AN/0230/2022
Longericher Hauptstraße: Zweistufen-Regelung, Zebrastreifen und Wegfall von weiteren zwei Parkplätzen auf der Nordseite
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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV5)
3162 Zeichen
Grüne Linke FDP GUT Klima Freunde Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 26.01.2022 AN/0230/2022 Dringlichkeitsantrag gem. §§ 12 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Longericher Hauptstraße: Zweistufen-Regelung, Zebrastreifen und Wegfall von weiteren zwei Parkplätzen auf der Nordseite - Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima Freunden - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir schlagen vor, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: 1. Damit die Bauarbeiten zur Umgestaltung der Longericher Hauptstraße sofort begonnen werden können, soll zuerst die Bushaltestelle auf der Nordseite von dem derzeitigen Hal- teplatz auf den von der Bezirksvertretung beschlossenen neuen Halteplatz auf derselben Straße an die Südseite des Kriegerplatzes verlegt und dazu wie beschlossen der Bür- gersteig verbreitert werden. Denn von dieser Maßnahme hängen die meisten anderen ab – einschließlich der drin- gend nötigen Errichtung eines Zebrastreifens in der Nähe der KiTa an der Longericher Hauptstraße 73-75. 2. Der Zebrastreifen wird zwischen den Häusern direkt westlich der Eingangstür zur KitTa an der Longericher Hauptstraße 73-75 und Hausnummer 70 (Reisebüro) errichtet. - 2 - 3. Um dies zu ermöglichen und um mehr Außengastronomiefläche herzustellen, entfallen die KfZ-Stellplätze vor den Häusern 70 , 72 und 74/76 , also auch die beiden im Be- schluss der Bezirksvertretung (Sitzung 2.12.2021 TOP 9.1.14 3987/2021) beschlossenen 2 Stellplätze. 4. Darüber, ob die Bezirksvertretung die ursprüngliche Varianten 3a oder 3b (Sitzung 2.12.2021 TOP 9.1.14 3987/2021) beschließt, wird in einer späteren Sitzung beraten. Begründung: Zu 1: Die Maßnahme kann so schneller begonnen und schneller beendet werden. Zu 3: In der systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung äußerten die sich Beteiligenden viel- fach den Wunsch nach einer Vergrößerung der Außengastronomie. Auch auf dem Ortster- min am 20.01.2022 herrschte Einigkeit unter den anwesenden Bezirksvertreter*innen. zu 4: Die beiden Varianten unterscheiden sich nur dadurch, ob ein absolutes oder ein einge- schränktes Halteverbot vorgesehen ist. Begründung der Dringlichkeit: Den auf der Sitzung am 02.12.2021 TOP 9.1.14 3987/2021 beschlossen Ortstermin haben wir am 20.01.2022 durchgeführt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse und Positionen sind ausgereift. Den obigen Antrag können wir sinnvoll erst NACH Durchführung dieses Ortster- mins stellen. Die Vorbereitungen der Umbauarbeiten sind schon weit gediehen. Damit diese endlich be- ginnen können, möge die Bezirksvertretung am 27. Januar entscheiden. Hintergrund: Der Beschluss aus der Sitzung vom 2.12.2021 ist hier https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=853809&type=do zu finden. gez. Beckhaus gez. Frank gez. Urmetzer gez. Schlieper gez. Feuser
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Longericher Hauptstraße 73
- Hauptstraße 73
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0230/2022
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 (Grüne)
- Datum
- 26.01.2022
- Erstellt
- 26.01.2022 11:55