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2325/2024

Sechster Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Oktober 2018

Mitteilung Ausschuss 15.08.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 16.09.2024, TOP 4.9

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

13761 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/37 
 
Vorlagen-Nummer 15.08.2024 
 2325/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 10.09.2024 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 16.09.2024 
 
Sechster Sachstandsbericht zur Umsetzung des Konzeptes zur Förderung des 
Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Köln aus Oktober 2018 
In den Sitzungen am 30.10.2018 und 12.11.2018 haben der Gesundheitsausschuss und der 
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergaben / Internationales, das 
durch das Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz erstellte Konzept zur 
Förderung des Ehrenamtes (Vorlagen Nr. 3181/2018) zur Kenntnis genommen. 
 
Das Konzept bündelte verschiedene notwendige Handlungsfelder zu einem Gesamtpapier. 
Um dem Lesenden eine hohe Transparenz zu den einzelnen Sachverhalten zu gewährleisten, 
orientiert sich dieser Bericht am bestehenden Inhaltsverzeichnis. Eine inhaltliche Zusammen-
fassung der Konzeptpunkte ist dem jeweiligen aktuellen Sachstand vorangestellt. Einleitung, 
organisatorische oder strukturelle Beschreibungen der Freiwilligen Feuerwehr bleiben unkom-
mentiert. 
 
Die verwendeten Farbpunkte signalisieren den aktuellen Status des Themenfeldes wie folgt: 
 
abgeschlossener Konzeptpunkt 
 in Bearbeitung befindlicher Konzeptpunkt 
 unbearbeiteter Konzeptpunkt 
 
Aus Gründen der Lesbarkeit werden im Folgenden lediglich die gegenüber dem fünften Sach-
standsbericht (Vorlagen Nr. 2713/2023) geänderten Sachstände dargestellt. 
 
5.1 Organisatorische Maßnahmen 
 
5.1.1 Personalentwicklungskonzept  
Sowohl Brandschutzbedarfsplan als auch die Laufbahnverordnung für ehrenamtliche Angehö-
rige der Feuerwehren in NRW (VOFF NRW) fordern Konzepte zur Personalentwicklung im 
Ehrenamt. Personalentwicklung im ehrenamtlichen Bereich muss sich neben der fachlichen 
Qualifizierung der Mitglieder, heute systematisch am wettbewerblichen Umfeld mit Beruf, Fa-
milie und Freizeit den daraus resultierenden Anforderungen an die Möglichkeiten der Mitglie-
der orientieren. 
Es muss daher ein geeignetes Personalentwicklungskonzept für die Freiwillige Feuerwehr er-
stellt werden.

2 
 
Das Folgekonzept zur Förderung des Ehrenamtes wird zurzeit erstellt. Verschiedene Arbeits-
gruppen haben ihre Arbeit aufgenommen. 
 
5.1.2 Bedarfsplanung für die ehrenamtliche Vorhaltung der FF  
Gem. § 7 (2) BHKG bildet die Freiwillige Feuerwehr gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr die 
Feuerwehr der Gemeinde bzw. der kreisfreien Stadt. Diesem gesetzlichen Auftrag wird nur 
genüge getan, wenn der Freiwilligen Feuerwehr eine hochwertige Rolle parallel zur Berufsfeu-
erwehr zukommt. 
Um diese Rolle auch erfüllen zu können, ist zukünftig eine valide und analog zum Brand-
schutzbedarfsplan regelmäßig fortzuschreibende, bedarfsorientierte Planung für die Freiwillige 
Feuerwehr zu erstellen. Trotz der im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Maßnahmen in Be-
zug auf die Freiwillige Feuerwehr besteht bis heute weder in personeller noch in funktionsbe-
zogener Hinsicht ein bedarfsplanerischer Ansatz für die ehrenamtlichen Angehörigen. 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
5.1.3 Jugend und Kinderfeuerwehr  
Die Jugendfeuerwehr ist eine bundesweite Einrichtung der Feuerwehren zur Nachwuchsförde-
rung. Auch die in 1975 gegründete Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Köln stellt 
heute das Rückgrat der Personalgewinnung dar. Sie ist sozusagen das Lebenselixier der Frei-
willigen Feuerwehr Köln. In 24 Jugendgruppen werden derzeit rd. 400 Kinder und Jugendliche 
im Alter von 10 - 17 Jahren auf einen späteren Übertritt in die Einsatzabteilung der Freiwilligen 
Feuerwehr vorbereitet. 
Das BHKG empfiehlt den Kommunen nunmehr auch die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr, in 
der Kinder zwischen dem 6. und 10. Lebensjahr altersgerecht an die Feuerwehr herangeführt 
werden. Zudem fordert das BHKG die Förderung der Jugendarbeit in der Feuerwehr durch die 
Gemeinde als Träger der Gefahrenabwehr. Hier müssen innerstädtisch Wege und Möglichkei-
ten der strukturellen und finanziellen Förderung für Köln gefunden werden. 
 
