Mandari Insight

V/0125/2025

Entscheidung zur Tannenbergstraße

Vorlagen 10.03.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 06.05.2025, TOP 4.3

Anlage_1_A_M_0002_2023_Antrag_BV

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025

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Ansehen

Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Tannenberg

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Ansehen

Anlage_4_Leitlinien_z.E.i.ö.R

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Ansehen

Anlage_1_A_M_0002_2023_Antrag_BV

7932 Zeichen

Antrag A-M/0002/2023 
      
 
 14.01.2023 
  
Umbenennung weiterer Straßennamen 
  
  
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: 
  
1. Die Bezirksvertretung Mitte beabsichtigt, 
·       auf Basis eines Gutachtens von Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski und eines 
Vortrags von Herrn Dr. Rainer Pöppinghege, 
·       nach intensiven internen Vorberatungen und 
·       nach einer Information der Anwohner:innen und Eigentümer:innen der 
entsprechenden Straßen über die anstehende Entscheidung und die 
Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue 
Straßennamen   
  
die Admiral-Spee-Straße, Otto-Weddigen-Straße, Prinz-Eugen-Straße, 
Skaggerakstraße, Tannenbergstraße und Langemarckstraße umzubenennen. 
 
2. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, die Straßen Manfred-von-
Richthofen-Straße und die Andreas-Hofer-Straße umzubenennen. 
 
3. Der Umbenennungsbeschluss der Bezirksvertretung Mitte wird gefasst, sobald 
·
       die Informationsveranstaltung stattgefunden hat und 
·       die neuen Straßennamen ausgewählt sind. 
 
4. Die Bezirksvertretung Mitte regt gegenüber dem Rat an, bezüglich des 
Umbenennungsbeschlusses wie in Punkt 3 zu verfahren. 
  
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohner:innen und Eigentümer:innen zeitnah 
zu einer Informationsveranstaltung in der näheren räumlichen Umgebung 
einzuladen. Um die anstehende Entscheidung über die Umbenennung und die 
Ergebnisse der intensiven internen Beratung transparent zu machen, sollen 
Vertreter:innen sämtlicher Fraktionen sowie die Einzelvertreter der Bezirksvertretung 
Mitte eingeladen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der 
Informationsveranstaltung das weitere Vorgehen zu beschreiben und die 
Auswirkungen auf die Anwohner:innen und Eigentümer:innen der Straßen zu 
erläutern. 
  
6. Um Vorschläge der Anwohner:innen und Eigentümer:innen für neue 
Straßennamen sammeln zu können, wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah 
geeignete Möglichkeiten dafür zu schaffen. 
 
V/0125/2025 - Anlage 1

Antrag A-M/0002/2023 
Begründung 
 
Die Bezirksvertretung Mitte hat mit Beschluss vom 08.12.2020 sämtliche 66 
Straßennamen, die in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 in Münster 
vergeben wurden, durch Herrn Dr. Alexander J. Schwitanski untersuchen lassen. Ziel 
war es, festzustellen, ob und inwieweit diese Namen die Funktion hatten, die NS-
Ideologie, nationalsozialistische Erinnerungsabsichten oder die Ziele der NS-Politik 
zu veröffentlichen.   
Das Gutachten von Herrn Dr. Schwitanski wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung 
am 18.01.2022 vorgestellt (vgl. auch
 https://www.stadt-
muenster.de/archiv/stadtgeschichte-online mit einem Link zu dem 
Untersuchungsbericht). 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte hat sich im Anschluss intern an acht Terminen 
intensiv mit dem Gutachten und den geschichtlichen sowie politischen Hintergründen 
der Personen und Orte auf den Straßenschildern auseinandergesetzt. 
Die Bezirksvertretung hat während ihrer internen Auseinandersetzung stets 
berücksichtigt, dass die bestehenden Straßennamen keinen Spiegel der (damaligen) 
Gesellschaft darstellen, dass es nie einen gesellschaftlichen Konsens über diese 
Namen gegeben hat und dass die Namensauswahl sehr selektiv und berechnend 
stattgefunden hat. Die zur Umbenennung ausgewählten Straßennamen sagen 
ausschließlich etwas über die Zeit von 1933 bis 1945 aus. Insbesondere sieht die 
Bezirksvertretung, dass durch das nationalsozialistische Regime viele Menschen aus 
dem Stadtbild verdrängt wurden. 
Straßennamen werden der Stadtgesellschaft tagtäglich aufgedrängt und kontextlos 
verbreitet. Sie sind daher auf eine angemessene Außenwirkung hin zu prüfen. Dies 
gilt umso mehr, da mit Straßennamen die abgebildeten Personen und Ereignisse 
geehrt werden.  
Eine Ehrung der Männer Admiral Spee, Manfred von Richthofen, Otto Weddigen, 
Prinz Eugen und Andreas Hofer ist nicht zeitgemäß. 
Admiral Spee plante als Vizeadmiral eines Kreuzgeschwaders der Kaiserlichen 
Marine Ende 1914 einen Angriff auf einen britischen Stützpunkt auf den 
Falklandinseln. Bei diesem verlustreichen Angriff auf deutscher Seite gab es nur 212 
Überlebende. Der Angriff erfolgte entgegen der Einschätzung anderer Stabsoffiziere 
und wird als Fehlentscheidung gewertet. Das Bild des heroischen Opfertods wurde 
für propagandistische Zwecke des nationalsozialistischen Regimes eingesetzt und 
insbesondere in Zeitschriften der Berufsschulausbildung verwendet, um das Sterben 
der Matrosen des Geschwaders als Beispiel einer Pflichterfüllung bis in den Tod zu 
inszenieren.  
Manfred von Richthofen und Otto Weddigen sind durch ihre Verdienste im 1. 
Weltkrieg bekannt geworden. Ihre militärischen Talente wurden von der 
Heeresleitung im 1. Weltkrieg zur Beeinflussung der Bevölkerung benutzt. Richthofen 
wurde wiederum von den Nationalsozialisten als Gallionsfigur der NS-Luftwaffe 
inszeniert, um eine Traditionslinie zu den “Helden” des 1. Weltkriegs zu ziehen und 
die Aufrüstung zu legitimieren. Auch Weddigen wurde vom nationalsozialistischen 
Regime als Vorbild gefeiert, um die Jugend zu mobilisieren.

