Mandari Insight

2408/2017

MHD Gelände in Köln-Kalk, Aufhebung des Bebauungsplans 70451/03 - Einleitungsbeschluss-

Beschlussvorlage Ausschuss 07.09.2017

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 21.09.2017, TOP 14.2

Anlage 4

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Anlage 3

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Anlage 1

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Anlage 0

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 4

60872 Zeichen

Städtebauliches Qualifizierungsverfahren 
„Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk
Mehrfachbeauftragung 21.11.2016 – 13.02.2017 – GAG Immobilien AG, Köln
Anlage 4
Wohnen am Grünebergplatz
Städtebau
Die neue Gebäudegruppe stellt den westlichen Ortseingang von Köln-Kalk dar. Sie ist flankiert durch stark 
frequentierte Verkehrstrassen der Bahn am südlichen und des Autoverkehrs auf der Kalker Hauptstraße am 
nördlichen Grundstücksrand.  
Die dreiteilige Bebauung entlang der Kalker Hauptstraße wirkt als straßenräumliches Gegenüber von 
Polizeipräsidium und Köln Arcaden um im weiteren Verlauf in den stadträumlich wirksamen Platz an der Kalker 
Post einzumünden.
Die Höhe der geplanten Bebauung verringert sich im Westen beginnend von sechs auf vier Vollgeschosse. Die 
beiden im Winkel angeschlossenen Gebäude entlang der Grünebergstraße sind mit fünf Vollgeschossen und 
Staffelgeschoss konzipiert. Eine gefaltete Gebäudefigur vermittelt zu der stadträumlichen Geometrie, die von 
der Trimbornstraße begründet und in der Wohnbebauung des südlichen Nachbargrundstücks fortgeschrieben 
wurde.
Die neue Anlage wird durch einen inneren Quartiersplatz verankert, dessen räumliche Kontur identifikationsbildend 
wirkt und dem Inselcharakter eines städtischen Restraumes entgegenwirkt. Gegenüber der Barcelona-Allee ist 
als Fuge zwischen den ersten beiden Baukörpern eine Privatstraße nach dem Shared-Space-Konzept geplant, 
die in ihrem Verlauf die Nutzungen im hinteren Bereich des Grundstücks anbindet. Durch eine kleine Passage, 
die an den Gartenbereichen der KiTa und der Wohngruppe vorbeiführt, ist ein Fußgängerweg als barrierefreier 
Anschluss zur Bahnhaltestelle Trimbornstraße geführt.
Nutzungen
Der westliche, sich in die Tiefe des Grundstücks entwickelnde Baukörper enthält im Erdgeschoss die über das 
Wohnen hinausgehenden Nutzungen.
Am westlichen Ortseingang ist hier das Jugendzentrum mit einer kleinen platzartigen Aufweitung am 
Haupteingang und mit eigenem Freibereich geplant. Im weiteren Verlauf schließt sich die KiTa an, die ihren 
Haupteingang über die verkehrsberuhigte Privatstraße erhält. Die Hauptnutzungen orientieren sich hierbei zu 
einem inneren Grünraum. Am südlichen Ende des gefalteten Baukörpers, der sich in seinem Verlauf in der Tiefe 
des Grundstücks auf drei Geschosse reduziert, ist die Wohngruppe der Diakonie Michaelshoven vorgesehen. 
Zur Kalker Hauptstraße hin sind ab dem ersten Geschoss Studenten-Appartements geplant, die über einen 
(verglasten) Laubengang erschlossen werden und deren Wohnbereich sich mit einer verglasten Loggia nach 
Süden öffnet. Im weiteren Verlauf des Gebäudes finden sich öffentlich geförderte Wohnungen, die ebenfalls 
über einen – diesmal offenen - Laubengang angebunden sind.
Das mittlere und das östliche Gebäude sind für den öffentlich geförderten Wohnungsbau konzipiert und haben 
mehrspännige Treppenhauskerne. Die Erdgeschoss-Wohnungen besitzen hierbei einen kleinen Gartenanteil, 
der sich zum Platz hin orientiert, von diesem aber durch Einfriedungen getrennt ist.
Über die Grünebergstraße werden zwei Tiefgaragen-Einfahrten angebunden, jeweils am Kopfende der Gebäude, 
um eine ausreichende Tiefe zur Einmündung in die Kalker Hauptstraße zu gewährleisten.
Parken
Das kleine östliche Gebäude erhält eine eigene Tiefgarage als Mittelgarage, auch um hier einfach einen ersten 
Bauabschnitt realisieren zu können. Die beiden anderen Gebäude erhalten eine gemeinsame langgezogene 
Tiefgarage von der alle Treppenräume direkt erreichbar sind. Eine kostenintensive zweigeschossige Tiefgarage 
wird vermieden. Fahrradstellplätze können dezentral hausnah angeboten werden. Eine Zufahrt direkt von der 
Kalker Hauptstraße ist verzichtbar.
Grundrisse
Die Gebäudegrundrisse antworten auf unterschiedliche Ansprüche je nach Lage im Plangebiet, vor allem was 
den städtebaulichen Schallschutz betrifft. 
Das große westliche Gebäude erhält eine Konzeption mit je zwei baulichen Rettungswegen am Ende von 
Laubengangerschließungen. Das Studentenhaus besitzt Appartements mit vorderem verglasten Laubengang 
und hinterem Schallschutzwintergarten. Die gefaltete Wohnanlage schließt mit deren langer Fassadenseite 
einen privaten Innenhof ab. Somit besitzt der größte Baukörper mit den größten Schallimmissionsansprüchen 
ausschließlich der Kalker Hauptstraße abgewandte und nach Südwesten orientierte Aufenthaltsräume.
Das mittlere große fünfgeschossige Gebäude erhält an je einem Treppenraum in einer Drei- und Vierspänner-
Typologie jeweils eine Mischung aus Klein- und Familienwohnungen, so dass zur Kalker Hauptstraße pro 
Wohnung maximal ein Schlafraum entsteht. 
Das kleine östliche L-förmige Gebäude beinhaltet ebenfalls Mehrspänner mit schmalen, in einer großen 
Gebäudetiefe entwickelten Grundrissen. Auf das grundrissgeometrisch mögliche Staffelgeschoss an der Kalker 
Hauptstraße wurde zur Klärung der Gebäudefigur und zugunsten der Qualität von Nordost-ausgerichteten 
Wohnungen verzichtet.
Die Jugendfreizeitstätte ist in den Konturen und statischen wie haustechnischen Achsbindungen der 
darüberliegenden Wohngeschosse konzipiert und deshalb  gegebenenfalls unproblematisch in Wohnungen 
wandelbar.
Die Wohngruppe erhält durch die umliegenden Wege einen bevorzugten und abgetrennten Ort mit eigener 
Identifikationskraft und integrationsfördernder direkter Beziehung zur Platzmitte. 
Freiflächen und Begrünung
Kleinkinderspielplätze und Spielflächen befinden sich sowohl auf dem inneren Quartiersplatz als auch im 
Freibereich des östlichen Wohngebäudes. Im rückwärtigen Bereich der Jugendeinrichtung gibt es eine platzartige 
Aufweitung mit Sitzinsel und Baum. Der Außenbereich der KiTa ist durch Hecken abgegrenzt. 
Der Hof zwischen Bauteil A und Bauteil B erhält den Charakter eines urbanen Platzes mit durchgehender 
Pflasterung. Eine mittige Grünfläche mit Holzpodest als Sitzgelegenheit strukturiert den Platz, auch mit 
Kleinkinderspiel. Der barrierefreie Zugang zur Bahnhaltestelle erfolgt mit einer Rampe parallel zur Bahnlinie, 
der Fußweg führt seitlich vorbei. Bauteil C erhält Mietergärten und analog zum großen Hof eine Fläche für 
Kleinkinderspiel. Besucherstellplätze sind an der Grünebergstraße geplant und an zwei weiteren rückwärtigen 
Wegestücken. Die Flachdächer aller Gebäude erhalten eine extensive Begrünung.
Müllkonzept
Die Müllstandorte sind dezentral in Gruppen von vier bis acht Behältern an Gebäudeecken für die Müllfahrzeuge 
direkt erreichbar in den Außenanlagen integriert. 
Passive Schallschutzmaßnahmen
Das Gebäude im Lärmpegelbereich VI zur Kalker Hauptstraße wurde mit Laubengängen entwickelt um 
Kastenfensteranlagen zu vermeiden. Die beiden Gebäude im Lärmpegelbereich V wurden als Mehrspänner 
konzipiert, da hier Schallschutzfenster an der technisch oberen Grenze auch in Kunststoff realisierbar sind.
Der Laubengang kann nach schalltechnischer Überprüfung, da der Pegel im Lärmpegelbereich VI um 1-3 dB(A) 
über dem Lärmpegelbereich V liegt, ohne Verglasung/Einhausung ausgeführt werden, wenn die Brüstung 
ausreichend hoch ist und die Unterseiten der Loggiendecken akustisch wirksam verkleidet werden. Es wird hier 
jedoch aus sozialästhetischen Gründen – robuste Mieterschaft, hoher Staubeintrag, Witterungsunabhängigkeit 
- trotz der höheren Kosten eine zugelassene Laubengangverglasung nach dem System Solarlux vorgeschlagen, 
die der Betrieb durch pfleglicheren Umgang zurückzahlen wird.
Im Erdgeschoss wird im Bereich der Aufenthaltsräume von KiTa und Jugendfreizeitstätte entweder eine 
Kastenfensteranlage oder eine Prallscheibe vorgesehen. Die Verglasung der Loggien in dem westlichen Bauteil  
wird mit Aluminium-Faltschiebeanlagen konzipiert, mit denen die von ADU benannten 62dB sichergestellt 
werden.
Energieversorgung
Der Wärmeenergiebedarf wird durch Anschluss an die in unmittelbarer Nähe der nordwestlichen Grundstücksecke 
liegende Fernwärmeleitung mit einem Primärenergiefaktor 0 gedeckt.
Materialien
Die Sockelbereiche der Gebäude erhalten aufgrund der stark exponierten Lage eine texturreiche farbige 
Putzhaut. Die sonstigen Fassadenflächen werden als feinstrukturiert geputzte Wärmedämmverbundsysteme 
ausgeführt. Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll hier nach Möglichkeit ein System mit mineralischer Dämmung 
und mineralischem Putz zum Einsatz kommen. Die Fenster werden bis auf die stark belasteten Bereiche im EG 
als Kunststoff-Fenster ausgeführt. 
Lageplan 1:500
Eingang Jugendzentrum Foyer Kita Nutzungsverteilung Erschließung - Treppenhäuser / Laubengänge / RampenLaubengang Wohnungen
Ansicht  1:200
öffentlich geförderte Wohnungen
Wohngruppe
Jugendzentrum
freifinanzierte Studentenwohnungen
Kita
Tiefgarage / Keller
Feuerwehrerschließung / - aufstellflächeAbstandsflächen
A
B
C
Wohnungsmix
Studentenwohnungen
60 x 1 Zi-WE
10 x 2 Zi-WE
öffnetlich geförderte Wohnungen
68 x 1 Zi-WE
49 x 2 Zi-WE
28 x 3 Zi-WE
23 x 4 Zi-WE
6 x 5 Zi-WE
Wohngruppe
9 x WE
Kita
Jugendeinrichtung
Wohngruppe
FFW ÖGW
2 Zi.-Whg.
62,9m² 3 Zi.-Whg.
79,9m²
5 Zi.-Whg.
110,9m²
2 Zi.-Whg.
59,9m²
1 Zi.-Whg.
48,9m²
1 Zi.-Whg.
46,6m²
3 Zi.-Whg.
73,4m²
4 Zi.-Whg.
98,4m²
4 Zi.-Whg.
98,4m²
4 Zi.-Whg.
98,4m²
3 Zi.-Whg.
73,1m²
3 Zi.-Whg.
78,5m²
3 Zi.-Whg.
78,9m²
1 Zi.-Whg.
48,9m²
1 Zi.-Whg.
46,6m²
3 Zi.-Whg.
74,1m²
3 Zi.-Whg.
78,9m²
2 Zi.-Whg.
64,0m²
1 Zi.-Whg.
44,6m²
2 Zi.-App.
53,9m²
