0800/2020
Externe Studie "Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung"
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Anlage zur Mitteilung 0800-2020_Kultur_Studie_small
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STUDIE ZUR INTEGRATION VON KREATIVRÄUMEN UND KULTURELLEN RAUMBEDARFEN IN DIE STADTPLANUNG Vorabzug Stand 22 Januar 2020 Bearbeiter Dewey Muller Partnerschaft mbB Architekten Stadtplaner Flandrische Straße 4 50674 Köln Herausgeber Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Dezernat VII – Kunst und Kultur Kulturamt Richartzstraße 2-4 50667 Köln IMPRESSUM INHALT TEILA: EINFÜHRUNG 1.1 Kreativräume und Stadtentwicklung 1.2Anlass und Ziel 1.3 Begriffsdefinitionen 1.4Auftragsgegenstand undVorgehen 1.5 InterkommunalesArbeitstreffen 1.6Telefoninterviews: Berlin,München,Frankfurt am Main 1.7Aktuelle Konzepte, Maßnahmen und Instrumente in Köln 1.8 Kulturentwicklungsplanung Köln (KEP) TEILB: MASSNAHMENKATALOG 1. LIEGENSCHAFTS- UND STADTENTWICKLUNGSPOLITIK 1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik 1.2Vergabeverfahren undVergabekriterien 1.3 Erbbaurecht 1.4 Kreativräume in der kooperativen Baulandentwicklung 1.5 Planungskennwerte, Bestandsbewertung, Bedarfsermittlung 1.6 Kommunale Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaften 2. INTEGRIERTE PLANUNG, BAULEITPLANUNG, IMMISSIONSSCHUTZ 2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungskonzepte 2.2 Entwicklung von Kreativquartieren 2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren 2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne 2.5 Immissionsschutzrechtliche Regelungen 2.6 Baulich-technischer Schallschutz und Planungsrecht 2.7 StädtebaulicheVerträge 2.8 Kartierung von bestehenden Kreativräumen 2.9 Kartierung potenzieller Flächen und Räume 3. KOMMUNIKATION INTERN UND EXTERN 3.1Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung 3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle 3.3 Genehmigungspraxis 3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativräume 3.5 Konfliktprävention, Konfliktmanagement und Mediation S. 46 S. 68 S. 32 S. 28 S. 6 S. 92 S. 98 S. 116 S. 130 S. 148 4. ORGANISATION UND VERNETZUNG VON KULTURSCHAFFENDEN UND KREATIVEN 4 Organisation undVernetzung von Kulturschaffenden und Kreativen 5. BEREITSTELLUNG VON KREATIVRÄUMEN UND DEREN FÖRDERUNG 5.1 Flexible Neubaustrukturen 5.2 Raumbezogene Förderprogramme 5.3 Zwischennutzung und Zwischennutzungsmanagement TEILC: HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR KÖLNER STANDORTE Allgemeine und übergeordnete Handlungsempfehlungen FALLBEISPIEL01 HALLEN KALK Ausgangssituation Handlungsempfehlungen FALLBEISPIEL02 KULTURBAUSTEIN HELIOS Ausgangssituation Handlungsempfehlungen FALLBEISPIEL03 VOLKHOVENER WEG Ausgangssituation Handlungsempfehlungen TEILD: FAZIT UNDAUSBLICK ANHANG: QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS S. 80 S. 84 S. 142 EINFÜHRUNG A 1.1 Kreativräume und Stadtentwicklung In allen deutschen Großstädten hat sich die Kultur- und Kreativwirtschaft, zu der neben den bildenden und darstellenden Künsten unterschiedlicheArten von Mu- sikproduktion, Events, Clubkultur oder auch kommer- zielle Kreativ-Dienstleistungen gehören, längst zu einemWirtschaftsfaktor entwickelt, welcher das Image der Städte maßgeblich prägt. Über dieseWertschätzung aus wirtschaftlichen Grün- den hinaus geht der Einfluss auf die räumliche und ge- sellschaftliche Entwicklung in den Städten, als Labor und Keimzelle für neue Lebens-,Wohn- undArbeits- modelle, für die Erprobung einer nutzergetragenen Entwicklung gemischt genutzter Stadträume oder die Entwicklung neuer Denkweisen und nachhaltiger Pro- duktionsweisen. Ihre Schaffensorte – die Kreativräume – wirken oft als Katalysatoren einer soziokulturellen Entwicklung auf Quartiersebene. Vielfach vereint die Kultur- und Kreativwirtschaft räumlich Produktion undVertrieb und benötigt daher die direkte Nähe zu ihrem Publikum bzw. ihren Kon- sumierenden, was eine zentrale stadträumliche Lage und eine gute verkehrlicheAnbindung voraussetzt. Bei Tätigkeiten mit Fokus auf das künstlerische Schaffen sind häufig relativ geringe Mietpreise eine Grundvor- aussetzung. ImVergleich zu anderen Nutzungen beste- hen oftmals geringereAnsprüche an dieAusstattung von Kreativräumen, wodurch auch Räume wie inner- städtische Brachen oder ehemalige Gewerbe- und In- dustrieimmobilien als Nischen für Kunst und Kultur besetzt werden können. 1.2 Anlass und Ziel Im Zuge der anhaltenden Reurbanisierung und dem damit einhergehenden Druck auf innerstädtische Flä- chen und denWohnungsmarkt geraten auch vormals für den Immobilienmarkt uninteressanten Standorte vermehrt in den Fokus der städtebaulichen Entwick- lung und dadurch zunehmend in Bedrängnis.Verdrän- gungspotenzial besteht oft aufgrund des direkten Verwertungsinteresses privater Investoren an den Grundstücken bzw. den Immobilien. Bestehende kul- turelle Nutzungen stehen in wachsenden Städten wie Köln in Konkurrenz zu in Planung befindlichen Dienstleistungs- und Gewerbebauten sowieWoh- nungsbauvorhaben oder anderen innerstädtischen Nut- zungen. Durch die Zunahme immissionsempfindlicher Nutzungen wieWohnbebauung in der Nachbarschaft werden häufig insbesondere lärmbedingte Konflikte verursacht, in denen die Kultur- und Kreativnutzungen oft unterliegen. Die Nutzungen verschwinden, obwohl sie den Standort prägen und das kulturelle und kreative Image teilweise sogar für dieVermarktung neuer Wohnquartiere genutzt wird. Kunst und Kultur fördern die funktionale und soziale Vielfalt in den Städten und tragen somit erheblich zur Steigerung der Lebensqualität bei. Ohne den Schutz von vorhandenen und die Integration von neuen Krea- tivräumen in die Planung städtebaulicher Entwicklun- gen sindTeile der kulturellen und kreativen Diversität unserer Städte gefährdet. Die Entwicklung von kulturellen und kreativen Orten verläuft meist sehr dynamisch und lässt sich in der Re- gel nur bedingt planen.Aneignungsfähige Flächen und Räumlichkeiten die temporäre Nutzungen (Zwischen- nutzungen) ermöglichen begünstigen dieAktivität von Kulturschaffenden und Kreativen, besonders in der In- itialphase.Aufgrund des in Köln bestehenden Mangels an entsprechenden Freiräumen, Brachflächen und Ex- perimentierfeldern reguliert sich die Entwicklung von Kreativräumen nicht selbst. Es besteht zwar ein großes Angebot an Fördermöglichkeiten für die Kultur- und Kreativwirtschaft, dieVergabe von Geldern allein ist jedoch nur selten geeignet, um vorVerdrängung zu schützen oder neue Räume zu entwickeln. Der hohe gesellschaftliche und wirtschaftlicheWert von Kreativräumen einerseits und die fehlende finanzi- elle Unabhängigkeit derAkteure sowie der Mangel an Flächen und Räumen andererseits erfordern daher das Tätigwerden der öffentlichen Hand über dieVergabe von Fördermitteln hinaus. Rahmenbedingungen und Anreize, die auf den Erhalt bestehender Räume und die Entwicklung neuerWirkstätten abzielen, sind im Sinne von Möglichkeitsräumen und Strategien der Befähi- gung zu schaffen. In erster Linie ist hierzu ein politi- sches und gesellschaftliches Bekenntnis erforderlich. Die jüngst veröffentlichte Kulturentwicklungsplanung Köln (KEP) stellt in diesem Sinne eine umfassende, übergeordnete und zukunftsorientierte Strategie der kulturpolitischen Steuerung dar, die u. a. auch auf das Schaffen und Öffnen von Räumen für die Kunst und Kultur abzielt. 8 EINFÜHRUNG Die vorliegende Studie zur Integration von Kreativräu- men und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtpla- nung berücksichtigt die Perspektiven und Ziele der KEPund geht darüber hinaus. Sie zeigt planerische und raumbezogene Maßnahmen, Instrumente und Handlungsempfehlungen auf, die den Erhalt sowie die Entwicklung von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen, sowohl in bestehenden innerstädti- schen Quartieren als auch beiWohngebietsneuplanun- gen am Stadtrand, ermöglichen und fördern. 9 Projektgalerie LABOR, Ebertplatz, Köln, nichtkommerziellerAusstellungsraum für zeitgenössische Kunst 1.3 Begriffsdefinition Die vorliegende Studie verwendet den Begriff „Krea- tivraum“ zur Beschreibung der Räume, Gebäude und Flächen, die vonAkteuren der Kultur- und Kreativ- wirtschaft sowie der freien Kunst- und Kulturszene als Wirkungsstätten genutzt werden. Diese Nutzerinnen und Nutzer werden im Folgenden als „Kulturschaffen- de und Kreative“ bezeichnet. Für die Definition von Kulturschaffenden und Kreati- ven wird auf die Definition von Kultur- und Kreativ- wirtschaft derWirtschaftsministerkonferenz (WMK) von 2009 zurückgegriffen, der „diejenigen Kultur- und Kreativunternehmen erfasst, welche überwiegend er- werbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der Schaffung, Produktion,Verteilung und / oder medialen Verbreitung von kulturellen / kreativen Gütern und Dienstleistungen befassen. Der verbindende Kern je- der kultur- und kreativwirtschaftlichenAktivität ist der schöpferischeAkt von künstlerischen, literarischen, kulturellen, musischen, architektonischen oder kreati- ven Inhalten,Werken, Produkten, Produktionen oder Dienstleistungen.Alle schöpferischenAkte, gleichgül- tig ob als analoges Unikat, Liveaufführung oder seriel- le bzw. digitale Produktion oder Dienstleistung vorliegend, zählen dazu. Die schöpferischenAkte kön- nen im umfassenden Sinne urheberrechtlich (Patent-, Urheber-, Marken-, und Designerrechte) geschützt sein.“ (Enquetekommission 2007, S. 348). Die elfTeil- märkte der Kreativwirtschaft –Architektur, Bildende Kunst, Design, Film, Literatur, Musik, Presse, Rund- funk, Software / Games,Theater /Tanz,Werbung – geben einen Überblick über dieVielfalt derTätigkeits- felder der NutzerInnen von sog. Kreativräumen. Zu- sätzlich umfasst der verwendete Begriff der Kultur- schaffenden und Kreativen die verschiedenenAkteure und Nutzungen der freien Kunst- und Kulturszene. Gemeint sind stets alle Nutzerinnen und Nutzer von Kreativräumen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem oder mehreren der elfTeilmärkte der Krea- tivwirtschaft, der freien Szene oder anderem, aus- schlaggebend ist der beschriebene „schöpferische Akt“. Die vorliegende Studie bezieht sich jedoch vor- nehmlich auf jene Nutzungsarten und Branchenzwei- ge, die besonders von den weiter oben beschriebenen Verdrängungsprozessen, aufgrund von Emissionsver- halten, Nutzungszeiten, geringer finanzieller Unabhän- gigkeit, besonderer Standortanforderungen etc. betroffen sind. Es wird eine klareAbgrenzung von Kreativräumen zu etablierten, städtischen Kultureinrichtungen wie z. B. städtischesTheater, Opernhaus, Philharmonie oder staatlich geförderte Museen gemacht. Diese Einrichtun- gen haben baulich-räumlich einen festen Platz im Stadtbild und sind anerkannterTeil des kulturellen Pro- fils. Gesellschaftlich und politisch besteht derWille zum Fortbestehen dieser Einrichtungen, sodass Haus- halts- und Fördermittel bereitstehen und eine Gefähr- dung durch Planungen und bauliche Entwicklungen nicht zu erwarten sind. Der Begriff Kreativräume umfasst demnach eineViel- zahl an Orten. Es handelt sich dabei oft um unabhängi- ge, selbstverwaltete, teilweise nichtkommerzielle Nutzungen. Die Bandbreite reicht hierbei vom schall- dichten Proberaum überWerkstätten,Ateliers, Bühnen, Clubs undAusstellungshäusern bis hin zu Büroräumen, Co-Working-Spaces undVerkaufsflächen. Prägend ist außerdem die Mischung von unterschiedlichen Forma- ten und Nutzungen aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft innerhalb der einzelnen Kreativräu- me. Dadurch entsteht oftmals ein einmaliges, abwechs- lungsreichesAngebot. Gerade diese Nutzungsmischung undVielfalt der Programmatik erschweren eine klare Definition des Kreativraum-Profils. Entsprechend ihrer Nutzung undAusrichtung bestehen höchst unterschiedlicheAnforderungen an die Räum- lichkeiten hinsichtlichAusstattung, Größe, Belichtung, Schallschutz etc. Insbesondere in Bezug auf dieAus- wirkungen auf die unmittelbare Umgebung umfasst das Spektrum der Nutzungen den Bereich zwischen „leiser Tagkultur“ einerseits und „lauter Nachtkultur“ anderer- seits. Kreativräume können sowohl als einzelne Räumlich- keiten vorhanden sein oder in größeren Zusammenhän- gen mehrerer Einheiten z. B. als Nachnutzung von ehemals industriell genutzten Gebäuden auftreten. Nicht jede Nutzung von Kreativräumen hat einen öf- fentlichen Charakter, jedoch können sich bei größeren Zusammenhängen kreative Milieus bilden, derenAk- teure auf vielfältigeWeise miteinander verflochten sind. Neben internen Synergieeffekten zeichnen sich diese auch durchAuswirkungen auf ihr direktes Um- feld aus. 10 1.4 Auftragsgegenstand und Vorgehen Mit Ratsbeschluss vom 06. Februar 2018 wurde die Verwaltung der Stadt Köln beauftragt,Voraussetzun- gen zur Sicherung und Integration von Kreativräumen im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung zu schaffen. Das Büro Dewey Muller Partnerschaft mbBArchitek- ten Stadtplaner wurde mit der Entwicklung und Dar- stellung von Maßnahmen und Instrumenten sowie der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen anhand von konkreten Kölner Standorten von Kreativräumen beauftragt. Um eine möglichst großeAnzahl undVielfalt ver- schiedener erprobter Maßnahmen zu erfassen, wurde der interkommunaleAustausch als Grundlage für die Bearbeitung desAuftrags gewählt. Im Rahmen eines InterkommunalenArbeitstreffens so- wie durch die gezielte Befragung zu Erfahrungen und Strategien, ergänzt durch eine Internet- und Literatur- recherche wird ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Anschließend erfolgte die Übertragung der Erkennt- nisse aus dem interkommunalenAustausch und dem Maßnahmenkatalog auf konkrete Fallbeispiele inner- halb Kölns. Für drei Standorte von bestehenden Krea- tivräumen bzw. Potenzialflächen für die Entwicklung neuer Kreativräume wurden auf dieser Grundlage Handlungsempfehlungen erarbeitet. Zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen wurden folgende Fallbeispiele ausgewählt: – Hallen Kalk, Köln-Kalk, – Kulturbaustein, Heliosgelände, Köln-Ehrenfeld, – Ehemalige Dorfschule und Simultanhalle,Areal VolkhovenerWeg, Köln-Volkhoven /Weiler. 11 Atelier Georg Gartz, Köln © Fabian Hochscheid 12 Darstellung des Verfahrensablaufs INTERKOMMUNALES ARBEITSTREFFEN NACHBEREITUNG UND ERGEBNISDOKUMENTATION MASSNAHMEN- KATALOG POLITISCHER BESCHLUSS: ERARBEITUNG DER STUDIE Maßnahmen,Strategienund Instrumenteidenti�izieren Juni 2019 06. Feb 2018 Juli 2019 Hamburg München Frankfurt Berlin Ergebnissezusammenfassen, vergleichend darstellen AUSWERTUNG, DOKUMENTATION, ERGÄNZUNGMODERATIONBEAUFTRAGUNG Hamburg Köln MITTEILUNG: AUSSCHUSS KUNSTUND KULTUR 07. Mai 2019 Köln TELEFON- INTERVIEWS Ergänzungen Ausarbeiten undErgänzen 13 IMPLEMENTIERUNGEVALUIERUNG HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FALLBEISPIELE KÖLN SYNTHESEANWENDUNG MASSNAHMEN- -TEILA Einführung -TEILB Maßnamen München Frankfurt Berlin -TEILC Fallbeispiele -TEILD Fazit Zusammenführenvon KatalogundFallbeispielen zuStudie ÜbertragenderErgebnisse, AbleitenvonHandlungs- empfehlungen Sept. 2019 Nov. 2019 Anfang 2020 STUDIE ZUR INTEGRATION VON KREATIVRÄUMEN IN DIE STADTPLANUNG 2020 POLITISCHE BESCHLÜSSE: IMPLEMENTIERUNG DER MASSNAHMEN IN VERWALTUGSARBEIT INTERVIEWS VERWALTUNGSWORKSHOPS UND -ARBEITSKREISE ämterübergreifendeDis- kussionundEvaluierung Maßnahmen 1.5 InterkommunalesArbeitstreffen Das InterkommunaleArbeitstreffen fand am 03. Juni 2019 in Köln, in den Räumen des Zukunftslabors der Stadt Köln statt.Angefragt warenVertreterInnen aus den Städten Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und Köln. DieTeilnahme vonVertreterInnen aus den Städ- ten Berlin, München und Frankfurt kam letztendlich nicht zustande, sodass nurVertreterInnen aus den Städten Köln und Hamburg teilnahmen.Vertreten wa- ren MitarbeiterInnen verschiedener Dienststellen und Ämter aus der Stadt- bzw. Senatsverwaltung sowie Vertreter des verfahrenskoordinierendenArchitektur- und Stadtplanungsbüros Dewey Muller. Insgesamt nahmen 13 Personen teil. Im Rahmen derVeranstaltung erfolgte ein fachlicher Austausch derTeilnehmerInnen aus Hamburg und Köln. Hauptthemen waren die Sicherung kultureller Nutzungen vor dem Hintergrund der anhaltenden in- nerstädtischen Bautätigkeit (Wohngebäude, Hotels, ge- werbliche Nutzungen usw.). Der Umgang mit Konflikten sowie Strategien zu derenVermeidung wurden umfangreich besprochen. Ebenso tauschten dieTeilnehmerInnen Erfahrungen bezüglich der Erfas- sung der Bedarfe Kulturschaffender sowie die Ent- wicklung neuer Kulturräume und deren Integration in Neuplanungen aus. Ziel des InterkommunalenArbeitstreffens war es, die Beiträge derVeranstaltung zu sammeln und daraus ei- nen Maßnahmenkatalog zu Möglichkeiten der Integra- tion von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung abzuleiten. Dazu wurde über die Dokumentation derVeranstaltung hinaus die vorlie- gende vergleichende Übersicht der vorgestellten Maß- nahmen und Instrumente erarbeitet. Diese Übersicht ermöglicht im Sinne eines Maßnahmenkatalogs im Falle einer Planungskollision mit städtebaulich-pla- nungsrechtlichen Maßnahmen und sonstigen Instru- menten bedarfsgerecht reagieren zu können. Mit der Ausarbeitung soll die Bandbreite an Möglichkeiten zur Begegnung spezifischer Problemstellungen bei der In- tegration von Kreativräumen in Stadtquartiere darge- stellt werden. In den beiden Großstädten Hamburg und Köln liegen, trotz unterschiedlicher räumlicher, ökonomischer so- wie administrativerAusgangssituationen, vergleichba- reTendenzen in Bezug auf eine zunehmende Bedeutung von Kultur- und Kreativwirtschaft, das Wachstum der Bevölkerungszahl und dem damit ein- hergehendenVerwertungsdruck auf die letzten Flächen- potenziale vor. Die Konkurrenz zwischen den Flächen- ansprüchen nicht-kultureller Nutzungen wieWohnen und Gewerbe und kulturellen Nutzungen – sowohl im Bestand als auch bei der Entwicklung von Potenzialflä- chen – besteht in Hamburg ebenso wie in Köln. Das politische Bekenntnis und das Engagement für die Inte- gration von Kreativräumen sind in den beiden Städten jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt. Hamburg ist umsatzstärkster Kreativstandort Deutsch- lands und ist dementsprechend in allen Bereichen der Kreativwirtschaft stark vertreten. Mittels verschiedens- ter Instrumente und Institutionen soll diese Position auch zukünftig gestärkt und ausgebaut werden. Es be- steht ein großes Engagement zur Förderung von Krea- tivräumen, wobei ein Schwerpunkt v. a. auf der Unterstützung jener Nutzungen liegt, die wirtschaftlich gewinnbringend bzw. wenig konfliktgeladen sind. Hamburg verfügt aufgrund der ausgedehnten innerstäd- tischen Hafen- und Speichernutzung über Flächenpo- tenziale, welche nicht mehr im Sinne ihrer eigentlichen Zweckbestimmung genutzt werden und somit Möglich- keiten für die Stadtentwicklung eröffnen.Aufgrund die- ser städtischenTransformationsprozesse ist die Situation der Kreativen in der Hafenstadt durch eine hohe räumliche Dynamik geprägt, verbunden mit den daraus entstehenden Möglichkeiten und Schwierigkei- ten. AlsVertreter der Hansestadt waren Frau Dr. Hilke Ber- ger (Behörde für Kultur und Medien, Referat Kunst- und Kreativwirtschaft, Kreativimmobilien) und Herr Egbert Rühl (Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH) an- wesend. Die 2010 gegründete Hamburger Kreativ Ge- sellschaft mbH (HKG) ist eine städtische Einrichtung und dient als zentraleAnlaufstelle für alleAkteurInnen der Hamburger Kreativwirtschaft. Neben branchenspe- zifischen Informations-, Netzwerk- undWeiterbil- dungsangeboten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Behörde für Kultur und Medien die Koordination, Vermittlung undVermietung von Räumlichkeiten an Akteure der Kreativwirtschaft. Die Hamburger Behörde für Kultur und Medien unterstützt die Entwicklung von Kultur und Kreativwirtschaft, vertritt die Interessen des Denkmalschutzes und sorgt für die Bewahrung vonAr- chivgut. DerAufgabenbereich Kreativimmobilien ist dem Referat Kunst und Kreativwirtschaft, Kreativim- mobilien zugeordnet. ZentraleAufgabe sind dieVer- 14 handlung mit und Koordination von EigentümerInnen zurVeräußerung von Grundstücken und Gebäuden. Durch die Behörde erfolgt anschließend, wiederum in Zusammenarbeit mit der HKG, dieVermietung für kulturelle Zwecke. Die Behörde für Kultur und Medi- en fördert darüber hinaus denAtelierausbau von bil- denden BerufskünstlerInnen, die in Hamburg leben und arbeiten. Der Großraum Köln mit seinem Zentrum, der Stadt Köln, zählt zu den bedeutendsten Kulturund Kreativ- wirtschaftsregionen in Deutschland. Das politische Bekenntnis und das Engagement für die Integration von Kreativräumen sind in Köln jedoch weniger pro- aktiv ausgeprägt als in Hamburg. Bei mehreren Fall- beispielen, die im Rahmen des Interkommunalen Arbeitstreffens vorgestellt wurden, führten erst Bür- gerinitiativen und -petitionen zu einem Umdenken bei der Planung und zur letztendlichen Integration von Kreativräumen bei der Quartiersentwicklung. Durch eine Änderung der städtebaulichen Konfiguration und durch Maßnahmen des aktiven und passiven Schall- schutzes wurde im vorgestellten Beispiel „Gebäude 9 / Cologneo I, Köln-Mülheim“ ein verträgliches Neben- einander derWohn- bzw. Mischnutzungen und kultu- rell / kreativen Nutzungen inkl. einer Konzertlocation gewährleistet. Beim Beispiel „Helios-Gelände, Köln- Ehrenfeld“ wurde durch einen Partizipationsprozesse die Änderung des ursprünglichen Nutzungskonzeptes mit großflächigem Handel zugunsten eines gemischten Quartiers erwirkt, das u. a. auch ein Gebäude für kul- turelle Nutzungen erhalten soll. Im Rahmen des InterkommunalenArbeitstreffens wur- de eineVielzahl von Maßnahmen, Strategien und In- strumenten zur Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung identifi- ziert und diskutiert. Diese wurden durch die Moderati- on schriftlich festgehalten und thematisch zugeordnet. Als lose Sammlung stellen sie die Grundlage für die vorliegendeAusarbeitung des Maßnahmenkatalogs dar. Die gesammelten Maßnahmen lassen sich in fol- gende Kategorien gliedern: – Planungsrecht – technisch-bauliche Maßnahmen – Kommunikation, Konfliktmanagement und Prävention – Organisationsformen Kulturschaffender – Beratung und Koordination durch öffentliche Stellen – Finanzierung und Förderung – Grundstücksvergabe und Entwicklungs- bedingungen – Politik – Weiteres 1.6 Telefoninterviews DieTeilnahme vonVertreterInnen aus den Städten Ber- lin, München und Frankfurt am InterkommunalenAr- beitstreffen kam nicht zustande. Um dennoch die Fachexpertise der verschiedenenAkteure in die Studie einfließen lassen zu können, wurden durch das Büro Büro Dewey MullerTelefoninterviews durchgeführt. 15 InterkommunalesArbeitstreffen zur Integration von Kreativ- räumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung, Köln, 03. Juni 2019 Zusammenfassung desTelefonats mit Frau Simons, Senatskanzlei für Kultur und Europa, Abteilung Liegenschaften, Berlin. DasTelefonat wurde geführt am 13. September 2019, 14.30 bis 15.30 Uhr. Aufgaben derAbteilung Liegenschaften in der Senatskanzlei für Kultur und Europa Ein wichtiger Schwerpunkt der Berliner Kulturverwal- tung sind künstlerischeArbeitsräume – die Bereitstel- lung und langfristige Sicherung vonAteliers, Studios und Proberäumen für Berliner Künstlerinnen und Künstler. Das Bau- und Liegenschaftsreferat der Kulturverwal- tung ist allgemein zuständig für die kulturell genutzten Liegenschaften in öffentlichem und privatem Besitz. Das Spektrum der kulturellen Nutzung reicht dabei von den Gebäuden der Stiftung Oper bis hin zuAteli- erhäusern. Innerhalb des Immobilienbestands steuert das Referat die Bewirtschaftung, Instandhaltung und Sanierung der Gebäude. Im Bereich der aktiven Lie- genschaftspolitik befasst sich das Bau- und Liegen- schaftsreferat mit derAkquise von privaten und öffentlichen Liegenschaften und beauftragt deren Her- richtung für die anschließende Nutzung durch Künst- lerinnen und Künstler. Aktuelle Situation Trotz derVermittlung von Produktions- und Präsenta- tionsräumen in privaten und öffentlichen Liegenschaf- ten an Künstlerinnen und Künstler können bei weitem nicht alle Raumbedarfe gedeckt werden. Es fehlt an personellen und finanziellen Ressourcen sowohl in der Verwaltung als auch bei deren Dienstleistern, sowie an planerischen Instrumenten, um der durchVerdrän- gungsprozesse entstandenen Raumknappheit für kultu- relle Nutzungen zu begegnen. Durch das Bau- und Liegenschaftsreferat ist hier in den vergangenen Jahren mit Hilfe des sog.Arbeits- raumprogrammes viel erreicht worden, langfristig wäre jedoch die Entwicklung von neuen Förderinstru- menten sowie ein landeseigenesVermittlungsportal für Produktions- und Präsentationsräume sinnvoll. Vorgehen und Strategie der Verwaltung Raumförderung Zentrales Instrument für dieVergabe von Räumlich- keiten für künstlerische Nutzungen ist dasArbeits- raumprogramm der Kulturverwaltung. Das Bau- und Liegenschaftsreferat generiert Flächen, welche zu ei- nem günstigen Preis an Künstlerinnen und Künstler vermietet werden können. Dabei erfolgt durch die öf- fentliche Hand die Übernahme eines hohenAnteils der Gesamtmiete für die Räumlichkeiten, wodurch geringe- re Mietpreise für Künstlerinnen und Künstler ermög- licht werden. Die Interessenten bewerben sich nach einemVorbesich- tigungstermin für die Räumlichkeiten. DieAuswahl aus den Bewerbungen erfolgt durch eine Jury, in die Ent- scheidung fließen soziale Kriterien mit ein, so gibt es z. B. eineVerdienstobergrenze. Transparente Liegenschaftspolitik Die Berliner Strategie der transparenten Liegenschafts- politik stellt sicher, dass keine Landesliegenschaften Berlins mehr auf dem freien Markt verkauft werden, sondern möglichst einer Nutzung mit einem Mehrwert für die sogenannte „Stadtrendite“ zugeführt werden. Dadurch wird eine nachhaltige Stadtentwicklungspoli- tik mit langfristig-strategischerAusrichtung ermöglicht, welche neben verbesserten wirtschafts-, wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Handlungsmöglich- keiten auch Relevanz für Kulturschaffende und Kreati- ve der Hauptstadt hat. In einem monatlichen Portfolioausschuss bestehend aus VertreterInnen der Fachverwaltungen, Bezirke und der Finanzverwaltung werden die zurVerfügung stehenden Landesliegenschaften vorgestellt. Hierbei wird diffe- renziert zwischen der gegenwärtigen sowie künftigen Nutzung bzw.Verwertung. Bei der Clusterung wird un- terschieden in: Fachvermögen, Grundstück der Da- seinsvorsorge, Grundstück mit Entwicklungsperspektive, Grundstück mitVermark- tungsperspektive. DieVertreterInnen der Fachverwaltungen, melden bei Interesse an einzelnen Objekten ihren Fachbedarf an. Zur Nutzung für kulturelle / kreative Zwecke kommen v.a. Grundstücke mit leerstehenden Bestandsgebäuden, wie ehemaligeVerwaltungs- oder Fabrikgebäude in Frage. Die Liegenschaften werden gemeinsam mitVer- tretern der Spartenverbänden hinsichtlich der Eignung für die jeweiligen Zwecke geprüft und anschließend zur Verfügung gestellt. Seitens der NutzerInnen bestehen, auch inAnbetracht des angespannten Immobilienmark- tes meist relativ geringeAnforderungen an die Räum- lichkeiten, deren Lage undAusstattung. 16 TELEFONINTERVIEW BERLIN Stehen komplexe Liegenschaften wie z. B. ehemalige Krankenhausstandorte zurVergabe, bringen diese oft- mals eineVielzahl an Bedarfsanmeldungen durch Be- zirke und seitens der einzelnenVerwaltungen mit sich. In entsprechenden Fällen wird durch einen Steue- rungsausschuss mit Hilfe eines Konzeptvergabeverfah- rens über dieVergabe eines Erbbaurechtes entschie- den. Innerhalb der dafür erstelltenAusschreibung wer- den bereits spezifisch Nutzergruppen, Nutzungsberei- che (wie z. B. eine kulturelle / kreative Nutzung) benannt. Die durch die Interessierten eingereichten Nutzungskonzepte werden anhand imVorfeld festge- legter Kriterien bewertet. Berücksichtigt wird das Konzept im Hinblick auf Kriterien wieWirtschaftlich- keit, Ökologie, Gestaltung u.a. DasVerfahren ermög- licht Interessensgemeinschaften wie Wohnungsbaugenossenschaften, Baugruppen, Künst- lerinitiativen etc. die Nutzung öffentlicher Liegen- schaften in Form eines Erbbaurechtes. Dank des Instruments der transparenten Liegenschafts- politik werden keine landeseigenen Grundstücke auf dem freien Markt verkauft. Dadurch ergeben sich kommunale Handlungsspielräume, welche guteAus- gangsbedingungen für die Durchsetzung stadtentwick- lungs-, wirtschafts-, kultur- und sozialpolitischer Ziele des Landes Berlins darstellen. Die Konzentration der Verwaltung auf Landesliegenschaften ist auch ange- sichts des angespannten Immobilienmarktes, welcher mitunter kurzfristige Entscheidungszeiträume mit sich bringt, eine effektive Handlungsstrategie. Partner und Zusammenarbeit Berliner Immobilienmanagement GmbH Die BIM (Berliner Immobilienmanagement GmbH) stellt für das Bau- und Liegenschaftsreferat der Senats- verwaltung für Kultur und Europa einen zentralen und wichtigen Partner dar. Die BIM ist eine Firma des Landes Berlin, welche imAuftrag des Senats öffentli- che Gebäude und Gebäude der Daseinsvorsorge ver- waltet. Das Unternehmen stellt Partnern wie den BerlinerWohnungsbaugesellschaften Baugrundstücke zurVerfügung und berät Politik undVerwaltung bei der Entwicklung von Liegenschaften.Aktuell umfasst der Bestand des Immobiliendienstleisters über 5.000 landeseigene Gebäude und Grundstücke. Die Pflege und Erhaltung von historischen Bauten undWahrzei- chen Berlins gehört ebenfalls zu denAufgaben der BIM. Die über den Portfolioausschuss und den Steuerungs- ausschuss akquirierten Landesliegenschaften werden in Zusammenarbeit mit der BIM für die Interessen der Kulturförderung hergerichtet. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung undWohnen Eine enge Zusammenarbeit besteht ebenfalls mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung undWohnen, welche z. B. die durch die Kulturverwaltung genannten räumlichen Bedarfe für kulturelle Nutzungen in aktuel- leWerkstattverfahren einfließen lässt. Die Kulturver- waltung ist über die Senatsverwaltung für Stadtent- wicklung undWohnen an der Bauleitplanung beteiligt. So erfolgt durch die Kulturverwaltung im Zuge der Be- teiligung derTräger öffentlicher Belange (TÖB) die Abgabe von Stellungnahmen zurAufstellung von Be- bauungsplänen (B-Plänen) im Hinblick auf die Berück- sichtigung kultureller Belange. BerlinerReferenzprojekte Türrschmidtstraße 32, Berlin Lichtenberg Auf dem über 700 m²großen Grundstück im Nahbe- reich von zwei Stadtbahnlinien ist die Errichtung eines Wohn-, Kunst- und Kulturgebäudes vorgesehen.Als Vorgabe für ein Konzeptvergabeverfahren wurde eine Mischung ausWohnen, Kunst und Kultur angegeben. Die Geschossfläche sollte jeweils zur Hälfte zumWoh- nen und alsAtelier genutzt werden. Zielsetzung war die Vergabe eines Erbbaurechtes über 60 Jahre an genos- senschaftlich organisierte Gruppen, Baugemeinschaf- ten, Baugruppen, Kulturvereine, Künstlergemeinschaf- ten oder soziale / gemeinnützige / interkulturelleTrä- ger. Eine Initiative mit einem überzeugenden Konzept ausWohnen,Ateliers und einerAusstellungsfläche im Erdgeschoss hat sich durchgesetzt. www.cohousing-berlin.de Haus der Statistik, Berlin Mitte Das bisherigeVerfahren zeigt beispielhaft, wie durch das Instrument der transparenten Liegenschaftspolitik die Entwicklung einer städtischen Liegenschaft mit öf- fentlicher Beteiligung erfolgen kann. Der amAlexanderplatz gelegene 45.000 m²große Ge- bäudekomplex stand seit 10 Jahren leer, das Gebäude wurde als unvermarktbar eingestuft. Durch das Engage- ment von Kulturschaffenden, Kreativen, Politikern und Bürgern wurden 2015 die bisherigen Pläne für denVer- kauf an Investoren und der geplanteAbriss verhindert. Um das angestrebte, gemeinwohlorientierte Modellpro- jekt zu realisieren, wurde das Gebäude Ende 2017 17 durch das Land Berlin erworben. Zukünftig sollen Räume für Kunst, Kultur, Soziales und Bildung, be- zahlbaresWohnen sowieVerwaltungsnutzungen ent- stehen. Das Modellprojekt Haus der Statistik wird kooperativ und gemeinwohlorientiert entwickelt. Fünf Kooperationspartner („Koop5“) arbeiten seit Januar 2018 kooperativ und in gemeinsamerVerantwortung an der gemeinwohlorientierten Entwicklung des Hau- ses der Statistik. www.hausderstatistik.org DieAlte Münze, Berlin Mitte Durch den Steuerungsausschuss wurde die weitere kulturelle Nutzung des in öffentlicher Hand befindli- chen Gebäudes mit einer Bruttogeschossfläche von ca. 15.500 m²beschlossen.Aktuell beherbergt der Gebäu- dekomplex unter anderem 15Ateliers, 4Tonstudios, 2 großeAusstellungsflächen sowie weitere kulturell ge- nutzte Räumlichkeiten. In Zusammenarbeit mit der BIM wurde durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa von Februar bis Mai 2019 ein komplexes Werkstatt- und Beteiligungsverfahren mit Pilotcharak- ter durchgeführt, welches zu einem mit der Zivilge- sellschaft abgestimmten Nutzungskonzept führte. Die Ergebnisse desVerfahrens wurden in Form einer „Charta“ aufbereitet.Aktuell wird ein Betriebskonzept für den Gebäudekomplex entwickelt, für welchen ein landeseigener Betreiber favorisiert wird. www.berlin.de/alte-muenze/ DragonerAreal, Berlin Kreuzberg Es handelt sich um ein 47.000 m²großes, zentral in Kreuzberg gelegenesAreal, nordwestlich der Dragoner Kaserne am Mehringdamm. DasAreal ist im westli- chen Bereich gekennzeichnet durch eine ein- bis zwei- geschossige Bebauung, welche von Handwerksbe- trieben, Gewerbetreibenden, kleinteiligem Einzelhan- del und einer Musikspielstätte / einem Club genutzt wird.Angesichts derWohnraumknappheit im zentral gelegenen und nachgefragten Bezirk Kreuzberg steht dasAreal schon lange im Fokus vonWohnungsbau- maßnahmen. Das DragonerAreal wurde im Jahre 2015 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für 36,8 Millionen Mark an einen privaten Investor ver- kauft. DerVerkauf führte zu andauernden Rechtsstrei- tigkeiten, der bereits unterzeichnete Kaufvertrag platzte, dasAreal wurde zum damals ermitteltenVer- kehrswert in einem Ringtausch zwischen dem Bund und dem Land Berlin letzterem zugesprochen. Die BIM plant aktuell gemeinsam mit der Senatsver- waltung für Finanzen die Realisierung eines für Berlin typischen vitalen Quartiers mit bezahlbarenWohnun- gen. Ein möglicherTermin für den Baustart könnte nach Einschätzung der BIM 2021 sein.Vertragsklau- seln untersagen dem Senat denVerkauf innerhalb der nächsten 15 Jahre, ebenfalls ist die Bestellung von Erb- baurechten ausgeschlossen. www.berlin.de/rathausblock-fk/ 18 Haus der Statistik, Berlin Darstellung möglicher Nutzungen Zusammenfassung desTelefonats mit Frau Obert, Architektin, Stadtplanerin Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Stadt München. DasTelefonat wurde geführt am 18. September 2019, 15.30 bis 16.15 Uhr. Aufgaben des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, Bezug zur Kreativwirtschaft DieAufgabenschwerpunkte des Referats für Stadtpla- nung und Bauordnung liegen im Bereich der Stadtent- wicklung sowie der Stadt- und Bebauungsplanung. Die Lokalbaukommission ist zudem die größte Bauge- nehmigungsbehörde Deutschlands. Der Stadtentwick- lung ist ein breitesThemenfeld aus den Bereichen Wohnen,Wirtschaft, Infrastruktur, Mobilität, Soziales, Kultur und Umwelt zuzuordnen. Die Stadt- und Be- bauungsplanung gliedert sich in die Fachbereiche Bau- leitplanung, Grünplanung und Entwicklungsmaßnah- men. In der Stadtplanung tritt der Bereich Kultur als Querschnittsthema in Erscheinung, entsprechend be- stehen vielfältige Überschneidungen mit denAufga- bengebieten des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und dem Kulturreferat. Innerhalb des Re- ferats ist keine gesonderte Stelle für die räumlichen Belange kultureller/kreativer Nutzungen vorhanden. Kulturelle und kreative Räume zu schaffen ist ein wichtiger Bestandteil in der qualitätvollen Stadtent- wicklung. Gleichzeitig ist dies eine Herausforderung für die Stadt München, die stetig wächst und deren Flächen immer knapper werden.Abhängig von der je- weiligen Situation wird daher versucht, bestehende kulturelle Nutzungen zu erhalten oder neue Standorte/ Möglichkeiten zu etablieren. Seitens der Kulturschaf- fenden besteht ein anhaltend großer Bedarf an Räum- lichkeiten. Dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München liegt eine Kartierung aller Flächen und Gebäude vor, welche durch die Kreativwirtschaft oder andere kultu- relle oder künstlerischeAkteure genutzt werden. Diese wird in dieVerwaltungsarbeit eingebunden, zwischen dem Kulturreferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung erfolgt eineAbstimmung im Falle vonThemenstellungen, welche beide Dienststellen be- rühren. Das Liegenschaftsamt ist ebenfalls entspre- chend beteiligt. Kreativquartier München Erläuterung derAusgangssituation sowie der Vorgehensweise der Verwaltung Beim Kreativquartier handelt es sich um ein ehemals militärisch genutzteAreal der ehemaligen Luitpoldka- serne und den daran angrenzenden Gebieten mit einer Gesamtfläche von ca. 20 ha. Das Kreativquartier befin- det sich ca. 3,5 km nordwestlich der Innenstadt an der Dachauer Straße, unweit des Olympiaparks. Gebäude und Flächen des Kreativquartiers befinden sich in Besitz der Landeshauptstadt München, des Frei- staats Bayern und der Stadtwerke München GmbH. Der Entwicklung desAreals ging ein städtebaulicher Wettbewerb im Herbst 2011 voraus, bei welchem sich der Entwurf des BerlinerArchitekturbürosTeleinternet- cafe mitTHTreibhaus Landschaftsarchitektur unter insgesamt 39 ausgewähltenTeilnehmenden als Gewin- ner durchsetzte. DieArbeit beinhaltet sowohl städte- bauliche als auch konzeptionelleAnsätze und nimmt die Qualität des Bestandes alsAusgangspunkt für eine schlüssigeWeiterentwicklung. DasAreal soll demzu- folge zu einem urbanen Stadtquartier mit einer lebendi- gen Mischung ausWohnen,Arbeiten, Kunst, Kultur undWissen transformiert werden. Hierzu wurden vier Baufelder mit unterschiedlichen Charakteristika defi- niert: Kreativfeld, Kreativlabor, Kreativpark und Krea- tivplatform. Ein Jahr nach der Bekanntgabe desWettbewerbsergeb- nisses im Juli 2013 erfolgte mit der Perspektivwerkstatt I derAuftakt eines zielgerichteten und innovativen For- mats der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche im gesam- ten Entwicklungsprozess einen zentralen Baustein darstellte. Ein weiterer wichtiger Schritt für die Entwicklung des Kreativlabors war die Einigung bzw. Lösung, dasAreal nicht kleinteilig zu parzellieren, sondern zum 01.01.2020 als ein Gesamtareal einer städtischen Ge- sellschaft (Münchner Gewerbehof- undTechnologie- zentrums GmbH (MGH)) zu übertragen. Der dazu notwendige Beschluss im Stadtrat soll am 27.11.2019 erfolgen. Das Kommunalreferat ging bis zu dieser Entscheidung in der Zwischenphase dazu über, die bestehenden Miet- verträge von vor Ort ansässigenAkteuren aus dem Kul- tur- und Kreativbereich zunächst lediglich für jeweils ein Jahr zu verlängern. Mit der Übertragung des Labors auf die städtische Gesellschaft wird auf unbefristete Mietverträge abgestellt. 