4156/2021
Schulrechtliche Erweiterung der Inklusiven Offenen Ganztagsschule Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes von zwei auf drei Züge zum Schuljahr 2023/24 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 4156/2021 Freigabedatum 03.02.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Erweiterung der Inklusiven Offenen Ganztagsschule Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes von zwei auf drei Züge zum Schuljahr 2023/24 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Zügigkeit der Inklusiven Offenen Ganztagsschule (IOGS) Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes gemäß § 81 Abs. 2 Schul- gesetz NRW zum Schuljahr 2023/24 von 2 auf 3 Züge auszubauen. 2) Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Beschluss- fassung die Anträge gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Zügigkeitsänderung zu stellen. 3) Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, bei der Ausführung des Beschlusses die so- fortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziff. 4 VwGO (besonderes öffentliches Interesse) anzu- ordnen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 17.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 27.01.2022 Rat 03.02.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung (0) Ausgangslage Der Erweiterungsbau für die Inklusive Offene Ganztagsschule (IOGS) Kretzerstraße, GGS Kretzer- straße 5-7, 50733 Köln -Nippes ist Teil des 1. GU/TU -Schulbaumaßnahmenpaketes (siehe Session 1503/2019) und umfasst eine bauliche Erweiterung, um zukünftig 3 Züge aufnehmen zu können. Be- reits im Errichtungsbeschluss für die zweizügige offene Ganztagsschule in Köln-Nippes am Standort Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln weist der Rat der Stadt Köln auf die Berücksichtigung einer optionalen Erweiterung auf 3 Züge hin (siehe Session 1555/2013), um den erwarteten Bedarf an Grundschul- plätzen im Stadtbezirk zu decken. Diese sol l nun mit der avisierten Fertigstellung des Erweiterungs- baus auch schulrechtlich umgesetzt werden. Die Baumaßnahmen werden laut aktuellem Statusbe- richt der Schulbaumaßnahmenliste (Stand: 31.12.2020, siehe Session 0398/2021) zum IV. Quartal 2022 fertiggestellt und können in Betrieb genommen werden. Für die Planungssicherheit der Schule und der Eltern soll die Zügigkeitserweiterung zum Schuljahr 2023/24 schulrechtlich gesichert sein. Aufgrund der unveränderten Raumsituation zum Schuljahresbeginn 2022 (III. Quartal) kann die Auf- nahme der dritten Eingangsklasse erst zum Schuljahr 2023/24 erfolgen. (1) Hintergrund Die Inklusive Offene Ganztagsschule (IOGS) Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5 -7, 50733 Köln - Nippes hat 2015/16 nach Schließung der Nordparkschule, Förderschule Lernen Kretzerstraße ihren Betrieb aufgenommen. Bereits bei der schulrechtlichen Errichtung wurde die Erweiterung der neuen zweizügigen Grundschule für Nippes um einen Zug nach Realisierung der Erweiterungsbaumaßnah- men eingeplant (siehe M56 Fortschreibung SEP, Session 0418/2020). Die Inbetriebnahme des Erwei- terungsbaus ist zum Winter 2022 avisiert. Mit dem Erweiterungsbau findet nun das Raumprogramm für drei Züge Platz, die nach aktueller kleinräumiger Einwohnerprognose im Stadtteil Nippes unbe- dingt erforderlich sind, um zur Bedarfsdeckung mit Grundschulplätzen im Stadtteil Nippes beizutra- gen, insbesondere auch unter Berücksichtigung des Wohnbaugebietes „ehemaliges Clouth-Gelände“ mit mehr als 1000 Wohneinheiten. (2) Schulentwicklungsplanerische Stellungnahme Im Stadtteil Nippes betreibt der Schulträger Stadt Köln derzeit folgende Grundschulen: Schule Aktuelle Zügigkeit Kapazität nach Richt- frequenz (Ø 23) Max. Ka- pazität* Gemein - sames Lernen Max. Kapazi- tät im Ge- meinsamen Lernen (Ø 25) 3 Maternus-Grundschule, KGS Bülowstraße 3 69 81 Ja 75 Mathilde-von-Mevissen- Grundschule, GGS Gellert- straße 3 69 81 75 GGS Steinbergerstraße 4 92 104 Ja 100 GGS Kretzerstraße 2 46 56 Ja 50 Summe 12 276 318 300 *gem. VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW Unter Einbezug der drei Grundschulen im Gemeinsamen Lernen stehen im Stadtteil Nippes somit derzeit 276 Schulplätze nach Klassenfrequenzrichtwert und bei maximaler Belegung aller Klassen (unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Lernens in drei Schulen) insgesamt 306 Schulplätze in den Eingangsklassen zur Verfügung. Nach Zügigkeitserweiterung der GGS Kretzerstraße ab dem Schuljahr 2023/24 nach § 6a Klassenbil- dung an Grundschulen der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz NRW stehen nach Klassenfrequenzric htwert 23 und maximal 25 weitere Schulplätze in Nippes in den Ein- gangsklassen zur