1 Zi.-App.
30,9m²
1 Zi.-App.
33,9m²
1 Zi.-App.
30,9m²
3 Zi.-Whg.
77,5m²
2 Zi.-Whg.
56,0m²
4 Zi.-Whg.
96,3m²
1 Zi.-Whg.
45,0m² 2 Zi.-Whg.
67,5m²
5 Zi.-Whg.
108,5m²
2 Zi.-Whg.
60,5m²
2 Zi.-Whg.
67,0m²
1 Zi.-Whg.
49,0m²
1 Zi.-Whg.
46,5m²
3 Zi.-Whg.
79,0m²
3 Zi.-Whg.
79,0m²
4 Zi.-Whg.
97,0m²2 Zi.-Whg.
57,5m²
1 Zi.-Whg.
49,0m²
1 Zi.-Whg.
49,0m²
B
B
A
A
C
C
S-Bahn
Kalker Hauptstraße
Grünebergstraße
Schmitz-Helbig Architektur
Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße Köln-Kalk
1.Obergeschoss 1:200
Ansicht Süd Hofansicht 1:200 Baufeld CBaufeld BBaufeld A
3 Zi.-Whg.
3 Zi.-Whg.
4 Zi.-Whg.
4 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
3 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
3 Zi.-Whg.
3 Zi.-Whg.
3 Zi.-Whg.
3 Zi.-Whg.
3 Zi.-Whg.
3 Zi.-Whg.
3 Zi.-Whg.
4 Zi.-Whg.
4 Zi.-Whg.
3 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
2 Zi.-Whg.
4 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.
1 Zi.-Whg.Option
Zusammenschließen
Studentenappartements
Grünebergstraße
- öffentlich geförderter Wohnungsbau -
- öffentlich geförderter Wohnungsbau -
- freifinanzierter Mietwohnungsbau -
- öffentlich geförderter Wohnungsbau -
Kalker Hauptstraße
Wohn- und Spielstraße
Quartiersplatz
Regelgeschoss M:1:200   05.01.2017
Kalker Hauptstraße DurchgangBarcelona-Allee Weg zum Quartiersplatz
+63.10
+65.30
Wohn- und Spielstraße Wohnen S-Bahnhaltestelle Trimbornstraße
+59.90
+62.30
Schnitt Durchgang
Grundriss Regelgeschoss 1:200
Option
Zusammenschließen
Studentenappartements
Rauchabschnitt 1
Rauchabschnitt 2
Tiefgarage mit 130 Stellplätze
Tiefgarage mit 31 Stellplätze
Rauchabschnitt 1
Rauchabschnitt 2
Fahrradabstellplätze 200
Fahrradabstellplätze 66
1
21
28
29
36
37
40
72
73
90
91
103
104
108
109
120
121
130
44
45
56
57
75
1
6
7
13 14
25
28
31
Schnitt-Ansicht Verbindung Kalker Hauptstrasse  -  S-Bahnhof  1:500
Tiefgarage 1:500
Staffelgeschoss 1:500
Perspektive Quartiersplatz
Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße  
 Wohnbebauung
Mehrfachbeauftragung GAG Immobilien AG
Kalker Hauptstraße in Köln - Kalk
jäck_molina & dastouri architekten
18
10
12
16
4 12
58
2
8
10 10
12
70 Fahrräder
118 Fahrräder
3
36 
Fahrräder
60 
Fahrräder
60 
Fahrräder
39 
Fahrräder
25  Fahrräder
53 Fahrräder
20
Mieterkeller
Mi
eterkeller
Mieterkeller
Mieterkeller
Mieterkeller
Miete
rkeller
Mieterkeller
Mieterkeller
Mieterkeller
2
5
3
Tiefgarage 2 / Ost
31 PKW-Stellplätze
64 Fahrrad-Stellplätze
Tiefgarage Gesamt
160 PKW-Stellplätze
461 Fahrrad-Stellplätze
Tiefgarage 2 / West
129 PKW-Stellplätze
397 Fahrrad-Stellplätze
Mieterkeller
HT
HT
HT
HT
Studentenwohnen
Schwarzplan M 1:2000
Grundriss Tiefgarage M 1:500
Grundriss Staffelgeschosse M 1:500
Lageplan M 1:500
die nötigen Begegnungsflächen bietet und ander -
erseits von den Wohnhäusern und ihren zusätzli-
chen im Erdgeschoss liegenden Programmen, wie 
Kita, Jugendgruppe und dem Quartierszimmer be -
spielt werden.
Die von den drei großen Gebäuden umschlossenen 
Hofräume sind in ihrem Angebot den angrenzen -
den Nutzungen vorbehalten. Hier schließen Mi -
etergärten an die Fassaden der Gebäude an. Im 
Zentrum befinden sich Aufenthaltsflächen für Jung 
und Alt sowie Spielplätze für die Kinder. Der offene 
Hof im westlichen Baukörper ist ausschließlich den 
Kindern der Kita gewidmet. Die Wohnhöfe entlang 
der Grünebergstraße sind schallgeschützt, alle drei 
Höfe sind nach Süden hin orientiert.
Die großen Bäume entlang der Bahn werden weit-
gehend erhalten und bilden eine ‚Grüne Membran‘. 
Sie haben nicht nur einen sehr hohen (stadt-)ökol-
ogischen Wert, sondern sie bilden auch einen op-
tischen Puffer zwischen der Bahntrasse und der ge-
planten Bebauung.
Erschließung / Entsorgung und Feuerwehr
Über diesen introvertierten Stadtraum kann das 
Quartier fußläufig erschlossen, die Jugendeinrich -
tung und die S-Bahnhaltestelle erreicht, sowie die 
Kindertagesstätte angefahren werden.
Zwei Tiefgaragen sind über die Grünebergstraße 
erreichbar. Hier befinden sich auch die Fahrrad -
stellplätze, die dezentral an den Treppenhäusern 
untergebracht sind. Von diesen können auch direkt 
die Mieterkeller angegangen werden.
Müllfahrzeuge und Feuerwehr können über die 
Grünebergstraße, die neu geplante private Straße 
und überfahrbare Quartiersfläche, das Areal ring -
förmig erschließen. Alle Höfe sind frei von Auf-
stellflächen für Rettungsfahrzeuge, da die zweiten 
Fluchtwege der Wohnungen von der Kalker Haupt-
straße bzw. den Zufahrten ins Quartier angedient 
werden können. Vereinzelte Wohnungen im östli -
chen Grundstück mit ausschließlicher Ausrichtung 
in die Höfe befinden sich nur bis ins zweite OG und 
sind per Handleiter erreichbar.
Die Gebäude
Alle Häuser enthalten Wohneinheiten von 1 bis zu 
5 Zimmer-Wohnungen. Das Wohnungsgemenge ist 
gleichmäßig über die Gebäude verteilt um eine leb-
endige Bewohnerschaft zu ermöglichen. Die großen 
Wohnungen sind vornehmlich im EG untergebracht.
Studentenappartements und die KITA sind, von 
Deutz aus kommend, im ersten Gebäude unterge -
bracht. Sie sind nach Süden hin ausgerichtet und 
über einen zur Kalker Hauptstraße hin verglasten 
Laubengang effizient erschlossen. Dieser und eine 
vorgelagerte Terrassenzone im Süden sorgen für 
optimalen Schallschutz.
Die KITA ist um einen Garten organisiert, welcher 
durch große bestehende Bäume atmosphärisch 
eingefasst bleibt. Er bietet den Kindern einen ges-
chützten grünen Außenbereich. 
Das in der Mitte liegende U-förmige Haus, sowie 
das im Westen liegende L-förmige Haus, das an 
die bestehende Blockrandbebauung anschließt, 
sind reine Wohngebäude. Das Haus auf dem östli -
chen Grundstück bietet auch einer Wohngruppe 
Platz. Das Erdgeschoss ist zur Kalker Hauptstrasse 
als Hochparterre ausgebildet um den Wohnungen 
genügenden Privatheit zu bieten. Zur Hofseite sind 
die Gärten barrierefrei von den Wohnungen aus zu 
erreichen.
Die Freisitze sind je nach Anforderung an die Pri-
vatheit und den Schallschutz als vorhängende Bal-
konen oder Loggia ausgebildet. Raumschaffende 
Elemente, wie Versprünge, Staffelungen, kurze Aus-
kragungen, schlanke “Ecken”, leiten und verbinden 
die räumlichen Zonen verschiedener Identitäten.
Ein dem Zugang zur Bahn im Süden nahe liegen -
des Gebäude beinhaltet im Erdgeschoss die Ju -
gendgruppe (alternativ 5 Wohneinheiten). Diese ist 
im Norden zur Quartiersfläche und im Süden zum 
eigenen Garten hin ausgerichtet. Dieses Haus bil -
det gemeinsam mit der bestehenden Wohnbebau -
ung einen Rücken zur Quartiersfläche und ist gle -
ichzeitig Gelenk für die verbindenden Wegräume 
innerhalb des Quartiers.
Aussenraumgestaltung
Die bestehenden großen Bäume werden durch 
Solitärbäumen (z.B. Sophora, schöne Blüte, ro-
bust) ergänzt. Die Wohnqualität wird durch die 
Wahlfreiheit zwischen den privaten, gemeinschaft -
lichen und den öffentlichen Freiraumangeboten 
ergänzt. Die Zugangsbereiche zu den Gebäuden 
sollen Adressen und Kommunikationsräume sein. 
Die Quartiersmitte erhält multifunktional nutzbare 
Platzräume, ein Quartierszimmer (z.B. für Nachbar-
schaftsaktionen, Kindergruppe, Strickgruppe u.ä.) 
mit einem angrenzenden Spiel- und Aufenthalts -
bereich mit Picknicktischen, Kräuterbeeten etc.
Die Quartiersmitte wird als ‚shared surface‘ aus -
gebildet und erhält einen geschliffen Asphalt mit 
einer lebendigen Textur. Poller und Randsteine ord-
nen dezent Fußgängerwege und den sporadischen 
PKW-Verkehr. Sitzbänke und Müllhäuser werden 
als Sichtbetonfertigteile hergestellt. 
Schallschutz
Die Bebauung entlang der Kalker Hauptstraße 
schützt das Quartier konsequent vor dem Straßen -
lärm. Hier werden keine privaten Außenräume oder 
Freisitze angeboten, großzügige Hauseingangs -
räume beleben hier das Straßenbild. Ein Großteil 
Der Städtebau
Drei Baukörper entlang der Kalker Hauptstraße 
schließen an die im Osten angrenzende bestehende 
Blockrandbebauung an und stellen ein angemes -
senes Entrée zum Stadtteil Kalk dar. Die gegliederte 
Fassade rhythmisiert die lange Gebäudeflucht und 
bildet zwei Eingangssituationen zum neuen Quarti-
er räumlich aus. Diese drei Häuser entwickeln sich 
in die Tiefe des Quartiers und bilden offene hofar-
tige Räume, die allen Bewohnern ein Lebensumfeld 
mit großen Grünflächenanteil jenseits der urbanen 
Betriebsamkeit bieten. Der Entwurf vervollständigt 
die städtebauliche Struktur und schafft gleichzeitig 
eine hohe Wohnqualität im Binnenbereich.
Die Stadträume - Quartiersfläche, Hofräume und 
Grüne Membran
In Verlängerung der Barcelonaallee befindet sich 
die Quartiersfläche. Dieser Stadtraum verbindet 
alle Häuser und deren offene grüne Höfe sowie die 
unterschiedlichen Programmbausteine des neuen 
Quartiers. Es ist eine vornehmlich den Fußgängern 
vorbehaltene Fläche, die einerseits den Bewohnern 
der Wohnungen ist nach Osten oder Westen ori -
entiert, so dass hier auf technische Schallschutz-
maßnahmen verzichtet werden kann. Dies wird von 
der bestehenden Bebauung des Erbbauvereins 
sowie des südlichen Baukörpers ermöglicht, die die 
Schallemissionen der Bahn nicht in die Tiefe des 
Quartiers dringen lässt. Lediglich die Studentenap -
partements sowie der viergeschossige Baukörper 
im Süden benötigen verglaste Freisitze, sowie eine 
kontrollierte Wohnraumlüftung, die den Verzicht auf 
offenbare Fenster ermöglicht.
Baukonstruktion / Materialiät
Die Fassaden sind aus hellem Putz. Die Sockel -
bereiche sind in Textur und Farbe  abgesetzt und 
reagieren auf Besonderheiten der Gebäude sowie 
der Umgebung. Die vorspringenden Balkone und 
zurückspringenden Loggias gliedern die Baukörper 
horizontal. Die teilweise verglasten Freisitze sowie 
die Geländer setzten feingliederige Akzente. Es ent-
steht eine Architektur, die sich kraftvoll urban, aber 
gleichzeitig nahbar zeigt und zur Aneignung durch 
die Bewohner einlädt. 
Kalker Hauptstraße
KiTA Jugendeinrichtung alternativ 5 Wohnungen
Wohngruppe
3
 