19 TELEFONINTERVIEW MÜNCHEN Die im Kreativlabor bereits etablierte lebendige Kunst- und Kulturszene wird in die Planungen inte- griert und soll unter Beibehaltung eines Großteils der Bestandsgebäude zur Identitätsbildung des neuen Quartiers beitragen.Viele der innerhalb des Kreati- vquartiers im Kulturbereich tätigenAkteure begleiten den Prozess seit Jahren. Ihre Beteiligung an den Planungen, zu der auch regel- mäßige Nutzergespräche gehören, sind von großer Be- deutung für dieAkzeptanz der Entwicklungen. Mit dem Import/ Export besteht auf demAreal des Kreativlabors ein Club und Konzertveranstaltungsort, welcher aus der Zwischennutzung heraus entstanden ist und sich nunmehr zu einem dauerhaftenAkteur des Kreativquartiers und des Münchner Nachtlebens ver- stetigt hat. Für die Entwicklung des Kreativlabors ist dieAnwen- dung des § 34 „Innenentwicklung“ vorgesehen, ob- gleich dieAufstellung eines Bebauungsplans erfolgt ist. Beweggrund hierfür ist auch die vorgesehene Nut- zungsmischung ausWohnen, Gewerbe und kunst- und kreativwirtschaftlichen Nutzungen (wie z.B. Clubs undTheater) innerhalb desTeilquartiers, welche zu ei- ner umfangreichen und komplexenAbwägung im Zuge desAufstellungsverfahrens führen würde. Für die übrigen drei Baufelder des Kreativquartiers wur- den Bauleitplanverfahren durchgeführt. Die an das Baufeld Kreativlabor angrenzende Bebau- ung der Baufelder Kreativfeld und Kreativpark re- agiert durch passive Schallschutzmaßnahmen sowie mit einer entsprechenden Grundrissorientierung auf Lärmemissionen des Kreativlabors und weiteren lär- memittierenden Nutzungen der näheren Umgebung. Im Fall des Kreativparks besteht eine räumlicheTren- nung durch eine großzügige Grünfläche. Die angren- zendenWohnnutzungen im Kreativfeld sind durch einen als breiter Boulevard gestalteten Straßenraum vom Kreativlabor getrennt. Für großeTeile des Krea- tivparks ist eineAusweisung als urbanes Gebiet er- folgt. Das Baufeld Kreativlabor befindet sich im Eigentum der Stadt München: Es wird zukünftig (voraussichtlich zum 01.01.2020) an die Münchner Gewerbehof- und Technologiezentrumsgesellschaft mbh als Dachgesell- schaft übertragen, bleibt jedoch unverändert in städti- schem Besitz. Die Gesellschaft ist ein Unternehmen, das zu 99 % im Besitz der Stadt München ist und auch durch diese finanziert wird. Zukünftig übernimmt die Münchner Gewerbehof- undTechnologiezentrumsge- sellschaft mbh die Rolle undAufgaben einesVermie- ters. Bereits 2015 wurde mit Beschluss des Stadtrates eine Koordinierungsstelle vor Ort eingerichtet, die alsAn- laufstelleThemen bündeln und eine vermittelnde Rolle bei Konflikten der verschiedenen Nutzungen einneh- men kann. Die Koordinierungsstelle wird von der LHM finanziert. Die Gründung einer Dachgesellschaft als alleiniger Vermieter aller Gebäude des Baufeldes Kreativlabor ist aufgrund der vorhandenen Nutzungsmischung und der damit einhergehenden Lärmemissionen sinnvoll. Somit kann gegenseitigen Klagen unterschiedlicher Gebäude- eigentümer vorgebäugt werden. Zwischen Neubaumaßnahmen und den vermieteten Be- standsgebäuden kann aufgrund der gemeinsamenVer- waltung eine Querfinanzierung erfolgen, wodurch statt einerVermietung zu Höchstpreisen eine „Mischkalku- lation“ erfolgen kann, welche den kulturellen Nutzun- gen im Bestand zu Gute kommt.Auf den städtischen Flächen werden gemäß des „Münchner Schlüssels“ 30 Prozent der neu entstandenenWohnungen als EOF- Wohnungen (Einkommensorientierte Förderung) und 20 Prozent als München-Modell-Wohnungen verge- ben, welche sich an Haushalte mit mittlerem Einkom- men und Familien mit Kindern richten und dem Ziel unterliegen, in ihrem Mietpreis 15 % unter der ortsübli- chenVergleichsmiete zu bleiben. Bei dem benachbarten Kreativfeld handelt es sich auf- grund der vormaligen Nutzung als Kasernenareal um Flächen, welche vom Bund erworben wurden. Geplant ist hier die Realisierung vonWohnungsbau und einer Schule als Neubau, sowie einer medienaffinen, gewerb- lichen Nutzung in den bestehenden Bauten. 50 % der Wohnflächen sind gemäß Schlüssel-Regelung geförder- terWohnungsbau, welcher durch die städtischenWohn- baugesellschaften realisiert werden wird. Im Bereich Kreativpark wird derWohnungsbau durch die Stadtwerke München GmbH realisiert werden. Hier ist einAnteil von 30 % für den gefördertenWohnungs- bau vorzusehen. 20 Kompetenzteam Kunst- und Kreativwirtschaft Für das seit ca. fünf Jahren bestehende Kompetenz- team wurde innerhalb derVerwaltung ein gesonderter Fachbereich geschaffen, angesiedelt im Referat fürAr- beit undWirtschaft. Das Kompetenzteam ist ein refe- ratsübergreifender Service für die elfTeilmärkte der Kreativbranche und versteht sich als zentraleAnlauf- stelle für alle Kultur- und Kreativschaffenden Mün- chens und der Metropolregion. Besetzt ist das Kompetenzteam mitVertreterInnen des Kulturreferats, des Kommunalreferats und des Refe- rats fürArbeit undWirtschaft. Diese unterstützen und beraten Kultur- und Kreativschaffende bei der Raum- suche, bei derVernetzung sowie bei wirtschaftlichen Fragen. Vertreter des Kompetenzteams Kunst- und Kreativ- wirtschaft sind auch Mitglieder in derArbeitsgruppe Kreativquartier, die federführend vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung organisiert wird. Das Kompetenzteam ist alsAnsprechpartner und Koordi- nationsstelle innerhalb des Kreativquartiers (Dachauer Straße 114) verortet, wodurch den dort ansässigen Kulturschaffenden ein Beratungsangebot vor Ort zur Verfügung steht. Integration von kulturellen Nutzungen in Neubau- vorhaben Seitens des Referats für Stadtplanung und Bauordnung bestehen grundsätzliche Überlegungen, Erdgeschoss- zonen von innerstädtischen Neubauvorhaben, welche sich generell oftmals nicht fürWohnnutzungen eignen und daher beispielsweise für Gewerbe oder Dienstleis- tungen vorgesehen sind, kulturell zwischenzunutzen. Besonders kurz nach der Fertigstellung der Bebauung und im Zeitraum der sukzessiven Freigabe für dieVer- mietung bestehen aufgrund der noch geringen Zahl an BewohnerInnen schwierigeAusgangsbedingungen für Gewerbetreibende, derenAngebot sich hauptsächlich an dieWohnbevölkerung vor Ort richtet. Bis zum Er- reichen derVollvermietung/komplettenVeräußerung der Flächen könnten entsprechende Erdgeschossflä- chen kulturell oder durch die Kreativwirtschaft zwi- schengenutzt werden. Erbbaurecht und Konzeptvergabeverfahren Seitens des Stadtrates besteht ein Beschluss, nach dem die Stadt München keine öffentlichen Flächen mehr verkaufen darf, sondern diese lediglich über Erbbau- rechte vergeben kann. Seitens privater Projektentwick- ler undWohnungsbaugesellschaften besteht auch im Rahmen der Erbbaurechtsvergabe Interesse an Grund- stücken zur Realisierung von z.B.Wohnungsbau. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt über ein Konzeptaus- schreibungsverfahren. 21 Labor Feld Park Plattform KreativquartierMünchen, InformationsveranstaltungLamentofläche, 24.04.2018 Momentaufnahme „Auslobungerfüllt“: -900Wohneinheiten -Kunst-/Kulturstandorte ©TeleinternetcafeundTreibhaus Kreativquartier, München Darstellung der Baufelder,Atmosphäre Kreativlabor Verfasser: Teleinternetcafe - Berlin THTreibhaus - Hamburg Verfasser: Teleinternetcafe - Berlin THTreibhaus - Hamburg Zusammenfassung desTelefonats mit Herrn Krüger, Stadtplanungsamt Frankfurt am Main - Stadterneuerung undWohnungsbau, DasTelefonat wurde geführt am 19. September 2019, 09.30 bis 10.30 Uhr. Aufgaben derAbteilung Stadterneuerung und Wohnungsbau des Stadtplanungsamtes Frankfurt DieAbteilung Stadterneuerung undWohnungsbau ist zuständig für dieVorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Stadterneuerung und der integrierten Stadtteilentwicklung. WeitereAufgaben sind die Förderung desWohnungs- baus, die Förderung und Finanzierung nach verschie- denen Programmen der Stadt sowie die Prüfung von Projekten im Rahmen der Programme von Bund und Land für die Landestreuhandstelle Hessen. Die Herangehensweise des Stadtplanungsamtes Frank- furt bezüglich der Integration von Kreativräumen in die Stadtplanung erfolgt über dieAufstellung von Rah- menplanungen, dieAusweisung von Stadterneuerungs- gebieten und dieAnwendung kommunaler Förder- programme. Der Raumvermittlungs-DienstleisterRA- DAR stellt eine wichtige Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Belangen der Kreativen und Kul- turschaffenden dar. Rahmenplanungen Rahmenplanungen stellen generell ein „weiches In- strument“ dar, welches auf der informellen Ebene Möglichkeiten und Empfehlungen für eine zukünftige Entwicklung aufzeigt und ausspricht.Aus den Rah- menplanungen ergeben sich keine „harten Instrumen- te“, um eine Umsetzung zu forcieren, vielmehr wird z. B. für Gewerbetreibende vor Ort oder für die Stadtpo- litik die Option einer sinnvollen, nachhaltigen und zu- kunftsfähigen Nutzung der untersuchtenTeilräume dargestellt. In Gebieten der Stadt Frankfurt, für welche Rahmenplanungen aufgestellt werden, ist die Möglich- keit der zukünftigen Integration von kulturellen Nut- zungen stets eines der Untersuchungskriterien. Es wird überprüft, welche Potenziale die Untersuchungsräume für kulturelle Nutzungen mit sich bringen und wo sich möglicheAnknüpfungspunkte ergeben. Potenziale stellen in diesem Zusammenhang z. B. Leerstände von ehemals gewerblich genutzten Gebäuden dar.Angren- zende, störungsempfindliche Nutzungen werden eben- falls als Potenzial wahrgenommen, da davon ausgegan- gen wird, dass eine Nutzung durch Kulturschaffende und Kreative zu einer geringeren Lärmbelastung der Umgebung führt als die gewerbliche Nutzung. Räum- lichkeiten und Gebäude, welche aufgrund ihres bauli- chen Zustands oder ihrerAusstattung nicht mehr unein- geschränkt den marktüblichenAnforderungen an Ge- werbe- oder Dienstleistungsräume entsprechen, stellen ein potenzielle Nutzungsmöglichkeit durch kulturelle / kreativeAkteure dar und sind somit ebenfalls als Po- tenzial zu betrachten. Die Stadt Frankfurt suchte im Zuge der Rahmenplaner- stellung gezielt das Gespräch mit EigentümerInnen, um über die Möglichkeiten einer kulturellen Nutzung auf- zuklären und die Bereitschaft der EigentümerInnen diesbezüglich einschätzen zu können. Stadterneuerungsgebiete In Frankfurter Stadterneuerungsgebieten werden kreati- ve Nutzungen und Raumbedarfe stets bedarfsgerecht in die Planungen integriert. Im Rahmen der Konzepterar- beitung erfolgt zunächst eine intensive Bestandsaufnah- me,Analyse und Kommunikation, in welche Kultur- schaffende undAkteure der Kreativwirtschaft miteinbe- zogen werden. Im Zuge dieses Prozesses entsteht oft- mals ein direkter Dialog zwischen vor Ort ansässigen Vertreterinnen der Kreativwirtschaft und dem Stadtpla- nungsamt. Im Bereich des Frankfurter Bahnhofsviertels wurde be- reits bei der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes und darauf aufbauend zu Be- ginn des Stadtumbauprogramms im Jahre 2006 deut- lich, dass wesentlicheAkteure der Kreativwirtschaft vor Ort ansässig und tätig sind. Die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Kreativen und Kultur- schaffenden wurde seitens des Stadtplanungsamtes ak- tiv gesucht und unterstützt, weitere am Prozess beteiligte städtische Stellen wie z. B. das Liegen- schaftsamt wurden miteinbezogen. Im Rahmen der Stadterneuerungsmaßnahme für das Bahnhofsviertel wurden schließlich Fördermittel für denAusbau einer städtischen Liegenschaft zumAtelier- haus eingesetzt. 22 TELEFONINTERVIEW FRANKFURTAM MAIN Förderung / Vermittlungstätigkeit – RADAR Seitens der Stadt Frankfurt wird seit 2011die Leer- standsagenturRADAR als Dienstleisterin beschäftigt, welche eine Netzwerkfunktion innerhalb des Kultur / Kreativbereichs wahrnimmt und alsVermittlerin zwi- schen Kreativwirtschaft und Einzeleigentümern auf- tritt. Die Leerstandsagentur betreibt eine Online- Datenbank innerhalb welcher angebotene Räumlich- keiten und Suchende geführt und ggf. nach persönli- chem Kontakt zwischen Mieter undVermieter vermittelt werden. Zu denAufgaben vonRADAR gehört die Erfassung von leerstehenden Räumlichkeiten mit Potenzial für eine kulturelle / kreative Nutzung und die Kommuni- kation mit den EigentümerInnen bezüglich einer sol- chen Nutzungsmöglichkeit. Bei Einigung erfolgt seitensRADAR dieVermittlung der Räumlichkeiten an passende NutzerInnen. Hierbei handelt es sich oft- mals um Kreative amAnfang ihrer Karriere, welche ohne Unterstützungsleistungen wirtschaftlich nicht in der Lage wären, die örtlichen Mieten zu zahlen. Seitens derVerwaltung kann die Instandsetzung /Auf- wertung der Räumlichkeiten über das Frankfurter Pro- gramm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative erfolgen, dies ist allerdings keine Voraussetzung. Bei den überRADAR vermittelten Liegenschaften handelt es sich meist um Räumlichkei- ten, welche aufgrund ihrer Größe, Lage oder desAus- baustandardsVermittlungsschwierigkeiten auf dem freien Immobilienmarkt haben. Gefördert werden Räumlichkeiten innerhalb der Gesamtstadt.Als räum- liches Cluster mit einem erhöhtenAnteil an Kreativ- nutzungen zeichnet sich mittlerweile der Frankfurter Osten ab.Aufgrund der Frankfurter Bodenpreise sind kreative Nutzungen, welche den kommunalen Förder- richtlinien entsprechen, innerhalb von Neubauten wirt- schaftlich nicht darstellbar. Trotz dieserVermittlungstätigkeit bestehen innerhalb Frankfurts, auch aufgrund des gesamtstädtisch ange- spannten Immobilienmarkts, Raumbedarfe seitens Kreativer und Kulturschaffender, welche das vorhan- deneAngebot bei weitem übersteigen. Das Preisniveau für Räumlichkeiten liegt oft außerhalb des Bereiches, welcher durch Kreative und Kulturschaffende finan- ziert werden kann.Aufgrund dessen bestehen Überle- gungen, das Förderprogramm und dessen Richtlinien umzugestalten, um Nutzungsformen wie Co-Working Spaces und ähnliches zukünftig mit berücksichtigen zu können. Hierbei muss allerdings dieAusrichtung auf die Branchen der Kreativwirtschaft beibehalten und ge- währleistet werden, um eine Förderung von Unterneh- mungen aus dem Dienstleistungsbereich zu verhindern. Die Beratungstätigkeit vonRADAR funktioniert gene- rell losgelöst von der städtischenVerwaltung. Das Stadtplanungsamt wird bei allenVeröffentlichungen je- doch stets alsAnsprechpartner (Kreativförderstelle) ge- nannt und stellt die Schnittstelle zwischenRADAR und derVerwaltungspraxis dar. Im Rahmen eines monatlichen Jour-Fixe zwischen dem Stadtplanungsamt, dem Kulturamt, derWirtschaftsför- derung undRADAR werden aktuelle Entwicklungen, Vermietungen,Vorhaben mit Diskussionsbedarf und Förderwege besprochen. Die interdisziplinäre Beset- zung dieser Kommunikations- und Kontrollinstanz ver- deutlicht, dass die Kreativwirtschaft für die Stadt- entwicklung Frankfurts im planerischen, kulturellen und wirtschaftlichen Sinne von Relevanz ist. DieArbeit vonRADAR und den angeschlossenen För- derprogrammen soll dazu beitragen, dieAbwanderung des in Frankfurt (bzw. im Rhein / Main Gebiet) gebil- deten und ausgebildeten kreativen Potenzials in Städte, welche vermeintlich bessereAusgangsbedingungen für künstlerische und kulturelle Nutzungen bieten, zu ver- hindern. Förderung / Vermittlungstätigkeit – Frankfurter Programm zur Förderung des Umbaus leerstehender Räume für Kreative Seit 2012 wird in Frankfurt die Förderung des Umbaus von leerstehenden Räumen zu Kreativräumen durch ein entsprechendes kommunales Förderprogramm ermög- licht. Durch die Förderung sollen Gebäude und Gebiete mit leerstehenden Erdgeschosszonen belebt und somit die Lebensqualität in den Stadtquartieren gesteigert werden. DieVermietung der Leerstände richtet sich an Akteure aus der Kreativ- und Kulturwirtschaft, um eine Verbesserung des Raumangebots für diese Branchen zu erreichen. Gefördert werden Maßnahmen zur Instand- setzung und Modernisierung, die für die Nutzbarma- chung der Räumlichkeiten für Kreativschaffende notwendig sind. Dies beinhaltet auch funktionelle so- wie energieeinsparendeAnpassungen der leerstehenden Räumlichkeiten. Das Förderprogramm legt für die Ei- gentümerInnen der geförderten Räumlichkeiten eine 5- jährige Bindungsdauer für den Nutzungszweck der 23 24 Kreativwirtschaft fest. Die Zweckbindung der Förder- mittel für kreative Nutzungen ist durch den Eigentü- mer vertraglich zu gewährleisten. Dies kann in Einzelfällen für die Eigentümer Ein- schränkungen bedeuten oder Hemmnisse hervorrufen. Im Falle einer spezialisiertenAusstattung der Räum- lichkeiten, z. B. für die Nutzung alsTonstudio, ist es nach einer Nutzungsaufgabe durch den Erstmieter teil- weise aufwendig, passende Nachmieter für eine weite- re kreative Nutzung der Räumlichkeiten zu finden. Kommunale Liegenschaftspolitik, Erbbau- rechte Für die Stadt Frankfurt erfolgte eine Festlegung sei- tens des Magistrats der Stadt Frankfurt, welche besagt, dass städtische Liegenschaften ausschließlich über das Erbbaurecht vergeben werden dürfen. Innerhalb des Magistrates besteht Einigkeit darüber, dass darüber hinaus seitens der Stadt der Hinzukauf geeigneter Flä- chen entsprechend der aktuellen Bedarfe erfolgen soll- te. Die Hinzukäufe sollen entsprechend den Prioritäten der Stadtpolitik erfolgen, wodurch Liegenschaften zur Deckung von Infrastrukturbedarfen, insbesondere der sozialen Infrastruktur, und Liegenschaften fürWohn- bauland imVordergrund stehen. In jüngsterVergangenheit wurden über die Erbbau- rechtvergabe ausschließlichWohnungsbauprojekte re- alisiert, Erbbaurechte für kulturelle oder kreative Nutzungen wurden innerhalb Frankfurts noch nicht vergeben. Geplante und bestehende Referenzen Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach Bei der Rahmenplanung für ein großflächiges Gewer- be- und Industriegebiet im Frankfurter Osten (in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim), welches sich in einem Prozess derTransformation und Überfor- mung befindet, wurden bestehende Kreativcluster identifiziert. Diese potenziellen Keimzellen (weiterer) kreativer Nutzungen wurden nicht nur als Bestand auf- genommen, sondern auch als neue, möglicheAusrich- tung desTeilbereichs benannt. www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/Gewerbegebiet- _Fechenheim Fechenheim -Aktiver Kernbereich Im Rahmen des aus Bund-Länder Fördermitteln finan- zierten FörderprogrammsAktive Kernbereiche wurde ein Stadterneuerungsgebiet inAlt Fechenheim ausge- wiesen, innerhalb dessen durch Unterstützungsleistun- gen und mit der Hilfe des Netzwerks von RADAR Kreativ- und Kulturnutzungen aktiv in Erdgeschosszo- nen zu verorten sind, um die örtliche Geschäftslage zu beleben. www.stadtplanungsamt- frankfurt.de/Aktiver_Kernbe- reich_Fechenheim Höchster Design-Parcours Innerhalb des Stadtteils Höchst wird eine vergleichbare Strategie mit kommunalen Fördermitteln umgesetzt. Als Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit wird der Höchster Design-Parcours, ebenfalls in Zusammenar- beit mit RADAR realisiert. Hierbei werden Leerstände an zweiWochenenden im Jahr Kreativen im Rahmen eines lokalen Events alsVerkaufs- und Präsentations- räume zurVerfügung gestellt. www.designparcours.de Höchster Designparcours, Frankfurt am Main Verortung derAusstellungsräume 1.7 Aktuelle Konzepte, Maßnahmen und Instrumente in Köln Zusätzlich zu den im InterkommunalenArbeitstreffen benannten und anschließend recherchierten Maßnah- men, werden im Folgenden aktuelle Konzepte, Maß- nahmen und Instrumente zur Sicherung und Entwick- lung von Kreativräumen in Köln vorgestellt.Teilweise wurden die Maßnahmen und Ideen erst kürzlich erar- beitet bzw. beschlossen, andere werden bereits umge- setzt. Neben derWirkung der einzelnen Maßnahmen und Instrumente, lässt sich insgesamt eineTendenz er- kennen, hin zu einem politischen Bekenntnis für eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse und Bedar- fe der Kultur- und Kreativwirtschaft in Köln. Dadurch wird eine wichtige Grundlage für dieVerknüpfung von wirtschafts- und standortpolitischen Zielen mit jenen der Kulturpolitik und Stadtentwicklung geschaffen. Aufgrund großer Überschneidungen mit den im Inter- kommunalenArbeitstreffen gesammelten Maßnahmen und denTelefoninterviews, wird innerhalb des Maß- nahmenkataloges auf diese aktuellen Kölner Konzepte, Maßnahmen und Instrumente Bezug genommen. Die Verknüpfung soll die erforderlicheVerbindung von kultur- und stadtentwicklungspolitischen Zielen stär- ken. Club- und Kulturraumkataster AlsTeil desVerwaltungsauftrages für die vorliegende Studie wird eine Erhebung von Standortdaten zu be- stehenden Musikclubs durchgeführt, die anschließend in das städtische Geoinformationssystem überführt werden. Dieses Kataster wird durch das Kulturamt und dasAmt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt Köln in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Han- delskammer zu Köln erarbeitet. Definitionsgrundlage für dieAufnahme in das Kataster ist, dass die zu erfassenden Clubs privatwirtschaftlich betriebene Musikspielstätten sind, die sich einem künstlerischenAnspruch oder einer Minderheitenkul- tur verpflichtet fühlen. Diese Clubs müssen mindes- tens 25 Live-Konzerte und / oder mindestens 30Ver- anstaltungen mit „künstlerischen DJs“ pro Jahr durch- fuhren. DieVeranstaltungen müssen öffentlich sein und die Publikumskapazität darf 2.000 Personen nicht überschreiten. Die Klubkomm Köln (Verband Kölner Clubs undVer- anstalter e.V.) wurde in diesem Zusammenhang mit der Erhebung der Daten beauftragt. Die Datenerhebung umfasst: – Name des Clubs,Adresse Standort, Kontaktdaten des Betreibers,Website, Mitgliedschaft Klub- komm – vertretene Sparten, Livemusik oder DJ – Öffnungszeiten,Anzahl Säle,Vorhandensein Open-Air Gelände,Anzahl anVeranstaltungen pro Jahr, Besucherkapazität,Anzahl Beschäftigte, Ö PNV-Anbindung,Anzahl Parkplätze – Laufzeit Mietvertrag, Zwischennutzung, Geneh- migungen / Förderungen Diese Daten sollen alle relevanten Informationen bein- halten, um bei einer Planungskollision reagieren zu können. Ziel ist es, frühzeitig und flexibel eine Berück- sichtigung bei der Planung zu gewährleisten. Die Im- plementierung des Instrumentes in dieVerwaltungs- praxis ist angestrebt. Parallel dazu recherchiert das Kulturamt, inAbsprache mit den Kulturschaffenden und Kreativen, potenzielle Partner für die Besetzung ei- nes Beirats, welcher perspektivisch den Prozess der In- tegration von Kulturquartieren in die Stadtplanung begleiten soll. Lärmschutzfonds Die Stadt Köln unterstützt künftig Lärmschutzmaßnah- men, die freie Kulturinstitutionen und Musikclubs mit lärmemittierenden Nutzungen umsetzen. Gefördert werden können sowohl baulich-technischeVerbesse- rungen als auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die den Lärmschutz betreffen. Hierfür ste- hen ab 2019 jährlich 300.000 Euro zurVerfügung. Eine Förderung ist bis zu 100.000 Euro und 80 Prozent der Gesamtkosten pro Maßnahme möglich. Einen Zuschuss beantragen können bestehende freie Kulturinstitutionen und Musikclubs, die eine regelmäßige Programmarbeit oder Nutzung nachweisen können, welche den Kriteri- en der künstlerischen Qualität und Professionalität ent- spricht. DerAnlass derAntragsstellung muss sich aus einer Gefährdungslage des Kulturtreibenden oder der Darstellung einer entsprechenden Beschwerdelage er- geben. DerAusschuss Kunst und Kultur sowie der Finanzaus- schuss haben der Einrichtung des „Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ am 25. Juni bzw. 8. Juli 2019 zugestimmt.Ab 1.August 2019 er- folgt dieAusschreibung für die Fördermittelvergabe. 25 1.8 Kulturentwicklungsplanung Köln (KEP) Am 4.April 2019 hat der Rat der Stadt Köln die Kul- turentwicklungsplanung Köln (KEP) als handlungspo- litische Maxime der Stadt beschlossen. Es handelt sich dabei um dieWeiterführung des 2009 aufgestellten Kulturentwicklungsplans. Die Kulturentwicklungsplanung ist ein wesentliches kulturpolitisches Steuerungsinstrument. Sie zeigt Be- darfe, Potenziale sowie Grundsätze einer zukünftigen Kulturpolitik auf und entwickelt Perspektiven und Zie- le, um die Kunst und Kultur der Stadt nachhaltig zu stärken und zu fördern. Die KEPdefiniert Handlungsfelder und -maximen und enthält im Katalog der Entwicklungsideen operative Maßnahmen, mit denen die Kultur der Stadt gestärkt und die Leistungsfähigkeit der Kulturakteure gehoben werden kann. Mit Ratsbeschluss beauftragt dieVer- waltung, die in der Kulturentwicklungsplanung be- schriebenen Entwicklungsideen / Maßnahmen zu prüfen und unter demVorbehalt der haushaltrechtli- chen Möglichkeiten umzusetzen, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2020. Die Planung wurde partizipativ erarbeitet. Gemeinsam mit denVertreterinnen undVertretern der Kulturinsti- tutionen, der freien Szene, der Fördervereine und -in- stitutionen des Kulturbereichs, der Politik und der Verwaltung soll diese Planung für Köln kontinuierlich weiterentwickelt werden. Deshalb ist die KEPals dy- namischer und anpassungsfähiger, daher nachhaltiger und fortlaufender Prozess geplant. Die KEPstellt eine wichtige Grundlage für die vorlie- gende Studie zur Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung dar. Sie illustriert bestehende Erkenntnisse und fördert politi- sche Bekenntnisse zu Kunst und Kultur. Neben der Öffnung der Kulturräume für alle Bürgerin- nen und Bürger und der Stärkung derTeilhabe unter Berücksichtigung derVielfalt der Bevölkerung, ist in der KEPdas Schaffen und Öffnen von Räumen für die Kunst und Kultur vorgesehen (vgl. Kulturentwick- lungsplanung 2019, S. 7). Hierbei geht es sowohl um konkrete Nutzungsräume als auch um den öffentlichen Raum der Stadt als Ort des Kulturschaffens und -prä- sentierens. Diese räumliche Komponente in der Kulturförderung ist richtungsweisend für die Berücksichtigung kultur- und kreativwirtschaftlicher Belange bei der Stadtent- wicklung und Stadtplanung. Im Folgenden werden die wichtigsten raumbezogenen Vorschläge, Maßnahmen, Handlungsfelder und -maxi- men aus der KEPaufgeführt. Sie weisen teilweise gro- ße Schnittmengen und Synergiepotenziale mit den Maßnahmen und Instrumenten aus dem vorliegenden Maßnahmenkatalogs auf. Raummanagement Das Raummanagement ist eine von drei sog. Sofort- maßnahmen, die als erstes umgesetzt werden sollen. Als Initiative für die Schaffung und den Erhalt von kul- turell genutzten Räumen ist beabsichtigt eine zentrale Koordinationsstelle in der Zusammenarbeit vonVer- waltung und Kulturschaffenden zu gründen. Um eine geeignete Organisationsform zu finden, soll die freie Szene in die dezernatsübergreifende Konzeptionierung eingebunden werden. Das Raummanagement soll folgendeAufgaben erfül- len: 1. Raumkataster Das Erstellen und die Pflege eines auf bestehendenVer- zeichnissen aufbauenden Katasters städtischer Räume, die für Kunst und Kultur grundsätzlich nutzbar sind. In einem zweiten Schritt soll das Raumkataster um Räume in Privatbesitz ergänzt werden. 2. Zwischennutzungsmanagement Das Entwickeln und Installieren eines Zwischennut- zungsmanagements, das leerstehende Räume und Bra- chen identifiziert, sie auf Möglichkeiten der Nutzbar- machung für Kunst und Kultur prüft und bei Zwischen- nutzungen zwischen Eigentümern und Kulturschaffen- den vermittelt. (Geprüft werden soll, ob das Raumman- agement ggf. sogar als vertrauenswürdiger Zwischen- mieter für private Immobilienbesitzer fungieren kann). 3. Potenziale Das Identifizieren neuer für Kunst und Kultur nutzbarer Räume (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 57). 26 Wahrnehmung derkommunalen Planungshoheit Als Handlungsmaxime wird in der KEPdieAbsicht formuliert, die kommunale Planungshoheit zu nutzen, um dem weiterenVerlust von kulturell genutzten Räu- men entgegenzuwirken. So soll die Stadt mindestens Teilgrundstücke großer Entwicklungsbereiche im eige- nen Besitz halten, oder sie erwirbt dort im Rahmen ih- rer infrastrukturellenVerpflichtungen (z. B. Schule und Kita) nach Möglichkeit auch Grundstücke für kul- turelle Nutzungen. Dadurch sollen Kunst und Kultur gefördert und einer vielfältigen Bürgerschaft der Zu- gang zu nichtkommerziellen kulturellenAngeboten im Stadtraum ermöglicht werden. (vgl. Kulturentwick- lungsplanung 2019, S. 53) Beteiligung und Beauftragung von Kunst- und Kul- turschaffenden bei städtischen Planungsprozessen Kunst- und Kulturschaffende sollen bei der Stadtent- wicklung und Stadtplanung aktiv mitwirken, um Ideen für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Stadtent- wicklung beizusteuern, die ästhetische, baukünstleri- sche und denkmalpflegerische Fragen berücksichtigt. Im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung sollen de- zernatsübergreifend Leitlinien undVerfahrenskonzepte für eine intensivierte Integration baukultureller und künstlerischerAspekte in die Stadtentwicklung erar- beitet werden. (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 90-91) Beteiligung von Bauherren und Investoren am Er- halt und derNeuentwicklung von Kreativräumen Es wird beabsichtigt, dass im Rahmen großer städte- baulicher Entwicklungsprojekte Investoren stets auch Raum für Kultur vorsehen sollen, der in städtischen Besitz übergeht: Diese Räume sollen durch reduzierten Miet-, Erbpacht- oder Grundstückszins für Kultur- schaffende erschwinglich bleiben. Dadurch würde zu- gleich gewährleistet, dass in Neubaugebieten den kulturellen Bedürfnissen zukünftiger Bewohnerinnen und Bewohner niederschwellig Rechnung getragen wird. (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 53) Darüber hinaus wird geplant, dass die Stadt Köln in Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern ein Modell entwickelt, nach dem bei Baumaßnahmen ein bestimmter Prozentsatz der Baukosten für die Kunst zurVerfügung gestellt wird. (vgl. Kulturentwicklungs- planung 2019, S. 56) Bestandsschutz Da neue Quartiere auch vom bereitsVorhandenen pro- fitieren sollen, wird vorgeschlagen, dass es für beste- hende Kulturinstitutionen künftig einen Bestandsschutz geben wird, der dieVerdrängung oder gar Zerstörung gewachsener Kultur verhindern soll.Wo das möglich ist, sollen kulturell genutzte Gebäude in Neuplanungen integriert werden, auch wenn das für Investoren zu ei- nemVerlust an nutzbarer Fläche oder an Gestaltungs- freiheit führen könnte. Dadurch sollen nicht nur Kultur- räume bewahrt, sondern auch interessantere städtebau- liche und architektonische Lösungen provoziert wer- den.Wo der Erhalt nicht möglich ist, etwa weil dringend benötigte Funktionen sonst nicht realisierbar wären, sollen im Rahmen der Neuplanung bezahlbare Ersatzräume geschaffen werden. Notwendige und ge- wünschte Neubaumaßnahmen dürfen nicht dazu füh- ren, dass Kulturräume verschwinden. (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 54) Genehmigungspraxis und Lärmschutz In der KEPwird vorgeschlagen, Kunst und Kultur in denVeedeln durch veränderte Lärmschutzrichtlinien undAusnahmeregelungen in der Genehmigungspraxis zu stärken (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 145). Zudem wird die Einrichtung einer vermittelnden Instanz in Sachen Lärmschutz empfohlen. (vgl. Kultu- rentwicklungsplanung 2019, S. 168) Definition von Musik-Clubs als Kulturstätten Es wird empfohlen, die Klassifizierung von Musik- Clubs von „Gewerbebetrieb“ zu „Kulturstätte“ zu än- dern. Damit soll insbesondere eine entsprechende För- derung bzw. Entlastung vonAbgaben einhergehen. (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 168) Die OnlineVeröffentlichung der Kulturentwicklungs- planung Köln findet sich unter: http://www.kulturentwicklungsplan.koeln 27 MASSNAHMENKATALOG B MASSNAHMENKATALOG Die vorliegendeAusarbeitung listet eine Reihe unter- schiedlicher Maßnahmen und Instrumente zur Integra- tion von Kreativräumen in die Stadtplanung auf. Es handelt sich hierbei um die im Rahmen des Interkom- munalenArbeitstreffens benannten Maßnahmen; diese wurden thematisch sortiert und ergänzt. Hinzu kom- men weitere Maßnahmen, die im Rahmen desArbeits- treffens als Handlungsoption formuliert wurden, jedoch noch nicht zur Umsetzung gekommen sind so- wie Maßnahmen, die im Rahmen einer Literatur- und Internetrecherche identifiziert und geprüft wurden. Zu- dem werden Maßnahmen aus der Kulturentwicklungs- planung Köln (KEP) aufgegriffen und bzw. auf diese verwiesen, sofern sie dazu geeignet sind zur Sicherung und Entwicklung von Kreativräumen beizutragen. Es lässt sich eine grundsätzliche Unterscheidung zwi- schen Maßnahmen zur Sicherung bestehender und Maßnahmen zur Entwicklung neuer Kreativräume treffen. Zudem lässt sich unterscheiden zwischen be- reits bestehenden Maßnahmen, zu derenAnwendung bereits Praxisbeispiele und somit Erfahrungswerte vor- liegen und Maßnahmen, die noch zu etablieren sind. Der Katalog stellt eine anwendungsorientierte Samm- lung strategischer Instrumente und Maßnahmen dar, der als Überblick und Hilfestellung im Rahmen der Verwaltungsarbeit dient. Darüber hinaus dient er den Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft, Planungs- büros, Investoren und Bauherren als Übersicht über das Spektrum an Handlungsoptionen im Spannungs- feld zwischen kulturellen und kreativen Nutzungen und Stadtentwicklung. Der Maßnahmenkatalog dient im Rahmen der Studie als Grundlage für die anschließenden Handlungsemp- fehlungen für Kölner Fallbeispiele (Teil C). Dabei soll die Übertragung der gewonnenen Erkenntnisse auf drei Kölner Standorte und deren spezifische Problem- stellungen erfolgen. DieAbgrenzung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Zielsetzung oder einer bereits bestehenden praktischen Anwendung ist nicht klar darzustellen.Trotz der in- haltlichen Überschneidungen vieler Maßnahmen, wird zugunsten der Übersichtlichkeit eine thematische Glie- derung vorgenommen. 30 Hinweis: Der Maßnahmenkatalog ist allgemeingültig formu- liert und bezieht sich nicht auf einen spezifischen Ort oder konkrete bestehende Konflikte. ZurWah- rung einer übersichtlichen Form werden die grund- legenden Informationen zu den Maßnahmen und Instrumenten gegeben. Die hier genannten Maß- nahmen und Instrumente zeigen in erster Linie Lö- sungsansätze auf. ImAnwendungsfall sind diese vertiefend zu prüfen, wobei ggf. auf Beratungsleis- tungen Dritter wie etwa juristische Gutachten, Machbarkeitsstudien oder Ähnliches zurückzugrei- fen ist. Bei derAnwendung der vorgestellten Maß- nahmen sind die jeweiligen demographischen, baulichen, wirtschaftlichen, finanziellen, juristi- schen und politischen Rahmenbedingungen vor Ort zu berücksichtigen. 31 3 S. 68KOMMUNIKATION INTERN UND EXTERN 4 S. 80 ORGANISATION UND VERNETZUNG VON KULTURSCHAFFENDEN UND KREATIVEN 5 S. 84 BEREITSTELLUNG VON KREATIVRÄUMEN UND DEREN FÖRDERUNG 2 S. 46INTEGRIERTE PLANUNG, BAULEITPLANUNG, IMMISSIONSSCHUTZ LIEGENSCHAFTS- UND STADTENTWICKLUNGSPOLITIK 1 S. 32 ÜBERSICHT LIEGENSCHAFTS- UND STADTENTWICKLUNGS- POLITIK 1 STRATEGISCHE- UNDAKTIVE LIEGENSCHAFTSPOLITIK Problem,Ausgangslage Der angespannteWohnungsmarkt und die hohen Grundstückspreise, v. a. in wachsenden Städten, üben einen großenVerwertungsdruck auf noch bestehende Flächenpotenziale aus. Kulturelle Projekte und Nutzungen sind anderen, fi- nanzkräftigeren Nutzungen beim Erwerb oder derAn- mietung von Grundstücken, Gebäuden oder Räum- lichkeiten meist unterlegen. Grundstückskäufe bzw. die Projektentwicklung aus eigenen Mitteln sind daher für einen Großteil der teilweise auf Subventionen an- gewiesenen Branche unrealistisch. Kommunen verfügen teilweise über eine beträchtliche Größe an Grundbesitz. Darüber hinaus verfügen sie über die Möglichkeit, durch den Neuerwerb gezielt Einfluss auf die Stadtentwicklung und den Grund- stücksmarkt zu nehmen. Die Liegenschaftspolitik der vergangenen Jahrzehnte wurde insbesondere als Mittel zur Haushaltskonsoli- dierung betrachtet. Durch die 2019 novellierte Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) besteht nun die Möglichkeit, dass Minder- einnahmen bei Grundstücksverkäufen durch eine ge- meinwohlorientierte Zielsetzung gerechtfertigt werden können. In der Praxis wird diese Möglichkeit vor al- lem zur Schaffung von dringend benötigtem bezahlba- remWohnraum wahrgenommen. Im Rahmen der „Wohnraumoffensive“ der Bundesre- gierung hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die Expertenkommission „Nachhalti- ge Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Bauland- kommission) berufen. Die jüngst veröffentlichten Empfehlungen der Baulandkommission weisen aus- drücklich auf die Möglichkeiten einer aktiven gemein- wohlorientierten Liegenschaftspolitik hin. Dabei wird auch empfohlen, bei der Bereitstellung von Grundstü- cken für bezahlbarenWohnraum flankierend auch die Flächen für die soziale Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge zu berücksichtigen (vgl. Bundesmi- nisterium des Innern, für Bau und Heimat 2019, S. 5). Bei einigenTeilen der Kultur- und Kreativwirtschaft liegt ebenfalls eine Gemeinwohlorientierung der Nut- zung vor. Es bestehen positive Effekte auf das soziale Gefüge des umliegenden Quartiers, wie z. B. das Ent- stehen sozialer Netze und Strukturen.Teilweise lassen sich diese Nutzungen auch dem Begriff der sozialen In- frastruktur zuordnen. In Politik und Gesellschaft fehlt jedoch weitestgehend ein entsprechendesVerständnis bzw. Bekenntnis. Maßnahme, Instrument Mit dem Ziel einer gemeinwohlorientierten Stadtent- wicklung sollen Bund, Länder und Kommunen Liegen- schaften (vergünstigt) zurVerfügung stellen, um die Sicherung bestehender Standorte oder die Schaffung neuer Kreativräume zu ermöglichen. Hierzu sind in erster Linie geeignete Liegenschaften aus dem Bestand in Betracht zu ziehen. Zusätzlich kann auch der Zwischenerwerb von potenziell kulturell nutz- baren Flächen und Gebäuden betrieben werden. Die Kommunen sollten hierbei auch von Instrumenten wie der amtlichen Umlegung oder dem städtischenVor- kaufsrecht Gebrauch machen. Die zumVerkauf vorgesehenen Liegenschaften sollten vor der Freigabe auf dem Immobilienmarkt im Rahmen von ämterübergreifenden Gesprächen bezüglich einer Nutzung durch die Kultur- und Kreativwirtschaft ge- prüft werden. DieAnzahl der bei derVergabe von Liegenschaften zu beteiligendenAusschüsse sollte insgesamt bedarfsge- recht festgelegt und nicht zu hoch angesetzt werden, um eine Effizienz und Handlungsfähigkeit zu gewähr- leisten. Indirekt kann auch eine Einflussnahme auf umliegende Grundstücke und deren Nutzung positiveAuswirkun- gen auf bestehende Kreativräume haben. Z. B. Kauf ei- ner Fläche für die Herstellung von Schallschutzmaßnahmen oderAusweisung einer städti- schen Fläche als Gewerbegebiet. Generell sollte bei der Bereitstellung von Liegenschaf- ten für kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzungen eine Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommu- nen praktiziert werden etwa durch denTausch von ge- eigneten Liegenschaften. 