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3546/2019

Mdl. Anfrage von RM Paetzold aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 05.09.19 zu den Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.05.19 (B 14 AS 13/18 R) zu den Kosten für Schulbücher und anderer Schulbedarfe

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 14.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 31.10.2019, TOP 9.2.1

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Antwort des Jobcenter

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

772 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer  14.10.2019 
 3546/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 31.10.2019 
 
Mdl. Anfrage von RM Paetzold aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren am 
05.09.19 zu den Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.05.19 (B 14 
AS 13/18 R) zu den Kosten für Schulbücher und anderer Schulbedarfe 
Zur mündlichen Anfrage von Herrn Paetzold aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Seni-
oren vom 05.09.2019 legt die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales und Senioren die in der Anlage 
beigefügte Antwort des Jobcenter Köln vor. 
 
 
 
Gez. Dr. Rau 
 
 
Anlage

Antwort des Jobcenter

2173 Zeichen

Mündliche Anfrage von Herrn RM Paetzold auf der Sitzung des Ausschusses für 
Soziales und Senioren am 05.09.2019 zu den Auswirkungen des Urteils des 
Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.05.2019 (B 14 AS 13/18 R) zu den Kosten für 
Schulbücher und anderer Schulbedarfe 
 
Wortlaut der Anfrage: 
 
Herr Ausschussvorsitzender RM Paetzold verweist auf das Urteil des Bundessozialgerichts 
(BSG) vom 08.05.2019 (B 14 AS 13/18 R), nachdem „die Kosten für Schulbücher [… und 
anderer Schulbedarfe …] zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst sind, nicht aber 
in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht“. „Daher sind Schulbücher für 
Schüler, die mangels Lernmittelfreiheit selbst gekauft werden müssen, durch das Jobcenter 
als Härtefall-Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen.“  
 
Herr Ausschussvorsitzender RM Paetzold bittet die Verwaltung um Auskunft, welche 
Auswirkungen dieses Urteil auf die Praxis des Jobcenter Köln hat und ob dieses Urteil 
bereits umgesetzt wurde und wenn ja, wie.  
 
Des Weiteren bittet er um Auskunft darüber, ob Nachzahlungen, rückwirkend ab 
Rechtskraft des Urteils, an Betroffene geleistet wurden. 
 
Antwort des Jobcenter Köln: 
 
Mit Urteil vom 08.05.2019 (B 14 AS 13/18 R) hat das BSG entschieden, dass die Kosten für 
Schulbücher als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II durch Jobcenter in den 
Bundesländern zu übernehmen sind, in denen aufgrund schulrechtlicher Bestimmungen 
geregelt ist, dass Lernmittelfreiheit nicht gilt. 
 
In Köln wurde durch den Stadtrat am 30.04.2013 beschlossen, dass ergänzend zu § 96 
Schulgesetz NRW auch Beziehende von SGB II-Leistungen eine vollständige 
Lernmittelfreiheit inkl. Befreiung vom Eigenanteil genießen. Die Regelung umfasst 
sämtliche Schulformen. 
Die fortbestehende Gültigkeit des Ratsbeschlusses wurde durch das Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren der Stadt Köln dem Jobcenter Köln gegenüber am 14.05.2019 
bestätigt. 
 
In Folge dieses Ratsbeschlusses fallen somit für SGB II-Beziehende keine Kosten zur 
Beschaffung von Schulbüchern an, sodass auch kein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II 
zur Beschaffung ebendieser zu erbringen ist. 
 
 
gez. Martina Würker

Beratungsverlauf (1)

31.10.2019 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 9.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3546/2019
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
14.10.2019
Erstellt
10.10.2019 11:08