Mandari Insight

0800/2020

Externe Studie "Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung"

Mitteilung Ausschuss 22.04.2020

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Anlage zur Mitteilung 0800-2020_Kultur_Studie_small

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage zur Mitteilung 0800-2020_Kultur_Studie_small

314859 Zeichen

STUDIE ZUR
INTEGRATION VON KREATIVRÄUMEN
UND KULTURELLEN RAUMBEDARFEN
IN DIE STADTPLANUNG
Vorabzug
Stand 22 Januar 2020

Bearbeiter
Dewey Muller
Partnerschaft mbB
Architekten Stadtplaner
Flandrische Straße 4
50674 Köln
Herausgeber
Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat VII – Kunst und Kultur
Kulturamt
Richartzstraße 2-4
50667 Köln
IMPRESSUM

INHALT
TEILA: EINFÜHRUNG
1.1 Kreativräume und Stadtentwicklung
1.2Anlass und Ziel
1.3 Begriffsdefinitionen
1.4Auftragsgegenstand undVorgehen
1.5 InterkommunalesArbeitstreffen
1.6Telefoninterviews: Berlin,München,Frankfurt am Main
1.7Aktuelle Konzepte, Maßnahmen und Instrumente in Köln
1.8 Kulturentwicklungsplanung Köln (KEP)
TEILB: MASSNAHMENKATALOG
1. LIEGENSCHAFTS- UND
STADTENTWICKLUNGSPOLITIK
1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik
1.2Vergabeverfahren undVergabekriterien
1.3 Erbbaurecht
1.4 Kreativräume in der kooperativen Baulandentwicklung
1.5 Planungskennwerte, Bestandsbewertung, Bedarfsermittlung
1.6 Kommunale Stadt- und Projektentwicklungsgesellschaften
2. INTEGRIERTE PLANUNG, BAULEITPLANUNG,
IMMISSIONSSCHUTZ
2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungskonzepte
2.2 Entwicklung von Kreativquartieren
2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren
2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne
2.5 Immissionsschutzrechtliche Regelungen
2.6 Baulich-technischer Schallschutz und Planungsrecht
2.7 StädtebaulicheVerträge
2.8 Kartierung von bestehenden Kreativräumen
2.9 Kartierung potenzieller Flächen und Räume
3. KOMMUNIKATION INTERN UND EXTERN
3.1Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung
3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle
3.3 Genehmigungspraxis
3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativräume
3.5 Konfliktprävention, Konfliktmanagement und Mediation
S. 46
S. 68
S. 32
S. 28
S. 6

S. 92
S. 98
S. 116
S. 130
S. 148
4. ORGANISATION UND VERNETZUNG VON KULTURSCHAFFENDEN
UND KREATIVEN
4 Organisation undVernetzung von Kulturschaffenden und Kreativen
5. BEREITSTELLUNG VON KREATIVRÄUMEN
UND DEREN FÖRDERUNG
5.1 Flexible Neubaustrukturen
5.2 Raumbezogene Förderprogramme
5.3 Zwischennutzung und Zwischennutzungsmanagement
TEILC: HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN FÜR KÖLNER STANDORTE
Allgemeine und übergeordnete Handlungsempfehlungen
FALLBEISPIEL01
HALLEN KALK
Ausgangssituation
Handlungsempfehlungen
FALLBEISPIEL02
KULTURBAUSTEIN HELIOS
Ausgangssituation
Handlungsempfehlungen
FALLBEISPIEL03
VOLKHOVENER WEG
Ausgangssituation
Handlungsempfehlungen
TEILD: FAZIT UNDAUSBLICK
ANHANG: QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS
S. 80
S. 84
S. 142

EINFÜHRUNG
A

1.1 Kreativräume und Stadtentwicklung
In allen deutschen Großstädten hat sich die Kultur-
und Kreativwirtschaft, zu der neben den bildenden und
darstellenden Künsten unterschiedlicheArten von Mu-
sikproduktion, Events, Clubkultur oder auch kommer-
zielle Kreativ-Dienstleistungen gehören, längst zu
einemWirtschaftsfaktor entwickelt, welcher das Image
der Städte maßgeblich prägt.
Über dieseWertschätzung aus wirtschaftlichen Grün-
den hinaus geht der Einfluss auf die räumliche und ge-
sellschaftliche Entwicklung in den Städten, als Labor
und Keimzelle für neue Lebens-,Wohn- undArbeits-
modelle, für die Erprobung einer nutzergetragenen
Entwicklung gemischt genutzter Stadträume oder die
Entwicklung neuer Denkweisen und nachhaltiger Pro-
duktionsweisen. Ihre Schaffensorte – die Kreativräume
– wirken oft als Katalysatoren einer soziokulturellen
Entwicklung auf Quartiersebene.
Vielfach vereint die Kultur- und Kreativwirtschaft
räumlich Produktion undVertrieb und benötigt daher
die direkte Nähe zu ihrem Publikum bzw. ihren Kon-
sumierenden, was eine zentrale stadträumliche Lage
und eine gute verkehrlicheAnbindung voraussetzt. Bei
Tätigkeiten mit Fokus auf das künstlerische Schaffen
sind häufig relativ geringe Mietpreise eine Grundvor-
aussetzung. ImVergleich zu anderen Nutzungen beste-
hen oftmals geringereAnsprüche an dieAusstattung
von Kreativräumen, wodurch auch Räume wie inner-
städtische Brachen oder ehemalige Gewerbe- und In-
dustrieimmobilien als Nischen für Kunst und Kultur
besetzt werden können.
1.2 Anlass und Ziel
Im Zuge der anhaltenden Reurbanisierung und dem
damit einhergehenden Druck auf innerstädtische Flä-
chen und denWohnungsmarkt geraten auch vormals
für den Immobilienmarkt uninteressanten Standorte
vermehrt in den Fokus der städtebaulichen Entwick-
lung und dadurch zunehmend in Bedrängnis.Verdrän-
gungspotenzial besteht oft aufgrund des direkten
Verwertungsinteresses privater Investoren an den
Grundstücken bzw. den Immobilien. Bestehende kul-
turelle Nutzungen stehen in wachsenden Städten wie
Köln in Konkurrenz zu in Planung befindlichen
Dienstleistungs- und Gewerbebauten sowieWoh-
nungsbauvorhaben oder anderen innerstädtischen Nut-
zungen. Durch die Zunahme immissionsempfindlicher
Nutzungen wieWohnbebauung in der Nachbarschaft
werden häufig insbesondere lärmbedingte Konflikte
verursacht, in denen die Kultur- und Kreativnutzungen
oft unterliegen. Die Nutzungen verschwinden, obwohl
sie den Standort prägen und das kulturelle und kreative
Image teilweise sogar für dieVermarktung neuer
Wohnquartiere genutzt wird.
Kunst und Kultur fördern die funktionale und soziale
Vielfalt in den Städten und tragen somit erheblich zur
Steigerung der Lebensqualität bei. Ohne den Schutz
von vorhandenen und die Integration von neuen Krea-
tivräumen in die Planung städtebaulicher Entwicklun-
gen sindTeile der kulturellen und kreativen Diversität
unserer Städte gefährdet.
Die Entwicklung von kulturellen und kreativen Orten
verläuft meist sehr dynamisch und lässt sich in der Re-
gel nur bedingt planen.Aneignungsfähige Flächen und
Räumlichkeiten die temporäre Nutzungen (Zwischen-
nutzungen) ermöglichen begünstigen dieAktivität von
Kulturschaffenden und Kreativen, besonders in der In-
itialphase.Aufgrund des in Köln bestehenden Mangels
an entsprechenden Freiräumen, Brachflächen und Ex-
perimentierfeldern reguliert sich die Entwicklung von
Kreativräumen nicht selbst. Es besteht zwar ein großes
Angebot an Fördermöglichkeiten für die Kultur- und
Kreativwirtschaft, dieVergabe von Geldern allein ist
jedoch nur selten geeignet, um vorVerdrängung zu
schützen oder neue Räume zu entwickeln.
Der hohe gesellschaftliche und wirtschaftlicheWert
von Kreativräumen einerseits und die fehlende finanzi-
elle Unabhängigkeit derAkteure sowie der Mangel an
Flächen und Räumen andererseits erfordern daher das
Tätigwerden der öffentlichen Hand über dieVergabe
von Fördermitteln hinaus. Rahmenbedingungen und
Anreize, die auf den Erhalt bestehender Räume und die
Entwicklung neuerWirkstätten abzielen, sind im Sinne
von Möglichkeitsräumen und Strategien der Befähi-
gung zu schaffen. In erster Linie ist hierzu ein politi-
sches und gesellschaftliches Bekenntnis erforderlich.
Die jüngst veröffentlichte Kulturentwicklungsplanung
Köln (KEP) stellt in diesem Sinne eine umfassende,
übergeordnete und zukunftsorientierte Strategie der
kulturpolitischen Steuerung dar, die u. a. auch auf das
Schaffen und Öffnen von Räumen für die Kunst und
Kultur abzielt.
8
EINFÜHRUNG

Die vorliegende Studie zur Integration von Kreativräu-
men und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtpla-
nung berücksichtigt die Perspektiven und Ziele der
KEPund geht darüber hinaus. Sie zeigt planerische
und raumbezogene Maßnahmen, Instrumente und
Handlungsempfehlungen auf, die den Erhalt sowie die
Entwicklung von Kreativräumen und kulturellen
Raumbedarfen, sowohl in bestehenden innerstädti-
schen Quartieren als auch beiWohngebietsneuplanun-
gen am Stadtrand, ermöglichen und fördern.
9
Projektgalerie LABOR, Ebertplatz, Köln,
nichtkommerziellerAusstellungsraum für zeitgenössische Kunst

1.3 Begriffsdefinition
Die vorliegende Studie verwendet den Begriff „Krea-
tivraum“ zur Beschreibung der Räume, Gebäude und
Flächen, die vonAkteuren der Kultur- und Kreativ-
wirtschaft sowie der freien Kunst- und Kulturszene als
Wirkungsstätten genutzt werden. Diese Nutzerinnen
und Nutzer werden im Folgenden als „Kulturschaffen-
de und Kreative“ bezeichnet.
Für die Definition von Kulturschaffenden und Kreati-
ven wird auf die Definition von Kultur- und Kreativ-
wirtschaft derWirtschaftsministerkonferenz (WMK)
von 2009 zurückgegriffen, der „diejenigen Kultur- und
Kreativunternehmen erfasst, welche überwiegend er-
werbswirtschaftlich orientiert sind und sich mit der
Schaffung, Produktion,Verteilung und / oder medialen
Verbreitung von kulturellen / kreativen Gütern und
Dienstleistungen befassen. Der verbindende Kern je-
der kultur- und kreativwirtschaftlichenAktivität ist der
schöpferischeAkt von künstlerischen, literarischen,
kulturellen, musischen, architektonischen oder kreati-
ven Inhalten,Werken, Produkten, Produktionen oder
Dienstleistungen.Alle schöpferischenAkte, gleichgül-
tig ob als analoges Unikat, Liveaufführung oder seriel-
le bzw. digitale Produktion oder Dienstleistung
vorliegend, zählen dazu. Die schöpferischenAkte kön-
nen im umfassenden Sinne urheberrechtlich (Patent-,
Urheber-, Marken-, und Designerrechte) geschützt
sein.“ (Enquetekommission 2007, S. 348). Die elfTeil-
märkte der Kreativwirtschaft –Architektur, Bildende
Kunst, Design, Film, Literatur, Musik, Presse, Rund-
funk, Software / Games,Theater /Tanz,Werbung –
geben einen Überblick über dieVielfalt derTätigkeits-
felder der NutzerInnen von sog. Kreativräumen. Zu-
sätzlich umfasst der verwendete Begriff der Kultur-
schaffenden und Kreativen die verschiedenenAkteure
und Nutzungen der freien Kunst- und Kulturszene.
Gemeint sind stets alle Nutzerinnen und Nutzer von
Kreativräumen, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit
zu einem oder mehreren der elfTeilmärkte der Krea-
tivwirtschaft, der freien Szene oder anderem, aus-
schlaggebend ist der beschriebene „schöpferische
Akt“. Die vorliegende Studie bezieht sich jedoch vor-
nehmlich auf jene Nutzungsarten und Branchenzwei-
ge, die besonders von den weiter oben beschriebenen
Verdrängungsprozessen, aufgrund von Emissionsver-
halten, Nutzungszeiten, geringer finanzieller Unabhän-
gigkeit, besonderer Standortanforderungen etc.
betroffen sind.
Es wird eine klareAbgrenzung von Kreativräumen zu
etablierten, städtischen Kultureinrichtungen wie z. B.
städtischesTheater, Opernhaus, Philharmonie oder
staatlich geförderte Museen gemacht. Diese Einrichtun-
gen haben baulich-räumlich einen festen Platz im
Stadtbild und sind anerkannterTeil des kulturellen Pro-
fils. Gesellschaftlich und politisch besteht derWille
zum Fortbestehen dieser Einrichtungen, sodass Haus-
halts- und Fördermittel bereitstehen und eine Gefähr-
dung durch Planungen und bauliche Entwicklungen
nicht zu erwarten sind.
Der Begriff Kreativräume umfasst demnach eineViel-
zahl an Orten. Es handelt sich dabei oft um unabhängi-
ge, selbstverwaltete, teilweise nichtkommerzielle
Nutzungen. Die Bandbreite reicht hierbei vom schall-
dichten Proberaum überWerkstätten,Ateliers, Bühnen,
Clubs undAusstellungshäusern bis hin zu Büroräumen,
Co-Working-Spaces undVerkaufsflächen. Prägend ist
außerdem die Mischung von unterschiedlichen Forma-
ten und Nutzungen aus dem Bereich der Kultur- und
Kreativwirtschaft innerhalb der einzelnen Kreativräu-
me. Dadurch entsteht oftmals ein einmaliges, abwechs-
lungsreichesAngebot. Gerade diese Nutzungsmischung
undVielfalt der Programmatik erschweren eine klare
Definition des Kreativraum-Profils.
Entsprechend ihrer Nutzung undAusrichtung bestehen
höchst unterschiedlicheAnforderungen an die Räum-
lichkeiten hinsichtlichAusstattung, Größe, Belichtung,
Schallschutz etc. Insbesondere in Bezug auf dieAus-
wirkungen auf die unmittelbare Umgebung umfasst das
Spektrum der Nutzungen den Bereich zwischen „leiser
Tagkultur“ einerseits und „lauter Nachtkultur“ anderer-
seits.
Kreativräume können sowohl als einzelne Räumlich-
keiten vorhanden sein oder in größeren Zusammenhän-
gen mehrerer Einheiten z. B. als Nachnutzung von
ehemals industriell genutzten Gebäuden auftreten.
Nicht jede Nutzung von Kreativräumen hat einen öf-
fentlichen Charakter, jedoch können sich bei größeren
Zusammenhängen kreative Milieus bilden, derenAk-
teure auf vielfältigeWeise miteinander verflochten
sind. Neben internen Synergieeffekten zeichnen sich
diese auch durchAuswirkungen auf ihr direktes Um-
feld aus.
10

1.4 Auftragsgegenstand und Vorgehen
Mit Ratsbeschluss vom 06. Februar 2018 wurde die
Verwaltung der Stadt Köln beauftragt,Voraussetzun-
gen zur Sicherung und Integration von Kreativräumen
im Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung zu
schaffen.
Das Büro Dewey Muller Partnerschaft mbBArchitek-
ten Stadtplaner wurde mit der Entwicklung und Dar-
stellung von Maßnahmen und Instrumenten sowie der
Erarbeitung von Handlungsempfehlungen anhand von
konkreten Kölner Standorten von Kreativräumen
beauftragt.
Um eine möglichst großeAnzahl undVielfalt ver-
schiedener erprobter Maßnahmen zu erfassen, wurde
der interkommunaleAustausch als Grundlage für die
Bearbeitung desAuftrags gewählt.
Im Rahmen eines InterkommunalenArbeitstreffens so-
wie durch die gezielte Befragung zu Erfahrungen und
Strategien, ergänzt durch eine Internet- und Literatur-
recherche wird ein Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Anschließend erfolgte die Übertragung der Erkennt-
nisse aus dem interkommunalenAustausch und dem
Maßnahmenkatalog auf konkrete Fallbeispiele inner-
halb Kölns. Für drei Standorte von bestehenden Krea-
tivräumen bzw. Potenzialflächen für die Entwicklung
neuer Kreativräume wurden auf dieser Grundlage
Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Zur Erarbeitung von Handlungsempfehlungen wurden
folgende Fallbeispiele ausgewählt:
– Hallen Kalk, Köln-Kalk,
– Kulturbaustein, Heliosgelände, Köln-Ehrenfeld,
– Ehemalige Dorfschule und Simultanhalle,Areal
VolkhovenerWeg, Köln-Volkhoven /Weiler.
11
Atelier Georg Gartz, Köln
© Fabian Hochscheid

12
Darstellung des Verfahrensablaufs
INTERKOMMUNALES
ARBEITSTREFFEN
NACHBEREITUNG UND
ERGEBNISDOKUMENTATION
MASSNAHMEN-
KATALOG
POLITISCHER
BESCHLUSS:
ERARBEITUNG
DER STUDIE
Maßnahmen,Strategienund
Instrumenteidenti�izieren
Juni 2019
06. Feb 2018
Juli 2019
Hamburg
München
Frankfurt
Berlin
Ergebnissezusammenfassen,
vergleichend darstellen
AUSWERTUNG, DOKUMENTATION, ERGÄNZUNGMODERATIONBEAUFTRAGUNG
Hamburg
Köln
MITTEILUNG:
AUSSCHUSS
KUNSTUND
KULTUR
07. Mai 2019
Köln
TELEFON-
INTERVIEWS
Ergänzungen
Ausarbeiten
undErgänzen

13
IMPLEMENTIERUNGEVALUIERUNG
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
FALLBEISPIELE KÖLN
SYNTHESEANWENDUNG
MASSNAHMEN-
-TEILA
Einführung
-TEILB
Maßnamen
München
Frankfurt
Berlin
-TEILC
Fallbeispiele
-TEILD
Fazit
Zusammenführenvon
KatalogundFallbeispielen
zuStudie
ÜbertragenderErgebnisse,
AbleitenvonHandlungs-
empfehlungen Sept. 2019 Nov. 2019 Anfang 2020
STUDIE ZUR
INTEGRATION VON
KREATIVRÄUMEN IN DIE
STADTPLANUNG
2020
POLITISCHE
BESCHLÜSSE:
IMPLEMENTIERUNG
DER MASSNAHMEN IN
VERWALTUGSARBEIT
INTERVIEWS
VERWALTUNGSWORKSHOPS
UND -ARBEITSKREISE
ämterübergreifendeDis-
kussionundEvaluierung
Maßnahmen

1.5 InterkommunalesArbeitstreffen
Das InterkommunaleArbeitstreffen fand am 03. Juni
2019 in Köln, in den Räumen des Zukunftslabors der
Stadt Köln statt.Angefragt warenVertreterInnen aus
den Städten Berlin, Hamburg, München, Frankfurt und
Köln. DieTeilnahme vonVertreterInnen aus den Städ-
ten Berlin, München und Frankfurt kam letztendlich
nicht zustande, sodass nurVertreterInnen aus den
Städten Köln und Hamburg teilnahmen.Vertreten wa-
ren MitarbeiterInnen verschiedener Dienststellen und
Ämter aus der Stadt- bzw. Senatsverwaltung sowie
Vertreter des verfahrenskoordinierendenArchitektur-
und Stadtplanungsbüros Dewey Muller. Insgesamt
nahmen 13 Personen teil.
Im Rahmen derVeranstaltung erfolgte ein fachlicher
Austausch derTeilnehmerInnen aus Hamburg und
Köln. Hauptthemen waren die Sicherung kultureller
Nutzungen vor dem Hintergrund der anhaltenden in-
nerstädtischen Bautätigkeit (Wohngebäude, Hotels, ge-
werbliche Nutzungen usw.). Der Umgang mit
Konflikten sowie Strategien zu derenVermeidung
wurden umfangreich besprochen. Ebenso tauschten
dieTeilnehmerInnen Erfahrungen bezüglich der Erfas-
sung der Bedarfe Kulturschaffender sowie die Ent-
wicklung neuer Kulturräume und deren Integration in
Neuplanungen aus.
Ziel des InterkommunalenArbeitstreffens war es, die
Beiträge derVeranstaltung zu sammeln und daraus ei-
nen Maßnahmenkatalog zu Möglichkeiten der Integra-
tion von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen
in die Stadtplanung abzuleiten. Dazu wurde über die
Dokumentation derVeranstaltung hinaus die vorlie-
gende vergleichende Übersicht der vorgestellten Maß-
nahmen und Instrumente erarbeitet. Diese Übersicht
ermöglicht im Sinne eines Maßnahmenkatalogs im
Falle einer Planungskollision mit städtebaulich-pla-
nungsrechtlichen Maßnahmen und sonstigen Instru-
menten bedarfsgerecht reagieren zu können. Mit der
Ausarbeitung soll die Bandbreite an Möglichkeiten zur
Begegnung spezifischer Problemstellungen bei der In-
tegration von Kreativräumen in Stadtquartiere darge-
stellt werden.
In den beiden Großstädten Hamburg und Köln liegen,
trotz unterschiedlicher räumlicher, ökonomischer so-
wie administrativerAusgangssituationen, vergleichba-
reTendenzen in Bezug auf eine zunehmende
Bedeutung von Kultur- und Kreativwirtschaft, das
Wachstum der Bevölkerungszahl und dem damit ein-
hergehendenVerwertungsdruck auf die letzten Flächen-
potenziale vor. Die Konkurrenz zwischen den Flächen-
ansprüchen nicht-kultureller Nutzungen wieWohnen
und Gewerbe und kulturellen Nutzungen – sowohl im
Bestand als auch bei der Entwicklung von Potenzialflä-
chen – besteht in Hamburg ebenso wie in Köln. Das
politische Bekenntnis und das Engagement für die Inte-
gration von Kreativräumen sind in den beiden Städten
jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt.
Hamburg ist umsatzstärkster Kreativstandort Deutsch-
lands und ist dementsprechend in allen Bereichen der
Kreativwirtschaft stark vertreten. Mittels verschiedens-
ter Instrumente und Institutionen soll diese Position
auch zukünftig gestärkt und ausgebaut werden. Es be-
steht ein großes Engagement zur Förderung von Krea-
tivräumen, wobei ein Schwerpunkt v. a. auf der
Unterstützung jener Nutzungen liegt, die wirtschaftlich
gewinnbringend bzw. wenig konfliktgeladen sind.
Hamburg verfügt aufgrund der ausgedehnten innerstäd-
tischen Hafen- und Speichernutzung über Flächenpo-
tenziale, welche nicht mehr im Sinne ihrer eigentlichen
Zweckbestimmung genutzt werden und somit Möglich-
keiten für die Stadtentwicklung eröffnen.Aufgrund die-
ser städtischenTransformationsprozesse ist die
Situation der Kreativen in der Hafenstadt durch eine
hohe räumliche Dynamik geprägt, verbunden mit den
daraus entstehenden Möglichkeiten und Schwierigkei-
ten.
AlsVertreter der Hansestadt waren Frau Dr. Hilke Ber-
ger (Behörde für Kultur und Medien, Referat Kunst-
und Kreativwirtschaft, Kreativimmobilien) und Herr
Egbert Rühl (Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH) an-
wesend. Die 2010 gegründete Hamburger Kreativ Ge-
sellschaft mbH (HKG) ist eine städtische Einrichtung
und dient als zentraleAnlaufstelle für alleAkteurInnen
der Hamburger Kreativwirtschaft. Neben branchenspe-
zifischen Informations-, Netzwerk- undWeiterbil-
dungsangeboten erfolgt in enger Zusammenarbeit mit
der Behörde für Kultur und Medien die Koordination,
Vermittlung undVermietung von Räumlichkeiten an
Akteure der Kreativwirtschaft. Die Hamburger Behörde
für Kultur und Medien unterstützt die Entwicklung von
Kultur und Kreativwirtschaft, vertritt die Interessen des
Denkmalschutzes und sorgt für die Bewahrung vonAr-
chivgut. DerAufgabenbereich Kreativimmobilien ist
dem Referat Kunst und Kreativwirtschaft, Kreativim-
mobilien zugeordnet. ZentraleAufgabe sind dieVer-
14

handlung mit und Koordination von EigentümerInnen
zurVeräußerung von Grundstücken und Gebäuden.
Durch die Behörde erfolgt anschließend, wiederum in
Zusammenarbeit mit der HKG, dieVermietung für
kulturelle Zwecke. Die Behörde für Kultur und Medi-
en fördert darüber hinaus denAtelierausbau von bil-
denden BerufskünstlerInnen, die in Hamburg leben
und arbeiten.
Der Großraum Köln mit seinem Zentrum, der Stadt
Köln, zählt zu den bedeutendsten Kulturund Kreativ-
wirtschaftsregionen in Deutschland. Das politische
Bekenntnis und das Engagement für die Integration
von Kreativräumen sind in Köln jedoch weniger pro-
aktiv ausgeprägt als in Hamburg. Bei mehreren Fall-
beispielen, die im Rahmen des Interkommunalen
Arbeitstreffens vorgestellt wurden, führten erst Bür-
gerinitiativen und -petitionen zu einem Umdenken bei
der Planung und zur letztendlichen Integration von
Kreativräumen bei der Quartiersentwicklung. Durch
eine Änderung der städtebaulichen Konfiguration und
durch Maßnahmen des aktiven und passiven Schall-
schutzes wurde im vorgestellten Beispiel „Gebäude 9 /
Cologneo I, Köln-Mülheim“ ein verträgliches Neben-
einander derWohn- bzw. Mischnutzungen und kultu-
rell / kreativen Nutzungen inkl. einer Konzertlocation
gewährleistet. Beim Beispiel „Helios-Gelände, Köln-
Ehrenfeld“ wurde durch einen Partizipationsprozesse
die Änderung des ursprünglichen Nutzungskonzeptes
mit großflächigem Handel zugunsten eines gemischten
Quartiers erwirkt, das u. a. auch ein Gebäude für kul-
turelle Nutzungen erhalten soll.
Im Rahmen des InterkommunalenArbeitstreffens wur-
de eineVielzahl von Maßnahmen, Strategien und In-
strumenten zur Integration von Kreativräumen und
kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung identifi-
ziert und diskutiert. Diese wurden durch die Moderati-
on schriftlich festgehalten und thematisch zugeordnet.
Als lose Sammlung stellen sie die Grundlage für die
vorliegendeAusarbeitung des Maßnahmenkatalogs
dar. Die gesammelten Maßnahmen lassen sich in fol-
gende Kategorien gliedern:
– Planungsrecht
– technisch-bauliche Maßnahmen
– Kommunikation, Konfliktmanagement und
Prävention
– Organisationsformen Kulturschaffender
– Beratung und Koordination durch öffentliche
Stellen
– Finanzierung und Förderung
– Grundstücksvergabe und Entwicklungs-
bedingungen
– Politik
– Weiteres
1.6 Telefoninterviews
DieTeilnahme vonVertreterInnen aus den Städten Ber-
lin, München und Frankfurt am InterkommunalenAr-
beitstreffen kam nicht zustande. Um dennoch die
Fachexpertise der verschiedenenAkteure in die Studie
einfließen lassen zu können, wurden durch das Büro
Büro Dewey MullerTelefoninterviews durchgeführt.
15
InterkommunalesArbeitstreffen zur Integration von Kreativ-
räumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung,
Köln, 03. Juni 2019

Zusammenfassung desTelefonats mit Frau Simons,
Senatskanzlei für Kultur und Europa,
Abteilung Liegenschaften, Berlin.
DasTelefonat wurde geführt am 13. September 2019,
14.30 bis 15.30 Uhr.
Aufgaben derAbteilung Liegenschaften
in der Senatskanzlei für Kultur und Europa
Ein wichtiger Schwerpunkt der Berliner Kulturverwal-
tung sind künstlerischeArbeitsräume – die Bereitstel-
lung und langfristige Sicherung vonAteliers, Studios
und Proberäumen für Berliner Künstlerinnen und
Künstler.
Das Bau- und Liegenschaftsreferat der Kulturverwal-
tung ist allgemein zuständig für die kulturell genutzten
Liegenschaften in öffentlichem und privatem Besitz.
Das Spektrum der kulturellen Nutzung reicht dabei
von den Gebäuden der Stiftung Oper bis hin zuAteli-
erhäusern. Innerhalb des Immobilienbestands steuert
das Referat die Bewirtschaftung, Instandhaltung und
Sanierung der Gebäude. Im Bereich der aktiven Lie-
genschaftspolitik befasst sich das Bau- und Liegen-
schaftsreferat mit derAkquise von privaten und
öffentlichen Liegenschaften und beauftragt deren Her-
richtung für die anschließende Nutzung durch Künst-
lerinnen und Künstler.
Aktuelle Situation
Trotz derVermittlung von Produktions- und Präsenta-
tionsräumen in privaten und öffentlichen Liegenschaf-
ten an Künstlerinnen und Künstler können bei weitem
nicht alle Raumbedarfe gedeckt werden. Es fehlt an
personellen und finanziellen Ressourcen sowohl in der
Verwaltung als auch bei deren Dienstleistern, sowie an
planerischen Instrumenten, um der durchVerdrän-
gungsprozesse entstandenen Raumknappheit für kultu-
relle Nutzungen zu begegnen.
Durch das Bau- und Liegenschaftsreferat ist hier in
den vergangenen Jahren mit Hilfe des sog.Arbeits-
raumprogrammes viel erreicht worden, langfristig
wäre jedoch die Entwicklung von neuen Förderinstru-
menten sowie ein landeseigenesVermittlungsportal für
Produktions- und Präsentationsräume sinnvoll.
Vorgehen und Strategie der Verwaltung
Raumförderung
Zentrales Instrument für dieVergabe von Räumlich-
keiten für künstlerische Nutzungen ist dasArbeits-
raumprogramm der Kulturverwaltung. Das Bau- und
Liegenschaftsreferat generiert Flächen, welche zu ei-
nem günstigen Preis an Künstlerinnen und Künstler
vermietet werden können. Dabei erfolgt durch die öf-
fentliche Hand die Übernahme eines hohenAnteils der
Gesamtmiete für die Räumlichkeiten, wodurch geringe-
re Mietpreise für Künstlerinnen und Künstler ermög-
licht werden.
Die Interessenten bewerben sich nach einemVorbesich-
tigungstermin für die Räumlichkeiten. DieAuswahl aus
den Bewerbungen erfolgt durch eine Jury, in die Ent-
scheidung fließen soziale Kriterien mit ein, so gibt es z.
B. eineVerdienstobergrenze.
Transparente Liegenschaftspolitik
Die Berliner Strategie der transparenten Liegenschafts-
politik stellt sicher, dass keine Landesliegenschaften
Berlins mehr auf dem freien Markt verkauft werden,
sondern möglichst einer Nutzung mit einem Mehrwert
für die sogenannte „Stadtrendite“ zugeführt werden.
Dadurch wird eine nachhaltige Stadtentwicklungspoli-
tik mit langfristig-strategischerAusrichtung ermöglicht,
welche neben verbesserten wirtschafts-, wohnungs-
und stadtentwicklungspolitischen Handlungsmöglich-
keiten auch Relevanz für Kulturschaffende und Kreati-
ve der Hauptstadt hat.
In einem monatlichen Portfolioausschuss bestehend aus
VertreterInnen der Fachverwaltungen, Bezirke und der
Finanzverwaltung werden die zurVerfügung stehenden
Landesliegenschaften vorgestellt. Hierbei wird diffe-
renziert zwischen der gegenwärtigen sowie künftigen
Nutzung bzw.Verwertung. Bei der Clusterung wird un-
terschieden in: Fachvermögen, Grundstück der Da-
seinsvorsorge, Grundstück mit
Entwicklungsperspektive, Grundstück mitVermark-
tungsperspektive.
DieVertreterInnen der Fachverwaltungen, melden bei
Interesse an einzelnen Objekten ihren Fachbedarf an.
Zur Nutzung für kulturelle / kreative Zwecke kommen
v.a. Grundstücke mit leerstehenden Bestandsgebäuden,
wie ehemaligeVerwaltungs- oder Fabrikgebäude in
Frage. Die Liegenschaften werden gemeinsam mitVer-
tretern der Spartenverbänden hinsichtlich der Eignung
für die jeweiligen Zwecke geprüft und anschließend zur
Verfügung gestellt. Seitens der NutzerInnen bestehen,
auch inAnbetracht des angespannten Immobilienmark-
tes meist relativ geringeAnforderungen an die Räum-
lichkeiten, deren Lage undAusstattung.
16
TELEFONINTERVIEW
BERLIN

Stehen komplexe Liegenschaften wie z. B. ehemalige
Krankenhausstandorte zurVergabe, bringen diese oft-
mals eineVielzahl an Bedarfsanmeldungen durch Be-
zirke und seitens der einzelnenVerwaltungen mit sich.
In entsprechenden Fällen wird durch einen Steue-
rungsausschuss mit Hilfe eines Konzeptvergabeverfah-
rens über dieVergabe eines Erbbaurechtes entschie-
den. Innerhalb der dafür erstelltenAusschreibung wer-
den bereits spezifisch Nutzergruppen, Nutzungsberei-
che (wie z. B. eine kulturelle / kreative Nutzung)
benannt. Die durch die Interessierten eingereichten
Nutzungskonzepte werden anhand imVorfeld festge-
legter Kriterien bewertet. Berücksichtigt wird das
Konzept im Hinblick auf Kriterien wieWirtschaftlich-
keit, Ökologie, Gestaltung u.a. DasVerfahren ermög-
licht Interessensgemeinschaften wie
Wohnungsbaugenossenschaften, Baugruppen, Künst-
lerinitiativen etc. die Nutzung öffentlicher Liegen-
schaften in Form eines Erbbaurechtes.
Dank des Instruments der transparenten Liegenschafts-
politik werden keine landeseigenen Grundstücke auf
dem freien Markt verkauft. Dadurch ergeben sich
kommunale Handlungsspielräume, welche guteAus-
gangsbedingungen für die Durchsetzung stadtentwick-
lungs-, wirtschafts-, kultur- und sozialpolitischer Ziele
des Landes Berlins darstellen. Die Konzentration der
Verwaltung auf Landesliegenschaften ist auch ange-
sichts des angespannten Immobilienmarktes, welcher
mitunter kurzfristige Entscheidungszeiträume mit sich
bringt, eine effektive Handlungsstrategie.
Partner und Zusammenarbeit
Berliner Immobilienmanagement GmbH
Die BIM (Berliner Immobilienmanagement GmbH)
stellt für das Bau- und Liegenschaftsreferat der Senats-
verwaltung für Kultur und Europa einen zentralen und
wichtigen Partner dar. Die BIM ist eine Firma des
Landes Berlin, welche imAuftrag des Senats öffentli-
che Gebäude und Gebäude der Daseinsvorsorge ver-
waltet. Das Unternehmen stellt Partnern wie den
BerlinerWohnungsbaugesellschaften Baugrundstücke
zurVerfügung und berät Politik undVerwaltung bei
der Entwicklung von Liegenschaften.Aktuell umfasst
der Bestand des Immobiliendienstleisters über 5.000
landeseigene Gebäude und Grundstücke. Die Pflege
und Erhaltung von historischen Bauten undWahrzei-
chen Berlins gehört ebenfalls zu denAufgaben der
BIM.
Die über den Portfolioausschuss und den Steuerungs-
ausschuss akquirierten Landesliegenschaften werden in
Zusammenarbeit mit der BIM für die Interessen der
Kulturförderung hergerichtet.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung undWohnen
Eine enge Zusammenarbeit besteht ebenfalls mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung undWohnen,
welche z. B. die durch die Kulturverwaltung genannten
räumlichen Bedarfe für kulturelle Nutzungen in aktuel-
leWerkstattverfahren einfließen lässt. Die Kulturver-
waltung ist über die Senatsverwaltung für Stadtent-
wicklung undWohnen an der Bauleitplanung beteiligt.
So erfolgt durch die Kulturverwaltung im Zuge der Be-
teiligung derTräger öffentlicher Belange (TÖB) die
Abgabe von Stellungnahmen zurAufstellung von Be-
bauungsplänen (B-Plänen) im Hinblick auf die Berück-
sichtigung kultureller Belange.
BerlinerReferenzprojekte
Türrschmidtstraße 32, Berlin Lichtenberg
Auf dem über 700 m²großen Grundstück im Nahbe-
reich von zwei Stadtbahnlinien ist die Errichtung eines
Wohn-, Kunst- und Kulturgebäudes vorgesehen.Als
Vorgabe für ein Konzeptvergabeverfahren wurde eine
Mischung ausWohnen, Kunst und Kultur angegeben.
Die Geschossfläche sollte jeweils zur Hälfte zumWoh-
nen und alsAtelier genutzt werden. Zielsetzung war die
Vergabe eines Erbbaurechtes über 60 Jahre an genos-
senschaftlich organisierte Gruppen, Baugemeinschaf-
ten, Baugruppen, Kulturvereine, Künstlergemeinschaf-
ten oder soziale / gemeinnützige / interkulturelleTrä-
ger. Eine Initiative mit einem überzeugenden Konzept
ausWohnen,Ateliers und einerAusstellungsfläche im
Erdgeschoss hat sich durchgesetzt.
www.cohousing-berlin.de
Haus der Statistik, Berlin Mitte
Das bisherigeVerfahren zeigt beispielhaft, wie durch
das Instrument der transparenten Liegenschaftspolitik
die Entwicklung einer städtischen Liegenschaft mit öf-
fentlicher Beteiligung erfolgen kann.
Der amAlexanderplatz gelegene 45.000 m²große Ge-
bäudekomplex stand seit 10 Jahren leer, das Gebäude
wurde als unvermarktbar eingestuft. Durch das Engage-
ment von Kulturschaffenden, Kreativen, Politikern und
Bürgern wurden 2015 die bisherigen Pläne für denVer-
kauf an Investoren und der geplanteAbriss verhindert.
Um das angestrebte, gemeinwohlorientierte Modellpro-
jekt zu realisieren, wurde das Gebäude Ende 2017
17

durch das Land Berlin erworben. Zukünftig sollen
Räume für Kunst, Kultur, Soziales und Bildung, be-
zahlbaresWohnen sowieVerwaltungsnutzungen ent-
stehen. Das Modellprojekt Haus der Statistik wird
kooperativ und gemeinwohlorientiert entwickelt. Fünf
Kooperationspartner („Koop5“) arbeiten seit Januar
2018 kooperativ und in gemeinsamerVerantwortung
an der gemeinwohlorientierten Entwicklung des Hau-
ses der Statistik.
www.hausderstatistik.org
DieAlte Münze, Berlin Mitte
Durch den Steuerungsausschuss wurde die weitere
kulturelle Nutzung des in öffentlicher Hand befindli-
chen Gebäudes mit einer Bruttogeschossfläche von ca.
15.500 m²beschlossen.Aktuell beherbergt der Gebäu-
dekomplex unter anderem 15Ateliers, 4Tonstudios, 2
großeAusstellungsflächen sowie weitere kulturell ge-
nutzte Räumlichkeiten. In Zusammenarbeit mit der
BIM wurde durch die Senatsverwaltung für Kultur und
Europa von Februar bis Mai 2019 ein komplexes
Werkstatt- und Beteiligungsverfahren mit Pilotcharak-
ter durchgeführt, welches zu einem mit der Zivilge-
sellschaft abgestimmten Nutzungskonzept führte. Die
Ergebnisse desVerfahrens wurden in Form einer
„Charta“ aufbereitet.Aktuell wird ein Betriebskonzept
für den Gebäudekomplex entwickelt, für welchen ein
landeseigener Betreiber favorisiert wird.
www.berlin.de/alte-muenze/
DragonerAreal, Berlin Kreuzberg
Es handelt sich um ein 47.000 m²großes, zentral in
Kreuzberg gelegenesAreal, nordwestlich der Dragoner
Kaserne am Mehringdamm. DasAreal ist im westli-
chen Bereich gekennzeichnet durch eine ein- bis zwei-
geschossige Bebauung, welche von Handwerksbe-
trieben, Gewerbetreibenden, kleinteiligem Einzelhan-
del und einer Musikspielstätte / einem Club genutzt
wird.Angesichts derWohnraumknappheit im zentral
gelegenen und nachgefragten Bezirk Kreuzberg steht
dasAreal schon lange im Fokus vonWohnungsbau-
maßnahmen.
Das DragonerAreal wurde im Jahre 2015 von der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) für
36,8 Millionen Mark an einen privaten Investor ver-
kauft. DerVerkauf führte zu andauernden Rechtsstrei-
tigkeiten, der bereits unterzeichnete Kaufvertrag
platzte, dasAreal wurde zum damals ermitteltenVer-
kehrswert in einem Ringtausch zwischen dem Bund
und dem Land Berlin letzterem zugesprochen.
Die BIM plant aktuell gemeinsam mit der Senatsver-
waltung für Finanzen die Realisierung eines für Berlin
typischen vitalen Quartiers mit bezahlbarenWohnun-
gen. Ein möglicherTermin für den Baustart könnte
nach Einschätzung der BIM 2021 sein.Vertragsklau-
seln untersagen dem Senat denVerkauf innerhalb der
nächsten 15 Jahre, ebenfalls ist die Bestellung von Erb-
baurechten ausgeschlossen.
www.berlin.de/rathausblock-fk/
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Haus der Statistik, Berlin
Darstellung möglicher Nutzungen

Zusammenfassung desTelefonats mit Frau Obert,
Architektin, Stadtplanerin
Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Stadt
München.
DasTelefonat wurde geführt am 18. September 2019,
15.30 bis 16.15 Uhr.
Aufgaben des Referats für Stadtplanung und
Bauordnung, Bezug zur Kreativwirtschaft
DieAufgabenschwerpunkte des Referats für Stadtpla-
nung und Bauordnung liegen im Bereich der Stadtent-
wicklung sowie der Stadt- und Bebauungsplanung.
Die Lokalbaukommission ist zudem die größte Bauge-
nehmigungsbehörde Deutschlands. Der Stadtentwick-
lung ist ein breitesThemenfeld aus den Bereichen
Wohnen,Wirtschaft, Infrastruktur, Mobilität, Soziales,
Kultur und Umwelt zuzuordnen. Die Stadt- und Be-
bauungsplanung gliedert sich in die Fachbereiche Bau-
leitplanung, Grünplanung und Entwicklungsmaßnah-
men. In der Stadtplanung tritt der Bereich Kultur als
Querschnittsthema in Erscheinung, entsprechend be-
stehen vielfältige Überschneidungen mit denAufga-
bengebieten des Referats für Stadtplanung und
Bauordnung und dem Kulturreferat. Innerhalb des Re-
ferats ist keine gesonderte Stelle für die räumlichen
Belange kultureller/kreativer Nutzungen vorhanden.
Kulturelle und kreative Räume zu schaffen ist ein
wichtiger Bestandteil in der qualitätvollen Stadtent-
wicklung. Gleichzeitig ist dies eine Herausforderung
für die Stadt München, die stetig wächst und deren
Flächen immer knapper werden.Abhängig von der je-
weiligen Situation wird daher versucht, bestehende
kulturelle Nutzungen zu erhalten oder neue Standorte/
Möglichkeiten zu etablieren. Seitens der Kulturschaf-
fenden besteht ein anhaltend großer Bedarf an Räum-
lichkeiten.
Dem Kulturreferat der Landeshauptstadt München
liegt eine Kartierung aller Flächen und Gebäude vor,
welche durch die Kreativwirtschaft oder andere kultu-
relle oder künstlerischeAkteure genutzt werden. Diese
wird in dieVerwaltungsarbeit eingebunden, zwischen
dem Kulturreferat und dem Referat für Stadtplanung
und Bauordnung erfolgt eineAbstimmung im Falle
vonThemenstellungen, welche beide Dienststellen be-
rühren. Das Liegenschaftsamt ist ebenfalls entspre-
chend beteiligt.
Kreativquartier München
Erläuterung derAusgangssituation sowie der
Vorgehensweise der Verwaltung
Beim Kreativquartier handelt es sich um ein ehemals
militärisch genutzteAreal der ehemaligen Luitpoldka-
serne und den daran angrenzenden Gebieten mit einer
Gesamtfläche von ca. 20 ha. Das Kreativquartier befin-
det sich ca. 3,5 km nordwestlich der Innenstadt an der
Dachauer Straße, unweit des Olympiaparks.
Gebäude und Flächen des Kreativquartiers befinden
sich in Besitz der Landeshauptstadt München, des Frei-
staats Bayern und der Stadtwerke München GmbH.
Der Entwicklung desAreals ging ein städtebaulicher
Wettbewerb im Herbst 2011 voraus, bei welchem sich
der Entwurf des BerlinerArchitekturbürosTeleinternet-
cafe mitTHTreibhaus Landschaftsarchitektur unter
insgesamt 39 ausgewähltenTeilnehmenden als Gewin-
ner durchsetzte. DieArbeit beinhaltet sowohl städte-
bauliche als auch konzeptionelleAnsätze und nimmt
die Qualität des Bestandes alsAusgangspunkt für eine
schlüssigeWeiterentwicklung. DasAreal soll demzu-
folge zu einem urbanen Stadtquartier mit einer lebendi-
gen Mischung ausWohnen,Arbeiten, Kunst, Kultur
undWissen transformiert werden. Hierzu wurden vier
Baufelder mit unterschiedlichen Charakteristika defi-
niert: Kreativfeld, Kreativlabor, Kreativpark und Krea-
tivplatform.
Ein Jahr nach der Bekanntgabe desWettbewerbsergeb-
nisses im Juli 2013 erfolgte mit der Perspektivwerkstatt
I derAuftakt eines zielgerichteten und innovativen For-
mats der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche im gesam-
ten Entwicklungsprozess einen zentralen Baustein
darstellte.
Ein weiterer wichtiger Schritt für die Entwicklung des
Kreativlabors war die Einigung bzw. Lösung, dasAreal
nicht kleinteilig zu parzellieren, sondern zum
01.01.2020 als ein Gesamtareal einer städtischen Ge-
sellschaft (Münchner Gewerbehof- undTechnologie-
zentrums GmbH (MGH)) zu übertragen. Der dazu
notwendige Beschluss im Stadtrat soll am 27.11.2019
erfolgen.
Das Kommunalreferat ging bis zu dieser Entscheidung
in der Zwischenphase dazu über, die bestehenden Miet-
verträge von vor Ort ansässigenAkteuren aus dem Kul-
tur- und Kreativbereich zunächst lediglich für jeweils
ein Jahr zu verlängern. Mit der Übertragung des Labors
auf die städtische Gesellschaft wird auf unbefristete
Mietverträge abgestellt.
19
TELEFONINTERVIEW
MÜNCHEN

