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3880/2018

Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz

Beschlussvorlage Ausschuss 09.01.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.03.2019, TOP 4.2.1

Anlage 2 Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 1 Grundlagenermittlung

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Ansehen

Anlage 2 Stellungnahme der Verwaltung

8578 Zeichen

1 
 
Langfristige Umgestaltung Ebertplatz                            Anlage 2 
Beschlussvorlage 3380/2018 
Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz 
Stellungnahme der Verwaltung zu den Änderungsanträgen aus dem 
Stadtentwicklungsausschuss vom 07.02.2019 und aus der Bezirksvertretung Innenstadt vom 
21.03.2019 
38. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln                 AN/0188/2019 
Stellungnahme 61: 
Punkt 1.) wird gefolgt. 
Begründung: Im Rahmen der zwei Vorentwurfsvarianten wird geprüft, inwieweit die bestehenden 
kulturellen Nutzungen auf dem Ebertplatz integriert werden können, was dem Prüfauftrag des 
Änderungsantrags entspricht. Von einer Ausdehnung des Betrachtungsraums zur alternativen 
Unterbringung der vorhandenen Nutzungen sieht die Verwaltung jedoch ab, um die Aufgabe 
inhaltlich nicht zu überfrachten und folgt damit der Empfehlung der Lenkungsgruppe städtebaulicher 
Masterplan.  
Punkt 2.) wird gefolgt. 
Anmerkung: Die Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan hat sich dafür ausgesprochen, in 
diesem Punkt dem Lichtmasterplan zu folgen und aus ökologischen Gesichtspunkten von einer 
Beleuchtung der Parkanlage abzusehen.  
Punkt 3.) wird mit Einschränkung gefolgt. 
Begründung: Die Frage nach der Leistungsfähigkeit der Verkehrsbeziehungen, lässt sich zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht hinreichend beantworten. Das genannte Verkehrsgutachten wird entsprechende 
Aussagen hierzu liefern.  
Punkt 4.) wird Einschränkung gefolgt. 
Begründung: Die Verkehrsführung wird im Zuge der Entwurfsbearbeitung durch das interdisziplinär 
besetzte Planungsteam und auf Basis des Verkehrsgutachtens entwickelt. Eine solitäre Betrachtung 
der Verkehrsführung für den MIV ist zum jetzigen Zeitpunkt aus Sicht der Verwaltung nicht 
zielführend. Die Machbarkeit kann im Rahmen des Verkehrsgutachtens überprüft werden. 
Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Köln                AN/0192/2019 
Stellungnahme 61: 
Punkt 1.) wird widersprochen. 
Begründung: Im Rahmen der Zwischennutzung finden bereits verschiedene Beteiligungsformate 
statt, dessen Ergebnisse in den weiteren Entwurfsprozess einfließen. In engem Austausch zwischen 
dem Stadtraummanagement und dem Stadtplanungsamt wird das Verfahren für das externe 
Kommunikationsbüro entwickelt. Ein wesentlicher Baustein des Verfahrens wird sein, dass die 
Zwischenergebnisse des Entwurfs schrittweise mit Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft 
rückgekoppelt werden, so dass die genannten Themen auch an dieser Stelle noch eingebracht 
werden können. 
Punkt 2.) wird widersprochen. 
Begründung: Die Frage, ob der motorisierte Verkehr auf eine Spur pro Fahrbahn reduziert werden 
kann, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Das genannte Verkehrsgutachten wird

2 
 
entsprechende Aussagen hierzu liefern. Ziel ist jedoch, die Verkehrsflächen zugunsten des Fuß- und 
Radverkehrs umzugestalten.

3 
 
Punkt 3.) wird widersprochen. 
Begründung: Mit dem Beschluss zur Tiefgarage Ebertplatz (3010/2015) wurde das Stadtplanungsamt 
beauftragt die Gestaltungsplanung für den Ebertplatz aufzunehmen, eine geeignete Abgrenzung zur 
Umgestaltung zu schaffen und für die Beteiligung der Stadtgesellschaft einen Verfahrensvorschlag zu 
erarbeiten.

4 
 
Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt in der Wahlperiode 2014/2020 
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt               AN/0406/2019 
Stellungnahme 61: 
Punkt 1.) wird gefolgt. 
Anmerkung: Die Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan hatte sich dafür ausgesprochen, in 
diesem Punkt dem Lichtmasterplan zu folgen und aus ökologischen Gesichtspunkten von einer 
Beleuchtung der Parkanlage abzusehen.  
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt               AN/0384/2019 
Stellungnahme 61: 
Punkt 1.) wird gefolgt.  
Begründung: Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zu der Grundlagenermittlung, da der 
geschilderte Bedarf, die Wegebeziehungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für den 
Radverkehr zu stärken, dem Inhalt der Broschüre entspricht (s. Kapitel Mobilität / Verkehr, S. 15). 
Des Weiteren wird die als „Troglage“ bezeichnete Topografie des Ebertplatzes im Rahmen der beiden 
Vorentwurfs-Varianten geprüft. 
Punkt 2.) wird mit Einschränkung gefolgt; 
Begründung Teil 1 Verkehrsgutachten: Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zu der 
Grundlagenermittlung, da die gewünschte Überprüfung der Verkehrssituation im Rahmen eines 
Verkehrsgutachtens in der Broschüre im Kapitel Mobilität auf Seite 15 bereits berücksichtigt worden 
ist. 
Begründung Teil 2 Clever Straße: Inwieweit eine kurzfristige Sperrung der Clever Straße machbar ist, 
ist von der Verwaltung zu prüfen. 
Punkt 3.) wird gefolgt. 
Anmerkung: Die Lenkungsgruppe städtebaulicher Masterplan hatte sich dafür ausgesprochen, in 
diesem Punkt dem Lichtmasterplan zu folgen und aus ökologischen Gesichtspunkten von einer 
Beleuchtung der Parkanlage abzusehen.  
Punkt 4.) wird gefolgt. 
Anmerkung: Dem Auftrag, ein Verfahrensvorschlag für die Umgestaltung des Hansarings zu 
entwickeln, wird die Verwaltung sinnvollerweise erst nachkommen, wenn der konzeptionelle Bereich 
im Rahmen des Verfahrens zur Umgestaltung Ebertplatz erarbeitet wurde. Ein entsprechender 
Prüfantrag wäre von der Verwaltung zu prüfen. 
Punkt 5.) wird gefolgt. 
Begründung: Der Bezug zum Leuchtenkonzept 2008 ist missverständlich dargestellt und wird 
korrigiert. 
Punkt 6.) wird gefolgt. 
Begründung: Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zu der Grundlagenermittlung. Die Broschüre 
ist als Zusammenschau der verschiedenen Perspektiven auf den Ebertplatz durch die einzelnen 
Fachbereiche zu verstehen. Im Rahmen der zwei Vorentwurfsvarianten sowie im Dialog mit Politik, 
Verwaltung und Stadtgesellschaft sollen diese abgewogen und die entsprechende Entscheidung 
gefällt werden. Dies betrifft auch die Frage, welche Inhalte aus der Zwischennutzung Eingang in die 
Umgestaltung finden. 
Punkt 7.) wird widersprochen. 
Von einer Ausdehnung des Betrachtungsraums zur alternativen Unterbringung der vorhandenen 
Nutzungen sieht die Verwaltung dringend ab, um die Aufgabe inhaltlich nicht zu überfrachten. Es ist 
ebenfalls zu berücksichtigen, dass sich das Planungshonorar bei einer entsprechenden Ausweitung

