1609/2019
Sondernutzung des Lenauplatzes
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3689 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 1609/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 Sondernutzung des Lenauplatzes AN/0569/2019 Die FDP in der Bezirksvertretung Ehrenfeld teilt mit, dass der Lenauplatz in Köln-Neuehrenfeld sehr beliebt für Veranstaltungen wie Sommerfeste, aber auch für Filmaufnahmen sei. Diese intensive Nut- zung sei immer wieder eine Herausforderung für die Bürgerinnen und Bürger, die im Umfeld des Lenauplatzes wohnen. Die FDP bittet daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Für wie und welche Sondernutzungen wurden im Kalenderjahr 2018 und in den Monaten 01/2019 bis 04/2019 Genehmigungen erteilt? 2. Wie sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Sondernutzung auf dem Lenauplatz für eine Festveranstaltung? 3. Wie sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Sondernutzung auf dem Lenauplatz für Filmaufnahmen bzw. als Parkfläche bei Filmaufnahmen? 4. Gibt es eine maximale Anzahl von Sondernutzungen für den Lenauplatz für ein Kalenderjahr? Mitteilung der Verwaltung: zu 1: Im Kalenderjahr 2018 und bis zum 30.04.2019 wurden für folgende Veranstaltungen auf dem Lenau- platz straßenwegrechtliche Sondernutzungserlaubnisse erteilt: Veranstaltung Erlaubnisnehmer 2018 Karnevalseröffnung Herr Bezirksbürgermeister Wirges Ehrenfelder Dienstagszug Festausschuss Ehrenfelder Karneval e.V. Straßenfest Landmannstraße Geschäftsleute der Landmannstraße Lichterfest Bürgervereinigung Ehrenfeld e.V. Tanz auf dem Lenauplatz Caritasverband für die Stadt Köln e.V. Sommerfest Große Ehrenfelder KG Straßentango Privatperson (ortsansässiger Künstler) Weihnachtsbaum Aufstellung Bürgervereinigung Ehrenfeld e.V. Weihnachtsbaumverkauf Gewerbetreibender 2019 Karnevalseröffnung Herr Bezirksbürgermeister Wirges Ehrenfelder Dienstagszug Festausschuss Ehrenfelder Karneval e.V. zu 2: Bei den vorstehenden Nutzungen handelt es sich nahezu ausschließlich um straßenwegerechtliche 2 Sondernutzungserlaubnisse, die unter Zugrundelegung eines kurzen Veranstaltungskonzepts bzw. einer Veranstaltungsbeschreibung beschieden werden. Neben den formellen ordnungsbehördlichen Anforderungen muss ein örtlicher Bezug der Antragstellenden zum Lenauplatz gegeben sein. Im Fall des langjährigen, gewerblichen Weihnachtsbaumverkaufes wird der örtliche Bezug aufgrund der Verwurzelung im Bezirk und seiner Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk un- terstellt. zu 3: Im Kalenderjahr 2018 und bis zum 30.04.2019 wurden im Zusammenhang mit Drehgenehmigungen jeweils für 12 Tage straßenverkehrsrechtliche Anordnungen getroffen. Es ist erklärtes Ziel der Stadt Köln, durch die Ansiedlung von Produktionsfirmen und die Errichtung von Produktionsstätten ein herausragender Medienstandort sowohl im Land Nordrhein-Westfalen als auch im Bundesgebiet zu sein. Entsprechende straßenverkehrsrechtliche Anordnungen werden je- doch nur erteilt, wenn ein öffentliches Interesse der Bevölkerung an den Produktionen erkennbar ist. Da aufgrund wechselnder Produktionen und Einschränkungen keine allgemeine Aussage in Bezug auf die Voraussetzungen möglich ist, wird die Genehmigungsfähigkeit von Dreharbeiten im Einzelfall geprüft. Die durch Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Köln definierte Zumutbarkeitsgrenze von bis zu 15 Drehtagen pro Jahr wird hierbei durch die Verwaltung beachtet. zu 4: Eine maximale Zahl von zulassungsfähigen Veranstaltungen auf dem Lenauplatz, die eine straßen- wegerechtliche Sondernutzungserlaubnis erfordern, ist nicht festgelegt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Lenauplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 1609/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.05.2019
- Erstellt
- 07.05.2019 09:34