Die im Kreativlabor bereits etablierte lebendige
Kunst- und Kulturszene wird in die Planungen inte-
griert und soll unter Beibehaltung eines Großteils der
Bestandsgebäude zur Identitätsbildung des neuen
Quartiers beitragen.Viele der innerhalb des Kreati-
vquartiers im Kulturbereich tätigenAkteure begleiten
den Prozess seit Jahren.
Ihre Beteiligung an den Planungen, zu der auch regel-
mäßige Nutzergespräche gehören, sind von großer Be-
deutung für dieAkzeptanz der Entwicklungen.
Mit dem Import/ Export besteht auf demAreal des
Kreativlabors ein Club und Konzertveranstaltungsort,
welcher aus der Zwischennutzung heraus entstanden
ist und sich nunmehr zu einem dauerhaftenAkteur des
Kreativquartiers und des Münchner Nachtlebens ver-
stetigt hat.
Für die Entwicklung des Kreativlabors ist dieAnwen-
dung des § 34 „Innenentwicklung“ vorgesehen, ob-
gleich dieAufstellung eines Bebauungsplans erfolgt
ist. Beweggrund hierfür ist auch die vorgesehene Nut-
zungsmischung ausWohnen, Gewerbe und kunst- und
kreativwirtschaftlichen Nutzungen (wie z.B. Clubs
undTheater) innerhalb desTeilquartiers, welche zu ei-
ner umfangreichen und komplexenAbwägung im
Zuge desAufstellungsverfahrens führen würde. Für
die übrigen drei Baufelder des Kreativquartiers wur-
den Bauleitplanverfahren durchgeführt.
Die an das Baufeld Kreativlabor angrenzende Bebau-
ung der Baufelder Kreativfeld und Kreativpark re-
agiert durch passive Schallschutzmaßnahmen sowie
mit einer entsprechenden Grundrissorientierung auf
Lärmemissionen des Kreativlabors und weiteren lär-
memittierenden Nutzungen der näheren Umgebung.
Im Fall des Kreativparks besteht eine räumlicheTren-
nung durch eine großzügige Grünfläche. Die angren-
zendenWohnnutzungen im Kreativfeld sind durch
einen als breiter Boulevard gestalteten Straßenraum
vom Kreativlabor getrennt. Für großeTeile des Krea-
tivparks ist eineAusweisung als urbanes Gebiet er-
folgt.
Das Baufeld Kreativlabor befindet sich im Eigentum
der Stadt München: Es wird zukünftig (voraussichtlich
zum 01.01.2020) an die Münchner Gewerbehof- und
Technologiezentrumsgesellschaft mbh als Dachgesell-
schaft übertragen, bleibt jedoch unverändert in städti-
schem Besitz. Die Gesellschaft ist ein Unternehmen,
das zu 99 % im Besitz der Stadt München ist und auch
durch diese finanziert wird. Zukünftig übernimmt die
Münchner Gewerbehof- undTechnologiezentrumsge-
sellschaft mbh die Rolle undAufgaben einesVermie-
ters.
Bereits 2015 wurde mit Beschluss des Stadtrates eine
Koordinierungsstelle vor Ort eingerichtet, die alsAn-
laufstelleThemen bündeln und eine vermittelnde Rolle
bei Konflikten der verschiedenen Nutzungen einneh-
men kann. Die Koordinierungsstelle wird von der LHM
finanziert.
Die Gründung einer Dachgesellschaft als alleiniger
Vermieter aller Gebäude des Baufeldes Kreativlabor ist
aufgrund der vorhandenen Nutzungsmischung und der
damit einhergehenden Lärmemissionen sinnvoll. Somit
kann gegenseitigen Klagen unterschiedlicher Gebäude-
eigentümer vorgebäugt werden.
Zwischen Neubaumaßnahmen und den vermieteten Be-
standsgebäuden kann aufgrund der gemeinsamenVer-
waltung eine Querfinanzierung erfolgen, wodurch statt
einerVermietung zu Höchstpreisen eine „Mischkalku-
lation“ erfolgen kann, welche den kulturellen Nutzun-
gen im Bestand zu Gute kommt.Auf den städtischen
Flächen werden gemäß des „Münchner Schlüssels“ 30
Prozent der neu entstandenenWohnungen als EOF-
Wohnungen (Einkommensorientierte Förderung) und
20 Prozent als München-Modell-Wohnungen verge-
ben, welche sich an Haushalte mit mittlerem Einkom-
men und Familien mit Kindern richten und dem Ziel
unterliegen, in ihrem Mietpreis 15 % unter der ortsübli-
chenVergleichsmiete zu bleiben.
Bei dem benachbarten Kreativfeld handelt es sich auf-
grund der vormaligen Nutzung als Kasernenareal um
Flächen, welche vom Bund erworben wurden. Geplant
ist hier die Realisierung vonWohnungsbau und einer
Schule als Neubau, sowie einer medienaffinen, gewerb-
lichen Nutzung in den bestehenden Bauten. 50 % der
Wohnflächen sind gemäß Schlüssel-Regelung geförder-
terWohnungsbau, welcher durch die städtischenWohn-
baugesellschaften realisiert werden wird.
Im Bereich Kreativpark wird derWohnungsbau durch
die Stadtwerke München GmbH realisiert werden. Hier
ist einAnteil von 30 % für den gefördertenWohnungs-
bau vorzusehen.
20

Kompetenzteam Kunst- und Kreativwirtschaft
Für das seit ca. fünf Jahren bestehende Kompetenz-
team wurde innerhalb derVerwaltung ein gesonderter
Fachbereich geschaffen, angesiedelt im Referat fürAr-
beit undWirtschaft. Das Kompetenzteam ist ein refe-
ratsübergreifender Service für die elfTeilmärkte der
Kreativbranche und versteht sich als zentraleAnlauf-
stelle für alle Kultur- und Kreativschaffenden Mün-
chens und der Metropolregion.
Besetzt ist das Kompetenzteam mitVertreterInnen des
Kulturreferats, des Kommunalreferats und des Refe-
rats fürArbeit undWirtschaft. Diese unterstützen und
beraten Kultur- und Kreativschaffende bei der Raum-
suche, bei derVernetzung sowie bei wirtschaftlichen
Fragen.
Vertreter des Kompetenzteams Kunst- und Kreativ-
wirtschaft sind auch Mitglieder in derArbeitsgruppe
Kreativquartier, die federführend vom Referat für
Stadtplanung und Bauordnung organisiert wird. Das
Kompetenzteam ist alsAnsprechpartner und Koordi-
nationsstelle innerhalb des Kreativquartiers (Dachauer
Straße 114) verortet, wodurch den dort ansässigen
Kulturschaffenden ein Beratungsangebot vor Ort zur
Verfügung steht.
Integration von kulturellen Nutzungen in Neubau-
vorhaben
Seitens des Referats für Stadtplanung und Bauordnung
bestehen grundsätzliche Überlegungen, Erdgeschoss-
zonen von innerstädtischen Neubauvorhaben, welche
sich generell oftmals nicht fürWohnnutzungen eignen
und daher beispielsweise für Gewerbe oder Dienstleis-
tungen vorgesehen sind, kulturell zwischenzunutzen.
Besonders kurz nach der Fertigstellung der Bebauung
und im Zeitraum der sukzessiven Freigabe für dieVer-
mietung bestehen aufgrund der noch geringen Zahl an
BewohnerInnen schwierigeAusgangsbedingungen für
Gewerbetreibende, derenAngebot sich hauptsächlich
an dieWohnbevölkerung vor Ort richtet. Bis zum Er-
reichen derVollvermietung/komplettenVeräußerung
der Flächen könnten entsprechende Erdgeschossflä-
chen kulturell oder durch die Kreativwirtschaft zwi-
schengenutzt werden.
Erbbaurecht und Konzeptvergabeverfahren
Seitens des Stadtrates besteht ein Beschluss, nach dem
die Stadt München keine öffentlichen Flächen mehr
verkaufen darf, sondern diese lediglich über Erbbau-
rechte vergeben kann. Seitens privater Projektentwick-
ler undWohnungsbaugesellschaften besteht auch im
Rahmen der Erbbaurechtsvergabe Interesse an Grund-
stücken zur Realisierung von z.B.Wohnungsbau. Die
Vergabe der Grundstücke erfolgt über ein Konzeptaus-
schreibungsverfahren.
21
Labor
Feld
Park
Plattform
KreativquartierMünchen, InformationsveranstaltungLamentofläche, 24.04.2018
Momentaufnahme
„Auslobungerfüllt“:
-900Wohneinheiten
-Kunst-/Kulturstandorte
©TeleinternetcafeundTreibhaus
Kreativquartier, München
Darstellung der Baufelder,Atmosphäre Kreativlabor
Verfasser:
Teleinternetcafe - Berlin
THTreibhaus - Hamburg
Verfasser:
Teleinternetcafe - Berlin
THTreibhaus - Hamburg

Zusammenfassung desTelefonats mit Herrn Krüger,
Stadtplanungsamt Frankfurt am Main -
Stadterneuerung undWohnungsbau,
DasTelefonat wurde geführt am 19. September 2019,
09.30 bis 10.30 Uhr.
Aufgaben derAbteilung
Stadterneuerung und Wohnungsbau
des Stadtplanungsamtes Frankfurt
DieAbteilung Stadterneuerung undWohnungsbau ist
zuständig für dieVorbereitung und Durchführung von
Maßnahmen der Stadterneuerung und der integrierten
Stadtteilentwicklung.
WeitereAufgaben sind die Förderung desWohnungs-
baus, die Förderung und Finanzierung nach verschie-
denen Programmen der Stadt sowie die Prüfung von
Projekten im Rahmen der Programme von Bund und
Land für die Landestreuhandstelle Hessen.
Die Herangehensweise des Stadtplanungsamtes Frank-
furt bezüglich der Integration von Kreativräumen in
die Stadtplanung erfolgt über dieAufstellung von Rah-
menplanungen, dieAusweisung von Stadterneuerungs-
gebieten und dieAnwendung kommunaler Förder-
programme. Der Raumvermittlungs-DienstleisterRA-
DAR stellt eine wichtige Schnittstelle zwischen der
Verwaltung und den Belangen der Kreativen und Kul-
turschaffenden dar.
Rahmenplanungen
Rahmenplanungen stellen generell ein „weiches In-
strument“ dar, welches auf der informellen Ebene
Möglichkeiten und Empfehlungen für eine zukünftige
Entwicklung aufzeigt und ausspricht.Aus den Rah-
menplanungen ergeben sich keine „harten Instrumen-
te“, um eine Umsetzung zu forcieren, vielmehr wird z.
B. für Gewerbetreibende vor Ort oder für die Stadtpo-
litik die Option einer sinnvollen, nachhaltigen und zu-
kunftsfähigen Nutzung der untersuchtenTeilräume
dargestellt. In Gebieten der Stadt Frankfurt, für welche
Rahmenplanungen aufgestellt werden, ist die Möglich-
keit der zukünftigen Integration von kulturellen Nut-
zungen stets eines der Untersuchungskriterien. Es wird
überprüft, welche Potenziale die Untersuchungsräume
für kulturelle Nutzungen mit sich bringen und wo sich
möglicheAnknüpfungspunkte ergeben. Potenziale
stellen in diesem Zusammenhang z. B. Leerstände von
ehemals gewerblich genutzten Gebäuden dar.Angren-
zende, störungsempfindliche Nutzungen werden eben-
falls als Potenzial wahrgenommen, da davon ausgegan-
gen wird, dass eine Nutzung durch Kulturschaffende
und Kreative zu einer geringeren Lärmbelastung der
Umgebung führt als die gewerbliche Nutzung. Räum-
lichkeiten und Gebäude, welche aufgrund ihres bauli-
chen Zustands oder ihrerAusstattung nicht mehr unein-
geschränkt den marktüblichenAnforderungen an Ge-
werbe- oder Dienstleistungsräume entsprechen, stellen
ein potenzielle Nutzungsmöglichkeit durch kulturelle /
kreativeAkteure dar und sind somit ebenfalls als Po-
tenzial zu betrachten.
Die Stadt Frankfurt suchte im Zuge der Rahmenplaner-
stellung gezielt das Gespräch mit EigentümerInnen, um
über die Möglichkeiten einer kulturellen Nutzung auf-
zuklären und die Bereitschaft der EigentümerInnen
diesbezüglich einschätzen zu können.
Stadterneuerungsgebiete
In Frankfurter Stadterneuerungsgebieten werden kreati-
ve Nutzungen und Raumbedarfe stets bedarfsgerecht in
die Planungen integriert. Im Rahmen der Konzepterar-
beitung erfolgt zunächst eine intensive Bestandsaufnah-
me,Analyse und Kommunikation, in welche Kultur-
schaffende undAkteure der Kreativwirtschaft miteinbe-
zogen werden. Im Zuge dieses Prozesses entsteht oft-
mals ein direkter Dialog zwischen vor Ort ansässigen
Vertreterinnen der Kreativwirtschaft und dem Stadtpla-
nungsamt.
Im Bereich des Frankfurter Bahnhofsviertels wurde be-
reits bei der Erstellung des Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes und darauf aufbauend zu Be-
ginn des Stadtumbauprogramms im Jahre 2006 deut-
lich, dass wesentlicheAkteure der Kreativwirtschaft
vor Ort ansässig und tätig sind. Die Zusammenarbeit
und Kommunikation mit den Kreativen und Kultur-
schaffenden wurde seitens des Stadtplanungsamtes ak-
tiv gesucht und unterstützt, weitere am Prozess
beteiligte städtische Stellen wie z. B. das Liegen-
schaftsamt wurden miteinbezogen.
Im Rahmen der Stadterneuerungsmaßnahme für das
Bahnhofsviertel wurden schließlich Fördermittel für
denAusbau einer städtischen Liegenschaft zumAtelier-
haus eingesetzt.
22
TELEFONINTERVIEW
FRANKFURTAM MAIN

Förderung / Vermittlungstätigkeit – RADAR
Seitens der Stadt Frankfurt wird seit 2011die Leer-
standsagenturRADAR als Dienstleisterin beschäftigt,
welche eine Netzwerkfunktion innerhalb des Kultur /
Kreativbereichs wahrnimmt und alsVermittlerin zwi-
schen Kreativwirtschaft und Einzeleigentümern auf-
tritt. Die Leerstandsagentur betreibt eine Online-
Datenbank innerhalb welcher angebotene Räumlich-
keiten und Suchende geführt und ggf. nach persönli-
chem Kontakt zwischen Mieter undVermieter
vermittelt werden.
Zu denAufgaben vonRADAR gehört die Erfassung
von leerstehenden Räumlichkeiten mit Potenzial für
eine kulturelle / kreative Nutzung und die Kommuni-
kation mit den EigentümerInnen bezüglich einer sol-
chen Nutzungsmöglichkeit. Bei Einigung erfolgt
seitensRADAR dieVermittlung der Räumlichkeiten
an passende NutzerInnen. Hierbei handelt es sich oft-
mals um Kreative amAnfang ihrer Karriere, welche
ohne Unterstützungsleistungen wirtschaftlich nicht in
der Lage wären, die örtlichen Mieten zu zahlen.
Seitens derVerwaltung kann die Instandsetzung /Auf-
wertung der Räumlichkeiten über das Frankfurter Pro-
gramm zur Förderung des Umbaus leerstehender
Räume für Kreative erfolgen, dies ist allerdings keine
Voraussetzung. Bei den überRADAR vermittelten
Liegenschaften handelt es sich meist um Räumlichkei-
ten, welche aufgrund ihrer Größe, Lage oder desAus-
baustandardsVermittlungsschwierigkeiten auf dem
freien Immobilienmarkt haben. Gefördert werden
Räumlichkeiten innerhalb der Gesamtstadt.Als räum-
liches Cluster mit einem erhöhtenAnteil an Kreativ-
nutzungen zeichnet sich mittlerweile der Frankfurter
Osten ab.Aufgrund der Frankfurter Bodenpreise sind
kreative Nutzungen, welche den kommunalen Förder-
richtlinien entsprechen, innerhalb von Neubauten wirt-
schaftlich nicht darstellbar.
Trotz dieserVermittlungstätigkeit bestehen innerhalb
Frankfurts, auch aufgrund des gesamtstädtisch ange-
spannten Immobilienmarkts, Raumbedarfe seitens
Kreativer und Kulturschaffender, welche das vorhan-
deneAngebot bei weitem übersteigen. Das Preisniveau
für Räumlichkeiten liegt oft außerhalb des Bereiches,
welcher durch Kreative und Kulturschaffende finan-
ziert werden kann.Aufgrund dessen bestehen Überle-
gungen, das Förderprogramm und dessen Richtlinien
umzugestalten, um Nutzungsformen wie Co-Working
Spaces und ähnliches zukünftig mit berücksichtigen zu
können. Hierbei muss allerdings dieAusrichtung auf
die Branchen der Kreativwirtschaft beibehalten und ge-
währleistet werden, um eine Förderung von Unterneh-
mungen aus dem Dienstleistungsbereich zu verhindern.
Die Beratungstätigkeit vonRADAR funktioniert gene-
rell losgelöst von der städtischenVerwaltung. Das
Stadtplanungsamt wird bei allenVeröffentlichungen je-
doch stets alsAnsprechpartner (Kreativförderstelle) ge-
nannt und stellt die Schnittstelle zwischenRADAR und
derVerwaltungspraxis dar.
Im Rahmen eines monatlichen Jour-Fixe zwischen dem
Stadtplanungsamt, dem Kulturamt, derWirtschaftsför-
derung undRADAR werden aktuelle Entwicklungen,
Vermietungen,Vorhaben mit Diskussionsbedarf und
Förderwege besprochen. Die interdisziplinäre Beset-
zung dieser Kommunikations- und Kontrollinstanz ver-
deutlicht, dass die Kreativwirtschaft für die Stadt-
entwicklung Frankfurts im planerischen, kulturellen
und wirtschaftlichen Sinne von Relevanz ist.
DieArbeit vonRADAR und den angeschlossenen För-
derprogrammen soll dazu beitragen, dieAbwanderung
des in Frankfurt (bzw. im Rhein / Main Gebiet) gebil-
deten und ausgebildeten kreativen Potenzials in Städte,
welche vermeintlich bessereAusgangsbedingungen für
künstlerische und kulturelle Nutzungen bieten, zu ver-
hindern.
Förderung / Vermittlungstätigkeit –
Frankfurter Programm zur Förderung
des Umbaus leerstehender Räume für Kreative
Seit 2012 wird in Frankfurt die Förderung des Umbaus
von leerstehenden Räumen zu Kreativräumen durch ein
entsprechendes kommunales Förderprogramm ermög-
licht. Durch die Förderung sollen Gebäude und Gebiete
mit leerstehenden Erdgeschosszonen belebt und somit
die Lebensqualität in den Stadtquartieren gesteigert
werden. DieVermietung der Leerstände richtet sich an
Akteure aus der Kreativ- und Kulturwirtschaft, um eine
Verbesserung des Raumangebots für diese Branchen zu
erreichen. Gefördert werden Maßnahmen zur Instand-
setzung und Modernisierung, die für die Nutzbarma-
chung der Räumlichkeiten für Kreativschaffende
notwendig sind. Dies beinhaltet auch funktionelle so-
wie energieeinsparendeAnpassungen der leerstehenden
Räumlichkeiten. Das Förderprogramm legt für die Ei-
gentümerInnen der geförderten Räumlichkeiten eine 5-
jährige Bindungsdauer für den Nutzungszweck der
23

24
Kreativwirtschaft fest. Die Zweckbindung der Förder-
mittel für kreative Nutzungen ist durch den Eigentü-
mer vertraglich zu gewährleisten.
Dies kann in Einzelfällen für die Eigentümer Ein-
schränkungen bedeuten oder Hemmnisse hervorrufen.
Im Falle einer spezialisiertenAusstattung der Räum-
lichkeiten, z. B. für die Nutzung alsTonstudio, ist es
nach einer Nutzungsaufgabe durch den Erstmieter teil-
weise aufwendig, passende Nachmieter für eine weite-
re kreative Nutzung der Räumlichkeiten zu finden.
Kommunale Liegenschaftspolitik, Erbbau-
rechte
Für die Stadt Frankfurt erfolgte eine Festlegung sei-
tens des Magistrats der Stadt Frankfurt, welche besagt,
dass städtische Liegenschaften ausschließlich über das
Erbbaurecht vergeben werden dürfen. Innerhalb des
Magistrates besteht Einigkeit darüber, dass darüber
hinaus seitens der Stadt der Hinzukauf geeigneter Flä-
chen entsprechend der aktuellen Bedarfe erfolgen soll-
te. Die Hinzukäufe sollen entsprechend den Prioritäten
der Stadtpolitik erfolgen, wodurch Liegenschaften zur
Deckung von Infrastrukturbedarfen, insbesondere der
sozialen Infrastruktur, und Liegenschaften fürWohn-
bauland imVordergrund stehen.
In jüngsterVergangenheit wurden über die Erbbau-
rechtvergabe ausschließlichWohnungsbauprojekte re-
alisiert, Erbbaurechte für kulturelle oder kreative
Nutzungen wurden innerhalb Frankfurts noch nicht
vergeben.
Geplante und bestehende Referenzen
Gewerbegebiete Fechenheim-Nord und Seckbach
Bei der Rahmenplanung für ein großflächiges Gewer-
be- und Industriegebiet im Frankfurter Osten (in den
Stadtteilen Riederwald und Fechenheim), welches sich
in einem Prozess derTransformation und Überfor-
mung befindet, wurden bestehende Kreativcluster
identifiziert. Diese potenziellen Keimzellen (weiterer)
kreativer Nutzungen wurden nicht nur als Bestand auf-
genommen, sondern auch als neue, möglicheAusrich-
tung desTeilbereichs benannt.
www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/Gewerbegebiet-
_Fechenheim
Fechenheim -Aktiver Kernbereich
Im Rahmen des aus Bund-Länder Fördermitteln finan-
zierten FörderprogrammsAktive Kernbereiche wurde
ein Stadterneuerungsgebiet inAlt Fechenheim ausge-
wiesen, innerhalb dessen durch Unterstützungsleistun-
gen und mit der Hilfe des Netzwerks von RADAR
Kreativ- und Kulturnutzungen aktiv in Erdgeschosszo-
nen zu verorten sind, um die örtliche Geschäftslage zu
beleben.
www.stadtplanungsamt- frankfurt.de/Aktiver_Kernbe-
reich_Fechenheim
Höchster Design-Parcours
Innerhalb des Stadtteils Höchst wird eine vergleichbare
Strategie mit kommunalen Fördermitteln umgesetzt.
Als Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit wird der
Höchster Design-Parcours, ebenfalls in Zusammenar-
beit mit RADAR realisiert. Hierbei werden Leerstände
an zweiWochenenden im Jahr Kreativen im Rahmen
eines lokalen Events alsVerkaufs- und Präsentations-
räume zurVerfügung gestellt.
www.designparcours.de
Höchster Designparcours, Frankfurt am Main
Verortung derAusstellungsräume

1.7 Aktuelle Konzepte, Maßnahmen und
Instrumente in Köln
Zusätzlich zu den im InterkommunalenArbeitstreffen
benannten und anschließend recherchierten Maßnah-
men, werden im Folgenden aktuelle Konzepte, Maß-
nahmen und Instrumente zur Sicherung und Entwick-
lung von Kreativräumen in Köln vorgestellt.Teilweise
wurden die Maßnahmen und Ideen erst kürzlich erar-
beitet bzw. beschlossen, andere werden bereits umge-
setzt. Neben derWirkung der einzelnen Maßnahmen
und Instrumente, lässt sich insgesamt eineTendenz er-
kennen, hin zu einem politischen Bekenntnis für eine
stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse und Bedar-
fe der Kultur- und Kreativwirtschaft in Köln. Dadurch
wird eine wichtige Grundlage für dieVerknüpfung von
wirtschafts- und standortpolitischen Zielen mit jenen
der Kulturpolitik und Stadtentwicklung geschaffen.
Aufgrund großer Überschneidungen mit den im Inter-
kommunalenArbeitstreffen gesammelten Maßnahmen
und denTelefoninterviews, wird innerhalb des Maß-
nahmenkataloges auf diese aktuellen Kölner Konzepte,
Maßnahmen und Instrumente Bezug genommen. Die
Verknüpfung soll die erforderlicheVerbindung von
kultur- und stadtentwicklungspolitischen Zielen stär-
ken.
Club- und Kulturraumkataster
AlsTeil desVerwaltungsauftrages für die vorliegende
Studie wird eine Erhebung von Standortdaten zu be-
stehenden Musikclubs durchgeführt, die anschließend
in das städtische Geoinformationssystem überführt
werden. Dieses Kataster wird durch das Kulturamt und
dasAmt für Stadtentwicklung und Statistik der Stadt
Köln in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Han-
delskammer zu Köln erarbeitet.
Definitionsgrundlage für dieAufnahme in das Kataster
ist, dass die zu erfassenden Clubs privatwirtschaftlich
betriebene Musikspielstätten sind, die sich einem
künstlerischenAnspruch oder einer Minderheitenkul-
tur verpflichtet fühlen. Diese Clubs müssen mindes-
tens 25 Live-Konzerte und / oder mindestens 30Ver-
anstaltungen mit „künstlerischen DJs“ pro Jahr durch-
fuhren. DieVeranstaltungen müssen öffentlich sein
und die Publikumskapazität darf 2.000 Personen nicht
überschreiten.
Die Klubkomm Köln (Verband Kölner Clubs undVer-
anstalter e.V.) wurde in diesem Zusammenhang mit der
Erhebung der Daten beauftragt. Die Datenerhebung
umfasst:
– Name des Clubs,Adresse Standort, Kontaktdaten
des Betreibers,Website, Mitgliedschaft Klub-
komm
– vertretene Sparten, Livemusik oder DJ
– Öffnungszeiten,Anzahl Säle,Vorhandensein
Open-Air Gelände,Anzahl anVeranstaltungen
pro Jahr, Besucherkapazität,Anzahl Beschäftigte,
Ö PNV-Anbindung,Anzahl Parkplätze
– Laufzeit Mietvertrag, Zwischennutzung, Geneh-
migungen / Förderungen
Diese Daten sollen alle relevanten Informationen bein-
halten, um bei einer Planungskollision reagieren zu
können. Ziel ist es, frühzeitig und flexibel eine Berück-
sichtigung bei der Planung zu gewährleisten. Die Im-
plementierung des Instrumentes in dieVerwaltungs-
praxis ist angestrebt. Parallel dazu recherchiert das
Kulturamt, inAbsprache mit den Kulturschaffenden
und Kreativen, potenzielle Partner für die Besetzung ei-
nes Beirats, welcher perspektivisch den Prozess der In-
tegration von Kulturquartieren in die Stadtplanung
begleiten soll.
Lärmschutzfonds
Die Stadt Köln unterstützt künftig Lärmschutzmaßnah-
men, die freie Kulturinstitutionen und Musikclubs mit
lärmemittierenden Nutzungen umsetzen. Gefördert
werden können sowohl baulich-technischeVerbesse-
rungen als auch die Entwicklung und Umsetzung von
Konzepten, die den Lärmschutz betreffen. Hierfür ste-
hen ab 2019 jährlich 300.000 Euro zurVerfügung. Eine
Förderung ist bis zu 100.000 Euro und 80 Prozent der
Gesamtkosten pro Maßnahme möglich. Einen Zuschuss
beantragen können bestehende freie Kulturinstitutionen
und Musikclubs, die eine regelmäßige Programmarbeit
oder Nutzung nachweisen können, welche den Kriteri-
en der künstlerischen Qualität und Professionalität ent-
spricht. DerAnlass derAntragsstellung muss sich aus
einer Gefährdungslage des Kulturtreibenden oder der
Darstellung einer entsprechenden Beschwerdelage er-
geben.
DerAusschuss Kunst und Kultur sowie der Finanzaus-
schuss haben der Einrichtung des „Lärmschutzfonds
für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ am 25. Juni
bzw. 8. Juli 2019 zugestimmt.Ab 1.August 2019 er-
folgt dieAusschreibung für die Fördermittelvergabe.
25

1.8 Kulturentwicklungsplanung Köln (KEP)
Am 4.April 2019 hat der Rat der Stadt Köln die Kul-
turentwicklungsplanung Köln (KEP) als handlungspo-
litische Maxime der Stadt beschlossen. Es handelt sich
dabei um dieWeiterführung des 2009 aufgestellten
Kulturentwicklungsplans.
Die Kulturentwicklungsplanung ist ein wesentliches
kulturpolitisches Steuerungsinstrument. Sie zeigt Be-
darfe, Potenziale sowie Grundsätze einer zukünftigen
Kulturpolitik auf und entwickelt Perspektiven und Zie-
le, um die Kunst und Kultur der Stadt nachhaltig zu
stärken und zu fördern.
Die KEPdefiniert Handlungsfelder und -maximen und
enthält im Katalog der Entwicklungsideen operative
Maßnahmen, mit denen die Kultur der Stadt gestärkt
und die Leistungsfähigkeit der Kulturakteure gehoben
werden kann. Mit Ratsbeschluss beauftragt dieVer-
waltung, die in der Kulturentwicklungsplanung be-
schriebenen Entwicklungsideen / Maßnahmen zu
prüfen und unter demVorbehalt der haushaltrechtli-
chen Möglichkeiten umzusetzen, beginnend mit dem
Haushaltsjahr 2020.
Die Planung wurde partizipativ erarbeitet. Gemeinsam
mit denVertreterinnen undVertretern der Kulturinsti-
tutionen, der freien Szene, der Fördervereine und -in-
stitutionen des Kulturbereichs, der Politik und der
Verwaltung soll diese Planung für Köln kontinuierlich
weiterentwickelt werden. Deshalb ist die KEPals dy-
namischer und anpassungsfähiger, daher nachhaltiger
und fortlaufender Prozess geplant.
Die KEPstellt eine wichtige Grundlage für die vorlie-
gende Studie zur Integration von Kreativräumen und
kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung dar. Sie
illustriert bestehende Erkenntnisse und fördert politi-
sche Bekenntnisse zu Kunst und Kultur.
Neben der Öffnung der Kulturräume für alle Bürgerin-
nen und Bürger und der Stärkung derTeilhabe unter
Berücksichtigung derVielfalt der Bevölkerung, ist in
der KEPdas Schaffen und Öffnen von Räumen für die
Kunst und Kultur vorgesehen (vgl. Kulturentwick-
lungsplanung 2019, S. 7). Hierbei geht es sowohl um
konkrete Nutzungsräume als auch um den öffentlichen
Raum der Stadt als Ort des Kulturschaffens und -prä-
sentierens.
Diese räumliche Komponente in der Kulturförderung
ist richtungsweisend für die Berücksichtigung kultur-
und kreativwirtschaftlicher Belange bei der Stadtent-
wicklung und Stadtplanung.
Im Folgenden werden die wichtigsten raumbezogenen
Vorschläge, Maßnahmen, Handlungsfelder und -maxi-
men aus der KEPaufgeführt. Sie weisen teilweise gro-
ße Schnittmengen und Synergiepotenziale mit den
Maßnahmen und Instrumenten aus dem vorliegenden
Maßnahmenkatalogs auf.
Raummanagement
Das Raummanagement ist eine von drei sog. Sofort-
maßnahmen, die als erstes umgesetzt werden sollen.
Als Initiative für die Schaffung und den Erhalt von kul-
turell genutzten Räumen ist beabsichtigt eine zentrale
Koordinationsstelle in der Zusammenarbeit vonVer-
waltung und Kulturschaffenden zu gründen. Um eine
geeignete Organisationsform zu finden, soll die freie
Szene in die dezernatsübergreifende Konzeptionierung
eingebunden werden.
Das Raummanagement soll folgendeAufgaben erfül-
len:
1. Raumkataster
Das Erstellen und die Pflege eines auf bestehendenVer-
zeichnissen aufbauenden Katasters städtischer Räume,
die für Kunst und Kultur grundsätzlich nutzbar sind. In
einem zweiten Schritt soll das Raumkataster um Räume
in Privatbesitz ergänzt werden.
2. Zwischennutzungsmanagement
Das Entwickeln und Installieren eines Zwischennut-
zungsmanagements, das leerstehende Räume und Bra-
chen identifiziert, sie auf Möglichkeiten der Nutzbar-
machung für Kunst und Kultur prüft und bei Zwischen-
nutzungen zwischen Eigentümern und Kulturschaffen-
den vermittelt. (Geprüft werden soll, ob das Raumman-
agement ggf. sogar als vertrauenswürdiger Zwischen-
mieter für private Immobilienbesitzer fungieren kann).
3. Potenziale
Das Identifizieren neuer für Kunst und Kultur nutzbarer
Räume (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 57).
26

Wahrnehmung derkommunalen Planungshoheit
Als Handlungsmaxime wird in der KEPdieAbsicht
formuliert, die kommunale Planungshoheit zu nutzen,
um dem weiterenVerlust von kulturell genutzten Räu-
men entgegenzuwirken. So soll die Stadt mindestens
Teilgrundstücke großer Entwicklungsbereiche im eige-
nen Besitz halten, oder sie erwirbt dort im Rahmen ih-
rer infrastrukturellenVerpflichtungen (z. B. Schule
und Kita) nach Möglichkeit auch Grundstücke für kul-
turelle Nutzungen. Dadurch sollen Kunst und Kultur
gefördert und einer vielfältigen Bürgerschaft der Zu-
gang zu nichtkommerziellen kulturellenAngeboten im
Stadtraum ermöglicht werden. (vgl. Kulturentwick-
lungsplanung 2019, S. 53)
Beteiligung und Beauftragung von Kunst- und Kul-
turschaffenden bei städtischen Planungsprozessen
Kunst- und Kulturschaffende sollen bei der Stadtent-
wicklung und Stadtplanung aktiv mitwirken, um Ideen
für eine nachhaltige und verantwortungsvolle Stadtent-
wicklung beizusteuern, die ästhetische, baukünstleri-
sche und denkmalpflegerische Fragen berücksichtigt.
Im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung sollen de-
zernatsübergreifend Leitlinien undVerfahrenskonzepte
für eine intensivierte Integration baukultureller und
künstlerischerAspekte in die Stadtentwicklung erar-
beitet werden. (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019,
S. 90-91)
Beteiligung von Bauherren und Investoren am Er-
halt und derNeuentwicklung von Kreativräumen
Es wird beabsichtigt, dass im Rahmen großer städte-
baulicher Entwicklungsprojekte Investoren stets auch
Raum für Kultur vorsehen sollen, der in städtischen
Besitz übergeht: Diese Räume sollen durch reduzierten
Miet-, Erbpacht- oder Grundstückszins für Kultur-
schaffende erschwinglich bleiben. Dadurch würde zu-
gleich gewährleistet, dass in Neubaugebieten den
kulturellen Bedürfnissen zukünftiger Bewohnerinnen
und Bewohner niederschwellig Rechnung getragen
wird. (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 53)
Darüber hinaus wird geplant, dass die Stadt Köln in
Zusammenarbeit mit Künstlerinnen und Künstlern ein
Modell entwickelt, nach dem bei Baumaßnahmen ein
bestimmter Prozentsatz der Baukosten für die Kunst
zurVerfügung gestellt wird. (vgl. Kulturentwicklungs-
planung 2019, S. 56)
Bestandsschutz
Da neue Quartiere auch vom bereitsVorhandenen pro-
fitieren sollen, wird vorgeschlagen, dass es für beste-
hende Kulturinstitutionen künftig einen Bestandsschutz
geben wird, der dieVerdrängung oder gar Zerstörung
gewachsener Kultur verhindern soll.Wo das möglich
ist, sollen kulturell genutzte Gebäude in Neuplanungen
integriert werden, auch wenn das für Investoren zu ei-
nemVerlust an nutzbarer Fläche oder an Gestaltungs-
freiheit führen könnte. Dadurch sollen nicht nur Kultur-
räume bewahrt, sondern auch interessantere städtebau-
liche und architektonische Lösungen provoziert wer-
den.Wo der Erhalt nicht möglich ist, etwa weil
dringend benötigte Funktionen sonst nicht realisierbar
wären, sollen im Rahmen der Neuplanung bezahlbare
Ersatzräume geschaffen werden. Notwendige und ge-
wünschte Neubaumaßnahmen dürfen nicht dazu füh-
ren, dass Kulturräume verschwinden. (vgl.
Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 54)
Genehmigungspraxis und Lärmschutz
In der KEPwird vorgeschlagen, Kunst und Kultur in
denVeedeln durch veränderte Lärmschutzrichtlinien
undAusnahmeregelungen in der Genehmigungspraxis
zu stärken (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S.
145). Zudem wird die Einrichtung einer vermittelnden
Instanz in Sachen Lärmschutz empfohlen. (vgl. Kultu-
rentwicklungsplanung 2019, S. 168)
Definition von Musik-Clubs als Kulturstätten
Es wird empfohlen, die Klassifizierung von Musik-
Clubs von „Gewerbebetrieb“ zu „Kulturstätte“ zu än-
dern. Damit soll insbesondere eine entsprechende För-
derung bzw. Entlastung vonAbgaben einhergehen.
(vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 168)
Die OnlineVeröffentlichung der Kulturentwicklungs-
planung Köln findet sich unter:
http://www.kulturentwicklungsplan.koeln
27

MASSNAHMENKATALOG
B

MASSNAHMENKATALOG
Die vorliegendeAusarbeitung listet eine Reihe unter-
schiedlicher Maßnahmen und Instrumente zur Integra-
tion von Kreativräumen in die Stadtplanung auf. Es
handelt sich hierbei um die im Rahmen des Interkom-
munalenArbeitstreffens benannten Maßnahmen; diese
wurden thematisch sortiert und ergänzt. Hinzu kom-
men weitere Maßnahmen, die im Rahmen desArbeits-
treffens als Handlungsoption formuliert wurden,
jedoch noch nicht zur Umsetzung gekommen sind so-
wie Maßnahmen, die im Rahmen einer Literatur- und
Internetrecherche identifiziert und geprüft wurden. Zu-
dem werden Maßnahmen aus der Kulturentwicklungs-
planung Köln (KEP) aufgegriffen und bzw. auf diese
verwiesen, sofern sie dazu geeignet sind zur Sicherung
und Entwicklung von Kreativräumen beizutragen.
Es lässt sich eine grundsätzliche Unterscheidung zwi-
schen Maßnahmen zur Sicherung bestehender und
Maßnahmen zur Entwicklung neuer Kreativräume
treffen. Zudem lässt sich unterscheiden zwischen be-
reits bestehenden Maßnahmen, zu derenAnwendung
bereits Praxisbeispiele und somit Erfahrungswerte vor-
liegen und Maßnahmen, die noch zu etablieren sind.
Der Katalog stellt eine anwendungsorientierte Samm-
lung strategischer Instrumente und Maßnahmen dar,
der als Überblick und Hilfestellung im Rahmen der
Verwaltungsarbeit dient. Darüber hinaus dient er den
Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft, Planungs-
büros, Investoren und Bauherren als Übersicht über
das Spektrum an Handlungsoptionen im Spannungs-
feld zwischen kulturellen und kreativen Nutzungen
und Stadtentwicklung.
Der Maßnahmenkatalog dient im Rahmen der Studie
als Grundlage für die anschließenden Handlungsemp-
fehlungen für Kölner Fallbeispiele (Teil C). Dabei soll
die Übertragung der gewonnenen Erkenntnisse auf
drei Kölner Standorte und deren spezifische Problem-
stellungen erfolgen.
DieAbgrenzung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer
Zielsetzung oder einer bereits bestehenden praktischen
Anwendung ist nicht klar darzustellen.Trotz der in-
haltlichen Überschneidungen vieler Maßnahmen, wird
zugunsten der Übersichtlichkeit eine thematische Glie-
derung vorgenommen.
30
Hinweis:
Der Maßnahmenkatalog ist allgemeingültig formu-
liert und bezieht sich nicht auf einen spezifischen
Ort oder konkrete bestehende Konflikte. ZurWah-
rung einer übersichtlichen Form werden die grund-
legenden Informationen zu den Maßnahmen und
Instrumenten gegeben. Die hier genannten Maß-
nahmen und Instrumente zeigen in erster Linie Lö-
sungsansätze auf. ImAnwendungsfall sind diese
vertiefend zu prüfen, wobei ggf. auf Beratungsleis-
tungen Dritter wie etwa juristische Gutachten,
Machbarkeitsstudien oder Ähnliches zurückzugrei-
fen ist. Bei derAnwendung der vorgestellten Maß-
nahmen sind die jeweiligen demographischen,
baulichen, wirtschaftlichen, finanziellen, juristi-
schen und politischen Rahmenbedingungen vor Ort
zu berücksichtigen.

31
3
S. 68KOMMUNIKATION INTERN UND EXTERN
4
S. 80
ORGANISATION UND VERNETZUNG
VON KULTURSCHAFFENDEN UND KREATIVEN
5
S. 84
BEREITSTELLUNG VON KREATIVRÄUMEN
UND DEREN FÖRDERUNG
2
S. 46INTEGRIERTE PLANUNG, BAULEITPLANUNG, IMMISSIONSSCHUTZ
LIEGENSCHAFTS- UND STADTENTWICKLUNGSPOLITIK
1
S. 32
ÜBERSICHT

LIEGENSCHAFTS- UND
STADTENTWICKLUNGS-
POLITIK
1

STRATEGISCHE- UNDAKTIVE
LIEGENSCHAFTSPOLITIK
Problem,Ausgangslage
Der angespannteWohnungsmarkt und die hohen
Grundstückspreise, v. a. in wachsenden Städten, üben
einen großenVerwertungsdruck auf noch bestehende
Flächenpotenziale aus.
Kulturelle Projekte und Nutzungen sind anderen, fi-
nanzkräftigeren Nutzungen beim Erwerb oder derAn-
mietung von Grundstücken, Gebäuden oder Räum-
lichkeiten meist unterlegen. Grundstückskäufe bzw.
die Projektentwicklung aus eigenen Mitteln sind daher
für einen Großteil der teilweise auf Subventionen an-
gewiesenen Branche unrealistisch.
Kommunen verfügen teilweise über eine beträchtliche
Größe an Grundbesitz. Darüber hinaus verfügen sie
über die Möglichkeit, durch den Neuerwerb gezielt
Einfluss auf die Stadtentwicklung und den Grund-
stücksmarkt zu nehmen.
Die Liegenschaftspolitik der vergangenen Jahrzehnte
wurde insbesondere als Mittel zur Haushaltskonsoli-
dierung betrachtet. Durch die 2019 novellierte Ge-
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) besteht nun die Möglichkeit, dass Minder-
einnahmen bei Grundstücksverkäufen durch eine ge-
meinwohlorientierte Zielsetzung gerechtfertigt werden
können. In der Praxis wird diese Möglichkeit vor al-
lem zur Schaffung von dringend benötigtem bezahlba-
remWohnraum wahrgenommen.
Im Rahmen der „Wohnraumoffensive“ der Bundesre-
gierung hat das Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat die Expertenkommission „Nachhalti-
ge Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ (Bauland-
kommission) berufen. Die jüngst veröffentlichten
Empfehlungen der Baulandkommission weisen aus-
drücklich auf die Möglichkeiten einer aktiven gemein-
wohlorientierten Liegenschaftspolitik hin. Dabei wird
auch empfohlen, bei der Bereitstellung von Grundstü-
cken für bezahlbarenWohnraum flankierend auch die
Flächen für die soziale Infrastruktur und öffentliche
Daseinsvorsorge zu berücksichtigen (vgl. Bundesmi-
nisterium des Innern, für Bau und Heimat 2019, S. 5).
Bei einigenTeilen der Kultur- und Kreativwirtschaft
liegt ebenfalls eine Gemeinwohlorientierung der Nut-
zung vor. Es bestehen positive Effekte auf das soziale
Gefüge des umliegenden Quartiers, wie z. B. das Ent-
stehen sozialer Netze und Strukturen.Teilweise lassen
sich diese Nutzungen auch dem Begriff der sozialen In-
frastruktur zuordnen. In Politik und Gesellschaft fehlt
jedoch weitestgehend ein entsprechendesVerständnis
bzw. Bekenntnis.
Maßnahme, Instrument
Mit dem Ziel einer gemeinwohlorientierten Stadtent-
wicklung sollen Bund, Länder und Kommunen Liegen-
schaften (vergünstigt) zurVerfügung stellen, um die
Sicherung bestehender Standorte oder die Schaffung
neuer Kreativräume zu ermöglichen.
Hierzu sind in erster Linie geeignete Liegenschaften
aus dem Bestand in Betracht zu ziehen. Zusätzlich kann
auch der Zwischenerwerb von potenziell kulturell nutz-
baren Flächen und Gebäuden betrieben werden. Die
Kommunen sollten hierbei auch von Instrumenten wie
der amtlichen Umlegung oder dem städtischenVor-
kaufsrecht Gebrauch machen.
Die zumVerkauf vorgesehenen Liegenschaften sollten
vor der Freigabe auf dem Immobilienmarkt im Rahmen
von ämterübergreifenden Gesprächen bezüglich einer
Nutzung durch die Kultur- und Kreativwirtschaft ge-
prüft werden.
DieAnzahl der bei derVergabe von Liegenschaften zu
beteiligendenAusschüsse sollte insgesamt bedarfsge-
recht festgelegt und nicht zu hoch angesetzt werden,
um eine Effizienz und Handlungsfähigkeit zu gewähr-
leisten.
Indirekt kann auch eine Einflussnahme auf umliegende
Grundstücke und deren Nutzung positiveAuswirkun-
gen auf bestehende Kreativräume haben. Z. B. Kauf ei-
ner Fläche für die Herstellung von
Schallschutzmaßnahmen oderAusweisung einer städti-
schen Fläche als Gewerbegebiet.
Generell sollte bei der Bereitstellung von Liegenschaf-
ten für kultur- und kreativwirtschaftliche Nutzungen
eine Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommu-
nen praktiziert werden etwa durch denTausch von ge-
eigneten Liegenschaften.
1.1
34

Wirkung, Lösungsansatz
Erhalt, Sicherung oderWeiterentwicklung von beste-
henden Kreativräumen durch das Bereitstellen von
Grundstücken, Gebäuden oder Räumen (Verkauf oder
Vermietung zu finanzierbaren Bedingungen).
Erhalt, Sicherung oderWeiterentwicklung von beste-
henden Kreativräumen durch steuernden Eingriff in
die Umgebung. Dadurch kann auch die Bereitstellung
von Ersatzflächen für verdrängte Kreativräume oder
das Ermöglichen einer Neuansiedlung von Kreativräu-
men (in der Nähe) erfolgen.
Berücksichtigung der Belange und Bedarfe der Kultur-
und Kreativwirtschaft beimVeräußern von Liegen-
schaften.
Beschleunigung von Entscheidungsverfahren beim
Veräußern von Liegenschaften.
VorhandeneAnsätze in Köln
Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Nutzung
derkommunalen Planungshoheit
In der KEPwird empfohlen, die kommunale Planungs-
hoheit zugunsten von kulturellen Nutzungen stärker
wahrzunehmen. U. a. wird dieAbsicht formuliert, dass
die Stadt mindestensTeilgrundstücke großer Entwick-
lungsbereiche im eigenen Besitz hält oder sie erwirbt,
um dort Grundstücke für kulturelle Nutzungen bereit-
zustellen (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S.
53). Der grundsätzliche Förderungsbedarf von Kunst
und Kultur könnte somit teilweise auch durch dasVor-
halten oder denAnkauf von Flächen zur Sicherung ei-
nes finanzierbaren Miet- oder Erbbauzinses befriedigt
werden (vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S.
144). Der politische Beschluss zu diesemVorgehen
steht noch aus.
www.kulturentwicklungsplan.koeln
Referenzen aus anderen Städten,
übergeordnete Konzepte und Vorgaben
Möglichkeit derUnterwertverkauf von
Grundstücken nach Gemeindeordnung Nordrhein-
Westfalen (GO NRW), Düsseldorf
Gem. § 90Abs. 3 GO NRWdarf die GemeindeVer-
mögensgegenstände ausnahmsweise unter ihrem vol-
lenWert veräußern, wenn dies im besonderen öffent-
lichen Interesse liegt. Dies gilt insbesondere fürVeräu-
ßerungen zur Förderung von sozialen Einrichtungen,
des sozialenWohnungsbaus, des Denkmalschutzes
und der Bildung privaten Eigentums unter sozialen
Gesichtspunkten.
https://recht.nrw.de
Empfehlung zurBereitstellung öffentlicherGrund-
stücke durch die „Baulandkommission“ (2019),
Berlin
Empfehlung der Kommission für „Nachhaltige Bau-
landmobilisierung und Bodenpolitik“ (Baulandkom-
mission) an Bund, Länder und Kommunen bei der
Bereitstellung von Grundstücken für bezahlbaren
Wohnraum flankierend auch die Flächen für die sozia-
le Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge zu be-
rücksichtigen.
www.bmi.bund.de/Handlungsempfehlungen-
Baulandkommission
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente
innerhalb des Katalogs
1.2 Vergabeverfahren undVergabekriterien
1.3 Erbbaurecht
1.6 Kommunale Stadt- und
Projektentwicklungsgesellschaften
3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung
35
Im Sinne einer gemeinwohlorientierten
Stadtentwicklung, sollen Liegenschaften
auch für kulturelle Nutzungen vergünstigt
zur Verfügung gestellt werden.

