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1602/2020

Stärkung der Demokratie durch aktive Bewerbung der Wahlen in Köln

Eilentscheidung Hauptausschuss 09.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2020, TOP 18.2

Anlage 4 - Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020

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Ansehen

Anlage 1 - Antrag auf Bewerbung der Kölner Wahlen am 13.9.2020

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Anlage 3 - Auszug Beschlussprotokoll

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Anlage 2 - Änderungsantrag CDU, Grüne, FDP

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 4 - Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020

2654 Zeichen

Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax:   (0221) 221 26570 
E-Mail:   giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 17.07.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 13.07.2020  
öffentlich 
5.1.2 Stärkung der Demokratie durch aktive Bewerbung der Wahlen in Köln 
1602/2020 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion 
AN/0888/2020 
 
Herr Joisten erläutert den Änderungsantrag seiner Fraktion. 
 
Auf Nachfrage verweist Herr Oster auf die ergänzende Mitteilung und betont, dass 
man die diesjährige Kommunalwahl und Integrationsratswahl durch zusätzliche 
Maßnahmen in analoger und digitaler Form bewerben werde. Diese Maßnahmen 
seien geeigneter als eine Postwurfsendung. 
 
Herr Hammer stellt die Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dar und spricht 
sich gegen eine Postwurfsendung aus, die einer gezielten Ansprache nicht entspre-
che.  
 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion: 
 
Beschluss: 
Der Beschluss der Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung (1628/2020) wird 
wie folgt ergänzt und ersetzt: 
Der Hauptausschuss nimmt den Antrag des Integrationsrates und das diesbezügli-
che Prüfungsergebnis der Verwaltung zur Kenntnis. Er bittet die Verwaltung auch 
wegen der Kürze der Zeit, die anstehenden Wahlen in der von ihr beschriebenen 
Form zu bewerben und zu begleiten. Ergänzend folgt der Hauptausschuss dem 
Anliegen des Integrationsrates vom 26.05.2020 und beauftragt die Verwaltung:

Eine digitale und analoge Information über die zur Wahl stehenden Institutionen 
(Oberbürgermeister*in, Rat, Bezirksvertretung und Integrationsrat), über das aktive 
Wahlrecht (im Fall der Wahl des Integrationsrates soll ein Hinweis über die Möglich-
keit der Registrierung im Wahlverzeichnis für die wahlberechtigten Personen, die 
nicht von Amts wegen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aufgenommen wer-
den), über die Möglichkeiten der Wahlteilnahme (am Wahltag im Wahllokal, durch 
Briefwahl, durch Wahl in den Bürgerämtern) an alle Kölner Haushalte zu schicken. 
Die dafür von der Verwaltung veranschlagten Kosten werden bereitgestellt.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der 
Fraktion Die Linke abgelehnt. 
 
II. Abstimmung über die Vorlage: 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss nimmt den Antrag des Integrationsrates und das diesbezügli-
che Prüfungsergebnis der Verwaltung zur Kenntnis. 
Er bittet die Verwaltung auch wegen der Kürze der Zeit, die anstehenden Wahlen in 
der von ihr beschriebenen Form zu bewerben und zu begleiten. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 1 - Antrag auf Bewerbung der Kölner Wahlen am 13.9.2020

3754 Zeichen

Tayfun Keltek          07.05.2020 
Ahmet Edis 
Antonella Giurano 
Figen Maleki 
Eli Abeke 
Stefan Mitu 
 
 
 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Integrationsrates 
 
An die  
Geschäftsstelle des Integrationsrates 
Herrn Andreas Vetter 
 
 
 
Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Integrationsrat 27.5.2020 
 
 
Antrag auf Stärkung der Demokratie durch aktive Bewerbung der Wahlen in Köln 
AN/0601/2020 
Beschluss: 
Der Integrationsrat bittet den Rat folgendes zu beschließen: 
Die Verwaltung wird gebeten in ansprechender Form alle Kölner Haushalte anzuschreiben,  
 und über die zur Wahl stehenden Institutionen ‚Oberbürgermeister*in‘, ‚Rat‘, ‚Bezirksver-
tretung‘ und ‚Integrationsrat‘ zu informieren,  
 über das aktive Wahlrecht aufzuklären (im Fall der Wahl des Integrationsrates einen 
Hinweis über die Möglichkeit der Registrierung im Wahlverzeichnis für die wahlberechtig-
ten Personen, die nicht von Amts wegen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aufzu-
nehmen), 
 die Möglichkeiten der Wahlteilnahme (am Wahltag im Wahllokal, durch Briefwahl, durch 
Wahl in den Bürgerämtern) aufzuzeigen 
 und zur Wahlteilnahme zu ermutigen. 
 
Begründung: 
1. 
Eine hohe Wahlbeteiligung in allen Kölner Stadtbezirken ist von elementarer Wichtigkeit zur 
Stärkung unserer Demokratie.  
Zu den Kommunalwahlen 2014 gab es eine Wahlbeteiligung von 49,7%, d.h. weniger als die 
Hälfte haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Lt. städtischer Wahlanalyse reichte 
die Wahlbeteiligung in den Stadtteilen von 23,8 % in Chorweiler bis zu 66,6 % in Klettenberg.

Wenn man die Wahlbeteiligung in den Stadtteilen mit dem Anteil der dort lebenden Mig-
rant*innen in Bezug setzt, gibt es ein alarmierendes Bild. 
 Wahlbeteiligung Kommunalwahl 
2014 
Einwohner mit Migrationshinter-
grund 2014 
Chorweiler 23,8 % 80,1 %, 
Vingst 29,9 % 61,4 %, 
Finkenberg 30,8 % 82,1 % 
Gremberghoven 30,8 % 67,3 % 
Meschenich 32,2 % 60,2 % 
Höhenberg 32,9 % 55,5 % 
 
Die höchsten Wähleranteile waren in 
 Wahlbeteiligung Kommunalwahl 
2014 
Einwohner mit Migrationshinter-
grund 2014 
Klettenberg 66,6 % 17,8 % 
Lindenthal 63,1 % 20,4 % 
Sülz 61,4 % 19,5 % 
Libur 61,0 % 19,4 % 
Hahnwald 60,6 % 22,6 % 
Lövenich 60,6 % 21,4 % 
 
Es ist erforderlich vielfältige Möglichkeiten zu nutzen die Wahlbeteiligung der Kölner Mig-
rant*innen sowohl an den Integrationsratswahlen, als auch –falls wahlberechtigt- an den 
Kommunalwahlen zu erhöhen um eine politische Teilhabe von Migrant*innen zu ermögli-
chen. Ein erklärendes Anschreiben an alle Kölner Haushalte ist ein deutliches Signal und 
würde deutlich machen, wie wichtig die Stimmabgabe aller wahlberechtigten Kölner*innen 
ist. 
2. 
Es ist zu befürchten, dass eine Eintragung aller Wahlberechtigten für die Integrationsrats-
wahlen in das Wahlverzeichnis von Amts wegen schwierig bis unmöglich ist und die Gruppe 
der Kölner*innen, die sich nicht in Köln haben einbürgern lassen, keine Wahlbenachrichti-
gung erhalten bzw. überhaupt nicht erfahren, dass sie wahlberechtigt sind. 
Ein erklärendes Anschreiben an alle Kölner Haushalte würde auch diesen Personenkreis 
erreichen und über die Möglichkeit der aktiven Beantragung einer Aufnahme ins Wählerver-
zeichnis informieren. 
3. 
Die Wahlbeteiligung an beiden Wahlen, den Kommunal- und den Integrationsratswahlen 
kann sehr gut erhöht werden, wenn man deren Bewerbung aktiv miteinander verknüpft.  
Wir wollen in Köln dafür werben, dass Kölner Migrant*innen ins Wahllokal gehen, um den 
Integrationsrat und den Rat, die Bezirksvertretung sowie die Oberbürgermeisterin / den 
Oberbürgermeister zu wählen und umgekehrt.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Tayfun Keltek, Ahmet Edis, Antonella Giurano, Figen Maleki, Eli Abeke, Stefan Mitu

