Antwort zur Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) vom 02.07.2018 bezüglich Gewerbegebiet zwischen Düsseldorferstraße und Dünnwalder-Kommunalweg
Beantwortung einer Anfrage (BV) 2307/2018 vom 23.07.2018
Stand: Am 05.11.2018 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/80/803 Vorlagen-Nummer 23.07.2018 2307/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 Antwort zur Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) vom 02.07.2018 bezüglich Gewerbegebiet zwischen Düsseldorferstraße und Dünnwalder-Kommunalweg 1. Frage: Gibt es diesbezüglich bereits Interessenten, die sich aktiv um Flächen zur gewerblichen Nutzung dort bemühen? Antwort der Verwaltung: Der Wirtschaftsförderung liegen bereits einige Anfragen vor. Konkrete Gespräche konnten bislang noch nicht geführt werden, da derzeit noch für die Vermarktung wichtige Details offen sind. 2. Frage: Sind die Bewerbungen um Gewerbeflächen dort an Auflagen geknüpft, wenn ja, welche Auflagen müssen von möglichen Interessenten erfüllt werden? Antwort der Verwaltung: Bei einem Verkauf von Gewerbeflächen werden die Voraussetzungen zugrunde gelegt, die auch zuletzt dem Liegenschaftsausschuss in der Sitzung vom 3.7.2018 dargestellt wurden: „Zentral gilt bei der Vergabe von städtischen Grundstücken neben dem Arbeitsplatzbesatz von ca. 7 Arbeitsplätzen (Vollzeit und sozialversicherungspflichtig) pro 1.000m² zu erwerbende Fläche auch die Frage, wie der Baukörper aussehen soll und ob es er mindestens zwei-, teilweise sogar dreigeschossig ist. Entsprechende Pläne sind vor einem Erwerb mit der Wirtschaftsförderung ab- zustimmen.“ Zudem wird im Vorfeld eines Verkaufs geklärt, ob das Vorhaben an diesem Standort z.B. unter Berücksichtigung immissionsrechtlicher Anforderungen genehmigungsfähig ist. Bei der derzeit diskutierten Ansiedlung einer Sporthalle mit Trainingszentrum im Gewerbegebiet wären demgegenüber andere Kriterien maßgeblich. 3. Frage: Wie kann sichergestellt oder gefördert werden, dass sich örtliche Gewerbebetriebe, die sich ver- größern möchten, dort niederlassen können, um Arbeitsplätze im Stadtteil zu erhalten, bzw. noch weitere dort zu schaffen? Antwort der Verwaltung: Mit den Anforderungen soll erreicht werden, dass eine möglichst hohe Zahl an Arbeitsplätzen er- halten bzw. geschaffen wird. Bei konkurrierenden Nachfragen muss eine Entscheidung im Einzel- fall erfolgen. Wichtiges Kriterium ist hierbei die Zahl der zu erwartenden Arbeitsplätze. Die Förde- rung ortsansässiger Betriebe ist zwar ein weiterer wesentlicher Aspekt. Eine pauschale Bevorzu- gung dieser Unternehmen erscheint aber zur Erreichung eines größtmöglichen Arbeitsplatzbe- standes nicht zielführend. Gez. Reker
Beratungsverlauf
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05.11.2018
TOP 7.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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