1183/2020
Beantwortung der Anfrage AN/0471/2020 "Corona – Situation von Kulturschaffenden" gern. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 AN/0471/2020 Vorlagen-Nummer 27.04.2020 1183/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 Hauptausschuss 06.05.2020 Beantwortung der Anfrage AN/0471/2020 "Corona – Situation von Kulturschaffenden" gern. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat Anfraqe: In Zeiten von Corona sind spezielle Kraftanstrengungen gefragt, um Künstlerinnen und Künstler, kul- turelle Einrichtungen, alle im Backstagebereich Tätigen wie Techniker, Veranstalter etc. in die Zeiten nach Corona in die „Normalität“ zu retten. Durch die Corona-Krise stehen viele von ihnen vor großen existenzbedrohenden Problemen. Es gilt, alles zu ermöglichen, was ihnen Unterstützung geben kann, um diese Situation aufzufangen und Strukturen zu erhalten. Denn Kultur ist durchaus systemrelevant. Nicht zu vergessen ist dabei, dass sich in Kunst und Kultur gerade eben nicht alles auf später verschieben und nachholen lässt. Einmal zerstörte Strukturen werden sich nicht einfach wieder aufbauen lassen, der Prozess ist irreversibel. Bund, Land und Kommune sind hier gefragt und sind hier bereits tätig wie z.B. die Stadt Köln mit ih- rem Hilfsfonds für die Freie Szene und dem Unterstützungsfonds für die Klubkultur. Nichts desto trotz gibt es weit höheren Bedarf. Wir möchten daher anfragen: 1. Welche Kriterien liegen der Vergabe der Fördergeldern aus dem Hilfsfonds für die Freie Szene zugrunde? Der „Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-bedingten Krisensi- tuationen“ greift, wenn die sonstigen Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung der freien Kultur nicht ausreichen sollten. In den Fonds fließen städtische Mittel in Höhe von drei Millionen Euro. Ziel des Notfallfonds ist Existenzsicherung und der Fortbestand von geförderten und bisher nicht- geförderten freien Kulturbetrieben und Kulturvereinen in Köln. Sie sind wie die städtischen Kulturinsti- tutionen Heimat, Plattform, Auftraggeber und Arbeitgeber für die zahlreichen Kunstschaffenden, die das öffentliche Kulturleben in Köln gestalten. Antragsberechtigt sind im Einzelnen: vom Kulturamt institutionell geförderte Institutionen und Initiativen sowie Festivals vom Kulturamt derzeit geförderte Häuser/Orte/Initiativen mit ganzjährigen Kulturprogrammen vom Kulturamt bisher nicht geförderte private Kulturbetriebe und Kulturvereine in Köln mit einem ganzjährigen Kurs- oder Veranstaltungsprogramm mit kultureller Relevanz. Grundvoraussetzung ist, dass bei diesen Häusern/Institutionen/Initiativen aufgrund der Corona- Pandemie Veranstaltungen (Betrachtungszeitraum März bis August) abgesagt und gegebenenfalls verschoben werden müssen/mussten und der Fortbestand ohne Hilfe gefährdet ist. Voraussetzungen sind: 2 Bei Einnahmeausfällen: Die Institution/Initiative hat einen unverschuldeten Verlust an Einnahmen durch die Corona-Pandemie in erheblichem Umfang. Bei Kostensteigerungen: Die Initiative hat eine erhebliche Steigerung von entstandenen oder ent- stehenden nicht vermeidbaren Kosten durch die Corona-Pandemie. Bei Fortbestand: Der Fortbestand der Initiative/Institution ist jenseits der Corona-Krise beabsich- tigt und auf der Grundlage der bisherigen Entwicklung plausibel. Was kann beantragt werden? Aufstockung der bisherigen städtischen Förderung um einen pauschalierten Betrag – von 5.000 Euro bis 50.000 Euro. Der Notfallfonds ist bis zum 31.08.2020 befristet und im Hinblick auf die hierfür zur Verfügung ste- henden Mittel begrenzt. Ein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Förderung durch den Notfallfonds der Stadt Köln ist nachrangig, d.h. zunächst sollten Unterstüt- zungen von Bund oder Land greifen. Wenn durch andere Förderprogramme oder Versicherungsleis- tungen einzelne Kostenpositionen kompensiert werden können, müssen diese Kostenblöcke wieder zurückgezahlt werden, um Doppelförderungen bzw. eine Überkompensation zu unterbinden. Die ge- währten Zuschüsse sind als Betriebseinnahmen zu verbuchen und entsprechend zu versteuern. Das Kulturamt informiert auf seiner Corona-Seite über die Maßnahmen in der Kulturförderung und ebenso über die Bedingungen des Notfallfonds unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung-zeiten-von-corona . Die Seite wird zurzeit überarbeitet und ist ab 28.4. wieder aktuell. 