
6. Die Angebote im Sozialraum Handorf sollen besser  
vernetzt werden, um eine effiziente Nutzung der vor - 
handenen Ressourcen zu erreichen. Die Vernetzung 
soll die sozialen Einrichtungen im Stadtteil und di e eh- 
renamtlich durchgeführten Angebote mit einschließen.

61  
5.7 Bezirk Südost 
 
5.7.1 Daten und Fakten 
 
Bevölkerung  
insgesamt 
6-20 Jährige  
insgesamt 
6-20 Jährige  
männlich 
6-20 Jährige  
weiblich 
6-20 Jährige  
ausländisch 
6-20 Jährige 
Prognose 2015 
4.906 2.528 2.378 288 5.282 27.943 17,56 % 51,53 % 48,47 % 5,87 % +7,66 % 
 Stand: 31.12.2005  
 
  
• Nach der Bevölkerungsentwicklungsprognose 2015 wir d die Bevölkerungszahl 
auf 30.756 Personen anwachsen (+ 10,07 %). 
 
• Bevölkerungszuwächse wird es in allen Stadtteilen geben. Dabei wird Wolbeck 
mit einem Plus von 1.674 am stärksten wachsen. Grem mendorf kann mit einem 
Zuwachs von 769 und Angelmodde mit einem Zuwachs vo n 376 Personen rech- 
nen. 
 
• 41,87 % der 6- bis 20-Jährigen im Bezirk Südost le ben in Gremmendorf, 31,39 % 
in Wolbeck und 26,74 % in Angelmodde.$
$
• Im Stadtbezirk Südost haben 5,87 % aller 6- bis 20 -Jährigen eine Migrationsvor- 
geschichte. Im Vergleich mit den anderen Stadtbezir ken liegt Südost damit nur 
knapp über dem niedrigsten Wert von 5,68 % im Bezirk Ost. $
$
$
Ausgewählte Infrastruktur- und Sozialstrukturdaten:
 
Der Bezirk Südost besteht aus den Stadtteilen Gremm endorf, Angelmodde und 
Wolbeck. Angelmodde ist dabei der Stadtteil mit den  auffälligsten Sozialstrukturda- 
ten im Bezirk. 
 
• Schulen im Bezirk:  
o 5 Grundschulen (alle offene Ganztagsschulen) 
o 1 Hauptschule 
o 1 Realschule 
o 1 Gymnasium 
 
• Jugendgerichtshilfe:  
Der Bezirk Südost weist gemessen an dem stadtweit a bsoluten Fallaufkommen 
von insgesamt 720 Fällen im Rahmen der Jugendgerich tshilfe mit 90 Fällen ei- 
nen eher niedrigen Wert auf. Dies entspricht einem Anteil von 12,50 %. 
 
• Allein Erziehende: 
 
1.195 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren im Bezirk Südost 
wachsen in Haushalten allein Erziehender auf. Der A nteil liegt bei 21,9 % auf ei- 
nem eher unterdurchschnittlichen Niveau. 
 
• Anteil der unter 25-jährigen Arbeitslosen: 
 
11,55 % aller unter 25-jährigen Arbeitslosen (= 148  Personen) leben im Bezirk 
Südost. Im Vergleich mit den anderen Stadtbezirken ist dieses der zweitniedrigs- 
te Anteil. 47,3 % von dieser Gruppe leben in Angelmodde (= 70 Personen). 
 
• Private entwicklungsfördernde Angebote  
Im Bezirk Südost haben von insgesamt 283 untersucht en Kindern 51 (18,0 %) 
Kinder keine private Förderung im sportlichen und m usischen Bereich durch das

62  
Elternhaus erhalten. Dieser Wert liegt insgesamt un ter dem stadtweiten Durch- 
schnittswert von 21,8 %. Der Stadtteil Angelmodde w eist in diesem Zusammen- 
hang mit 24,6 % mit Abstand den höchsten Wert auf. 
 
