1602/2020
Stärkung der Demokratie durch aktive Bewerbung der Wahlen in Köln
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Anlage 4 - Auszug Hauptausschuss vom 13.7.2020
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax: (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 17.07.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 51. Sitzung des Hauptausschusses vom 13.07.2020 öffentlich 5.1.2 Stärkung der Demokratie durch aktive Bewerbung der Wahlen in Köln 1602/2020 Änderungsantrag der SPD-Fraktion AN/0888/2020 Herr Joisten erläutert den Änderungsantrag seiner Fraktion. Auf Nachfrage verweist Herr Oster auf die ergänzende Mitteilung und betont, dass man die diesjährige Kommunalwahl und Integrationsratswahl durch zusätzliche Maßnahmen in analoger und digitaler Form bewerben werde. Diese Maßnahmen seien geeigneter als eine Postwurfsendung. Herr Hammer stellt die Position der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dar und spricht sich gegen eine Postwurfsendung aus, die einer gezielten Ansprache nicht entspre- che. I. Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Beschluss: Der Beschluss der Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung (1628/2020) wird wie folgt ergänzt und ersetzt: Der Hauptausschuss nimmt den Antrag des Integrationsrates und das diesbezügli- che Prüfungsergebnis der Verwaltung zur Kenntnis. Er bittet die Verwaltung auch wegen der Kürze der Zeit, die anstehenden Wahlen in der von ihr beschriebenen Form zu bewerben und zu begleiten. Ergänzend folgt der Hauptausschuss dem Anliegen des Integrationsrates vom 26.05.2020 und beauftragt die Verwaltung: Eine digitale und analoge Information über die zur Wahl stehenden Institutionen (Oberbürgermeister*in, Rat, Bezirksvertretung und Integrationsrat), über das aktive Wahlrecht (im Fall der Wahl des Integrationsrates soll ein Hinweis über die Möglich- keit der Registrierung im Wahlverzeichnis für die wahlberechtigten Personen, die nicht von Amts wegen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aufgenommen wer- den), über die Möglichkeiten der Wahlteilnahme (am Wahltag im Wahllokal, durch Briefwahl, durch Wahl in den Bürgerämtern) an alle Kölner Haushalte zu schicken. Die dafür von der Verwaltung veranschlagten Kosten werden bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt. II. Abstimmung über die Vorlage: Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt den Antrag des Integrationsrates und das diesbezügli- che Prüfungsergebnis der Verwaltung zur Kenntnis. Er bittet die Verwaltung auch wegen der Kürze der Zeit, die anstehenden Wahlen in der von ihr beschriebenen Form zu bewerben und zu begleiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 1 - Antrag auf Bewerbung der Kölner Wahlen am 13.9.2020
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Tayfun Keltek 07.05.2020 Ahmet Edis Antonella Giurano Figen Maleki Eli Abeke Stefan Mitu An den Vorsitzenden des Integrationsrates An die Geschäftsstelle des Integrationsrates Herrn Andreas Vetter Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates Gremium Datum der Sitzung Integrationsrat 27.5.2020 Antrag auf Stärkung der Demokratie durch aktive Bewerbung der Wahlen in Köln AN/0601/2020 Beschluss: Der Integrationsrat bittet den Rat folgendes zu beschließen: Die Verwaltung wird gebeten in ansprechender Form alle Kölner Haushalte anzuschreiben, und über die zur Wahl stehenden Institutionen ‚Oberbürgermeister*in‘, ‚Rat‘, ‚Bezirksver- tretung‘ und ‚Integrationsrat‘ zu informieren, über das aktive Wahlrecht aufzuklären (im Fall der Wahl des Integrationsrates einen Hinweis über die Möglichkeit der Registrierung im Wahlverzeichnis für die wahlberechtig- ten Personen, die nicht von Amts wegen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aufzu- nehmen), die Möglichkeiten der Wahlteilnahme (am Wahltag im Wahllokal, durch