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0360/2019

Spielstraße im Starenweg in Köln-Vogelsang

Beantwortung einer Anfrage (BV) 01.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 18.03.2019, TOP 12.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2283 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0360/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 
 
Spielstraße im Starenweg in Köln-Vogelsang 
hier: Prüfantrag der FDP/Piraten-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
vom 05.11.2018, TOP 8.3 
„Die FDP/Piraten-Fraktion bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich ist, den Starenweg in Köln-
Vogelsang als Spielstraße einzurichten.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Anordnung verkehrsberuhigter Bereiche kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit 
überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Die Straßen müssen 
durch Ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und 
der Verkehr eine untergeordnete Bedeutung einnimmt. 
 
Der Starenweg unterscheidet sich sichtlich nicht von anderen Straßenzügen in Köln Vogelsang. Eine 
bloße Ausschilderung des Straßenzuges als verkehrsberuhigter Bereich ist gefährlich und nicht er-
laubt, da hier durch den mangelnden Eindruck des verkehrsberuhigten Bereichs die Vorgaben zur 
Geschwindigkeitsbegrenzung von den Verkehrsteilnehmenden meist nicht eingehalten werden. Daher 
sind mit der Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs zwingend Umbaumaßnahmen erforder-
lich, wie beispielsweise die Gestaltung des Bodenbelages in Pflasterbauweise, niveaugleicher Aus-
bau sowie einhergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.   
 
Alleine die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches würde weder für zu Fuß Gehende noch 
für Pkw-Fahrende die Situation ändern bzw. die Aufenthaltsqualität erhöhen. Aufgrund der engen 
Fahrbahn ist es schwierig und aufwendig bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit 
umzusetzen. Zudem darf in einem verkehrsberuhigten Bereich nur dort geparkt werden, wo es aus-
drücklich gestattet ist. Daher muss bei der Planung eines verkehrsberuhigten Bereichs ausreichend 
Vorsorge zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs getroffen werden. Aufgrund der engen Fahrbahn 
ist dieser Nachweis als problematisch zu bewerten. Daher kann eine Ausweisung des Starenwegs als 
verkehrsberuhigter Bereich zur Zeit nicht erfolgen.

Beratungsverlauf (1)

18.03.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0360/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
01.02.2019
Erstellt
28.01.2019 07:43