1.1 34 Wirkung, Lösungsansatz Erhalt, Sicherung oderWeiterentwicklung von beste- henden Kreativräumen durch das Bereitstellen von Grundstücken, Gebäuden oder Räumen (Verkauf oder Vermietung zu finanzierbaren Bedingungen). Erhalt, Sicherung oderWeiterentwicklung von beste- henden Kreativräumen durch steuernden Eingriff in die Umgebung. Dadurch kann auch die Bereitstellung von Ersatzflächen für verdrängte Kreativräume oder das Ermöglichen einer Neuansiedlung von Kreativräu- men (in der Nähe) erfolgen. Berücksichtigung der Belange und Bedarfe der Kultur- und Kreativwirtschaft beimVeräußern von Liegen- schaften. Beschleunigung von Entscheidungsverfahren beim Veräußern von Liegenschaften. VorhandeneAnsätze in Köln Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Nutzung derkommunalen Planungshoheit In der KEPwird empfohlen, die kommunale Planungs- hoheit zugunsten von kulturellen Nutzungen stärker wahrzunehmen. U. a. wird dieAbsicht formuliert, dass die Stadt mindestensTeilgrundstücke großer Entwick- lungsbereiche im eigenen Besitz hält oder sie erwirbt, um dort Grundstücke für kulturelle Nutzungen bereit- zustellen (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 53). Der grundsätzliche Förderungsbedarf von Kunst und Kultur könnte somit teilweise auch durch dasVor- halten oder denAnkauf von Flächen zur Sicherung ei- nes finanzierbaren Miet- oder Erbbauzinses befriedigt werden (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 144). Der politische Beschluss zu diesemVorgehen steht noch aus. www.kulturentwicklungsplan.koeln Referenzen aus anderen Städten, übergeordnete Konzepte und Vorgaben Möglichkeit derUnterwertverkauf von Grundstücken nach Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NRW), Düsseldorf Gem. § 90Abs. 3 GO NRWdarf die GemeindeVer- mögensgegenstände ausnahmsweise unter ihrem vol- lenWert veräußern, wenn dies im besonderen öffent- lichen Interesse liegt. Dies gilt insbesondere fürVeräu- ßerungen zur Förderung von sozialen Einrichtungen, des sozialenWohnungsbaus, des Denkmalschutzes und der Bildung privaten Eigentums unter sozialen Gesichtspunkten. https://recht.nrw.de Empfehlung zurBereitstellung öffentlicherGrund- stücke durch die „Baulandkommission“ (2019), Berlin Empfehlung der Kommission für „Nachhaltige Bau- landmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkom- mission) an Bund, Länder und Kommunen bei der Bereitstellung von Grundstücken für bezahlbaren Wohnraum flankierend auch die Flächen für die sozia- le Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge zu be- rücksichtigen. www.bmi.bund.de/Handlungsempfehlungen- Baulandkommission Ähnliche Maßnahmen und Instrumente innerhalb des Katalogs 1.2 Vergabeverfahren undVergabekriterien 1.3 Erbbaurecht 1.6 Kommunale Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaften 3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung 35 Im Sinne einer gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung, sollen Liegenschaften auch für kulturelle Nutzungen vergünstigt zur Verfügung gestellt werden. VERGABEVERFAHREN UND VERGABEKRITERIEN Problem,Ausgangslage Kreativräume, insbesondere kreative und kulturelle Nutzungen mit gemeinwohlorientierter Zielsetzung, finden eine zu geringe Berücksichtigung bei der Ent- wicklung neuer Quartiere auf dem freien Markt, ob- wohl von ihnen oft wichtige Impulse für das soziale Gefüge im Quartier ausgehen. Durch dieVergabe von städtischen Grundstücken (Verkauf oder auchVergabe von Erbbaurecht) anhand vonVergabekriterien kann die zukünftige Nutzung der Flächen beeinflusst werden. Beim Instrument der Konzeptvergabe ist dieVergabe von städtischen Grundstücken vom beabsichtigten Nutzungs- und Entwicklungskonzept und dessen Qua- lität abhängig. Bei einerVergabe mit Festpreis sind die Zuschlagskriterien deckungsgleich mit den definierten Qualitätskriterien. Bei einem Bestgebotsverfahren fin- det neben den qualitativen Kriterien auch der Preis eine Berücksichtigung. Das Instrument der Konzeptvergabe wird vorrangig zur Gewährleistung einesAnteils an bezahlbarem oder öffentlich gefördertemWohnraum oder bei derVerga- be zugunsten von besonderenWohnformen bzw.Woh- nungen mit besonderenTrägermodellen angewandt, bei denen soziale bzw. kulturelle Nutzungselemente oftmals Bestandteil des Konzeptes sind („soziales Konzept“). DerAnteil an kulturellen und kreativen Nutzungen ist in der Regel jedoch nur untergeordnetTeil der Bewer- tungskriterien. Im Rahmen der Direktvergabe können städtische Grundstücke zumVerkehrswert veräußert werden. EineVoraussetzung hierfür liegt u. a. vor, wenn stadt- entwicklungspolitische Belange wie künstlerische, so- ziale oder ökologische Zwecke überwiegen. Die Vergabe nach Höchstgebot (Bieterverfahren) lässt zu- mindest die Definition von Muss-Kriterien zu. Hierbei kann neben einerVorgabe für denAnteil an sozial ge- fördertenWohnungen, auch eine kulturelle und kreati- ve Nutzung als Kriterium definiert werden. Bei beiden Verfahren können Zielvorgaben für die Grundstücks- entwicklung im Kaufvertrag festgeschrieben werden, darunter bspw. auch Mietpreisbindungen. Generell können unklar formulierteVergabekriterien zu einerVerfehlung der Intention führen.Andererseits können stark detaillierteVorgaben die Lösungsfindung erschweren. Mit den Grenzen der Planbarkeit von Kre- ativität ist umzugehen. Maßnahme, Instrument Anwendung des Konzeptvergabeverfahrens und vor- rangige Orientierung an Qualitätskriterien (Festpreis). Erweiterung der Qualitätskriterien zugunsten der Er- richtung und Integration von Kreativräumen. Hierbei muss jedoch ein öffentliches Interesse wie die Förde- rung sozialer oder kultureller Einrichtungen erkennbar sein. Sicherstellung der kulturellen und kreativen Zielset- zung im Kaufvertrag oder städtebaulichenVertrag. Vertragliche Festsetzung von Mietpreisen für kulturelle und kreative Nutzungen. Erstellen einer verwaltungsinternen Liste von potenzi- ellen Liegenschaften für die Konzeptvergabe, als Grundlage für eine häufigereAnwendung desVerfah- rens.Anwendung auch bei großen Entwicklungsgebie- ten. Kreative und kulturelle Nutzungen müssen stärker in den Fokus der Stadtentwicklungspolitik rücken, damit diese auch bei der Direktvergabe und derVergabe nach Höchstgebot verstärkt berücksichtigt werden. Beteiligung von Fachämtern und Fachausschüssen aus dem Bereich Kultur bei der Formulierung vonVergabe- kriterien und der Programmierung. Ausschreibungen zur Konzeptvergabe sollten in ange- messenem Maße detailliert sein und ein klares Pro- gramm bzw. eineVorplanung umfassen. Hierbei ist auch eine generelle Definition von kulturellen und kre- ativen Nutzungen vorzunehmen. Erstellung einer interkommunalen Sammlung von durchgeführten und abgeschlossenenVerfahren der Konzeptvergabe zur Übertragung von Erfahrungen. Austausch von bewährtenTextbausteinen für die For- mulierung vonVergabekriterien sowie Informationen über die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Projek- 1.2 36 tentwicklerInnen / InvestorInnen im Hinblick auf Kommunikation und rechtliche Belange. Bewerbung von Investoren in Zusammenarbeit mit passenden NutzerInnen aus dem Kultur- / Kreativbe- reich, zugunsten von bedarfsgerechten und umset- zungsorientierten Konzepten. Wirkung, Lösungsansatz Verpflichtung von ProjektentwicklerInnen / Investo- rInnen zur Bereitstellung von Flächen für kulturelle und kreative Nutzungen beim Kauf von städtischen Grundstücken. Expertise seitens derVerwaltung im Hinblick auf Kommunikation und rechtliche Belange im Umgang mit ProjektentwicklerInnen / InvestorInnen. Einflussnahme auf das Nutzungskonzept zugunsten kultureller und kreativer Nutzungen. Gewährleistung von festgesetzten, bezahlbaren Miet- preisen für kulturelle und kreative Nutzungen. Erstellen von klaren Kriterien und Definitionen bei der Ausschreibung, die genügend Spielräume bei der Kon- zeptentwicklung lassen, jedoch Fehlinterpretationen des Begriffs kultureller und kreativer Nutzungen aus- schließen. Qualitätvolle, bedarfsgerechte und umsetzungsfähige Konzepte durch interdisziplinäre Bewerbungen. Referenzen, übergeordnete Konzepte und Vorgaben Interessebekundungsverfahren fürMietobjekte im OberhafenquartierHamburg Interessebekundungsverfahren für Konzepte mit kultu- reller und kreativer Nutzung mitVorgabe fester Miet- preise im Quartier Oberhafen für die Güterhalle 3 und den Kreativspeicher M28. www.oberhafen-ev.de/interessenbekundung www.kreativgesellschaft.org/kreativspeicher-m28 Ähnliche Maßnahmen und Instrumente innerhalb des Katalogs 1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik 1.3 Erbbaurecht 1.4 Kreativräume in der kooperativen Baulandentwicklung 2.7 StädtebaulicheVerträge 37 Durch die Vergabe von Grundstücken an- hand von Kriterien, kann die Integration von kreativen und kulturellen Nutzungen verpflichtend festgeschrieben werden. temporäreAusstellungen SPACECOWBOYetc. St.Georg Steind amm Schauspielhaus Galerie derGegenwart Hamburger Kunsthalle Münzviertel Wendenstraße Hühnerposten Kunstverein AkademiederKünste/Galerien Deichtorhallen Elbphilharmonie Karolinenviertel Gängeviertel Flora City HBf. Kunst-und Kulturmeile Oberhafen isolierte Bürocontainer house in house Teilsanierung Überlegungen zur Nutzung Oberhafenquartier Hamburg, Einbindung in die bestehende Kulturlandschaft ERBBAURECHT Problem,Ausgangslage Aufgrund befristeter Mietverträge oder rasant steigen- der Mietpreise ist eine Standort- und Planungssicher- heit bei Kreativräumen oftmals nicht gegeben. DerVerkauf von Grundstücken ist irreversibel. Die Privatisierung von öffentlichen Grundstücken lässt LiegenschaftenTeil des freien Grundstücksmarktes werden. DieWahrung eines beabsichtigten kulturellen oder kreativen Nutzungszwecks über einen längerfris- tigen Zeitraum nach demVerkauf kann nur bedingt si- chergestellt werden. Maßnahme, Instrument Vergabe von Grundstücken als Erbbaurecht zum Er- richten oder Unterhalten eines Gebäudes.Vertragliche Festlegung von kulturellen oder kreativen Nutzungen alsVerwendungszweck sowie verbindliche Definition von Laufzeit und Erbbauzins. Vergabe von Grundstücken an Stiftung oder andere Gesellschafts- bzw. Körperschaftsformen, die das Erb- baurecht treuhänderisch vergeben. Wirkung, Lösungsansatz Langfristige Standortsicherheit für die Nutzer durch verlässlicheAussagen über die Dauer der Nutzung (in der Regel 99 Jahre, mind. aber 50 Jahre, danach ver- längerbar) und die Kosten. Verbleib des Grundstücks beim Erbbaurechtsgeber bei gleichzeitig langfristiger Einnahmen- und Planungssi- cherheit. Langfristige Gewährleistung der Zielsetzung der kul- turellen oder kreativen Nutzung für den Erbbaurechts- geber. VorhandeneAnsätze in Köln Orangerie-TheaterimVolksgarten, Köln Ein Erbbaurechtsvertrag mit demTrägerverein des Theaters wird aktuell in den politischen Gremien be- schlossen. Dadurch soll derVerein in Lage versetzt werden als Bauherr aufzutreten und städtische Förder- mittel für erforderliche Baumaßnahme einzusetzen. www.orangerie-theater.de Referenzen aus anderen Städten, übergeord- nete Konzepte und Vorgaben ExRotaprint, Berlin Erbbaurechtsvertrag von den Stiftungen trias und Edith Maryon an die ExRotaprint gGmbH mit dem Ziel der paritätischenVermietung an Gewerbebetriebe, soziale Einrichtungen und kulturelle Nutzungen, die sozial in- tegrativeAusrichtung des Projektes, sowie dessen ge- meinnütziger Status für die Projektentwicklung. www.exrotaprint.de www.maryon.ch www.stiftung-trias.de Rohrmeisterei, Schwerte Vergabe von Grundstück und Gebäude im Erbbaurecht durch die Stadt Schwerte an die gemeinnützige Bürger- stiftung Rohrmeisterei zur Nutzung als Kultur- und Bürgerzentrum zu einem symbolischen Zins. www.rohrmeisterei-schwerte.de Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner- halb des Katalogs 1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik 1.2 Vergabeverfahren undVergabekriterien 1.4 Kreativräume in der kooperativen Baulandent- wicklung 2.7 StädtebaulicheVerträge 4 Organisation undVernetzung 5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungsma- nagement 1.3 38 39 Durch die Vergabe als Erbbaurecht wird eine langfristige Standortsicherheit und eine Zweckbindung zugunsten kultureller und kreativer Nutzungen geschaffen. Funktionsweise des Erbbaurechts, ExRotaprint, Berlin © Daniela Brahm / ExRotaprint gGmbH KREATIVRÄUME IN DER KOOPERATIVEN BAULANDENTWICKLUNG Problem,Ausgangslage Neue (Wohn-) Quartiersentwicklungen sind oft direkt oder indirekt für dieVerdrängung bestehender Kreativ- räume verantwortlich, obwohl diese ursprünglich so- gar ein prägendes Element der Lagequalität darstellten. Durch die Bewohner neuerWohnungen wird ein zu- sätzlicher Bedarf an Kreativräumen ausgelöst. Die Bereitstellung von Flächen für Kreativräume, ins- besondere für diejenigen mit einer wenig kommerziel- lenAusrichtung, ist nur selten Bestandteil neuer Quartiersentwicklungen. Bei innerstädtischen Bauvorhaben lassen sich v. a. im Bereich desWohnungsbaus hohe Renditen erwirt- schaften, weshalb derWohnungsbau stark zugenom- men hat. Bei derAnwendung kooperativer Bauland- modelle wird die Übernahme der Kosten für soziale und technische Infrastruktur, dieVoraussetzung oder Folge der geplantenVorhaben mitWohnnutzung sind, durch denVorhabenträger vertraglich sichergestellt. Kreative und Kulturschaffende bevorzugen als Stand- ort gewachsene Strukturen in oder im Umfeld von ge- mischten Quartieren mit vielfältigen Synergieeffekten zu vorhandenen Nutzungen und bestehender räumli- cherAtmosphäre. Maßnahme, Instrument Erweiterung des bereits etablierten Kooperativen Bau- landmodells durch dieAufnahme kultureller und krea- tiver Nutzungen in den Katalog der Folgekosten z. B. als Flächen für kulturelle oder auch soziale Infrastruk- tur. Bereitstellung von Flächen bzw. Errichtung von Gebäuden oder Räumen für kulturelle und kreative Nutzungen durch den Investor /Vorhabenträger inner- halb des neuen Quartiers oder bei fehlender Eignung, alternativ an anderer Stelle im Stadtgebiet. Anwendung des Kooperativen Baulandmodells zu- gunsten kultureller und kreativer Nutzungen bei der Überplanung oderVerdrängung von Kreativräumen. Anwendung des Kooperativen Baulandmodells zu- gunsten kultureller und kreativer Nutzungen ab einer definierten Größe des Planvorhabens, z. B. inAbhän- gigkeit von derAnzahl der geplantenWohneinheiten. Verpflichtung des Investors /Vorhabenträgers zur Be- reitstellung von Flächen bzw. Errichtung von Gebäuden oder Räumen für kulturelle und kreative Nutzungen über einen mit demVorhabenträger zu schließenden städtebaulichenVertrag. Wirkung, Lösungsansatz Verpflichtung von Investoren undVorhabenträgern zur Bereitstellung von Flächen bzw. zur Errichtung von Gebäuden oder Räumen für kulturelle und kreative Nutzungen bei der Planung neuerWohngebiete. Faire Berechnungsmethode für den Bedarf an Kreativ- räumen bzw. alsAusgleich für deren Überplanung oder Verdrängung als Grundlage derVerpflichtung. Gerechte Beteiligung der Investoren und Bauherren an den Fol- gekosten im Bereich der kulturellen bzw. sozialen In- frastruktur. Schaffen neuer Kreativräume als Bestandteil neuer (Wohn-) Quartiere. Bei fehlender Eignung des Standorts, alternativ an an- derer Stelle im Stadtgebiet alsAusgleichs- oder Ersatz- fläche, vergleichbar mit demVorgehen bei Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung (Eingriffs-Ausgleichs-Regelung, Flächenpool, Ökokon- to etc.).Ausgleichsverpflichtungen zu mehreren Neu- planungen können gebündelt werden, wodurch gezielt Kultur-Cluster oder Kreativquartiere erweitert oder neu entwickelt werden können. VorhandeneAnsätze in Köln Kooperatives Baulandmodell, Köln Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde 2014 als Richtlinie zur Förderung des öffentlich geför- dertenWohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbe- günstigten an den Folgekosten eingeführt und 2017 fortgeschrieben. Das Modell verpflichtet die Planbegünstigten bei Plan- vorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen, 30 Prozent Geschossfläche (GF) fürWohnzwecke im öf- fentlich geförderten Segment zu errichten. Gleichzeitig 1.4 40 werden sie stärker in die Pflicht genommen, sich an den ursächlichen Folgekosten ihrerVorhaben zu betei- ligen. Dies gilt beispielsweise für Kindertagesstätten, Grünflächen und Spielplätze. Die Ermittlung des Mehrbedarfs erfolgt u. a. auf Grundlage der zu erwar- tendenAnzahl neuer Einwohner im Plangebiet. www.stadt-koeln.de KölnerKünstlerTheater, Köln Im Rahmen der Entwicklung des Quartiers „Grüner Weg“ wurde eine Fläche für das Kölner KünstlerThe- ater bereitgestellt. Das an einem anderen Standort im Stadtteil bestehendeTheater konnte in größere und modernere Räumlichkeiten umziehen und gleichzeitig im Stadtteil bleiben. Die Bereitstellung erfolgte in Form eines „gehobenen Rohbaus“, der durch dasThe- ater mit Eigen- und Fördermitteln ausgebaut wurde. DasTheater mietet und nutzt die Räume langfristig. Die Investorenverpflichtung wurde vertraglich verein- bart. Da auch der Investor profitierte, stellte das ge- meinsame Projekt eineWin-Win-Situation dar. Das Theater in der Nachbarschaft begünstigte dieVermark- tung derWohnungen, der Investor wurde öffentlich positiv wahrgenommen. www.k-k-t.de Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Verpflichtung von Investoren In der KEPwird empfohlen zu prüfen, ob Investoren verpflichtet werden können, bei der Entwicklung von großen Planungsgebieten/ -projekten Räume für Kul- tur mit zu planen und zu finanzieren, die anschließend in städtischen Besitz übergehen. Dies würde gewähr- leisten, dass in Neubaugebieten den kulturellen Be- dürfnissen zukünftiger Bewohnerinnen und Bewohner Rechnung getragen wird (vgl. Kulturentwicklungspla- nung 2019, S. 53; 144). www.kulturentwicklungsplan.koeln Ähnliche Maßnahmen und Instrumente innerhalb des Katalogs 1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik 1.2 Vergabeverfahren undVergabekriterien 1.3 Erbbaurecht 1.5 Planungskennwerte, Bestandsbewertung, Bedarfsermittlung 2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren 41 Beteiligung von Wohnungsbau-Vorhaben- trägern an den Folgekosten für die Verdrängung von bzw. den Mehrbedarf an kulturellen und kreativen Nutzungen. Kölner KünstlerTheater, Das Mädchen mit der roten Kappe © KKT. Kölner KünstlerTheater PLANUNGSKENNWERTE, BESTANDS- BEWERTUNG, BEDARFSERMITTLUNG Problem,Ausgangslage Gemeinwohlorientierte und soziokulturelle Kreativ- räume, z. B. als Orte der individuellen künstlerischen Entfaltung, der politischen und kulturellen Bildung, derTeilhabe oder Sozialisation bereichern das sozial- räumliche Umfeld im Quartier und stellen als kulturel- le Infrastruktur einenTeil der nicht öffentlich betriebenen Daseinsvorsorge dar. Trotz dieser wichtigen Funktionen besteht, anders als bei der technischen oder sozialen Infrastruktur, keine Methode zur Bemessung des Bedarfs bei der Neupla- nung vonWohnquartieren. Dadurch fehlen verbindli- che Planungskennwerte. Gleichermaßen besteht keine Bewertungsmethode, die die Ermittlung des nicht-monetärenWertes von beste- henden Kreativräumen ermöglicht. Insbesondere bei der Überplanung oder derVerdrängung von Kreativ- räumen durch neue Quartiersentwicklungen fehlt eine Grundlage zur Bewertung z. B. für das Schaffen eines Ersatzes oderAusgleichs. Maßnahme, Instrument Schaffen einer juristisch gesicherten Grundlage für die Ermittlung des Bedarfs an Kreativräumen, der durch Wohnungsbauvorhaben und die dadurch verursachte Erhöhung der Zahl der Einwohner entsteht; inAnleh- nung an die Bedarfsermittlung für die Bereitstellung von Einrichtungen der Nahversorgung oder der sozia- len Infrastruktur. Dabei ist die prognostizierte Ein- wohnerzahl im geplantenWohngebiet, dieAusstattung des Umfeldes mitAngeboten und Einrichtungen sowie der stadtweite bzw. teilweise regionale Bedarf zu be- rücksichtigen. Individuell zu berücksichtigen ist der Charakter und die stadträumliche Lage des geplanten Gebietes. Kulturschaffende und Kreative sollten bei Fragen der Bedarfsermittlung stets beteiligt werden. Ermittlung des nicht-monetärenWertes von bestehen- den Kreativräumen für das Quartier bzw. die Stadtge- sellschaft als Grundlage für die Bemessung von Flä- chen für den Ersatz (im räumlichen Zusammenhang mit dem Plangebiet) oderAusgleich (an anderer Stel- le).Anwendung im Falle der direkten Überplanung oder der durch die Einschränkung durch neueWohn- bebauung begründetenVerdrängung. Im Falle der Integration von kulturellen Einrichtungen in Neubaumaßnahmen über Planungskennwerte, sollte dasVorgehen inAnlehnung an die Eingriffs-Aus- gleichs-Regelung im Naturschutz erfolgen. Erstellen eines Kriterienkatalogs für kulturelle und kre- ative Nutzungsarten, für die eine Bedarfsermittlung oder Bestandsbewertung erfolgen soll.Als Mindestvor- aussetzungen sollten z. B. Offenheit, soziokulturelle Ausrichtung oder Gemeinwohlorientierung definiert werden. Wirkung, Lösungsansatz Gerechte Beteiligung der Investoren / Projektentwick- ler / Bauherren an den entstehenden Folgekosten für Kreativ- und Kulturräume im Rahmen von Neuplanun- gen vonWohnquartieren nach demVerursacherprinzip, auf Grundlage einer Ermittlungsgrundlage für den Be- darf und den Bestandswert. Bedarfsgerechte Neuentwicklung von Kreativräumen. Schaffen von Ersatz undAusgleich entsprechend des Bestandswertes. VorhandeneAnsätze in Köln Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Verpflichtung von Investoren In der KEPwird empfohlen zu prüfen, ob Investoren verpflichtet werden können, bei der Entwicklung von großen Planungsgebieten/ -projekten Räume für Kultur mit zu planen und zu finanzieren, die anschließend in städtischen Besitz übergehen. Dies würde gewährleis- ten, dass in Neubaugebieten den kulturellen Bedürfnis- sen zukünftiger Bewohnerinnen und Bewohner Rech- nung getragen wird. (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 53; 144). www.kulturentwicklungsplan.koeln 1.5 42 Ähnliche Maßnahmen und Instrumente innerhalb des Katalogs 1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik 1.2 Vergabeverfahren undVergabekriterien und -kriterien 1.4 Kreativräume in der kooperativen Baulandent- wicklung 2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungs- konzepte 2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren 2.8 Kartierung von bestehenden Kreativquartieren 43 Kennwerte für den Bedarf und den Be- standswert von Kreativräumen für die Neuplanung oder denAusgleich bei Ver- dränung. KOMMUNALE STADT- UND PROJEKT- ENTWICKLUNGSGESELLSCHAFTEN Problem,Ausgangslage In vielen Städten existieren Stadt- und Projektentwick- lungsgesellschaften, die imAuftrag der Kommune oder städtischer Unternehmen Stadtquartiere planen und entwickeln oder als Bauträger einzelne Gebäude realisieren. IhrAuftrag besteht, neben dem wirtschaft- lichen Erfolg, in derVerbesserung der baulich-räumli- chen Situation sowie ökologischer und gesellschaft- licherAspekte. Sie betrachten übergeordnete, quar- tiersbezogene bzw. gesamtstädtische Zusammenhänge stärker als privatwirtschaftliche Investoren und Projek- tentwickler. Unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft muss ein Gemeinwohlzweck erfüllt werden. Der Ein- fluss der Kommune auf dieTätigkeit der Gesellschaft wird durchVertreter der Kommune imAufsichtsrat kontrolliert und sichergestellt. Durch kommunale Stadt- und Projektentwicklungsge- sellschaften ist eine differenzierte Steuerung bei der Entwicklung von neuen Quartieren und Immobilien möglich. Maßnahme, Instrument Betrauung einer neuen oder bestehenden kommunalen Entwicklungsgesellschaft mit der Entwicklung von Kreativräumen oder -quartieren im Rahmen einer nachhaltigen, integrierten Stadtentwicklung. Etablierung neuer oder Ergänzung bestehender Kon- trollinstanzen zur Sicherstellung des Gemeinwohl- zwecks (hier: kulturelle oder kreative Nutzungen). Wirkung, Lösungsansatz Möglichkeit der direkten Umsetzung von raumbezoge- nen, kulturpolitischen Entscheidungen. Direkte und gezielte räumliche Steuerung der Ent- wicklung von Kreativräumen innerhalb des Stadtge- bietes. Planung, Entwicklung,Verwaltung undVermietung von Kreativquartieren und Kreativräumen durch die Kommune bzw. ein städtisches Unternehmen. Referenzen, übergeordnete Konzepte und Vorgaben Musikhaus „Karostar“ und steg Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH, Hamburg Das Musikhaus bietet Raum für junge Unternehmen und Existenzgründer aus der Musikbranche. Die Nutzer sollen profitieren von günstigen Mieten, der Imagewir- kung durch die gemeinsameAdresse, die gemeinsam genutzte Infrastruktur sowie den szenenahen Standort und das anregende Umfeld in St. Pauli. Entwickelt wurde das Musikhaus von der steg Stadter- neuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Ham- burg mbH, die auch dieVermietung übernimmt www.karostar.de www.steg-hamburg.de Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesell- schaft mbH, Linz (AT)Das hundertprozentigeToch- terunternehmen der Stadt Linz entwickelt, verwaltet, vermarktet und vermietet die „Tabakfabrik Linz“ als „produzierendes Kreativareal“. Das ehemalige Fabrikareal soll Raum für eineVielfalt an kulturellen und wirtschaftlichen Nutzungen bieten und dadurch als Labor für zukünftigeArbeits- und Le- bensweisen dienen. https://tabakfabrik-linz.at Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner- halb des Katalogs 1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik 1.3 Erbbaurecht 2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungskonzepte 2.2 Entwicklung von Kreativquartieren 1.6 44 45 Entwicklung von Kreativräumen durch kommunale, gemeinwohlorientierte Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaften. Karostar – Musikhaus St. Pauli, Hamburg © Matthias Ring/Icon Screen INTEGRIERTE PLANUNG BAULEITPLANUNG IMMISSIONSSCHUTZ 2 ÜBERGEORDNETE RÄUMLICH- STRATEGISCHE PLANUNGSKONZEPTE Problem,Ausgangslage Die Planung der räumlichen Entwicklung von Stadt ist eine hochkomplexe, multidisziplinäreAufgabe, die zahlreiche Fach- undThemenbereiche umfasst. Es bestehen unterschiedlicheAnsprüche und Bedarfe an den Raum und dieAusstattung der Stadt. In der Konkurrenz zu anderen Nutzungen und deren Bedar- fen um die verbleibenden Flächen bzw. die Flächen, die im Zuge vonTransformationsprozessen (Aufgabe oderVerlagerung großflächiger baulicher Nutzungen) frei werden, unterliegt die Kultur- und Kreativwirt- schaft in der Regel. Der Erhalt und die Entwicklung von Kreativräumen stehen häufig an einer der letzten Stellen in der Rangordnung der Flächenverteilung. Die drängendsten stadtplanerischen Fragen dieser Zeit dre- hen sich in erster Linie um dieWohnraumversorgung. Nachfolgend werden weitereThemen berücksichtigt, wie z. B. die Bereitstellung von Gewerbeflächen, In- frastruktureinrichtungen (Verkehr etc.), Schulen und Kitas, Flächen für Freiraum und Natur oder Flächen für Maßnahmen zurAnpassung an bzw.Vorbeugung von Klimawandelfolgen (Mobilitätswende, Frischluft- schneisen, Starkregenschutz etc.). Die Erfordernisse der verschiedenen Nutzungen sind berechtigt bzw. nachvollziehbar. Kreativräume, als wichtige Stadtbau- steine, die z. B. als Motor für die Entwicklung von Standort undWirtschaft sowie als Inkubator von sozia- len Netzen im Quartier wirken können, erfahren je- doch eine zu geringeWertschätzung bei der räumlichen Planung. Integrierte Stadtentwicklungsplanungen (z. B. Inte- grierte Stadtentwicklungs- oder Handlungskonzepte) betrachten die für die räumlich-funktionale Entwick- lung relevantenThemenfelder einer Stadt oder eines Stadtteils, wie z. B.Wohnbauflächenentwicklung, Mo- bilität, Umwelt und Soziales. Ziel der integrierten Stadtentwicklung ist die nachhaltige und umfassende (Weiter-) Entwicklung von Stadtquartieren, besonders vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen und gesteigerterAnforderungen an die Stadt alsWohn- ort,Arbeitsort und Lebensmittelpunkt. Während räumliche und funktionale Zusammenhänge umfangreicherTeil der Stadtentwicklungsplanung sind, findet die zeitliche Komponente der Nutzung und Entwicklung der Stadt bisher kaum Berücksichtigung in der integrierten Stadtentwicklung. Besonders bei Kreativräumen stellen Nutzungen in denAbend- und Nachtstunden einen wichtigen Bestandteil des Pro- gramms dar, welcher jedoch im verdichteten innerstäd- tischen Raum vielerlei Konflikte mit sich bringen kann. Darüber hinaus können viele kulturelle und kreative Nutzungen Zeitfenster und räumliche Nischen im Pro- zess der Entwicklung undVerwertung von Flächen be- setzen. In Form von Zwischennutzungen können sie auf Experimentierfeldern ihre Nutzungen temporär be- treiben und erproben. Problematisch sind auch der wenig verbindliche Cha- rakter von Stadtentwicklungsplanungen sowie deren große Planungs- und Umsetzungszeiträume. Daher werden integrierte Planungen und Konzepte den oft akuten Bedarfen einer vital und dynamisch agierenden Kulturszene oftmals nicht ausreichend gerecht. Maßnahme, Instrument Um den Schutz und die Entwicklung kreativer und kul- tureller Nutzungen stärker zu berücksichtigen, ist ein umfassendes Einbeziehen dieser Bedarfe im Rahmen einer integrierten, übergeordneten, räumlich-strategi- schen Planung erforderlich.Aussagen und Strategien zu Kultureinrichtungen, Kreativquartieren und kreativ ge- prägten Stadtteilen sind zu entwickeln. Standorte für dauerhafte und temporäre Nutzungen müssen erkannt und ausgewiesen werden. Bei der Planung sollten Kulturschaffende und Kreative einbezogen werden. Hierzu eignet sich eine gezielte Öffentlichkeitsbeteiligung oder auch die Beauftragung von Künstlern und Kreativen bei einer interdisziplinä- ren, kooperativen Planung. BestehendeAbhängigkeiten und Zusammenhänge in räumlicher und funktionaler, aber auch in zeitlicher Hinsicht sind zu berücksichtigen. D. h. die räumlich- funktionalenAspekte müssen mit den tageszeitlichen Aspekten der Nutzungen in Einklang gebracht werden, um Konflikte zu vermeiden und Synergien zu begünsti- gen. Im Sinne einer dynamischen und prozessorientier- ten Stadtentwicklung sollten räumliche und zeitliche Nischen zurAneignung durch Kulturschaffende und Kreative z. B. bei derTransformation großer innerstäd- tischerAreale identifiziert und deren Zwischennutzung ermöglicht werden. 2.1 48 Wirkung, Lösungsansatz Generell eigenen sich integrierte Stadtentwicklungs- konzepte zu einer stärkeren Berücksichtigung der Be- lange von Kreativräumen, auch gegenüber anderen Nutzungsarten. Die Planungen zeigen Strategien und Perspektiven zum Schutz bestehender Nutzungen oder zur Schaf- fung undVerortung neuer Nutzungen auf. Sie stellen für kulturelle Nutzungen zwar keine kon- krete Planungssicherheit dar, formulieren jedoch (poli- tisch abgestimmte) Entwicklungsrichtungen. Darüber hinaus sollten sie alsVorgaben dienen, die bei der an- schließenden Bauleitplanung zu berücksichtigen und umzusetzen sind. Integrierte Entwicklungskonzepte sind in vielen Fällen Voraussetzung für den Zugang zu Förderprogrammen und -mitteln. Somit besteht auch eine finanzielle Rele- vanz für die räumliche Entwicklung von Kreativräu- men. Referenzen, übergeordnete Konzepte und Vorgaben Integriertes Handlungsraumkonzept „Rund um den Ostbahnhof – Ramersdorf – Giesing“ (2018), München Der Münchner Kultur- und Kreativwirtschaft wird ein erheblicherAnteil am starkenWirtschaftsstandort der Metropolregion zugesprochen. Im Handlungsraum befindet sich eine besondere Konzentration der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Strategie sieht Freiräume für künstlerische Kreativität und die Förderung einer vielfältigen Kulturlandschaft vor. Der aktiveAus- tausch zwischen Kultur und Kreativwirtschaft wird als förderlich für die Innovationskraft angesehen. www.muenchen.de/Perspektive-Muenchen Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Frankfurt 2030+“ (2019), Frankfurt Kultur wird in Frankfurt als einer der zentralen Fakto- ren der Stadtentwicklung angesehen, vor allem die kulturelleVielfalt wird für den Erhalt lebendiger Quar- tiere und die Gestaltung einer lebenswerten und lang- fristig tragfähigen Entwicklung der Stadt als ausschlaggebend angesehen. www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/frankfurt_2030 Ähnliche Maßnahmen und Instrumente innerhalb des Katalogs 2.2 Entwicklung von Kreativquartieren 2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren 2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne 2.8 Kartierung von bestehenden Kreativräumen 2.9 Kartierung potenzieller Flächen und Räume 3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung 5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungs- management 49 Stärkeres Einbeziehen kreativer und kultureller Raumbedarfe im Rahmen strategischer Planungskonzepte. ENTWICKLUNG VON KREATIVQUARTIEREN Problem,Ausgangslage Viele Kulturbetriebe sind in der Regel nicht in der Lage, dem immobilienwirtschaftlichemAufwertungs- druck im Zuge der Gentrifizierung dauerhaft Stand zu halten. Kulturschaffende und Kreative sind aufgrund ihrer Einkommenssituation oftmals vom Immobilien- markt ausgeschlossen. Synergieeffekte innerhalb der Community von Kultur- schaffenden und Kreativen sind für derenArbeit aus- schlaggebend. Die räumliche Nähe derArbeitsorte zueinander erleichtert derenTätigkeit. DieArbeitszeiten unterscheiden sich zu „regulären Er- werbstätigkeiten“. Durch eine zunehmende Über- schneidung vonArbeits- undWohnort sind Zugäng- lichkeit und Nutzbarkeit der Räume rund um die Uhr gefordert. Kreativräume werden oftmals auch fürVeranstaltun- gen genutzt und bedürfen einer entsprechenden Infra- struktur und einerAkzeptanz der Nachbarschaft. Ehemalige Produktionsstätten eignen sich aufgrund ih- rer baulichen Eigenschaften (massive Bauweise, Mög- lichkeit derAnlieferung, hohe Decken, Möglichkeit der flexiblen Unterteilung der großflächigen Räume in kleinere Einheiten etc.) besonders für die Nutzung durch Kreative und Kulturschaffende. Ehemalige innerstädtische Produktionsorte, Kasernen, Krankenhäuser etc. sind oftmals baukulturell bedeu- tend und zeichnen sich durch eine besonders robuste Baustruktur aus. Die großflächigen Gebäude entspre- chen jedoch nicht mehr denAnforderungen einer ge- werblichen Nutzung und sind angesichts des ange- spannten Marktes fürWohnimmobilien vom Rückbau bedroht. Maßnahme, Instrument Entwicklung und Umsetzung von Kreativquartieren. Sicherung von aus der Nutzung gefallenen Flächen und Gebäuden durch das Überführen bzw. denVer- bleib in städtischem Besitz zurVerhinderung von Ne- gativentwicklungen. Prüfen der Möglichkeiten für Denkmalschutzsatzun- gen,Veränderungssperre etc. um möglichen Rückbau abzuwenden. Bündelung von Interessen und Schaffen von Rechtsi- cherheit. Organisation der zukünftigen NutzerInnen z. B. in Form von Genossenschaften, Interessensvereini- gungen,Vereinen oder ähnlichem. Vergabe der Flächen als Erbbaurecht oder anhand von Vergabekriterien, um Planungssicherheit zu erlangen und unerwünschte Nutzungen auszuschließen Qualitätssicherung bei derVergabe an Projektentwick- ler. Bevorzugung vonAnbietern, welche im kulturellen Kontext bereits Erfahrungen sammeln konnten und ver- gleichbare Projekte erfolgreich umgesetzt haben. Wirkung, Lösungsansatz Durch die Umgestaltung zu Kreativquartieren und der damit verbundenen Möglichkeit zur Nutzungsmischung und Schaffung öffentlicherAngebote, können unge- nutzte, ehemals weniger zugänglicheAreale revitali- siert und geöffnet werden. Die vielfältigen, kulturellen Orte schaffen positive Ef- fekte auf die umliegenden Quartiere und die Gesamts- tadt und erreichen teilweise überregionale oder internationale Bedeutung. Die lokale Szene an Kulturschaffenden und Kreativen erhält durch Kreativquartiere und die damit verbunde- nen Standort- und Planungssicherheiten gute Entwick- lungsmöglichkeiten. NegativeAuswirkungen einzelner Kulturorte, wie z. B. Lärmbelastung kommen innerhalb von Kreativquartie- ren deutlich weniger stark zumTragen. Referenzen, übergeordnete Konzepte und Vorgaben Viktoria Kaserne, Hamburg Gemeinschaftlich betriebener Produktionsort für Kunst, Kultur und Gestaltung, Gewerbe und Bildung, kleine Firmen sowie soziale Organisationen. Die aus Kreati- ven und Kulturschaffenden bestehende Genossenschaft 2.2 50 fux eG kaufte und sanierte die ehemaligen Kasernen- gebäude und schuf den neuen Standort. https://www.fux-eg.org Baumwollspinnerei, Leipzig Das großflächige Fabrikgelände imWesten Leipzigs stellte zu Beginn des 20. Jahrhunderts die größte Spin- nerei des Kontinents dar. Heute bietet dasAreal Raum für Galerien,Ausstellungsflächen,Werkstätten, Künst- lerateliers, Handwerksbetriebe,Theater, Kino und Freizeitinfrastruktur. www.spinnerei.de AEGAreal, Nürnberg DasWerksgelände derAEG zwischen Nürnberg und Fürth, war bis 2005Arbeitsort von zeitweise über 5.000Angestellten. Nach Schließung des Betriebs er- folgte ab 2007 die Revitalisierung des Geländes zu ei- nem Ort für Bildung und Forschung, Design und Handwerk, Dienstleistungen und Handel, Produktion, Kunst und Kultur und Gastronomie. www.aufaeg.de Kreativquartier, München Das 20 ha großeAreal der ehemaligen Luitpoldkaser- ne und angrenzender Gebiete soll zu einem urbanen Stadtquartier weiterentwickelt werden, in demWoh- nen undArbeiten mit Kunst, Kultur undWissen ver- knüpft werden. Denkmalgeschütze Industriehallen sollen ein kulturelles und kreativwirtschaftliches Zen- trum bilden. Die im nördlichenTeil desAreals bereits etablierte lebendige Kunst- und Kulturszene wird in die Planungen integriert und soll zur Identitätsbildung des neuen Quartiers beitragen. www.muenchen.de www.kreativquartier-muenchen.de Freilagerauf dem Dreispitz-Areal in Basel Transformation eines Gewerbe- und Lagergebietes zu einem neuen städtischen Quartier mit Flächen für Kul- tur und Kreativwirtschaft. Rund um die drei Hauptnut- zungen „Schaulager“, „Hochschule für Gestaltung und Kunst (HGK)“ und „Haus der elektronischen Künste Basel (HeK)“ konzentrieren sich zahlreiche verschie- dene kulturelleAkteure und deren Räumlichkeiten wie Institutionen, Künstlerateliers, Galerien, kreativwirt- schaftliche Gewerbebetriebe und ein Radiostudio. www.dreispitz.ch Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner- halb des Katalogs 2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungskonzepte 2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren 2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne 51 Entiwcklung von Kreativqurtieren als Biotope kreativer und kultureller Nutzungen. Darstellung der Viktoria Kaserne, Hamburg © Christina Gransow PLANUNGSKOOPERATION UND BETEILIGUNGSVERFAHREN Problem,Ausgangslage Bei planerischen Entwicklungsprozessen und -konzep- ten ist oft eine fehlende oder nur oberflächlicheAus- einandersetzung mit den Belangen der Kultur- und Kreativwirtschaft festzustellen. Kreativnutzungen haben teilweise sehr spezifischeAn- forderungen an dieAusstattung von Räumen, Gebäu- den oder Quartieren, z. B. in Bezug auf Gebäudetechnik, Internetverbindung, Flucht- und Ret- tungswege, Schallschutz,Verkehrsanbindung, Nut- zungscluster, Laufkundschaft. Zudem werden Grund- stücke oder technische Infrastruktur oftmals gemein- schaftlich genutzt, wodurch ein erhöhterAbstim- mungsbedarf mit den zukünftigen NutzerInnen und Regelungsbedarf auf juristischer Ebene bestehen. Kulturschaffende und Kreative setzten sich oft intensiv und kritisch mit ihrer räumlichen Umgebung in der Stadt auseinander. Ihre aus der schöpferischenTätig- keit erwachsene, praktisch-explorative Herangehens- weise und die Beschäftigung mit innovativen und zukunftsorientiertenThemen ermöglichen eine andere Perspektive auf Stadt und deren Entwicklung. Bei Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren zur Bauleit- planung oder zu integrierten Entwicklungsplanungen besteht die Möglichkeit, Bedarfe zu äußern und Stel- lungnahmen abzugeben, die alsAbwägungsgegenstand im Planungsverfahren zu berücksichtigen sind. Die Teilnahme von Kulturschaffenden und Kreativen an solchenVerfahren ist in der Regel hoch. Dennoch be- steht teilweise Handlungs- undVerbesserungsbedarf bei der Form derAnkündigung und Einladung dieser Formate. Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigenTrä- ger öffentlicher Belange zu Planverfahren werden die Kultur- und Kreativwirtschaft und Kulturämter nicht umfassend beteiligt. Maßnahme, Instrument Auf allen Ebenen der Planung von Kreativräumen (übergeordnete Stadtentwicklungsplanung, städtebau- liche und hochbauliche Projekte) sollten Initiativen und Netzwerke von Kulturschaffenden und Kreativen vor Ort einbezogen werden. Bildung von interdisziplinären Planungsteams (z. B. Stadtplaner und Kulturschaffende) bei der Erarbeitung von Planungen. GezielteAusschreibung von Planungswettbewerben mit derAufforderung zur Bildung von Planungsteams mit Kulturschaffenden und Kreativen. Kulturschaffende und Kreative sollten von bestehenden Angeboten der Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB) Gebrauch machen und sich aktiv einbringen. GezielteAnsprache von Kulturschaffenden und Kreati- ven bei Beteiligungsverfahren zu kulturrelevanten Pla- nungen. Bildung vonArbeitskreisen, RundenTischen etc. zu kulturellenThemen. Verankerung vonVertreterInnen der Kultur- und Krea- tivwirtschaft in verfahrensbegleitenden Beratungsgre- mien. Einbeziehen von Kulturämtern bei der Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange (gem. § 4 BauGB). Einbeziehen von Interessenverbänden und Netzwerken der Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Beteiligung der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belan- ge (gem. § 4 BauGB) alsTräger öffentlicher Belange bzw. gleichberechtigt. Qualifizierung und Fortbildung vonVertreterInnen von Interessenverbänden und Netzwerken der Kultur- und Kreativwirtschaft, um eine qualifizierte Beteiligung bei Verfahrensabläufen zu ermöglichen. Wirkung, Lösungsansatz Eine umfassende Beteiligung und Zusammenarbeit mit Akteuren und deren Interessenvertretern ermöglicht die Identifikation derAnsprüche an kulturell und kreativ genutzte Räume, Gebäude und Gebiete.Auf dieser Grundlage kann eine bedarfsgerechte Planung erfolgen. Synergieeffekte zwischen unterschiedlichen kulturellen Nutzungen können bereits in der Planungsphase identi- 2.3 52 fiziert werden, wodurch eine effektive und ökono- misch optimierte Planung zugunsten der zukünftigen NutzerInnen entwickelt werden kann. Beteiligungsprozesse können dazu dienen, bestehende Konflikte zwischen kulturellen Nutzungen und ande- ren Nutzergruppen zu thematisieren und zu moderie- ren. NutzerInnen von Kreativräumen können im Rahmen derVeranstaltungen der Öffentlichkeitsbetei- ligung über ihreArbeit informieren undAnliegen kundtun. Ein gesteigertes Maß an Mitbestimmungsmöglichkei- ten im Zeitraum der Planung steigert imAllgemeinen, und so auch bei der Nutzung durch Kulturschaffende und Kreative, die spätereAkzeptanz und Identifikation mit den Planungen. Durch die Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden und Kreativen kann zudem, über die Expertise für die Be- lange der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Inte- gration von Kreativräumen in die Planung hinaus, auch ein Beitrag für eine innovative, zukunftsorientier- te Stadtentwicklung in anderenThemengebieten gene- riert werden. VorhandeneAnsätze in Köln Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Beteili- gung und Beauftragung von Kunst- und Kultur- schaffenden bei städtischen Planungsprozessen In der KEPwird vorgeschlagen, Kunst- und Kultur- schaffende bei der Stadtentwicklung aktiv miteinzube- ziehen und deren Ideen undAnregungen hinsichtlich einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Stadtent- wicklung und ästhetische, baukünstlerische und denk- malpflegerische Fragen nach Möglichkeit in die Planungen zu integrieren. Dezernatsübergreifend sol- len Leitlinien undVerfahrenskonzepte für eine intensi- vierte Integration baukultureller und künstlerischerer Aspekte in die Stadtentwicklung erarbeitet werden (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 90-91). www.kulturentwicklungsplan.koeln Referenzen aus anderen Städten, übergeordnete Konzepte und Vorgaben KooperativesWerkstattverfahren Haus derStatistik, Berlin Der amAlexanderplatz gelegene 45.000 m²große Ge- bäudekomplex steht seit 10 Jahren leer und wurde als unvermarktbar angesehen. Durch das Engagement von Kulturschaffenden, Kreativen, Politikern und Bürgern wurden 2015 die bisherigen Pläne für denVerkauf an Investoren und der geplanteAbriss verhindert. Um ein gemeinwohlorientiertes Modellprojekt zu realisieren, wurde das Gebäude Ende 2017 durch das Land Berlin erworben. Zukünftig sollen Räume für Kunst, Kultur, Soziales und Bildung, bezahlbaresWohnen sowieVer- waltungsnutzungen entstehen. Das Modellprojekt wird kooperativ und gemeinwohlorientiert entwickelt. Fünf Kooperationspartner („Koop5“) arbeiten seit Januar 2018 in gemeinsamerVerantwortung an der gemein- wohlorientierten Entwicklung des Hauses der Statistik. www.hausderstatistik.org Kreativquartiernördliche Innenstadt, Essen Ab Ende 2014 wurde durch die Stadt Essen in Zusam- menarbeit mit dem Bundesverband fürWohnen und Stadtentwicklung e.V. ein Beteiligungs- undAus- tauschprozess initiiert, der die Entwicklung der nördli- chen Innenstadt zu einem Kreativquartier vorsah. Die Bewohnerschaft und weitere lokaleAkteure wurden aktiv in das mehrschichtigeVerfahren einbezogen, um gemeinsam mit der Stadtverwaltung Maßnahmen für das Kreativquartier zu entwickeln. www.kq-essen.de Perspektivenwerkstatt Kreativquartier, München Zielgerichtete, innovative Formen der Öffentlichkeits- beteiligung stellten im gesamten Entwicklungsprozess des Kreativquartiers einen zentralen Baustein dar. So- wohl das städtische Kulturreferat als auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sind in die Organi- sation der Beteiligungsveranstaltungen eingebunden. Diese umfassten z. B. eine Perspektivenwerkstatt zur kooperativen Quartiersentwicklung, ein Expertenge- spräch zur Nachhaltigkeit, einen Erfahrungsaustausch zu vergleichbaren Projekten, eineAusstellung und Po- diumsdiskussion zum städtebaulichen und landschafts- planerischen Ideenwettbewerben. www.muenchen.de/Dachauerstrasse-Werkstattge- spraech 53 Gezieltes Einbeziehen der Expertise und der Innovationskraft von Kreativen und Kulturschaffenden in Planungsprozessen. Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner- halb des Katalogs 2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungskonzepte 2.2 Entwicklung von Kreativquartieren 2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne 2.8 Kartierung von bestehenden Kreativräumen 2.9 Kartierung potenzieller Flächen und Räume 3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung 4 Organisation undVernetzung 5.1 Flexible Neubaustrukturen 5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungsmanagement 54 Veranstaltungsort Werkstatt, Eindrücke des Werkstatt- verfahrens, Haus der Statistik, Berlin 55 Eindrücke des Beteiligungsverfahrens, Hallen Kalk, Köln STEUERUNGSMÖGLICHKEITEN DURCH BEBAUUNGSPLÄNE Problem,Ausgangslage Bei derAufstellung, der Änderung und Ergänzung von Bebauungsplänen bestehen Möglichkeiten zur Siche- rung von Kreativräumen im Bestand und zur Entwick- lung neuer Kreativräume hinsichtlichArt und Maß der baulichen Nutzung. Kulturelle und kreative Nutzungen können im Bebau- ungsplan durch verschiedeneArten der baulichen Nut- zung bzw. als Flächen für den Gemeinbedarf festgesetzt werden. DieArt der baulichen Nutzung (gem. § 9Abs. 1 Nr. 1 BauGB) lässt sich anhand von verschiedenen Baugebietskategorien (gem. §§ 2 bis 11 BauNVO) festsetzen. Je nach Baugebiet sindAnlagen für kulturelle oder soziale Zwecke und gewerbliche Nutzungen allgemein oder ausnahmsweise zulässig. Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (gem. § 12 Abs. 3 BauGB) können zudem eigene bauliche oder sonstige Nutzungen (Baugebietstypen) differenziert festgesetzt werden, die von den Bestimmungen der Baunutzungsverordnung abweichen. Bei planungsrechtlichen Festsetzungen einesAnge- botsbebauungsplans sind die Maßnahmen als Mittel zum Ermöglichen und Begünstigen der kulturellen und kreativen Nutzung zu verstehen. Bei einem vorhaben- bezogenen Bebauungsplan verpflichtet sich derVorha- benträger zur Umsetzung der Festsetzungen im Durchführungsvertrag. Die Nutzungsarten und Zweckbestimmungen von Kre- ativräumen sind höchst vielfältig. Daher entziehen sie sich oft einer differenzierten Festsetzung durch die konventionellen Gebietskategorien der Baunutzungs- verordnung (BauNVO). Ohne eine Differenzierung kann nicht gewährleistet werden, dass ausschließlich die beabsichtigten Nutzungsarten entstehen. Eine star- re Festsetzung der zulässigen Nutzungsarten wider- spricht jedoch dem wandlungsfähigen, flexiblen Charakter der kulturellen und kreativen Nutzungen. Maßnahme, Instrument Durch dieAnwendung bestehender Festsetzungsmög- lichkeiten der Baugesetzgebung können Rahmen- bedingungen geschaffen werden, welche die Entwicklung und Sicherung von Kreativräumen be- günstigen. Folgende Festsetzungen sind zudem mit ei- nem innerstädtischen Gebietscharakter vereinbar: AllgemeineWohngebiete (WA):Anlagen für kulturel- le oder soziale Zwecke und nicht störende Handwerks- betriebe sind allgemein und nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zulässig. Mischgebiete(MI):Anlagen für kulturelle oder soziale Zwecke, Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäu- de sowie bestimmteVergnügungsstätten sind allgemein zulässig. Urbane Gebiete(MU):Anlagen für kulturelle oder so- ziale Zwecke, Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Büro- gebäude sind allgemein, bestimmteVergnügungsstätten sind ausnahmsweise zulässig. Kerngebiete(MK):Anlagen für kulturelle oder soziale Zwecke, Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäu- de sowieVergnügungsstätten sind allgemein zulässig. Gewerbegebiete(GE): Unterbringung von nicht erheb- lich belästigenden Gewerbebetrieben.Anlagen für kul- turelle oder soziale Zwecke undVergnügungsstätten sind ausnahmsweise zulässig. Sonstige Sondergebiete(SO):Als sonstige Sonderge- biete sind solche Gebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO wesentlich unterscheiden. Für sonstige Son- dergebiete lässt sich die Zweckbestimmung und dieArt der Nutzung für Kultur- und Kreativwirtschaft festset- zen. Flächen für den Gemeinbedarf (gem. § 9Abs. 1 Nr. 5 BauGB) sind Grundstücke, die durch eine dauerhafte Zweckbindung (hier:Anlagen für kulturelle oder sozia- le Zwecke) privatwirtschaftlichem Gewinnstreben ent- zogen sind, ohne jedoch im Sinne eines Gemeinge- brauchs jedermann ohneWeiteres zugänglich sein zu müssen. Es kommt nicht darauf an, dass der Gemeinbe- darfszweck durch einen öffentlichenTräger wahrge- nommen wird (vgl. Kleiber 2016, 567). Generell besteht die Möglichkeit dieArt der baulichen Nutzung innerhalb der festgesetzten Baugebiete im Rahmen der jeweils zulässigen Nutzungen, individuell zu differenzieren und zu gliedern (gem. § 1Abs. 7 BauNVO).Wenn besondere städtebauliche Gründe (z. B. die Errichtung oder der Erhalt kultureller und kreati- 2.4 56 ver Nutzungen, aufgrund ihrer positivenWirkung auf das Umfeld) dies rechtfertigen, kann z. B. festgesetzt werden, dass in bestimmten Geschossen, Ebenen oder sonstigenTeilen baulicherAnlagen nur einzelne oder mehrere der in dem Baugebiet allgemein zulässigen Nutzungen zulässig/unzulässig sind oder alsAusnah- me zugelassen werden können. Dadurch kann etwa die Erdgeschosszone ausschließlich einer kulturellen Nut- zung vorbehalten werden. Insbesondere bei Urbanen Gebieten (MU) erfordern die Gliederung und Differenzierung keiner besonderen Begründung (gem. § 6aAbs. 4 BauNVO). Die dadurch ermöglichte funktionale Mischung lässt sich, entspre- chend den verschiedenen Lebenswelten undAnforde- rungen von Kultur- und Kreativräumen, räumlich besonders eng verzahnen. Verträgliche Nutzungen können daher, entsprechend dem Leitbild einer funktional gemischten Stadt, ne- ben- bzw. übereinander ermöglicht werden. Für kultu- relle und kreative Nutzungen, die in Bezug auf ihr Emissionsverhalten mitWohnnutzungen in räumlicher Nähe existieren können, sollten gemischten Bauge- bietskategorien aus der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden. Bei der Neuplanung sollten die Möglichkeiten von Synergien zwischen verschiedenen Nutzungen in Be- zug auf die Nutzungszeiten und die Schallsensitivität berücksichtigt werden. So könnten bspw. Einzelhandel und Club kombiniert werden und an vorbelasteten Standorten wie Bahntrassen angesiedelt werden. Durch die Festsetzung von besonders für Kreativräu- me geeigneten Maßen, wie etwa der Geschosshöhen oder Raumgrößen im Erdgeschoss kann eineAnsied- lung dieser Nutzungen begünstigt werden (gem. § 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO). Wirkung, Lösungsansatz Sicherung von Kreativräumen im Bestand. Entwicklung neuer Kreativräume bzw. Schaffen von begünstigenden Rahmenbedingungen. Ermöglichen einer funktionalen Mischung und Nut- zungsdifferenzierung bei Neuplanungen. VorhandeneAnsätze in Köln Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Bestandschutz fürbestehende Kulturinstitutionen In der KEPwird einen Bestandsschutz für bestehende Kulturinstitutionen vorgeschlagen. Dieser soll die Verdrängung oder gar Zerstörung gewachsener Kultur verhindern und eine Integration kulturell genutzter Gebäude in Neuplanungen ermöglichen. Dadurch sollen Kulturräume bewahrt und interessantere städtebauliche und architektonische Lösungen provoziert werden (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 54). www.kulturentwicklungsplan.koeln Referenzen aus anderen Städten, übergeord- nete Konzepte und Vorgaben VorhabenbezogenerBebauungsplan "Kreativ-Kontor" in Erfurt Mit dem Ziel auf demAreal einer ehemaligen DDR- Großhandelsgesellschaft ein Zentrum für die Kultur- und Kreativwirtschaft zu errichten, beantragte einVor- habenträger dieAufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In dem sog. Kreativ-Kontor soll eine Nutzungsmischung ausArbeitsräumen, Künstlerwerk- stätten undAteliers, verbunden mit einer Fläche für Groß- und Einzelhandel mit dem Schwerpunkt Künst- lerbedarf entstehen.AlsArt der baulichen Nutzung wurde ein Sonstiges Sondergebiet (SO) festgesetzt. Somit sind nicht erheblich belästigenden Gewerbebe- trieben,Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke so- wie Einzelhandel im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit Gewerbebetrieben und Räumen freiberuflich tätiger zulässig. Die Planung wurde als Satzung beschlossen und ist seit Mai 2019 rechtskräf- tig. www.erfurt.de Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner- halb des Katalogs 2.1 Übergeordnete räuml.-strat. Planungskonzepte 2.2 Entwicklung von Kreativquartieren 2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren 2.6 Baul.-techn. Schallschutz & Planungsrecht 2.7 StädtebaulicheVerträge 57 Begünstigende Rahmenbedingungen für Kreativräume durch die entsprechenden Festsetzungen vonArt und Maß der baulichen Nutzung. IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE REGELUNGEN Problem,Ausgangslage Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unter- scheidet zwischen zwei Lärmquellen: Zum Schutz der Wohnbevölkerung vorVerkehrslärm sind Festsetzun- gen zum passiven Lärmschutz im Bebauungsplan zu- lässig. Geht der Lärm jedoch von gewerblichen Nut- zungen aus, können keine passiven Lärmschutzmaß- nahmen für die Sicherstellung gesunderWohn- und Arbeitsverhältnisse in umliegenden Gebäuden festge- setzt werden, da der maßgebliche Immissionsort auße- rhalb des schutzbedürftigen Raums liegt. Diese Unter- scheidung bei der Definition der Lage des maßgebli- chen Immissionsorts bei verschiedenen Lärmarten in der Bundesimmissionsschutzgesetzes entspricht nicht den aktuellen technischen Schallschutzmöglichkeiten. Kulturelle und kreative Nutzungen werden in der Re- gel als Gewerbe bzw. als Gewerbebetriebe besonderer Art (Vergnügungsstätten) definiert. Hierbei dient die erwerbswirtschaftlicheAusrichtung als Begründung. Gegen eine Definition als Gewerbebetrieb können je- doch die kulturelle, künstlerische oder sozialeAusrich- tung dieser Nutzungen sprechen. Einhergehend mit der bauordnungsrechtlichen Defini- tion als Gewerbe ist dieVerpflichtung zum Lärm- schutz nach demVerursacherprinzip. Zur Einhaltung der bestehenden Immissionsrichtwerte (gem.Techni- scheAnleitung zum Schutz gegen Lärm –TA-Lärm) bezüglich der schutzbedürftigen Nachbarschaft sind ausschließlich Maßnahmen an der Lärmquelle zulässig (aktiver Lärmschutz).V. a. bei Kreativräumen wie Clubs mit nächtlichen Nutzungen bestehen oft große Schwierigkeiten, die Richtwerte einzuhalten, da die Lärmbelastung von Besuchern ausgeht, die sich vor demVeranstaltungsraum aufhalten (beimWarten auf Einlass oder auf dem Hin- oder Rückweg). Maßnahme, Instrument Definieren von Kreativräumen als kulturelle bzw. sozi- ale Einrichtungen anstatt als Gewerbe im Sinne im- missionsschutzrechtlicher Regelungen. Änderung des zweigeteilten auf Bundesebene Lärm- rechts,Weiterentwicklung derTALärm, mit der Mög- lichkeit nachTALärm auch passiven Schallschutz anzuwenden.Verlagerung des maßgeblichen Immissi- onsorts ins Innere des schutzbedürftigen Raums, um zum Schutz vor gewerblichem Lärm passive Maßnah- men zu legitimieren. Anwendung des „Agent of Change“-Prinzips in der Ge- setzgebung, wodurch dieVerantwortung für Schall- schutzmaßnahmen verlagert wird. Nicht derVerursa- cher der Emissionen ist verantwortlich, sondern dieje- nige Nutzung, welche durch eineVeränderung derAus- gangssituation den Handlungsbedarf geschaffen hat. Als Beispiel kann eine neu errichteteWohnbebauung im Umfeld einer bestehenden lärmemittierenden, kultu- rellen Nutzung genannt werden („heranrückende Wohnbebauung“). Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in Bebauungsplänen bei schutzbedürftigen Nutzungen im Umfeld von lauten Nutzungen bzw. Einfordern solcher Maßnahmen bei Genehmigungsverfahren nach § 34 BauGB. Wirkung, Lösungsansatz Durch einenVerzicht auf dieAnwendung des Gewerbe- begriffs bei Kreativräumen (allgemeine Möglichkeit zur Definition als kulturelle bzw. soziale Einrichtungen bzw. Festsetzung durch einen vorhabenbezogenen Be- bauungsplan) sowie durch eine grundlegende Änderung der immissionsschutzrechtlichenVorgaben wird der rechtliche Rahmen für die Zulässigkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen bei schutzbedürftigen Nutzun- gen in der Umgebung geschaffen. Zum Einhalten von Immissionsrichtwerten, aufgrund von Clublärm etc., wären Maßnahmen auch auf Seiten der schutzbedürftigen Nutzung (z. B.Wohnen) mög- lich. ErhöhteWohnqualität fürAnwohnerInnen im Umfeld von lauten Nutzungen wie Musikspielstätten durch pas- sive Lärmschutzmaßnahmen. Generelle Förderung einer Nutzungsmischung und Ko- existenz innerhalb innerstädtischer Quartiere durch eine Anpassung der Lärmgesetzgebung. 2.5 58 Referenzen, übergeordnete Konzepte und Vorgaben The London Plan, „Agent of Change“ – Prinzip, London (UK) Im Rahmen des Londoner Stadtentwicklungsplans „The London Plan“ wird dieAnwendung des „Agent of Change“-Prinzips, insbesondere zum Schutz von bestehenden „Grassroots MusicVenues“ (kleine, oft unabhängige Musik- Spielstätten) eingeführt. Das Prinzip verlagert dieVerantwortung für den Lärm- schutz auf die Seite der neu geplanten Nutzungen in der Umgebung von bestehenden Nutzungen, da sie die Verursacher von Lärm-Belastungssituation sind. Der Verursacher der Belastungssituation ist demnach für baulich-akustische Gestaltungsmaßnahmen verant- wortlich. www.livemusikkommission.de/agent-of-change Bundespolitische Forderungen derLIVEKOMM zurBundestagswahl 2017: Für die Bundestagswahlen 2017 stellte die LIVE- KOMM (LiveMusikKommission –Verband der Mu- sikspielstätten in Deutschland e.V.) bundespolitische Forderungen für den „Kulturraumschutz“ durch ge- setzliche Mittel auf, u. a.: • Einführung eines „Kulturgebietes“ in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer Nachtruhe, die nach 22 Uhr beginnt, und einem nächtlichen Immissionsrichtwert von 70 dB (A) • Verpflichtung von Investoren von Bauprojekten zur Rücksichtnahme auf benachbarte Live- Musik-Spielstätten und kulturelle Einrichtungen • Einordnung von Musikclubs als kulturelle Einrichtungen u. a. im Gewerberecht, Baurecht und Bauplanungsrecht www.livemusikkommission.de/Bundespolitische-For- derungen DüsseldorferErklärung zum Städtebaurecht: No- vellierung des zweigeteilten Lärmrechtes, Deut- sches Institut fürStadtbaukunst (2019), Düsseldorf Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) mit seinenVerordnungen sieht eine Zweiteilung des Lärm- rechts fürVerkehr einerseits und Gewerbe andererseits vor. Maßnahmen zum Schutz vor Gewerbelärm (in der Regel auch Kultur- und Kreativräume, insbesondere Musikclubs) sind rechtlich nur wirksam an der Lärm- quelle (aktiver Lärmschutz). Die Zulässigkeit des pas- siven Lärmschutzes zum Schutz von Gewerbelärm- emissionen soll ermöglicht werden, um die funktionale Mischung im Stadtquartier zu ermöglichen. Mit der heutigenWirtschaftsstruktur, in der industriel- le und gewerbliche Betriebe mit erheblichem Produk- tionslärm dieAusnahme darstellen, und durch den technischen Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte bei Schallschutzfenstern, ist das zweiteilige Lärmrecht überholt. www.stadtbaukunst.de/Düsseldorfer-Erklärung Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner- halb des Katalogs 2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne 2.6 Baulich technischer Schallschutz und Planungsrecht 3.3 Genehmigungspraxis 59 Die Verantwortungfür Schallschutz- vorkehrungen darf nicht ausschließlich beim emittierenden Kreativraum liegen. BAULICH-TECHNISCHER SCHALLSCHUTZ UND PLANUNGSRECHT Problem,Ausgangslage Für lärmintensive kulturelle und kreative Nutzungen undVeranstaltungen wie Partys und Konzerte sind ak- tive Schallschutzmaßnahmen unverzichtbar. Die Maß- nahmen sind oft aufwendig und damit kostenintensiv. Insbesondere bei einer nachträglichen Umsetzung. Der Lärm, welcher von den BesucherInnen imAußen- und öffentlichen Raum, also auf dem Hin- und Rück- weg, vor dem Einlass, nach dem Besuch und ggf. beim Aufenthalt zum Rauchen verursacht wird, ist weniger kontrollierbar. Dennoch bestehen Möglichkeiten zur Regulierung durch bauliche und technische Maßnah- men. ZumVermeiden von Konflikten, aufgrund von Schall- belastungen zwischen lauten kulturellen und kreativen Nutzungen auf der einen und schutzbedürftigen Nut- zungen wieWohnen auf der anderen Seite, sind bau- lich-technische Maßnahmen zum Schutz vor Geräuscheinwirkungen oder zurVermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen bereits auf Ebene der Bauleitplanung (gem. § 9Abs. 1 Nr. 24 BauGB) festzusetzen. Werden Kreativräume in die Nutzungskategorie der gewerblichen Nutzungen eingestuft, können nach ak- tueller Gesetzeslage keine passiven Lärmschutzmaß- nahmen für die Sicherstellung gesunderWohn- und Arbeitsverhältnisse in umliegenden Gebäuden festge- setzt werden, da der maßgebliche Immissionsort auße- rhalb des schutzbedürftigen Raums liegt. Maßnahme, Instrument Dem Kreativraum zuzuordnende Maßnahmen: Begrenzung der Maximallautstärke der Musikanlage auf das zulässige Maß durch einen Schallpegelbegren- zer. Beim Einbau dieser technischen Einrichtung durch AkustikerInnen einer zugelassenen Fachfirma, welche die Einhaltung der zulässigen Emissionswerte der Mu- sikanlage durch ein schalltechnisches Gutachten bestä- tigen. Schalldämmung von Fenstern,Wänden, Klima- und Lüftungsanlagen zur akustischenTrennung der Emis- sionsorte / -räume wie z. B. Konzertsäle von anderen Räumen bzw. von der Umgebung des Baukörpers. Baulich-räumliche Gestaltung vonAußenräumen, Ein- gangsbereichen oder Raucherbereichen in Form von Raucherlounges, durch Lärmschutzwände oder Ein- gangsschleusen. Bei der Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen und -konzepten, für Beratungsleistungen und die Durchfüh- rung von baulichenVeränderungen können Fördermit- tel im Rahmen des Lärmschutzfonds akquiriert werden. Städtebauliche und passive Maßnahmen im Umfeld: Bei ausreichenden Platzverhältnissen: räumlicherAb- stand zwischen emittierender und schutzbedürftiger Nutzung. Städtebaulicher Lärmschutz durch abschirmende Ge- bäude mit lärmverträglichen Nutzungen und Festset- zung von aufschiebender Bedingung, dass die Wohnnutzung die Errichtung des abschirmenden Ge- bäudekörpers voraussetzt. Ausschluss von schutzbedürftigen Nutzungen, v. a. Wohnen, in der Umgebung von „lauten“ Kreativräu- men bzw. Festsetzung von aufschiebender Bedingung, dass entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen eineWohnnutzung voraussetzten. Grundrissorientierung der umgebenden (neu entstehen- den)Wohnbebauung, welche schutzbedürftige Räume (v. a.Wohn- und Schlafräume) von der Schallquelle entfernt verortet. Schallschutzmaßnahmen anAußenbauteilen von Räu- men schutzbedürftiger Nutzungen wie Schalldämmung von Fenstern durch entsprechendeVerglasung oder zu- sätzliche Prallscheiben bei Kastenfenstern. Festsetzung / Umwidmung der (wohnbaulichen) Umge- bung eines v. a. zurTagzeit lärmemittierenden Kreativ- raums als Urbanes Gebiet (MU). Durch die Änderung der Gebietstypologie zum MU wird die Obergrenze der Immissionsrichtwerte innerhalb derTageszeit auf maxi- mal 63 dB(A) erhöht. Wirkung, Lösungsansatz Ermöglichen bzw. Sichern von schallintensiven kultu- rellen und kreativen Nutzungen unter gleichzeitiger 2.6 60 Wahrung gesunderWohn- und ggf.Arbeitsbedingun- gen (nächtliches Ruhebedürfnis) im Umfeld. VorhandeneAnsätze in Köln Selbstverpflichtungsbündnis KölnerClubs, Köln Vorschlag zur Gründung eines Selbstverpflichtungs- bündnisses von Betreibern von z. B. Musikspielstätten als Initiative der KLUBKOMM e.V., umAnreize für zusätzliche Investitionen in Lärmschutzmaßnahmen zu schaffen und darüber eine möglichst dauerhafte Stand- ortsicherheit zu gewährleisteten. (vgl. KLUBKOMM, 2015, S. 34). Lärmschutzfonds fürfreie Kulturinstitutionen / Musikclubs, Köln Förderung von Lärmschutzmaßnahmen bei freien Kul- turinstitutionen und Musikclubs durch die Stadt Köln. www.stadt-koeln.delaermschutzfonds EingangsschleuseYUCAClub, Köln DieAbwicklung der wartenden Besucher innerhalb des Gebäudes des Musikclubs bietet die Möglichkeit der Senkung der von denWartenden ausgehenden Lärmimmissionen. www.lux-petri.de/yuca-club-koeln Bebauungsplan "Euroforum Nord" in Köln-Mül- heim, 1. Änderung Durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes konnten bestehende kulturelle und kreative Nutzungen planungsrechtlich gesichert werden. Zusätzlich wurden Maßnahmen für eine schalltechnische Verträglichkeit festgesetzt: Die horizontale Gliederung der nebeneinander liegenden Nutzungen (Mischgebiet neben Gewerbegebiet), dieAbschirmung des Musikclubs (Gebäude 9) gegenüber der benachbarten Bebauung durch eine baulicheAufstockung, eine Lärmschutzwand und eineTrennfuge. Darüber hinaus wurden eine aufschiebende Bedingung (Wohnnutzung setzt Errichtung abschirmender Gebäudekörper voraus) und derAusschluss von zu öffnenden Fenstern bei den an die Clubnutzung angrenzenden Baukörpern festgesetzt. ratsinformation.stadt-koeln.de/BP_Euroforum_Nord Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Genehmi- gungspraxis und Lärmschutz In der KEPwird vorgeschlagen, innerstädtische Kunst- und Kultureinrichtungen durch zu deren Gunsten ver- änderte Lärmschutzrichtlinien undAusnahmeregelun- gen zu stärken. Zudem wird die Einrichtung einer ver- mittelnden Instanz in Sachen Lärmschutz empfohlen. Durch die Änderung der Klassifizierung der Clubs von „Gewerbebetrieb“ zu „Kulturstätte“ ergeben sich er- weiterte Möglichkeiten der Förderung sowie Möglich- keiten der Entlastung vonAbgaben . (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S.118; 145 und 168) www.kulturentwicklungsplan.koeln Referenzen aus anderen Städten, übergeordnete Konzepte und Vorgaben Pop im KiezToolbox, Berlin Maßnahmensammlung für den konfliktärmeren Club- betrieb, u. a. zu denThemen Soundanlage, Schallab- sorption und Berliner Clubfenster. www.kiez-toolbox.de Kastenfenstermit Prallscheiben „Hafencity Fens- ter“ , Hamburg Gem.TALärm liegt der maßgebliche Immissionsort (Ort in der schutzwürdigen Nachbarschaft vonAnla- gen an dem eine Überschreitung der Immissionsricht- werte am ehesten zu erwarten ist) vor dem geöffneten Fenster schutzwürdiger Räume. Durch dieVerwen- dung von Prallscheiben mit einemAbstand zum ei- gentlichen Fenster können lärmsensible Nutzungen wieWohnen trotz Gewerbelärmbelastungen realisiert werden. Die sich ergebenden Schlitze an den Seiten gewährleisten die Belüftung und den akustischenAu- ßenbezug der Räume zu ihrer Umgebung. www.hafencity.com/Laerm_Leitfaden Ähnliche Maßnahmen und Instrumente innerhalb des Katalogs 2.2 Entwicklung von Kreativquartieren 2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren 2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne 2.5 Immissionsschutzrechtliche Regelungen 2.7 StädtebaulicheVerträge 3.3 Genehmigungspraxis 61 Nutzung aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen für eine konfliktfreie Koexistenz. STÄDTEBAULICHE VERTRÄGE Problem,Ausgangslage Im Unterschied zuVorhabenbezogenen Bebauungsplä- nen ist beiAngebotsbebauungsplänen die Umsetzung von Zielen in Bezug auf Nutzung durch die Kultur- und Kreativwirtschaft nicht immer gewährleistet. Viele Kulturschaffende und Kreative sind auf Mietsub- ventionen durch die Kulturförderung angewiesen. Erst durch diese Unterstützungsleistungen werden viele Objekte überhaupt für Kulturschaffende und Kreative „erschwinglich“.Auch bezuschusst liegen die Mieten oftmals unter dem marktüblichenWert. Aufgrund einer als zu gering erachtetenWirtschaft- lichkeit besteht auf Investoren-Seite nur selten die Be- reitschaft, vertraglicheVereinbarungen einzugehen, die kreative und kulturelle Nutzungen verbindlich vor- sehen. Die Qualität von städtebaulichenVerträgen unterschei- det sich, oftmals sogar innerhalb einer Kommune. Die Rechtssicherheit der Formulierungen ist nicht immer gewährleistet. Maßnahme, Instrument Verwendung von städtebaulichenVerträgen zur Siche- rung der Durchführung von im Bebauungsplan festge- setzten kreativen und kulturellen Nutzungen. Entsprechend der Steuerungsmöglichkeiten durch städtebaulicheVerträge zur Sozialbindung (für die De- ckung desWohnbedarfs einkommensschwacher Bevöl- kerungsgruppen), kann derVorhabenträger auch zur Er- richtung einesAnteils von kreativen und kulturellen Nutzungen verpflichtet werden. Es könnenVeräußerungsbeschränkungen sowie befris- tete Zweckentfremdungsverbote zugunsten der kultu- rellen Nutzungen auferlegt werden. Darüber hinaus kann ein Mietpreis (mit bestimmten Bindungsfristen) vereinbart werden. Zur Gewährleis- tung einer auskömmlichen Miete für den Investor kön- nen ggf. Zuschüsse durch die Kommune bzw. andere Fördertöpfe vereinbart werden. Voraussetzung ist ein rechtssicheres und sachkompe- tentesAuftreten seitens derVertreterInnen der kommu- nalen Politik undVerwaltung bei derAushandlung von Verträgen und bei der Formulierung vonAnforderun- gen an die Planung desVorhabenträgers. Als grundsätzliche Rechtmäßigkeitsanforderungen sind die Kausalität und dieAngemessenheit derVertragsin- halte zu berücksichtigen. Zur Gewährleistung von rechtlich gesichertenVerträ- gen und Regelungen ist eine fundierte juristische Bera- tung und Prüfung vorzunehmen. Ein intra- oder interkommunalerAustausch bewährter Formulierungen undTextbausteine sollte begleitend etabliert werden. Wirkung, Lösungsansatz Durch die Regelungen städtebaulicherVerträge werden Vertragsinhalte ergänzend zum Bebauungsplan ver- bindlich festgesetzt. Durch dieVerpflichtung zur Er- richtung kultureller und kreativer Nutzungen sowie ggf. Regelungen oder Mietpreisbindungen können die Er- richtung und die Standort- und Planungssicherheit die- ser Nutzungen gesichert werden. Durch Mietzuschüsse der öffentlichen Hand kann bei Bedarf ein auskömmlicher Mietpreis zugunsten des In- vestors /Vermieters erreicht werden. Vorformulierte, einheitlicheVertragsmuster gewährleis- ten eindeutigeVertragsinhalte und stellen für dieVer- waltung eine Hilfestellung zur Erarbeitung von 2.7 62 StädtebaulicheVerträge dienen der Erfüllung städtebaulicherAufgaben; sie stellen gemeinsam mit den Bebauungsplänen die zentralen, städtebau- lichen Instrumente der Kommunen dar. DieVerträ- ge bieten den Kommunen die Möglichkeit, über die Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus, ergän- zende und detaillierte Regelungen mit demVorha- benträger zu treffen. Gegenstände städtebaulicher Verträge sind insbesondere die Übernahme von Pla- nungs- und Folgekosten (z. B.Aufstellung eines Bebauungsplans oder Erschließung) oder die För- derung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere der Grundstücksnut- zung (Nutzungspflicht). städtebaulichenVerträgen zugunsten der Nutzung durch Kulturschaffende und Kreative dar. Ähnliche Maßnahmen und Instrumente innerhalb des Katalogs 1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik 1.3 Erbbaurecht 1.4 Kreativräume in der kooperativen Baulandentwicklung 2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne 3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung 5.2 Raumbezogene Förderprogramme 63 Verwendung von städtebaulichen Verträgen zur Sicherung und Entwicklung kreativer und kulturellen Nutzungen. KARTIERUNG VON BESTEHENDEN KREATIVRÄUMEN Problem,Ausgangslage Die Standorte von bestehenden Kreativräumen, deren Art der Nutzung bzw. deren Rahmenbedingungen sind denVerwaltungsstellen oder Projektentwicklern teil- weise nicht hinreichend bekannt. In der Folge werden sie bei der Planung nicht berücksichtigt, woraufhin oftmalsTatsachen zuungunsten der Kreativräume ge- schaffen werden, wie z. B. eine „heranrückendeWohn- bebauung“. Maßnahme, Instrument Erfassen von planungsrelevanten Daten der bestehen- den Kreativraum-Standorte und Überführen in ein Geoinformationssystem. Bereitstellung für dieVerwaltungsarbeit zur Nutzung bei strategischen Entscheidungen und alsTatbestand bei derAbwägung bei Planungsverfahren. Öffentlich zugängliche Informationen zu Standort, Nutzung und derenAuswirkungen auf die Umgebung (z. B. Dauer und Häufigkeit vonVeranstaltungen oder Besucherzahl). Bereitstellung für die Öffentlichkeit (Online-Tool) als Informationsplattform Wirkung, Lösungsansatz Frühzeitige Information derVerwaltung über Standor- te und Rahmenbedingungen der Nutzung als Grundla- ge zur Integration in die Planung sowie alsArgumen- tationsgrundlage bei der Dienststellebeteiligung in for- mellen Planungsverfahren sowie bei der Bearbeitung von Bauanträgen und -anfragen. Durch frühzeitige Kenntnis der Rahmenbedingungen können Planungen standortgerecht angepasst (Nut- zungsart, Schallschutz etc.) und Konflikte minimiert werden. Zukünftige Nutzer und Bewohner von Neubauten in der Nachbarschaft von bestehenden Kreativräumen können sich durch die im Kreativraumkataster hinter- legten Informationen ein detailliertes Bild über die be- stehende Nutzung und derenAuswirkungen auf das Umfeld machen. Im Idealfall entsteht einVerständnis undToleranz gegenüber dem Kreativraum. Als Nebeneffekt kann das Kataster als öffentlich zu- gängliche Übersicht über das vielfältige, bestehende Kultur- und Kreativangebot dienen und somit als In- strument des Kulturmarketings eingesetzt werden. VorhandeneAnsätze in Köln KLUBKÖLN – Musik in Köln, Köln App mit Club-Standorten und aktuellen Konzert- und Party-Informationen in Köln. https://www.klubkomm.de/app Club- und Kulturraumkataster, Köln Derzeit imAufbau befindliches Instrument (sieheTeilA, 1.7). Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Raummanagement Es wird geplant, ein dezernatsübergreifendes Raumma- nagement zu etablieren, das als Koordinationsstelle zwischenVerwaltung und Kulturschaffenden dient (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 46; 57). www.kulturentwicklungsplan.koeln Geplante und bestehendeAnwendung, Refe- renzen ClubkatasterBerlin Online-Verzeichnis von Kulturstätten,Vergnügungs- stätten sowie Schank- und Speisewirtschaften als Räu- me und Flächen der Berliner Musik- und Kreativwirt- schaft www.clubkataster.de 2.8 64 Ähnliche Maßnahmen und Instrumente innerhalb des Katalogs 2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungs- konzepte 2.6 Baulich-technischer Schallschutz und Planungs- recht 2.9 Kartierung potenzieller Flächen und Räume 3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung 3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativ- räume 5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungsma- nagement 65 Ermittlung von Standortinformationen von Kreativräumen als Grundlage für Planungs- und Genehmigungsverfahren. Online-Darstellung des Clubkatasters Berlin © Musicboard Berlin GmbH KARTIERUNG POTENZIELLER FLÄCHEN UND RÄUME Problem,Ausgangslage Die Nachfrage nach Räumen und Flächen für kreative Nutzungen ist in nahezu allen bundesdeutschen Groß- städten höher als dasAngebot. BesondereAnforderun- gen wie große Deckenhöhen etc. erschweren die Suche. In der Konkurrenz zu anderen (gewerblichen) Nutzungen unterliegen insbesondere nicht-erwerbs- wirtschaftliche oder soziokulturelle Nutzungen.Teil- weise besteht ein Misstrauen seitens der Eigentümer gegenüber kreativen Nutzungen bzw. derenVersteti- gung. Vielfach werden Leerstände nicht auf dem Immobili- enmarkt angeboten, da die Eigentümer an einerVer- mietung/Veräußerung nicht interessiert sind. Das vor- handeneAngebot an Räumen und Flächen ist nicht ausreichend transparent und zugänglich. Maßnahme, Instrument Erstellen eines öffentlich zugänglichen, benutzer- freundlichen Katasters mit geobasierten Daten zu nutz- baren Flächen und Räumen. Einbeziehen von temporären und längerfristigen Leer- ständen sowie konkreten Miet- bzw. Kaufangeboten. Berücksichtigung von öffentlichen wie auch privaten Angeboten. Wirkung, Lösungsansatz Erweitertes und übersichtlichesAngebot sowie er- leichterteVermittlung, zugunsten sowohl von Krea- tiven als auch von Eigentümern. Planungsgrundlage für die integrierte Planung neuer Quartiere. Routine bei derAktivierung und Nutzung von Leerständen durch Kreative und Entwicklung einerVertrauenskultur zwischen Eigentümern und Kreativen. VorhandeneAnsätze in Köln Ateliersuche Köln Atelierdatenbank der Stadt Köln. www.stadt-koeln.de/ateliersuche Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Raumma- nagement Es ist geplant, ein dezernatsübergreifendes Raummana- gement zu etablieren, das u. a. ein Raumkataster erstel- len und neue, für Kunst und Kultur nutzbare Räume, identifizieren soll. (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 57). www.kulturentwicklungsplan.koeln Referenzen aus anderen Städten, übergeord- nete Konzepte und Vorgaben RADAR – Kreativräume fürFrankfurt ImAuftrag des Frankfurter Stadtplanungsamtes und in Zusammenarbeit mit derWirtschaftsförderung Frank- furt GmbH sowie dem Kulturamt vermittelt RADAR leerstehende Gewerberäume von privaten Eigentüme- rInnen an Kreative, organisiert projektbezogene Zwi- schennutzungen im gesamten Stadtgebiet und begleitet Förderanträge für Umbaumaßnahmen. www.radar-frankfurt.de Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH Immobiliendatenbank alsVermittlungsplattform für leerstehende Räume undArbeitsplätze. kreativgesellschaft.org/immobiliendatebank Identifizieren, Entwickeln und kostengünstiges Bereit- stellen eigener Objekte für kreative oder künstlerische Projekte. kreativgesellschaft.org/mietobjekte TemporäreVermietung verschiedener Räumlichkeiten für kulturelle und kreativwirtschaftliche Zwecke. kreativgesellschaft.org/Temporäre_Räume Kreative RäumeWien Das Büro befasst sich seit 2016 mit derVermittlung und Förderung von Leerstandsaktivierung und Raum- nutzung durch Kultur, Soziales, Kreativwirtschaft und Stadtteilarbeit; es handelt imAuftrag derWiener Stadt- ratsbüros für Kultur undWissenschaft, für Finanzen, 2.9 66 Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales, und für Stadtentwicklung,Verkehr, Klimaschutz, Energiepla- nung und BürgerInnenbeteiligung. www.kreativeraeumewien.at KREATIVAGENTUR.Dresden. Die Kreativraumbörse ist eineAgentur für die Ent- wicklung und ein Zwischennutzungs- und Leerstands- management von Räumen für die Kultur- und Kreativ- wirtschaft. DieAgentur fungiert imAuftrag der Lan- deshauptstadt Dresden als Schnittstelle und Moderator für das aktive Finden, Entwickeln undVermitteln von Räumen fürAkteure und Nutzer der Kultur- und Krea- tivwirtschaft. Unter Räumen werden sowohl Experi- mentier- undArbeitsräume als auch Produktionsstätten verstanden. Kreativraumagentur.de Leerstandsmelder Leerstände in ganz Deutschland können auf einer Kar- te im Internet von allen NutzerInnen eingetragen wer- den. Dadurch entsteht ein kollektiver und frei zugäng- licher Daten- und Raumpool, unabhängig von städti- schen Informationskanälen. Darüber hinaus können re- gistrierte NutzerInnen des Leerstandsmelders Infos zu den Objekten und Ideen zum konstruktiven Umgang mit ihnen austauschen. www.leerstandsmelder.de Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner- halb des Katalogs 1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik 1.5 Planungskennwerte, Bestandsbewertung, Be- darfsermittlung 2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungs- konzepte 2.2 Entwicklung von Kreativquartieren 2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren 2.8 Kartierung von bestehenden Kreativräumen 5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungsma- nagement 67 Geobasierte Daten zu nutzbaren Flächen und Räumen als Übersicht über das bestehendeAngebot sowie für eine erleichterte Vermittlung. Online-Darstellung von RADAR, Kreativräume für Frankfurt KOMMUNIKATION INTERN UND EXTERN 3 AUSTAUSCH UND ZUSAMMENARBEIT DER VERWALTUNG 3.1 70 Problem,Ausgangslage Die Entwicklung im postindustriellen Zeitalter führt in vielen Städten zu einer stetig wachsenden Relevanz von Kultur- und Kreativwirtschaft und zu vergleichba- ren räumlich-ökonomischen Entwicklungstendenzen und Konflikten. Bundesweit bestehen zahlreiche einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen, die in vielen Fällen die Über- tragbarkeit von Herangehensweisen und Lösungsan- sätzen ermöglichen. Auf kommunaler Ebene fehlt häufig ein verwaltungs- internerAustausch. Der themen- und ressortübergrei- fende Charakter von Kultur- und Kreativwirtschaft erfordert ein integriertes Handeln und Planen und die Zusammenarbeit von Ämtern und Dienststellen. Maßnahme, Instrument Austausch von Erfahrungen undAuswerten erfolgrei- cher und nicht erfolgreicher Maßnahmen und Instru- mente auf intra- und interkommunaler sowie auf internationaler Ebene. Nutzung bestehender oder Initiierung neuer Plattfor- men für den interkommunalen bzw. internationalen Austausch vonVerwaltungsstellen, die bei der Integra- tion von Kreativräumen in die Stadtplanung entschei- dend beteiligt sind. Initiierung undVerstetigung vonArbeitstreffen zum verwaltungsinternenAustausch auf kommunaler Ebe- ne. Übertragung von Erfahrungen zu den Querschnitts- themen der räumlich-planerisch relevantenAspekte von Kultur- und Kreativwirtschaft. Dienststellenbeteiligung der Kulturämter bei Pla- nungsverfahren mit Relevanz für Kreativräume. Wirkung, Lösungsansatz Trotz individuell graduell unterschiedlicherAusgangs- bedingungen und Problemstellungen können gelunge- ne Lösungsansätze, Strategien und Instrumente bundesweit übertragen werden.Andernorts gescheiter- te Bemühungen sollten, bei vergleichbaren Rahmen- bedingungen, überarbeitet oder nicht angewendet wer- den. Durch klare Zuständigkeiten innerhalb der kommuna- lenVerwaltungen kann eine effiziente Bearbeitung von Sachverhalten mit Kultur- und Kreativbezug erfolgen und können die Interessen und Belange bei Planungs- und Genehmigungsverfahren angemessen berücksich- tigt werden. Durch den verwaltungsinternenAustausch zeigen sich Synergiepotenziale und werden nutzbar.Arbeitsabläufe können dadurch in ihrer Effizienz gesteigert werden. Verstetigung desAustauschs und Zusammenschluss z. B. alsVerbände zur Interessenvertretung vor Politik undWirtschaft. VorhandeneAnsätze in Köln InterkommunalesArbeitstreffen zurIntegration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung, Köln Im Rahmen der Erarbeitung der vorliegenden Studie „Integration von Kreativräumen in die Stadtplanung“ wurde ein interkommunalesArbeitstreffen mitVertre- tern undVertreterinnen der Stadtverwaltungen Köln und Hamburg veranstaltet. DieTeilnehmenden werden sich um eineVerstetigung und Erweiterung desAus- tausches bemühen. Referenzen aus anderen Städten, übergeord- nete Konzepte und Vorgaben DeutscherStädtetag, Deutschland Interessenverband deutscher Kommunen, der u. a. den Erfahrungsaustausch der Mitgliedsstädte und die Erar- beitung von Konzepten für neue kommunalpolitische Herausforderungen betreibt. www.staedtetag.de Connective Cities, weltweit Internationale Städte-Plattform für nachhaltige Ent- wicklung, u. a. zumThema integrierte Stadtentwick- lung. www.connective-cities.net 71 United Cities and Local Governments, weltweit Globales Städtenetzwerk für nachhaltige Stadtent- wicklung www.uclg.org PLATFORMA– Local & Regional International Action, Europa Paneuropäische Koalition von 30 Lokal- und Regio- nalverwaltungen zumWissensaustausch und gegensei- tigem Lernen sowieVertretung undAnwaltschaft auf EU-Ebene. http://platforma-dev.eu Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner- halb des Katalogs 1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik 2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungs- konzepte 2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren 3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle 3.3 Genehmigungspraxis 3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativ- räume Austausch von Erfahrungen undAuswer- ten von Maßnahmen und Instrumente auf intrakommunaler, interkommunaler sowie internationaler Ebene. PLATFORMAPartner 2008 - 2018 © Selim Sudheimer für die Hamburg Kreativ Gesellschaft GENEHMIGUNGSPRAXIS Problem,Ausgangslage Viele Regelungen undVorgaben unterliegen der Bun- des- oder Ländergesetzgebung, wodurch sie sich einer individuellenAuslegung auf kommunaler Ebene ent- ziehen. Bei den zuständigen kommunalen Behörden für die Genehmigung von kreativen Nutzungen bestehen den- nochAuslegungsspielräume bei derAnwendung (bau- ordnungs-) rechtlicher Regelungen undVorgaben: Eine besonders enge und restriktiveAuslegung kann dazu führen, dassVeranstaltungen oder bauliche Nut- zungen verhindert oder nur in eingeschränkter Form realisiert werden können. Eine weniger engeAuslegung beiAnträgen zeigt, dass mehr möglich ist, als oft angenommen wird. Aufgrund der oftmals geringen personellen Kapazitä- ten innerhalb derVerwaltung sowie der großenAnzahl involvierter Genehmigungsinstanzen kommt es teil- weise zu langen Bearbeitungszeiten bei Genehmi- gungsverfahren(vgl. KLUBKOMM 2015, S. 27). Maßnahme, Instrument Berücksichtigung der vorhandenenAuslegungs- und Ermessensspielräume bei der Genehmigung von kul- tur- und kreativwirtschaftlichen Nutzungen und Zwi- schennutzungen inVerbindung mit einem einheitlich- enVorgehen bei vergleichbaren Sachverhalten, um Fairness undVerlässlichkeit für alleAntragstellenden zu gewährleisten. Erfassen, Sammeln undAustauschen von Daten zu Genehmigungsverfahren durch die Stadtverwaltung und die (potenziellen)Antragsteller (Betreiber,Veran- stalter etc.) zurVerwendung als Präzedenzen / Refe- renzen für bestehende Lösungsansätze. Einrichten einer zentralen, kompetentenAnlaufstelle, Beirat oder Gremium innerhalb derVerwaltung zur Reduzierung derAnzahl an Genehmigungsinstanzen und dem personellenAufwand insgesamt.Vereinfa- chung derAntragstellung durch Digitalisierung. Wirkung, Lösungsansatz Ermöglichen von unkonventionellen, bedarfsgerechten Lösungen bei der Genehmigung von Kreativräumen undVeranstaltungen, unter Berücksichtigung der rele- vanten Sicherheitsaspekte. Zuverlässigkeit und Planungssicherheit für dieAntrags- teller durch Gleichbehandlung und größtmögliche Transparenz. Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. VorhandeneAnsätze in Köln Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Genehmigungspraxis In der KEPwird vorgeschlagen, Kunst und Kultur in denVeedeln durchAusnahmeregelungen in der Geneh- migungspraxis zu stärken. Innerhalb der städtischen Verwaltung und bei den für die Genehmigung von Kunst und Kultur im öffentlichen Raum zuständigen Ämtern muss ein Bewusstsein dafür geschaffen wer- den, dass Kunst und Kultur gewünscht und gebraucht werden. (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 57). www.kulturentwicklungsplan.koeln Referenzen aus anderen Städten, übergeord- nete Konzepte und Vorgaben Projekt “Model Space”, Berlin Das Projekt “Model Space” zielt auf dieVereinfachung der rechtlichen und verwaltungspraktischen Rahmen- bedingungen für informelle Kulturnutzungen in öffent- lichen Freiräumen unter besonderer Berücksichtigung kleinteiliger, jugendkultureller und musikbezogener Nutzungen. Das Projekt wurde 2018 von der Clubcom- mission Berlin in Kooperation mit jungenVeranstal- tungskollektiven der Free OpenAir Szene, derTU Berlin sowie der Hochschule fürWirtschaft und Recht Berlin und ausgewählten Bezirksämtern durchgeführt. Das Projekt umfasst die Kartierung,Testnutzung, wis- senschaftliche Evaluierung und langfristige Entwick- lung von öffentlichen Freiflächen in Berlin als nicht- kommerzielle und anmeldefrei bzw. -vereinfacht nutz- bare Musikflächen. Durch die Schaffung solcher Mu- sikflächen und denAnreiz unbürokratischer, legaler 3.3 74 Rahmenbedingungen sollen insbesondere ein großer Teil der bislang illegal durchgeführten Spontan-Mu- sikveranstaltungen auf ausgewiesene Orte kanalisiert, Lärmkonflikte reduziert undVerwaltung wie Ord- nungsbehörden entlastet werden. modelspaceproject.de Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner- halb des Katalogs 2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne 2.5 Immissionsschutzrechtliche Regelungen 2.6 Baulich-technischer Schallschutz und Planungs- recht 3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung 3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle 5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungsma- nagement 75 Berücksichtigung vonAuslegungs- und Ermessensspielräumen bei der Genehmigung von Nutzungen und Zwischennutzungen. Projekt „Model Space“ Berlin, Darstellungen des Verfahrensab- laufs ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND MARKETING FÜR KREATIVRÄUME Problem,Ausgangslage Eine organisierte Interessenvertretung von Kultur- schaffenden und Kreativen gegenüber Politik,Verwal- tung und Öffentlichkeit ist teilweise nicht vorhanden bzw. nicht im erforderlichen Maße qualifiziert. Teilweise fehlendes Bewusstsein für stadtgesellschaft- lichenWert von Kreativräumen oder Unkenntnis über bestehende Einrichtungen. In Einzelfällen ablehnende, intolerante Haltung von Einzelpersonen aus der Nach- barschaft mit der Intention die Nutzung als Kreativ- raum zu verhindern, z. B. durch Klagen. Maßnahme, Instrument Kultur- bzw. Stadtmarketing ermöglichen eine aktive Werbung für dasAngebot von Kreativräumen. Öffentlichkeitsarbeit durch Kampagnen undAktionen, in Zusammenarbeit der Stadtverwaltung und den Be- treiberInnen, tragen zu einer positiven Darstellung von Kreativräumen in der Öffentlichkeit bei. Proaktive Maßnahmen durch die BetreiberInnen (z. B. von lärmemittierenden Nutzungen) fürToleranz und positiveWahrnehmung in der Nachbarschaft. Wirkung, Lösungsansatz Verbesserte Übersicht überVeranstaltungen undAnge- bote. Steigerung vonToleranz und Rückhalt in der Stadtge- sellschaft durch umfassende Information über die Kre- ativräume, deren Betreiber, Programm etc. Förderung von bürgerschaftlichem Engagement zum Erhalt von Kreativräumen, z. B. durch Petitionen. Austausch und Dialog zwischen BetreiberInnen und Öffentlichkeit. FrühzeitigesVermeiden von Konflikten durch Kommunikation und Eindämmen einer Be- schwerdementalität. Schaffen von Potenzialen für neue Zusammenarbeit, Teilhabe undVernetzung mit positiverWirkung ins Quartier. VorhandeneAnsätze in Köln Gästelistenplätze fürAnwohner, Köln Verschiedene Kölner Clubs /Theater ermöglichen den AnwohnerInnen vergünstigte oder kostenfreie Eintritte zu denVeranstaltungen zur Steigerung derAkzeptanz. Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Kulturmarketing Das Kulturmarketing ist eine von drei sog. Sofortmaß- nahmen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen. Ein professionelles Kulturmarketing soll künftig die ganze Vielfalt städtischer und freier Kulturangebote über die Stadtgrenzen hinaus, aber auch innerhalb Kölns kom- munizieren. Es soll für die Kölner Kultur geworben werden; zugleich soll Kultur als Standortfaktor für das Stadtmarketing genutzt werden (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 47). www.kulturentwicklungsplan.koeln Referenzen aus anderen Städten, übergeord- nete Konzepte und Vorgaben Open Club Day, Europa BeimTag der offenen Club-Tür öffnen in ganz Europa Clubs ihreTüren und laden ein, hinter dieTresen und Bühnen zu schauen. Dadurch soll ein Bewusstsein bei NachbarInnen, lokalen KulturakteurInnen,Verwaltung und Politik für die kulturelle, wirtschaftliche und sozia- le Bedeutung der Musik-Clubs geschaffen werden. www.openclubday.com Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner- halb des Katalogs 2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren 2.8 Kartierung von bestehenden Kreativräumen 3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung 3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle 3.5 Konfliktprävention, Konfliktmanagement und Mediation 4 Organisation undVernetzung 3.4 76 77 Steigerung von Toleranz und Rückhalt gegenüber Kreativräumen durch Dialog, Austausch und Marketing. Fotodokumentation zum Open Club Day © Brigitte Ramseyer © Brigitte Ramseyer© Unbekannt ©Alexandre Dell’Olivo KONFLIKTPRÄVENTION, KONFLIKT- MANAGEMENT UND MEDIATION Problem,Ausgangslage Außerhalb von Kreativräumen bzw. im umliegenden öffentlichen Raum kommt es insbesondere bei nächtli- chen Musik-Veranstaltungen zu Konflikten mitAn- wohnerInnen. Lärmbelastung, aber auchVerschmutzung oderVanda- lismus durch die BesucherInnen sindAnlass für Be- schwerden, dieAuseinandersetzungen mit dem Ord- nungsamt oder der Polizei zur Folge haben und in Ein- zelfällen sogar zu Unterlassungsklagen führen können. Verschärft wurde die Problematik insbesondere durch das 2013 in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetzt in Nordrhein-Westfalen (vgl. KLUBKOMM 2015, S. 11). Maßnahme, Instrument Bauliche und architektonische Lösungen zurVermei- dung eines langenAufenthaltes von BesucherInnen im Umfeld von Kreativräumen nach 22 Uhr, unterWah- rung des Nichtraucherschutzes. Sicherstellen des Einhaltens von Regeln und Grenz- werten (Lautstärke, Ordnung und Sauberkeit) durch den Einsatz privater Sicherheits- und Ordnungsdienste imAuftrag bzw. auf Kosten der BetreiberInnen vor, während und nachVeranstaltungen. Wiederherstellen der Sauberkeit (auch über das unmit- telbare Umfeld oder denAußenbereich hinaus) durch den Einsatz privater Reinigungsdienste imAuftrag bzw. auf Kosten der BetreiberInnen. Aktionen und (künstlerische) Interventionen zum Schaffen eines Bewusstseins bei den BesucherInnen für die Bedürfnisse derAnwohnerInnen und für die möglichen Konsequenzen von Beschwerden für den Betrieb des Kreativraums. Einrichten eines Beschwerdetelefons bzw. einer Kom- munikationsstelle vor Ort für dieAnwohnerInnen. Kooperation und direkter Kontakt zwischen Betreibe- rInnen und Ordnungsamt für eine zügige Entschärfung von Konflikten. Mediation im konkreten Konflikt- und Beschwerdefall, ggf. auch Einsatz von vor Ort präsenten, professionel- len, spezialisierten MediatorInnen im Bereich des Nachtlebens, um einer Eskalation (Einschalten der Po- lizei oder rechtlicheAuseinandersetzung) vorzubeugen. Wirkung, Lösungsansatz NachhaltigesVermeiden von Konflikten und friedliche Koexistenz von Kreativräumen undWohnnutzungen in der Nachbarschaft, durch ein verantwortungsbewusstes, rücksichtsvollesVerhalten der BesucherInnen. Positive Einstellung derAnwohnerInnen durch verbes- serte Sauberkeit im öffentlichen Raum und zügiges Be- heben von Störungen. AussöhnendeVermittlung zwischen BetreiberInnen, NutzerInnen undAnwohnerInnen im konkreten Kon- fliktfall. Ausbleiben von juristischenAuseinandersetzungen, Veranstaltungsabbruch oder Schließung des Betriebs. Referenzen, übergeordnete Konzepte und Vorgaben FairKiez, Berlin Programm zur Durchführung vonAktionen und Inter- ventionen im öffentlichen Raum mit dem Ziel eine Aufmerksamkeit bei den BesucherInnen in Berliner Ausgehvierteln für die Bedürfnisse derAnwohner zu schaffen und sie zu denThemen Lärm undVerschmut- zung/Müll zu sensibilisieren. Z. B. durch den gemein- samenAuftritt von Pantomime-KünstlerInnen und KommunikatorInnen oder im Rahmen der Kampagne „Seid fair im Kiez, wir wohnen hier“ durchVideopro- jektionen an touristisch stark frequentierten Standorten (u. a.Warschauer Brücke). https://mein.berlin.de/projects/fair-kiez/ Les Pierrots de la Nuit, Paris Künstlerische Intervention zur Sensibilisierung von NachtschwärmerInnen. Mediation bei Konflikten zwischen NutzerInnen, Be- treiberInnen,AnwohnerInnen und öffentlicher Hand. http://www.lespierrotsdelanuit.org/ 3.5 78 Nachbürgermeister, Mannheim und Night Czar, London (UK) Professionelle Mediation und Präsenz vor Ort, durch gewählte MediatorIn, um einer Konflikteskalation vor- zubeugen. Zusätzlich Kommunikation undVernetzung der Kreativszene,Verwaltung, Politik und Stadtgesell- schaft. startup-mannheim.de/ein-jahr-nightmayor-mannheim; www.scroll.london.gov.uk/24hourlondon/ Ähnliche Maßnahmen und Instrumente innerhalb des Katalogs 2.5 Immissionsschutzrechtliche Regelungen 2.6 Baulich-technischer Schallschutz und Planungs- recht 3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle 3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativ- räume 79 Nachhaltiges Vermeiden bzw. Lösen von Konflikten für eine friedliche Koexistenz von Kreativräumen und benachbarten Wohnnutzungen. Fair.kiez, Berlin, Darstellungen der Projekthomepage ORGANISATION UND VERNETZUNG VON KULTURSCHAFFENDEN UND KREATIVEN 4 ORGANISATION UND VERNETZUNG VON KULTURSCHAFFENDEN UND KREATIVEN Problem,Ausgangslage Einzelakteure / -unternehmer aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft erfahren vielfach eine ablehnende Haltung seitens Investoren, Banken oder Behörden. Die Berücksichtigung von undAuseinan- dersetzung mit Einzelakteuren ist aufwändig und zeit- intensiv. Es fehlt oftmals auch an Erfahrungen bei der Beurteilung derAnliegen. Mehrere kleine einzelneAk- teure finden für ihre Interessen oftmals nicht angemes- sen Gehör, sie werden nicht als kreditwürdig oder li- quide genug einstuft, Projekte oder Unternehmenskon- zepte werden als unsicher oder wenig erfolgverspre- chend beurteilt. Daher kann es zum Scheitern vonVor- haben zur Entwicklung und zum Erhalt von Kreativ- räumen kommen wie z. B. des Erwerbs und Umbaus von Immobilien oder derAushandlung neuer Mietprei- se in einem heterogenen Künstlerhaus. Maßnahme, Instrument Organisation von Kulturschaffenden und Kreativen mit zentralenAnsprechpartnernInnen als Genossen- schaften,Vereine, Stiftungen, Gemeinschafen, Grup- pen, Netzwerke etc. für die Übernahme von Bauher- renaufgaben, Miet- und Pachtangelegenheiten, Interes- senvertretung, Förderanträgen etc. Schaffen einer Beratungsstelle innerhalb derVerwal- tung für die Organisationsformen von Kulturschaffen- den und Kreativen, besonders in deren Gründungs- und Konsolidierungsphase. Dokumentation undVeröffentlichung von Best-Practi- ce Beispielen. Förderung und Unterstützung von organisierten Zu- sammenschlüssen Kulturschaffender im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten (z. B. gezielte Berück- sichtigung beiVergabe /Veräußerung von Liegen- schaften). Wirkung, Lösungsansatz Durch die Organisation von Kulturschaffenden mit zentralenAnsprechpartnern erhalten diese eine Interes- senvertretung gegenüberVermietern, Investoren, Ban- ken oder Behörden. Dadurch wird ihre Verhandlungsposition gestärkt und dasVertrauen er- höht. Durch die Überführung mehrerer Einzelakteure in eine gemeinschaftliche Rechtsform ergeben sich Chancen wie z. B. neue wirtschaftliche Betätigungsmöglichkei- ten (u. a. die Beteiligung anAusschreibungen), Einnah- mequellen (durchAnleger), Fördermöglichkeiten, Auftrags- und Qualifizierungsmöglichkeiten, die für einzelneAkteure ohne entsprechende Rechtsform nicht zugänglich sind. Innerhalb der durch die gemeinsame Rechtsform ge- schaffenen Gemeinschaft bestehen vielfache Möglich- keiten zum Erfahrungsaustausch und zur Effektivitätssteigerung z. B. durch Synergieeffekte und die gemeinschaftliche Nutzung von Infrastruktur etc. Organisations- und Kommunikationsmöglichkeiten können geschaffen werden und z. B. für die selbstorga- nisierte Herrichtung der Räumlichkeiten genutzt wer- den. Aufgrund der vorhandenen gemeinschaftlichen und so- zialen Komponente erfahren Zusammenschlüsse von Kulturschaffenden und Kreativen und deren Bau- bzw. Umbautätigkeiten in vielen Fällen eine höhereAkzep- tanz beiAnwohnern / Öffentlichkeit als Bauprojekte von Investoren. VorhandeneAnsätze in Köln Klubkomm Köln Der 2010 gegründeteVerein KLUBKOMM –Verband Kölner Clubs undVeranstalter e.V. ist der Interessen- verband Kölner Clubs undVeranstalter. Zu den vielfäl- tigen Mitgliedern zählen Macher, DJs,Agenturen sowie BetreiberInnen von Bars, Kneipen, Clubs und Hallen. DerVerein soll zu einer besseren öffentlichenWahr- nehmung derAkteure des urbanen Nachtlebens und der Nachtökonomie beitragen. www.klubkomm.de Referenzen aus anderen Städten, übergeordnete Konzepte und Vorgaben Genossenschaft fux eG, Hamburg Aus der ehemaligenViktoria-Kaserne in Hamburg-Al- tona wurde durch das Engagement von über 200 als Genossenschaft zusammengeschlossenen Personen ein 4 82 dauerhaft gemeinschaftlich betriebener Produktionsort für Kunst, Kultur und Gestaltung, Gewerbe und Bil- dung, kleine Firmen sowie soziale Organisationen. Durch die Genossenschaft wurde das denkmalge- schützte Gebäude der Kaserne 2015 aus städtischem Besitz gekauft und anschließend saniert, umgebaut und erweitert. www.fux-eg.org Genossenschaft fürurbane Kreativität eG, Berlin Die Genossenschaft für urbane Kreativität unterstützt innovative Stadtentwicklungsprojekte, bei denen sich kreative Ideen, Macher und Finanzierungsmodell nachhaltig ergänzen. Ziel ist es, nach fairen Grundsät- zen nachhaltige, soziale und kulturelle Projekte in Ber- lin zu ermöglichen. Durch die Genossenschaft wurde mit dem Holzmarkt eine der letzten Brachlandschaften am Spreeufer urban, kulturell und nicht zuletzt wirt- schaftlich revitalisiert. www.gukeg.de Clubcommission Berlin Der 2000 gegründeteVerband der Berliner Club-, Par- ty- und Kulturereignisveranstalter e.V. ist zumVorbild ähnlicher Initiativen in allen deutschen Großstädten geworden. Die Clubcommission setzt sich mit derzeit über 140 Mitgliedern und Netzwerkpartnern für die Unterstützung und Förderung der Berliner Club-, Fes- tival-, Open-Air-, Party- und Kulturereignisveranstal- ter ein. www.clubcommission.de Bürgerstiftung Rohrmeisterei, Schwerte 1999 übernahmen der „Kunstverein Schwerte“ und der „Jugendtheaterverein 5,4“ die Ruine der denkmalge- schützten Pumpstation von der Stadt Schwerte. 2003 erfolgte die Neueröffnung als das von einer Bürgerstif- tung getragene Kulturzentrum Rohrmeisterei. Diese stellt ihre Räumlichkeiten für kulturelle und gemein- nützigeVeranstaltungen mietfrei zurVerfügung. www.rohrmeisterei-schwerte.de Baugruppe fürkulturelles Gewerbe FRIZZ23, Berlin Das Gewerbe- /Wohnbauprojekt FRIZZ23 in der süd- lichen Friedrichstadt wurde in einer Kombination aus Wettbewerb und Konzeptvergabeverfahren entwickelt und an eine Baugruppe für kulturelles Gewerbe verge- ben. Der Neubau enthält gewerbliche Nutzungen der Bereiche Kunst, Kreativwirtschaft und Bildung, wel- che mit einemWohnanteil kombiniert wurden. www,.frizz23.com Ähnliche Maßnahmen und Instrumente innerhalb des Katalogs 1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik 1.3 Erbbaurecht 2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren 3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle 3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativ- räume 5.2 Raumbezogene Förderprogramme 83 Organisation und Vernetzung zur Interes- senvertretung gegenüber Vermietern, In- vestoren, Banken oder Behörden. Frizz 23, Berlin, Darstellungen der Lage im Stadtraum © Berliner Großmarkt GmbH / DeadlineArchitekten BEREITSTELLUNG VON KREATIVRÄUMEN UND DEREN FÖRDERUNG 5 FLEXIBLE NEUBAUSTRUKTUREN Problem,Ausgangslage Kulturschaffende und Kreative benötigen für ihreTä- tigkeiten oft eine individuelleAusstattung. Spezifische Anforderungen sind imVorfeld derVermietung unklar oder verändern sich mit der Zeit, weshalb die Räum- lichkeiten flexibel gestaltbar sein sollten. Die Nutzung vonAtelierräumen bringt, je nachTätigkeit teilweise eine erhebliche Beanspruchung von Oberflächen und Raumausstattung mit sich. Kulturschaffende und Kreative bevorzugen für ihre Nutzungen daher oftmals ehemalige Industrie- oder Gewerbeimmobilien, die aufgrund bestehender Raum- größen eine große Flexibilität bei der Nutzung und Ausstattung ermöglichen. Neubauten sind demgegenüber oft weniger flexibel. Maßnahme, Instrument Bereitstellung von Strukturen im Neubau, die der Fle- xibilität und ggf. Robustheit alter Bausubstanz ähneln: Überlassen eines (veredelten) Rohbaus durch den Bau- träger an die NutzerInnen. Der Rohbau kann grundle- gende Strukturen wie tragendeWände,Treppen, Fen- ster,Außentüren oder Dacheindeckung umfassen. Der restliche Innenausbau, ggf. die technischeAusstattung (Wasser, Elektrizität, Datenleitungen, nutzungsspezifi- sche Einbauten etc.) und Grundrissgestaltung durch nicht-tragendeWände bleibt den zukünftigen Nutze- rInnen überlassen und kann entsprechend deren Bedar- fen und Fähigkeiten vorgenommen werden. Bei Neu- vermietungen bleibt es den Mietern überlassen, ob be- stehende Innenausbauten übernommen werden oder ein Ersatz nach eigenen Bedürfnissen erfolgen soll. Bereitstellung von Gebäuden oder Räumen in Modul- bauweise oder (temporären) Containerbauten. Wirkung, Lösungsansatz Flexible, wandelbare, aneignungsfähige und gestaltba- re Räume ermöglichen kreativeArbeitsweisen und Nutzungen. Durch denVerzicht auf kostspielige Einbauten und Ausstattungen kann eine relativ günstigeVermietung erfolgen, die NutzerInnen können entsprechend der fi- nanziellenAusstattung über Umfang und Zeitpunkt der weiterenAusstattung der Räumlichkeiten entscheiden. Durch die bedarfsgerechteAusstattung entsteht ein en- ger Bezug zum Objekt und ein verantwortungsvoller Umgang. Referenzen, übergeordnete Konzepte und Vorgaben Object ONE, Deventer(NL) Im Rahmen einesWettbewerbs entwickelte das nieder- ländische Büro Space & Matter einen Entwurf für ein Gebäude mit einer multifunktional nutzbaren Struktur (Smartframe), welche einen individuellen, mit den zu- künftigen NutzerInnen abgestimmten Endausbau er- möglicht. DasAngebot richtet sich an eine Zielgruppe mit hohenAnsprüchen an Flexibilität undVielfalt. Das Gebäude soll einen robusten Rahmen für ein Lebens- umfeld mit Kultur, Gemeinschaft und Unternehmertum geben. www.spaceandmatter.nl/objectone Ateliercontainerin derRakete Dreispitz, Basel (CH) Die vorgefertigten Containermodule für Büros undAte- liers in der „Rakete“ auf dem Dreispitz-Areal sind aus- gestattet mitWänden aus rohen Gipsplatten und Böden aus rohen Spanplatten. Die Oberflächen können frei ge- staltet, wodurch die Räume unterschiedlich nutzbar sind. www.rakete-dreispitz.ch/projekt-rakete Grundbau und Siedler, Hamburg Grundbau und Siedler ist ein Konzept für experimen- tellenWohnungsbau von BeLSozietät fürArchitektur aus Köln, das für die Internationalen Bauausstellung IBAHamburg erarbeitet und umgesetzt wurde. Im er- sten Schritt wurde den künftigen Bewohnern der Grundbau als tragendes Skelett mit allen Installations- strängen und demTreppenhaus zurVerfügung gestellt. Im zweiten Schritt konnten die Bewohner ihreWohn- ungen errichten, die Grundrisse gestalten und dadurch einen unmittelbaren Bezug zu ihrer eigenenWohnung gewinnen. www.internationale-bauausstellung-hamburg.de www.bel.cx 5.1 86 Ähnliche Maßnahmen und Instrumente innerhalb des Katalogs 2.2 Entwicklung von Kreativquartieren 2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren 5.2 Raumbezogene Förderprogramme 5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungsma- nagement 87 Bereitstellung individuell ausgestatteter, flexibel gestaltbarer, aneignungsfähiger und robuster Räumlichkeiten. Grundbau und Siedler, Hamburg Rohbau, Möglichkeit zum Eigenausbau © Foto: Götz Wrage © BeLSozietät fürArchitektur Grundbau und Siedler, Hamburg MöglicheAusbauformen, Eigenausbau durch NutzerInnen RAUMBEZOGENE FÖRDERPROGRAMME Problem,Ausgangslage Die dauerhafteAnmietung bzw. der Erwerb von geeig- neten Räumlichkeiten ist für viele Kulturschaffende und Kreative, aufgrund des angespannten Immobilien- marktes und den damit verbundenen hohen Preisen – insbesondere in zentralen innerstädtischen Lagen – nicht zu leisten. Im Umkehrschluss wird der zentrale Stadtraum von kapitalstarken und bereits etablierten Filial- und Franchise-Unternehmen übernommen, wor- unter dieVielfalt leidet. Die potenzielle Nutzbarkeit von Standorten in City- Randbereichen bzw. gesamtstädtischen Randbereichen und ehemals gewerblich geprägten Gebieten durch Kulturschaffende und Kreative, steht der zunehmende Entwicklungsdruck desWohnungsmarktes gegenüber. Neben hohen Boden- und Mietpreisen entstehen auch für denAusbau und die Herrichtung bestehender Räumlichkeiten hohe Kosten, die eine Schwelle für dieAneignung und Nutzung darstellen. Insgesamt sind viele NutzerInnen aus dem kulturellen und kreativen Bereich auf Fördermittel und anderwei- tige finanzielle Unterstützungen angewiesen. Maßnahme, Instrument Nutzung von bestehenden raumbezogene Förderpro- grammen von Bund, Land, Region oder Kommunen. Raumbezogene Förderprogramme ermöglichen durch spezifische Kriterien und einen begrenzten Geltungs- bereich einen individuellen und bedarfsgerechten Zu- schnitt der Förderung zur Begegnung lokaler Problemstellungen. Gefördert werden können z. B. dieAnmietung und Er- tüchtigung von Räumlichkeiten oder die Realisierung von Projekten mit Raumbezug. Wirkung, Lösungsansatz Erhalt bestehender kultureller / kreativer Nutzungen und Sicherung des Fortbestandes. Ermöglichen neuer kultureller / kreativer Nutzungen und Entwicklung neuer Räume. Sicherung von Inhalt und Qualität der Nutzung durch Förderkriterien, wodurch z. B. Programminhalte für die Öffentlichkeit und somit eine positiveWirkung ins Viertel oder eine Nutzungsvielfalt und -mischung ge- währleistet werden können. VorhandeneAnsätze in Köln ProjektförderungAteliers, Köln Im Sinne einerAtelierausbauförderung der Stadt Köln wird der Ein- undAusbau vonAtelierräumen zur Nut- zung durch professionelle Künstlerinnen und Künstler gefördert. Die geförderten Räume müssen in Köln ge- schaffen und vomVermieter langfristig fürAtelierzwe- cke überlassen werden. www.stadt-koeln.de/Projektförderung Bauunterhaltung undTechnikförderung derfreien Szene, Köln Gruppen und Institutionen der Kölner Freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum für die kulturelleArbeit nutzen, werden bei Bau- maßnahmen z. B. im Zusammenhang mit Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen, technischerAusstattung oder Barrierefreiheit gefördert. ratsinformation.stadt-koeln.de/Bauunterhaltung_und- _Technikförderung Lärmschutzfonds fürfreie Kulturinstitutionen und Musikclubs, Köln Ab 2019 stellt die Stadt Köln Fördermittel für die bau- liche Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen bei frei- en Kulturinstitutionen und Musikclubs mit lärmemit- tierenden Nutzungen sowie für die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die den Lärmschutz betref- fen zurVerfügung. www.stadt-koeln.de/Lärmschutzfonds 5.2 88 Referenzen aus anderen Städten, übergeordnete Konzepte und Vorgaben Kreativ.Quartiere Ruhr, Ruhrgebiet Das aufTeilräume des Ruhrgebiets begrenzte Förder- programm wird durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRWfinanziert und vom eu- ropean center for creative economy konzeptionell ge- staltet und durchgeführt. Gefördert werden künstlerische Projekte, Projekte zur Stärkung derAr- beits- und Lebensbedingungen von KünstlerInnen und Kommunikationsprojekte.Antragsberechtigt sind öf- fentlicheAkteure sowie privateAkteure aus kulturel- len und kreativen Branchen. www.e-c-c-e.de/kreativquartiere-ruhr Dritte Orte – HäuserfürKulturund Begegnung in ländlichen Räumen, NRW Mit dem Förderprogramm werden durch das Ministe- rium für Kultur undWissenschaft neue konzeptionelle Ansätze für die kulturelle Infrastruktur und deren Um- setzung im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens ge- fördert. www.mkw.nrw/dritte-orte FrankfurterProgramm zurFörderung des Um- baus leerstehenderRäume fürKreative, Frankfurt a. M. Durch dieVergabe einer städtischen Umbauförderung für leerstehende Räume und die anschließende Nut- zung der Flächen durch Kreative sollenAnreize für Ei- gentümerInnen geschaffen werden, eine Instandset- zung und Modernisierung auch für möglicherweise nur vorübergehende Nutzungen durchzuführen. www.stadtplanungsamt-frankfurt.de Bestandsoptimierungsprogramm, Berlin: Vergabe von Mietsubventionen für privateAnbieter von Probe- undArbeitsräumen durch die Berliner Se- natsverwaltung für Kultur und Europa. Hiermit soll frei arbeitenden professionellen Künstlerinnen und Künstlern die Nutzung bestehender Räume privater Anbieter ermöglicht werden, wovon sie bisher durch deren Größe und Mietpreis ausgeschlossen waren. https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerder- programme/arbeitsraeume/ Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner- halb des Katalogs 2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungskonzepte 2.2 Entwicklung von Kreativquartieren 2.9 Kartierung potenzieller Flächen und Räume 3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle für die Kultur- und Kreativwirtschaft 5.1 Flexible Neubaustrukturen 5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungsmanagement 89 Individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung durch raumbezogene Förderprogramme. Kreativ.Quartiere Ruhr:Art Space, Essen, gefördert 2015 © Foto: Vladimir Wegener/ecce Kreativ.Quartiere Ruhr: atelier automatique_expansion, Bochum gefördert 2017 © Foto: Sebastian Becker/ecce ZWISCHENNUTZUNGEN UND ZWISCHENNUTZUNGSMANAGEMENT Problem,Ausgangslage Leerstehende Immobilien und minder- oder ungenutz- te Flächen stellen Potenzialräume dar, die sich oft für eine temporäre kreative Nutzung eignen. Langfristige Leerstände wirken sich in vielerlei Hin- sicht negativ auf die Umgebung aus. Probleme wie Vandalismus,Trading-Down oder verringertes Sicher- heitsempfinden werden begünstigt. Eine zeitlich befristete Nutzung von leerstehenden Im- mobilien durch Kreative kommt aufgrund der fehlen- den Bereitschaft von Seiten der Eigentümer oft nicht zustande. Insbesondere besteht dieAngst vor einer nicht mit dem Eigentümer abgesprochenenVersteti- gung der Nutzung bzw. einer langfristigenVerände- rung der Nutzungsart. Ungeklärte oder unbekannte Eigentumsverhältnisse bei den Immobilien erschweren die Initiierung einer neuen Nutzung bzw. Zwischennutzung. Maßnahme, Instrument Einrichten einer kommunalen Zwischennutzungsagen- tur bzw. einer ähnlich gelagerten Koordinierungsstelle zurVermittlung privater Objekte sowie als vertrauens- würdiger Zwischenmieter,Ansprech- undVertrags- partner gegenüber Privateigentümern. TemporäreVermietung,Verpachtung oder abgaben- freieVergabe städtischer Immobilien und Flächen wie z. B. Brachen. Errichten und Nutzen von temporären, mobilen Bauten wie Containern für die Zwischennutzung. Beratung bei rechtlichen Fragen und Mitwirken bei derVertragsgestaltung. Wirkung, Lösungsansatz Vertrauensbildung zwischen Eigentümern und Kreati- ven. Aufstellen und Durchsetzen von klar definierten Rah- menbedingungen für die Laufzeit der Nutzung. Sicherung von Bedarfsansprüchen des Eigentümers nach der Zwischennutzung oder auch Ermöglichen von Folgeverträgen nach erfolgreicherTestphase. Schaffen von Nischen zurAneignung durch Kreative. Ermöglichen von Experimentierfeldern zumAustesten von neuen, innovativen Nutzungskonzepten. Bestandssicherung für leerstehende Immobilie durch eine Nutzung und dadurchVerhinderung einer Schädi- gung der Bausubstanz undVorbeugen von negativen sozioökonomischenAuswirkungen für das Umfeld. Steigerung des wirtschaftlichen und v. a. ideellenWer- tes von Immobilien und Straßenzügen.Adressbildung durch Pioniernutzungen. Aktive Steuerung der Stadtentwicklung durch gezielte Leerstandsaktivierung. VorhandeneAnsätze in Köln Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Zwischennutzungsmanagement Etablierung eines Zwischennutzungsmanagements als Teil des Raummanagements. Es soll leerstehende Räu- me und Flächen identifizieren, sie auf Möglichkeiten der Nutzbarmachung für Kunst und Kultur prüfen, bei Zwischennutzungen zwischen Eigentümern und Kul- turschaffenden vermitteln und ggf. als vertrauenswürdi- ger Zwischenmieter für private Immobilienbesitzer fungieren (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 57). www.kulturentwicklungsplan.koeln Referenzen aus anderen Städten, übergeord- nete Konzepte und Vorgaben Zwischennutzung Bonn Das Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB) ver- waltet rund 522 Liegenschaften und 1035 Objekte. Davon stehen derzeit etliche leer. EinenTeil dieser nicht genutzten Immobilien bietet das SGB für eine ge- werbliche Zwischennutzung - das heißt nicht zuWohn- zwecken - zu günstigen Konditionen an. DieVermie- tungen erfolgen vorrangig an Interessenten, die kultu- relle oder soziale Nutzungen anstreben. Die Miete ist aufgrund des Zustands der Objekte ver- 5.3 90 handelbar. Für gemeinnützige, kulturelle und/oder so- zialeVereine, Sportvereine sowieTräger der Jugend- hilfe oderWohlfahrtspflege gelten mit Blick auf die Miete Sonderkonditionen. Betriebskosten und Instand- haltung trägt der Mieter im Rahmen eines üblichen Gewerbemietvertrages (unbefristet, 3 Monate Kündi- gungsfrist). Im Falle einer Nutzungsänderung obliegen die hierfür erforderlichen Planungs-, Genehmigungs- und Herrichtungsleistungen dem Mieter.Temporäre und einfach rückbaubare Umgestaltungen in und an den Gebäuden – im Falle von Zwischennutzungen und soweit rechtlich grundsätzlich zulässig – sind erlaubt. Begehungen (ggf. mitArchitekten o.