mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Antrag der CDU-Fraktion, Artilleriehalle Alpenerstraße 4-6 in Köln-Ehrenfeld

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 1985/2018 vom 27.06.2018

Stand: Am 02.07.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

    PDF

    Herunterladen: Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 III /23/230/ 230-1 Vorlagen-Nummer 1985/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.07.2018 Antrag der CDU-Fraktion, Artilleriehalle Alpenerstraße 4 - 6 in Köln-Ehrenfeld AN/0644/2018 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt am 07.05.2018 auf Antrag der CDU-Fraktion, dass die Verwaltung folgende Aufgaben erledigen soll bzw. eine Stellungnahme abgibt: 1) Die Stadt Köln wird gebeten, zum Beispiel das CRIFA Köln mit der historischen Bewer- tung der Halle Alpenerstraße 4-6 in Köln-Ehrenfeld zu beauftragen, die heute als Lager der Bühnen der Stadt Köln genutzt wird. Das Gutachten soll dann in der BV 4 Ehrenfeld vorgestellt werden. 2) Die Bezirksvertretung beanstandet, dass in der BV-Sitzung am 20. März 2018 <hier müsste richtigerweise der 20.03.2017 gemeint sein< der einstimmig beschlossene Antrag der SPD-Fraktion: „Backsteinhalle Alpenerstraße 4-6 erhalten: Umweltgerechtes und preiswertes Wohnen ermöglichen – Integration fördern – Identität des Viertels er- halten“ bis heute weder dem Rat noch den zuständigen Ausschüssen vorgelegt wurde. Die Verwaltung wird beauftragt, die unverzüglich nachzuholen. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: zu 1) Der Stadtkonservator, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, hat sich mehrfach mit der derzeit durch die Bühnen genutzten Halle befasst und jeweils, zuletzt am 26.09.2017, mitgeteilt, dass die Halle in der Alpenerstraße 4-6 nicht unter Denkmalschutz steht und die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung auch nicht gegeben sind (vgl. Anlage 1). Aufgrund der abgeschlossenen Prüfung der zuständigen Behörde besteht kein Bedarf für eine weitere Bewertung des Objektes durch sonstige Dritte. zu 2) Das Grundstück ist vom Rat der Stadt Köln mit Beschluss vom 20.12.2016 (2698/2016) mit der Nr. 4.02 in die Liste der Grundstücke aufgenommen worden, die im Wege der Wohnungsbauoffensive für eine Bebauung mit Wohnhäusern vermarktet werden sollen. Als zusätzliche Maßgabe wurde eine möglichst hohe bauliche Ausnutzung beschlossen. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hatte sich im Vorfeld der Ratsentscheidung für einen Erhalt der Halle ausgesprochen. Obschon hierzu kein förmlicher Beschluss gefasst wurde, hat sich der Rat mit der Idee des Erhalts auseinandergesetzt und diesen Vorschlag letztendlich verworfen. Mit ihrem Be- 2 schluss vom 20.03.2017 wiederholte die Bezirksvertretung den Wunsch, die Halle zu erhalten. Konk- ret formulierte sie die Anregung, die Backsteinhalle, unter künftiger Nutzung für studentisches Woh- nen, Wohnen für Geflüchtete – insbesondere studierender Geflüchteter – mit einem Anteil an Künstle- rateliers, zu erhalten. Die Verwendung von ökologischen Baustoffen sowie von Photovoltaikanlagen und Regenwassernutzung solle dabei prioritär geprüft werden. In Erfüllung des Ratsbeschlusses wird derzeit ermittelt, welche tatsächlichen und rechtlichen Rand- bedingungen bei einer Umnutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken zu beachten sind. Hierzu wur- de neben der Klärung der Belastung mit Kampfmitteln u.a. ein Bodengutachten in Auftrag gegeben. Denn es liegen Anhaltspunkte vor, dass aufgrund der gewerblichen Vornutzung schädliche Boden- verunreinigungen existieren. Diese müssten vor Aufnahme einer Wohnnutzung zunächst beseitigt werden. Das Ergebnis wird in den nächsten Wochen erwartet. Die Verwaltung wird voraussichtlich im 3. Quartal 2018 dem Rat einen Vorschlag zur Vermarktung des Grundstücks unterbreiten. Dabei wird sie die beiden diskutierten Nutzungsvarianten gegenüber- stellen. Eine der Varianten geht von einem vollständigen Abriss der Bestandsgebäude und einer Neubebau- ung aus. Hierdurch könnten nach jetzigem Planungsstand ca. 70 Wohnungen, davon der überwie- gende Teil im geförderten Wohnungsbau, geschaffen werden. Sämtliche Wohnungen entsprächen den aktuellen Anforderungen. Zusätzliche ökologische und städtebauliche Aspekte sowie die Berück- sichtigung der Belange von Menschen mit besonderen Wohnbedürfnissen können im Rahmen einer Konzeptausschreibung berücksichtigt werden. Die andere Variante entspricht der Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 20.03.2017.

Beratungsverlauf

  1. 02.07.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.12, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz