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2836/2021

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: AZ 160-21 Freigabe Linksabiegen aus der Kyllstraße (Az.: 02-1600-160/21)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2021, TOP 4.4

Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage - Eingabe

5841 Zeichen

1 
 
Anlage 
 
Bezug:   Anregung nach § 24 GO NRW 
Eingang per Mail am 26.07.21 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
ich bin seit einigen Wochen Bewohner einer Wohnung in dem neu errichteten Wohngebäude 
in der Kyllstraße 16 / 16a /16b (Neustadt-Süd). Das Wohnhaus hat insgesamt 29 
Wohneinheiten sowie eine Tiefgarage mit 21 Kfz-Stellplätzen. 
Der Abschnitt der Kyllstraße, in dem sich das Wohngebäude befindet, ist eine Sackgasse. 
Die einzige Ausfahrtmöglichkeit von dort besteht nach rechts in die Bonner-Straße, 
stadteinwärts in Richtung Chlodwigplatz. Diese Verkehrsführung wird durch das 
Verkehrszeichen 209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" an der Ausfahrt der Kyllstraße 
vorgegeben. 
 
Aufgrund eigener Erfahrung seit meinem Einzug und durch Gespräche mit meinen Nachbarn 
habe ich festgestellt, dass diese Verkehrsführung (Verbot des Linksabbiegens) eine 
erhebliche Einschränkung bei der Planung der täglichen Fahrten darstellt. Die 
überwiegenden Ziele, die mit Fahrzeugen erreicht werden müssen, befinden sich 
stadtauswärts in Richtung Verteilerkreis A555 (bspw. Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen). 
Die kurzen Wege nach rechts Richtung Chlodwigplatz/Innenstadt werden i. d. R. nicht mit 
dem PKW sondern zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV durchgeführt. 
Dieser Sachverhalt wurde (offensichtlich) nicht in einem Verkehrsgutachten betrachtet, 
welches (ggf.) im Rahmen des Bauantrags für dieses Wohngebäude erstellt wurde (Anm.: 
Mir ist nicht bekannt ob ein solches Gutachten existiert oder ob entsprechende 
Betrachtungen dort vorgenommen wurden). 
 
Ich bitte daher um Prüfung und Umsetzung des Wegfalls dieser einschränkenden 
Verkehrsführung - also um Freigabe des Linksabbiegens bei der Ausfahrt aus der Kyllstraße 
in die Bonner-Straße - um es den Bewohnern des o. g. Wohngebäudes zu ermöglichen, 
ohne die Nutzung größerer Umwege direkt Richtung Süden stadtauswärts zu gelangen. 
 
Folgende Argumente sprechen aus meiner Sicht für eine solche Maßnahme: 
1. Bei der Kyllstraße handelt es sich um eine Sackgasse, es besteht daher kein 
Durchgangsverkehr. Die Anwohner der Häuser 16/16a/16b sind die einzigen 
Betroffenen. Daher ist das zu erwartende Verkehrsaufkommen für Linksabbieger an 
dieser Stelle (--> potenzieller Rückstau) eher als gering zu erachten. Zudem ist die 
Straßenbreite ausreichend, so dass wartende Linksabbieger nicht die Einfahrt aus 
der Bonner- in die Kyllstraße behindern würden. 
2. Das Linksabbiegen aus der Kyllstraße in die Bonner-Str. wäre ohne die Gefährdung 
anderer Verkehrsteilnehmer gegeben. Eine Freigabe würde aus meiner Sicht an 
dieser Stelle keinen potenziellen Unfallschwerpunkt erzeugen. Bei meiner 
Einschätzung stütze ich mich auf folgende Punkte: 
i) Die Ausfahrt aus der Kyllstraße ist nach beiden Seiten sehr gut einsehbar 
ii) Im Verkehrsfluss der Bonner-Straße sind stets ausreichende Lücken vorhanden 
(auch morgens und abends in den "Stoßzeiten"), um gefahrlos aus der Kyllstraße 
nach links abbiegen zu können (dies gilt insbesondere während der Rotphasen der 
nahen Ampelanlage Bonner-Str./Bonner-Wall) 
iii) Bei ausfahrenden Fahrzeugen aus der gegenüberliegenden Shell-Tankstelle ist 
kein kontinuierlicher Fahrzeugstrom zu erwarten