5 
 
unverhältnismäßig erhöhen würde. Die Verwaltung folgt damit der Empfehlung der Lenkungsgruppe 
städtebaulicher Masterplan, nachdem im Rahmen ihrer Sitzung am 27.11.2018 diese Option intensiv 
diskutiert wurde. 
Punkt 8.) wird unter Vorbehalt gefolgt. 
Begründung: Sofern sich bei der Auswertung der Zwischennutzung ein besonderer Bedarf für Kinder 
und Jugendliche herauskristallisiert, wird dies entsprechend bei der Beteiligung berücksichtigt. 
GUT in der Bezirksvertretung Innenstadt                AN/0407/2019 
Stellungnahme 61: 
Punkt 1.) wird widersprochen. 
Begründung: Der Ebertplatz bildet den nördlichen Auftakt der Kölner Ringstraßen, welche der 
städtebauliche Masterplan für die Innenstadt neben dem Rhein und dem inneren Grüngürtel als 
besonders bedeutenden Stadtraum definiert. Sowohl im städtebaulichen Masterplan als auch im 
Werkstattverfahren Kölner Ringstraßen wurde mit der Lage auf die historische Planung Bezug 
genommen und eine stadträumliche Stärkung empfohlen. Dass die Dimensionierung des 
Verkehrsraumes zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie des Radverkehrs reduziert und 
die vorhandenen Flächen mit dem Ziel einer höheren Aufenthaltsqualität umgestaltet werden, ist 
Bestandteil der Entwurfsbearbeitung. 
Punkt 2.) wird gefolgt. 
Anmerkung: Ein entsprechendes Konzept wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem 
Stadtraummanagement und dem Stadtplanungsamt aktuell erarbeitet. 
Punkt 3.) wird unter Vorbehalt gefolgt. 
Begründung: Die Verwaltung hat sich bewusst dazu entschlossen die Grundlagenermittlung für die 
städtebauliche Umgestaltung des Ebertplatzes zunächst nur dem Stadtentwicklungsausschuss 
vorzulegen. Die Broschüre ist eine Zusammenschau der verschiedenen Perspektiven auf den 
Ebertplatz durch die einzelnen Fachbereiche. Der Bereich Kultur bildet hierbei einen Aspekt, genauso 
wie Mobilität, Freiräume und weitere Themen. Die jeweiligen Fachgremien werden im Rahmen des 
Bedarfsfeststellungsbeschlusses eingebunden. 
Punkt 4.) wird nicht gefolgt. 
Begründung: Mit der Vorlage sind alle Parameter für Ausschreibung festgelegt. Aus 
vergaberechtlichen Gründen kann eine Ausschreibung nicht vor der europaweiten Veröffentlichung 
bekanntgegeben werden. Gleichwohl wird dem zuständigen Ausschuss eine Mitteilung zum Inhalt 
und Verfahrensstand gegeben.

Beschlussvorlage Ausschuss

5136 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
61/0 Müll Az 
Vorlagen-Nummer 
 3880/2018 
Freigabedatum  09.01.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Grundlagenermittlung und Parameter (siehe 
Broschüre Anlage 1) als Basis für die europaweite Ausschreibung zur langfristigen Umgestal-
tung des Ebertplatzes und beauftragt die Verwaltung, dieses Dokument für die weiteren Ar-
beitsschritte zugrunde zu legen. 
 
2. Der Stadtentwicklungsausschuss verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertre-
tung Innenstadt ohne Einschränkungen zustimmt. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 07.02.2019 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 21.03.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 28.03.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Anlass 
In seiner Sitzung vom 01.02.2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Vorlage zu einem Verfah-
rensvorschlag (3647/2017) beschlossen und die Verwaltung damit beauftragt, das Verfahren einzulei-
ten. Der beschlossene Prozess zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes untergliedert sich in 
drei aufeinanderfolgende Abschnitte: 
1. Verfahrensvorbereitung 
2. Zweistufiges europaweites Vergabeverfahren für die Planungsleistungen 
3. Planung und Realisierung 
 
Um die zweite Stufe zu beginnen, müssen für die rechtskonforme Durchführung der europaweiten 
Ausschreibung zum einen die inhaltlichen Parameter vorliegen und zum anderen die hierfür erforder-
lichen Mittel gesichert sein. Beide Bausteine bilden die Grundlage für die Beauftragung der Planungs-
leitungen, mit der die europaweite Vergabe abschließt. Mit der vorliegenden Broschüre soll hierfür Art 
und Umfang festgelegt werden, so dass darauf aufbauend der überschlägige Gesamtkostenrahmen 
ermittelt werden kann. 
 
Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz 
Auf Basis der Leitlinie Kölner Ringstraßen und in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe städtebauli-
cher Masterplan sowie den Fachämtern wurden zum einen inhaltlich die unabwägbaren Rahmenbe-
dingungen für das Planungsverfahren zur Umgestaltung definiert und zum anderen die Abgrenzung 
des Betrachtungsraums vorgenommen. Dieser gliedert sich in einen zu bearbeitenden Realisie-
rungsteil mit einer Fläche von 40.000 m² sowie einen erweiterten konzeptionellen Bereich von zusätz-
lich 60.000 m².  
 
Für die einzelnen Fachthemen wurden einerseits Ziele formuliert, die die grundsätzliche Haltung bei 
der Entwurfserarbeitung vorgeben und andererseits klare Arbeitsaufträge an das zukünftige Pla-
nungsbüro festgelegt. Hervorzuheben sind hierbei die intensive Auseinandersetzung mit den unterir-
dischen Wegebeziehungen, die Aufnahme der erprobten kulturellen Zwischennutzungen und die 
Aussagen über die Flächenermittlung zu den reinen Baukosten. 
 
Auf Basis von Erfahrungswerten(Kurt-Hackenberg-Platz, Rheinboulevard) wurden für die hochwertige 
Neugestaltung der Verkehrs- und Freiraumflächen überschlägig Herstellungskosten von 1.000 €/m² 
netto zu Grunde gelegt. Auf die ermittelte Fläche bezogen, führt dies zu einem geschätzten Gesamt-
rahmen der reinen Baukosten von derzeit 40 Mio. Euro (netto). Eine umfassendere Aussage über den 
Gesamtkostenrahmen inkl. Planung, planungsnaher und sonstiger Kosten, wie beispielsweise der 
Abriss vorhandener Ingenieursbauwerke, wird auf Basis der zu beschließenden Grundlagen und Pa-
rameter fertiggestellt und im II. Quartal 2019 dem Rat zur Mittelfreigabe vorgelegt. 
 
Beratung der Broschüre Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz 
in der 26. Lenkungsgruppensitzung Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln am 27.11.2018 
Die Lenkungsgruppe des städtebaulichen Masterplans hat in ihrer Sitzung die vorliegende Broschüre 
für die Aufgabenstellung beraten und Aufbau, Umfang und Darstellung als zielführend für die Aus-
schreibung des europaweiten Vergabeverfahrens beurteilt. 
 
Die Lenkungsgruppe empfiehlt die Aufgabenstellung um eine Präambel zu ergänzen, die erläutert, 
welchen stadträumlichen Stellenwert die Umgestaltung, nicht alleine für den Ebertplatz sondern für 
die Kölner Ringstraßen insgesamt, hat. Dem Projekt kann damit eine überregionale Bedeutung zuge-
schrieben werden (siehe Ergänzungen in der Broschüre auf Seite 3).

3 
 
Weiterhin empfiehlt die Lenkungsgruppe, die Schließung der Fußgängerpassage im westlichen Be-
reich des Ebertplatzes klarer zu formulieren. Im Sinne eines Umbaus zur Nutzung des bestehenden 
Bauwerkes (kulturelle Zwecke o.Ä.) und alternativ mit Verfüllung ohne weitere Nachnutzungsmöglich-
keit. Hierfür sind verschiedene Varianten im Rahmen des Vorentwurfs der Leistungsphase 2 zu erar-
beiten, zu prüfen und stadträumlich, funktional und wirtschaftlich zu bewerten. Diese Ergänzungen 
werden in die Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für die europaweite Ausschreibung einflie-
ßen. 
 
