2408/2017
MHD Gelände in Köln-Kalk, Aufhebung des Bebauungsplans 70451/03 - Einleitungsbeschluss-
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Anlage 4
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Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk Mehrfachbeauftragung 21.11.2016 – 13.02.2017 – GAG Immobilien AG, Köln Anlage 4 Wohnen am Grünebergplatz Städtebau Die neue Gebäudegruppe stellt den westlichen Ortseingang von Köln-Kalk dar. Sie ist flankiert durch stark frequentierte Verkehrstrassen der Bahn am südlichen und des Autoverkehrs auf der Kalker Hauptstraße am nördlichen Grundstücksrand. Die dreiteilige Bebauung entlang der Kalker Hauptstraße wirkt als straßenräumliches Gegenüber von Polizeipräsidium und Köln Arcaden um im weiteren Verlauf in den stadträumlich wirksamen Platz an der Kalker Post einzumünden. Die Höhe der geplanten Bebauung verringert sich im Westen beginnend von sechs auf vier Vollgeschosse. Die beiden im Winkel angeschlossenen Gebäude entlang der Grünebergstraße sind mit fünf Vollgeschossen und Staffelgeschoss konzipiert. Eine gefaltete Gebäudefigur vermittelt zu der stadträumlichen Geometrie, die von der Trimbornstraße begründet und in der Wohnbebauung des südlichen Nachbargrundstücks fortgeschrieben wurde. Die neue Anlage wird durch einen inneren Quartiersplatz verankert, dessen räumliche Kontur identifikationsbildend wirkt und dem Inselcharakter eines städtischen Restraumes entgegenwirkt. Gegenüber der Barcelona-Allee ist als Fuge zwischen den ersten beiden Baukörpern eine Privatstraße nach dem Shared-Space-Konzept geplant, die in ihrem Verlauf die Nutzungen im hinteren Bereich des Grundstücks anbindet. Durch eine kleine Passage, die an den Gartenbereichen der KiTa und der Wohngruppe vorbeiführt, ist ein Fußgängerweg als barrierefreier Anschluss zur Bahnhaltestelle Trimbornstraße geführt. Nutzungen Der westliche, sich in die Tiefe des Grundstücks entwickelnde Baukörper enthält im Erdgeschoss die über das Wohnen hinausgehenden Nutzungen. Am westlichen Ortseingang ist hier das Jugendzentrum mit einer kleinen platzartigen Aufweitung am Haupteingang und mit eigenem Freibereich geplant. Im weiteren Verlauf schließt sich die KiTa an, die ihren Haupteingang über die verkehrsberuhigte Privatstraße erhält. Die Hauptnutzungen orientieren sich hierbei zu einem inneren Grünraum. Am südlichen Ende des gefalteten Baukörpers, der sich in seinem Verlauf in der Tiefe des Grundstücks auf drei Geschosse reduziert, ist die Wohngruppe der Diakonie Michaelshoven vorgesehen. Zur Kalker Hauptstraße hin sind ab dem ersten Geschoss Studenten-Appartements geplant, die über einen (verglasten) Laubengang erschlossen werden und deren Wohnbereich sich mit einer verglasten Loggia nach Süden öffnet. Im weiteren Verlauf des Gebäudes finden sich öffentlich geförderte Wohnungen, die ebenfalls über einen – diesmal offenen - Laubengang angebunden sind. Das mittlere und das östliche Gebäude sind für den öffentlich geförderten Wohnungsbau konzipiert und haben mehrspännige Treppenhauskerne. Die Erdgeschoss-Wohnungen besitzen hierbei einen kleinen Gartenanteil, der sich zum Platz hin orientiert, von diesem aber durch Einfriedungen getrennt ist. Über die Grünebergstraße werden zwei Tiefgaragen-Einfahrten angebunden, jeweils am Kopfende der Gebäude, um eine ausreichende Tiefe zur Einmündung in die Kalker Hauptstraße zu gewährleisten. Parken Das kleine östliche Gebäude erhält eine eigene Tiefgarage als Mittelgarage, auch um hier einfach einen ersten Bauabschnitt realisieren zu können. Die beiden anderen Gebäude erhalten eine gemeinsame langgezogene Tiefgarage von der alle Treppenräume direkt erreichbar sind. Eine kostenintensive zweigeschossige Tiefgarage wird vermieden. Fahrradstellplätze können dezentral hausnah angeboten werden. Eine Zufahrt direkt von der Kalker Hauptstraße ist verzichtbar. Grundrisse Die Gebäudegrundrisse antworten auf unterschiedliche Ansprüche je nach Lage im Plangebiet, vor allem was den städtebaulichen Schallschutz betrifft. Das große westliche Gebäude erhält eine Konzeption mit je zwei baulichen Rettungswegen am Ende von Laubengangerschließungen. Das Studentenhaus besitzt Appartements mit vorderem verglasten Laubengang und hinterem Schallschutzwintergarten. Die gefaltete Wohnanlage schließt mit deren langer Fassadenseite einen privaten Innenhof ab. Somit besitzt der größte Baukörper mit den größten Schallimmissionsansprüchen ausschließlich der Kalker Hauptstraße abgewandte und nach Südwesten orientierte Aufenthaltsräume. Das mittlere große fünfgeschossige Gebäude erhält an je einem Treppenraum in einer Drei- und Vierspänner- Typologie jeweils eine Mischung aus Klein- und Familienwohnungen, so dass zur Kalker Hauptstraße pro Wohnung maximal ein Schlafraum entsteht. Das kleine östliche L-förmige Gebäude beinhaltet ebenfalls Mehrspänner mit schmalen, in einer großen Gebäudetiefe entwickelten Grundrissen. Auf das grundrissgeometrisch mögliche Staffelgeschoss an der Kalker Hauptstraße wurde zur Klärung der Gebäudefigur und zugunsten der Qualität von Nordost-ausgerichteten Wohnungen verzichtet. Die Jugendfreizeitstätte ist in den Konturen und statischen wie haustechnischen Achsbindungen der darüberliegenden Wohngeschosse konzipiert und deshalb gegebenenfalls unproblematisch in Wohnungen wandelbar. Die Wohngruppe erhält durch die umliegenden Wege einen bevorzugten und abgetrennten Ort mit eigener Identifikationskraft und integrationsfördernder direkter Beziehung zur Platzmitte. Freiflächen und Begrünung Kleinkinderspielplätze und Spielflächen befinden sich sowohl auf dem inneren Quartiersplatz als auch im Freibereich des östlichen Wohngebäudes. Im rückwärtigen Bereich der Jugendeinrichtung gibt es eine platzartige Aufweitung mit Sitzinsel und Baum. Der Außenbereich der KiTa ist durch Hecken abgegrenzt. Der Hof zwischen Bauteil A und Bauteil B erhält den Charakter eines urbanen Platzes mit durchgehender Pflasterung. Eine mittige Grünfläche mit Holzpodest als Sitzgelegenheit strukturiert den Platz, auch mit Kleinkinderspiel. Der barrierefreie Zugang zur Bahnhaltestelle erfolgt mit einer Rampe parallel zur Bahnlinie, der Fußweg führt seitlich vorbei. Bauteil C erhält Mietergärten und analog zum großen Hof eine Fläche für Kleinkinderspiel. Besucherstellplätze sind an der Grünebergstraße geplant und an zwei weiteren rückwärtigen Wegestücken. Die Flachdächer aller Gebäude erhalten eine extensive Begrünung. Müllkonzept Die Müllstandorte sind dezentral in Gruppen von vier bis acht Behältern an Gebäudeecken für die Müllfahrzeuge direkt erreichbar in den Außenanlagen integriert. Passive Schallschutzmaßnahmen Das Gebäude im Lärmpegelbereich VI zur Kalker Hauptstraße wurde mit Laubengängen entwickelt um Kastenfensteranlagen zu vermeiden. Die beiden Gebäude im Lärmpegelbereich V wurden als Mehrspänner konzipiert, da hier Schallschutzfenster an der technisch oberen Grenze auch in Kunststoff realisierbar sind. Der Laubengang kann nach schalltechnischer Überprüfung, da der Pegel im Lärmpegelbereich VI um 1-3 dB(A) über dem Lärmpegelbereich V liegt, ohne Verglasung/Einhausung ausgeführt werden, wenn die Brüstung ausreichend hoch ist und die Unterseiten der Loggiendecken akustisch wirksam verkleidet werden. Es wird hier jedoch aus sozialästhetischen Gründen – robuste Mieterschaft, hoher Staubeintrag, Witterungsunabhängigkeit - trotz der höheren Kosten eine zugelassene Laubengangverglasung nach dem System Solarlux vorgeschlagen, die der Betrieb durch pfleglicheren Umgang zurückzahlen wird. Im Erdgeschoss wird im Bereich der Aufenthaltsräume von KiTa und Jugendfreizeitstätte entweder eine Kastenfensteranlage oder eine Prallscheibe vorgesehen. Die Verglasung der Loggien in dem westlichen Bauteil wird mit Aluminium-Faltschiebeanlagen konzipiert, mit denen die von ADU benannten 62dB sichergestellt werden. Energieversorgung Der Wärmeenergiebedarf wird durch Anschluss an die in unmittelbarer Nähe der nordwestlichen Grundstücksecke liegende Fernwärmeleitung mit einem Primärenergiefaktor 0 gedeckt. Materialien Die Sockelbereiche der Gebäude erhalten aufgrund der stark exponierten Lage eine texturreiche farbige Putzhaut. Die sonstigen Fassadenflächen werden als feinstrukturiert geputzte Wärmedämmverbundsysteme ausgeführt. Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll hier nach Möglichkeit ein System mit mineralischer Dämmung und mineralischem Putz zum Einsatz kommen. Die Fenster werden bis auf die stark belasteten Bereiche im EG als Kunststoff-Fenster ausgeführt. Lageplan 1:500 Eingang Jugendzentrum Foyer Kita Nutzungsverteilung Erschließung - Treppenhäuser / Laubengänge / RampenLaubengang Wohnungen Ansicht 1:200 öffentlich geförderte Wohnungen Wohngruppe Jugendzentrum freifinanzierte Studentenwohnungen Kita Tiefgarage / Keller Feuerwehrerschließung / - aufstellflächeAbstandsflächen A B C Wohnungsmix Studentenwohnungen 60 x 1 Zi-WE 10 x 2 Zi-WE öffnetlich geförderte Wohnungen 68 x 1 Zi-WE 49 x 2 Zi-WE 28 x 3 Zi-WE 23 x 4 Zi-WE 6 x 5 Zi-WE Wohngruppe 9 x WE Kita Jugendeinrichtung Wohngruppe FFW ÖGW 2 Zi.-Whg. 62,9m² 3 Zi.-Whg. 79,9m² 5 Zi.-Whg. 110,9m² 2 Zi.-Whg. 59,9m² 1 Zi.-Whg. 48,9m² 1 Zi.-Whg. 46,6m² 3 Zi.-Whg. 73,4m² 4 Zi.-Whg. 98,4m² 4 Zi.-Whg. 98,4m² 4 Zi.-Whg. 98,4m² 3 Zi.-Whg. 73,1m² 3 Zi.-Whg. 78,5m² 3 Zi.-Whg. 78,9m² 1 Zi.-Whg. 48,9m² 1 Zi.-Whg. 46,6m² 3 Zi.-Whg. 74,1m² 3 Zi.-Whg. 78,9m² 2 Zi.-Whg. 64,0m² 1 Zi.-Whg. 44,6m² 2 Zi.-App. 53,9m² 1 Zi.-App. 30,9m² 1 Zi.-App. 33,9m² 1 Zi.-App. 30,9m² 3 Zi.-Whg. 77,5m² 2 Zi.-Whg. 56,0m² 4 Zi.-Whg. 96,3m² 1 Zi.-Whg. 45,0m² 2 Zi.-Whg. 67,5m² 5 Zi.-Whg. 108,5m² 2 Zi.-Whg. 60,5m² 2 Zi.-Whg. 67,0m² 1 Zi.-Whg. 49,0m² 1 Zi.-Whg. 46,5m² 3 Zi.-Whg. 79,0m² 3 Zi.-Whg. 79,0m² 4 Zi.-Whg. 97,0m²2 Zi.-Whg. 57,5m² 1 Zi.-Whg. 49,0m² 1 Zi.-Whg. 49,0m² B B A A C C S-Bahn Kalker Hauptstraße Grünebergstraße Schmitz-Helbig Architektur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße Köln-Kalk 1.Obergeschoss 1:200 Ansicht Süd Hofansicht 1:200 Baufeld CBaufeld BBaufeld A 3 Zi.