1851/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen, Az.: 54/25
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Anlage 1_Eingabe
4956 Zeichen
1 VKA-Praktikums-Richtlinie (Praktikums-Richtlinie) im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberver- bände (30.12.2024) 2 Bericht der Landesregierung gem. § 10 Absatz 2 SobAG zu den Erfahrungen mit dem Sozialberufe-Anerkennungs- gesetz (04.03.2025) 3 Pressemitteilung: ver.di und Studierende der Sozialen Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik fordern Lan- desregierung zu Vergütung im Pflichtpraktikum auf (18.03.2025) Köln, 30.04.2025TV Prakt Köln Mail: Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Postfach 103564 50475 Köln Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für NRW: Prekäre Praktika im sozialen Bereich verhindern – Fachkräfte gewinnen Sehr geehrte Frau Reker, Sehr geehrter Rat der Stadt Köln, hiermit regen wir folgende Maßnahmen an, um erste Schritte in Richtung einer angemes- senen Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zu unternehmen: 1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Jugendzentren Köln gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. pro Vollzeitäquivalent nach VKA-Praktikums-Richtlinie1 2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im Raum der Stadt Köln anbieten 3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem Land NRW nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die Stadt Köln im Verband Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studieninte- grierter Pflichtpraktika in Anlehnung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst eintreten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Nach Angaben der Landesregierung erhalten knapp 60 % der Studierenden der Sozialen Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik keine Vergütung im Pflichtpraktikum2. Studentische Initiativen haben 1492 Studierende in Köln, Aachen, Dortmund und Münster zu ihren Erfahrungen und Forderungen zum Thema Praktikumsvergütung befragt3. Die Ergebnisse: bei einer Vergütung erhalten Studierende im Pflichtpraktikum durchschnittlich nur 376 € im Monat Da die durchschnittlichen Lebenserhaltungskosten der Studierenden 959 € betragen, gaben 62 % der Studierenden an, neben ihrem i.d.R. Vollzeitpraktikum arbeiten zu müssen Durchschnittlich fordern Studierende eine Vergütung von 990 € Die Ergebnisse zeigen, dass viele der angehenden Fachkräfte in dieser Phase des Studi- ums gezwungen sind, ihre individuelle Belastungsgrenze zu überschreiten, was zusätzlich den Lerneffekt während des Pflichtpraktikums einschränkt. Wir sind überzeugt, dass die Stadt Köln und alle anderen Träger durch die Praxisphasen einen Mehrwert haben, der über die Einarbeitung und Anleitung der Studierenden hinaus- geht. Oftmals sind die Studierenden nach der Bewältigung eines Teils ihres Studiums be- reits eine Unterstützung bei Regelaufgaben in der Berufspraxis. Als "Externe" bringen sie neue Perspektiven ein und konkretisieren mit ihren studentischen Projekten oft nachhaltig Ideen für die Praxis. Zudem lässt sich aus dem NRW SobAG ein Vertiefungsanspruch an das Praxissemester ableiten, der die Vertiefung von berufspraktischen Erfahrungen und Kompetenzen sowie die selbstständige Übernahme einschlägiger Aufgaben beinhaltet. Dass trotz dieser Umstände keine oder viel zu geringe Vergütungen gezahlt werden, zeigt, dass die gesellschaftliche Geringschätzung von Sorgearbeit bereits in der Qualifikations- phase anfängt, da in anderen Studiengängen bis vierstellige Praktikumsvergütungen be- reits Realität sind. Und das, obwohl Fachkräfte in der Sozialbranche dringend gesucht werden. Um den Weg in den Beruf ohne Mehrfachbelastung möglich zu machen, bedarf es einer fairen Vergütung im Pflichtpraktikum. Die freie Wahl einer Praktikumseinrichtung ist nur finanziell sicher aufgestellten Studieren- den möglich, was dazu führt, dass sich Bildungsungerechtigkeit weiter fortsetzt. Andere Städte wie Dortmund nutzen die Vergütung im Praxissemester als zentralen An- satz der Personalgewinnung, um die angehenden Fachkräfte in ihrer Qualifikationsphase an sich zu binden. Die Stadt Dortmund hat freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch Zuwendungen ermöglicht, Praxisstudierende angemessener zu bezahlen. Die Landesre- gierung NRW schreibt in ihrem Bericht zum Sozialberufeanerkennungsgesetz selbst, dass konkrete Vergütungsmöglichkeiten zu prüfen sind, um sinnvolle Entlastungen zu schaffen. Diese Beispiele zeigen, dass es nun auch in Köln an der Zeit ist, dass die Stadt Köln in ihrem Einflussbereich Schritte unternimmt, um eine faire Vergütung im Pflichtpraktikum zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Unterzeichner*innen: Organisationen: Studierende: 75 Praxisanleitungen: 20 Professor*innen: 18 Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen: 28 Lehrbeauftragte: 16 Weitere Unterzeichner*innen: 6