Verfügung. Durch die Erhöhung der Kapazität wird es zukünftig möglich sein, die Klassenbildung näher an den „Richtwert“ 23 zu bringen, sofern die Annahmen der Einwohnerprogno- se eintreffen. Vergleicht man die kleinräumige Einwohnerprognose nun mit den Schuleingangsplätzen, die nach Erweiterung der GGS Kretzerstraße um einen Zug ab dem Schuljahr 2023/24 zur Verfügung stehen, zeichnet sich folgendes Bild für den Stadtteil: Schuljahr 2023/24 2024/25 2025/26 2026/27 2027/28 2028/29 2029/30 2030/31 Erwartete schulpflichtige Kinder im Stadt- teil Nippes 339 303 301 294 290 289 288 287 Rechnerische Klassenbildungswerte bei 13 Zügen 26,1 23,3 23,2 22,6 22,3 22,2 22,2 22,1 In der Su mme stehen unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Lernens in den vier Nippeser Grundschulen ab 2023/24 in Nippes somit insgesamt 13 Grundschulzüge mit 299 Plätzen nach Richtfrequenz und maximal bis zu 325 Plätzen in den Eingangsklassen zur Verfügung. Auf Basis der Einwohnerprognose von 2018 werden zwischen 287 und 339 Kinder erwartet. Auch für zusätzli- che Wohnbauprojekte und ungeplante Zuzüge ergibt sich noch eine Reserve. Mit der Erweiterung der GGS Kretzerstraße kann somit neben dem aktuellen Bedarf auch auf den Platzbedarf der Grundschüler*innen im Stadtteil Nippes eingezahlt werden, der auch für weiteren Zu- zug ins „ehemalige Clouth-Gelände“ noch Reserven bietet. Mit Annäherung an den Klassenfrequenz- richtwert von 23 Schüler*innen wird der Belegung nach p ädagogischen Richtlinien Rechnung getra- gen. Ferner ist es möglich, auf die Bandbreite der Bedarfsschwankungen (starke Jahrgänge, schul- rechtliche Änderungen, Einwohnerbewegungen etc.) reagieren zu können. Der Bestand reicht aus, um wohnortnah für alle lt. Einwohnerprognose bis 2030 erwarteten Einschulungen rechnerisch einen Schulplatz im Rahmen des Klassenfrequenzrichtwertes anbieten zu können. 4 (3) Zur räumlich-gebäudlichen Situation Die Errichtung des Erweiterungsbaus dient der Erfüllung des Raumprogramms für eine dreizügige Grundschule (Planungsbeschluss Session 0946/2015). Der Erweiterungsbau ist neben der Gene- ralinstandsetzung der Turnhalle im ersten GU/TU-Maßnahmenpaket vom Rat der Stadt Köln so be- schlossen worden (Session 0864/2017). Das Raumprogramm wurde im Rahmen der Phase 0 mit der Schulgemeinde abgestimmt. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulan- lage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. (4) Beteiligung der Schulkonferenzen Die Verwaltung hat am 03.11.2021 telefonisch und schriftlich bei der Schulleitung der GGS Kretzerstraße angefragt, ob die Schulkonferenz eine Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung der Zügigkeit abgeben möchte. Bis zur Fertigstellung dieser Vorlage liegt der Verwaltung noch keine Stel- lungnahme der Schulkonferenz vor. Die Stellungnahme wird, wenn möglich, bis spätestens zur Sit- zung des Rates am 03.02.2022 nachgereicht. (5) Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern § 80 Absatz 2 Schulgesetz NRW verpflichtet die Schulträger, in enger Zusammenarbeit und gegen- seitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes, vielfältiges und umfassendes Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig anzuhören, die durch die Planungen in ihren Rechten betroffen sein können. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verstehen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW in- formieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen gegenseitig über ihre Planungen. Aufgrund der lediglich regionalen Bedeutung der Grundschulen verzichtet die Stadt Köln in diesem Fall auf eine Abstimmung mit den Nachbarschulträgern. (6) Anordnung der sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmit- tel Einzelner gegen die schulrechtliche Änderung der Inklusiven Offenen Ganztagsschule (IOGS) Kretzerstraße, GGS Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln-Nippes zu einem erheblichen finanziellen, perso- nellen und organisatorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen juristischen Verfahrens gezwungen wird. Im Übrigen liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2023/24 Klarheit über das zukünftige Schulangebot zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen. Anlage - GS Nippes_Luftbild
Anlage 1 GS Nippes Luftbild
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Anlage „GS Nippes_Luftbild“
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (5)
- Kretzerstraße 5
- Steinbergerstraße 4
- Bülowstraße 3
- Straße 5 7
- Straße 3 69
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Details
- Aktenzeichen
- 4156/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.01.2022
- Erstellt
- 25.11.2021 07:59