 
5.7.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit  
 
5.7.2.1 Angebotsdaten  
 
5.7.2.1.1 Angebotsstunden nach Leistungsvereinbarun g 
 
 Im Bezirk Südost werden insgesamt 3.795 Angebotsst unden auf der Grundlage der 
gültigen Leistungsvereinbarungen erbracht. Nicht au fgeführt sind die mobilen Ange- 
bote im Sozialraum Angelmodde (siehe hierzu auch Seite 29). Die Verteilung auf die 
einzelnen Sozialräume kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 
 
Sozialraum Angebotsstunden nach LV 
  abs. in % bezogen auf 
den Bezirk Südost  
in % bezogen auf 
die gesamte Stadt 
Gremmendorf  990,00  26,09%  2,35%  
Angelmodde  1.485,00  39,13%  3,52%  
Wolbeck  1.320,00  34,78%  3,13%  
Südost insgesamt 3.795,00  100,00%  9,01% 
  
 
5.7.2.1.2 Tatsächliche Angebotsstunden 
 
 Die Gesamtzahl aller Angebotsstunden im Bezirk Süd ost belief sich im Jahr 2005 
auf insgesamt 9.476,00 Stunden. Dieser Wert entspri cht 8,72 % aller im gesamten 
Stadtgebiet vorhandenen Angebote. Auf den Bereich d er eigenfinanzierten Angebo- 
te entfallen insgesamt 5.681,00 Stunden. Es ergibt sich folgende Übersicht: 
 
 
 
Angebotsstunden 
 
 
Absolut 
 
In % 
Nach LV 3.795,00  40,05  
Eigenfinanziert 5.681,00  59,95  
Insgesamt 9.476,00  100,00  
 
 
 Der überwiegende Angebotsschwerpunkt lag dabei auf  den folgenden drei Ange- 
botsfeldern: 
  
• Begegnung und Kommunikation 31,89 % (3.022,00 Stun den) 
• Medienpädagogische Angebote 14,51 % (1.375,00 Stun den) 
• Schulbezogene Angebote 11,99 % (1.136,00 Stunden) 
 
 Weitergehende Details können dem Jahresbericht 200 5 - Zahlen, Daten, Fakten zur 
Kinder- und Jugendarbeit entnommen werden.

63  
5.7.2.2 Besuchsdaten 
 
 Im Jahr 2005 besuchten die Einrichtungen im Bezirk  Südost insgesamt 561 Stamm- 
besucherinnen und Stammbesucher. Damit wurden insge samt gut 11 % des Adres- 
satenkreises der 6- bis 20-Jährigen erreicht. 
 
 Betrachtet man die einzelnen Altersstufen, so fäll t im Bezirk Südost auf, dass der 
überwiegende Teil der Stammbesucherinnen und Stammb esucher aus dem mittle- 
ren Altersbereich (12 bis 17 Jahre) kommt. Der Ante il der weiblichen Stammbesu- 
cher bewegt sich mit Ausnahme der Gruppe der 18- bi s 20-Jährigen deutlich über 
der 50 %-Grenze. 
 Weitergehende Details können aus dem Jahresbericht  2005 - Zahlen, Daten, Fakten 
zur Kinder- und Jugendarbeit entnommen werden. 
 
 
5.7.3 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für den Bezirk Südost 
 
 Bevölkerung 
insgesamt 
6-20 Jährige 6-20 Jährige  
ausländisch 
 
Gewichtung   92,50% 7,50%  
 
 
(1) 
abs. 
(2) 
in % 
(3) 
abs. 
(4) 
in % 
(5) 
gew. 
(6) 
abs.  
(7) 
in % 
(8) 
gew. 
(9) 
Gewichtungen  
insg. 
(10) 
 
Gremmendorf 10.863 
 3,89%  2.054  5,00%  4,62%  87  2,49%  0,19%  4,81%  
 
Angelmodde 7.592 
 2,72%  1.312  3,19%  2,95%  146  4,17%  0,31%  3,26%  
 
Wolbeck 8.676 
 3,11%  1.540  3,75%  3,46%  55  1,57%  0,12%  3,58%  
 
Südost insg. 27.131  9,73%  4.906  11,93%  11,04%  288  8,23%  0,62%  11,66%  
  
 
0
50 
100 
150 
200 
250 
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
insgesamt 
weiblich 
männlich 
insgesamt 106 170 215 70 
weiblich 58 110 118 34 
männlich 48 60 97 36 
06 – 11 Jahre 12 – 14 Jahre 15 – 17 Jahre 18 – 20 Jahr e

64  
 Angebotsstunden in 
der Förderstruktur  
Angebotsstunden  
nach Gewichtung  
(Soll) 
Differenz   
        
 
(11) 
abs. 
(12) 
in % 
(13) 
abs. 
(14) 
abs. 
(15)  
Erläuterungen zu den 
berechneten Spalten 
(Sp.)  
 