Die Arbeitsphase in dem Kooperationsprojekt mit der Universität Köln wurde abgeschlossen. 
Die hier gewonnenen Ergebnisse fließen in den Betrieb sowie den vorgesehenen Ausbau der 
Kinderfeuerwehr mit ein.  
 
5.1.4 Verwaltung  
Die Entwicklung des Verwaltungsaufwandes für die ehrenamtlichen Einheiten ist in den letzten 
Jahren von einer deutlichen Steigerung geprägt. Erst kürzlich hat der Gesetzgeber im BHKG 
z.B. das Führen von Personalakten sowie die Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten festge-
legt bzw. deutlich ausgeweitet. Auch innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr wird die zuneh-
mende Verwaltungslast negativ wahrgenommen und führt zu steigender Unzufriedenheit. Be-
stehende Datenbankverwaltungssysteme können erweitert werden. Eine Aufgabenverlage-
rung auf hauptamtliche Mitarbeitende ist denkbar. 
 
Kein neuer Sachstand 
 
5.1.5 Service und Logistikkonzept  
Die Teilaspekte des Punktes „Service- und Logistikkonzept“ beschäftigen sich im Wesentli-
chen mit der Etablierung einer zeitgemäßen Servicekultur in der Feuerwehr Köln. Betrachtet 
werden konkret: 
 Öffnungszeiten der Servicebereiche / Einrichtung von Dienstleistungstagen 
 Reinigungslogistik der Schutzkleidung

3 
 
 Logistiktransporte und Postverkehr 
 Fahrzeug- und Geräteinstandhaltung und Reparatur 
 Werkstattservice 
Der personelle Mehrbedarf für die Ausweitung der Serviceangebote für die Freiwillige Feuer-
wehr ist zu prüfen. 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
5.2 Fahrzeuge und Geräte 
 
5.2.1 Fahrzeuge  
Im Bereich der kommunal beschafften wasserführenden Fahrzeuge der Freiwilligen Feuer-
wehr existiert aufgrund der über viele Jahre verteilten Beschaffungszeitpunkte eine große 
Fahrzeugvielfalt. Alle Löschgruppenfahrzeuge verfügen über eine feuerwehrtechnische Bela-
dung, die ein autarkes Abarbeiten von Einsatzlagen im abwehrenden Brandschutz oder der 
einfachen technischen Hilfeleistung möglich macht. 
Mit Blick auf Effizienzvorteile für BF und FF in Beschaffung, Service und Kosten ist daher an-
zustreben, den Bestand an Löschgruppenfahrzeugen zu vereinheitlichen. Dafür müssen die 
Erstangriffsfahrzeuge bei Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr angepasst, d.h. für beide Seiten 
zukünftig nur noch sogenannte HLF beschafft werden. Im Idealfall bedeutet das, dass zeit-
gleich oder in wenigen Losen 52 Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge beschafft werden, was 
zugegebenermaßen mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist, sich 
letztlich aber durch die Vereinheitlichung realisierten Effizienz- und Kosteneinsparungen finan-
ziell rechnet. 
Die Auslieferung der ersten neuen einheitlichen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge (HLF 
20) für die Freiwillige Feuerwehr wurde umgesetzt. Weitere Bedarfe wurden über das Fahr-
zeugbeschaffungsprogramm 2024 anerkannt und werden in der Beschaffung berücksichtigt. 
 