 
Anlage 1 
Broschüre: Grundlagenermittlung und Parameter für die Umgestaltung Ebertplatz

Anlage 1 Grundlagenermittlung

36731 Zeichen

200m150100500 Mittelpunkt: [356560,5646282]   1:5000
KölnGIS
Stadtplan - orange, Luftbild 2016 (DOP10)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 31.07.2018
200m150100500 Mittelpunkt: [356560,5646282]   1:5000
KölnGIS
Stadtplan - orange, Luftbild 2016 (DOP10)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 31.07.2018
ANLAGE 1
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln 
  Grundlagenermittlung und Parameter 
  für die Umgestaltung Ebertplatz

Seite 2
 Städtebaulicher Masterplan
Inhalt
Präambel
Anlass
Verfahren & Prozess
Betrachtungsräume 
Städtebau
Zwischennutzungen
Kunst und Kultur
Grünflächen
Entwässerung
Beleuchtung
Verkehr 
ÖPNV
Kostenrahmung
Übersicht der Rahmenbedingungen
Konzeptionelle Grundlagen
03
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06
08
09
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11
12
13
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16
17
18
20
Seite

Der städtebauliche Masterplan Innenstadt Köln definiert sieben Interventionsräume für den komplexen 
Prozess der inneren Erneuerung der Stadt. Die Kölner Ringstraßen bilden hierbei einen dieser Interven-
tionsräume und werden zudem, neben dem Rhein und dem Inneren Grüngürtel, als besonders wichtigen 
Stadtraum, im Sinne eines Alleinstellungsmerkmals für Köln mit überregionaler und stadtentwicklungspo-
litischer Bedeutung, identifiziert.
Ziel ist es, den Ringstraßen die charakteristische Boulevard-Funktion des Gehens und Verweilens der 
ursprünglichen Stübben-Planung, unter Berücksichtigung der verkehrlichen Erschließung zurück zu 
bringen. Im Ergebnis entsteht ein Stadtraum, der in Bezug auf seine Qualität und Strahlkraft mit den 
Prachtstraßen anderer europäischer Metropolen verglichen werden kann. Die gestalterische funktionale 
Weiterentwicklung des charakteristischen Polygonalzugs sowie der gliedernden Plätze und Seitenarme 
sollen als zentraler und identitätsstiftender Baustein der Kölner Innenstadt gesichert und weiter gefördert 
werden.
In diesem Bewusstsein fügt sich die langfristige Umgestaltung des Ebertplatzes mit seiner prominenten 
Lage als nördlicher Auftakt der Kölner Ringstraßen in diesen einzigartigen Fächer von Boulevard- und 
Platzthemen ein.
Im Rahmen der Sitzung der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Köln und in Abstimmungs-
gesprächen mit den Fachämtern wurden die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die langfristige 
Umgestaltung des Ebertplatzes zusammengetragen. Anstelle eines Protokolls wurde diese Broschüre 
erstellt, welche gegliedert nach den jeweiligen Fachthemen, die Ziele und Aufgaben der langfristigen 
Umgestaltung zusammenfassend darstellt.
Seite 3       
Umgestaltung Ebertplatz
Präambel
Lenkungsgruppe 
Städtebaulicher 
Masterplan Köln
Broschüre: 
Grundlagenermittlung und 
Parameter für die Umge-
staltung Ebertplatz
Abstimmungsgespräche Fachämter: 
Stadtraummanagement, Kulturamt, Stadt-
planungsamt, Amt für Straßen und Ver-
kehrstechnik,  Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen, Amt für Brücken, Tunnel 
und Stadtbahnbau, Kölner Verkehrs Betrie-
be, Rheinenergie, Stadtentwässerungsbe-
triebe
+

Ringe Vertiefungsphase
Leitprojekt Ebertplatz
Der Ebertplatz ist der westliche Pol einer Folge 
von insgesamt drei Plätzen deren östlicher Ab­
schluss zum Rhein hin durch die große Grünan­
lage im Theodor ­Heuss ­Ring gebildet wird. Der 
abgesenkte Raum des Ebertplatzes und seine 
peripheren unterirdischen Einbauten erweisen 
sich heute als unattraktiv und in Bezug auf eine 
ökonomische Nutzung extrem lageungünstig. 
Angsträume und Barrieren schränken die Attrak­
tivität und Benutzbarkeit für Fußgänger deutlich 
ein. Ein Rückbau der Anlagen und die Nutzung 
des unterirdischen Raums als Parkierungsanla ­ 
ge erscheint derzeit in Bezug auf eine ökono­
mische Realisierbarkeit kritisch. In der Nachfol­
georganisation des Masterplans zur Erlangung 
eines attraktiven Gesamtkonzepts für die Ringe 
sollte aber diese Frage nochmals vertiefend un­
tersucht werden. Gleichgültig ob mit Verfüllung 
oder unterirdischer Parkierung ­ das Ziel sollte 
in jedem Fall sein, den Raum des Ebertplatzes 
wieder als konventionellen, gut begeh­  und be­
nutzbaren Stadtraum zurückzugewinnen.
Ein geschlossener Saum aus hochstämmigen 
straßenbegleitenden Bäumen solle den Ge­
samtraum der drei Platzsegmente künftig um­
spannen, um so die wahre Größe und urbane 
Dimension des Raums wieder in Erscheinung 
treten zu lassen. Wie bei nahezu allen Grünan­
lagen der Innenstadt sollten die Art und Umfang 
der Bepflanzung der eigentlichen Platzräume 
kritisch geprüft und in vielen Fällen jedenfalls 
zurückgenommen werden. Insbesondere die 
vorherrschende bodendeckende Bepflanzung 
wirkt sich in Bezug auf die angestrebte Sauber­
keit und Sicherheit der Innenstadträume extrem 
ungünstig aus.
­v:
lirtniCsA
­  ­  ­ _____________________________
V 
"bP7”  i ' H  PTTz­
54. Ebertplatz_Analyse
V
Ebertplatz_Planung nach Stübben
Ebertplatz_Bestand
•••
I  '  I  I  X - 1  ^
57. Ebertplatz_Testentwurf
UNTER
78
Der Ebertplatz bildet einen wesentlichen Auftakt für 
die Kölner Ringstraßen. Als einziger der ringförmigen 
Stadträume Kölns zieht sich das Band der Rings-
traße als „urbanes Rückgrat“ durch das Gefüge der 
Innenstadt. Nach Wiener Vorbild gestaltet, waren die 
Ringstraßen einst feudale Wohnadresse, was heute 
nur noch in einzelnen Abschnitten erkennbar ist. Eine 
gestalterische Aufwertung unter kritischer Beachtung 
der aktuellen verkehrlichen Erfordernisse soll die Les-
barkeit und Adressengunst dieses Stadtraumes wie-
derbeleben. Somit wurden die Ringe auch als einer 
der sieben Interventionsräume des städtebaulichen 
Masterplan Innenstadt Köln identifiziert. Innerhalb 
dieses Interventionsraums nimmt der Ebertplatz eine 
besondere Funktion ein und ist als Leitprojekt charak-
terisiert. Der abgesenkte Raum des Ebertplatzes und 
seine peripheren unterirdischen Einbauten erweisen 
sich heute als unattraktiv und in Bezug auf eine öko-
nomische Nutzung extrem lageungünstig. Angsträume 
und Barrieren schränken die Attraktivität und Be-
nutzbarkeit für Fußgänger deutlich ein. Demnach ist 
es das langfristige Ziel, den Raum des Ebertplatzes 
wieder als konventionellen, gut begeh- und benutzba-
ren Stadtraum zurückzugewinnen.
Unter diesen Voraussetzungen hat der Rat der Stadt 
Köln die Verwaltung im Jahre 2011 damit beauftragt, 
vorbereitende Maßnahmen für die Umgestaltung 
des Ebertplatzes durchzuführen. Darauf aufbauend 
wurde unter anderem eine Machbarkeitsstudie für die 
Realisierung einer Tiefgarage unterhalb des Ebertplat-
zes beauftragt. Aufgrund ökonomischer Faktoren und 
stadträumlichen Defiziten wurde die Planung für eine 
Tiefgarage jedoch nach Vorliegen der Machbarkeits-
studie nicht weiterverfolgt. 
In seiner Sitzung vom 28.09.2017 hat der Rat die Be-
schlussvorlage „Planungsbeschluss Tiefgarage Ebert-
platz“ (3010/2015) wie folgt geändert beschlossen:
1. Der Rat stellt den Bedarf zur Planung und dem Bau 
einer Tiefgarage unterhalb der Platzfläche des Ebert-
platzes nicht fest und stimmt zu, die Planung für die 
Tiefgarage nicht weiterzuverfolgen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die Ge-
staltungsplanung (unter Berücksichtigung der Leitli-
nien für die Ringstraßen) für den Ebertplatz wieder 
aufzunehmen, eine geeignete Abgrenzung zur Umge-
bung zu schaffen und für die Beteiligung der Stadtge-
Leitprojekt Ebertplatz - Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln
Seite 4
Städtebaulicher Masterplan 
Anlass