Antrag A-M/0002/2023 
Prinz Eugen erhielt 1697 den Oberbefehl über die österreichischen Truppen im 
Kampf gegen das Osmanische Reich. Diese Kriege wurden später als sog. 
“Türkenkriege” und Prinz Eugen als “Türkenkrieger/-sieger” bezeichnet. Damit sollte 
an den Kriegsgegner nur als „den Anderen“ gedacht werden, der aus dem Kreis der 
zivilisierten Völker ausgegrenzt ist. Das NS-Regime nutzte diese Vereinnahmung 
Eugens, um Hitler mit Prinz Eugen gleichzusetzen und die Verbindung von 
Rassenideologie und Geopolitik zu verbinden. Hitlers Anschlussrede Österreichs 
fand auf der Wiener Hofburg direkt über dem Reiterstandbild Eugens statt.    
Andreas Hofer war der Anführer des traditionalistischen Tiroler Aufstands 1809. 
Während der von ihm organisierten Aufstände wurden Bekleidungsvorschriften für 
Frauen erlassen sowie Mitglieder der jüdischen Gemeinde drangsaliert. Hofer hat 
überdies keinerlei Bezug zu Münster. 
Eine Ehrung der Ereignisse, die mit Skaggerak, Tannenberg und Langemarck 
verbunden werden, steht in Widerspruch zu der deutschen Verfassung. Die 
Schlachten an allen drei Orten wurden vom nationalsozialistischen Regime für 
propagandistische Zwecke und als Stütze der Dolchstoßlegende, die sich gegen die 
republikanische Verfassung richtete, benutzt. 
Am Skagerrak verloren 10.000 Menschen ihr Leben. Der Zweck der Schlacht 
bestand lediglich darin, einen Achtungserfolg der deutschen Marine zu erreichen, da 
der Flottenchef Admiral Scheer einen Bedeutungsverlust seiner Flotte befürchtete. 
Die Schlacht bei Tannenberg, polnisch Stębark, wurde gerade in Bezug auf die 
Person Hindenburg relevant, da sich Hindenburgs spätere politische Rolle als 
Reichspräsident der Weimarer Republik aus seinem Status als unbesiegbarer 
Feldherr von Tannenberg speiste.  
Die Schlacht in Langemark (damals Langemarck) im Herbst 1914 demonstriert einen 
verlustreichen Angriff deutscher Reservetruppen und wurde als Sinnbild selbstloser 
Opferbereitschaft der Jugend propagandistisch genutzt. Durch die Heroisierung der 
sinnlos Gefallenen wurde absichtlich verschleiert, dass der Krieg, so wie er 
ursprünglich geplant war, kurz nach seinem Ausbruch bereits gescheitert war. 
Die hier in Rede stehenden Straßennamen stehen im Widerspruch zu den Werten 
unserer freiheitlichen Demokratie, die sich gegen nationalsozialistische, 
antisemitische, militaristische, misogyne, rassistische und imperialistische Ansichten 
zur Wehr setzt sowie den Schutz ihrer Minderheiten anstrebt. Ein Erklärungsschild 
unter den Straßennamen ist daher keine ausreichende Maßnahme. 
 
Kai Meyer vor dem Esche   Martin Honderboom 
Gina Auer      Laura Maxellon 
Anne Herbermann    Marita Otte      
Ulrike Kötter 
Stephan Nonhoff 
Claudia Scholz 
Achim Specht 
 
Martin Grewer    Gerwin Karafiol

Anlage A

1315 Zeichen

Anlage A zur V/0125/2025 
Kurzüberblick 
Der Name Tannenbergstraße wird beibehalten. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-
00023 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige Umbenen-
nungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf die Tannenbergstraße erledigt. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Entscheidung zur Beibehaltung der Tannenbergstraße dient dem Ziel »Münster auf der Basis 
unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt wei-
terzuentwickeln.« 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 09 02 Vermessung, Kataster, Geoinformation 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Durch den Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Anlage_5_Antrag_§24GO_023-2025

121 Zeichen

Anregung Nr. 2025-00023
V/0125/2025 - Anlage 5

Anregung Nr. 2025-00023

Anregung Nr. 2025-00023

Anregung Nr. 2025-00023

Anlage_2_Auszug_aus_Prüfbericht

4044 Zeichen

V/0125/2025 – Anlage 2 
1 
Auszug aus Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus der NS-Zeit im Bereich der 
BV Münster-Mitte von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 
 