Ä.) sind möglich. Auf der Internetseite der Stadt Bonn ist eine aktuelle Liste der Mietobjekte mitAnsprechpartner aufgeführt. www.bonn.de/zwischennutzung ZwischennutzungsagenturWuppertal Ziel derAgentur, die mit Mitteln aus den Städtebauför- derungsprogrammen „StadtumbauWest“ und „Soziale Stadt“ finanziert wurde, war auf der einen Seite die Sensibilisierung von Eigentümern leerstehender La- denlokale für den Mehrwert von Zwischennutzungen und auf der anderen Seite dieVermittlung von Laden- flächen an interessierte Zwischennutzer, um letztlich dem Niedergang traditioneller Geschäftslagen entge- gen zu wirken. Bis Ende 2009 konnten so insgesamt 76 temporäre oder dauerhafte Nutzungen vermittelt werden. www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/Wupper- tal_Zwischennutzungsagentur Camelot Europe Camelot Europe ist ein privatwirtschaftliches Unter- nehmen, das sich auf Leerstellenmanagement und Baustellensicherheit in ganz Europa spezialisiert hat. Über eine kartenbasierte Internetplattform werden im Auftrag der Eigentümer leerstehende Objekte im „Hauswächterkonzept“ zur temporären Nutzung als Arbeits- undWohnraum vermittelt. Durch die Bele- bung und regelmäßige Kontrolle des Gebäudes sollen Vandalismus und Hausbesetzungen verhindert werden. Die Nutzung wird daher zu günstigen Mietpreisen ge- währt. Zu den Gebäuden zählen z. B. Feuerwehren, Polizeistationen, Bürogebäude oder andere öffentliche, private oder gewerbliche Gebäude. https://de.cameloteurope.com KreativraumagenturDresden Die Kreativraumagentur möchte die Suche von Räum- lichkeiten fürAkteure der Kultur- und Kreativwirt- schaft erleichtern. Dazu entwickelt sie Räume und vermittelt die Raumangebote an potenzielle Nutzer. Zielstellung ist die Bereitstellung von preiswerten Räumen für die Kreativwirtschaft. www.kreativraumagentur.de Rakete Dreispitz, Basel Anlage aus vorgefertigten Containermodulen für Bü- ros undAteliers im Gewerbe- und Kreativquartier Dreispitz in Basel.Als „mobile Immobilie“ soll das Konzept an anderen Stellen desAreals mehrfach um- gesetzt werden. DieVorteile werden darin gesehen, dass die Container-Anlage günstig zu erstellen und ebenso günstig zu vermieten ist und dass sie Fluktuati- on und Flexibilität bei derVermietung ermöglicht. www.rakete-dreispitz.ch/projekt-rakete Zwischennutzung der„Lamentofläche“ im Kreati- vquartierMünchen Im Kreativquartier vergibt die Münchner Gewerbehof- undTechnologiezentrumsgesellschaft mbH alsAnker- mieter Zwischennutzungen für 4-5 Jahre an Kultur- und Kreativwirtschaft. DieVergabe erfolgt auf Grund- lage eines Regelwerkes und einesVergabekriterienka- talogs. www.muenchen.de/Lamentoflaeche Ähnliche Maßnahmen und Instrumente innerhalb des Katalogs 1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik 2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungskonzepte 2.2 Entwicklung von Kreativquartieren 2.9 Kartierung potenzieller Flächen und Räume 3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle 3.3 Genehmigungspraxis 91 Schaffen von Nischen zurAneignung durch Kreative im Rahmen einer Leerstandsaktivierung. HANDLUNGS- EMPFEHLUNGEN FÜR KÖLNER STANDORTE C DREI KÖLNER STANDORTE ZurVeranschaulichung einerAnwendung des Maß- nahmenkatalogs wurden die folgenden drei Kölner Standorte beispielhaft dargestellt und untersucht: – Hallen Kalk, Köln-Kalk, – Kulturbaustein, Heliosgelände, Köln-Ehrenfeld, – Ehemalige Dorfschule und Simultanhalle,Areal VolkhovenerWeg, Köln-Volkhoven /Weiler. Für diese drei Fallbeispiele wurden Handlungsempfeh- lungen erarbeitet. Die Standorte weisen unterschiedliche Größenordnun- gen,Ausgangssituationen und Entwicklungsperspekti- ven auf.Teilweise bestehen bereits kreativ und kul- turell genutzte Räume, die es zu sichern gilt, oder es besteht ein großes Potenzial und Interesse für die Ent- wicklung entsprechender Nutzungen. Im Rahmen einer vergleichenden Gegenüberstellung derAusgangssituation wurden verschiedeneAspekte und Charakteristika, wie die räumlichen und planeri- schen Rahmenbedingungen, die ehemaligen, die beste- henden und die geplanten Nutzungen sowie die betei- ligtenAkteure dargestellt. Es wurden bestehende und ggf. zu erwartende Kon- flikte und Probleme deutlich. Hieraus ließen sich Handlungserfordernisse ableiten, zu denen Handlungs- empfehlungen formuliert wurden. Die Handlungsemp- fehlungen beziehen sich imWesentlichen auf die Maß- nahmen und Instrumente des Maßnahmenkatalogs. Es erfolgte eine Konkretisierung in Bezug auf dieAnwen- dung für den jeweiligen Standort. Zur weitergehenden Erläuterung sind die übergeordneten textlichen Be- schreibungen des Maßnahmenkatalogs heranzuziehen. 94 Ehemalige Dorfschule und Simultanhalle Areal Volkhovener Weg Köln-Volkhoven/Weiler Kulturbaustein Helios Heliosgelände Köln-Ehrenfeld Hallen Kalk Köln-Kalk 95 ALLGEMEINE UND ÜBERGEORDNETE HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Ergänzend zu den fallspezifischen Handlungsempfeh- lungen für die drei ausgewählten Kölner Standorte be- stehen allgemeine und übergeordnete Handlungserfor- dernisse zur Integration von Kreativräumen und kultu- rellen Raumbedarfen in die Stadtplanung Kölns. Besonders die unter Kapitel 3, Kommunikation intern und extern (Seite 68-79) aufgeführten Maßnahmen sind möglichst übergreifend umzusetzen. Dabei hängt eine erfolgreiche Umsetzung maßgeblich vom politi- schenWillen, der Haushaltslage und der personellen und finanziellenAusstattung der jeweiligen Fachämter ab. Für alle weiteren Maßnahmen des Katalogs liegt die Entscheidung bei derVerwaltung, ob diese jeweils be- darfsgerecht und bezogen auf einen konkreten Einzel- fall zum Einsatz kommen sollen, oder im Sinne einer generellenVerbesserung der Integration von Kreativ- räumen in die Stadtplanung im Falle vergleichbarer Aufgabenstellungen / Planungen übergeordnet ange- wendet werden sollen. Konkret wird unter Kapitel 3 eine stärkere Berücksich- tigung von Kreativräumen und kulturellen Raumbe- darfen bei der Planung und Genehmigung empfohlen, sowie die Einrichtung einer übergeordneten Stelle zur Beratung, Koordination und (temporäreren) Raumver- mittlung, wodurch sich die Rahmenbedingungen für die Sicherung und die Entwicklung von Kreativ- und Kulturräumen in Köln grundlegend verbessern wür- den. Der vorliegende Maßnahmenkatalog stellt eine um- fangreiche, jedoch nicht als abgeschlossen zu betrach- tendeAuflistung von Maßnahmen und Instrumenten dar. Generell ist bei der Betrachtung konkreter Fallbei- spiele stets der gesamte Katalog auf seineAnwendbar- keit zu prüfen. Für die folgenden drei Kölner Fallbei- spiele stellen die beschriebenen Maßnahmen Hand- lungsoptionen bezogen auf den aktuellen Sach-, Pla- nungs-, und Entwicklungsstand dar. Bei einer Änder- ung derAusgangsbedingungen können weitere Maß- nahmen erforderlich werden. 96 Hallen Kalk 97 Heliosgelände Volkhovener Weg FALLBEISPIEL01 HALLEN KALK 98 99 HALLEN KALK AUSGANGSSITUATION Stadträumliche Lage DasAreal befindet sich im rechtsrheinischen Stadtteil Köln-Kalk, Quartier Kalk-Süd zwischen Neuerburg- straße,Wiersbergstraße, Christian-Sünner-Straße und Dillenburger Straße. Die Entfernung zum Stadtzen- trum (Hauptbahnhof / Dom) beträgt ca. 4,5 km. Das Gebiet ist durch die Stadtbahnlinien 1 und 9 sowie über die Busse 159, 179 und 193 mit dem übrigen Stadtgebiet und dem Zentrum verbunden. Der Bus- und Stadtbahnhaltepunkt Kalk Kapelle befindet sich rd. 500 m nördlich desAreals, mehrere Bushaltestellen der Linie 193 sind in weniger als 100 m zu erreichen. Am rd. 700 m entfernten Haltepunkt KölnTrimborn- straße besteht zudemAnschluss an den S- und Regio- nalbahnverkehr der Deutschen Bahn. Größe Gesamtareal / Flächen für kulturelle und kreative Nutzungen Das ehemals industriell genutzte Plangebiet umfasst 7,7 ha. Die nach derzeitigem Planungsstand für mögli- che kulturelle Nutzungen vorgesehenen Bestandshal- len 58 (vorgesehene NutzungWerkstätten) und 63 (vorgesehene NutzungWerkstätten,Ateliers, Gastro- nomie) verfügen über eine Grundfläche von 3.990 m² bzw. 1.440 m². Der aktuelle Entwurfsstand sieht dar- über hinaus die Umnutzung weiterer Bestandsgebäude zu kulturellen Zwecken sowie Neubauten für Gewerbe undAteliers vor. Geschichte Hallen KalkAreal Das gesamte Gelände war ab den 1850er JahrenTeil des Produktionsstandortes des Maschinenbauherstel- lers Klöckner Humboldt DeutzAG (KHDAG). Ende der 1990er Jahre wurde die Produktion durch die KHD AG im Bereich des Plangebiets aufgegeben. Das Ma- schinenbau-Unternehmen McNally Bharat Enginee- ring (MBE später Cologne Engineering) führte die Produktion in den Hallen 70 und 71 bis 2016 fort. Im Rahmen des wirtschaftlichen Strukturwandels musste der Produktionsstandort des Industrieanlagen- und Motorenherstellers Klöckner-Humboldt-DeutzAG in Köln-Kalk in den 1990er-Jahre nahezu komplett aufgegeben werden. Die Flächen des Unternehmens wurden sukzessive an die Stadt übertragen. Durch ein von der Stadt Köln beschlossenesVerkaufs-,Vermie- tungs- undVerpachtungsmoratorium für den Bereich zwischen Rolshover Straße,Wiersbergstraße, Kalker Hauptstraße und nördlich der Dillenburger Straße ver- blieb dasAreal in städtischem Eigentum. Die Übertra- gung und der langfristigeVerbleib der Flächen in städ- tischem Besitz stellten eine richtungsweisende Ent- scheidung für die zukünftigen Entwicklungen dar. Eigentums- und Mietverhältnisse Das gesamteAreal befindet sich im Besitz der Stadt Köln. Stadtteil / Entwicklung Innerhalb der Umgebung fand in den letzten Jahren ein Transformationsprozess statt. Im Osten der Hallen wur- den ehemalige großflächige Industrie- und Gewerbe- bauten in kleinere Einheiten unterteilt, die heute durch Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe oder Dienstleis- ter genutzt werden. Darüber hinaus siedelten sich süd- lich der Dillenburger Straße neue Industrie- und produzierende Gewerbebetriebe in teilweise großflächi- gen Neubauten an. Teile der unmittelbar nördlich des Plangebiets gelege- nen Kaiserin-Theophanu-Schule befinden sich aktuell im Umbau, einzelne Klassenräume wurden temporär in Container verlegt. Generell ist seit einigen Jahren eine zunehmende Wohnbautätigkeit in Kalk im Gange. Ehemalige Indus- trieflächen (Robertstraße), Gewerbe- und Dienstleis- tungsflächen (Kaufhof- und Maltesergelände) werden derzeit wohnbaulich entwickelt. Der Kalker Süden ent- wickelt sich somit immer mehr vom Industrie- und Ge- werbestadtteil hin zu einemWohnstandort. Nutzungen der Umgebung Die Umgebung der Hallen Kalk ist durch eine Mi- schung aus großmaßstäblichen industriellen und ge- werblichen Nutzungen im Süden und einer kleintei- ligerenWohnbebauung mit kleineren Ladenlokalen und Gastronomiebetrieben im Norden geprägt.Westlich des Areals befinden sich großeVerwaltungsbauten, nörd- lich befindet sich das Gelände einer Schule. Nutzungen auf demAreal der Hallen Kalk In der Halle 59 wird dieAbenteuer Halle Kalk durch die Jugendzentren Köln gGmbH betrieben.Teilbereiche derVerwaltungsbauten im südlichen Randbereich des Plangebietes an der Dillenburger Straße sind vermietet. Im westlichen Randbereich des Plangebiets, befinden sich an der Neuerburgstraße Grundstücke und kleinere Gebäude, welche von denVereinen grenzenlos gärten 100 101 77 76 Museum Ludwig 75 Schauspiel Köln Pflanzstelle Vision e.V. Bildungscampus Erzbistum Köln 71 70 60 Erlebnis inklusiv e.V. 63 58 Lager Roncalli 59 Abenteuer Hallen e.V. undVision e.V. (zwischen-) genutzt werden. ObwohlTeilbereiche des Plangebietes genutzt werden, überwiegt in der Flächenbilanz und in derAußenwir- kung der Gebäude der Leerstand. Städtebauliche Bedeutung DasAreal der Hallen Kalk stellt eine erhebliche Chan- ce für den Stadtteil und dessenWeiterentwicklung dar. Die Nachnutzung der beeindruckenden historischen Industriearchitektur und die Öffnung des jahrzehnte- lang abgeschottetenAreals bieten das Potenzial einer städtebaulichen Entwicklung mit großer Strahlkraft. Die Potenziale des Gebäudebestandes sind aufgrund ihrer Größe undWeitläufigkeit enorm. Halle 58, ca. 3.990 m2: Größtenteils Leerstand. Der sü dliche Bereich des Ge- bäudes,ist als Bü rogebäude ausgebildet. EinTeilbe- reich derVerwaltungsräume wird als Büro genutzt. Halle 59, ca. 2.984 m2: In dem Industriebau wird dieAbenteuerhalle Kalk von der Jugendzentren Köln gGmbH betrieben. Halle 60 ca. 3.688 m2: Aktuell Leerstand. Zukünftig ist eine Nutzung durch denVerein Erlebnis inklusiv e.V. angedacht. Halle 63 ca. 1.440 m2: Aktuell Leerstand. Südlich der Halle befinden sich klei- nere, ebenfalls leerstehende Lagergebäude. Verwaltungsgebäude Dillenburger Str 63, 65, 69: Größtenteils Leerstand.Teilbereiche der ehemaligen Verwaltungsgebäude der Klöckner-Humboldt-Deutz AG werden nachgenutzt. Halle 70 ca. 10.022 m2, Halle 71 ca. 7.094 m2: Aktuell Leerstand. Die beiden in Nord-Süd Richtung ausgerichteten, großflächigen Hallen 70 und 71 sind besonders prägend innerhalb des ehemaligenWerkare- als. Schrägluftbild des Gesamtareals der Hallen Kalk, Darstellung der Nutzungen Planungen in der Umgebung Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln weißt einen Großteil desAreals als Industriefläche aus. Die Hallen 59 und 60 sind als Gemeinbedarfsfläche eingetragen, im nördlichen Randbereich des Geländes ist eine Grünfläche eingetragen, welche Neuerburgstraße und Wiersbergstraße miteinander verbindet und zwischen demAreal der Hallen Kalk und der nördlich angren- zenden Kaiserin-Theophanu-Schule liegt. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch kein Bebauungs- plan für das Gesamtareal. Für den nördlichenTeil des Betrachtungsraumes gilt seit 2015 der rechtskräftige Bebauungsplan „Wiersbergstraße“ 70449 / 09. Dieser erstreckt sich zwischen Neuerburgstraße,Wiersberg- und Christian-Sünner-Straße. Der Plan umfasst den Schulstandort der Kaiserin-Theophanu-Schule an der Kantstraße, einen geplanten öffentlichen Grünzug in Ost-West Richtung und dieAbenteuerhallen Kalk als Jugendeinrichtung. Beteiligungs- und Planungsverfahren Im Jahr 2017 wurden drei interdisziplinäre Planungs- teams mit der Erstellung eines städtebaulichen Kon- zeptes für den gesamten Betrachtungsraum einschließ- lich der Entwicklung von Nutzungsvorschlägen für die einzelnen Bestandshallen und Freiflächen beauftragt. Im Rahmen des öffentlichen, dialogisch angelegten, kooperativen städtebaulichenWerkstattverfahrens be- standen umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit. Der Siegerentwurf des Planungsteams um BeLSozie- tät fürArchitektur wurde anschließend in Form einer Machbarkeitsstudie überarbeitet und weiterentwickelt. Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie wurde erneut durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung flan- kiert. Die Belange von Kulturschaffenden und Kreativen wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ebenso berücksichtigt wie die spezifischenAnforde- rungen anderer NutzerInnen. Besonders derWille der lokalenAkteure zu einer vielfältigen, kulturellen und kreativen Nutzung des östlich gelegenen Innenhofes wurde deutlich. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens begonnene enge Kommunikation mit denAkteuren vor Ort sollte im weiterenVerfahren fortgesetzt werden, um deren Bedarfe und spezifischen Kenntnisse der lokalen Gege- benheiten soweit möglich in die Planungen einfließen zu lassen. Städtebauliches Planungskonzept, Entwurfsbeschreibung der Machbarkeits- studie Entsprechend der aktuellen städtebaulichen Planung sollen die Hallen Kalk zu einem Quartier mit umfang- reichenAngeboten für die Öffentlichkeit entwickelt werden. Besonders im Bereich der Freiraumhalle, ei- nem innovativen Freiraum mit zahlreichenAngeboten aus den Bereichen Sport, Kommunikation,Aufenthalt etc., ist ein hohes Maß an Interaktionspotenzial mit dem ansonsten dicht bebauten städtischen Umfeld zu erwarten. Maßgeblich für dieWeiterentwicklung der Hallen Kalk ist die Erhöhung der Zugänglichkeit des Gebietes, der Erhalt der industriellen Identität, eine hohe Nutzungs- mischung und die Schaffung neuen Freiraums. Über eine weitestgehend autofreie, fußläufige Erschließung und die Mischung der Nutzungen soll Gemeinschaft- lichkeit und Urbanität entstehen. Die Mischung aus Be- standsgebäuden und Neubauten unterstreicht das vielfältige Erscheinungsbild. Der als Park gestaltete Freiraum, welcher die Hallen im Westen, Norden und Osten umgibt, soll Grünflächen bieten, die innerhalb des dicht bebauten Stadtteils Köln-Kalk dringend gebraucht werden. Ergänzt werden diese durch den öffentlichen Raum der Freiraumhalle, hier sind Nutzungen wie ein Marktplatz, Gewächshaus, eine Boule Bahn etc. vorgesehen. Für die Belange von Kulturschaffenden und Kreativen sind besonders die zu erwartenden Entwicklungen im Bereich des Innenhofs im östlichen Bereich des Quar- tiers relevant. Dieser zeichnete sich in allen Planungs- ständen durch eine hohe Nutzungsvielfalt aus. Nutzungen aus dem kulturellen und kreativen Bereich sollen dementsprechend hier konzentriert werden. Die hofförmigeAnordnung der bestehenden Industriehallen bietet vielfältige Möglichkeiten für gewerbliche und kulturelleAngebote,Werkstätten,Ateliers und Gastro- nomie. Ergänzt werden sollen die neuen Nutzungen durch das bestehendeAngebot derAbenteuerhallen. Für den gesamten Bereich des Innenhofs besteht somit das Potenzial eines vielfältigen Ortes, welcher durch die bereits bestehende, aktive Bürgerschaft und lokale 102 HALLEN KALK PLANUNGSPROZESS 103 BeL Werkstätten/ Ateliers/ Gastronomie Wohnen Arbeiten Arbeiten Arbeiten Arbeiten Werkstätten Ateliers/ Kultur/ Werkstätten AbenteuerHallen ErlebnisInklusive.V. Ateliers KITA Visione.V. Freiraumhalle MuseumDomiD Quartierspark Spielplatz SchauspielKöln MuseumLudwig Markthalle Bolzplatz Gewächshaus Gastronomie Gewerbe Gewerbe Werkstätten Werkstätten Boule Vorplatz DomiD Garten Quartiersstraße Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Weiterentwicklung der Hallen Kalk als Modelldarstellung KünstlerInnen genutzt und bespielt werden kann. ImVerlauf des Beteiligungsverfahrens etablierte sich für den knapp 12.000 m²großen Innenbereich und die darauf liegenden bzw. die diesen umgebenden Gebäu- de der Begriff „Kulturhof“. Der industrielle Charakter soll erhalten bleiben, die großzügige Dimensionierung des umbautenAußenraums trägt wiederum zurVerbes- serung der Freiflächenbilanz innerhalb des gesamten Quartiers bei. Betreiber, Nutzerinitiativen, Akteurskonstellation Aufgrund des aktuellen Planungsstandes (Machbar- keitsstudie) können noch keine Betreiber und Nutzer genannt werden. Die Planungen sehen nach jetzigem Stand den Erhalt aller bestehenden Nutzungen (Aben- teuerhalle, Pflanzstelle,Vision e.V.) an ihrem jetzigen Standort bzw. in der direkten Umgebung vor. Das Museum DOMiD, Dokumentationszentrum und Museum über die Migration in Deutschland e.V., kommt während der Bearbeitung der Machbarkeitsstu- © BeLSozietät fürArchitektur die als Nutzung für die Halle 70 ins Spiel. Für die Hal- le 60 wird von einer Nutzung durch denVerein Erleb- nis inklusiv e.V. ausgegangen, welcher Sport, insbe- sondereTrendsportarten, als inklusivesAngebot für Menschen mit und ohne Behinderung bietet. Kulturschaffenden und Kreativen sollen wie beschrie- ben Räumlichkeiten im östlichen Bereich desAreals zurVerfügung gestellt werden. Organisation und Vernetzung der lokalen Akteure Das langfristig angelegteVerfahren der Öffentlich- keitsbeteiligung festigte das vielfältige Netzwerk loka- ler und überlokalerAkteursgruppen, Initiativen, Inter- essensgemeinschaften undVereine. Diese sind den Themenfeldern Kunst und Kultur, Soziales, Integrati- on, Inklusion, Quartiersentwicklung, Ökologie und Naturschutz zuzuordnen. Zu nennen sind hierzu z. B.: Bürgerinitiative Hallen Kalk; Bürgerinitiative Mehr Grün in Kalk, Leitbild Köln 2020, Geschichtswerkstatt Kalk e.V., Integrationshaus e.V.; Kulturhof e.V. i.G., KUNTs e.V., Chris Mock, parto gUG, STADTRAUM 5und4 e.V., Stiftung KalkGestalten,Vision e.V. und weitere. Interessenslagen Gemeinsame Interessen der lokalenAkteure sind die Reduzierung der versiegelten und bebauten Fläche zu- gunsten von mehr Grünflächen, die Minimierung des motorisiertenVerkehrs innerhalb desAreals und die baldmöglichste Zwischennutzung des sogenannten Kulturhofs. Vielfach wurde die Forderung einer langfristig ge- meinwohlorientierten Entwicklung des Gesamtareals möglichst in Form einer Genossenschaft, Bürgerstif- tung o.ä., sowie die Berücksichtigung aller Einkom- mensgruppen bei der Mietpreisgestaltung gestellt. Deutlich wurde die ablehnende Haltung gegenüber hochpreisigen Entwicklungen im BereichWohnen und Arbeiten und einer rein kommerziellen Nutzung der Hallen 70 und 71.Teilweise bestanden generell ableh- nende Haltungen gegenüber baulichen Entwicklungen innerhalb des Plangebiets oder unrealistischeVorstel- lungen zur Nachnutzung der Gebäude. Zwar sind die Interessenslagen zunächst im baulichen Bereich sowie in der Sozialverträglichkeit und Ge- meinwohlorientierung angesiedelt, doch kommen die Forderungen auch den Entwicklungsmöglichkeiten von kulturell genutzten Räumlichkeiten innerhalb desAre- als zugute. Besonders die vielfältige Nutzungsmi- schung des Quartiershofs bzw. des Kulturhofs, mit einem Mix ausAteliers undAusstellungsräumen,Ver- anstaltungsräumen und Gastronomie sowie niedrig- schwelligen Zwischennutzungsmöglichkeiten stellte eine der gemeinsamen Forderungen allerAkteure dar. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens Das seit Frühling 20017 andauernde öffentliche Beteili- gungsverfahren zurWeiterentwicklung der Hallen Kalk fand im Sommer 2019 seinen vorläufigenAbschluss. Das öffentlicheWerkstattverfahren hatte dazu beigetra- gen, die Planungen mit den lokalen Gegebenheiten ab- zugleichen und entsprechend denAnforderungen der BürgerInnen und den lokalen Bedarfen weiterzuentwi- ckeln. Zwischen den unterschiedlichen Interessensla- gen wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vermittelt, die vorgestellten Planungen wurden entspre- chend denAnregungen mehrfach überarbeitet. Für den Bereich der Kulturschaffenden und Kreativen kann zusammengefasst werden, dass die Schaffung zu- sätzlicherAngebote anWerkstätten,Ateliers und Kul- turräumen sowie deren räumliche Konzentration im Bereich der Freiraumhalle und besonders im Kulturhof begrüßt wird. Es besteht derWunsch nach einer bald- möglichen Zwischennutzung der Flächen. Bereits zum aktuellen Planungsstand der Machbarkeits- studie besteht seitens der Kulturschaffenden und Krea- tiven ein stadtweites Interesse an den Entwicklungen, besonders bezogen auf dieVerfügbarkeit von Flächen für kulturelle, kreative und künstlerische Nutzung. Ausschlaggebend für die zukünftige Entwicklung wird die Frage nach einem Entwicklungsmodell und Projekt- trägern sein, bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbe- teiligung wurde vielfach die Forderung nach gemeinwohlorientiertenTrägern und Entwicklern ge- stellt. 104 105 BeL StrategischerPlan Öffentliche Grünfläche 2/3Arbeiten VI-VII Freilufthalle Pflanzstelle Visione.V. Kita Museum Jugendeinrichtung Gewerbe 1/3Wohnen VII-VIII © BeLSozietät fürArchitektur Strategischer Plan Der Strategische Plan fasst zumAbschluss des Beteili- gungsverfahrens die Nutzungsverteilung zusammen. Kulturelle und Kreative Nutzungen wieAteliers,Aus- stellungs- undVeranstaltungsorte wurden imVerlauf des gesamtenVerfahrens gefordert und dementspre- chend in den Planungen vorgesehen. Im Strategischen Plan sind diese unter der Bezeichnung Gewerbe zu- sammengefasst. Besonders im Bereich des Quartiershofs bzw. Kultur- hofs findet sich eine räumliche Konzentration von Ge- werbeflächen. Deren Lage eignet sich aufgrund der räumlichenTrennung zurWohnnutzung imWesten des Quartiers auch für lärmemmitierende Nutzungen wie z. B. Musikspielstätten,Veranstaltungs- und Proberäume, Clubs etc. Die Bestandsgebäude decken die gesamte Bandbreite von ehemaligenVerwaltungsbauten,Werkstattgebäu- den, Lagerräumen bis hin zu großflächigen Industrie- hallen ab und ermöglichen so die Berücksichtigung unterschiedlicher Raumanforderungen. Vorgesehen sind ebenso Ergänzungsbauten als Neubau- ten welche einer kulturellen / kreativen Nutzung zuge- führt werden sollen. Strategischer Plan Hallen Kalk 106 Öffentliches Beteiligungsverfahren Hallen Kalk Eine umfangreiche Dokumentation desVerfahrens und der Beteiligungsergebnisse findet sich unter: www.hallen-kalk.de 107 Innenraum der Halle 70 HALLEN KALK HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 1. PROJEKTENTWICKLUNG UND SICHERSTELLUNG EINER KULTUR- UND KREATIVWIRTSCHAFTLICHEN ZIELSETZUNG Vergabeverfahren und Vergabekriterien vergleiche Maßnahme 1.2, Seite 36 Handlungserfordernis Durch dieAnwendung der unter 1.2 beschriebenen Vergabeverfahren besteht die Möglichkeit, die Reali- sierung der angestrebten, vielfältigen Nutzungsmi- schung alsVergabekriterium zu definieren und somit eine kulturelle Nutzung als Zielsetzung möglichst langfristig zu sichern. Handlungsempfehlungen Von den beschriebenenVergabeverfahren (Konzept- vergabe,Vergabe mit Festpreis, Bestgebotsverfahren) bietet das Konzeptvergabeverfahren die umfangreichs- ten Einflussmöglichkeiten auf die zukünftige Entwick- lung und entkoppelt diese am stärksten vom Bestreben nach reiner Gewinnmaximierung. Zur Sicherstellung der Umsetzung der bestehenden Planungen, welche sich besonders durch ihre Nut- zungsmischung undVielfalt auszeichnen, stellt das Konzeptvergabeverfahren somit ein geeignetes Instru- ment dar. Zunächst ist eine nähere Definition der kulturellen und kreativen Nutzungen notwendig, welche auf dem ehe- maligenWerksareal verortet werden sollen. Um diese dem gesamtstädtischen und lokalen Bedarf entspre- chend vorzunehmen, sind Fachämter und Fachaus- schüsse sowie verschiedeneAkteure aus den Berei- chen Kunst und Kultur zu beteiligen. Innerhalb der Ausschreibung sollte der für kulturelle und kreative Nutzungen vorgesehene Flächenanteil benannt wer- den. Ebenfalls sollten kulturell zu nutzende Gebäude bzw. Gebäudeteile räumlich definiert werden. Es be- steht die Möglichkeit Festlegungen bezüglich der da- für zu entrichtenden maximalen Mieten zu treffen. Bei der Definition derVergabekriterien (Art der kultu- rellen Nutzung, Flächenanteil,Verortung) ist zu be- rücksichtigen, dassAusschreibungen zur Konzeptvergabe in angemessenem Maße detailliert sein sollten. Durch ein möglichst klares Programm bzw. eineVorplanung können negativeAuswirkungen auf benachbarte Baufelder ausgeschlossen werden. Jedoch sind innerhalb derAusschreibung auch „Spielräume“ für eine möglichst großeVielfalt an Nutzungskonzep- ten sinnvoll. Im Falle der Hallen Kalk besteht bereits ein umfangrei- ches Netzwerk an Initiativen,Vereinen und sonstigen Akteursgemeinschaften, die Interesse an einer Nutzung im Bereich des Kulturhofes haben. Bei derAusschrei- bung sollten sich diese beteiligen, um gemeinsam mit potenziellen Investoren, Bauträgern etc. bedarfsgerech- te, realitätsnahe Konzepte zu erarbeiten. Seitens derVerwaltung sind Qualitätskriterien für die Bewertung der eingereichten Konzepte zu definieren, welche eine Entwicklung im Sinne der im Beteili- gungsverfahren erarbeiteten Planungen gewährleisten. Eine Orientierung an vergleichbaren, bereits durchge- führtenVerfahren und einAustausch mit den beteilig- tenVerwaltungen ist hinsichtlich der Übertragung von Erfahrungswerten sinnvoll. Erbbaurecht vergleiche Maßnahme 1.3 Seite 38 Handlungserfordernis Erbbaurechte ermöglichen innerhalb einer durch Wachstum und zunehmende Flächenverknappung ge- kennzeichneten Stadt wie Köln die langfristige Siche- rung von gesellschaftlich wichtigen kulturellen Räu- men undAngeboten und deren Entkoppelung von ra- sant steigenden Mietpreisen und Grundstückspekulatio- nen für die Dauer des Erbbaurechtvertrags (meist 99 Jahre). Handlungsempfehlungen InAbstimmung mit dem Strategischen Plan, den Nut- zungszuweisungen des architektonischen Konzeptes und den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind seitens derVerwaltungTeilbereiche bzw. Grund- 108 stücke zu definieren, welche als Erbbaurecht vergeben werden sollen. Im Falle einer beabsichtigten Nutzung dieser Flächen durch Kulturschaffende und Kreative sind Fachämter und Fachausschüsse aus den Bereichen Kunst und Kultur zu beteiligen. Je nach Planungsstand sind im Falle der Errichtung ei- nes Neubaus durch den Erbbaurechtnehmer die am Verfahren beteiligtenArchitekten miteinzubeziehen. Vor Ort bestehende Initiativen,Vereine und sonstige Akteursgemeinschaften haben im Rahmen der Öffent- lichkeitsbeteiligung für den Bereich des Kulturhofs bereits Nutzungsideen formuliert und sollten im Falle einer geplanten Erbbaurechtsvergabe frühzeitig mit- einbezogen und über ihre Möglichkeiten der Mitge- staltung informiert werden. Eine Kombination aus den bereits beschriebenenVer- gabeverfahren und dem Erbbaurecht ermöglicht so- wohl die Maximierung kommunaler Steuerungsmöglichkeiten im Bereich derVergabe als auch eine hoheAbsicherung von kulturellen Nutzun- gen gegenüber rein marktwirtschaftlichen Interessen. Durch dieVerwaltung ist proaktiv Kontakt zu Stiftun- gen oder anderen Gesellschafts- bzw. Körperschafts- formen aufzunehmen, welche in Ihrer inhaltlichen Ausrichtung der geplanten Nutzungsmischung aus Kultur, Gewerbe, Gastronomie, Dienstleistung und so- zialenAngeboten entsprechen. Kommunale Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaften vergleiche Maßnahme 1.6, Seite 44 Handlungserfordernis Die Hallen Kalk stellen durch ihre aktuell vorhande- nen, umfangreichen Flächenreserven innerhalb der Stadt Köln einAlleinstellungsmerkmal dar. Entspre- chend den bestehenden Planungen soll ein relativ gro- ßerAnteil der bedeutsamen Industriearchitektur künftig kulturellen Nutzungen zugeführt werden. Da sich dasAreal im städtischen Eigentum befindet, bietet sich die Entwicklung durch eine kommunale Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaft an. Darüber hin- aus könnte die Gesellschaft bzw. eine eigens zu grün- dende Stelle oderTochtergesellschaft die Entwicklung, Realisierung,Vermietung undVerwaltung der kulturell und kreativ genutzten Flächen und Räume übernehmen, um eine effektive Koordination der Räumlichkeiten und deren bedarfsgerechteVergabe an MieterInnen aus dem kulturellen Bereich und der Kreativwirtschaft langfristig sicherzustellen. Handlungsempfehlungen Die beabsichtigteWeiterentwicklung der Hallen Kalk zu einem urbanen Stadtbaustein mit vielfältigen Nut- zungen und einem hohenAnteil an kulturell genutzten Räumlichkeiten undAngeboten bietet das Potenzial, um eine in Köln noch nicht vorhandene kommunale Entwicklungsgesellschaft für Kreativräume und kultu- relle Raumbedarfe zu initiieren und zu erproben. Diese könnte zunächst dieTransformation der Hallen Kalk begleiten und koordinieren, um sich perspekti- visch gesamtstädtisch um die räumlichen Belange von Kulturschaffenden und Kreativen zu kümmern. Entwicklung eines Kreativquartiers vergleiche Maßnahme 2.2, Seite 50 Handlungserfordernis Im städtebaulichen Konzept sind im östlichenTeil des Plangebiets (sog. Quartiershof bzw. Kulturhof) ver- schiedene Nutzungen aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft vorgesehen.Aufgrund der günstigen Rahmenbedingungen wird empfohlen ein Kreativquar- tier zu entwickeln. DasAreal befindet sich in städtischem Besitz.Angren- zend befindet sich keineWohnbebauung, entsprechend den Planungen ist eine solche auch zukünftig im direk- ten Umfeld des Hofes nicht vorgesehen. Die Gebäu- desubstanz sowie die Räumlichkeiten eignen sich für kulturelle und kreative Nutzungen. DasAreal weist eine integrierte Lage mit guter ÖPNV-Anbindung auf. Die Entwicklung eines Kreativquartiers in der Größe des Kulturhofes stellt angesichts der zunehmend ange- spannten Lage auf dem Immobilienmarkt und dem feh- lendenAngebot an kulturell nutzbaren Räumen innerhalb Kölns eine große Chance dar. Darüber hinaus sind von einem vielfältigen, kulturell geprägten Ort in 109 dem verdichteten und durch komplexe Problemlagen gekennzeichneten Stadtteil positive Impulse für das Umfeld zu erwarten. Handlungsempfehlungen Zeitliche Priorisierung der Realisierung des Kreativ- quartiers zu Beginn der baulichen Umsetzungsphase, um die dort entstandenen positivenAnsätze zur Adressbildung der Hallen Kalk zu nutzen. Durch die damit einhergehende Erhöhung des Bekanntheitsgrads desAreals ergeben sich vielfältige positive Effekte für die Realisierung undVeräußerung der weiter westlich vorgesehenen Baufelder. Langfristige Etablierung des Kreativquartiers und des Gesamtareals der Hallen Kalk als ein zentraler und vielfältiger Ort im rechtsrheinischen Köln. Nutzung der Strahlkraft desAreals für die weitere Entwicklung des Kalker Südens. LangfristigerVerbleib der Flächen in städtischem Be- sitz. Gründung einer zentralen Koordinierungsstelle (im Sinne einer kommunalen Entwicklungsgesell- schaft für Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe) zur Koordinierung derVermietung und Organisation der weiterenAbläufe. Alternativ Überführung der Räumlichkeiten in eine Genossenschaft der vor Ort tätigen kulturellen Nutze- rInnen.Verwaltung, Organisation undAußendarstel- lung des Kreativquartiers durch die Genossenschaft. Planungskooperation und Beteiligungsverfahren vergleiche Maßnahme 2.3, Seite 52 Handlungserfordernis Das bereits beschriebene, umfangreiche Beteiligungs- verfahren ist maßgeblich mitverantwortlich für eine abgestimmte, bedarfsgerechte Planung der zukünftigen Entwicklung der Hallen Kalk, welche von den lokalen Akteuren und der Öffentlichkeit getragen wird. Um einen weiteren, positiven und konfliktfreienVer- lauf in den kommenden Phasen der Detailplanung und schrittweisen Umsetzung zu gewährleisten, sollte der bereits organisierte und konsolidierte Kreis lokalerAk- teure und Interessensgemeinschaften weiterhin in die Planungen mit eingebunden werden. Dies erfordert ein übergeordnetes, transparentes Konzept der Öffentlich- keitsbeteiligung sowie spezifische, bedarfsgerechte Be- teiligungsformen. Besonders in Hinblick auf kulturelle und kreative Nut- zungen bestehen spezifischeAnforderungen an die Ausstattung von Räumen und Gebäuden, wodurch ein erhöhterAbstimmungsbedarf mit den (potenziellen) zu- künftigen NutzerInnen sowie Regelungsbedarf auf pla- nerischer Ebene besteht. Handlungsempfehlungen Für die weitere Entwicklung der Hallen Kalk sollten grundlegende Entscheidungen, im Sinne vonWeichen- stellungen oder Meilensteinen, welche den Beginn ei- ner weiteren Planungs- bzw. Umsetzungsphase mar- kieren, stets durch eine geeignete Form der Öffentlich- keitsbeteiligung begleitet werden. Neben der Fortführung des bereits erfolgreich durchge- führten Beteiligungsprozesses der Öffentlichkeit gilt es im zukünftigenVerfahren, spezifischere Formen der Beteiligung anzuwenden, um mit den sich stellenweise bereits abzeichnenden zukünftigenAkteuren zielgerich- tet zu abgestimmten Lösungen zu kommen. VertreterInnen der Kultur- und Kreativwirtschaft soll- ten als Experten und potenzielle zukünftige NutzerIn- nen Mitglieder von verfahrensbegleitenden Beratungsgremien sein. Dadurch wird dieTransparenz zwischenVerwaltung / Politik und den lokalenAkteu- ren gesteigert und potenziellen Konflikten vorgebeugt. Interdisziplinäre Planungsteams aus Kulturschaffenden / Kreativen und StadtplanerInnen undArchitektInnen gewährleisten Ergebnisse, welche städtebauliche und architektonische Qualitäten mit den spezifischenAnfor- derungen von NutzerInnen aus dem Kultur- und Krea- tivbereich in Einklang bringen und sorgen langfristig für eine gesteigerteAkzeptanz und Identifikation. 