2836/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: AZ 160-21 Freigabe Linksabiegen aus der Kyllstraße (Az.: 02-1600-160/21)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage - Eingabe
5841 Zeichen
1 Anlage Bezug: Anregung nach § 24 GO NRW Eingang per Mail am 26.07.21 Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit einigen Wochen Bewohner einer Wohnung in dem neu errichteten Wohngebäude in der Kyllstraße 16 / 16a /16b (Neustadt-Süd). Das Wohnhaus hat insgesamt 29 Wohneinheiten sowie eine Tiefgarage mit 21 Kfz-Stellplätzen. Der Abschnitt der Kyllstraße, in dem sich das Wohngebäude befindet, ist eine Sackgasse. Die einzige Ausfahrtmöglichkeit von dort besteht nach rechts in die Bonner-Straße, stadteinwärts in Richtung Chlodwigplatz. Diese Verkehrsführung wird durch das Verkehrszeichen 209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" an der Ausfahrt der Kyllstraße vorgegeben. Aufgrund eigener Erfahrung seit meinem Einzug und durch Gespräche mit meinen Nachbarn habe ich festgestellt, dass diese Verkehrsführung (Verbot des Linksabbiegens) eine erhebliche Einschränkung bei der Planung der täglichen Fahrten darstellt. Die überwiegenden Ziele, die mit Fahrzeugen erreicht werden müssen, befinden sich stadtauswärts in Richtung Verteilerkreis A555 (bspw. Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen). Die kurzen Wege nach rechts Richtung Chlodwigplatz/Innenstadt werden i. d. R. nicht mit dem PKW sondern zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem ÖPNV durchgeführt. Dieser Sachverhalt wurde (offensichtlich) nicht in einem Verkehrsgutachten betrachtet, welches (ggf.) im Rahmen des Bauantrags für dieses Wohngebäude erstellt wurde (Anm.: Mir ist nicht bekannt ob ein solches Gutachten existiert oder ob entsprechende Betrachtungen dort vorgenommen wurden). Ich bitte daher um Prüfung und Umsetzung des Wegfalls dieser einschränkenden Verkehrsführung - also um Freigabe des Linksabbiegens bei der Ausfahrt aus der Kyllstraße in die Bonner-Straße - um es den Bewohnern des o. g. Wohngebäudes zu ermöglichen, ohne die Nutzung größerer Umwege direkt Richtung Süden stadtauswärts zu gelangen. Folgende Argumente sprechen aus meiner Sicht für eine solche Maßnahme: 1. Bei der Kyllstraße handelt es sich um eine Sackgasse, es besteht daher kein Durchgangsverkehr. Die Anwohner der Häuser 16/16a/16b sind die einzigen Betroffenen. Daher ist das zu erwartende Verkehrsaufkommen für Linksabbieger an dieser Stelle (--> potenzieller Rückstau) eher als gering zu erachten. Zudem ist die Straßenbreite ausreichend, so dass wartende Linksabbieger nicht die Einfahrt aus der Bonner- in die Kyllstraße behindern würden. 2. Das Linksabbiegen aus der Kyllstraße in die Bonner-Str. wäre ohne die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben. Eine Freigabe würde aus meiner Sicht an dieser Stelle keinen potenziellen Unfallschwerpunkt erzeugen. Bei meiner Einschätzung stütze ich mich auf folgende Punkte: i) Die Ausfahrt aus der Kyllstraße ist nach beiden Seiten sehr gut einsehbar ii) Im Verkehrsfluss der Bonner-Straße sind stets ausreichende Lücken vorhanden (auch morgens und abends in den "Stoßzeiten"), um gefahrlos aus der Kyllstraße nach links abbiegen zu können (dies gilt insbesondere während der Rotphasen der nahen Ampelanlage Bonner-Str./Bonner-Wall) iii) Bei ausfahrenden Fahrzeugen aus der gegenüberliegenden Shell-Tankstelle ist kein kontinuierlicher Fahrzeugstrom zu erwarten 2 3. Der Aufwand, um ein Linksabbiegen aus der Kyll- in die Bonner-Straße "StVO- konform" zu regeln, wäre minimal mit folgenden Maßnahmen umzusetzen: i) Entfernen des Verkehrszeichen 209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" an der Ausfahrt der Kyllstraße ii) Ergänzung der Straßenmarkierung durch eine weiß gestrichelte Linie in der Straßenmitte der Bonner-Str., um das Überfahren beim Linksabbiegen aus der Kyllstraße zu gestatten (s. Foto mit eingefügter Markierung) iii) Ggf. wäre noch eine Zufahrtsbeschränkung aus der Bonner-Str. in die Kyllstr. nur für Anlieger/Anwohner zu prüfen und mit einem Zusatzschild umzusetzen, falls die Befürchtung bestünde, dass eine geschaffene Linksabbieger-Option einen Anreiz für Nicht-Anlieger darstellen könnte, dies als Wendestelle zu "missbrauchen" 4. Wendemöglichkeiten, um nach der Ausfahrt rechts aus der Kyllstr. (aktuelle Verkehrsführung) die Fahrtrichtung wechseln zu können um dann stadtauswärts zu gelangen, sind nur sehr unzureichend gegeben. Im Wesentlichen bieten sich aktuell nur zwei (sinnvolle) Optionen: i) Stadteinwärts bis zum Chlodwigplatz, um diesen - nach Umrundung - wieder in die Bonner-Str. stadtauswärts zu verlassen. Aufgrund der Tatsache, dass der Chlodwigplatz verkehrstechnisch oft sehr stark belastet ist, stellt dies keine wirklich sinnvolle Option dar (der Kreisverkehr Bonner-Str.