VERGABEVERFAHREN
UND VERGABEKRITERIEN
Problem,Ausgangslage
Kreativräume, insbesondere kreative und kulturelle
Nutzungen mit gemeinwohlorientierter Zielsetzung,
finden eine zu geringe Berücksichtigung bei der Ent-
wicklung neuer Quartiere auf dem freien Markt, ob-
wohl von ihnen oft wichtige Impulse für das soziale
Gefüge im Quartier ausgehen.
Durch dieVergabe von städtischen Grundstücken
(Verkauf oder auchVergabe von Erbbaurecht) anhand
vonVergabekriterien kann die zukünftige Nutzung der
Flächen beeinflusst werden.
Beim Instrument der Konzeptvergabe ist dieVergabe
von städtischen Grundstücken vom beabsichtigten
Nutzungs- und Entwicklungskonzept und dessen Qua-
lität abhängig. Bei einerVergabe mit Festpreis sind die
Zuschlagskriterien deckungsgleich mit den definierten
Qualitätskriterien. Bei einem Bestgebotsverfahren fin-
det neben den qualitativen Kriterien auch der Preis
eine Berücksichtigung.
Das Instrument der Konzeptvergabe wird vorrangig
zur Gewährleistung einesAnteils an bezahlbarem oder
öffentlich gefördertemWohnraum oder bei derVerga-
be zugunsten von besonderenWohnformen bzw.Woh-
nungen mit besonderenTrägermodellen angewandt,
bei denen soziale bzw. kulturelle Nutzungselemente
oftmals Bestandteil des Konzeptes sind („soziales
Konzept“).
DerAnteil an kulturellen und kreativen Nutzungen ist
in der Regel jedoch nur untergeordnetTeil der Bewer-
tungskriterien.
Im Rahmen der Direktvergabe können städtische
Grundstücke zumVerkehrswert veräußert werden.
EineVoraussetzung hierfür liegt u. a. vor, wenn stadt-
entwicklungspolitische Belange wie künstlerische, so-
ziale oder ökologische Zwecke überwiegen. Die
Vergabe nach Höchstgebot (Bieterverfahren) lässt zu-
mindest die Definition von Muss-Kriterien zu. Hierbei
kann neben einerVorgabe für denAnteil an sozial ge-
fördertenWohnungen, auch eine kulturelle und kreati-
ve Nutzung als Kriterium definiert werden. Bei beiden
Verfahren können Zielvorgaben für die Grundstücks-
entwicklung im Kaufvertrag festgeschrieben werden,
darunter bspw. auch Mietpreisbindungen.
Generell können unklar formulierteVergabekriterien zu
einerVerfehlung der Intention führen.Andererseits
können stark detaillierteVorgaben die Lösungsfindung
erschweren. Mit den Grenzen der Planbarkeit von Kre-
ativität ist umzugehen.
Maßnahme, Instrument
Anwendung des Konzeptvergabeverfahrens und vor-
rangige Orientierung an Qualitätskriterien (Festpreis).
Erweiterung der Qualitätskriterien zugunsten der Er-
richtung und Integration von Kreativräumen. Hierbei
muss jedoch ein öffentliches Interesse wie die Förde-
rung sozialer oder kultureller Einrichtungen erkennbar
sein.
Sicherstellung der kulturellen und kreativen Zielset-
zung im Kaufvertrag oder städtebaulichenVertrag.
Vertragliche Festsetzung von Mietpreisen für kulturelle
und kreative Nutzungen.
Erstellen einer verwaltungsinternen Liste von potenzi-
ellen Liegenschaften für die Konzeptvergabe, als
Grundlage für eine häufigereAnwendung desVerfah-
rens.Anwendung auch bei großen Entwicklungsgebie-
ten.
Kreative und kulturelle Nutzungen müssen stärker in
den Fokus der Stadtentwicklungspolitik rücken, damit
diese auch bei der Direktvergabe und derVergabe nach
Höchstgebot verstärkt berücksichtigt werden.
Beteiligung von Fachämtern und Fachausschüssen aus
dem Bereich Kultur bei der Formulierung vonVergabe-
kriterien und der Programmierung.
Ausschreibungen zur Konzeptvergabe sollten in ange-
messenem Maße detailliert sein und ein klares Pro-
gramm bzw. eineVorplanung umfassen. Hierbei ist
auch eine generelle Definition von kulturellen und kre-
ativen Nutzungen vorzunehmen.
Erstellung einer interkommunalen Sammlung von
durchgeführten und abgeschlossenenVerfahren der
Konzeptvergabe zur Übertragung von Erfahrungen.
Austausch von bewährtenTextbausteinen für die For-
mulierung vonVergabekriterien sowie Informationen
über die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Projek-
1.2
36

tentwicklerInnen / InvestorInnen im Hinblick auf
Kommunikation und rechtliche Belange.
Bewerbung von Investoren in Zusammenarbeit mit
passenden NutzerInnen aus dem Kultur- / Kreativbe-
reich, zugunsten von bedarfsgerechten und umset-
zungsorientierten Konzepten.
Wirkung, Lösungsansatz
Verpflichtung von ProjektentwicklerInnen / Investo-
rInnen zur Bereitstellung von Flächen für kulturelle
und kreative Nutzungen beim Kauf von städtischen
Grundstücken.
Expertise seitens derVerwaltung im Hinblick auf
Kommunikation und rechtliche Belange im Umgang
mit ProjektentwicklerInnen / InvestorInnen.
Einflussnahme auf das Nutzungskonzept zugunsten
kultureller und kreativer Nutzungen.
Gewährleistung von festgesetzten, bezahlbaren Miet-
preisen für kulturelle und kreative Nutzungen.
Erstellen von klaren Kriterien und Definitionen bei der
Ausschreibung, die genügend Spielräume bei der Kon-
zeptentwicklung lassen, jedoch Fehlinterpretationen
des Begriffs kultureller und kreativer Nutzungen aus-
schließen.
Qualitätvolle, bedarfsgerechte und umsetzungsfähige
Konzepte durch interdisziplinäre Bewerbungen.
Referenzen, übergeordnete Konzepte und
Vorgaben
Interessebekundungsverfahren fürMietobjekte im
OberhafenquartierHamburg
Interessebekundungsverfahren für Konzepte mit kultu-
reller und kreativer Nutzung mitVorgabe fester Miet-
preise im Quartier Oberhafen für die Güterhalle 3 und
den Kreativspeicher M28.
www.oberhafen-ev.de/interessenbekundung
www.kreativgesellschaft.org/kreativspeicher-m28
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente
innerhalb des Katalogs
1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik
1.3 Erbbaurecht
1.4 Kreativräume in der kooperativen
Baulandentwicklung
2.7 StädtebaulicheVerträge
37
Durch die Vergabe von Grundstücken an-
hand von Kriterien, kann die Integration
von kreativen und kulturellen Nutzungen
verpflichtend festgeschrieben werden.
temporäreAusstellungen
SPACECOWBOYetc.
St.Georg
Steind
amm
Schauspielhaus
Galerie
derGegenwart
Hamburger
Kunsthalle
Münzviertel
Wendenstraße
Hühnerposten
Kunstverein
AkademiederKünste/Galerien
Deichtorhallen
Elbphilharmonie
Karolinenviertel
Gängeviertel
Flora
City
HBf.
Kunst-und
Kulturmeile
Oberhafen
isolierte Bürocontainer house in house Teilsanierung
Überlegungen zur Nutzung
Oberhafenquartier Hamburg, Einbindung in die bestehende
Kulturlandschaft

ERBBAURECHT
Problem,Ausgangslage
Aufgrund befristeter Mietverträge oder rasant steigen-
der Mietpreise ist eine Standort- und Planungssicher-
heit bei Kreativräumen oftmals nicht gegeben.
DerVerkauf von Grundstücken ist irreversibel. Die
Privatisierung von öffentlichen Grundstücken lässt
LiegenschaftenTeil des freien Grundstücksmarktes
werden. DieWahrung eines beabsichtigten kulturellen
oder kreativen Nutzungszwecks über einen längerfris-
tigen Zeitraum nach demVerkauf kann nur bedingt si-
chergestellt werden.
Maßnahme, Instrument
Vergabe von Grundstücken als Erbbaurecht zum Er-
richten oder Unterhalten eines Gebäudes.Vertragliche
Festlegung von kulturellen oder kreativen Nutzungen
alsVerwendungszweck sowie verbindliche Definition
von Laufzeit und Erbbauzins.
Vergabe von Grundstücken an Stiftung oder andere
Gesellschafts- bzw. Körperschaftsformen, die das Erb-
baurecht treuhänderisch vergeben.
Wirkung, Lösungsansatz
Langfristige Standortsicherheit für die Nutzer durch
verlässlicheAussagen über die Dauer der Nutzung (in
der Regel 99 Jahre, mind. aber 50 Jahre, danach ver-
längerbar) und die Kosten.
Verbleib des Grundstücks beim Erbbaurechtsgeber bei
gleichzeitig langfristiger Einnahmen- und Planungssi-
cherheit.
Langfristige Gewährleistung der Zielsetzung der kul-
turellen oder kreativen Nutzung für den Erbbaurechts-
geber.
VorhandeneAnsätze in Köln
Orangerie-TheaterimVolksgarten, Köln
Ein Erbbaurechtsvertrag mit demTrägerverein des
Theaters wird aktuell in den politischen Gremien be-
schlossen. Dadurch soll derVerein in Lage versetzt
werden als Bauherr aufzutreten und städtische Förder-
mittel für erforderliche Baumaßnahme einzusetzen.
www.orangerie-theater.de
Referenzen aus anderen Städten, übergeord-
nete Konzepte und Vorgaben
ExRotaprint, Berlin
Erbbaurechtsvertrag von den Stiftungen trias und Edith
Maryon an die ExRotaprint gGmbH mit dem Ziel der
paritätischenVermietung an Gewerbebetriebe, soziale
Einrichtungen und kulturelle Nutzungen, die sozial in-
tegrativeAusrichtung des Projektes, sowie dessen ge-
meinnütziger Status für die Projektentwicklung.
www.exrotaprint.de
www.maryon.ch
www.stiftung-trias.de
Rohrmeisterei, Schwerte
Vergabe von Grundstück und Gebäude im Erbbaurecht
durch die Stadt Schwerte an die gemeinnützige Bürger-
stiftung Rohrmeisterei zur Nutzung als Kultur- und
Bürgerzentrum zu einem symbolischen Zins.
www.rohrmeisterei-schwerte.de
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner-
halb des Katalogs
1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik
1.2 Vergabeverfahren undVergabekriterien
1.4 Kreativräume in der kooperativen Baulandent-
wicklung
2.7 StädtebaulicheVerträge
4 Organisation undVernetzung
5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungsma-
nagement
1.3
38

39
Durch die Vergabe als Erbbaurecht wird
eine langfristige Standortsicherheit und
eine Zweckbindung zugunsten kultureller
und kreativer Nutzungen geschaffen.
Funktionsweise des Erbbaurechts, ExRotaprint, Berlin
© Daniela Brahm / ExRotaprint gGmbH

KREATIVRÄUME IN DER KOOPERATIVEN
BAULANDENTWICKLUNG
Problem,Ausgangslage
Neue (Wohn-) Quartiersentwicklungen sind oft direkt
oder indirekt für dieVerdrängung bestehender Kreativ-
räume verantwortlich, obwohl diese ursprünglich so-
gar ein prägendes Element der Lagequalität
darstellten.
Durch die Bewohner neuerWohnungen wird ein zu-
sätzlicher Bedarf an Kreativräumen ausgelöst.
Die Bereitstellung von Flächen für Kreativräume, ins-
besondere für diejenigen mit einer wenig kommerziel-
lenAusrichtung, ist nur selten Bestandteil neuer
Quartiersentwicklungen.
Bei innerstädtischen Bauvorhaben lassen sich v. a. im
Bereich desWohnungsbaus hohe Renditen erwirt-
schaften, weshalb derWohnungsbau stark zugenom-
men hat. Bei derAnwendung kooperativer Bauland-
modelle wird die Übernahme der Kosten für soziale
und technische Infrastruktur, dieVoraussetzung oder
Folge der geplantenVorhaben mitWohnnutzung sind,
durch denVorhabenträger vertraglich sichergestellt.
Kreative und Kulturschaffende bevorzugen als Stand-
ort gewachsene Strukturen in oder im Umfeld von ge-
mischten Quartieren mit vielfältigen Synergieeffekten
zu vorhandenen Nutzungen und bestehender räumli-
cherAtmosphäre.
Maßnahme, Instrument
Erweiterung des bereits etablierten Kooperativen Bau-
landmodells durch dieAufnahme kultureller und krea-
tiver Nutzungen in den Katalog der Folgekosten z. B.
als Flächen für kulturelle oder auch soziale Infrastruk-
tur. Bereitstellung von Flächen bzw. Errichtung von
Gebäuden oder Räumen für kulturelle und kreative
Nutzungen durch den Investor /Vorhabenträger inner-
halb des neuen Quartiers oder bei fehlender Eignung,
alternativ an anderer Stelle im Stadtgebiet.
Anwendung des Kooperativen Baulandmodells zu-
gunsten kultureller und kreativer Nutzungen bei der
Überplanung oderVerdrängung von Kreativräumen.
Anwendung des Kooperativen Baulandmodells zu-
gunsten kultureller und kreativer Nutzungen ab einer
definierten Größe des Planvorhabens, z. B. inAbhän-
gigkeit von derAnzahl der geplantenWohneinheiten.
Verpflichtung des Investors /Vorhabenträgers zur Be-
reitstellung von Flächen bzw. Errichtung von Gebäuden
oder Räumen für kulturelle und kreative Nutzungen
über einen mit demVorhabenträger zu schließenden
städtebaulichenVertrag.
Wirkung, Lösungsansatz
Verpflichtung von Investoren undVorhabenträgern zur
Bereitstellung von Flächen bzw. zur Errichtung von
Gebäuden oder Räumen für kulturelle und kreative
Nutzungen bei der Planung neuerWohngebiete.
Faire Berechnungsmethode für den Bedarf an Kreativ-
räumen bzw. alsAusgleich für deren Überplanung oder
Verdrängung als Grundlage derVerpflichtung. Gerechte
Beteiligung der Investoren und Bauherren an den Fol-
gekosten im Bereich der kulturellen bzw. sozialen In-
frastruktur.
Schaffen neuer Kreativräume als Bestandteil neuer
(Wohn-) Quartiere.
Bei fehlender Eignung des Standorts, alternativ an an-
derer Stelle im Stadtgebiet alsAusgleichs- oder Ersatz-
fläche, vergleichbar mit demVorgehen bei Eingriffen in
Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung
(Eingriffs-Ausgleichs-Regelung, Flächenpool, Ökokon-
to etc.).Ausgleichsverpflichtungen zu mehreren Neu-
planungen können gebündelt werden, wodurch gezielt
Kultur-Cluster oder Kreativquartiere erweitert oder neu
entwickelt werden können.
VorhandeneAnsätze in Köln
Kooperatives Baulandmodell, Köln
Das Kooperative Baulandmodell (KoopBLM) wurde
2014 als Richtlinie zur Förderung des öffentlich geför-
dertenWohnungsbaus und zur Beteiligung der Planbe-
günstigten an den Folgekosten eingeführt und 2017
fortgeschrieben.
Das Modell verpflichtet die Planbegünstigten bei Plan-
vorhaben, die eine Bebauungsplanung benötigen, 30
Prozent Geschossfläche (GF) fürWohnzwecke im öf-
fentlich geförderten Segment zu errichten. Gleichzeitig
1.4
40

werden sie stärker in die Pflicht genommen, sich an
den ursächlichen Folgekosten ihrerVorhaben zu betei-
ligen. Dies gilt beispielsweise für Kindertagesstätten,
Grünflächen und Spielplätze. Die Ermittlung des
Mehrbedarfs erfolgt u. a. auf Grundlage der zu erwar-
tendenAnzahl neuer Einwohner im Plangebiet.
www.stadt-koeln.de
KölnerKünstlerTheater, Köln
Im Rahmen der Entwicklung des Quartiers „Grüner
Weg“ wurde eine Fläche für das Kölner KünstlerThe-
ater bereitgestellt. Das an einem anderen Standort im
Stadtteil bestehendeTheater konnte in größere und
modernere Räumlichkeiten umziehen und gleichzeitig
im Stadtteil bleiben. Die Bereitstellung erfolgte in
Form eines „gehobenen Rohbaus“, der durch dasThe-
ater mit Eigen- und Fördermitteln ausgebaut wurde.
DasTheater mietet und nutzt die Räume langfristig.
Die Investorenverpflichtung wurde vertraglich verein-
bart. Da auch der Investor profitierte, stellte das ge-
meinsame Projekt eineWin-Win-Situation dar. Das
Theater in der Nachbarschaft begünstigte dieVermark-
tung derWohnungen, der Investor wurde öffentlich
positiv wahrgenommen.
www.k-k-t.de
Kulturentwicklungsplanung Köln 2019:
Verpflichtung von Investoren
In der KEPwird empfohlen zu prüfen, ob Investoren
verpflichtet werden können, bei der Entwicklung von
großen Planungsgebieten/ -projekten Räume für Kul-
tur mit zu planen und zu finanzieren, die anschließend
in städtischen Besitz übergehen. Dies würde gewähr-
leisten, dass in Neubaugebieten den kulturellen Be-
dürfnissen zukünftiger Bewohnerinnen und Bewohner
Rechnung getragen wird (vgl. Kulturentwicklungspla-
nung 2019, S. 53; 144).
www.kulturentwicklungsplan.koeln
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente
innerhalb des Katalogs
1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik
1.2 Vergabeverfahren undVergabekriterien
1.3 Erbbaurecht
1.5 Planungskennwerte, Bestandsbewertung,
Bedarfsermittlung
2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren
41
Beteiligung von Wohnungsbau-Vorhaben-
trägern an den Folgekosten für die
Verdrängung von bzw. den Mehrbedarf
an kulturellen und kreativen Nutzungen.
Kölner KünstlerTheater, Das Mädchen mit der roten Kappe
© KKT. Kölner KünstlerTheater

PLANUNGSKENNWERTE, BESTANDS-
BEWERTUNG, BEDARFSERMITTLUNG
Problem,Ausgangslage
Gemeinwohlorientierte und soziokulturelle Kreativ-
räume, z. B. als Orte der individuellen künstlerischen
Entfaltung, der politischen und kulturellen Bildung,
derTeilhabe oder Sozialisation bereichern das sozial-
räumliche Umfeld im Quartier und stellen als kulturel-
le Infrastruktur einenTeil der nicht öffentlich
betriebenen Daseinsvorsorge dar.
Trotz dieser wichtigen Funktionen besteht, anders als
bei der technischen oder sozialen Infrastruktur, keine
Methode zur Bemessung des Bedarfs bei der Neupla-
nung vonWohnquartieren. Dadurch fehlen verbindli-
che Planungskennwerte.
Gleichermaßen besteht keine Bewertungsmethode, die
die Ermittlung des nicht-monetärenWertes von beste-
henden Kreativräumen ermöglicht. Insbesondere bei
der Überplanung oder derVerdrängung von Kreativ-
räumen durch neue Quartiersentwicklungen fehlt eine
Grundlage zur Bewertung z. B. für das Schaffen eines
Ersatzes oderAusgleichs.
Maßnahme, Instrument
Schaffen einer juristisch gesicherten Grundlage für die
Ermittlung des Bedarfs an Kreativräumen, der durch
Wohnungsbauvorhaben und die dadurch verursachte
Erhöhung der Zahl der Einwohner entsteht; inAnleh-
nung an die Bedarfsermittlung für die Bereitstellung
von Einrichtungen der Nahversorgung oder der sozia-
len Infrastruktur. Dabei ist die prognostizierte Ein-
wohnerzahl im geplantenWohngebiet, dieAusstattung
des Umfeldes mitAngeboten und Einrichtungen sowie
der stadtweite bzw. teilweise regionale Bedarf zu be-
rücksichtigen. Individuell zu berücksichtigen ist der
Charakter und die stadträumliche Lage des geplanten
Gebietes. Kulturschaffende und Kreative sollten bei
Fragen der Bedarfsermittlung stets beteiligt werden.
Ermittlung des nicht-monetärenWertes von bestehen-
den Kreativräumen für das Quartier bzw. die Stadtge-
sellschaft als Grundlage für die Bemessung von Flä-
chen für den Ersatz (im räumlichen Zusammenhang
mit dem Plangebiet) oderAusgleich (an anderer Stel-
le).Anwendung im Falle der direkten Überplanung
oder der durch die Einschränkung durch neueWohn-
bebauung begründetenVerdrängung.
Im Falle der Integration von kulturellen Einrichtungen
in Neubaumaßnahmen über Planungskennwerte, sollte
dasVorgehen inAnlehnung an die Eingriffs-Aus-
gleichs-Regelung im Naturschutz erfolgen.
Erstellen eines Kriterienkatalogs für kulturelle und kre-
ative Nutzungsarten, für die eine Bedarfsermittlung
oder Bestandsbewertung erfolgen soll.Als Mindestvor-
aussetzungen sollten z. B. Offenheit, soziokulturelle
Ausrichtung oder Gemeinwohlorientierung definiert
werden.
Wirkung, Lösungsansatz
Gerechte Beteiligung der Investoren / Projektentwick-
ler / Bauherren an den entstehenden Folgekosten für
Kreativ- und Kulturräume im Rahmen von Neuplanun-
gen vonWohnquartieren nach demVerursacherprinzip,
auf Grundlage einer Ermittlungsgrundlage für den Be-
darf und den Bestandswert.
Bedarfsgerechte Neuentwicklung von Kreativräumen.
Schaffen von Ersatz undAusgleich entsprechend des
Bestandswertes.
VorhandeneAnsätze in Köln
Kulturentwicklungsplanung Köln 2019:
Verpflichtung von Investoren
In der KEPwird empfohlen zu prüfen, ob Investoren
verpflichtet werden können, bei der Entwicklung von
großen Planungsgebieten/ -projekten Räume für Kultur
mit zu planen und zu finanzieren, die anschließend in
städtischen Besitz übergehen. Dies würde gewährleis-
ten, dass in Neubaugebieten den kulturellen Bedürfnis-
sen zukünftiger Bewohnerinnen und Bewohner Rech-
nung getragen wird.
(vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 53; 144).
www.kulturentwicklungsplan.koeln
1.5
42

Ähnliche Maßnahmen und Instrumente
innerhalb des Katalogs
1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik
1.2 Vergabeverfahren undVergabekriterien und
-kriterien
1.4 Kreativräume in der kooperativen Baulandent-
wicklung
2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungs-
konzepte
2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren
2.8 Kartierung von bestehenden Kreativquartieren
43
Kennwerte für den Bedarf und den Be-
standswert von Kreativräumen für die
Neuplanung oder denAusgleich bei Ver-
dränung.

KOMMUNALE STADT- UND PROJEKT-
ENTWICKLUNGSGESELLSCHAFTEN
Problem,Ausgangslage
In vielen Städten existieren Stadt- und Projektentwick-
lungsgesellschaften, die imAuftrag der Kommune
oder städtischer Unternehmen Stadtquartiere planen
und entwickeln oder als Bauträger einzelne Gebäude
realisieren. IhrAuftrag besteht, neben dem wirtschaft-
lichen Erfolg, in derVerbesserung der baulich-räumli-
chen Situation sowie ökologischer und gesellschaft-
licherAspekte. Sie betrachten übergeordnete, quar-
tiersbezogene bzw. gesamtstädtische Zusammenhänge
stärker als privatwirtschaftliche Investoren und Projek-
tentwickler.
Unabhängig von der Rechtsform der Gesellschaft
muss ein Gemeinwohlzweck erfüllt werden. Der Ein-
fluss der Kommune auf dieTätigkeit der Gesellschaft
wird durchVertreter der Kommune imAufsichtsrat
kontrolliert und sichergestellt.
Durch kommunale Stadt- und Projektentwicklungsge-
sellschaften ist eine differenzierte Steuerung bei der
Entwicklung von neuen Quartieren und Immobilien
möglich.
Maßnahme, Instrument
Betrauung einer neuen oder bestehenden kommunalen
Entwicklungsgesellschaft mit der Entwicklung von
Kreativräumen oder -quartieren im Rahmen einer
nachhaltigen, integrierten Stadtentwicklung.
Etablierung neuer oder Ergänzung bestehender Kon-
trollinstanzen zur Sicherstellung des Gemeinwohl-
zwecks (hier: kulturelle oder kreative Nutzungen).
Wirkung, Lösungsansatz
Möglichkeit der direkten Umsetzung von raumbezoge-
nen, kulturpolitischen Entscheidungen.
Direkte und gezielte räumliche Steuerung der Ent-
wicklung von Kreativräumen innerhalb des Stadtge-
bietes.
Planung, Entwicklung,Verwaltung undVermietung
von Kreativquartieren und Kreativräumen durch die
Kommune bzw. ein städtisches Unternehmen.
Referenzen, übergeordnete Konzepte und
Vorgaben
Musikhaus „Karostar“ und steg Stadterneuerungs-
und Stadtentwicklungsgesellschaft Hamburg mbH,
Hamburg
Das Musikhaus bietet Raum für junge Unternehmen
und Existenzgründer aus der Musikbranche. Die Nutzer
sollen profitieren von günstigen Mieten, der Imagewir-
kung durch die gemeinsameAdresse, die gemeinsam
genutzte Infrastruktur sowie den szenenahen Standort
und das anregende Umfeld in St. Pauli.
Entwickelt wurde das Musikhaus von der steg Stadter-
neuerungs- und Stadtentwicklungsgesellschaft Ham-
burg mbH, die auch dieVermietung übernimmt
www.karostar.de www.steg-hamburg.de
Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesell-
schaft mbH, Linz (AT)Das hundertprozentigeToch-
terunternehmen der Stadt Linz entwickelt, verwaltet,
vermarktet und vermietet die „Tabakfabrik Linz“ als
„produzierendes Kreativareal“.
Das ehemalige Fabrikareal soll Raum für eineVielfalt
an kulturellen und wirtschaftlichen Nutzungen bieten
und dadurch als Labor für zukünftigeArbeits- und Le-
bensweisen dienen.
https://tabakfabrik-linz.at
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner-
halb des Katalogs
1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik
1.3 Erbbaurecht
2.1 Übergeordnete räumlich-strategische
Planungskonzepte
2.2 Entwicklung von Kreativquartieren
1.6
44

45
Entwicklung von Kreativräumen durch
kommunale, gemeinwohlorientierte Stadt-
und Projektentwicklungsgesellschaften.
Karostar – Musikhaus St. Pauli, Hamburg
© Matthias Ring/Icon Screen

INTEGRIERTE PLANUNG
BAULEITPLANUNG
IMMISSIONSSCHUTZ
2

ÜBERGEORDNETE RÄUMLICH-
STRATEGISCHE PLANUNGSKONZEPTE
Problem,Ausgangslage
Die Planung der räumlichen Entwicklung von Stadt ist
eine hochkomplexe, multidisziplinäreAufgabe, die
zahlreiche Fach- undThemenbereiche umfasst.
Es bestehen unterschiedlicheAnsprüche und Bedarfe
an den Raum und dieAusstattung der Stadt. In der
Konkurrenz zu anderen Nutzungen und deren Bedar-
fen um die verbleibenden Flächen bzw. die Flächen,
die im Zuge vonTransformationsprozessen (Aufgabe
oderVerlagerung großflächiger baulicher Nutzungen)
frei werden, unterliegt die Kultur- und Kreativwirt-
schaft in der Regel. Der Erhalt und die Entwicklung
von Kreativräumen stehen häufig an einer der letzten
Stellen in der Rangordnung der Flächenverteilung. Die
drängendsten stadtplanerischen Fragen dieser Zeit dre-
hen sich in erster Linie um dieWohnraumversorgung.
Nachfolgend werden weitereThemen berücksichtigt,
wie z. B. die Bereitstellung von Gewerbeflächen, In-
frastruktureinrichtungen (Verkehr etc.), Schulen und
Kitas, Flächen für Freiraum und Natur oder Flächen
für Maßnahmen zurAnpassung an bzw.Vorbeugung
von Klimawandelfolgen (Mobilitätswende, Frischluft-
schneisen, Starkregenschutz etc.). Die Erfordernisse
der verschiedenen Nutzungen sind berechtigt bzw.
nachvollziehbar. Kreativräume, als wichtige Stadtbau-
steine, die z. B. als Motor für die Entwicklung von
Standort undWirtschaft sowie als Inkubator von sozia-
len Netzen im Quartier wirken können, erfahren je-
doch eine zu geringeWertschätzung bei der
räumlichen Planung.
Integrierte Stadtentwicklungsplanungen (z. B. Inte-
grierte Stadtentwicklungs- oder Handlungskonzepte)
betrachten die für die räumlich-funktionale Entwick-
lung relevantenThemenfelder einer Stadt oder eines
Stadtteils, wie z. B.Wohnbauflächenentwicklung, Mo-
bilität, Umwelt und Soziales. Ziel der integrierten
Stadtentwicklung ist die nachhaltige und umfassende
(Weiter-) Entwicklung von Stadtquartieren, besonders
vor dem Hintergrund geänderter Rahmenbedingungen
und gesteigerterAnforderungen an die Stadt alsWohn-
ort,Arbeitsort und Lebensmittelpunkt.
Während räumliche und funktionale Zusammenhänge
umfangreicherTeil der Stadtentwicklungsplanung
sind, findet die zeitliche Komponente der Nutzung und
Entwicklung der Stadt bisher kaum Berücksichtigung
in der integrierten Stadtentwicklung. Besonders bei
Kreativräumen stellen Nutzungen in denAbend- und
Nachtstunden einen wichtigen Bestandteil des Pro-
gramms dar, welcher jedoch im verdichteten innerstäd-
tischen Raum vielerlei Konflikte mit sich bringen kann.
Darüber hinaus können viele kulturelle und kreative
Nutzungen Zeitfenster und räumliche Nischen im Pro-
zess der Entwicklung undVerwertung von Flächen be-
setzen. In Form von Zwischennutzungen können sie
auf Experimentierfeldern ihre Nutzungen temporär be-
treiben und erproben.
Problematisch sind auch der wenig verbindliche Cha-
rakter von Stadtentwicklungsplanungen sowie deren
große Planungs- und Umsetzungszeiträume. Daher
werden integrierte Planungen und Konzepte den oft
akuten Bedarfen einer vital und dynamisch agierenden
Kulturszene oftmals nicht ausreichend gerecht.
Maßnahme, Instrument
Um den Schutz und die Entwicklung kreativer und kul-
tureller Nutzungen stärker zu berücksichtigen, ist ein
umfassendes Einbeziehen dieser Bedarfe im Rahmen
einer integrierten, übergeordneten, räumlich-strategi-
schen Planung erforderlich.Aussagen und Strategien zu
Kultureinrichtungen, Kreativquartieren und kreativ ge-
prägten Stadtteilen sind zu entwickeln. Standorte für
dauerhafte und temporäre Nutzungen müssen erkannt
und ausgewiesen werden.
Bei der Planung sollten Kulturschaffende und Kreative
einbezogen werden. Hierzu eignet sich eine gezielte
Öffentlichkeitsbeteiligung oder auch die Beauftragung
von Künstlern und Kreativen bei einer interdisziplinä-
ren, kooperativen Planung.
BestehendeAbhängigkeiten und Zusammenhänge in
räumlicher und funktionaler, aber auch in zeitlicher
Hinsicht sind zu berücksichtigen. D. h. die räumlich-
funktionalenAspekte müssen mit den tageszeitlichen
Aspekten der Nutzungen in Einklang gebracht werden,
um Konflikte zu vermeiden und Synergien zu begünsti-
gen. Im Sinne einer dynamischen und prozessorientier-
ten Stadtentwicklung sollten räumliche und zeitliche
Nischen zurAneignung durch Kulturschaffende und
Kreative z. B. bei derTransformation großer innerstäd-
tischerAreale identifiziert und deren Zwischennutzung
ermöglicht werden.
2.1
48

Wirkung, Lösungsansatz
Generell eigenen sich integrierte Stadtentwicklungs-
konzepte zu einer stärkeren Berücksichtigung der Be-
lange von Kreativräumen, auch gegenüber anderen
Nutzungsarten.
Die Planungen zeigen Strategien und Perspektiven
zum Schutz bestehender Nutzungen oder zur Schaf-
fung undVerortung neuer Nutzungen auf.
Sie stellen für kulturelle Nutzungen zwar keine kon-
krete Planungssicherheit dar, formulieren jedoch (poli-
tisch abgestimmte) Entwicklungsrichtungen. Darüber
hinaus sollten sie alsVorgaben dienen, die bei der an-
schließenden Bauleitplanung zu berücksichtigen und
umzusetzen sind.
Integrierte Entwicklungskonzepte sind in vielen Fällen
Voraussetzung für den Zugang zu Förderprogrammen
und -mitteln. Somit besteht auch eine finanzielle Rele-
vanz für die räumliche Entwicklung von Kreativräu-
men.
Referenzen, übergeordnete Konzepte und
Vorgaben
Integriertes Handlungsraumkonzept „Rund um
den Ostbahnhof – Ramersdorf – Giesing“ (2018),
München
Der Münchner Kultur- und Kreativwirtschaft wird ein
erheblicherAnteil am starkenWirtschaftsstandort der
Metropolregion zugesprochen. Im Handlungsraum
befindet sich eine besondere Konzentration der Kultur-
und Kreativwirtschaft. Die Strategie sieht Freiräume
für künstlerische Kreativität und die Förderung einer
vielfältigen Kulturlandschaft vor. Der aktiveAus-
tausch zwischen Kultur und Kreativwirtschaft wird als
förderlich für die Innovationskraft angesehen.
www.muenchen.de/Perspektive-Muenchen
Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Frankfurt
2030+“ (2019), Frankfurt
Kultur wird in Frankfurt als einer der zentralen Fakto-
ren der Stadtentwicklung angesehen, vor allem die
kulturelleVielfalt wird für den Erhalt lebendiger Quar-
tiere und die Gestaltung einer lebenswerten und lang-
fristig tragfähigen Entwicklung der Stadt als
ausschlaggebend angesehen.
www.stadtplanungsamt-frankfurt.de/frankfurt_2030
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente
innerhalb des Katalogs
2.2 Entwicklung von Kreativquartieren
2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren
2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne
2.8 Kartierung von bestehenden Kreativräumen
2.9 Kartierung potenzieller Flächen und Räume
3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung
5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungs-
management
49
Stärkeres Einbeziehen kreativer und
kultureller Raumbedarfe im Rahmen
strategischer Planungskonzepte.

ENTWICKLUNG VON
KREATIVQUARTIEREN
Problem,Ausgangslage
Viele Kulturbetriebe sind in der Regel nicht in der
Lage, dem immobilienwirtschaftlichemAufwertungs-
druck im Zuge der Gentrifizierung dauerhaft Stand zu
halten. Kulturschaffende und Kreative sind aufgrund
ihrer Einkommenssituation oftmals vom Immobilien-
markt ausgeschlossen.
Synergieeffekte innerhalb der Community von Kultur-
schaffenden und Kreativen sind für derenArbeit aus-
schlaggebend. Die räumliche Nähe derArbeitsorte
zueinander erleichtert derenTätigkeit.
DieArbeitszeiten unterscheiden sich zu „regulären Er-
werbstätigkeiten“. Durch eine zunehmende Über-
schneidung vonArbeits- undWohnort sind Zugäng-
lichkeit und Nutzbarkeit der Räume rund um die Uhr
gefordert.
Kreativräume werden oftmals auch fürVeranstaltun-
gen genutzt und bedürfen einer entsprechenden Infra-
struktur und einerAkzeptanz der Nachbarschaft.
Ehemalige Produktionsstätten eignen sich aufgrund ih-
rer baulichen Eigenschaften (massive Bauweise, Mög-
lichkeit derAnlieferung, hohe Decken, Möglichkeit
der flexiblen Unterteilung der großflächigen Räume in
kleinere Einheiten etc.) besonders für die Nutzung
durch Kreative und Kulturschaffende.
Ehemalige innerstädtische Produktionsorte, Kasernen,
Krankenhäuser etc. sind oftmals baukulturell bedeu-
tend und zeichnen sich durch eine besonders robuste
Baustruktur aus. Die großflächigen Gebäude entspre-
chen jedoch nicht mehr denAnforderungen einer ge-
werblichen Nutzung und sind angesichts des ange-
spannten Marktes fürWohnimmobilien vom Rückbau
bedroht.
Maßnahme, Instrument
Entwicklung und Umsetzung von Kreativquartieren.
Sicherung von aus der Nutzung gefallenen Flächen
und Gebäuden durch das Überführen bzw. denVer-
bleib in städtischem Besitz zurVerhinderung von Ne-
gativentwicklungen.
Prüfen der Möglichkeiten für Denkmalschutzsatzun-
gen,Veränderungssperre etc. um möglichen Rückbau
abzuwenden.
Bündelung von Interessen und Schaffen von Rechtsi-
cherheit. Organisation der zukünftigen NutzerInnen z.
B. in Form von Genossenschaften, Interessensvereini-
gungen,Vereinen oder ähnlichem.
Vergabe der Flächen als Erbbaurecht oder anhand von
Vergabekriterien, um Planungssicherheit zu erlangen
und unerwünschte Nutzungen auszuschließen
Qualitätssicherung bei derVergabe an Projektentwick-
ler. Bevorzugung vonAnbietern, welche im kulturellen
Kontext bereits Erfahrungen sammeln konnten und ver-
gleichbare Projekte erfolgreich umgesetzt haben.
Wirkung, Lösungsansatz
Durch die Umgestaltung zu Kreativquartieren und der
damit verbundenen Möglichkeit zur Nutzungsmischung
und Schaffung öffentlicherAngebote, können unge-
nutzte, ehemals weniger zugänglicheAreale revitali-
siert und geöffnet werden.
Die vielfältigen, kulturellen Orte schaffen positive Ef-
fekte auf die umliegenden Quartiere und die Gesamts-
tadt und erreichen teilweise überregionale oder
internationale Bedeutung.
Die lokale Szene an Kulturschaffenden und Kreativen
erhält durch Kreativquartiere und die damit verbunde-
nen Standort- und Planungssicherheiten gute Entwick-
lungsmöglichkeiten.
NegativeAuswirkungen einzelner Kulturorte, wie z. B.
Lärmbelastung kommen innerhalb von Kreativquartie-
ren deutlich weniger stark zumTragen.
Referenzen, übergeordnete Konzepte und
Vorgaben
Viktoria Kaserne, Hamburg
Gemeinschaftlich betriebener Produktionsort für Kunst,
Kultur und Gestaltung, Gewerbe und Bildung, kleine
Firmen sowie soziale Organisationen. Die aus Kreati-
ven und Kulturschaffenden bestehende Genossenschaft
2.2
50

fux eG kaufte und sanierte die ehemaligen Kasernen-
gebäude und schuf den neuen Standort.
https://www.fux-eg.org
Baumwollspinnerei, Leipzig
Das großflächige Fabrikgelände imWesten Leipzigs
stellte zu Beginn des 20. Jahrhunderts die größte Spin-
nerei des Kontinents dar. Heute bietet dasAreal Raum
für Galerien,Ausstellungsflächen,Werkstätten, Künst-
lerateliers, Handwerksbetriebe,Theater, Kino und
Freizeitinfrastruktur.
www.spinnerei.de
AEGAreal, Nürnberg
DasWerksgelände derAEG zwischen Nürnberg und
Fürth, war bis 2005Arbeitsort von zeitweise über
5.000Angestellten. Nach Schließung des Betriebs er-
folgte ab 2007 die Revitalisierung des Geländes zu ei-
nem Ort für Bildung und Forschung, Design und
Handwerk, Dienstleistungen und Handel, Produktion,
Kunst und Kultur und Gastronomie.
www.aufaeg.de
Kreativquartier, München
Das 20 ha großeAreal der ehemaligen Luitpoldkaser-
ne und angrenzender Gebiete soll zu einem urbanen
Stadtquartier weiterentwickelt werden, in demWoh-
nen undArbeiten mit Kunst, Kultur undWissen ver-
knüpft werden. Denkmalgeschütze Industriehallen
sollen ein kulturelles und kreativwirtschaftliches Zen-
trum bilden. Die im nördlichenTeil desAreals bereits
etablierte lebendige Kunst- und Kulturszene wird in
die Planungen integriert und soll zur Identitätsbildung
des neuen Quartiers beitragen.
www.muenchen.de
www.kreativquartier-muenchen.de
Freilagerauf dem Dreispitz-Areal in Basel
Transformation eines Gewerbe- und Lagergebietes zu
einem neuen städtischen Quartier mit Flächen für Kul-
tur und Kreativwirtschaft. Rund um die drei Hauptnut-
zungen „Schaulager“, „Hochschule für Gestaltung und
Kunst (HGK)“ und „Haus der elektronischen Künste
Basel (HeK)“ konzentrieren sich zahlreiche verschie-
dene kulturelleAkteure und deren Räumlichkeiten wie
Institutionen, Künstlerateliers, Galerien, kreativwirt-
schaftliche Gewerbebetriebe und ein Radiostudio.
www.dreispitz.ch
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner-
halb des Katalogs
2.1 Übergeordnete räumlich-strategische
Planungskonzepte
2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren
2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne
51
Entiwcklung von Kreativqurtieren als
Biotope kreativer und kultureller
Nutzungen.
Darstellung der Viktoria Kaserne, Hamburg
© Christina Gransow

PLANUNGSKOOPERATION
UND BETEILIGUNGSVERFAHREN
Problem,Ausgangslage
Bei planerischen Entwicklungsprozessen und -konzep-
ten ist oft eine fehlende oder nur oberflächlicheAus-
einandersetzung mit den Belangen der Kultur- und
Kreativwirtschaft festzustellen.
Kreativnutzungen haben teilweise sehr spezifischeAn-
forderungen an dieAusstattung von Räumen, Gebäu-
den oder Quartieren, z. B. in Bezug auf
Gebäudetechnik, Internetverbindung, Flucht- und Ret-
tungswege, Schallschutz,Verkehrsanbindung, Nut-
zungscluster, Laufkundschaft. Zudem werden Grund-
stücke oder technische Infrastruktur oftmals gemein-
schaftlich genutzt, wodurch ein erhöhterAbstim-
mungsbedarf mit den zukünftigen NutzerInnen und
Regelungsbedarf auf juristischer Ebene bestehen.
Kulturschaffende und Kreative setzten sich oft intensiv
und kritisch mit ihrer räumlichen Umgebung in der
Stadt auseinander. Ihre aus der schöpferischenTätig-
keit erwachsene, praktisch-explorative Herangehens-
weise und die Beschäftigung mit innovativen und
zukunftsorientiertenThemen ermöglichen eine andere
Perspektive auf Stadt und deren Entwicklung.
Bei Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren zur Bauleit-
planung oder zu integrierten Entwicklungsplanungen
besteht die Möglichkeit, Bedarfe zu äußern und Stel-
lungnahmen abzugeben, die alsAbwägungsgegenstand
im Planungsverfahren zu berücksichtigen sind. Die
Teilnahme von Kulturschaffenden und Kreativen an
solchenVerfahren ist in der Regel hoch. Dennoch be-
steht teilweise Handlungs- undVerbesserungsbedarf
bei der Form derAnkündigung und Einladung dieser
Formate.
Bei der Beteiligung der Behörden und sonstigenTrä-
ger öffentlicher Belange zu Planverfahren werden die
Kultur- und Kreativwirtschaft und Kulturämter nicht
umfassend beteiligt.
Maßnahme, Instrument
Auf allen Ebenen der Planung von Kreativräumen
(übergeordnete Stadtentwicklungsplanung, städtebau-
liche und hochbauliche Projekte) sollten Initiativen
und Netzwerke von Kulturschaffenden und Kreativen
vor Ort einbezogen werden.
Bildung von interdisziplinären Planungsteams (z. B.
Stadtplaner und Kulturschaffende) bei der Erarbeitung
von Planungen.
GezielteAusschreibung von Planungswettbewerben
mit derAufforderung zur Bildung von Planungsteams
mit Kulturschaffenden und Kreativen.
Kulturschaffende und Kreative sollten von bestehenden
Angeboten der Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3
Abs. 1 und 2 BauGB) Gebrauch machen und sich aktiv
einbringen.
GezielteAnsprache von Kulturschaffenden und Kreati-
ven bei Beteiligungsverfahren zu kulturrelevanten Pla-
nungen.
Bildung vonArbeitskreisen, RundenTischen etc. zu
kulturellenThemen.
Verankerung vonVertreterInnen der Kultur- und Krea-
tivwirtschaft in verfahrensbegleitenden Beratungsgre-
mien.
Einbeziehen von Kulturämtern bei der Beteiligung der
Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange
(gem. § 4 BauGB).
Einbeziehen von Interessenverbänden und Netzwerken
der Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Beteiligung
der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belan-
ge (gem. § 4 BauGB) alsTräger öffentlicher Belange
bzw. gleichberechtigt.
Qualifizierung und Fortbildung vonVertreterInnen von
Interessenverbänden und Netzwerken der Kultur- und
Kreativwirtschaft, um eine qualifizierte Beteiligung bei
Verfahrensabläufen zu ermöglichen.
Wirkung, Lösungsansatz
Eine umfassende Beteiligung und Zusammenarbeit mit
Akteuren und deren Interessenvertretern ermöglicht die
Identifikation derAnsprüche an kulturell und kreativ
genutzte Räume, Gebäude und Gebiete.Auf dieser
Grundlage kann eine bedarfsgerechte Planung erfolgen.
Synergieeffekte zwischen unterschiedlichen kulturellen
Nutzungen können bereits in der Planungsphase identi-
2.3
52

fiziert werden, wodurch eine effektive und ökono-
misch optimierte Planung zugunsten der zukünftigen
NutzerInnen entwickelt werden kann.
Beteiligungsprozesse können dazu dienen, bestehende
Konflikte zwischen kulturellen Nutzungen und ande-
ren Nutzergruppen zu thematisieren und zu moderie-
ren. NutzerInnen von Kreativräumen können im
Rahmen derVeranstaltungen der Öffentlichkeitsbetei-
ligung über ihreArbeit informieren undAnliegen
kundtun.
Ein gesteigertes Maß an Mitbestimmungsmöglichkei-
ten im Zeitraum der Planung steigert imAllgemeinen,
und so auch bei der Nutzung durch Kulturschaffende
und Kreative, die spätereAkzeptanz und Identifikation
mit den Planungen.
Durch die Zusammenarbeit mit Kulturschaffenden und
Kreativen kann zudem, über die Expertise für die Be-
lange der Kultur- und Kreativwirtschaft und die Inte-
gration von Kreativräumen in die Planung hinaus,
auch ein Beitrag für eine innovative, zukunftsorientier-
te Stadtentwicklung in anderenThemengebieten gene-
riert werden.
VorhandeneAnsätze in Köln
Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Beteili-
gung und Beauftragung von Kunst- und Kultur-
schaffenden bei städtischen Planungsprozessen
In der KEPwird vorgeschlagen, Kunst- und Kultur-
schaffende bei der Stadtentwicklung aktiv miteinzube-
ziehen und deren Ideen undAnregungen hinsichtlich
einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Stadtent-
wicklung und ästhetische, baukünstlerische und denk-
malpflegerische Fragen nach Möglichkeit in die
Planungen zu integrieren. Dezernatsübergreifend sol-
len Leitlinien undVerfahrenskonzepte für eine intensi-
vierte Integration baukultureller und künstlerischerer
Aspekte in die Stadtentwicklung erarbeitet werden
(vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 90-91).
www.kulturentwicklungsplan.koeln
Referenzen aus anderen Städten,
übergeordnete Konzepte und Vorgaben
KooperativesWerkstattverfahren
Haus derStatistik, Berlin
Der amAlexanderplatz gelegene 45.000 m²große Ge-
bäudekomplex steht seit 10 Jahren leer und wurde als
unvermarktbar angesehen. Durch das Engagement von
Kulturschaffenden, Kreativen, Politikern und Bürgern
wurden 2015 die bisherigen Pläne für denVerkauf an
Investoren und der geplanteAbriss verhindert. Um ein
gemeinwohlorientiertes Modellprojekt zu realisieren,
wurde das Gebäude Ende 2017 durch das Land Berlin
erworben. Zukünftig sollen Räume für Kunst, Kultur,
Soziales und Bildung, bezahlbaresWohnen sowieVer-
waltungsnutzungen entstehen. Das Modellprojekt wird
kooperativ und gemeinwohlorientiert entwickelt. Fünf
Kooperationspartner („Koop5“) arbeiten seit Januar
2018 in gemeinsamerVerantwortung an der gemein-
wohlorientierten Entwicklung des Hauses der Statistik.
www.hausderstatistik.org
Kreativquartiernördliche Innenstadt, Essen
Ab Ende 2014 wurde durch die Stadt Essen in Zusam-
menarbeit mit dem Bundesverband fürWohnen und
Stadtentwicklung e.V. ein Beteiligungs- undAus-
tauschprozess initiiert, der die Entwicklung der nördli-
chen Innenstadt zu einem Kreativquartier vorsah. Die
Bewohnerschaft und weitere lokaleAkteure wurden
aktiv in das mehrschichtigeVerfahren einbezogen, um
gemeinsam mit der Stadtverwaltung Maßnahmen für
das Kreativquartier zu entwickeln.
www.kq-essen.de
Perspektivenwerkstatt Kreativquartier, München
Zielgerichtete, innovative Formen der Öffentlichkeits-
beteiligung stellten im gesamten Entwicklungsprozess
des Kreativquartiers einen zentralen Baustein dar. So-
wohl das städtische Kulturreferat als auch das Referat
für Stadtplanung und Bauordnung sind in die Organi-
sation der Beteiligungsveranstaltungen eingebunden.
Diese umfassten z. B. eine Perspektivenwerkstatt zur
kooperativen Quartiersentwicklung, ein Expertenge-
spräch zur Nachhaltigkeit, einen Erfahrungsaustausch
zu vergleichbaren Projekten, eineAusstellung und Po-
diumsdiskussion zum städtebaulichen und landschafts-
planerischen Ideenwettbewerben.
www.muenchen.de/Dachauerstrasse-Werkstattge-
spraech
53
Gezieltes Einbeziehen der Expertise und
der Innovationskraft von Kreativen und
Kulturschaffenden in Planungsprozessen.

Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner-
halb des Katalogs
2.1 Übergeordnete räumlich-strategische
Planungskonzepte
2.2 Entwicklung von Kreativquartieren
2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne
2.8 Kartierung von bestehenden Kreativräumen
2.9 Kartierung potenzieller Flächen und Räume
3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung
4 Organisation undVernetzung
5.1 Flexible Neubaustrukturen
5.3 Zwischennutzungen und
Zwischennutzungsmanagement
54
Veranstaltungsort Werkstatt, Eindrücke des Werkstatt-
verfahrens, Haus der Statistik, Berlin

55
Eindrücke des Beteiligungsverfahrens,
Hallen Kalk, Köln

STEUERUNGSMÖGLICHKEITEN
DURCH BEBAUUNGSPLÄNE
Problem,Ausgangslage
Bei derAufstellung, der Änderung und Ergänzung von
Bebauungsplänen bestehen Möglichkeiten zur Siche-
rung von Kreativräumen im Bestand und zur Entwick-
lung neuer Kreativräume hinsichtlichArt und Maß der
baulichen Nutzung.
Kulturelle und kreative Nutzungen können im Bebau-
ungsplan durch verschiedeneArten der baulichen Nut-
zung bzw. als Flächen für den Gemeinbedarf
festgesetzt werden. DieArt der baulichen Nutzung
(gem. § 9Abs. 1 Nr. 1 BauGB) lässt sich anhand von
verschiedenen Baugebietskategorien (gem. §§ 2 bis 11
BauNVO) festsetzen. Je nach Baugebiet sindAnlagen
für kulturelle oder soziale Zwecke und gewerbliche
Nutzungen allgemein oder ausnahmsweise zulässig.
Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (gem. § 12
Abs. 3 BauGB) können zudem eigene bauliche oder
sonstige Nutzungen (Baugebietstypen) differenziert
festgesetzt werden, die von den Bestimmungen der
Baunutzungsverordnung abweichen.
Bei planungsrechtlichen Festsetzungen einesAnge-
botsbebauungsplans sind die Maßnahmen als Mittel
zum Ermöglichen und Begünstigen der kulturellen und
kreativen Nutzung zu verstehen. Bei einem vorhaben-
bezogenen Bebauungsplan verpflichtet sich derVorha-
benträger zur Umsetzung der Festsetzungen im
Durchführungsvertrag.
Die Nutzungsarten und Zweckbestimmungen von Kre-
ativräumen sind höchst vielfältig. Daher entziehen sie
sich oft einer differenzierten Festsetzung durch die
konventionellen Gebietskategorien der Baunutzungs-
verordnung (BauNVO). Ohne eine Differenzierung
kann nicht gewährleistet werden, dass ausschließlich
die beabsichtigten Nutzungsarten entstehen. Eine star-
re Festsetzung der zulässigen Nutzungsarten wider-
spricht jedoch dem wandlungsfähigen, flexiblen
Charakter der kulturellen und kreativen Nutzungen.
Maßnahme, Instrument
Durch dieAnwendung bestehender Festsetzungsmög-
lichkeiten der Baugesetzgebung können Rahmen-
bedingungen geschaffen werden, welche die
Entwicklung und Sicherung von Kreativräumen be-
günstigen. Folgende Festsetzungen sind zudem mit ei-
nem innerstädtischen Gebietscharakter vereinbar:
AllgemeineWohngebiete (WA):Anlagen für kulturel-
le oder soziale Zwecke und nicht störende Handwerks-
betriebe sind allgemein und nicht störende
Gewerbebetriebe ausnahmsweise zulässig.
Mischgebiete(MI):Anlagen für kulturelle oder soziale
Zwecke, Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäu-
de sowie bestimmteVergnügungsstätten sind allgemein
zulässig.
Urbane Gebiete(MU):Anlagen für kulturelle oder so-
ziale Zwecke, Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Büro-
gebäude sind allgemein, bestimmteVergnügungsstätten
sind ausnahmsweise zulässig.
Kerngebiete(MK):Anlagen für kulturelle oder soziale
Zwecke, Gewerbebetriebe, Geschäfts- und Bürogebäu-
de sowieVergnügungsstätten sind allgemein zulässig.
Gewerbegebiete(GE): Unterbringung von nicht erheb-
lich belästigenden Gewerbebetrieben.Anlagen für kul-
turelle oder soziale Zwecke undVergnügungsstätten
sind ausnahmsweise zulässig.
Sonstige Sondergebiete(SO):Als sonstige Sonderge-
biete sind solche Gebiete darzustellen und festzusetzen,
die sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10
BauNVO wesentlich unterscheiden. Für sonstige Son-
dergebiete lässt sich die Zweckbestimmung und dieArt
der Nutzung für Kultur- und Kreativwirtschaft festset-
zen.
Flächen für den Gemeinbedarf (gem. § 9Abs. 1 Nr. 5
BauGB) sind Grundstücke, die durch eine dauerhafte
Zweckbindung (hier:Anlagen für kulturelle oder sozia-
le Zwecke) privatwirtschaftlichem Gewinnstreben ent-
zogen sind, ohne jedoch im Sinne eines Gemeinge-
brauchs jedermann ohneWeiteres zugänglich sein zu
müssen. Es kommt nicht darauf an, dass der Gemeinbe-
darfszweck durch einen öffentlichenTräger wahrge-
nommen wird (vgl. Kleiber 2016, 567).
Generell besteht die Möglichkeit dieArt der baulichen
Nutzung innerhalb der festgesetzten Baugebiete im
Rahmen der jeweils zulässigen Nutzungen, individuell
zu differenzieren und zu gliedern (gem. § 1Abs. 7
BauNVO).Wenn besondere städtebauliche Gründe (z.
B. die Errichtung oder der Erhalt kultureller und kreati-
2.4
56

ver Nutzungen, aufgrund ihrer positivenWirkung auf
das Umfeld) dies rechtfertigen, kann z. B. festgesetzt
werden, dass in bestimmten Geschossen, Ebenen oder
sonstigenTeilen baulicherAnlagen nur einzelne oder
mehrere der in dem Baugebiet allgemein zulässigen
Nutzungen zulässig/unzulässig sind oder alsAusnah-
me zugelassen werden können. Dadurch kann etwa die
Erdgeschosszone ausschließlich einer kulturellen Nut-
zung vorbehalten werden.
Insbesondere bei Urbanen Gebieten (MU) erfordern
die Gliederung und Differenzierung keiner besonderen
Begründung (gem. § 6aAbs. 4 BauNVO). Die dadurch
ermöglichte funktionale Mischung lässt sich, entspre-
chend den verschiedenen Lebenswelten undAnforde-
rungen von Kultur- und Kreativräumen, räumlich
besonders eng verzahnen.
Verträgliche Nutzungen können daher, entsprechend
dem Leitbild einer funktional gemischten Stadt, ne-
ben- bzw. übereinander ermöglicht werden. Für kultu-
relle und kreative Nutzungen, die in Bezug auf ihr
Emissionsverhalten mitWohnnutzungen in räumlicher
Nähe existieren können, sollten gemischten Bauge-
bietskategorien aus der Baunutzungsverordnung
(BauNVO) festgesetzt werden.
Bei der Neuplanung sollten die Möglichkeiten von
Synergien zwischen verschiedenen Nutzungen in Be-
zug auf die Nutzungszeiten und die Schallsensitivität
berücksichtigt werden. So könnten bspw. Einzelhandel
und Club kombiniert werden und an vorbelasteten
Standorten wie Bahntrassen angesiedelt werden.
Durch die Festsetzung von besonders für Kreativräu-
me geeigneten Maßen, wie etwa der Geschosshöhen
oder Raumgrößen im Erdgeschoss kann eineAnsied-
lung dieser Nutzungen begünstigt werden (gem. § 9
(1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO).
Wirkung, Lösungsansatz
Sicherung von Kreativräumen im Bestand.
Entwicklung neuer Kreativräume bzw. Schaffen von
begünstigenden Rahmenbedingungen.
Ermöglichen einer funktionalen Mischung und Nut-
zungsdifferenzierung bei Neuplanungen.
VorhandeneAnsätze in Köln
Kulturentwicklungsplanung Köln 2019:
Bestandschutz fürbestehende Kulturinstitutionen
In der KEPwird einen Bestandsschutz für bestehende
Kulturinstitutionen vorgeschlagen. Dieser soll die
Verdrängung oder gar Zerstörung gewachsener Kultur
verhindern und eine Integration kulturell genutzter
Gebäude in Neuplanungen ermöglichen. Dadurch
sollen Kulturräume bewahrt und interessantere
städtebauliche und architektonische Lösungen
provoziert werden
(vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 54).
www.kulturentwicklungsplan.koeln
Referenzen aus anderen Städten, übergeord-
nete Konzepte und Vorgaben
VorhabenbezogenerBebauungsplan
"Kreativ-Kontor" in Erfurt
Mit dem Ziel auf demAreal einer ehemaligen DDR-
Großhandelsgesellschaft ein Zentrum für die Kultur-
und Kreativwirtschaft zu errichten, beantragte einVor-
habenträger dieAufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans. In dem sog. Kreativ-Kontor soll eine
Nutzungsmischung ausArbeitsräumen, Künstlerwerk-
stätten undAteliers, verbunden mit einer Fläche für
Groß- und Einzelhandel mit dem Schwerpunkt Künst-
lerbedarf entstehen.AlsArt der baulichen Nutzung
wurde ein Sonstiges Sondergebiet (SO) festgesetzt.
Somit sind nicht erheblich belästigenden Gewerbebe-
trieben,Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke so-
wie Einzelhandel im räumlichen und funktionalen
Zusammenhang mit Gewerbebetrieben und Räumen
freiberuflich tätiger zulässig. Die Planung wurde als
Satzung beschlossen und ist seit Mai 2019 rechtskräf-
tig.
www.erfurt.de
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner-
halb des Katalogs
2.1 Übergeordnete räuml.-strat. Planungskonzepte
2.2 Entwicklung von Kreativquartieren
2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren
2.6 Baul.-techn. Schallschutz & Planungsrecht
2.7 StädtebaulicheVerträge
57
Begünstigende Rahmenbedingungen für
Kreativräume durch die entsprechenden
Festsetzungen vonArt und Maß der
baulichen Nutzung.

IMMISSIONSSCHUTZRECHTLICHE
REGELUNGEN
Problem,Ausgangslage
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) unter-
scheidet zwischen zwei Lärmquellen: Zum Schutz der
Wohnbevölkerung vorVerkehrslärm sind Festsetzun-
gen zum passiven Lärmschutz im Bebauungsplan zu-
lässig. Geht der Lärm jedoch von gewerblichen Nut-
zungen aus, können keine passiven Lärmschutzmaß-
nahmen für die Sicherstellung gesunderWohn- und
Arbeitsverhältnisse in umliegenden Gebäuden festge-
setzt werden, da der maßgebliche Immissionsort auße-
rhalb des schutzbedürftigen Raums liegt. Diese Unter-
scheidung bei der Definition der Lage des maßgebli-
chen Immissionsorts bei verschiedenen Lärmarten in
der Bundesimmissionsschutzgesetzes entspricht nicht
den aktuellen technischen Schallschutzmöglichkeiten.
Kulturelle und kreative Nutzungen werden in der Re-
gel als Gewerbe bzw. als Gewerbebetriebe besonderer
Art (Vergnügungsstätten) definiert. Hierbei dient die
erwerbswirtschaftlicheAusrichtung als Begründung.
Gegen eine Definition als Gewerbebetrieb können je-
doch die kulturelle, künstlerische oder sozialeAusrich-
tung dieser Nutzungen sprechen.
Einhergehend mit der bauordnungsrechtlichen Defini-
tion als Gewerbe ist dieVerpflichtung zum Lärm-
schutz nach demVerursacherprinzip. Zur Einhaltung
der bestehenden Immissionsrichtwerte (gem.Techni-
scheAnleitung zum Schutz gegen Lärm –TA-Lärm)
bezüglich der schutzbedürftigen Nachbarschaft sind
ausschließlich Maßnahmen an der Lärmquelle zulässig
(aktiver Lärmschutz).V. a. bei Kreativräumen wie
Clubs mit nächtlichen Nutzungen bestehen oft große
Schwierigkeiten, die Richtwerte einzuhalten, da die
Lärmbelastung von Besuchern ausgeht, die sich vor
demVeranstaltungsraum aufhalten (beimWarten auf
Einlass oder auf dem Hin- oder Rückweg).
Maßnahme, Instrument
Definieren von Kreativräumen als kulturelle bzw. sozi-
ale Einrichtungen anstatt als Gewerbe im Sinne im-
missionsschutzrechtlicher Regelungen.
Änderung des zweigeteilten auf Bundesebene Lärm-
rechts,Weiterentwicklung derTALärm, mit der Mög-
lichkeit nachTALärm auch passiven Schallschutz
anzuwenden.Verlagerung des maßgeblichen Immissi-
onsorts ins Innere des schutzbedürftigen Raums, um
zum Schutz vor gewerblichem Lärm passive Maßnah-
men zu legitimieren.
Anwendung des „Agent of Change“-Prinzips in der Ge-
setzgebung, wodurch dieVerantwortung für Schall-
schutzmaßnahmen verlagert wird. Nicht derVerursa-
cher der Emissionen ist verantwortlich, sondern dieje-
nige Nutzung, welche durch eineVeränderung derAus-
gangssituation den Handlungsbedarf geschaffen hat.
Als Beispiel kann eine neu errichteteWohnbebauung
im Umfeld einer bestehenden lärmemittierenden, kultu-
rellen Nutzung genannt werden („heranrückende
Wohnbebauung“).
Festsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen in
Bebauungsplänen bei schutzbedürftigen Nutzungen im
Umfeld von lauten Nutzungen bzw. Einfordern solcher
Maßnahmen bei Genehmigungsverfahren nach § 34
BauGB.
Wirkung, Lösungsansatz
Durch einenVerzicht auf dieAnwendung des Gewerbe-
begriffs bei Kreativräumen (allgemeine Möglichkeit
zur Definition als kulturelle bzw. soziale Einrichtungen
bzw. Festsetzung durch einen vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan) sowie durch eine grundlegende Änderung
der immissionsschutzrechtlichenVorgaben wird der
rechtliche Rahmen für die Zulässigkeit von passiven
Schallschutzmaßnahmen bei schutzbedürftigen Nutzun-
gen in der Umgebung geschaffen.
Zum Einhalten von Immissionsrichtwerten, aufgrund
von Clublärm etc., wären Maßnahmen auch auf Seiten
der schutzbedürftigen Nutzung (z. B.Wohnen) mög-
lich.
ErhöhteWohnqualität fürAnwohnerInnen im Umfeld
von lauten Nutzungen wie Musikspielstätten durch pas-
sive Lärmschutzmaßnahmen.
Generelle Förderung einer Nutzungsmischung und Ko-
existenz innerhalb innerstädtischer Quartiere durch eine
Anpassung der Lärmgesetzgebung.
2.5
58

Referenzen, übergeordnete Konzepte und
Vorgaben
The London Plan, „Agent of Change“ – Prinzip,
London (UK)
Im Rahmen des Londoner Stadtentwicklungsplans
„The London Plan“ wird dieAnwendung des „Agent
of Change“-Prinzips, insbesondere zum Schutz von
bestehenden „Grassroots MusicVenues“ (kleine, oft
unabhängige Musik- Spielstätten) eingeführt. Das
Prinzip verlagert dieVerantwortung für den Lärm-
schutz auf die Seite der neu geplanten Nutzungen in
der Umgebung von bestehenden Nutzungen, da sie die
Verursacher von Lärm-Belastungssituation sind. Der
Verursacher der Belastungssituation ist demnach für
baulich-akustische Gestaltungsmaßnahmen verant-
wortlich.
www.livemusikkommission.de/agent-of-change
Bundespolitische Forderungen derLIVEKOMM
zurBundestagswahl 2017:
Für die Bundestagswahlen 2017 stellte die LIVE-
KOMM (LiveMusikKommission –Verband der Mu-
sikspielstätten in Deutschland e.V.) bundespolitische
Forderungen für den „Kulturraumschutz“ durch ge-
setzliche Mittel auf, u. a.:
• Einführung eines „Kulturgebietes“ in der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer
Nachtruhe, die nach 22 Uhr beginnt, und einem
nächtlichen Immissionsrichtwert von 70 dB (A)
• Verpflichtung von Investoren von Bauprojekten
zur Rücksichtnahme auf benachbarte Live-
Musik-Spielstätten und kulturelle Einrichtungen
• Einordnung von Musikclubs als kulturelle
Einrichtungen u. a. im Gewerberecht, Baurecht
und Bauplanungsrecht
www.livemusikkommission.de/Bundespolitische-For-
derungen
DüsseldorferErklärung zum Städtebaurecht: No-
vellierung des zweigeteilten Lärmrechtes, Deut-
sches Institut fürStadtbaukunst (2019), Düsseldorf
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) mit
seinenVerordnungen sieht eine Zweiteilung des Lärm-
rechts fürVerkehr einerseits und Gewerbe andererseits
vor. Maßnahmen zum Schutz vor Gewerbelärm (in der
Regel auch Kultur- und Kreativräume, insbesondere
Musikclubs) sind rechtlich nur wirksam an der Lärm-
quelle (aktiver Lärmschutz). Die Zulässigkeit des pas-
siven Lärmschutzes zum Schutz von Gewerbelärm-
emissionen soll ermöglicht werden, um die funktionale
Mischung im Stadtquartier zu ermöglichen.
Mit der heutigenWirtschaftsstruktur, in der industriel-
le und gewerbliche Betriebe mit erheblichem Produk-
tionslärm dieAusnahme darstellen, und durch den
technischen Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte bei
Schallschutzfenstern, ist das zweiteilige Lärmrecht
überholt.
www.stadtbaukunst.de/Düsseldorfer-Erklärung
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner-
halb des Katalogs
2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne
2.6 Baulich technischer Schallschutz und
Planungsrecht
3.3 Genehmigungspraxis
59
Die Verantwortungfür Schallschutz-
vorkehrungen darf nicht ausschließlich
beim emittierenden Kreativraum liegen.

BAULICH-TECHNISCHER
SCHALLSCHUTZ UND PLANUNGSRECHT
Problem,Ausgangslage
Für lärmintensive kulturelle und kreative Nutzungen
undVeranstaltungen wie Partys und Konzerte sind ak-
tive Schallschutzmaßnahmen unverzichtbar. Die Maß-
nahmen sind oft aufwendig und damit kostenintensiv.
Insbesondere bei einer nachträglichen Umsetzung.
Der Lärm, welcher von den BesucherInnen imAußen-
und öffentlichen Raum, also auf dem Hin- und Rück-
weg, vor dem Einlass, nach dem Besuch und ggf. beim
Aufenthalt zum Rauchen verursacht wird, ist weniger
kontrollierbar. Dennoch bestehen Möglichkeiten zur
Regulierung durch bauliche und technische Maßnah-
men.
ZumVermeiden von Konflikten, aufgrund von Schall-
belastungen zwischen lauten kulturellen und kreativen
Nutzungen auf der einen und schutzbedürftigen Nut-
zungen wieWohnen auf der anderen Seite, sind bau-
lich-technische Maßnahmen zum Schutz vor
Geräuscheinwirkungen oder zurVermeidung oder
Minderung solcher Einwirkungen bereits auf Ebene
der Bauleitplanung (gem. § 9Abs. 1 Nr. 24 BauGB)
festzusetzen.
Werden Kreativräume in die Nutzungskategorie der
gewerblichen Nutzungen eingestuft, können nach ak-
tueller Gesetzeslage keine passiven Lärmschutzmaß-
nahmen für die Sicherstellung gesunderWohn- und
Arbeitsverhältnisse in umliegenden Gebäuden festge-
setzt werden, da der maßgebliche Immissionsort auße-
rhalb des schutzbedürftigen Raums liegt.
Maßnahme, Instrument
Dem Kreativraum zuzuordnende Maßnahmen:
Begrenzung der Maximallautstärke der Musikanlage
auf das zulässige Maß durch einen Schallpegelbegren-
zer. Beim Einbau dieser technischen Einrichtung durch
AkustikerInnen einer zugelassenen Fachfirma, welche
die Einhaltung der zulässigen Emissionswerte der Mu-
sikanlage durch ein schalltechnisches Gutachten bestä-
tigen.
Schalldämmung von Fenstern,Wänden, Klima- und
Lüftungsanlagen zur akustischenTrennung der Emis-
sionsorte / -räume wie z. B. Konzertsäle von anderen
Räumen bzw. von der Umgebung des Baukörpers.
Baulich-räumliche Gestaltung vonAußenräumen, Ein-
gangsbereichen oder Raucherbereichen in Form von
Raucherlounges, durch Lärmschutzwände oder Ein-
gangsschleusen.
Bei der Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen und
-konzepten, für Beratungsleistungen und die Durchfüh-
rung von baulichenVeränderungen können Fördermit-
tel im Rahmen des Lärmschutzfonds akquiriert werden.
Städtebauliche und passive Maßnahmen im Umfeld:
Bei ausreichenden Platzverhältnissen: räumlicherAb-
stand zwischen emittierender und schutzbedürftiger
Nutzung.
Städtebaulicher Lärmschutz durch abschirmende Ge-
bäude mit lärmverträglichen Nutzungen und Festset-
zung von aufschiebender Bedingung, dass die
Wohnnutzung die Errichtung des abschirmenden Ge-
bäudekörpers voraussetzt.
Ausschluss von schutzbedürftigen Nutzungen, v. a.
Wohnen, in der Umgebung von „lauten“ Kreativräu-
men bzw. Festsetzung von aufschiebender Bedingung,
dass entsprechende passive Schallschutzmaßnahmen
eineWohnnutzung voraussetzten.
Grundrissorientierung der umgebenden (neu entstehen-
den)Wohnbebauung, welche schutzbedürftige Räume
(v. a.Wohn- und Schlafräume) von der Schallquelle
entfernt verortet.
Schallschutzmaßnahmen anAußenbauteilen von Räu-
men schutzbedürftiger Nutzungen wie Schalldämmung
von Fenstern durch entsprechendeVerglasung oder zu-
sätzliche Prallscheiben bei Kastenfenstern.
Festsetzung / Umwidmung der (wohnbaulichen) Umge-
bung eines v. a. zurTagzeit lärmemittierenden Kreativ-
raums als Urbanes Gebiet (MU). Durch die Änderung
der Gebietstypologie zum MU wird die Obergrenze der
Immissionsrichtwerte innerhalb derTageszeit auf maxi-
mal 63 dB(A) erhöht.
Wirkung, Lösungsansatz
Ermöglichen bzw. Sichern von schallintensiven kultu-
rellen und kreativen Nutzungen unter gleichzeitiger
2.6
60

Wahrung gesunderWohn- und ggf.Arbeitsbedingun-
gen (nächtliches Ruhebedürfnis) im Umfeld.
VorhandeneAnsätze in Köln
Selbstverpflichtungsbündnis KölnerClubs, Köln
Vorschlag zur Gründung eines Selbstverpflichtungs-
bündnisses von Betreibern von z. B. Musikspielstätten
als Initiative der KLUBKOMM e.V., umAnreize für
zusätzliche Investitionen in Lärmschutzmaßnahmen zu
schaffen und darüber eine möglichst dauerhafte Stand-
ortsicherheit zu gewährleisteten.
(vgl. KLUBKOMM, 2015, S. 34).
Lärmschutzfonds fürfreie Kulturinstitutionen /
Musikclubs, Köln
Förderung von Lärmschutzmaßnahmen bei freien Kul-
turinstitutionen und Musikclubs durch die Stadt Köln.
www.stadt-koeln.delaermschutzfonds
EingangsschleuseYUCAClub, Köln
DieAbwicklung der wartenden Besucher innerhalb
des Gebäudes des Musikclubs bietet die Möglichkeit
der Senkung der von denWartenden ausgehenden
Lärmimmissionen.
www.lux-petri.de/yuca-club-koeln
Bebauungsplan "Euroforum Nord" in Köln-Mül-
heim, 1. Änderung
Durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes konnten
bestehende kulturelle und kreative Nutzungen
planungsrechtlich gesichert werden. Zusätzlich
wurden Maßnahmen für eine schalltechnische
Verträglichkeit festgesetzt: Die horizontale Gliederung
der nebeneinander liegenden Nutzungen (Mischgebiet
neben Gewerbegebiet), dieAbschirmung des
Musikclubs (Gebäude 9) gegenüber der benachbarten
Bebauung durch eine baulicheAufstockung, eine
Lärmschutzwand und eineTrennfuge. Darüber hinaus
wurden eine aufschiebende Bedingung (Wohnnutzung
setzt Errichtung abschirmender Gebäudekörper
voraus) und derAusschluss von zu öffnenden Fenstern
bei den an die Clubnutzung angrenzenden Baukörpern
festgesetzt.
ratsinformation.stadt-koeln.de/BP_Euroforum_Nord
Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Genehmi-
gungspraxis und Lärmschutz
In der KEPwird vorgeschlagen, innerstädtische Kunst-
und Kultureinrichtungen durch zu deren Gunsten ver-
änderte Lärmschutzrichtlinien undAusnahmeregelun-
gen zu stärken. Zudem wird die Einrichtung einer ver-
mittelnden Instanz in Sachen Lärmschutz empfohlen.
Durch die Änderung der Klassifizierung der Clubs von
„Gewerbebetrieb“ zu „Kulturstätte“ ergeben sich er-
weiterte Möglichkeiten der Förderung sowie Möglich-
keiten der Entlastung vonAbgaben .
(vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S.118; 145
und 168)
www.kulturentwicklungsplan.koeln
Referenzen aus anderen Städten,
übergeordnete Konzepte und Vorgaben
Pop im KiezToolbox, Berlin
Maßnahmensammlung für den konfliktärmeren Club-
betrieb, u. a. zu denThemen Soundanlage, Schallab-
sorption und Berliner Clubfenster.
www.kiez-toolbox.de
Kastenfenstermit Prallscheiben „Hafencity Fens-
ter“ , Hamburg
Gem.TALärm liegt der maßgebliche Immissionsort
(Ort in der schutzwürdigen Nachbarschaft vonAnla-
gen an dem eine Überschreitung der Immissionsricht-
werte am ehesten zu erwarten ist) vor dem geöffneten
Fenster schutzwürdiger Räume. Durch dieVerwen-
dung von Prallscheiben mit einemAbstand zum ei-
gentlichen Fenster können lärmsensible Nutzungen
wieWohnen trotz Gewerbelärmbelastungen realisiert
werden. Die sich ergebenden Schlitze an den Seiten
gewährleisten die Belüftung und den akustischenAu-
ßenbezug der Räume zu ihrer Umgebung.
www.hafencity.com/Laerm_Leitfaden
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente
innerhalb des Katalogs
2.2 Entwicklung von Kreativquartieren
2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren
2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne
2.5 Immissionsschutzrechtliche Regelungen
2.7 StädtebaulicheVerträge
3.3 Genehmigungspraxis
61
Nutzung aktiver und passiver
Schallschutzmaßnahmen für eine
konfliktfreie Koexistenz.

STÄDTEBAULICHE VERTRÄGE
Problem,Ausgangslage
Im Unterschied zuVorhabenbezogenen Bebauungsplä-
nen ist beiAngebotsbebauungsplänen die Umsetzung
von Zielen in Bezug auf Nutzung durch die Kultur-
und Kreativwirtschaft nicht immer gewährleistet.
Viele Kulturschaffende und Kreative sind auf Mietsub-
ventionen durch die Kulturförderung angewiesen. Erst
durch diese Unterstützungsleistungen werden viele
Objekte überhaupt für Kulturschaffende und Kreative
„erschwinglich“.Auch bezuschusst liegen die Mieten
oftmals unter dem marktüblichenWert.
Aufgrund einer als zu gering erachtetenWirtschaft-
lichkeit besteht auf Investoren-Seite nur selten die Be-
reitschaft, vertraglicheVereinbarungen einzugehen,
die kreative und kulturelle Nutzungen verbindlich vor-
sehen.
Die Qualität von städtebaulichenVerträgen unterschei-
det sich, oftmals sogar innerhalb einer Kommune. Die
Rechtssicherheit der Formulierungen ist nicht immer
gewährleistet.
Maßnahme, Instrument
Verwendung von städtebaulichenVerträgen zur Siche-
rung der Durchführung von im Bebauungsplan festge-
setzten kreativen und kulturellen Nutzungen.
Entsprechend der Steuerungsmöglichkeiten durch
städtebaulicheVerträge zur Sozialbindung (für die De-
ckung desWohnbedarfs einkommensschwacher Bevöl-
kerungsgruppen), kann derVorhabenträger auch zur Er-
richtung einesAnteils von kreativen und kulturellen
Nutzungen verpflichtet werden.
Es könnenVeräußerungsbeschränkungen sowie befris-
tete Zweckentfremdungsverbote zugunsten der kultu-
rellen Nutzungen auferlegt werden.
Darüber hinaus kann ein Mietpreis (mit bestimmten
Bindungsfristen) vereinbart werden. Zur Gewährleis-
tung einer auskömmlichen Miete für den Investor kön-
nen ggf. Zuschüsse durch die Kommune bzw. andere
Fördertöpfe vereinbart werden.
Voraussetzung ist ein rechtssicheres und sachkompe-
tentesAuftreten seitens derVertreterInnen der kommu-
nalen Politik undVerwaltung bei derAushandlung von
Verträgen und bei der Formulierung vonAnforderun-
gen an die Planung desVorhabenträgers.
Als grundsätzliche Rechtmäßigkeitsanforderungen sind
die Kausalität und dieAngemessenheit derVertragsin-
halte zu berücksichtigen.
Zur Gewährleistung von rechtlich gesichertenVerträ-
gen und Regelungen ist eine fundierte juristische Bera-
tung und Prüfung vorzunehmen. Ein intra- oder
interkommunalerAustausch bewährter Formulierungen
undTextbausteine sollte begleitend etabliert werden.
Wirkung, Lösungsansatz
Durch die Regelungen städtebaulicherVerträge werden
Vertragsinhalte ergänzend zum Bebauungsplan ver-
bindlich festgesetzt. Durch dieVerpflichtung zur Er-
richtung kultureller und kreativer Nutzungen sowie ggf.
Regelungen oder Mietpreisbindungen können die Er-
richtung und die Standort- und Planungssicherheit die-
ser Nutzungen gesichert werden.
Durch Mietzuschüsse der öffentlichen Hand kann bei
Bedarf ein auskömmlicher Mietpreis zugunsten des In-
vestors /Vermieters erreicht werden.
Vorformulierte, einheitlicheVertragsmuster gewährleis-
ten eindeutigeVertragsinhalte und stellen für dieVer-
waltung eine Hilfestellung zur Erarbeitung von
2.7
62
StädtebaulicheVerträge dienen der Erfüllung
städtebaulicherAufgaben; sie stellen gemeinsam
mit den Bebauungsplänen die zentralen, städtebau-
lichen Instrumente der Kommunen dar. DieVerträ-
ge bieten den Kommunen die Möglichkeit, über die
Festsetzungen des Bebauungsplans hinaus, ergän-
zende und detaillierte Regelungen mit demVorha-
benträger zu treffen. Gegenstände städtebaulicher
Verträge sind insbesondere die Übernahme von Pla-
nungs- und Folgekosten (z. B.Aufstellung eines
Bebauungsplans oder Erschließung) oder die För-
derung und Sicherung der mit der Bauleitplanung
verfolgten Ziele, insbesondere der Grundstücksnut-
zung (Nutzungspflicht).

städtebaulichenVerträgen zugunsten der Nutzung
durch Kulturschaffende und Kreative dar.
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente
innerhalb des Katalogs
1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik
1.3 Erbbaurecht
1.4 Kreativräume in der kooperativen
Baulandentwicklung
2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne
3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung
5.2 Raumbezogene Förderprogramme
63
Verwendung von städtebaulichen
Verträgen zur Sicherung und Entwicklung
kreativer und kulturellen Nutzungen.

KARTIERUNG VON BESTEHENDEN
KREATIVRÄUMEN
Problem,Ausgangslage
Die Standorte von bestehenden Kreativräumen, deren
Art der Nutzung bzw. deren Rahmenbedingungen sind
denVerwaltungsstellen oder Projektentwicklern teil-
weise nicht hinreichend bekannt. In der Folge werden
sie bei der Planung nicht berücksichtigt, woraufhin
oftmalsTatsachen zuungunsten der Kreativräume ge-
schaffen werden, wie z. B. eine „heranrückendeWohn-
bebauung“.
Maßnahme, Instrument
Erfassen von planungsrelevanten Daten der bestehen-
den Kreativraum-Standorte und Überführen in ein
Geoinformationssystem.
Bereitstellung für dieVerwaltungsarbeit zur Nutzung
bei strategischen Entscheidungen und alsTatbestand
bei derAbwägung bei Planungsverfahren.
Öffentlich zugängliche Informationen zu Standort,
Nutzung und derenAuswirkungen auf die Umgebung
(z. B. Dauer und Häufigkeit vonVeranstaltungen oder
Besucherzahl).
Bereitstellung für die Öffentlichkeit (Online-Tool) als
Informationsplattform
Wirkung, Lösungsansatz
Frühzeitige Information derVerwaltung über Standor-
te und Rahmenbedingungen der Nutzung als Grundla-
ge zur Integration in die Planung sowie alsArgumen-
tationsgrundlage bei der Dienststellebeteiligung in for-
mellen Planungsverfahren sowie bei der Bearbeitung
von Bauanträgen und -anfragen.
Durch frühzeitige Kenntnis der Rahmenbedingungen
können Planungen standortgerecht angepasst (Nut-
zungsart, Schallschutz etc.) und Konflikte minimiert
werden.
Zukünftige Nutzer und Bewohner von Neubauten in
der Nachbarschaft von bestehenden Kreativräumen
können sich durch die im Kreativraumkataster hinter-
legten Informationen ein detailliertes Bild über die be-
stehende Nutzung und derenAuswirkungen auf das
Umfeld machen. Im Idealfall entsteht einVerständnis
undToleranz gegenüber dem Kreativraum.
Als Nebeneffekt kann das Kataster als öffentlich zu-
gängliche Übersicht über das vielfältige, bestehende
Kultur- und Kreativangebot dienen und somit als In-
strument des Kulturmarketings eingesetzt werden.
VorhandeneAnsätze in Köln
KLUBKÖLN – Musik in Köln, Köln
App mit Club-Standorten und aktuellen Konzert- und
Party-Informationen in Köln.
https://www.klubkomm.de/app
Club- und Kulturraumkataster, Köln
Derzeit imAufbau befindliches Instrument
(sieheTeilA, 1.7).
Kulturentwicklungsplanung Köln 2019:
Raummanagement
Es wird geplant, ein dezernatsübergreifendes Raumma-
nagement zu etablieren, das als Koordinationsstelle
zwischenVerwaltung und Kulturschaffenden dient
(vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 46; 57).
www.kulturentwicklungsplan.koeln
Geplante und bestehendeAnwendung, Refe-
renzen
ClubkatasterBerlin
Online-Verzeichnis von Kulturstätten,Vergnügungs-
stätten sowie Schank- und Speisewirtschaften als Räu-
me und Flächen der Berliner Musik- und Kreativwirt-
schaft
www.clubkataster.de
2.8
64

Ähnliche Maßnahmen und Instrumente
innerhalb des Katalogs
2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungs-
konzepte
2.6 Baulich-technischer Schallschutz und Planungs-
recht
2.9 Kartierung potenzieller Flächen und Räume
3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung
3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativ-
räume
5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungsma-
nagement
65
Ermittlung von Standortinformationen
von Kreativräumen als Grundlage für
Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Online-Darstellung des Clubkatasters Berlin
© Musicboard Berlin GmbH

KARTIERUNG POTENZIELLER
FLÄCHEN UND RÄUME
Problem,Ausgangslage
Die Nachfrage nach Räumen und Flächen für kreative
Nutzungen ist in nahezu allen bundesdeutschen Groß-
städten höher als dasAngebot. BesondereAnforderun-
gen wie große Deckenhöhen etc. erschweren die
Suche. In der Konkurrenz zu anderen (gewerblichen)
Nutzungen unterliegen insbesondere nicht-erwerbs-
wirtschaftliche oder soziokulturelle Nutzungen.Teil-
weise besteht ein Misstrauen seitens der Eigentümer
gegenüber kreativen Nutzungen bzw. derenVersteti-
gung.
Vielfach werden Leerstände nicht auf dem Immobili-
enmarkt angeboten, da die Eigentümer an einerVer-
mietung/Veräußerung nicht interessiert sind. Das vor-
handeneAngebot an Räumen und Flächen ist nicht
ausreichend transparent und zugänglich.
Maßnahme, Instrument
Erstellen eines öffentlich zugänglichen, benutzer-
freundlichen Katasters mit geobasierten Daten zu nutz-
baren Flächen und Räumen.
Einbeziehen von temporären und längerfristigen Leer-
ständen sowie konkreten Miet- bzw. Kaufangeboten.
Berücksichtigung von öffentlichen wie auch privaten
Angeboten.
Wirkung, Lösungsansatz
Erweitertes und übersichtlichesAngebot sowie er-
leichterteVermittlung, zugunsten sowohl von Krea-
tiven als auch von Eigentümern.
Planungsgrundlage für die integrierte Planung neuer
Quartiere.
Routine bei derAktivierung und Nutzung von
Leerständen durch Kreative und
Entwicklung einerVertrauenskultur zwischen
Eigentümern und Kreativen.
VorhandeneAnsätze in Köln
Ateliersuche Köln
Atelierdatenbank der Stadt Köln.
www.stadt-koeln.de/ateliersuche
Kulturentwicklungsplanung Köln 2019: Raumma-
nagement
Es ist geplant, ein dezernatsübergreifendes Raummana-
gement zu etablieren, das u. a. ein Raumkataster erstel-
len und neue, für Kunst und Kultur nutzbare Räume,
identifizieren soll.
(vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 57).
www.kulturentwicklungsplan.koeln
Referenzen aus anderen Städten, übergeord-
nete Konzepte und Vorgaben
RADAR – Kreativräume fürFrankfurt
ImAuftrag des Frankfurter Stadtplanungsamtes und in
Zusammenarbeit mit derWirtschaftsförderung Frank-
furt GmbH sowie dem Kulturamt vermittelt RADAR
leerstehende Gewerberäume von privaten Eigentüme-
rInnen an Kreative, organisiert projektbezogene Zwi-
schennutzungen im gesamten Stadtgebiet und begleitet
Förderanträge für Umbaumaßnahmen.
www.radar-frankfurt.de
Hamburg Kreativ Gesellschaft mbH
Immobiliendatenbank alsVermittlungsplattform für
leerstehende Räume undArbeitsplätze.
kreativgesellschaft.org/immobiliendatebank
Identifizieren, Entwickeln und kostengünstiges Bereit-
stellen eigener Objekte für kreative oder künstlerische
Projekte.
kreativgesellschaft.org/mietobjekte
TemporäreVermietung verschiedener Räumlichkeiten
für kulturelle und kreativwirtschaftliche Zwecke.
kreativgesellschaft.org/Temporäre_Räume
Kreative RäumeWien
Das Büro befasst sich seit 2016 mit derVermittlung
und Förderung von Leerstandsaktivierung und Raum-
nutzung durch Kultur, Soziales, Kreativwirtschaft und
Stadtteilarbeit; es handelt imAuftrag derWiener Stadt-
ratsbüros für Kultur undWissenschaft, für Finanzen,
2.9
66

Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales, und für
Stadtentwicklung,Verkehr, Klimaschutz, Energiepla-
nung und BürgerInnenbeteiligung.
www.kreativeraeumewien.at
KREATIVAGENTUR.Dresden.
Die Kreativraumbörse ist eineAgentur für die Ent-
wicklung und ein Zwischennutzungs- und Leerstands-
management von Räumen für die Kultur- und Kreativ-
wirtschaft. DieAgentur fungiert imAuftrag der Lan-
deshauptstadt Dresden als Schnittstelle und Moderator
für das aktive Finden, Entwickeln undVermitteln von
Räumen fürAkteure und Nutzer der Kultur- und Krea-
tivwirtschaft. Unter Räumen werden sowohl Experi-
mentier- undArbeitsräume als auch Produktionsstätten
verstanden.
Kreativraumagentur.de
Leerstandsmelder
Leerstände in ganz Deutschland können auf einer Kar-
te im Internet von allen NutzerInnen eingetragen wer-
den. Dadurch entsteht ein kollektiver und frei zugäng-
licher Daten- und Raumpool, unabhängig von städti-
schen Informationskanälen. Darüber hinaus können re-
gistrierte NutzerInnen des Leerstandsmelders Infos zu
den Objekten und Ideen zum konstruktiven Umgang
mit ihnen austauschen.
www.leerstandsmelder.de
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner-
halb des Katalogs
1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik
1.5 Planungskennwerte, Bestandsbewertung, Be-
darfsermittlung
2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungs-
konzepte
2.2 Entwicklung von Kreativquartieren
2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren
2.8 Kartierung von bestehenden Kreativräumen
5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungsma-
nagement
67
Geobasierte Daten zu nutzbaren Flächen
und Räumen als Übersicht über das
bestehendeAngebot sowie für eine
erleichterte Vermittlung.
Online-Darstellung von RADAR, Kreativräume für Frankfurt