1
4
7
1-Zimmer
2-Zimmer
3-Zimmer
4-Zimmer
5-Zimmer
EG
Studenten
10
8 
14
7
1
1-Zimmer
2-Zimmer
3-Zimmer
4-Zimmer
5-Zimmer
OG 1
Studenten
11
8 
15
6
1-Zimmer
2-Zimmer
3-Zimmer
4-Zimmer
5-Zimmer
OG 2
Studenten
7
7 
14
7
2
1-Zimmer
2-Zimmer
3-Zimmer
4-Zimmer
5-Zimmer
OG 3
Studenten
8
10 
12
5
1
1-Zimmer
2-Zimmer
3-Zimmer
4-Zimmer
5-Zimmer
OG 4
Studenten
5
10 
6
2
1-Zimmer
2-Zimmer
3-Zimmer
4-Zimmer
5-Zimmer
OG 5
Wohnungsgemenge
Quartiersmitte
Übersicht Ergebnisse

Schmitz-Helbig Architektur
Köln
Lill+ Sparla 
Landschaftsarchitekten
Köln
nebel pössl architekten
Köln
FSWLA 
Landschaftsarchitektur
Düsseldorf
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk
Der detailliert ausgearbeitete Entwurf schlägt eine orthogonal organisierte Bebauungs-
struktur vor. Es entsteht ein eigenständiges Quartier, das sich in Maßstab, Körnung 
und Raumbildung gut in den Kontext einfügt. Am zentralen Platz werden durch den 
eingeschossigen Gebäudeteil an der Kindertagesstätte spannende Durchblicke durch das 
Quartier ermöglicht. Die Fußwegeverbindung zur S-Bahn ist über einen Durchgang mit 
den flankierenden Nutzungen zwar verträglich dargestellt; der Konflikt Raumabschluss 
versus Durchgang wird typologisch jedoch kritisch gesehen.
Die jeweiligen Nutzungen sind sinnvoll verortet, Anzahl und Lage der Erschließungen 
sind gut gewählt. Die Arbeit besticht durch eine gute Gebäudeorganisation und eine sehr 
sorgfältige Ausarbeitung der Grundrisse, die den Vorgaben der GAG weitgehend ent-
spricht.
Die Fassadengestaltung ist angemessen, wirkt insbesondere für den geförderten Woh-
nungsbau jedoch wenig inspirierend und kann daher nicht in Gänze überzeugen.
Die Freianlagen sind mit privaten und halböffentlichen Bereichen klar gegliedert und 
lassen eine gute Aufenthaltsqualität erwarten. Dies gilt auch für die Außenanlage der 
Kindertagesstätte.
Aufgrund der erforderlichen Befahrbarkeit der Höfe für die Feuerwehr sind die Höfe in 
ihren Gestaltungsmöglichkeiten jedoch eingeschränkt. Die Müllstandorte mit Kleinar-
chitekturen an den Eingangsplätzen können nicht überzeugen. 
Die Lage der Kindertagesstätte, deren Eingang sich zum Platz orientiert und die Außen-
spielfläche zum nördlichen Blockinnenbereich werden sehr positiv gesehen.
Die Arbeit besticht durch eine klare Raumbildung, die im rückwärtigen Bereich gut zur 
Bestandsbebauung überleitet. Im Inneren des Quartiers entsteht ein besonderer Platz-
raum, der mit Nutzungen belebt wird. Die Eingangssituation nach Kalk ist mit dem ein-
geschossigen Vorbau hingegen weniger kraftvoll. Ebenso wird die Fußwegeverbindung 
zur S-Bahn über den Durchgang kritisch beurteilt. Die einzelnen Nutzungen und deren 
Eingänge sind überwiegend schlüssig verortet. Die doppelte Erschließung der Wohn-
gruppe ist unentschlossen.
Die Wohnungsgrundrisse sind größtenteils funktional, können in den Bereichen der 
Laubengangerschließung allerdings nicht überzeugen. Insgesamt erreicht der Entwurf 
weder die geforderte Wohnfläche noch den geforderten Wohnungsmix.
Die Fassadengestaltung wird im Ansatz positiv aufgenommen, es mangelt jedoch an 
Vielfalt und Besonderheit. 
Die Anordnung der Tiefgaragenzufahrten führt im EG zu geschlossenen Gebäudeköp-
fen, die nicht überzeugen können.
In der Gesamtkonfiguration entstehen interessante, gut geschnittene Freibereiche. Dies 
gilt auch für das Außengelände der Kindertagesstätte. Insgesamt weisen die Freiflächen 
jedoch einen sehr hohen Versiegelungsgrad auf, der nicht nachvollzogen werden kann. 
Die Müllstandorte an z. T. prominenten Stellen werden kritisch gesehen.
Juryprotokolle – Auszug 13.02.2017

Jäck Molina & Dastouri 
Architekten
Köln
wbp Landschaftsarchitekten
Essen
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk
Das städtebauliche Konzept sieht eine Blockrandschließung zur Kalker Hauptstraße 
vor und setzt im Inneren die Zeilenbebauung aus dem Bestand fort. Das „Tor nach 
Kalk“ ist durch eine geometrisch prägnante, 6-geschossige Ecke akzentuiert, die mit der 
vorgesehenen Verglasung leider an Kraft einbüßt. Die Blockrandschließung schafft im 
Innenbereich eine vermeintliche Privatheit, die durch den Durchgang und den Fußweg 
zur S-Bahn sowie den rückwärtigen Eingang der Kindertagestätte aufgehoben wird. Die 
Wohnungsgrundrisse sind funktional gut organisiert. 
Die Fassadengestaltung mit einer gestalterischen Akzentuierung des Durchgangs wird 
positiv bewertet. Der Sockel mit seinen schmalen Fensterbändern zur Kalker Hauptstra-
ße wird insgesamt als zu hermetisch empfunden.
Der nachvollziehbare Vorschlag eines autofreien Blockinnenbereichs führt dazu, dass die
notwendigen Besucherstellplätze sowie die Kurzzeitparkplätze der Kindertagesstatte 
nicht innerhalb des Plangebietes nachgewiesen werden können.
Die entstehenden Freiräume sind eher schematisch dargestellt und zerfallen in Teil-
räume. Gemeinschaftliche Freiflächen wie der Quartiersplatz übernehmen gleichzeitig 
Erschließungsfunktionen und rücken nahe an die privaten Freibereiche heran. Das über-
wiegend schmale Außengelände des Kindergartens direkt an der Bahnlinie kann nicht 
überzeugen.
Schultearchitekten
Köln
RMP Stephan Lenzen 
Landschaftsarchitekten
BonnDie Arbeit reagiert in vielen Bereichen sensibel auf den urbanen Kontext. Sie nimmt den 
Maßstab und die Körnigkeit der Umgebung angemessen auf. Mit den vorgeschlagenen 
Raumverengungen entstehen differenzierte Außenräume, die eine gute Gliederung in 
öffentliche, halböffentliche und private Bereiche ermöglichen. Die Aufweitung im Be-
reich der Grünebergstraße wird als sinnvoll erachtet, wobei die Tiefe u. a. im Hinblick 
auf die Ausrichtung der Wohnungen zu überprüfen ist. Die Lage und Ausführung des 
Fußweges zur S-Bahn ist gut gewählt. Die Gliederung durch Vor- und Rücksprünge ent-
lang der Kalker Hauptstraße ist räumlich und im Maßstab interessant, kann funktional 
jedoch nicht ganz überzeugen. Bedauert wird die fehlende Akzentuierung des Eingangs-
bereiches nach Kalk. 
Die vorgeschlagene Nutzungsverteilung ist angemessen und achtet auf eine Minimierung 
gegenseitiger Störungen. Die Erschließungen der jeweiligen Nutzungen sind in Lage und 
Anzahl gut gewählt. Die offene Grundrissorganisation der öffentlich geförderten Woh-
nungen ist überarbeitungsfähig. Die Fassadengestaltung zeigt eine einheitliche Architek-
tursprache in allen Bereichen. Mit einfachen Mitteln werden Differenzierungen in den 
Fassaden vorgeschlagen, die insgesamt jedoch einer weiteren Ausarbeitung bedürfen. Die 
Tiefgaragenzufahrten sind sinnvoll angeordnet, die Anordnung oberirdischer Stellplätze 
ist so gewählt, dass diese die Innenbereiche möglichst wenig tangieren. 
Mit der vorgeschlagenen Grundrissanordnung kann auf eine Befahrbarkeit der Höfe 
für die Feuerwehr verzichtet werden. Dadurch entstehen qualitätsvolle, gut nutzbare 
gemeinschaftliche Hofbereiche. Die Idee der „Mitte“ als urbaner Platz wird gewürdigt, 
deren Potenziale werden jedoch nicht vollständig genutzt. Positiv aufgenommen wird 
der vorgeschlagene Saum entlang des Bahndamms, der den Erhalt einer Vielzahl von 
Bestandsbäumen ermöglicht.

Konrath und Wennemar
Architekten
Düsseldorf
KLA kiparlandschaftsarchitekten
Düisburg
Peter Bastian Architekten
Münster
Hezschneider 
Landschaftsarchitekten
Rheda-Wiedenbrück
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk
Das städtebauliche Konzept „Kalker Höfe“ sieht eine Blockrandschließung auch zu den 
Bahngleisen vor. Es entsteht ein großer zusammenhängender Innenraum, der durch 
eingestellte Baukörper in Teilräume gegliedert wird. Der Ansatz der kleinmaßstäblichen 
Gliederung im Innern wird grundsätzlich begrüßt, in seiner Körnigkeit allerdings als 
nicht stimmig bewertet. Auch die Zugänglichkeit zur S-Bahn über einen Durchgang im 
Blockrand wird für eine öffentliche Durchwegung als nicht angemessen bewertet. Expli-
zit gewürdigt wird das Kopfgebäude am Eingang nach Kalk, mit dem eine sehr gelungene 
Entréesituation entsteht.
Die einzelnen Nutzungen sind überwiegend schlüssig verortet. Die Anordnung der Ju-
gendeinrichtung angrenzend an einen Wohnhof wird kritisch beurteilt.
Die gewählte Erschließung der Gebäude mit z. T. langen innenliegenden Fluren kann 
nicht überzeugen und ist nicht nachvollziehbar. Für die Gebäude an der Bahn ist die 
Wohnqualität für den öffentlich geförderten Wohnungsbau nicht nachgewiesen. Insge-
samt unterschreitet der Entwurf die geforderten Flächenvorgaben.
Die Fassadengestaltung ist angemessen, wirkt in der Gesamtlänge mit ihrer Horizontali-
tät jedoch wenig kraftvoll. Positiv hervorzuheben ist die Ecksituation mit den Studenten-
wohnungen, die einen guten gestalterischen Akzent setzt. 
Die Anordnung der Tiefgaragenzufahrten holt unnötig Verkehr in das Quartier, verklei-
nert die Hofbereiche und entspricht nicht den Vorgaben. Die Besucherstellplätze vor der 
Kindertagesstätte liegen im Innern des Hofes und sind nur über die Durchfahrt anfahr-
bar.
Die entstehenden Freiräume, die in einheitlicher, organischer Formensprache gestaltet 
werden, können nicht gänzlich überzeugen. Dies gilt insbesondere für das Außengelände 
der Kindertagesstätte.
Die städtebauliche Struktur ist klar organisiert und weist eine der Umgebung angemes-
sene Körnung auf. Die Konfiguration trennt deutlich private bzw. gemeinschaftliche 
Hofbereiche im Osten von öffentlicheren Bereichen im Westen. Die Wegeverbindung zur 
S-Bahn ist in Lage und Ausführung stimmig.
Inwiefern der zur Kalker Hauptstraße gedrehte Block eine angemessene Entréesituation 
darstellt, wird kontrovers diskutiert. Der Vorplatz als alleiniger Zugang für die Kin-
dertagesstätte wirkt insgesamt unangemessen. Auch die ausschließlich rückseitige und 
sehr eng dimensionierte Erschließung der Studentenwohnungen gemeinsam mit der 
Wohngruppe wird kritisch gesehen. Die reduzierte Anzahl an Treppenhäusern mit lan-
gen innenliegenden Gängen kann nicht überzeugen und führt zu einer Vielzahl einseitig 
orientierter Wohnungen. Zudem überschreiten die Studentenappartements deutlich die 
Wohnflächenvorgaben der Auslobung. 
Die strenge, urbane Architektursprache kann in der Größenordnung nicht überzeugen 
und wirkt im Kontext Kalk eher fremd.
Mit der Lage der Tiefgaragenzufahrt an der neu geplanten Fußwegeverbindung wird 
unnötig Fahrverkehr in das Gebiet geführt. Der eingeschossige Durchgang wird in seiner 
Höhe als zu niedrig bewertet. Der öffentlich zugängliche Spielplatz ist gut positioniert. 
Das überwiegend schmale Außengelände des Kindergartens direkt an der Bahnlinie 
sowie der Außenbereich der Wohngruppe an der neuen Erschließungsstraße können 
jedoch nicht überzeugen.