Tannenberg, polnisch Stębarg, ist ein Ort in Masuren, der heute zu Polen gehört. 1410 war 
Tannenberg Schauplatz einer Schlacht zwischen dem Deutschen Orden auf der einen und 
dem in Personalunion verbundenen Königreich Polen und dem Großfürstentum Litauen auf 
der anderen Seite. In dieser Schlacht wurde der Deutsche Orden empfindlich geschlagen. 
Polnisch wird diese Schlacht Bitwa pod Grunwaldem, Schlacht bei Grunwald, genannt. 
Grunwald, deutsch Grünfelde, ist ein Dorf drei Kilometer entfernt von Tannenberg.  
Als im August 1914 russische Truppen unerwartet rasch auf das Gebiet des Deutschen 
Reichs vorrückten und Masuren besetzten, gelang es der deutschen 8. Armee unter ihren 
kurzfristig eingesetzten Kommandeuren Ludendorf und Hindenburg die russische 2. Armee 
zu umfassen und zu vernichten. Die Schlacht wurde von Anfang an propagandistisch aus- 
und aufgewertet. Sie galt als „eine der größten Einkreisungsschlachten der Weltgeschichte“ 
und stellte einen für die deutsche Propaganda dringend benötigten Gegenmythos zu den 
verlustreichen Materialschlachten an der Westfront dar. Die Schlacht, an der mehr als 
153.000 Soldaten auf beiden Seiten beteiligt waren, fand innerhalb eines breiten 
Operationsgebietes statt, in dem auch Tannenberg lag.  
Die Benennung der Schlacht nach dem Ort Tannenberg war nicht zwingend und soll auf eine 
Initiative Hindenburgs zurückgehen, der so die Schlacht des Ersten Weltkriegs in eine 
historische Traditionslinie zur Schlacht des Mittelalters setzte, die in der nationalhistorischen 
Lesart Heinrich von Treitschkes zur „deutsch-slawischen Entscheidungsschlacht“ geworden 
war. Um die Schlacht bei Tannenberg rankte sich alsbald ein Mythos, der eng mit dem 
Mythos Hindenburgs als Feldherr verknüpft war. Hindenburgs spätere politische Rolle als 
Reichspräsident der Weimarer Republik speiste sich aus seinem Nimbus als Feldherr von 
Tannenberg. Dieser Mythos war strikt antirepublikanisch orientiert. Die siegreiche Schlacht 
von Tannenberg galt als Beleg für das im Felde unbesiegte Heer und befeuerte damit die 
Dolchstoßlegende, die sich gegen die republikanischen Verfassung richtete. Bei Tannenberg 
wurde – finanziert durch private Spenden – eine große Denkmalanlage errichtet, an der nun 
alljährlich Tannenbergfeiern stattfanden. Ludendorf gründete den extrem rechten, strikt 
antisemitischen und antirepublikanischen, allerdings auch wenig erfolgreichen 
Tannenbergbund als Sammelbecken für rechte Kräfte.  
Auch die Nationalsozialisten benutzten den Mythos Tannenberg, um an der Popularität 
Hindenburgs zu partizipieren. Hitler nahm selbst an den Tannenbergfeiern teil, bei denen 
quasi ein „Sakraltransfer“ von Hindenburg auf Hitler vollzogen wurde. Nach dem Tod 
Hindenburgs wurde das Denkmal in Tannenberg um eine pompöse Grabstätte für 
Hindenburg erweitert, das Denkmal von Hitler zum Reichsehrenmal und „Heiligtum der 
Nation“ erhoben. Mit der Verschmelzung der Ämter von Reichskanzler und Reichspräsident 
in der Person Hitlers war die Verschmelzung von altem Feldherrnmythos und neuem 
Führermythos dann auch institutionell abgeschlossen. Der Tannenbergmythos verlor für den 
Nationalsozialismus an propagandistischem Wert, jedoch bestand 1940 noch ein 
Führerhauptquartier im Schwarzwald unter dem Namen Tannenberg.  
Die Straße hätte in Münster bereits 1947 in Ausführung der Kontrollratsdirektive 30 
zusammen mit der Admiral-Scheer-Straße, der Admiral-Spee-Straße, dem Alfred-Krupp-
Weg, der Ostmarkstraße, dem Fehrbellinweg, der Manfred-von-Richthofen-Straße., der Otto-

V/0125/2025 – Anlage 2 
2 
Weddigen-Straße, der Skagerrakstraße und der Langemarckstraße umbenannt werden 
sollen.  
In Westfalen wurden zwischen 1933 und 1940 nach Tannenberg achtzehnmal Straßen oder 
Plätze benannt. Mit Ausnahme von Münster und Olpe wurde der Name nach dem Ende des 
Zweiten Weltkriegs überall geändert.

Beschlussvorlage

10056 Zeichen

V/0125/2025 
V/0125/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entscheidung zur Tannenbergstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Name Tannenbergstraße wird beibehalten. 
 
