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"Löschgruppe Longerich der Freiwilligen Feuerwehr Köln", Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion (Vorlagen-Nr. 1119/2023)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 1816/2023 vom 01.06.2023

Stand: Am 31.08.2023 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Anfrage AN/1119/2023

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/1119/2023 Anfrage gem. §§ 4 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Löschgruppe Longerich der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Anfrage der SDP zur Sitzung am 01.06.2023 - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die LG Longerich ist seit 1981 in einem von der Stadt Köln angemieteten Gebäude in der Longericher Hauptstraße untergebracht. Diese Unterkunft kann aufgrund gravieren- der baulicher und technischer Mängel nicht weiter genutzt werden, weshalb vom Rat der Stadt Köln im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung (2689/2022) eine Anmie- tung eines Interims für einen Zeitraum von 10 Jahren beschlossen wurde. In der Begründung der Vorlage wird ausgeführt, dass dieses Interim „als zielführende Lösung bis zur Realisierung eines bezugsfertigen Neubaus eines Feuerwehrgerätehau- ses angesehen“ wird. Und weiter heißt es dort: „Die mittelfristige Neubauplanung (vgl. Kap. 4.3.3 – Session Nr. 0413/2016) auf einem zu entwickelnden städtischen Grund- stück am Heckweg bleibt hiervon unberührt und wird durch die Verwaltung weiter ver- folgt.“ - 2 - Vor diesem Hintergrund fragen wir an: 1 Welchen Planungs- bzw. Umsetzungsstand hat die erwähnte mittelfristige Neu- bauplanung am Heckweg und wann ist – unabhängig vom auf 10 Jahre angemie- teten Interim – mit der bezugsfertigen Fertigstellung des Neubaus zu rechnen? 2 Wieso kam es überhaupt 2022 zur Entscheidung über ein Interim, wo doch bereits sechs Jahre seit dem Beschluss zur Neubauplanung vergangen waren? Hätte die- ser Zwischenschritt bei zügiger Planung nicht vermieden werden können? 3 Besteht nach Einschätzung der Verwaltung die Möglichkeit, dass anstatt des ge- planten Neubaus am Heckweg das Interim auch dauerhaft die LG Longerich be- herbergt (z. B. durch Ankauf der Immobilie)? 4 Falls Frage 3 mit ja beantwortet wird: Welche alternativen Planungen oder Optio- nen bestehen seitens der Verwaltung zur Nutzung des Grundstücks am Heckweg, ggfs. auch in Kooperation mit dem Eigentümer des benachbarten Festplatzes? 5 Wieso wurde die BV Nippes, wenn sie schon nicht vorberatend beteiligt war, nicht im Nachgang in einer Mitteilung über den Vorgang informiert? gez. Müller
  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

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    Dezernat, Dienststelle I/372/22 Vorlagen-Nummer 1816/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 "Löschgruppe Longerich der Freiwilligen Feuerwehr Köln", Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion (Vorlagen-Nr. 11192023) Auf die Anfrage der SPD-Fraktion antwortet die Verwaltung wie folgt: 1. Welchen Planungs- bzw. Umsetzungsstand hat die erwähnte mittelfristige Neu- bauplanung am Heckweg und wann ist – unabhängig vom auf 10 Jahre angemie- teten Interim – mit der bezugsfertigen Fertigstellung des Neubaus zu rechnen? Antwort: Für einen Neubau auf dem Grundstück im Bereich des Lindweilerwegs ist eine Ände- rung des derzeitigen Bebauungsplans notwendig. Der Vorgang befindet sich in der Be- arbeitung des Fachamtes innerhalb der Verwaltung. Im Anschluss kann mit weiteren Planungen begonnen werden. 2. Wieso kam es überhaupt 2022 zur Entscheidung über ein Interim, wo doch be- reits sechs Jahre seit dem Beschluss zur Neubauplanung vergangen waren? Hätte dieser Zwischenschritt bei zügiger Planung nicht vermieden werden kön- nen? Antwort: Der Neubaubedarf wurde im Brandschutzbedarfsplan 2016 (Vorlagen-Nr. 0413/2016) erwähnt. Eine entsprechende Bedarfsplanung wurde durchgeführt, ein Suchraum fest- gelegt und die Änderung des Bebauungsplanes auf den Weg gebracht. Aufgrund diverser gravierender baulicher Mängel bestand am bisherigen Standort drin- gender Handlungsbedarf. Bereits seit langem war die Verwaltung auf der Suche nach einer kurzfristigen alterna- tiven Unterbringung, welche sich in 2022 ergab. Vorab sind zahlreiche Bemühungen zur Anmietung eines alternativen Objektes gescheitert. Die Marktlage zur Anmietung potenziell geeigneter Objekte ist sehr schwierig und von hoher Konkurrenz geprägt. 3. Besteht nach Einschätzung der Verwaltung die Möglichkeit, dass anstatt des ge- planten Neubaus am Heckweg das Interim auch dauerhaft die LG Longerich be- herbergt (z. B. durch Ankauf der Immobilie)? Antwort: 2 Das angemietete Objekt erfüllt grundsätzlich die Anforderungen an eine Liegenschaft für die Freiwillige Feuerwehr. Der Mietvertrag hat eine Laufzeit von 10 Jahren und wurde 2022 geschlossen. Eine weitergehende Nutzung muss im Bedarfsfall zunächst zwischen Eigentümer und Verwaltung verhandelt werden. 4. Falls Frage 3 mit ja beantwortet wird: Welche alternativen Planungen oder Optio- nen bestehen seitens der Verwaltung zur Nutzung des Grundstücks am Heck- weg, ggfs. auch in Kooperation mit dem Eigentümer des benachbarten Festplat- zes? Antwort: Derzeit ist die Verwaltung in der Prüfung über eine mögliche Nachnutzung, um Mög- lichkeiten der alternativen Nachfolgenutzung im Rahmen des Liegenschaftsbedarfes der Feuerwehr Köln zu planen. 5. Wieso wurde die BV Nippes, wenn sie schon nicht vorberatend beteiligt war, nicht im Nachgang in einer Mitteilung über den Vorgang informiert? Antwort: Aufgrund der unter 2. beschriebenen Dringlichkeit in Verbindung mit der allgemeinen Lage auf dem Immobilienmarkt war ein regulärer Sitzungslauf nicht möglich. Eine um- fassende Mitteilung ist mit Abschluss der Maßnahme und Einzug in die neue Liegen- schaft, voraussichtlich Ende 2023, vorgesehen.

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2023

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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