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0009/2022

Pilotprojekt Online Wohnsitz Anmeldung/Ummeldung, AN/2004/2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 13.01.2022

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 17.01.2022, TOP 1.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

3440 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/34/342 
 
Vorlagen-Nummer 13.01.2022 
 0009/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 17.01.2022 
 
Pilotprojekt Online Wohnsitz Anmeldung/Ummeldung, AN/2004/2021 
Mit Beschluss des Digitalisierungsausschusses (TOP 6.4) vom 4. Oktober 2021 wird die Verwaltung 
gebeten, sich als Pilot-Stadt zur Umsetzung des Pilotprojektes “An- und Ummeldung des Wohnsitzes” 
nach OZG zu beteiligen bzw. sich zur Verfügung zu stellen (gemäß: https://ozg.kdn.de/ozg-
leistungen/details/ummeldung-10124). 
1. Zusätzlich wird die Stadt gebeten zu prüfen ob der wahlweise Einsatz des elektronischen Perso-
nalausweises im Zuge des Prozesses sowie der Einsatz eines Online/Video-Ident Verfahren er-
möglicht werden kann (Bsp. Postident) oder etwaige andere Authentifizierungsverfahren sinnvoll 
genutzt werden können, z.B. Nutzerkonto BUND und ELSTER. 
2. Die Stadt soll ggfs. prüfen ob die inhaltliche Umsetzung entsprechend der rechtlichen Vorgaben 
möglich ist oder eine entsprechende Adaption notwendig ist. 
3. Eine frühzeitige Anbindung / Integration in das IDunion Projekt der Stadt Köln sollte angestrebt 
werden und sollte – wenn möglich – zu einem ggf. späteren Zeitpunkt der Umsetzung berücksich-
tigt werden.  
Zusätzlich bitten die Fraktionen die Stadt, sich auch frühzeitig in den architektonischen Rahmen der 
EfA-Leistungen einzubringen, um eine effiziente Nachnutzung in Köln zu ermöglichen. 
Ergänzend zu dem dargestellten Beschluss und den Mitteilungen der Verwaltung zu diesem fragt 
Herr Glashagen in der Sitzung des Digitalisierungsausschusses vom 22. November 2021 in Bezug 
auf die Umsetzung des Antrags, ob nur der erste Punkt problematisch wäre oder der gesamte Be-
schluss in Frage gestellt und daher nicht umgesetzt bzw. weiterverfolgt wird. Er möchte sich gerne 
rückversichern, ob die nachfolgende Interpretation richtig wäre: Die Stadt wird dem Beschluss folgen 
und versuchen diesen weitestgehend umzusetzen mit Einschränkung s. Bezug zu Punkt 1. 
Antwort der Verwaltung: 
Die Verwaltung prüft derzeit, ob eine Nachnutzung der Anwendung, die im Rahmen der OZG-
Umsetzung als EfA-Leistung für die An- und Ummeldung des Wohnsitzes entwickelt wird, die sinn-
vollste Lösung ist. Neben den Einschränkungen, die sich unter Bezug auf Punkt 1 des Antrags erge-
ben, müssen hierbei folgende Themen geklärt werden: 
 
1. die technischen Details für die sichere Datenübertragung der persönlichen Daten von Antrag-
stellenden zwischen der Wegzugs- und der Zuzugsmeldebehörde. 
Durch den Betrieb der EfA-Lösung außerhalb des städtischen Netzwerkes kommen zusätzli-
che Schnittstellen zum Tragen, die hierbei weitere neuralgische Punkte darstellen.

2 
 
2. die Einbindung beziehungsweise Integration in das Fachverfahren. 
3. die dauerhafte Finanzierung von EfA-Lösungen und deren notwendigen Weiterentwicklungen. 
4. die vertragliche Ausgestaltung für die Nachnutzung von EfA-Lösungen. 
 
Daher prüft die Verwaltung parallel Alternativlösungen zu einer Nachnutzung der EfA-Lösung, um 
eine aus Sicht der Bürger*innen integrierte und sichere Anwendung für die An- und Ummeldung an-
bieten zu können. Denkbar wäre etwa eine Lösung auf Basis der eingesetzten Fachanwendung; hier-
für plant die Verwaltung mit dem Hersteller des städtischen Einwohnerfachverfahrens weitere Ge-
spräche. 
 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Digitalisierungsausschuss
TOP 1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0009/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
13.01.2022
Erstellt
03.01.2022 14:24