sellschaft einen geeigneten Verfahrensvorschlag zu 
erarbeiten sowie im dritten Quartal 2017 den zuständi-
gen Ausschüssen und der Bezirksvertretung eine Zeit- 
und Kostenplanung des Verfahrens vorzulegen.
Diesem Ratsbeschluss vorausgehend, wurde bei 
der 23. Sitzung der Lenkungsgruppe städtebaulicher 
Masterplan Innenstadt Köln, am 04.09.2017 eine 
Ortsbegehung des Ebertplatzes durchgeführt, wel-
che durch Informationen der relevanten Fachämter 
ergänzt wurde. 
Unter Berücksichtigung der Anmerkungen der Len-
kungsgruppe hat das Stadtplanungsamt daraufhin 
die Beschlussvorlage Nr. 3647/2017
 „Verfahrensvor-
schlag für die Umgestaltung des Ebertplatzes“ für 
die politische Beratung erarbeitet. In seiner Sitzung 
am 14.12.2017 hat der Stadtentwicklungsausschuss 
beschlossen, dass der von der Verwaltung vorgestell-
te Verfahrensvorschlag zeitlich eingekürzt werden soll, 
woraufhin die Verwaltung eine Verfahrensvariante 
erarbeitet hat, die der gewünschten zügigeren Durch-
führung der Umbaumaßnahme Ebertplatz gerecht 
wird. In seiner Sitzung am 01.02.2018 hat der Stad-
tentwicklungsausschuss dann abschließend den als 
VARIANTE benannten 2. Verfahrensvorschlag be-
schlossen, welcher auf den folgenden Seiten detail-
lierter beschrieben wird.
Zwischennutzung
Darüber hinaus erarbeiten seit Frühjahr 2018 auf-
grund der Ratsbeschlüsse zu den Zwischnnutzungen 
(3609/2017 und 0434/2018) verschiedene Initiativen, 
Anwohner*innen und Arbeitsgruppen unter Mode-
ration und Organisation der Stadt Köln Projekte, 
Konzepte und Veranstaltungen, um den Ebertplatz 
wieder in einen beliebten und vielfältig genutzten 
öffentlichen Raum zu verwandeln. Den Schwerpunkt 
bilden temporäre Interventionen und gestalterische 
Aufwertungen, verschiedenste Kulturveranstaltungen, 
Märkte und sowie regelmäßige Partizipationsaktionen. 
Die Stadt Köln investiert ca. 1,5 Millionen Euro für die 
Umsetzung eines sehr engmaschig von verschiede-
nen Dienststellen begleiteten Interimskonzepts. Der 
gesamte Prozess lebt dabei von dem Engagement 
verschiedenster Anwohner*innen, Initiativen und 
Vereine aus den angrenzenden Veedeln. In diesem 
„Reallabor“ werden mögliche zukünftige Nutzungen 
und Netzwerke aktiviert und getestet. Ziel ist es, 
Raumprogramme und tragende Strukturen zu entwi-
ckeln, welche den Planer*innen an die Hand gegeben 
werden. 
Es ist also im Rahmen der Planung keine völlig 
neue, eigenständige Bürgerbeteiligungsstrategie zu 
entwickeln, sondern stattdessen eine Einarbeitung 
der bereits generierten, professionell aufbereiteten 
Zwischennutzungsergebnisse vonnöten. Hierbei ist 
ein vertrauensvoller, dauerhafter und öffentlicher Aus-
tausch mit den bereits aktivierten Expert*innen und 
Ehrenamtler*innen der Interimsphase zu führen.
Seite 5       
Anlass
Beschluss (3647/2017)

Januar
2019
Juli
2018
BETEILIGUNG im Rahmen der Zwischennutzung
>>> >>>>
BETEILIGUNG im Rahmen der Umgestaltung
VERFAHRENSVORSCHLAG „VARIANTE“ 
UMGESTALTUNG EBERTPLATZ
Anlage 4 zur Beschlussvorlage 3647/2017
1.  VERFAHRENSVORBEREITUNG 2.  VERGABEVERFAHREN 3.  PLANUNG UND REALISIERUNG
VORBEREITUNG 
Europaweite Vergabe Planungsbüro
Abstimmungsbedarf:
- 66
- 69
- 67
- KVB
- StEB
DURCHFÜHRUNG 
Europaweite Vergabe Planungsbüro
▪ Planungsbeschluss nach LPH 2
▪ Baubeschluss nach LPH 3
Arbeitsschritte:
▪ Beauftragung nach HOAI
▪ LPH 1-2 → Planungsbeschluss
▪ LPH 2-3 → Baubeschluss
▪ ggf. Fördermittel beantragen
▪ LPH 4-9
April 2018 
Bestätigung
der technischen
Parameter durch
Masterplan 
Lenkungsgruppe
Bedarfsfeststellungsbeschl.
Vergabe Planungsbüro
StEA - 28. Juni
FA - 2. Juli
Rat - 5. Juli
Beschlussvorlage
Verfahrensvorschlag
4. September  
Lenkungsgruppe 
Masterplan / 
Ortsbegehung 
Ebertplatz
Erarbeiten der 
technischen Parameter
Fixieren der 
technischen Parameter
- Abstimmung Fachämter / KVB / StEB
- Festlegen des Betrachtungsbereichs
- Kostenrahmen nach DIN 276
- Vergabeverfahren nach VgV (27)
Januar
2018
Beschlussfassung
Verfahrensvorschlag:
StEA - 14. Dezember
BV 1 -    7. Dezember
Beschluss-
vorlage
Beratung
Beschluss:
StEA
BV 1 
Fertigstellung 
Beschlussfassung
Beauftragung
Planungsbüro
Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Stadtplanungsamt
VORBEREITUNG / DURCHFÜHRUNG  Vergabe Moderation Beteiligung 
einschl. Auftragsvergabe für Vergabe
Das Verfahren gliedert sich in drei aufeinanderfolgen-
de Abschnitte:
1. Verfahrensvorbereitung
2. Europaweite Vergabeverfahren
3. Planung und Realisierung
Für die Verfahrensvorbereitung wurden durch 
Abstimmungsgespräche mit der Lenkungsgruppe 
städtebaulicher Masterplan Innenstadt sowie mit den 
jeweiligen Fachämtern begonnen die Grundlagen für 
die Umgestaltung des Ebertplatzes zusammenzutra-
gen, welche in der vorliegenden Broschüre zusam-
mengefasst sind. Die Inhalte bilden die Basis für die 
Aufgabenstellung und das anstehende europaweite 
Vergabeverfahren.
Darauf aufbauend sollen dann im nächsten Schritt 
eine erste Kostenrahmung ermittelt werden, die dann 
die Grundlage für den Bedarfsfeststellungsbeschluss 
bildet. Hierzu parallel wird die Vergabe eines Büros für 
die Verfahrensbegleitung vorbereitet.
Nach den Beschlussfassung werden zwei europa-
weite Vergabeverfahren durchgeführt: Die Beauftra-
gung des Planungsbüros für die Leistungsphasen 1-9 
gemäß HOAI und die Beauftragung einer Agentur für 
eine kontinuierliche Prozesskommunikation mit der 
Stadtgesellschaft und den beteiligten Akteuren. 
Prozessdiagramm
Seite 6
Städtebaulicher Masterplan 
Verfahren & Prozess

