Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz
Beschlussvorlage Ausschuss 3880/2018 vom 09.01.2019
Stand: Am 28.03.2019 im Stadtentwicklungsausschuss geändert beschlossen.
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Anlage 2 Stellungnahme der Verwaltung
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1 Langfristige Umgestaltung Ebertplatz Anlage 2 Beschlussvorlage 3380/2018 Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz Stellungnahme der Verwaltung zu den Änderungsanträgen aus dem Stadtentwicklungsausschuss vom 07.02.2019 und aus der Bezirksvertretung Innenstadt vom 21.03.2019 38. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln AN/0188/2019 Stellungnahme 61: Punkt 1.) wird gefolgt. Begründung: Im Rahmen der zwei Vorentwurfsvarianten wird geprüft, inwieweit die bestehenden kulturellen Nutzungen auf dem Ebertplatz integriert werden können, was dem Prüfauftrag des Änderungsantrags entspricht. Von einer Ausdehnung des Betrachtungsraums zur alternativen Unterbringung der vorhandenen Nutzungen sieht die Verwaltung jedoch ab, um die Aufgabe inhaltlich nicht zu überfrachten und folgt damit der Empfehlung der Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan. Punkt 2.) wird gefolgt. Anmerkung: Die Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan hat sich dafür ausgesprochen, in diesem Punkt dem Lichtmasterplan zu folgen und aus ökologischen Gesichtspunkten von einer Beleuchtung der Parkanlage abzusehen. Punkt 3.) wird mit Einschränkung gefolgt. Begründung: Die Frage nach der Leistungsfähigkeit der Verkehrsbeziehungen, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend beantworten. Das genannte Verkehrsgutachten wird entsprechende Aussagen hierzu liefern. Punkt 4.) wird Einschränkung gefolgt. Begründung: Die Verkehrsführung wird im Zuge der Entwurfsbearbeitung durch das interdisziplinär besetzte Planungsteam und auf Basis des Verkehrsgutachtens entwickelt. Eine solitäre Betrachtung der Verkehrsführung für den MIV ist zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend. Die Machbarkeit kann im Rahmen des Verkehrsgutachtens überprüft werden. Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln AN/0192/2019 Stellungnahme 61: Punkt 1.) wird widersprochen. Begründung: Im Rahmen der Zwischennutzung finden bereits verschiedene Beteiligungsformate statt, dessen Ergebnisse in den weiteren Entwurfsprozess einfließen. In engem Austausch zwischen dem Stadtraummanagement und dem Stadtplanungsamt wird das Verfahren für das externe Kommunikationsbüro entwickelt. Ein wesentlicher Baustein des Verfahrens wird sein, dass die Zwischenergebnisse des Entwurfs schrittweise mit Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft rückgekoppelt werden, so dass die genannten Themen auch an dieser Stelle noch eingebracht werden können. Punkt 2.) wird widersprochen. Begründung: Die Frage, ob der motorisierte Verkehr auf eine Spur pro Fahrbahn reduziert werden kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Das genannte Verkehrsgutachten wird 2 entsprechende Aussagen hierzu liefern. Ziel ist jedoch, die Verkehrsflächen zugunsten des Fuß- und Radverkehrs umzugestalten. 3 Punkt 3.) wird widersprochen. Begründung: Mit dem Beschluss zur Tiefgarage Ebertplatz (3010/2015) wurde das Stadtplanungsamt beauftragt die Gestaltungsplanung für den Ebertplatz aufzunehmen, eine geeignete Abgrenzung zur Umgestaltung zu schaffen und für die Beteiligung der Stadtgesellschaft einen Verfahrensvorschlag zu erarbeiten. 4 Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt in der Wahlperiode 2014/2020 CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt AN/0406/2019 Stellungnahme 61: Punkt 1.) wird gefolgt. Anmerkung: Die Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan hatte sich dafür ausgesprochen, in diesem Punkt dem Lichtmasterplan zu folgen und aus ökologischen Gesichtspunkten von einer Beleuchtung der Parkanlage abzusehen. SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt AN/0384/2019 Stellungnahme 61: Punkt 1.) wird gefolgt. Begründung: Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zu der Grundlagenermittlung, da der geschilderte Bedarf, die Wegebeziehungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für den Radverkehr zu stärken, dem Inhalt der Broschüre entspricht (s. Kapitel Mobilität / Verkehr, S. 15). Des Weiteren wird die als „Troglage“ bezeichnete Topografie des Ebertplatzes im Rahmen der beiden Vorentwurfs-Varianten geprüft. Punkt 2.) wird mit Einschränkung gefolgt; Begründung Teil 1 Verkehrsgutachten: Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zu der Grundlagenermittlung, da die gewünschte Überprüfung der Verkehrssituation im Rahmen eines Verkehrsgutachtens in der Broschüre im Kapitel Mobilität auf Seite 15 bereits berücksichtigt worden ist. Begründung Teil 2 Clever Straße: Inwieweit eine kurzfristige Sperrung der Clever Straße machbar ist, ist von der Verwaltung zu prüfen. Punkt 3.) wird gefolgt. Anmerkung: Die Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan hatte sich dafür ausgesprochen, in diesem Punkt dem Lichtmasterplan zu folgen und aus ökologischen Gesichtspunkten von einer Beleuchtung der Parkanlage abzusehen. Punkt 4.) wird gefolgt. Anmerkung: Dem Auftrag, ein Verfahrensvorschlag für die Umgestaltung des Hansarings zu entwickeln, wird die Verwaltung sinnvollerweise erst nachkommen, wenn der konzeptionelle Bereich im Rahmen des Verfahrens zur Umgestaltung Ebertplatz erarbeitet wurde. Ein entsprechender Prüfantrag wäre von der Verwaltung zu prüfen. Punkt 5.) wird gefolgt. Begründung: Der Bezug zum Leuchtenkonzept 2008 ist missverständlich dargestellt und wird korrigiert. Punkt 6.) wird gefolgt. Begründung: Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zu der Grundlagenermittlung. Die Broschüre ist als Zusammenschau der verschiedenen Perspektiven auf den Ebertplatz durch die einzelnen Fachbereiche zu verstehen. Im Rahmen der zwei Vorentwurfsvarianten sowie im Dialog mit Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft sollen diese abgewogen und die entsprechende Entscheidung gefällt werden. Dies betrifft auch die Frage, welche Inhalte aus der Zwischennutzung Eingang in die Umgestaltung finden. Punkt 7.) wird