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4156/2021

Schulrechtliche Erweiterung der Inklusiven Offenen Ganztagsschule Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes von zwei auf drei Züge zum Schuljahr 2023/24 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 03.01.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.02.2022, TOP 10.12

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 GS Nippes Luftbild

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Beschlussvorlage Rat

9384 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4156/2021 
Freigabedatum 
03.02.2022  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulrechtliche Erweiterung der Inklusiven Offenen Ganztagsschule Kretzerstraße, GGS 
Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes von zwei auf drei Züge zum Schuljahr 2023/24 gemäß § 
81 Abs. 2 Schulgesetz NRW 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Inklusiven Offenen Ganztagsschule 
(IOGS) Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes gemäß § 81 Abs. 2 Schul-
gesetz NRW zum Schuljahr 2023/24 von 2 auf 3 Züge auszubauen.  
2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss-
fassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung 
der Zügigkeitsänderung zu stellen.  
3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die so-
fortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzu-
ordnen. 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022 
Rat 03.02.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
(0) Ausgangslage  
Der Erweiterungsbau für die Inklusive Offene Ganztagsschule (IOGS) Kretzerstraße, GGS Kretzer-
straße 5-7, 50733 Köln -Nippes ist Teil des 1. GU/TU -Schulbaumaßnahmenpaketes (siehe Session 
1503/2019) und umfasst eine bauliche Erweiterung, um zukünftig 3 Züge aufnehmen zu können. Be-
reits im Errichtungsbeschluss für die zweizügige offene Ganztagsschule in Köln-Nippes am Standort 
Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln weist der Rat der Stadt Köln auf die Berücksichtigung einer optionalen 
Erweiterung auf 3 Züge hin (siehe Session 1555/2013), um den erwarteten Bedarf an Grundschul-
plätzen im Stadtbezirk zu decken. Diese sol l nun mit der avisierten Fertigstellung des Erweiterungs-
baus auch schulrechtlich umgesetzt werden. Die Baumaßnahmen werden laut aktuellem Statusbe-
richt der Schulbaumaßnahmenliste (Stand: 31.12.2020, siehe Session 0398/2021) zum IV. Quartal 
2022 fertiggestellt und können in Betrieb genommen werden. Für die Planungssicherheit der Schule 
und der Eltern soll die Zügigkeitserweiterung zum Schuljahr 2023/24 schulrechtlich gesichert sein. 
Aufgrund der unveränderten Raumsituation zum Schuljahresbeginn 2022 (III. Quartal) kann die Auf-
nahme der dritten Eingangsklasse erst zum Schuljahr 2023/24 erfolgen. 
 
(1) Hintergrund  
Die Inklusive Offene Ganztagsschule (IOGS) Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5 -7, 50733 Köln -
Nippes hat 2015/16 nach Schließung der Nordparkschule, Förderschule Lernen Kretzerstraße ihren 
Betrieb aufgenommen. Bereits bei der schulrechtlichen Errichtung wurde die Erweiterung der neuen 
zweizügigen Grundschule für Nippes um einen Zug nach Realisierung der Erweiterungsbaumaßnah-
men eingeplant (siehe M56 Fortschreibung SEP, Session 0418/2020). Die Inbetriebnahme des Erwei-
terungsbaus ist zum Winter 2022 avisiert. Mit dem Erweiterungsbau findet nun das Raumprogramm 
für drei Züge Platz, die nach aktueller kleinräumiger Einwohnerprognose im Stadtteil Nippes unbe-
dingt erforderlich sind, um zur Bedarfsdeckung mit Grundschulplätzen im Stadtteil Nippes beizutra-
gen, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Wohnbaugebietes „ehemaliges Clouth-Gelände“ 
mit mehr als 1000 Wohneinheiten. 
 
 
(2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme 
Im Stadtteil Nippes betreibt der Schulträger Stadt Köln derzeit folgende Grundschulen: 
Schule Aktuelle 
Zügigkeit  
Kapazität 
nach Richt-
frequenz (Ø 
23) 
Max. Ka-
pazität*  
Gemein -
sames 
Lernen 
Max. Kapazi-
tät im Ge-
meinsamen 
Lernen (Ø 25)

3 
Maternus-Grundschule, KGS 
Bülowstraße 
3 69 81 Ja 75 
Mathilde-von-Mevissen-
Grundschule, GGS Gellert-
straße 
3 69 81  75 
GGS Steinbergerstraße 4 92 104 Ja 100 
GGS Kretzerstraße 2 46 56 Ja 50 
Summe 12 276 318  300 
*gem. VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW  
 
Unter Einbezug der drei Grundschulen im Gemeinsamen Lernen stehen im Stadtteil Nippes somit 
derzeit 276 Schulplätze nach Klassenfrequenzrichtwert und bei  maximaler Belegung aller 
Klassen (unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Lernens in drei Schulen) insgesamt  306 
Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung.  
 
