Mandari Insight

V/0092/2009

Altlastensanierung Mecklenbecker Straße 252 / Reiner-Klimke-Weg 1 (Haus Kump)

Vorlagen 29.01.2009

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 12.02.2009, TOP 5.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

11860 Zeichen

V/0092/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Altlastensanierung Mecklenbecker Straße 252 / Reiner-Klimke-Weg 1 (Haus Kump) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.02.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Entscheidung
12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
12.02.2009 Sportausschuss Vorberatung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1.) Für die Sanierung der auf dem städt. Grundstück Mecklenbecker  Str. 252 / Reiner-Klimke-
Weg 1 (Reitanlage Reiterverein St. Georg) vorhandenen Altlast werden Mittel in Höhe von 
max. 240.000,- € bereitgestellt. 
 
2.) An der  Wiederherstellung der sanierten Reitplätze beteiligt sich die Stadt mit einem Zuschuss 
in Höhe von max. 96.000,- €.  Die Sanierung und Wiederherstellung der Reitplätze wird der 
Reiterverein St. Georg Münster e.V. beauftragen. Entsprechende vertragliche Vereinbarungen 
werden mit dem Verein abgeschlossen. 
 
3.) Für die Sanierung des mit EOX belasteten Schlammes der im nordwestlichen Bereich gelege-
nen Gräfte werden Mittel in Höhe von max. 100.000,- € bereitgestellt. 
 
4.) Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung mit dem Reiterverein St. Georg Müns-
ter bezüglich der Reitanlage Haus Kump einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren 
zu den Sportförderkonditionen abschließt.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0092/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Ameling 
Ruf: 
492 23 31 
E-Mail: 
Ameling@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.01.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0092/2009 
Kosten/Folgekosten 
 
Finanzierung 
 
Auszahlungen aus Rückstellungen  
 
 Nr.  Bezeichnung    Betrag  Bemerkungen 
Finanzplan  Rückstellungen für De-
ponien und Altlasten 
 6.500.000,- 
€ 
davon 
436.000,- € für 
Sanierung und 
Wiederherstel-
lung Reitanla-
ge Haus 
Kump und 
Gräftensanie-
rung 
      
 
 
 
Begründung: 
 
 
Zu Ziffer 1
 
 
Im Rahmen der Erbbaurechtsgestaltung für den Gräftenhof „Haus Kump“ zugunsten der Hand-
werkskammer Münster zur Realisierung einer  Bildungseinrichtung wurden  Bodenuntersuchungen 
beauftragt. Dabei wurden auf einer Weidefläche südlich des Anwesens Belastungen durch Ka-
belschredderschrott festgestellt. Diese Bodenverunreinigungen wurden zwischenzeitlich beseitigt. 
 
In den 1980er Jahren wurde derartiges aus Altkabeln hergestelltes Schreddermaterial auf Reitplät-
zen ausgebracht, um die Reitbedingungen für die Pferde zu verbessern. Daher wurden auf Anord-
nung und nach Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde beim Amt für Grünflächen und 
Umweltschutz weitergehende Untersuchungen auf den Außenreitplätzen des RV St. Georg durch-
geführt. Dabei wurde festgestellt, dass alle Plätze mit Kabelschredderschrott durchsetzt sind.   
 
Die Analysenergebnisse zeigen keine Gefährdung von Menschen und Tieren durch Schwermetal-
le. Es wurden aber hohe Belastungen mit polychlorierten Biphenylen (PCB) nachgewiesen, die 
möglicherweise aus der Mitverarbeitung PCB-haltiger Elektroteile resultieren. Aufgrund dieser Kon-
taminationen wird die Anlage „Haus Kump“ im Altlasten-/Verdachtsflächenkataster der Stadt Müns-
ter unter der Nummer 92 geführt.  
 
Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind Chlorv erbindungen, deren Verwendung inzwischen weltweit 
verboten wurde. PCB können inhalativ, oral und über die Haut aufgenommen werden. Um eine 
orale und inhalative Aufnahme zu unterbinden, wurden als Sofortmaßnahme Nutzungseinschrän-
kungen ausgesprochen. Das Spielen von Kindern auf den belasteten Flächen wurde untersagt. Es 
wurde angeordnet, den Reitboden regelmäßig feucht zu halten und so eine Staubbildung nachhal-
tig zu verhindern. 
 
Eine Gefährdung des Grundwassers lässt sich aufgrund der sehr geringen Wasserlöslichkeit der 
PCB in Verbindung mit der bekannten Untergrundsituation des Untersuchungsgebietes nicht ablei-
ten. In den durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen konnten keine auffälligen Belastungen 
festgestellt werden.