JuryempfehlungDie Jury empfiehlt einstimmig eine Weiterbearbeitung des Vorhabens durch Jäck Molina 
& Dastouri Architekten, Köln.
Dabei sollen die folgenden Empfehlungen der Jury berücksichtigt werden:
• Der Stadteingang nach Kalk ist angemessen zu qualifizieren.
• Die Vor-/Rücksprünge an der Kalker Hauptstraße müssen hinsichtlich Nutzung  
 und Freiraumgestaltung so qualifiziert werden, dass keine ungenutzten, ver 
 schmutzten und dunklen Ecken entstehen.
• Es ist zu prüfen, ob die Eckausbildungen gleichförmiger und mit belebenden  
 Nutzungen ausgebildet werden können.
• Für den Individualverkehr ist eine Durchfahrt über das Grundstück (Ringer 
 schließung) zu vermeiden.
• Die Grundrisse sind an die Vorgaben der GAG-Planungshandbücher anzupas 
 sen. Förderrichtlinien sind zu beachten.
• Die gleichwertige Gestaltung der halböffentlichen Vorbereiche entlang der Grü 
 nebergtraße ist zu überprüfen.
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk

Mehrfachbeauftragung GAG Immobilien AG
Kalker Hauptstraße in Köln - Kalk
jäck_molina & dastouri architekten
18
10
12
16
4
12
5
8
2
8
10
10
12
70
 Fahrräder
118
 Fahrräder
336
 
Fahrräder
60
 
Fahrräder
60
 
Fahrräder
39
 
Fahrräder
25
  Fahrräder
53
 Fahrräder
20
Mieterkeller
Mieterkeller
Mieterkeller
Mieterkeller
Mieterkeller
Mieterkeller
Mieterkeller
Mieterkeller
Mieterkeller
2
5
3
Tiefgarage
 2
 / Ost
31
 PKW-Stellplätze
64
 Fahrrad-Stellplätze
Tiefgarage
 Gesamt
160
 PKW-Stellplätze
461
 Fahrrad-Stellplätze
Tiefgarage
 2
 / West
129
 PKW-Stellplätze
397
 Fahrrad-Stellplätze
Mieterkeller
HT
HT
HT
HT
Studentenwohnen
Schwarzplan M 1:2000
Grundriss Tiefgarage M 1:500
Grundriss Staffelgeschosse M 1:500
Lageplan M 1:500
die nötigen Begegnungsflächen bietet und ander -
erseits von den Wohnhäusern und ihren zusätzli-
chen im Erdgeschoss liegenden Programmen, wie 
Kita, Jugendgruppe und dem Quartierszimmer be -
spielt werden.
Die von den drei großen Gebäuden umschlossenen 
Hofräume sind in ihrem Angebot den angrenzen -
den Nutzungen vorbehalten. Hier schließen Mi -
etergärten an die Fassaden der Gebäude an. Im 
Zentrum befinden sich Aufenthaltsflächen für Jung 
und Alt sowie Spielplätze für die Kinder. Der offene 
Hof im westlichen Baukörper ist ausschließlich den 
Kindern der Kita gewidmet. Die Wohnhöfe entlang 
der Grünebergstraße sind schallgeschützt, alle drei 
Höfe sind nach Süden hin orientiert.
Die großen Bäume entlang der Bahn werden weit-
gehend erhalten und bilden eine ‚Grüne Membran‘. 
Sie haben nicht nur einen sehr hohen (stadt-)ökol-
ogischen Wert, sondern sie bilden auch einen op-
tischen Puffer zwischen der Bahntrasse und der ge-
planten Bebauung.
Erschließung / Entsorgung und Feuerwehr
Über diesen introvertierten Stadtraum kann das 
Quartier fußläufig erschlossen, die Jugendeinrich -
tung und die S-Bahnhaltestelle erreicht, sowie die 
Kindertagesstätte angefahren werden.
Zwei Tiefgaragen sind über die Grünebergstraße 
erreichbar. Hier befinden sich auch die Fahrrad -
stellplätze, die dezentral an den Treppenhäusern 
untergebracht sind. Von diesen können auch direkt 
die Mieterkeller angegangen werden.
Müllfahrzeuge und Feuerwehr können über die 
Grünebergstraße, die neu geplante private Straße 
und überfahrbare Quartiersfläche, das Areal ring -
förmig erschließen. Alle Höfe sind frei von Auf-
stellflächen für Rettungsfahrzeuge, da die zweiten 
Fluchtwege der Wohnungen von der Kalker Haupt-
straße bzw. den Zufahrten ins Quartier angedient 
werden können. Vereinzelte Wohnungen im östli -
chen Grundstück mit ausschließlicher Ausrichtung 
in die Höfe befinden sich nur bis ins zweite OG und 
sind per Handleiter erreichbar.
Die Gebäude
Alle Häuser enthalten Wohneinheiten von 1 bis zu 
5 Zimmer-Wohnungen. Das Wohnungsgemenge ist 
gleichmäßig über die Gebäude verteilt um eine leb-
endige Bewohnerschaft zu ermöglichen. Die großen 
Wohnungen sind vornehmlich im EG untergebracht.
Studentenappartements und die KITA sind, von 
Deutz aus kommend, im ersten Gebäude unterge -
bracht. Sie sind nach Süden hin ausgerichtet und 
über einen zur Kalker Hauptstraße hin verglasten 
Laubengang effizient erschlossen. Dieser und eine 
vorgelagerte Terrassenzone im Süden sorgen für 
optimalen Schallschutz.
Die KITA ist um einen Garten organisiert, welcher 
durch große bestehende Bäume atmosphärisch 
eingefasst bleibt. Er bietet den Kindern einen ges-
chützten grünen Außenbereich. 
Das in der Mitte liegende U-förmige Haus, sowie 
das im Westen liegende L-förmige Haus, das an 
die bestehende Blockrandbebauung anschließt, 
sind reine Wohngebäude. Das Haus auf dem östli -
chen Grundstück bietet auch einer Wohngruppe 
Platz. Das Erdgeschoss ist zur Kalker Hauptstrasse 
als Hochparterre ausgebildet um den Wohnungen 
genügenden Privatheit zu bieten. Zur Hofseite sind 
die Gärten barrierefrei von den Wohnungen aus zu 
erreichen.
Die Freisitze sind je nach Anforderung an die Pri-
vatheit und den Schallschutz als vorhängende Bal-
konen oder Loggia ausgebildet. Raumschaffende 
Elemente, wie Versprünge, Staffelungen, kurze Aus-
kragungen, schlanke “Ecken”, leiten und verbinden 
die räumlichen Zonen verschiedener Identitäten.
Ein dem Zugang zur Bahn im Süden nahe liegen -
des Gebäude beinhaltet im Erdgeschoss die Ju -
gendgruppe (alternativ 5 Wohneinheiten). Diese ist 
im Norden zur Quartiersfläche und im Süden zum 
eigenen Garten hin ausgerichtet. Dieses Haus bil -
det gemeinsam mit der bestehenden Wohnbebau -
ung einen Rücken zur Quartiersfläche und ist gle -
ichzeitig Gelenk für die verbindenden Wegräume 
innerhalb des Quartiers.
Aussenraumgestaltung
Die bestehenden großen Bäume werden durch 
Solitärbäumen (z.B. Sophora, schöne Blüte, ro-
bust) ergänzt. Die Wohnqualität wird durch die 
Wahlfreiheit zwischen den privaten, gemeinschaft -
lichen und den öffentlichen Freiraumangeboten 
ergänzt. Die Zugangsbereiche zu den Gebäuden 
sollen Adressen und Kommunikationsräume sein. 
Die Quartiersmitte erhält multifunktional nutzbare 
Platzräume, ein Quartierszimmer (z.B. für Nachbar-
schaftsaktionen, Kindergruppe, Strickgruppe u.ä.) 
mit einem angrenzenden Spiel- und Aufenthalts -
bereich mit Picknicktischen, Kräuterbeeten etc.
Die Quartiersmitte wird als ‚shared surface‘ aus -
gebildet und erhält einen geschliffen Asphalt mit 
einer lebendigen Textur. Poller und Randsteine ord-
nen dezent Fußgängerwege und den sporadischen 
PKW-Verkehr. Sitzbänke und Müllhäuser werden 
als Sichtbetonfertigteile hergestellt. 
Schallschutz
Die Bebauung entlang der Kalker Hauptstraße 
schützt das Quartier konsequent vor dem Straßen -
lärm. Hier werden keine privaten Außenräume oder 
Freisitze angeboten, großzügige Hauseingangs -
räume beleben hier das Straßenbild. Ein Großteil 
Der Städtebau
Drei Baukörper entlang der Kalker Hauptstraße 
schließen an die im Osten angrenzende bestehende 
Blockrandbebauung an und stellen ein angemes -
senes Entrée zum Stadtteil Kalk dar. Die gegliederte 
Fassade rhythmisiert die lange Gebäudeflucht und 
bildet zwei Eingangssituationen zum neuen Quarti-
er räumlich aus. Diese drei Häuser entwickeln sich 
in die Tiefe des Quartiers und bilden offene hofar-
tige Räume, die allen Bewohnern ein Lebensumfeld 
mit großen Grünflächenanteil jenseits der urbanen 
Betriebsamkeit bieten. Der Entwurf vervollständigt 
die städtebauliche Struktur und schafft gleichzeitig 
eine hohe Wohnqualität im Binnenbereich.
Die Stadträume - Quartiersfläche, Hofräume und 
Grüne Membran
In Verlängerung der Barcelonaallee befindet sich 
die Quartiersfläche. Dieser Stadtraum verbindet 
alle Häuser und deren offene grüne Höfe sowie die 
unterschiedlichen Programmbausteine des neuen 
Quartiers. Es ist eine vornehmlich den Fußgängern 
vorbehaltene Fläche, die einerseits den Bewohnern 
der Wohnungen ist nach Osten oder Westen ori -
entiert, so dass hier auf technische Schallschutz-
maßnahmen verzichtet werden kann. Dies wird von 
der bestehenden Bebauung des Erbbauvereins 
sowie des südlichen Baukörpers ermöglicht, die die 
Schallemissionen der Bahn nicht in die Tiefe des 
Quartiers dringen lässt. Lediglich die Studentenap -
partements sowie der viergeschossige Baukörper 
im Süden benötigen verglaste Freisitze, sowie eine 
kontrollierte Wohnraumlüftung, die den Verzicht auf 
offenbare Fenster ermöglicht.
Baukonstruktion / Materialiät
Die Fassaden sind aus hellem Putz. Die Sockel -
bereiche sind in Textur und Farbe  abgesetzt und 
reagieren auf Besonderheiten der Gebäude sowie 
der Umgebung. Die vorspringenden Balkone und 
zurückspringenden Loggias gliedern die Baukörper 
horizontal. Die teilweise verglasten Freisitze sowie 
die Geländer setzten feingliederige Akzente. Es ent-
steht eine Architektur, die sich kraftvoll urban, aber 
gleichzeitig nahbar zeigt und zur Aneignung durch 
die Bewohner einlädt. 
Kalker Hauptstraße
KiTA Jugendeinrichtung alternativ 5 Wohnungen
Wohngruppe
3
 
