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Trägerwechsel von vier Kindertageseinrichtungen

Mitteilung Ausschuss 2981/2021 vom 24.08.2021

Stand: Am 07.09.2021 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Mitteilung Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/31 Vorlagen-Nummer 24.08.2021 2981/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 07.09.2021 Trägerwechsel von vier Kindertageseinrichtungen Die Verwaltung informiert über eine Reihe Trägerwechsel von Kindertageseinrichtungen: Gilbachstr. 25, 50670 Köln Am 01.08.2020 wechselt die Trägerschaft von Kath. Kirchengemeinde St. Gereon, Gereonskloster 2, 50670 Köln auf den neuen Träger Kirchengemeindeverband Köln-Mitte, Gereonskloster 2, 50670 Köln. Der Trägerwechsel wurde per Betriebsübernahmevertrag vom 03.03.2020 geregelt. Der neue Träger tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Trägers ein. Apostelnkloster 4, 50667 Köln Am 01.08.2020 wechselt die Trägerschaft von Kath. Kirchengemeinde St. Aposteln,Neumarkt 30, 50667 Köln auf den neuen Träger Kirchengemeindeverband Köln-Mitte, Gereonskloster 2, 50670 Köln. Der Trägerwechsel wurde per Betriebsübernahmevertrag vom 10.03.2020 geregelt. Der neue Träger tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Trägers ein. Stormstr. 1, 50670 Köln Am 01.08.2020 wechselt die Trägerschaft von Kath. Kirchengemeinde St. Agnes, Neusser Pl.18, 50670 Köln auf den neuen Träger Kirchengemeindeverband Köln-Mitte, Gereonskloster 2, 50670 Köln. Der Trägerwechsel wurde per Betriebsübernahmevertrag vom 27.02..2020 geregelt. Der neue Träger tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Trägers ein. Meister-Gerhard-Str. 9-11, 50674 Köln Am 01.08.2020 wechselt die Trägerschaft von Kath. Kirchengemeinde Herz-Jesu, Hochstadenstr. 33, 50674 Köln auf den neuen Träger Kirchengemeindeverband Köln-Mitte, Gereonskloster 2, 50670 Köln. Der Trägerwechsel wurde per Betriebsübernahmevertrag vom 23.06.2020 geregelt. Der neue Träger tritt in alle Rechte und Pflichten des bisherigen Trägers ein. Zu allen Trägerwechsel wird die Genehmigung des Landesjugendamtes noch eingeholt. Der Förder- satz nach dem Kinderbildungsgesetz ( KiBiz) ändert sich dadurch nicht. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 07.09.2021

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.5.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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