-Whg. 3 Zi.-Whg. 4 Zi.-Whg. 4 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 3 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 3 Zi.-Whg. 3 Zi.-Whg. 3 Zi.-Whg. 3 Zi.-Whg. 3 Zi.-Whg. 3 Zi.-Whg. 3 Zi.-Whg. 4 Zi.-Whg. 4 Zi.-Whg. 3 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 2 Zi.-Whg. 4 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg. 1 Zi.-Whg.Option Zusammenschließen Studentenappartements Grünebergstraße - öffentlich geförderter Wohnungsbau - - öffentlich geförderter Wohnungsbau - - freifinanzierter Mietwohnungsbau - - öffentlich geförderter Wohnungsbau - Kalker Hauptstraße Wohn- und Spielstraße Quartiersplatz Regelgeschoss M:1:200 05.01.2017 Kalker Hauptstraße DurchgangBarcelona-Allee Weg zum Quartiersplatz +63.10 +65.30 Wohn- und Spielstraße Wohnen S-Bahnhaltestelle Trimbornstraße +59.90 +62.30 Schnitt Durchgang Grundriss Regelgeschoss 1:200 Option Zusammenschließen Studentenappartements Rauchabschnitt 1 Rauchabschnitt 2 Tiefgarage mit 130 Stellplätze Tiefgarage mit 31 Stellplätze Rauchabschnitt 1 Rauchabschnitt 2 Fahrradabstellplätze 200 Fahrradabstellplätze 66 1 21 28 29 36 37 40 72 73 90 91 103 104 108 109 120 121 130 44 45 56 57 75 1 6 7 13 14 25 28 31 Schnitt-Ansicht Verbindung Kalker Hauptstrasse - S-Bahnhof 1:500 Tiefgarage 1:500 Staffelgeschoss 1:500 Perspektive Quartiersplatz Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße Wohnbebauung Mehrfachbeauftragung GAG Immobilien AG Kalker Hauptstraße in Köln - Kalk jäck_molina & dastouri architekten 18 10 12 16 4 12 58 2 8 10 10 12 70 Fahrräder 118 Fahrräder 3 36 Fahrräder 60 Fahrräder 60 Fahrräder 39 Fahrräder 25 Fahrräder 53 Fahrräder 20 Mieterkeller Mi eterkeller Mieterkeller Mieterkeller Mieterkeller Miete rkeller Mieterkeller Mieterkeller Mieterkeller 2 5 3 Tiefgarage 2 / Ost 31 PKW-Stellplätze 64 Fahrrad-Stellplätze Tiefgarage Gesamt 160 PKW-Stellplätze 461 Fahrrad-Stellplätze Tiefgarage 2 / West 129 PKW-Stellplätze 397 Fahrrad-Stellplätze Mieterkeller HT HT HT HT Studentenwohnen Schwarzplan M 1:2000 Grundriss Tiefgarage M 1:500 Grundriss Staffelgeschosse M 1:500 Lageplan M 1:500 die nötigen Begegnungsflächen bietet und ander - erseits von den Wohnhäusern und ihren zusätzli- chen im Erdgeschoss liegenden Programmen, wie Kita, Jugendgruppe und dem Quartierszimmer be - spielt werden. Die von den drei großen Gebäuden umschlossenen Hofräume sind in ihrem Angebot den angrenzen - den Nutzungen vorbehalten. Hier schließen Mi - etergärten an die Fassaden der Gebäude an. Im Zentrum befinden sich Aufenthaltsflächen für Jung und Alt sowie Spielplätze für die Kinder. Der offene Hof im westlichen Baukörper ist ausschließlich den Kindern der Kita gewidmet. Die Wohnhöfe entlang der Grünebergstraße sind schallgeschützt, alle drei Höfe sind nach Süden hin orientiert. Die großen Bäume entlang der Bahn werden weit- gehend erhalten und bilden eine ‚Grüne Membran‘. Sie haben nicht nur einen sehr hohen (stadt-)ökol- ogischen Wert, sondern sie bilden auch einen op- tischen Puffer zwischen der Bahntrasse und der ge- planten Bebauung. Erschließung / Entsorgung und Feuerwehr Über diesen introvertierten Stadtraum kann das Quartier fußläufig erschlossen, die Jugendeinrich - tung und die S-Bahnhaltestelle erreicht, sowie die Kindertagesstätte angefahren werden. Zwei Tiefgaragen sind über die Grünebergstraße erreichbar. Hier befinden sich auch die Fahrrad - stellplätze, die dezentral an den Treppenhäusern untergebracht sind. Von diesen können auch direkt die Mieterkeller angegangen werden. Müllfahrzeuge und Feuerwehr können über die Grünebergstraße, die neu geplante private Straße und überfahrbare Quartiersfläche, das Areal ring - förmig erschließen. Alle Höfe sind frei von Auf- stellflächen für Rettungsfahrzeuge, da die zweiten Fluchtwege der Wohnungen von der Kalker Haupt- straße bzw. den Zufahrten ins Quartier angedient werden können. Vereinzelte Wohnungen im östli - chen Grundstück mit ausschließlicher Ausrichtung in die Höfe befinden sich nur bis ins zweite OG und sind per Handleiter erreichbar. Die Gebäude Alle Häuser enthalten Wohneinheiten von 1 bis zu 5 Zimmer-Wohnungen. Das Wohnungsgemenge ist gleichmäßig über die Gebäude verteilt um eine leb- endige Bewohnerschaft zu ermöglichen. Die großen Wohnungen sind vornehmlich im EG untergebracht. Studentenappartements und die KITA sind, von Deutz aus kommend, im ersten Gebäude unterge - bracht. Sie sind nach Süden hin ausgerichtet und über einen zur Kalker Hauptstraße hin verglasten Laubengang effizient erschlossen. Dieser und eine vorgelagerte Terrassenzone im Süden sorgen für optimalen Schallschutz. Die KITA ist um einen Garten organisiert, welcher durch große bestehende Bäume atmosphärisch eingefasst bleibt. Er bietet den Kindern einen ges- chützten grünen Außenbereich. Das in der Mitte liegende U-förmige Haus, sowie das im Westen liegende L-förmige Haus, das an die bestehende Blockrandbebauung anschließt, sind reine Wohngebäude. Das Haus auf dem östli - chen Grundstück bietet auch einer Wohngruppe Platz. Das Erdgeschoss ist zur Kalker Hauptstrasse als Hochparterre ausgebildet um den Wohnungen genügenden Privatheit zu bieten. Zur Hofseite sind die Gärten barrierefrei von den Wohnungen aus zu erreichen. Die Freisitze sind je nach Anforderung an die Pri- vatheit und den Schallschutz als vorhängende Bal- konen oder Loggia ausgebildet. Raumschaffende Elemente, wie Versprünge, Staffelungen, kurze Aus- kragungen, schlanke “Ecken”, leiten und verbinden die räumlichen Zonen verschiedener Identitäten. Ein dem Zugang zur Bahn im Süden nahe liegen - des Gebäude beinhaltet im Erdgeschoss die Ju - gendgruppe (alternativ 5 Wohneinheiten). Diese ist im Norden zur Quartiersfläche und im Süden zum eigenen Garten hin ausgerichtet. Dieses Haus bil - det gemeinsam mit der bestehenden Wohnbebau - ung einen Rücken zur Quartiersfläche und ist gle - ichzeitig Gelenk für die verbindenden Wegräume innerhalb des Quartiers. Aussenraumgestaltung Die bestehenden großen Bäume werden durch Solitärbäumen (z.B. Sophora, schöne Blüte, ro- bust) ergänzt. Die Wohnqualität wird durch die Wahlfreiheit zwischen den privaten, gemeinschaft - lichen und den öffentlichen Freiraumangeboten ergänzt. Die Zugangsbereiche zu den Gebäuden sollen Adressen und Kommunikationsräume sein. Die Quartiersmitte erhält multifunktional nutzbare Platzräume, ein Quartierszimmer (z.B. für Nachbar- schaftsaktionen, Kindergruppe, Strickgruppe u.ä.) mit einem angrenzenden Spiel- und Aufenthalts - bereich mit Picknicktischen, Kräuterbeeten etc. Die Quartiersmitte wird als ‚shared surface‘ aus - gebildet und erhält einen geschliffen Asphalt mit einer lebendigen Textur. Poller und Randsteine ord- nen dezent Fußgängerwege und den sporadischen PKW-Verkehr. Sitzbänke und Müllhäuser werden als Sichtbetonfertigteile hergestellt. Schallschutz Die Bebauung entlang der Kalker Hauptstraße schützt das Quartier konsequent vor dem Straßen - lärm. Hier werden keine privaten Außenräume oder Freisitze angeboten, großzügige Hauseingangs - räume beleben hier das Straßenbild. Ein Großteil Der Städtebau Drei Baukörper entlang der Kalker Hauptstraße schließen an die im Osten angrenzende bestehende Blockrandbebauung an und stellen ein angemes - senes Entrée zum Stadtteil Kalk dar. Die gegliederte Fassade rhythmisiert die lange Gebäudeflucht und bildet zwei Eingangssituationen zum neuen Quarti- er räumlich aus. Diese drei Häuser entwickeln sich in die Tiefe des Quartiers und bilden offene hofar- tige Räume, die allen Bewohnern ein Lebensumfeld mit großen Grünflächenanteil jenseits der urbanen Betriebsamkeit bieten. Der Entwurf vervollständigt die städtebauliche Struktur und schafft gleichzeitig eine hohe Wohnqualität im Binnenbereich. Die Stadträume - Quartiersfläche, Hofräume und Grüne Membran In Verlängerung der Barcelonaallee befindet sich die Quartiersfläche. Dieser Stadtraum verbindet alle Häuser und deren offene grüne Höfe sowie die unterschiedlichen Programmbausteine des neuen Quartiers. Es ist eine vornehmlich den Fußgängern vorbehaltene Fläche, die einerseits den Bewohnern der Wohnungen ist nach Osten oder Westen ori - entiert, so dass hier auf technische Schallschutz- maßnahmen verzichtet werden kann. Dies wird von der bestehenden Bebauung des Erbbauvereins sowie des südlichen Baukörpers ermöglicht, die die Schallemissionen der Bahn nicht in die Tiefe des Quartiers dringen lässt. Lediglich die Studentenap - partements sowie der viergeschossige Baukörper im Süden benötigen verglaste Freisitze, sowie eine kontrollierte Wohnraumlüftung, die den Verzicht auf offenbare Fenster ermöglicht. Baukonstruktion / Materialiät Die Fassaden sind aus hellem Putz. Die Sockel - bereiche sind in Textur und Farbe abgesetzt und reagieren auf Besonderheiten der Gebäude sowie der Umgebung. Die vorspringenden Balkone und zurückspringenden Loggias gliedern die Baukörper horizontal. Die teilweise verglasten Freisitze sowie die Geländer setzten feingliederige Akzente. Es ent- steht eine Architektur, die sich kraftvoll urban, aber gleichzeitig nahbar zeigt und zur Aneignung durch die Bewohner einlädt. Kalker Hauptstraße KiTA Jugendeinrichtung alternativ 5 Wohnungen Wohngruppe 3 1 4 7 1-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer 4-Zimmer 5-Zimmer EG Studenten 10 8 14 7 1 1-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer 4-Zimmer 5-Zimmer OG 1 Studenten 11 8 15 6 1-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer 4-Zimmer 5-Zimmer OG 2 Studenten 7 7 14 7 2 1-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer 4-Zimmer 5-Zimmer OG 3 Studenten 8 10 12 5 1 1-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer 4-Zimmer 5-Zimmer OG 4 Studenten 5 10 6 2 1-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer 4-Zimmer 5-Zimmer OG 5 Wohnungsgemenge Quartiersmitte Übersicht Ergebnisse Schmitz-Helbig Architektur Köln Lill+ Sparla Landschaftsarchitekten Köln nebel pössl architekten Köln FSWLA Landschaftsarchitektur Düsseldorf Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk Der detailliert ausgearbeitete Entwurf schlägt eine orthogonal organisierte Bebauungs- struktur vor. Es entsteht ein eigenständiges Quartier, das sich in Maßstab, Körnung und Raumbildung gut in den Kontext einfügt. Am zentralen Platz werden durch den eingeschossigen Gebäudeteil an der Kindertagesstätte spannende Durchblicke durch das Quartier ermöglicht. Die Fußwegeverbindung zur S-Bahn ist über einen Durchgang mit den flankierenden Nutzungen zwar verträglich dargestellt; der Konflikt Raumabschluss versus Durchgang wird typologisch jedoch kritisch gesehen. Die jeweiligen Nutzungen sind sinnvoll verortet, Anzahl und Lage der Erschließungen sind gut gewählt. Die Arbeit besticht durch eine gute Gebäudeorganisation und eine sehr sorgfältige Ausarbeitung der Grundrisse, die den Vorgaben der GAG weitgehend ent- spricht. Die Fassadengestaltung ist angemessen, wirkt insbesondere für den geförderten Woh- nungsbau jedoch wenig inspirierend und kann daher nicht in Gänze überzeugen. Die Freianlagen sind mit privaten und halböffentlichen Bereichen klar gegliedert und lassen eine gute Aufenthaltsqualität erwarten. Dies gilt auch für die Außenanlage der Kindertagesstätte. Aufgrund der erforderlichen Befahrbarkeit der Höfe für die Feuerwehr sind die Höfe in ihren Gestaltungsmöglichkeiten jedoch eingeschränkt. Die Müllstandorte mit Kleinar- chitekturen an den Eingangsplätzen können nicht überzeugen. Die Lage der Kindertagesstätte, deren Eingang sich zum Platz orientiert und die Außen- spielfläche zum nördlichen Blockinnenbereich werden sehr positiv gesehen. Die Arbeit besticht durch eine klare Raumbildung, die im rückwärtigen Bereich gut zur Bestandsbebauung überleitet. Im Inneren des Quartiers entsteht ein besonderer Platz- raum, der mit Nutzungen belebt wird. Die Eingangssituation nach Kalk ist mit dem ein- geschossigen Vorbau hingegen weniger kraftvoll. Ebenso wird die Fußwegeverbindung zur S-Bahn über den Durchgang kritisch beurteilt. Die einzelnen Nutzungen und deren Eingänge sind überwiegend schlüssig verortet. Die doppelte Erschließung der Wohn- gruppe ist unentschlossen. Die Wohnungsgrundrisse sind größtenteils funktional, können in den Bereichen der Laubengangerschließung allerdings nicht überzeugen. Insgesamt erreicht der Entwurf weder die geforderte Wohnfläche noch den geforderten Wohnungsmix. Die Fassadengestaltung wird im Ansatz positiv aufgenommen, es mangelt jedoch an Vielfalt und Besonderheit. Die Anordnung der Tiefgaragenzufahrten führt im EG zu geschlossenen Gebäudeköp- fen, die nicht überzeugen können. In der Gesamtkonfiguration entstehen interessante, gut geschnittene Freibereiche. Dies gilt auch für das Außengelände der Kindertagesstätte. Insgesamt weisen die Freiflächen jedoch einen sehr hohen Versiegelungsgrad auf, der nicht nachvollzogen werden kann. Die Müllstandorte an z. T. prominenten Stellen werden kritisch gesehen. Juryprotokolle – Auszug 13.02.2017 Jäck Molina & Dastouri Architekten Köln wbp Landschaftsarchitekten Essen Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk Das städtebauliche Konzept sieht eine Blockrandschließung zur Kalker Hauptstraße vor und setzt im Inneren die Zeilenbebauung aus dem Bestand fort. Das „Tor nach Kalk“ ist durch eine geometrisch prägnante, 6-geschossige Ecke akzentuiert, die mit der vorgesehenen Verglasung leider an Kraft einbüßt. Die Blockrandschließung schafft im Innenbereich eine vermeintliche Privatheit, die durch den Durchgang und den Fußweg zur S-Bahn sowie den rückwärtigen Eingang der Kindertagestätte aufgehoben wird. Die Wohnungsgrundrisse sind funktional gut organisiert. Die Fassadengestaltung mit einer gestalterischen Akzentuierung des Durchgangs wird positiv bewertet. Der Sockel mit seinen schmalen Fensterbändern zur Kalker Hauptstra- ße wird insgesamt als zu hermetisch empfunden. Der nachvollziehbare Vorschlag eines autofreien Blockinnenbereichs führt dazu, dass die notwendigen Besucherstellplätze sowie die Kurzzeitparkplätze der Kindertagesstatte nicht innerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden können. Die entstehenden Freiräume sind eher schematisch dargestellt und zerfallen in Teil- räume. Gemeinschaftliche Freiflächen wie der Quartiersplatz übernehmen gleichzeitig Erschließungsfunktionen und rücken nahe an die privaten Freibereiche heran. Das über- wiegend schmale Außengelände des Kindergartens direkt an der Bahnlinie kann nicht überzeugen. Schultearchitekten Köln RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten BonnDie Arbeit reagiert in vielen Bereichen sensibel auf den urbanen Kontext. Sie nimmt den Maßstab und die Körnigkeit der Umgebung angemessen auf. Mit den vorgeschlagenen Raumverengungen entstehen differenzierte Außenräume, die eine gute Gliederung in öffentliche, halböffentliche und private Bereiche ermöglichen. Die Aufweitung im Be- reich der Grünebergstraße wird als sinnvoll erachtet, wobei die Tiefe u. a. im Hinblick auf die Ausrichtung der Wohnungen zu überprüfen ist. Die Lage und Ausführung des Fußweges zur S-Bahn ist gut gewählt. Die Gliederung durch Vor- und Rücksprünge ent- lang der Kalker Hauptstraße ist räumlich und im Maßstab interessant, kann funktional jedoch nicht ganz überzeugen. Bedauert wird die fehlende Akzentuierung des Eingangs- bereiches nach Kalk. Die vorgeschlagene Nutzungsverteilung ist angemessen und achtet auf eine Minimierung gegenseitiger Störungen. Die Erschließungen der jeweiligen Nutzungen sind in Lage und Anzahl gut gewählt. Die offene Grundrissorganisation der öffentlich geförderten Woh- nungen ist überarbeitungsfähig. Die Fassadengestaltung zeigt eine einheitliche Architek- tursprache in allen Bereichen. Mit einfachen Mitteln werden Differenzierungen in den Fassaden vorgeschlagen, die insgesamt jedoch einer weiteren Ausarbeitung bedürfen. Die Tiefgaragenzufahrten sind sinnvoll angeordnet, die Anordnung oberirdischer Stellplätze ist so gewählt, dass diese die Innenbereiche möglichst wenig tangieren. Mit der vorgeschlagenen Grundrissanordnung kann auf eine Befahrbarkeit der Höfe für die Feuerwehr verzichtet werden. Dadurch entstehen qualitätsvolle, gut nutzbare gemeinschaftliche Hofbereiche. Die Idee der „Mitte“ als urbaner Platz wird gewürdigt, deren Potenziale werden jedoch nicht vollständig genutzt. Positiv aufgenommen wird der vorgeschlagene Saum entlang des Bahndamms, der den Erhalt einer Vielzahl von Bestandsbäumen ermöglicht. Konrath und Wennemar Architekten Düsseldorf KLA kiparlandschaftsarchitekten Düisburg Peter Bastian Architekten Münster Hezschneider Landschaftsarchitekten Rheda-Wiedenbrück Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk Das städtebauliche Konzept „Kalker Höfe“ sieht eine Blockrandschließung auch zu den Bahngleisen vor. Es entsteht ein großer zusammenhängender Innenraum, der durch eingestellte Baukörper in Teilräume gegliedert wird. Der Ansatz der kleinmaßstäblichen Gliederung im Innern wird grundsätzlich begrüßt, in seiner Körnigkeit allerdings als nicht stimmig bewertet. Auch die Zugänglichkeit zur S-Bahn über einen Durchgang im Blockrand wird für eine öffentliche Durchwegung als nicht angemessen bewertet. Expli- zit gewürdigt wird das Kopfgebäude am Eingang nach Kalk, mit dem eine sehr gelungene Entréesituation entsteht. Die einzelnen Nutzungen sind überwiegend schlüssig verortet. Die Anordnung der Ju- gendeinrichtung angrenzend an einen Wohnhof wird kritisch beurteilt. Die gewählte Erschließung der Gebäude mit z. T. langen innenliegenden Fluren kann nicht überzeugen und ist nicht nachvollziehbar. Für die Gebäude an der Bahn ist die Wohnqualität für den öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht nachgewiesen. Insge- samt unterschreitet der Entwurf die geforderten Flächenvorgaben. Die Fassadengestaltung ist angemessen, wirkt in der Gesamtlänge mit ihrer Horizontali- tät jedoch wenig kraftvoll. Positiv hervorzuheben ist die Ecksituation mit den Studenten- wohnungen, die einen guten gestalterischen Akzent setzt. Die Anordnung der Tiefgaragenzufahrten holt unnötig Verkehr in das Quartier, verklei- nert die Hofbereiche und entspricht nicht den Vorgaben. Die Besucherstellplätze vor der Kindertagesstätte liegen im Innern des Hofes und sind nur über die Durchfahrt anfahr- bar. Die entstehenden Freiräume, die in einheitlicher, organischer Formensprache gestaltet werden, können nicht gänzlich überzeugen. Dies gilt insbesondere für das Außengelände der Kindertagesstätte. Die städtebauliche Struktur ist klar organisiert und weist eine der Umgebung angemes- sene Körnung auf. Die Konfiguration trennt deutlich private bzw. gemeinschaftliche Hofbereiche im Osten von öffentlicheren Bereichen im Westen. Die Wegeverbindung zur S-Bahn ist in Lage und Ausführung stimmig. Inwiefern der zur Kalker Hauptstraße gedrehte Block eine angemessene Entréesituation darstellt, wird kontrovers diskutiert. Der Vorplatz als alleiniger Zugang für die Kin- dertagesstätte wirkt insgesamt unangemessen. Auch die ausschließlich rückseitige und sehr eng dimensionierte Erschließung der Studentenwohnungen gemeinsam mit der Wohngruppe wird kritisch gesehen. Die reduzierte Anzahl an Treppenhäusern mit lan- gen innenliegenden Gängen kann nicht überzeugen und führt zu einer Vielzahl einseitig orientierter Wohnungen. Zudem überschreiten die Studentenappartements deutlich die Wohnflächenvorgaben der Auslobung. Die strenge, urbane Architektursprache kann in der Größenordnung nicht überzeugen und wirkt im Kontext Kalk eher fremd. Mit der Lage der Tiefgaragenzufahrt an der neu geplanten Fußwegeverbindung wird unnötig Fahrverkehr in das Gebiet geführt. Der eingeschossige Durchgang wird in seiner Höhe als zu niedrig bewertet. Der öffentlich zugängliche Spielplatz ist gut positioniert. Das überwiegend schmale Außengelände des Kindergartens direkt an der Bahnlinie sowie der Außenbereich der Wohngruppe an der neuen Erschließungsstraße können jedoch nicht überzeugen. JuryempfehlungDie Jury empfiehlt einstimmig eine Weiterbearbeitung des Vorhabens durch Jäck Molina & Dastouri Architekten, Köln. Dabei sollen die folgenden Empfehlungen der Jury berücksichtigt werden: • Der Stadteingang nach Kalk ist angemessen zu qualifizieren. • Die Vor-/Rücksprünge an der Kalker Hauptstraße müssen hinsichtlich Nutzung und Freiraumgestaltung so qualifiziert werden, dass keine ungenutzten, ver schmutzten und dunklen Ecken entstehen. • Es ist zu prüfen, ob die Eckausbildungen gleichförmiger und mit belebenden Nutzungen ausgebildet werden können. • Für den Individualverkehr ist eine Durchfahrt über das Grundstück (Ringer schließung) zu vermeiden. • Die Grundrisse sind an die Vorgaben der GAG-Planungshandbücher anzupas sen. Förderrichtlinien sind zu beachten. • Die gleichwertige Gestaltung der halböffentlichen Vorbereiche entlang der Grü nebergtraße ist zu überprüfen. Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk Mehrfachbeauftragung GAG Immobilien AG Kalker Hauptstraße in Köln - Kalk jäck_molina & dastouri architekten 18 10 12 16 4 12 5 8 2 8 10 10 12 70 Fahrräder 118 Fahrräder 336 Fahrräder 60 Fahrräder 60 Fahrräder 39 Fahrräder 25 Fahrräder 53 Fahrräder 20 Mieterkeller Mieterkeller Mieterkeller Mieterkeller Mieterkeller Mieterkeller Mieterkeller Mieterkeller Mieterkeller 2 5 3 Tiefgarage 2 / Ost 31 PKW-Stellplätze 64 Fahrrad-Stellplätze Tiefgarage Gesamt 160 PKW-Stellplätze 461 Fahrrad-Stellplätze Tiefgarage 2 / West 129 PKW-Stellplätze 397 Fahrrad-Stellplätze Mieterkeller HT HT HT HT Studentenwohnen Schwarzplan M 1:2000 Grundriss Tiefgarage M 1:500 Grundriss Staffelgeschosse M 1:500 Lageplan M 1:500 die nötigen Begegnungsflächen bietet und ander - erseits von den Wohnhäusern und ihren zusätzli- chen im Erdgeschoss liegenden Programmen, wie Kita, Jugendgruppe und dem Quartierszimmer be - spielt werden. Die von den drei großen Gebäuden umschlossenen Hofräume sind in ihrem Angebot den angrenzen - den Nutzungen vorbehalten. Hier schließen Mi - etergärten an die Fassaden der Gebäude an. Im Zentrum befinden sich Aufenthaltsflächen für Jung und Alt sowie Spielplätze für die Kinder. Der offene Hof im westlichen Baukörper ist ausschließlich den Kindern der Kita gewidmet. Die Wohnhöfe entlang der Grünebergstraße sind schallgeschützt, alle drei Höfe sind nach Süden hin orientiert. Die großen Bäume entlang der Bahn werden weit- gehend erhalten und bilden eine ‚Grüne Membran‘. Sie haben nicht nur einen sehr hohen (stadt-)ökol- ogischen Wert, sondern sie bilden auch einen op- tischen Puffer zwischen der Bahntrasse und der ge- planten Bebauung. Erschließung / Entsorgung und Feuerwehr Über diesen introvertierten Stadtraum kann das Quartier fußläufig erschlossen, die Jugendeinrich - tung und die S-Bahnhaltestelle erreicht, sowie die Kindertagesstätte angefahren werden. Zwei Tiefgaragen sind über die Grünebergstraße erreichbar. Hier befinden sich auch die Fahrrad - stellplätze, die dezentral an den Treppenhäusern untergebracht sind. Von diesen können auch direkt die Mieterkeller angegangen werden. Müllfahrzeuge und Feuerwehr können über die Grünebergstraße, die neu geplante private Straße und überfahrbare Quartiersfläche, das Areal ring - förmig erschließen. Alle Höfe sind frei von Auf- stellflächen für Rettungsfahrzeuge, da die zweiten Fluchtwege der Wohnungen von der Kalker Haupt- straße bzw. den Zufahrten ins Quartier angedient werden können. Vereinzelte Wohnungen im östli - chen Grundstück mit ausschließlicher Ausrichtung in die Höfe befinden sich nur bis ins zweite OG und sind per Handleiter erreichbar. Die Gebäude Alle Häuser enthalten Wohneinheiten von 1 bis zu 5 Zimmer-Wohnungen. Das Wohnungsgemenge ist gleichmäßig über die Gebäude verteilt um eine leb- endige Bewohnerschaft zu ermöglichen. Die großen Wohnungen sind vornehmlich im EG untergebracht. Studentenappartements und die KITA sind, von Deutz aus kommend, im ersten Gebäude unterge - bracht. Sie sind nach Süden hin ausgerichtet und über einen zur Kalker Hauptstraße hin verglasten Laubengang effizient erschlossen. Dieser und eine vorgelagerte Terrassenzone im Süden sorgen für optimalen Schallschutz. Die KITA ist um einen Garten organisiert, welcher durch große bestehende Bäume atmosphärisch eingefasst bleibt. Er bietet den Kindern einen ges- chützten grünen Außenbereich. Das in der Mitte liegende U-förmige Haus, sowie das im Westen liegende L-förmige Haus, das an die bestehende Blockrandbebauung anschließt, sind reine Wohngebäude. Das Haus auf dem östli - chen Grundstück bietet auch einer Wohngruppe Platz. Das Erdgeschoss ist zur Kalker Hauptstrasse als Hochparterre ausgebildet um den Wohnungen genügenden Privatheit zu bieten. Zur Hofseite sind die Gärten barrierefrei von den Wohnungen aus zu erreichen. Die Freisitze sind je nach Anforderung an die Pri- vatheit und den Schallschutz als vorhängende Bal- konen oder Loggia ausgebildet. Raumschaffende Elemente, wie Versprünge, Staffelungen, kurze Aus- kragungen, schlanke “Ecken”, leiten und verbinden die räumlichen Zonen verschiedener Identitäten. Ein dem Zugang zur Bahn im Süden nahe liegen - des Gebäude beinhaltet im Erdgeschoss die Ju - gendgruppe (alternativ 5 Wohneinheiten). Diese ist im Norden zur Quartiersfläche und im Süden zum eigenen Garten hin ausgerichtet. Dieses Haus bil - det gemeinsam mit der bestehenden Wohnbebau - ung einen Rücken zur Quartiersfläche und ist gle - ichzeitig Gelenk für die verbindenden Wegräume innerhalb des Quartiers. Aussenraumgestaltung Die bestehenden großen Bäume werden durch Solitärbäumen (z.B. Sophora, schöne Blüte, ro- bust) ergänzt. Die Wohnqualität wird durch die Wahlfreiheit zwischen den privaten, gemeinschaft - lichen und den öffentlichen Freiraumangeboten ergänzt. Die Zugangsbereiche zu den Gebäuden sollen Adressen und Kommunikationsräume sein. Die Quartiersmitte erhält multifunktional nutzbare Platzräume, ein Quartierszimmer (z.B. für Nachbar- schaftsaktionen, Kindergruppe, Strickgruppe u.ä.) mit einem angrenzenden Spiel- und Aufenthalts - bereich mit Picknicktischen, Kräuterbeeten etc. Die Quartiersmitte wird als ‚shared surface‘ aus - gebildet und erhält einen geschliffen Asphalt mit einer lebendigen Textur. Poller und Randsteine ord- nen dezent Fußgängerwege und den sporadischen PKW-Verkehr. Sitzbänke und Müllhäuser werden als Sichtbetonfertigteile hergestellt. Schallschutz Die Bebauung entlang der Kalker Hauptstraße schützt das Quartier konsequent vor dem Straßen - lärm. Hier werden keine privaten Außenräume oder Freisitze angeboten, großzügige Hauseingangs - räume beleben hier das Straßenbild. Ein Großteil Der Städtebau Drei Baukörper entlang der Kalker Hauptstraße schließen an die im Osten angrenzende bestehende Blockrandbebauung an und stellen ein angemes - senes Entrée zum Stadtteil Kalk dar. Die gegliederte Fassade rhythmisiert die lange Gebäudeflucht und bildet zwei Eingangssituationen zum neuen Quarti- er räumlich aus. Diese drei Häuser entwickeln sich in die Tiefe des Quartiers und bilden offene hofar- tige Räume, die allen Bewohnern ein Lebensumfeld mit großen Grünflächenanteil jenseits der urbanen Betriebsamkeit bieten. Der Entwurf vervollständigt die städtebauliche Struktur und schafft gleichzeitig eine hohe Wohnqualität im Binnenbereich. Die Stadträume - Quartiersfläche, Hofräume und Grüne Membran In Verlängerung der Barcelonaallee befindet sich die Quartiersfläche. Dieser Stadtraum verbindet alle Häuser und deren offene grüne Höfe sowie die unterschiedlichen Programmbausteine des neuen Quartiers. Es ist eine vornehmlich den Fußgängern vorbehaltene Fläche, die einerseits den Bewohnern der Wohnungen ist nach Osten oder Westen ori - entiert, so dass hier auf technische Schallschutz- maßnahmen verzichtet werden kann. Dies wird von der bestehenden Bebauung des Erbbauvereins sowie des südlichen Baukörpers ermöglicht, die die Schallemissionen der Bahn nicht in die Tiefe des Quartiers dringen lässt. Lediglich die Studentenap - partements sowie der viergeschossige Baukörper im Süden benötigen verglaste Freisitze, sowie eine kontrollierte Wohnraumlüftung, die den Verzicht auf offenbare Fenster ermöglicht. Baukonstruktion / Materialiät Die Fassaden sind aus hellem Putz. Die Sockel - bereiche sind in Textur und Farbe abgesetzt und reagieren auf Besonderheiten der Gebäude sowie der Umgebung. Die vorspringenden Balkone und zurückspringenden Loggias gliedern die Baukörper horizontal. Die teilweise verglasten Freisitze sowie die Geländer setzten feingliederige Akzente. Es ent- steht eine Architektur, die sich kraftvoll urban, aber gleichzeitig nahbar zeigt und zur Aneignung durch die Bewohner einlädt. Kalker Hauptstraße KiTA Jugendeinrichtung alternativ 5 Wohnungen Wohngruppe 3 1 4 7 1-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer 4-Zimmer 5-Zimmer EG Studenten 10 8 14 7 1 1-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer 4-Zimmer 5-Zimmer OG 1 Studenten 11 8 15 6 1-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer 4-Zimmer 5-Zimmer OG 2 Studenten 7 7 14 7 2 1-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer 4-Zimmer 5-Zimmer OG 3 Studenten 8 10 12 5 1 1-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer 4-Zimmer 5-Zimmer OG 4 Studenten 5 10 6 2 1-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer 4-Zimmer 5-Zimmer OG 5 Wohnungsgemenge Quartiersmitte EmpfehlungJäck Molina & Dastouri Architekten, Köln Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk npa nebel pössl architekten Köln Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk Wohnen am Grünebergplatz Städtebau Die neue Gebäudegruppe stellt den westlichen Ortseingang von Köln-Kalk dar. Sie ist flankiert durch stark frequentierte Verkehrstrassen der Bahn am südlichen und des Autoverkehrs auf der Kalker Hauptstraße am nördlichen Grundstücksrand. Die dreiteilige Bebauung entlang der Kalker Hauptstraße wirkt als straßenräumliches Gegenüber von Polizeipräsidium und Köln Arcaden um im weiteren Verlauf in den stadträumlich wirksamen Platz an der Kalker Post einzumünden. Die Höhe der geplanten Bebauung verringert sich im Westen