V/0442/2005
Umgestaltung der Zumsandestraße im Anschluss an die Kanalsanierung
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Beschlussvorlage
8923 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Umgestaltung der Zumsandestraße nach der Kanalsanierung - Anregung lfd. Nr. 20/2005 gemäß § 24 GO NW Beratungsfolge 21.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. In der Zumsandestraße werden im Anschluss an die Kanalsanierung im Zuge der Wiederher- stellung der Straße im Abschnitt zwischen Warendorfer Straße und Einmündung Sauerländer Weg Parkbuchten und Parkstreifen sowie Baumpflanzungen vorgesehen. 2. Die Anregung lfd. Nr. 20/2005 gemäß § 24 GO NW ist damit erledigt. 3. Der Ausbauplan wird offengelegt. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Baukosten für die Kanalsanierung einschließlich der Wiederherstellung der Straße voraussichtlich 660.000,00 Euro betragen (s. dazu AUB-Vorlage in Anlage 3). Finanzierung/Mittelbereitstellung Es wird zur Kenntnis genommen, dass die angegebenen Baukosten wie folgt finanziert werden (s. dazu AUB-Vorlage in Anlage 3) : Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 7001.950.3002.2 Bauk. Kanalsanierung Ostvier- tel 2005 600.000 VE (2006) 200.000 Vorlagen-Nr.: V/0442/2005 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: BoehmeS@stadt-muenster.de Datum: 23.05.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Begründung: zu 1. und 2.: Die Antragsteller der o. g. Anregung nehmen die bevorstehende Kanalsanierung der Zumsan- destraße zum Anlass, mehrere Vorschläge für die Umgestaltung nach Wiederherstellung der Stra- ße zu machen. Es wird vorgeschlagen, das unter der Asphaltschicht vorhandene Pflaster wieder als Deckschicht zu verwenden bzw. zu ergänzen, den Gehweg im Bereich des Landschaftsver- bandes mit Bauminseln zu versehen, um die Begrünung der Straße zu verbessern, und zusätzli- che Parkbuchten vorzusehen. Die Anregung ist von der Verwaltung geprüft worden, mit dem Ergebnis, dass mehrere Baumpflan- zungen und ein geordnetes und größeres Stellplatzangebot möglich sind. Bei der fachlichen Beur- teilung des Pflasters hat sich herausgestellt, dass das Pflaster unter der Asphaltdeckschicht kein Natursteinpflaster ist, sondern aus Kupferschlacke besteht. Dieses Material kann - anders als Gra- nit- bzw. Kopfsteinpflaster - nicht wieder verwendet werden. Eine Wiederherstellung der Straße mit dieser historischen Pflasterung ist daher weder insgesamt noch abschnittsweise möglich. heutige Situation: Die Zumsandestraße ist seit etwa 10 Jahren Bestandteil einer Tempo-30-Zone und wurde bereits mehrere Jahre vor dem Zeitpunkt der Einrichtung durch verkehrslenkende und bauliche Maßnah- men verkehrsberuhigt. Die Zumsandestraße verläu ft in Süd - Nordrichtung ab Diepenbrockstraße und ist von der Warendorfer Straße aus nicht befahrbar. Die Straße ist durchgehend asphaltiert. Im mittleren Teil ist die Fahrbahn durch bauliche Maßnahmen verengt worden. Durch den vorhande- nen Straßenquerschnitt ist das Stellplatzangebot begrenzt; Stellplatzmöglichkeiten können nur auf einer Fahrbahnseite angeboten werden. Dazu sind heute auf der Westseite mehrere Stellplätze markiert. Auf der Ostseite beanspruchen die parkenden Fahrzeuge die Hälfte des Gehweges, da- mit noch genügend Fahrbahnbreite für die Durchfahrt übrig bleibt. Diese Situation ist unbefriedi- gend; aber ohne bauliche Umgestaltung nicht zu verbessern. zur Planung: Die im Antrag gewünschten Baumpflanzungen im Gehwegbereich des Landschaftsverbandes können nicht vorgenommen werden wegen der durchgehenden Fernwärmeleitungen. Eine weitere Begrünung ist aber im Zuge der Neugestaltung der Straße auf der Ostseite an mehreren Stellen in den Parkbuchten ohne Verzicht auf Stellplatzangebote möglich und wünschenswert. Da die Zumsandestraße für die Kanalsanierung komplett aufgenommen wird, besteht die Möglich- keit, in Teilbereichen ein neues Straßenraumprofil zu planen (Anlage 2) und eine Ordnung des ruhenden Verkehrs vorzunehmen. Dabei können zusätzlic he Stellplatzmöglichkeiten legalisiert werden. Die Fahrbahn erhält eine Breite, die für den Begegnungsverkehr Kfz / Fahrrad komfortabel ist. Die Umgestaltung der Zumsandestraße bezieht sich auf den Abschnitt zwischen Warendorfer Straße und Sauerländer Weg. Es wird vorgeschlagen, den Gehweg auf der Westseite zu ver- schmälern und Stellplätze auf der Fahrbahn zu markieren. Auf der Ostseite wird der Gehweg ebenfalls verschmälert. Hier können Parkstände abwechselnd mit einigen zusätzlichen Baum- scheiben eingebaut werden. Durch die vorgesehene Planung wird die Stellplatzsituation geordnet und verbessert. Zum Thema Graffiti in der Schlussbemerkung der Anregung: Bei der Stadt Münster selbst existiert keine Ordnungspartnerschaft Graffiti. Die Antragsteller kön- nen sich mit ihrem Anliegen an den Leiter der Ordnungspartnerschaft, Herrn Eder, beim Polizei- präsidium Münster (Tel.: 275 3400) wenden. zu 3.: Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen hat am 10.05.2005 dem vom Tiefbauamt aufge- stellten Entwurf zur Kanalsanierung der Zumsandestraße zugestimmt (Anlage 3). In dieser Vorlage wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der notwendigen verbesserten Wiederherstellung der - 3 - Straße für die Anlieger beitragsfähige Kosten entstehen (Anlage 4: Lageplan des Abrechnungsge- bietes; für die Fraktionen der Bezirksvertretung). Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabenge- setz Nordrhein-Westfalen) für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 i. d. jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Abs. 3 Buchstabe a) die Zumsandestraße als Anlieger- straße eingestuft. Der vorhandene Mischwasserkanal in der Zumsandestraße im Bereich zwischen Warendorfer Straße und Diepenbrockstraße muss dringend erneuert werden. Neben dem Hauptkanal werden sämtliche Hausanschlüsse und die Oberflächenentwässerung neu ausgebaut. Auch die Stadtwer- ke Münster führen Arbeiten an Ihren Versorgungsleitungen durch. In Verbindung mit den umfangreichen Bauarbeiten werden die Fahrbahn und die Gehwege aufge- nommen und weitestgehend neu hergestellt. In dem Abschnitt zwischen Warendorfer Straße und Hausnummern 13/15 sind erstmalig Längsparkstreifen auf beiden Straßenseiten vorgesehen, die teilweise von Baumscheiben eingefasst werden. Hierfür werden Teilflächen der Fahrbahn und der Gehwege in Anspruch genommen. Fahrbahn: Die Fahrbahn der Zumsandestraße ist mit in Sand verlegtem Großpflaster aus Kupferschlacke, dass bituminös überzogen ist, ohne Oberbau befestigt. Beim Aufnehmen der Kanal- und Hausan- schlussleitungen geht die Gewölbewirkung des Pflasters verloren, so dass die Fahrbahn insge- samt aufgenommen und neu befestigt werden muss. Hier nutzt die Stadt Münster die Gelegenheit, den Oberbau nach heutigem Standard verbessert auszubauen. Aus Gründen der Kostenersparnis wird das bisherige Pflaster durch einen Asphaltaufbau ersetzt. Die Fahrbahn erhält erstmalig eine 57 cm dicke Schotter- und eine 10 cm dicke Asphalttragschicht. Der geplante Oberbau stellt eine Verbesserung im Sinne des § 8 KAG dar. Die beitragsfähigen Kosten betragen voraussichtlich 90.230,00 €. Umlagefähige Kosten: 80 % von 90.230,00 € = 72.180,00 € Parkstreifen : Durch das erstmalige Anlegen von Parkflächen wird eine eindeutige Trennung von ruhendem und fließendem Verkehr erreicht. Die abgestellten Fahrzeuge behindern nicht den fließenden Verkehr. Diese Verbesserung zieht eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG nach sich. Die beitragsfähigen Kosten hierfür betragen voraussichtlich 27.940,00 €. Umlagefähige Kosten: 80 % von 27.940,00 € = 22.350,00 € Gehwege: Die Gehwege werden auf beiden Seiten im Zuge der Erneuerung von Hausanschlüssen und Arbei- ten an den Versorgungsleitungen stark perforiert und deshalb nach Abschluss der Tiefbauarbeiten weitestgehend neu ausgebaut. Sie sind vermutlich über 40 Jahre alt und verfügen zudem nicht über einen genügenden Oberbau. Die Verbesserung der Gehwege durch erstmaligen Einbau einer 20 cm dicken Schottertragschicht und verstärktem Oberflächenmaterial (einschl. tlw. neuer Bordsteinanlage) stellt insgesamt eine Verbesserung im Sinne des § 8 KAG dar. Die beitragsfähige Kosten betragen voraussichtlich 46.490,00 €. Umlagefähige Kosten: 80 % von 46.490,00 € = 37.190,00 € - 4 - Gesamtsumme der zu erwartenden Anliegerbeiträge: = 131.720,00 € Die Grundstückseigen tümer bzw. Erbbauberechtigten werden im Rahmen des Offenlegungsver- fahrens persönlich angeschrieben und über die geplanten Maßnahmen und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge informiert. I.V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Antrag Nr. 20/2005 Anlage 2: Planung Anlage 3: AUB-Vorlage V/0320/2005 Anlage 4: Lageplan des Abrechnungsgebietes (für die Fraktionen)
Anlage_2_Blatt_1
218 Zeichen
Warendorfer Straße Landschaftsverl 26 sgeysspuesunz chaftsverband Stadtplanungsamt Abteilung Verkehrsplanung Zumsandestraße Tempo-30-Zone/Mitte 16 Maßstab: 1:500 Bearbeitet: WILL Mai 2005 Gezeichnet: SL Mai 2005
Anlage_1
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Anregung Nr. 20/2005 Anregung Nr. 20/2005
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Warendorfer Straße
- Zumsandestraße
- Diepenbrockstraße
- Sauerländer Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0442/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 02.06.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37