Anlage 3 - Auszug Beschlussprotokoll

1790 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Arikan 
Telefon:  (0221) 29725  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE  
Datum: 09.06.2020 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
26.05.2020  
öffentlich 
 Änderungsantrag zu TOP 6.4 
AN/0672/2020 
Nach Diskussion wird folgender Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten zu 
prüfen, 
 wie in ansprechender Form (analog und digital) alle Kölner Haushalte  
 über die zur Wahl stehenden Institutionen ‚Oberbürgermeister*in‘,  
‚Rat‘, ‚Bezirksvertretung‘ und ‚Integrationsrat‘, 
 über das aktive Wahlrecht (im Fall der Wahl des Integrationsrates soll ein 
Hinweis über die Möglichkeit der Registrierung im Wahlverzeichnis für die 
wahlberechtigten Personen, die nicht von Amts wegen im Wählerverzeichnis 
eingetragen sind, aufgenommen werden), 
 über die Möglichkeiten der Wahlteilnahme (am Wahltag im Wahllokal, durch 
Briefwahl, durch Wahl in den Bürgerämtern)  
informiert und wie sie zur Wahlteilnahme ermutigt werden können. 
 in welcher Weise der Kölner Integrationsrat - analog zur Kampagne zur Euro-
pawahl - zur Steigerung der Wahlbeteiligung bei der Integrationsratswahl 
NRW-weit zu einer „Integrationsratswahlchallenge“ aufrufen kann und bittet 
die Verwaltung, dies zu unterstützen.  
Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen von Köln aus alle Städte und Ge-
meinden in einen Wettbewerb in digitaler und analoger Form mit einbezogen 
werden mit dem Ziel, in ganz NRW die Wahlbeteiligung signifikant zu erhö-
hen. 
 inwieweit die ohnehin geplanten Wahlinformationen der Stadt Köln entspre-
chend gestaltet und ggf. angepasst werden können. 
Die Prüfergebnisse sind dem Rat zur Sitzung am 18.06.2020 zur Entscheidung vor-
zulegen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 - Änderungsantrag CDU, Grüne, FDP

1259 Zeichen

CDU 
Bündnis ´90/ Die Grünen 
FDP  
 
 
 
Integrationsrat 26.05.2020 
 
 
 
Änderungsantrag zu TOP 6.4:  
AN/0672/2020 
 
Der Kölner Integrationsrat ruft analog zur Kampagne zur Europawahl zur Steigerung 
der Wahlbeteiligung bei der Integrationsratswahl NRW-weit zu einer 
„Integrationsratswahlchallenge“ auf und bittet die Verwaltung, diese zu unterstützen.  
 
Im Rahmen dieses Wettbewerbs sind von Köln aus alle Städte und Gemeinden in 
einen Wettbewerb in digitaler und analoger Form mit einzubeziehen mit dem Ziel, in 
ganz NRW die Wahlbeteiligung signifikant zu erhöhen. 
Es ist zu prüfen, inwieweit  die ohnehin geplanten Wahlinformationen der Stadt Köln 
entsprechend gestaltet und ggf. angepasst werden können. 
 
Begründung:  
Ein negatives Merkmal von Kommunal- und insbesondere Integrationsratswahlen 
sind die niedrigen Wahlbeteiligungen. Der Integrationsrat der Stadt Köln setzt sich 
zum Ziel, einen Beitrag zur Erhöhung der Wahlbeteiligung zu leisten und ruft deshalb 
zu einem kommunalpolitischen NRW-weiten „Wahlbeteiligungswettbewerb“ analog 
zur gelungenen Kampagne der Oberbürgermeisterin bei der Europawahl 2019 aus. 
Selbstverständlich strebt Köln die höchste Wahlbeteiligung in NRW an! 
 