2 
 
3. Der Aufwand, um ein Linksabbiegen aus der Kyll- in die Bonner-Straße "StVO-
konform" zu regeln, wäre minimal mit folgenden Maßnahmen umzusetzen: 
i) Entfernen des Verkehrszeichen 209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" an der 
Ausfahrt der Kyllstraße 
ii) Ergänzung der Straßenmarkierung durch eine weiß gestrichelte Linie in der 
Straßenmitte der Bonner-Str., um das Überfahren beim Linksabbiegen aus der 
Kyllstraße zu gestatten (s. Foto mit eingefügter Markierung) 
iii) Ggf. wäre noch eine Zufahrtsbeschränkung aus der Bonner-Str. in die Kyllstr. nur 
für Anlieger/Anwohner zu prüfen und mit einem Zusatzschild umzusetzen, falls die 
Befürchtung bestünde, dass eine geschaffene Linksabbieger-Option einen Anreiz für 
Nicht-Anlieger darstellen könnte, dies als Wendestelle zu "missbrauchen" 
4. Wendemöglichkeiten, um nach der Ausfahrt rechts aus der Kyllstr. (aktuelle 
Verkehrsführung) die Fahrtrichtung wechseln zu können um dann stadtauswärts zu 
gelangen, sind nur sehr unzureichend gegeben. Im Wesentlichen bieten sich aktuell 
nur zwei (sinnvolle) Optionen: 
i) Stadteinwärts bis zum Chlodwigplatz, um diesen - nach Umrundung - wieder in die 
Bonner-Str. stadtauswärts zu verlassen. Aufgrund der Tatsache, dass der 
Chlodwigplatz verkehrstechnisch oft sehr stark belastet ist, stellt dies keine wirklich 
sinnvolle Option dar (der Kreisverkehr Bonner-Str.-Rolandstr.-Teutoburger-Str. ist 
aktuell - aufgrund einer Baumaßnahme - als Wendeoption nicht nutzbar und stellt aus 
meiner Sicht grundsätzlich auch keine wirklich bessere Option dar) 
ii) Direkt nach Ausfahrt rechts aus der Kyllstraße nach links in den Bonner-Wall, vor 
dem Volksgarten links in die Vorgebirgsstraße Richtung Süden, dann links in den 
Raderthalgürtel, um dann nach rechts auf die Bonner-Str. stadtauswärts zu gelangen. 
Diese Schleife hat eine Wegstrecke von ca. 4,5 km (im Vergleich zu ca. 1,4 km für 
den direkten Weg). 
Der "Mehraufwand" dieser alternativen Verkehrswege wäre durch die Freigabe des 
Linksabbiegens aus der Kyll- in die Bonner-Straße vermeidbar und aus ökologischer 
Sicht absolut sinnvoll. 
5. Durch eine Freigabe des Linksabbiegens aus der Kyllstraße in die Bonner-Straße 
würden aus meiner Sicht keine bestehende Verkehrskonzepte in Köln 
verändert/beeinflusst oder ungewollte Anreize geschaffen, den Verkehrsfluss im 
Süden von Köln in einem ungewünschten Maße neu zu lenken. Die dargestellte 
Maßnahme wäre "nur" eine echte Erleichterung für die Anwohner der Kyllstr. 
16/16a/16b. 
 
Anbei noch einige Fotos, welche die aktuelle Situation an der Ausfahrt Kyllstraße zur 
Bonner-Str. darstellen.

3

4

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3044 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2836/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: AZ 160-21 Freigabe Linksabiegen aus der Kyllstraße (Az.: 
02-1600-160/21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauf-
tragt, die Verkehrsregelung so abzuändern, dass der Verkehr aus der Kyllstraße künftig in beide 
Fahrtrichtungen abbiegen kann. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent bittet um Freigabe des Linksabbiegens bei der Ausfahrt aus der Kyllstraße in die Bonner-
Straße. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Kyllstraße ist eine aus zwei Sackgassen bestehende Wohnstraße. Der erwähnte Abschnitt hat 
nur eine Einmündung. Diese befindet sich an der Bonner Straße. Aktuell ist hier die Ausfahrt für den 
Verkehr nur nach rechts in Fahrtrichtung Richtung Chlodwigplatz gestattet. 
 
Die Straße weist drei neu entstandene Wohngebäude (Kyllstraße 16 – 16b) auf. Am Ende der Straße 
befindet sich ein gemeinsamer Geh- und Radweg, welcher an einem Kindergarten entlang läuft. Die-
ser Geh- und Radweg verbindet die beiden Sackgassen der Kyllstraßen miteinander. 
 
An der Einmündung Bonner Straße/Kyllstraße sind die zum Abbiegen notwendigen Sichtbeziehungen 
zu beiden Seiten gegeben. Dadurch, dass die Verkehrsbelastung aus der Kyllstraße überschaubar ist 
und in der Regel nur durch Anwohnende erfolgt, gibt es keine Argumente, die gegen eine Freigabe 
des Linksabbiegens sprechen. Negative Auswirkungen durch Wendefahrten sind unwahrscheinlich, 
da für den Verkehr aus Süden kommend bereits am Kreisverkehr Bonner Straße/Koblenzer Straße 
eine attraktivere Wendemöglichkeit vorhanden ist. 
 
Für die Freigabe spricht, dass die übrigen Straßen vom neuen Verkehr entlastet werden. Zusätzlich 
wird hierdurch eine weitere Verbindungsmöglichkeit auch für den Radverkehr geschaffen. 
 
Aus vorgenannten Gründen wird seitens der Verwaltung die Freigabe des Linksabbiegers befürwor-
tet. 
 
Auswirkung auf den Klimaschutz: 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und 
trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. 
 
Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwick-
lung, da durch die geänderte Verkehrsführung Verkehrswege verkürzt und Straßen entlastet werden 
können. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
Anlage 
Eingabe

Beratungsverlauf (1)

02.09.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Kyllstraße 16
  • Bonner Straße
  • Rolandstraße
  • Teutoburger Straße
  • Chlodwigplatz
  • Koblenzer Straße
  • Raderthalgürtel
  • Bonner Wall

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2836/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.08.2021
Erstellt
10.08.2021 13:28