Briefwahl, durch Wahl in den Bürgerämtern) aufzuzeigen und zur Wahlteilnahme zu ermutigen. Begründung: 1. Eine hohe Wahlbeteiligung in allen Kölner Stadtbezirken ist von elementarer Wichtigkeit zur Stärkung unserer Demokratie. Zu den Kommunalwahlen 2014 gab es eine Wahlbeteiligung von 49,7%, d.h. weniger als die Hälfte haben von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Lt. städtischer Wahlanalyse reichte die Wahlbeteiligung in den Stadtteilen von 23,8 % in Chorweiler bis zu 66,6 % in Klettenberg. Wenn man die Wahlbeteiligung in den Stadtteilen mit dem Anteil der dort lebenden Mig- rant*innen in Bezug setzt, gibt es ein alarmierendes Bild. Wahlbeteiligung Kommunalwahl 2014 Einwohner mit Migrationshinter- grund 2014 Chorweiler 23,8 % 80,1 %, Vingst 29,9 % 61,4 %, Finkenberg 30,8 % 82,1 % Gremberghoven 30,8 % 67,3 % Meschenich 32,2 % 60,2 % Höhenberg 32,9 % 55,5 % Die höchsten Wähleranteile waren in Wahlbeteiligung Kommunalwahl 2014 Einwohner mit Migrationshinter- grund 2014 Klettenberg 66,6 % 17,8 % Lindenthal 63,1 % 20,4 % Sülz 61,4 % 19,5 % Libur 61,0 % 19,4 % Hahnwald 60,6 % 22,6 % Lövenich 60,6 % 21,4 % Es ist erforderlich vielfältige Möglichkeiten zu nutzen die Wahlbeteiligung der Kölner Mig- rant*innen sowohl an den Integrationsratswahlen, als auch –falls wahlberechtigt- an den Kommunalwahlen zu erhöhen um eine politische Teilhabe von Migrant*innen zu ermögli- chen. Ein erklärendes Anschreiben an alle Kölner Haushalte ist ein deutliches Signal und würde deutlich machen, wie wichtig die Stimmabgabe aller wahlberechtigten Kölner*innen ist. 2. Es ist zu befürchten, dass eine Eintragung aller Wahlberechtigten für die Integrationsrats- wahlen in das Wahlverzeichnis von Amts wegen schwierig bis unmöglich ist und die Gruppe der Kölner*innen, die sich nicht in Köln haben einbürgern lassen, keine Wahlbenachrichti- gung erhalten bzw. überhaupt nicht erfahren, dass sie wahlberechtigt sind. Ein erklärendes Anschreiben an alle Kölner Haushalte würde auch diesen Personenkreis erreichen und über die Möglichkeit der aktiven Beantragung einer Aufnahme ins Wählerver- zeichnis informieren. 3. Die Wahlbeteiligung an beiden Wahlen, den Kommunal- und den Integrationsratswahlen kann sehr gut erhöht werden, wenn man deren Bewerbung aktiv miteinander verknüpft. Wir wollen in Köln dafür werben, dass Kölner Migrant*innen ins Wahllokal gehen, um den Integrationsrat und den Rat, die Bezirksvertretung sowie die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister zu wählen und umgekehrt. Mit freundlichen Grüßen Tayfun Keltek, Ahmet Edis, Antonella Giurano, Figen Maleki, Eli Abeke, Stefan Mitu
Anlage 3 - Auszug Beschlussprotokoll
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Arikan Telefon: (0221) 29725 Fax : (0221) E-Mail: Neslihan.Arikan@STADT-KOELN.DE Datum: 09.06.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 26.05.2020 öffentlich Änderungsantrag zu TOP 6.4 AN/0672/2020 Nach Diskussion wird folgender Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie in ansprechender Form (analog und digital) alle Kölner Haushalte über die zur Wahl stehenden Institutionen ‚Oberbürgermeister*in‘, ‚Rat‘, ‚Bezirksvertretung‘ und ‚Integrationsrat‘, über das aktive Wahlrecht (im Fall der Wahl des Integrationsrates soll ein Hinweis über die Möglichkeit der Registrierung im Wahlverzeichnis für die wahlberechtigten Personen, die nicht von Amts wegen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aufgenommen werden), über die Möglichkeiten der Wahlteilnahme (am Wahltag im Wahllokal, durch Briefwahl, durch Wahl in den Bürgerämtern) informiert und wie sie zur Wahlteilnahme ermutigt werden können. in welcher Weise der Kölner Integrationsrat - analog zur Kampagne zur Euro- pawahl - zur Steigerung der Wahlbeteiligung bei der Integrationsratswahl NRW-weit zu einer „Integrationsratswahlchallenge“ aufrufen kann und bittet die Verwaltung, dies zu unterstützen. Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen von Köln aus alle Städte und Ge- meinden in einen Wettbewerb in digitaler und analoger Form mit einbezogen werden mit dem Ziel, in ganz NRW die Wahlbeteiligung signifikant zu erhö- hen. inwieweit die ohnehin geplanten Wahlinformationen der Stadt Köln entspre- chend gestaltet und ggf. angepasst werden können. Die Prüfergebnisse sind dem Rat zur Sitzung am 18.06.2020 zur Entscheidung vor- zulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2 - Änderungsantrag CDU, Grüne, FDP
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CDU Bündnis ´90/ Die Grünen FDP Integrationsrat 26.05.2020 Änderungsantrag zu TOP 6.4: AN/0672/2020 Der Kölner Integrationsrat ruft analog zur Kampagne zur Europawahl zur Steigerung der Wahlbeteiligung bei der Integrationsratswahl NRW-weit zu einer „Integrationsratswahlchallenge“ auf und bittet die Verwaltung, diese zu unterstützen. Im Rahmen dieses Wettbewerbs sind von Köln aus alle Städte und Gemeinden in einen Wettbewerb in digitaler und analoger Form mit einzubeziehen mit dem Ziel, in ganz NRW die Wahlbeteiligung signifikant zu erhöhen. Es ist zu prüfen, inwieweit die ohnehin geplanten Wahlinformationen der Stadt Köln entsprechend gestaltet und ggf. angepasst werden können. Begründung: Ein negatives Merkmal von Kommunal- und insbesondere Integrationsratswahlen sind die niedrigen Wahlbeteiligungen. Der Integrationsrat der Stadt Köln setzt sich zum Ziel, einen Beitrag zur Erhöhung der Wahlbeteiligung zu leisten und ruft deshalb zu einem kommunalpolitischen NRW-weiten „Wahlbeteiligungswettbewerb“ analog zur gelungenen Kampagne der Oberbürgermeisterin bei der Europawahl 2019 aus. Selbstverständlich strebt Köln die höchste Wahlbeteiligung in NRW an! gez. Kienitz gez. Hammer gez. Breite
Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/16/162/1 Vorlagen-Nummer 1602/2020 Freigabedatum 29.06.2020 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 5 GO NRW. Betreff Stärkung der Demokratie durch aktive Bewerbung der Wahlen in Köln Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 13.07.2020 Entscheidung Rat 10.09.2020 Genehmigung (DE) Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit einer Behandlung ist aufgrund der Bitte des Integrationsrates, die Prüfergebnisse dem Rat zur Sitzung am 18.06.2020 zur Entscheidung vorzulegen, gegeben. Aufgrund der umfang- reichen Abstimmungen innerhalb der Verwaltung konnte eine Beschlussvorlage für die Sitzung des Rates am 18.06.2020 nicht fristgerecht erstellt werden. Beschluss: Der Hauptausschuss nimmt den Antrag des Integrationsrates und das diesbezügliche Prüfungser- gebnis der Verwaltung zur Kenntnis. Er bittet die Verwaltung auch wegen der Kürze der Zeit, die anstehenden Wahlen in der von ihr be- schriebenen Form zu bewerben und zu begleiten. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: I. In seiner Sitzung am 26.05.2020 hat der Integrationsrat nach Diskussion einstimmig folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie in ansprechender Form (analog und digital) alle Kölner Haushalte über die zur Wahl stehenden Institutionen ‚Oberbürgermeister*in‘, ‚Rat‘, ‚Bezirksvertretung‘ und ‚Integrationsrat‘, über das aktive Wahlrecht (im Fall der Wahl des Integrationsrates soll ein Hinweis über die Möglichkeit der Registrierung im Wahlverzeichnis für die wahlberechtigten Personen, die nicht von Amts wegen im Wählerverzeichnis eingetragen sind, aufgenommen werden), über die Möglichkeiten der Wahlteilnahme (am Wahltag im Wahllokal, durch Briefwahl, durch Wahl in den Bürgerämtern) informiert und wie sie zur Wahlteilnahme ermutigt werden können. in welcher Weise der Kölner Integrationsrat - analog zur Kampagne zur Europawahl - zur Steige- rung der Wahlbeteiligung bei der Integrationsratswahl NRW-weit zu einer „Integrationsrats- wahlchallenge“ aufrufen kann und bittet die Verwaltung, dies zu unterstützen. Im Rahmen dieses Wettbewerbs sollen von Köln aus alle Städte und Gemeinden in einen Wett- bewerb in digitaler und analoger Form mit einbezogen werden mit dem Ziel, in ganz NRW die Wahlbeteiligung signifikant zu erhöhen. inwieweit die ohnehin geplanten Wahlinformationen der Stadt Köln entsprechend gestaltet und ggf. angepasst werden können. Die Prüfergebnisse sind dem Rat zur Sitzung am 18.06.2020 zur Entscheidung vorzulegen. II. Stellungnahme der Verwaltung Die Stadtverwaltung ergreift zahlreiche Maßnahmen, um die Wahlbeteiligung zu steigern. Hier sind zu nennen: Zahlreiche Plakatkampagnen bewerben die Wahl und unterstützen u.a. auch die Suche nach ehrenamtlichen Wahlhelfenden. Folgende Stadtinfokampagnen in Sachen „Wahlhelfendensu- che“ bzw. „Wählen gehen“ wurden bereits durchgeführt bzw. sind geplant: Wahlhelfendensuche: Megalightkampagnen (57 analoge und 91 digitale Flächen): 26.05.-15.06.2020 und 07.07.- 20.07.2020 Citylightkampagnen (260 Flächen): 26.05.-08.06.2020; 23.06.-06.07.2020 und 14.07.- 20.07.2020 Miniposterkampagne (900 Flächen): 14.07.-20.07.2020 In der Woche vor der Wahl startet die Verwaltung eine Cityposter-Kampagne unter dem Motto 3 „Sie haben die Wahl!“, durch die das bevorstehende Wahlereignis (Wahl der Oberbürgermeis- terin / Wahl des Oberbürgermeisters, Wahl des Rates, Wahl der Bezirksvertretung und Wahl des Integrationsrates) kurz vor dem Wahltermin noch einmal in das Bewusstsein der Bürge- rinnen und Bürger gerückt wird. Megalightkampagnen (112 analoge und digitale Flächen) 08.09.-14.09.2020, Citylightkampagnen (520 Flächen) 08.09.-14.09.2020 Ein Wahlaufruf in den Tagen vor der Wahl auf den digitalen Anzeigetafeln der KVB im Lauftext wird derzeit organisiert. In der Zeit vom 08.09.2020 bis zum 14.09.2020 werden in den KVB-Bahnen Plakate der Serie „Sie haben die Wahl!“ zu sehen sein. Diese Miniposter kommen auf rund 900 Flächen zum Einsatz. Zusätzlich sollen die Plakate in allen städtischen Dienststellen/ Einrichtungen mit ho- hen Kundenkontakten zum Aushang kommen. Auch im Pressebereich ergreift die Verwaltung eine Vielzahl von Maßnahmen, um die Wahl zu bewerben. Zu vielen Themen werden Pressemitteilungen veröffentlicht (Wahlbenachrichti- gung, Möglichkeit der Direktwahl, Wahlbeteiligung am Wahltag u.v.a.), Pressegespräche ge- führt und Pressekonferenzen abgehalten. Beim Bürgertelefon der Stadt Köln wird zwei Wochen vor der Wahl vor der Durchstellung einer Anruferin bzw. eines Anrufers an einen Agent eine Bandansage ablaufen, die zur Teilnahme an der Wahl auffordert. Der monatliche Newsletter der Stadt Köln wird sich zeitnah vor den Wahlen mit dem Thema beschäftigen. Weiterhin ergreift die Verwaltung im Online-Bereich umfangreiche Maßnahmen, um die Wahl zu bewerben: Dies geschieht prominent als Hauptbild (Mainslider) auf der Startseite www.stadt.koeln.de und über die Social Media Kanäle (Facebook, Instagram, Twitter). Konkret bezieht sich das auf: den Aufruf für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (ca. drei Monate im Vorfeld einer Wahl), die Briefwahl online und die Möglichkeiten der Direktwahl (ca. 4 Wochen vor der Wahl, ab dem Zeitpunkt des Versands der Wahlbenachrichtigung), die zur Wahl stehenden Institutionen werden einzeln vorgestellt, die Wahlraum-Suche insbesondere auch mit einer Suche nach rollstuhlgerechten Wahlräumen (ca. 4 Wochen vor der Wahl, ab dem Zeitpunkt des Versands der Wahl- benachrichtigung) sowie die letzte Möglichkeit zur Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen kurz vor der Wahl. Am Wahltag wird stündlich die Wahlbeteiligung veröffentlicht. Liegt die Wahlbeteiligung niedrig, wird noch einmal ganz explizit auf die Wichtigkeit hingewiesen, an der Wahl teilzunehmen. Ebenfalls geplant die #KölnChallenge unter Einbindung von Social Media