AFW/0001/2008
Verkehrssicherheit auf dem Asbeckweg
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CDU Fraktion in der BV West FDP in der BV West CDU - Kreisgeschäftsstelle • Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster FDP Fraktionsgeschäftsstelle • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster Telefon (02 51) 41842-0 • Telefax (02 51) 41842-44 Telefon (02 51) 9876030 • Telefax (02 51) 9873061 Post@cdu-muenster.de fdp-bv.muenster@web.de http://www.cdu-muenster.de http://www.fdp-muenster .de Fraktion in der BV West Münster, 4. Januar 2008 An die Bezirksvertretung Münster – West Frau Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Westrup Schelmenstiege 1 – 3 48151 Münster Anfrage an die Verwaltung zur Verkehrssicherheit auf dem Asbeckweg Mit der Anregung gemäß § 24 GO NW, lfd. Nr. 40/2007 der Eheleute Susanne und Ac him Henne- cke vom 03.04.07 und dem Antrag A-W/0018/2007 der SPD – Fraktion in der Bezirksvertr etung Münster – West vom 25.05.2007 wurden Fragen und Lösungsansätze bezüglich der Verkehr ssi- cherheit auf dem Asbeckweg der Verwaltung zur Prüfung vorgelegt. Der Bezirksvertretung Münster – West wurde mit Schreiben Az 61.42.0022 vom 11.10.07 eine umfassende Stellungnahme vorge- legt, die grundsätzlich keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen vorsieht. Nach gründlicher Prüfung des Antwortschreibens besteht in Hinblick auf die nachfolgend angeführ- ten Fragen weiterer Klärungsbedarf. Die Verwaltung wird gebeten, vor einer abschließenden Bera- tung und Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Münster – West dies e umfassend zu beant- worten. 1. Warum werden das schmale Schrammbord und die quer zur Fahrbahn auf den Privatflächen parkenden Pkw in der Stellungnahme vom 11.10.07 zwar erwähnt, die daraus result ierende besondere Gefahr beim fußläufigen Verlassen der Privatgrundstücke als K ombination aus schlechten Sichtverhältnissen und nahezu unmittelbarem Betreten der S traße aber offenbar nicht erkannt und insofern in den weiteren Ausführungen der Verwaltung nicht thematisiert? 2. Warum wird das Geschwindigkeitsniveau nicht objektiv sondern durch "kurzz eitige eigene Verkehrsbeobachtungen" bewertet? Dem steht die permanente Beobachtung z ahlreicher Anwohner gegenüber, aufgrund der sich eine völlig andere Einschätzung der Ges chwindig- keitsüberschreitungen sowie der damit einhergehenden Gefahren ergibt (vgl. hierzu Anre- gung gemäß § 24 GO NW, lfd. Nr. 40/2007 sowie ergänzende Unterschriftenlis te vom Ap- ril 2007) 3. Warum wird der erfreuliche Umstand, dass laut Statistik bisher keine Unfälle aufgrund der in der Anregung gemäß § 24 GO NW beschriebenen Gefahren aufgetreten sind, zwar er- wähnt ohne jedoch zu berücksichtigen, dass die derzeitige Bebauung der Südostse ite des Asbeckwegs erst seit wenigen Monaten vollständig bewohnt wird? Ist i n diesem Fall nicht davon auszugehen, dass sich einmal die Zahl der dort lebenden Kinder erst in jüngster Ver- gangenheit um ein Vielfaches erhöht hat und daher die Unfallstatis tik der letzten drei Jahre nur begrenzt aussagefähig ist? 4. Warum wird bei der Bewertung der Ergebnisse der stichprobenartigen Verkehrszählung le- diglich die Anzahl der Fahrzeuge angeführt? Ist es aus Sicht der Ver waltung nicht der Fall, dass aus der Kombination aus schlechten Sichtverhältnissen und der Mögl ichkeit, zu schnell zu fahren, ein deutlich höheres Gefahrenpotenzial erwächst? 5. Bewertet die Verwaltung die dargestellte Datengrundlage der s tichprobenartigen Verkehrs- zählung (Rückschluss auf die Gesamtsituation aus insgesamt star k voneinander abweichen- den Einzelergebnissen über einen Beobachtungszeitraum von nur 4,5 Std. zu jewe ils ähnli- chen Tageszeiten) tatsächlich als repräsentativ? 6. Warum werden die Daten der SRMG-Messung pauschal angezweifelt? Welches sind die spezifischen Umstände im Asbeckweg, die einen korrekten Betrieb des SRMG angeblich nicht zulassen? 7. Wie bewertet die Verwaltung den Ansatz, dass bei einer erforderli chen Mindestbreite der Straße von 350 cm Beete in der Größe 120x120 cm realisierbar sind, die für kleinere Bäume (z.B. Stadtbirne) hinreichend sein dürften? Wie erklärt die Ver waltung in diesem Zusam- menhang die Tatsache, dass im Nünningweg an den durch Beeten verengten St ellen eine ge- ringere Fahrbahnbreite vorzufinden ist? 8. Warum pauschaliert die Verwaltung ihre Angaben bezüglich des Mindes tabstands von 250 cm von Baumpflanzungen zu Rohrleitungen? Bezieht sich das Abstandsmaß a uf die hori- zontale Entfernung an der Oberfläche oder auf den Abstand zwischen Pfl anzstelle an der Oberfläche und Leitung im Erdreich? Ist der Abstand für jede Baumart derselbe? 9. Wie erklärt die Verwaltung die Tatsache, dass die in der Stell ungnahme genannten Mindest- abstände zwischen Bäumen und Leitungen auch auf privatem Grund nicht eingeh alten wer- den könnten, obwohl im Grünordnungsplan vom 03.05.1996 entsprechende Pflanzungen vorgesehen sind? 10. Wie hoch beziffert die Verwaltung die benötigten Finanzmittel, die einerseits für das Pflan- zen eines Baumes im Fahrbahnbereich und andererseits lediglich für das Anlegen eines Pflanzbeetes aufzuwenden wären? gezeichnet gezeichnet Ediger, Mühlan und Fraktion Prof. Dr. Poll
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungOrte (5)
- Mauritzstraße 4
- Geringhoffstraße 48
- Asbeckweg
- Nünningweg
- Schelmenstiege 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- AFW/0001/2008
- Typ
- Anfrage in der BV West
- Datum
- 07.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37