-Rolandstr.-Teutoburger-Str. ist aktuell - aufgrund einer Baumaßnahme - als Wendeoption nicht nutzbar und stellt aus meiner Sicht grundsätzlich auch keine wirklich bessere Option dar) ii) Direkt nach Ausfahrt rechts aus der Kyllstraße nach links in den Bonner-Wall, vor dem Volksgarten links in die Vorgebirgsstraße Richtung Süden, dann links in den Raderthalgürtel, um dann nach rechts auf die Bonner-Str. stadtauswärts zu gelangen. Diese Schleife hat eine Wegstrecke von ca. 4,5 km (im Vergleich zu ca. 1,4 km für den direkten Weg). Der "Mehraufwand" dieser alternativen Verkehrswege wäre durch die Freigabe des Linksabbiegens aus der Kyll- in die Bonner-Straße vermeidbar und aus ökologischer Sicht absolut sinnvoll. 5. Durch eine Freigabe des Linksabbiegens aus der Kyllstraße in die Bonner-Straße würden aus meiner Sicht keine bestehende Verkehrskonzepte in Köln verändert/beeinflusst oder ungewollte Anreize geschaffen, den Verkehrsfluss im Süden von Köln in einem ungewünschten Maße neu zu lenken. Die dargestellte Maßnahme wäre "nur" eine echte Erleichterung für die Anwohner der Kyllstr. 16/16a/16b. Anbei noch einige Fotos, welche die aktuelle Situation an der Ausfahrt Kyllstraße zur Bonner-Str. darstellen. 3 4
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
3044 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 2836/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: AZ 160-21 Freigabe Linksabiegen aus der Kyllstraße (Az.: 02-1600-160/21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird beauf- tragt, die Verkehrsregelung so abzuändern, dass der Verkehr aus der Kyllstraße künftig in beide Fahrtrichtungen abbiegen kann. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent bittet um Freigabe des Linksabbiegens bei der Ausfahrt aus der Kyllstraße in die Bonner- Straße. Stellungnahme der Verwaltung: Die Kyllstraße ist eine aus zwei Sackgassen bestehende Wohnstraße. Der erwähnte Abschnitt hat nur eine Einmündung. Diese befindet sich an der Bonner Straße. Aktuell ist hier die Ausfahrt für den Verkehr nur nach rechts in Fahrtrichtung Richtung Chlodwigplatz gestattet. Die Straße weist drei neu entstandene Wohngebäude (Kyllstraße 16 – 16b) auf. Am Ende der Straße befindet sich ein gemeinsamer Geh- und Radweg, welcher an einem Kindergarten entlang läuft. Die- ser Geh- und Radweg verbindet die beiden Sackgassen der Kyllstraßen miteinander. An der Einmündung Bonner Straße/Kyllstraße sind die zum Abbiegen notwendigen Sichtbeziehungen zu beiden Seiten gegeben. Dadurch, dass die Verkehrsbelastung aus der Kyllstraße überschaubar ist und in der Regel nur durch Anwohnende erfolgt, gibt es keine Argumente, die gegen eine Freigabe des Linksabbiegens sprechen. Negative Auswirkungen durch Wendefahrten sind unwahrscheinlich, da für den Verkehr aus Süden kommend bereits am Kreisverkehr Bonner Straße/Koblenzer Straße eine attraktivere Wendemöglichkeit vorhanden ist. Für die Freigabe spricht, dass die übrigen Straßen vom neuen Verkehr entlastet werden. Zusätzlich wird hierdurch eine weitere Verbindungsmöglichkeit auch für den Radverkehr geschaffen. Aus vorgenannten Gründen wird seitens der Verwaltung die Freigabe des Linksabbiegers befürwor- tet. Auswirkung auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwick- lung, da durch die geänderte Verkehrsführung Verkehrswege verkürzt und Straßen entlastet werden können. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Kyllstraße 16
- Bonner Straße
- Rolandstraße
- Teutoburger Straße
- Chlodwigplatz
- Koblenzer Straße
- Raderthalgürtel
- Bonner Wall
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2836/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.08.2021
- Erstellt
- 10.08.2021 13:28