Januar
2019
Juli
2018
BETEILIGUNG im Rahmen der Zwischennutzung
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BETEILIGUNG im Rahmen der Umgestaltung
VERFAHRENSVORSCHLAG „VARIANTE“ 
UMGESTALTUNG EBERTPLATZ
Anlage 4 zur Beschlussvorlage 3647/2017
1.  VERFAHRENSVORBEREITUNG 2.  VERGABEVERFAHREN 3.  PLANUNG UND REALISIERUNG
VORBEREITUNG 
Europaweite Vergabe Planungsbüro
Abstimmungsbedarf:
- 66
- 69
- 67
- KVB
- StEB
DURCHFÜHRUNG 
Europaweite Vergabe Planungsbüro
▪ Planungsbeschluss nach LPH 2
▪ Baubeschluss nach LPH 3
Arbeitsschritte:
▪ Beauftragung nach HOAI
▪ LPH 1-2 → Planungsbeschluss
▪ LPH 2-3 → Baubeschluss
▪ ggf. Fördermittel beantragen
▪ LPH 4-9
April 2018 
Bestätigung
der technischen
Parameter durch
Masterplan 
Lenkungsgruppe
Bedarfsfeststellungsbeschl.
Vergabe Planungsbüro
StEA - 28. Juni
FA - 2. Juli
Rat - 5. Juli
Beschlussvorlage
Verfahrensvorschlag
4. September  
Lenkungsgruppe 
Masterplan / 
Ortsbegehung 
Ebertplatz
Erarbeiten der 
technischen Parameter
Fixieren der 
technischen Parameter
- Abstimmung Fachämter / KVB / StEB
- Festlegen des Betrachtungsbereichs
- Kostenrahmen nach DIN 276
- Vergabeverfahren nach VgV (27)
Januar
2018
Beschlussfassung
Verfahrensvorschlag:
StEA - 14. Dezember
BV 1 -    7. Dezember
Beschluss-
vorlage
Beratung
Beschluss:
StEA
BV 1 
Fertigstellung 
Beschlussfassung
Beauftragung
Planungsbüro
Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen
Stadtplanungsamt
VORBEREITUNG / DURCHFÜHRUNG  Vergabe Moderation Beteiligung 
einschl. Auftragsvergabe für Vergabe
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt entweder 
an einen Generalplaner oder eine Planergemeinschaft 
bestehend aus Landschaftsarchitekten (Federfüh-
rung), Verkehrsplaner, Stadtplaner/Architekten.
Das Vergabeverfahren gliedert sich in zwei Stufen: 
Die erste Stufe dient der Auswahl von sechs Büros 
und ist von formalen Kriterien geprägt, wie z.B. die 
Nachweise von Projektreferenzen und die notwen-
digen Kapazitäten. Die finale Auswahl eines Büros 
erfolgt in einer zweiten Stufe, im Rahmen dessen 
das Büro seine Dialogfähigkeit belegt und durch einen 
ersten konzeptionellen und planerischen Ansatz über-
zeugt. 
Die daran anschließende Planungsphase ist als 
iterativer Prozess geplant: Unter Einbeziehung der 
Zwischennutzung und unter Beteiligung von Politik, 
Fachämtern, Begleitgremium sowie der breiten Stadt-
gesellschaft werden bedeutende entwurfliche Schritte 
mit dem Planungsbüro rückgekoppelt.
Seite 7       
Verfahren & Prozess

Für die Aufgabe und damit auch dem Leistungsum-
fang werden zwei Betrachtungsräume definiert:
- Konzeptioneller Betrachtungsraum 
(als Besondere Leistung gem. HOAI)
- Entwurflicher Betrachtungsraum 
(Leistungsphase 1-9 gem. HOAI)
Der konzeptionelle Betrachtungsraum umfasst den 
Bereich vom Rhein im Osten bis Kümpchenshof im 
Westen sowie von der Eigelsteintorburg im Süden bis 
St. Agnes im Norden einschließlich des Sudermann-
platzes und einschließlich der angrenzenden Ver-
kehrsflächen. Der konzeptionelle Betrachtungsraum 
wird kleinmaßstäbiger bearbeitet und durch Schema-
darstellungen und Visualisierungen ergänzt.  
Bearbeitungsmaßstäbe 1:2.000 | 1:1.000 | 1:500
• Der Betrachtungsraum für den Entwurf umfasst 
den zentralen Bereich der Platzfläche mit der Passage 
und den dazugehörigen Auf- und Abgängen sowie der 
KVB-Unterführung einschließlich des angrenzenden 
Bereichs in der Theodor-Heuss-Anlage (s. Abbildung). 
Die angrenzenden Verkehrsflächen sowie die Clever-
straße sind entwurflich ebenfalls zu berücksichtigen. 
Neben der maßstäblichen Planbearbeitung im Rah-
men der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI werden 
ebenfalls Schemadarstellungen und Visualisierungen 
erstellt.
Bearbeitungsmaßstäbe 1:500 | 1:200 | 1:50 | 1:20 
Betrachtungsräume
Seite 8
Städtebaulicher Masterplan 
Betrachtungsräume
Konzeptbereich
Entwurfsbereich

Ziele
• Der Ebertplatz ist als urbaner Auftakt der nördlichen 
Ringe zu betrachten und in seiner Gesamtheit zu 
stärken.
• Die Historische Nord-Süd-Verbindung zwischen 
Eigelstein und St. Agnes ist als Sichtachse wieder-
zubeleben und als Verbindung für Fußgänger und 
Radfahrer zu ertüchtigen.
• Der Ebertplatz soll...
 ... Aufenthaltsqualität bieten
 ... barrierefrei zugänglich sein
 ... als Transitraum und bedeutender Mobili-  
     tätsknotenpunkt Orientierung geben
 ... vielseitige Nutzungen und Bespielbarkeit  
     ermöglichen
Aufgabe
• Das Grundprinzip der Ringe als grüner Prachtbou-
levard ist im Bestand zu erhalten bzw. durch entspre-
chende Maßnahmen zu stärken und weiterzuentwi-
ckeln
• Der Ebertplatz ist in seiner historisch gewachsenen, 
von Verkehrswegen umgebenen Insellage zu erhal-
ten.
• Die bestehenden unterirdischen Angsträume der 
Fußgängerpassage im westlichen Bereich des Ebert-
platzes sind aus Gründen der Kriminalprävention bei 
der zukünftigen Planung aufzugeben.
Konzeptionelle Grundlagen
• Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln
• Leitlinie Kölner Ringstraßen 
• Gestaltungshandbuch für den Öffentlichen Raum
Urbanen Auftakt stärken und historische Nord-Süd Verbindung wiederbeleben
Seite 9       
Städtebau
Städtebau (61)
Kirche St. Agnes
Eigelsteintorburg
Nördliche Ringe

Aufenthaltsqualität
Famielienfreundlich
Barrierefrei
Transitraum
Sicher
Grün
Sauber
Attraktiv
Flexibel
IdentitätsstiftendSozial
VielfältigKlimagerecht
Nachhaltig
Seniorengerecht
Beleuchtet
Nutzungsgemischt
Nutzungsoffen
Orientierung bieten
Bespielbar
Einladend
Vernetzt
Effizient
Fußgängerfreundlich
Belebt
Kultur
Kommunikativ
Zwischennutzungen
Theodor-Heuss-Ring
Theodor-Heuss-Ring
Hansaring
Sudermanstraße
Eigelstein
Neusser Straße
Vielfältige Nutzungen ermöglichen
Historisch begründete Insellage erhalten
Stadtkonservator Köln |  Dr. Thomas Werner                                                                            Räumliche Entwicklung Ebertplatz 4
Seite 10
Städtebaulicher Masterplan 
Städtebau (61)