2. Welche Bedarfe von Künstlerinnen und Künstlern, kulturellen Einrichtungen und Institutionen, Spielstätten, sowie Soloselbständigen werden jeweils durch Bund, Land und die Stadt Köln abge- deckt? Soforthilfemaßnahmen von Land und Bund für Kunstschaffende sowie für Soloselbstständige Nach Informationen der Stadt Köln haben zahlreiche Kölner Kunstschaffende Anträge beim Soforthil- feprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (Gesamthöhe des Hilfsprogramms 5 Milli- onen Euro) gestellt. An Künstlerinnen und Künstler aus dem Regierungsbezirk Köln wurden ca. 1,8 Millionen Euro bewilligt. Zurzeit wird geprüft, dieses Programm weiterzuführen. Ebenso haben zahlreiche Kunstschaffende und Kulturbetriebe Förderung durch das Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen der Bundesregierung, das durch das Wirtschaftsministeri- um NRW verwaltet wird, erhalten. Angaben zur Höhe der Förderung an Antragsteller aus dem Regie- rungsbezirk Köln liegen noch nicht vor. Das Programm läuft noch. Bisher können Solo-Selbständige bei diesem Programm nur Betriebskosten, aber keine Lebenshaltungskosten geltend machen. Hierzu finden jedoch nach Informationen der Stadt Köln gerade Gespräche zwischen dem Land NRW und der Bundesregierung statt, um diese Lücke etwa durch Orientierung am nachgewiesenen Verdienst- ausfall zu schließen. Kurzarbeiterqeld des Bundes Dort wo versicherungspflichtig angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden sind, konnte und wurde nach Kenntnisstand der Stadt Köln auch von freien Kulturbetrieben Kurzarbeitergeld bean- tragt. In wenigen Fällen sind Einrichtungen für einen kurzen Zeitraum in der Lage diese Summe auf das ursprüngliche Gehalt aufzustocken. Neue Förderregularien des Kulturamtes Die Stadt Köln fordert seine in Aussicht gestellten Projektkostenzuschüsse auch bei Veranstaltungs- ausfall nicht grundsätzlich zurück. Davon profitieren Einzelkünstlerinnen und –Künstler, Ensembles, Häuser und andere geförderte Institutionen. Als Neuerung können zudem geförderte Antragsteller auch Ausfallhonorare als förderfähige Kosten geltend machen. Insbesondere diese Regelung kommt vielen Künstlerinnen und Künstlern zu Gute. Sehr vielen geförderten Kulturinstitutionen konnte durch die Aufrechterhaltung dieser bisherigen städ- 3 tischen Förderung und vorgezogenen Abschlagszahlungen geholfen werden sowie durch moderate Zuschusserhöhungen im Zuge laufender Bewilligungen. Notfallfonds der Stadt Köln Der städtische „Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-bedingten Krisensituationen“ wendet sich sowohl an durch die Stadt Köln geförderte als auch an bisher nicht geförderte freie Kulturbetriebe und Kulturvereine, die Corona-bedingt in Finanzierungsprobleme kommen. Der Notfallfonds für Livemusikspielstätten unterstützt Clubs und andere Musikveranstalter mit kulturel- lem Programm. Die Bühnen Köln als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln wird weitgehend durch einen Betriebskostenzuschuss von der Stadt Köln finanziert. Trotz der Einschränkungen durch Corona ist es erklärtes Ziel der Betriebsleitung, in der Spielzeit 2019/20 das Planergebnis gemäß beschlosse- nem Wirtschaftsplan zu erreichen. Das Kulturinstitut Bühnen Köln mit den Sparten Oper/Schauspiel/Tanz, seinem Spielbetrieb im Interim und seiner Eigenschaft als Bauherr des En- sembles am Offenbachplatz ist nach aktuellem Stand bei Aufrechterhaltung des Betriebskostenzu- schusses nicht substanziell gefährdet. 3. Gibt es Überlegungen seitens der Kulturverwaltung ein weiteres kommunales Hilfsprogramm oder andere Maßnahmen zu ergreifen für die, die bisher “durch das Raster“ gefallen sind? Die Verwaltung sucht derzeit nach geeigneten Maßnahmen für die vielfältigen betroffenen gesell- schaftlichen und politischen Handlungsfelder, die dann in dem in der Vorbemerkung genannten Ab- wägungsprozess geprüft werden. Beispielsweise ist der oben benannte Notfallfonds für Livemusik- spielstätten und der aktuelle Notfallfonds für geförderte und bisher nicht geförderte Kulturbetriebe und Kulturvereine bereits eine Konsequenz aus diesen Überlegungen. 4. Sieht die Kulturverwaltung Möglichkeiten, einen Kulturnothilfefonds aufzulegen, wie ihn z.B. der deutsche Kulturrat fordert? Ein solcher Kultur-Nothilfefond kann nur mit der Kulturstiftung der Länder und der Kulturstiftung des Bundes aufgesetzt werden. 5. Welche Schritte plant die Kulturverwaltung in Bezug auf Bund und Land, einen solchen temporären Kulturnothilfe-Rettungsfonds einzufordern? Das Thema wird gemeinsam mit dem Kulturausschuss des Städtetages NRW thematisiert und bear- beitet. gez. Reker
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1183/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 27.04.2020
- Erstellt
- 20.04.2020 16:31