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1851/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen, Az.: 54/25

Beschlussvorlage Ausschuss 12.06.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 30.06.2025, TOP 2.5

Anlage 1_Eingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (1) Stand 4.11.2025

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Anlage 1_Eingabe

4956 Zeichen

1 VKA-Praktikums-Richtlinie (Praktikums-Richtlinie) im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberver-
bände (30.12.2024)
2 Bericht der Landesregierung gem. § 10 Absatz 2 SobAG zu den Erfahrungen mit dem Sozialberufe-Anerkennungs-
gesetz (04.03.2025)
3 Pressemitteilung: ver.di und Studierende der Sozialen Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik fordern Lan-
desregierung zu Vergütung im Pflichtpraktikum auf (18.03.2025)
Köln, 30.04.2025TV Prakt Köln
Mail: 
Stadt Köln
Geschäftsstelle für Anregungen
und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen 
Postfach 103564
50475 Köln
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für NRW:
Prekäre Praktika im sozialen Bereich verhindern – Fachkräfte gewinnen
Sehr geehrte Frau Reker,
Sehr geehrter Rat der Stadt Köln,
hiermit regen wir folgende Maßnahmen an, um erste Schritte in Richtung einer angemes-
senen Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zu unternehmen:
1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale
Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der
Jugendzentren Köln gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. pro
Vollzeitäquivalent nach VKA-Praktikums-Richtlinie1
2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im
Raum der Stadt Köln anbieten
3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem
Land NRW nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die
Stadt Köln im Verband Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studieninte-
grierter Pflichtpraktika in Anlehnung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen
Dienst eintreten
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Nach Angaben der Landesregierung erhalten knapp 60 % der Studierenden der Sozialen
Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik keine Vergütung im Pflichtpraktikum2.
Studentische Initiativen haben 1492 Studierende in Köln, Aachen, Dortmund und Münster
zu ihren Erfahrungen und Forderungen zum Thema Praktikumsvergütung befragt3.

Die Ergebnisse:
 bei einer Vergütung erhalten Studierende im Pflichtpraktikum durchschnittlich nur
376 € im Monat
 Da die durchschnittlichen Lebenserhaltungskosten der Studierenden 959 €
betragen, gaben 62 % der Studierenden an, neben ihrem i.d.R. Vollzeitpraktikum
arbeiten zu müssen
 Durchschnittlich fordern Studierende eine Vergütung von 990 €
Die Ergebnisse zeigen, dass viele der angehenden Fachkräfte in dieser Phase des Studi-
ums gezwungen sind, ihre individuelle Belastungsgrenze zu überschreiten, was zusätzlich
den Lerneffekt während des Pflichtpraktikums einschränkt.
Wir sind überzeugt, dass die Stadt Köln und alle anderen Träger durch die Praxisphasen
einen Mehrwert haben, der über die Einarbeitung und Anleitung der Studierenden hinaus-
geht. Oftmals sind die Studierenden nach der Bewältigung eines Teils ihres Studiums be-
reits eine Unterstützung bei Regelaufgaben in der Berufspraxis. Als "Externe" bringen sie
neue Perspektiven ein und konkretisieren mit ihren studentischen Projekten oft nachhaltig
Ideen für die Praxis. Zudem lässt sich aus dem NRW SobAG ein Vertiefungsanspruch an
das Praxissemester ableiten, der die Vertiefung von berufspraktischen Erfahrungen und
Kompetenzen sowie die selbstständige Übernahme einschlägiger Aufgaben beinhaltet.
Dass trotz dieser Umstände keine oder viel zu geringe Vergütungen gezahlt werden, zeigt,
dass die gesellschaftliche Geringschätzung von Sorgearbeit bereits in der Qualifikations-
phase anfängt, da in anderen Studiengängen bis vierstellige Praktikumsvergütungen be-
reits Realität sind. Und das, obwohl Fachkräfte in der Sozialbranche dringend gesucht
werden. Um den Weg in den Beruf ohne Mehrfachbelastung möglich zu machen, bedarf
es einer fairen Vergütung im Pflichtpraktikum.
Die freie Wahl einer Praktikumseinrichtung ist nur finanziell sicher aufgestellten Studieren-
den möglich, was dazu führt, dass sich Bildungsungerechtigkeit weiter fortsetzt.
Andere Städte wie Dortmund nutzen die Vergütung im Praxissemester als zentralen An-
satz der Personalgewinnung, um die angehenden Fachkräfte in ihrer Qualifikationsphase
an sich zu binden. Die Stadt Dortmund hat freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch
Zuwendungen ermöglicht, Praxisstudierende angemessener zu bezahlen. Die Landesre-
gierung NRW schreibt in ihrem Bericht zum Sozialberufeanerkennungsgesetz selbst, dass
konkrete Vergütungsmöglichkeiten zu prüfen sind, um sinnvolle Entlastungen zu schaffen.
Diese Beispiele zeigen, dass es nun auch in Köln an der Zeit ist, dass die Stadt Köln in
ihrem Einflussbereich Schritte unternimmt, um eine faire Vergütung im Pflichtpraktikum zu
ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen

Unterzeichner*innen:
Organisationen:
Studierende: 75
Praxisanleitungen: 20
Professor*innen: 18
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen: 28
Lehrbeauftragte: 16
Weitere Unterzeichner*innen: 6

Beschlussvorlage Ausschuss

4888 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1851/2025 
Freigabedatum 
12.06.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen, 
Az.: 54/25  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für 
die Eingabe. 
Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung folgender Maßnahmen für eine Verbesserung 
der Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zu prüfen: 
 
1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Arbeit, 
Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Jugendzentren Köln 
gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. Pro Vollzeitäquivalent nach VKA-
Praktikums-Richtlinie 
 
2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im 
Raum der Stadt Köln anbieten 
 
3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem Land NRW 
nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die Stadt Köln im Ver-
band Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studienintegrierter Pflichtpraktika in Anleh-
nung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst eintreten 
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 30.06.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Mit der Eingabe (Anlage) möchten die Petenten erste Schritte unternehmen um eine ange-
messene Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zu erreichen.  
Die Petenten tragen in ihrer Eingabe Folgendes vor: 
 
„Nach Angaben der Landesregierung erhalten knapp 60 % der Studierenden der Sozialen Ar-
beit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik keine Vergütung im Pflichtpraktikum2. 
Studentische Initiativen haben 1492 Studierende in Köln, Aachen, Dortmund und Münster zu 
ihren Erfahrungen und Forderungen zum Thema Praktikumsvergütung befragt 
 
Die Ergebnisse: 
 
 bei einer Vergütung erhalten Studierende im Pflichtpraktikum durchschnittlich nur 376 € 
im Monat 
 Da die durchschnittlichen Lebenserhaltungskosten der Studierenden 959 € 
betragen, gaben 62 % der Studierenden an, neben ihrem i.d.R. Vollzeitpraktikum 
arbeiten zu müssen 
 Durchschnittlich fordern Studierende eine Vergütung von 990 € 
 
Die Ergebnisse zeigen, dass viele der angehenden Fachkräfte in dieser Phase des Studiums 
gezwungen sind, ihre individuelle Belastungsgrenze zu überschreiten, was zusätzlich den 
Lerneffekt während des Pflichtpraktikums einschränkt. 
 
Wir sind überzeugt, dass die Stadt Köln und alle anderen Träger durch die Praxisphasen ei-
nen Mehrwert haben, der über die Einarbeitung und Anleitung der Studierenden hinausgeht. 
Oftmals sind die Studierenden nach der Bewältigung eines Teils ihres Studiums bereits eine 
Unterstützung bei Regelaufgaben in der Berufspraxis. Als "Externe" bringen sie neue Per-
spektiven ein und konkretisieren mit ihren studentischen Projekten oft nachhaltig Ideen für die 
Praxis. Zudem lässt sich aus dem NRW SobAG ein Vertiefungsanspruch an das Praxisse-
mester ableiten, der die Vertiefung von berufspraktischen Erfahrungen und Kompetenzen so-
wie die selbstständige Übernahme einschlägiger Aufgaben beinhaltet. 
 
Dass trotz dieser Umstände keine oder viel zu geringe Vergütungen gezahlt werden, zeigt, 
dass die gesellschaftliche Geringschätzung von Sorgearbeit bereits in der Qualifikationsphase 
anfängt, da in anderen Studiengängen bis vierstellige Praktikumsvergütungen bereits Realität 
sind. Und das, obwohl Fachkräfte in der Sozialbranche dringend gesucht werden. Um den 
Weg in den Beruf ohne Mehrfachbelastung möglich zu machen, bedarf es einer fairen Vergü-
tung im Pflichtpraktikum. 
 
Die freie Wahl einer Praktikumseinrichtung ist nur finanziell sicher aufgestellten Studierenden 
möglich, was dazu führt, dass sich Bildungsungerechtigkeit weiter fortsetzt. 
 