KOMMUNIKATION
INTERN UND EXTERN
3

AUSTAUSCH UND ZUSAMMENARBEIT
DER VERWALTUNG
3.1
70
Problem,Ausgangslage
Die Entwicklung im postindustriellen Zeitalter führt in
vielen Städten zu einer stetig wachsenden Relevanz
von Kultur- und Kreativwirtschaft und zu vergleichba-
ren räumlich-ökonomischen Entwicklungstendenzen
und Konflikten.
Bundesweit bestehen zahlreiche einheitliche rechtliche
Rahmenbedingungen, die in vielen Fällen die Über-
tragbarkeit von Herangehensweisen und Lösungsan-
sätzen ermöglichen.
Auf kommunaler Ebene fehlt häufig ein verwaltungs-
internerAustausch. Der themen- und ressortübergrei-
fende Charakter von Kultur- und Kreativwirtschaft
erfordert ein integriertes Handeln und Planen und die
Zusammenarbeit von Ämtern und Dienststellen.
Maßnahme, Instrument
Austausch von Erfahrungen undAuswerten erfolgrei-
cher und nicht erfolgreicher Maßnahmen und Instru-
mente auf intra- und interkommunaler sowie auf
internationaler Ebene.
Nutzung bestehender oder Initiierung neuer Plattfor-
men für den interkommunalen bzw. internationalen
Austausch vonVerwaltungsstellen, die bei der Integra-
tion von Kreativräumen in die Stadtplanung entschei-
dend beteiligt sind.
Initiierung undVerstetigung vonArbeitstreffen zum
verwaltungsinternenAustausch auf kommunaler Ebe-
ne. Übertragung von Erfahrungen zu den Querschnitts-
themen der räumlich-planerisch relevantenAspekte
von Kultur- und Kreativwirtschaft.
Dienststellenbeteiligung der Kulturämter bei Pla-
nungsverfahren mit Relevanz für Kreativräume.
Wirkung, Lösungsansatz
Trotz individuell graduell unterschiedlicherAusgangs-
bedingungen und Problemstellungen können gelunge-
ne Lösungsansätze, Strategien und Instrumente
bundesweit übertragen werden.Andernorts gescheiter-
te Bemühungen sollten, bei vergleichbaren Rahmen-
bedingungen, überarbeitet oder nicht angewendet wer-
den.
Durch klare Zuständigkeiten innerhalb der kommuna-
lenVerwaltungen kann eine effiziente Bearbeitung von
Sachverhalten mit Kultur- und Kreativbezug erfolgen
und können die Interessen und Belange bei Planungs-
und Genehmigungsverfahren angemessen berücksich-
tigt werden.
Durch den verwaltungsinternenAustausch zeigen sich
Synergiepotenziale und werden nutzbar.Arbeitsabläufe
können dadurch in ihrer Effizienz gesteigert werden.
Verstetigung desAustauschs und Zusammenschluss
z. B. alsVerbände zur Interessenvertretung vor Politik
undWirtschaft.
VorhandeneAnsätze in Köln
InterkommunalesArbeitstreffen zurIntegration
von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen
in die Stadtplanung, Köln
Im Rahmen der Erarbeitung der vorliegenden Studie
„Integration von Kreativräumen in die Stadtplanung“
wurde ein interkommunalesArbeitstreffen mitVertre-
tern undVertreterinnen der Stadtverwaltungen Köln
und Hamburg veranstaltet. DieTeilnehmenden werden
sich um eineVerstetigung und Erweiterung desAus-
tausches bemühen.
Referenzen aus anderen Städten, übergeord-
nete Konzepte und Vorgaben
DeutscherStädtetag, Deutschland
Interessenverband deutscher Kommunen, der u. a. den
Erfahrungsaustausch der Mitgliedsstädte und die Erar-
beitung von Konzepten für neue kommunalpolitische
Herausforderungen betreibt.
www.staedtetag.de
Connective Cities, weltweit
Internationale Städte-Plattform für nachhaltige Ent-
wicklung, u. a. zumThema integrierte Stadtentwick-
lung.
www.connective-cities.net

71
United Cities and Local Governments, weltweit
Globales Städtenetzwerk für nachhaltige Stadtent-
wicklung
www.uclg.org
PLATFORMA– Local & Regional International
Action, Europa
Paneuropäische Koalition von 30 Lokal- und Regio-
nalverwaltungen zumWissensaustausch und gegensei-
tigem Lernen sowieVertretung undAnwaltschaft auf
EU-Ebene.
http://platforma-dev.eu
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner-
halb des Katalogs
1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik
2.1 Übergeordnete räumlich-strategische Planungs-
konzepte
2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren
3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle
3.3 Genehmigungspraxis
3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativ-
räume
Austausch von Erfahrungen undAuswer-
ten von Maßnahmen und Instrumente auf
intrakommunaler, interkommunaler sowie
internationaler Ebene.
PLATFORMAPartner 2008 - 2018

© Selim Sudheimer für die Hamburg Kreativ Gesellschaft

GENEHMIGUNGSPRAXIS
Problem,Ausgangslage
Viele Regelungen undVorgaben unterliegen der Bun-
des- oder Ländergesetzgebung, wodurch sie sich einer
individuellenAuslegung auf kommunaler Ebene ent-
ziehen.
Bei den zuständigen kommunalen Behörden für die
Genehmigung von kreativen Nutzungen bestehen den-
nochAuslegungsspielräume bei derAnwendung (bau-
ordnungs-) rechtlicher Regelungen undVorgaben:
Eine besonders enge und restriktiveAuslegung kann
dazu führen, dassVeranstaltungen oder bauliche Nut-
zungen verhindert oder nur in eingeschränkter Form
realisiert werden können.
Eine weniger engeAuslegung beiAnträgen zeigt, dass
mehr möglich ist, als oft angenommen wird.
Aufgrund der oftmals geringen personellen Kapazitä-
ten innerhalb derVerwaltung sowie der großenAnzahl
involvierter Genehmigungsinstanzen kommt es teil-
weise zu langen Bearbeitungszeiten bei Genehmi-
gungsverfahren(vgl. KLUBKOMM 2015, S. 27).
Maßnahme, Instrument
Berücksichtigung der vorhandenenAuslegungs- und
Ermessensspielräume bei der Genehmigung von kul-
tur- und kreativwirtschaftlichen Nutzungen und Zwi-
schennutzungen inVerbindung mit einem einheitlich-
enVorgehen bei vergleichbaren Sachverhalten, um
Fairness undVerlässlichkeit für alleAntragstellenden
zu gewährleisten.
Erfassen, Sammeln undAustauschen von Daten zu
Genehmigungsverfahren durch die Stadtverwaltung
und die (potenziellen)Antragsteller (Betreiber,Veran-
stalter etc.) zurVerwendung als Präzedenzen / Refe-
renzen für bestehende Lösungsansätze.
Einrichten einer zentralen, kompetentenAnlaufstelle,
Beirat oder Gremium innerhalb derVerwaltung zur
Reduzierung derAnzahl an Genehmigungsinstanzen
und dem personellenAufwand insgesamt.Vereinfa-
chung derAntragstellung durch Digitalisierung.
Wirkung, Lösungsansatz
Ermöglichen von unkonventionellen, bedarfsgerechten
Lösungen bei der Genehmigung von Kreativräumen
undVeranstaltungen, unter Berücksichtigung der rele-
vanten Sicherheitsaspekte.
Zuverlässigkeit und Planungssicherheit für dieAntrags-
teller durch Gleichbehandlung und größtmögliche
Transparenz.
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
VorhandeneAnsätze in Köln
Kulturentwicklungsplanung Köln 2019:
Genehmigungspraxis
In der KEPwird vorgeschlagen, Kunst und Kultur in
denVeedeln durchAusnahmeregelungen in der Geneh-
migungspraxis zu stärken. Innerhalb der städtischen
Verwaltung und bei den für die Genehmigung von
Kunst und Kultur im öffentlichen Raum zuständigen
Ämtern muss ein Bewusstsein dafür geschaffen wer-
den, dass Kunst und Kultur gewünscht und gebraucht
werden.
(vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 57).
www.kulturentwicklungsplan.koeln
Referenzen aus anderen Städten, übergeord-
nete Konzepte und Vorgaben
Projekt “Model Space”, Berlin
Das Projekt “Model Space” zielt auf dieVereinfachung
der rechtlichen und verwaltungspraktischen Rahmen-
bedingungen für informelle Kulturnutzungen in öffent-
lichen Freiräumen unter besonderer Berücksichtigung
kleinteiliger, jugendkultureller und musikbezogener
Nutzungen. Das Projekt wurde 2018 von der Clubcom-
mission Berlin in Kooperation mit jungenVeranstal-
tungskollektiven der Free OpenAir Szene, derTU
Berlin sowie der Hochschule fürWirtschaft und Recht
Berlin und ausgewählten Bezirksämtern durchgeführt.
Das Projekt umfasst die Kartierung,Testnutzung, wis-
senschaftliche Evaluierung und langfristige Entwick-
lung von öffentlichen Freiflächen in Berlin als nicht-
kommerzielle und anmeldefrei bzw. -vereinfacht nutz-
bare Musikflächen. Durch die Schaffung solcher Mu-
sikflächen und denAnreiz unbürokratischer, legaler
3.3
74

Rahmenbedingungen sollen insbesondere ein großer
Teil der bislang illegal durchgeführten Spontan-Mu-
sikveranstaltungen auf ausgewiesene Orte kanalisiert,
Lärmkonflikte reduziert undVerwaltung wie Ord-
nungsbehörden entlastet werden.
modelspaceproject.de
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner-
halb des Katalogs
2.4 Steuerungsmöglichkeiten durch Bebauungspläne
2.5 Immissionsschutzrechtliche Regelungen
2.6 Baulich-technischer Schallschutz und Planungs-
recht
3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung
3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle
5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungsma-
nagement
75
Berücksichtigung vonAuslegungs- und
Ermessensspielräumen bei der
Genehmigung von Nutzungen
und Zwischennutzungen.
Projekt „Model Space“ Berlin, Darstellungen des Verfahrensab-
laufs

ÖFFENTLICHKEITSARBEIT UND
MARKETING FÜR KREATIVRÄUME
Problem,Ausgangslage
Eine organisierte Interessenvertretung von Kultur-
schaffenden und Kreativen gegenüber Politik,Verwal-
tung und Öffentlichkeit ist teilweise nicht vorhanden
bzw. nicht im erforderlichen Maße qualifiziert.
Teilweise fehlendes Bewusstsein für stadtgesellschaft-
lichenWert von Kreativräumen oder Unkenntnis über
bestehende Einrichtungen. In Einzelfällen ablehnende,
intolerante Haltung von Einzelpersonen aus der Nach-
barschaft mit der Intention die Nutzung als Kreativ-
raum zu verhindern, z. B. durch Klagen.
Maßnahme, Instrument
Kultur- bzw. Stadtmarketing ermöglichen eine aktive
Werbung für dasAngebot von Kreativräumen.
Öffentlichkeitsarbeit durch Kampagnen undAktionen,
in Zusammenarbeit der Stadtverwaltung und den Be-
treiberInnen, tragen zu einer positiven Darstellung von
Kreativräumen in der Öffentlichkeit bei.
Proaktive Maßnahmen durch die BetreiberInnen (z. B.
von lärmemittierenden Nutzungen) fürToleranz und
positiveWahrnehmung in der Nachbarschaft.
Wirkung, Lösungsansatz
Verbesserte Übersicht überVeranstaltungen undAnge-
bote.
Steigerung vonToleranz und Rückhalt in der Stadtge-
sellschaft durch umfassende Information über die Kre-
ativräume, deren Betreiber, Programm etc.
Förderung von bürgerschaftlichem Engagement zum
Erhalt von Kreativräumen, z. B. durch Petitionen.
Austausch und Dialog zwischen BetreiberInnen und
Öffentlichkeit. FrühzeitigesVermeiden von Konflikten
durch Kommunikation und Eindämmen einer Be-
schwerdementalität.
Schaffen von Potenzialen für neue Zusammenarbeit,
Teilhabe undVernetzung mit positiverWirkung ins
Quartier.
VorhandeneAnsätze in Köln
Gästelistenplätze fürAnwohner, Köln
Verschiedene Kölner Clubs /Theater ermöglichen den
AnwohnerInnen vergünstigte oder kostenfreie Eintritte
zu denVeranstaltungen zur Steigerung derAkzeptanz.
Kulturentwicklungsplanung Köln 2019:
Kulturmarketing
Das Kulturmarketing ist eine von drei sog. Sofortmaß-
nahmen, die kurzfristig umgesetzt werden sollen. Ein
professionelles Kulturmarketing soll künftig die ganze
Vielfalt städtischer und freier Kulturangebote über die
Stadtgrenzen hinaus, aber auch innerhalb Kölns kom-
munizieren. Es soll für die Kölner Kultur geworben
werden; zugleich soll Kultur als Standortfaktor für das
Stadtmarketing genutzt werden
(vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 47).
www.kulturentwicklungsplan.koeln
Referenzen aus anderen Städten, übergeord-
nete Konzepte und Vorgaben
Open Club Day, Europa
BeimTag der offenen Club-Tür öffnen in ganz Europa
Clubs ihreTüren und laden ein, hinter dieTresen und
Bühnen zu schauen. Dadurch soll ein Bewusstsein bei
NachbarInnen, lokalen KulturakteurInnen,Verwaltung
und Politik für die kulturelle, wirtschaftliche und sozia-
le Bedeutung der Musik-Clubs geschaffen werden.
www.openclubday.com
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner-
halb des Katalogs
2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren
2.8 Kartierung von bestehenden Kreativräumen
3.1 Austausch und Zusammenarbeit derVerwaltung
3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle
3.5 Konfliktprävention, Konfliktmanagement und
Mediation
4 Organisation undVernetzung
3.4
76

77
Steigerung von Toleranz und Rückhalt
gegenüber Kreativräumen durch Dialog,
Austausch und Marketing.
Fotodokumentation zum Open Club Day
© Brigitte Ramseyer
© Brigitte Ramseyer© Unbekannt
©Alexandre Dell’Olivo

KONFLIKTPRÄVENTION, KONFLIKT-
MANAGEMENT UND MEDIATION
Problem,Ausgangslage
Außerhalb von Kreativräumen bzw. im umliegenden
öffentlichen Raum kommt es insbesondere bei nächtli-
chen Musik-Veranstaltungen zu Konflikten mitAn-
wohnerInnen.
Lärmbelastung, aber auchVerschmutzung oderVanda-
lismus durch die BesucherInnen sindAnlass für Be-
schwerden, dieAuseinandersetzungen mit dem Ord-
nungsamt oder der Polizei zur Folge haben und in Ein-
zelfällen sogar zu Unterlassungsklagen führen können.
Verschärft wurde die Problematik insbesondere durch
das 2013 in Kraft getretene Nichtraucherschutzgesetzt
in Nordrhein-Westfalen
(vgl. KLUBKOMM 2015, S. 11).
Maßnahme, Instrument
Bauliche und architektonische Lösungen zurVermei-
dung eines langenAufenthaltes von BesucherInnen im
Umfeld von Kreativräumen nach 22 Uhr, unterWah-
rung des Nichtraucherschutzes.
Sicherstellen des Einhaltens von Regeln und Grenz-
werten (Lautstärke, Ordnung und Sauberkeit) durch
den Einsatz privater Sicherheits- und Ordnungsdienste
imAuftrag bzw. auf Kosten der BetreiberInnen vor,
während und nachVeranstaltungen.
Wiederherstellen der Sauberkeit (auch über das unmit-
telbare Umfeld oder denAußenbereich hinaus) durch
den Einsatz privater Reinigungsdienste imAuftrag
bzw. auf Kosten der BetreiberInnen.
Aktionen und (künstlerische) Interventionen zum
Schaffen eines Bewusstseins bei den BesucherInnen
für die Bedürfnisse derAnwohnerInnen und für die
möglichen Konsequenzen von Beschwerden für den
Betrieb des Kreativraums.
Einrichten eines Beschwerdetelefons bzw. einer Kom-
munikationsstelle vor Ort für dieAnwohnerInnen.
Kooperation und direkter Kontakt zwischen Betreibe-
rInnen und Ordnungsamt für eine zügige Entschärfung
von Konflikten.
Mediation im konkreten Konflikt- und Beschwerdefall,
ggf. auch Einsatz von vor Ort präsenten, professionel-
len, spezialisierten MediatorInnen im Bereich des
Nachtlebens, um einer Eskalation (Einschalten der Po-
lizei oder rechtlicheAuseinandersetzung) vorzubeugen.
Wirkung, Lösungsansatz
NachhaltigesVermeiden von Konflikten und friedliche
Koexistenz von Kreativräumen undWohnnutzungen in
der Nachbarschaft, durch ein verantwortungsbewusstes,
rücksichtsvollesVerhalten der BesucherInnen.
Positive Einstellung derAnwohnerInnen durch verbes-
serte Sauberkeit im öffentlichen Raum und zügiges Be-
heben von Störungen.
AussöhnendeVermittlung zwischen BetreiberInnen,
NutzerInnen undAnwohnerInnen im konkreten Kon-
fliktfall.
Ausbleiben von juristischenAuseinandersetzungen,
Veranstaltungsabbruch oder Schließung des Betriebs.
Referenzen, übergeordnete Konzepte und
Vorgaben
FairKiez, Berlin
Programm zur Durchführung vonAktionen und Inter-
ventionen im öffentlichen Raum mit dem Ziel eine
Aufmerksamkeit bei den BesucherInnen in Berliner
Ausgehvierteln für die Bedürfnisse derAnwohner zu
schaffen und sie zu denThemen Lärm undVerschmut-
zung/Müll zu sensibilisieren. Z. B. durch den gemein-
samenAuftritt von Pantomime-KünstlerInnen und
KommunikatorInnen oder im Rahmen der Kampagne
„Seid fair im Kiez, wir wohnen hier“ durchVideopro-
jektionen an touristisch stark frequentierten Standorten
(u. a.Warschauer Brücke).
https://mein.berlin.de/projects/fair-kiez/
Les Pierrots de la Nuit, Paris
Künstlerische Intervention zur Sensibilisierung von
NachtschwärmerInnen.
Mediation bei Konflikten zwischen NutzerInnen, Be-
treiberInnen,AnwohnerInnen und öffentlicher Hand.
http://www.lespierrotsdelanuit.org/
3.5
78

Nachbürgermeister, Mannheim
und Night Czar, London (UK)
Professionelle Mediation und Präsenz vor Ort, durch
gewählte MediatorIn, um einer Konflikteskalation vor-
zubeugen. Zusätzlich Kommunikation undVernetzung
der Kreativszene,Verwaltung, Politik und Stadtgesell-
schaft.
startup-mannheim.de/ein-jahr-nightmayor-mannheim;
www.scroll.london.gov.uk/24hourlondon/
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente
innerhalb des Katalogs
2.5 Immissionsschutzrechtliche Regelungen
2.6 Baulich-technischer Schallschutz und Planungs-
recht
3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle
3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativ-
räume
79
Nachhaltiges Vermeiden bzw. Lösen von
Konflikten für eine friedliche Koexistenz
von Kreativräumen und benachbarten
Wohnnutzungen.
Fair.kiez, Berlin, Darstellungen der Projekthomepage

ORGANISATION
UND VERNETZUNG
VON KULTURSCHAFFENDEN
UND KREATIVEN
4

ORGANISATION UND VERNETZUNG VON
KULTURSCHAFFENDEN UND KREATIVEN
Problem,Ausgangslage
Einzelakteure / -unternehmer aus dem Bereich der
Kultur- und Kreativwirtschaft erfahren vielfach eine
ablehnende Haltung seitens Investoren, Banken oder
Behörden. Die Berücksichtigung von undAuseinan-
dersetzung mit Einzelakteuren ist aufwändig und zeit-
intensiv. Es fehlt oftmals auch an Erfahrungen bei der
Beurteilung derAnliegen. Mehrere kleine einzelneAk-
teure finden für ihre Interessen oftmals nicht angemes-
sen Gehör, sie werden nicht als kreditwürdig oder li-
quide genug einstuft, Projekte oder Unternehmenskon-
zepte werden als unsicher oder wenig erfolgverspre-
chend beurteilt. Daher kann es zum Scheitern vonVor-
haben zur Entwicklung und zum Erhalt von Kreativ-
räumen kommen wie z. B. des Erwerbs und Umbaus
von Immobilien oder derAushandlung neuer Mietprei-
se in einem heterogenen Künstlerhaus.
Maßnahme, Instrument
Organisation von Kulturschaffenden und Kreativen
mit zentralenAnsprechpartnernInnen als Genossen-
schaften,Vereine, Stiftungen, Gemeinschafen, Grup-
pen, Netzwerke etc. für die Übernahme von Bauher-
renaufgaben, Miet- und Pachtangelegenheiten, Interes-
senvertretung, Förderanträgen etc.
Schaffen einer Beratungsstelle innerhalb derVerwal-
tung für die Organisationsformen von Kulturschaffen-
den und Kreativen, besonders in deren Gründungs-
und Konsolidierungsphase.
Dokumentation undVeröffentlichung von Best-Practi-
ce Beispielen.
Förderung und Unterstützung von organisierten Zu-
sammenschlüssen Kulturschaffender im Rahmen der
kommunalen Möglichkeiten (z. B. gezielte Berück-
sichtigung beiVergabe /Veräußerung von Liegen-
schaften).
Wirkung, Lösungsansatz
Durch die Organisation von Kulturschaffenden mit
zentralenAnsprechpartnern erhalten diese eine Interes-
senvertretung gegenüberVermietern, Investoren, Ban-
ken oder Behörden. Dadurch wird ihre
Verhandlungsposition gestärkt und dasVertrauen er-
höht.
Durch die Überführung mehrerer Einzelakteure in eine
gemeinschaftliche Rechtsform ergeben sich Chancen
wie z. B. neue wirtschaftliche Betätigungsmöglichkei-
ten (u. a. die Beteiligung anAusschreibungen), Einnah-
mequellen (durchAnleger), Fördermöglichkeiten,
Auftrags- und Qualifizierungsmöglichkeiten, die für
einzelneAkteure ohne entsprechende Rechtsform nicht
zugänglich sind.
Innerhalb der durch die gemeinsame Rechtsform ge-
schaffenen Gemeinschaft bestehen vielfache Möglich-
keiten zum Erfahrungsaustausch und zur
Effektivitätssteigerung z. B. durch Synergieeffekte und
die gemeinschaftliche Nutzung von Infrastruktur etc.
Organisations- und Kommunikationsmöglichkeiten
können geschaffen werden und z. B. für die selbstorga-
nisierte Herrichtung der Räumlichkeiten genutzt wer-
den.
Aufgrund der vorhandenen gemeinschaftlichen und so-
zialen Komponente erfahren Zusammenschlüsse von
Kulturschaffenden und Kreativen und deren Bau- bzw.
Umbautätigkeiten in vielen Fällen eine höhereAkzep-
tanz beiAnwohnern / Öffentlichkeit als Bauprojekte
von Investoren.
VorhandeneAnsätze in Köln
Klubkomm Köln
Der 2010 gegründeteVerein KLUBKOMM –Verband
Kölner Clubs undVeranstalter e.V. ist der Interessen-
verband Kölner Clubs undVeranstalter. Zu den vielfäl-
tigen Mitgliedern zählen Macher, DJs,Agenturen sowie
BetreiberInnen von Bars, Kneipen, Clubs und Hallen.
DerVerein soll zu einer besseren öffentlichenWahr-
nehmung derAkteure des urbanen Nachtlebens und der
Nachtökonomie beitragen.
www.klubkomm.de
Referenzen aus anderen Städten,
übergeordnete Konzepte und Vorgaben
Genossenschaft fux eG, Hamburg
Aus der ehemaligenViktoria-Kaserne in Hamburg-Al-
tona wurde durch das Engagement von über 200 als
Genossenschaft zusammengeschlossenen Personen ein
4
82

dauerhaft gemeinschaftlich betriebener Produktionsort
für Kunst, Kultur und Gestaltung, Gewerbe und Bil-
dung, kleine Firmen sowie soziale Organisationen.
Durch die Genossenschaft wurde das denkmalge-
schützte Gebäude der Kaserne 2015 aus städtischem
Besitz gekauft und anschließend saniert, umgebaut
und erweitert.
www.fux-eg.org
Genossenschaft fürurbane Kreativität eG, Berlin
Die Genossenschaft für urbane Kreativität unterstützt
innovative Stadtentwicklungsprojekte, bei denen sich
kreative Ideen, Macher und Finanzierungsmodell
nachhaltig ergänzen. Ziel ist es, nach fairen Grundsät-
zen nachhaltige, soziale und kulturelle Projekte in Ber-
lin zu ermöglichen. Durch die Genossenschaft wurde
mit dem Holzmarkt eine der letzten Brachlandschaften
am Spreeufer urban, kulturell und nicht zuletzt wirt-
schaftlich revitalisiert.
www.gukeg.de
Clubcommission Berlin
Der 2000 gegründeteVerband der Berliner Club-, Par-
ty- und Kulturereignisveranstalter e.V. ist zumVorbild
ähnlicher Initiativen in allen deutschen Großstädten
geworden. Die Clubcommission setzt sich mit derzeit
über 140 Mitgliedern und Netzwerkpartnern für die
Unterstützung und Förderung der Berliner Club-, Fes-
tival-, Open-Air-, Party- und Kulturereignisveranstal-
ter ein.
www.clubcommission.de
Bürgerstiftung Rohrmeisterei, Schwerte
1999 übernahmen der „Kunstverein Schwerte“ und der
„Jugendtheaterverein 5,4“ die Ruine der denkmalge-
schützten Pumpstation von der Stadt Schwerte. 2003
erfolgte die Neueröffnung als das von einer Bürgerstif-
tung getragene Kulturzentrum Rohrmeisterei. Diese
stellt ihre Räumlichkeiten für kulturelle und gemein-
nützigeVeranstaltungen mietfrei zurVerfügung.
www.rohrmeisterei-schwerte.de
Baugruppe fürkulturelles Gewerbe FRIZZ23,
Berlin
Das Gewerbe- /Wohnbauprojekt FRIZZ23 in der süd-
lichen Friedrichstadt wurde in einer Kombination aus
Wettbewerb und Konzeptvergabeverfahren entwickelt
und an eine Baugruppe für kulturelles Gewerbe verge-
ben. Der Neubau enthält gewerbliche Nutzungen der
Bereiche Kunst, Kreativwirtschaft und Bildung, wel-
che mit einemWohnanteil kombiniert wurden.
www,.frizz23.com
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente
innerhalb des Katalogs
1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik
1.3 Erbbaurecht
2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren
3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle
3.4 Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für Kreativ-
räume
5.2 Raumbezogene Förderprogramme
83
Organisation und Vernetzung zur Interes-
senvertretung gegenüber Vermietern, In-
vestoren, Banken oder Behörden.
Frizz 23, Berlin, Darstellungen der Lage im Stadtraum
© Berliner Großmarkt GmbH / DeadlineArchitekten

BEREITSTELLUNG
VON KREATIVRÄUMEN
UND DEREN FÖRDERUNG
5

FLEXIBLE
NEUBAUSTRUKTUREN
Problem,Ausgangslage
Kulturschaffende und Kreative benötigen für ihreTä-
tigkeiten oft eine individuelleAusstattung. Spezifische
Anforderungen sind imVorfeld derVermietung unklar
oder verändern sich mit der Zeit, weshalb die Räum-
lichkeiten flexibel gestaltbar sein sollten. Die Nutzung
vonAtelierräumen bringt, je nachTätigkeit teilweise
eine erhebliche Beanspruchung von Oberflächen und
Raumausstattung mit sich.
Kulturschaffende und Kreative bevorzugen für ihre
Nutzungen daher oftmals ehemalige Industrie- oder
Gewerbeimmobilien, die aufgrund bestehender Raum-
größen eine große Flexibilität bei der Nutzung und
Ausstattung ermöglichen.
Neubauten sind demgegenüber oft weniger flexibel.
Maßnahme, Instrument
Bereitstellung von Strukturen im Neubau, die der Fle-
xibilität und ggf. Robustheit alter Bausubstanz ähneln:
Überlassen eines (veredelten) Rohbaus durch den Bau-
träger an die NutzerInnen. Der Rohbau kann grundle-
gende Strukturen wie tragendeWände,Treppen, Fen-
ster,Außentüren oder Dacheindeckung umfassen. Der
restliche Innenausbau, ggf. die technischeAusstattung
(Wasser, Elektrizität, Datenleitungen, nutzungsspezifi-
sche Einbauten etc.) und Grundrissgestaltung durch
nicht-tragendeWände bleibt den zukünftigen Nutze-
rInnen überlassen und kann entsprechend deren Bedar-
fen und Fähigkeiten vorgenommen werden. Bei Neu-
vermietungen bleibt es den Mietern überlassen, ob be-
stehende Innenausbauten übernommen werden oder
ein Ersatz nach eigenen Bedürfnissen erfolgen soll.
Bereitstellung von Gebäuden oder Räumen in Modul-
bauweise oder (temporären) Containerbauten.
Wirkung, Lösungsansatz
Flexible, wandelbare, aneignungsfähige und gestaltba-
re Räume ermöglichen kreativeArbeitsweisen und
Nutzungen.
Durch denVerzicht auf kostspielige Einbauten und
Ausstattungen kann eine relativ günstigeVermietung
erfolgen, die NutzerInnen können entsprechend der fi-
nanziellenAusstattung über Umfang und Zeitpunkt der
weiterenAusstattung der Räumlichkeiten entscheiden.
Durch die bedarfsgerechteAusstattung entsteht ein en-
ger Bezug zum Objekt und ein verantwortungsvoller
Umgang.
Referenzen, übergeordnete Konzepte und
Vorgaben
Object ONE, Deventer(NL)
Im Rahmen einesWettbewerbs entwickelte das nieder-
ländische Büro Space & Matter einen Entwurf für ein
Gebäude mit einer multifunktional nutzbaren Struktur
(Smartframe), welche einen individuellen, mit den zu-
künftigen NutzerInnen abgestimmten Endausbau er-
möglicht. DasAngebot richtet sich an eine Zielgruppe
mit hohenAnsprüchen an Flexibilität undVielfalt. Das
Gebäude soll einen robusten Rahmen für ein Lebens-
umfeld mit Kultur, Gemeinschaft und Unternehmertum
geben.
www.spaceandmatter.nl/objectone
Ateliercontainerin derRakete Dreispitz, Basel (CH)
Die vorgefertigten Containermodule für Büros undAte-
liers in der „Rakete“ auf dem Dreispitz-Areal sind aus-
gestattet mitWänden aus rohen Gipsplatten und Böden
aus rohen Spanplatten. Die Oberflächen können frei ge-
staltet, wodurch die Räume unterschiedlich nutzbar
sind.
www.rakete-dreispitz.ch/projekt-rakete
Grundbau und Siedler, Hamburg
Grundbau und Siedler ist ein Konzept für experimen-
tellenWohnungsbau von BeLSozietät fürArchitektur
aus Köln, das für die Internationalen Bauausstellung
IBAHamburg erarbeitet und umgesetzt wurde. Im er-
sten Schritt wurde den künftigen Bewohnern der
Grundbau als tragendes Skelett mit allen Installations-
strängen und demTreppenhaus zurVerfügung gestellt.
Im zweiten Schritt konnten die Bewohner ihreWohn-
ungen errichten, die Grundrisse gestalten und dadurch
einen unmittelbaren Bezug zu ihrer eigenenWohnung
gewinnen.
www.internationale-bauausstellung-hamburg.de
www.bel.cx
5.1
86

Ähnliche Maßnahmen und Instrumente
innerhalb des Katalogs
2.2 Entwicklung von Kreativquartieren
2.3 Planungskooperation und Beteiligungsverfahren
5.2 Raumbezogene Förderprogramme
5.3 Zwischennutzungen und Zwischennutzungsma-
nagement
87
Bereitstellung individuell ausgestatteter,
flexibel gestaltbarer, aneignungsfähiger
und robuster Räumlichkeiten.
Grundbau und Siedler, Hamburg
Rohbau, Möglichkeit zum Eigenausbau
© Foto: Götz Wrage © BeLSozietät fürArchitektur
Grundbau und Siedler, Hamburg
MöglicheAusbauformen, Eigenausbau durch NutzerInnen

RAUMBEZOGENE
FÖRDERPROGRAMME
Problem,Ausgangslage
Die dauerhafteAnmietung bzw. der Erwerb von geeig-
neten Räumlichkeiten ist für viele Kulturschaffende
und Kreative, aufgrund des angespannten Immobilien-
marktes und den damit verbundenen hohen Preisen –
insbesondere in zentralen innerstädtischen Lagen –
nicht zu leisten. Im Umkehrschluss wird der zentrale
Stadtraum von kapitalstarken und bereits etablierten
Filial- und Franchise-Unternehmen übernommen, wor-
unter dieVielfalt leidet.
Die potenzielle Nutzbarkeit von Standorten in City-
Randbereichen bzw. gesamtstädtischen Randbereichen
und ehemals gewerblich geprägten Gebieten durch
Kulturschaffende und Kreative, steht der zunehmende
Entwicklungsdruck desWohnungsmarktes gegenüber.
Neben hohen Boden- und Mietpreisen entstehen auch
für denAusbau und die Herrichtung bestehender
Räumlichkeiten hohe Kosten, die eine Schwelle für
dieAneignung und Nutzung darstellen.
Insgesamt sind viele NutzerInnen aus dem kulturellen
und kreativen Bereich auf Fördermittel und anderwei-
tige finanzielle Unterstützungen angewiesen.
Maßnahme, Instrument
Nutzung von bestehenden raumbezogene Förderpro-
grammen von Bund, Land, Region oder Kommunen.
Raumbezogene Förderprogramme ermöglichen durch
spezifische Kriterien und einen begrenzten Geltungs-
bereich einen individuellen und bedarfsgerechten Zu-
schnitt der Förderung zur Begegnung lokaler
Problemstellungen.
Gefördert werden können z. B. dieAnmietung und Er-
tüchtigung von Räumlichkeiten oder die Realisierung
von Projekten mit Raumbezug.
Wirkung, Lösungsansatz
Erhalt bestehender kultureller / kreativer Nutzungen
und Sicherung des Fortbestandes.
Ermöglichen neuer kultureller / kreativer Nutzungen
und Entwicklung neuer Räume.
Sicherung von Inhalt und Qualität der Nutzung durch
Förderkriterien, wodurch z. B. Programminhalte für die
Öffentlichkeit und somit eine positiveWirkung ins
Viertel oder eine Nutzungsvielfalt und -mischung ge-
währleistet werden können.
VorhandeneAnsätze in Köln
ProjektförderungAteliers, Köln
Im Sinne einerAtelierausbauförderung der Stadt Köln
wird der Ein- undAusbau vonAtelierräumen zur Nut-
zung durch professionelle Künstlerinnen und Künstler
gefördert. Die geförderten Räume müssen in Köln ge-
schaffen und vomVermieter langfristig fürAtelierzwe-
cke überlassen werden.
www.stadt-koeln.de/Projektförderung
Bauunterhaltung undTechnikförderung derfreien
Szene, Köln
Gruppen und Institutionen der Kölner Freien Szene, die
private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen
Raum für die kulturelleArbeit nutzen, werden bei Bau-
maßnahmen z. B. im Zusammenhang mit Brandschutz,
Lüftung, Sanitäranlagen, technischerAusstattung oder
Barrierefreiheit gefördert.
ratsinformation.stadt-koeln.de/Bauunterhaltung_und-
_Technikförderung
Lärmschutzfonds fürfreie Kulturinstitutionen und
Musikclubs, Köln
Ab 2019 stellt die Stadt Köln Fördermittel für die bau-
liche Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen bei frei-
en Kulturinstitutionen und Musikclubs mit lärmemit-
tierenden Nutzungen sowie für die Entwicklung und
Umsetzung von Konzepten, die den Lärmschutz betref-
fen zurVerfügung.
www.stadt-koeln.de/Lärmschutzfonds
5.2
88

Referenzen aus anderen Städten,
übergeordnete Konzepte und Vorgaben
Kreativ.Quartiere Ruhr, Ruhrgebiet
Das aufTeilräume des Ruhrgebiets begrenzte Förder-
programm wird durch das Ministerium für Kultur und
Wissenschaft des Landes NRWfinanziert und vom eu-
ropean center for creative economy konzeptionell ge-
staltet und durchgeführt. Gefördert werden
künstlerische Projekte, Projekte zur Stärkung derAr-
beits- und Lebensbedingungen von KünstlerInnen und
Kommunikationsprojekte.Antragsberechtigt sind öf-
fentlicheAkteure sowie privateAkteure aus kulturel-
len und kreativen Branchen.
www.e-c-c-e.de/kreativquartiere-ruhr
Dritte Orte – HäuserfürKulturund Begegnung in
ländlichen Räumen, NRW
Mit dem Förderprogramm werden durch das Ministe-
rium für Kultur undWissenschaft neue konzeptionelle
Ansätze für die kulturelle Infrastruktur und deren Um-
setzung im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens ge-
fördert.
www.mkw.nrw/dritte-orte
FrankfurterProgramm zurFörderung des Um-
baus leerstehenderRäume fürKreative, Frankfurt
a. M.
Durch dieVergabe einer städtischen Umbauförderung
für leerstehende Räume und die anschließende Nut-
zung der Flächen durch Kreative sollenAnreize für Ei-
gentümerInnen geschaffen werden, eine Instandset-
zung und Modernisierung auch für möglicherweise
nur vorübergehende Nutzungen durchzuführen.
www.stadtplanungsamt-frankfurt.de
Bestandsoptimierungsprogramm, Berlin:
Vergabe von Mietsubventionen für privateAnbieter
von Probe- undArbeitsräumen durch die Berliner Se-
natsverwaltung für Kultur und Europa. Hiermit soll
frei arbeitenden professionellen Künstlerinnen und
Künstlern die Nutzung bestehender Räume privater
Anbieter ermöglicht werden, wovon sie bisher durch
deren Größe und Mietpreis ausgeschlossen waren.
https://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerder-
programme/arbeitsraeume/
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente inner-
halb des Katalogs
2.1 Übergeordnete räumlich-strategische
Planungskonzepte
2.2 Entwicklung von Kreativquartieren
2.9 Kartierung potenzieller Flächen und Räume
3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle für die
Kultur- und Kreativwirtschaft
5.1 Flexible Neubaustrukturen
5.3 Zwischennutzungen und
Zwischennutzungsmanagement
89
Individuelle und bedarfsgerechte
Unterstützung durch raumbezogene
Förderprogramme.
Kreativ.Quartiere Ruhr:Art Space, Essen, gefördert 2015
© Foto: Vladimir Wegener/ecce
Kreativ.Quartiere Ruhr: atelier automatique_expansion, Bochum
gefördert 2017
© Foto: Sebastian Becker/ecce

ZWISCHENNUTZUNGEN UND
ZWISCHENNUTZUNGSMANAGEMENT
Problem,Ausgangslage
Leerstehende Immobilien und minder- oder ungenutz-
te Flächen stellen Potenzialräume dar, die sich oft für
eine temporäre kreative Nutzung eignen.
Langfristige Leerstände wirken sich in vielerlei Hin-
sicht negativ auf die Umgebung aus. Probleme wie
Vandalismus,Trading-Down oder verringertes Sicher-
heitsempfinden werden begünstigt.
Eine zeitlich befristete Nutzung von leerstehenden Im-
mobilien durch Kreative kommt aufgrund der fehlen-
den Bereitschaft von Seiten der Eigentümer oft nicht
zustande. Insbesondere besteht dieAngst vor einer
nicht mit dem Eigentümer abgesprochenenVersteti-
gung der Nutzung bzw. einer langfristigenVerände-
rung der Nutzungsart.
Ungeklärte oder unbekannte Eigentumsverhältnisse
bei den Immobilien erschweren die Initiierung einer
neuen Nutzung bzw. Zwischennutzung.
Maßnahme, Instrument
Einrichten einer kommunalen Zwischennutzungsagen-
tur bzw. einer ähnlich gelagerten Koordinierungsstelle
zurVermittlung privater Objekte sowie als vertrauens-
würdiger Zwischenmieter,Ansprech- undVertrags-
partner gegenüber Privateigentümern.
TemporäreVermietung,Verpachtung oder abgaben-
freieVergabe städtischer Immobilien und Flächen wie
z. B. Brachen.
Errichten und Nutzen von temporären, mobilen Bauten
wie Containern für die Zwischennutzung.
Beratung bei rechtlichen Fragen und Mitwirken bei
derVertragsgestaltung.
Wirkung, Lösungsansatz
Vertrauensbildung zwischen Eigentümern und Kreati-
ven.
Aufstellen und Durchsetzen von klar definierten Rah-
menbedingungen für die Laufzeit der Nutzung.
Sicherung von Bedarfsansprüchen des Eigentümers
nach der Zwischennutzung oder auch Ermöglichen von
Folgeverträgen nach erfolgreicherTestphase.
Schaffen von Nischen zurAneignung durch Kreative.
Ermöglichen von Experimentierfeldern zumAustesten
von neuen, innovativen Nutzungskonzepten.
Bestandssicherung für leerstehende Immobilie durch
eine Nutzung und dadurchVerhinderung einer Schädi-
gung der Bausubstanz undVorbeugen von negativen
sozioökonomischenAuswirkungen für das Umfeld.
Steigerung des wirtschaftlichen und v. a. ideellenWer-
tes von Immobilien und Straßenzügen.Adressbildung
durch Pioniernutzungen.
Aktive Steuerung der Stadtentwicklung durch gezielte
Leerstandsaktivierung.
VorhandeneAnsätze in Köln
Kulturentwicklungsplanung Köln 2019:
Zwischennutzungsmanagement
Etablierung eines Zwischennutzungsmanagements als
Teil des Raummanagements. Es soll leerstehende Räu-
me und Flächen identifizieren, sie auf Möglichkeiten
der Nutzbarmachung für Kunst und Kultur prüfen, bei
Zwischennutzungen zwischen Eigentümern und Kul-
turschaffenden vermitteln und ggf. als vertrauenswürdi-
ger Zwischenmieter für private Immobilienbesitzer
fungieren
(vgl. Kulturentwicklungsplanung 2019, S. 57).
www.kulturentwicklungsplan.koeln
Referenzen aus anderen Städten, übergeord-
nete Konzepte und Vorgaben
Zwischennutzung Bonn
Das Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB) ver-
waltet rund 522 Liegenschaften und 1035 Objekte.
Davon stehen derzeit etliche leer. EinenTeil dieser
nicht genutzten Immobilien bietet das SGB für eine ge-
werbliche Zwischennutzung - das heißt nicht zuWohn-
zwecken - zu günstigen Konditionen an. DieVermie-
tungen erfolgen vorrangig an Interessenten, die kultu-
relle oder soziale Nutzungen anstreben.
Die Miete ist aufgrund des Zustands der Objekte ver-
5.3
90

handelbar. Für gemeinnützige, kulturelle und/oder so-
zialeVereine, Sportvereine sowieTräger der Jugend-
hilfe oderWohlfahrtspflege gelten mit Blick auf die
Miete Sonderkonditionen. Betriebskosten und Instand-
haltung trägt der Mieter im Rahmen eines üblichen
Gewerbemietvertrages (unbefristet, 3 Monate Kündi-
gungsfrist). Im Falle einer Nutzungsänderung obliegen
die hierfür erforderlichen Planungs-, Genehmigungs-
und Herrichtungsleistungen dem Mieter.Temporäre
und einfach rückbaubare Umgestaltungen in und an
den Gebäuden – im Falle von Zwischennutzungen und
soweit rechtlich grundsätzlich zulässig – sind erlaubt.
Begehungen (ggf. mitArchitekten o.Ä.) sind möglich.
Auf der Internetseite der Stadt Bonn ist eine aktuelle
Liste der Mietobjekte mitAnsprechpartner aufgeführt.
www.bonn.de/zwischennutzung
ZwischennutzungsagenturWuppertal
Ziel derAgentur, die mit Mitteln aus den Städtebauför-
derungsprogrammen „StadtumbauWest“ und „Soziale
Stadt“ finanziert wurde, war auf der einen Seite die
Sensibilisierung von Eigentümern leerstehender La-
denlokale für den Mehrwert von Zwischennutzungen
und auf der anderen Seite dieVermittlung von Laden-
flächen an interessierte Zwischennutzer, um letztlich
dem Niedergang traditioneller Geschäftslagen entge-
gen zu wirken. Bis Ende 2009 konnten so insgesamt
76 temporäre oder dauerhafte Nutzungen vermittelt
werden.
www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/Wupper-
tal_Zwischennutzungsagentur
Camelot Europe
Camelot Europe ist ein privatwirtschaftliches Unter-
nehmen, das sich auf Leerstellenmanagement und
Baustellensicherheit in ganz Europa spezialisiert hat.
Über eine kartenbasierte Internetplattform werden im
Auftrag der Eigentümer leerstehende Objekte im
„Hauswächterkonzept“ zur temporären Nutzung als
Arbeits- undWohnraum vermittelt. Durch die Bele-
bung und regelmäßige Kontrolle des Gebäudes sollen
Vandalismus und Hausbesetzungen verhindert werden.
Die Nutzung wird daher zu günstigen Mietpreisen ge-
währt. Zu den Gebäuden zählen z. B. Feuerwehren,
Polizeistationen, Bürogebäude oder andere öffentliche,
private oder gewerbliche Gebäude.
https://de.cameloteurope.com
KreativraumagenturDresden
Die Kreativraumagentur möchte die Suche von Räum-
lichkeiten fürAkteure der Kultur- und Kreativwirt-
schaft erleichtern. Dazu entwickelt sie Räume und
vermittelt die Raumangebote an potenzielle Nutzer.
Zielstellung ist die Bereitstellung von preiswerten
Räumen für die Kreativwirtschaft.
www.kreativraumagentur.de
Rakete Dreispitz, Basel
Anlage aus vorgefertigten Containermodulen für Bü-
ros undAteliers im Gewerbe- und Kreativquartier
Dreispitz in Basel.Als „mobile Immobilie“ soll das
Konzept an anderen Stellen desAreals mehrfach um-
gesetzt werden. DieVorteile werden darin gesehen,
dass die Container-Anlage günstig zu erstellen und
ebenso günstig zu vermieten ist und dass sie Fluktuati-
on und Flexibilität bei derVermietung ermöglicht.
www.rakete-dreispitz.ch/projekt-rakete
Zwischennutzung der„Lamentofläche“ im Kreati-
vquartierMünchen
Im Kreativquartier vergibt die Münchner Gewerbehof-
undTechnologiezentrumsgesellschaft mbH alsAnker-
mieter Zwischennutzungen für 4-5 Jahre an Kultur-
und Kreativwirtschaft. DieVergabe erfolgt auf Grund-
lage eines Regelwerkes und einesVergabekriterienka-
talogs.
www.muenchen.de/Lamentoflaeche
Ähnliche Maßnahmen und Instrumente
innerhalb des Katalogs
1.1 Strategische und aktive Liegenschaftspolitik
2.1 Übergeordnete räumlich-strategische
Planungskonzepte
2.2 Entwicklung von Kreativquartieren
2.9 Kartierung potenzieller Flächen und Räume
3.2 Beratungs- und Koordinationsstelle
3.3 Genehmigungspraxis
91
Schaffen von Nischen zurAneignung
durch Kreative im Rahmen einer
Leerstandsaktivierung.