 
 
 
gez. Kienitz   gez. Hammer   gez. Breite

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

10223 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1602/2020 
Freigabedatum 29.06.2020 
  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. 
Betreff 
Stärkung der Demokratie durch aktive Bewerbung der Wahlen in Köln 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 13.07.2020 Entscheidung 
Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die Dringlichkeit einer Behandlung ist aufgrund der Bitte des Integrationsrates, die Prüfergebnisse 
dem Rat zur Sitzung am 18.06.2020 zur Entscheidung vorzulegen, gegeben. Aufgrund der umfang-
reichen Abstimmungen innerhalb der Verwaltung konnte eine Beschlussvorlage für die Sitzung des 
Rates am 18.06.2020 nicht fristgerecht erstellt werden.  
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss nimmt den Antrag des Integrationsrates und das diesbezügliche Prüfungser-
gebnis der Verwaltung zur Kenntnis. 
Er bittet die Verwaltung auch wegen der Kürze der Zeit, die anstehenden Wahlen in der von ihr be-
schriebenen Form zu bewerben und zu begleiten. 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
I. In seiner Sitzung am 26.05.2020 hat der Integrationsrat nach Diskussion einstimmig folgenden 
Beschluss gefasst: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, 
 wie in ansprechender Form (analog und digital) alle Kölner Haushalte  
 über die zur Wahl stehenden Institutionen ‚Oberbürgermeister*in‘, ‚Rat‘,  
‚Bezirksvertretung‘ und ‚Integrationsrat‘, 
 über das aktive Wahlrecht (im Fall der Wahl des Integrationsrates soll ein Hinweis über die 
Möglichkeit der Registrierung im Wahlverzeichnis für die wahlberechtigten Personen, die nicht 
von Amts wegen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aufgenommen werden), 
 über die Möglichkeiten der Wahlteilnahme (am Wahltag im Wahllokal, durch Briefwahl, durch 
Wahl in den Bürgerämtern)  
informiert und wie sie zur Wahlteilnahme ermutigt werden können. 
 in welcher Weise der Kölner Integrationsrat - analog zur Kampagne zur Europawahl - zur Steige-
rung der Wahlbeteiligung bei der Integrationsratswahl NRW-weit zu einer „Integrationsrats-
wahlchallenge“ aufrufen kann und bittet die Verwaltung, dies zu unterstützen.  
 Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen von Köln aus alle Städte und Gemeinden in einen Wett-
bewerb in digitaler und analoger Form mit einbezogen werden mit dem Ziel, in ganz NRW die 
Wahlbeteiligung signifikant zu erhöhen. 
 inwieweit die ohnehin geplanten Wahlinformationen der Stadt Köln entsprechend gestaltet und 
ggf. angepasst werden können. 
Die Prüfergebnisse sind dem Rat zur Sitzung am 18.06.2020 zur Entscheidung vorzulegen.   
 
II. Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die Stadtverwaltung ergreift zahlreiche Maßnahmen, um die Wahlbeteiligung zu steigern. 
Hier sind zu nennen: 
 Zahlreiche Plakatkampagnen bewerben die Wahl und unterstützen u.a. auch die Suche nach 
ehrenamtlichen Wahlhelfenden. Folgende Stadtinfokampagnen in Sachen „Wahlhelfendensu-
che“ bzw. „Wählen gehen“ wurden bereits durchgeführt bzw. sind geplant: 
 Wahlhelfendensuche: 
 Megalightkampagnen (57 analoge und 91 digitale Flächen): 26.05.-15.06.2020 und 07.07.-
20.07.2020 
 Citylightkampagnen (260 Flächen): 26.05.-08.06.2020; 23.06.-06.07.2020 und 14.07.-
20.07.2020 
 Miniposterkampagne (900 Flächen): 14.07.-20.07.2020 
 In der Woche vor der Wahl startet die Verwaltung eine Cityposter-Kampagne unter dem Motto

