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1183/2020

Beantwortung der Anfrage AN/0471/2020 "Corona – Situation von Kulturschaffenden" gern. § 4 der Geschäftsordnung des Rates der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 27.04.2020

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 06.05.2020

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
AN/0471/2020 
Vorlagen-Nummer 27.04.2020 
 1183/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 28.04.2020 
Hauptausschuss 06.05.2020 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0471/2020 "Corona – Situation von Kulturschaffenden" gern. § 4 
der Geschäftsordnung des Rates der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln und der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
Anfraqe: 
In Zeiten von Corona sind spezielle Kraftanstrengungen gefragt, um Künstlerinnen und Künstler, kul-
turelle Einrichtungen, alle im Backstagebereich Tätigen wie Techniker, Veranstalter etc. in die Zeiten 
nach Corona in die „Normalität“ zu retten. 
Durch die Corona-Krise stehen viele von ihnen vor großen existenzbedrohenden Problemen. Es gilt, 
alles zu ermöglichen, was ihnen Unterstützung geben kann, um diese Situation aufzufangen und 
Strukturen zu erhalten. Denn Kultur ist durchaus systemrelevant. Nicht zu vergessen ist dabei, dass 
sich in Kunst und Kultur gerade eben nicht alles auf später verschieben und nachholen lässt. Einmal 
zerstörte Strukturen werden sich nicht einfach wieder aufbauen lassen, der Prozess ist irreversibel. 
Bund, Land und Kommune sind hier gefragt und sind hier bereits tätig wie z.B. die Stadt Köln mit ih-
rem Hilfsfonds für die Freie Szene und dem Unterstützungsfonds für die Klubkultur. 
Nichts desto trotz gibt es weit höheren Bedarf. 
Wir möchten daher anfragen: 
 
1. Welche Kriterien liegen der Vergabe der Fördergeldern aus dem Hilfsfonds für die Freie Szene 
zugrunde? 
 
Der „Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-bedingten Krisensi-
tuationen“ greift, wenn die sonstigen Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung der freien Kultur 
nicht ausreichen sollten. In den Fonds fließen städtische Mittel in Höhe von drei Millionen Euro. Ziel 
des Notfallfonds ist Existenzsicherung und der Fortbestand von geförderten und bisher nicht-
geförderten freien Kulturbetrieben und Kulturvereinen in Köln. Sie sind wie die städtischen Kulturinsti-
tutionen Heimat, Plattform, Auftraggeber und Arbeitgeber für die zahlreichen Kunstschaffenden, die 
das öffentliche Kulturleben in Köln gestalten.  
 
Antragsberechtigt sind im Einzelnen: 
 vom Kulturamt institutionell geförderte Institutionen und Initiativen sowie Festivals 
 vom Kulturamt derzeit geförderte Häuser/Orte/Initiativen mit ganzjährigen Kulturprogrammen  
 vom Kulturamt bisher nicht geförderte private Kulturbetriebe und Kulturvereine in Köln mit einem 
ganzjährigen Kurs- oder Veranstaltungsprogramm mit kultureller Relevanz. 
 
Grundvoraussetzung ist, dass bei diesen Häusern/Institutionen/Initiativen aufgrund der Corona-
Pandemie Veranstaltungen (Betrachtungszeitraum März bis August) abgesagt und gegebenenfalls 
verschoben werden müssen/mussten und der Fortbestand ohne Hilfe gefährdet ist. 
 
Voraussetzungen sind:

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 Bei Einnahmeausfällen: Die Institution/Initiative hat einen unverschuldeten Verlust an Einnahmen 
durch die Corona-Pandemie in erheblichem Umfang. 
 Bei Kostensteigerungen: Die Initiative hat eine erhebliche Steigerung von entstandenen oder ent-
stehenden nicht vermeidbaren Kosten durch die Corona-Pandemie. 
 Bei Fortbestand: Der Fortbestand der Initiative/Institution ist jenseits der Corona-Krise beabsich-
tigt und auf der Grundlage der bisherigen Entwicklung plausibel. 
 
Was kann beantragt werden? 
Aufstockung der bisherigen städtischen Förderung um einen pauschalierten Betrag – von 5.000 Euro 
bis 50.000 Euro. 
 
Der Notfallfonds ist bis zum 31.08.2020 befristet und im Hinblick auf die hierfür zur Verfügung ste-
henden Mittel begrenzt. 
Ein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung besteht nicht. 
 
Die Förderung durch den Notfallfonds der Stadt Köln ist nachrangig, d.h. zunächst sollten Unterstüt-
zungen von Bund oder Land greifen. Wenn durch andere Förderprogramme oder Versicherungsleis-
tungen einzelne Kostenpositionen kompensiert werden können, müssen diese Kostenblöcke wieder 
zurückgezahlt werden, um Doppelförderungen bzw. eine Überkompensation zu unterbinden. Die ge-
währten Zuschüsse sind als Betriebseinnahmen zu verbuchen und entsprechend zu versteuern. 
 
Das Kulturamt informiert auf seiner Corona-Seite über die Maßnahmen in der Kulturförderung und 
ebenso über die Bedingungen des Notfallfonds unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung-zeiten-von-corona . Die Seite wird zurzeit überarbeitet 
und ist ab 28.4. wieder aktuell. 
 
 
2. Welche Bedarfe von Künstlerinnen und Künstlern, kulturellen Einrichtungen und Institutionen, 
Spielstätten, sowie Soloselbständigen werden jeweils durch Bund, Land und die Stadt Köln abge-
deckt? 
 