Konzeptionelle Grundlagen
• Kulturentwicklungsplan (noch nicht beschlossen)
• Zwischennutzungskonzept 0434/2018
Konzeptionelle Grundlagen
• Auswertung der Zwischennutzungen
Ziele
• Der Ebertplatz soll ein öffentlicher Platz für alle Bür-
gerinnen und Bürger sein.
• Die räumliche Umgestaltung soll verschiedene Nut-
zungen und Bespielungen ermöglichen.
Ziel
• Der Ebertplatz soll auch zukünftig ein Ort der Kunst 
und Kultur sein.
Aufgabe
• Die Erkenntnisse aus den aktuellen Zwischennut-
zungen fließen in die Aufgabenstellung mit ein und 
bilden das Grundgerüst für die Überlegung zukünftiger 
Nutzungen.
• Die gesamte Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation 
und Beteiligung für die langfristige Umgestaltung wird 
intensiv mit den Zwischennutzungen verschränkt. 
• Die Erarbeitung eines Leitsystems wird als Teil der 
Aufgabenstellung formuliert. 
Aufgabe
• Die wasserkinetische Plastik von Wolfgang Göddertz 
soll erhalten bleiben. Der aktuelle Standort kann hin-
terfragt werden, ein neuer konzeptabhängig vorge-
schlagen werden.
• Die Erkenntnisse aus den Zwischennutzungen der 
Passage sollen in den Gestaltungsansatz der Platz-
fläche als potentiellen Aneignungsbereich einfließen. 
Eine Open Air Bühne / Multifunktionspodest zur Bele-
bung des Platzes soll mitgedacht werden.
• Die bestehenden kulturellen Nutzungen sollen in die 
zukünftige Planung integriert werden.
Seite 11       
Nutzungen
 Nutzung | Platzprogramm (Stadtraummanagement) 
 Nutzung | Kunst und Kultur (41)

Ziele
• Neben dem inneren und äußeren Grüngürtel sind 
die Kölner Ringstraßen als weiterer, innerstädtischer 
Grüngürtel zu betrachten. Der Ebertplatz ist somit als 
integrierter Raum dieses Grünsystems umzugestalten.
Ebertplatz als integrierter Raum im Grünsystem 
Aufgabe
• Die Grünstruktur der Ringe ist im Sinne einer Grün-
vernetzung auszubauen und weiterzuentwickeln.
• Der Ebertplatz soll als „Grüner Platz“ mit hoher 
Aufenthaltsqualität umgestaltet werden. Das Thema 
„Grün“ ist in diesem Kontext in der räumlichen Dimen-
sion in Form von Baumbepflanzungen zu entwickeln, 
hierfür sind gute vegetationstechnische Bedingungen 
zu schaffen.
Konzeptionelle Grundlagen
• Leitlinien Kölner Ringstraßen
• Es soll eine durchgängige Fußwegeverbindung 
durch und entlang des Grünraums ermöglicht werden.
• Der Ebertplatz und der Theodor-Heuss-Ring sol-
len als gemeinsame, sich zum Rhein hin öffnende 
Raumeinheit betrachtet und gestaltet werden. Die 
Theodor-Heuss-Anlage steht unter Denkmalschutz. 
Dementsprechend sollen keine konzeptionellen 
Veränderungen oder Überplanungen vorgenommen 
werden.
• Die Bäume am Hansaring stellen sich als Sanie-
rungsfall dar. Sie sind langfristig nicht mehr haltbar. 
Eine Erneuerung des Untergrundes ist notwendig.
• Die Cleverstraße soll zukünftig nur noch für den 
Fuß- und Radverkehr zur Verfügung stehen.
Seite 12
Städtebaulicher Masterplan 
Freiraum | Grünflächen (67)

Bestandskanäle erhalten
Ziele
• Bei der Umgestaltung des Ebertplatzes soll eine 
wassersensible Gestaltung umgesetzt werden. 
• Der Ebertplatz soll als multikodierte Fläche umge-
staltet werden.
• Der Ebertplatz soll klimagerecht gestaltet und ange-
passt werden und damit einen nachhaltigen Beitrag 
für das Mirkoklima leisten.
Aufgabe
• Die Topographie des Ebertplatzes soll im Rahmen 
der Umgestaltung angepasst werden, sodass insbe-
sondere die U-Bahnabgänge zukünftig besser vor 
Starkregenereignissen geschützt sind.
• Aus Sicht des Klimaschutzes ist es notwendig, dass 
die Topographie im Bereich des Theodor-Heuss-Rings 
und östlich der Riehler Straße nicht verändert wird.
• Die Bestandskanäle und insbesondere der  
Mischwassersammler im zentralen Bereich unter dem 
Ebertplatz müssen erhalten bleiben. Gleichzeitig ist 
der Zugang zu sämtlichen Schachtanlagen zur War-
tung etc. sicherzustellen.
• Der Kronleuchtersaal, welcher unterirdisch in der 
Theodor Heuss Anlage östlich der Cleverstraße liegt, 
soll oberirdisch erkennbar werden.
Konzeptionelle Grundlagen
• Leitfaden für eine wassersensible Stadt
Gefährdung durch Starkregenergeignisse begegnen
Seite 13       
Freiraum
Freiraum | Klimaanpassung (StEB)
Schacht
Schacht
MW-Kanal > 2.700mm
MW-Kanal 700 - 1.500 mm
MW-Kanal 1.500 - 2.700 mm