2. Die Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Nr. 2025-00023 
vom 18.03.2025 „Erhalt historischer Straßennamen in Münster Mitte – Petition gegen unnötige 
Umbenennungen“ (Anlage 5) ist bezogen auf die Tannenbergstraße erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Sachstand:  
Am 8. Dezember 2020  beantragte die Bezirksvertretung (BV) Münster-Mitte einen umfassenden 
Bericht über die Überprüfung von Straßennamen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 entstan-
den sind. Es ging dabei nicht mehr um Personen, die in der Zeit des Nationalsozialismus lebten,  
sondern um die Frage, ob die NS -Ideologie in den Straßenbenennungen (Beispiel „Danziger 
Freiheit“, umbenannt 2020) sichtbar würde.  
Im Januar 2022 wurde der Bericht der BV Münster -Mitte vorgelegt: Das Gutachten sieht bei der 
Tannenbergstraße einen dichten Bezug zur NS Ideologie. Die BV Münster-Mitte hat ausführlich in 
einem zunächst internen, parteiübergreifenden Verfahren über das weitere Vorgehen beraten.  
Im Januar 2023 wu rde in der BV  Münster-Mitte der Antrag A -M/0002/2023 (Anlage 1 ) einge-
bracht, in dem es heißt, dass die BV Münster -Mitte beabsichtigt, nach einer Information der An-
wohner*innen und Eigentümer*innen der entsprechenden Straßen über die anstehende Ent-
Vermessungs- und 
Katasteramt 
 
22.04.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Schw abe 
Telefon: 492-6235 
Schw abeNora@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0125/2025 
scheidung und deren Auswirkungen sowie einer Befragung dieser nach Vorschlägen für neue 
Straßennamen u. a. die Tannenbergstraße umzubenennen.  
Erst im Anschluss soll der endgültige Umbenennungsbeschluss der BV Münster-Mitte gefasst 
werden. Der Antrag wurde in der Sitzung der BV Münster -Mitte am 24.01.2023 mehrheitlich be-
schlossen. 
Aufgrund der gro ßen Anzahl von Anträgen zu Straßenumbenennungen in der Stadt Münster 
wurden von der Verwaltung in Abstimmung mit den politischen Gremien „Leitlinien zu Ehrungen 
im öffentlichen Raum“ und „einheitliche Verfahrenswege zur Neubenennung und Umbenennung“ 
erarbeitet. Diese wurden im September 2024 vom Rat beschlossen. Seit diesem Beschluss wer-
den die Verfahren zu Straßenumbenennungen entsprechend weitergeführt.  
 
Begründung: 
Historische Einordnung des Straßennamens entlang der Leitlinien der Stadt Münster für Ehrun-
gen im öffentlichen Raum  
Der Ort Tannenberg, polnisch Stębarg, gehört heute zu Polen. 1410 fand hier eine Schlacht zwi-
schen dem Deutschen Orden und dem Königreich Polen (das mit dem Großfürstentum Litauen 
verbunden war) statt. Im Ersten Weltkrieg traf en in dem Bereich vom 23. – 31.August 1914 die 
deutsche und die russische Armee aufeinander.  
 
In dem Antrag A-M/0002/2023 heißt es zu Tannenberg:  
Die Schlacht bei Tannenberg, polnisch Stębark, wurde gerade in Bezug auf die Person Hinden-
burg relevant, da sich Hindenburgs spätere politische Rolle als Reichspräsident der Weimarer 
Republik aus seinem Status als unbesiegbarer Feldherr von Tannenberg speiste.  
 
Das Stadtarchiv Münster schreibt:  
Als mit Beginn des Ersten Weltkriegs 1914 russische Truppen die dama ls deutsche Region um 
Tannenberg (Masuren) besetzten, konnte die deutsche 8. Armee unter Führung Hindenburgs und 
Ludendorffs einen Sieg erringen. Schon während des Ersten Weltkriegs wurde diese Schlacht 
propagandistisch aufgewertet und eng mit dem Ortsname n einer mittelalterlichen Schlacht ver-
knüpft, für die angeblich Jahrhunderte später Revanche geübt wurde. Seit dem 19. Jahrhundert 
besetzte der deutsche bzw. preußische Nationalismus das Symbol Tannenberg und versuchte 
zunehmend aggressiv, polnische Erinne rungsformen vor Ort zu tilgen. Der Mythos der ruhmrei-
chen Schlacht von Tannenberg überlagerte ab 1914 die fünf Jahrhunderte andauernde Rezepti-
onsgeschichte der mittelalterlichen Kriegsniederlage des Deutschen Ordens gegen das König-
reich Polen verbunden mit  dem Großfürstentum Litauen in der Nähe von Grunwald und Stębark 
des Jahres 1410. 
Die beiden Kommandeure der Schlacht von 1914 wurden prominente Figuren deutscher Politik. 
Hindenburgs Ansehen als Reichspräsident in den 1920er Jahren speiste sich auch aus s einem 
Image, erfolgreicher Feldherr bei Tannenberg gewesen zu sein. Ludendorff gründete nach Ende

