0246/2017
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage hinsichtlich anonymisierter Bewerbungen
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2830 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/11/112/5 112/5-14 Vorlagen-Nummer 18.04.2017 0246/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 06.02.2017 Beantwortung einer mündlichen Nachfrage hinsichtlich anonymisierter Bewerbungen 2014 wurde ein Antrag zur Einführung der anonymen Bewerbung in der Stadtverwaltung gestellt (AN/0649/2014). Daraufhin hat die Verwaltung (112/5) eine Stellungnahme vorgelegt (Vorlage 3182/2014, Integrationsrat 27.10.2014, AVR 03.11.2014). In darauffolgenden Sitzungen des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales bis zuletzt am 07.11.2016 wurden mehrfach Nachfragen gestellt und be- antwortet (1657/2016, 3099/2016). In der AVR-Sitzung am 07.11.2016 erfolgte eine weitere Nachfra- ge von Herrn Hegenbarth (Ratsmitglied der Piraten). Er möchte wissen, auch vor dem Hintergrund, dass das MAIS (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW) die Nutzung des dort teilweise eingesetzten anonymen Bewerbungsverfahrens nur für pauschale Stellenausschreibungen empfiehlt, inwieweit es für die Stadt Köln dennoch vorstellbar ist. Er könne sich vorstellen, dass es pauschale Stellenausschreibungen sicherlich auch in Köln gebe. Die Verwaltung teilt hierzu folgendes mit: Auf die ausführliche Beantwortung aus 2014 (Vorlage Nr. 3182/2014 zur AN/0649/2014) wird verwie- sen. An der Position der Verwaltung der Stadt Köln hat sich auch durch die Verwendung bzw. Emp- fehlungen des MAIS (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW) keine wesentliche Ände- rung ergeben. Da die Stadt Köln ein an den Qualifikationen orientiertes diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren praktiziert, wird grds. kein weiterer nennenswerter positiver Effekt durch die Einführung eines anony- misierten Bewerbungsverfahrens erwartet. Zur Realisierung müsste zudem zunächst ein standardi- siertes Online-Bewerbungsformular, welches auch im Pilotprojekt des Bundes als praktikabelste Me- thode identifiziert wurde, mit entsprechendem Kostenaufwand eingeführt werden. Die Einführung einer umfassenden marktaktuellen E-Recruiting-Software (datengestütztes Online- Bewerbermanagementverfahren) ist für das kommende Jahr 2017 eingeplant. Aktuell befindet sich das Lastenheft zur Ausschreibung für den Kauf bzw. die Vergabe der Software in der fortgeschritte- nen verwaltungsinternen Abstimmung. Nach stadtweiter Einführung der Software ist es für die Ver- waltung vorstellbar, für „pauschale“ Stellenausschreibungen (geeignete Bereiche) ein anonymes standardisiertes Online-Bewerbungsformular einzuführen. Die aktuellen Software-Anbieter bieten in der Regel diese Möglichkeiten. gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0246/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 18.04.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27