3 
 
„Sie haben die Wahl!“, durch die das bevorstehende Wahlereignis (Wahl der Oberbürgermeis-
terin / Wahl des Oberbürgermeisters, Wahl des Rates, Wahl der Bezirksvertretung und Wahl 
des Integrationsrates) kurz vor dem Wahltermin noch einmal in das Bewusstsein der Bürge-
rinnen und Bürger gerückt wird.  
 Megalightkampagnen (112 analoge und digitale Flächen) 08.09.-14.09.2020,  
 Citylightkampagnen (520 Flächen) 08.09.-14.09.2020 
 Ein Wahlaufruf in den Tagen vor der Wahl auf den digitalen Anzeigetafeln der KVB im Lauftext 
wird derzeit organisiert. 
 In der Zeit vom 08.09.2020 bis zum 14.09.2020 werden in den KVB-Bahnen Plakate der Serie 
„Sie haben die Wahl!“ zu sehen sein. Diese Miniposter kommen auf rund 900 Flächen zum 
Einsatz. Zusätzlich sollen die Plakate in allen städtischen Dienststellen/ Einrichtungen mit ho-
hen Kundenkontakten zum Aushang kommen. 
 Auch im Pressebereich ergreift die Verwaltung eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Wahl zu 
bewerben. Zu vielen Themen werden Pressemitteilungen veröffentlicht (Wahlbenachrichti-
gung, Möglichkeit der Direktwahl, Wahlbeteiligung am Wahltag u.v.a.), Pressegespräche ge-
führt und Pressekonferenzen abgehalten. 
 Beim Bürgertelefon der Stadt Köln wird zwei Wochen vor der Wahl vor der Durchstellung einer 
Anruferin bzw. eines Anrufers an einen Agent eine Bandansage ablaufen, die zur Teilnahme 
an der Wahl auffordert. 
 Der monatliche Newsletter der Stadt Köln wird sich zeitnah vor den Wahlen mit dem Thema 
beschäftigen. 
 Weiterhin ergreift die Verwaltung im Online-Bereich umfangreiche Maßnahmen, um die Wahl 
zu bewerben:  
Dies geschieht prominent als Hauptbild (Mainslider) auf der Startseite www.stadt.koeln.de und 
über die Social Media Kanäle (Facebook, Instagram, Twitter). 
Konkret bezieht sich das auf: 
 den Aufruf für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (ca. drei Monate im Vorfeld einer Wahl), 
 die Briefwahl online und die Möglichkeiten der Direktwahl (ca. 4 Wochen vor der Wahl, 
ab dem Zeitpunkt des Versands der Wahlbenachrichtigung), 
 die zur Wahl stehenden Institutionen werden einzeln vorgestellt, 
 die Wahlraum-Suche insbesondere auch mit einer Suche nach rollstuhlgerechten 
Wahlräumen (ca. 4 Wochen vor der Wahl, ab dem Zeitpunkt des Versands der Wahl-
benachrichtigung) sowie 
 die letzte Möglichkeit zur Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen kurz vor der 
Wahl. 
 Am Wahltag wird stündlich die Wahlbeteiligung veröffentlicht. Liegt die Wahlbeteiligung 
niedrig, wird noch einmal ganz explizit auf die Wichtigkeit hingewiesen, an der Wahl 
teilzunehmen. 
 Ebenfalls geplant die #KölnChallenge unter Einbindung von Social Media Multiplikato-
ren fortzusetzen, um Zielgruppen zu erreichen, die über die Kanäle der Stadt nicht er-
reicht werden können. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, auch die Wahlbe-
rechtigten zu den Integrationsratswahlen in geeigneter Form anzusprechen. 
 
Seitens der Geschäftsstelle des Integrationsrates sind folgende Aktivitäten zur Wahlbewerbung 
vorgesehen – ein Ausschnitt: 
 Bereitstellung umfassender Informationen auf der Webseite über die Arbeit des Integrationsra-
tes und die Möglichkeit ihn zu wählen wie z.B.:  
 Auflistung aller politischen Initiativen der vergangenen Wahlperiode 
 Flyer des Integrationsrates in Deutsch und weiteren sechs Sprachen zum Herunterla-
den  
 Imagefilm über den Integrationsrat 
 umfängliche Hinweise zur Wahlberechtigung etc.  
 verschiedene kurze Videoclips ‚Ich wähle den Integrationsrat, damit …‘