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V/0125/2025 
des Ersten Weltkriegs den rechtsextremen, antisemitischen und antirepublikanischen Tannen-
bergbund. Er war an den Kapp - und Hitler-Putschen 1920 bzw. 1923 zent ral beteiligt. 
Den Mythos “Tannenberg”, der an deutsche militärische Stärke erinnern sollte und für die Nieder-
lage im Ersten Weltkrieg „die Politik“ verantwortlich machte, griffen auch die Nationalsozialisten in 
Vorbereitung des Zweiten Weltkriegs mit zahl reichen Straßenbenennungen auf. Allein in Westfa-
len wurden zwischen 1933 und 1945 insgesamt 18 Straßen nach Tannenberg benannt.  
Den städtischen Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum (Ratsbeschluss V0247 -2024) zu-
folge ist eine Umbenennung zulässig, wenn die ursprüngliche Straßenbenennung propagandisti-
schen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. Das ist hier der Fall. Gleichwohl sollte 
eine Umbenennung auf unabwendbare Fälle beschränkt sein (s. letzter Satz der Einleitung zu 
den Leitlinien) und gem. Zif fer 8 der Leitlinien (Abschnitt Benennung von Straßen und öffentlicher 
Infrastruktur) eine Ausnahme darstellen.  
 
Bisheriges Verfahren 
Die Verwaltung hat den Antrag der BV Münster -Mitte nach dem Beschluss der Leitlinien aufge-
griffen, die Anwohne nden und die Grundstückseigentümer*innen angeschrieben und am 27. Ja-
nuar 2025 eine Bürgerinformationsveranstaltung zu der beabsichtigten Umbenennung der Tan-
nenbergstraße und anderer Straßen organisiert. Zeitgleich fand über mehrere Wochen eine digi-
tale Anhörung zu der beabsichtigten Umbenennung statt.  
Die meisten Besucher*innen der Veranstaltung und die schriftlichen Mitteilungen im Anhörungs-
verfahren sprachen sich gegen eine Umbenennung der Straße aus. Die Beiträge betonten vor 
allem, dass die Benennung n ach dem Ort Tannenberg heute als Erinnerungs - und Gedenkmög-
lichkeit und als Warnung vor dem Krieg verstanden werden sollte.  
Infolge der Einbeziehung der Öffentlichkeit wurde am 18.03.2025 eine Petition bei der BV Müns-
ter-Mitte und der Verwaltung eingereich t, die den Erhalt der historischen Straßennamen in Müns-
ter-Mitte fordert und von knapp 1.600 Menschen unterzeichnet wurde (Anlage 5). Diese Petition 
wird von der Verwaltung als Anregung nach § 24 GO NRW behandelt und damit einem geregel-
ten Verfahren zugeführt. 
 
Entscheidung über den Straßennamen Tannenbergstraße  
Die unter Punkt I.2 aufgeführte Anregung nach § 24 GO NRW wird mit dieser Beschlussvorlage 
aufgegriffen und bezogen auf  die Tannenbergstraße erledigt.  
Der Prüfbericht zu vergebenen Straßennamen aus  der NS -Zeit im Bereich der BV Münster -Mitte 
von Dr. Alexander J. Schwitanski, 2021 ist veröffentlicht unter: https://www.stadt-
muenster.de/fileadmin/user_upload/stadt-muenster/Strassennamen/pdf/strassennamen1933-
45_abschlussbericht_2021-11-03.pdf (Auszug siehe Anlage 2). Alle eingegangenen Mitteilungen 
sind auf der Homepage „Strassennamen in Münster“ https://www.stadt-
muenster.de/strassennamen/aktuelles-zu-strassenumbenennungen zu finden und drei charakte-
ristische Schreiben sind in der Anlage 3 zusammengestellt.

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V/0125/2025 
Die „Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum“ sind die Basis zur Prüfung eines Umbenen-
nungsantrages (Anlage 4), sie betrachten eine Umbenennung von Straßen als absolute Aus-
nahme und ermöglichen diese nur, (Ziffer 8) „ wenn es aus Gründen der besseren Or ientierung 
geboten ist oder Fakten und eine historische Bewertung vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, 
dass die Ehrung der Person( -engruppe) unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Stra-
ßenbenennung propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente “. Unter der 
Ziffer 6 sind die Kriterien für eine Straßenbenennung aufgeführt, danach sind u. a. „ Neubenen-
nungen nach Personen… die … Wertvorstellungen ve rkörpern, die dem Ansehen der Stadt 
Münster schaden “ ebenso unzulässig wie „ Neubenennungen die… diskriminierende Wirkung 
haben können“.  
Die Einordnung der Tannenbergstraße in dem Prüfbericht von Dr. Schwitanski sieht einen dich-
ten Bezug der Straßenbenennu ng zur NS -Ideologie. Die überwiegende Mehrheit der Rückmel-
dungen in den Bürgerbeteiligungsformaten lehnt eine Umbenennung trotzdem ab und will den 
Straßennamen als Mahnung verstanden wissen.  
Neben den historischen Zusammenhängen sind die Belange der Anwoh nenden und Eigentü-
mer*innen bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. Für diese bedeutet eine Adressän-
derung einen großen Aufwand sowohl für die Änderung von Personalausweis und Fahrzeugpa-
pieren als auch für die Mitteilung an alle relevanten Stellen . Für Gewerbetreibende erhöht sich 
der Aufwand noch deutlich. Eine Aufwand sentschädigung kann dafür nicht gezahlt werden.  
Als Fazit aus der historischen Einordnung und unter Beachtung der Leitlinien sieht die Verwal-
tung die Möglichkeit grundsätzlich gegebe n, die Tannenbergstraße umzubenennen. Zugleich 
empfiehlt die Verwaltung mit Verweis auf die Ausnahmeregelung und die Belange der Anliegen-
den die Beibehaltung des Namens Tannenbergstraße , ergänzt durch entsprechende Erläuterun-
gen auf der Homepage ‚Straßennamen in Münster‘.  
 
