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AN/0230/2022

Longericher Hauptstraße: Zweistufen-Regelung, Zebrastreifen und Wegfall von weiteren zwei Parkplätzen auf der Nordseite

Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 (Grüne) 26.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 27.01.2022, TOP 8.1.9

Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV5)

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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV5)

3162 Zeichen

Grüne 
Linke 
FDP 
GUT 
Klima Freunde 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 26.01.2022 
AN/0230/2022 
Dringlichkeitsantrag gem. §§ 12 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Longericher Hauptstraße: Zweistufen-Regelung, Zebrastreifen und Wegfall von 
weiteren zwei Parkplätzen auf der Nordseite 
- Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima 
Freunden - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir schlagen vor, folgenden Dringlichkeitsantrag auf die Tagesordnung zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
1. Damit die Bauarbeiten zur Umgestaltung der Longericher Hauptstraße sofort begonnen 
werden können, soll zuerst die Bushaltestelle auf der Nordseite von dem derzeitigen Hal-
teplatz auf den von der Bezirksvertretung beschlossenen neuen Halteplatz auf derselben 
Straße an die Südseite des Kriegerplatzes verlegt und dazu wie beschlossen der Bür-
gersteig verbreitert werden. 
Denn von dieser Maßnahme hängen die meisten anderen ab – einschließlich der drin-
gend  nötigen Errichtung eines Zebrastreifens in der Nähe der KiTa an der Longericher 
Hauptstraße 73-75. 
 
2. Der Zebrastreifen wird zwischen den Häusern direkt westlich der Eingangstür zur KitTa 
an der Longericher Hauptstraße 73-75 und Hausnummer 70 (Reisebüro) errichtet.

- 2 - 
 
3. Um dies zu ermöglichen und um mehr Außengastronomiefläche herzustellen, entfallen 
die KfZ-Stellplätze vor den Häusern 70 , 72 und 74/76 , also auch die beiden im Be-
schluss der Bezirksvertretung (Sitzung 2.12.2021 TOP 9.1.14 3987/2021) beschlossenen 
2 Stellplätze. 
 
4. Darüber, ob die Bezirksvertretung die ursprüngliche Varianten 3a oder 3b (Sitzung 
2.12.2021 TOP 9.1.14 3987/2021) beschließt, wird in einer späteren Sitzung beraten. 
 
Begründung: 
 
Zu 1: Die Maßnahme kann so schneller begonnen und schneller beendet werden. 
 
Zu 3: In der systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung äußerten die sich Beteiligenden viel-
fach den Wunsch nach einer Vergrößerung der Außengastronomie. Auch auf dem Ortster-
min am 20.01.2022 herrschte Einigkeit unter den anwesenden Bezirksvertreter*innen. 
 
zu 4: Die beiden Varianten unterscheiden sich nur dadurch, ob ein absolutes oder ein einge-
schränktes Halteverbot vorgesehen ist. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Den auf der Sitzung am 02.12.2021 TOP 9.1.14 3987/2021 beschlossen Ortstermin haben 
wir am 20.01.2022 durchgeführt. Die dort gewonnenen Erkenntnisse und Positionen sind 
ausgereift. Den obigen Antrag können wir sinnvoll erst NACH Durchführung dieses Ortster-
mins stellen. 
 
Die Vorbereitungen der Umbauarbeiten sind schon weit gediehen. Damit diese endlich be-
ginnen können, möge die Bezirksvertretung am 27. Januar entscheiden. 
 
Hintergrund: 
 
Der Beschluss aus der Sitzung vom 2.12.2021 ist hier 
 
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=853809&type=do 
 
zu finden. 
 
 
 
gez. Beckhaus gez. Frank gez. Urmetzer gez. Schlieper gez. Feuser

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Longericher Hauptstraße 73
  • Hauptstraße 73

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Details

Aktenzeichen
AN/0230/2022
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 (Grüne)
Datum
26.01.2022
Erstellt
26.01.2022 11:55