Gremmendorf  990,00  2,35%  2.025,85 -1.035,85 
 
 
Angelmodde 1.485,00  3,52%  1.375,70  109,30  
 
 
Wolbeck 1.320,00  3,13%  1.509,66  -189,66  
 
 
Südost insg. 3.795,00  9,01%  4.911,20  -1.116,20  
 
Sp. 6 = Sp. 5 x 92,50% 
Sp. 9 = Sp. 8 x 7,50% 
Sp. 10 = Sp. 6 + Sp. 9 
Sp. 14 = 42.138 x Sp. 10 
Sp. 15 = Sp. 12 - Sp. 14 
 
 Auf Grundlage der Sozialstrukturdaten, Bestandsdat en der Kinder- und Jugendar- 
beit und der Einschätzung der Fachkräfte der Einric htungen der offenen und mobi- 
len Kinder- und Jugendarbeit verbunden mit den Ziel formulierungen ergeben sich 
für den Bezirk Südost folgende Handlungsempfehlungen: 
 
 
Bezug 
 
 
Handlungsempfehlungen - Südost 
 
- Ziel „Wohnortnah“ 
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
1. Die bestehende wohnortnahe Versorgung wird gesi-
chert. Für den Sozialraum Wolbeck ist die Umsetzung  
kinderpädagogischer Angebote notwendig. 
- Ziel „Öffnungszeiten / 
Erreichbarkeit“ 
2. Um eine möglichst umfassende Erreichbarkeit sich er- 
zustellen, sollen die Öffnungszeiten in den Stadtte ilen 
koordiniert und mit den benachbarten Stadtteilen ab - 
gestimmt werden. Für die Aufstellung von Jahrespla-
nungen sollen bestehende Arbeitskreise genutzt wer-
den. 
- Ziel „Offenheit der Ange- 
bote“ 
3. Die Offenheit der Angebote wird mit dem Ziel ges i- 
chert, dass mindestens 20 % der Angebotsstunden 
dem Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 
zuzuordnen sind (derzeitiger Stand 31,89 %). 
- Ziel „Vielfalt des Angebo- 
tes“ 
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
 
4. Die bestehende Vielfalt des Angebotes wird gesic hert. 
In allen Sozialräumen werden mindestens fünf der 
neun Kernaufgaben abgedeckt. Dabei ist auch die 
Umsetzung kinderpädagogischer Angebote zu berück- 
sichtigen. 
- Ziel „Verantwortung für 
den Sozialraum“ 
 
5. Die mobilen Angebote im Sozialraum Angelmodde 
werden fortgeführt und konzeptionell an die weitere n in 
der Stadt Münster präsenten mobilen Angeboten  an- 
gepasst. Die Einrichtungen in Gremmendorf und Wol- 
beck nehmen die Verantwortung für den Sozialraum 
durch eine öffentliche Präsenz der jeweiligen Fachk räf- 
te von mindestens 0,5 Stunden in der Woche wahr. 
- Sozialraumdaten gesamt 
- Abgleich Angebotsdaten 
– Bevölkerung 
 
6. Dem besonderen Bedarf im Sozialraum Angelmodde 
wird über eine enge Vernetzung mit angrenzenden Be-
reichen Rechnung getragen. Dieser Bedarf rechtferti gt 
auch das erhöhte Angebotsaufkommen. 
- Abgleich Angebotsdaten 
– Bevölkerung 
 
7. Für den Sozialraum Gremmendorf wird geprüft, ob 
aufgrund der steigenden Bevölkerungszahl die Ange- 
bote für Kinder und Jugendliche durch freie Träger vor 
Ort erweitert werden können

65  
5.8 Bezirk Hiltrup 
 
5.8.1 Daten und Fakten 
 
  
Bevölkerung  
insgesamt 
6-20 Jährige  
insgesamt 
6-20 Jährige  
männlich 
6-20 Jährige  
weiblich 
6-20 Jährige  
ausländisch 
6-20 Jährige 
Prognose 2015 
6.179 3.046 3.133 561 6.387 36.574 16,89 % 49,30 % 50,70 % 9,08 % +3,37 % 
 Stand: 31.12.2005  
 
• Nach der Bevölkerungsentwicklungsprognose 2015 wir d die Bevölkerungszahl 
auf 37.574 Personen anwachsen (+ 2,74 %). 
 
