1197/2020
Aufhebung einer Flächenreservierung im Industriepark Köln-Nord
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Mitteilung Ausschuss
3271 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI/2 Vorlagen-Nummer 28.04.2020 1197/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 05.05.2020 Wirtschaftsausschuss 08.05.2020 Aufhebung einer Flächenreservierung im Industriepark Köln-Nord Der Wirtschaftsausschuss hatte die Verwaltung beauftragt, die Ansiedlung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus dem Sektor der Produktion, Montage und Wiederaufbereitung von E- Speichertechnologie gezielt zu fördern [AN/0820/2016] und dafür eine geeignet große Fläche im In- dustriepark Köln-Nord (IPKN) für die Ansiedlung von Industrie-Unternehmen der E- Speichertechnologie-Branche zu reservieren. Die Ansiedlungs-Bemühungen waren bislang nicht er- folgreich. Ford erklärte seiner Zeit auf Nachfrage, dass aktiv an der Entwicklung der Elektromobilität gearbeitet werde, eine Ansiedlung von Ford-Produktionsstätten zur E-Speichertechnologie aber we- der kurz- noch mittelfristig in Europa oder Deutschland beabsichtigt oder realistisch sei. Diese Aussa- ge wurde Anfang April dieses Jahres noch einmal vom Direktor Regierungsangelegenheiten Deutsch- land und europäische Marktkoordination der Ford-Werke GmbH bestätigt. Weitere Gespräche mit anderen Unternehmen aus dieser Branche führten ebenfalls nicht zu einem Ergebnis. Des Weiteren hat die Landesregierung den Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt für das Land NRW nach Münster verortet und errichtet dort aktuell eine Forschungsfabrik für Batteriezellen. Die Bundesregierung fördert aktuell die Ansiedlung von Batterieproduktionsfabriken in der Berliner Regi- on; für Köln ist keine Förderung geplant, so dass Subventionszahlungen oder Sonderkonditionen nicht möglich sind. Dadurch orientieren sich Unternehmen aus der E-Speichertechnologie in andere Regionen. Bei der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH werden monatlich zahlreiche Anfragen zur An- siedlung im IPKN gestellt, allerdings keine aus dem Bereich der innovativen Antriebs- oder E- Speichertechnologien. Dem überwiegenden Teil der Interessenten musste nach einer ersten Vorprü- fung des Projektes eine Absage erteilt werden, da Flächenausnutzung und Mitarbeiterzahl nicht den Vorgaben entsprechend nachgewiesen werden konnten. Derzeit liegen von 5 Unternehmen konkrete Interessensbekundungen für Teilflächen des Areals vor. Hierbei handelt es sich um 3 Unternehmen, die in Köln seit vielen Jahren ansässig sind, aber auf- grund Platzmangels nicht expandieren können. Bei den 2 weiteren Unternehmen würde es sich um Neuansiedlungen handeln. 2 Alle diese Unternehmen sind bei den Flächen auf Industriefestsetzungen (GI) angewiesen und haben bereits Projektpräsentationen erarbeitet, die den engen Vorgaben beim Verkauf städtischer Flächen entsprechen. Von Seiten der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH werden weitere Verkaufs- verhandlungen angestrebt. Vor dem Hintergrund des knappen Angebotes und der hohen Nachfrage nach freien Gewerbeflächen, im Speziellen nach Industrieflächen (GI), regt die Verwaltung an, das derzeit noch für den speziellen Nutzungszweck E-Speichertechnologie reservierte Grundstück in die allgemeine Vermarktung durch die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH zu geben. gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1197/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.04.2020
- Erstellt
- 21.04.2020 16:04