110 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne vergleiche Maßnahme 2.4, Seite 56 Städtebauliche Verträge vergleiche Maßnahme 2.7, Seite 62 Handlungserfordernis DasAufstellen eines Bebauungsplans ist, ebenso wie damit ggf. verbundene städtebaulicheVerträge, meist mit einem vorherigen Grundstücksverkauf an einen Projektentwickler verbunden. Generell stellt derVerbleib von kulturell genutzten Gebäuden undArealen in kommunalen Besitz jedoch eine bessereAusgangsbedingung für die Sicherung undAufrechterhaltung einer langfristigen kulturellen Nutzung dar. Im Falle einerVeräußerung von Flächen entfällt für die Kommune die Möglichkeit, die Entwicklungen ak- tiv und im Sinne einer Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen zu steuern. Bebauungs- pläne (v.a.Angebotsbebauungspläne) bieten nur be- grenzte Möglichkeiten, um eine kulturelle / kreative Nutzung rechtlich zu fixieren. DaVorhabenträger und Investoren vorrangig an einer wirtschaftlichen Entwicklung interessiert sind, besteht nur selten die Bereitschaft, die monetär weniger lukra- tiven kreativen und kulturellen Nutzungen umzuset- zen, welche oft auf öffentliche Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Der „stabi- lisierendeWert“ kultureller Einrichtungen für die um- gebendeWohnbevölkerung wird oftmals nicht anerkannt. Bezogen auf die Hallen Kalk ist zum jetzigen Zeit- punkt nicht absehbar, ob ein Bebauungsplan aufge- stellt wird und welche Bereiche desAreals innerhalb des Geltungsbereichs liegen würden. Der Strategische Plan verortet kulturelle Nutzungen überwiegend im östlichen Bereich des Plangebietes (S. 108, unter Ge- werbe geführt) in Bestandsgebäuden, was vermuten lässt, dass für deren bauliche Realisierung kein Bebau- ungsplan notwendig ist.Allerdings befinden sich in- nerhalb der östlichen Hofrandbebauung zwei Ergänzungsbauten, welche sich in Ihrer Geschossig- keit deutlich vom Bestand unterscheiden und entspre- chend der aktuellen Planung in einem Fall auch einer kulturellen / kreativen Nutzung (Ateliers) zugeführt 111 Ostfassade der Halle 58 werden sollen. Bei den Ergänzungsbauten handelt es sich wiederum umVorhaben, welche aufgrund ihrer Komplexität dieAufstellung eines Bebauungsplans er- fordern. Handlungsempfehlungen Durch die gezielteAnwendung bestehender Festset- zungsmöglichkeiten der Baugesetzgebung (Gebietska- tegorien) können Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Entwicklung und Sicherung von Kreativräumen begünstigen. Gemischte Baugebietska- tegorien, insbesondere Urbane Gebiete, eigenen sich hierfür besonders, da diese denAnforderungen von Kultur- und Kreativräumen am meisten entsprechen. Zu berücksichtigen sind auch Flächen für den Gemein- bedarf, da diese durch eine dauerhafte Zweckbindung (hier:Anlagen für kulturelle oder soziale Zwecke) pri- vatwirtschaftlichem Gewinnstreben entzogen sind. Generell besteht die Möglichkeit, dieArt der bauli- chen Nutzung individuell zu differenzieren und zu gliedern. Sollten besondere städtebauliche Gründe wie z. B. die Errichtung oder der Erhalt kultureller und kreativer Nutzungen aufgrund ihrer positivenWirkung auf das Umfeld vorhanden und belegbar sein, besteht z. B. die Möglichkeit, die Erdgeschosszone aus- schließlich einer kulturellen Nutzung vorzubehalten. Die Festsetzung von besonders für Kreativräume ge- eigneten Gebäude- und Raummaße, wie etwa der Ge- schosshöhen oder Raumgrößen im Erdgeschoss, kann eineAnsiedlung kultureller Nutzungen indirekt be- günstigen. DieAnwendung städtebaulicherVerträge ermöglicht dieVerpflichtung desVorhabenträgers zur Umsetzung eines im Bebauungsplan definiertenAnteils von kreati- ven und kulturellen Nutzungen. Der städtebauliche Vertrag ermöglicht z. B. den Schutz kultureller und kreativer Nutzungen durchVeräußerungsbeschränkun- gen sowie befristete Zweckentfremdungsverbote. Innerhalb städtebaulicherVerträge besteht die Mög- lichkeit der Fixierung des Mietpreises für kulturell und kreativ genutzte Räumlichkeiten. In Kombination mit einer Unterstützung der Kulturschaffenden und Kreati- ven durch kommunale Mietzuschüsse, können Räum- lichkeiten sowohl für die NutzerInnen als auch für den Investor rentabel gemacht werden. Zur gezielten und rechtssicherenAnwendung städte- baulicherVerträge sind fachliche Informationen der Verwaltungen über die rechtlich sichere Formulierung vonVertragsinhalten erforderlich. Ebenfalls hilfreich ist der intra- oder interkommunaleAustausch von For- mulierungen undTextbausteinen für dieVertragsgestal- tung. Zwischennutzungen und Zwischennutzungsmanagement vergleiche Maßnahme 5.3 Seite 90 Handlungserfordernis Leerstehende Immobilien und minder- oder ungenutzte Flächen stellen Potenzialräume dar, die sich für eine temporäre, kreative Nutzung eignen. Bezogen auf die Hallen Kalk kommen unter Berücksichtigung des Stra- tegischen Plans und der vorgeschlagenen baulichen Veränderungen auf demAreal besonders die Gebäude östlich des geplanten Museums (DOMiD) für Zwi- schennutzungen in Betracht. Hierbei handelt es sich überwiegend um Bestandsbauten, welche in das Ge- samtkonzept integriert werden. Neben ehemaligenVer- waltungsgebäuden an der Dillenburger Straße sind auch Lagergebäude und großflächige Hallen vorhan- den. Nach dem jahrelangen Leerstand der Hallen würde eine Zwischennutzung derTeilbereiche, welche entspre- chend den aktuellen Planungen auch langfristig für eine öffentliche und vielfältige Nutzung vorgesehen sind, zu einer Steigerung der öffentlichen Präsenz,Adressbil- dung und positivenWahrnehmung beitragen. Für den durch die Planungen beabsichtigten, heteroge- nen Charakter im östlichenTeilbereich des Plangebiets können Zwischennutzungen somit „Pioniere“ darstel- len, welche sich entweder verstetigen und/oder einen wichtigen Beitrag in der Frühphase der Entwicklung leisten. Seitens der bisher am Prozess beteiligten lokalenAk- teure, Interessensgruppen undVereine besteht ein gro- ßes Interesse an einer zeitnahen Nutzung der Gebäude im Bereich des sog. Kulturhofs in Form von Zwischen- nutzungen. Die Gruppierungen sind überwiegend im Bereich der selbstinitiierten Quartiersentwicklung, Inte- gration, Dokumentation und im sozialen Bereich tätig, verfügen aber aufgrund ihrer umfangreichenVernet- 112 zung auch über Kontakte zu Kulturschaffenden und Kreativen, so dass eine breiteAngebotsvielfalt / Nut- zungsmischung zu erwarten wäre. Handlungsempfehlungen Einrichten einer zentralen Koordinierungsstelle zur Vermittlung der für die Zwischennutzung vorgesehe- nen Räumlichkeiten. Diese kann innerhalb derVerwal- tung angesiedelt werden, oder inAbstimmung mit der Verwaltung vor Ort durch dieAkteure selbst betrieben werden. Die Koordinierungsstelle dient als ersterAn- sprechpartner für Raumanfragen und zur Koordinie- rung derAbläufe vor Ort.Vertragspartner für die zeitlich begrenzteVermietung ist die Stadt Köln. Seitens derVerwaltung ist dasAufstellen und Durch- setzen von klar definierten Rahmenbedingungen für die Befristung der Laufzeit und dieArt der Zwischen- nutzung der Flächen und Räumlichkeiten notwendig. Besonders die vertragsgemäße und konfliktfreie Been- digung des Mietverhältnisses ist klar zu regeln und den ZwischennutzerInnen transparent zu kommunizie- ren, um spätereVerzögerungen für die auf demAreal beabsichtigten, weiteren Entwicklungen auszuschlie- ßen. Organisation und Vernetzung von Kulturschaffenden und Kreativen vergleiche Maßnahme 4, Seite 82 Handlungserfordernis DerAufgabenumfang und die Zuständigkeiten einer Organisation /Vernetzung von Kulturschaffenden und Kreativen ist von den Besitzverhältnissen der von Ih- nen genutzten Gebäude / Flächen abhängig und somit zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu bestimmen. Im Falle der Rechtsform einer Genossenschaft mit Grundbesitz oder derVergabe über das Erbbaurecht sind für die be- teiligten Kulturschaffenden und Kreativen sehr viel umfangreichere Rechte und Pflichten vorhanden, als bei dem Zusammenschluss in Form einesVereins oder eines informellen Netzwerks. Handlungsempfehlungen Eine gemeinschaftliche Organisation von Kulturschaf- fenden und Kreativen, welche innerhalb eines Gebäu- des oder Gebäudekomplexes tätig sind, ist generell zu empfehlen. Ein solches Netzwerk bringt vielerlei Syn- ergieeffekte mit sich, wie z. B. Möglichkeiten zum Er- fahrungsaustausch, zur Effektivitätssteigerung, zur gemeinsam koordiniertenAußendarstellung /Werbung und zur gemeinschaftlichen Nutzung von Infrastruktur etc. Im Falle einer Umsetzung der für den Kulturhof ge- planten gewerblichen, kulturellen und kreativen Nut- zungen empfiehlt sich die Schaffung einer gemeinsamen Organisationsform mit strukturierterVer- netzung schon allein aufgrund derAnordnung der Be- standsbebauung, welche einen großen Innenhof bildet und somit idealeVoraussetzungen für gemeinsameAn- gebote undVeranstaltungen bietet. Raumbezogene Förderprogramme vergleiche Maßnahme 5.2, Seite 88 Handlungserfordernis NutzerInnen aus dem kulturellen und kreativen Bereich sind oftmals auf öffentliche Fördermittel und anderwei- tige finanzielle Unterstützungen durch Bund, Land, Re- gion oder Kommunen angewiesen. Welche Förderwege im Fall der Hallen Kalk zumTra- gen kommen werden, ist vonArt und Umfang der kul- turellen Nutzung abhängig und zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu bestimmen. Handlungsempfehlungen Um für dasAreal der Hallen Kalk und besonders für die geplante, vielfältige Nutzung des Kulturhofs eine Umsetzung entsprechend den grundlegenden Ideen des architektonisch-städtebaulichen Entwurfs zu erreichen, ist eine hoheAnzahl undVielfalt von künstlerisch und kulturell genutzten Räumlichkeiten notwendig. Hierfür sind raumbezogene Förderprogramme erforderlich, welche im Sinne der bereits bestehenden Unterstüt- zungsleistungen (ProjektförderungAteliers, Bauunter- haltung undTechnikförderung der freien Szene, Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Mu- sikclubs) eine Realisierung von Kulturräumen ermögli- chen. Für die großformatigen, ehemaligen Industriehallen Nr. 113 63 und 58 sind Nutzungsformen zu finden, welche den industriellen Charakter und die bestehende Großzügig- keit der Hallen bewahren und neben der kulturellen / kreativen Nutzung die erforderlichenAuflagen bezüg- lich Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen, technischer Ausstattung und Barrierefreiheit gewährleisten. Um die aufwendigen Umbauten bedarfsgerecht abzuwi- ckeln, sind spezifische raumbezogene Förderprogram- me zu erstellen, welche den architektonischen Anspruch an den Erhalt der historischen Industriear- chitektur mit den individuellen Bedürfnissen der kul- turellen und kreativen Nutzung kombinieren. 2. KONFLIKTFREIER BETRIEB UND NUTZUNG DES KULTURHOFES / WEITERER KREATIVRÄUME Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativräume vergleiche Maßnahme 3.4, Seite 76 Handlungserfordernis Für die Hallen Kalk ist dem aktuellen Planungsstand zufolge eine vielfältige Nutzungsmischung ausWoh- nen undArbeiten, Gewerbe und Freizeit, Gastronomie sowie Nutzungen aus dem Bereich der Kulturschaffen- den und Kreativen vorgesehen.Trotz der Größe des Gesamtareals und der räumlichenTrennung sensibler Nutzungen wie derWohnnutzung von potenziell lär- memittierenden Bereichen, sind zukünftige Interes- senskonflikte zwischen den einzelnen Nutzergruppen nicht auszuschließen. Handlungsempfehlungen Bereits begleitend zur sukzessiven Entwicklung des Areals sollte den zukünftigen NutzerInnen die beab- sichtigte Nutzungsmischung entsprechend dem Pla- nungskonzept vermittelt werden. Durch Geländefüh- rungen kann die Entwicklungsperspektive vor Ort räumlich dargestellt werden. Für ggf. bereits bestehen- de Nutzungen aus dem kulturellen / kreativen Bereich stellt der frühzeitigeAustausch mit weiteren NutzerIn- nen desAreals eine Möglichkeit zur Konfliktvermei- dung dar. Es ist davon auszugehen, dass dasAreal in Bauphasen realisiert wird undTeilbereiche bereits genutzt werden, während sich andereTeilbereiche noch in der baulichen Umsetzung befinden.Aus dieser zeitlichen Staffelung dürfen keineAnsprüche entsprechend derVermeidung später umzusetzender, für dieWohnnutzung vermeint- lich störender kultureller Nutzungen abgeleitet werden. Im Falle einer zeitlichen Umsetzung vonWohnnutzung vor der Umsetzung von Gewerbe und durch Kultur- schaffende und Kreative genutzte Räumlichkeiten, ist den zukünftigen Mietern / Käufern die beabsichtigte Nutzungsmischung durch den Bauträger bzw.Vermie- ter so früh wie möglich zu kommunizieren, um unzu- treffenden Erwartungshaltungen vorzubeugen. Im Falle derAufstellung eines Bebauungsplanes ist gegenüber zukünftigen Mietern / Käufern auf die dort rechtssicher festgeschriebene Nutzungsmischung und Nutzungsver- teilung hinzuweisen. Für alle Personen, welche auf demAreal der Hallen Kalk arbeiten sowie für die benachbarten Quartiere und deren BewohnerInnen sindToleranz und Rückhalt ge- genüber Kultur- und Kreativräumen auf demAreal der Hallen Kalk durch umfassende Information über Räumlichkeiten, Betreiber und Programm zu fördern. DasAngebot,Akteure und deren Räumlichkeiten ken- nenzulernen, sollte regelmäßig bestehen, um den konti- nuierlichenAustausch zu ermöglichen. Konfliktprävention, Konfliktmanagement und Mediation vergleiche Maßnahme 3.5, Seite 78 Inwieweit Konfliktprävention, -management und Medi- ation erforderlich werden, lässt sich zum jetzigen Pla- nungsstand nicht vorhersagen. Die großzügige Dimensionierung desAreals und die abgestimmteVer- teilung der Nutzungen ermöglicht die räumlicheTren- nung von Nutzungen, welche unterschiedliche zeitliche Anforderungen z. B. an Ruhezeiten haben. Die inner- halb desAreals vorgesehene Nutzungsmischung erfor- dert ein generelles gegenseitiges Respektieren der Anforderungen und Bedürfnisse aller auf demAreal der Hallen Kalk tätigen und lebenden Personen und von deren Bedürfnissen. Ob darüber hinaus Maßnahmen notwendig werden, lässt sich erst nach Umsetzung der Planungen bestimmen. 114 Handlungserfordernis Für kulturell und kreativ genutzte Räumlichkeiten be- stehen Konfliktpotenziale hauptsächlich durch die von der Nutzung ausgehende Lärmbelastung, welche von der ebenfalls auf demAreal vorhandenenWohnnut- zung als störend empfunden werden könnte. Hierbei ist zu differenzieren zwischen dem (gewerblichen) Lärm, welcher im Rahmen der Nutzung der Räumlich- keiten während derTageszeit verursacht wird (z. B. durch künstlerischeTätigkeiten innerhalb einesAteli- ers, welche den Einsatz von Maschinen erfordern) und der Lärmbelastung während derAbend- und Nachtzei- ten. Im Falle von abendlichenVeranstaltungen sind Konflikte mitAnwohnerInnen nicht auszuschließen. Handlungsempfehlungen Im Falle der Umsetzung von Musikspielstätten und Clubs auf demAreal der Hallen Kalk muss durch bau- liche Lösungen des Schallschutzes am Gebäude eine Störwirkung auf benachbarteWohnnutzung vermieden werden. Störwirkungen durch Musikspielstätten und Clubs ge- hen oftmals hauptsächlich vom Lärm aus, welcher durch die Gäste beim Hin- und Rückweg, vor dem Einlass und beim Rauchen im Freien verursacht wird. Besonders für die an die lärmsensibleWohnbebauung angrenzenden öffentlichen Bereiche (Grünflächen und Freiraumhallen) sind bedarfsgerechte Maßnahmen zur Lärmvermeidung zu treffen. FürAteliers und künstlerische Produktionsstätten kön- nen für lärmintensiveArbeiten Zeiträume definiert werden, welche benachbarte Nutzungen (besonders Wohnnutzung) vor Lärmbeeinträchtigungen schützen. 115 Innenraum der Halle 60 FALLBEISPIEL02 KULTURBAUSTEIN HELIOS 116 117 KULTURBAUSTEIN HELIOS AUSGANGSSITUATION Stadträumliche Lage Das Heliosgelände befindet sich im Zentrum des Stadtteils Köln-Ehrenfeld. Ehrenfeld liegt im Nord- westen Kölns, ca. 3,5 km vom Stadtzentrum entfernt, angrenzend an den Stadtbezirk Innenstadt. Das Gelän- de wird von derVenloer Straße, dem Ehrenfeldgürtel, derVogelsanger Straße und der Heliosstraße begrenzt. Durch die 200 m entfernten Haltepunkte „Bahnhof Eh- renfeld“ (Regionalverkehr) und „Venloer Straße / Gür- tel“ (Stadtbahn) besteht eine sehr gute ÖPNV- Anbindung an das übrige Stadtgebiet und die Region. Größe Gesamtareal und Fläche für kreative und kulturelle Nutzungen Das ehemals industriell genutzte Heliosgelände hat eine Gesamtfläche von rund 4,0 ha. AlsTeil der geplanten städtebaulichen Neuordnung des Gebietes soll eineTeilfläche von ca. 2.800 m² für eine kreative und kulturelle Nutzung entwickelt wer- den. Im 2017 beschlossenen städtebaulichen Planungs- konzept (Ortner & Ortner Baukunst und FSWLA Landschaftsarchitektur) soll die Fläche mit dem sog. „Kulturbaustein Helios“, einem Gebäude mit rd. 1.700 m² Grundfläche bebaut werden. Stadtteil / Entwicklung Der Stadtteil Ehrenfeld befindet sich seit Jahrzehnten in einem umfassendenTransformationsprozess. In Fol- ge der Deindustrialisierung entdeckten in den 1990er Jahren KünstlerInnen und Kreative brachliegende In- dustriebauten und -flächen und richtetenAteliers, Werkstätten und Clubs ein.Vom künstlerischen und multikulturellen Flair angezogen, entwickelte sich das Viertel zunehmend zu einem beliebtenWohnstandort. Durch die anhaltende Beliebtheit und dieAufwertung desWohnbestandes z. B. durch Sanierungen kam es zu steigenden Mietpreisen und zu einer dadurch beding- ten veränderten Zusammensetzung derWohnbevölke- rung. Mit der Zunahme von wohnbaulichen Entwick- lungsprojekten, insbesondere auf ehemals industriell genutzten Flächen, werden kreativ und kulturell ge- nutzte Flächen zunehmend überplant. Zwischen (neu- en)Wohnnutzungen bzw. neuen Bewohnern und bestehenden kreativen und kulturellen Nutzungen tre- ten vermehrt Konflikte auf, insbesondere aufgrund von Lärmimmissionen. Nutzungen in der Umgebung Die Umgebung des Heliosgeländes ist vor allem von gewerblichen Nutzungen geprägt, wobei es sich über- wiegend um Dienstleistungsbetriebe handelt.Teilweise sind die gewerblichen Strukturen durchWohnnutzun- gen in Form von fragmentierten Blockrandbebauungen unterbrochen, wodurch Gemengelagen bestehen. Innerhalb der gewerblichen, oftmals zuvor industriell genutzten Strukturen befinden sich vielfältige kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzungen. Neben zahlrei- chen Künstlerateliers, Musikproberäumen, Designagen- turen, Filmstudios und Co-Working-Spaces bieten die folgenden Einrichtungen eineVielfalt an kulturellen Angeboten: „Heinz Gaul“, „Live Music Hall“, „Barin- ton“, „Sonic Ballroom“, „Kölner KünstlerTheater“, „Club Bahnhof Ehrenfeld“, „Yuca Club“, „Bumann & Sohn“. In derVergangenheit bestanden zudem bis 2011 „Papierfabrik“ und „Sensor Club“ (beide GrünerWeg), bis 2015 „DieWerkstatt“ (GrünerWeg), bis 2016 „Jack Who“, bis 2017 „Jack in the Box“ (beideAmAlten Gü- terbahnhof), bis 2018 „Jungle Club“ (GrünerWeg). Geschichte des Heliosgeländes Seinen Namen verdankt das Gelände der „HeliosAG“, die ab 1882 unter anderem Beleuchtungstechnik, Gene- ratoren und Straßenbahnausrüstungen herstellte und Leuchtfeuer und Leuchttürme fertigte. Im Jahr 1905 meldete die Firma Konkurs an. Nach der Liquidation wurde das Fabrikgelände von der „Cölner Industrie- Werke GmbH“ übernommen, die es an verschiedene Firmen vermietete. Das Heliosgelände entwickelte sich zu einem Standort für Einzelhandel, Kleingewerbe, Werkstätten,Ateliers, Gastronomie und (Club-)Kultur. Nutzungen auf dem Heliosgelände Derzeit ist das Gelände teilweise genutzt und überbaut. EinigeTeilflächen liegen brach, ein Großteil des Geländes ist bereits für eine zukünftige Bebauung vorbereitet und daher weiträumig abgesperrt. Prägend sind vor allem die denkmalgeschützte Rheinlandhalle, mit demWahrzeichen desAreals, dem Helios-Turm, und dem ebenfalls denkmalgeschützten Helios Haus. Die bestehenden Nutzungen auf dem Gelände sind sehr heterogen. Es überwiegen Einzelhandels- und Dienst- leistungsnutzungen wie z. B. ein Möbelhaus, ein Fi- tnesscenter, ein Ärztehaus und mehrere Gastronomie- betriebe. Entlang vonVenloer Straße und Ehrenfeld- 118 gürtel befinden sich zudem Gebäude mitWohnnutzun- gen in den Obergeschossen. DesWeiteren bestehen auf dem Heliosgelände, entlang von Heliosstraße undVogelsanger Straße, und in der Umgebung kreative und kulturelle Nutzungen. Bis 2017 prägten der Musikclub „Underground“ mit zahlreichen Pop- und Rock-Konzerten sowie die Ausstellungshalle „Design Quartier Ehrenfeld“ das Gelände und machten es zum Zentrum der Ehrenfelder Clubkultur und Kreativwirtschaft. Nach Schließung der beiden Einrichtungen wurde das „Helios 37“ (Club- und Konzert-Location) und die „Stapelbar“ als Zwischennutzungen eröffnet. In der Mantelbebauung der Rheinlandhalle befindet sich zudem das Zentrum fürAlte Musik Köln (ZAMUS) mitVerwaltungs-, Probe- undAufführungsräumen für klassische Musik. Das Heliosgelände istTeil eines Quartiers, das auf- grund seiner vielfältigenAngebote aus dem Bereich des Nachtlebens eine zentrale Rolle der Kölner Club- kultur übernimmt. Eine besonders hohe Konzentration an Clubs und Bars befindet sich zwischen Bahntrasse, Oskar-Jäger-Straße, Lichtstraße,Vogelsanger Straße, Heliosstraße, Bartholomäus-Schink-Straße und Gürtel. Planungen in der Umgebung Im Rahmen desVerfahrens zur 184. Flächennutzungs- planänderung: „Köln – Braunsfeld / Ehrenfeld“ wer- den umfangreicheVeränderungen innerhalb der Stadt- teile Ehrenfeld und Braunsfeld angestrebt. Das Helios- gelände selbst soll jedoch weiterhin als gemischte Baufläche (M) dargestellt werden. Die angrenzenden Flächen entlang von Heliosstraße undVogelsanger Straße sollen von Gewerbegebieten (GE) in gemischte Bauflächen (M) umgewandelt werden. Die FNP-Ände- rung reagiert damit auf denWandel eines ehemals in- dustriell geprägten Stadtteils hin zu gemischten Wohnstandorten mit verträglichen gewerblichen Nut- zungen. Direkt gegenüber dem geplanten Kulturbaustein an Vogelsanger Straße und Heliosstraße, wird die Umset- zung der Planung von zwei Neubauvorhaben mit Wohnanteil vorbereitet. Da kein Bebauungsplan vor- liegt, wird die Zulässigkeit der beiden Projekte nach § 34 BauGB beurteilt. 119 Neubauvorhaben Grüner Weg / Vogelsanger Straße KULTURBAUSTEIN HELIOS PLANUNGSPROZESS Auf dem GrundstückVogelsanger Str. 202, nordwest- lich des Kulturbausteins, soll der bestehende Discoun- ter durch ein Gebäude mit Einzelhandel, Studenten- wohnen und Hotelnutzung ersetzt werden. Im Hinblick auf die Realisierung des Kulturbausteins wurden bei der Planung bereits (freiwillige) Schallschutzmaßnah- men zum Schutz derWohnnutzungen in Form von Fenstern mit vorgelagerten Prallscheiben berücksich- tigt. Auf dem GrundstückVogelsanger Str. 197, südwest- lich des Kulturbausteins, soll ein Neubau mit geförder- tenWohnungen, Boardinghouse / Mikroapartments, Büros,Ateliers, einer Kindertagesstätte, einem Café und mehreren Kleingewerbeeinheiten entstehen. Der Kulturbaustein als künftige Immissionsquelle wurde bei derAnordnung von Nutzungsarten und der Grund- rissgestaltung berücksichtigt. Bei den dem Kulturbau- stein-Grundstück zugewandten Räumen handelt es sich um lärmverträgliche Büronutzungen sowie nicht schutzbedürftigeWohnräume. Bürgerbeteiligungsverfahren HELIOS FORUM – Leitbild und Kodex 2010 wurde die geplante Realisierung eines Einkaufs- zentrums auf dem Heliosgelände bekannt gegeben, die in der Öffentlichkeit kritisch gesehen wurde. Es grün- dete sich die „Bürgerinitiative Helios“, die sich für den Erhalt der gewachsenen Mischung aus kultureller und gewerblicher Nutzung in den alten Gebäuden sowie für die Beibehaltung der öffentlichen Durchwegung des Geländes einsetzte. 2011/2012 wurde das moderierte Bürgerbeteiligungs- verfahren HELIOS FORUM durchgeführt. Ziel war es, die Positionen der verschiedenen Interessensgrup- pen zu ermitteln, nach Möglichkeit zusammenzufüh- ren und in städtebauliche Bilder zu übersetzen. Darüber hinaus sollten Ziele und Inhalte der Bauleit- planung für das Gelände definiert werden. In denWerkstätten rückte die Debatte um ein Ein- kaufszentrum in den Hintergrund.Anlass hierfür war die Bedarfsanmeldung des Dezernats für Bildung, Ju- gend und Sport für eine weiterführende Schule auf dem Heliosgelände. Die Gründung der Inklusiven Uni- versitätsschule (IUS) und derenAnsiedlung auf dem Heliosgelände kam ins Gespräch und wurde mehrheit- lich befürwortet. Im Bürgerbeteiligungsverfahren wurden wichtige Grundlagen für die weitere städtebauliche Entwicklung des Geländes erarbeitet.Als Ergebnis der beidenWerk- stätten des HELIOS FORUMS wurden ein Leitbild mit Formulierungen zur angestrebten, zukünftigen Ent- wicklung des Geländes und ein Kodex mit Zielen und Vorgaben für die zukünftige Gestaltung und Nutzung des Geländes erarbeitet. Aufgrund der Prägung des Gebietes wurden kreative und kulturelle Nutzungen und die Beteiligung derAk- teure der Kultur- und Kreativwirtschaft stark hervorge- hoben (LeitbildA2). DieAbsicht, die Heliosstraße als Kulturschwerpunkt auszubauen wurde unter demTitel „Kulturmeile Helios“ als Planungsvorgabe innerhalb des Kodex formuliert (Kodex B3). Damit wurden die bestehenden kulturellen Einrichtungen und Orte auf dem Heliosgelände als wichtigeTeile der Kulturszene Ehrenfelds anerkannt. Städtebauliches Planungskonzept Helios- gelände und Bebauungsplanverfahren Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbe- teiligung wurde im Rahmen eines kooperativen Gut- achterverfahrens im Jahr 2013 ein städtebauliches Konzept erarbeitet. Der Siegerentwurf des Büros Ort- ner & Ortner Baukunst wurde nach weiteren Beteili- gungsschritten und Überarbeitungen (in Zusammen- arbeit mit FSWLALandschaftsarchitektur) 2017 durch die Bezirksvertretung Ehrenfeld und den Stadtentwick- lungsausschuss der Stadt Köln zur Kenntnis genom- men. Aufbauend auf einem seit 2006 bestehenden Beschluss für dieAufstellung eines Bebauungsplans für das He- liosgelände (damaliges Ziel war die Festsetzung von Büro-, Einzelhandels- undWohnbauflächen) wurde 2017 die Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeits- beteiligung gem. § 3Abs. 1 BauGB auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes von Ortner & Ort- ner beschlossen.Als Zielsetzung wurde dabei u.a. die Entwicklung eines urbanen Quartiers mit einer lebendi- gen Mischung ausWohnen, Kultur, Gewerbe und Ein- zelhandel, unter Einbindung der Grund- und Gesamt- schule Helios (Inklusive Universitätsschule) verfolgt. Das Bebauungsplanverfahren wird weitergeführt, so- bald Klarheit über die Entwicklung des Kulturbausteins besteht. 120 121 Städtebauliches Planungskonzept, Lageplan Vorzugsvarainte © Ortner & Ortner Baukunst GmbH und FSWLA (29.03.2017) Die Heliosschule wurde auf Grundlage des § 34 BauGB genehmigt. Zur Realisierung des Schulneu- baus erwarb die Stadt Köln die erforderlichen Grund- stückteile von der PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co. KG. Die Bauarbeiten haben mittlerweile begonnen, das Schulgebäude soll voraussichtlich zum Schuljahr 2023/2024 bezogen werden können. Kulturbaustein und Runder Tisch Zur Umsetzung der im Kodex geforderten Kulturmeile war eine Fläche für kulturelle Nutzungen (Kulturbau- stein) an der Heliosstraße Bestandteil derAufgaben- stellung des Gutachterverfahrens. Das Planungs- konzept sieht zu dessen Umsetzung in erster Linie ein „Kulturforum“ (imWeitern Kulturbaustein genannte) an der EckeVogelsanger Straße / Heliosstraße vor, für das eine max. Höhe von 18,0 m und eine Grundfläche von rd. 1.700 m2festgelegt wurden. Das für den Kul- turbaustein Helios vorgesehene Grundstück befindet sich im Eigentum der PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co. KG.Als weiterenTeil der Kulturmeile sieht das Konzept an der Ecke Heliosstraße /Venloer Straße die sogenannte Heliosbar vor. Zur Konkretisierung des städtebaulichen Planungskon- zeptes wird seit 2018 das moderierte Beteiligungsver- fahren RunderTisch „Kulturbaustein Helios“ durch- geführt. Unter Einbeziehung der Kreativen und Kultur- schaffenden vor Ort, der Lokalpolitik, der Stadtverwal- tung sowie der Grundstückseigentümerin wurden Nutzungs- und Entwicklungsszenarien entwickelt und diskutiert. Im Rahmen der bisher erfolgten drei RundenTische, fand sich die „Initiative der Kulturschaffenden Helios“ zusammen. Die Gruppe von auf dem Heliosgelände ak- tiven bzw. ehemals aktivenAkteuren entwickelte ein Konzept, welches sich durch eine Nutzungsmischung aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft aus- zeichnet, einschließlich verschiedener Modelle zu Fi- nanzierung, Entwicklung und Betrieb des Kulturbausteins. Das vorgeschlagene Raumprogramm beinhaltet einen Konzertraum für Livemusik aus dem Bereich Pop und Rock, einen Partyraum für Club-Events, eineAusstel- lungshalle für Kunst und Design,Ateliers sowie einen multifunktionalen Saal für Klassikkonzerte undThea- 122 Visualisierung Kulturforum (Kooperatives Gutachterverfahren 2014) © Ortner &Ortner Baukunst GmbH teraufführungen. Das Raumprogramm soll durch einen Gastronomiebetrieb ergänzt werden. Die zentraleVoraussetzung für die Entwicklung bzw. Realisierung einer kultur- und kreativwirtschaftlichen Nutzung durch die Grundstückseigentümerin ist die Rentabilität. Darüber hinaus wird von der Eigentüme- rin im Sinne einer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit die Drittverwertungsmöglichkeit des Gebäudes und seiner Räumlichkeiten erwartet.Vonseiten der Kulturschaf- fenden besteht derWunsch nach einer langfristigen Si- cherung von kulturellen und kreativen Nutzungen an diesem Ort sowie das Bedürfnis nach bezahlbaren Mieten zur Gewährleistung des kulturellen Betriebes. In seiner Sitzung vom 11.10.2019 beschloss der Fi- nanzausschuss der Stadt Köln die investive Maßnahme „Ankauf Kulturbaustein Heliosgelände“ mit einer Summe von 5 Mio. € in den Haushaltsplan für die Jah- re 2020/21 aufzunehmen. Durch diese Entscheidung wurde ein politisches Bekenntnis für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Ehrenfeld und Köln insgesamt ge- macht. Durch die Summe wurde der Handlungsspiel- raum für die Entwicklung des Kulturbausteins erweitert. 123 Zwischennutzung Stapelbar in der HeliosstraßeRückseite des Helios 37 KULTURBAUSTEIN HELIOS HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Das Grundstück befindet sich im Privateigentum (Stand Januar 2020). Zur Realisierung des Kulturbau- steins wurden keineVerpflichtungen oder vertragli- chen Regelungen mit der Eigentümerin vereinbart. Die Umsetzung einer kultur- und kreativwirtschaftlichen Nutzung auf dem Heliosgelände hängt daher im gro- ßen Maße vomWohlwollen der Grundstückseigentü- merin PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co. KG ab. Demgegenüber stehen jedoch die formulierten Ziele undVorgaben des HELIOS FORUM (Leitbild und Ko- dex: u. a. Kultrumeile) sowie die Bebauungs- und Nut- zungsvorschläge des städtebaulichen Planungskonzeptes (Kulturbaustein und Heliosbar als Teil der Kulturmeile), die eine Berücksichtigung der Kultur- und Kreativwirtschaft alsTeil der Entwicklung des Geländes implizieren. Zudem besteht ein großes politisches und gesellschaftliches Interesse daran, die kulturellen Zielsetzungen des bisher erfolgten Pla- nungsprozesses durchzusetzen. Der im Oktober 2019 erfolgte Beschluss des Finanz- ausschuss zum „Ankauf Kulturbaustein Heliosgelän- de“ durch die Stadt Köln erweitert den Handlungsspielraum bei Entwicklung, Bau, Betrieb undVermietung des Kulturbausteins erheblich und be- günstigt somit die Umsetzung der obengenannten Zie- le. Aufgrund der weiterhin bestehenden Unwägbarkeiten wurden bei der Erarbeitung von Handlungsempfehlun- gen die folgenden drei grundsätzlichen Szenarien für Projektentwicklung, Bau und Betrieb des Kulturbau- steins betrachtet. Szenario 1:Die Stadt Köln erwirbt das Grundstück und vergibt es als Erbbaurecht. Der/die Erbbaurecht- nehmerIn realisiert das Gebäude als Bauherrin (z.B. als Genossenschaft oder Baugruppe). Szenario 2:Die PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co. KG bleibt Grundstückseigentümerin und baut den Kultur- baustein als „veredelten Rohbau“. Die Stadt Köln er- wirbt das Gebäude und verpachtet es an eine Betreibergesellschaft bzw. vermietet die Raumeinhei- ten direkt. Szenario 3:Die Stadt Köln erwirbt das Grundstück und verkauft es an eine gemeinwohlorientierte Stif- tung, die das Gebäude baut und vermietet bzw. das Grundstück an einen kulturellen Nutzer verpachtet, der den Kulturbaustein baut und betreibt. Bei allen drei Szenarien steht die langfristige Sicher- stellung von kulturellen und kreativen Nutzungen als Zielsetzung im Mittelpunkt der Betrachtung. Es wird jeweils einArchitektur-Vorentwurf mit einer Kosten- schätzung, ein Finanzierungskonzept sowie die Organi- sation der potenziellen Betreiber (z. B. „Initiative der Kulturschaffenden Helios“) als rechtsfähige Betreiber- gesellschaft vorausgesetzt (siehe „1. Konkretisierung derVorplanung“). Darüber hinaus sind auch die Hand- lungsempfehlungen für den konfliktfreien Betrieb („3. Konfliktfreier Betrieb und Nutzung des Kulturbau- steins“) auf alle drei Szenarien übertragbar. 1. KONKRETISIERUNG DER VOR- PLANUNG Maßnahmen für alle Entwicklungsszenarien: Organisation und Vernetzung von Kulturschaffenden und Kreativen vergleiche Maßnahme 4, Seite 82 Konkretisierung derArchitektur-Planung, Kostenschätzung und Mietpreis- kalkulation raumbezogene Förder- programme vergleiche Maßnahme 5.2, Seite 88 Handlungserfordernis Im Rahmen von Planung und Realisierung des Kultur- bausteins ist die Organisation einer Betreibergesell- schaft wie der „Initiative der Kulturschaffenden Helios“ als rechtsfähige und förderfähige Gesellschaft von Betreibern, Nutzern etc. erforderlich, um bei der Kommunikation mit Grundstückseigentümern, Geldge- bern, Bauherren oder Behörden ein verbindlichesAuf- treten zu ermöglichen. 124 In allen Entwicklungsszenarien sind zudem für die weitere Projektentwicklung eine Schätzung der Bau- und Folgekosten auf Grundlage einesArchitektur-Vor- entwurfs sowie eine für die angestrebten Zwecke rea- listische Mietpreiskalkulation zugrunde zu legen. Handlungsempfehlung Die „Initiative der Kulturschaffenden Helios“ oder ein anderer potenzieller Betreiber muss sich in einer rechts- und förderfähigen Betreibergesellschaft (Kör- perschaft oder andere Gesellschaftsform) organisieren und einen zentralenAnsprechpartner bestimmen. Dadurch wird die Kommunikation mit externen Ent- scheidungsträgern gebündelt und professionalisiert und es können z. B. Bauherrenaufgaben, (respektive der Kommunikation mit dem Bauherrn), Miet- und Pachtangelegenheiten, die Koordination und Bearbei- tung von Förderanträgen, dieTeilnahme anAusschrei- bungsverfahren sowie weitere rechtlicheAufgaben übernommen werden. Auf Basis des im Rahmen des RundenTischs „Kultur- baustein Helios“ durch die „Initiative der Kulturschaf- fenden Helios“ formulierten Raum- und Nutzungs- programms ist die Erarbeitung einesArchitektur-Vor- entwurfs inklusive einer Kostenschätzung erforderlich. Für andere potenzielle Betreiber oder Nutzer ist z. B. für dieTeilnahme anVergabeverfahren ebenfalls eine Architektur-Planung inklusive einer Kostenschätzung zu erarbeiten. Die Rentabilität ist anhand eines Finanzierungskon- zeptes nachzuweisen, ein langfristiger Gesamt-Miet- preis für den Kulturbaustein als Ganzes ist zu benennen. Bei der Kalkulation sind Fördermittel (pro- jekt-, ausstattungs- und raumbezogen) sowie die Quer- finanzierung der Nutzungen untereinander einzubeziehen. 2. SICHERSTELLUNG EINER KULTUR- UND KREATIVWIRTSCHAFTLICHEN ZIELSETZUNG UND REALISIERUNG DES KULTURBAUSTEINS SZENARIO 1:Grundstückserwerb und Erb- baurecht durch Stadt Köln, Realisierung durch ErbbaurechtnehmerIn Strategische und aktive Liegenschaftspo- litik vergleiche Maßnahme 1.1, Seite 34 Erbbaurecht vergleiche Maßnahme 1.3, Seite 38 Eigenverantwortliche Realisierung durch Erbbaurechtnehmer / Betreibergesell- schaft Handlungserfordernis Das Szenario 1 setzt den Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Köln voraus. Durch die städtebauliche Gesamtentwicklung wird das derzeit zu großenTeilen brachliegende Heliosgelände aufgewertet. Die Errich- tung des Kulturbausteins alsTeil der Gesamtentwick- lung sollte den Entwicklungen auf dem Heliosgelände als immaterielleAufwertung, zur Nutzung durch die Bewohner des Stadtteils und der gesamten Stadtgesell- schaft gegenübergestellt werden. Das Erfordernis des Ankaufs ist hierdurch in der Öffentlichkeit und gegen- über der jetzigen Grundstückseigentümerin darstellbar. Zur Gewährleistung einer günstigen und langfristigen Bereitstellung des Grundstücks, unter Sicherstellung ei- ner gemeinwohlorientierten kulturellen und kreativen Nutzung, soll eineVergabe als Erbbaurecht an eine Be- treibergesellschaft erfolgen. Hinsichtlich sich verän- dernder Rahmenbedingungen und Bedarfe, stellt das Erbbaurecht ein wirksames Instrument für die langfris- tige Sicherung der Handhabe der Stadt Köln auf das Grundstück dar. DieVergabe als Erbbaurecht erfolgt 125 entweder direkt an eine Betreibergesellschaft wie etwa die „Initiative der Kulturschaffenden Helios“ oder es wird eine geeignete Betreibergesellschaft im Rahmen einer Konzeptausschreibung ermittelt. Der/die Erbbau- rechtnehmerIn realisiert das Gebäude des Kulturbau- steins als Bauherrin (z. B. als Genossenschaft oder Baugruppe organisiert) und sichert sich somit einen größtmöglichen Einfluss bei der Umsetzung eigener Bedarfe. Handlungsempfehlung Die Stadt Köln setzt durch den Erwerb des Grund- stücks ein Zeichen für eine Liegenschaftspolitik, die eine gemeinwohlorientierte Zielsetzung verfolgt. Der Kultur- und Kreativwirtschaft wird eine Entwicklungs- fläche bereitgestellt, die losgelöst von den Mechanis- men des Immobilienmarktes langfristig bestehen kann. Der Erbbaurechtsvertrag mussVerpflichtungen zu ei- ner vielfältigen kulturellen und kreativen Nutzung der Bebauung des Grundstückes enthalten. Darüber hinaus ist dieVergabe eines Erbbaurechts durch die Stadt Köln nur durch die Zielsetzung einer Gemeinwohlori- entierung der zukünftigen Nutzungen zu rechtfertigen. Entsprechend sind im Erbbaurechtsvertrag Regelun- gen, wie etwa dieVerpflichtung zur Durchführung von gemeinnützigenAngeboten und die Einbeziehung der Nachbarschaft (z. B. Heliosschulen) zu treffen. Im Falle derAnwendung einesVergabeverfahrens sol- len insbesondere die Erkenntnisse aus dem Runden Tisch „Kulturbaustein Helios“ und deren anschließen- de Konkretisierung als Grundlagen für die Erarbeitung vonVergabekriterien genutzt werden. Neben dem Nut- zungszweck und baulich-räumlichen Kriterien sollen auchVorgaben für die Höhe des Mietpreises berück- sichtigt werden (Mietpreisbindung), die zwischen kommerziellen und rein künstlerisch-kulturellen Nut- zungen unterscheiden. Dadurch wird ein durch zu- künftige Preissteigerung bedingter, sukzessiverAus- tausch der Nutzer verhindert und für unterschiedliche Akteure eine langfristig bezahlbare Nutzung gewähr- leistet. Bau und Betrieb werden durch die/den Erbbaurecht- nehmerIn als Bauherrin organisiert und begleitet. Ei- genverantwortung und Mitbestimmung beim Plan- ungs- und Realisierungsprozess begünstigen die be- darfsgerechte Umsetzung des Kulturbausteins. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betreiber- gesellschaft und der Regelungen des Erbbaurechtsver- trages, kann eine größtmögliche Unabhängigkeit bei der Gestaltung und Nutzung des Gebäudes entstehen. SZENARIO 2:Realisierung durch PE Ehren- feldgürtel GmbH & Co. KG, Erwerb des Gebäudes durch Stadt Köln, Verpachtung des Gebäudes an Betreibergesellschaft bzw. direkte Vermietung an Nutzer flexible Neubaustrukturen vergleiche Maßnahme 5.1, Seite 86 (veredelter Rohbau) Vergabeverfahren und Vergabekriterien vergleiche Maßnahme 1.2, Seite 36 (Konzeptvergabe) Verpachtung des Gebäudes (vgl. Erbbaurecht) vergleiche Maßnahme 1.3, Seite 38 Handlungserfordernis Im Szenario 2 bleibt die PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co. KG Eigentümerin des Grundstücks und baut den Kulturbaustein. Zur Sicherstellung der kultur- und kre- ativwirtschaftlichen Zielsetzung soll die Realisierung nach den Maßgaben des HELIOS FORUM (Leitbild und Kodex) sowie des städtebaulichen Planungskon- zeptes erfolgen.Als weitereVorgaben sind die Erkennt- nisse des RundenTisches „Kulturbaustein Helios“ sowie weitere noch zu erarbeitendeVorplanungen bzw. die Ergebnisse eines Qualifizierungsverfahrens (hoch- baulicherWettbewerb bzw. Mehrfachbeauftragung) bei der Realisierung zu berücksichtigen. Das Nutzungs- undArchitekturkonzept muss flexibel sein und zukünftige baulicheVeränderungen für Nach- nutzungen (Drittverwertbarkeit) ermöglichen. Um eine langfristige und wandelbare Nutzbarkeit des Kulturbau- steins zu gewährleisten und um eine niedrige Grund- miete zu erzielen, sollten flexible Neubaustrukturen z. B. in Form eines „veredelten Rohbaus“ geplant werden, bei dem auf kostspielige Einbauten undAusstattungen verzichtet wird. 126 Zur langfristigen Sicherung der Zielsetzung erwirbt die Stadt Köln das Gebäude nach dessen Fertigstellung und verpachtet es an eine zu ermittelnde Betreiberge- sellschaft (Konzeptvergabe) bzw. vermietet die Rau- meinheiten direkt an Nutzer (Dialogverfahren / wettbewerblicher Dialog). Handlungsempfehlung Die Errichtung eines veredelten Rohbaus (geschlosse- ner Rohbau mit den notwendigen Einbauten der tech- nischen Infrastruktur, der alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt) bietet finanzielles Einsparpo- tenzial und eineWandelbarkeit der Räumlichkeiten. Die Flexibilität der Gebäudestruktur sollte mit dem Ziel derVeränderbarkeit und Nachnutzbarkeit bei Grundrissgestaltung und Geschosseinteilung berück- sichtigt werden. Die Einteilung von Nutzungseinheiten soll durchWand- oder Deckeneinzüge veränderbar sein. Dazu sind z. B. beiAufführungs-, Konzert- und Ausstellungsräumen Geschosshöhen zu wählen, die eine nachträgliche Einteilung in mehrere Ebenen er- möglicht. Ein Stützenraster mit großen Spannweiten z. B. durch Pilzdecken, ermöglicht zudem wandelbare Grundrisse. Neben der Drittverwertbarkeit der einzelnen Räum- lichkeiten und des Gebäudes als Ganzes, begünstigen solche flexiblen Strukturen dieAneignungsfähigkeit und kreative Nutzbarkeit.Ausstattung undAusbau der Räumlichkeiten erfolgen in Eigenleistung durch die Nutzer. Räume wie Club, Konzertraum oderAusstel- lungshalle können auch in einem „rohen“ Zustand ge- nutzt werden, da diese Nutzungen oft vom Charme und derAtmosphäre des Unfertigen leben. BeiVerpachtung des Gebäudes an eine Betreiberge- sellschaft erfolgt derAusbau der Räume in Eigenleis- tung entsprechend des konkreten Bedarfs. Die Raumeinheiten werden zu von der Stadt Köln festge- schriebenen Mietpreisen vermietet. Durch dieVer- pachtung undVorgabe der Mietpreise wird die Ziel- setzung einer langfristigen und günstigen Nutzung so- wie die Sicherung der Handhabe durch die Stadt Köln gewährleistet (siehe auch Szenario 1,Vergabe des Grundstücks als Erbbaurecht). Alternativ erfolgt derAusbau der Räume durch die Stadt Köln. In einem Dialogverfahren oder wettbe- werblichen Dialog werden geeignete Nutzer ausge- wählt. 127 Wohngebäude in der Heliosstraße SZENARIO 3:(Zwischen-) Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Köln, Verkauf an eine gemeinwohlorientierte Stiftung, Realisierung durch Stiftung oder Betreibergesellschaft Strategische und aktive Liegenschafts- politik vergleiche Maßnahme 1.1, Seite 34 Vergabeverfahren und Vergabekriterien vergleiche Maßnahme 1.2, Seite (zur Ermittlung einer Stiftung und ggf. einer Betreibergesellschaft) Eigenverantwortliche Realisierung durch Stiftung / Betreibergesellschaft Handlungserfordernis Das Szenario 3 setzt den (Zwischen-) Erwerb des Grundstücks durch die Stadt Köln und die anschlie- ßende Übernahme durch eine gemeinwohlorientierte Stiftung voraus, die die Förderung von Kultur- und Kreativwirtschaft als Stiftungszweck hat. Die Stiftung bzw. eine geeignete Gesellschaft realisiert und betreibt den Kulturbaustein bedarfsgerecht. Handlungsempfehlung Die Stadt Köln zeigt durch den Zwischenerwerb des Grundstücks ein klares Bekenntnis für eine gemein- wohlorientierte kultur- und kreativwirtschaftliche Ent- wicklung. Die Zweckbestimmung des Kulturbausteins oder auch die Höhe der Mietpreise können bereits bei derAus- wahl der Stiftung, anhand vonVergabekriterien im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens oder durch vertragliche Regelungen beimVerkauf festgelegt wer- den. Eine langfristige und günstige Nutzbarkeit des Gebäudes für kulturelle Zwecke wird sichergestellt. Bau und Betrieb werden durch die Stiftung bzw. eine Betreibergesellschaft organisiert und begleitet. Eigen- verantwortung und Mitbestimmung beim Planungs- und Realisierungsprozess begünstigen die bedarfsge- rechte Umsetzung des Kulturbausteins. Für die Stadt Köln besteht imVergleich zu anderen Szenarien ein geringerer kommunalerArbeitsaufwand und Mittelein- satz für Bau oder Betrieb des Gebäudes. 