widersprochen. Von einer Ausdehnung des Betrachtungsraums zur alternativen Unterbringung der vorhandenen Nutzungen sieht die Verwaltung dringend ab, um die Aufgabe inhaltlich nicht zu überfrachten. Es ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass sich das Planungshonorar bei einer entsprechenden Ausweitung 5 unverhältnismäßig erhöhen würde. Die Verwaltung folgt damit der Empfehlung der Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan, nachdem im Rahmen ihrer Sitzung am 27.11.2018 diese Option intensiv diskutiert wurde. Punkt 8.) wird unter Vorbehalt gefolgt. Begründung: Sofern sich bei der Auswertung der Zwischennutzung ein besonderer Bedarf für Kinder und Jugendliche herauskristallisiert, wird dies entsprechend bei der Beteiligung berücksichtigt. GUT in der Bezirksvertretung Innenstadt AN/0407/2019 Stellungnahme 61: Punkt 1.) wird widersprochen. Begründung: Der Ebertplatz bildet den nördlichen Auftakt der Kölner Ringstraßen, welche der städtebauliche Masterplan für die Innenstadt neben dem Rhein und dem inneren Grüngürtel als besonders bedeutenden Stadtraum definiert. Sowohl im städtebaulichen Masterplan als auch im Werkstattverfahren Kölner Ringstraßen wurde mit der Lage auf die historische Planung Bezug genommen und eine stadträumliche Stärkung empfohlen. Dass die Dimensionierung des Verkehrsraumes zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie des Radverkehrs reduziert und die vorhandenen Flächen mit dem Ziel einer höheren Aufenthaltsqualität umgestaltet werden, ist Bestandteil der Entwurfsbearbeitung. Punkt 2.) wird gefolgt. Anmerkung: Ein entsprechendes Konzept wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem Stadtraummanagement und dem Stadtplanungsamt aktuell erarbeitet. Punkt 3.) wird unter Vorbehalt gefolgt. Begründung: Die Verwaltung hat sich bewusst dazu entschlossen die Grundlagenermittlung für die städtebauliche Umgestaltung des Ebertplatzes zunächst nur dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Die Broschüre ist eine Zusammenschau der verschiedenen Perspektiven auf den Ebertplatz durch die einzelnen Fachbereiche. Der Bereich Kultur bildet hierbei einen Aspekt, genauso wie Mobilität, Freiräume und weitere Themen. Die jeweiligen Fachgremien werden im Rahmen des Bedarfsfeststellungsbeschlusses eingebunden. Punkt 4.) wird nicht gefolgt. Begründung: Mit der Vorlage sind alle Parameter für Ausschreibung festgelegt. Aus vergaberechtlichen Gründen kann eine Ausschreibung nicht vor der europaweiten Veröffentlichung bekanntgegeben werden. Gleichwohl wird dem zuständigen Ausschuss eine Mitteilung zum Inhalt und Verfahrensstand gegeben. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 61/0 Müll Az Vorlagen-Nummer 3880/2018 Freigabedatum 09.01.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Grundlagenermittlung und Parameter (siehe Broschüre Anlage 1) als Basis für die europaweite Ausschreibung zur langfristigen Umgestal- tung des Ebertplatzes und beauftragt die Verwaltung, dieses Dokument für die weiteren Ar- beitsschritte zugrunde zu legen. 2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertre- tung Innenstadt ohne Einschränkungen zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 Stadtentwicklungsausschuss 28.03.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Anlass In seiner Sitzung vom 01.02.2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Vorlage zu einem Verfah- rensvorschlag (3647/2017) beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, das Verfahren einzulei- ten. Der beschlossene Prozess zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes untergliedert sich in drei aufeinanderfolgende Abschnitte: 1. Verfahrensvorbereitung 2. Zweistufiges europaweites Vergabeverfahren für die Planungsleistungen 3. Planung und Realisierung Um die zweite Stufe zu beginnen, müssen für die rechtskonforme Durchführung der europaweiten Ausschreibung zum einen die inhaltlichen Parameter vorliegen und zum anderen die hierfür erforder- lichen Mittel gesichert sein. Beide Bausteine bilden die Grundlage für die Beauftragung der Planungs- leitungen, mit der die europaweite Vergabe abschließt. Mit der vorliegenden Broschüre soll hierfür Art und Umfang festgelegt werden, so dass darauf aufbauend der überschlägige Gesamtkostenrahmen ermittelt werden kann. Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz Auf Basis der Leitlinie Kölner Ringstraßen und in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe städtebauli- cher Masterplan sowie den Fachämtern wurden zum einen inhaltlich die unabwägbaren Rahmenbe- dingungen für das Planungsverfahren zur Umgestaltung definiert und zum anderen die Abgrenzung des Betrachtungsraums vorgenommen. Dieser gliedert sich in einen zu bearbeitenden Realisie- rungsteil mit einer Fläche von 40.000 m² sowie einen erweiterten konzeptionellen Bereich von zusätz- lich 60.000 m². Für die einzelnen Fachthemen wurden einerseits Ziele formuliert, die die grundsätzliche Haltung bei der Entwurfserarbeitung vorgeben und andererseits klare Arbeitsaufträge an das zukünftige Pla- nungsbüro festgelegt. Hervorzuheben sind hierbei die intensive Auseinandersetzung mit den unterir- dischen Wegebeziehungen, die Aufnahme der erprobten kulturellen Zwischennutzungen und die Aussagen über die Flächenermittlung zu den reinen Baukosten. Auf Basis von Erfahrungswerten(Kurt-Hackenberg-Platz, Rheinboulevard) wurden für die hochwertige Neugestaltung der Verkehrs- und Freiraumflächen überschlägig Herstellungskosten von 1.000 €/m² netto zu Grunde gelegt. Auf die ermittelte Fläche bezogen, führt dies zu einem geschätzten Gesamt- rahmen der reinen Baukosten von derzeit 40 Mio. Euro (netto). Eine umfassendere Aussage über den Gesamtkostenrahmen inkl. Planung, planungsnaher und sonstiger Kosten, wie beispielsweise der Abriss vorhandener Ingenieursbauwerke, wird auf Basis der zu beschließenden Grundlagen und Pa- rameter fertiggestellt und im II. Quartal 2019 dem Rat zur Mittelfreigabe vorgelegt. Beratung der Broschüre Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz in der 26. Lenkungsgruppensitzung Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln am 27.11.2018 Die Lenkungsgruppe des städtebaulichen Masterplans hat in ihrer Sitzung die vorliegende Broschüre für die Aufgabenstellung beraten und Aufbau, Umfang und Darstellung als zielführend für die Aus- schreibung des europaweiten Vergabeverfahrens beurteilt. Die Lenkungsgruppe empfiehlt die Aufgabenstellung um eine Präambel zu ergänzen, die erläutert, welchen stadträumlichen Stellenwert die Umgestaltung, nicht alleine für den Ebertplatz sondern für die Kölner Ringstraßen insgesamt, hat. Dem Projekt kann damit eine überregionale Bedeutung zuge- schrieben werden (siehe Ergänzungen in der Broschüre auf Seite 3). 