ANALYSE
Köln | Lichtmasterplan 
Stadtraum      Rhein
Intervention Lichtplanung
Ringe
Lichtbestand | Lichtplanung
Masterplan Speer
Stadtraum Rhein Schwarzplan- Vorkonzept: 
„Eine Lichtfarbe für beide Uferseiten“
Schwarzplan- Vorkonzept: 
„Nachzeichnung des geschlossenen Ringes“
Leitprojekt Severinbrücke Aldstadtpanorama
• Entree - Mitte - Bühne
• Attraktivität sehr wichtig (Visitenkarte)
• beide Innenstadthälften am Rhein zu einem Stadt- 
 raum verbinden
• mehr Lesbarkeit, mehr Qualität zum Wohnen und
Arbeiten
• Stärkung der Qualität der verkehrlichen und verbin- 
 denden Elemente
Stadtraum Rhein | Rheinrundgänge Gestaltung Uferbereiche
Ringe Verkehrsflächen
*
Gestaltungshandbuch | Bedeutungsplan
    • Definition als „Charakterraum“ Rheinufer mit
einer eigenen einheitlichen Gestaltungssprache
• Raum mit stadtweiter Bedeutung*
• Nähe Hohenzollernbrücke und Deutzer Brücke :
Stadtraum mit internationaler Bedeutung**
* S_ stadtweite Bedeutung
Stadträume mit Anspruch an eine hohe Aufenthaltsqualität für den Fußgänger
** I_ internationale Bedeutung
Stadträume mit dem Anspruch an eine sehr hohe Aufenthaltsqualität für den
Fußgänger
Wegebeleuchtung:
• Umrüstung der bestehenden Natriumdampfleuchten auf beiden Uferseiten
auf LED Technologie mit einheitlicher Lichtfarbe  2700K
• Inszenierung der Grünflächen im Uferbereich-Baumbeleuchtung
Illumination:
• Neue Lichtinszenierung des Altstadtpanoramas
• Modifizierung und Ergänzung der Illumination des Museums Ludwig
• Einbindung von privaten Illuminationen (z.B. Schokoladenmuseum, Musical
Dome u.a.) in den LMP, Hierarchisierung und Korrekturvorschläge
Rheinufer
Masterplan Speer
Ringe Leitprojekt Eberplatz
• urbanes Rückgrat
• klassische großstädtische Boulevards
• mehr Grün und Plätze zum Verweilen erhalten, z.B.
Ebertplatz soll eines der Leitprojekte werden
• Ringe - wichtige Verkehrsader, aber mit reduzierter
Fahrgeschwindigkeit und wenigen Parkplätzen
Gestaltungshandbuch | Bedeutungsplan
• Definition als „Charakterraum“ Ringe mit einer
eigenen einheitlichen Gestaltungssprache
• Raum mit stadtweiter Bedeutung*
* S_ stadtweite Bedeutung
Stadträume mit Anspruch an eine hohe Aufenthaltsqualität für den
Fußgänger
Ringe
8STADTBILDANALYSE - HANDLUNGSBEDARF
Ringe Plätze
* Die Grafische Abbildung des Handlungsbedarfs - Licht in den Interventionsräumen.
Nur exemplarische Beispiele. Komplette Zusammenfassung - siehe LMP Dokumentation.
Verkehrsflächen
• Ausstattung der Verkehrsflächen mit gleichen Leuchten und gleicher Licht-
farbe in 2000K
• Im Zuge der Sanierungen Umrüstung der bestehenden Natri-
umdampfleuchten auf LED-Technologie mit einheitlicher Lichtfarbe 2000K
Plätze
• Einsatz anderer Leuchten bei Platzflächen mit Flaniercharakter möglich,
einheitliche Lichtfarbe 3000K
• Verbesserung der Besucherorientierung und -lenkung in die Altstadt durch
Lichtfarbenwechsel zwischen Verkehrsflächen und Plätzen
*
Ausschnitt Bedeutungsplan
Nord-Süd-Fahrt
Lichtbestand | LichtplanungMasterplan Speer
Stadtraum Rhein Vertiefungsbereich Kernbereich
• Grenzcharakter aufheben
• schmalere Fahrspuren
• breitere Gehwege und Überwege
Gestaltungshandbuch | Bedeutungsplan
• Nord-Süd- Verbindungsraum* (autodominant) mit
einem Abschnitt Stadtraum mit internationaler
Bedeutung** (Oper/ Vertiefungsbereich Kernbereich)
bzw. S_ stadtweite Bedeutung***
* V_ Verbindungsräume
Stadträume mit Schwerpunkt auf Autoverkehr
**I_ internationale Bedeutung
Stadträume mit dem Anspruch an eine sehr hohe Aufenthaltsqualität für
Fußgänger
***S_ stadtweite Bedeutung
Stadträume mit dem Anspruch an eine hohe Aufenthaltsqualität für Fußgänger
Nord- Süd-Fahrt
Schwarzplan- Vorkonzept: 
Durchgengig eine kühlere Lichtfarbe  
Gestaltung Straßenraum
*
Wegebeleuchtung:
• V_ Verbindungsräume: Erhöhung der Lichtqualität mit verbesserter
Farbwiedergabe und gleich-mäßiger Ausleuchtung von Fahrbahnen und
Gehwegen durch Umrüstung der alten Leuchtenkörper auf dekorative
diskusförmige LED- Leuchten mit 3000K/4000K
• I_ internationale Bedeutung (Bereich Oper):Schwerpunkt auf Fußgängerverkehr,
Autoverkehr ausreichender Sicherheitsaspekt, sehr gute Ausleuchtung für
Fußgänger: niedrige, fußgängerfreundliche Lichtpunkthöhe
Hochwertigere Materialien erlaubt
Verzahnung der beiden Straßenseiten durch die Fortsetzung des Lichtdesigns in
angrenzende weiterführende Straßenräume
• S_ stadtweite Bedeutung (Zwischen Unterführungen und internationaler
Bereich):Übergang von V zu I in Beleuchtungsfarbe und -Lichtpunkthöhe
Illumination:
• Bessere Identifikation und Orientierung durch „Begleitillumination“ (Blickbezie-
hungen typisieren) des stark frequentierten Straßenbereichs. Aufhebung oder
Abmilderung des Grenzcharakters durch attraktive Beleuchtung, z.B. Oper/
Schauspielhaus, Weltstadthaus, Ulrepforte, Schriftzug „Liebe Deine Stadt“. Die
dynamische Lichtinstallation des WDR bedarf einer Überprüfung.
1
2
3
Ziele
• Die Basis für jegliche Ziele und Handlungsvor-
schläge für die Beleuchtung im Plangebiet bildet der 
Lichtmasterplan der Stadt Köln. Er trifft Aussagen zur 
Gestaltung des Straßenraums und der Plätze.
Aufgabe
• Vorgaben ergeben sich insbesondere aus dem Licht-
masterplan, Interventionsraum: Ringe. Demnach sind 
Straßenräume warm-weiß zu beleuchten.
• Die Wegebeleuchtung entlang von Verkehrsflächen 
sind mit gleichen Leuchten und gleicher Lichtfarbe 
von 2000K auszustatten
• Bei Platzflächen sind andere Leuchten als entlang 
der Verkehrsflächen zu verwenden mit einer einheitli-
chen Lichtfarbe von 3000K.
• Die Grünanlage des Theodor-Heuss-Rings soll zu-
künftig nicht mehr beleuchtet werden.
Konzeptionelle Grundlagen
• Lichtmasterplan Köln
• Leuchtenkonzept 2008
• Beleuchtungskonzept 2000
Lichtmasterplan Köln
Leuchtenkonzept 
Seite 14
Städtebaulicher Masterplan 
Freiraum | Beleuchtung (Rheinenergie)

16, 1816, 1816, 18
12, 1512, 1512, 15
12, 1512, 1512, 1512, 1512, 1512, 1512, 15
16, 1816, 1816, 1816, 1816, 1816, 1816, 18
Unterirdische Passage
Konzeptionelle Grundlagen
• Radverkehrskonzept Innenstadt
• Machbarkeitsstudie Tiefgarage 
• Gestaltungshandbuch für den Öffentlichen Raum
Ziele
• Barrierefreier Ausbau des Platzes mit fußgänger-
freundlicher Führung  
• Rad- und Fußwegebeziehungen stärken
• Die unterirdischen Bauwerke, die nicht der Erschlie-
ßung der Stadtbahn dienen, werden aus bautech-
nischen und damit verbundenen wirtschaftlichen 
Gründen als nicht erhaltenswert eingestuft.
• Die neue Platzgestaltung muss insbesondere in Be-
zug auf den Zugang zur unterirdischen Stadtbahnhal-
testelle Ebertplatz die Anforderungen an Brandschutz 
und Entfluchtung gem. BauO NRW erfüllen.
Aufgabe
• Die Verkehrsräume sind hinsichtlich ihrer Dimensionie-
rung und Zuordnung zu prüfen und im weiteren Bearbei-
tungsprozess zu detaillieren. Hierfür soll als Grundlage 
ein noch auszuschreibendes Verkehrsgutachten dienen.
• Um den Ebertplatz sind die Fahrspuren für den moto-
risierten Verkehr quantitativ beizubehalten. Zu Gunsten 
der zentralen Platzfläche sowie der Gehwege - und 
damit der Fußgänger und Radfahrer – sind diese jedoch 
zu redimensionieren. Sofern im Bearbeitungszeitraum 
ein Beschluss über die Einspurigkeit auf den Ringen 
Passage und U-Bahnlinien
Zugänge zur Fuß-
gängerpassage
Zugänge zur Verteile-
rebene der KVB
beschlossen wird, soll diese auch für den Bereich Ebert-
platz übernommen werden
• Um die Wegebeziehungen für Fußgänger und Rad-
fahrer im Bereich der Cleverstraße zu stärken, soll 
diese mittelfristig für den motorisierten Verkehr gesperrt 
werden sowie die bestehenden Stellplätze entfallen. Der 
Querschnitt soll dann seiner neuen Nutzung entspre-
chend gestaltet werden.
• Es ist zu prüfen, ob die unterirdischen Bauwerke, 
welche nicht der Erschließung der Stadtbahnhaltestelle 
dienen, aus funktionaler/stadträumlicher Sicht zu erhal-
ten sind. Aus bautechnischen und damit verbundenen 
wirtschaftlichen Gründen wird das Bauwerk der Fußgän-
gerpassage im westlichen Bereich des Ebertplatzes als 
nicht erhaltenswert eingestuft. Grund hierfür ist die bei 
Erhalt notwendige, aber aufwendige und kostenintensive 
Bestandssanierung. Die Statik des Bestands müsste 
zusätzlich in Form eines Gutachtens erstellt werden. 
Zudem fiele bei einer Modernisierung der Bestandschutz 
weg, sodass Brandschutz und Entfluchtung an die aktu-
ellen Anforderungen angepasst werden müssten.
Seite 15       
Mobilität
Mobilität | Verkehr (66, 69)
U-Bahnlinien
Fußgängerpassage
Verteilerebene KVB