Andere Städte wie Dortmund nutzen die Vergütung im Praxissemester als zentralen Ansatz

3 
der Personalgewinnung, um die angehenden Fachkräfte in ihrer Qualifikationsphase an sich 
zu binden. Die Stadt Dortmund hat freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch Zuwen-
dungen ermöglicht, Praxisstudierende angemessener zu bezahlen. Die Landesregierung 
NRW schreibt in ihrem Bericht zum Sozialberufeanerkennungsgesetz selbst, dass konkrete 
Vergütungsmöglichkeiten zu prüfen sind, um sinnvolle Entlastungen zu schaffen. 
Diese Beispiele zeigen, dass es nun auch in Köln an der Zeit ist, dass die Stadt Köln in ihrem 
Einflussbereich Schritte unternimmt, um eine faire Vergütung im Pflichtpraktikum zu ermögli-
chen.“ 
 
 
Anlage 
Eingabe

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3292 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1851/2025
Stand: 17.04.2026 
Sachstandsbericht  
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen, 
Az.: 54/25 
Ergänzter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für 
die Eingabe. 
Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung folgender Maßnahmen für eine Verbesserung 
der Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zeitnah zu prüfen: 
 
1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Arbeit, 
Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Jugendzentren Köln 
gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. Pro Vollzeitäquivalent nach VKA-
Praktikums-Richtlinie 
 
2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im 
Raum der Stadt Köln anbieten 
 
3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem Land NRW 
nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die Stadt Köln im Ver-
band Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studienintegrierter Pflichtpraktika in Anleh-
nung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst eintreten. 
 
 
Die Eingabe und das Protokoll werden dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen, Vergabe, Internationales sowie dem Jugendhilfeausschuss und dem 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis gegeben.  
 
Die Verwaltung soll dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer-
den das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis geben.  
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Eingabe der Petenten wurde durch das Personal- und Verwaltungsmanagement im Zu-
sammenhang mit der Überarbeitung des Praktikantenverfahrens geprüft. In diesem Kontext 
fand im November 2025 zudem ein Austausch mit den Petenten statt. Die Stadt Köln erkennt 
das Engagement der Petenten ausdrücklich an und bedankt sich für die eingebrachten Im-
pulse. 
 
Es wurden sowohl die Sichtweise der Petenten als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen 
– insbesondere die Vorgaben des Arbeitgeberverbandes – umfassend betrachtet. Ebenso 
wurden gesamtstädtische Aspekte im Hinblick auf eine gleichberechtigte Behandlung aller 
Praktikantenverhältnisse sowie die angespannte Haushaltslage der Stadt Köln in die Bewer-
tung einbezogen. 
 
Die umfangreichen Einsparungsvorgaben – auch im Personalwesen – führen letztlich dazu, 
dass die Stadt Köln aktuell keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen gewähren kann. Mithin 
kann die gewünschte Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum auf 
1.000 EUR monatlich nicht erfolgen. 
 
Ein Einfluss auf Vergütungsregelungen bei freien Trägern, dem Landschaftsverband Rhein-
land sowie dem Land Nordrhein-Westfalen ist aufgrund der jeweiligen individuellen Rahmen-
bedingungen grundsätzlich nicht möglich. Unabhängig davon bekennt sich die Stadt Köln wei-
terhin dazu, Praktikantenverhältnisse rechtlich zu stärken und dies auch entsprechend nach 
außen zu vertreten. 
 
Nächste Schritte: 
Eine abschließende Mitteilung an die Petenten erfolgt.  
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Ein weiterer Sachstandsbericht ist nicht vorgesehen.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (1) Stand 4.11.2025

2389 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1851/2025
Stand: 04.11.2025 
Sachstandsbericht  
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen, 
Az.: 54/25 
Ergänzter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für 
die Eingabe. 
Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung folgender Maßnahmen für eine Verbesserung 
der Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zeitnah zu prüfen: 
 
1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Arbeit, 
Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Jugendzentren Köln 
gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. Pro Vollzeitäquivalent nach VKA-
Praktikums-Richtlinie 
 
2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im 
Raum der Stadt Köln anbieten 
 
3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem Land NRW 
nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die Stadt Köln im Ver-
band Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studienintegrierter Pflichtpraktika in Anleh-
nung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst eintreten 
 
 
Die Eingabe und das Protokoll werden dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen, Vergabe, Internationales sowie dem Jugendhilfeausschuss und dem 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis gegeben.  
 
Die Verwaltung soll dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer-
den das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis geben.  
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Eingaben der Petenten werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement im Zu-
sammenhang mit der derzeit stattfindenden Aktualisierung des Praktikantenverfahrens ge-
prüft.  
 
Aufgrund neuer Vorgaben des Arbeitgeberverbandes ist das aktuelle Verfahren anzupassen. 
In diesem Kontext ist auch die künftige Bezahlung aller Praktikant*innen zu betrachten. Hier-
bei sind sowohl die Gleichbehandlung unterschiedlicher Praktika als auch die aktuelle Haus-
haltssituation zu berücksichtigen. 
 
Nächste Schritte: 
Das Personal- und Verwaltungsmanagement plant einen persönlichen Austausch mit einem 
Vertreter der Petenten bis Ende 2025. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
März 2026

Beratungsverlauf (1)

30.06.2025 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.5 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1851/2025
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
12.06.2025
Erstellt
06.06.2025 10:52