3 Weiterhin empfiehlt die Lenkungsgruppe, die Schließung der Fußgängerpassage im westlichen Be- reich des Ebertplatzes klarer zu formulieren. Im Sinne eines Umbaus zur Nutzung des bestehenden Bauwerkes (kulturelle Zwecke o.Ä.) und alternativ mit Verfüllung ohne weitere Nachnutzungsmöglich- keit. Hierfür sind verschiedene Varianten im Rahmen des Vorentwurfs der Leistungsphase 2 zu erar- beiten, zu prüfen und stadträumlich, funktional und wirtschaftlich zu bewerten. Diese Ergänzungen werden in die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für die europaweite Ausschreibung einflie- ßen. Anlage 1 Broschüre: Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz -
Anlage 1 Grundlagenermittlung
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200m150100500 Mittelpunkt: [356560,5646282] 1:5000 KölnGIS Stadtplan - orange, Luftbild 2016 (DOP10) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 31.07.2018 200m150100500 Mittelpunkt: [356560,5646282] 1:5000 KölnGIS Stadtplan - orange, Luftbild 2016 (DOP10) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 31.07.2018 ANLAGE 1 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz Seite 2 Städtebaulicher Masterplan Inhalt Präambel Anlass Verfahren & Prozess Betrachtungsräume Städtebau Zwischennutzungen Kunst und Kultur Grünflächen Entwässerung Beleuchtung Verkehr ÖPNV Kostenrahmung Übersicht der Rahmenbedingungen Konzeptionelle Grundlagen 03 04 06 08 09 11 11 12 13 14 15 16 17 18 20 Seite Der städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln definiert sieben Interventionsräume für den komplexen Prozess der inneren Erneuerung der Stadt. Die Kölner Ringstraßen bilden hierbei einen dieser Interven- tionsräume und werden zudem, neben dem Rhein und dem Inneren Grüngürtel, als besonders wichtigen Stadtraum, im Sinne eines Alleinstellungsmerkmals für Köln mit überregionaler und stadtentwicklungspo- litischer Bedeutung, identifiziert. Ziel ist es, den Ringstraßen die charakteristische Boulevard-Funktion des Gehens und Verweilens der ursprünglichen Stübben-Planung, unter Berücksichtigung der verkehrlichen Erschließung zurück zu bringen. Im Ergebnis entsteht ein Stadtraum, der in Bezug auf seine Qualität und Strahlkraft mit den Prachtstraßen anderer europäischer Metropolen verglichen werden kann. Die gestalterische funktionale Weiterentwicklung des charakteristischen Polygonalzugs sowie der gliedernden Plätze und Seitenarme sollen als zentraler und identitätsstiftender Baustein der Kölner Innenstadt gesichert und weiter gefördert werden. In diesem Bewusstsein fügt sich die langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes mit seiner prominenten Lage als nördlicher Auftakt der Kölner Ringstraßen in diesen einzigartigen Fächer von Boulevard- und Platzthemen ein. Im Rahmen der Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Köln und in Abstimmungs- gesprächen mit den Fachämtern wurden die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes zusammengetragen. Anstelle eines Protokolls wurde diese Broschüre erstellt, welche gegliedert nach den jeweiligen Fachthemen, die Ziele und Aufgaben der langfristigen Umgestaltung zusammenfassend darstellt. Seite 3 Umgestaltung Ebertplatz Präambel Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Köln Broschüre: Grundlagenermittlung und Parameter für die Umge- staltung Ebertplatz Abstimmungsgespräche Fachämter: Stadtraummanagement, Kulturamt, Stadt- planungsamt, Amt für Straßen und Ver- kehrstechnik, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Kölner Verkehrs Betrie- be, Rheinenergie, Stadtentwässerungsbe- triebe + Ringe Vertiefungsphase Leitprojekt Ebertplatz Der Ebertplatz ist der westliche Pol einer Folge von insgesamt drei Plätzen deren östlicher Ab schluss zum Rhein hin durch die große Grünan lage im Theodor Heuss Ring gebildet wird. Der abgesenkte Raum des Ebertplatzes und seine peripheren unterirdischen Einbauten erweisen sich heute als unattraktiv und in Bezug auf eine ökonomische Nutzung extrem lageungünstig. Angsträume und Barrieren schränken die Attrak tivität und Benutzbarkeit für Fußgänger deutlich ein. Ein Rückbau der Anlagen und die Nutzung des unterirdischen Raums als Parkierungsanla ge erscheint derzeit in Bezug auf eine ökono mische Realisierbarkeit kritisch. In der Nachfol georganisation des Masterplans zur Erlangung eines attraktiven Gesamtkonzepts für die Ringe sollte aber diese Frage nochmals vertiefend un tersucht werden. Gleichgültig ob mit Verfüllung oder unterirdischer Parkierung das Ziel sollte in jedem Fall sein, den Raum des Ebertplatzes wieder als konventionellen, gut begeh und be nutzbaren Stadtraum zurückzugewinnen. Ein geschlossener Saum aus hochstämmigen straßenbegleitenden Bäumen solle den Ge samtraum der drei Platzsegmente künftig um spannen, um so die wahre Größe und urbane Dimension des Raums wieder in Erscheinung treten zu lassen. Wie bei nahezu allen Grünan lagen der Innenstadt sollten die Art und Umfang der Bepflanzung der eigentlichen Platzräume kritisch geprüft und in vielen Fällen jedenfalls zurückgenommen werden. Insbesondere die vorherrschende bodendeckende Bepflanzung wirkt sich in Bezug auf die angestrebte Sauber keit und Sicherheit der Innenstadträume extrem ungünstig aus. v: lirtniCsA _____________________________ V "bP7” i ' H PTTz 54. Ebertplatz_Analyse V Ebertplatz_Planung nach Stübben Ebertplatz_Bestand ••• I ' I I X - 1 ^ 57. Ebertplatz_Testentwurf UNTER 78 Der Ebertplatz bildet einen wesentlichen Auftakt für die Kölner Ringstraßen. Als einziger der ringförmigen Stadträume Kölns zieht sich das Band der Rings- traße als „urbanes Rückgrat“ durch das Gefüge der Innenstadt. Nach Wiener Vorbild gestaltet, waren die