HANDLUNGS-
EMPFEHLUNGEN
FÜR KÖLNER
STANDORTE
C

DREI KÖLNER
STANDORTE
ZurVeranschaulichung einerAnwendung des Maß-
nahmenkatalogs wurden die folgenden drei Kölner
Standorte beispielhaft dargestellt und untersucht:
– Hallen Kalk, Köln-Kalk,
– Kulturbaustein, Heliosgelände, Köln-Ehrenfeld,
– Ehemalige Dorfschule und Simultanhalle,Areal
VolkhovenerWeg, Köln-Volkhoven /Weiler.
Für diese drei Fallbeispiele wurden Handlungsempfeh-
lungen erarbeitet.
Die Standorte weisen unterschiedliche Größenordnun-
gen,Ausgangssituationen und Entwicklungsperspekti-
ven auf.Teilweise bestehen bereits kreativ und kul-
turell genutzte Räume, die es zu sichern gilt, oder es
besteht ein großes Potenzial und Interesse für die Ent-
wicklung entsprechender Nutzungen.
Im Rahmen einer vergleichenden Gegenüberstellung
derAusgangssituation wurden verschiedeneAspekte
und Charakteristika, wie die räumlichen und planeri-
schen Rahmenbedingungen, die ehemaligen, die beste-
henden und die geplanten Nutzungen sowie die betei-
ligtenAkteure dargestellt.
Es wurden bestehende und ggf. zu erwartende Kon-
flikte und Probleme deutlich. Hieraus ließen sich
Handlungserfordernisse ableiten, zu denen Handlungs-
empfehlungen formuliert wurden. Die Handlungsemp-
fehlungen beziehen sich imWesentlichen auf die Maß-
nahmen und Instrumente des Maßnahmenkatalogs. Es
erfolgte eine Konkretisierung in Bezug auf dieAnwen-
dung für den jeweiligen Standort. Zur weitergehenden
Erläuterung sind die übergeordneten textlichen Be-
schreibungen des Maßnahmenkatalogs heranzuziehen.
94
Ehemalige Dorfschule und Simultanhalle
Areal Volkhovener Weg
Köln-Volkhoven/Weiler
Kulturbaustein Helios
Heliosgelände
Köln-Ehrenfeld
Hallen Kalk
Köln-Kalk

95

ALLGEMEINE UND ÜBERGEORDNETE
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Ergänzend zu den fallspezifischen Handlungsempfeh-
lungen für die drei ausgewählten Kölner Standorte be-
stehen allgemeine und übergeordnete Handlungserfor-
dernisse zur Integration von Kreativräumen und kultu-
rellen Raumbedarfen in die Stadtplanung Kölns.
Besonders die unter Kapitel 3, Kommunikation intern
und extern (Seite 68-79) aufgeführten Maßnahmen
sind möglichst übergreifend umzusetzen. Dabei hängt
eine erfolgreiche Umsetzung maßgeblich vom politi-
schenWillen, der Haushaltslage und der personellen
und finanziellenAusstattung der jeweiligen Fachämter
ab.
Für alle weiteren Maßnahmen des Katalogs liegt die
Entscheidung bei derVerwaltung, ob diese jeweils be-
darfsgerecht und bezogen auf einen konkreten Einzel-
fall zum Einsatz kommen sollen, oder im Sinne einer
generellenVerbesserung der Integration von Kreativ-
räumen in die Stadtplanung im Falle vergleichbarer
Aufgabenstellungen / Planungen übergeordnet ange-
wendet werden sollen.
Konkret wird unter Kapitel 3 eine stärkere Berücksich-
tigung von Kreativräumen und kulturellen Raumbe-
darfen bei der Planung und Genehmigung empfohlen,
sowie die Einrichtung einer übergeordneten Stelle zur
Beratung, Koordination und (temporäreren) Raumver-
mittlung, wodurch sich die Rahmenbedingungen für
die Sicherung und die Entwicklung von Kreativ- und
Kulturräumen in Köln grundlegend verbessern wür-
den.
Der vorliegende Maßnahmenkatalog stellt eine um-
fangreiche, jedoch nicht als abgeschlossen zu betrach-
tendeAuflistung von Maßnahmen und Instrumenten
dar. Generell ist bei der Betrachtung konkreter Fallbei-
spiele stets der gesamte Katalog auf seineAnwendbar-
keit zu prüfen. Für die folgenden drei Kölner Fallbei-
spiele stellen die beschriebenen Maßnahmen Hand-
lungsoptionen bezogen auf den aktuellen Sach-, Pla-
nungs-, und Entwicklungsstand dar. Bei einer Änder-
ung derAusgangsbedingungen können weitere Maß-
nahmen erforderlich werden.
96
Hallen Kalk

97
Heliosgelände Volkhovener Weg

FALLBEISPIEL01
HALLEN KALK
98

99

HALLEN KALK
AUSGANGSSITUATION
Stadträumliche Lage
DasAreal befindet sich im rechtsrheinischen Stadtteil
Köln-Kalk, Quartier Kalk-Süd zwischen Neuerburg-
straße,Wiersbergstraße, Christian-Sünner-Straße und
Dillenburger Straße. Die Entfernung zum Stadtzen-
trum (Hauptbahnhof / Dom) beträgt ca. 4,5 km.
Das Gebiet ist durch die Stadtbahnlinien 1 und 9 sowie
über die Busse 159, 179 und 193 mit dem übrigen
Stadtgebiet und dem Zentrum verbunden. Der Bus-
und Stadtbahnhaltepunkt Kalk Kapelle befindet sich
rd. 500 m nördlich desAreals, mehrere Bushaltestellen
der Linie 193 sind in weniger als 100 m zu erreichen.
Am rd. 700 m entfernten Haltepunkt KölnTrimborn-
straße besteht zudemAnschluss an den S- und Regio-
nalbahnverkehr der Deutschen Bahn.
Größe Gesamtareal / Flächen für kulturelle
und kreative Nutzungen
Das ehemals industriell genutzte Plangebiet umfasst
7,7 ha. Die nach derzeitigem Planungsstand für mögli-
che kulturelle Nutzungen vorgesehenen Bestandshal-
len 58 (vorgesehene NutzungWerkstätten) und 63
(vorgesehene NutzungWerkstätten,Ateliers, Gastro-
nomie) verfügen über eine Grundfläche von 3.990 m²
bzw. 1.440 m². Der aktuelle Entwurfsstand sieht dar-
über hinaus die Umnutzung weiterer Bestandsgebäude
zu kulturellen Zwecken sowie Neubauten für Gewerbe
undAteliers vor.
Geschichte Hallen KalkAreal
Das gesamte Gelände war ab den 1850er JahrenTeil
des Produktionsstandortes des Maschinenbauherstel-
lers Klöckner Humboldt DeutzAG (KHDAG). Ende
der 1990er Jahre wurde die Produktion durch die KHD
AG im Bereich des Plangebiets aufgegeben. Das Ma-
schinenbau-Unternehmen McNally Bharat Enginee-
ring (MBE später Cologne Engineering) führte die
Produktion in den Hallen 70 und 71 bis 2016 fort.
Im Rahmen des wirtschaftlichen Strukturwandels
musste der Produktionsstandort des Industrieanlagen-
und Motorenherstellers Klöckner-Humboldt-DeutzAG
in Köln-Kalk in den 1990er-Jahre nahezu komplett
aufgegeben werden. Die Flächen des Unternehmens
wurden sukzessive an die Stadt übertragen. Durch ein
von der Stadt Köln beschlossenesVerkaufs-,Vermie-
tungs- undVerpachtungsmoratorium für den Bereich
zwischen Rolshover Straße,Wiersbergstraße, Kalker
Hauptstraße und nördlich der Dillenburger Straße ver-
blieb dasAreal in städtischem Eigentum. Die Übertra-
gung und der langfristigeVerbleib der Flächen in städ-
tischem Besitz stellten eine richtungsweisende Ent-
scheidung für die zukünftigen Entwicklungen dar.
Eigentums- und Mietverhältnisse
Das gesamteAreal befindet sich im Besitz der Stadt
Köln.
Stadtteil / Entwicklung
Innerhalb der Umgebung fand in den letzten Jahren ein
Transformationsprozess statt. Im Osten der Hallen wur-
den ehemalige großflächige Industrie- und Gewerbe-
bauten in kleinere Einheiten unterteilt, die heute durch
Gewerbetreibende, Handwerksbetriebe oder Dienstleis-
ter genutzt werden. Darüber hinaus siedelten sich süd-
lich der Dillenburger Straße neue Industrie- und
produzierende Gewerbebetriebe in teilweise großflächi-
gen Neubauten an.
Teile der unmittelbar nördlich des Plangebiets gelege-
nen Kaiserin-Theophanu-Schule befinden sich aktuell
im Umbau, einzelne Klassenräume wurden temporär in
Container verlegt.
Generell ist seit einigen Jahren eine zunehmende
Wohnbautätigkeit in Kalk im Gange. Ehemalige Indus-
trieflächen (Robertstraße), Gewerbe- und Dienstleis-
tungsflächen (Kaufhof- und Maltesergelände) werden
derzeit wohnbaulich entwickelt. Der Kalker Süden ent-
wickelt sich somit immer mehr vom Industrie- und Ge-
werbestadtteil hin zu einemWohnstandort.
Nutzungen der Umgebung
Die Umgebung der Hallen Kalk ist durch eine Mi-
schung aus großmaßstäblichen industriellen und ge-
werblichen Nutzungen im Süden und einer kleintei-
ligerenWohnbebauung mit kleineren Ladenlokalen und
Gastronomiebetrieben im Norden geprägt.Westlich des
Areals befinden sich großeVerwaltungsbauten, nörd-
lich befindet sich das Gelände einer Schule.
Nutzungen auf demAreal der Hallen Kalk
In der Halle 59 wird dieAbenteuer Halle Kalk durch
die Jugendzentren Köln gGmbH betrieben.Teilbereiche
derVerwaltungsbauten im südlichen Randbereich des
Plangebietes an der Dillenburger Straße sind vermietet.
Im westlichen Randbereich des Plangebiets, befinden
sich an der Neuerburgstraße Grundstücke und kleinere
Gebäude, welche von denVereinen grenzenlos gärten
100

101
77
76
Museum
Ludwig
75
Schauspiel
Köln
Pflanzstelle
Vision e.V.
Bildungscampus
Erzbistum Köln
71 70
60
Erlebnis inklusiv e.V.
63
58
Lager
Roncalli
59
Abenteuer
Hallen
e.V. undVision e.V. (zwischen-) genutzt werden.
ObwohlTeilbereiche des Plangebietes genutzt werden,
überwiegt in der Flächenbilanz und in derAußenwir-
kung der Gebäude der Leerstand.
Städtebauliche Bedeutung
DasAreal der Hallen Kalk stellt eine erhebliche Chan-
ce für den Stadtteil und dessenWeiterentwicklung dar.
Die Nachnutzung der beeindruckenden historischen
Industriearchitektur und die Öffnung des jahrzehnte-
lang abgeschottetenAreals bieten das Potenzial einer
städtebaulichen Entwicklung mit großer Strahlkraft.
Die Potenziale des Gebäudebestandes sind aufgrund
ihrer Größe undWeitläufigkeit enorm.
Halle 58, ca. 3.990 m2:
Größtenteils Leerstand. Der sü dliche Bereich des Ge-
bäudes,ist als Bü rogebäude ausgebildet. EinTeilbe-
reich derVerwaltungsräume wird als Büro genutzt.
Halle 59, ca. 2.984 m2:
In dem Industriebau wird dieAbenteuerhalle Kalk von
der Jugendzentren Köln gGmbH betrieben.
Halle 60 ca. 3.688 m2:
Aktuell Leerstand. Zukünftig ist eine Nutzung durch
denVerein Erlebnis inklusiv e.V. angedacht.
Halle 63 ca. 1.440 m2:
Aktuell Leerstand. Südlich der Halle befinden sich klei-
nere, ebenfalls leerstehende Lagergebäude.
Verwaltungsgebäude
Dillenburger Str 63, 65, 69:
Größtenteils Leerstand.Teilbereiche der ehemaligen
Verwaltungsgebäude der Klöckner-Humboldt-Deutz
AG werden nachgenutzt.
Halle 70 ca. 10.022 m2, Halle 71 ca. 7.094 m2:
Aktuell Leerstand. Die beiden in Nord-Süd Richtung
ausgerichteten, großflächigen Hallen 70 und 71 sind
besonders prägend innerhalb des ehemaligenWerkare-
als.
Schrägluftbild des Gesamtareals der Hallen Kalk, Darstellung der Nutzungen

Planungen in der Umgebung
Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln weißt einen
Großteil desAreals als Industriefläche aus. Die Hallen
59 und 60 sind als Gemeinbedarfsfläche eingetragen,
im nördlichen Randbereich des Geländes ist eine
Grünfläche eingetragen, welche Neuerburgstraße und
Wiersbergstraße miteinander verbindet und zwischen
demAreal der Hallen Kalk und der nördlich angren-
zenden Kaiserin-Theophanu-Schule liegt.
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht noch kein Bebauungs-
plan für das Gesamtareal. Für den nördlichenTeil des
Betrachtungsraumes gilt seit 2015 der rechtskräftige
Bebauungsplan „Wiersbergstraße“ 70449 / 09. Dieser
erstreckt sich zwischen Neuerburgstraße,Wiersberg-
und Christian-Sünner-Straße. Der Plan umfasst den
Schulstandort der Kaiserin-Theophanu-Schule an der
Kantstraße, einen geplanten öffentlichen Grünzug in
Ost-West Richtung und dieAbenteuerhallen Kalk als
Jugendeinrichtung.
Beteiligungs- und Planungsverfahren
Im Jahr 2017 wurden drei interdisziplinäre Planungs-
teams mit der Erstellung eines städtebaulichen Kon-
zeptes für den gesamten Betrachtungsraum einschließ-
lich der Entwicklung von Nutzungsvorschlägen für die
einzelnen Bestandshallen und Freiflächen beauftragt.
Im Rahmen des öffentlichen, dialogisch angelegten,
kooperativen städtebaulichenWerkstattverfahrens be-
standen umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten für
die Öffentlichkeit.
Der Siegerentwurf des Planungsteams um BeLSozie-
tät fürArchitektur wurde anschließend in Form einer
Machbarkeitsstudie überarbeitet und weiterentwickelt.
Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie wurde erneut
durch eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung flan-
kiert.
Die Belange von Kulturschaffenden und Kreativen
wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
ebenso berücksichtigt wie die spezifischenAnforde-
rungen anderer NutzerInnen. Besonders derWille der
lokalenAkteure zu einer vielfältigen, kulturellen und
kreativen Nutzung des östlich gelegenen Innenhofes
wurde deutlich.
Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens begonnene
enge Kommunikation mit denAkteuren vor Ort sollte
im weiterenVerfahren fortgesetzt werden, um deren
Bedarfe und spezifischen Kenntnisse der lokalen Gege-
benheiten soweit möglich in die Planungen einfließen
zu lassen.
Städtebauliches Planungskonzept,
Entwurfsbeschreibung der Machbarkeits-
studie
Entsprechend der aktuellen städtebaulichen Planung
sollen die Hallen Kalk zu einem Quartier mit umfang-
reichenAngeboten für die Öffentlichkeit entwickelt
werden. Besonders im Bereich der Freiraumhalle, ei-
nem innovativen Freiraum mit zahlreichenAngeboten
aus den Bereichen Sport, Kommunikation,Aufenthalt
etc., ist ein hohes Maß an Interaktionspotenzial mit
dem ansonsten dicht bebauten städtischen Umfeld zu
erwarten.
Maßgeblich für dieWeiterentwicklung der Hallen Kalk
ist die Erhöhung der Zugänglichkeit des Gebietes, der
Erhalt der industriellen Identität, eine hohe Nutzungs-
mischung und die Schaffung neuen Freiraums. Über
eine weitestgehend autofreie, fußläufige Erschließung
und die Mischung der Nutzungen soll Gemeinschaft-
lichkeit und Urbanität entstehen. Die Mischung aus Be-
standsgebäuden und Neubauten unterstreicht das
vielfältige Erscheinungsbild.
Der als Park gestaltete Freiraum, welcher die Hallen im
Westen, Norden und Osten umgibt, soll Grünflächen
bieten, die innerhalb des dicht bebauten Stadtteils
Köln-Kalk dringend gebraucht werden. Ergänzt werden
diese durch den öffentlichen Raum der Freiraumhalle,
hier sind Nutzungen wie ein Marktplatz, Gewächshaus,
eine Boule Bahn etc. vorgesehen.
Für die Belange von Kulturschaffenden und Kreativen
sind besonders die zu erwartenden Entwicklungen im
Bereich des Innenhofs im östlichen Bereich des Quar-
tiers relevant. Dieser zeichnete sich in allen Planungs-
ständen durch eine hohe Nutzungsvielfalt aus.
Nutzungen aus dem kulturellen und kreativen Bereich
sollen dementsprechend hier konzentriert werden. Die
hofförmigeAnordnung der bestehenden Industriehallen
bietet vielfältige Möglichkeiten für gewerbliche und
kulturelleAngebote,Werkstätten,Ateliers und Gastro-
nomie. Ergänzt werden sollen die neuen Nutzungen
durch das bestehendeAngebot derAbenteuerhallen.
Für den gesamten Bereich des Innenhofs besteht somit
das Potenzial eines vielfältigen Ortes, welcher durch
die bereits bestehende, aktive Bürgerschaft und lokale
102
HALLEN KALK
PLANUNGSPROZESS

103
BeL
Werkstätten/
Ateliers/
Gastronomie
Wohnen
Arbeiten
Arbeiten
Arbeiten
Arbeiten
Werkstätten
Ateliers/
Kultur/
Werkstätten
AbenteuerHallen
ErlebnisInklusive.V.
Ateliers
KITA
Visione.V.
Freiraumhalle
MuseumDomiD
Quartierspark
Spielplatz
SchauspielKöln
MuseumLudwig
Markthalle
Bolzplatz
Gewächshaus
Gastronomie
Gewerbe
Gewerbe
Werkstätten
Werkstätten
Boule
Vorplatz
DomiD
Garten
Quartiersstraße
Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Weiterentwicklung der Hallen Kalk als Modelldarstellung
KünstlerInnen genutzt und bespielt werden kann.
ImVerlauf des Beteiligungsverfahrens etablierte sich
für den knapp 12.000 m²großen Innenbereich und die
darauf liegenden bzw. die diesen umgebenden Gebäu-
de der Begriff „Kulturhof“. Der industrielle Charakter
soll erhalten bleiben, die großzügige Dimensionierung
des umbautenAußenraums trägt wiederum zurVerbes-
serung der Freiflächenbilanz innerhalb des gesamten
Quartiers bei.
Betreiber, Nutzerinitiativen,
Akteurskonstellation
Aufgrund des aktuellen Planungsstandes (Machbar-
keitsstudie) können noch keine Betreiber und Nutzer
genannt werden. Die Planungen sehen nach jetzigem
Stand den Erhalt aller bestehenden Nutzungen (Aben-
teuerhalle, Pflanzstelle,Vision e.V.) an ihrem jetzigen
Standort bzw. in der direkten Umgebung vor.
Das Museum DOMiD, Dokumentationszentrum und
Museum über die Migration in Deutschland e.V.,
kommt während der Bearbeitung der Machbarkeitsstu-
© BeLSozietät fürArchitektur

die als Nutzung für die Halle 70 ins Spiel. Für die Hal-
le 60 wird von einer Nutzung durch denVerein Erleb-
nis inklusiv e.V. ausgegangen, welcher Sport, insbe-
sondereTrendsportarten, als inklusivesAngebot für
Menschen mit und ohne Behinderung bietet.
Kulturschaffenden und Kreativen sollen wie beschrie-
ben Räumlichkeiten im östlichen Bereich desAreals
zurVerfügung gestellt werden.
Organisation und Vernetzung der lokalen
Akteure
Das langfristig angelegteVerfahren der Öffentlich-
keitsbeteiligung festigte das vielfältige Netzwerk loka-
ler und überlokalerAkteursgruppen, Initiativen, Inter-
essensgemeinschaften undVereine. Diese sind den
Themenfeldern Kunst und Kultur, Soziales, Integrati-
on, Inklusion, Quartiersentwicklung, Ökologie und
Naturschutz zuzuordnen. Zu nennen sind hierzu z. B.:
Bürgerinitiative Hallen Kalk; Bürgerinitiative Mehr
Grün in Kalk, Leitbild Köln 2020, Geschichtswerkstatt
Kalk e.V., Integrationshaus e.V.; Kulturhof e.V. i.G.,
KUNTs e.V., Chris Mock, parto gUG, STADTRAUM
5und4 e.V., Stiftung KalkGestalten,Vision e.V. und
weitere.
Interessenslagen
Gemeinsame Interessen der lokalenAkteure sind die
Reduzierung der versiegelten und bebauten Fläche zu-
gunsten von mehr Grünflächen, die Minimierung des
motorisiertenVerkehrs innerhalb desAreals und die
baldmöglichste Zwischennutzung des sogenannten
Kulturhofs.
Vielfach wurde die Forderung einer langfristig ge-
meinwohlorientierten Entwicklung des Gesamtareals
möglichst in Form einer Genossenschaft, Bürgerstif-
tung o.ä., sowie die Berücksichtigung aller Einkom-
mensgruppen bei der Mietpreisgestaltung gestellt.
Deutlich wurde die ablehnende Haltung gegenüber
hochpreisigen Entwicklungen im BereichWohnen und
Arbeiten und einer rein kommerziellen Nutzung der
Hallen 70 und 71.Teilweise bestanden generell ableh-
nende Haltungen gegenüber baulichen Entwicklungen
innerhalb des Plangebiets oder unrealistischeVorstel-
lungen zur Nachnutzung der Gebäude.
Zwar sind die Interessenslagen zunächst im baulichen
Bereich sowie in der Sozialverträglichkeit und Ge-
meinwohlorientierung angesiedelt, doch kommen die
Forderungen auch den Entwicklungsmöglichkeiten von
kulturell genutzten Räumlichkeiten innerhalb desAre-
als zugute. Besonders die vielfältige Nutzungsmi-
schung des Quartiershofs bzw. des Kulturhofs, mit
einem Mix ausAteliers undAusstellungsräumen,Ver-
anstaltungsräumen und Gastronomie sowie niedrig-
schwelligen Zwischennutzungsmöglichkeiten stellte
eine der gemeinsamen Forderungen allerAkteure dar.
Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens
Das seit Frühling 20017 andauernde öffentliche Beteili-
gungsverfahren zurWeiterentwicklung der Hallen Kalk
fand im Sommer 2019 seinen vorläufigenAbschluss.
Das öffentlicheWerkstattverfahren hatte dazu beigetra-
gen, die Planungen mit den lokalen Gegebenheiten ab-
zugleichen und entsprechend denAnforderungen der
BürgerInnen und den lokalen Bedarfen weiterzuentwi-
ckeln. Zwischen den unterschiedlichen Interessensla-
gen wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
vermittelt, die vorgestellten Planungen wurden entspre-
chend denAnregungen mehrfach überarbeitet.
Für den Bereich der Kulturschaffenden und Kreativen
kann zusammengefasst werden, dass die Schaffung zu-
sätzlicherAngebote anWerkstätten,Ateliers und Kul-
turräumen sowie deren räumliche Konzentration im
Bereich der Freiraumhalle und besonders im Kulturhof
begrüßt wird. Es besteht derWunsch nach einer bald-
möglichen Zwischennutzung der Flächen.
Bereits zum aktuellen Planungsstand der Machbarkeits-
studie besteht seitens der Kulturschaffenden und Krea-
tiven ein stadtweites Interesse an den Entwicklungen,
besonders bezogen auf dieVerfügbarkeit von Flächen
für kulturelle, kreative und künstlerische Nutzung.
Ausschlaggebend für die zukünftige Entwicklung wird
die Frage nach einem Entwicklungsmodell und Projekt-
trägern sein, bereits im Rahmen der Öffentlichkeitsbe-
teiligung wurde vielfach die Forderung nach
gemeinwohlorientiertenTrägern und Entwicklern ge-
stellt.
104

105
BeL
StrategischerPlan
Öffentliche
Grünfläche
2/3Arbeiten
VI-VII
Freilufthalle
Pflanzstelle
Visione.V.
Kita
Museum
Jugendeinrichtung
Gewerbe
1/3Wohnen
VII-VIII
© BeLSozietät fürArchitektur
Strategischer Plan
Der Strategische Plan fasst zumAbschluss des Beteili-
gungsverfahrens die Nutzungsverteilung zusammen.
Kulturelle und Kreative Nutzungen wieAteliers,Aus-
stellungs- undVeranstaltungsorte wurden imVerlauf
des gesamtenVerfahrens gefordert und dementspre-
chend in den Planungen vorgesehen. Im Strategischen
Plan sind diese unter der Bezeichnung Gewerbe zu-
sammengefasst.
Besonders im Bereich des Quartiershofs bzw. Kultur-
hofs findet sich eine räumliche Konzentration von Ge-
werbeflächen. Deren Lage eignet sich aufgrund der
räumlichenTrennung zurWohnnutzung imWesten des
Quartiers auch für lärmemmitierende Nutzungen wie z.
B. Musikspielstätten,Veranstaltungs- und Proberäume,
Clubs etc.
Die Bestandsgebäude decken die gesamte Bandbreite
von ehemaligenVerwaltungsbauten,Werkstattgebäu-
den, Lagerräumen bis hin zu großflächigen Industrie-
hallen ab und ermöglichen so die Berücksichtigung
unterschiedlicher Raumanforderungen.
Vorgesehen sind ebenso Ergänzungsbauten als Neubau-
ten welche einer kulturellen / kreativen Nutzung zuge-
führt werden sollen.
Strategischer Plan Hallen Kalk

106
Öffentliches Beteiligungsverfahren Hallen Kalk
Eine umfangreiche Dokumentation desVerfahrens und
der Beteiligungsergebnisse findet sich unter:
www.hallen-kalk.de

107
Innenraum der Halle 70

HALLEN KALK
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
1.
PROJEKTENTWICKLUNG UND
SICHERSTELLUNG EINER KULTUR-
UND KREATIVWIRTSCHAFTLICHEN
ZIELSETZUNG
Vergabeverfahren und Vergabekriterien
vergleiche Maßnahme 1.2, Seite 36
Handlungserfordernis
Durch dieAnwendung der unter 1.2 beschriebenen
Vergabeverfahren besteht die Möglichkeit, die Reali-
sierung der angestrebten, vielfältigen Nutzungsmi-
schung alsVergabekriterium zu definieren und somit
eine kulturelle Nutzung als Zielsetzung möglichst
langfristig zu sichern.
Handlungsempfehlungen
Von den beschriebenenVergabeverfahren (Konzept-
vergabe,Vergabe mit Festpreis, Bestgebotsverfahren)
bietet das Konzeptvergabeverfahren die umfangreichs-
ten Einflussmöglichkeiten auf die zukünftige Entwick-
lung und entkoppelt diese am stärksten vom Bestreben
nach reiner Gewinnmaximierung.
Zur Sicherstellung der Umsetzung der bestehenden
Planungen, welche sich besonders durch ihre Nut-
zungsmischung undVielfalt auszeichnen, stellt das
Konzeptvergabeverfahren somit ein geeignetes Instru-
ment dar.
Zunächst ist eine nähere Definition der kulturellen und
kreativen Nutzungen notwendig, welche auf dem ehe-
maligenWerksareal verortet werden sollen. Um diese
dem gesamtstädtischen und lokalen Bedarf entspre-
chend vorzunehmen, sind Fachämter und Fachaus-
schüsse sowie verschiedeneAkteure aus den Berei-
chen Kunst und Kultur zu beteiligen. Innerhalb der
Ausschreibung sollte der für kulturelle und kreative
Nutzungen vorgesehene Flächenanteil benannt wer-
den. Ebenfalls sollten kulturell zu nutzende Gebäude
bzw. Gebäudeteile räumlich definiert werden. Es be-
steht die Möglichkeit Festlegungen bezüglich der da-
für zu entrichtenden maximalen Mieten zu treffen.
Bei der Definition derVergabekriterien (Art der kultu-
rellen Nutzung, Flächenanteil,Verortung) ist zu be-
rücksichtigen, dassAusschreibungen zur
Konzeptvergabe in angemessenem Maße detailliert sein
sollten. Durch ein möglichst klares Programm bzw.
eineVorplanung können negativeAuswirkungen auf
benachbarte Baufelder ausgeschlossen werden. Jedoch
sind innerhalb derAusschreibung auch „Spielräume“
für eine möglichst großeVielfalt an Nutzungskonzep-
ten sinnvoll.
Im Falle der Hallen Kalk besteht bereits ein umfangrei-
ches Netzwerk an Initiativen,Vereinen und sonstigen
Akteursgemeinschaften, die Interesse an einer Nutzung
im Bereich des Kulturhofes haben. Bei derAusschrei-
bung sollten sich diese beteiligen, um gemeinsam mit
potenziellen Investoren, Bauträgern etc. bedarfsgerech-
te, realitätsnahe Konzepte zu erarbeiten.
Seitens derVerwaltung sind Qualitätskriterien für die
Bewertung der eingereichten Konzepte zu definieren,
welche eine Entwicklung im Sinne der im Beteili-
gungsverfahren erarbeiteten Planungen gewährleisten.
Eine Orientierung an vergleichbaren, bereits durchge-
führtenVerfahren und einAustausch mit den beteilig-
tenVerwaltungen ist hinsichtlich der Übertragung von
Erfahrungswerten sinnvoll.
Erbbaurecht
vergleiche Maßnahme 1.3 Seite 38
Handlungserfordernis
Erbbaurechte ermöglichen innerhalb einer durch
Wachstum und zunehmende Flächenverknappung ge-
kennzeichneten Stadt wie Köln die langfristige Siche-
rung von gesellschaftlich wichtigen kulturellen Räu-
men undAngeboten und deren Entkoppelung von ra-
sant steigenden Mietpreisen und Grundstückspekulatio-
nen für die Dauer des Erbbaurechtvertrags (meist 99
Jahre).
Handlungsempfehlungen
InAbstimmung mit dem Strategischen Plan, den Nut-
zungszuweisungen des architektonischen Konzeptes
und den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung
sind seitens derVerwaltungTeilbereiche bzw. Grund-
108

stücke zu definieren, welche als Erbbaurecht vergeben
werden sollen.
Im Falle einer beabsichtigten Nutzung dieser Flächen
durch Kulturschaffende und Kreative sind Fachämter
und Fachausschüsse aus den Bereichen Kunst und
Kultur zu beteiligen.
Je nach Planungsstand sind im Falle der Errichtung ei-
nes Neubaus durch den Erbbaurechtnehmer die am
Verfahren beteiligtenArchitekten miteinzubeziehen.
Vor Ort bestehende Initiativen,Vereine und sonstige
Akteursgemeinschaften haben im Rahmen der Öffent-
lichkeitsbeteiligung für den Bereich des Kulturhofs
bereits Nutzungsideen formuliert und sollten im Falle
einer geplanten Erbbaurechtsvergabe frühzeitig mit-
einbezogen und über ihre Möglichkeiten der Mitge-
staltung informiert werden.
Eine Kombination aus den bereits beschriebenenVer-
gabeverfahren und dem Erbbaurecht ermöglicht so-
wohl die Maximierung kommunaler
Steuerungsmöglichkeiten im Bereich derVergabe als
auch eine hoheAbsicherung von kulturellen Nutzun-
gen gegenüber rein marktwirtschaftlichen Interessen.
Durch dieVerwaltung ist proaktiv Kontakt zu Stiftun-
gen oder anderen Gesellschafts- bzw. Körperschafts-
formen aufzunehmen, welche in Ihrer inhaltlichen
Ausrichtung der geplanten Nutzungsmischung aus
Kultur, Gewerbe, Gastronomie, Dienstleistung und so-
zialenAngeboten entsprechen.
Kommunale Stadt- und
Projektentwicklungsgesellschaften
vergleiche Maßnahme 1.6, Seite 44
Handlungserfordernis
Die Hallen Kalk stellen durch ihre aktuell vorhande-
nen, umfangreichen Flächenreserven innerhalb der
Stadt Köln einAlleinstellungsmerkmal dar. Entspre-
chend den bestehenden Planungen soll ein relativ gro-
ßerAnteil der bedeutsamen Industriearchitektur
künftig kulturellen Nutzungen zugeführt werden. Da
sich dasAreal im städtischen Eigentum befindet, bietet
sich die Entwicklung durch eine kommunale Stadt-
und Projektentwicklungsgesellschaft an. Darüber hin-
aus könnte die Gesellschaft bzw. eine eigens zu grün-
dende Stelle oderTochtergesellschaft die Entwicklung,
Realisierung,Vermietung undVerwaltung der kulturell
und kreativ genutzten Flächen und Räume übernehmen,
um eine effektive Koordination der Räumlichkeiten
und deren bedarfsgerechteVergabe an MieterInnen aus
dem kulturellen Bereich und der Kreativwirtschaft
langfristig sicherzustellen.
Handlungsempfehlungen
Die beabsichtigteWeiterentwicklung der Hallen Kalk
zu einem urbanen Stadtbaustein mit vielfältigen Nut-
zungen und einem hohenAnteil an kulturell genutzten
Räumlichkeiten undAngeboten bietet das Potenzial,
um eine in Köln noch nicht vorhandene kommunale
Entwicklungsgesellschaft für Kreativräume und kultu-
relle Raumbedarfe zu initiieren und zu erproben.
Diese könnte zunächst dieTransformation der Hallen
Kalk begleiten und koordinieren, um sich perspekti-
visch gesamtstädtisch um die räumlichen Belange von
Kulturschaffenden und Kreativen zu kümmern.
Entwicklung eines Kreativquartiers
vergleiche Maßnahme 2.2, Seite 50
Handlungserfordernis
Im städtebaulichen Konzept sind im östlichenTeil des
Plangebiets (sog. Quartiershof bzw. Kulturhof) ver-
schiedene Nutzungen aus dem Bereich der Kultur- und
Kreativwirtschaft vorgesehen.Aufgrund der günstigen
Rahmenbedingungen wird empfohlen ein Kreativquar-
tier zu entwickeln.
DasAreal befindet sich in städtischem Besitz.Angren-
zend befindet sich keineWohnbebauung, entsprechend
den Planungen ist eine solche auch zukünftig im direk-
ten Umfeld des Hofes nicht vorgesehen. Die Gebäu-
desubstanz sowie die Räumlichkeiten eignen sich für
kulturelle und kreative Nutzungen. DasAreal weist
eine integrierte Lage mit guter ÖPNV-Anbindung auf.
Die Entwicklung eines Kreativquartiers in der Größe
des Kulturhofes stellt angesichts der zunehmend ange-
spannten Lage auf dem Immobilienmarkt und dem feh-
lendenAngebot an kulturell nutzbaren Räumen
innerhalb Kölns eine große Chance dar. Darüber hinaus
sind von einem vielfältigen, kulturell geprägten Ort in
109

dem verdichteten und durch komplexe Problemlagen
gekennzeichneten Stadtteil positive Impulse für das
Umfeld zu erwarten.
Handlungsempfehlungen
Zeitliche Priorisierung der Realisierung des Kreativ-
quartiers zu Beginn der baulichen Umsetzungsphase,
um die dort entstandenen positivenAnsätze zur
Adressbildung der Hallen Kalk zu nutzen. Durch die
damit einhergehende Erhöhung des Bekanntheitsgrads
desAreals ergeben sich vielfältige positive Effekte für
die Realisierung undVeräußerung der weiter westlich
vorgesehenen Baufelder.
Langfristige Etablierung des Kreativquartiers und des
Gesamtareals der Hallen Kalk als ein zentraler und
vielfältiger Ort im rechtsrheinischen Köln. Nutzung
der Strahlkraft desAreals für die weitere Entwicklung
des Kalker Südens.
LangfristigerVerbleib der Flächen in städtischem Be-
sitz. Gründung einer zentralen Koordinierungsstelle
(im Sinne einer kommunalen Entwicklungsgesell-
schaft für Kreativräume und kulturelle Raumbedarfe)
zur Koordinierung derVermietung und Organisation
der weiterenAbläufe.
Alternativ Überführung der Räumlichkeiten in eine
Genossenschaft der vor Ort tätigen kulturellen Nutze-
rInnen.Verwaltung, Organisation undAußendarstel-
lung des Kreativquartiers durch die Genossenschaft.
Planungskooperation und
Beteiligungsverfahren
vergleiche Maßnahme 2.3, Seite 52
Handlungserfordernis
Das bereits beschriebene, umfangreiche Beteiligungs-
verfahren ist maßgeblich mitverantwortlich für eine
abgestimmte, bedarfsgerechte Planung der zukünftigen
Entwicklung der Hallen Kalk, welche von den lokalen
Akteuren und der Öffentlichkeit getragen wird.
Um einen weiteren, positiven und konfliktfreienVer-
lauf in den kommenden Phasen der Detailplanung und
schrittweisen Umsetzung zu gewährleisten, sollte der
bereits organisierte und konsolidierte Kreis lokalerAk-
teure und Interessensgemeinschaften weiterhin in die
Planungen mit eingebunden werden. Dies erfordert ein
übergeordnetes, transparentes Konzept der Öffentlich-
keitsbeteiligung sowie spezifische, bedarfsgerechte Be-
teiligungsformen.
Besonders in Hinblick auf kulturelle und kreative Nut-
zungen bestehen spezifischeAnforderungen an die
Ausstattung von Räumen und Gebäuden, wodurch ein
erhöhterAbstimmungsbedarf mit den (potenziellen) zu-
künftigen NutzerInnen sowie Regelungsbedarf auf pla-
nerischer Ebene besteht.
Handlungsempfehlungen
Für die weitere Entwicklung der Hallen Kalk sollten
grundlegende Entscheidungen, im Sinne vonWeichen-
stellungen oder Meilensteinen, welche den Beginn ei-
ner weiteren Planungs- bzw. Umsetzungsphase mar-
kieren, stets durch eine geeignete Form der Öffentlich-
keitsbeteiligung begleitet werden.
Neben der Fortführung des bereits erfolgreich durchge-
führten Beteiligungsprozesses der Öffentlichkeit gilt es
im zukünftigenVerfahren, spezifischere Formen der
Beteiligung anzuwenden, um mit den sich stellenweise
bereits abzeichnenden zukünftigenAkteuren zielgerich-
tet zu abgestimmten Lösungen zu kommen.
VertreterInnen der Kultur- und Kreativwirtschaft soll-
ten als Experten und potenzielle zukünftige NutzerIn-
nen Mitglieder von verfahrensbegleitenden
Beratungsgremien sein. Dadurch wird dieTransparenz
zwischenVerwaltung / Politik und den lokalenAkteu-
ren gesteigert und potenziellen Konflikten vorgebeugt.
Interdisziplinäre Planungsteams aus Kulturschaffenden
/ Kreativen und StadtplanerInnen undArchitektInnen
gewährleisten Ergebnisse, welche städtebauliche und
architektonische Qualitäten mit den spezifischenAnfor-
derungen von NutzerInnen aus dem Kultur- und Krea-
tivbereich in Einklang bringen und sorgen langfristig
für eine gesteigerteAkzeptanz und Identifikation.
110

Steuerungsmöglichkeiten durch
Bebauungspläne
vergleiche Maßnahme 2.4, Seite 56
Städtebauliche Verträge
vergleiche Maßnahme 2.7, Seite 62
Handlungserfordernis
DasAufstellen eines Bebauungsplans ist, ebenso wie
damit ggf. verbundene städtebaulicheVerträge, meist
mit einem vorherigen Grundstücksverkauf an einen
Projektentwickler verbunden.
Generell stellt derVerbleib von kulturell genutzten
Gebäuden undArealen in kommunalen Besitz jedoch
eine bessereAusgangsbedingung für die Sicherung
undAufrechterhaltung einer langfristigen kulturellen
Nutzung dar.
Im Falle einerVeräußerung von Flächen entfällt für
die Kommune die Möglichkeit, die Entwicklungen ak-
tiv und im Sinne einer Integration von Kreativräumen
und kulturellen Raumbedarfen zu steuern. Bebauungs-
pläne (v.a.Angebotsbebauungspläne) bieten nur be-
grenzte Möglichkeiten, um eine kulturelle / kreative
Nutzung rechtlich zu fixieren.
DaVorhabenträger und Investoren vorrangig an einer
wirtschaftlichen Entwicklung interessiert sind, besteht
nur selten die Bereitschaft, die monetär weniger lukra-
tiven kreativen und kulturellen Nutzungen umzuset-
zen, welche oft auf öffentliche
Unterstützungsleistungen angewiesen sind. Der „stabi-
lisierendeWert“ kultureller Einrichtungen für die um-
gebendeWohnbevölkerung wird oftmals nicht
anerkannt.
Bezogen auf die Hallen Kalk ist zum jetzigen Zeit-
punkt nicht absehbar, ob ein Bebauungsplan aufge-
stellt wird und welche Bereiche desAreals innerhalb
des Geltungsbereichs liegen würden. Der Strategische
Plan verortet kulturelle Nutzungen überwiegend im
östlichen Bereich des Plangebietes (S. 108, unter Ge-
werbe geführt) in Bestandsgebäuden, was vermuten
lässt, dass für deren bauliche Realisierung kein Bebau-
ungsplan notwendig ist.Allerdings befinden sich in-
nerhalb der östlichen Hofrandbebauung zwei
Ergänzungsbauten, welche sich in Ihrer Geschossig-
keit deutlich vom Bestand unterscheiden und entspre-
chend der aktuellen Planung in einem Fall auch einer
kulturellen / kreativen Nutzung (Ateliers) zugeführt
111
Ostfassade der Halle 58

werden sollen. Bei den Ergänzungsbauten handelt es
sich wiederum umVorhaben, welche aufgrund ihrer
Komplexität dieAufstellung eines Bebauungsplans er-
fordern.
Handlungsempfehlungen
Durch die gezielteAnwendung bestehender Festset-
zungsmöglichkeiten der Baugesetzgebung (Gebietska-
tegorien) können Rahmenbedingungen geschaffen
werden, welche die Entwicklung und Sicherung von
Kreativräumen begünstigen. Gemischte Baugebietska-
tegorien, insbesondere Urbane Gebiete, eigenen sich
hierfür besonders, da diese denAnforderungen von
Kultur- und Kreativräumen am meisten entsprechen.
Zu berücksichtigen sind auch Flächen für den Gemein-
bedarf, da diese durch eine dauerhafte Zweckbindung
(hier:Anlagen für kulturelle oder soziale Zwecke) pri-
vatwirtschaftlichem Gewinnstreben entzogen sind.
Generell besteht die Möglichkeit, dieArt der bauli-
chen Nutzung individuell zu differenzieren und zu
gliedern. Sollten besondere städtebauliche Gründe wie
z. B. die Errichtung oder der Erhalt kultureller und
kreativer Nutzungen aufgrund ihrer positivenWirkung
auf das Umfeld vorhanden und belegbar sein, besteht
z. B. die Möglichkeit, die Erdgeschosszone aus-
schließlich einer kulturellen Nutzung vorzubehalten.
Die Festsetzung von besonders für Kreativräume ge-
eigneten Gebäude- und Raummaße, wie etwa der Ge-
schosshöhen oder Raumgrößen im Erdgeschoss, kann
eineAnsiedlung kultureller Nutzungen indirekt be-
günstigen.
DieAnwendung städtebaulicherVerträge ermöglicht
dieVerpflichtung desVorhabenträgers zur Umsetzung
eines im Bebauungsplan definiertenAnteils von kreati-
ven und kulturellen Nutzungen. Der städtebauliche
Vertrag ermöglicht z. B. den Schutz kultureller und
kreativer Nutzungen durchVeräußerungsbeschränkun-
gen sowie befristete Zweckentfremdungsverbote.
Innerhalb städtebaulicherVerträge besteht die Mög-
lichkeit der Fixierung des Mietpreises für kulturell und
kreativ genutzte Räumlichkeiten. In Kombination mit
einer Unterstützung der Kulturschaffenden und Kreati-
ven durch kommunale Mietzuschüsse, können Räum-
lichkeiten sowohl für die NutzerInnen als auch für den
Investor rentabel gemacht werden.
Zur gezielten und rechtssicherenAnwendung städte-
baulicherVerträge sind fachliche Informationen der
Verwaltungen über die rechtlich sichere Formulierung
vonVertragsinhalten erforderlich. Ebenfalls hilfreich
ist der intra- oder interkommunaleAustausch von For-
mulierungen undTextbausteinen für dieVertragsgestal-
tung.
Zwischennutzungen und
Zwischennutzungsmanagement
vergleiche Maßnahme 5.3 Seite 90
Handlungserfordernis
Leerstehende Immobilien und minder- oder ungenutzte
Flächen stellen Potenzialräume dar, die sich für eine
temporäre, kreative Nutzung eignen. Bezogen auf die
Hallen Kalk kommen unter Berücksichtigung des Stra-
tegischen Plans und der vorgeschlagenen baulichen
Veränderungen auf demAreal besonders die Gebäude
östlich des geplanten Museums (DOMiD) für Zwi-
schennutzungen in Betracht. Hierbei handelt es sich
überwiegend um Bestandsbauten, welche in das Ge-
samtkonzept integriert werden. Neben ehemaligenVer-
waltungsgebäuden an der Dillenburger Straße sind
auch Lagergebäude und großflächige Hallen vorhan-
den.
Nach dem jahrelangen Leerstand der Hallen würde eine
Zwischennutzung derTeilbereiche, welche entspre-
chend den aktuellen Planungen auch langfristig für eine
öffentliche und vielfältige Nutzung vorgesehen sind, zu
einer Steigerung der öffentlichen Präsenz,Adressbil-
dung und positivenWahrnehmung beitragen.
Für den durch die Planungen beabsichtigten, heteroge-
nen Charakter im östlichenTeilbereich des Plangebiets
können Zwischennutzungen somit „Pioniere“ darstel-
len, welche sich entweder verstetigen und/oder einen
wichtigen Beitrag in der Frühphase der Entwicklung
leisten.
Seitens der bisher am Prozess beteiligten lokalenAk-
teure, Interessensgruppen undVereine besteht ein gro-
ßes Interesse an einer zeitnahen Nutzung der Gebäude
im Bereich des sog. Kulturhofs in Form von Zwischen-
nutzungen. Die Gruppierungen sind überwiegend im
Bereich der selbstinitiierten Quartiersentwicklung, Inte-
gration, Dokumentation und im sozialen Bereich tätig,
verfügen aber aufgrund ihrer umfangreichenVernet-
112

zung auch über Kontakte zu Kulturschaffenden und
Kreativen, so dass eine breiteAngebotsvielfalt / Nut-
zungsmischung zu erwarten wäre.
Handlungsempfehlungen
Einrichten einer zentralen Koordinierungsstelle zur
Vermittlung der für die Zwischennutzung vorgesehe-
nen Räumlichkeiten. Diese kann innerhalb derVerwal-
tung angesiedelt werden, oder inAbstimmung mit der
Verwaltung vor Ort durch dieAkteure selbst betrieben
werden. Die Koordinierungsstelle dient als ersterAn-
sprechpartner für Raumanfragen und zur Koordinie-
rung derAbläufe vor Ort.Vertragspartner für die
zeitlich begrenzteVermietung ist die Stadt Köln.
Seitens derVerwaltung ist dasAufstellen und Durch-
setzen von klar definierten Rahmenbedingungen für
die Befristung der Laufzeit und dieArt der Zwischen-
nutzung der Flächen und Räumlichkeiten notwendig.
Besonders die vertragsgemäße und konfliktfreie Been-
digung des Mietverhältnisses ist klar zu regeln und
den ZwischennutzerInnen transparent zu kommunizie-
ren, um spätereVerzögerungen für die auf demAreal
beabsichtigten, weiteren Entwicklungen auszuschlie-
ßen.
Organisation und Vernetzung von
Kulturschaffenden und Kreativen
vergleiche Maßnahme 4, Seite 82
Handlungserfordernis
DerAufgabenumfang und die Zuständigkeiten einer
Organisation /Vernetzung von Kulturschaffenden und
Kreativen ist von den Besitzverhältnissen der von Ih-
nen genutzten Gebäude / Flächen abhängig und somit
zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu bestimmen. Im Falle
der Rechtsform einer Genossenschaft mit Grundbesitz
oder derVergabe über das Erbbaurecht sind für die be-
teiligten Kulturschaffenden und Kreativen sehr viel
umfangreichere Rechte und Pflichten vorhanden, als
bei dem Zusammenschluss in Form einesVereins oder
eines informellen Netzwerks.
Handlungsempfehlungen
Eine gemeinschaftliche Organisation von Kulturschaf-
fenden und Kreativen, welche innerhalb eines Gebäu-
des oder Gebäudekomplexes tätig sind, ist generell zu
empfehlen. Ein solches Netzwerk bringt vielerlei Syn-
ergieeffekte mit sich, wie z. B. Möglichkeiten zum Er-
fahrungsaustausch, zur Effektivitätssteigerung, zur
gemeinsam koordiniertenAußendarstellung /Werbung
und zur gemeinschaftlichen Nutzung von Infrastruktur
etc.
Im Falle einer Umsetzung der für den Kulturhof ge-
planten gewerblichen, kulturellen und kreativen Nut-
zungen empfiehlt sich die Schaffung einer
gemeinsamen Organisationsform mit strukturierterVer-
netzung schon allein aufgrund derAnordnung der Be-
standsbebauung, welche einen großen Innenhof bildet
und somit idealeVoraussetzungen für gemeinsameAn-
gebote undVeranstaltungen bietet.
Raumbezogene Förderprogramme
vergleiche Maßnahme 5.2, Seite 88
Handlungserfordernis
NutzerInnen aus dem kulturellen und kreativen Bereich
sind oftmals auf öffentliche Fördermittel und anderwei-
tige finanzielle Unterstützungen durch Bund, Land, Re-
gion oder Kommunen angewiesen.
Welche Förderwege im Fall der Hallen Kalk zumTra-
gen kommen werden, ist vonArt und Umfang der kul-
turellen Nutzung abhängig und zum jetzigen Zeitpunkt
nicht zu bestimmen.
Handlungsempfehlungen
Um für dasAreal der Hallen Kalk und besonders für
die geplante, vielfältige Nutzung des Kulturhofs eine
Umsetzung entsprechend den grundlegenden Ideen des
architektonisch-städtebaulichen Entwurfs zu erreichen,
ist eine hoheAnzahl undVielfalt von künstlerisch und
kulturell genutzten Räumlichkeiten notwendig. Hierfür
sind raumbezogene Förderprogramme erforderlich,
welche im Sinne der bereits bestehenden Unterstüt-
zungsleistungen (ProjektförderungAteliers, Bauunter-
haltung undTechnikförderung der freien Szene,
Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen und Mu-
sikclubs) eine Realisierung von Kulturräumen ermögli-
chen.
Für die großformatigen, ehemaligen Industriehallen Nr.
113