Beschlussvorlage Ausschuss
4888 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 1851/2025 Freigabedatum 12.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen, Az.: 54/25 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung folgender Maßnahmen für eine Verbesserung der Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zu prüfen: 1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Jugendzentren Köln gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. Pro Vollzeitäquivalent nach VKA- Praktikums-Richtlinie 2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im Raum der Stadt Köln anbieten 3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem Land NRW nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die Stadt Köln im Ver- band Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studienintegrierter Pflichtpraktika in Anleh- nung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst eintreten Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 30.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit der Eingabe (Anlage) möchten die Petenten erste Schritte unternehmen um eine ange- messene Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zu erreichen. Die Petenten tragen in ihrer Eingabe Folgendes vor: „Nach Angaben der Landesregierung erhalten knapp 60 % der Studierenden der Sozialen Ar- beit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik keine Vergütung im Pflichtpraktikum2. Studentische Initiativen haben 1492 Studierende in Köln, Aachen, Dortmund und Münster zu ihren Erfahrungen und Forderungen zum Thema Praktikumsvergütung befragt Die Ergebnisse: bei einer Vergütung erhalten Studierende im Pflichtpraktikum durchschnittlich nur 376 € im Monat Da die durchschnittlichen Lebenserhaltungskosten der Studierenden 959 € betragen, gaben 62 % der Studierenden an, neben ihrem i.d.R. Vollzeitpraktikum arbeiten zu müssen Durchschnittlich fordern Studierende eine Vergütung von 990 € Die Ergebnisse zeigen, dass viele der angehenden Fachkräfte in dieser Phase des Studiums gezwungen sind, ihre individuelle Belastungsgrenze zu überschreiten, was zusätzlich den Lerneffekt während des Pflichtpraktikums einschränkt. Wir sind überzeugt, dass die Stadt Köln und alle anderen Träger durch die Praxisphasen ei- nen Mehrwert haben, der über die Einarbeitung und Anleitung der Studierenden hinausgeht. Oftmals sind die Studierenden nach der Bewältigung eines Teils ihres Studiums bereits eine Unterstützung bei Regelaufgaben in der Berufspraxis. Als "Externe" bringen sie neue Per- spektiven ein und konkretisieren mit ihren studentischen Projekten oft nachhaltig Ideen für die Praxis. Zudem lässt sich aus dem NRW SobAG ein Vertiefungsanspruch an das Praxisse- mester ableiten, der die Vertiefung von berufspraktischen Erfahrungen und Kompetenzen so- wie die selbstständige Übernahme einschlägiger Aufgaben beinhaltet. Dass trotz dieser Umstände keine oder viel zu geringe Vergütungen gezahlt werden, zeigt, dass die gesellschaftliche Geringschätzung von Sorgearbeit bereits in der Qualifikationsphase anfängt, da in anderen Studiengängen bis vierstellige Praktikumsvergütungen bereits Realität sind. Und das, obwohl Fachkräfte in der Sozialbranche dringend gesucht werden. Um den Weg in den Beruf ohne Mehrfachbelastung möglich zu machen, bedarf es einer fairen Vergü- tung im Pflichtpraktikum. Die freie Wahl einer Praktikumseinrichtung ist nur finanziell sicher aufgestellten Studierenden möglich, was dazu führt, dass sich Bildungsungerechtigkeit weiter fortsetzt. Andere Städte wie Dortmund nutzen die Vergütung im Praxissemester als zentralen Ansatz 3 der Personalgewinnung, um die angehenden Fachkräfte in ihrer Qualifikationsphase an sich zu binden. Die Stadt Dortmund hat freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch Zuwen- dungen ermöglicht, Praxisstudierende angemessener zu bezahlen. Die Landesregierung NRW schreibt in ihrem Bericht zum Sozialberufeanerkennungsgesetz selbst, dass konkrete Vergütungsmöglichkeiten zu prüfen sind, um sinnvolle Entlastungen zu schaffen. Diese Beispiele zeigen, dass es nun auch in Köln an der Zeit ist, dass die Stadt Köln in ihrem Einflussbereich Schritte unternimmt, um eine faire Vergütung im Pflichtpraktikum zu ermögli- chen.“ Anlage Eingabe
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3292 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/11
Vorlagen-Nummer
1851/2025
Stand: 17.04.2026
Sachstandsbericht
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen,
Az.: 54/25
Ergänzter Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für
die Eingabe.
Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung folgender Maßnahmen für eine Verbesserung
der Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zeitnah zu prüfen:
1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Arbeit,
Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Jugendzentren Köln
gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. Pro Vollzeitäquivalent nach VKA-
Praktikums-Richtlinie
2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im
Raum der Stadt Köln anbieten
3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem Land NRW
nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die Stadt Köln im Ver-
band Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studienintegrierter Pflichtpraktika in Anleh-
nung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst eintreten.
Die Eingabe und das Protokoll werden dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen, Vergabe, Internationales sowie dem Jugendhilfeausschuss und dem
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis gegeben.
Die Verwaltung soll dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer-
den das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis geben.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Eingabe der Petenten wurde durch das Personal- und Verwaltungsmanagement im Zu-
sammenhang mit der Überarbeitung des Praktikantenverfahrens geprüft. In diesem Kontext
fand im November 2025 zudem ein Austausch mit den Petenten statt. Die Stadt Köln erkennt
das Engagement der Petenten ausdrücklich an und bedankt sich für die eingebrachten Im-
pulse.
Es wurden sowohl die Sichtweise der Petenten als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen
– insbesondere die Vorgaben des Arbeitgeberverbandes – umfassend betrachtet. Ebenso
wurden gesamtstädtische Aspekte im Hinblick auf eine gleichberechtigte Behandlung aller
Praktikantenverhältnisse sowie die angespannte Haushaltslage der Stadt Köln in die Bewer-
tung einbezogen.
Die umfangreichen Einsparungsvorgaben – auch im Personalwesen – führen letztlich dazu,
dass die Stadt Köln aktuell keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen gewähren kann. Mithin
kann die gewünschte Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum auf
1.000 EUR monatlich nicht erfolgen.
Ein Einfluss auf Vergütungsregelungen bei freien Trägern, dem Landschaftsverband Rhein-
land sowie dem Land Nordrhein-Westfalen ist aufgrund der jeweiligen individuellen Rahmen-
bedingungen grundsätzlich nicht möglich. Unabhängig davon bekennt sich die Stadt Köln wei-
terhin dazu, Praktikantenverhältnisse rechtlich zu stärken und dies auch entsprechend nach
außen zu vertreten.
Nächste Schritte:
Eine abschließende Mitteilung an die Petenten erfolgt.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Ein weiterer Sachstandsbericht ist nicht vorgesehen.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss (1) Stand 4.11.2025
2389 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
I/11
Vorlagen-Nummer
1851/2025
Stand: 04.11.2025
Sachstandsbericht
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen,
Az.: 54/25
Ergänzter Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für
die Eingabe.
Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung folgender Maßnahmen für eine Verbesserung
der Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zeitnah zu prüfen:
1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Arbeit,
Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Jugendzentren Köln
gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. Pro Vollzeitäquivalent nach VKA-
Praktikums-Richtlinie
2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im
Raum der Stadt Köln anbieten
3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem Land NRW
nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die Stadt Köln im Ver-
band Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studienintegrierter Pflichtpraktika in Anleh-
nung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst eintreten
Die Eingabe und das Protokoll werden dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen, Vergabe, Internationales sowie dem Jugendhilfeausschuss und dem
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis gegeben.
Die Verwaltung soll dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer-
den das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis geben.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Eingaben der Petenten werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement im Zu-
sammenhang mit der derzeit stattfindenden Aktualisierung des Praktikantenverfahrens ge-
prüft.
Aufgrund neuer Vorgaben des Arbeitgeberverbandes ist das aktuelle Verfahren anzupassen.
In diesem Kontext ist auch die künftige Bezahlung aller Praktikant*innen zu betrachten. Hier-
bei sind sowohl die Gleichbehandlung unterschiedlicher Praktika als auch die aktuelle Haus-
haltssituation zu berücksichtigen.
Nächste Schritte:
Das Personal- und Verwaltungsmanagement plant einen persönlichen Austausch mit einem
Vertreter der Petenten bis Ende 2025.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
März 2026
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1851/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.06.2025
- Erstellt
- 06.06.2025 10:52