Ringstraßen einst feudale Wohnadresse, was heute nur noch in einzelnen Abschnitten erkennbar ist. Eine gestalterische Aufwertung unter kritischer Beachtung der aktuellen verkehrlichen Erfordernisse soll die Les- barkeit und Adressengunst dieses Stadtraumes wie- derbeleben. Somit wurden die Ringe auch als einer der sieben Interventionsräume des städtebaulichen Masterplan Innenstadt Köln identifiziert. Innerhalb dieses Interventionsraums nimmt der Ebertplatz eine besondere Funktion ein und ist als Leitprojekt charak- terisiert. Der abgesenkte Raum des Ebertplatzes und seine peripheren unterirdischen Einbauten erweisen sich heute als unattraktiv und in Bezug auf eine öko- nomische Nutzung extrem lageungünstig. Angsträume und Barrieren schränken die Attraktivität und Be- nutzbarkeit für Fußgänger deutlich ein. Demnach ist es das langfristige Ziel, den Raum des Ebertplatzes wieder als konventionellen, gut begeh- und benutzba- ren Stadtraum zurückzugewinnen. Unter diesen Voraussetzungen hat der Rat der Stadt Köln die Verwaltung im Jahre 2011 damit beauftragt, vorbereitende Maßnahmen für die Umgestaltung des Ebertplatzes durchzuführen. Darauf aufbauend wurde unter anderem eine Machbarkeitsstudie für die Realisierung einer Tiefgarage unterhalb des Ebertplat- zes beauftragt. Aufgrund ökonomischer Faktoren und stadträumlichen Defiziten wurde die Planung für eine Tiefgarage jedoch nach Vorliegen der Machbarkeits- studie nicht weiterverfolgt. In seiner Sitzung vom 28.09.2017 hat der Rat die Be- schlussvorlage „Planungsbeschluss Tiefgarage Ebert- platz“ (3010/2015) wie folgt geändert beschlossen: 1. Der Rat stellt den Bedarf zur Planung und dem Bau einer Tiefgarage unterhalb der Platzfläche des Ebert- platzes nicht fest und stimmt zu, die Planung für die Tiefgarage nicht weiterzuverfolgen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die Ge- staltungsplanung (unter Berücksichtigung der Leitli- nien für die Ringstraßen) für den Ebertplatz wieder aufzunehmen, eine geeignete Abgrenzung zur Umge- bung zu schaffen und für die Beteiligung der Stadtge- Leitprojekt Ebertplatz - Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln Seite 4 Städtebaulicher Masterplan Anlass sellschaft einen geeigneten Verfahrensvorschlag zu erarbeiten sowie im dritten Quartal 2017 den zuständi- gen Ausschüssen und der Bezirksvertretung eine Zeit- und Kostenplanung des Verfahrens vorzulegen. Diesem Ratsbeschluss vorausgehend, wurde bei der 23. Sitzung der Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln, am 04.09.2017 eine Ortsbegehung des Ebertplatzes durchgeführt, wel- che durch Informationen der relevanten Fachämter ergänzt wurde. Unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Len- kungsgruppe hat das Stadtplanungsamt daraufhin die Beschlussvorlage Nr. 3647/2017 „Verfahrensvor- schlag für die Umgestaltung des Ebertplatzes“ für die politische Beratung erarbeitet. In seiner Sitzung am 14.12.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss beschlossen, dass der von der Verwaltung vorgestell- te Verfahrensvorschlag zeitlich eingekürzt werden soll, woraufhin die Verwaltung eine Verfahrensvariante erarbeitet hat, die der gewünschten zügigeren Durch- führung der Umbaumaßnahme Ebertplatz gerecht wird. In seiner Sitzung am 01.02.2018 hat der Stad- tentwicklungsausschuss dann abschließend den als VARIANTE benannten 2. Verfahrensvorschlag be- schlossen, welcher auf den folgenden Seiten detail- lierter beschrieben wird. Zwischennutzung Darüber hinaus erarbeiten seit Frühjahr 2018 auf- grund der Ratsbeschlüsse zu den Zwischnnutzungen (3609/2017 und 0434/2018) verschiedene Initiativen, Anwohner*innen und Arbeitsgruppen unter Mode- ration und Organisation der Stadt Köln Projekte, Konzepte und Veranstaltungen, um den Ebertplatz wieder in einen beliebten und vielfältig genutzten öffentlichen Raum zu verwandeln. Den Schwerpunkt bilden temporäre Interventionen und gestalterische Aufwertungen, verschiedenste Kulturveranstaltungen, Märkte und sowie regelmäßige Partizipationsaktionen. Die Stadt Köln investiert ca. 1,5 Millionen Euro für die Umsetzung eines sehr engmaschig von verschiede- nen Dienststellen begleiteten Interimskonzepts. Der gesamte Prozess lebt dabei von dem Engagement verschiedenster Anwohner*innen, Initiativen und Vereine aus den angrenzenden Veedeln. In diesem „Reallabor“ werden mögliche zukünftige Nutzungen und Netzwerke aktiviert und getestet. Ziel ist es, Raumprogramme und tragende Strukturen zu entwi- ckeln, welche den Planer*innen an die Hand gegeben werden. Es ist also im Rahmen der Planung keine völlig neue, eigenständige Bürgerbeteiligungsstrategie zu entwickeln, sondern stattdessen eine Einarbeitung der bereits generierten, professionell aufbereiteten Zwischennutzungsergebnisse vonnöten. Hierbei ist ein vertrauensvoller, dauerhafter und öffentlicher Aus- tausch mit den bereits aktivierten Expert*innen und Ehrenamtler*innen der Interimsphase zu führen. Seite 5 Anlass Beschluss (3647/2017) Januar 2019 Juli 2018 BETEILIGUNG im Rahmen der Zwischennutzung >>> >>>> BETEILIGUNG im Rahmen der Umgestaltung VERFAHRENSVORSCHLAG „VARIANTE“ UMGESTALTUNG EBERTPLATZ Anlage 4 zur Beschlussvorlage 3647/2017 1. VERFAHRENSVORBEREITUNG 2. VERGABEVERFAHREN 3. PLANUNG UND REALISIERUNG VORBEREITUNG Europaweite Vergabe Planungsbüro Abstimmungsbedarf: - 66 - 69 - 67 - KVB - StEB DURCHFÜHRUNG Europaweite Vergabe Planungsbüro ▪ Planungsbeschluss nach LPH 2 ▪ Baubeschluss nach LPH 3 Arbeitsschritte: ▪ Beauftragung nach HOAI ▪ LPH 1-2 → Planungsbeschluss ▪ LPH 2-3 → Baubeschluss ▪ ggf. Fördermittel beantragen ▪ LPH 4-9 April 2018 Bestätigung der technischen Parameter durch Masterplan Lenkungsgruppe Bedarfsfeststellungsbeschl. Vergabe Planungsbüro StEA - 28. Juni FA - 2. Juli Rat - 5. Juli Beschlussvorlage Verfahrensvorschlag 4. September Lenkungsgruppe Masterplan / Ortsbegehung Ebertplatz Erarbeiten der technischen Parameter Fixieren der technischen Parameter - Abstimmung Fachämter / KVB / StEB - Festlegen des Betrachtungsbereichs - Kostenrahmen nach DIN 276 - Vergabeverfahren nach VgV (27) Januar 2018 Beschlussfassung Verfahrensvorschlag: StEA - 14. Dezember BV 1 - 7. Dezember Beschluss- vorlage Beratung Beschluss: StEA BV 1 Fertigstellung