3153/2017
Investiver Zuschuss für Baumaßnahmen des Trägers "Jugendfarm Wilhelmshof e.V."
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Beschlussvorlage Ausschuss
3815 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/510/32 Vorlagen-Nummer 3153/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Investiver Zuschuss für Baumaßnahmen des Trägers "Jugendfarm Wilhelmshof e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie- beschließt, dem Träger „Ju- gendfarm Wilhelmshof e.V., einen Zuschuss in Höhe von 47.570,25 Euro für die Erweiterung des Ju- gendhilfeangebotes zu gewähren. Jugendhilfeausschuss 28.11.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 47.570,25 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Mit Schreiben vom 06.04.2017 hat der Träger „Jugendfarm Wilhelmshof e.V.“ einen investiven Zu- schuss in Höhe von insgesamt 195.673,75 Euro für diverse Baumaßnahmen auf dem neuen Gelände am Bergheimer Weg, 50737 Köln beantragt. Von den insgesamt sieben beantragten Einzelmaßnahmen in Höhe von 195.673,75 Euro, konnte bereits ein Zuschuss für zwei Einzelmaßnahmen in Höhe von insgesamt 67.909,89 Euro, in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.06.2017 (Vorlagen-Nummer 1538/2017) beschlossen werden. Seinerzeit konnten nur beschränkt finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, da neben dem Zuschussantrag des Trägers „Jugendfarm Wilhelmshof e.V.“ noch zwei weitere Zuschussanträge von anderen Trägern angekündigt waren. Mittlerweile steht jedoch fest, dass die Umsetzung einer Maßnahme in 2017 nicht mehr erfolgen wird und die zweite Maßnahme aus investiven Mittel nicht förderfähig ist. Der Träger „Jugendfarm Wilhelmshof e.V.“ hat zwischenzeitlich Mittel über mehrere Sponsoren für einige der Einzelmaßnahmen akquirieren können und erhebliche Eigenleistungen erbracht. Folgende Einzelmaßnahmen sollen daher noch über einen städtischen Zuschuss gefördert werden: Maßnahme Kosten 1. Anlegung von einem Zufahrtsweg über das Gelände 7.497,00 Euro 2. Errichtung eines neuen, ganzjährig nutzbaren Reitplatzes (Größe 50 m x 30 m) 40.073,25 Euro Gesamt 47.570,25 Euro Die notwendigen Baugenehmigungen wurden beantragt; liegen derzeit aber noch nicht vor. 3 Die Mittelbereitstellung für die geförderten Maßnahmen kann erst nach Vorlage der Baugenehmigun- gen erfolgen. Der „Jugendfarm Wilhelmshof e.V.“ wird auch hier als Zuwendungsnehmer und Bauherr auftreten. Die Arbeiten und Baumaßnahmen werden auf städtischem Gelände ausgeführt und somit bleibt die zusätzliche Wertschöpfung in städtischem Eigentum. Die Mittel in Höhe von 47.570,25 Euro stehen im Teilplan 0604, Kinder- und Jugendarbeit zur Verfü- gung. Im Rahmen der Beschlussvorlage (Session Nr.1538/2017) für die Sitzung des Jugendhilfeausschus- ses am 20.06.2017 wurde darauf hingewiesen, dass Restmittel aus dem Investivbereich erst am En- de des Jahres verteilt werden, um somit anderen Antragstellern die Möglichkeit zu eröffnen, ebenfalls von den investiven Mitteln zu partizipieren. Die Verwaltung ist bestrebt, im nächsten Jahr den Mittelabfluss früher im Jahr zu realisieren und wird daher die Thematik Anfang des nächsten Jahres im AK 80 erörtern.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3153/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 14.11.2017
- Erstellt
- 11.10.2017 12:25