63 und 58 sind Nutzungsformen zu finden, welche den
industriellen Charakter und die bestehende Großzügig-
keit der Hallen bewahren und neben der kulturellen /
kreativen Nutzung die erforderlichenAuflagen bezüg-
lich Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen, technischer
Ausstattung und Barrierefreiheit gewährleisten. Um
die aufwendigen Umbauten bedarfsgerecht abzuwi-
ckeln, sind spezifische raumbezogene Förderprogram-
me zu erstellen, welche den architektonischen
Anspruch an den Erhalt der historischen Industriear-
chitektur mit den individuellen Bedürfnissen der kul-
turellen und kreativen Nutzung kombinieren.
2.
KONFLIKTFREIER BETRIEB UND
NUTZUNG DES KULTURHOFES /
WEITERER KREATIVRÄUME
Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für
Kreativräume
vergleiche Maßnahme 3.4, Seite 76
Handlungserfordernis
Für die Hallen Kalk ist dem aktuellen Planungsstand
zufolge eine vielfältige Nutzungsmischung ausWoh-
nen undArbeiten, Gewerbe und Freizeit, Gastronomie
sowie Nutzungen aus dem Bereich der Kulturschaffen-
den und Kreativen vorgesehen.Trotz der Größe des
Gesamtareals und der räumlichenTrennung sensibler
Nutzungen wie derWohnnutzung von potenziell lär-
memittierenden Bereichen, sind zukünftige Interes-
senskonflikte zwischen den einzelnen Nutzergruppen
nicht auszuschließen.
Handlungsempfehlungen
Bereits begleitend zur sukzessiven Entwicklung des
Areals sollte den zukünftigen NutzerInnen die beab-
sichtigte Nutzungsmischung entsprechend dem Pla-
nungskonzept vermittelt werden. Durch Geländefüh-
rungen kann die Entwicklungsperspektive vor Ort
räumlich dargestellt werden. Für ggf. bereits bestehen-
de Nutzungen aus dem kulturellen / kreativen Bereich
stellt der frühzeitigeAustausch mit weiteren NutzerIn-
nen desAreals eine Möglichkeit zur Konfliktvermei-
dung dar.
Es ist davon auszugehen, dass dasAreal in Bauphasen
realisiert wird undTeilbereiche bereits genutzt werden,
während sich andereTeilbereiche noch in der baulichen
Umsetzung befinden.Aus dieser zeitlichen Staffelung
dürfen keineAnsprüche entsprechend derVermeidung
später umzusetzender, für dieWohnnutzung vermeint-
lich störender kultureller Nutzungen abgeleitet werden.
Im Falle einer zeitlichen Umsetzung vonWohnnutzung
vor der Umsetzung von Gewerbe und durch Kultur-
schaffende und Kreative genutzte Räumlichkeiten, ist
den zukünftigen Mietern / Käufern die beabsichtigte
Nutzungsmischung durch den Bauträger bzw.Vermie-
ter so früh wie möglich zu kommunizieren, um unzu-
treffenden Erwartungshaltungen vorzubeugen. Im Falle
derAufstellung eines Bebauungsplanes ist gegenüber
zukünftigen Mietern / Käufern auf die dort rechtssicher
festgeschriebene Nutzungsmischung und Nutzungsver-
teilung hinzuweisen.
Für alle Personen, welche auf demAreal der Hallen
Kalk arbeiten sowie für die benachbarten Quartiere und
deren BewohnerInnen sindToleranz und Rückhalt ge-
genüber Kultur- und Kreativräumen auf demAreal der
Hallen Kalk durch umfassende Information über
Räumlichkeiten, Betreiber und Programm zu fördern.
DasAngebot,Akteure und deren Räumlichkeiten ken-
nenzulernen, sollte regelmäßig bestehen, um den konti-
nuierlichenAustausch zu ermöglichen.
Konfliktprävention, Konfliktmanagement
und Mediation
vergleiche Maßnahme 3.5, Seite 78
Inwieweit Konfliktprävention, -management und Medi-
ation erforderlich werden, lässt sich zum jetzigen Pla-
nungsstand nicht vorhersagen. Die großzügige
Dimensionierung desAreals und die abgestimmteVer-
teilung der Nutzungen ermöglicht die räumlicheTren-
nung von Nutzungen, welche unterschiedliche zeitliche
Anforderungen z. B. an Ruhezeiten haben. Die inner-
halb desAreals vorgesehene Nutzungsmischung erfor-
dert ein generelles gegenseitiges Respektieren der
Anforderungen und Bedürfnisse aller auf demAreal der
Hallen Kalk tätigen und lebenden Personen und von
deren Bedürfnissen. Ob darüber hinaus Maßnahmen
notwendig werden, lässt sich erst nach Umsetzung der
Planungen bestimmen.
114

Handlungserfordernis
Für kulturell und kreativ genutzte Räumlichkeiten be-
stehen Konfliktpotenziale hauptsächlich durch die von
der Nutzung ausgehende Lärmbelastung, welche von
der ebenfalls auf demAreal vorhandenenWohnnut-
zung als störend empfunden werden könnte. Hierbei
ist zu differenzieren zwischen dem (gewerblichen)
Lärm, welcher im Rahmen der Nutzung der Räumlich-
keiten während derTageszeit verursacht wird (z. B.
durch künstlerischeTätigkeiten innerhalb einesAteli-
ers, welche den Einsatz von Maschinen erfordern) und
der Lärmbelastung während derAbend- und Nachtzei-
ten. Im Falle von abendlichenVeranstaltungen sind
Konflikte mitAnwohnerInnen nicht auszuschließen.
Handlungsempfehlungen
Im Falle der Umsetzung von Musikspielstätten und
Clubs auf demAreal der Hallen Kalk muss durch bau-
liche Lösungen des Schallschutzes am Gebäude eine
Störwirkung auf benachbarteWohnnutzung vermieden
werden.
Störwirkungen durch Musikspielstätten und Clubs ge-
hen oftmals hauptsächlich vom Lärm aus, welcher
durch die Gäste beim Hin- und Rückweg, vor dem
Einlass und beim Rauchen im Freien verursacht wird.
Besonders für die an die lärmsensibleWohnbebauung
angrenzenden öffentlichen Bereiche (Grünflächen und
Freiraumhallen) sind bedarfsgerechte Maßnahmen zur
Lärmvermeidung zu treffen.
FürAteliers und künstlerische Produktionsstätten kön-
nen für lärmintensiveArbeiten Zeiträume definiert
werden, welche benachbarte Nutzungen (besonders
Wohnnutzung) vor Lärmbeeinträchtigungen schützen.
115
Innenraum der Halle 60

FALLBEISPIEL02
KULTURBAUSTEIN HELIOS
116

117

KULTURBAUSTEIN HELIOS
AUSGANGSSITUATION
Stadträumliche Lage
Das Heliosgelände befindet sich im Zentrum des
Stadtteils Köln-Ehrenfeld. Ehrenfeld liegt im Nord-
westen Kölns, ca. 3,5 km vom Stadtzentrum entfernt,
angrenzend an den Stadtbezirk Innenstadt. Das Gelän-
de wird von derVenloer Straße, dem Ehrenfeldgürtel,
derVogelsanger Straße und der Heliosstraße begrenzt.
Durch die 200 m entfernten Haltepunkte „Bahnhof Eh-
renfeld“ (Regionalverkehr) und „Venloer Straße / Gür-
tel“ (Stadtbahn) besteht eine sehr gute ÖPNV-
Anbindung an das übrige Stadtgebiet und die Region.
Größe Gesamtareal und Fläche für kreative
und kulturelle Nutzungen
Das ehemals industriell genutzte Heliosgelände hat
eine Gesamtfläche von rund 4,0 ha.
AlsTeil der geplanten städtebaulichen Neuordnung
des Gebietes soll eineTeilfläche von ca. 2.800 m² für
eine kreative und kulturelle Nutzung entwickelt wer-
den. Im 2017 beschlossenen städtebaulichen Planungs-
konzept (Ortner & Ortner Baukunst und FSWLA
Landschaftsarchitektur) soll die Fläche mit dem sog.
„Kulturbaustein Helios“, einem Gebäude mit rd. 1.700
m² Grundfläche bebaut werden.
Stadtteil / Entwicklung
Der Stadtteil Ehrenfeld befindet sich seit Jahrzehnten
in einem umfassendenTransformationsprozess. In Fol-
ge der Deindustrialisierung entdeckten in den 1990er
Jahren KünstlerInnen und Kreative brachliegende In-
dustriebauten und -flächen und richtetenAteliers,
Werkstätten und Clubs ein.Vom künstlerischen und
multikulturellen Flair angezogen, entwickelte sich das
Viertel zunehmend zu einem beliebtenWohnstandort.
Durch die anhaltende Beliebtheit und dieAufwertung
desWohnbestandes z. B. durch Sanierungen kam es zu
steigenden Mietpreisen und zu einer dadurch beding-
ten veränderten Zusammensetzung derWohnbevölke-
rung. Mit der Zunahme von wohnbaulichen Entwick-
lungsprojekten, insbesondere auf ehemals industriell
genutzten Flächen, werden kreativ und kulturell ge-
nutzte Flächen zunehmend überplant. Zwischen (neu-
en)Wohnnutzungen bzw. neuen Bewohnern und
bestehenden kreativen und kulturellen Nutzungen tre-
ten vermehrt Konflikte auf, insbesondere aufgrund von
Lärmimmissionen.
Nutzungen in der Umgebung
Die Umgebung des Heliosgeländes ist vor allem von
gewerblichen Nutzungen geprägt, wobei es sich über-
wiegend um Dienstleistungsbetriebe handelt.Teilweise
sind die gewerblichen Strukturen durchWohnnutzun-
gen in Form von fragmentierten Blockrandbebauungen
unterbrochen, wodurch Gemengelagen bestehen.
Innerhalb der gewerblichen, oftmals zuvor industriell
genutzten Strukturen befinden sich vielfältige kultur-
und kreativwirtschaftliche Nutzungen. Neben zahlrei-
chen Künstlerateliers, Musikproberäumen, Designagen-
turen, Filmstudios und Co-Working-Spaces bieten die
folgenden Einrichtungen eineVielfalt an kulturellen
Angeboten: „Heinz Gaul“, „Live Music Hall“, „Barin-
ton“, „Sonic Ballroom“, „Kölner KünstlerTheater“,
„Club Bahnhof Ehrenfeld“, „Yuca Club“, „Bumann &
Sohn“. In derVergangenheit bestanden zudem bis 2011
„Papierfabrik“ und „Sensor Club“ (beide GrünerWeg),
bis 2015 „DieWerkstatt“ (GrünerWeg), bis 2016 „Jack
Who“, bis 2017 „Jack in the Box“ (beideAmAlten Gü-
terbahnhof), bis 2018 „Jungle Club“ (GrünerWeg).
Geschichte des Heliosgeländes
Seinen Namen verdankt das Gelände der „HeliosAG“,
die ab 1882 unter anderem Beleuchtungstechnik, Gene-
ratoren und Straßenbahnausrüstungen herstellte und
Leuchtfeuer und Leuchttürme fertigte. Im Jahr 1905
meldete die Firma Konkurs an. Nach der Liquidation
wurde das Fabrikgelände von der „Cölner Industrie-
Werke GmbH“ übernommen, die es an verschiedene
Firmen vermietete. Das Heliosgelände entwickelte sich
zu einem Standort für Einzelhandel, Kleingewerbe,
Werkstätten,Ateliers, Gastronomie und (Club-)Kultur.
Nutzungen auf dem Heliosgelände
Derzeit ist das Gelände teilweise genutzt und überbaut.
EinigeTeilflächen liegen brach, ein Großteil des
Geländes ist bereits für eine zukünftige Bebauung
vorbereitet und daher weiträumig abgesperrt. Prägend
sind vor allem die denkmalgeschützte Rheinlandhalle,
mit demWahrzeichen desAreals, dem Helios-Turm,
und dem ebenfalls denkmalgeschützten Helios Haus.
Die bestehenden Nutzungen auf dem Gelände sind sehr
heterogen. Es überwiegen Einzelhandels- und Dienst-
leistungsnutzungen wie z. B. ein Möbelhaus, ein Fi-
tnesscenter, ein Ärztehaus und mehrere Gastronomie-
betriebe. Entlang vonVenloer Straße und Ehrenfeld-
118

gürtel befinden sich zudem Gebäude mitWohnnutzun-
gen in den Obergeschossen.
DesWeiteren bestehen auf dem Heliosgelände, entlang
von Heliosstraße undVogelsanger Straße, und in der
Umgebung kreative und kulturelle Nutzungen. Bis
2017 prägten der Musikclub „Underground“ mit
zahlreichen Pop- und Rock-Konzerten sowie die
Ausstellungshalle „Design Quartier Ehrenfeld“ das
Gelände und machten es zum Zentrum der Ehrenfelder
Clubkultur und Kreativwirtschaft. Nach Schließung
der beiden Einrichtungen wurde das „Helios 37“
(Club- und Konzert-Location) und die „Stapelbar“ als
Zwischennutzungen eröffnet. In der Mantelbebauung
der Rheinlandhalle befindet sich zudem das Zentrum
fürAlte Musik Köln (ZAMUS) mitVerwaltungs-,
Probe- undAufführungsräumen für klassische Musik.
Das Heliosgelände istTeil eines Quartiers, das auf-
grund seiner vielfältigenAngebote aus dem Bereich
des Nachtlebens eine zentrale Rolle der Kölner Club-
kultur übernimmt. Eine besonders hohe Konzentration
an Clubs und Bars befindet sich zwischen Bahntrasse,
Oskar-Jäger-Straße, Lichtstraße,Vogelsanger Straße,
Heliosstraße, Bartholomäus-Schink-Straße und Gürtel.
Planungen in der Umgebung
Im Rahmen desVerfahrens zur 184. Flächennutzungs-
planänderung: „Köln – Braunsfeld / Ehrenfeld“ wer-
den umfangreicheVeränderungen innerhalb der Stadt-
teile Ehrenfeld und Braunsfeld angestrebt. Das Helios-
gelände selbst soll jedoch weiterhin als gemischte
Baufläche (M) dargestellt werden. Die angrenzenden
Flächen entlang von Heliosstraße undVogelsanger
Straße sollen von Gewerbegebieten (GE) in gemischte
Bauflächen (M) umgewandelt werden. Die FNP-Ände-
rung reagiert damit auf denWandel eines ehemals in-
dustriell geprägten Stadtteils hin zu gemischten
Wohnstandorten mit verträglichen gewerblichen Nut-
zungen.
Direkt gegenüber dem geplanten Kulturbaustein an
Vogelsanger Straße und Heliosstraße, wird die Umset-
zung der Planung von zwei Neubauvorhaben mit
Wohnanteil vorbereitet. Da kein Bebauungsplan vor-
liegt, wird die Zulässigkeit der beiden Projekte nach §
34 BauGB beurteilt.
119
Neubauvorhaben Grüner Weg / Vogelsanger Straße

KULTURBAUSTEIN HELIOS
PLANUNGSPROZESS
Auf dem GrundstückVogelsanger Str. 202, nordwest-
lich des Kulturbausteins, soll der bestehende Discoun-
ter durch ein Gebäude mit Einzelhandel, Studenten-
wohnen und Hotelnutzung ersetzt werden. Im Hinblick
auf die Realisierung des Kulturbausteins wurden bei
der Planung bereits (freiwillige) Schallschutzmaßnah-
men zum Schutz derWohnnutzungen in Form von
Fenstern mit vorgelagerten Prallscheiben berücksich-
tigt.
Auf dem GrundstückVogelsanger Str. 197, südwest-
lich des Kulturbausteins, soll ein Neubau mit geförder-
tenWohnungen, Boardinghouse / Mikroapartments,
Büros,Ateliers, einer Kindertagesstätte, einem Café
und mehreren Kleingewerbeeinheiten entstehen. Der
Kulturbaustein als künftige Immissionsquelle wurde
bei derAnordnung von Nutzungsarten und der Grund-
rissgestaltung berücksichtigt. Bei den dem Kulturbau-
stein-Grundstück zugewandten Räumen handelt es
sich um lärmverträgliche Büronutzungen sowie nicht
schutzbedürftigeWohnräume.
Bürgerbeteiligungsverfahren HELIOS FORUM
– Leitbild und Kodex
2010 wurde die geplante Realisierung eines Einkaufs-
zentrums auf dem Heliosgelände bekannt gegeben, die
in der Öffentlichkeit kritisch gesehen wurde. Es grün-
dete sich die „Bürgerinitiative Helios“, die sich für den
Erhalt der gewachsenen Mischung aus kultureller und
gewerblicher Nutzung in den alten Gebäuden sowie
für die Beibehaltung der öffentlichen Durchwegung
des Geländes einsetzte.
2011/2012 wurde das moderierte Bürgerbeteiligungs-
verfahren HELIOS FORUM durchgeführt. Ziel war
es, die Positionen der verschiedenen Interessensgrup-
pen zu ermitteln, nach Möglichkeit zusammenzufüh-
ren und in städtebauliche Bilder zu übersetzen.
Darüber hinaus sollten Ziele und Inhalte der Bauleit-
planung für das Gelände definiert werden.
In denWerkstätten rückte die Debatte um ein Ein-
kaufszentrum in den Hintergrund.Anlass hierfür war
die Bedarfsanmeldung des Dezernats für Bildung, Ju-
gend und Sport für eine weiterführende Schule auf
dem Heliosgelände. Die Gründung der Inklusiven Uni-
versitätsschule (IUS) und derenAnsiedlung auf dem
Heliosgelände kam ins Gespräch und wurde mehrheit-
lich befürwortet.
Im Bürgerbeteiligungsverfahren wurden wichtige
Grundlagen für die weitere städtebauliche Entwicklung
des Geländes erarbeitet.Als Ergebnis der beidenWerk-
stätten des HELIOS FORUMS wurden ein Leitbild mit
Formulierungen zur angestrebten, zukünftigen Ent-
wicklung des Geländes und ein Kodex mit Zielen und
Vorgaben für die zukünftige Gestaltung und Nutzung
des Geländes erarbeitet.
Aufgrund der Prägung des Gebietes wurden kreative
und kulturelle Nutzungen und die Beteiligung derAk-
teure der Kultur- und Kreativwirtschaft stark hervorge-
hoben (LeitbildA2). DieAbsicht, die Heliosstraße als
Kulturschwerpunkt auszubauen wurde unter demTitel
„Kulturmeile Helios“ als Planungsvorgabe innerhalb
des Kodex formuliert (Kodex B3). Damit wurden die
bestehenden kulturellen Einrichtungen und Orte auf
dem Heliosgelände als wichtigeTeile der Kulturszene
Ehrenfelds anerkannt.
Städtebauliches Planungskonzept Helios-
gelände und Bebauungsplanverfahren
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbe-
teiligung wurde im Rahmen eines kooperativen Gut-
achterverfahrens im Jahr 2013 ein städtebauliches
Konzept erarbeitet. Der Siegerentwurf des Büros Ort-
ner & Ortner Baukunst wurde nach weiteren Beteili-
gungsschritten und Überarbeitungen (in Zusammen-
arbeit mit FSWLALandschaftsarchitektur) 2017 durch
die Bezirksvertretung Ehrenfeld und den Stadtentwick-
lungsausschuss der Stadt Köln zur Kenntnis genom-
men.
Aufbauend auf einem seit 2006 bestehenden Beschluss
für dieAufstellung eines Bebauungsplans für das He-
liosgelände (damaliges Ziel war die Festsetzung von
Büro-, Einzelhandels- undWohnbauflächen) wurde
2017 die Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeits-
beteiligung gem. § 3Abs. 1 BauGB auf Grundlage des
städtebaulichen Planungskonzeptes von Ortner & Ort-
ner beschlossen.Als Zielsetzung wurde dabei u.a. die
Entwicklung eines urbanen Quartiers mit einer lebendi-
gen Mischung ausWohnen, Kultur, Gewerbe und Ein-
zelhandel, unter Einbindung der Grund- und Gesamt-
schule Helios (Inklusive Universitätsschule) verfolgt.
Das Bebauungsplanverfahren wird weitergeführt, so-
bald Klarheit über die Entwicklung des Kulturbausteins
besteht.
120

121
Städtebauliches Planungskonzept, Lageplan Vorzugsvarainte
© Ortner & Ortner Baukunst GmbH und FSWLA
(29.03.2017)

Die Heliosschule wurde auf Grundlage des § 34
BauGB genehmigt. Zur Realisierung des Schulneu-
baus erwarb die Stadt Köln die erforderlichen Grund-
stückteile von der PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co.
KG. Die Bauarbeiten haben mittlerweile begonnen,
das Schulgebäude soll voraussichtlich zum Schuljahr
2023/2024 bezogen werden können.
Kulturbaustein und Runder Tisch
Zur Umsetzung der im Kodex geforderten Kulturmeile
war eine Fläche für kulturelle Nutzungen (Kulturbau-
stein) an der Heliosstraße Bestandteil derAufgaben-
stellung des Gutachterverfahrens. Das Planungs-
konzept sieht zu dessen Umsetzung in erster Linie ein
„Kulturforum“ (imWeitern Kulturbaustein genannte)
an der EckeVogelsanger Straße / Heliosstraße vor, für
das eine max. Höhe von 18,0 m und eine Grundfläche
von rd. 1.700 m2festgelegt wurden. Das für den Kul-
turbaustein Helios vorgesehene Grundstück befindet
sich im Eigentum der PE Ehrenfeldgürtel GmbH &
Co. KG.Als weiterenTeil der Kulturmeile sieht das
Konzept an der Ecke Heliosstraße /Venloer Straße die
sogenannte Heliosbar vor.
Zur Konkretisierung des städtebaulichen Planungskon-
zeptes wird seit 2018 das moderierte Beteiligungsver-
fahren RunderTisch „Kulturbaustein Helios“ durch-
geführt. Unter Einbeziehung der Kreativen und Kultur-
schaffenden vor Ort, der Lokalpolitik, der Stadtverwal-
tung sowie der Grundstückseigentümerin wurden
Nutzungs- und Entwicklungsszenarien entwickelt und
diskutiert.
Im Rahmen der bisher erfolgten drei RundenTische,
fand sich die „Initiative der Kulturschaffenden Helios“
zusammen. Die Gruppe von auf dem Heliosgelände ak-
tiven bzw. ehemals aktivenAkteuren entwickelte ein
Konzept, welches sich durch eine Nutzungsmischung
aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft aus-
zeichnet, einschließlich verschiedener Modelle zu Fi-
nanzierung, Entwicklung und Betrieb des
Kulturbausteins.
Das vorgeschlagene Raumprogramm beinhaltet einen
Konzertraum für Livemusik aus dem Bereich Pop und
Rock, einen Partyraum für Club-Events, eineAusstel-
lungshalle für Kunst und Design,Ateliers sowie einen
multifunktionalen Saal für Klassikkonzerte undThea-
122
Visualisierung Kulturforum (Kooperatives Gutachterverfahren 2014)
© Ortner &Ortner Baukunst GmbH

teraufführungen. Das Raumprogramm soll durch einen
Gastronomiebetrieb ergänzt werden.
Die zentraleVoraussetzung für die Entwicklung bzw.
Realisierung einer kultur- und kreativwirtschaftlichen
Nutzung durch die Grundstückseigentümerin ist die
Rentabilität. Darüber hinaus wird von der Eigentüme-
rin im Sinne einer wirtschaftlichen Nachhaltigkeit die
Drittverwertungsmöglichkeit des Gebäudes und seiner
Räumlichkeiten erwartet.Vonseiten der Kulturschaf-
fenden besteht derWunsch nach einer langfristigen Si-
cherung von kulturellen und kreativen Nutzungen an
diesem Ort sowie das Bedürfnis nach bezahlbaren
Mieten zur Gewährleistung des kulturellen Betriebes.
In seiner Sitzung vom 11.10.2019 beschloss der Fi-
nanzausschuss der Stadt Köln die investive Maßnahme
„Ankauf Kulturbaustein Heliosgelände“ mit einer
Summe von 5 Mio. € in den Haushaltsplan für die Jah-
re 2020/21 aufzunehmen. Durch diese Entscheidung
wurde ein politisches Bekenntnis für die Kultur- und
Kreativwirtschaft in Ehrenfeld und Köln insgesamt ge-
macht. Durch die Summe wurde der Handlungsspiel-
raum für die Entwicklung des Kulturbausteins
erweitert.
123
Zwischennutzung Stapelbar in der HeliosstraßeRückseite des Helios 37

KULTURBAUSTEIN HELIOS
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
Das Grundstück befindet sich im Privateigentum
(Stand Januar 2020). Zur Realisierung des Kulturbau-
steins wurden keineVerpflichtungen oder vertragli-
chen Regelungen mit der Eigentümerin vereinbart. Die
Umsetzung einer kultur- und kreativwirtschaftlichen
Nutzung auf dem Heliosgelände hängt daher im gro-
ßen Maße vomWohlwollen der Grundstückseigentü-
merin PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co. KG ab.
Demgegenüber stehen jedoch die formulierten Ziele
undVorgaben des HELIOS FORUM (Leitbild und Ko-
dex: u. a. Kultrumeile) sowie die Bebauungs- und Nut-
zungsvorschläge des städtebaulichen
Planungskonzeptes (Kulturbaustein und Heliosbar als
Teil der Kulturmeile), die eine Berücksichtigung der
Kultur- und Kreativwirtschaft alsTeil der Entwicklung
des Geländes implizieren. Zudem besteht ein großes
politisches und gesellschaftliches Interesse daran, die
kulturellen Zielsetzungen des bisher erfolgten Pla-
nungsprozesses durchzusetzen.
Der im Oktober 2019 erfolgte Beschluss des Finanz-
ausschuss zum „Ankauf Kulturbaustein Heliosgelän-
de“ durch die Stadt Köln erweitert den
Handlungsspielraum bei Entwicklung, Bau, Betrieb
undVermietung des Kulturbausteins erheblich und be-
günstigt somit die Umsetzung der obengenannten Zie-
le.
Aufgrund der weiterhin bestehenden Unwägbarkeiten
wurden bei der Erarbeitung von Handlungsempfehlun-
gen die folgenden drei grundsätzlichen Szenarien für
Projektentwicklung, Bau und Betrieb des Kulturbau-
steins betrachtet.
Szenario 1:Die Stadt Köln erwirbt das Grundstück
und vergibt es als Erbbaurecht. Der/die Erbbaurecht-
nehmerIn realisiert das Gebäude als Bauherrin (z.B.
als Genossenschaft oder Baugruppe).
Szenario 2:Die PE Ehrenfeldgürtel GmbH & Co. KG
bleibt Grundstückseigentümerin und baut den Kultur-
baustein als „veredelten Rohbau“. Die Stadt Köln er-
wirbt das Gebäude und verpachtet es an eine
Betreibergesellschaft bzw. vermietet die Raumeinhei-
ten direkt.
Szenario 3:Die Stadt Köln erwirbt das Grundstück
und verkauft es an eine gemeinwohlorientierte Stif-
tung, die das Gebäude baut und vermietet bzw. das
Grundstück an einen kulturellen Nutzer verpachtet, der
den Kulturbaustein baut und betreibt.
Bei allen drei Szenarien steht die langfristige Sicher-
stellung von kulturellen und kreativen Nutzungen als
Zielsetzung im Mittelpunkt der Betrachtung. Es wird
jeweils einArchitektur-Vorentwurf mit einer Kosten-
schätzung, ein Finanzierungskonzept sowie die Organi-
sation der potenziellen Betreiber (z. B. „Initiative der
Kulturschaffenden Helios“) als rechtsfähige Betreiber-
gesellschaft vorausgesetzt (siehe „1. Konkretisierung
derVorplanung“). Darüber hinaus sind auch die Hand-
lungsempfehlungen für den konfliktfreien Betrieb („3.
Konfliktfreier Betrieb und Nutzung des Kulturbau-
steins“) auf alle drei Szenarien übertragbar.
1.
KONKRETISIERUNG DER VOR-
PLANUNG
Maßnahmen für alle Entwicklungsszenarien:
Organisation und Vernetzung von
Kulturschaffenden und Kreativen
vergleiche Maßnahme 4, Seite 82
Konkretisierung derArchitektur-Planung,
Kostenschätzung und Mietpreis-
kalkulation
raumbezogene Förder-
programme
vergleiche Maßnahme 5.2, Seite 88
Handlungserfordernis
Im Rahmen von Planung und Realisierung des Kultur-
bausteins ist die Organisation einer Betreibergesell-
schaft wie der „Initiative der Kulturschaffenden
Helios“ als rechtsfähige und förderfähige Gesellschaft
von Betreibern, Nutzern etc. erforderlich, um bei der
Kommunikation mit Grundstückseigentümern, Geldge-
bern, Bauherren oder Behörden ein verbindlichesAuf-
treten zu ermöglichen.
124

In allen Entwicklungsszenarien sind zudem für die
weitere Projektentwicklung eine Schätzung der Bau-
und Folgekosten auf Grundlage einesArchitektur-Vor-
entwurfs sowie eine für die angestrebten Zwecke rea-
listische Mietpreiskalkulation zugrunde zu legen.
Handlungsempfehlung
Die „Initiative der Kulturschaffenden Helios“ oder ein
anderer potenzieller Betreiber muss sich in einer
rechts- und förderfähigen Betreibergesellschaft (Kör-
perschaft oder andere Gesellschaftsform) organisieren
und einen zentralenAnsprechpartner bestimmen.
Dadurch wird die Kommunikation mit externen Ent-
scheidungsträgern gebündelt und professionalisiert
und es können z. B. Bauherrenaufgaben, (respektive
der Kommunikation mit dem Bauherrn), Miet- und
Pachtangelegenheiten, die Koordination und Bearbei-
tung von Förderanträgen, dieTeilnahme anAusschrei-
bungsverfahren sowie weitere rechtlicheAufgaben
übernommen werden.
Auf Basis des im Rahmen des RundenTischs „Kultur-
baustein Helios“ durch die „Initiative der Kulturschaf-
fenden Helios“ formulierten Raum- und Nutzungs-
programms ist die Erarbeitung einesArchitektur-Vor-
entwurfs inklusive einer Kostenschätzung erforderlich.
Für andere potenzielle Betreiber oder Nutzer ist z. B.
für dieTeilnahme anVergabeverfahren ebenfalls eine
Architektur-Planung inklusive einer Kostenschätzung
zu erarbeiten.
Die Rentabilität ist anhand eines Finanzierungskon-
zeptes nachzuweisen, ein langfristiger Gesamt-Miet-
preis für den Kulturbaustein als Ganzes ist zu
benennen. Bei der Kalkulation sind Fördermittel (pro-
jekt-, ausstattungs- und raumbezogen) sowie die Quer-
finanzierung der Nutzungen untereinander
einzubeziehen.
2.
SICHERSTELLUNG EINER KULTUR-
UND KREATIVWIRTSCHAFTLICHEN
ZIELSETZUNG UND REALISIERUNG
DES KULTURBAUSTEINS
SZENARIO 1:Grundstückserwerb und Erb-
baurecht durch Stadt Köln, Realisierung durch
ErbbaurechtnehmerIn
Strategische und aktive Liegenschaftspo-
litik
vergleiche Maßnahme 1.1, Seite 34
Erbbaurecht
vergleiche Maßnahme 1.3, Seite 38
Eigenverantwortliche Realisierung durch
Erbbaurechtnehmer / Betreibergesell-
schaft
Handlungserfordernis
Das Szenario 1 setzt den Erwerb des Grundstücks
durch die Stadt Köln voraus. Durch die städtebauliche
Gesamtentwicklung wird das derzeit zu großenTeilen
brachliegende Heliosgelände aufgewertet. Die Errich-
tung des Kulturbausteins alsTeil der Gesamtentwick-
lung sollte den Entwicklungen auf dem Heliosgelände
als immaterielleAufwertung, zur Nutzung durch die
Bewohner des Stadtteils und der gesamten Stadtgesell-
schaft gegenübergestellt werden. Das Erfordernis des
Ankaufs ist hierdurch in der Öffentlichkeit und gegen-
über der jetzigen Grundstückseigentümerin darstellbar.
Zur Gewährleistung einer günstigen und langfristigen
Bereitstellung des Grundstücks, unter Sicherstellung ei-
ner gemeinwohlorientierten kulturellen und kreativen
Nutzung, soll eineVergabe als Erbbaurecht an eine Be-
treibergesellschaft erfolgen. Hinsichtlich sich verän-
dernder Rahmenbedingungen und Bedarfe, stellt das
Erbbaurecht ein wirksames Instrument für die langfris-
tige Sicherung der Handhabe der Stadt Köln auf das
Grundstück dar. DieVergabe als Erbbaurecht erfolgt
125

entweder direkt an eine Betreibergesellschaft wie etwa
die „Initiative der Kulturschaffenden Helios“ oder es
wird eine geeignete Betreibergesellschaft im Rahmen
einer Konzeptausschreibung ermittelt. Der/die Erbbau-
rechtnehmerIn realisiert das Gebäude des Kulturbau-
steins als Bauherrin (z. B. als Genossenschaft oder
Baugruppe organisiert) und sichert sich somit einen
größtmöglichen Einfluss bei der Umsetzung eigener
Bedarfe.
Handlungsempfehlung
Die Stadt Köln setzt durch den Erwerb des Grund-
stücks ein Zeichen für eine Liegenschaftspolitik, die
eine gemeinwohlorientierte Zielsetzung verfolgt. Der
Kultur- und Kreativwirtschaft wird eine Entwicklungs-
fläche bereitgestellt, die losgelöst von den Mechanis-
men des Immobilienmarktes langfristig bestehen kann.
Der Erbbaurechtsvertrag mussVerpflichtungen zu ei-
ner vielfältigen kulturellen und kreativen Nutzung der
Bebauung des Grundstückes enthalten. Darüber hinaus
ist dieVergabe eines Erbbaurechts durch die Stadt
Köln nur durch die Zielsetzung einer Gemeinwohlori-
entierung der zukünftigen Nutzungen zu rechtfertigen.
Entsprechend sind im Erbbaurechtsvertrag Regelun-
gen, wie etwa dieVerpflichtung zur Durchführung von
gemeinnützigenAngeboten und die Einbeziehung der
Nachbarschaft (z. B. Heliosschulen) zu treffen.
Im Falle derAnwendung einesVergabeverfahrens sol-
len insbesondere die Erkenntnisse aus dem Runden
Tisch „Kulturbaustein Helios“ und deren anschließen-
de Konkretisierung als Grundlagen für die Erarbeitung
vonVergabekriterien genutzt werden. Neben dem Nut-
zungszweck und baulich-räumlichen Kriterien sollen
auchVorgaben für die Höhe des Mietpreises berück-
sichtigt werden (Mietpreisbindung), die zwischen
kommerziellen und rein künstlerisch-kulturellen Nut-
zungen unterscheiden. Dadurch wird ein durch zu-
künftige Preissteigerung bedingter, sukzessiverAus-
tausch der Nutzer verhindert und für unterschiedliche
Akteure eine langfristig bezahlbare Nutzung gewähr-
leistet.
Bau und Betrieb werden durch die/den Erbbaurecht-
nehmerIn als Bauherrin organisiert und begleitet. Ei-
genverantwortung und Mitbestimmung beim Plan-
ungs- und Realisierungsprozess begünstigen die be-
darfsgerechte Umsetzung des Kulturbausteins. Im
Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Betreiber-
gesellschaft und der Regelungen des Erbbaurechtsver-
trages, kann eine größtmögliche Unabhängigkeit bei
der Gestaltung und Nutzung des Gebäudes entstehen.
SZENARIO 2:Realisierung durch PE Ehren-
feldgürtel GmbH & Co. KG, Erwerb des Gebäudes
durch Stadt Köln, Verpachtung des Gebäudes an
Betreibergesellschaft bzw. direkte Vermietung an
Nutzer
flexible Neubaustrukturen
vergleiche Maßnahme 5.1, Seite 86
(veredelter Rohbau)
Vergabeverfahren und Vergabekriterien
vergleiche Maßnahme 1.2, Seite 36
(Konzeptvergabe)
Verpachtung des Gebäudes (vgl.
Erbbaurecht)
vergleiche Maßnahme 1.3, Seite 38
Handlungserfordernis
Im Szenario 2 bleibt die PE Ehrenfeldgürtel GmbH &
Co. KG Eigentümerin des Grundstücks und baut den
Kulturbaustein. Zur Sicherstellung der kultur- und kre-
ativwirtschaftlichen Zielsetzung soll die Realisierung
nach den Maßgaben des HELIOS FORUM (Leitbild
und Kodex) sowie des städtebaulichen Planungskon-
zeptes erfolgen.Als weitereVorgaben sind die Erkennt-
nisse des RundenTisches „Kulturbaustein Helios“
sowie weitere noch zu erarbeitendeVorplanungen bzw.
die Ergebnisse eines Qualifizierungsverfahrens (hoch-
baulicherWettbewerb bzw. Mehrfachbeauftragung) bei
der Realisierung zu berücksichtigen.
Das Nutzungs- undArchitekturkonzept muss flexibel
sein und zukünftige baulicheVeränderungen für Nach-
nutzungen (Drittverwertbarkeit) ermöglichen. Um eine
langfristige und wandelbare Nutzbarkeit des Kulturbau-
steins zu gewährleisten und um eine niedrige Grund-
miete zu erzielen, sollten flexible Neubaustrukturen z.
B. in Form eines „veredelten Rohbaus“ geplant werden,
bei dem auf kostspielige Einbauten undAusstattungen
verzichtet wird.
126

Zur langfristigen Sicherung der Zielsetzung erwirbt
die Stadt Köln das Gebäude nach dessen Fertigstellung
und verpachtet es an eine zu ermittelnde Betreiberge-
sellschaft (Konzeptvergabe) bzw. vermietet die Rau-
meinheiten direkt an Nutzer (Dialogverfahren /
wettbewerblicher Dialog).
Handlungsempfehlung
Die Errichtung eines veredelten Rohbaus (geschlosse-
ner Rohbau mit den notwendigen Einbauten der tech-
nischen Infrastruktur, der alle bauordnungsrechtlichen
Anforderungen erfüllt) bietet finanzielles Einsparpo-
tenzial und eineWandelbarkeit der Räumlichkeiten.
Die Flexibilität der Gebäudestruktur sollte mit dem
Ziel derVeränderbarkeit und Nachnutzbarkeit bei
Grundrissgestaltung und Geschosseinteilung berück-
sichtigt werden. Die Einteilung von Nutzungseinheiten
soll durchWand- oder Deckeneinzüge veränderbar
sein. Dazu sind z. B. beiAufführungs-, Konzert- und
Ausstellungsräumen Geschosshöhen zu wählen, die
eine nachträgliche Einteilung in mehrere Ebenen er-
möglicht. Ein Stützenraster mit großen Spannweiten
z. B. durch Pilzdecken, ermöglicht zudem wandelbare
Grundrisse.
Neben der Drittverwertbarkeit der einzelnen Räum-
lichkeiten und des Gebäudes als Ganzes, begünstigen
solche flexiblen Strukturen dieAneignungsfähigkeit
und kreative Nutzbarkeit.Ausstattung undAusbau der
Räumlichkeiten erfolgen in Eigenleistung durch die
Nutzer. Räume wie Club, Konzertraum oderAusstel-
lungshalle können auch in einem „rohen“ Zustand ge-
nutzt werden, da diese Nutzungen oft vom Charme
und derAtmosphäre des Unfertigen leben.
BeiVerpachtung des Gebäudes an eine Betreiberge-
sellschaft erfolgt derAusbau der Räume in Eigenleis-
tung entsprechend des konkreten Bedarfs. Die
Raumeinheiten werden zu von der Stadt Köln festge-
schriebenen Mietpreisen vermietet. Durch dieVer-
pachtung undVorgabe der Mietpreise wird die Ziel-
setzung einer langfristigen und günstigen Nutzung so-
wie die Sicherung der Handhabe durch die Stadt Köln
gewährleistet (siehe auch Szenario 1,Vergabe des
Grundstücks als Erbbaurecht).
Alternativ erfolgt derAusbau der Räume durch die
Stadt Köln. In einem Dialogverfahren oder wettbe-
werblichen Dialog werden geeignete Nutzer ausge-
wählt.
127
Wohngebäude in der Heliosstraße