Beschlussfassung Beauftragung Planungsbüro Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen Stadtplanungsamt VORBEREITUNG / DURCHFÜHRUNG Vergabe Moderation Beteiligung einschl. Auftragsvergabe für Vergabe Das Verfahren gliedert sich in drei aufeinanderfolgen- de Abschnitte: 1. Verfahrensvorbereitung 2. Europaweite Vergabeverfahren 3. Planung und Realisierung Für die Verfahrensvorbereitung wurden durch Abstimmungsgespräche mit der Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan Innenstadt sowie mit den jeweiligen Fachämtern begonnen die Grundlagen für die Umgestaltung des Ebertplatzes zusammenzutra- gen, welche in der vorliegenden Broschüre zusam- mengefasst sind. Die Inhalte bilden die Basis für die Aufgabenstellung und das anstehende europaweite Vergabeverfahren. Darauf aufbauend sollen dann im nächsten Schritt eine erste Kostenrahmung ermittelt werden, die dann die Grundlage für den Bedarfsfeststellungsbeschluss bildet. Hierzu parallel wird die Vergabe eines Büros für die Verfahrensbegleitung vorbereitet. Nach den Beschlussfassung werden zwei europa- weite Vergabeverfahren durchgeführt: Die Beauftra- gung des Planungsbüros für die Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI und die Beauftragung einer Agentur für eine kontinuierliche Prozesskommunikation mit der Stadtgesellschaft und den beteiligten Akteuren. Prozessdiagramm Seite 6 Städtebaulicher Masterplan Verfahren & Prozess Januar 2019 Juli 2018 BETEILIGUNG im Rahmen der Zwischennutzung >>> >>>> BETEILIGUNG im Rahmen der Umgestaltung VERFAHRENSVORSCHLAG „VARIANTE“ UMGESTALTUNG EBERTPLATZ Anlage 4 zur Beschlussvorlage 3647/2017 1. VERFAHRENSVORBEREITUNG 2. VERGABEVERFAHREN 3. PLANUNG UND REALISIERUNG VORBEREITUNG Europaweite Vergabe Planungsbüro Abstimmungsbedarf: - 66 - 69 - 67 - KVB - StEB DURCHFÜHRUNG Europaweite Vergabe Planungsbüro ▪ Planungsbeschluss nach LPH 2 ▪ Baubeschluss nach LPH 3 Arbeitsschritte: ▪ Beauftragung nach HOAI ▪ LPH 1-2 → Planungsbeschluss ▪ LPH 2-3 → Baubeschluss ▪ ggf. Fördermittel beantragen ▪ LPH 4-9 April 2018 Bestätigung der technischen Parameter durch Masterplan Lenkungsgruppe Bedarfsfeststellungsbeschl. Vergabe Planungsbüro StEA - 28. Juni FA - 2. Juli Rat - 5. Juli Beschlussvorlage Verfahrensvorschlag 4. September Lenkungsgruppe Masterplan / Ortsbegehung Ebertplatz Erarbeiten der technischen Parameter Fixieren der technischen Parameter - Abstimmung Fachämter / KVB / StEB - Festlegen des Betrachtungsbereichs - Kostenrahmen nach DIN 276 - Vergabeverfahren nach VgV (27) Januar 2018 Beschlussfassung Verfahrensvorschlag: StEA - 14. Dezember BV 1 - 7. Dezember Beschluss- vorlage Beratung Beschluss: StEA BV 1 Fertigstellung Beschlussfassung Beauftragung Planungsbüro Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen Stadtplanungsamt VORBEREITUNG / DURCHFÜHRUNG Vergabe Moderation Beteiligung einschl. Auftragsvergabe für Vergabe Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt entweder an einen Generalplaner oder eine Planergemeinschaft bestehend aus Landschaftsarchitekten (Federfüh- rung), Verkehrsplaner, Stadtplaner/Architekten. Das Vergabeverfahren gliedert sich in zwei Stufen: Die erste Stufe dient der Auswahl von sechs Büros und ist von formalen Kriterien geprägt, wie z.B. die Nachweise von Projektreferenzen und die notwen- digen Kapazitäten. Die finale Auswahl eines Büros erfolgt in einer zweiten Stufe, im Rahmen dessen das Büro seine Dialogfähigkeit belegt und durch einen ersten konzeptionellen und planerischen Ansatz über- zeugt. Die daran anschließende Planungsphase ist als iterativer Prozess geplant: Unter Einbeziehung der Zwischennutzung und unter Beteiligung von Politik, Fachämtern, Begleitgremium sowie der breiten Stadt- gesellschaft werden bedeutende entwurfliche Schritte mit dem Planungsbüro rückgekoppelt. Seite 7 Verfahren & Prozess Für die Aufgabe und damit auch dem Leistungsum- fang werden zwei Betrachtungsräume definiert: - Konzeptioneller Betrachtungsraum (als Besondere Leistung gem. HOAI) - Entwurflicher Betrachtungsraum (Leistungsphase 1-9 gem. HOAI) Der konzeptionelle Betrachtungsraum umfasst den Bereich vom Rhein im Osten bis Kümpchenshof im Westen sowie von der Eigelsteintorburg im Süden bis St. Agnes im Norden einschließlich des Sudermann- platzes und einschließlich der angrenzenden Ver- kehrsflächen. Der konzeptionelle Betrachtungsraum wird kleinmaßstäbiger bearbeitet und durch Schema- darstellungen und Visualisierungen ergänzt. Bearbeitungsmaßstäbe 1:2.000 | 1:1.000 | 1:500 • Der Betrachtungsraum für den Entwurf umfasst den zentralen Bereich der Platzfläche mit der Passage und den dazugehörigen Auf- und Abgängen sowie der KVB-Unterführung einschließlich des angrenzenden Bereichs in der Theodor-Heuss-Anlage (s. Abbildung). Die angrenzenden Verkehrsflächen sowie die Clever- straße sind entwurflich ebenfalls zu berücksichtigen. Neben der maßstäblichen Planbearbeitung im Rah- men der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI werden ebenfalls Schemadarstellungen und Visualisierungen erstellt. Bearbeitungsmaßstäbe 1:500 | 1:200 | 1:50 | 1:20 Betrachtungsräume Seite 8 Städtebaulicher Masterplan Betrachtungsräume Konzeptbereich Entwurfsbereich Ziele • Der Ebertplatz ist als urbaner Auftakt der nördlichen Ringe zu betrachten und in seiner Gesamtheit zu stärken. • Die Historische Nord-Süd-Verbindung zwischen Eigelstein und St. Agnes ist als Sichtachse wieder- zubeleben und als Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zu ertüchtigen. • Der Ebertplatz soll... ... Aufenthaltsqualität bieten ... barrierefrei zugänglich sein ... als Transitraum und bedeutender Mobili- tätsknotenpunkt Orientierung geben ... vielseitige Nutzungen und Bespielbarkeit ermöglichen Aufgabe • Das Grundprinzip der Ringe als grüner Prachtbou- levard ist im Bestand zu erhalten bzw. durch entspre- chende Maßnahmen zu stärken und weiterzuentwi- ckeln • Der Ebertplatz ist in seiner historisch gewachsenen, von Verkehrswegen umgebenen Insellage zu erhal- ten. • Die bestehenden unterirdischen Angsträume der Fußgängerpassage im westlichen Bereich des Ebert- platzes sind aus Gründen der Kriminalprävention bei der zukünftigen Planung aufzugeben. Konzeptionelle Grundlagen • Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln • Leitlinie Kölner Ringstraßen • Gestaltungshandbuch für den Öffentlichen Raum Urbanen Auftakt stärken und historische Nord-Süd Verbindung wiederbeleben Seite 9 Städtebau Städtebau (61) Kirche St. Agnes Eigelsteintorburg Nördliche Ringe Aufenthaltsqualität Famielienfreundlich Barrierefrei Transitraum Sicher Grün Sauber Attraktiv Flexibel IdentitätsstiftendSozial VielfältigKlimagerecht Nachhaltig Seniorengerecht Beleuchtet Nutzungsgemischt Nutzungsoffen Orientierung bieten Bespielbar Einladend Vernetzt Effizient Fußgängerfreundlich Belebt Kultur Kommunikativ Zwischennutzungen Theodor-Heuss-Ring Theodor-Heuss-Ring Hansaring Sudermanstraße Eigelstein Neusser Straße Vielfältige Nutzungen ermöglichen Historisch begründete Insellage erhalten Stadtkonservator Köln | Dr. Thomas Werner Räumliche Entwicklung Ebertplatz 4 Seite 10 Städtebaulicher Masterplan Städtebau (61) Konzeptionelle Grundlagen • Kulturentwicklungsplan (noch nicht beschlossen) • Zwischennutzungskonzept 0434/2018 Konzeptionelle Grundlagen • Auswertung der Zwischennutzungen Ziele • Der Ebertplatz soll ein öffentlicher Platz für alle Bür- gerinnen und Bürger sein. • Die räumliche Umgestaltung soll verschiedene Nut- zungen und Bespielungen ermöglichen. Ziel • Der Ebertplatz soll auch zukünftig ein Ort der Kunst und Kultur sein. Aufgabe • Die Erkenntnisse aus den aktuellen Zwischennut- zungen fließen in die Aufgabenstellung mit ein und bilden das Grundgerüst für die Überlegung zukünftiger Nutzungen. • Die gesamte Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Beteiligung für die langfristige Umgestaltung wird intensiv mit den Zwischennutzungen verschränkt. • Die Erarbeitung eines Leitsystems wird als Teil der Aufgabenstellung formuliert. Aufgabe • Die wasserkinetische Plastik von Wolfgang Göddertz soll erhalten bleiben. Der aktuelle Standort kann hin- terfragt werden, ein neuer konzeptabhängig vorge- schlagen werden. • Die Erkenntnisse aus den Zwischennutzungen der Passage sollen in den Gestaltungsansatz der Platz- fläche als potentiellen Aneignungsbereich einfließen. Eine Open Air Bühne / Multifunktionspodest zur Bele- bung des Platzes soll mitgedacht werden. • Die bestehenden kulturellen Nutzungen sollen in die zukünftige Planung integriert werden. Seite 11 Nutzungen Nutzung | Platzprogramm (Stadtraummanagement) Nutzung | Kunst und Kultur (41) Ziele • Neben dem inneren und äußeren Grüngürtel sind die Kölner Ringstraßen als weiterer, innerstädtischer Grüngürtel zu betrachten. Der Ebertplatz ist somit als integrierter Raum dieses Grünsystems umzugestalten. Ebertplatz als integrierter Raum im Grünsystem Aufgabe • Die Grünstruktur der Ringe ist im Sinne einer Grün- vernetzung auszubauen und weiterzuentwickeln. • Der Ebertplatz soll als „Grüner Platz“ mit hoher Aufenthaltsqualität umgestaltet werden. Das Thema „Grün“ ist in diesem Kontext in der räumlichen Dimen- sion in Form von Baumbepflanzungen zu entwickeln, hierfür sind gute vegetationstechnische Bedingungen zu schaffen. Konzeptionelle Grundlagen • Leitlinien Kölner Ringstraßen • Es soll eine durchgängige Fußwegeverbindung durch und entlang des Grünraums ermöglicht werden. • Der Ebertplatz und der Theodor-Heuss-Ring sol- len als gemeinsame, sich zum Rhein hin öffnende Raumeinheit betrachtet und gestaltet werden. Die Theodor-Heuss-Anlage steht unter Denkmalschutz. Dementsprechend sollen keine konzeptionellen Veränderungen oder Überplanungen vorgenommen werden. • Die Bäume am Hansaring stellen sich als Sanie- rungsfall dar. Sie sind langfristig nicht mehr haltbar. Eine Erneuerung des Untergrundes ist notwendig. • Die Cleverstraße soll zukünftig nur noch für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung stehen. Seite 12 Städtebaulicher Masterplan Freiraum | Grünflächen (67) Bestandskanäle erhalten Ziele • Bei der Umgestaltung des Ebertplatzes soll eine wassersensible Gestaltung umgesetzt werden. • Der Ebertplatz soll als multikodierte Fläche umge- staltet werden. • Der Ebertplatz soll klimagerecht gestaltet und ange- passt werden und damit einen nachhaltigen Beitrag für das Mirkoklima leisten. Aufgabe • Die Topographie des Ebertplatzes soll im Rahmen der Umgestaltung angepasst werden, sodass insbe- sondere die U-Bahnabgänge zukünftig besser vor Starkregenereignissen geschützt sind. • Aus Sicht des Klimaschutzes ist es notwendig, dass die Topographie im Bereich des Theodor-Heuss-Rings und östlich der Riehler Straße nicht verändert wird. • Die Bestandskanäle und insbesondere der Mischwassersammler im zentralen Bereich unter dem Ebertplatz müssen erhalten bleiben. Gleichzeitig ist der Zugang zu sämtlichen Schachtanlagen zur War- tung etc. sicherzustellen. • Der Kronleuchtersaal, welcher unterirdisch in der Theodor Heuss Anlage östlich der Cleverstraße liegt, soll oberirdisch erkennbar werden. Konzeptionelle Grundlagen • Leitfaden für eine wassersensible Stadt Gefährdung durch Starkregenergeignisse begegnen Seite 13 Freiraum Freiraum | Klimaanpassung (StEB) Schacht Schacht MW-Kanal > 2.700mm MW-Kanal 700 - 1.500 mm MW-Kanal 1.500 - 2.700 mm ANALYSE Köln | Lichtmasterplan Stadtraum Rhein Intervention Lichtplanung Ringe Lichtbestand | Lichtplanung Masterplan Speer Stadtraum Rhein Schwarzplan- Vorkonzept: „Eine Lichtfarbe für beide Uferseiten“ Schwarzplan- Vorkonzept: „Nachzeichnung des geschlossenen Ringes“ Leitprojekt Severinbrücke Aldstadtpanorama • Entree - Mitte - Bühne • Attraktivität sehr wichtig (Visitenkarte) • beide Innenstadthälften am Rhein zu einem Stadt- raum verbinden • mehr Lesbarkeit, mehr Qualität zum Wohnen und Arbeiten • Stärkung der Qualität der verkehrlichen und verbin- denden Elemente Stadtraum Rhein | Rheinrundgänge Gestaltung Uferbereiche Ringe Verkehrsflächen * Gestaltungshandbuch | Bedeutungsplan • Definition als „Charakterraum“ Rheinufer mit einer eigenen einheitlichen Gestaltungssprache • Raum mit stadtweiter Bedeutung* • Nähe Hohenzollernbrücke und Deutzer Brücke : Stadtraum mit internationaler Bedeutung** * S_ stadtweite Bedeutung Stadträume mit Anspruch an eine hohe Aufenthaltsqualität für den Fußgänger ** I_ internationale Bedeutung Stadträume mit dem Anspruch an eine sehr hohe Aufenthaltsqualität für den Fußgänger