- 3 - 
V/0092/2009 
Sowohl das Gesundheitsamt als auch die Untere Bodenschutzbehörde sehen bei Einhaltung der 
Nutzungseinschränkungen keine akute Gesundheitsgefahr. Es wird jedoch eine grundlegende Sa-
nierung durch Beseitigung der Altlasten vorausgesetzt, da eine Überwachung der vorgegebenen 
Nutzungseinschränkungen nicht nachhaltig möglich ist, insbesondere während der trockenen 
Sommermonate oder bei großen Menschenansammlungen wie z. B. beim alljährlichen Reitturnier 
Anfang Juni. 
 
Die beauftragte Umweltlabor ACB GmbH kommt im Gutachten vom 09.12.2008 nach einer Varian-
tenbetrachtung zu dem Ergebnis, dass als einzig realisierbare und zielführende Sanierungsmaß-
nahme nur ein Abtrag des belasteten Bodenmaterials in Betracht kommt. Nur diese Variante er-
möglicht auch (nach der Sanierung) eine Wiederherstellung der Reitplätze mit uneingeschränkter 
Nutzung. Die Sanierungskosten (Abtrag und Entsorgung von ca. 4.500 t Boden, gutachterliche 
Begleitung,) belaufen sich auf rd. 240.000,- € (einschl. MWSt). 
 
Für die Sanierung der Flächen wird das Amt für Immobilienmanagement nach den Bestimmungen 
des Bodenschutzrechts als Grundstückseigentümer in Anspruch genommen, da weitere Störer 
ermessensfehlerfrei nicht verpflichtet werden können. Recherchen der Unteren Bodenschutzbe-
hörde, wann und durch wen der Kabelschredderschrott aufgebracht wurde, haben trotz Befragung 
von Zeitzeugen zu keinem Ergebnis geführt. Insoweit kann ein verantwortlicher Verursacher 
(Handlungsstörer) derzeit nicht benannt werden. Auch der Reiterverein als Pächter der Flächen 
und damit Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück ist aufgrund seiner wirtschaftli-
chen Verhältnisse nicht in der Lage, eine solche Sanierungsmaßnahme zu finanzieren.  
 
Eine eingehende juristische Prüfung eventueller ziv ilrechtlicher Ansprüche gegen Dritte hat erge-
ben, dass weder gegenüber dem Voreigentümer noch gegenüber dem derzeitigen Nutzer Ansprü-
che auf Schadensersatz bzw. Beseitigung der Altlasten oder Übernahme der Kosten bestehen. 
 
Eine  Förderung der Sanierungsmaßnahme mit Landesmitteln wäre nach entsprechender Rückfra-
ge auf Antrag grundsätzlich möglich. In 2009 wäre damit aber definitiv nicht mehr zu rechnen. Eine 
Förderung in den Folgejahren ist eben so wenig sicher, sondern abhängig von den zur Verfügung 
stehenden Landesmittel und der Dringlichkeit der parallel beantragten Sanierungsmaßnahmen. 
 
Um jedes auch noch so geringe Risiko für die Nutzer der Reitanlage gänzlich auszuschließen, soll 
die Sanierung zeitnah durchgeführt werden, im Hinblick auf das anstehende Reitturnier Anfang 
Juni und bestmöglich geeignete Witterungsbedingungen möglichst beginnend in der zweiten April-
hälfte 2009. 
 
 
Zu Ziffer 2
 
 
Die Sanierungsmaßnahme und die Wiederherstellung der Reitplätze wird der Reiterverein St. Ge-
org in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Vorgaben  der Unteren Bodenschutzbe-
hörde und gutachterliche Begleitung durch ein Fachbüro durchführen. 
Dadurch, dass der Verein sowohl die Sanierung als auch die Wiederherstellung in eigener Zustän-
digkeit durchführt, besteht die Möglichkeit der Ausnutzung von Synergieeffekten und dadurch zu 
Kosteneinsparungen. 
An den Kosten in Höhe von ca. 120.000,- € für die Wiederherstellung der Reitplätze beteilig sich 
der Reiterverein mit einem Betrag in Höhe von 24.000,- € (Neu gegen Alt), so das auf die Stadt 
eine Betrag in Höhe von max. 96.000,- € entfällt. Dieser Betrag soll als Zuschuss an den Verein 
ausbezahlt werden.  
Entsprechende vertragliche Regelungen werden mit dem Verein getroffen. Mit dieser Vereinbarung 
wird gewährleistet, dass insbesondere die Wiederherstellung der Reitplätze sach- und fachgerecht 
erfolgt, die Arbeiten auf den Reitbetrieb besser abgestimmt werden können und der Verein wert-
verbessernde Maßnahmen (qualitativ höherer Standard, Einbau einer Drainage), für deren Finan-
zierung er zuständig ist, im Zuge der Wiederherrichtungsarbeiten mit durchführen kann.