beginnend von sechs auf vier Vollgeschosse. Die beiden im Winkel angeschlossenen Gebäude entlang der Grünebergstraße sind mit fünf Vollgeschossen und Staffelgeschoss konzipiert. Eine gefaltete Gebäudefigur vermittelt zu der stadträumlichen Geometrie, die von der Trimbornstraße begründet und in der Wohnbebauung des südlichen Nachbargrundstücks fortgeschrieben wurde. Die neue Anlage wird durch einen inneren Quartiersplatz verankert, dessen räumliche Kontur identifikationsbildend wirkt und dem Inselcharakter eines städtischen Restraumes entgegenwirkt. Gegenüber der Barcelona-Allee ist als Fuge zwischen den ersten beiden Baukörpern eine Privatstraße nach dem Shared-Space-Konzept geplant, die in ihrem Verlauf die Nutzungen im hinteren Bereich des Grundstücks anbindet. Durch eine kleine Passage, die an den Gartenbereichen der KiTa und der Wohngruppe vorbeiführt, ist ein Fußgängerweg als barrierefreier Anschluss zur Bahnhaltestelle Trimbornstraße geführt. Nutzungen Der westliche, sich in die Tiefe des Grundstücks entwickelnde Baukörper enthält im Erdgeschoss die über das Wohnen hinausgehenden Nutzungen. Am westlichen Ortseingang ist hier das Jugendzentrum mit einer kleinen platzartigen Aufweitung am Haupteingang und mit eigenem Freibereich geplant. Im weiteren Verlauf schließt sich die KiTa an, die ihren Haupteingang über die verkehrsberuhigte Privatstraße erhält. Die Hauptnutzungen orientieren sich hierbei zu einem inneren Grünraum. Am südlichen Ende des gefalteten Baukörpers, der sich in seinem Verlauf in der Tiefe des Grundstücks auf drei Geschosse reduziert, ist die Wohngruppe der Diakonie Michaelshoven vorgesehen. Zur Kalker Hauptstraße hin sind ab dem ersten Geschoss Studenten-Appartements geplant, die über einen (verglasten) Laubengang erschlossen werden und deren Wohnbereich sich mit einer verglasten Loggia nach Süden öffnet. Im weiteren Verlauf des Gebäudes finden sich öffentlich geförderte Wohnungen, die ebenfalls über einen – diesmal offenen - Laubengang angebunden sind. Das mittlere und das östliche Gebäude sind für den öffentlich geförderten Wohnungsbau konzipiert und haben mehrspännige Treppenhauskerne. Die Erdgeschoss-Wohnungen besitzen hierbei einen kleinen Gartenanteil, der sich zum Platz hin orientiert, von diesem aber durch Einfriedungen getrennt ist. Über die Grünebergstraße werden zwei Tiefgaragen-Einfahrten angebunden, jeweils am Kopfende der Gebäude, um eine ausreichende Tiefe zur Einmündung in die Kalker Hauptstraße zu gewährleisten. Parken Das kleine östliche Gebäude erhält eine eigene Tiefgarage als Mittelgarage, auch um hier einfach einen ersten Bauabschnitt realisieren zu können. Die beiden anderen Gebäude erhalten eine gemeinsame langgezogene Tiefgarage von der alle Treppenräume direkt erreichbar sind. Eine kostenintensive zweigeschossige Tiefgarage wird vermieden. Fahrradstellplätze können dezentral hausnah angeboten werden. Eine Zufahrt direkt von der Kalker Hauptstraße ist verzichtbar. Grundrisse Die Gebäudegrundrisse antworten auf unterschiedliche Ansprüche je nach Lage im Plangebiet, vor allem was den städtebaulichen Schallschutz betrifft. Das große westliche Gebäude erhält eine Konzeption mit je zwei baulichen Rettungswegen am Ende von Laubengangerschließungen. Das Studentenhaus besitzt Appartements mit vorderem verglasten Laubengang und hinterem Schallschutzwintergarten. Die gefaltete Wohnanlage schließt mit deren langer Fassadenseite einen privaten Innenhof ab. Somit besitzt der größte Baukörper mit den größten Schallimmissionsansprüchen ausschließlich der Kalker Hauptstraße abgewandte und nach Südwesten orientierte Aufenthaltsräume. Das mittlere große fünfgeschossige Gebäude erhält an je einem Treppenraum in einer Drei- und Vierspänner- Typologie jeweils eine Mischung aus Klein- und Familienwohnungen, so dass zur Kalker Hauptstraße pro Wohnung maximal ein Schlafraum entsteht. Das kleine östliche L-förmige Gebäude beinhaltet ebenfalls Mehrspänner mit schmalen, in einer großen Gebäudetiefe entwickelten Grundrissen. Auf das grundrissgeometrisch mögliche Staffelgeschoss an der Kalker Hauptstraße wurde zur Klärung der Gebäudefigur und zugunsten der Qualität von Nordost-ausgerichteten Wohnungen verzichtet. Die Jugendfreizeitstätte ist in den Konturen und statischen wie haustechnischen Achsbindungen der darüberliegenden Wohngeschosse konzipiert und deshalb gegebenenfalls unproblematisch in Wohnungen wandelbar. Die Wohngruppe erhält durch die umliegenden Wege einen bevorzugten und abgetrennten Ort mit eigener Identifikationskraft und integrationsfördernder direkter Beziehung zur Platzmitte. Freiflächen und BegrünungKleinkinderspielplätze und Spielflächen befinden sich sowohl auf dem inneren Quartiersplatz als auch im Freibereich des östlichen Wohngebäudes. Im rückwärtigen Bereich der Jugendeinrichtung gibt es eine platzartige Aufweitung mit Sitzinsel und Baum. Der Außenbereich der KiTa ist durch Hecken abgegrenzt. Der Hof zwischen Bauteil A und Bauteil B erhält den Charakter eines urbanen Platzes mit durchgehender Pflasterung. Eine mittige Grünfläche mit Holzpodest als Sitzgelegenheit strukturiert den Platz, auch mit Kleinkinderspiel. Der barrierefreie Zugang zur Bahnhaltestelle erfolgt mit einer Rampe parallel zur Bahnlinie, der Fußweg führt seitlich vorbei. Bauteil C erhält Mietergärten und analog zum großen Hof eine Fläche für Kleinkinderspiel. Besucherstellplätze sind an der Grünebergstraße geplant und an zwei weiteren rückwärtigen Wegestücken. Die Flachdächer aller Gebäude erhalten eine extensive Begrünung. Müllkonzept Die Müllstandorte sind dezentral in Gruppen von vier bis acht Behältern an Gebäudeecken für die Müllfahrzeuge direkt erreichbar in den Außenanlagen integriert. Passive Schallschutzmaßnahmen Das Gebäude im Lärmpegelbereich VI zur Kalker Hauptstraße wurde mit Laubengängen entwickelt um Kastenfensteranlagen zu vermeiden. Die beiden Gebäude im Lärmpegelbereich V wurden als Mehrspänner konzipiert, da hier Schallschutzfenster an der technisch oberen Grenze auch in Kunststoff realisierbar sind. Der Laubengang kann nach schalltechnischer Überprüfung, da der Pegel im Lärmpegelbereich VI um 1-3 dB(A) über dem Lärmpegelbereich V liegt, ohne Verglasung/Einhausung ausgeführt werden, wenn die Brüstung ausreichend hoch ist und die Unterseiten der Loggiendecken akustisch wirksam verkleidet werden. Es wird hier jedoch aus sozialästhetischen Gründen – robuste Mieterschaft, hoher Staubeintrag, Witterungsunabhängigkeit - trotz der höheren Kosten eine zugelassene Laubengangverglasung nach dem System Solarlux vorgeschlagen, die der Betrieb durch pfleglicheren Umgang zurückzahlen wird. Im Erdgeschoss wird im Bereich der Aufenthaltsräume von KiTa und Jugendfreizeitstätte entweder eine Kastenfensteranlage oder eine Prallscheibe vorgesehen. Die Verglasung der Loggien in dem westlichen Bauteil wird mit Aluminium-Faltschiebeanlagen konzipiert, mit denen die von ADU benannten 62dB sichergestellt werden.Energieversorgung Der Wärmeenergiebedarf wird durch Anschluss an die in unmittelbarer Nähe der nordwestlichen Grundstücksecke liegende Fernwärmeleitung mit einem Primärenergiefaktor 0 gedeckt.Materialien Die Sockelbereiche der Gebäude erhalten aufgrund der stark exponierten Lage eine texturreiche farbige Putzhaut. Die sonstigen Fassadenflächen werden als feinstrukturiert geputzte Wärmedämmverbundsysteme ausgeführt. Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll hier nach Möglichkeit ein System mit mineralischer Dämmung und mineralischem Putz zum Einsatz kommen. Die Fenster werden bis auf die stark belasteten Bereiche im EG als Kunststoff-Fenster ausgeführt. Lageplan 1:500 Eingang Jugendzentrum Foyer Kita Nutzungsverteilung Erschließung - Treppenhäuser / Laubengänge / RampenLaubengang Wohnungen Ansicht 1:200 öffentlich geförderte Wohnungen Wohngruppe Jugendzentrum freifinanzierte Studentenwohnungen Kita Tiefgarage / Keller Feuerwehrerschließung / - aufstellflächeAbstandsflächen A B C Wohnungsmix Studentenwohnungen 60 x 1 Zi-WE 10 x 2 Zi-WE öffnetlich geförderte Wohnungen 68 x 1 Zi-WE 49 x 2 Zi-WE 28 x 3 Zi-WE 23 x 4 Zi-WE 6 x 5 Zi-WE Wohngruppe 9 x WE Schmitz-Helbig Architektur Köln Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk Jugendeinrichtung ca. 352m² Nutzfläche Eingang Gruppe 4 Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 WC WC WC Haus 1 Haus 2 Haus 3 Haus 4 Haus 5 Haus 6 Haus 7 Haus 8 Haus 9 Haus 10 Eingang Kita Haupteingang Studentwohnungen WC 2 WC 3 WC 4WC 1 Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 411 2 2 3 3 4 4 Garderobe 1 Garderobe 2 Garderobe 3 Gard. 4 Küche/ Vorrat Lager Hausarbeit /Putzkammer Büro KIWA Personal WC D WC H Mehrzweckraum Abstellraum S-Bahn Kalker Hauptstraße Baufeld A Baufeld B Baufeld C Baufeld B Kita ca. 747m² Nutzfläche Wohngruppe ca. 370m² Wohnfläche B B A A C C VK TG VK TG VK TG VK TG VK TG Nebeneingang Studentwohnungen Eingang Jugendeinrichtung Eingang Wohngruppe Ohne Jugendeinrichtung sind die folgenden fünf Wohnungstypen aus dem 1.OG anzusetzen: 1 x 1 Zi.-Whg. | 2 x 2 Zi.-Whg. 1 x 3 Zi.-Whg. | 1 x 4 Zi.-Whg. Grünebergstraße 5 Zi.-Whg. 110,9m² 2 Zi.-Whg. 59,9m² 1 Zi.-Whg. 48,9m² 1 Zi.-Whg. 46,6m² 3 Zi.-Whg. 73,4m² 4 Zi.-Whg. 98,4m² 4 Zi.-Whg. 98,4m² 4 Zi.-Whg. 98,4m² 2 Zi.-Whg. 63,5m² 1 Zi.-Whg. 48,9m² 1 Zi.-Whg. 46,6m² 3 Zi.-Whg. 78,5m² 3 Zi.-Whg. 78,9m² 1 Zi.-Whg. 48,9m² 2 Zi.-Whg. 62,9m² 3 Zi.-Whg. 79,9m² 1 Zi.-Whg. 49,0m² 1 Zi.-Whg. 49,0m² 5 Zi.-Whg. 108,5m² 3 Zi.-Whg. 80,5m² F F FI Schmitz-Helbig Architektur Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße Köln-Kalk Erdgeschoss 1:200 Schwarzplan 1:2000 Ansicht Nord Kalker Hauptstraße 1:200 Baufeld C Baufeld B Baufeld A urbane Maßstäblichkeit klare städtebauliche Einordnung Definition von Räumen Verortung differenzierte Materialität : QUARTIERSIDENTITÄT Schultearchitekten Köln Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk Überlappung der Abstandsflächen städtebaulich vertretbar, da die gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet sind unddie bauordnungsrechtlichen Mindestabstände eingehalten werden. Überlappung der Abstandsflächen städtebaulich vertretbar, da die gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet sind und die bauordnungsrechtlichen Mindestabstände eingehalten werden. Überlappung der Abstandsflächen städtebaulich vertretbar, da die gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet sind unddie bauordnungsrechtlichen Mindestabstände eingehalten werden. Müllfahrzeug Müll Müll Feuerwehr Feuerwehr Aufstellfläche Feuerwehr 1.