Soforthilfemaßnahmen von Land und Bund für Kunstschaffende sowie für Soloselbstständige 
Nach Informationen der Stadt Köln haben zahlreiche Kölner Kunstschaffende Anträge beim Soforthil-
feprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft (Gesamthöhe des Hilfsprogramms 5 Milli-
onen Euro) gestellt. An Künstlerinnen und Künstler aus dem Regierungsbezirk Köln wurden ca. 1,8 
Millionen Euro bewilligt. Zurzeit wird geprüft, dieses Programm weiterzuführen. 
Ebenso haben zahlreiche Kunstschaffende und Kulturbetriebe Förderung durch das Hilfspaket für 
Solo-Selbständige und Kleinunternehmen der Bundesregierung, das durch das Wirtschaftsministeri-
um NRW verwaltet wird, erhalten. Angaben zur Höhe der Förderung an Antragsteller aus dem Regie-
rungsbezirk Köln liegen noch nicht vor. Das Programm läuft noch. Bisher können Solo-Selbständige 
bei diesem Programm nur Betriebskosten, aber keine Lebenshaltungskosten geltend machen. Hierzu 
finden jedoch nach Informationen der Stadt Köln gerade Gespräche zwischen dem Land NRW und 
der Bundesregierung statt, um diese Lücke etwa durch Orientierung am nachgewiesenen Verdienst-
ausfall zu schließen. 
 
Kurzarbeiterqeld des Bundes 
Dort wo versicherungspflichtig angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden sind, konnte 
und wurde nach Kenntnisstand der Stadt Köln auch von freien Kulturbetrieben Kurzarbeitergeld bean-
tragt. In wenigen Fällen sind Einrichtungen für einen kurzen Zeitraum in der Lage diese Summe auf 
das ursprüngliche Gehalt aufzustocken. 
 
Neue Förderregularien des Kulturamtes 
Die Stadt Köln fordert seine in Aussicht gestellten Projektkostenzuschüsse auch bei Veranstaltungs-
ausfall nicht grundsätzlich zurück. Davon profitieren Einzelkünstlerinnen und –Künstler, Ensembles, 
Häuser und andere geförderte Institutionen. Als Neuerung können zudem geförderte Antragsteller 
auch Ausfallhonorare als förderfähige Kosten geltend machen. Insbesondere diese Regelung kommt 
vielen Künstlerinnen und Künstlern zu Gute. 
Sehr vielen geförderten Kulturinstitutionen konnte durch die Aufrechterhaltung dieser bisherigen städ-

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tischen Förderung und vorgezogenen Abschlagszahlungen geholfen werden sowie durch moderate 
Zuschusserhöhungen im Zuge laufender Bewilligungen. 
 
Notfallfonds der Stadt Köln 
Der städtische „Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-bedingten 
Krisensituationen“ wendet sich sowohl an durch die Stadt Köln geförderte als auch an bisher nicht 
geförderte freie Kulturbetriebe und Kulturvereine, die Corona-bedingt in Finanzierungsprobleme 
kommen. 
Der Notfallfonds für Livemusikspielstätten unterstützt Clubs und andere Musikveranstalter mit kulturel-
lem Programm. 
 
Die Bühnen Köln als eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln wird weitgehend durch einen 
Betriebskostenzuschuss von der Stadt Köln finanziert. Trotz der Einschränkungen durch Corona ist 
es erklärtes Ziel der Betriebsleitung, in der Spielzeit 2019/20 das Planergebnis gemäß beschlosse-
nem Wirtschaftsplan zu erreichen. Das Kulturinstitut Bühnen Köln mit den Sparten 
Oper/Schauspiel/Tanz, seinem Spielbetrieb im Interim und seiner Eigenschaft als Bauherr des En-
sembles am Offenbachplatz ist nach aktuellem Stand bei Aufrechterhaltung des Betriebskostenzu-
schusses nicht substanziell gefährdet. 
 
 
3. Gibt es Überlegungen seitens der Kulturverwaltung ein weiteres kommunales 
Hilfsprogramm oder andere Maßnahmen zu ergreifen für die, die bisher “durch das 
Raster“ gefallen sind? 
 
Die Verwaltung sucht derzeit nach geeigneten Maßnahmen für die vielfältigen betroffenen gesell-
schaftlichen und politischen Handlungsfelder, die dann in dem in der Vorbemerkung genannten Ab-
wägungsprozess geprüft werden. Beispielsweise ist der oben benannte Notfallfonds für Livemusik-
spielstätten und der aktuelle Notfallfonds für geförderte und bisher nicht geförderte Kulturbetriebe und 
Kulturvereine bereits eine Konsequenz aus diesen Überlegungen. 
 
 
4. Sieht die Kulturverwaltung Möglichkeiten, einen Kulturnothilfefonds aufzulegen, wie 
ihn z.B. der deutsche Kulturrat fordert? 
 
Ein solcher Kultur-Nothilfefond kann nur mit der Kulturstiftung der Länder und der Kulturstiftung des 
Bundes aufgesetzt werden. 
 
 
5. Welche Schritte plant die Kulturverwaltung in Bezug auf Bund und Land, einen 
solchen temporären Kulturnothilfe-Rettungsfonds einzufordern? 
 
Das Thema wird gemeinsam mit dem Kulturausschuss des Städtetages NRW thematisiert und bear-
beitet. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (2)

28.04.2020 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.05.2020 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1183/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
27.04.2020
Erstellt
20.04.2020 16:31