1
4
7
1-Zimmer
2-Zimmer
3-Zimmer
4-Zimmer
5-Zimmer
EG
Studenten
10
8 
14
7
1
1-Zimmer
2-Zimmer
3-Zimmer
4-Zimmer
5-Zimmer
OG 1
Studenten
11
8 
15
6
1-Zimmer
2-Zimmer
3-Zimmer
4-Zimmer
5-Zimmer
OG 2
Studenten
7
7 
14
7
2
1-Zimmer
2-Zimmer
3-Zimmer
4-Zimmer
5-Zimmer
OG 3
Studenten
8
10 
12
5
1
1-Zimmer
2-Zimmer
3-Zimmer
4-Zimmer
5-Zimmer
OG 4
Studenten
5
10 
6
2
1-Zimmer
2-Zimmer
3-Zimmer
4-Zimmer
5-Zimmer
OG 5
Wohnungsgemenge
Quartiersmitte
EmpfehlungJäck Molina & Dastouri Architekten, Köln
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk

npa nebel pössl architekten Köln
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk
Wohnen am Grünebergplatz
Städtebau
Die neue Gebäudegruppe stellt den westlichen Ortseingang von Köln-Kalk dar. Sie ist flankiert durch stark 
frequentierte Verkehrstrassen der Bahn am südlichen und des Autoverkehrs auf der Kalker Hauptstraße am 
nördlichen Grundstücksrand.  
Die dreiteilige Bebauung entlang der Kalker Hauptstraße wirkt als straßenräumliches Gegenüber von 
Polizeipräsidium und Köln Arcaden um im weiteren Verlauf in den stadträumlich wirksamen Platz an der Kalker Post einzumünden.
Die Höhe der geplanten Bebauung verringert sich im Westen beginnend von sechs auf vier Vollgeschosse. Die 
beiden im Winkel angeschlossenen Gebäude entlang der Grünebergstraße sind mit fünf Vollgeschossen und 
Staffelgeschoss konzipiert. Eine gefaltete Gebäudefigur vermittelt zu der stadträumlichen Geometrie, die von 
der Trimbornstraße begründet und in der Wohnbebauung des südlichen Nachbargrundstücks fortgeschrieben 
wurde.
Die neue Anlage wird durch einen inneren Quartiersplatz verankert, dessen räumliche Kontur identifikationsbildend 
wirkt und dem Inselcharakter eines städtischen Restraumes entgegenwirkt. Gegenüber der Barcelona-Allee ist 
als Fuge zwischen den ersten beiden Baukörpern eine Privatstraße nach dem Shared-Space-Konzept geplant, 
die in ihrem Verlauf die Nutzungen im hinteren Bereich des Grundstücks anbindet. Durch eine kleine Passage, 
die an den Gartenbereichen der KiTa und der Wohngruppe vorbeiführt, ist ein Fußgängerweg als barrierefreier 
Anschluss zur Bahnhaltestelle Trimbornstraße geführt.
Nutzungen
Der westliche, sich in die Tiefe des Grundstücks entwickelnde Baukörper enthält im Erdgeschoss die über das 
Wohnen hinausgehenden Nutzungen.
Am westlichen Ortseingang ist hier das Jugendzentrum mit einer kleinen platzartigen Aufweitung am 
Haupteingang und mit eigenem Freibereich geplant. Im weiteren Verlauf schließt sich die KiTa an, die ihren 
Haupteingang über die verkehrsberuhigte Privatstraße erhält. Die Hauptnutzungen orientieren sich hierbei zu 
einem inneren Grünraum. Am südlichen Ende des gefalteten Baukörpers, der sich in seinem Verlauf in der Tiefe 
des Grundstücks auf drei Geschosse reduziert, ist die Wohngruppe der Diakonie Michaelshoven vorgesehen. 
Zur Kalker Hauptstraße hin sind ab dem ersten Geschoss Studenten-Appartements geplant, die über einen 
(verglasten) Laubengang erschlossen werden und deren Wohnbereich sich mit einer verglasten Loggia nach 
Süden öffnet. Im weiteren Verlauf des Gebäudes finden sich öffentlich geförderte Wohnungen, die ebenfalls 
über einen – diesmal offenen - Laubengang angebunden sind.
Das mittlere und das östliche Gebäude sind für den öffentlich geförderten Wohnungsbau konzipiert und haben 
mehrspännige Treppenhauskerne. Die Erdgeschoss-Wohnungen besitzen hierbei einen kleinen Gartenanteil, 
der sich zum Platz hin orientiert, von diesem aber durch Einfriedungen getrennt ist.
Über die Grünebergstraße werden zwei Tiefgaragen-Einfahrten angebunden, jeweils am Kopfende der Gebäude, 
um eine ausreichende Tiefe zur Einmündung in die Kalker Hauptstraße zu gewährleisten.
Parken
Das kleine östliche Gebäude erhält eine eigene Tiefgarage als Mittelgarage, auch um hier einfach einen ersten 
Bauabschnitt realisieren zu können. Die beiden anderen Gebäude erhalten eine gemeinsame langgezogene 
Tiefgarage von der alle Treppenräume direkt erreichbar sind. Eine kostenintensive zweigeschossige Tiefgarage 
wird vermieden. Fahrradstellplätze können dezentral hausnah angeboten werden. Eine Zufahrt direkt von der 
Kalker Hauptstraße ist verzichtbar.
Grundrisse
Die Gebäudegrundrisse antworten auf unterschiedliche Ansprüche je nach Lage im Plangebiet, vor allem was 
den städtebaulichen Schallschutz betrifft. 
Das große westliche Gebäude erhält eine Konzeption mit je zwei baulichen Rettungswegen am Ende von 
Laubengangerschließungen. Das Studentenhaus besitzt Appartements mit vorderem verglasten Laubengang 
und hinterem Schallschutzwintergarten. Die gefaltete Wohnanlage schließt mit deren langer Fassadenseite 
einen privaten Innenhof ab. Somit besitzt der größte Baukörper mit den größten Schallimmissionsansprüchen 
ausschließlich der Kalker Hauptstraße abgewandte und nach Südwesten orientierte Aufenthaltsräume.
Das mittlere große fünfgeschossige Gebäude erhält an je einem Treppenraum in einer Drei- und Vierspänner-
Typologie jeweils eine Mischung aus Klein- und Familienwohnungen, so dass zur Kalker Hauptstraße pro 
Wohnung maximal ein Schlafraum entsteht. 
Das kleine östliche L-förmige Gebäude beinhaltet ebenfalls Mehrspänner mit schmalen, in einer großen 
Gebäudetiefe entwickelten Grundrissen. Auf das grundrissgeometrisch mögliche Staffelgeschoss an der Kalker 
Hauptstraße wurde zur Klärung der Gebäudefigur und zugunsten der Qualität von Nordost-ausgerichteten 
Wohnungen verzichtet.
Die Jugendfreizeitstätte ist in den Konturen und statischen wie haustechnischen Achsbindungen der 
darüberliegenden Wohngeschosse konzipiert und deshalb  gegebenenfalls unproblematisch in Wohnungen 
wandelbar.
Die Wohngruppe erhält durch die umliegenden Wege einen bevorzugten und abgetrennten Ort mit eigener 
Identifikationskraft und integrationsfördernder direkter Beziehung zur Platzmitte. 
Freiflächen und BegrünungKleinkinderspielplätze und Spielflächen befinden sich sowohl auf dem inneren Quartiersplatz als auch im 
Freibereich des östlichen Wohngebäudes. Im rückwärtigen Bereich der Jugendeinrichtung gibt es eine platzartige 
Aufweitung mit Sitzinsel und Baum. Der Außenbereich der KiTa ist durch Hecken abgegrenzt. 
Der Hof zwischen Bauteil A und Bauteil B erhält den Charakter eines urbanen Platzes mit durchgehender 
Pflasterung. Eine mittige Grünfläche mit Holzpodest als Sitzgelegenheit strukturiert den Platz, auch mit 
Kleinkinderspiel. Der barrierefreie Zugang zur Bahnhaltestelle erfolgt mit einer Rampe parallel zur Bahnlinie, 
der Fußweg führt seitlich vorbei. Bauteil C erhält Mietergärten und analog zum großen Hof eine Fläche für 
Kleinkinderspiel. Besucherstellplätze sind an der Grünebergstraße geplant und an zwei weiteren rückwärtigen 
Wegestücken. Die Flachdächer aller Gebäude erhalten eine extensive Begrünung.
Müllkonzept
Die Müllstandorte sind dezentral in Gruppen von vier bis acht Behältern an Gebäudeecken für die Müllfahrzeuge 
direkt erreichbar in den Außenanlagen integriert. Passive Schallschutzmaßnahmen
Das Gebäude im Lärmpegelbereich VI zur Kalker Hauptstraße wurde mit Laubengängen entwickelt um 
Kastenfensteranlagen zu vermeiden. Die beiden Gebäude im Lärmpegelbereich V wurden als Mehrspänner 
konzipiert, da hier Schallschutzfenster an der technisch oberen Grenze auch in Kunststoff realisierbar sind.
Der Laubengang kann nach schalltechnischer Überprüfung, da der Pegel im Lärmpegelbereich VI um 1-3 dB(A) 
über dem Lärmpegelbereich V liegt, ohne Verglasung/Einhausung ausgeführt werden, wenn die Brüstung 
ausreichend hoch ist und die Unterseiten der Loggiendecken akustisch wirksam verkleidet werden. Es wird hier 
jedoch aus sozialästhetischen Gründen – robuste Mieterschaft, hoher Staubeintrag, Witterungsunabhängigkeit 
- trotz der höheren Kosten eine zugelassene Laubengangverglasung nach dem System Solarlux vorgeschlagen, 
die der Betrieb durch pfleglicheren Umgang zurückzahlen wird.
Im Erdgeschoss wird im Bereich der Aufenthaltsräume von KiTa und Jugendfreizeitstätte entweder eine 
Kastenfensteranlage oder eine Prallscheibe vorgesehen. Die Verglasung der Loggien in dem westlichen Bauteil  
wird mit Aluminium-Faltschiebeanlagen konzipiert, mit denen die von ADU benannten 62dB sichergestellt 
werden.Energieversorgung
Der Wärmeenergiebedarf wird durch Anschluss an die in unmittelbarer Nähe der nordwestlichen Grundstücksecke 
liegende Fernwärmeleitung mit einem Primärenergiefaktor 0 gedeckt.Materialien
Die Sockelbereiche der Gebäude erhalten aufgrund der stark exponierten Lage eine texturreiche farbige 
Putzhaut. Die sonstigen Fassadenflächen werden als feinstrukturiert geputzte Wärmedämmverbundsysteme 
ausgeführt. Aus Gründen der Nachhaltigkeit soll hier nach Möglichkeit ein System mit mineralischer Dämmung 
und mineralischem Putz zum Einsatz kommen. Die Fenster werden bis auf die stark belasteten Bereiche im EG 
als Kunststoff-Fenster ausgeführt. 
Lageplan 1:500
Eingang Jugendzentrum Foyer Kita Nutzungsverteilung Erschließung - Treppenhäuser / Laubengänge / RampenLaubengang Wohnungen
Ansicht  1:200
öffentlich geförderte Wohnungen
Wohngruppe
Jugendzentrum
freifinanzierte Studentenwohnungen
Kita
Tiefgarage / Keller
Feuerwehrerschließung / - aufstellflächeAbstandsflächen
A
B
C
Wohnungsmix
Studentenwohnungen
60 x 1 Zi-WE
10 x 2 Zi-WE
öffnetlich geförderte Wohnungen
68 x 1 Zi-WE
49 x 2 Zi-WE
28 x 3 Zi-WE
23 x 4 Zi-WE
6 x 5 Zi-WE
Wohngruppe
9 x WE

Schmitz-Helbig Architektur Köln
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk
Jugendeinrichtung
ca. 352m² Nutzfläche
Eingang
Gruppe 4
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
WC
WC
WC
Haus 1
Haus 2
Haus 3
Haus 4 Haus 5 Haus 6
Haus 7 Haus 8
Haus 9 Haus 10
Eingang
Kita
Haupteingang
Studentwohnungen
WC 2 WC 3 WC 4WC 1
Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 411 2 2 3 3 4 4
Garderobe 1 Garderobe 2 Garderobe 3
Gard. 4
Küche/
Vorrat
Lager Hausarbeit
/Putzkammer
Büro
KIWA
Personal
WC D WC H
Mehrzweckraum
Abstellraum
S-Bahn
Kalker Hauptstraße
Baufeld A Baufeld B
Baufeld C
Baufeld B
Kita
ca. 747m² Nutzfläche
Wohngruppe
ca. 370m² Wohnfläche
B
B
A
A
C
C
VK TG
VK TG
VK TG
VK TG
VK TG
Nebeneingang
Studentwohnungen
Eingang
Jugendeinrichtung
Eingang
Wohngruppe
Ohne Jugendeinrichtung sind die folgenden fünf
Wohnungstypen aus dem 1.OG anzusetzen:
1 x 1 Zi.-Whg.  |  2 x 2 Zi.-Whg.
1 x 3 Zi.-Whg.  |  1 x 4 Zi.-Whg.
Grünebergstraße
5 Zi.-Whg.
110,9m²
2 Zi.-Whg.
59,9m²
1 Zi.-Whg.
48,9m²
1 Zi.-Whg.
46,6m²
3 Zi.-Whg.
73,4m²
4 Zi.-Whg.
98,4m²
4 Zi.-Whg.
98,4m²
4 Zi.-Whg.
98,4m²
2 Zi.-Whg.
63,5m²
1 Zi.-Whg.
48,9m²
1 Zi.-Whg.
46,6m²
3 Zi.-Whg.
78,5m²
3 Zi.-Whg.
78,9m²
1 Zi.-Whg.
48,9m²
2 Zi.-Whg.
62,9m²
3 Zi.-Whg.
79,9m²
1 Zi.-Whg.
49,0m²
1 Zi.-Whg.
49,0m²
5 Zi.-Whg.
108,5m²
3 Zi.-Whg.
80,5m²
F
F
FI
Schmitz-Helbig Architektur
Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße Köln-Kalk
Erdgeschoss 1:200
Schwarzplan 1:2000
Ansicht Nord Kalker Hauptstraße 1:200 Baufeld C Baufeld B Baufeld A
urbane Maßstäblichkeit
klare städtebauliche Einordnung
Definition von Räumen
Verortung
differenzierte Materialität
:
QUARTIERSIDENTITÄT