• Mit einem Bevölkerungszuwachs ist in Hiltrup und A melsbüren zu rechnen, wäh- 
rend die Bevölkerungszahl in Berg Fidel um 491 Personen zurückgehen wird. 
 
• 69,85 % der 6- bis 20-Jährigen im Bezirk Hiltrup l eben in Hiltrup, 16,07 % in Berg 
Fidel und 14,08 % in Amelsbüren.$
 
• Zuwächse in dieser Altersgruppe sind für Amelsbüre n und Hiltrup zu erwarten. In 
Berg Fidel wird die Zahl der 6- bis 20-Jährigen sinken. $
$
• 20,44 % der 6- bis 20-Jährigen im Stadtteil Berg F idel haben eine Migrationsvor- 
geschichte. Dies ist der höchste Wert aller Stadtte ile in Münster. Im Vergleich da- 
zu liegt der Anteil im Stadtteil Amelsbüren lediglich bei 4,94 %.$
$
$
Ausgewählte Infrastruktur- und Sozialstrukturdaten:
 
Der Bezirk Hiltrup besteht aus den drei Stadtteilen  Amelsbüren, Hiltrup und Berg Fi- 
del. Hiltrup und Amelsbüren sind eigenständige Stad tteile mit eigenem Ortscharak- 
ter. Berg Fidel ist dabei eher zur Stadtmitte ausge richtet. In Hiltrup ist der Träger 
„Jugendhilfe direkt“  im Rahmen der Jugendberufshilfe tätig. 
 
• Schulen im Bezirk: 
 
o 7 Grundschulen (davon 5 offene Ganztagsschulen und  eine gebundene) 
o 1 Hauptschule 
o 1 Realschule 
o 2 Gymnasien 
o 1 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen  
 
• Jugendgerichtshilfe:  
Der Bezirk Hiltrup weist gemessen an dem stadtweit absoluten Fallaufkommen 
von insgesamt 720 Fällen im Rahmen der Jugendgerich tshilfe mit 95 einen für 
die Größe des Bezirks eher geringen Wert auf. Diese s entspricht einem Anteil 
von 13,19 %. 
 
• Allein Erziehende: 
 
1.428 Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren im Bezirk Hiltrup 
wachsen in Haushalten allein Erziehender auf. Der A nteil liegt mit 20,4 % auf ei- 
nem eher niedrigen Niveau. 
 
• Anteil der unter 25-jährigen Arbeitslosen: 
 
15,22 % (= 195 Personen) aller unter 25-jährigen Ar beitslosen in Münster leben 
im Bezirk Hiltrup.

66  
• Private entwicklungsfördernde Angebote  
Kinder im Bezirk Hiltrup erfahren im stadtweiten Ve rgleich eine gute bis leicht ü- 
berdurchschnittliche private Förderung durch die El tern. Von insgesamt 378 un- 
tersuchten Kindern haben insgesamt 65 Kinder (17,3 %) keine private vorschuli- 
sche Förderung erfahren. Im Stadtteil Berg Fidel li egt der Anteil mit 36,1 % je- 
doch besonders hoch. 
 
 
5.8.2 Die Bestandsdaten in der offenen und mobilen Kinder- und Jugendarbeit  
 
5.8.2.1 Angebotsdaten 
 
5.8.2.1.1 Angebotsstunden nach Leistungsvereinbarun g 
 
 Im Bezirk Hiltrup werden insgesamt 6.795 Angebotss tunden auf der Grundlage der 
gültigen Leistungsvereinbarungen erbracht. Nicht au fgeführt sind die mobilen Ange- 
bote im Bezirk Hiltrup (siehe hierzu auch Seite 29) . Die Verteilung auf die einzelnen 
Sozialräume kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: 
 
 
 