 
gez. 
 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister 
 
 
Anlagen: 
Anlage A  
Anlage 1 Antrag A-M/0002/2023 
Anlage 2 Auszug aus dem Prüfbericht von A. Schwitanski, 2021 
Anlage 3 Auszug aus den Mitteilungen der betroffenen Anwohnenden 
Anlage 4 Leitlinien zu Ehrungen im öffentlichen Raum 
Anlage 5 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2025-00023

Anlage_3_Auszüge_aus_Mitteilungen_zu_Tannenberg

4598 Zeichen

V/0125/2025 – Anlage 3 
1 
 
Auszüge aus den Mitteilungen von Anwohnenden zur Tannenbergstraße: 
 
1) Mitteilung vom 26.01.2025 
Ja, die Schlacht bei Tannenberg war eine Schlacht im 1. Weltkrieg! Ja, die Schlacht wurde 
von den Nazis missbraucht! 
Die Schlacht hat 1914 stattgefunden und der 2. Weltkrieg ist in diesem Jahr seit 80 Jahren 
beendet. Was möchten Sie nach all diesen Jahren mit der Umbenennung erreichen? Soll 
Geschichte aus dem öffentlichen Raum verbannt werden? Wäre es nicht klüger, die Straßen- 
namen zu erhalten und sie zu benutzen, um Geschichte zu erklären? 
Ich bin 80 Jahre alt und wohne seit 76 Jahren in meinem Elternhaus in der Tannenberg- 
straße. Ehe Sie mich in die Nähe der Nazis bringen, teile ich Ihnen mit, dass meine Familie 
mütterlicherseits von den Nazis ausgerottet wurde mit 2 Ausnahmen. Einige konnten recht- 
zeitig nach Südamerika und Nordamerika fliegen. Meine Mutter wurde von den Russen aus 
dem KZ Theresienstadt befreit. Ich habe als wirklich keinen Grund, den Nazis Wohlwollen 
entgegen zu bringen.  …  
Bitte wägen Sie bei der Entscheidung wegen der Umbenennungen ab: 
Was wollen die Politiker mit den Umbenennungen erreichen? Was bedeutet es an Unan- 
nehmlichkeiten für ihre Mitbürger, die betroffenen Bewohner dieser Straßen? 
 
2) Mitteilung vom 27.01.2025  
Umbenennung fördert das Vergessen von Verbrechen. Zweifelsfrei bedeutet die Benennung 
einer Straße nach einer Person immer auch eine Ehrung derselben. Genauso bedeutet die 
Benennung einer Straße nach einem Ort die Ehrung dessen, was mit dem Ort verbunden 
wird. Und genau deswegen muss die Umbenennung gewisser Straßen unterbleiben. Auf- 
grund des Bedeutungswechsels, den die Straßennamen „Langemarckstraße“ und „Tannen- 
bergstraße“ auch durch eine entsprechende Behandlung in der Geschichtswissenschaft, im 
Geschichtsunterricht sowie in den Medien schon in breitesten Teilen der Bevölkerung seit 
langem erfahren haben, ist eine Umbenennung kontraproduktiv.  
Heutzutage denkt zurecht niemand mehr - wie ursprünglich von den Nationalsozialisten be- 
absichtigt - an Vaterlandsliebe, Opferbereitschaft und Heldenmut, wenn von den militäri- 
schen Schlachten bei Langemarck und Tannenberg (polnisch Stębark) die Rede ist. Inzwi- 
schen steht im Mittelpunkt des demokratisch geprägten Gedenkens zurecht ein völlig sinnlo- 
ser und verbrecherisch herbeigeführter Tod zehntausender irregeleiteter junger Menschen, 
die für zweifelhafte Ziele einer bedenkenlos agierenden Generalität ohne jedes Zögern geop- 
fert wurden.  
Das Löschen dieser Straßennamen fördert das Vergessen dieser Verbrechen an den jungen 
Menschen und erhöht die Gefahr der Wiederholung. Im Sinne einer entsprechenden Politik 
und einer wohlverstandenen Friedensarbeit muss das Ansinnen, nationalsozialistische Pro- 
paganda zu tilgen, zurückstehen gegenüber der Chance, einen Reibepunkt zu erhalten.

V/0125/2025 – Anlage 3 
2 
Ja, das Erinnern ist manches Mal schmerzhaft. Aber gerade dieser Schmerz über den Tod 
der zehntausendfachen jungen Opfer, der lange schon jede Form von Ehrung der Täter 
überlagert, sorgt dafür, dass Erinnerung wach bleibt im Sinne eines „Nie wieder“. Nicht das 
Löschen von Erinnerung, sondern das friedlich, demokratisch und rechtsstaatlich geprägte 
Gedenken muss zentraler Punkt des Handelns bleiben. Entsprechende Erläuterungen kön- 
nen den Straßenschildern mittels QR-Codes oder Stelen hinzugefügt werden. Das wäre im 
Alltag gelebter Geschichtsunterricht. 
 