5.2.2 Gerätehäuser  
Alle Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr verfügen über ein Gerätehaus in geeigneter Lage, 
das entweder Eigentum der Stadt, extern angemietet oder Bestandteil einer Feuer- und Ret-
tungswache der Berufsfeuerwehr ist. Die Bauten befinden sich in sehr unterschiedlichem Zu-
stand. 
In einer -37- internen Analyse sind insbesondere die Situationen in Rodenkirchen, Porz-Ur-
bach, Porz-Ensen und Longerich als kurzfristig verbesserungsbedürftig priorisiert worden. An 
allen vier Standorten müssen in den nächsten fünf Jahren Gerätehäuser neu gebaut werden. 
Unabhängig von der baulichen Situation stellen aber auch die Betreiberpflichten immer grö-
ßere Herausforderungen an die ehrenamtlichen Kräfte. Vor diesem Hintergrund und zur Ent-
lastung der Ehrenamtler müssen die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr in die städti-
schen Systeme zur Gebäudeunterhaltung integriert werden. Im Bereich der Gebäudeunterhal-
tung, Reinigung und Sicherung sind die Standorte der Freiwilligen Feuerwehr in die bestehen-
den Rahmenverträge der Stadt einzubeziehen.  
Im Zuge der erforderlichen IT-Anpassungen der Gerätehäuser sind diese auch mit den erfor-
derlichen Telefon- / Breitbandleitungen auszustatten. 
 
 Das neue Gerätehaus in Longerich konnte in Betrieb genommen werden (Vorlagen Nr. 
1233/2024).  
 Der Baubeginn für das neue Gerätehaus Rodenkirchen ist im Juni 2024 erfolgt.  
 Für das Gerätehaus Urbach konnte ein Grundstück durch die Verwaltung angekauft 
werden. Ein Planungsbeschluss soll erwirkt werden. 
 Die Standortsuche nach geeigneten Grundstücken für das Gerätehaus Ensen ist lau-
fend.  
 Ein städtisches Grundstück für den Neubau eines Gerätehauses für die Löschgruppe

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Eil wurde gesichert. Ein Planungsbeschluss soll erwirkt werden. 
 
5.2.3 IT-Ausstattung  
Mit Blick auf die geplante Einführung von netzwerkbasierten Anwendungen für die unter-
schiedlichen Bereiche der Verwaltung einer Löschgruppe, ist es erforderlich, dass alle Geräte-
häuser mit einer kabelgebundenen und damit ausfallsicheren Anbindung ausgestattet werden. 
Weiterhin ist erstmalig eine Hardwareausstattung vorzusehen. 
 
Zwischenzeitlich wurden alle Gerätehäuser mit einer stadteigenen Hardwareausstattung so-
wie einem notwendigen Internetzugang ausgestattet. Diese Maßnahme ist abgeschlossen und 
alle Systeme werden bereits aktiv genutzt. Die ausfallsichere Kabelanbindung erfolgt sukzes-
sive mit Bauprojekten oder anderen Arbeiten am Kabelnetz. 
 
5.3 Motivation und Förderung  
 
5.3.1 Aufwandsentschädigung  
Die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Leistungen der Feuerwehrangehörigen sol-
len sowohl inhaltlich als auch organisatorisch auf ein zeitgemäßes Niveau angepasst werden. 
Verwaltungsorganisatorisch sollen Prozesse vereinfacht werden. Steuerrechtliche Aspekte der 
Mitglieder aber auch des Trägers müssen beachtet und in die Reformprozesse integriert wer-
den. 
 
Kein neuer Sachstand. 
 
5.3.2 Optimierung der Aus- und Fortbildung  
Die bestehende Fortbildung von ehrenamtlichen Führungskräften muss auf deren Belange ab-
gestimmt werden. Da im Bereich der Zielsetzungen zur Personalführung keine Unterschiede 
zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Führungskräften bestehen, müssen diese als 
Angebot für die ehrenamtliche Seite etabliert werden. 
Ein entsprechendes Konzept unter Einbindung des Amtes für Personal- und Verwaltungsma-
nagement wird hier grob dargestellt.  
Die Heißausbildung in feststoffbefeuerten Trainingsanlagen wird für die ehrenamtlichen Ange-
hörigen als zwingender Bestandteil der Aus- und Fortbildung gefordert. 
 
