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AN/0666/2023

Erwerb des Areals der ehemaligen Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 20.04.2023

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 18.09.2023, TOP 3.1

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

4151 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Liegenschaftsausschusses 
Frau Ira Sommer 
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/0666/2023 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 24.04.2023 
 
Erwerb des Areals der ehemaligen Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der 
ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln 
Sehr geehrte Frau V orsitzende, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die SPD -Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die T agesordnung der 
kommenden Sitzung zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Der Liegenschaftsausschuss bestätigt und bekräftigt den Beschluss der 
Bezirksvertretung Innenstadt zu AN/1111/2019 vom 12.09.2019 gemeinsam mit seiner 
Bestätigung am 09.03.2023, siehe AN/0248/2023, und fordert den Rat der Stadt Köln 
auf, die Gebäude der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen 
Generalzolldirektion zu erwerben.  
2. Die V erwaltung wird beauftragt, dem BLB NRW das Kaufinteresse der Stadt Köln 
mitzuteilen und unmittelbar in intensive Gespräche mit dem BLB einzutreten, um den 
Erwerb möglichst zeitnah zu realisieren.  
3. Die V erwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen 
die Gebäude bzw. die Grundstücke  
o für Wohnbebauung bevorzugt mit gefördertem Wohnungsbau 
o zur Einrichtung einer Schule

- 2 - 
 
genutzt werden können. In diesem Kontext soll auch eine Bewertung erfolgen, ob bzw. 
unter welchen Umständen eine Nutzung zu Wohnzwecken (z.B. Unterbringung von 
obdachlosen oder von Obdachlosigkeit betroffenen Personen) die Zweckbindung an 
kommunale Nutzung bei Ausübung des städtischen V orkaufsrechtes erfüllt.  
 
4. Die Ausschüsse für Schule und Weiterbildung sowie der Liegenschaftsausschuss sind 
regelmäßig über den Sachstand der Gespräche zwischen V erwaltung und BLB sowie 
über die Ergebnisse der Prüfungen unter 3. zu informieren.  
 
Begründung: 
 
Mindestens seit 2019 erfolgten sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene diverse 
Initiativen das Ziel, die mittlerweile leerstehenden Liegenschaften des Landes am Riehler Platz 
und in der Wörthstraße, namentlich die ehemalige Oberfinanzdirektion und die ehemalige 
Generalzolldirektion, in städtische Hand zu überführen und einer neuen Nutzung zuzuführen.  
Bislang wurden jedoch seitens der V erwaltung keine Bemühungen unternommen, in 
entsprechenden Gesprächen mit dem Land bzw. dem BLB auf einen Erwerb durch die Stadt 
Köln hinzuwirken.  
Entsprechend des Berichtes des BLB in der Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 9.3.2023 ist 
nun offensichtlich, dass seitens des BLB keine weitere V erwendung der Gebäude durch das 
Land NRW ges ehen wird und auch die vorgeschriebene Entbehrlichkeitsabfrage 
höchstwahrscheinlich zu keinem anderen Ergebnis kommen wird, so dass eine weitere 
Landesnutzung höchst unwahrscheinlich ist.  
 
Damit liegen nun die V oraussetzungen vor, dass die V erwaltung offensiv auf den BLB NRW 
zugehen sollte, um einen Erwerb der Gebäude bestenfalls im Wege der Ausübung des 
kommunalen V orkaufsrechtes zeitnah zu realisieren. Dafür wiederum sind die rechtlichen 
Details bzgl. der Zweckbindung kommunaler Nutzung zu klären, um ent sprechende 
Nutzungen begleitend vorbereiten zu können.  
 
Durch die diversen Neubauprojekte im Bereich des nördlichen Villenviertels besteht im 
fraglichen Bereich ein erheblicher Bedarf an sozialer Infrastruktur. Die Einrichtung einer Schule 
könnte hier eine Option sein, um den virulenten Schulplatzmangel in Köln zu bekämpfen. Aber 
auch die Schaffung von vorwiegend gefördertem Wohnraum in diesem Bereich ist weiterhin 
dringend notwendig, zumal in der Innenstadt bereits jetzt ein erheblicher Mangel insbesondere 
an gefördertem Wohnraum besteht.  
 
Begründung der Dringlichkeit:  
 
Erfolgt mündlich.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten    
SPD-Fraktionsvorsitzender

- 3 -

Beratungsverlauf (1)

18.09.2023 Liegenschaftsausschuss
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0666/2023
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
20.04.2023
Erstellt
20.04.2023 12:08