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Pilotprojekt Online Wohnsitz Anmeldung/Ummeldung, AN/2004/2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0009/2022 vom 13.01.2022

Stand: Am 17.01.2022 im Digitalisierungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/34/342 Vorlagen-Nummer 13.01.2022 0009/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Digitalisierungsausschuss 17.01.2022 Pilotprojekt Online Wohnsitz Anmeldung/Ummeldung, AN/2004/2021 Mit Beschluss des Digitalisierungsausschusses (TOP 6.4) vom 4. Oktober 2021 wird die Verwaltung gebeten, sich als Pilot-Stadt zur Umsetzung des Pilotprojektes “An- und Ummeldung des Wohnsitzes” nach OZG zu beteiligen bzw. sich zur Verfügung zu stellen (gemäß: https://ozg.kdn.de/ozg- leistungen/details/ummeldung-10124). 1. Zusätzlich wird die Stadt gebeten zu prüfen ob der wahlweise Einsatz des elektronischen Perso- nalausweises im Zuge des Prozesses sowie der Einsatz eines Online/Video-Ident Verfahren er- möglicht werden kann (Bsp. Postident) oder etwaige andere Authentifizierungsverfahren sinnvoll genutzt werden können, z.B. Nutzerkonto BUND und ELSTER. 2. Die Stadt soll ggfs. prüfen ob die inhaltliche Umsetzung entsprechend der rechtlichen Vorgaben möglich ist oder eine entsprechende Adaption notwendig ist. 3. Eine frühzeitige Anbindung / Integration in das IDunion Projekt der Stadt Köln sollte angestrebt werden und sollte – wenn möglich – zu einem ggf. späteren Zeitpunkt der Umsetzung berücksich- tigt werden. Zusätzlich bitten die Fraktionen die Stadt, sich auch frühzeitig in den architektonischen Rahmen der EfA-Leistungen einzubringen, um eine effiziente Nachnutzung in Köln zu ermöglichen. Ergänzend zu dem dargestellten Beschluss und den Mitteilungen der Verwaltung zu diesem fragt Herr Glashagen in der Sitzung des Digitalisierungsausschusses vom 22. November 2021 in Bezug auf die Umsetzung des Antrags, ob nur der erste Punkt problematisch wäre oder der gesamte Be- schluss in Frage gestellt und daher nicht umgesetzt bzw. weiterverfolgt wird. Er möchte sich gerne rückversichern, ob die nachfolgende Interpretation richtig wäre: Die Stadt wird dem Beschluss folgen und versuchen diesen weitestgehend umzusetzen mit Einschränkung s. Bezug zu Punkt 1. Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung prüft derzeit, ob eine Nachnutzung der Anwendung, die im Rahmen der OZG- Umsetzung als EfA-Leistung für die An- und Ummeldung des Wohnsitzes entwickelt wird, die sinn- vollste Lösung ist. Neben den Einschränkungen, die sich unter Bezug auf Punkt 1 des Antrags erge- ben, müssen hierbei folgende Themen geklärt werden: 1. die technischen Details für die sichere Datenübertragung der persönlichen Daten von Antrag- stellenden zwischen der Wegzugs- und der Zuzugsmeldebehörde. Durch den Betrieb der EfA-Lösung außerhalb des städtischen Netzwerkes kommen zusätzli- che Schnittstellen zum Tragen, die hierbei weitere neuralgische Punkte darstellen. 2 2. die Einbindung beziehungsweise Integration in das Fachverfahren. 3. die dauerhafte Finanzierung von EfA-Lösungen und deren notwendigen Weiterentwicklungen. 4. die vertragliche Ausgestaltung für die Nachnutzung von EfA-Lösungen. Daher prüft die Verwaltung parallel Alternativlösungen zu einer Nachnutzung der EfA-Lösung, um eine aus Sicht der Bürger*innen integrierte und sichere Anwendung für die An- und Ummeldung an- bieten zu können. Denkbar wäre etwa eine Lösung auf Basis der eingesetzten Fachanwendung; hier- für plant die Verwaltung mit dem Hersteller des städtischen Einwohnerfachverfahrens weitere Ge- spräche. Gez. Blome

Beratungsverlauf

  1. 17.01.2022

    Digitalisierungsausschuss

    TOP 1.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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