SZENARIO 3:(Zwischen-) Erwerb des
Grundstücks durch die Stadt Köln, Verkauf an
eine gemeinwohlorientierte Stiftung, Realisierung
durch Stiftung oder Betreibergesellschaft
Strategische und aktive Liegenschafts-
politik
vergleiche Maßnahme 1.1, Seite 34
Vergabeverfahren und Vergabekriterien
vergleiche Maßnahme 1.2, Seite
(zur Ermittlung einer Stiftung und ggf. einer
Betreibergesellschaft)
Eigenverantwortliche Realisierung durch
Stiftung / Betreibergesellschaft
Handlungserfordernis
Das Szenario 3 setzt den (Zwischen-) Erwerb des
Grundstücks durch die Stadt Köln und die anschlie-
ßende Übernahme durch eine gemeinwohlorientierte
Stiftung voraus, die die Förderung von Kultur- und
Kreativwirtschaft als Stiftungszweck hat. Die Stiftung
bzw. eine geeignete Gesellschaft realisiert und betreibt
den Kulturbaustein bedarfsgerecht.
Handlungsempfehlung
Die Stadt Köln zeigt durch den Zwischenerwerb des
Grundstücks ein klares Bekenntnis für eine gemein-
wohlorientierte kultur- und kreativwirtschaftliche Ent-
wicklung.
Die Zweckbestimmung des Kulturbausteins oder auch
die Höhe der Mietpreise können bereits bei derAus-
wahl der Stiftung, anhand vonVergabekriterien im
Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens oder durch
vertragliche Regelungen beimVerkauf festgelegt wer-
den. Eine langfristige und günstige Nutzbarkeit des
Gebäudes für kulturelle Zwecke wird sichergestellt.
Bau und Betrieb werden durch die Stiftung bzw. eine
Betreibergesellschaft organisiert und begleitet. Eigen-
verantwortung und Mitbestimmung beim Planungs-
und Realisierungsprozess begünstigen die bedarfsge-
rechte Umsetzung des Kulturbausteins. Für die Stadt
Köln besteht imVergleich zu anderen Szenarien ein
geringerer kommunalerArbeitsaufwand und Mittelein-
satz für Bau oder Betrieb des Gebäudes.
3.
KONFLIKTFREIER BETRIEB UND
NUTZUNG DES KULTURBAUSTEINS
Maßnahmen für alle drei Entwicklungsszenarien:
Baulich-technischer Schallschutz und
Planungsrecht
vergleiche Maßnahme 2.6, Seite 60
Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für
Kreativräume
vergleiche Maßnahme 3.4 Seite 76
Konfliktprävention, Konfliktmanagement
und Mediation
vergleiche Maßnahme 3.5 Seite 78
Handlungserfordernis
Zwischen der in der Nachbarschaft bestehenden sowie
der geplantenWohnbebauung (Vogelsanger Straße und
Heliosstraße) und dem Betrieb des geplanten Kultur-
bausteins besteht Konfliktpotenzial. Lärmintensive
Nutzungen wie z. B. Partys und Pop-/ Rockkonzerte
zwischen 22 und 6 Uhr dürfen durch die verstärkte Mu-
sik und die Besucher imAußenbereich keine Beein-
trächtigungen der benachbartenWohnnutzungen oder
des Geländes der Heliosschule darstellen.
Durch verschiedene Maßnahmen des Schallschutzes
bei der Planung derWohnungsbauvorhaben wurden po-
tenzielle Schallimmissionen durch den Kulturbaustein
bereits berücksichtigt: Schutzbedürftige Nutzungen
bzw. Räume sollen auf der dem Kulturbaustein abge-
wandten Seite angeordnet werden (BauvorhabenVogel-
sanger Straße 197); Fenster schutzbedürftiger Räume
der benachbarten Gebäude erhalten auf der dem Kultur-
baustein zugewandten Seite 0,5 m vorgelagerte Prall-
scheiben als Schallschutzmaßnahme, die das Einhalten
gewerblicher Immissionsrichtwerte (gem.TALärm:
maßgeblicher Immissionsort = 0,5 m vor dem Fenster)
ermöglichen.
128

129
Trotz derAnwendung dieser baulich-technischen
Schallschutzmaßnahmen im Umfeld können nachbar-
schaftliche Konflikte aufgrund von Lärmimmissionen
(unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte) durch die
Nutzung des Kulturbausteins entstehen.Auch dasVer-
halten von BesucherInnen auf dem Hin- und Rückweg
zuVeranstaltungen kann zu Lärmimmissionen führen.
Darüber hinaus kann es zu einer Beanspruchung des
Umfeldes etwa durchVerschmutzung durch denAuf-
enthalt der BesucherInnen im öffentlichen Raum (Stra-
ße, aber auch Schulhof) kommen.
Daher sind weitere baulich-technische Schallschutz-
maßnahmen bei der Planung sowie Maßnahmen im
Bereich Kommunikation, Konfliktprävention und -ma-
nagement beim Betrieb des Kulturbausteins zu berück-
sichtigen.
Handlungsempfehlung
Aktive Schallschutzmaßnahmen an den Musikanlagen
und die Schalldämmung von Fenstern,Wänden, Kli-
ma- und Lüftungsanlagen bei Konzert- oder Partyräu-
men sind unerlässlich. Bei der Planung des Gebäudes
und dessenAußenbereichen ist zudem eine baulich-
räumliche Gestaltung vonAufenthaltsbereichen im
Freien (z. B. Eingangsbereiche oder Raucherbereiche)
zu wählen, die eine akustischeAbschirmung gegen-
über der Nachbarbebauung bietet. Neben einerVeror-
tung auf der, derWohnnutzung abgewandten Südseite,
sind z. B. geschlossene Raucherlounges oder -atrien,
Lärmschutzwände und Eingangsschleusen vorzusehen.
Bei der Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen
und -konzepten, für Beratungsleistungen und die
Durchführung von baulichenVeränderungen können
Fördermittel z. B. im Rahmen des Lärmschutzfonds
der Stadt Köln akquiriert werden.
Durch kommunikative und präventive Maßnahmen ist
ein Fehlverhalten von Besuchern möglichst zu unter-
binden. Der Einsatz von Sicherheits-, Reinigungs- und
Ordnungsdiensten in Kooperation undAbstimmung
mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln ist zu empfeh-
len.
Darüber hinaus ist im Rahmen des Marketings und ei-
nes gezielten und aktiven Einbeziehens derAnwohner
durchAktionen und Events fürToleranz gegenüber
dem Kulturbaustein zu werben. Generell ist der Kon-
takt und derAusstauch mit denAnwohnern wichtig,
um im konkreten Konflikt- und Beschwerdefall zu ver-
mitteln.
Blick über die Baugrube Richtung Nordosten

FALLBEISPIEL03
VOLKHOVENER WEG
130

131

VOLKHOVENER WEG
AUSGANGSSITUATION
Stadträumliche Lage
Das Grundstück befindet sich in nördlicher Stadtrand-
lage im StadtteilVolkhoven /Weiler zwischen dem
VolkhovenerWeg und demAnna-Langohr-Weg. Die
Entfernung zur Innenstadt (Dom / Hauptbahnhof) be-
trägt knapp 11 km. Die Stadtrandlage stellt durch ihre
imVergleich zum Zentrum ruhigereAtmosphäre einen
nicht zu unterschätzenden Standortvorteil für dieAte-
liernutzung dar.
Nutzungen in der Umgebung
Die Umgebung ist alsWohngebiet ausgeprägt, im nä-
heren Umfeld bestehen größereAnlagen von Mehrfa-
milienhäusern sowie freistehendeWohngebäude für
eine oder mehrere Parteien.
Synergieeffekte mit weiteren künstlerischen und kultu-
rellen Nutzungen, wie sie zum Beispiel beim Helios-
gelände in Ehrenfeld zu beobachten sind, entfallen
angesichts der Nutzungen der Umgebung weitestge-
hend.Trotzdem besteht die Möglichkeit zur Interakti-
on mit der Stadtgesellschaft, wie das 25jährige
öffentliche und erfolgreicheAusstellungsprogramm
der Simultanhalle deutlich macht.
VerkehrlicheAnbindung
Die HaltestelleVolkhovenerWeg befindet sich ca. 400
m südlich desAreals und bietet über die S6 und die
S11Verbindungen zur Innenstadt. DieAnschlüsse be-
stehen alle 20 Minuten, die Fahrzeit beträgt ca. 15 Mi-
nuten.
Eigentums- und Mietverhältnisse
Das gesamteAreal inklusive der Gebäude befindet
sich im Eigentum der Stadt Köln. Für das alte Schul-
gebäude und die beiden Nebengebäude bestehen Miet-
verhältnisse. Sie werden teils alsAteliers und teils als
Lagerraum vermietet.
Größe Gesamtareal
Das ehemals als Schulgelände genutzte Grundstück
VolkhovenerWeg 209–211 wird im Nordosten durch
denVolkhovenerWeg und im Südwesten durch den
Anna-Langohr-Weg begrenzt und hat eine Größe von
rd. 3.200 m².
Geschichte
Das FlammenwerferAttentat vom 11. Juni 1964 stellt
einen besonders tragischen Moment in der Geschichte
der Liegenschaft dar.Aufgrund derTragweite des Er-
eignisses, bei dem 8 Menschen ihr Leben verloren,
sind überlebende Opfer, Hinterbliebenenverbände und
alle weiteren Betroffenen im Falle von baulichenWei-
terentwicklungen auf demAreal zu informieren.
Die kulturelle Nutzung der Gebäude und des Geländes
stellt bereits seit mehreren Jahrzehnten eine angemes-
sene Möglichkeit dar, den ehemaligenTatort nachzu-
nutzen und mit neuem Leben zu füllen.
Die Überlegungen, auf dem Gelände einen Ort des Ge-
denkens einzurichten, sind bei den weiteren Planungen
zu berücksichtigen.
Akteure
DerVerein, der denAusstellungsbetrieb organisiert und
die Halle genutzt hat (Förderverein Simultanhalle
Köln-Volkhoven e.V.) sowie die KünstlerInnen welche
in denAteliers arbeiten ist an einer Fortführung derAr-
beit am StandortVolkhoven interessiert, ggf. in einem
neuenAusstellungsort. Bei allen zukünftigen Entwick-
lungen im Bereich des Grundstücks sind die ansässigen
Künstler einzubinden. Ebenso muss die unmittelbare
Nachbarschaft informiert werden. Ein formalisiertes
Verfahren zur Einbindung von Bürgern etc. ist indes
nicht vorgesehen.
Gebäudebestand und Nutzungen
Das Grundstück wird über den an der nördlichen
Grundstücksgrenze verlaufendenVolkhovenerWeg er-
schlossen.Auf dem Grundstück befinden sich vier Ge-
bäude: Die amVolkhovenerWeg gelegene, seit 1980
denkmalgeschützte, ehemalige Dorfschule aus dem
Jahr 1905, sowie zwei eingeschossige Baracken südlich
und südöstlich der Schule (ehemalige „Milchausgabe“
undToilettengebäude). Zusammen bilden die drei Ge-
bäude einen U-förmigen Hof. Im südwestlichen Grund-
stücksbereich befindet sich die Simultanhalle im
Bereich desWendehammers desAnna-Langohr-Wegs.
Verbunden sind die Gebäude durch die asphaltierte Flä-
che des ehemaligen Schulhofs. Die restlichen Bereiche,
insbesondere entlang der nordwestlichen Grundstücks-
grenze und südlich der ehemaligen Milchausgabe lie-
gen Freiflächen mit größerem Baumbestand vor.
Das in Backsteinbauweise errichtete Schulgebäude be-
findet sich in einem guten Zustand. Das Mauerwerk
und die Fassade sind intakt, das Dach wurde vor eini-
gen Jahren komplett erneuert, die noch im Original er-
haltenen Eichenholzfenster wurden lediglich ausge-
bessert. Das Gebäude der alten Milchausgabe ist in ei-
nem erhaltungsfähigen Zustand, die benachbarte Bara-
132

cke ist als baufällig einzustufen.
Die Simultanhalle im Südwesten des Grundstücks
wurde 1979 als Probebau für das Museum Ludwig er-
richtet und sollte ursprünglich 1983, nach Fertigstel-
lung des Museums in der Kölner Innenstadt wieder
zurückgebaut werden. Durch das Engagement lokaler
KünstlerInnen konnte der Rückbau verhindert werden.
Die Schulgebäude wurde bis zum Jahr 1964 zu Unter-
richtszwecken genutzt.Auf dem Gelände befanden
sich neben dem noch heute erhaltenen historischen
Schulhaus zwei Holzgebäude mit vier bzw. zwei Klas-
senräumen, von denen nur noch das kleinere erhalten
ist.
Der gesamte Gebäudebestand wird aktuell für kultu-
relle Zwecke genutzt.Die Gebäude werden durch die
Stadt Köln alsAteliers und dazugehörige Lagerräume
vermietet.Aktuell sind im historischen Schulgebäude
zweiAteliers untergebracht, zwei weitereAteliers be-
finden sich in dem Holzgebäude. Die Raumgrößen lie-
gen zwischen ca. 50-120 m². DieAteliers im Schul-
gebäude wären wegen mangelndem Brandschutz, feh-
lender Sanitärräume und nicht vorhandener Barriere-
freiheit nach heutigem Stand nicht
genehmigungsfähig.
Die Simultanhalle ging im Jahr 1984 in dieTräger-
schaft der Stadt Köln über; von 1989 an wurde 25 Jah-
re lang einAusstellungsprogramm mit ca. 150 lokalen
und internationalen KünstlerInnen von wechselnden
Kuratoren gestaltet.
Eine Dokumentation des bisherigenAusstellungsbe-
triebs findet sich unter:www.simultanhalle.de
Das Gebäude befindet sich aktuell in einem baulich
schlechten Zustand.Aufgrund des baufälligen Daches
darf es seit dem Frühjahr 2018 nicht mehr betreten
werden.
Die Nachbarschaft unterstützt die kulturelle Nutzung
auf dem Gelände, Konflikte sind keine bekannt.
133
Straßenansicht des ehemaligen Schulgebäudes

Planungsrecht
Der für den Bereich rechtskräftige Bebauungsplan Nr.
62 539 / 02 wurde im Jahr 1986 vom Rat der Stadt
Köln als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich
hat eine Größe von ca. 36 ha und umfasst den gesam-
ten Bereich zwischen Donatusweg im Norden,Volkho-
venerWeg im Osten und den Bahnstrecken im Süden
undWesten. Für den überbaubaren Bereiche des Gel-
tungsbereichs, nördlich des Chorweiler Zubringers,
setzt der Plan allgemeineWohngebiete (WA) fest.
Auch der Bereich des Grundstücks von Simultanhalle
und ehem. Dorfschule ist alsWAfestgesetzt.Angren-
zend an denVolkhovenerWeg, entlang der nordöstli-
chen Grundstücksgrenze, sind zwei Baufenster einge-
tragen. Im hinteren Grundstücksbereich sind keine
überbaubaren Grundstücksflächen verzeichnet. Durch
die Festsetzungen werden die Überbauung bzw. Er-
weiterung einer bestehenden Baracke sowie der denk-
malgeschützten ehem. Dorfschule ermöglicht. Gem. §
4 Baunutzungsverordnung (BauNVO 1977) sind in
dem allgemeinenWohngebiet unter anderem auchAn-
lagen für kulturelle Zwecke allgemein zulässig. Die
städtebauliche Konfiguration und Größe der Baufens-
ter sowie das Fehlen einer Kennzeichnung / nachricht-
lichen Übernahme des Denkmalschutzes des Schul-
gebäudes lassen jedoch die Intention einer Erweite-
rung der auf den Nachbargrundstücken bestehenden
Wohnnutzung vermuten.
Im Dezember 2016 hat die Politik eine Fortführung
derWohnbebauung im rückwärtigen Bereich des
Grundstücks (Anna-Langohr-Weg) abgelehnt. Insofern
besteht ein politisches Bekenntnis, für den Erhalt und
die Sicherung der kulturellen Nutzung auf demAreal.
134
Ostfassade der Simultanhalle

135
Ausschnitt des Bebauungsplans Nr. 62 539 / 02, Markierung des Grundstücks © Stadt Köln

VOLKHOVENER WEG
HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
1.
SICHERSTELLUNG EINER KULTUR-
UND KREATIVWIRTSCHAFTLICHEN
ZIELSETZUNG
Vergabeverfahren und Vergabekriterien
vergleiche Maßnahme 1.2, Seite 36
Handlungserfordernis
Innerhalb Kölns kann die Nachfrage anWohnraum ak-
tuell nicht gedeckt werden, auch Standorte in Stadt-
randlagen wie z.B.Volkhoven /Weiler verzeichnen ein
gesteigertes Interesse anWohnraum bzw. an Grundstü-
cken für Baumaßnahmen im Innenbereich.
Im Falle einerVeräußerung des Grundstücks auf dem
freien Markt ist eine Beendigung der aus Investoren-
sicht nicht lukrativen Kulturnutzung zu erwarten.
Handlungsempfehlungen
Sollte das Grundstück veräußert werden, besteht über
das Konzeptvergabeverfahren die Möglichkeit der
langfristigen Sicherung der kulturellen Nutzung des
Grundstücks. Denkbar ist, dieVeräußerung des Grund-
stücks an einen (gemeinnützigen) Investor oder eine
genossenschaftlich organisierte Gruppe vonAkteuren
aus dem kulturellen Bereich.
Im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens sind die
Fachverwaltungen aus den Bereichen Kunst und Kul-
tur bei Entscheidungen aktiv miteinzubinden.
Zur genaueren Definition und Sicherung der zukünftig
stattfindenden Nutzungen auf dem Grundstück emp-
fiehlt sich die Kombination aus Konzeptvergabever-
fahren und Erbbaurecht.
Erbbaurecht
vergleiche Maßnahme 1.3, Seite 38
Handlungserfordernis
DieVergabe des Grundstücks durch Erbbaurecht bietet
der Stadt Köln die Möglichkeit, die kulturelle Nutzung
und bauliche Struktur (insbesondere denkmalgeschütz-
tes Schulgebäude) langfristig zu sichern, ohne das
Grundstück jedochTeil des freien Immobilienmarktes
werden zu lassen. Gleichzeitig würde die Stadt Köln
personell und finanziell entlastet, da derVerwaltungs-
und der Organisationsaufwand reduziert würden und
der Erbbauzins Einnahmen generieren würde.
Grundsätzlich bestehen die Möglichkeiten, dass die
Stadt Köln selbst als Erbbaurechtgeberin auftritt oder
dieVergabe an einen Investor / eine (gemeinnützige)
Gesellschaft erfolgt, der / die als ErbbaurechtgeberIn
auftritt.
Kulturschaffende und Kreative sind meist aufgrund ho-
her Grundstückspreise vom Immobilienmarkt ausge-
schlossen. Selbst in wenig zentralen Lagen wie dem
VolkhovenerWeg sind Grundstücke und Räumlichkei-
ten über den freien Markt für Kulturschaffende und
Kreative nur schwer zu finanzieren.Aus Sicht der Nut-
zer, welche z. B. in Form einer Genossenschaft als Erb-
baurechtsnehmer auftreten würden, hätte das
Erbbaurechtmodell denVorteil, dass das Grundstück
nicht zu kaufen wäre, sondern nur der Erbbauzins an-
fallen würde.
Die langfristige Sicherung einer kulturellen Nutzung an
dem Standort würde innerhalb des ansonsten größten-
teils monofunktional durchWohnnutzung geprägten
QuartiersVolkhoven /Weiler zur Steigerung der Nut-
zungsvielfalt beitragen.
Handlungsempfehlungen
Vergabe des Grundstücks als Erbbaurecht direkt durch
die Stadt Köln oder treuhänderisch durch einen Inves-
tor / eine (gemeinnützige) Gesellschaft. Neben der
Zielsetzung der langfristigen Sicherung der kulturellen
Nutzung sollten auch der Erhalt und die Nutzung der
denkmalgeschützten Bausubstanz vertraglich festge-
setzt werden, um Negativentwicklungen im Sinne des
Denkmalschutzes vorzubeugen.
Um eine Beeinträchtigung der umliegendenWohnnut-
zung durch die (erweiterte) kulturelle Nutzung auszu-
schließen, könnten weitergehende Regelungen im
Erbbaurechtvertrag bezüglich der Nutzungsarten und
-zeiträume getroffen werden.
136

2.
WEITERENTWICKLUNG DES
STANDORTS
Entwicklung von Kreativquartieren
vergleiche Maßnahme 2.2, Seite 50
Handlungserfordernis
Der Standort wird bereits seit vielen Jahren alsAtelier-
undAusstellungsfläche genutzt und ist dementspre-
chend einAnlaufpunkt des kulturellen Lebens in Köln
und besonders innerhalb des StadtteilsVolkhoven /
Weiler. Durch den Förderverein Simultanhalle Köln-
Volkhoven e.V. und die bereits 25-jährige Nutzungs-
undAusstellungsgeschichte besteht ein vielfältiges
Netzwerk anAkteuren, welches zukünftige Entwick-
lungen deutlich begünstigen kann.
Angesichts der aktuellen Nutzung kann bereits von ei-
nem Kreativquartier gesprochen werden, jedoch wer-
den zunehmend bauliche Maßnahmen erforderlich, um
dessen Nutzbarkeit und Fortbestand langfristig auf-
rechtzuerhalten.
Die imVergleich zu anderen Kölner Standorten dezen-
trale Lage ist alsAlleinstellungsmerkmal zu betrach-
ten. Die Etablierung einer kulturellen Nutzung im
Sinne eines Kreativquartiers an diesem Standort bringt
sowohl für die Kulturschaffenden und Kreativen als
auch für die umliegendeWohnbevölkerungVorteile
mit sich. Darüber hinaus würde durch die Entwicklung
eines Kreativquartiers die Bandbreite an künstlerisch
nutzbaren Räumlichkeiten innerhalb der Stadt Köln
um einen dezentralen Standort mit besonderer Lage-
gunst (Verkehrsanbindung) erweitert werden.
Handlungsempfehlungen
Bauliche Erweiterung des Bestandes undWeiterent-
wicklung des Gesamtareals als Kreativquartier. Diffe-
renzierung und Erweiterung der Nutzungsvielfalt,
Integration vonAngeboten für die Öffentlichkeit und
stärkereVerknüpfung mit dem umliegenden Stadtteil.
Einbeziehung der auf demAreal tätigen Kulturschaf-
fenden und Kreativen in alle weiteren Planungen.
Kommunikation mit den vor Ort tätigen über die Mög-
lichkeiten einer gemeinsamen Organisationsform und
derenVorteilen hinsichtlich der Rechtssicherheit und
der Bündelung von Interessen.
Durch die Entwicklung eines Kreativquartiers in
Selbstverwaltung und Eigentum der NutzerInnen (z. B.
über Erbbaurecht) würde dieVerantwortlichkeit für ent-
sprechende Baumaßnahmen von der Stadt Köln auf die
Nutzerinnen übergehen, was sowohl eine Entlastung
derVerwaltung darstellt als auch ein Maximum an Be-
darfsgerechtigkeit der Baumaßnahmen entsprechend
denAnforderungen der NutzerInnen vor Ort mit sich
bringen würde.Alternativ wären die baulichen Maßnah-
men von derVerwaltung selbst umzusetzen.
Planungskooperation und Beteiligungs-
verfahren
vergleiche Maßnahme 2.3, Seite 52
Handlungserfordernis
Die alsAteliers undAusstellungsräume genutzten Ge-
bäude auf dem Grundstück befinden sich teilweise in
einem stark sanierungsbedürftigen Zustand, die Simul-
tanhalle darf aufgrund von Schäden an der Dachkon-
struktion nicht mehr betreten werden. Eine Planungs-
kooperation mit den aktuell vor Ort tätigen Kultur-
schaffenden und Kreativen ist dahingehend sinnvoll, da
diese sowohl die Nutzbarkeit und die Defizite der Be-
standsgebäude genau beschreiben können als auch hin-
sichtlich der Dimensionierung, des Raumprogramms
und derAusstattung von Neubauten genaue und auf
ihre tatsächlichen Bedarfe gestützteAngaben machen
können. Die Öffentlichkeit sollte frühzeitig eingebun-
den werden, um derenAnforderungen an den histori-
schen Ort zu ermitteln und zu berücksichtigen.
Handlungsempfehlungen
Unabhängig von einem Bebauungsplanverfahrens soll-
ten die auf dem Gelände tätigen Kulturschaffenden und
Kreativen und die entsprechenden Fachämter in den
Planungsprozess einbezogen werden. Im Rahmen einer
öffentlichen Informationsveranstaltung zu Beginn des
Projekts sollte die Öffentlichkeit sich über die Ziele der
Planung und Beteiligungsmöglichkeiten informieren
können.
137

Steuerungsmöglichkeiten durch
Bebauungspläne
vergleiche Maßnahme 2.4, Seite 56
Städtebauliche Verträge
vergleiche Maßnahme 2.7, Seite 62
Handlungserfordernis
Für eine langfristige Sicherung der Zukunftsfähigkeit
des ehemaligen Schulgrundstücks als Raum für Kul-
turschaffende und Kreative ist die Ertüchtigung großer
Teile des Gebäudebestands dringend erforderlich.
Das festgesetzte Baufenster im Bereich der ehemali-
gen Schule ermöglicht eine Erweiterung des Gebäudes
im rückwärtigen Bereich. Im Einklang mit den Belan-
gen des Denkmalschutzes könnten zwei zusätzliche
Ateliers geschaffen werden. Im Rahmen des rechts-
kräftigen Bebauungsplans ist kein Baufenster im Be-
reich des Gebäudes der alten Milchausgabe vorge-
sehen. Solange keine Änderung oderAufhebung des
Bebauungsplans inAussicht steht, sollte das Gebäude
im Sinne des Bestandsschutzes erhalten und als Lager-
raum genutzt werden. Die Erweiterung oder ein Er-
satzbau sind entsprechend des rechtskräftigen Bebau-
ungsplans nicht möglich. EinTeil der nördlich gelege-
nen Baracke befindet sich innerhalb eines festgesetzten
Baufensters. Das Gebäude ist nicht erhaltenswert. In-
nerhalb des Baufensters könnte, unterVerzicht auf den
südlichenTeil des Gebäudes, ein Ersatzbau erfolgen.
Ein Neubau würde Platz für zusätzlicheAtelier- oder
Proberäume bieten. Der bauliche Zustand der Simul-
tanhalle ist kritisch. Insbesondere das marode Dach
lässt keine Sanierung zu. Das Gebäude darf seit dem
Frühjahr 2018 nicht mehr betreten werden. Der erfor-
derlicheAbriss des Gebäudes mit anschließendem
Neubau würde imVergleich zu einer Sanierung eine
kostengünstigere, nachhaltigere und daher sinnvollere
Variante darstellen, welche seitens der Kulturverwal-
tung favorisiert wird. Mangels fehlender Festsetzung
einer überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) im
Bebauungsplan wäre ein Neubau jedoch nicht zuläs-
sig.
Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans
lassen eine baulicheWeiterentwicklung der kulturellen
Nutzungen unter Berücksichtigung der bestehenden
städtebaulichen Struktur nur bedingt, entlang desVolk-
hovenerWegs bzw. im Rahmen des Bestandsstrukturen
zu. Eine Änderung oderAufhebung des Bebauungs-
plans im Bereich des Grundstücks ist somitVorausset-
zung für eine baulicheVeränderung, die z. B. die
Strukturen der Baracken und der Simultanhalle aufgrei-
fen und den Hofcharakter bewahren möchte.
Handlungsempfehlungen
Auf Grundlage eines zu erarbeitenden Bebauungskon-
zeptes für dasAreal (Ersatzbauten für die bestehenden
Baracken und die Simultanhalle) sollte der bestehende
Bebauungsplan aufgehoben (Genehmigung der Neu-
bauten nach § 34 BauGB), geändert oder durch einen
neuen (ggf. vorhabenbezogenen) Bebauungsplan er-
setzt werden. Der Geltungsbereich der Änderung oder
Neuaufstellung entspräche den Grundstücksgrenzen
des ehemaligen Schulgrundstücks. Die Planungen soll-
ten in Kooperation mit der Fachverwaltung für Kunst
und Kultur, den vor Ort tätigen Kulturschaffenden und
Kreativen und den EigentümerInnen der angrenzenden
Grundstücke erfolgen.
Die Gebietskategorie allgemeinesWohngebiet (WA)
könnte beibehalten werden, da z. B.Anlagen für kultu-
relle Zwecke und nicht störende Handwerksbetriebe
allgemein zulässig sind und somit auch Beeinträchti-
gungen der Nachbarschaft vermieden werden. Insofern
müsste eine Planänderung in erster Linie erweiterte Be-
bauungsmöglichkeiten in Form von zusätzlichen Bau-
fenstern bereitstellen.
Zur langfristigen Sicherung der kulturellen Nutzung
könnte ein städtebaulicherVertrag dieVorhabenträgerIn
zur kulturellen Zielsetzung verpflichten.
Öffentlichkeitsarbeit und Marketing für
Kreativräume
vergleiche Maßnahme 3.4, Seite 76
Handlungserfordernis
Das Nutzungsverbot der Simultanhalle hat erhebliche
Auswirkungen auf die öffentlicheWahrnehmbarkeit der
auf dem Grundstück stattfindenden künstlerischenTä-
tigkeit:Aufgrund des Nutzungsverbots entfällt die
Möglichkeit öffentlicherAusstellungen undVeranstal-
tungen auf dem Grundstück. Die verbleibendeAtelier-
nutzung richtet sich ausschließlich an die Kultur-
138

schaffenden und hat dementsprechend einen nicht öf-
fentlichen Charakter. Die Synergieeffekte zwischen
Quartier und Kulturraum sind mit demWegfall der öf-
fentlichen Präsentationsfläche deutlich verringert wor-
den.
Da ein Ersatz für die Simultanhalle, falls überhaupt,
erst in mehreren Jahren realisiert werden kann, sind in
der Zwischenzeit Maßnahmen notwendig, welche in-
nerhalb des Geländes eine Kommunikations- und In-
teraktionsmöglichkeit zwischen Kulturschaffenden
und der Öffentlichkeit bieten.
Handlungsempfehlungen
Entwicklungen von Möglichkeiten und Formaten zur
Weiterführung des öffentlichenAusstellungspro-
gramms, möglichst innerhalb des Geländes und inAb-
stimmung mit den dort tätigen Kulturschaffenden und
Kreativen, dem Förderverein Simultanhalle Köln-
Volkhoven e.V. und der zuständigen Fachverwaltung.
Flexible Neubaustrukturen
vergleiche Maßnahme 5.1, Seite 86
Handlungserfordernis
Die auf dem Grundstück tätigen Kulturschaffenden
und Kreativen haben entsprechend dem Schwerpunkt
ihres künstlerischen Schaffens unterschiedlicheAnfor-
derungen an die von Ihnen genutzten Räumlichkeiten.
Die fürAusstellungen nutzbaren Räumlichkeiten soll-
ten möglichst multifunktional und flexibel sein, um
unterschiedlichste Formate zu ermöglichen.
Handlungsempfehlungen
Errichten eines Ersatzbaus der Simultanhalle, welcher
Atelierräume mitAusstellungsräumen kombiniert.
Einbeziehung der vor Ort tätigen KünstlerInnen in die
Planungen, um die Räumlichkeiten entsprechend den
Bedarfen zu dimensionieren und auszustatten.
Errichtung des Gebäudes als veredelter Rohbau, End-
ausbau durch die auf dem Gelände tätigen KünstlerIn-
nen entsprechend der jeweiligen Bedarfe.
139
Zugang zum ehemaligen Schulgebäude, Hof undToilettenge-
bäude im Hintergrund

Raumbezogene Förderprogramme
vergleiche Maßnahme 5.2, Seite 88
Handlungserfordernis
Die vor Ort tätigen Kulturschaffenden und Kreativen
sind auf öffentliche Förderung angewiesen. Der zu-
künftige Betrieb des Geländes sowie ggf. notwendige
bauliche Erweiterungsmaßnahmen sind voraussicht-
lich ebenfalls von Fördermitteln abhängig.
Handlungsempfehlungen
Gezielte und bedarfsgerechte Förderung der vor Ort
tätigen Kulturschaffenden und Kreativen durch den
Einsatz bereits bestehender, raumbezogener Kunst- /
Kulturförderprogramme.
Finanzierung der baulichen Maßnahmen inklusive der
imVorfeld notwendigen Planungsleistungen (z. B. Än-
derung einesTeilbereichs des rechtskräftigen Bebau-
ungsplans) durch raumbezogene Kunst- /
Kulturförderprogramme.
140

141
Beschilderung der Simultanhalle am Volkhovener Weg

FAZIT UND
AUSBLICK
D

FAZIT UND
AUSBLICK
„Die ganze Kultur ist eine große, endlose Zusammen-
arbeit.“
JohanAugust Strindberg (1849-1912), schwedischer
Schriftsteller und Künstler
Das nunmehr über 100 Jahre alte Zitat hat nach wie
vor Gültigkeit. Kultur bedeutetVielfalt, dementspre-
chend erfordert der Umgang mit Kultur, deren Förde-
rung und Koordination eine umfassende Kommuni-
kation,Abstimmung und Zusammenarbeit.
Kultur braucht Raum und Entfaltungsmöglichkeiten.
Der komplexe Entstehungsprozess kultureller und
künstlerischerArbeiten ist höchst unterschiedlich und
daher nicht verallgemeinernd zu beschreiben.Als ele-
mentare Grundvoraussetzungen können jedoch Raum
und Zeit genannt werden. DasVorhandensein von
nutzbaren Räumlichkeiten für die Entstehung undAuf-
führung von Kunst und Kultur wieAteliers, Spielstät-
ten,Werkstätten,Ausstellungsräumen, Konzertbühnen
etc. stellt eine unverzichtbareAusgangsbedingung für
die kulturelleVielfalt dar. Ebenso relevant sind mög-
lichst langfristige Sicherheiten bezüglich der Nutzbar-
keit, bzw. transparenteVereinbarungen über die
Nutzungsdauer im Falle von Zwischennutzungen.
Durch dieVielfalt von Kunst und Kultur werden Städ-
te funktional und sozial bereichert, es wird ein wichti-
ger Beitrag zur Steigerung der Lebensqualität
geleistet.
Innerhalb der wachsenden deutschen Großstädte, wel-
che durch eine zunehmende Flächenverknappung in
ihren zentralen Bereichen, einem damit einhergehen-
den rasantenAnstieg der Grundstückspreise und der
zunehmenden Kommerzialisierung des öffentlichen
Raums gekennzeichnet sind, stellt die Integration von
Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die
Stadtplanung und Stadtentwicklung eine wichtige und
zunehmend schwierigeAufgabe dar.
Um die unabhängigen, selbstverwalteten, teilweise
nichtkommerziellen kulturellen und kreativenAngebo-
te und Nutzungen, jenseits der Hochkultur, in unseren
Städten zu bewahren, ist ein aktives und strategisches
Vorgehen aller beteiligtenAkteure erforderlich. Politik
und öffentliche Hand sind gefordert, Kreativräume
und kulturelle Raumbedarfe gegenüber dem markt-
wirtschaftlichen Interesse an Entwicklungsflächen und
Gewinnmaximierung abzusichern. DiejenigenAkteu-
re, welche für die Kommerzialisierung der Städte und
der funktionalen Entmischung durchWohnungsbau
maßgeblich mitverantwortlich sind, sollten ebenso be-
teiligt werden undVerantwortung für die Stadt als Le-
bensraum übernehmen. Nicht zuletzt sind die Kultur-
schaffenden und Kreativen selbst umfassend
einzubinden und zu beteiligen.
Die vorliegende Studie umfasst eine Sammlung an
Maßnahmen, Instrumenten und Referenzbeispielen zur
Sicherung bestehender und zur Entwicklung neuer kre-
ativ und kulturell nutzbarer Räume. Die Studie wurde
auf Grundlage des interkommunalenAustauschs und
einer umfassenden Literatur- und Internetrecherche er-
arbeitet.
DieThemen der Kulturförderung und der Bereitstel-
lung und Koordination kulturell genutzter Flächen,
Räumlichkeiten und Gebäude involvieren stets mehre-
rer Fachverwaltungen. In Köln fallen dieseThemen
hauptsächlich in dieAufgabenbereiche des Kulturamts,
des Stadtplanungsamts, desAmt für Stadtentwicklung
und Statistik, desAmt für Liegenschaften,Vermessung
und Kataster und desAmt für Gebäudewirtschaft; wei-
tere Fachverwaltungen können und müssen, je nach
Sachlage ebenfalls involviert sein.
DieAnzahl der beteiligten Ämter zeigt beispielhaft den
hohenVerwaltungsaufwand und die sich daraus erge-
bende Erfordernis derAnwendung übergeordneter Stra-
tegien zur möglichst effektiven und konfliktfreien Be-
arbeitung.
Die Kulturentwicklungsplanung Köln (KEP) stellt für
Köln ein wesentliches kulturpolitisches Steuerungsin-
strument dar. Die Zielformulierungen der KEPweisen
Schnittmengen undAnwendungsmöglichkeiten des
Maßnahmen- und Instrumentenkatalogs des vorliegen-
den Konzeptes auf, wodurch dessen Bedeutung für die
Sicherung existierender Kultur- und Kreativräume so-
wie die Entstehung neuerAngebote verdeutlicht wird.
Die Komplexität derAufgabenstellung spiegelt sich im
Umfang und thematischenVielfalt des vorliegenden
Maßnahmenkatalogs wider. Die 24 beschriebenen
Maßnahmen und Instrumente ermöglichen es der Kom-
munalverwaltung, möglichst bedarfsgerecht zu agieren.
Der in sechs Kapitel gegliederte Katalog kann jedoch
keinenAnspruch aufVollständigkeit erheben, da die In-
tegration von kulturellen und kreativen Nutzungen in
bestehende Stadtstrukturen oder in Neuplanungen von
Fall zu Fall ein spezifischesVorgehen erfordern. Die
aufgeführten Maßnahmen müssen vor ihrerAnwen-
dung stets entsprechend der jeweiligenAusgangssitua-
tion angepasst werden, ggf. sind Einzelmaßnahmen
144

auch aufeinander abzustimmen oder miteinander kom-
binierbar.
Die Beschreibungen der einzelnen Maßnahmen sind
gleich und somit vergleichbar aufgebaut. Die wider-
kehrende Struktur umfasst präzise Beschreibungen
von: Problem undAusgangslage, Maßnahme / Instru-
ment,Wirkung / Lösungsansatz,Akteuren und Refe-
renzen.
Im Kapitel 3 „Kommunikation intern und extern“ sind
übergeordnete Maßnahmen aufgeführt, durch welche
sich die Rahmenbedingungen für die Sicherung und
die Entwicklung von Kreativ- und Kulturräumen in
Köln grundlegend verbessern würden. Es wird gene-
rell eine stärkere Berücksichtigung von Kreativräumen
und kulturellen Raumbedarfen bei der Planung und
Genehmigung empfohlen, sowie die Einrichtung einer
übergeordneten Stelle zur Beratung, Koordination und
(temporäreren) Raumvermittlung.
Als eine von drei Sofortmaßnahmen definiert die KEP
unter demTitel „Raummanagement“ die Etablierung
einer solchen Stelle ebenfalls. Das Erfordernis und die
Praktikabilität einer solchen Stelle wurden im Laufe
der Erarbeitung des vorliegenden Maßnahmenkatalogs
durch die Recherche, denAustausch im Rahmen des
interkommunalenArbeitstreffens mitVertreterInnen
der Stadt Hamburg und derTelefoninterviews mitVer-
waltungsvertreterInnen aus Berlin, Frankfurt und
München verdeutlicht und bestätigt.
Die Betrachtung der drei Kölner Fallbeispiele zeigt ex-
emplarisch dieAnwendungsmöglichkeiten des Maß-
nahmenkatalogs.
Die Fallbeispiele unterscheiden sich aufgrund ihrer
stadträumlichen Lage und Größe, der Entwicklungs-
stadien der kulturellen Nutzung und den daraus ableit-
baren Möglichkeiten zur derenWeiterentwicklung und
Schutz.
Die fallspezifisch formulierten Handlungsempfehlun-
gen zeigen exemplarisch innerhalb der Bandbreite der
Handlungsoptionen einen möglichenWeg zur Integra-
tion und Sicherung der Kultur- und Kreativräume. Ge-
meinsamkeiten sind bei der Rolle der Kommune
vorhanden. Das frühzeitige, aktive Einwirken derVer-
waltung ermöglicht kommunale Handlungsspielräume,
welche dieAusgangsbedingungen für Kulturschaffen-
de und Kreative generell positiv beeinflussen. Dies
kann z.B. durch eine strategische Liegenschaftspolitik
erfolgen, jedoch auch durch vertragliche Regelungen
mit Investoren, Förderung und Vernetzung der Kultur-
schaffenden und eine umfassende Öffentlichkeitsar-
beit.
Die beschriebenen drei Fallbeispiele sollten auch zu-
künftig einer genauen Beobachtung vonseiten der Poli-
tik undVerwaltung im Hinblick auf die Entwicklung
der vorhandenen / entstehenden Kultur- und Kreativ-
räume unterzogen werden.Als Referenzen können sie
für vergleichbareVorhaben innerhalb Kölns dienen.
Die vorliegende Studie und insbesondere der Maßnah-
menkatalog sollte zukünftig als Entscheidungsgrundla-
ge bezüglich der Integration von Kreativräumen und
kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung dienen
und ein frühzeitiges Reagieren bei Entwicklungen der
Umgebung ermöglichen, welche das Fortbestehen von
Kultur- und Kreativräumen gefährden.
145
Projektgalerie LABOR, Ebertplatz, Köln,
nichtkommerziellerAusstellungsraum für zeitgenössische Kunst

Die aufgeführten Beispiele zeigen positive Entwick-
lungsmöglichkeiten für Kultur- und Kreativräume,
welche ggf. inTeilen als Option bzw. Referenz über-
tragen werden können.
Im Rahmen eines dezernatsübergreifendenArbeitstref-
fens sollte eine umfassende Evaluierung des Maßnah-
menkatalogs und den daraus abgeleiteten Handlungs-
empfehlungen erfolgen. Dabei sind diejenigen Dienst-
stellen der Stadtverwaltung Köln einzubeziehen, in de-
renAufgabenbereich die Maßnahmen und Instrumente
liegen bzw. potenziell liegen werden.
Im Sinne einerVerstetigung des interkommunalen Er-
fahrungsaustausches zur Integration von Kreativräu-
men und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtpla-
nung, welcher sich während der Erarbeitung der Stu-
die als effektiv und zielführend erwiesen hat, sollte das
Format des InterkommunalenArbeitstreffens fortge-
führt werden. Die gegenseitige Berichterstattung über
aktuelle, individuelle Entwicklungen und der jeweili-
gen kommunalenVorgehensweisen, über Erfolge und
Entwicklungshemmnisse kommt allen beteiligten
Fachverwaltungen zugute.
Darüber hinaus wird empfohlen, auf Grundlage von
Potenzialraum-Kartierungen und derAuswertung des
Kulturraumkatasters ein räumliches Entwicklungskon-
zept für neue Kreativräume und kulturelle Raumbedar-
fe im Kölner Stadtgebiet zu erarbeiten.
Die anfangs erwähnte Zusammenarbeit stellt sich für
die Integration von Kreativräumen und kulturellen
Raumbedarfen in die Stadtplanung als zentrale und
übergeordnete Handlungsempfehlung heraus. Zusam-
menarbeit innerhalb derVerwaltung ebenso wie zwi-
schen den Kulturschaffenden / Kreativen und den
beteiligten Ämtern.VertreterInnen derWohnungswirt-
schaft, Investoren,WirtschaftsvertreterInnen und städ-
tischen Entwicklungsgesellschaften sind zu beteiligen.
Ebenfalls zur Zusammenarbeit zu zählen ist der inter-
kommunaleAustausch mit anderenVerwaltungen zur
Netzwerkbildung und Übertragung von Erfahrungen.
In Köln bestehen, ebenso wie in den anderen deut-
schen Großstädten, bereits jetzt umfassende kommu-
nale Strukturen, Planungen und Institutionen um
Kulturschaffende und Kreative als wichtigeAkteure
der Stadtgesellschaft zu integrieren und ihnen eine in-
nerstädtisches, bedarfsgerechtes und inspirierendesAr-
beitsumfeld zu ermöglichen.
Die Handlungsempfehlungen und Instrumente dieses
Katalogs sollen dies auch zukünftig ermöglichen, si-
cherstellen, und ggf. vereinfachen, um Kultur und Kre-
ativität die ihr zustehende Rolle als entscheidende
Komponenten der Stadtentwicklung langfristig zu er-
möglichen.
146

147

ANHANG:
QUELLEN- UND
LITERATURVERZEICHNIS

ANHANG:
QUELLEN- UND LITERATURVERZEICHNIS
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onen/DE_NSP/stadtpilot_spezial_2015_09.pdf?__blob
=publicationFile&v=4
151

Mitteilung Ausschuss

3083 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 09.03.2020 
 0800/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 10.03.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 
 
Externe Studie „Integration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die 
Stadtplanung" 
Dem Ausschuss für Kunst und Kultur sowie dem Stadtentwicklungsausschuss werden die Studie „In-
tegration von Kreativräumen und kulturellen Raumbedarfen in die Stadtplanung“ des Planungsbüros 
für Architektur und Stadtplanung DeweyMuller zur Kenntnis gegeben. Wie in der Mitteilung 1395/2019 
und zuletzt in der Beantwortung der Anfrage 1350/2019 vom November 2019 angekündigt, wurde die 
Erarbeitung und Erstellung dieser Studie als erster Schritt zur Umsetzung des Ratsbeschlusses 
AN/0149/2018 vom Kulturamt in Auftrag gegeben. Basis der Studie ist u.a. die Auswertung eines in-
terkommunalen Arbeitsaustausches zwischen den Städten Köln, Hamburg, München, Berlin und 
Frankfurt Anfang 2019. 
Die externe Studie untersucht mögliche Maßnahmen zum Kulturraumschutz und nimmt dabei der 
Vollständigkeit halber auch solche Maßnahmen in den Blick, die nicht durch kommunales Handeln 
beeinflusst werden können. Der Katalog umfasst mögliche Maßnahmen und Instrumente hinsichtlich 
Liegenschafts- und Stadtentwicklungspolitik, integrierter Planung, Bauleitplanung, Immissionsschutz 
und ämterübergreifender Zusammenarbeit, ebenso werden Themen wie Kommunikation, Konfliktprä-
vention und -management, Organisation und Vernetzung sowie die Fördermöglichkeiten für Kreativ-
räume untersucht. 
Derzeit startet ein verwaltungsinterner Prozess zur Überprüfung der Maßnahmen und Handlungs-
empfehlungen der Studie hinsichtlich ihrer Implementierungsmöglichkeiten in die Kölner Verwal-
tungspraxis. Hierzu findet im Mai 2020 ein verwaltungsinterner Auftaktworkshop statt, im Rahmen 
dessen die einzelnen Teilbereiche der Studie diskutiert und in kleineren Arbeitsgruppen die Voraus-
setzungen für deren Umsetzungen in die Verwaltungspraxis geprüft werden. In diesen Arbeitsgruppen 
sollen ebenfalls zeitliche Dimensionen für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen formuliert wer-
den. Erarbeitet werden soll ein für alle betroffenen Dienststellen verbindliches Handlungskonzept 
„Kreativräume in der Stadtentwicklung“, das vom Rat der Stadt Köln beschlossen wird. 
Über die Ergebnisse des Workshop-Prozesses informiert die Verwaltung regelmäßig in Form von 
Mitteilungen im Ausschuss für Kunst und Kultur und im Stadtentwicklungsausschuss. 
Im März gründet die Verwaltung (siehe Mitteilung 0419/2020) ein Begleitgremium, um den verwal-
tungsinternen Prozess durch externe Expertise begleiten zu lassen. Das Gremium soll vor der Som-
merpause zum ersten Mal tagen, um die Ergebnisse des verwaltungsinternen Auftaktworkshops zu 
beraten. Vertreterinnen und Vertreter der im Hauptausschuss vertretenen Fraktionen sind ausdrück-
lich eingeladen, sich als Mitglieder dieses Gremiums an der Diskussion zu beteiligen. 
 
Anlage: Studie als Tischvorlage 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (2)

10.03.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0800/2020
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
22.04.2020
Erstellt
06.03.2020 09:13