Bestand Buslinien und Busumfahrt
Ziele
• Der Ebertplatz ist als bedeutender ÖPNV-Knoten-
punkt zu erhalten und zu stärken.
• Die zukünftigen Haltestellen des ÖPNV sollen einer 
klimaangepassten, nachhaltigen Stadtgestaltung 
entsprechen.
Aufgabe
• Die Linienführung der Buslinien 140/127 ist prinzi-
piell gemäß Nahverkehrsplan (2017 beschlossen) 
einzuhalten, die Endhaltestelle mit Wartebereich der 
Linie 127 und eine Möglichkeit zur Umfahrt für die 
Linie 140 sind weiterhin vorzusehen. Die Verortung 
der (End-)Haltestellen und Wartebereiche bzw. La-
depunkte, sowie die Umfahrungen sind jedoch unter 
Berücksichtigung des Nahverkehrsplans im Rahmen 
der Planungen zu prüfen.
• Es wird von insgesamt drei Gelenkbussen aus-
gegangen und bei den Haltepunkten sowie War-
tepositionen sind die vorgegebenen Mindestflächen 
einschließlich Anfahrbarkeit und Barrierefreiheit zu 
berücksichtigen. (ca. 3 x 18 m = 60 m zzgl. Rangier-
abstände)
• Im Sinne eines zukunftsfähigen Mobilitätsknoten-
punkts ist eine Leihfahrradstation in die Planung zu 
integrieren. Darüber hinaus soll der Standort für ein 
Mikrohub geprüft werden.
• Die Umsteigebeziehungen zwischen Fahrrad/Bus 
und Stadtbahn sind optimal zu gestalten
• Die vorhandenen Zu- und Abgänge zur U-Bahn Sta-
tion sind auf Plausibilität zu überprüfen. 
Konzeptionelle Grundlagen
• Nahverkehrsplan 2017
Seite 16
Städtebaulicher Masterplan 
Mobilität | ÖPNV (KVB)
Bushaltestelle
Bushaltestelle
Buslinie 127
Buslinie 140

Städtebauliche Kennwerte Entwurfsbereiche
Kennwerte Ebertplatz 
 
Betrachtungsräume:   40.000 qm
 
Verkehrsfläche:   22.300 qm
Ingenieursfläche Tiefbau:    3.500 qm 
Freiraumfläche:   17.700 qm
     Ebertplatz (01):       9.950 qm 
 davon befestigte Fläche:   6.000 qm
 davon unbefestigte Fläche:   3.950 qm 
     Theodor-Heuss-Anlage (02):    7.750 qm
 davon befestigte Fläche:   2.950 qm
 davon unbefestigte Fläche:   3.700 qm
 davon Wasserfläche:    1.100 qm 
* Auf Basis von Erfahrungswerten können grob 1.000 
EUR / qm Herstellungskosten veranschlagt werden.
• Der Entwurfsbereich, welcher sich aus der Fläche 
rund um den Ebertplatz und der Cleverstraße zu-
sammensetzt, weist insgesamt eine Fläche von rund 
40.000 qm auf.
• Auf Basis von Erfahrungswerten anhand der Re-
ferenzprojekte Rheinauhafen und Kurt-Hacken-
berg-Platz können für eine hochwertige Neugestaltung 
der Verkehrs- und Freiraumflächen Herstellungskos-
ten in Höhe von 1.000 EUR / qm zu Grunde gelegt 
werden.
• Abhängig vom Entwurf kommen Kosten für Abriss 
und Verfüllung der Fußgängerpassage einschl. Zu- 
und Abgänge bzw. bei Erhalt dessen Sanierung hinzu.
• Falls neue Zugangsbauwerke für die KVB-Haltestelle 
entlang der Riehler Straße realisiert werden sollen, 
wie in der Planungswerkstatt Ringe vorgeschlagen, 
sind auch hier mit zusätzlichen Kosten zu rechnen.
Seite 17       
Kostenrahmung
Flächenermittlung Baukosten
Entwurfsbereich Ebertplatz: 
37.500 qm
Entwurfsbereich Cleverstraße:  
2.500 qm+
Entwurfsbereich
Verkehrsfläche
Ingenieursfläche
Freiraumfläche
01 02

Bushaltestelle
Bushaltestelle
Seite 18
Städtebaulicher Masterplan 
Übersicht Restriktionen und Rahmenbedingungen
Verortung der 
Bushaltestellen 
prüfen
Brunnenanlage 
erhalten
Leitsystem und Be-
leuchtungskonzept 
optimieren, 
Angsträume vermeiden
Historische Nord-Süd Ver-
bindung zw. St. Agnes und 
Eigelstein für Fußgänger 
und Radfahrer stärken
Starkregengefährdungs-
bereiche verhindern
Bestehendes Kanalnetz 
erhalten und Zufahrt 
zu Bestandsschächten 
gewährleisten
Barrierefreier Zu-
gang zum Platz 
gewährleisten
Erkenntnisse aus 
Zwischennutzungen in 
die Raumgestaltung 
einfließen lassen
Zu- und Abgänge 
auf Funktionalität 
prüfen
Neusser Straße
Hansaring
Eigelsteintorburg
Turiner Straße
Sudermanstraße

Bushaltestelle
Bushaltestelle
Restriktionen und Rahmenbedingungen
Seite 19       
Umgestaltung Ebertplatz
Verortung der 
Bushaltestellen 
prüfen Theodor-Heuss-Ring
Theodor-Heuss-Ring
Clever Straße
Riehler Straße
Clever Straße zurückbauen 
und für Fuß- und Radver-
kehr vorhaltenKlimagerechte, was-
sersensible Gestaltung 
ermöglichen 
Ebertplatz in das über-
geordnete Grünsystem 
einbinden
Ebertplatz als Ver-
kehrsknotenpunkt 
stärken
Zugänge zur KVB 
Verteilerebene erhal-
ten

Vorhandene Grundlagen
• Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Köln
• Leitlinie Kölner Ringstraßen 
• Gestaltungshandbuch für den Öffentlichen Raum
• Auswertung der Zwischennutzungen
• Zwischennutzungskonzept 0434/2018
• Leitfaden für eine wassersensible Stadt
• Lichtmasterplan Köln
• Leuchtenkonzept 2008
• Beleuchtungskonzept 2000
• Radverkehrskonzept Innenstadt
• Machbarkeitsstudie Tiefgarage
• Nahverkehrsplan 2017
• Demontage Lichtsignalanlagen Neusser Straße 3286/2017
Noch offene / zu beauftragende Grundlagen
• Verkehrsgutachten
• Kulturentwicklungsplan 
Seite 20
 Städtebaulicher Masterplan | Ebertplatz
Konzeptionelle Grundlagen

Seite 21       
Städtebaulicher Masterplan | Ebertplatz
Kontakt / Impressum
Stadtplanungsamt 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln

Beratungsverlauf (3)

07.02.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.2.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.03.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
28.03.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Clever Straße
  • Riehler Straße
  • Neusser Straße 3286
  • Sudermanstraße
  • Ebertplatz 1
  • Kurt-Hackenberg-Platz
  • Theodor-Heuss-Ring
  • Hansaring
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Hohenzollernbrücke
  • Turiner Straße
  • Deutzer Brücke
  • Nord-Süd-Fahrt
  • Eigelstein
  • Ulrepforte
  • Straße 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
3880/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
09.01.2019
Erstellt
22.11.2018 14:08