+2.OG Aufstellfläche Feuerwehr 1.+2.OG Die Wohngruppe der Diakonie ist erdgeschossig im östlichen Gebäudeabschnitt mit einem eigenen Garten geplant und über eine Allee mit dem Nachbarschaftsplatz angebunden. Nach Westen wird diese Allee bis zum Eingang der Kindertagesstätte geführt, so dass eine eigenständige Erschließungsspanne formuliert wird, die alle durchgesteckten Erschließungskerne anbindet und somit die Integration der nachbarschaftlichen Mitte stärkt. Die Kindertagesstätte wird über eine großzügige Eingangshalle erschlossen. Bis auf den Mehrzweckraum, der bewusst durch Öffnungen zur Kalker Hauptstraße ablesbar geplant ist, sind alle Aufenthaltsflächen lärmgeschützt zum Innenbereich ausgerichtet. Die Eingangshalle / Foyer sowie der Mehrzweckraum lassen sich durch entsprechende Raumteiler flexibel zuschalten, so dass eine multifunktionale Nutzung gewährleistet ist. Die Gruppenräume der Einrichtung sind über den Haupteingang sowie über einen separaten Zugang direkt mit den Freianlagen verbunden. Freianlagen Strukturierung Als zentraler Fokus für den Freiraum steht die Integration und Verknüpfung des Planungsgebietes mit der Umgebung. Hierbei wird vor allem Wert auf die Schaffung von Aufenthaltsqualität gelegt. Eine Ost-West Spange bildet hierfür die Basis und ein zentraler Platz dient als Vermittler zwischen Bestands- und Neubauten. Der öffentliche Raumcharakter der Spange wird zusätzlich durch die Wohn- und Spielstraße in Verlängerung der Barcelona-Allee zum S-Bahnhof Trimbornstraße geprägt. Eine klare Zonierung durch die Separation von den privaten Räumen wie den Anwohnergärten oder den KiTa- Außenanlagen erlaubt eine intime Aufenthaltsqualität, während die Gemeinschaft in den öffentlichen Räumen wie der Spange und der Wohn- und Spielstraße durch das Angebot der Spiel- und Aufenthaltsareale gefördert wird. Zusätzlich bietet der im Osten verortete Spielplatz ein Gemeinschafts-Plus für die Anwohner. Erschließung - Verkehr Die Grundstruktur für die Erschließung der Gebäude von der Grünebergstraße wird durch die Freiraumspange gelöst, wobei der westliche Teil im Planungsgebiet die Fortbewegung für Fußgänger und Radfahrer als Hauptschwerpunkt setzt. Dieses wird vor allem dadurch ermöglicht, dass der ruhende Verkehr bereits in der Grünebergstraße in die Tiefgaragen geleitet wird. Den Anliegern des Nachbargrundstückes wird dagegen eine Erschließung von dem Märkischen Weg über den Platz zur Grünebergstraße ermöglicht, wobei Service- und Rettungsfahrzeuge durch die Rundumfahrt von der Grünebergstraße über den Märkischen Weg und die S-Bahn Magistrale eine optimale Andienung frei steht. Eine barrierefreie Anbindung wird im gesamten Planungsgebiet hergestellt, sowie natürlich auch zur S-Bahnhaltestelle. Während die PKW Stellplätze vorwiegend in der Tiefgarage untergebracht werden und ausschließlich der KiTa Drop-Off und zusätzlich Besucherparkplätze an der Kalker Hauptstraße entstehen sollen, werden die Besucherstellplätze für Fahrräder dezentral vor den Eingängen und am zentralen Platz untergebracht. Bestandsbäume Der Erhalt von Bestandsbäumen hat eine hohe Priorität und der Großteil dieser wird insbesondere im Bereich der Bahntrasse erhalten. Die Hauptwegeverbindungen werden zudem durch charakterprägende Neupflanzungen ergänzt und bilden die Rahmung für die Freiräume. Wohnen Durchgang S-Bahn Wohnen Wohnen Grünebergstraße Wohngruppe im EG Kindertagesstätte im EG Studentenwohnen im OG +45.43 +45.95 +46.47+47.00 +50.00 +60.10 +62.30 +63.10 +63.10 +65.30 +65.30 +66.40 I VI V+St V+St IV+St IV+St IV+St TG TG Grünebergstraße Gemeinschaftsgärten Spiel Spiel Parken Parken Parken Studenten Drop-Off KiTa KiTa Aussengeräte KiTa-Gärten Fahrräder Mülleinhausung Spiel Rampe + Mülleinhausung Barcelona - Allee Kalker Hauptraße I VI V+St V+St IV+St IV+St IV+St Architektur Das Plangebiet wird durch die Kalker Hauptstraße im Norden, durch die Gleisanlage der Deutschen Bahn im Süden sowie von den Grundstücken der Bestandsbebauung an der Grünebergstraße im Osten begrenzt. Mit den Köln- Arkaden und dem Polizeipräsidium schließen nördlich der Kalker Hauptstraße sechsgeschossige monofunktional genutzte Gebäude an. Der städtebauliche Entwurf arbeitet, abgeleitet aus der vorhandenen Umgebung, mit zwei Gebäudestrukturen: Mit der klaren linearen Weiterführung der straßenbegleitenden Bebauung der Kalker Hauptstraße sowie die dazu diagonal platzierte Struktur der vorhanden östlichen Bebauung der Gleiskörper der Bundesbahn. Hierdurch verbinden sich im Quartier die bestehenden Wohngebäude mit der Neuplanung um einen neuen Quartiersplatz, der als Nachbarschaftstreff, Begegnung und Miteinander einen Ort der Mitte definiert. Die Kalker Hauptstraße wird durch eine straßenbegleitende Bebauung, die sich in ihrer Geschossigkeit an der Maßstäblichkeit der Umgebung orientiert, gefasst. Ein sechsgeschossiger Baukörper an der Bahnüberführung entwirft zusammen mit dem Polizeipräsidium das Tor nach Kalk. Die Gestaltung der Fassade hinsichtlich Materialität und Geometrie unterstreicht die Eigenständigkeit dieses Gebäudeteils und definiert für die freifinanzierten Studentenappartements eine eigene Adressbildung. Entsprechend der nördlichen Fassung der Kalker Hauptstraße stuft sich der straßenbegleitende Gebäuderiegel bis auf vier Geschosse mit Staffelgeschoss ab und schließt somit die vorhandene Blockstruktur. In der Flucht der Barcelona-Allee wird mit einem zweigeschossigen Durchgang für die barrierefreie fußläufige Anbindung zum westlichen Gleisaufgang offen gehalten. Eine stärkere Öffnung des Gebäuderiegels wird an dieser Stelle hinsichtlich der städtebaulichen Bedeutung dieser Verbindung und bezüglich des Lärmschutzes nicht vorgeschlagen. Außerdem werden hierdurch Hol- und Bringeverkehre zur Kindertagesstätte aus dem Quartier gehalten. Über einen Erschließungsstich an der Grünebergstraße bleibt die vorhandene Bebauung im Blockinnenbereich sowie die Planstraße mit den Tiefgaragenerschließungen an die Kalker Hauptstraße angebunden. Zwei zur straßenbegleitenden Bebauung an der Kalker Hauptstraße diagonal gestellte Baukörper übernehmen mit vier Geschossen plus Staffelgeschoss die Maßstäblichkeit der vorhandenen Bebauung an der Bahn und fassen die fußläufige Verbindung durch das Quartier zur Bahnhaltestelle mit einer Wohn- und Spielstraße. Durch die unterschiedliche Stellung der Baukörper ergeben sich an der Kalker Hauptstraße durchgesteckte Wohnungen mit Nord – Südausrichtung sowie im Innenbereich Ost – westorientierte Grundrisslösungen. Die Erschließungskerne an der Kalker Hauptstraße sind erdgeschossig durch einen Stich mit den Freiflächen im Innenbereich barrierefrei direkt verknüpft. Fluraufweitung an den Erschließungsstichen ermöglicht die Unterbringung von Kinderwagen, Spielgeräten, Bobby-car etc. Die Anbindung der mit einem Hochparterre geplanten Häuser straßenseitig erfolgt durch großzügige Treppenhäuser mit internen Treppen. Entsprechend den Vorgaben des Wohnungsmixes sind die größeren Wohnungen erdgeschossig mit vorgelagerten großzügigen privaten Freiflächen realisiert. Die Gestaltung der Grundrisse reagiert auf die Lärmimmission der Kalker Hauptstraße mit durchgesteckten Wohnungen, in denen die Schlafräume nach Norden und die Wohnzimmer nach Süden ausgerichtet sind, mit einer ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile sowie einer kontrollierten Wohnraumlüftung. Zur Kalker Hauptstraße mit einem Lärmpegelbereich V werden keine Balkone vorgeschlagen. Kleinere Wohnungen in den Regelgeschossen haben als Dreispänner lediglich eine Südausrichtung. Für die geplanten Balkone, Loggien und Terrassen bahnseitig nach Süden sind im Lärmpegelbereich IV keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Der zur Kalker Hauptstraße vorgelagerte Laubengang des Torgebäudes schützt passiv die nach Süden ausgerichteten Einraumwohnungen der Studentenappartements. Die nach Süden ausgerichteten Balkone sind mit öffenbaren Vollverglasungen als Lärmschutz versehen. Die Wohngebäude im Innenbereich werden ebenerdig barrierefrei von der Wohn- / Spielstraße erschlossen. Durchgesteckte Grundrisse profitieren von der Qualität der Ost – Westausrichtung. Im östlichen Riegel ist die Jugendeinrichtung optional innerhalb der drei mittleren Wohnungen realisierbar. Feuerwehr 1:1000 Lageplan 1:500 Schwarzplan 1:2000 Perspektive Kalker Hauptstrasse Entwurfsskizze Abstandsflächen 1:1000 Entsorgungskonzept 1:1000 Ansicht Kalker Hauptstraße 1:200 Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße Wohnbebauung Konrath und Wennemar Architekten Düsseldorf Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk Peter Bastian Architekten Münster Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk Peter Bastian Architekten BDA + Heuschneider LandschaftsarchitektenMehrfachbeauftragung Kalker Hauptstrasse in Köln-Kalk Blatt +46,46 +46,40 +46,40 +47,12 +47,20 +48,90 +46,60 +46,60 +45,95 +46,11 +45,51 +46,60 +46,60 +46,93 +46,78 +46,60 +46,30 +46,44 +46,30 +45,43 +46,66 Grünebergstraße Trimbornstraße Walter - Pauli - Ring Außenbereich Wohngruppe 125m² Zuwegung S-Bahn 94 Radstpl StreetballSpielplatz145 m² Gerätehaus Rampe Bobbycar Außenkante TG Außenkante TG Spielgeräte Müll Müll Müll Müll TG Ein-/Ausfahrt Kita Kurzzeitparken Durchfahrt PP P PP P PP P P P P H Gehweg V V IV Rettungsweg Feuerwehr Unterführung TG Ein-/Ausfahrt Rettungsweg Feuerwehr Rettungsweg Feuerwehr Rettungsweg Feuerwehr Siedlungs- garten Rettungsweg Feuerwehr Abstandsß. Abstandsß. Abstandsß. Abstandsß. Abstandsß. Abstandsß. Abstandsß. Abstandsß. Abstandsß. IV VI Abstandsß. Abstandsß. Abstandsß. Grenze Grundst Abstandsß.Abstandsß. Abstandsß. Abstandsß. Müllabfuhr Müllabfuhr Kalker Hauptstraße Barcelona-Allee Rampe Ansicht Ansicht C-CC-C B-B B-B A-A A-A D-D D-D D-D D-D PrivatstraßeDurchfahrt für Müll- und Rettungsfahrzeuge Kinder- tagesstätte Wohngruppe Jugend- einrichtung Wohnen Wohnen Grünebergstraße Sandkasten I 1 Städtebauliches Konzept / Lageplan M 1:500 Schwarzplan M 1:2000 Perspektive Hof Perspektive Jugendbereich Perspektive Grünebergstraße Perspektive Kalker Hauptstraße