Schultearchitekten Köln
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk
Überlappung der Abstandsflächen städtebaulich vertretbar, 
da die gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet sind unddie bauordnungsrechtlichen Mindestabstände eingehalten werden.
Überlappung der Abstandsflächen städtebaulich vertretbar, 
da die gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet sind und
die bauordnungsrechtlichen Mindestabstände eingehalten werden.
Überlappung der Abstandsflächen städtebaulich vertretbar, da die gesunden Wohnverhältnisse gewährleistet sind unddie bauordnungsrechtlichen Mindestabstände eingehalten werden.
Müllfahrzeug
Müll
Müll
Feuerwehr
Feuerwehr
Aufstellfläche
Feuerwehr 1.+2.OG
Aufstellfläche
Feuerwehr 1.+2.OG
Die Wohngruppe der Diakonie ist erdgeschossig im östlichen Gebäudeabschnitt mit einem eigenen Garten 
geplant und über eine Allee mit dem Nachbarschaftsplatz angebunden. Nach Westen wird diese Allee bis zum 
Eingang der Kindertagesstätte geführt, so dass eine eigenständige Erschließungsspanne formuliert wird, die alle 
durchgesteckten Erschließungskerne anbindet und somit die Integration der nachbarschaftlichen Mitte stärkt.
Die Kindertagesstätte wird über eine großzügige Eingangshalle erschlossen. Bis auf den  Mehrzweckraum, 
der bewusst durch Öffnungen zur Kalker Hauptstraße ablesbar geplant ist, sind alle Aufenthaltsflächen 
lärmgeschützt zum Innenbereich ausgerichtet. Die Eingangshalle / Foyer sowie der Mehrzweckraum lassen sich 
durch entsprechende Raumteiler flexibel zuschalten, so dass eine multifunktionale Nutzung gewährleistet ist. Die 
Gruppenräume der Einrichtung sind über den Haupteingang sowie über einen separaten Zugang direkt mit den 
Freianlagen verbunden. 
Freianlagen
Strukturierung
Als zentraler Fokus für den Freiraum steht die Integration und Verknüpfung des Planungsgebietes mit der 
Umgebung. Hierbei wird vor allem Wert auf die Schaffung von Aufenthaltsqualität gelegt.
Eine Ost-West Spange bildet hierfür die Basis und ein zentraler Platz dient als Vermittler zwischen Bestands- 
und  Neubauten. Der öffentliche Raumcharakter der Spange wird zusätzlich durch die Wohn- und Spielstraße in 
Verlängerung der Barcelona-Allee zum S-Bahnhof Trimbornstraße geprägt. 
Eine klare Zonierung durch die Separation von den privaten Räumen wie den Anwohnergärten oder den KiTa-
Außenanlagen erlaubt eine intime Aufenthaltsqualität, während die Gemeinschaft in den öffentlichen Räumen 
wie der Spange und der Wohn- und Spielstraße durch das Angebot der Spiel- und Aufenthaltsareale gefördert 
wird. Zusätzlich bietet der im Osten verortete Spielplatz ein Gemeinschafts-Plus für die Anwohner. 
Erschließung - Verkehr
Die Grundstruktur für die Erschließung  der Gebäude von der Grünebergstraße wird durch die Freiraumspange 
gelöst, wobei der westliche Teil im Planungsgebiet die Fortbewegung für Fußgänger und Radfahrer als 
Hauptschwerpunkt setzt. Dieses wird vor allem dadurch ermöglicht, dass der ruhende Verkehr bereits in der 
Grünebergstraße in die Tiefgaragen geleitet wird. Den Anliegern des Nachbargrundstückes wird dagegen eine 
Erschließung von dem Märkischen Weg über den Platz zur Grünebergstraße ermöglicht, wobei Service- und 
Rettungsfahrzeuge durch die Rundumfahrt von der Grünebergstraße über den Märkischen Weg und die S-Bahn 
Magistrale eine optimale Andienung frei steht. Eine barrierefreie Anbindung wird im gesamten Planungsgebiet 
hergestellt, sowie natürlich auch zur S-Bahnhaltestelle.
Während die PKW Stellplätze vorwiegend in der Tiefgarage untergebracht werden und ausschließlich der 
KiTa Drop-Off und zusätzlich Besucherparkplätze an der Kalker Hauptstraße entstehen sollen, werden die 
Besucherstellplätze für Fahrräder dezentral vor den Eingängen und am zentralen Platz untergebracht.
Bestandsbäume
Der Erhalt von Bestandsbäumen hat eine hohe Priorität und der Großteil dieser wird insbesondere im Bereich der 
Bahntrasse erhalten. Die Hauptwegeverbindungen werden zudem durch charakterprägende Neupflanzungen 
ergänzt und bilden die Rahmung für die Freiräume. 
Wohnen
Durchgang S-Bahn
Wohnen
Wohnen
Grünebergstraße
Wohngruppe im EG
Kindertagesstätte im EG
Studentenwohnen im OG
+45.43 +45.95 +46.47+47.00
+50.00
+60.10
+62.30
+63.10 +63.10
+65.30 +65.30
+66.40
I
VI
V+St
V+St
IV+St
IV+St
IV+St
TG
TG
Grünebergstraße
Gemeinschaftsgärten
Spiel
Spiel
Parken
Parken
Parken
Studenten
Drop-Off KiTa
KiTa
Aussengeräte
KiTa-Gärten
Fahrräder
Mülleinhausung
Spiel
Rampe + Mülleinhausung
Barcelona - Allee Kalker Hauptraße
I
VI
V+St
V+St
IV+St
IV+St
IV+St
Architektur
Das Plangebiet wird durch die Kalker Hauptstraße im Norden, durch die Gleisanlage der Deutschen Bahn im Süden 
sowie von den Grundstücken der Bestandsbebauung an der Grünebergstraße im Osten begrenzt. Mit den Köln-
Arkaden und dem Polizeipräsidium schließen nördlich der Kalker Hauptstraße sechsgeschossige monofunktional 
genutzte Gebäude an.
Der städtebauliche Entwurf arbeitet, abgeleitet aus der vorhandenen Umgebung, mit zwei Gebäudestrukturen: 
Mit der klaren linearen Weiterführung der straßenbegleitenden Bebauung der Kalker Hauptstraße sowie die 
dazu diagonal platzierte Struktur der vorhanden östlichen Bebauung der Gleiskörper der Bundesbahn. Hierdurch 
verbinden sich im Quartier die bestehenden Wohngebäude mit der Neuplanung um einen neuen Quartiersplatz, der 
als Nachbarschaftstreff,  Begegnung und Miteinander  einen Ort der Mitte definiert. 
Die Kalker Hauptstraße wird durch eine straßenbegleitende Bebauung, die sich in ihrer Geschossigkeit an der 
Maßstäblichkeit der Umgebung orientiert, gefasst. Ein sechsgeschossiger Baukörper an der Bahnüberführung 
entwirft zusammen mit dem Polizeipräsidium das Tor nach Kalk. Die Gestaltung der Fassade hinsichtlich Materialität 
und Geometrie unterstreicht die Eigenständigkeit dieses Gebäudeteils und definiert für die freifinanzierten 
Studentenappartements eine eigene Adressbildung. 
Entsprechend der nördlichen Fassung der Kalker Hauptstraße stuft sich der straßenbegleitende Gebäuderiegel 
bis auf vier Geschosse mit Staffelgeschoss ab und schließt somit die vorhandene Blockstruktur. In der Flucht 
der Barcelona-Allee wird mit einem zweigeschossigen Durchgang für die barrierefreie fußläufige Anbindung zum 
westlichen Gleisaufgang offen gehalten. Eine stärkere Öffnung des Gebäuderiegels wird an dieser Stelle hinsichtlich 
der städtebaulichen Bedeutung dieser Verbindung und bezüglich des Lärmschutzes nicht vorgeschlagen. 
Außerdem werden hierdurch Hol- und Bringeverkehre zur Kindertagesstätte aus dem Quartier gehalten. Über 
einen Erschließungsstich an der Grünebergstraße bleibt die vorhandene Bebauung im Blockinnenbereich 
sowie die Planstraße mit den Tiefgaragenerschließungen an die Kalker Hauptstraße angebunden. Zwei zur 
straßenbegleitenden Bebauung an der Kalker Hauptstraße diagonal gestellte Baukörper übernehmen mit vier 
Geschossen plus Staffelgeschoss die Maßstäblichkeit der vorhandenen Bebauung an der Bahn und fassen die 
fußläufige Verbindung durch das Quartier zur Bahnhaltestelle mit einer Wohn- und Spielstraße.
Durch die unterschiedliche Stellung der Baukörper ergeben sich an der Kalker Hauptstraße durchgesteckte 
Wohnungen mit Nord – Südausrichtung sowie im Innenbereich Ost – westorientierte   Grundrisslösungen. Die 
Erschließungskerne an der Kalker Hauptstraße sind erdgeschossig durch einen Stich mit den Freiflächen im 
Innenbereich barrierefrei direkt verknüpft. Fluraufweitung an den Erschließungsstichen ermöglicht die Unterbringung 
von Kinderwagen, Spielgeräten, Bobby-car etc. Die Anbindung   der mit einem Hochparterre geplanten Häuser 
straßenseitig erfolgt durch großzügige Treppenhäuser mit internen Treppen. 
Entsprechend den Vorgaben des Wohnungsmixes sind die größeren Wohnungen erdgeschossig mit vorgelagerten 
großzügigen privaten Freiflächen realisiert. Die Gestaltung der Grundrisse reagiert auf die Lärmimmission der Kalker 
Hauptstraße mit durchgesteckten Wohnungen, in denen die Schlafräume nach Norden und die Wohnzimmer nach 
Süden ausgerichtet sind, mit einer ausreichenden Schalldämmung der Außenbauteile sowie einer kontrollierten 
Wohnraumlüftung. Zur Kalker Hauptstraße mit einem Lärmpegelbereich  V werden keine Balkone vorgeschlagen.
Kleinere Wohnungen in den Regelgeschossen haben als Dreispänner lediglich eine Südausrichtung. Für die 
geplanten Balkone, Loggien und Terrassen bahnseitig nach Süden sind im Lärmpegelbereich IV keine zusätzlichen 
Maßnahmen erforderlich. Der zur Kalker Hauptstraße vorgelagerte Laubengang des Torgebäudes schützt passiv 
die nach Süden ausgerichteten Einraumwohnungen der Studentenappartements. Die nach Süden ausgerichteten 
Balkone sind mit öffenbaren Vollverglasungen als Lärmschutz versehen. Die Wohngebäude im Innenbereich 
werden ebenerdig barrierefrei von der Wohn- / Spielstraße erschlossen. Durchgesteckte Grundrisse profitieren von 
der Qualität der Ost – Westausrichtung. Im östlichen Riegel ist die Jugendeinrichtung optional innerhalb der drei 
mittleren Wohnungen realisierbar. 
Feuerwehr 1:1000
Lageplan  1:500
Schwarzplan   1:2000
Perspektive Kalker Hauptstrasse
Entwurfsskizze
Abstandsflächen 1:1000
Entsorgungskonzept 1:1000
Ansicht Kalker Hauptstraße 1:200
Mehrfachbeauftragung Kalker Hauptstraße  
 Wohnbebauung

Konrath und Wennemar Architekten Düsseldorf
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk

Peter Bastian Architekten Münster
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren „Kalker Hauptstraße – Ehemaliges MHD-Gelände“ in Köln-Kalk
Peter Bastian Architekten BDA + Heuschneider LandschaftsarchitektenMehrfachbeauftragung Kalker Hauptstrasse in Köln-Kalk
Blatt
+46,46
+46,40
+46,40
+47,12
+47,20
+48,90
+46,60
+46,60
+45,95
+46,11
+45,51
+46,60 +46,60
+46,93
+46,78
+46,60 +46,30
+46,44
+46,30
+45,43
+46,66
Grünebergstraße
Trimbornstraße
Walter - Pauli - Ring
Außenbereich
Wohngruppe
125m²
Zuwegung S-Bahn
94 Radstpl
StreetballSpielplatz145 m²
Gerätehaus
Rampe
Bobbycar
Außenkante TG
Außenkante TG
Spielgeräte
Müll
Müll
Müll
Müll
TG
Ein-/Ausfahrt
Kita
Kurzzeitparken
Durchfahrt
PP
P
PP
P PP
P P P P
H
Gehweg
V V
IV
Rettungsweg
Feuerwehr
Unterführung
TG
Ein-/Ausfahrt
Rettungsweg
Feuerwehr
Rettungsweg
Feuerwehr
Rettungsweg
Feuerwehr
Siedlungs-
garten
Rettungsweg
Feuerwehr
Abstandsß.
Abstandsß.
Abstandsß.
Abstandsß.
Abstandsß.
Abstandsß.
Abstandsß.
Abstandsß.
Abstandsß.
IV
VI
Abstandsß.
Abstandsß.
Abstandsß.
Grenze Grundst
Abstandsß.Abstandsß.
Abstandsß.
Abstandsß.
Müllabfuhr
Müllabfuhr
Kalker Hauptstraße
Barcelona-Allee
Rampe
Ansicht Ansicht
C-CC-C
B-B B-B
A-A A-A
D-D
D-D
D-D D-D
PrivatstraßeDurchfahrt für Müll- und Rettungsfahrzeuge
Kinder-
tagesstätte
Wohngruppe
Jugend-
einrichtung
Wohnen Wohnen
Grünebergstraße
Sandkasten
I
1
Städtebauliches Konzept / Lageplan M 1:500
Schwarzplan M 1:2000
Perspektive Hof Perspektive Jugendbereich Perspektive Grünebergstraße
Perspektive Kalker Hauptstraße

Anlage 3

13007 Zeichen

/ 2 
 
A N L A G E  3  
613 Tuch 2408/2017 
 
 
Begründung für die Teilaufhebung 
Arbeitstitel: MHD-Gelände in Köln-Kalk 
  
 
 
Planinhalt und Rechtskraft des Bebauungsplanes 
Der Bebauungsplan Nr. 70451/03 (Vorhaben- und Erschließungsplan, VEP) umfasst den Bereich 
zwischen der Bahntrasse Köln-Siegburg im Westen und Süden, der Kalker Hauptstraße im Norden 
und der Bebauung westlich der Trimbornstraße im Osten. Er wurde am 18.08.2003 rechtskräftig. 
 
Der Bebauungsplan setzt Mischgebiete und Allgemeines Wohngebiet (MI § 6 BauNVO und WA § 4 
BauNVO), die IV-VII-geschossig bebaubar sind und öffentlichen Verkehrsflächen fest. 
 
 
Teilaufhebungsbereich 
Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst den westlichen und nördlichen Teil des 
oben beschriebenen Plangebiets (westlich und nördlich der Grünebergstraße, vgl. Anlage 1). Der 
Teilaufhebungsbereich umfasst folgende Flurstücke (alle Gemarkung Kalk; Flur 23): 
106, 105, 107, 108, 39, 38, 84, 37, 67. 
 
Der Bebauungsplan setzt im Teilaufhebungsbereich vier hinsichtlich Art und Maß der baulichen 
Nutzung differenzierte Mischgebiete (MI) und öffentliche Verkehrsfläche fest. Die Grundflächen-
zahlen betragen 0,4 bis 0,8, die Geschossflächenzahlen 1,4 bis 3,8. Es ist eine Bebauung mit IV 
bis zwingend VIII Vollgeschossen in geschlossener Bauweise zulässig. Dabei wird die Bebauung 
an der Kalker Hauptstraße als geschlossene Blockrandbebauung (Baulinie) konzipiert. Die Grüne-
bergstraße ist als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Entlang der Bahntrasse und in der öffent-
lichen Verkehrsfläche sind Baumpflanzungen festgesetzt. 
 
Der Teilaufhebungsbereich ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet (MI) dargestellt. 
 
Die derzeit zulässige Bebauung wurde in dem Teilaufhebungsbereich nicht realisiert. Hier befindet 
sich aktuell noch eine Bürobebauung aus den 1950er Jahren, welche grundsätzlich von den Fest-
setzungen des Bebauungsplans abweicht, Stellplätze und Zwischennutzungen (Autohandel). 
 
Die nähere Umgebung des Bezirkszentrums Kalk ist durch die nördlich der Kalker Hauptstraße 
gelegenen Köln Arcaden (Einkaufszentrum), das Kölner Polizeipräsidium (mit bis zu IX-
Geschossen) und die weitgehend viergeschossige Blockrandbebauung der Gründer- und Nach-
kriegszeit entlang der Kalker Hauptstraße geprägt. Während die Erdgeschosse durch Einzelhan-
dels- und Dienstleistungsnutzungen bestimmt sind, finden sich in den Obergeschossen vielfach 
Wohn- oder Büronutzungen. 
 
 
Grund der Teilaufhebung 
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehene Bebauung der Mischgebiete wurde vom Vor-
habenträger nicht realisiert. Das allgemeine Wohngebiet wurde zeitnah nach Rechtskraft des Be-
bauungsplans von einer Wohnungsbaugenossenschaft umgesetzt. Der bisherige Vorhabenträger 
hat 2016 endgültig entschieden, den Standort seiner Hauptverwaltung (Bestandbebauung im Be-
reich der geplanten Teilaufhebung) aufzugeben und an einen neuen Standort im Deutzer Feld in 
Kalk zu verlagern. Die entsprechenden Grundstücke wurden an eine Wohnungsbaugesellschaft 
veräußert.

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/ 3 
 
 
Die neue Eigentümerin hat Anfang 2017 ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit dem 
Schwerpunkt Wohnungsbau unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Maßes der baulichen 
Nutzung aus dem Bebauungsplan durchgeführt.  
 
Der von der Jury empfohlene Entwurf von Jäck Molina Architekten, Köln, sieht insgesamt circa 260 
Wohneinheiten (inklusive circa 70 Studentenwohnungen, Wohngruppen) überwiegend im geförder-
ten Wohnungsbau, eine viergruppige Kindertagesstätte und eine Jugendeinrichtung vor. Aufgrund 
der Lage im Bezirkszentrum mit optimaler ÖPNV-Anbindung werden eine Reduzierung der not-
wendigen Stellplätze um 45 Prozent, die Einrichtung von Car-Sharing-Stellplätzen und ein hoher 
Anteil von Fahrradstellabstellplätzen vorgesehen. Der Städtebau und die Freiraumplanung (wbp 
Landschaftsarchitekten, Essen) sehen eine differenzierte Gliederung in öffentliche und private 
Aussenräume mit vielfältigem Spielangebot und Wegeverbindungen auch zur S-Bahnhaltestelle 
Trimbornstraße vor. 
 
Die Erschließung ist über den bereits ausgebauten Teil der Grünebergstraße als öffentliche Ver-
kehrsfläche gesichert, auf einen weiteren Ausbau des westlichen Teils soll dem städtebaulichen 
Konzept entsprechend zugunsten einer überwiegend autofreien Erschließung verzichtet werden. 
 
Verfahren 
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im Ver-
fahren nach § 2 BauGB, wie es auch für die Neuaufstellung von Bebauungsplänen zur Anwendung 
kommt, einschließlich einer Umweltprüfung und der Erarbeitung eines Umweltberichts. Das Maß 
der baulichen Nutzung wird sich mit dem beabsichtigten Neubauvorhaben deutlich reduzieren. 
Entgegen der Festsetzungen von bis zu zwingend 8 Geschossen, einer GRZ von 0,8 und einer 
GFZ von 3,0 bis 3,8 ist zukünftig eine Höhenentwicklung bis maximal 6 Geschosse, eine GRZ von 
0,5 und eineGFZ von 2,0 vorgesehen. Die Ausnutzung des Grundstückes wird sich demnach re-
duzieren und fügt sich städtebaulich besser in die vorhandene Situation ein. Die Öffentlichkeit wird 
im Rahmen eines Aushangs über die beabsichtigte Teilaufhebung frühzeitig informiert. 
 
 
Auswirkungen 
Nach der Teilaufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplans erfolgt die planungsrechtliche Beur-
teilung von Vorhaben auf Grundlage von § 34 Absatz 1 BauGB und ist eine überwiegend dem 
Wohnen dienende Bebauung zulässig, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.  
 
 
Umweltbelange 
Zu den Umweltbelangen/umweltbezogenen Schutzgütern, die im weiteren Verfahren Gegenstand 
der Umweltprüfung und des Umweltberichts sein werden, liegen bisher die nachfolgend dargestell-
ten Informationen und Erkenntnisse vor. Diese sollen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 
BauGB überprüft und weiter vervollständigt werden. 
 
Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt, Eingriff/Ausgleich, Boden 
Die Fläche der Teilaufhebung ist heute als Scherrasen mit Einzelbäumen (vorwiegend Linden) 
ausgeprägt. Prägende Baumstandorte entlang der Bahntrasse wurden im Freiraumkonzept be-
rücksichtigt. 
 
Da erhebliche Eingriffe in den Bestand derzeit nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes 
bereits zulässig sind, ergeben sich keine relevanten Veränderungen für Eingriffe, die die oben ge-
nannten Schutzgüter betreffen. Im Rahmen des Aufhebungsverfahrens wird eine artenschutzfach-
liche Einschätzung des Baumbestandes eingeholt. 
 
Landschafts- und Ortsbild 
Das Ortsbild wird durch die beabsichtigte Bebauung nach § 34 Absatz 1 BauGB nur unwesentlich 
verändert. Die Bebauung bleibt hinter den Festsetzungen des Bebauungsplans (Höhe) zurück und

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/ 4 
 
berücksichtigt die Höhenentwicklung und überbaute Grundstücksfläche der prägenden Umgebung. 
Die Voraussetzungen eines Einfügens nach § 34 Abs. 1 BauGB sind bei der vorliegenden Planung 
gegeben. 
 
Wasser  
Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich der Teilaufhebung nicht vorhanden, es wird keine 
Zulässigkeit von Nutzungen herbeigeführt, die als grundwassergefährdend einzustufen wären. Für 
das Umweltmedium Wasser ergeben sich keine Änderungen durch die Teilaufhebung. 
Starkregen  
Bei einem 100-jährigen Starkregenereignis (Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbe-
triebe Köln, AöR) sind untergeordnete Teilflächen (bestehender Wendehammer, Fläche westlich 
der Bestandsgebäude) überflutungsgefährdet. Bauliche Vorsorgemaßnahmen werden im Rahmen 
des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. 
 
Klima und Luft 
In der Planungshinweiskarte der Stadt Köln zur zukünftigen Wärmebelastung ist der Teilaufhe-
bungsbereich als hoch (wärme-) belastete Siedlungsfläche dargestellt. Vor dem Hintergrund der 
prognostizierten Klimawandelfolgen, hier insbesondere der sommerlichen Überwärmung innerstäd-
tischer Quartiere, sollten bei einer möglichen Bebauung Maßnahmen zur Verbesserung des Mikro-
klimas vorgesehen werden, zum Beispiel Dachbegrünung und Baumpflanzungen. Die Teilaufhe-
bung bewirkt aufgrund des Einfügungsgebots nach § 34 Absatz 1 BauGB in die nähere Umgebung 
in ihrem westlichen Teilbereich eine Verringerung des zulässigen Versiegelungsgrades. Hier ist 
bisher in dem Teilgebiet MI 1 des Bebauungsplanes eine GRZ von 1,0 durch die Einräumung des 
Tiefgaragenbonus zulässig. Durch die künftig geringere zulässige Versiegelung dieses Teilberei-
ches verringert sich das Aufheizungspotenzial. 
 
