0360/2019
Spielstraße im Starenweg in Köln-Vogelsang
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2283 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 0360/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 Spielstraße im Starenweg in Köln-Vogelsang hier: Prüfantrag der FDP/Piraten-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.11.2018, TOP 8.3 „Die FDP/Piraten-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich ist, den Starenweg in Köln- Vogelsang als Spielstraße einzurichten.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Anordnung verkehrsberuhigter Bereiche kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Die Straßen müssen durch Ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Verkehr eine untergeordnete Bedeutung einnimmt. Der Starenweg unterscheidet sich sichtlich nicht von anderen Straßenzügen in Köln Vogelsang. Eine bloße Ausschilderung des Straßenzuges als verkehrsberuhigter Bereich ist gefährlich und nicht er- laubt, da hier durch den mangelnden Eindruck des verkehrsberuhigten Bereichs die Vorgaben zur Geschwindigkeitsbegrenzung von den Verkehrsteilnehmenden meist nicht eingehalten werden. Daher sind mit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs zwingend Umbaumaßnahmen erforder- lich, wie beispielsweise die Gestaltung des Bodenbelages in Pflasterbauweise, niveaugleicher Aus- bau sowie einhergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Alleine die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches würde weder für zu Fuß Gehende noch für Pkw-Fahrende die Situation ändern bzw. die Aufenthaltsqualität erhöhen. Aufgrund der engen Fahrbahn ist es schwierig und aufwendig bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit umzusetzen. Zudem darf in einem verkehrsberuhigten Bereich nur dort geparkt werden, wo es aus- drücklich gestattet ist. Daher muss bei der Planung eines verkehrsberuhigten Bereichs ausreichend Vorsorge zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs getroffen werden. Aufgrund der engen Fahrbahn ist dieser Nachweis als problematisch zu bewerten. Daher kann eine Ausweisung des Starenwegs als verkehrsberuhigter Bereich zur Zeit nicht erfolgen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0360/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 01.02.2019
- Erstellt
- 28.01.2019 07:43