Wegebeleuchtung: • Umrüstung der bestehenden Natriumdampfleuchten auf beiden Uferseiten auf LED Technologie mit einheitlicher Lichtfarbe 2700K • Inszenierung der Grünflächen im Uferbereich-Baumbeleuchtung Illumination: • Neue Lichtinszenierung des Altstadtpanoramas • Modifizierung und Ergänzung der Illumination des Museums Ludwig • Einbindung von privaten Illuminationen (z.B. Schokoladenmuseum, Musical Dome u.a.) in den LMP, Hierarchisierung und Korrekturvorschläge Rheinufer Masterplan Speer Ringe Leitprojekt Eberplatz • urbanes Rückgrat • klassische großstädtische Boulevards • mehr Grün und Plätze zum Verweilen erhalten, z.B. Ebertplatz soll eines der Leitprojekte werden • Ringe - wichtige Verkehrsader, aber mit reduzierter Fahrgeschwindigkeit und wenigen Parkplätzen Gestaltungshandbuch | Bedeutungsplan • Definition als „Charakterraum“ Ringe mit einer eigenen einheitlichen Gestaltungssprache • Raum mit stadtweiter Bedeutung* * S_ stadtweite Bedeutung Stadträume mit Anspruch an eine hohe Aufenthaltsqualität für den Fußgänger Ringe 8STADTBILDANALYSE - HANDLUNGSBEDARF Ringe Plätze * Die Grafische Abbildung des Handlungsbedarfs - Licht in den Interventionsräumen. Nur exemplarische Beispiele. Komplette Zusammenfassung - siehe LMP Dokumentation. Verkehrsflächen • Ausstattung der Verkehrsflächen mit gleichen Leuchten und gleicher Licht- farbe in 2000K • Im Zuge der Sanierungen Umrüstung der bestehenden Natri- umdampfleuchten auf LED-Technologie mit einheitlicher Lichtfarbe 2000K Plätze • Einsatz anderer Leuchten bei Platzflächen mit Flaniercharakter möglich, einheitliche Lichtfarbe 3000K • Verbesserung der Besucherorientierung und -lenkung in die Altstadt durch Lichtfarbenwechsel zwischen Verkehrsflächen und Plätzen * Ausschnitt Bedeutungsplan Nord-Süd-Fahrt Lichtbestand | LichtplanungMasterplan Speer Stadtraum Rhein Vertiefungsbereich Kernbereich • Grenzcharakter aufheben • schmalere Fahrspuren • breitere Gehwege und Überwege Gestaltungshandbuch | Bedeutungsplan • Nord-Süd- Verbindungsraum* (autodominant) mit einem Abschnitt Stadtraum mit internationaler Bedeutung** (Oper/ Vertiefungsbereich Kernbereich) bzw. S_ stadtweite Bedeutung*** * V_ Verbindungsräume Stadträume mit Schwerpunkt auf Autoverkehr **I_ internationale Bedeutung Stadträume mit dem Anspruch an eine sehr hohe Aufenthaltsqualität für Fußgänger ***S_ stadtweite Bedeutung Stadträume mit dem Anspruch an eine hohe Aufenthaltsqualität für Fußgänger Nord- Süd-Fahrt Schwarzplan- Vorkonzept: Durchgengig eine kühlere Lichtfarbe Gestaltung Straßenraum * Wegebeleuchtung: • V_ Verbindungsräume: Erhöhung der Lichtqualität mit verbesserter Farbwiedergabe und gleich-mäßiger Ausleuchtung von Fahrbahnen und Gehwegen durch Umrüstung der alten Leuchtenkörper auf dekorative diskusförmige LED- Leuchten mit 3000K/4000K • I_ internationale Bedeutung (Bereich Oper):Schwerpunkt auf Fußgängerverkehr, Autoverkehr ausreichender Sicherheitsaspekt, sehr gute Ausleuchtung für Fußgänger: niedrige, fußgängerfreundliche Lichtpunkthöhe Hochwertigere Materialien erlaubt Verzahnung der beiden Straßenseiten durch die Fortsetzung des Lichtdesigns in angrenzende weiterführende Straßenräume • S_ stadtweite Bedeutung (Zwischen Unterführungen und internationaler Bereich):Übergang von V zu I in Beleuchtungsfarbe und -Lichtpunkthöhe Illumination: • Bessere Identifikation und Orientierung durch „Begleitillumination“ (Blickbezie- hungen typisieren) des stark frequentierten Straßenbereichs. Aufhebung oder Abmilderung des Grenzcharakters durch attraktive Beleuchtung, z.B. Oper/ Schauspielhaus, Weltstadthaus, Ulrepforte, Schriftzug „Liebe Deine Stadt“. Die dynamische Lichtinstallation des WDR bedarf einer Überprüfung. 1 2 3 Ziele • Die Basis für jegliche Ziele und Handlungsvor- schläge für die Beleuchtung im Plangebiet bildet der Lichtmasterplan der Stadt Köln. Er trifft Aussagen zur Gestaltung des Straßenraums und der Plätze. Aufgabe • Vorgaben ergeben sich insbesondere aus dem Licht- masterplan, Interventionsraum: Ringe. Demnach sind Straßenräume warm-weiß zu beleuchten. • Die Wegebeleuchtung entlang von Verkehrsflächen sind mit gleichen Leuchten und gleicher Lichtfarbe von 2000K auszustatten • Bei Platzflächen sind andere Leuchten als entlang der Verkehrsflächen zu verwenden mit einer einheitli- chen Lichtfarbe von 3000K. • Die Grünanlage des Theodor-Heuss-Rings soll zu- künftig nicht mehr beleuchtet werden. Konzeptionelle Grundlagen • Lichtmasterplan Köln • Leuchtenkonzept 2008 • Beleuchtungskonzept 2000 Lichtmasterplan Köln Leuchtenkonzept Seite 14 Städtebaulicher Masterplan Freiraum | Beleuchtung (Rheinenergie) 16, 1816, 1816, 18 12, 1512, 1512, 15 12, 1512, 1512, 1512, 1512, 1512, 1512, 15 16, 1816, 1816, 1816, 1816, 1816, 1816, 18 Unterirdische Passage Konzeptionelle Grundlagen • Radverkehrskonzept Innenstadt • Machbarkeitsstudie Tiefgarage • Gestaltungshandbuch für den Öffentlichen Raum Ziele • Barrierefreier Ausbau des Platzes mit fußgänger- freundlicher Führung • Rad- und Fußwegebeziehungen stärken • Die unterirdischen Bauwerke, die nicht der Erschlie- ßung der Stadtbahn dienen, werden aus bautech- nischen und damit verbundenen wirtschaftlichen Gründen als nicht erhaltenswert eingestuft. • Die neue Platzgestaltung muss insbesondere in Be- zug auf den Zugang zur unterirdischen Stadtbahnhal- testelle Ebertplatz die Anforderungen an Brandschutz und Entfluchtung gem. BauO NRW erfüllen. Aufgabe • Die Verkehrsräume sind hinsichtlich ihrer Dimensionie- rung und Zuordnung zu prüfen und im weiteren Bearbei- tungsprozess zu detaillieren. Hierfür soll als Grundlage ein noch auszuschreibendes Verkehrsgutachten dienen. • Um den Ebertplatz sind die Fahrspuren für den moto- risierten Verkehr quantitativ beizubehalten. Zu Gunsten der zentralen Platzfläche sowie der Gehwege - und damit der Fußgänger und Radfahrer – sind diese jedoch zu redimensionieren. Sofern im Bearbeitungszeitraum ein Beschluss über die Einspurigkeit auf den Ringen Passage und U-Bahnlinien Zugänge zur Fuß- gängerpassage Zugänge zur Verteile- rebene der KVB beschlossen wird, soll diese auch für den Bereich Ebert- platz übernommen werden • Um die Wegebeziehungen für Fußgänger und Rad- fahrer im Bereich der Cleverstraße zu stärken, soll