Sozialraum 
 
Angebotsstunden nach LV 
  abs. in % bezogen auf 
den Bezirk Hiltrup  
in % bezogen auf 
die gesamte Stadt 
Berg Fidel  2.340,00  34,44%  5,55%  
Hiltrup  3.135,00  46,14%  7,44%  
Amelsbüren  1.320,00  19,42%  3,13%  
Hiltrup insgesamt 6.795,00  100,00%  16,13% 
 
 
5.8.2.1.2 Tatsächliche Angebotsstunden 
 
 Die Gesamtzahl aller Angebotsstunden im Bezirk Hil trup belief sich im Jahr 2005 auf 
insgesamt 16.074,00 Stunden. Dieser Wert entspricht  14,78 % aller im gesamten 
Stadtgebiet vorhandenen Angebote. 
 
 Auf den Bereich der eigenfinanzierten Angebote ent fallen insgesamt 9.279,00 Stun- 
den. Es ergibt sich folgende Übersicht: 
 
Angebotsstunden Absolut In % 
Nach LV 6.795,00  42,27  
Eigenfinanziert 9.279,00  57,73  
Insgesamt 16.074,00  100,00  
 
 Der überwiegende Angebotsschwerpunkt lag dabei auf  den folgenden drei Ange- 
botsfeldern: 
  
• Begegnung und Kommunikation 33,76 % (5.427,00 Stun den) 
• Medienpädagogische Angebote 13,06 % (2.098,50 Stun den) 
• Angebote der Kinder- und Jugendbildung 11,40 % (1. 832,50 Stunden)

67  
 Weitergehende Details können dem Jahresbericht 200 5 - Zahlen, Daten, Fakten zur 
Kinder- und Jugendarbeit entnommen werden. 
 
 
5.8.2.2  Besuchsdaten 
 
 Im Jahr 2005 konnten die Einrichtungen im Bezirk H iltrup insgesamt 336 Stammbe- 
sucherinnen und Stammbesucher verzeichnen. Damit wu rden insgesamt gut 5 % 
des Adressatenkreises der 6- bis 20-Jährigen erreicht. 
 
 Betrachtet man die einzelnen Altersstufen, so fäll t auch im Bezirk Hiltrup auf, dass 
gerade die Zahl der jungen Volljährigen im Alter von 18 bis 20 Jahren besonders ab- 
fällt. Der Anteil der weiblichen Stammbesucher bewe gt sich durchgängig unter der 
50 %-Grenze. 
 
 
5.8.3 Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für den Bezirk Hiltrup 
 
 Bevölkerung 
insgesamt 
6-20 Jährige 6-20 Jährige  
ausländisch 
 
Gewichtung   92,50% 7,50%  
 
 
(1) 
abs. 
(2) 
in % 
(3) 
abs. 
(4) 
in % 
(5) 
gew. 
(6) 
abs.  
(7) 
in % 
(8) 
gew. 
(9) 
Gewichtungen  
insg. 
(10) 
 
Berg Fidel 5.691 
 2,04%  993  2,42%  2,23%  203  5,80%  0,44%  2,67%  
 
Hiltrup 25.434 
 9,12%  4.316  10,50%  9,71%  315  9,00%  0,68%  10,39%  
 
Amelsbüren 5.449 
 1,95%  870  2,12%  1,96%  43  1,23%  0,09%  2,05%  
 
Hiltrup insg. 36.574  13,11%  6.179  15,03%  13,90%  561  16,03%  1,20%  15,10%  
  
0
20 
40 
60 
80 
100 
120 
Verteilung der Stammbesucher nach Alter und Geschlecht 
insgesamt 
weiblich 
männlich 
insgesamt 109 73 113 41 
weiblich 52 24 53 15 
männlich 57 49 60 26 
06 – 11 Jahre 12 – 14 Jahre 15 – 17 Jahre 18 – 20 Jahr e

68  
 Angebotsstunden in 
der Förderstruktur  
Angebotsstunden  
nach Gewichtung  
(Soll) 
Differenz   
        
 
(11) 
abs. 
(12) 
in % 
(13) 
abs. 
(14) 
abs. 
(15)  
Erläuterungen zu den 
berechneten Spalten 
(Sp.)  
 
