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AFW/0001/2008

Verkehrssicherheit auf dem Asbeckweg

Anfrage in der BV West 07.01.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 17.01.2008, TOP 6.4.2

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5165 Zeichen

CDU Fraktion in der BV West  FDP in der BV West 
CDU - Kreisgeschäftsstelle • Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster  FDP Fraktionsgeschäftsstelle • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster 
Telefon (02 51) 41842-0 • Telefax (02 51) 41842-44   Telefon (02 51) 9876030 • Telefax (02 51) 9873061  
Post@cdu-muenster.de  fdp-bv.muenster@web.de 
http://www.cdu-muenster.de  http://www.fdp-muenster .de  
Fraktion in der BV West  
 
 
Münster, 4. Januar 2008 
 
 
An die 
Bezirksvertretung Münster – West 
Frau Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Westrup 
Schelmenstiege 1 – 3 
48151 Münster 
 
 
Anfrage an die Verwaltung zur Verkehrssicherheit auf dem Asbeckweg  
 
 
Mit der Anregung gemäß § 24 GO NW, lfd. Nr. 40/2007 der Eheleute Susanne und Ac him Henne- 
cke vom 03.04.07 und dem Antrag A-W/0018/2007 der SPD – Fraktion in der Bezirksvertr etung 
Münster – West vom 25.05.2007 wurden Fragen und Lösungsansätze bezüglich der Verkehr ssi- 
cherheit auf dem Asbeckweg der Verwaltung zur Prüfung vorgelegt. Der Bezirksvertretung Münster 
– West wurde mit Schreiben Az 61.42.0022 vom 11.10.07 eine umfassende Stellungnahme vorge- 
legt, die grundsätzlich keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen vorsieht. 
Nach gründlicher Prüfung des Antwortschreibens besteht in Hinblick auf die nachfolgend angeführ- 
ten Fragen weiterer Klärungsbedarf. Die Verwaltung wird gebeten, vor einer abschließenden Bera- 
tung und Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Münster – West dies e umfassend zu beant- 
worten. 
1.  Warum werden das schmale Schrammbord und die quer zur Fahrbahn auf den  Privatflächen 
parkenden Pkw in der Stellungnahme vom 11.10.07 zwar erwähnt, die daraus result ierende 
besondere Gefahr beim fußläufigen Verlassen der Privatgrundstücke als K ombination aus 
schlechten Sichtverhältnissen und nahezu unmittelbarem Betreten der S traße aber offenbar 
nicht erkannt und insofern in den weiteren Ausführungen der Verwaltung nicht thematisiert? 
2.  Warum wird das Geschwindigkeitsniveau nicht objektiv sondern durch "kurzz eitige eigene 
Verkehrsbeobachtungen" bewertet? Dem steht die permanente Beobachtung z ahlreicher 
Anwohner gegenüber, aufgrund der sich eine völlig andere Einschätzung der Ges chwindig- 
keitsüberschreitungen sowie der damit einhergehenden Gefahren ergibt  (vgl. hierzu Anre- 
gung gemäß § 24 GO NW, lfd. Nr. 40/2007  sowie ergänzende Unterschriftenlis te vom Ap- 
ril 2007) 
3.  Warum wird der erfreuliche Umstand, dass laut Statistik bisher  keine Unfälle aufgrund der 
in der Anregung gemäß § 24 GO NW beschriebenen Gefahren aufgetreten sind, zwar er- 
wähnt ohne jedoch zu berücksichtigen, dass die derzeitige Bebauung der Südostse ite des 
Asbeckwegs erst seit wenigen Monaten vollständig bewohnt wird? Ist i n diesem Fall nicht

davon auszugehen, dass sich einmal die Zahl der dort lebenden Kinder erst  in jüngster Ver- 
gangenheit um ein Vielfaches erhöht hat und daher die Unfallstatis tik der letzten drei Jahre 
nur begrenzt aussagefähig ist? 
4.  Warum wird bei der Bewertung der Ergebnisse der stichprobenartigen Verkehrszählung le- 
diglich die Anzahl der Fahrzeuge angeführt? Ist es aus Sicht der Ver waltung nicht der Fall, 
dass aus der Kombination aus schlechten Sichtverhältnissen und der Mögl ichkeit, zu schnell 
zu fahren, ein deutlich höheres Gefahrenpotenzial erwächst?  
5.  Bewertet die Verwaltung die dargestellte Datengrundlage der s tichprobenartigen Verkehrs- 
zählung (Rückschluss auf die Gesamtsituation aus insgesamt star k voneinander abweichen- 
den Einzelergebnissen über einen Beobachtungszeitraum von nur 4,5 Std. zu jewe ils ähnli- 
chen Tageszeiten) tatsächlich als repräsentativ? 
6.  Warum werden die Daten der SRMG-Messung pauschal angezweifelt? Welches sind die 
spezifischen Umstände im Asbeckweg, die einen korrekten Betrieb des  SRMG angeblich 
nicht zulassen? 
7.  Wie bewertet die Verwaltung den Ansatz, dass bei einer erforderli chen Mindestbreite der 
Straße von 350 cm Beete in der Größe 120x120 cm realisierbar sind, die  für kleinere Bäume 
(z.B. Stadtbirne) hinreichend sein dürften? Wie erklärt die Ver waltung in diesem Zusam- 
menhang die Tatsache, dass im Nünningweg an den durch Beeten verengten St ellen eine ge- 
ringere Fahrbahnbreite vorzufinden ist? 
8.  Warum pauschaliert die Verwaltung ihre Angaben bezüglich des Mindes tabstands von 250 
cm von Baumpflanzungen zu Rohrleitungen? Bezieht sich das Abstandsmaß a uf die hori- 
zontale Entfernung an der Oberfläche oder auf den Abstand zwischen Pfl anzstelle an der 
Oberfläche und Leitung im Erdreich? Ist der Abstand für jede Baumart derselbe? 
9.  Wie erklärt die Verwaltung die Tatsache, dass die in der Stell ungnahme genannten Mindest- 
abstände zwischen Bäumen und Leitungen auch auf privatem Grund nicht eingeh alten wer- 
den könnten, obwohl im Grünordnungsplan vom 03.05.1996 entsprechende Pflanzungen 
vorgesehen sind? 
10.  Wie hoch beziffert die Verwaltung die benötigten Finanzmittel, die  einerseits 
 für das Pflan- 
zen eines Baumes im Fahrbahnbereich und andererseits lediglich für das Anlegen eines 
Pflanzbeetes aufzuwenden wären? 
gezeichnet        gezeichnet 
Ediger, Mühlan und Fraktion      Prof. Dr. Poll 


Beratungsverlauf (1)

17.01.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4.2 Anfrage Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mauritzstraße 4
  • Geringhoffstraße 48
  • Asbeckweg
  • Nünningweg
  • Schelmenstiege 1

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Details

Vorlagen-Nr.
AFW/0001/2008
Typ
Anfrage in der BV West
Datum
07.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37