Anlage 3
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/ 2 A N L A G E 3 613 Tuch 2408/2017 Begründung für die Teilaufhebung Arbeitstitel: MHD-Gelände in Köln-Kalk Planinhalt und Rechtskraft des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan Nr. 70451/03 (Vorhaben- und Erschließungsplan, VEP) umfasst den Bereich zwischen der Bahntrasse Köln-Siegburg im Westen und Süden, der Kalker Hauptstraße im Norden und der Bebauung westlich der Trimbornstraße im Osten. Er wurde am 18.08.2003 rechtskräftig. Der Bebauungsplan setzt Mischgebiete und Allgemeines Wohngebiet (MI § 6 BauNVO und WA § 4 BauNVO), die IV-VII-geschossig bebaubar sind und öffentlichen Verkehrsflächen fest. Teilaufhebungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst den westlichen und nördlichen Teil des oben beschriebenen Plangebiets (westlich und nördlich der Grünebergstraße, vgl. Anlage 1). Der Teilaufhebungsbereich umfasst folgende Flurstücke (alle Gemarkung Kalk; Flur 23): 106, 105, 107, 108, 39, 38, 84, 37, 67. Der Bebauungsplan setzt im Teilaufhebungsbereich vier hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung differenzierte Mischgebiete (MI) und öffentliche Verkehrsfläche fest. Die Grundflächen- zahlen betragen 0,4 bis 0,8, die Geschossflächenzahlen 1,4 bis 3,8. Es ist eine Bebauung mit IV bis zwingend VIII Vollgeschossen in geschlossener Bauweise zulässig. Dabei wird die Bebauung an der Kalker Hauptstraße als geschlossene Blockrandbebauung (Baulinie) konzipiert. Die Grüne- bergstraße ist als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Entlang der Bahntrasse und in der öffent- lichen Verkehrsfläche sind Baumpflanzungen festgesetzt. Der Teilaufhebungsbereich ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet (MI) dargestellt. Die derzeit zulässige Bebauung wurde in dem Teilaufhebungsbereich nicht realisiert. Hier befindet sich aktuell noch eine Bürobebauung aus den 1950er Jahren, welche grundsätzlich von den Fest- setzungen des Bebauungsplans abweicht, Stellplätze und Zwischennutzungen (Autohandel). Die nähere Umgebung des Bezirkszentrums Kalk ist durch die nördlich der Kalker Hauptstraße gelegenen Köln Arcaden (Einkaufszentrum), das Kölner Polizeipräsidium (mit bis zu IX- Geschossen) und die weitgehend viergeschossige Blockrandbebauung der Gründer- und Nach- kriegszeit entlang der Kalker Hauptstraße geprägt. Während die Erdgeschosse durch Einzelhan- dels- und Dienstleistungsnutzungen bestimmt sind, finden sich in den Obergeschossen vielfach Wohn- oder Büronutzungen. Grund der Teilaufhebung Die im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehene Bebauung der Mischgebiete wurde vom Vor- habenträger nicht realisiert. Das allgemeine Wohngebiet wurde zeitnah nach Rechtskraft des Be- bauungsplans von einer Wohnungsbaugenossenschaft umgesetzt. Der bisherige Vorhabenträger hat 2016 endgültig entschieden, den Standort seiner Hauptverwaltung (Bestandbebauung im Be- reich der geplanten Teilaufhebung) aufzugeben und an einen neuen Standort im Deutzer Feld in Kalk zu verlagern. Die entsprechenden Grundstücke wurden an eine Wohnungsbaugesellschaft veräußert. - 2 - / 3 Die neue Eigentümerin hat Anfang 2017 ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Maßes der baulichen Nutzung aus dem Bebauungsplan durchgeführt. Der von der Jury empfohlene Entwurf von Jäck Molina Architekten, Köln, sieht insgesamt circa 260 Wohneinheiten (inklusive circa 70 Studentenwohnungen, Wohngruppen) überwiegend im geförder- ten Wohnungsbau, eine viergruppige Kindertagesstätte und eine Jugendeinrichtung vor. Aufgrund der Lage im Bezirkszentrum mit optimaler ÖPNV-Anbindung werden eine Reduzierung der not- wendigen Stellplätze um 45 Prozent, die Einrichtung von Car-Sharing-Stellplätzen und ein hoher Anteil von Fahrradstellabstellplätzen vorgesehen. Der Städtebau und die Freiraumplanung (wbp Landschaftsarchitekten, Essen) sehen eine differenzierte Gliederung in öffentliche und private Aussenräume mit vielfältigem Spielangebot und Wegeverbindungen auch zur S-Bahnhaltestelle Trimbornstraße vor. Die Erschließung ist über den bereits ausgebauten Teil der Grünebergstraße als öffentliche Ver- kehrsfläche gesichert, auf einen weiteren Ausbau des westlichen Teils soll dem städtebaulichen Konzept entsprechend zugunsten einer überwiegend autofreien Erschließung verzichtet werden. Verfahren Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im Ver- fahren nach § 2 BauGB, wie es auch für die Neuaufstellung von Bebauungsplänen zur Anwendung kommt, einschließlich einer Umweltprüfung und der Erarbeitung eines Umweltberichts. Das Maß der baulichen Nutzung wird sich mit dem beabsichtigten Neubauvorhaben deutlich reduzieren. Entgegen der Festsetzungen von bis zu zwingend 8 Geschossen, einer GRZ von 0,8 und einer GFZ von 3,0 bis 3,8 ist zukünftig eine Höhenentwicklung bis maximal 6 Geschosse, eine GRZ von 0,5 und eineGFZ von 2,0 vorgesehen. Die Ausnutzung des Grundstückes wird sich demnach re- duzieren und fügt sich städtebaulich besser in die vorhandene Situation ein. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen eines Aushangs über die beabsichtigte Teilaufhebung frühzeitig informiert. Auswirkungen Nach der Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplans erfolgt die planungsrechtliche Beur- teilung von Vorhaben auf Grundlage von § 34 Absatz 1 BauGB und ist eine überwiegend dem Wohnen dienende Bebauung zulässig, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Umweltbelange Zu den Umweltbelangen/umweltbezogenen Schutzgütern, die im weiteren Verfahren Gegenstand der Umweltprüfung und des Umweltberichts sein werden, liegen bisher die nachfolgend dargestell- ten Informationen und Erkenntnisse vor. Diese sollen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB überprüft und weiter vervollständigt werden. Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt, Eingriff/Ausgleich, Boden Die Fläche der Teilaufhebung ist heute als Scherrasen mit Einzelbäumen (vorwiegend Linden) ausgeprägt. Prägende Baumstandorte entlang der Bahntrasse wurden im Freiraumkonzept be- rücksichtigt. Da erhebliche Eingriffe in den Bestand derzeit nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits zulässig sind, ergeben sich keine relevanten Veränderungen für Eingriffe, die die oben ge- nannten Schutzgüter betreffen. Im Rahmen des Aufhebungsverfahrens wird eine artenschutzfach- liche Einschätzung des Baumbestandes eingeholt. Landschafts- und Ortsbild Das Ortsbild wird durch die beabsichtigte Bebauung nach § 34 Absatz 1 BauGB nur unwesentlich verändert. Die Bebauung bleibt hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans (Höhe) zurück und - 3 - / 4 berücksichtigt die Höhenentwicklung und überbaute Grundstücksfläche der prägenden Umgebung. Die Voraussetzungen eines Einfügens nach § 34 Abs. 1 BauGB sind bei der vorliegenden Planung gegeben. Wasser Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich der Teilaufhebung nicht vorhanden, es wird keine Zulässigkeit von Nutzungen herbeigeführt, die als grundwassergefährdend einzustufen wären. Für das Umweltmedium Wasser ergeben sich keine Änderungen durch die Teilaufhebung. Starkregen Bei einem 100-jährigen Starkregenereignis (Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbe- triebe Köln, AöR) sind untergeordnete Teilflächen (bestehender Wendehammer, Fläche westlich der Bestandsgebäude) überflutungsgefährdet. Bauliche Vorsorgemaßnahmen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Klima und Luft In der Planungshinweiskarte der Stadt Köln zur zukünftigen Wärmebelastung ist der Teilaufhe- bungsbereich als hoch (wärme-) belastete Siedlungsfläche dargestellt. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Klimawandelfolgen, hier insbesondere der sommerlichen Überwärmung innerstäd- tischer Quartiere, sollten bei einer möglichen Bebauung Maßnahmen zur Verbesserung des Mikro- klimas vorgesehen werden, zum Beispiel Dachbegrünung und Baumpflanzungen. Die Teilaufhe- bung bewirkt aufgrund des Einfügungsgebots nach § 34 Absatz 1 BauGB in die nähere Umgebung in ihrem westlichen Teilbereich eine Verringerung des zulässigen Versiegelungsgrades. Hier ist bisher in dem Teilgebiet MI 1 des Bebauungsplanes eine GRZ von 1,0 durch die Einräumung des Tiefgaragenbonus zulässig. Durch die künftig geringere zulässige Versiegelung dieses Teilberei- ches verringert sich das Aufheizungspotenzial. Für das Umweltmedium Klima ergeben sich durch die Teilaufhebung somit geringe Veränderungen zum Positiven. Luftschadstoffe Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass in dem Teilaufhebungsbereich die Grenzwer- te der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über Luftqualitätsstan- dards und Emissionshöchstmengen) überschritten werden. Dies betrifft insbesondere auch die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung der Kalker Hauptstraße mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen (DTV) von über 12.000 Kfz/24h und der geschlossenen Baukörper der Planbebauung ist der Belang im weiteren Aufhe- bungsverfahren zu prüfen. Aufgrund des Einfügungsgebots gemäß § 34 BauGB werden auch künftig keine Betriebe und An- lagen zulässig sein, die in erheblichem Umfang Schadstoffe emittieren. Die Zunahme von Emissi- onen aus Hausbrand und zusätzlichem Kfz-Verkehr wird erfahrungsgemäß nur gering ausfallen. Erneuerbare Energien/Energieeffizienz, Abfälle und Abwasser Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie sind in der Objektplanung nach den geltenden Fachgesetzen und den anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes hat diesbezüglich keine Auswirkungen. Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölke- rung insgesamt sind aufgrund der Planteilaufhebung nicht zu erwarten. Lärm und Erschütterungen Es besteht eine Belastung durch Verkehrslärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenver- kehr. Die Immissionen aus dem Straßenverkehr im Bereich der Kalker Hauptstraße sind als erheb- lich anzusehen. Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurden hierzu gutachterliche Untersu- chungen durchgeführt und die Ergebnisse zum Beispiel im Städtebau und bei der Grundrissgestal- tung berücksichtig. Notwendige Schallschutzmaßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. - 4 - Die Immissionen aus dem Schienenverkehr sind unabhängig von der Planteilaufhebung in der Ob- jektplanung nach gültigem Immissionsschutzrecht und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betrachten. Gegebenenfalls sind Schutzmaßnahmen vorzusehen. In der Objektplanung für die vorgesehene Bebauung wird ferner der Schutz vor Erschütterungen Schienenverkehr zu berücksichtigen sein. Die genaue Höhe der Verkehrslärmbelastung wird im weiteren Verfahren vertieft. Altlasten Der Teilaufhebungsbereich befindet sich innerhalb einer Fläche, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen als Altstandort Nr. 80217 und 80217_011 registriert ist. Von dem Alt- standort gehen gegenwärtig keine Gefahren für Boden, Grundwasser oder für den Menschen aus. Die Flächen müssen jedoch vor einer Bebauung nutzungsorientiert untersucht werden. Gefahrenschutz Der Teilaufhebungsbereich liegt innerhalb eines hochwassergefährdeten Bereichs. Nach Realisie- rung von mobilen Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich der Messe und stationärer Hochwassermaßnahmen im Bereich des Rheinparks gemäß Hochwasserschutzkonzept der Stadt Köln ist das Plangebiet auch vor einem 200-jährigen Hochwasser geschützt. Er liegt nach gegen- wärtigem Kenntnisstand nicht innerhalb der Achtungsabstände von Störfallbetrieben. Belange des Gefahrenschutzes sind nicht berührt. Kultur- und Sachgüter Baudenkmale sind im Teilaufhebungsbereich nicht vorhanden. Bei unvermutetem Auffinden von Bodenfunden sind unabhängig davon, ob eine Bebauung gemäß dem derzeit noch rechtswirksa- men Bebauungsplan oder gemäß § 34 BauGB erfolgt, die Bestimmungen des Denkmalschutzge- setzes NRW zu beachten. Die Belange des Kultur- und Sachgutschutzes, insbesondere des Denkmalschutzes werden durch die Planteilaufhebung nicht berührt. Fazit aus den bisher vorliegenden Erkenntnissen Im Zuge einer Neubebauung des Geländes sind der Lärmschutz, Erschütterungsschutz und der Schutz vor Überflutungen bei extremen Starkregen zu beachten. Darüber hinaus wird aus mikro- klimatischen Gründen sowie aus Gründen des Erhalts des natürlichen Wasserkreislaufs eine Dachbegrünung empfohlen. Es erfolgt eine artenschutzfachliche Einschätzung des Baumbestandes. Umsetzung Die geplante Bebauung wird durch die GAG Immobilien AG in Abstimmung mit der Stadt Köln in zeitlicher Parallelität zu dem Teilaufhebungsverfahren auf Grundlage der Ergebnisse des Qualifi- zierungsverfahrens ausgearbeitet.
Anlage 1
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Bereich der Teilaufhebung.DONHU+DXSWVWUDH Bebauungsplan 70451/03 Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0DVWDEN StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des vorhabenbezogenenBebauungsplanes 70451/030+'*HOlQGHLQ.|OQ.DON 0 10050 200300 Meter
Anlage 0
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A N L A G E 0 Beschluss über die Einleitung der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 - Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk Vorlage 2408/2017 hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in den Sitzun- gen des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung 8 (Kalk) Mit der beabsichtigten Bebauungsplanteilaufhebung soll zeitnah eine Bebauung des Areals auf Grundlage von § 34 BauGB ermöglicht werden. Der bestehende Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) setzt für den Bereich der Teilaufhebung Mischgebiet (§ 6 BauNVO, MI) fest, welches einer Wohnbebauung im geplanten Umfang entgegensteht. Im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens wurde im Frühjahr 2017 ein städtebauliches Konzept entwickelt, welches unter Berücksichtigung der wesentlichen städtebaulichen Kennwerte (über- baubare Grundstücksfläche, Gebäudehöhen) des VEP, die geplanten Nutzungen (Wohnen, Ju- gendeinrichtung, Kindertagesstätte) vorsieht. Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung fügt sich nach § 34 BauGB in die prägende Umgebung ein. Mit der geplanten Teilaufhebung des VEP und einer Umsetzung auf Grundlage von § 34 BauGB besteht die Möglichkeit zeitnah, dringend benö- tigten, geförderten Wohnraum und eine Kindertageseinrichtung zu schaffen. Eine Beschlussfassung in der vorgeschlagenen Beratungsreihenfolge ist erforderlich, um den an- gestrebten Baubeginn Mitte 2018 zu erreichen: Bezirksvertretung 8 (Kalk) am 07.09.2017 Anhörung Stadtentwicklungsausschuss am 21.09.2017 Entscheidung
Anlage 2
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Anlage 2
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 2408/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 - Einleitungsbeschluss- ; Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 für das Gebiet östlich der Bahntrasse Köln-Siegburg, südlich der Kalker Hauptstraße und westlich und östlich der Grünebergstraße (Gemarkung Kalk, Flur 23, Flurstücke 106, 105, 107, 108, 39, 38, 84, 37, 67) —Arbeitstitel: MHD-Gelände in Köln-Kalk— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Ab- satz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang). Alternative: keine Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 70451/03 (Vorhaben- und Erschließungsplan, VEP) umfasst den Bereich zwischen der Bahntrasse Köln-Siegburg im Westen und Süden, der Kalker Hauptstraße im Norden und der Bebauung westlich der Trimbornstraße im Osten. Er wurde am 18.08.2003 rechtskräftig. Der Bebauungsplan setzt Mischgebiete und Allgemeines Wohngebiet (MI § 6 BauNVO und WA § 4 BauNVO), die IV-VIII-geschossig bebaubar sind und öffentlichen Verkehrsflächen fest. Teilaufhebungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst den westlichen und nördlichen Teil des oben beschriebenen Plangebiets (westlich und nördlich der Grünebergstraße, vgl. Anlage 1). Der Teilaufhebungsbereich umfasst folgende Flurstücke (alle Gemarkung Kalk; Flur 23): 106, 105, 107, 108, 39, 38, 84, 37, 67. Der Teilaufhebungsbereich ist im Flächennutzungsplan Mischgebiet (MI) dargestellt. Die derzeit zulässige Bebauung wurde in dem Teilaufhebungsbereich nicht realisiert. Hier befindet sich aktuell noch eine Bürobebauung aus den 1950er Jahren, welche grundsätzlich von den Festset- zungen des Bebauungsplans abweicht, Stellplätze und Zwischennutzungen (Autohandel). Die nähere Umgebung des Bezirkszentrums Kalk ist durch großflächigen Einzelhandel, das Kölner Polizeipräsidium (mit bis zu IX-Geschossen) und die weitgehend viergeschossige Blockrandbebau- ung entlang der Kalker Hauptstraße mit einem hohen Wohnanteil geprägt. 3 Grund der Teilaufhebung Die im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehene Bebauung der Mischgebiete wurde vom Vorha- benträger nicht realisiert. Der bisherige Vorhabenträger hat 2016 die noch nicht umgesetzten Berei- che im Zuge der Verlagerung seiner Hauptverwaltung ins Deutzer Feld an eine Wohnungsbaugesell- schaft veräußert. Die neue Eigentümerin hat Anfang 2017 ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Maßes der baulichen Nut- zung aus dem Bebauungsplan durchgeführt. Der von der Jury empfohlene Entwurf von Jäck Molina Architekten, Köln (vgl. Anlage 4), sieht insge- samt circa 260 Wohneinheiten (inklusive circa 70 Studentenwohnungen, Wohngruppen) überwiegend im geförderten Wohnungsbau in bis zu VI-geschossigen Gebäuden, eine viergruppige Kindertages- stätte und eine Jugendeinrichtung vor. Aufgrund der Lage im Bezirkszentrum mit optimaler ÖPNV- Anbindung werden eine Reduzierung der notwendigen Stellplätze um 45 Prozent, die Einrichtung von Car-Sharing-Stellplätzen und ein hoher Anteil von Fahrradstellabstellplätzen vorgesehen. Der Städte- bau und die Freiraumplanung (wbp Landschaftsarchitekten, Essen) sehen eine differenzierte Gliede- rung in öffentliche und private Aussenräume mit vielfältigem Spielangebot und Wegeverbindungen auch zur S-Bahnhaltestelle Trimbornstraße vor. Die Erschließung ist über den bereits ausgebauten Teil der Grünebergstraße als öffentliche Verkehrs- fläche gesichert, auf einen weiteren Ausbau des westlichen Teils soll dem städtebaulichen Konzept entsprechend zugunsten einer überwiegend autofreien Erschließung verzichtet werden. Verfahren Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im Verfahren nach § 2 BauGB, wie es auch für die Neuaufstellung von Bebauungsplänen zur Anwendung kommt, einschließlich einer Umweltprüfung und der Erarbeitung eines Umweltberichts. Eine frühzeitige Betei- ligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 soll im Rahmen eines Aushangs (Modell 1 ) erfolgen. Weitere Erläuterungen siehe Begründung (Anlage 3) Umsetzung Die geplante Bebauung wird durch die GAG Immobilien AG in Abstimmung mit der Stadt Köln in zeit- licher Parallelität zu dem Teilaufhebungsverfahren auf Grundlage der Ergebnisse des Qualifizie- rungsverfahrens ausgearbeitet. Anlagen 4
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Kalker Hauptstraße 1
- Trimbornstraße
- Grünebergstraße 5
- Barcelona-Allee
- Walter-Pauli-Ring
- Michaelshoven
- Bergstraße
- Im Winkel
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Details
- Aktenzeichen
- 2408/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 07.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 14:31