diese mittelfristig für den motorisierten Verkehr gesperrt werden sowie die bestehenden Stellplätze entfallen. Der Querschnitt soll dann seiner neuen Nutzung entspre- chend gestaltet werden. • Es ist zu prüfen, ob die unterirdischen Bauwerke, welche nicht der Erschließung der Stadtbahnhaltestelle dienen, aus funktionaler/stadträumlicher Sicht zu erhal- ten sind. Aus bautechnischen und damit verbundenen wirtschaftlichen Gründen wird das Bauwerk der Fußgän- gerpassage im westlichen Bereich des Ebertplatzes als nicht erhaltenswert eingestuft. Grund hierfür ist die bei Erhalt notwendige, aber aufwendige und kostenintensive Bestandssanierung. Die Statik des Bestands müsste zusätzlich in Form eines Gutachtens erstellt werden. Zudem fiele bei einer Modernisierung der Bestandschutz weg, sodass Brandschutz und Entfluchtung an die aktu- ellen Anforderungen angepasst werden müssten. Seite 15 Mobilität Mobilität | Verkehr (66, 69) U-Bahnlinien Fußgängerpassage Verteilerebene KVB Bestand Buslinien und Busumfahrt Ziele • Der Ebertplatz ist als bedeutender ÖPNV-Knoten- punkt zu erhalten und zu stärken. • Die zukünftigen Haltestellen des ÖPNV sollen einer klimaangepassten, nachhaltigen Stadtgestaltung entsprechen. Aufgabe • Die Linienführung der Buslinien 140/127 ist prinzi- piell gemäß Nahverkehrsplan (2017 beschlossen) einzuhalten, die Endhaltestelle mit Wartebereich der Linie 127 und eine Möglichkeit zur Umfahrt für die Linie 140 sind weiterhin vorzusehen. Die Verortung der (End-)Haltestellen und Wartebereiche bzw. La- depunkte, sowie die Umfahrungen sind jedoch unter Berücksichtigung des Nahverkehrsplans im Rahmen der Planungen zu prüfen. • Es wird von insgesamt drei Gelenkbussen aus- gegangen und bei den Haltepunkten sowie War- tepositionen sind die vorgegebenen Mindestflächen einschließlich Anfahrbarkeit und Barrierefreiheit zu berücksichtigen. (ca. 3 x 18 m = 60 m zzgl. Rangier- abstände) • Im Sinne eines zukunftsfähigen Mobilitätsknoten- punkts ist eine Leihfahrradstation in die Planung zu integrieren. Darüber hinaus soll der Standort für ein Mikrohub geprüft werden. • Die Umsteigebeziehungen zwischen Fahrrad/Bus und Stadtbahn sind optimal zu gestalten • Die vorhandenen Zu- und Abgänge zur U-Bahn Sta- tion sind auf Plausibilität zu überprüfen. Konzeptionelle Grundlagen • Nahverkehrsplan 2017 Seite 16 Städtebaulicher Masterplan Mobilität | ÖPNV (KVB) Bushaltestelle Bushaltestelle Buslinie 127 Buslinie 140 Städtebauliche Kennwerte Entwurfsbereiche Kennwerte Ebertplatz Betrachtungsräume: 40.000 qm Verkehrsfläche: 22.300 qm Ingenieursfläche Tiefbau: 3.500 qm Freiraumfläche: 17.700 qm Ebertplatz (01): 9.950 qm davon befestigte Fläche: 6.000 qm davon unbefestigte Fläche: 3.950 qm Theodor-Heuss-Anlage (02): 7.750 qm davon befestigte Fläche: 2.950 qm davon unbefestigte Fläche: 3.700 qm davon Wasserfläche: 1.100 qm * Auf Basis von Erfahrungswerten können grob 1.000 EUR / qm Herstellungskosten veranschlagt werden. • Der Entwurfsbereich, welcher sich aus der Fläche rund um den Ebertplatz und der Cleverstraße zu- sammensetzt, weist insgesamt eine Fläche von rund 40.000 qm auf. • Auf Basis von Erfahrungswerten anhand der Re- ferenzprojekte Rheinauhafen und Kurt-Hacken- berg-Platz können für eine hochwertige Neugestaltung der Verkehrs- und Freiraumflächen Herstellungskos- ten in Höhe von 1.000 EUR / qm zu Grunde gelegt werden. • Abhängig vom Entwurf kommen Kosten für Abriss und Verfüllung der Fußgängerpassage einschl. Zu- und Abgänge bzw. bei Erhalt dessen Sanierung hinzu. • Falls neue Zugangsbauwerke für die KVB-Haltestelle entlang der Riehler Straße realisiert werden sollen, wie in der Planungswerkstatt Ringe vorgeschlagen, sind auch hier mit zusätzlichen Kosten zu rechnen. Seite 17 Kostenrahmung Flächenermittlung Baukosten Entwurfsbereich Ebertplatz: 37.500 qm Entwurfsbereich Cleverstraße: 2.500 qm+ Entwurfsbereich Verkehrsfläche Ingenieursfläche Freiraumfläche 01 02 Bushaltestelle Bushaltestelle Seite 18 Städtebaulicher Masterplan Übersicht Restriktionen und Rahmenbedingungen Verortung der Bushaltestellen prüfen Brunnenanlage erhalten Leitsystem und Be- leuchtungskonzept optimieren, Angsträume vermeiden Historische Nord-Süd Ver- bindung zw. St. Agnes und Eigelstein für Fußgänger und Radfahrer stärken Starkregengefährdungs- bereiche verhindern Bestehendes Kanalnetz erhalten und Zufahrt zu Bestandsschächten gewährleisten Barrierefreier Zu- gang zum Platz gewährleisten Erkenntnisse aus Zwischennutzungen in die Raumgestaltung einfließen lassen Zu- und Abgänge auf Funktionalität prüfen Neusser Straße Hansaring Eigelsteintorburg Turiner Straße Sudermanstraße Bushaltestelle Bushaltestelle Restriktionen und Rahmenbedingungen Seite 19 Umgestaltung Ebertplatz Verortung der Bushaltestellen prüfen Theodor-Heuss-Ring Theodor-Heuss-Ring Clever Straße Riehler Straße Clever Straße zurückbauen und für Fuß- und Radver- kehr vorhaltenKlimagerechte, was- sersensible Gestaltung ermöglichen Ebertplatz in das über- geordnete Grünsystem einbinden Ebertplatz als Ver- kehrsknotenpunkt stärken Zugänge zur KVB Verteilerebene erhal- ten Vorhandene Grundlagen • Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln • Leitlinie Kölner Ringstraßen • Gestaltungshandbuch für den Öffentlichen Raum • Auswertung der Zwischennutzungen • Zwischennutzungskonzept 0434/2018 • Leitfaden für eine wassersensible Stadt • Lichtmasterplan Köln • Leuchtenkonzept 2008 • Beleuchtungskonzept 2000 • Radverkehrskonzept Innenstadt • Machbarkeitsstudie Tiefgarage • Nahverkehrsplan 2017 • Demontage Lichtsignalanlagen Neusser Straße 3286/2017 Noch offene / zu beauftragende Grundlagen • Verkehrsgutachten • Kulturentwicklungsplan Seite 20 Städtebaulicher Masterplan | Ebertplatz Konzeptionelle Grundlagen Seite 21 Städtebaulicher Masterplan | Ebertplatz Kontakt / Impressum Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln
Beratungsverlauf
-
07.02.2019
TOP 4.2.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
21.03.2019
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2, Anhörung (BV). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen -
28.03.2019 zuletzt
TOP 4.2.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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