3. KONFLIKTFREIER BETRIEB UND NUTZUNG DES KULTURBAUSTEINS Maßnahmen für alle drei Entwicklungsszenarien: Baulich-technischer Schallschutz und Planungsrecht vergleiche Maßnahme 2.6, Seite 60 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativräume vergleiche Maßnahme 3.4 Seite 76 Konfliktprävention, Konfliktmanagement und Mediation vergleiche Maßnahme 3.5 Seite 78 Handlungserfordernis Zwischen der in der Nachbarschaft bestehenden sowie der geplantenWohnbebauung (Vogelsanger Straße und Heliosstraße) und dem Betrieb des geplanten Kultur- bausteins besteht Konfliktpotenzial. Lärmintensive Nutzungen wie z. B. Partys und Pop-/ Rockkonzerte zwischen 22 und 6 Uhr dürfen durch die verstärkte Mu- sik und die Besucher imAußenbereich keine Beein- trächtigungen der benachbartenWohnnutzungen oder des Geländes der Heliosschule darstellen. Durch verschiedene Maßnahmen des Schallschutzes bei der Planung derWohnungsbauvorhaben wurden po- tenzielle Schallimmissionen durch den Kulturbaustein bereits berücksichtigt: Schutzbedürftige Nutzungen bzw. Räume sollen auf der dem Kulturbaustein abge- wandten Seite angeordnet werden (BauvorhabenVogel- sanger Straße 197); Fenster schutzbedürftiger Räume der benachbarten Gebäude erhalten auf der dem Kultur- baustein zugewandten Seite 0,5 m vorgelagerte Prall- scheiben als Schallschutzmaßnahme, die das Einhalten gewerblicher Immissionsrichtwerte (gem.TALärm: maßgeblicher Immissionsort = 0,5 m vor dem Fenster) ermöglichen. 128 129 Trotz derAnwendung dieser baulich-technischen Schallschutzmaßnahmen im Umfeld können nachbar- schaftliche Konflikte aufgrund von Lärmimmissionen (unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte) durch die Nutzung des Kulturbausteins entstehen.Auch dasVer- halten von BesucherInnen auf dem Hin- und Rückweg zuVeranstaltungen kann zu Lärmimmissionen führen. Darüber hinaus kann es zu einer Beanspruchung des Umfeldes etwa durchVerschmutzung durch denAuf- enthalt der BesucherInnen im öffentlichen Raum (Stra- ße, aber auch Schulhof) kommen. Daher sind weitere baulich-technische Schallschutz- maßnahmen bei der Planung sowie Maßnahmen im Bereich Kommunikation, Konfliktprävention und -ma- nagement beim Betrieb des Kulturbausteins zu berück- sichtigen. Handlungsempfehlung Aktive Schallschutzmaßnahmen an den Musikanlagen und die Schalldämmung von Fenstern,Wänden, Kli- ma- und Lüftungsanlagen bei Konzert- oder Partyräu- men sind unerlässlich. Bei der Planung des Gebäudes und dessenAußenbereichen ist zudem eine baulich- räumliche Gestaltung vonAufenthaltsbereichen im Freien (z. B. Eingangsbereiche oder Raucherbereiche) zu wählen, die eine akustischeAbschirmung gegen- über der Nachbarbebauung bietet. Neben einerVeror- tung auf der, derWohnnutzung abgewandten Südseite, sind z. B. geschlossene Raucherlounges oder -atrien, Lärmschutzwände und Eingangsschleusen vorzusehen. Bei der Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen und -konzepten, für Beratungsleistungen und die Durchführung von baulichenVeränderungen können Fördermittel z. B. im Rahmen des Lärmschutzfonds der Stadt Köln akquiriert werden. Durch kommunikative und präventive Maßnahmen ist ein Fehlverhalten von Besuchern möglichst zu unter- binden. Der Einsatz von Sicherheits-, Reinigungs- und Ordnungsdiensten in Kooperation undAbstimmung mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln ist zu empfeh- len. Darüber hinaus ist im Rahmen des Marketings und ei- nes gezielten und aktiven Einbeziehens derAnwohner durchAktionen und Events fürToleranz gegenüber dem Kulturbaustein zu werben. Generell ist der Kon- takt und derAusstauch mit denAnwohnern wichtig, um im konkreten Konflikt- und Beschwerdefall zu ver- mitteln. Blick über die Baugrube Richtung Nordosten FALLBEISPIEL03 VOLKHOVENER WEG 130 131 VOLKHOVENER WEG AUSGANGSSITUATION Stadträumliche Lage Das Grundstück befindet sich in nördlicher Stadtrand- lage im StadtteilVolkhoven /Weiler zwischen dem VolkhovenerWeg und demAnna-Langohr-Weg. Die Entfernung zur Innenstadt (Dom / Hauptbahnhof) be- trägt knapp 11 km. Die Stadtrandlage stellt durch ihre imVergleich zum Zentrum ruhigereAtmosphäre einen nicht zu unterschätzenden Standortvorteil für dieAte- liernutzung dar. Nutzungen in der Umgebung Die Umgebung ist alsWohngebiet ausgeprägt, im nä- heren Umfeld bestehen größereAnlagen von Mehrfa- milienhäusern sowie freistehendeWohngebäude für eine oder mehrere Parteien. Synergieeffekte mit weiteren künstlerischen und kultu- rellen Nutzungen, wie sie zum Beispiel beim Helios- gelände in Ehrenfeld zu beobachten sind, entfallen angesichts der Nutzungen der Umgebung weitestge- hend.Trotzdem besteht die Möglichkeit zur Interakti- on mit der Stadtgesellschaft, wie das 25jährige öffentliche und erfolgreicheAusstellungsprogramm der Simultanhalle deutlich macht. VerkehrlicheAnbindung Die HaltestelleVolkhovenerWeg befindet sich ca. 400 m südlich desAreals und bietet über die S6 und die S11Verbindungen zur Innenstadt. DieAnschlüsse be- stehen alle 20 Minuten, die Fahrzeit beträgt ca. 15 Mi- nuten. Eigentums- und Mietverhältnisse Das gesamteAreal inklusive der Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Köln. Für das alte Schul- gebäude und die beiden Nebengebäude bestehen Miet- verhältnisse. Sie werden teils alsAteliers und teils als Lagerraum vermietet. Größe Gesamtareal Das ehemals als Schulgelände genutzte Grundstück VolkhovenerWeg 209–211 wird im Nordosten durch denVolkhovenerWeg und im Südwesten durch den Anna-Langohr-Weg begrenzt und hat eine Größe von rd. 3.200 m². Geschichte Das FlammenwerferAttentat vom 11. Juni 1964 stellt einen besonders tragischen Moment in der Geschichte der Liegenschaft dar.Aufgrund derTragweite des Er- eignisses, bei dem 8 Menschen ihr Leben verloren, sind überlebende Opfer, Hinterbliebenenverbände und alle weiteren Betroffenen im Falle von baulichenWei- terentwicklungen auf demAreal zu informieren. Die kulturelle Nutzung der Gebäude und des Geländes stellt bereits seit mehreren Jahrzehnten eine angemes- sene Möglichkeit dar, den ehemaligenTatort nachzu- nutzen und mit neuem Leben zu füllen. Die Überlegungen, auf dem Gelände einen Ort des Ge- denkens einzurichten, sind bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Akteure DerVerein, der denAusstellungsbetrieb organisiert und die Halle genutzt hat (Förderverein Simultanhalle Köln-Volkhoven e.V.) sowie die KünstlerInnen welche in denAteliers arbeiten ist an einer Fortführung derAr- beit am StandortVolkhoven interessiert, ggf. in einem neuenAusstellungsort. Bei allen zukünftigen Entwick- lungen im Bereich des Grundstücks sind die ansässigen Künstler einzubinden. Ebenso muss die unmittelbare Nachbarschaft informiert werden. Ein formalisiertes Verfahren zur Einbindung von Bürgern etc. ist indes nicht vorgesehen. Gebäudebestand und Nutzungen Das Grundstück wird über den an der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufendenVolkhovenerWeg er- schlossen.Auf dem Grundstück befinden sich vier Ge- bäude: Die amVolkhovenerWeg gelegene, seit 1980 denkmalgeschützte, ehemalige Dorfschule aus dem Jahr 1905, sowie zwei eingeschossige Baracken südlich und südöstlich der Schule (ehemalige „Milchausgabe“ undToilettengebäude). Zusammen bilden die drei Ge- bäude einen U-förmigen Hof. Im südwestlichen Grund- stücksbereich befindet sich die Simultanhalle im Bereich desWendehammers desAnna-Langohr-Wegs. Verbunden sind die Gebäude durch die asphaltierte Flä- che des ehemaligen Schulhofs. Die restlichen Bereiche, insbesondere entlang der nordwestlichen Grundstücks- grenze und südlich der ehemaligen Milchausgabe lie- gen Freiflächen mit größerem Baumbestand vor. Das in Backsteinbauweise errichtete Schulgebäude be- findet sich in einem guten Zustand. Das Mauerwerk und die Fassade sind intakt, das Dach wurde vor eini- gen Jahren komplett erneuert, die noch im Original er- haltenen Eichenholzfenster wurden lediglich ausge- bessert. Das Gebäude der alten Milchausgabe ist in ei- nem erhaltungsfähigen Zustand, die benachbarte Bara- 132 cke ist als baufällig einzustufen. Die Simultanhalle im Südwesten des Grundstücks wurde 1979 als Probebau für das Museum Ludwig er- richtet und sollte ursprünglich 1983, nach Fertigstel- lung des Museums in der Kölner Innenstadt wieder zurückgebaut werden. Durch das Engagement lokaler KünstlerInnen konnte der Rückbau verhindert werden. Die Schulgebäude wurde bis zum Jahr 1964 zu Unter- richtszwecken genutzt.Auf dem Gelände befanden sich neben dem noch heute erhaltenen historischen Schulhaus zwei Holzgebäude mit vier bzw. zwei Klas- senräumen, von denen nur noch das kleinere erhalten ist. Der gesamte Gebäudebestand wird aktuell für kultu- relle Zwecke genutzt.Die Gebäude werden durch die Stadt Köln alsAteliers und dazugehörige Lagerräume vermietet.Aktuell sind im historischen Schulgebäude zweiAteliers untergebracht, zwei weitereAteliers be- finden sich in dem Holzgebäude. Die Raumgrößen lie- gen zwischen ca. 50-120 m². DieAteliers im Schul- gebäude wären wegen mangelndem Brandschutz, feh- lender Sanitärräume und nicht vorhandener Barriere- freiheit nach heutigem Stand nicht genehmigungsfähig. Die Simultanhalle ging im Jahr 1984 in dieTräger- schaft der Stadt Köln über; von 1989 an wurde 25 Jah- re lang einAusstellungsprogramm mit ca. 150 lokalen und internationalen KünstlerInnen von wechselnden Kuratoren gestaltet. Eine Dokumentation des bisherigenAusstellungsbe- triebs findet sich unter:www.simultanhalle.de Das Gebäude befindet sich aktuell in einem baulich schlechten Zustand.Aufgrund des baufälligen Daches darf es seit dem Frühjahr 2018 nicht mehr betreten werden. Die Nachbarschaft unterstützt die kulturelle Nutzung auf dem Gelände, Konflikte sind keine bekannt. 133 Straßenansicht des ehemaligen Schulgebäudes Planungsrecht Der für den Bereich rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 62 539 / 02 wurde im Jahr 1986 vom Rat der Stadt Köln als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 36 ha und umfasst den gesam- ten Bereich zwischen Donatusweg im Norden,Volkho- venerWeg im Osten und den Bahnstrecken im Süden undWesten. Für den überbaubaren Bereiche des Gel- tungsbereichs, nördlich des Chorweiler Zubringers, setzt der Plan allgemeineWohngebiete (WA) fest. Auch der Bereich des Grundstücks von Simultanhalle und ehem. Dorfschule ist alsWAfestgesetzt.Angren- zend an denVolkhovenerWeg, entlang der nordöstli- chen Grundstücksgrenze, sind zwei Baufenster einge- tragen. Im hinteren Grundstücksbereich sind keine überbaubaren Grundstücksflächen verzeichnet. Durch die Festsetzungen werden die Überbauung bzw. Er- weiterung einer bestehenden Baracke sowie der denk- malgeschützten ehem. Dorfschule ermöglicht. Gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO 1977) sind in dem allgemeinenWohngebiet unter anderem auchAn- lagen für kulturelle Zwecke allgemein zulässig. Die städtebauliche Konfiguration und Größe der Baufens- ter sowie das Fehlen einer Kennzeichnung / nachricht- lichen Übernahme des Denkmalschutzes des Schul- gebäudes lassen jedoch die Intention einer Erweite- rung der auf den Nachbargrundstücken bestehenden Wohnnutzung vermuten. Im Dezember 2016 hat die Politik eine Fortführung derWohnbebauung im rückwärtigen Bereich des Grundstücks (Anna-Langohr-Weg) abgelehnt. Insofern besteht ein politisches Bekenntnis, für den Erhalt und die Sicherung der kulturellen Nutzung auf demAreal. 134 Ostfassade der Simultanhalle 135 Ausschnitt des Bebauungsplans Nr. 62 539 / 02, Markierung des Grundstücks © Stadt Köln VOLKHOVENER WEG HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN 1. SICHERSTELLUNG EINER KULTUR- UND KREATIVWIRTSCHAFTLICHEN ZIELSETZUNG Vergabeverfahren und Vergabekriterien vergleiche Maßnahme 1.2, Seite 36 Handlungserfordernis Innerhalb Kölns kann die Nachfrage anWohnraum ak- tuell nicht gedeckt werden, auch Standorte in Stadt- randlagen wie z.B.Volkhoven /Weiler verzeichnen ein gesteigertes Interesse anWohnraum bzw. an Grundstü- cken für Baumaßnahmen im Innenbereich. Im Falle einerVeräußerung des Grundstücks auf dem freien Markt ist eine Beendigung der aus Investoren- sicht nicht lukrativen Kulturnutzung zu erwarten. Handlungsempfehlungen Sollte das Grundstück veräußert werden, besteht über das Konzeptvergabeverfahren die Möglichkeit der langfristigen Sicherung der kulturellen Nutzung des Grundstücks. Denkbar ist, dieVeräußerung des Grund- stücks an einen (gemeinnützigen) Investor oder eine genossenschaftlich organisierte Gruppe vonAkteuren aus dem kulturellen Bereich. Im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens sind die Fachverwaltungen aus den Bereichen Kunst und Kul- tur bei Entscheidungen aktiv miteinzubinden. Zur genaueren Definition und Sicherung der zukünftig stattfindenden Nutzungen auf dem Grundstück emp- fiehlt sich die Kombination aus Konzeptvergabever- fahren und Erbbaurecht. Erbbaurecht vergleiche Maßnahme 1.3, Seite 38 Handlungserfordernis DieVergabe des Grundstücks durch Erbbaurecht bietet der Stadt Köln die Möglichkeit, die kulturelle Nutzung und bauliche Struktur (insbesondere denkmalgeschütz- tes Schulgebäude) langfristig zu sichern, ohne das Grundstück jedochTeil des freien Immobilienmarktes werden zu lassen. Gleichzeitig würde die Stadt Köln personell und finanziell entlastet, da derVerwaltungs- und der Organisationsaufwand reduziert würden und der Erbbauzins Einnahmen generieren würde. Grundsätzlich bestehen die Möglichkeiten, dass die Stadt Köln selbst als Erbbaurechtgeberin auftritt oder dieVergabe an einen Investor / eine (gemeinnützige) Gesellschaft erfolgt, der / die als ErbbaurechtgeberIn auftritt. Kulturschaffende und Kreative sind meist aufgrund ho- her Grundstückspreise vom Immobilienmarkt ausge- schlossen. Selbst in wenig zentralen Lagen wie dem VolkhovenerWeg sind Grundstücke und Räumlichkei- ten über den freien Markt für Kulturschaffende und Kreative nur schwer zu finanzieren.Aus Sicht der Nut- zer, welche z. B. in Form einer Genossenschaft als Erb- baurechtsnehmer auftreten würden, hätte das Erbbaurechtmodell denVorteil, dass das Grundstück nicht zu kaufen wäre, sondern nur der Erbbauzins an- fallen würde. Die langfristige Sicherung einer kulturellen Nutzung an dem Standort würde innerhalb des ansonsten größten- teils monofunktional durchWohnnutzung geprägten QuartiersVolkhoven /Weiler zur Steigerung der Nut- zungsvielfalt beitragen. Handlungsempfehlungen Vergabe des Grundstücks als Erbbaurecht direkt durch die Stadt Köln oder treuhänderisch durch einen Inves- tor / eine (gemeinnützige) Gesellschaft. Neben der Zielsetzung der langfristigen Sicherung der kulturellen Nutzung sollten auch der Erhalt und die Nutzung der denkmalgeschützten Bausubstanz vertraglich festge- setzt werden, um Negativentwicklungen im Sinne des Denkmalschutzes vorzubeugen. Um eine Beeinträchtigung der umliegendenWohnnut- zung durch die (erweiterte) kulturelle Nutzung auszu- schließen, könnten weitergehende Regelungen im Erbbaurechtvertrag bezüglich der Nutzungsarten und -zeiträume getroffen werden. 136 2. WEITERENTWICKLUNG DES STANDORTS Entwicklung von Kreativquartieren vergleiche Maßnahme 2.2, Seite 50 Handlungserfordernis Der Standort wird bereits seit vielen Jahren alsAtelier- undAusstellungsfläche genutzt und ist dementspre- chend einAnlaufpunkt des kulturellen Lebens in Köln und besonders innerhalb des StadtteilsVolkhoven / Weiler. Durch den Förderverein Simultanhalle Köln- Volkhoven e.V. und die bereits 25-jährige Nutzungs- undAusstellungsgeschichte besteht ein vielfältiges Netzwerk anAkteuren, welches zukünftige Entwick- lungen deutlich begünstigen kann. Angesichts der aktuellen Nutzung kann bereits von ei- nem Kreativquartier gesprochen werden, jedoch wer- den zunehmend bauliche Maßnahmen erforderlich, um dessen Nutzbarkeit und Fortbestand langfristig auf- rechtzuerhalten. Die imVergleich zu anderen Kölner Standorten dezen- trale Lage ist alsAlleinstellungsmerkmal zu betrach- ten. Die Etablierung einer kulturellen Nutzung im Sinne eines Kreativquartiers an diesem Standort bringt sowohl für die Kulturschaffenden und Kreativen als auch für die umliegendeWohnbevölkerungVorteile mit sich. Darüber hinaus würde durch die Entwicklung eines Kreativquartiers die Bandbreite an künstlerisch nutzbaren Räumlichkeiten innerhalb der Stadt Köln um einen dezentralen Standort mit besonderer Lage- gunst (Verkehrsanbindung) erweitert werden. Handlungsempfehlungen Bauliche Erweiterung des Bestandes undWeiterent- wicklung des Gesamtareals als Kreativquartier. Diffe- renzierung und Erweiterung der Nutzungsvielfalt, Integration vonAngeboten für die Öffentlichkeit und stärkereVerknüpfung mit dem umliegenden Stadtteil. Einbeziehung der auf demAreal tätigen Kulturschaf- fenden und Kreativen in alle weiteren Planungen. Kommunikation mit den vor Ort tätigen über die Mög- lichkeiten einer gemeinsamen Organisationsform und derenVorteilen hinsichtlich der Rechtssicherheit und der Bündelung von Interessen. Durch die Entwicklung eines Kreativquartiers in Selbstverwaltung und Eigentum der NutzerInnen (z. B. über Erbbaurecht) würde dieVerantwortlichkeit für ent- sprechende Baumaßnahmen von der Stadt Köln auf die Nutzerinnen übergehen, was sowohl eine Entlastung derVerwaltung darstellt als auch ein Maximum an Be- darfsgerechtigkeit der Baumaßnahmen entsprechend denAnforderungen der NutzerInnen vor Ort mit sich bringen würde.Alternativ wären die baulichen Maßnah- men von derVerwaltung selbst umzusetzen. Planungskooperation und Beteiligungs- verfahren vergleiche Maßnahme 2.3, Seite 52 Handlungserfordernis Die alsAteliers undAusstellungsräume genutzten Ge- bäude auf dem Grundstück befinden sich teilweise in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand, die Simul- tanhalle darf aufgrund von Schäden an der Dachkon- struktion nicht mehr betreten werden. Eine Planungs- kooperation mit den aktuell vor Ort tätigen Kultur- schaffenden und Kreativen ist dahingehend sinnvoll, da diese sowohl die Nutzbarkeit und die Defizite der Be- standsgebäude genau beschreiben können als auch hin- sichtlich der Dimensionierung, des Raumprogramms und derAusstattung von Neubauten genaue und auf ihre tatsächlichen Bedarfe gestützteAngaben machen können. Die Öffentlichkeit sollte frühzeitig eingebun- den werden, um derenAnforderungen an den histori- schen Ort zu ermitteln und zu berücksichtigen. Handlungsempfehlungen Unabhängig von einem Bebauungsplanverfahrens soll- ten die auf dem Gelände tätigen Kulturschaffenden und Kreativen und die entsprechenden Fachämter in den Planungsprozess einbezogen werden. Im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung zu Beginn des Projekts sollte die Öffentlichkeit sich über die Ziele der Planung und Beteiligungsmöglichkeiten informieren können. 137 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne vergleiche Maßnahme 2.4, Seite 56 Städtebauliche Verträge vergleiche Maßnahme 2.7, Seite 62 Handlungserfordernis Für eine langfristige Sicherung der Zukunftsfähigkeit des ehemaligen Schulgrundstücks als Raum für Kul- turschaffende und Kreative ist die Ertüchtigung großer Teile des Gebäudebestands dringend erforderlich. Das festgesetzte Baufenster im Bereich der ehemali- gen Schule ermöglicht eine Erweiterung des Gebäudes im rückwärtigen Bereich. Im Einklang mit den Belan- gen des Denkmalschutzes könnten zwei zusätzliche Ateliers geschaffen werden. Im Rahmen des rechts- kräftigen Bebauungsplans ist kein Baufenster im Be- reich des Gebäudes der alten Milchausgabe vorge- sehen. Solange keine Änderung oderAufhebung des Bebauungsplans inAussicht steht, sollte das Gebäude im Sinne des Bestandsschutzes erhalten und als Lager- raum genutzt werden. Die Erweiterung oder ein Er- satzbau sind entsprechend des rechtskräftigen Bebau- ungsplans nicht möglich. EinTeil der nördlich gelege- nen Baracke befindet sich innerhalb eines festgesetzten Baufensters. Das Gebäude ist nicht erhaltenswert. In- nerhalb des Baufensters könnte, unterVerzicht auf den südlichenTeil des Gebäudes, ein Ersatzbau erfolgen. Ein Neubau würde Platz für zusätzlicheAtelier- oder Proberäume bieten. Der bauliche Zustand der Simul- tanhalle ist kritisch. Insbesondere das marode Dach lässt keine Sanierung zu. Das Gebäude darf seit dem Frühjahr 2018 nicht mehr betreten werden. Der erfor- derlicheAbriss des Gebäudes mit anschließendem Neubau würde imVergleich zu einer Sanierung eine kostengünstigere, nachhaltigere und daher sinnvollere Variante darstellen, welche seitens der Kulturverwal- tung favorisiert wird. Mangels fehlender Festsetzung einer überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) im Bebauungsplan wäre ein Neubau jedoch nicht zuläs- sig. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans lassen eine baulicheWeiterentwicklung der kulturellen Nutzungen unter Berücksichtigung der bestehenden städtebaulichen Struktur nur bedingt, entlang desVolk- hovenerWegs bzw. im Rahmen des Bestandsstrukturen zu. Eine Änderung oderAufhebung des Bebauungs- plans im Bereich des Grundstücks ist somitVorausset- zung für eine baulicheVeränderung, die z. B. die Strukturen der Baracken und der Simultanhalle aufgrei- fen und den Hofcharakter bewahren möchte. Handlungsempfehlungen Auf Grundlage eines zu erarbeitenden Bebauungskon- zeptes für dasAreal (Ersatzbauten für die bestehenden Baracken und die Simultanhalle) sollte der bestehende Bebauungsplan aufgehoben (Genehmigung der Neu- bauten nach § 34 BauGB), geändert oder durch einen neuen (ggf. vorhabenbezogenen) Bebauungsplan er- setzt werden. Der Geltungsbereich der Änderung oder Neuaufstellung entspräche den Grundstücksgrenzen des ehemaligen Schulgrundstücks. Die Planungen soll- ten in Kooperation mit der Fachverwaltung für Kunst und Kultur, den vor Ort tätigen Kulturschaffenden und Kreativen und den EigentümerInnen der angrenzenden Grundstücke erfolgen. Die Gebietskategorie allgemeinesWohngebiet (WA) könnte beibehalten werden, da z. B.Anlagen für kultu- relle Zwecke und nicht störende Handwerksbetriebe allgemein zulässig sind und somit auch Beeinträchti- gungen der Nachbarschaft vermieden werden. Insofern müsste eine Planänderung in erster Linie erweiterte Be- bauungsmöglichkeiten in Form von zusätzlichen Bau- fenstern bereitstellen. Zur langfristigen Sicherung der kulturellen Nutzung könnte ein städtebaulicherVertrag dieVorhabenträgerIn zur kulturellen Zielsetzung verpflichten. Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativräume vergleiche Maßnahme 3.4, Seite 76 Handlungserfordernis Das Nutzungsverbot der Simultanhalle hat erhebliche Auswirkungen auf die öffentlicheWahrnehmbarkeit der auf dem Grundstück stattfindenden künstlerischenTä- tigkeit:Aufgrund des Nutzungsverbots entfällt die Möglichkeit öffentlicherAusstellungen undVeranstal- tungen auf dem Grundstück. Die verbleibendeAtelier- nutzung richtet sich ausschließlich an die Kultur- 138 schaffenden und hat dementsprechend einen nicht öf- fentlichen Charakter. Die Synergieeffekte zwischen Quartier und Kulturraum sind mit demWegfall der öf- fentlichen Präsentationsfläche deutlich verringert wor- den. Da ein Ersatz für die Simultanhalle, falls überhaupt, erst in mehreren Jahren realisiert werden kann, sind in der Zwischenzeit Maßnahmen notwendig, welche in- nerhalb des Geländes eine Kommunikations- und In- teraktionsmöglichkeit zwischen Kulturschaffenden und der Öffentlichkeit bieten. Handlungsempfehlungen Entwicklungen von Möglichkeiten und Formaten zur Weiterführung des öffentlichenAusstellungspro- gramms, möglichst innerhalb des Geländes und inAb- stimmung mit den dort tätigen Kulturschaffenden und Kreativen, dem Förderverein Simultanhalle Köln- Volkhoven e.V. und der zuständigen Fachverwaltung. Flexible Neubaustrukturen vergleiche Maßnahme 5.1, Seite 86 Handlungserfordernis Die auf dem Grundstück tätigen Kulturschaffenden und Kreativen haben entsprechend dem Schwerpunkt ihres künstlerischen Schaffens unterschiedlicheAnfor- derungen an die von Ihnen genutzten Räumlichkeiten. Die fürAusstellungen nutzbaren Räumlichkeiten soll- ten möglichst multifunktional und flexibel sein, um unterschiedlichste Formate zu ermöglichen. Handlungsempfehlungen Errichten eines Ersatzbaus der Simultanhalle, welcher Atelierräume mitAusstellungsräumen kombiniert. Einbeziehung der vor Ort tätigen KünstlerInnen in die Planungen, um die Räumlichkeiten entsprechend den Bedarfen zu dimensionieren und auszustatten. Errichtung des Gebäudes als veredelter Rohbau, End- ausbau durch die auf dem Gelände tätigen KünstlerIn- nen entsprechend der jeweiligen Bedarfe. 139 Zugang zum ehemaligen Schulgebäude, Hof undToilettenge- bäude im Hintergrund Raumbezogene Förderprogramme vergleiche Maßnahme 5.2, Seite 88 Handlungserfordernis Die vor Ort tätigen Kulturschaffenden und Kreativen sind auf öffentliche Förderung angewiesen. Der zu- künftige Betrieb des Geländes sowie ggf. notwendige bauliche Erweiterungsmaßnahmen sind voraussicht- lich ebenfalls von Fördermitteln abhängig. Handlungsempfehlungen Gezielte und bedarfsgerechte Förderung der vor Ort tätigen Kulturschaffenden und Kreativen durch den Einsatz bereits bestehender, raumbezogener Kunst- / Kulturförderprogramme. Finanzierung der baulichen Maßnahmen inklusive der imVorfeld notwendigen Planungsleistungen (z. B. Än- derung einesTeilbereichs des rechtskräftigen Bebau- ungsplans) durch raumbezogene Kunst- / Kulturförderprogramme. 140 141 Beschilderung der Simultanhalle am Volkhovener Weg FAZIT UND AUSBLICK D FAZIT UND AUSBLICK „Die ganze Kultur ist eine große, endlose Zusammen- arbeit.“ JohanAugust Strindberg (1849-1912), schwedischer Schriftsteller und Künstler Das nunmehr über 100 Jahre alte Zitat hat nach wie vor Gültigkeit. Kultur bedeutetVielfalt, dementspre- chend erfordert der Umgang mit Kultur, deren Förde- rung und Koordination eine umfassende Kommuni- kation,Abstimmung und Zusammenarbeit. Kultur braucht Raum und Entfaltungsmöglichkeiten. Der komplexe Entstehungsprozess kultureller und künstlerischerArbeiten ist höchst unterschiedlich und daher nicht verallgemeinernd zu beschreiben.Als ele- mentare Grundvoraussetzungen können jedoch Raum und Zeit genannt werden. DasVorhandensein von nutzbaren Räumlichkeiten für die Entstehung undAuf- führung von Kunst und Kultur wieAteliers, Spielstät- ten,Werkstätten,Ausstellungsräumen, Konzertbühnen etc. stellt eine unverzichtbareAusgangsbedingung für die kulturelleVielfalt dar. Ebenso relevant sind mög- lichst langfristige Sicherheiten bezüglich der Nutzbar- keit, bzw. transparenteVereinbarungen über die Nutzungsdauer im Falle von Zwischennutzungen. Durch dieVielfalt von Kunst und Kultur werden Städ- te funktional und sozial bereichert, es wird ein wichti- ger Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität geleistet. Innerhalb der wachsenden deutschen Großstädte, wel- che durch eine zunehmende Flächenverknappung in ihren zentralen Bereichen, einem damit einhergehen- den rasantenAnstieg der Grundstückspreise und der zunehmenden Kommerzialisierung des öffentlichen Raums gekennzeichnet sind, stellt die Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung und Stadtentwicklung eine wichtige und zunehmend schwierigeAufgabe dar. Um die unabhängigen, selbstverwalteten, teilweise nichtkommerziellen kulturellen und kreativenAngebo- te und Nutzungen, jenseits der Hochkultur, in unseren Städten zu bewahren, ist ein aktives und strategisches Vorgehen aller beteiligtenAkteure erforderlich. Politik und öffentliche Hand sind gefordert, Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe gegenüber dem markt- wirtschaftlichen Interesse an Entwicklungsflächen und Gewinnmaximierung abzusichern. DiejenigenAkteu- re, welche für die Kommerzialisierung der Städte und der funktionalen Entmischung durchWohnungsbau maßgeblich mitverantwortlich sind, sollten ebenso be- teiligt werden undVerantwortung für die Stadt als Le- bensraum übernehmen. Nicht zuletzt sind die Kultur- schaffenden und Kreativen selbst umfassend einzubinden und zu beteiligen. Die vorliegende Studie umfasst eine Sammlung an Maßnahmen, Instrumenten und Referenzbeispielen zur Sicherung bestehender und zur Entwicklung neuer kre- ativ und kulturell nutzbarer Räume. Die Studie wurde auf Grundlage des interkommunalenAustauschs und einer umfassenden Literatur- und Internetrecherche er- arbeitet. DieThemen der Kulturförderung und der Bereitstel- lung und Koordination kulturell genutzter Flächen, Räumlichkeiten und Gebäude involvieren stets mehre- rer Fachverwaltungen. In Köln fallen dieseThemen hauptsächlich in dieAufgabenbereiche des Kulturamts, des Stadtplanungsamts, desAmt für Stadtentwicklung und Statistik, desAmt für Liegenschaften,Vermessung und Kataster und desAmt für Gebäudewirtschaft; wei- tere Fachverwaltungen können und müssen, je nach Sachlage ebenfalls involviert sein. DieAnzahl der beteiligten Ämter zeigt beispielhaft den hohenVerwaltungsaufwand und die sich daraus erge- bende Erfordernis derAnwendung übergeordneter Stra- tegien zur möglichst effektiven und konfliktfreien Be- arbeitung. Die Kulturentwicklungsplanung Köln (KEP) stellt für Köln ein wesentliches kulturpolitisches Steuerungsin- strument dar. Die Zielformulierungen der KEPweisen Schnittmengen undAnwendungsmöglichkeiten des Maßnahmen- und Instrumentenkatalogs des vorliegen- den Konzeptes auf, wodurch dessen Bedeutung für die Sicherung existierender Kultur- und Kreativräume so- wie die Entstehung neuerAngebote verdeutlicht wird. Die Komplexität derAufgabenstellung spiegelt sich im Umfang und thematischenVielfalt des vorliegenden Maßnahmenkatalogs wider. Die 24 beschriebenen Maßnahmen und Instrumente ermöglichen es der Kom- munalverwaltung, möglichst bedarfsgerecht zu agieren. Der in sechs Kapitel gegliederte Katalog kann jedoch keinenAnspruch aufVollständigkeit erheben, da die In- tegration von kulturellen und kreativen Nutzungen in bestehende Stadtstrukturen oder in Neuplanungen von Fall zu Fall ein spezifischesVorgehen erfordern. Die aufgeführten Maßnahmen müssen vor ihrerAnwen- dung stets entsprechend der jeweiligenAusgangssitua- tion angepasst werden, ggf. sind Einzelmaßnahmen 144 auch aufeinander abzustimmen oder miteinander kom- binierbar. Die Beschreibungen der einzelnen Maßnahmen sind gleich und somit vergleichbar aufgebaut. Die wider- kehrende Struktur umfasst präzise Beschreibungen von: Problem undAusgangslage, Maßnahme / Instru- ment,Wirkung / Lösungsansatz,Akteuren und Refe- renzen. Im Kapitel 3 „Kommunikation intern und extern“ sind übergeordnete Maßnahmen aufgeführt, durch welche sich die Rahmenbedingungen für die Sicherung und die Entwicklung von Kreativ- und Kulturräumen in Köln grundlegend verbessern würden. Es wird gene- rell eine stärkere Berücksichtigung von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen bei der Planung und Genehmigung empfohlen, sowie die Einrichtung einer übergeordneten Stelle zur Beratung, Koordination und (temporäreren) Raumvermittlung. Als eine von drei Sofortmaßnahmen definiert die KEP unter demTitel „Raummanagement“ die Etablierung einer solchen Stelle ebenfalls. Das Erfordernis und die Praktikabilität einer solchen Stelle wurden im Laufe der Erarbeitung des vorliegenden Maßnahmenkatalogs durch die Recherche, denAustausch im Rahmen des interkommunalenArbeitstreffens mitVertreterInnen der Stadt Hamburg und derTelefoninterviews mitVer- waltungsvertreterInnen aus Berlin, Frankfurt und München verdeutlicht und bestätigt. Die Betrachtung der drei Kölner Fallbeispiele zeigt ex- emplarisch dieAnwendungsmöglichkeiten des Maß- nahmenkatalogs. Die Fallbeispiele unterscheiden sich aufgrund ihrer stadträumlichen Lage und Größe, der Entwicklungs- stadien der kulturellen Nutzung und den daraus ableit- baren Möglichkeiten zur derenWeiterentwicklung und Schutz. Die fallspezifisch formulierten Handlungsempfehlun- gen zeigen exemplarisch innerhalb der Bandbreite der Handlungsoptionen einen möglichenWeg zur Integra- tion und Sicherung der Kultur- und Kreativräume. Ge- meinsamkeiten sind bei der Rolle der Kommune vorhanden. Das frühzeitige, aktive Einwirken derVer- waltung ermöglicht kommunale Handlungsspielräume, welche dieAusgangsbedingungen für Kulturschaffen- de und Kreative generell positiv beeinflussen. Dies kann z.B. durch eine strategische Liegenschaftspolitik erfolgen, jedoch auch durch vertragliche Regelungen mit Investoren, Förderung und Vernetzung der Kultur- schaffenden und eine umfassende Öffentlichkeitsar- beit. Die beschriebenen drei Fallbeispiele sollten auch zu- künftig einer genauen Beobachtung vonseiten der Poli- tik undVerwaltung im Hinblick auf die Entwicklung der vorhandenen / entstehenden Kultur- und Kreativ- räume unterzogen werden.Als Referenzen können sie für vergleichbareVorhaben innerhalb Kölns dienen. Die vorliegende Studie und insbesondere der Maßnah- menkatalog sollte zukünftig als Entscheidungsgrundla- ge bezüglich der Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung dienen und ein frühzeitiges Reagieren bei Entwicklungen der Umgebung ermöglichen, welche das Fortbestehen von Kultur- und Kreativräumen gefährden. 145 Projektgalerie LABOR, Ebertplatz, Köln, nichtkommerziellerAusstellungsraum für zeitgenössische Kunst Die aufgeführten Beispiele zeigen positive Entwick- lungsmöglichkeiten für Kultur- und Kreativräume, welche ggf. inTeilen als Option bzw. Referenz über- tragen werden können. Im Rahmen eines dezernatsübergreifendenArbeitstref- fens sollte eine umfassende Evaluierung des Maßnah- menkatalogs und den daraus abgeleiteten Handlungs- empfehlungen erfolgen. Dabei sind diejenigen Dienst- stellen der Stadtverwaltung Köln einzubeziehen, in de- renAufgabenbereich die Maßnahmen und Instrumente liegen bzw. potenziell liegen werden. Im Sinne einerVerstetigung des interkommunalen Er- fahrungsaustausches zur Integration von Kreativräu- men und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtpla- nung, welcher sich während der Erarbeitung der Stu- die als effektiv und zielführend erwiesen hat, sollte das Format des InterkommunalenArbeitstreffens fortge- führt werden. Die gegenseitige Berichterstattung über aktuelle, individuelle Entwicklungen und der jeweili- gen kommunalenVorgehensweisen, über Erfolge und Entwicklungshemmnisse kommt allen beteiligten Fachverwaltungen zugute. Darüber hinaus wird empfohlen, auf Grundlage von Potenzialraum-Kartierungen und derAuswertung des Kulturraumkatasters ein räumliches Entwicklungskon- zept für neue Kreativräume und kulturelle Raumbedar- fe im Kölner Stadtgebiet zu erarbeiten. Die anfangs erwähnte Zusammenarbeit stellt sich für die Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung als zentrale und übergeordnete Handlungsempfehlung heraus. Zusam- menarbeit innerhalb derVerwaltung ebenso wie zwi- schen den Kulturschaffenden / Kreativen und den beteiligten Ämtern.VertreterInnen derWohnungswirt- schaft, Investoren,WirtschaftsvertreterInnen und städ- tischen Entwicklungsgesellschaften sind zu beteiligen. Ebenfalls zur Zusammenarbeit zu zählen ist der inter- kommunaleAustausch mit anderenVerwaltungen zur Netzwerkbildung und Übertragung von Erfahrungen. In Köln bestehen, ebenso wie in den anderen deut- schen Großstädten, bereits jetzt umfassende kommu- nale Strukturen, Planungen und Institutionen um Kulturschaffende und Kreative als wichtigeAkteure der Stadtgesellschaft zu integrieren und ihnen eine in- nerstädtisches, bedarfsgerechtes und inspirierendesAr- beitsumfeld zu ermöglichen. Die Handlungsempfehlungen und Instrumente dieses Katalogs sollen dies auch zukünftig ermöglichen, si- cherstellen, und ggf. vereinfachen, um Kultur und Kre- ativität die ihr zustehende Rolle als entscheidende Komponenten der Stadtentwicklung langfristig zu er- möglichen. 146 147 ANHANG: QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS ANHANG: QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS Baugesetzbuch (BauGB)(2017): Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/ Baulandkommission (2019): Empfehlungen auf Grundlage der Beratungen in der Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkommission). Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Hrsg.). https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/ veroeffentlichungen/nachrichten/Handlungsempfehlun gen- Baulandkommission.pdf?__blob=publicationFile&v=1 BAUNETZ (2018): BAUNETZWOCHE #508, From Disco to Disco. Design und Clubkultur von 1960 bis heute. 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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 09.03.2020 0800/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 Externe Studie „Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung" Dem Ausschuss für Kunst und Kultur sowie dem Stadtentwicklungsausschuss werden die Studie „In- tegration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“ des Planungsbüros für Architektur und Stadtplanung DeweyMuller zur Kenntnis gegeben. Wie in der Mitteilung 1395/2019 und zuletzt in der Beantwortung der Anfrage 1350/2019 vom November 2019 angekündigt, wurde die Erarbeitung und Erstellung dieser Studie als erster Schritt zur Umsetzung des Ratsbeschlusses AN/0149/2018 vom Kulturamt in Auftrag gegeben. Basis der Studie ist u.a. die Auswertung eines in- terkommunalen Arbeitsaustausches zwischen den Städten Köln, Hamburg, München, Berlin und Frankfurt Anfang 2019. Die externe Studie untersucht mögliche Maßnahmen zum Kulturraumschutz und nimmt dabei der Vollständigkeit halber auch solche Maßnahmen in den Blick, die nicht durch kommunales Handeln beeinflusst werden können. Der Katalog umfasst mögliche Maßnahmen und Instrumente hinsichtlich Liegenschafts- und Stadtentwicklungspolitik, integrierter Planung, Bauleitplanung, Immissionsschutz und ämterübergreifender Zusammenarbeit, ebenso werden Themen wie Kommunikation, Konfliktprä- vention und -management, Organisation und Vernetzung sowie die Fördermöglichkeiten für Kreativ- räume untersucht. Derzeit startet ein verwaltungsinterner Prozess zur Überprüfung der Maßnahmen und Handlungs- empfehlungen der Studie hinsichtlich ihrer Implementierungsmöglichkeiten in die Kölner Verwal- tungspraxis. Hierzu findet im Mai 2020 ein verwaltungsinterner Auftaktworkshop statt, im Rahmen dessen die einzelnen Teilbereiche der Studie diskutiert und in kleineren Arbeitsgruppen die Voraus- setzungen für deren Umsetzungen in die Verwaltungspraxis geprüft werden. In diesen Arbeitsgruppen sollen ebenfalls zeitliche Dimensionen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen formuliert wer- den. Erarbeitet werden soll ein für alle betroffenen Dienststellen verbindliches Handlungskonzept „Kreativräume in der Stadtentwicklung“, das vom Rat der Stadt Köln beschlossen wird. Über die Ergebnisse des Workshop-Prozesses informiert die Verwaltung regelmäßig in Form von Mitteilungen im Ausschuss für Kunst und Kultur und im Stadtentwicklungsausschuss. Im März gründet die Verwaltung (siehe Mitteilung 0419/2020) ein Begleitgremium, um den verwal- tungsinternen Prozess durch externe Expertise begleiten zu lassen. Das Gremium soll vor der Som- merpause zum ersten Mal tagen, um die Ergebnisse des verwaltungsinternen Auftaktworkshops zu beraten. Vertreterinnen und Vertreter der im Hauptausschuss vertretenen Fraktionen sind ausdrück- lich eingeladen, sich als Mitglieder dieses Gremiums an der Diskussion zu beteiligen. Anlage: Studie als Tischvorlage gez. Laugwitz-Aulbach
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0800/2020
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.04.2020
- Erstellt
- 06.03.2020 09:13