Ein ganzheitliches Bedarfskonzept der Feuerwehrschule wird unter Berücksichtigung der Aus- 
und Fortbildungsbedarfe von ehrenamtlichen Einsatz- und Führungskräften erstellt. Da dies 
eine breites und amtsübergreifendes Abstimmungsbild benötigt und die Mitarbeit des Ehren-
amtes zwingend erforderlich ist, dauert diese Maßnahme länger. Mit einer Fertigstellung ist 
spätestens in der ersten Jahreshälfte 2025 zu rechnen. Zur Kompensation wurden mehrere 
Aus- und Fortbildungsformate für Führungskräfte FF intern beschrieben und angeboten. Diese 
beziehen sich zunächst primär auf den Einsatzbetrieb und in einzelnen Fällen auf allgemeines 
Führungswissen. 
Die Heißausbildung der FF wird in der stadteigenen gasbetriebenen Brandübungsanlage be-
reits erfolgreich durchgeführt. 
 
5.3.3 Würdigung ehrenamtlichen Engagements  
Im Jahr 2017 führte Köln mit entsprechendem Ratsbeschluss die Ehrenamtskarte offiziell ein. 
Die damit verbundenen Regelungen ermöglichen die Nutzung dieser Karte nur für aktive An-
gehörige der Freiwilligen Feuerwehr. Wünschenswert wäre eine interne Anpassung, die auch 
die Angehörigen der Ehrenabteilung, die teils 50, 60 und 70 Jahre Mitglied der Freiwilligen 
Feuerwehr sind, zum Erhalt der Karte und deren Vorteile berechtigt. 
Die vom Stadtfeuerwehrverband Köln e.V. seit drei Jahren unter Teilnahme von Politik und 
Verwaltung durchgeführte Ehrung der Jubilare der Kölner Feuerwehren benötigt zukünftig 
eine planbare finanzielle Absicherung.

5 
 
Finanzielle und planerische Unterstützung der Kameradschaftspflege soll die Motivation und 
den Zusammenhalt innerhalb der Einheiten verstärken. Das Gerätehaus als Heimstätte des 
Ehrenamtes soll gefördert, gepflegt und einheitlich baulich geplant werden. 
 
5.3.3.1 Erweiterte Einführungen der Ehrenamtskarte NRW  
Kein neuer Sachstand. 
 
5.3.3.2 Jubilarenehrung  
 
Es wurde eine neue Auszeichnung eingeführt. Ab 2024 können Ehrungsanträge für einen 
Teampreis eingereicht werden. Die Jubilarenehrung findet weiterhin jährlich statt.  
 
5.3.3.3 Kameradschaftspflege  
Aufgrund der seit der Konzepterstellung vergangenen Zeit und den sich parallel verändernden 
Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Tätigkeit wurde mit dem Sprechergremium verein-
bart, die Konzeptpunkte inhaltlich zu aktualisieren und in ein neues Ehrenamtskonzept zu 
überführen. Eine Umsetzung der veralteten Darstellungen wäre nicht mehr zielführend. 
 
5.3.3.4 Kooperationen mit dem Stadtfeuerwehrverband  
Kein neuer Sachstand. 
 
 
Nächster Sachstandsbericht 
Die in Bearbeitung befindlichen Konzeptpunkte werden im Rahmen der Erstellung eines 
neuen Ehrenamtskonzeptes bedarfsgerecht in das Folgekonzept überführt. Nach Fertigstel-
lung des neuen Ehrenamtskonzeptes werden die politischen Gremien unaufgefordert infor-
miert. 
Am 16.04.2024 wurde das Projekt gestartet. 
Analog zum ersten Konzept ist eine breite Einbindung der FF - Angehörigen in die Projektar-
beit vorgesehen. Derzeit liegen erst wenige Rückmeldungen der FF zur Beteiligung vor. Ge-
meinsam mit dem Sprechergremium wird daher aktiv um weitere Mitarbeit geworben. 
Die Fertigstellung des neuen Ehrenamtskonzeptes erfolgt voraussichtlich in der zweiten Jah-
reshälfte 2025. 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

10.09.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 6.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.09.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2325/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.08.2024
Erstellt
26.07.2024 12:18