Multiplikato- ren fortzusetzen, um Zielgruppen zu erreichen, die über die Kanäle der Stadt nicht er- reicht werden können. Hierbei wird insbesondere darauf geachtet, auch die Wahlbe- rechtigten zu den Integrationsratswahlen in geeigneter Form anzusprechen. Seitens der Geschäftsstelle des Integrationsrates sind folgende Aktivitäten zur Wahlbewerbung vorgesehen – ein Ausschnitt: Bereitstellung umfassender Informationen auf der Webseite über die Arbeit des Integrationsra- tes und die Möglichkeit ihn zu wählen wie z.B.: Auflistung aller politischen Initiativen der vergangenen Wahlperiode Flyer des Integrationsrates in Deutsch und weiteren sechs Sprachen zum Herunterla- den Imagefilm über den Integrationsrat umfängliche Hinweise zur Wahlberechtigung etc. verschiedene kurze Videoclips ‚Ich wähle den Integrationsrat, damit …‘ 4 Bereitstellung eines Flyers ‚Wählen gehen‘ mit dem gezielt die migrantische Community angesprochen und aufgefordert werden soll, an den Integrationsrats- und (falls wahlbe- rechtigt) an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Dieser Flyer soll insbesondere auch den wahlkämpfenden Kölner Parteien zur Verfügung gestellt werden und den Synergieeffekt nutzen. Videoclip zum Teilen in den Sozialen Medien (geplant)‚ ‚Wege zur Wahl‘ mit einer Darstel- lung der verschiedenen Wahlmöglichkeiten (Briefwahl, Direktwahl in neun bezirklichen Kundenzentren, Wahl am Wahlsonntag sowie dem Hinweis einer evtl. erforderlichen Bean- tragung der Aufnahme ins Wählerverzeichnis) mit Untertiteln in den meistgesprochen Sprachen in Köln. Nutzung der Multiplikatorenfunktion (soweit aufgrund der coronanabedingten Einschrän- kungen möglich) der Interkulturellen Zentren, des Interkulturellen Dienstes, der Bürger- häuser und –zentren, der Sozialraumkoordinationen zur Bewerbung einer Wahlteilnahme etc. Die Stadt Köln ergreift demnach zahlreiche Maßnahmen, um potentielle Wählerinnen und Wähler auf ihr Wahlrecht aufmerksam zu machen und ihnen die Stimmabgabe so einfach und so komfortabel wie möglich zu gestalten. Die Verwaltung schlägt vor, folgende Maßnahmen nicht umzusetzen: Eine analoge Information aller Kölner Haushalte in dem vom Integrationsrat vorgeschlagenen Rahmen würde ca. 85.000 € für Druck und Verteilung kosten. In Köln gibt es insgesamt ca. 565 000 Haushalte. Abzüglich der so genannten ‚Werbe- verweigerer‘ käme man auf eine Zahl von ca. 408 000 anzuschreibender Haushalte. Der Druck von 408 000 DinA4 Flyern würde ca. 9.000 € (zzgl. MwSt.), das Einkuvertieren in Brief- umschläge ohne Fenster würde ca. 13.700 € (zzgl. MwSt.) und der Versand mit der Deut- schen Post an 408 000 Haushalte würde ca. 48.000 € (zzgl. MwSt.) kosten. Hinzu kämen noch ca. 1.000 € (zzgl. MwSt.) für die Gestaltung des Flyers. Die Anregung zur Steigerung der Wahlbeteiligung NRW-weit zu einer „Integrationsrats- wahlchallenge“ aufzurufen und – unterstützt von der Verwaltung - von Köln aus alle Städte und Gemeinden in einen Wettbewerb in digitaler und analoger Form mit einzubeziehen mit dem Ziel, in ganz NRW die Wahlbeteiligung signifikant zu erhöhen wurde geprüft. Solch ein zusätzlicher Wettbewerb ist in der Kürze der bis zur Verfügung stehenden Zeit (12 Wochen vor der Wahl – davon 6 ½ Wochen in den Sommerferien) nicht realisierbar. In den 396 selbstständigen Gemeinden NRW’s gibt es 107 Integrationsräte. Zur Durchführung einer „Integrationsratschallenge“ müsste zusätzliches, geeignetes Personal ausgewählt und anschließend eingestellt werden. Mit einer entsprechenden konzeptionellen Grundlage müsste von Köln aus der Kontakt zu den 106 verschiedenen Integrationsräten bzw. zu deren Gemein- den Kontakt aufgenommen (in der Sommerferienzeit) und ein Wettbewerb ausgelobt werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1602/2020
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 09.07.2020
- Erstellt
- 27.05.2020 13:14