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Erwerb des Areals der ehemaligen Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 AN/0666/2023 vom 20.04.2023

Stand: Am 18.09.2023 im Liegenschaftsausschuss endgültig zurückgezogen.

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  • SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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    An die Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses Frau Ira Sommer An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0666/2023 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 24.04.2023 Erwerb des Areals der ehemaligen Oberfinanzdirektion Köln, Riehler Platz 2 sowie der ehemaligen Generalzolldirektion, Wörthstr. 1-3, 50668 Köln Sehr geehrte Frau V orsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD -Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die T agesordnung der kommenden Sitzung zu setzen: Beschluss: 1. Der Liegenschaftsausschuss bestätigt und bekräftigt den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt zu AN/1111/2019 vom 12.09.2019 gemeinsam mit seiner Bestätigung am 09.03.2023, siehe AN/0248/2023, und fordert den Rat der Stadt Köln auf, die Gebäude der ehemaligen Oberfinanzdirektion und der ehemaligen Generalzolldirektion zu erwerben. 2. Die V erwaltung wird beauftragt, dem BLB NRW das Kaufinteresse der Stadt Köln mitzuteilen und unmittelbar in intensive Gespräche mit dem BLB einzutreten, um den Erwerb möglichst zeitnah zu realisieren. 3. Die V erwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen die Gebäude bzw. die Grundstücke o für Wohnbebauung bevorzugt mit gefördertem Wohnungsbau o zur Einrichtung einer Schule - 2 - genutzt werden können. In diesem Kontext soll auch eine Bewertung erfolgen, ob bzw. unter welchen Umständen eine Nutzung zu Wohnzwecken (z.B. Unterbringung von obdachlosen oder von Obdachlosigkeit betroffenen Personen) die Zweckbindung an kommunale Nutzung bei Ausübung des städtischen V orkaufsrechtes erfüllt. 4. Die Ausschüsse für Schule und Weiterbildung sowie der Liegenschaftsausschuss sind regelmäßig über den Sachstand der Gespräche zwischen V erwaltung und BLB sowie über die Ergebnisse der Prüfungen unter 3. zu informieren. Begründung: Mindestens seit 2019 erfolgten sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene diverse Initiativen das Ziel, die mittlerweile leerstehenden Liegenschaften des Landes am Riehler Platz und in der Wörthstraße, namentlich die ehemalige Oberfinanzdirektion und die ehemalige Generalzolldirektion, in städtische Hand zu überführen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Bislang wurden jedoch seitens der V erwaltung keine Bemühungen unternommen, in entsprechenden Gesprächen mit dem Land bzw. dem BLB auf einen Erwerb durch die Stadt Köln hinzuwirken. Entsprechend des Berichtes des BLB in der Sitzung der Bezirksvertretung 1 am 9.3.2023 ist nun offensichtlich, dass seitens des BLB keine weitere V erwendung der Gebäude durch das Land NRW ges ehen wird und auch die vorgeschriebene Entbehrlichkeitsabfrage höchstwahrscheinlich zu keinem anderen Ergebnis kommen wird, so dass eine weitere Landesnutzung höchst unwahrscheinlich ist. Damit liegen nun die V oraussetzungen vor, dass die V erwaltung offensiv auf den BLB NRW zugehen sollte, um einen Erwerb der Gebäude bestenfalls im Wege der Ausübung des kommunalen V orkaufsrechtes zeitnah zu realisieren. Dafür wiederum sind die rechtlichen Details bzgl. der Zweckbindung kommunaler Nutzung zu klären, um ent sprechende Nutzungen begleitend vorbereiten zu können. Durch die diversen Neubauprojekte im Bereich des nördlichen Villenviertels besteht im fraglichen Bereich ein erheblicher Bedarf an sozialer Infrastruktur. Die Einrichtung einer Schule könnte hier eine Option sein, um den virulenten Schulplatzmangel in Köln zu bekämpfen. Aber auch die Schaffung von vorwiegend gefördertem Wohnraum in diesem Bereich ist weiterhin dringend notwendig, zumal in der Innenstadt bereits jetzt ein erheblicher Mangel insbesondere an gefördertem Wohnraum besteht. Begründung der Dringlichkeit: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender - 3 -

Beratungsverlauf

  1. 18.09.2023

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 3.1, Entscheidung. Ergebnis: endgültig zurückgezogen

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