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2981/2021

Trägerwechsel von vier Kindertageseinrichtungen

Mitteilung Ausschuss 24.08.2021

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 07.09.2021, TOP 8.5.11

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2060 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/510/31 
 
Vorlagen-Nummer  24.08.2021 
 2981/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 
 
Trägerwechsel von vier Kindertageseinrichtungen 
Die Verwaltung informiert über eine Reihe Trägerwechsel von Kindertageseinrichtungen: 
 
Gilbachstr. 25, 50670 Köln 
 
Am 01.08.2020 wechselt die Trägerschaft von Kath. Kirchengemeinde St. Gereon, Gereonskloster 2, 
50670 Köln auf den neuen Träger Kirchengemeindeverband Köln-Mitte, Gereonskloster 2, 50670 
Köln. 
Der Trägerwechsel wurde per Betriebsübernahmevertrag vom 03.03.2020 geregelt. Der neue Träger 
tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Trägers ein. 
 
Apostelnkloster 4, 50667 Köln 
 
Am 01.08.2020 wechselt die Trägerschaft von Kath. Kirchengemeinde St. Aposteln,Neumarkt 30, 
50667 Köln auf den neuen Träger Kirchengemeindeverband Köln-Mitte, Gereonskloster 2, 50670 
Köln. 
Der Trägerwechsel wurde per Betriebsübernahmevertrag vom 10.03.2020 geregelt. Der neue Träger 
tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Trägers ein. 
 
Stormstr. 1, 50670 Köln 
 
Am 01.08.2020 wechselt die Trägerschaft von Kath. Kirchengemeinde St. Agnes, Neusser Pl.18, 
50670 Köln auf den neuen Träger Kirchengemeindeverband Köln-Mitte, Gereonskloster 2, 50670 
Köln. 
Der Trägerwechsel wurde per Betriebsübernahmevertrag vom 27.02..2020 geregelt. Der neue Träger 
tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Trägers ein. 
 
Meister-Gerhard-Str. 9-11, 50674 Köln 
 
Am 01.08.2020 wechselt die Trägerschaft von Kath. Kirchengemeinde Herz-Jesu, Hochstadenstr. 33, 
50674 Köln auf den neuen Träger Kirchengemeindeverband Köln-Mitte, Gereonskloster 2, 50670 
Köln. 
Der Trägerwechsel wurde per Betriebsübernahmevertrag vom 23.06.2020 geregelt. Der neue Träger 
tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Trägers ein. 
 
Zu allen Trägerwechsel wird die Genehmigung des Landesjugendamtes noch eingeholt. Der Förder-
satz nach dem Kinderbildungsgesetz ( KiBiz) ändert sich dadurch nicht. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

07.09.2021 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2981/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
24.08.2021
Erstellt
19.08.2021 08:40