3) Mitteilung vom 03.02.2025 
Sie wollen – oder wollen vielleicht auch nicht – einige Straßen umbenennen. Lassen Sie 
mich zu der entstandenen Diskussion auch noch etwas beitragen. Ich bin langjähriger Bür- 
ger, Geschichtsphilosoph und Rentner, politisch und am Wohl der Stadt interessiert. … 
Was die drei besonders umstrittenen Straßennamen betrifft, so ist anzumerken: … 
Zu Tannenberg. Die Schlacht (übrigens nicht die erste) stoppte den Vormarsch der Russen 
im Oktober 1914 auf Berlin, und dem deutschen Ostheer und seinen Heerführern war es zu 
danken. War das etwa ein preußisch-deutsches Kriegsverbrechen? Dürfen wir uns über- 
haupt keinen Schlachtenruhm mehr leisten? 
Dass die Nazis die jetzt von Ihnen inkriminierten Straßennamen eingeführt und damit histori- 
sche Gestalten und Ereignisse instrumentalisiert haben, heißt nicht, dass man diese nun tot- 
schweigen und tilgen muss. Die Nazis hatten ganz Deutschland „instrumentalisiert“ - sollten 
wir es deshalb abschaffen? Die überzogene Reinwascherei arbeitet nur reaktionären Gemü- 
tern zu, die nicht nur die Straßennamen neu erstellen würden.  …

Anlage_4_Leitlinien_z.E.i.ö.R

6990 Zeichen

V/0125/2025 – Anlage 4 
 1 
 
Leitlinien für Ehrungen im öffentlichen Raum  
 
Die Stadt Münster betont ihre historische Bedeutung als eine europäische Friedensstadt und ruft zu 
„Toleranz durch Dialog“ auf. Daraus resultiert die Verpflichtung des Rates und der 
Bezirksvertretungen, die Menschenrechte, das Völker recht und demokratische Werte hoch zu 
halten. Sie leiten die demokratisch legitimierten Gremien der Stadt bei der Auswahl und Begründung 
von Ehrungen im öffentlichen Raum. Die nachstehende n Grundsätze und Kriterien sollen als 
Grundlage für die Entscheidungsträger*innen dienen und die Transparenz der 
Entscheidungsfindung für die Bürgerschaft erhöhen. Bei Umbenennungsvorhaben im öffentlichen 
Raum ist neben der historischen Faktenlage zu berüc ksichtigen, dass sie erhebliche Folgen für 
Anwohnende, Wirtschaft und Behörden haben, so dass sie auf die unabwendbaren Fälle zu 
beschränken sind. 
 
Ehrungen im öffentlichen Raum 
Für alle Formen von Ehrungen im öffentlichen Raum gilt: 
 
1. Münster versteht sich als Friedensstadt und will  einen Beitrag zur Völkerverständigung leisten. 
Ehrungen im öffentlichen Raum müssen zu diesem Ziel passen. 
2. Eine Ehrung durch eine Benennung von öffentliche r Infrastruktur oder die Aufstellung eines 
Denkmals kann nur verstorbenen Personen zuteilwerden. Die Person sollte in der Regel 
mindestens 10 Jahre vor der Ehrung verstorben sein.  
3. Je sichtbarer und zentraler die Benennung positi oniert wird, umso größer ist die Auszeichnung 
und umso unstrittiger sollte die zu ehrende Person/Ort/Thema sein.  
4. Die zu ehrende Person(-engruppe) sollte sich in der Regel außerordentlich um die Stadt 
Münster und/oder um ihre Stadtteile verdient gemacht haben. Fehlt ein Münsterbezug, muss 
diese Ehrung detailliert begründet werden. 
5. Ist eine überzeitlich herausragende Leistung nic ht erkennbar, sollte auf eine Ehrung verzichtet 
werden.  
6. Verfolgte und Opfer des Nationalsozialismus und von Verbrechen gegen die Menschlichkeit 
können durch die Benennung von Infrastruktur geehrt werden, besonders wenn das erfahrene 
Unrecht in Münster stattfand oder die Betroffenen aus Münster stammen.  
7. Sollten bei der zu ehrenden Person(-engruppe) ne gative Eigenschaften oder Taten vorliegen, 
sind diese in einem Abwägungsprozess den positiven Faktoren gegenüberzustellen. Im Zweifel 
sind strenge Kriterien anzuwenden und es ist von einer Ehrung abzusehen. 
8. Die Wertmaßstäbe, die sich aus der europäischen Aufklärung entwickelt haben, können in 
Deutschland seit der Mitte des 19. Jahrhunderts als weitverbreitet und von breiten 
gesellschaftlichen Kreisen anerkannt gelten. Die Ehrung von Persönlichkeiten, deren 
Lebenszeit im Wesentlichen vor diesem Zeitraum liegt, kann deshalb nicht ohne Weiteres nach 
den hier aufgelisteten Wertmaßstäben erfolgen. Sie bedarf der Einzelfallprüfung. 
 