- 4 - 
V/0092/2009 
 
Zu Ziffer 3 
 
Die unter Ziffer 1 erwähnten Bodenuntersuchungen bezogen sich auch auf die Gräfte bzw. den 
Gräftenschlamm.  
 
Im nordwestlichen Gräftenbereich wurden erhöhte Belastungen mit extrahierbaren organisch ge-
bundenen Halogenverbindungen (EOX) festgestellt. Ursache hierfür sind möglicherweise Fehlein-
leitungen aus dem Abwasserbereich bzw. der Hofentwässerung. 
 
Nach dem Gutachten der Umweltlabor ACB GmbH vom 23.10.2008 können aufgrund der physika-
lisch-chemischen Eigenschaften des EOX-belasteten Bodens Gefährdungen für die unterschiedli-
chen Schutzgüter nicht völlig ausgeschlossen werden.  
 
Zur Sanierung dieser Belastungen soll die Gräfte entschlammt werden. Der Schlamm muss einer 
geeigneten Entsorgungsanlage zugeführt werden. Da der Gräftenschlamm nur schwer und kosten-
intensiv transportiert werden kann, soll der Aushub im niederschlagsärmeren Frühjahr, gemeinsam 
mit der Sanierung der Reitflächen (siehe Ziffer 1) durchgeführt werden. Der Gräftenschlamm wird 
vor dem Transport zur Entsorgungsanlage zwecks Entwässerung vor Ort zwischengelagert, um 
zum einen eine bessere Transportfähigkeit, zum anderen eine Massen- und damit Kostenreduzie-
rung zu erreichen. Nach einer groben vorläufigen Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für 
diese Sanierungsmaßnahme auf ca. 100.000,- €. Genaue Angaben darüber, wie hoch sich die 
Kosten tatsächlich belaufen werden können derzeit nicht gemacht werden, da zur Zeit noch nicht 
entschieden werden konnte, welche Art von Sanierungsmaßnahme zur Durchführung gelangt. 
Diesbezüglich findet derzeit noch eine Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden statt.  
Die Sanierungsmaßnahme wird von der Stadt beauftragt und durchgeführt. 
 
Für die Sanierung der nordwestlichen Gräfte wird das Amt für Immobilienmanagement nach den 
Bestimmungen des Bundesbodenschutzgesetzes als Grundstückseigentümer in Anspruch ge-
nommen, da aufgrund der historischen Siedlungsnutzung ein Verursacher nicht festgestellt werden 
konnte. 
 
Des Weiteren wurde die ursprüngliche Gräfte „nördlich des Schweinestalls“ teilweise mit PAK-
belastetem Boden verfüllt. Auch hier ist aufgrund der historischen Siedlungsnutzung ein Verursa-
cher nicht feststellbar. Gegenüber der vg. EOX-Belastung besteht hier aber kein kurzfristiger 
Handlungsbedarf. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Gräftenverlaufs ist Teil des Bauvor-
habens der Handwerkskammer Münster. Es ist daher vorgesehen, zum jetzigen Zeitpunkt auf die 
Sanierung der Fläche durch die Stadt Münster zu verzichten und mit der Handwerkskammer 
Münster eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an den Beseitigungsmehraufwendungen im 
Rahmen der Realisierung der Maßnahme „Bildungseinrichtung“ zu treffen. 
 
 
Zu Ziffer 4
 
 
Um die von der Stadt zu tätigenden Aufwendungen innerhalb der Reitanlage Haus Kump (Sanie-
rung und insbesondere die Wiederherstellung der Reitplätze) abzusichern und um den Reiterver-
ein St. Georg die Möglichkeit zu eröffnen, im Zuge der Wiederherstellung der Reitplätze diese zu 
optimieren (z.B. Einbau einer Drainage), soll vor Durchführung der Sanierungsmaßnahme mit dem 
Reiterverein ein Grundstücksmietvertrag mit einer Laufzeit von 25 Jahren zu den für Sportvereine 
üblichen Mietkonditionen abgeschlossen werden. Durch den Abschluss eines entsprechenden 
Mietvertrages wird sichergestellt, dass der Reiterverein bei Durchführung wertverbessernder Maß-
nahmen auch entsprechende Fördermittel beantragen kann.

- 5 - 
V/0092/2009 
In Anbetracht dessen, dass spätestens Ende Mai die Reitplätze für das Anfang Juni stattfindende 
Reitturnier wieder zur Verfügung stehen müssen, kann die Beratungsfolge nicht eingehalten wer-
den. Von daher fasst der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Be-
schlüsse vorbehaltlich der Zustimmung des Sportausschusses und der Bezirksvertretung Münster-
West. 
 
 
 
I. V.  
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (3)

10.02.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2009 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Reiner-Klimke-Weg 1
  • Mecklenbecker Straße 252

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0092/2009
Typ
Vorlagen
Datum
29.01.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37