Berg Fidel  2.010,00  4,77%  1.124,75  885,25  
 
 
Hiltrup 3.465,00  8,22%  4.376,25  -911,25  
 
 
Amelsbüren  1.320,00  3,13%  863,63 456,37 
 
 
Hiltrup insg. 6.795,00  16,13%  6.364,63  430,37  
 
Sp. 6 = Sp. 5 x 92,50% 
Sp. 9 = Sp. 8 x 7,50% 
Sp. 10 = Sp. 6 + Sp. 9 
Sp. 14 = 42.138 x Sp. 10 
Sp. 15 = Sp. 12 - Sp. 14 
 
 
 Auf Grundlage der Sozialstrukturdaten, Bestandsdat en der Kinder- und Jugendar- 
beit und der Einschätzung der Fachkräfte der Einric htungen der offenen und mobi- 
len Kinder- und Jugendarbeit verbunden mit den Ziel formulierungen ergeben sich 
für den Bezirk Hiltrup folgende Handlungsempfehlungen: 
 
 
 
Bezug 
 
 
Handlungsempfehlungen - Hiltrup 
- Ziel „Wohnortnah“ 
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
 
1. Die bestehende wohnortnahe Versorgung wird gesi-
chert. Für den Bereich Hiltrup-Ost werden die beste - 
henden Projekte über den Handlungstopf Hiltrup wei-
tergeführt. 
 
- Ziel „Öffnungszeiten / 
Erreichbarkeit“ 
- Einschätzung der Fach- 
kräfte 
 
2. Die bestehenden Öffnungszeiten und Angebote soll en 
geprüft werden. Dies soll besonders im Hinblick auf die 
Wochenenden und die Abendzeiten geschehen, um 
bei den Einrichtungen Kenntnis über die Öffnungszei - 
ten der anderen Anbieter zu erreichen und die Zeite n 
auf die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen abzu- 
stimmen. 
 
- Ziel „Offenheit der Ange- 
bote“ 
3. Die Offenheit der Angebote wird mit dem Ziel ges i- 
chert, dass mindestens 20 % der Angebotsstunden 
dem Angebotsfeld „Begegnung und Kommunikation“ 
zuzuordnen sind (derzeitiger Stand 33,76 %). 
 
- Ziel „Vielfalt des Angebo- 
tes“ 
4. Die bestehende Vielfalt des Angebotes wird gesic hert. 
Dabei wird für den Sozialraum Hiltrup die Profilier ung 
der Einrichtungen durch das Besetzen bestimmter An-
gebotsfelder unterstützt, soweit in der Gesamtheit alle 
Angebotsfelder abgedeckt sind. In den Sozialräumen 
Berg Fidel und Amelsbüren werden mindestens fünf 
der neun Kernaufgaben abgedeckt. Dabei ist auch die  
Umsetzung kinderpädagogischer Angebote zu berück- 
sichtigen. 
 
- Ziel „Verantwortung für 
den Sozialraum“ 
5. Die mobilen Angebote im Sozialraum Hiltrup werde n 
fortgeführt und konzeptionell an die weiteren in de r 
Stadt Münster präsenten mobilen Angeboten ange-

69  
passt. Die Einrichtungen in Amelsbüren und Berg Fid el 
nehmen die Verantwortung für den Sozialraum durch 
eine öffentliche Präsenz der jeweiligen Fachkräfte von 
mindestens 0,5 Stunden in der Woche wahr. 
 
- Sozialraumdaten „Private 
Entwicklungsfördernde 
Angebote“ und „Anteil 
Zielgruppe mit Migrations- 
vorgeschichte“ 
- Abgleich Angebotsdaten 
– Bevölkerung 
6. Dem besonderen Bedarf im Sozialraum Berg  Fidel 
wird durch das erhöhte Angebotsaufkommen Rech- 
nung getragen.  
- Abgleich Angebotsdaten 
– Bevölkerung 
 
7. Dem Bedarf an zusätzlichen Angebotsstunden im So - 
zialraum Hiltrup wird durch Projekte begegnet. Dies e 
werden jährlich weiter entwickelt und dem Bedarf an - 
gepasst.

Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 
Anlage 1 
Auflistung der Sozialräume und der statistischen Bezirke 
 
 
Sozialräume 
 
Bestehend aus den statistischen Bezirken 
Stadtbezirk Mitte 
  
Altstadt  Aegidii, Überwasser, Dom, Buddenturm, Martini (11 – 15) 
Innenstadtring  Pluggendorf, Josef, Bahnhof, Hansaplatz, Mauritz-West, 
Schlachthof, Kreuz, Neutor, Schloss (21 – 29) 
Mitte-Süd  Aaseestadt, Geist, Schützenhof, Düesberg (31 – 34) 
Mitte-Nordost  Hafen, Herz-Jesu, Mauritz-Mitte, Rumphorst, Uppenberg 
(43 – 47) 
  
Stadtbezirk West 
  
Gievenbeck/Sentrup  Gievenbeck, Sentrup (51 – 52) 
Mecklenbeck  Mecklenbeck (54) 
Albachten Albachten (56) 
Roxel  Roxel (57) 
Nienberge  Nienberge (58) 
  
Stadtbezirk Nord 
  
Coerde  Coerde (61) 
Kinderhaus  Kinderhaus - Ost, Kinderhaus – West (62 – 63) 
Sprakel  Sprakel (68) 
  
Stadtbezirk Ost 
  
Mauritz-Ost  Mauritz-Ost (71)  
Gelmer-Dyckburg  Gelmer-Dyckburg (76)  
Handorf  Handorf (77)  
  
Stadtbezirk Südost  
Gremmendorf  Gremmendorf – West, Gremmendorf – Ost (81 – 82) 
Angelmodde  Angelmodde (86) 
Wolbeck  Wolbeck (87) 
  
Stadtbezirk Hiltrup  
Berg Fidel  Berg Fidel (91) 
Hiltup  Hiltrup – Ost, Hiltrup – Mitte, Hiltrup – West (95 – 97) 
Amelsbüren  Amelsbüren (98)

Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 
Anlage 2 
Bevölkerungsdaten 
Ins- 
gesamt bis 2 
3
 - 
5
0
-
5
6
 - 
9
10 
 - 
13 
6
-
13 
14 
 - 
17 
18 
 - 
20 
21 
 - 
26 
27 u. 
älter 
11 Aegidii 1 294  30  20  50  14  19  33  14  44  258  895 
12 Überwasser 1 308  14  15  29  15  15  30  10  61  378  800 
13 Dom 2 084  24  14  38  20  22  42  31  92  424 1 457 
14 Buddenturm 2 162  29  25  54  19  16  35  42  81  499 1 451 
15 Martini 1 284  17  16  33  16  16  32  13  63  276  867 
Altstadt 8 132  114  90  204  84  88  172  110  341 1 835 5 47 0 
21 Pluggendorf 4 199  63  32  95  36  33  69  42  222 1 067 2 704 
22 Josef 7 868  135  104  239  108  101  209  131  274 1 660 5 355 
23 Bahnhof  993  17  5  22  6  5  11  8  34  298  620 
24 Hansaplatz 6 260  120  89  209  94  84  178  105  181 1 340 4 247 
25 Mauritz - West 5 561  135  93  228  111  92  203  101  177  974 3 878 
26 Schlachthof 4 623  126  135  261  136  134  270  127  147  573 3 245 
27 Kreuz 11 606  310  186  496  240  228  468  287  383 1 780 8 192 
28 Neutor 3 714  63  42  105  55  34  89  38  289 1 158 2 035 
29 Schloss 1 850  40  31  71  32  38  70  30  71  274 1 334 
Innenstadtring 46 674 1 009  717 1 726  818  749 1 567  869 1 778 9 124 31 610 
31 Aaseestadt 5 338  107  115  222  137  148  285  155  189  604 3 883 
32 Geist 8 643  195  194  389  270  241  511  311  323 1 145 5 964 
33 Schützenhof 6 873  162  132  294  141  113  254  145  240 1 326 4 614 
34 Düesberg 6 583  149  159  308  223  230  453  220  225  588 4 789 
Mitte - Süd 27 437  613  600 1 213  771  732 1 503  831  977 3 663 19 250 
43 Hafen  907  15  5  20  7  13  20  13  19  193  642 
44 Herz - Jesu 5 089  98  97  195  124  133  257  132  188  691 3 626 
45 Mauritz - Mitte 9 702  228  202  430  282  267  549  297  274 1 027 7 125 
46 Rumphorst 7 997  201  237  438  366  380  746  372  281  694 5 466 
47 Uppenberg 7 278  197  195  392  226  203  429  194  272 1 093 4 898 
Mitte - Nordost 30 973  739  736 1 475 1 005  996 2 001 1 0 08 1 034 3 698 21 757 
Stadtbezirk Mitte 113 216 2 475 2 143 4 618 2 678 2 565 5 243 2 818 4 130 18 320 78 087 
51 Gievenbeck 18 253  647  639 1 286  871  743 1 614  640 1 094 3 775 9 844 
52 Sentrup 6 384  127  146  273  221  197  418  186  454 1 703 3 350 
54 Mecklenbeck 9 365  202  282  484  411  391  802  453  482 1 033 6 111 
56 Albachten 5 126  164  165  329  261  243  504  274  206  304 3 509 
57 Roxel 7 772  230  223  453  290  303  593  290  298  669 5 469 
58 Nienberge 6 477  163  170  333  212  262  474  258  282  613 4 517 
Stadtbezirk West 53 377 1 533 1 625 3 158 2 266 2 139 4 40 5 2 101 2 816 8 097 32 800 
61 Coerde 9 888  389  369  758  456  469  925  543  432  859 6 371 
62 Kinderhaus - Ost 5 062  145  128  273  180  193  373  205  187  481 3 543 
63 Kinderhaus - West 10 815  314  364  678  519  549 1 068  630  495  914 7 030 
68 Sprakel 2 716  68  72  140  102  103  205  128  103  152 1 988 
Stadtbezirk Nord 28 481  916  933 1 849 1 257 1 314 2 571 1  506 1 217 2 406 18 932 
71 Mauritz - Ost 9 601  210  258  468  337  351  688  342  294  620 7 189 
76 Gelmer - Dyckburg 3 342  83  105  188  152  136  288  170  120  183 2 393 
77 Handorf 7 203  163  227  390  361  327  688  371  261  401 5 092 
Stadtbezirk Ost 20 146  456  590 1 046  850  814 1 664  883  675 1 204 14 674 
81 Gremmendorf-West 4 788  140  178  318  266  231  497  236  147  293 3 297 
82 Gremmendorf-Ost 6 075  146  193  339  350  333  683  292  199  387 4 175 
86 Angelmodde 7 592  211  216  427  304  301  605  397  310  562 5 291 
87 Wolbeck 8 676  210  231  441  390  396  786  442  312  550 6 145 
Stadtbezirk Südost 27 131  707  818 1 525 1 310 1 261 2 57 1 1 367  968 1 792 18 908 
91 Berg Fidel 5 691  169  195  364  263  253  516  246  231  482 3 852 
95 Hiltrup - Ost 6 833  153  175  328  259  278  537  352  235  434 4 947 
96 Hiltrup - Mitte 9 755  275  260  535  373  348  721  333  310  768 7 088 
97 Hiltrup - West 8 846  237  285  522  472  492  964  517  347  668 5 828 
98 Amelsbüren 5 449  174  183  357  249  236  485  210  175  311 3 911 
Stadtbezirk Hiltrup 36 574 1 008 1 098 2 106 1 616 1 607 3  223 1 658 1 298 2 663 25 626 
Außenbezirke 165 709 4 620 5 064 9 684 7 299 7 135 14 434 7 515 6 974 16 162 110 940 
Stadt Münster 278 925 7 095 7 207 14 302 9 977 9 700 19 67 7 10 333 11 104 34 482 189 027 
Statistischer Bezirk 
Teilbereich 
Stadtbezirk 
Wohnberechtigte Bevölkerung 2005 
im Alter von ... bis … Jahren 
Stadt Münster 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Fachstelle Informationsmanagement und Statistikdiens tstelle



































	


        	














	






  
 
	
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Beratungsverlauf (13)

31.01.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Einbringung Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung
20.02.2007 Sitzung (Etat)
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2007 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2007 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2007 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Hansaplatz 6
  • Wiengarten
  • Kinderhaus 4
  • Pluggendorf 4
  • Neutor 3
  • Düesberg 6

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1040/2006
Typ
Vorlage
Datum
15.01.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37