Benennung von Straßen und öffentlicher Infrastruktur 
1. Straßenbenennungen dienen in erster Linie der Or ientierung und im Zusammenhang mit der 
Hausnummerierung der Auffindbarkeit aller Liegenschaften sowie der Gewährleistung der 
öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Vor diesem Hintergrund ist auch die Benennung von 
privaten Straßen möglich.  
2. Für Straßennamen wird in der Regel auf historisc he Ortsbezeichnungen (z.B. Flur-, 
Gemarkungs-, Gewannen-Bezeichnungen) zurückgegriffen. Die Benennung nach Personen(-
gruppen) stellt eine Ausnahme und besondere Ehrung dar; ein mahnender Charakter ist dabei 
nie intendiert.  
3. Straßennamen sollen aus höchstens 25 Zeichen ein schließlich der notwendigen 
Zwischenräume bestehen.

V/0125/2025 – Anlage 4 
 2 
 
4. In den Fällen, in denen Orte, Landschaften oder abstrakte Begriffe wie „Frieden“ als 
Namensgeber verwendet werden, sind Anlass und Kontext der Benennung besonders 
bedeutsam. Revisionistisch motivierte und nationalsozialistische Propagandabegriffe eignen 
sich nicht zur Benennung öffentlicher Infrastruktur. 
5. Der Münsterbezug kann bei Straßenbenennungen gan zer Viertel entfallen, wenn man sich für 
ein semantisches Feld entscheidet.  
6. Unzulässig sind: 
6.1 Neubenennungen nach Personen, Organisationen und Einrichtungen, die Ziele, 
Handlungen oder Wertvorstellungen verkörpern, die dem Grundgesetz der 
Bundesrepublik Deutschland oder der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen 
entgegenstehen oder dem Ansehen der Stadt Münster schaden. 
6.2 Neubenennungen nach Person, die in Geschehnisse, die gegen die Allgemeine 
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verstoßen, verstrickt sind 
oder die aktiv bei sonstigen menschenverachtenden Taten (z.B. sexuelle Gewalt 
oder Unterdrückung von Minderheiten) mitgewirkt haben, nach Orten und 
Ereignissen, die in oben genannten Zusammenhang Raum für Verstöße geben.  
6.3 Neubenennungen, die Anlässe zur Missdeutung oder Verspottung geben oder 
diskriminierende Wirkung haben können. 
7. Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen od er von Ausschüssen zum Thema 
Straßenbenennung sind zu berücksichtigen. Sollte dies bei der Auswahl eines neuen Namens 
durch Bürgerschaft oder Politik gewünscht sein, kann zunächst ein Gutachten des Stadtarchivs 
erfolgen. 
8. Eine Umbenennung sollte die Ausnahme darstellen,  nicht aus tagesaktuellen Erwägungen und 
auf Grundlage der folgenden Punkte erfolgen:  
8.1 Sie ist zulässig, wenn dies aus Gründen der besseren Orientierung geboten ist.  
8.2 Eine Umbenennung ist möglich, wenn Fakten und eine historische Bewertung 
vorliegen, die zweifelsfrei nachweisen, dass die Ehrung der Person(-engruppe) 
unzulässig ist (vgl. Ziffer 6) oder die ursprüngliche Straßenbenennung 
propagandistischen Zwecken der nationalsozialistischen Zeit diente. 
8.3 Für den Fall der Umbenennung soll die Beschilderung so erfolgen, dass die alten 
Straßennamen über einen Zeitraum von 3 Jahren neben/unter den neuen 
Straßennamen belassen werden. Der alte Name ist rot zu kreuzen. 
8.4 Beschlüsse über Straßennamen (Neu- / Umbenennungen) besitzen einen 
Bestandsschutz von 20 Jahren, wenn nicht eine neue Sachlage (z.B. das 
Bekanntwerden massiver Vergehen der geehrten Personen) vorliegt, die eine 
Neubewertung nötig macht. 
 
Denkmale und Ehrengräber  
1. Für den Errichtungsbeschluss eines neuen Denkmal s gelten die vorgenannten 
Bewertungsmaßstäbe in besonderem Maße, es sollte deshalb in den beschlussfassenden 
Gremien eine Zweidrittelmehrheit für die Errichtung angestrebt werden. 
2. Durch Ratsbeschluss kann einer Person ein Ehreng rab zuerkannt werden. Für die 
Entscheidung gelten die hier festgelegten Bewertungsmaßstäbe. Darüber hinaus steht 
Ehrenbürger*innen nach ihrem Tod ein Ehrengrab zu. Dieses Grab kann auf stadteigenen 
Friedhöfen (vgl. § 20 der Satzung für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Münster vom 
16.12.2023) oder auf Friedhöfen anderer Trägerschaft im Stadtgebiet liegen. Mit der 
Zuerkennung obliegt der Stadt Anlage und Unterhaltung des Grabes, sofern sie nicht durch 
die Angehörigen der verstorbenen Person übernommen werden.

Beratungsverlauf (1)

06.05.2025 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Tannenbergstraße
  • Admiral-Scheer-Straße
  • Admiral-Spee-Straße
  • Ostmarkstraße
  • Skagerrakstraße
  • Langemarckstraße
  • Otto-Weddigen-Straße
  • Prinz-Eugen-Straße
  • Andreas-Hofer-Straße
  • Fehrbellinweg
  • Manfred-von-Richthofen-Straße
  • Alfred-Krupp-Weg
  • Bergstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0125/2025
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2025
Erstellt
10.03.2025 09:48