Nach Zügigkeitserweiterung der GGS Kretzerstraße ab dem Schuljahr 2023/24 nach § 6a Klassenbil-
dung an Grundschulen der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz NRW stehen 
nach Klassenfrequenzric htwert 23 und  maximal 25 weitere Schulplätze  in Nippes in den Ein-
gangsklassen zur Verfügung. Durch die Erhöhung der Kapazität wird es zukünftig möglich sein, die 
Klassenbildung näher an den „Richtwert“ 23 zu bringen, sofern die Annahmen der Einwohnerprogno-
se eintreffen. 
 
Vergleicht man die kleinräumige Einwohnerprognose nun mit den Schuleingangsplätzen, die nach 
Erweiterung der GGS Kretzerstraße um einen Zug ab dem Schuljahr 2023/24 zur Verfügung stehen, 
zeichnet sich folgendes Bild für den Stadtteil:  
 
Schuljahr 
2023/24 
2024/25 
2025/26 
2026/27 
2027/28 
2028/29 
2029/30 
2030/31 
Erwartete schulpflichtige Kinder im Stadt-
teil Nippes 339 303 301 294 290 289 288 287 
Rechnerische Klassenbildungswerte bei 
13 Zügen 26,1 23,3 23,2 22,6 22,3 22,2 22,2 22,1 
 
In der Su mme stehen unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Lernens in den vier Nippeser 
Grundschulen ab 2023/24 in Nippes somit insgesamt 13 Grundschulzüge mit 299 Plätzen nach 
Richtfrequenz und maximal bis zu 325 Plätzen  in den Eingangsklassen zur Verfügung. Auf Basis 
der Einwohnerprognose von 2018 werden zwischen 287 und 339 Kinder erwartet. Auch für zusätzli-
che Wohnbauprojekte und ungeplante Zuzüge ergibt sich noch eine Reserve. 
 
Mit der Erweiterung der GGS Kretzerstraße kann somit neben dem aktuellen Bedarf auch  auf den 
Platzbedarf der Grundschüler*innen im Stadtteil Nippes eingezahlt werden, der auch für weiteren Zu-
zug ins „ehemalige Clouth-Gelände“ noch Reserven bietet. Mit Annäherung an den Klassenfrequenz-
richtwert von 23 Schüler*innen wird der Belegung nach p ädagogischen Richtlinien Rechnung getra-
gen. Ferner ist es möglich, auf die Bandbreite der Bedarfsschwankungen (starke Jahrgänge, schul-
rechtliche Änderungen, Einwohnerbewegungen etc.) reagieren zu können. Der Bestand reicht aus, 
um wohnortnah für alle lt. Einwohnerprognose bis 2030 erwarteten Einschulungen rechnerisch einen 
Schulplatz im Rahmen des Klassenfrequenzrichtwertes anbieten zu können.

4 
(3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation 
Die Errichtung des Erweiterungsbaus dient der Erfüllung des Raumprogramms  für eine dreizügige 
Grundschule (Planungsbeschluss Session 0946/2015). Der Erweiterungsbau ist neben der Gene-
ralinstandsetzung der Turnhalle im ersten GU/TU-Maßnahmenpaket vom Rat der Stadt Köln so be-
schlossen worden (Session 0864/2017). Das Raumprogramm wurde im Rahmen der Phase 0 mit der 
Schulgemeinde abgestimmt. 
Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulan-
lage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen.  
 
(4) Beteiligung der Schulkonferenzen  
Die Verwaltung hat am 03.11.2021 telefonisch und schriftlich bei der Schulleitung der  GGS 
Kretzerstraße angefragt, ob die Schulkonferenz eine Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung der 
Zügigkeit abgeben möchte. Bis zur Fertigstellung dieser Vorlage liegt der Verwaltung noch keine Stel-
lungnahme der Schulkonferenz vor. Die Stellungnahme wird, wenn möglich, bis spätestens zur Sit-
zung des Rates am 03.02.2022 nachgereicht. 
 
(5) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern 
§ 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegen- 
seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu 
achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten 
betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an 
das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW in-
formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre 
Planungen.  
Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem 
Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. 
 
(6) Anordnung der sofortigen Vollziehung  
Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit-
tel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Inklusiven Offenen Ganztagsschule (IOGS) 
Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes zu einem erheblichen finanziellen, perso-
nellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen 
Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des 
Schuljahres 2023/24 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung 
des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung 
(besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. 
 
Anlage 
- GS Nippes_Luftbild

Anlage 1 GS Nippes Luftbild

27 Zeichen

Anlage „GS Nippes_Luftbild“

Beratungsverlauf (3)

17.01.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
27.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.02.2022 Rat
TOP 10.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kretzerstraße 5
  • Steinbergerstraße 4
  • Bülowstraße 3
  • Straße 5 7
  • Straße 3 69

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Details

Aktenzeichen
4156/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
03.01.2022
Erstellt
25.11.2021 07:59