4 
 
 Bereitstellung eines Flyers ‚Wählen gehen‘ mit dem gezielt die migrantische Community 
angesprochen und aufgefordert werden soll, an den Integrationsrats- und (falls wahlbe-
rechtigt) an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Dieser Flyer soll insbesondere auch den 
wahlkämpfenden Kölner Parteien zur Verfügung gestellt werden und den Synergieeffekt 
nutzen.  
 Videoclip zum Teilen in den Sozialen Medien (geplant)‚ ‚Wege zur Wahl‘ mit einer Darstel-
lung der verschiedenen Wahlmöglichkeiten (Briefwahl, Direktwahl in neun bezirklichen 
Kundenzentren, Wahl am Wahlsonntag sowie dem Hinweis einer evtl. erforderlichen Bean-
tragung der Aufnahme ins Wählerverzeichnis) mit Untertiteln in den meistgesprochen 
Sprachen in Köln. 
 Nutzung der Multiplikatorenfunktion (soweit aufgrund der coronanabedingten Einschrän-
kungen möglich) der Interkulturellen Zentren, des Interkulturellen Dienstes, der Bürger-
häuser und –zentren, der Sozialraumkoordinationen zur Bewerbung einer Wahlteilnahme 
etc.  
Die Stadt Köln ergreift demnach zahlreiche Maßnahmen, um potentielle Wählerinnen und Wähler auf 
ihr Wahlrecht aufmerksam zu machen und ihnen die Stimmabgabe so einfach und so komfortabel wie 
möglich zu gestalten.  
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Maßnahmen nicht umzusetzen: 
 Eine analoge Information aller Kölner Haushalte in dem vom Integrationsrat vorgeschlagenen 
Rahmen würde ca. 85.000 € für Druck und Verteilung kosten.  
 In Köln gibt es insgesamt ca. 565 000 Haushalte. Abzüglich der so genannten ‚Werbe-
verweigerer‘ käme man auf eine Zahl von ca. 408 000 anzuschreibender Haushalte. Der 
Druck von 408 000 DinA4 Flyern würde ca. 9.000 € (zzgl. MwSt.), das Einkuvertieren in Brief-
umschläge ohne Fenster würde ca. 13.700 € (zzgl. MwSt.) und der Versand mit der Deut-
schen Post an 408 000 Haushalte würde ca. 48.000 € (zzgl. MwSt.) kosten. Hinzu kämen 
noch ca. 1.000 € (zzgl. MwSt.) für die Gestaltung des Flyers. 
 Die Anregung zur Steigerung der Wahlbeteiligung NRW-weit zu einer „Integrationsrats-
wahlchallenge“ aufzurufen und – unterstützt von der Verwaltung - von Köln aus alle Städte 
und Gemeinden in einen Wettbewerb in digitaler und analoger Form mit einzubeziehen mit 
dem Ziel, in ganz NRW die Wahlbeteiligung signifikant zu erhöhen wurde geprüft. 
Solch ein zusätzlicher Wettbewerb ist in der Kürze der bis zur Verfügung stehenden Zeit (12 
Wochen vor der Wahl – davon 6 ½ Wochen in den Sommerferien) nicht realisierbar.  
In den 396 selbstständigen Gemeinden NRW’s gibt es 107 Integrationsräte. Zur Durchführung 
einer „Integrationsratschallenge“ müsste zusätzliches, geeignetes Personal ausgewählt und 
anschließend eingestellt werden. Mit einer entsprechenden konzeptionellen Grundlage müsste 
von Köln aus der Kontakt zu den 106 verschiedenen Integrationsräten bzw. zu deren Gemein-
den Kontakt aufgenommen (in der Sommerferienzeit) und ein Wettbewerb ausgelobt werden.

Beratungsverlauf (2)

13.07.2020 Hauptausschuss
TOP 5.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
10.09.2020 Rat
TOP 18.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1602/2020
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
09.07.2020
Erstellt
27.05.2020 13:14