Für das Umweltmedium Klima ergeben sich durch die Teilaufhebung somit geringe Veränderungen 
zum Positiven. 
Luftschadstoffe 
Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass in dem Teilaufhebungsbereich die Grenzwer-
te der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über Luftqualitätsstan-
dards und Emissionshöchstmengen) überschritten werden. Dies betrifft insbesondere auch die 
Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung der Kalker 
Hauptstraße mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen (DTV) von über 12.000 
Kfz/24h und der geschlossenen Baukörper der Planbebauung ist der Belang im weiteren Aufhe-
bungsverfahren zu prüfen. 
Aufgrund des Einfügungsgebots gemäß § 34 BauGB werden auch künftig keine Betriebe und An-
lagen zulässig sein, die in erheblichem Umfang Schadstoffe emittieren. Die Zunahme von Emissi-
onen aus Hausbrand und zusätzlichem Kfz-Verkehr wird erfahrungsgemäß nur gering ausfallen. 
Erneuerbare Energien/Energieeffizienz, Abfälle und Abwasser 
Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, 
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie sind in 
der Objektplanung nach den geltenden Fachgesetzen und den anerkannten Regeln der Technik zu 
beachten. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes hat diesbezüglich keine Auswirkungen. 
 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölke-
rung insgesamt sind aufgrund der Planteilaufhebung nicht zu erwarten.  
Lärm und Erschütterungen  
Es besteht eine Belastung durch Verkehrslärmimmissionen aus dem Straßen- und Schienenver-
kehr. Die Immissionen aus dem Straßenverkehr im Bereich der Kalker Hauptstraße sind als erheb-
lich anzusehen. Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens wurden hierzu gutachterliche Untersu-
chungen durchgeführt und die Ergebnisse zum Beispiel im Städtebau und bei der Grundrissgestal-
tung berücksichtig. Notwendige Schallschutzmaßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren 
nachzuweisen.

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Die Immissionen aus dem Schienenverkehr sind unabhängig von der Planteilaufhebung in der Ob-
jektplanung nach gültigem Immissionsschutzrecht und den allgemein anerkannten Regeln der 
Technik zu betrachten. Gegebenenfalls sind Schutzmaßnahmen vorzusehen. 
In der Objektplanung für die vorgesehene Bebauung wird ferner der Schutz vor Erschütterungen 
Schienenverkehr zu berücksichtigen sein. Die genaue Höhe der Verkehrslärmbelastung wird im 
weiteren Verfahren vertieft. 
Altlasten 
Der Teilaufhebungsbereich befindet sich innerhalb einer Fläche, die im Kataster der Altlasten und 
altlastverdächtigen Flächen als Altstandort Nr. 80217 und 80217_011 registriert ist. Von dem Alt-
standort gehen gegenwärtig keine Gefahren für Boden, Grundwasser oder für den Menschen aus. 
Die Flächen müssen jedoch vor einer Bebauung nutzungsorientiert untersucht werden. 
Gefahrenschutz 
Der Teilaufhebungsbereich liegt innerhalb eines hochwassergefährdeten Bereichs. Nach Realisie-
rung von mobilen Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Bereich der Messe und stationärer 
Hochwassermaßnahmen im Bereich des Rheinparks gemäß Hochwasserschutzkonzept der Stadt 
Köln ist das Plangebiet auch vor einem 200-jährigen Hochwasser geschützt. Er liegt nach gegen-
wärtigem Kenntnisstand nicht innerhalb der Achtungsabstände von Störfallbetrieben. Belange des 
Gefahrenschutzes sind nicht berührt. 
 
Kultur- und Sachgüter  
Baudenkmale sind im Teilaufhebungsbereich nicht vorhanden. Bei unvermutetem Auffinden von 
Bodenfunden sind unabhängig davon, ob eine Bebauung gemäß dem derzeit noch rechtswirksa-
men Bebauungsplan oder gemäß § 34 BauGB erfolgt, die Bestimmungen des Denkmalschutzge-
setzes NRW zu beachten. Die Belange des Kultur- und Sachgutschutzes, insbesondere des 
Denkmalschutzes werden durch die Planteilaufhebung nicht berührt. 
 
Fazit aus den bisher vorliegenden Erkenntnissen 
Im Zuge einer Neubebauung des Geländes sind der Lärmschutz, Erschütterungsschutz und der 
Schutz vor Überflutungen bei extremen Starkregen zu beachten. Darüber hinaus wird aus mikro-
klimatischen Gründen sowie aus Gründen des Erhalts des natürlichen Wasserkreislaufs eine 
Dachbegrünung empfohlen. 
 
Es erfolgt eine artenschutzfachliche Einschätzung des Baumbestandes. 
 
 
Umsetzung 
Die geplante Bebauung wird durch die GAG Immobilien AG in Abstimmung mit der Stadt Köln in 
zeitlicher Parallelität zu dem Teilaufhebungsverfahren auf Grundlage der Ergebnisse des Qualifi-
zierungsverfahrens ausgearbeitet.

Anlage 1

455 Zeichen

Bereich der Teilaufhebung.DONHU+DXSWVWUD‰H
Bebauungsplan 70451/03
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0D‰VWDEN
StadtplanungsamtGeltungsbereich der Teilaufhebung des vorhabenbezogenenBebauungsplanes 70451/030+'*HOlQGHLQ.|OQ.DON
0 10050 200300 Meter

Anlage 0

1546 Zeichen

A N L A G E 0   
 
 
 
Beschluss über die Einleitung der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 -  
Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk 
Vorlage 2408/2017 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage in den Sitzun-
gen des Stadtentwicklungsausschusses und der Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
 
 
 
 
Mit der beabsichtigten Bebauungsplanteilaufhebung soll zeitnah eine Bebauung des Areals auf 
Grundlage von § 34 BauGB ermöglicht werden. Der bestehende Vorhaben- und Erschließungsplan 
(VEP) setzt für den Bereich der Teilaufhebung Mischgebiet (§ 6 BauNVO, MI) fest, welches einer 
Wohnbebauung im geplanten Umfang entgegensteht.  
 
Im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens wurde im Frühjahr 2017 ein städtebauliches Konzept 
entwickelt, welches unter Berücksichtigung der wesentlichen städtebaulichen Kennwerte (über-
baubare Grundstücksfläche, Gebäudehöhen) des VEP, die geplanten Nutzungen (Wohnen, Ju-
gendeinrichtung, Kindertagesstätte) vorsieht. Das Ergebnis der Mehrfachbeauftragung fügt sich 
nach § 34 BauGB in die prägende Umgebung ein. Mit der geplanten Teilaufhebung des VEP und 
einer Umsetzung auf Grundlage von § 34 BauGB besteht die Möglichkeit zeitnah, dringend benö-
tigten, geförderten Wohnraum und eine Kindertageseinrichtung zu schaffen. 
 
Eine Beschlussfassung in der vorgeschlagenen Beratungsreihenfolge ist erforderlich, um den an-
gestrebten Baubeginn Mitte 2018 zu erreichen: 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) am 07.09.2017 Anhörung 
Stadtentwicklungsausschuss am 21.09.2017 Entscheidung

Anlage 2

8 Zeichen

Anlage 2

Beschlussvorlage Ausschuss

5595 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
613 Tuch Az 
Vorlagen-Nummer 
 2408/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 - Einleitungsbeschluss- ;  
Arbeitstitel: MHD Gelände in Köln-Kalk 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, das Verfahren zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 70451/03 für das Gebiet 
östlich der Bahntrasse Köln-Siegburg, südlich der Kalker Hauptstraße und westlich und östlich 
der Grünebergstraße (Gemarkung Kalk, Flur 23, Flurstücke 106, 105, 107, 108, 39, 38, 84, 37, 
67) —Arbeitstitel: MHD-Gelände in Köln-Kalk— nach § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Ab-
satz 8 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1 (Aushang). 
 
 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 
Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan Nr. 70451/03 (Vorhaben- und Erschließungsplan, VEP) umfasst den Bereich 
zwischen der Bahntrasse Köln-Siegburg im Westen und Süden, der Kalker Hauptstraße im Norden 
und der Bebauung westlich der Trimbornstraße im Osten. Er wurde am 18.08.2003 rechtskräftig. 
 
Der Bebauungsplan setzt Mischgebiete und Allgemeines Wohngebiet (MI § 6 BauNVO und WA § 4 
BauNVO), die IV-VIII-geschossig bebaubar sind und öffentlichen Verkehrsflächen fest. 
 
 
Teilaufhebungsbereich 
Der räumliche Geltungsbereich der Teilaufhebung umfasst den westlichen und nördlichen Teil des 
oben beschriebenen Plangebiets (westlich und nördlich der Grünebergstraße, vgl. Anlage 1). Der 
Teilaufhebungsbereich umfasst folgende Flurstücke (alle Gemarkung Kalk; Flur 23): 
106, 105, 107, 108, 39, 38, 84, 37, 67. 
 
Der Teilaufhebungsbereich ist im Flächennutzungsplan Mischgebiet (MI) dargestellt. 
 
Die derzeit zulässige Bebauung wurde in dem Teilaufhebungsbereich nicht realisiert. Hier befindet 
sich aktuell noch eine Bürobebauung aus den 1950er Jahren, welche grundsätzlich von den Festset-
zungen des Bebauungsplans abweicht, Stellplätze und Zwischennutzungen (Autohandel). 
 
Die nähere Umgebung des Bezirkszentrums Kalk ist durch großflächigen Einzelhandel, das Kölner 
Polizeipräsidium (mit bis zu IX-Geschossen) und die weitgehend viergeschossige Blockrandbebau-
ung entlang der Kalker Hauptstraße mit einem hohen Wohnanteil geprägt.

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Grund der Teilaufhebung 
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehene Bebauung der Mischgebiete wurde vom Vorha-
benträger nicht realisiert. Der bisherige Vorhabenträger hat 2016 die noch nicht umgesetzten Berei-
che im Zuge der Verlagerung seiner Hauptverwaltung ins Deutzer Feld an eine Wohnungsbaugesell-
schaft veräußert. 
 
Die neue Eigentümerin hat Anfang 2017 ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren mit dem 
Schwerpunkt Wohnungsbau unter Berücksichtigung des grundsätzlichen Maßes der baulichen Nut-
zung aus dem Bebauungsplan durchgeführt.  
 
Der von der Jury empfohlene Entwurf von Jäck Molina Architekten, Köln (vgl. Anlage 4), sieht insge-
samt circa 260 Wohneinheiten (inklusive circa 70 Studentenwohnungen, Wohngruppen) überwiegend 
im geförderten Wohnungsbau in bis zu VI-geschossigen Gebäuden, eine viergruppige Kindertages-
stätte und eine Jugendeinrichtung vor. Aufgrund der Lage im Bezirkszentrum mit optimaler ÖPNV-
Anbindung werden eine Reduzierung der notwendigen Stellplätze um 45 Prozent, die Einrichtung von 
Car-Sharing-Stellplätzen und ein hoher Anteil von Fahrradstellabstellplätzen vorgesehen. Der Städte-
bau und die Freiraumplanung (wbp Landschaftsarchitekten, Essen) sehen eine differenzierte Gliede-
rung in öffentliche und private Aussenräume mit vielfältigem Spielangebot und Wegeverbindungen 
auch zur S-Bahnhaltestelle Trimbornstraße vor. 
 
Die Erschließung ist über den bereits ausgebauten Teil der Grünebergstraße als öffentliche Verkehrs-
fläche gesichert, auf einen weiteren Ausbau des westlichen Teils soll dem städtebaulichen Konzept 
entsprechend zugunsten einer überwiegend autofreien Erschließung verzichtet werden. 
 
Verfahren 
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 70451/03 erfolgt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im Verfahren 
nach § 2 BauGB, wie es auch für die Neuaufstellung von Bebauungsplänen zur Anwendung kommt, 
einschließlich einer Umweltprüfung und der Erarbeitung eines Umweltberichts. Eine frühzeitige Betei-
ligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 soll im Rahmen eines Aushangs (Modell 1 ) erfolgen. 
 
Weitere Erläuterungen siehe Begründung (Anlage 3) 
 
Umsetzung 
Die geplante Bebauung wird durch die GAG Immobilien AG in Abstimmung mit der Stadt Köln in zeit-
licher Parallelität zu dem Teilaufhebungsverfahren auf Grundlage der Ergebnisse des Qualifizie-
rungsverfahrens ausgearbeitet. 
 
 
Anlagen 4

Beratungsverlauf (2)

07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.13 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 14.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Kalker Hauptstraße 1
  • Trimbornstraße
  • Grünebergstraße 5
  • Barcelona-Allee
  • Walter-Pauli-Ring
  • Michaelshoven
  • Bergstraße
  • Im Winkel

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Details

Aktenzeichen
2408/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
07.09.2017
Erstellt
03.08.2017 14:31